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1196/2017

Gewaltschutz für Kinder in Flüchtlingsunterkünften: Bewirbt sich Köln für Koordinatorenstellen?

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 20.04.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.05.2017, TOP 7.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3979 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
 
V / 562/5 
Vorlagen-Nummer  20.04.2017 
 1196/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 25.04.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 
Jugendhilfeausschuss 09.05.2017 
 
Gewaltschutz für Kinder in Flüchtlingsunterkünften: Bewirbt sich Köln für 
Koordinatorenstellen? 
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.03.2017 erkundigt sich Herr Hegenbarth bezüg-
lich der Beantwortung (0580/2017) auf die Anfrage Gewaltschutz für Kinder in Flüchtlingsunterkünf-
ten: „Bewirbt sich Köln für Koordinatorenstellen?“ (AN/0027/2017) über den aktuellen Sachstand, 
nachdem man sich bisher aus personaltechnischen Gründen nicht selbst um Fördergelder beworben 
habe und fragt, wie es in Zukunft laufen solle.  
Er möchte außerdem wissen, aus welchen Gründen bislang keine Mittel aus dem Investitionskredit in 
Anspruch genommen wurden. 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
1. Das Interessensbekundungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, ob der unterstütze Träger 
hier Fördergelder erhält ist daher noch nicht bekannt. Die Bewerbungsfrist ist beendet, daher 
kann die Stadt Köln keine Fördergelder mehr beantragen.  
 
Das sehr wichtige Thema Gewaltschutz wird unabhängig von dem Förderprogramm weiter mit 
verschiedenen Maßnahmen bearbeitet. Beispiele sind hierfür: 
 Im März konnten, wie bereits in der Beantwortung unter 5) angekündigt, mehr als 100 wei-
tere Plätze speziell für alleinreisende und alleinerziehende Frauen in einem Wohnheim 
und einem Beherbergungsbetrieb  belegt werden.  
 Das Amt für Wohnungswesen und das Amt für Kinder, Jugend und Familie entwickelte un-
ter Einbeziehung aller mit der Betreuung in Flüchtlingsunterkünften beauftragten Träger 
eine Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung. Diese Vereinbarung wurde im Oktober 
2016 von allen beteiligten Ämtern und Trägern unterzeichnet und legt damit verbindliche 
Vorgehensweisen und Maßnahmen fest, die beim Verdacht auf eine Kindeswohlgefähr-
dung einzuleiten sind. Anschließend wurden sowohl alle städtischen Fachkräfte der sozia-
len Arbeit wie auch die bei den Betreuungsträgern Angestellten hinsichtlich der Inhalte der 
Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung geschult. 
 Das Kölner Netzwerk gegen häusliche Gewalt (Amt für Kinder, Jugend und Familie; SKF; 
Agisra; Diakonie Michaelshoven und die Polizei) erarbeitete mit dem Amt für Wohnungs-
wesen ein Handlungsleitfaden für Fachkräfte der Sozialen Arbeit in Flüchtlingseinrichtun-
gen. Der Handlungsleitfaden bietet Informationen und Handlungsempfehlungen, mit denen 
beim Auftreten häuslicher Gewalt reagiert werden muss. Ergänzend zum Leitfaden sind für 
alle städtischen Fachkräfte der sozialen Arbeit auch Fortbildungen durch in diesem The-
menkreis erfahrene Fachleute bereits terminiert.

2 
 
2. Die Verwaltung hat bislang keine Mittel aus dem Sonderprogramm „Schutz in Flüchtlingsun-
terkünften“ der KfW-Bank in Anspruch genommen, da die hierfür zwingend geforderten bauli-
chen Maßnahmen aus fachlicher Sicht – auch im Hinblick auf die Betreuung des Klientel – 
nicht bzw. nicht in vollständigem Umfang erforderlich waren, um die spezifischen Schutzziele 
zu erreichen. Bei jeder neuen Baumaßnahme wird durch die Verwaltung im Einzelfall geprüft, 
welche fachlichen Anforderungen bauseits im Hinblick auf die konkret avisierte Nutzung be-
rücksichtigt werden müssen. Auf dieser Grundlage wird weiterhin eruiert, welche Fördermög-
lichkeiten hierfür zur Verfügung stehen und je nach Einzelfall, auch unter wirtschaftlichen As-
pekten, sinnvollerweise in Anspruch genommen werden können. In der Vergangenheit wurden 
für Unterkünfte für Geflüchtete in 2015 insgesamt 29,4 Mio. € und in 2016 insgesamt 52,6 Mio. 
€ an Fördermitteln aus unterschiedlichen Programmen abgerufen zu vergleichbaren Konditio-
nen, aber teilweise erheblich geringeren Fördervoraussetzungen. 
 
 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

25.04.2017 Integrationsrat
TOP 5.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.04.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.05.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1196/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
20.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27