1196/2017
Gewaltschutz für Kinder in Flüchtlingsunterkünften: Bewirbt sich Köln für Koordinatorenstellen?
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3979 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V / 562/5 Vorlagen-Nummer 20.04.2017 1196/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 25.04.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 Gewaltschutz für Kinder in Flüchtlingsunterkünften: Bewirbt sich Köln für Koordinatorenstellen? In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.03.2017 erkundigt sich Herr Hegenbarth bezüg- lich der Beantwortung (0580/2017) auf die Anfrage Gewaltschutz für Kinder in Flüchtlingsunterkünf- ten: „Bewirbt sich Köln für Koordinatorenstellen?“ (AN/0027/2017) über den aktuellen Sachstand, nachdem man sich bisher aus personaltechnischen Gründen nicht selbst um Fördergelder beworben habe und fragt, wie es in Zukunft laufen solle. Er möchte außerdem wissen, aus welchen Gründen bislang keine Mittel aus dem Investitionskredit in Anspruch genommen wurden. Die Verwaltung antwortet wie folgt: 1. Das Interessensbekundungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, ob der unterstütze Träger hier Fördergelder erhält ist daher noch nicht bekannt. Die Bewerbungsfrist ist beendet, daher kann die Stadt Köln keine Fördergelder mehr beantragen. Das sehr wichtige Thema Gewaltschutz wird unabhängig von dem Förderprogramm weiter mit verschiedenen Maßnahmen bearbeitet. Beispiele sind hierfür: Im März konnten, wie bereits in der Beantwortung unter 5) angekündigt, mehr als 100 wei- tere Plätze speziell für alleinreisende und alleinerziehende Frauen in einem Wohnheim und einem Beherbergungsbetrieb belegt werden. Das Amt für Wohnungswesen und das Amt für Kinder, Jugend und Familie entwickelte un- ter Einbeziehung aller mit der Betreuung in Flüchtlingsunterkünften beauftragten Träger eine Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung. Diese Vereinbarung wurde im Oktober 2016 von allen beteiligten Ämtern und Trägern unterzeichnet und legt damit verbindliche Vorgehensweisen und Maßnahmen fest, die beim Verdacht auf eine Kindeswohlgefähr- dung einzuleiten sind. Anschließend wurden sowohl alle städtischen Fachkräfte der sozia- len Arbeit wie auch die bei den Betreuungsträgern Angestellten hinsichtlich der Inhalte der Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung geschult. Das Kölner Netzwerk gegen häusliche Gewalt (Amt für Kinder, Jugend und Familie; SKF; Agisra; Diakonie Michaelshoven und die Polizei) erarbeitete mit dem Amt für Wohnungs- wesen ein Handlungsleitfaden für Fachkräfte der Sozialen Arbeit in Flüchtlingseinrichtun- gen. Der Handlungsleitfaden bietet Informationen und Handlungsempfehlungen, mit denen beim Auftreten häuslicher Gewalt reagiert werden muss. Ergänzend zum Leitfaden sind für alle städtischen Fachkräfte der sozialen Arbeit auch Fortbildungen durch in diesem The- menkreis erfahrene Fachleute bereits terminiert. 2 2. Die Verwaltung hat bislang keine Mittel aus dem Sonderprogramm „Schutz in Flüchtlingsun- terkünften“ der KfW-Bank in Anspruch genommen, da die hierfür zwingend geforderten bauli- chen Maßnahmen aus fachlicher Sicht – auch im Hinblick auf die Betreuung des Klientel – nicht bzw. nicht in vollständigem Umfang erforderlich waren, um die spezifischen Schutzziele zu erreichen. Bei jeder neuen Baumaßnahme wird durch die Verwaltung im Einzelfall geprüft, welche fachlichen Anforderungen bauseits im Hinblick auf die konkret avisierte Nutzung be- rücksichtigt werden müssen. Auf dieser Grundlage wird weiterhin eruiert, welche Fördermög- lichkeiten hierfür zur Verfügung stehen und je nach Einzelfall, auch unter wirtschaftlichen As- pekten, sinnvollerweise in Anspruch genommen werden können. In der Vergangenheit wurden für Unterkünfte für Geflüchtete in 2015 insgesamt 29,4 Mio. € und in 2016 insgesamt 52,6 Mio. € an Fördermitteln aus unterschiedlichen Programmen abgerufen zu vergleichbaren Konditio- nen, aber teilweise erheblich geringeren Fördervoraussetzungen. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1196/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 20.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27