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Bericht des Ältestenrates an den Hauptausschuss für 2019/2020

Mitteilung Hauptausschuss 3043/2020 vom 27.10.2020

Stand: Am 23.11.2020 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung Hauptausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/1-2 Vorlagen-Nummer 27.10.2020 3043/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 23.11.2020 Bericht des Ältestenrates an den Hauptausschuss für 2019/2020 Der im Jahr 2014 gewählte Rat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 24.06.2014 den Leitfaden für Mandatsträger der Stadt Köln in aktualisierter Form übernommen. Als Kontrollgremium zu Nach- weis- und Anzeigepflichten zum Umgang mit Vorteilen hat er einen Ältestenrat unter Vorsitz eines Notars a. D. eingesetzt. Der Ältestenrat berichtet in anonymisierter Form an den Hauptausschuss. Über die Sitzungen und Beschlüsse des Ältestenrates im Jahr 2019 wurde in der Sitzung des Haupt- ausschuss vom 5. August 2019 berichtet (Mitteilung 2516/2019). Im Jahr 2020 hat der Ältestenrat die Mitteilungen der Ratsmitglieder nach Ziffer 3 des Leitfadens für das Jahr 2019 sowie die Auftragsvergaben an aktuelle und ehemalige Mandatsträgerinnen und Man- datsträger durch städtische Beteiligungsgesellschaften für das Jahr 2019 aufgrund der Pandemie- Situation im Umlaufverfahren behandelt. Die Mitteilungen nach Ziffer 3 des Leitfadens wurden unter Berücksichtigung der Funktionen der mitteilenden Mandatsträgerin bzw. des mitteilenden Mandats- trägers im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Leitfaden geprüft. Für das Jahr 2019 wurden keine Beanstandungen oder Hinweise an die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nach § 15 der Ge- schäftsordnung des Ältestenrates beschlossen. Der Ältestenrat hat darüber hinaus eine redaktionelle Anpassung des Leitfadens für Mandatsträgerin- nen und Mandatsträger vorgeschlagen. Zudem hat der Ältestenrat das Verfahren zur Abgabe der Erklärungen nach § 6 Hauptsatzung bera- ten und sowie Empfehlungen zum Verfahren für Abgabe und Aktualisierung der Erklärungen be- schlossen. Hinweis: Der angepasste Leitfaden wird dem Rat in seiner Sitzung am 05.11.2020 (Vorlage 2976/2020) vorgelegt. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 23.11.2020

    Hauptausschuss

    TOP 2.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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