2011/0475
Kulturförderungsrichtlinien im Bereich Freie Theater, darstellende Kunst
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2011/0475
9261 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
14.11.2011
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Kulturamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2011/0475
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Kulturförderungsrichtlinien im Be reich Freie Theater, darstellende Kunst
Vorlage vom: 09.11.2011
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
2. Ab dem Förderjahr 2012 wird auf die Einsetzung einer Jury zur Bewertung der Anträge auf
Konzeptionsförderung verzichtet.
3. Der Kulturdezernent legt Anfang 2012 eine überarbeitete Fassung der
Kulturförderungsrichtlinien vor.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.11.2011:
Rückblick
Die Kulturförderungsrichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurden mit Beschluss des
Magistrats vom 03.09.2008 und Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.09.2008
(Vorlage 2007/0701) im Bereich der Freien Theater, darstellende Kunst geändert.
Es wurde beschlossen die Förderung Freier Theater an ein Evaluationsverfahren zu binden. Zur
Vorbereitung eines solchen Verfahrens wurde 2007 eine externe Arbeitsgruppe mit
Theaterfachleuten berufen. Sie hat sich mit zeitgemäßen Förderkriterien und der Vergabepraxis
beschäftigt und diese auch formuliert.
Vorausgegangen war ein längerer Dialog mit den im Verein „Freie Szene e.V.“ organisierten
Theatergruppen über deren zunehmende Professionalisierung. Diese sollte in der Förderung der
Stadt berücksichtigt werden. Der Verein „Freie Szene e.V.“ hat an der Vorbereitung des neuen
Verfahrens engagiert mitgewirkt.
In diesem Zusammenhang wurden für den Bereich Freie Theater, darstellende Kunst innerhalb der
Kulturförderungsrichtlinien wesentliche Neuerungen beschlossen:
• Neben der Projektförderung wurde als neue Förderart die Konzeptionelle Förderung eingeführt
und an eine konkrete Entwicklungskonzeption gebunden. Damit sollte eine künstlerische
Weiterentwicklung angeregt werden.
• Die Konzeptionelle Förderung kann über max. drei Jahre erfolgen.
• Wichtiger Fördermaßstab soll die Qualität von Konzepten und Projekten sein. Dazu wurden als
Förderkriterien Künstlerische Produktivität, ein hohes Maß an theatralischer Qualität,
Konzeptionelle Stringenz, Innovative Arbeit nach Inhalt und Form und Zielgruppenorientierung
festgelegt.
• Berücksichtigung sollten außerdem Ensemblearbeit und Nachwuchsförderung finden.
Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt durch eine Bewertung der Anträge auf Projektförderung und
Konzeptionelle Förderung durch eine ehrenamtlich wirkende Fach-Jury, die vom Kulturdezernenten
auf drei Jahre berufen wird.
Bewertet wurden von der eingesetzten Jury Anträge im Bereich der Projektförderung für das Jahr
2009 sowie Anträge im Bereich Konzeptionelle Förderung für den Zeitraum 2009-2011. Der Bericht
der Jury beinhaltete die Empfehlung, die Fördermittel aufzustocken, weil eine nachhaltige
Entwicklungsförderung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln kritisch beurteilt wurde.
Für die Jahre 2009-2010 wurde, da keine zusätzlichen Mittel für die Förderung der Freien Theater
im Haushalt bereit gestellt wurden, das Jury-Verfahren und damit das Votum der Jury ausgesetzt.
Das Kulturamt legte deshalb nach Prüfung der Anträge eine Vorschlagsliste vor. Die Vergabe der
Fördermittel erfolgte nach Beratung durch Beschluss der zuständigen Betriebskommission.
3
...
Im Zuge der Erhöhung der Mittel um 100.000 Euro im Haushalt 2011 aus der Kulturförderabgabe
hat das Kulturamt der Betriebskommission erstmals auch Vorschläge für Konzeptionelle Förderung
unterbreitet. Die Vergabe der erhöhten Mittel wurde durch die Betriebskommission des
Eigenbetriebs Kulturinstitute am 16.03.2011 für das Förderjahr 2011 beschlossen.
Wegen der anstehenden Prüfung der Anträge auf Konzeptionelle Förderung für die Jahre 2012-
2014, die bis 31.03.2011 von den Antragstellern einzureichen waren, besteht Handlungsbedarf in
der Klärung wie weiter verfahren werden soll.
Ergebnis der Gespräche mit Vertreterinnen und Vertreter der Freien Theater in Darmstadt
Am 16.02., 28.03. und 07.10.2011 fanden Gesprächsrunden der Kulturdezernenten mit Vertretern
der Freien Theater in Darmstadt unter Beteiligung des Kulturamtes und des Revisionsamtes statt.
Hintergrund des ersten Gesprächs war einerseits die Kritik einiger Freier Theater an dem 2008
beschlossenen Jury-Verfahren zur Vergabe der Mittel im Rahmen der Projektförderung und
Konzeptionellen Förderung.
