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Anfrage: Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in der Kommune

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0545/2023 vom 18.04.2023

Stand: Am 21.08.2023 im Digitalisierungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anfrage des CV Köln_10.03.2023

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    Va rı iaVe Caritasverband Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - Barlholomäus-Schink-Str. 6 - 50825 Köln für die Stadt Köln e.V. Stadt Köln Vorstand, schink-sir. 6 Ausschuss für Senioren und Soziales 50825 Köln (Ehrenfeld) Herrn Vorsitzenden Daniel Bauer-Dahm Rathaus, Spanischer Bau Ansprechpartner/in: 50667 Köln Tel: Peter Krücker Fax: 0221 95570 233 E-Mail: 0221 95570 299 * peter.kruecker@caritas-koeln.de Datum: 10. März 2023 Anfrage: Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in der Kommune Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Bauer-Dahm, Hiermit möchte ich folgende Anfrage im Ausschuss für Senioren und Soziales stellen: Gemäß dem im Jahre 2017 verabschiedeten Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind Bund und Länder verpflichtet, bis zum Ende des laufenden Jahres ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Dies betrifft ca. 575 Verwaltungsleistungen aufgeteilt in 14 Themen- felder, wobei die Leistungserbringung vielfach auf kommunaler Ebene, also auch in der Verwaltung einer Stadt/Gemeinde, erfolgt. Verwaltungsportale sind einzelne Online-Plattformen im Internet, über die die Bürgerinnen und Bürger einen zentralen Zugang zu den Leistungen erhalten. Eine dieser Plattformen, die sogenannte Sozialplattform, wird in NRW durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) entwickelt und soll kurzfristig an den Start gehen. Über diese Plattform werden 18+2 Sozialleistungen in den Themenfeldern Arbeit & Ruhestand, Familie & Kind, Gesundheit und Bildung angeboten. Als Träger in der freien Wohlfahrtspflege bringen wir uns als Caritas bereits auf Bundes- und Lan- desebene in die Diskussion zur Umsetzung des OZG ein. Hier vertreten wir zum einen aus unserer anwaltschaftlichen Perspektive die Sicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Zum anderen sind wir bei vielen Sozialleistungen als Träger auch direkt betroffen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Information zum aktuellen Stand der laufenden Aktivitäten und der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in der Kölner Verwaltung, um mit Ihnen in einen Dialog zur Umsetzung vor Ort zu starten. Konkret bitten wir daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Wo steht die Kommune in der Umsetzung des OZG? Welche Leistungen wurden bereits digitalisiert bzw. sind in Planung; inwieweit handelt es sich dabei um „Nachnutzungen“ oder um eigens für die Kommune entwickelte Leistungen? 2. Inwieweit ist die Anbindung der Kommune an die Sozialplattform des Landes geplant bzw. ggf. auch schon erfolgt? Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn - IBAN DE70 3705 0198 0041 5829 58 - BIC COLSDES3 Vorstand: Peter Krücker, Markus Nikolaus - Reg. Nr.: VR 4647, Amtsgericht Köln - Steuernummer: USt.-Id.-Nr.: DE 122 661 604 www.caritas-koeln.de - 5} www.facebook.com/caritaskoein -Seite2- 3. Gibt es bereits Planungen und Zeitpläne, wie das Dreieck aus Bürger*innen, diversen Hilfs- und Beratungsangeboten (in öffentlicher sowie freier Trägerschaft) und den digitalen Ange- boten der öffentlichen Verwaltung auf kommunaler sowie auf Landesebene zusammenge- führt und ausgestaltet wird? 4. Was unternimmt die Kommune, damit alle Bürger*innen die Chance haben, (auch für die, für die der digitale Zugang unmöglich bleiben wird) alle Leistungen auch tatsächlich zu nutzen? 5. Gibt es über das OZG hinaus weitere Digitalisierungspläne/-aktivitäten, die ggf. Auswirkun- gen auf die Träger von Hilfs- und Beratungsangeboten haben? Freuhdliche Grüße I \ { Peter Krücker Vorstandssprecher

Beratungsverlauf

  1. 25.05.2023

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 10.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt
  2. 21.08.2023 zuletzt

    Digitalisierungsausschuss

    TOP 2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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