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2011/0475

Kulturförderungsrichtlinien im Bereich Freie Theater, darstellende Kunst

Magistratsvorlage 09.11.2011

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2011/0475

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2011/0475

9261 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
14.11.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Kulturamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0475 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Kulturförderungsrichtlinien im Be reich Freie Theater, darstellende Kunst 
 
Vorlage vom: 09.11.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
2. Ab dem Förderjahr 2012 wird auf die Einsetzung einer Jury zur Bewertung der Anträge auf 
Konzeptionsförderung verzichtet. 
3.   Der Kulturdezernent legt Anfang 2012 eine überarbeitete Fassung der 
      Kulturförderungsrichtlinien vor. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.11.2011:  
 
 
Rückblick
 
 
Die Kulturförderungsrichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurden mit Beschluss des 
Magistrats vom 03.09.2008 und Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.09.2008 
(Vorlage 2007/0701) im Bereich der Freien Theater, darstellende Kunst geändert. 
 
Es wurde beschlossen die Förderung Freier Theater an ein Evaluationsverfahren zu binden. Zur 
Vorbereitung eines solchen Verfahrens wurde 2007 eine externe Arbeitsgruppe mit 
Theaterfachleuten berufen. Sie hat sich mit zeitgemäßen Förderkriterien und der Vergabepraxis 
beschäftigt und diese auch formuliert. 
 
Vorausgegangen war ein längerer Dialog mit den im Verein „Freie Szene e.V.“ organisierten 
Theatergruppen über deren zunehmende Professionalisierung. Diese sollte in der Förderung der 
Stadt berücksichtigt werden. Der Verein „Freie Szene e.V.“ hat an der Vorbereitung des neuen 
Verfahrens engagiert mitgewirkt. 
 
In diesem Zusammenhang wurden für den Bereich Freie Theater, darstellende Kunst innerhalb der 
Kulturförderungsrichtlinien wesentliche Neuerungen beschlossen: 
 
• Neben der Projektförderung wurde als neue Förderart die Konzeptionelle Förderung eingeführt 
und an eine konkrete Entwicklungskonzeption gebunden. Damit sollte eine künstlerische 
Weiterentwicklung angeregt werden. 
• Die Konzeptionelle Förderung kann über max. drei Jahre erfolgen. 
• Wichtiger Fördermaßstab soll die Qualität von Konzepten und Projekten sein. Dazu wurden als 
Förderkriterien Künstlerische Produktivität, ein hohes Maß an theatralischer Qualität, 
Konzeptionelle Stringenz, Innovative Arbeit nach Inhalt und Form und Zielgruppenorientierung 
festgelegt. 
• Berücksichtigung sollten außerdem Ensemblearbeit und Nachwuchsförderung finden. 
 
Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt durch eine Bewertung der Anträge auf Projektförderung und 
Konzeptionelle Förderung durch eine ehrenamtlich wirkende Fach-Jury, die vom Kulturdezernenten 
auf drei Jahre berufen wird.  
 
Bewertet wurden von der eingesetzten Jury Anträge im Bereich der Projektförderung für das Jahr 
2009 sowie Anträge im Bereich Konzeptionelle Förderung für den Zeitraum 2009-2011. Der Bericht 
der Jury beinhaltete die Empfehlung, die Fördermittel aufzustocken, weil eine nachhaltige 
Entwicklungsförderung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln kritisch beurteilt wurde. 
 
Für die Jahre 2009-2010 wurde, da keine zusätzlichen Mittel für die Förderung der Freien Theater 
im Haushalt bereit gestellt wurden, das Jury-Verfahren und damit das Votum der Jury ausgesetzt. 
Das Kulturamt legte deshalb nach Prüfung der Anträge eine Vorschlagsliste vor. Die Vergabe der 
Fördermittel erfolgte nach Beratung durch Beschluss der zuständigen Betriebskommission.

3 
... 
 
Im Zuge der Erhöhung der Mittel um 100.000 Euro im Haushalt 2011 aus der Kulturförderabgabe 
hat das Kulturamt der Betriebskommission erstmals auch Vorschläge für Konzeptionelle Förderung 
unterbreitet. Die Vergabe der erhöhten Mittel wurde durch die Betriebskommission des 
Eigenbetriebs Kulturinstitute am 16.03.2011 für das Förderjahr 2011 beschlossen. 
 
Wegen der anstehenden Prüfung der Anträge auf Konzeptionelle Förderung für die Jahre 2012-
2014, die bis 31.03.2011 von den Antragstellern einzureichen waren, besteht Handlungsbedarf in 
der Klärung wie weiter verfahren werden soll. 
 
 
Ergebnis der Gespräche mit Vertreterinnen und Vertreter der Freien Theater in Darmstadt
 
 
Am 16.02., 28.03. und 07.10.2011 fanden Gesprächsrunden der Kulturdezernenten mit Vertretern 
der Freien Theater in Darmstadt unter Beteiligung des Kulturamtes und des Revisionsamtes statt.  
 
Hintergrund des ersten Gesprächs war einerseits die Kritik einiger Freier Theater an dem 2008 
beschlossenen Jury-Verfahren zur Vergabe der Mittel im Rahmen der Projektförderung und 
Konzeptionellen Förderung.  
 