Zum anderen wurde von einigen Vertretern der Freien Theater eine einfachere Handhabung der
Kulturförderungsrichtlinien, insbesondere zum Verwendungsnachweis, zur Diskussion gestellt.
Angeregt wurde außerdem, den Betriebskostenzuschuss als Förderart auch für die Freien Theater
explizit aufzunehmen.
Kritisch angemerkt wurde aus Sicht der Theaterhäuser und -ensembles die Zusammensetzung der
2009 eingesetzten Jury sowie die Wiederaufnahme des Evaluationsverfahrens, d.h. eine Bewertung
der Theaterhäuser und Gruppen durch eine Jury.
Der damalige Kulturdezernent hat daraufhin das Revisionsamt und das Kulturamt mit der
Überarbeitung der Kulturförderungsrichtlinien beauftragt und dies beim ersten Treffen mit den
Theaterhäusern und -ensembles mitgeteilt. Am 06.04.2011 hat die AG Kulturförderungsrichtlinien
des Revisionsamtes und des Kulturamtes ihre Arbeit aufgenommen und erarbeitet seitdem in
wöchentlichen Sitzungen die Neufassung der Richtlinien für Kunst und Kultur.
Es wurde bei diesem Treffen auch verabredet, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Freien
Theater ihre Belange hinsichtlich einer Änderung der Kulturförderungsrichtlinien formulieren und im
Gespräch mit der Verwaltung erläutern. Die erste Gesprächsrunde wurde von den Teilnehmerinnen
und Teilnehmern insgesamt als positiv beurteilt und eine Fortsetzung gewünscht.
Im zweiten Treffen am 28.03.2011 erläutert das Revisionsamt den aktuellen Sachstand zu den
ersten Überlegungen einer Neufassung bzw. Vereinfachung der Kulturförderungsrichtlinien.
4
...
Eine Problemlage hat sich aus der von der Jury vorgenommenen strukturellen Unterscheidung von
Theatergruppen und Theaterhäusern ergeben. Als Konsequenz daraus soll in der Überarbeitung der
Kulturförderungsrichtlinien ein Weg gefunden werden, der neben den freien Ensembles und
Theaterhäusern gemäß § 5.6 der aktuellen Kulturförderungsrichtlinie auch Boulevard-Theater,
Kabarett, Musical, Soziokulturelle Zentren und Amateurgruppen aus der Förderung nicht
ausschließt.
Die Gesprächsrunde mit den Vertreterinnen und Vertretern der Freien Theater wurde am
07.10.2011 unter Leitung des neuen Oberbürgermeisters, Herrn Jochen Partsch, wieder
aufgenommen.
Das Revisionsamt stellte den Status der Bearbeitung der neuen Kulturförderungsrichtlinien dar.
Grundsätzlich soll in Zukunft ein Informationsblatt die Zuschussempfänger über das Procedere der
Kulturförderung unterrichten. Des Weiteren wird eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet, die einen
internen Handlungsleitfaden gegenüber der Verwaltung darstellt. Die Bewilligung wird, wie bisher,
mittels eines Verwaltungsaktes (Bewilligungsbescheid) vollzogen werden. Künftig werden die
Zuschussempfangenden alle notwendigen Informationen nur noch aus diesem verbindlichen
Bewilligungsbescheid erfahren .
Es sollen künftig vier Förderarten unterschieden werden:
1. Betriebskostenzuschuss für den laufenden Betrieb
2. Projektkostenzuschuss für einzeln abgegrenzte Vorhaben
3. Konzeptionelle Förderung als Sonderform der Projektförderung für über mehrere Jahre
ausgelegte Projekte oder Projektreihen
4. Investitionszuschüsse für investive Ausgaben
Außerdem wird ein Katalog erarbeitet, der die förderfähigen Ausgaben beispielhaft umschreibt und
die Berechnung der Liquiditätsreserve präzisiert.
Auf Rückfrage durch Oberbürgermeister Partsch lehnen die Teilnehmer der Runde einstimmig die
Wiedereinsetzung einer Jury zur Bewertung der Anträge ab. Er schließt sich dieser Auffassung an.
Das Prüfverfahren für die Anträge soll deshalb in Zukunft wie folgt vorgenommen werden:
Die Anträge auf Konzeptionelle Förderung sollen ab dem Förderjahr 2012 vom Kulturamt geprüft
werden, das dem Oberbürgermeister gemäß den aktuellen Förderrichtlinien Vorschläge zur
Förderung unterbreitet. Die Vorschläge werden der Betriebskommission zur Entscheidung
vorgelegt.
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...
Der Entwurf der Überarbeitung der Richtlinien für Kunst und Kultur soll Anfang Dezember fertig
gestellt sein und dem Magistrat zur Entscheidung vorgelegt sowie den Teilnehmern des 4. Runden
Tisches mit der Einladung in einem weiteren Treffen im Januar 2012 zugesandt und diskutiert
werden.
Darmstadt, 09.11.2011
41/Lo
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0475
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.11.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00