AN/0545/2023
Anfrage: Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in der Kommune
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Anfrage des CV Köln_10.03.2023
3523 Zeichen
Va rı iaVe
Caritasverband
Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - Barlholomäus-Schink-Str. 6 - 50825 Köln für die Stadt Köln e.V.
Stadt Köln Vorstand, schink-sir. 6
Ausschuss für Senioren und Soziales 50825 Köln (Ehrenfeld)
Herrn Vorsitzenden Daniel Bauer-Dahm
Rathaus, Spanischer Bau Ansprechpartner/in:
50667 Köln Tel: Peter Krücker
Fax: 0221 95570 233
E-Mail: 0221 95570 299
* peter.kruecker@caritas-koeln.de
Datum: 10. März 2023
Anfrage: Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in der Kommune
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Bauer-Dahm,
Hiermit möchte ich folgende Anfrage im Ausschuss für Senioren und Soziales stellen:
Gemäß dem im Jahre 2017 verabschiedeten Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind Bund und Länder
verpflichtet, bis zum Ende des laufenden Jahres ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über
Verwaltungsportale anzubieten. Dies betrifft ca. 575 Verwaltungsleistungen aufgeteilt in 14 Themen-
felder, wobei die Leistungserbringung vielfach auf kommunaler Ebene, also auch in der Verwaltung
einer Stadt/Gemeinde, erfolgt. Verwaltungsportale sind einzelne Online-Plattformen im Internet,
über die die Bürgerinnen und Bürger einen zentralen Zugang zu den Leistungen erhalten.
Eine dieser Plattformen, die sogenannte Sozialplattform, wird in NRW durch das Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) entwickelt und soll kurzfristig an den Start gehen. Über
diese Plattform werden 18+2 Sozialleistungen in den Themenfeldern Arbeit & Ruhestand, Familie &
Kind, Gesundheit und Bildung angeboten.
Als Träger in der freien Wohlfahrtspflege bringen wir uns als Caritas bereits auf Bundes- und Lan-
desebene in die Diskussion zur Umsetzung des OZG ein. Hier vertreten wir zum einen aus unserer
anwaltschaftlichen Perspektive die Sicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Zum anderen sind
wir bei vielen Sozialleistungen als Träger auch direkt betroffen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Information zum aktuellen Stand der laufenden Aktivitäten und
der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in der Kölner Verwaltung, um mit Ihnen in einen Dialog
zur Umsetzung vor Ort zu starten.
Konkret bitten wir daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Wo steht die Kommune in der Umsetzung des OZG?
Welche Leistungen wurden bereits digitalisiert bzw. sind in Planung; inwieweit handelt es
sich dabei um „Nachnutzungen“ oder um eigens für die Kommune entwickelte Leistungen?
2. Inwieweit ist die Anbindung der Kommune an die Sozialplattform des Landes geplant bzw.
ggf. auch schon erfolgt?
Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn - IBAN DE70 3705 0198 0041 5829 58 - BIC COLSDES3
Vorstand: Peter Krücker, Markus Nikolaus - Reg. Nr.: VR 4647, Amtsgericht Köln - Steuernummer: USt.-Id.-Nr.: DE 122 661 604
www.caritas-koeln.de - 5} www.facebook.com/caritaskoein
-Seite2-
3. Gibt es bereits Planungen und Zeitpläne, wie das Dreieck aus Bürger*innen, diversen Hilfs-
und Beratungsangeboten (in öffentlicher sowie freier Trägerschaft) und den digitalen Ange-
boten der öffentlichen Verwaltung auf kommunaler sowie auf Landesebene zusammenge-
führt und ausgestaltet wird?
4. Was unternimmt die Kommune, damit alle Bürger*innen die Chance haben, (auch für die, für
die der digitale Zugang unmöglich bleiben wird) alle Leistungen auch tatsächlich zu nutzen?
5. Gibt es über das OZG hinaus weitere Digitalisierungspläne/-aktivitäten, die ggf. Auswirkun-
gen auf die Träger von Hilfs- und Beratungsangeboten haben?
Freuhdliche Grüße
I
\ {
Peter Krücker
Vorstandssprecher
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0545/2023
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 18.04.2023
- Erstellt
- 21.03.2023 16:21