Zum anderen wurde von einigen Vertretern der Freien Theater eine einfachere Handhabung der 
Kulturförderungsrichtlinien, insbesondere zum Verwendungsnachweis, zur Diskussion gestellt. 
Angeregt wurde außerdem, den Betriebskostenzuschuss als Förderart auch für die Freien Theater 
explizit aufzunehmen. 
 
Kritisch angemerkt wurde aus Sicht der Theaterhäuser und -ensembles die Zusammensetzung der 
2009 eingesetzten Jury sowie die Wiederaufnahme des Evaluationsverfahrens, d.h. eine Bewertung 
der Theaterhäuser und Gruppen durch eine Jury. 
 
Der damalige Kulturdezernent hat daraufhin das Revisionsamt und das Kulturamt mit der 
Überarbeitung der Kulturförderungsrichtlinien beauftragt und dies beim ersten Treffen mit den 
Theaterhäusern und -ensembles mitgeteilt. Am 06.04.2011 hat die AG Kulturförderungsrichtlinien 
des Revisionsamtes und des Kulturamtes ihre Arbeit aufgenommen und erarbeitet seitdem in 
wöchentlichen Sitzungen die Neufassung der Richtlinien für Kunst und Kultur. 
 
Es wurde bei diesem Treffen auch verabredet, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Freien 
Theater ihre Belange hinsichtlich einer Änderung der Kulturförderungsrichtlinien formulieren und im 
Gespräch mit der Verwaltung erläutern. Die erste Gesprächsrunde wurde von den Teilnehmerinnen 
und Teilnehmern insgesamt als positiv beurteilt und eine Fortsetzung gewünscht. 
 
Im zweiten Treffen am 28.03.2011 erläutert das Revisionsamt den aktuellen Sachstand zu den 
ersten Überlegungen einer Neufassung bzw. Vereinfachung der Kulturförderungsrichtlinien.

4 
... 
 
Eine Problemlage hat sich aus der von der Jury vorgenommenen strukturellen Unterscheidung von 
Theatergruppen und Theaterhäusern ergeben. Als Konsequenz daraus soll in der Überarbeitung der 
Kulturförderungsrichtlinien ein Weg gefunden werden, der neben den freien Ensembles und 
Theaterhäusern gemäß § 5.6 der aktuellen Kulturförderungsrichtlinie auch Boulevard-Theater, 
Kabarett, Musical, Soziokulturelle Zentren und Amateurgruppen aus der Förderung nicht 
ausschließt. 
 
Die Gesprächsrunde mit den Vertreterinnen und Vertretern der Freien Theater wurde am 
07.10.2011 unter Leitung des neuen Oberbürgermeisters, Herrn Jochen Partsch, wieder 
aufgenommen. 
 
Das Revisionsamt stellte den Status der Bearbeitung der neuen Kulturförderungsrichtlinien dar.  
Grundsätzlich soll in Zukunft ein Informationsblatt die Zuschussempfänger über das Procedere der 
Kulturförderung unterrichten. Des Weiteren wird eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet, die einen 
internen Handlungsleitfaden gegenüber der Verwaltung  darstellt. Die Bewilligung wird, wie bisher, 
mittels eines Verwaltungsaktes (Bewilligungsbescheid) vollzogen werden.  Künftig werden die 
Zuschussempfangenden alle notwendigen Informationen nur noch aus diesem verbindlichen 
Bewilligungsbescheid erfahren . 
 
Es sollen künftig vier Förderarten unterschieden werden: 
 
1. Betriebskostenzuschuss für den laufenden Betrieb 
2. Projektkostenzuschuss für einzeln abgegrenzte Vorhaben 
3. Konzeptionelle Förderung als Sonderform der Projektförderung für über mehrere Jahre 
ausgelegte Projekte oder Projektreihen 
4. Investitionszuschüsse für investive Ausgaben 
 
Außerdem wird ein Katalog erarbeitet, der die förderfähigen Ausgaben beispielhaft umschreibt und 
die Berechnung der Liquiditätsreserve präzisiert. 
 
Auf Rückfrage durch Oberbürgermeister Partsch lehnen die Teilnehmer der Runde einstimmig die 
Wiedereinsetzung einer Jury zur Bewertung der Anträge ab. Er schließt sich dieser Auffassung an. 
 
Das Prüfverfahren für die Anträge soll deshalb in Zukunft wie folgt vorgenommen werden: 
 
Die Anträge auf Konzeptionelle Förderung sollen ab dem Förderjahr 2012 vom Kulturamt geprüft 
werden, das dem Oberbürgermeister  gemäß den aktuellen Förderrichtlinien Vorschläge zur 
Förderung unterbreitet. Die Vorschläge werden der Betriebskommission zur Entscheidung 
vorgelegt.

5 
... 
 
Der Entwurf der Überarbeitung der Richtlinien für Kunst und Kultur soll Anfang Dezember fertig 
gestellt sein und dem Magistrat zur Entscheidung vorgelegt sowie den Teilnehmern des 4. Runden 
Tisches mit der Einladung in einem weiteren Treffen im Januar 2012 zugesandt und diskutiert 
werden.  
 
 
 
Darmstadt, 09.11.2011 
41/Lo 
 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0475
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.11.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00