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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 06.07.2015 gem. § 60 Abs.1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW zur Bereitstellung von überplanplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 11.14.521705 (Instandhaltung der Grundstücke u. bauliche Anlagen, Vorhaben 98)

Sitzungsvorlage 2015/170 vom 06.07.2015

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