V/0289/2005
Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren (u-3-Programm)
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Anlage 2 - Erweiterungstabelle für die Elternbeiträge bei Angeboten außerhalb GTK
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Anlage 2 – Erweiterungstabelle für die Elternbeiträge bei Angeboten außerhalb GTK Elternbeitrag pro Monat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Jah- resbrutto- einkom- men Kinder- garten GTK Ganztags GTK Zuschlag Kinder unter 3 Jahren GTK Schulkind GTK Kinder unter 3 Ganztag TAG Kinder unter 3 Teilzeit TAG Kinder über 3 Ganztag TAG Kinder über 3 Teilzeit TAG A bis 12.271,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0 € 0 € 0,00 € 0,00 € B bis 24.542,00 € 26,08 € 15,85 € 68,00 € 26,08 € 68,00 € 44,00 € 41,93 € 20,49 € C bis 36.813,00 € 44,48 € 26,08 € 141,12 € 57,78 € 141,12 € 91,31 € 70,56 € 34,94 € D bis 49.084,00 € 73,11 € 41,93 € 208,61 € 83,85 € 208,61 € 134,98 € 115,04 € 57,44 € E bis 61.355,00 € 115,04 € 62,89 € 276,61 € 115,04 € 276,61 € 178,98 € 177,93 € 90,38 € F über 61.355,00 € 151,34 € 83,85 € 312,91 € 151,34 € 312,91 € 202,47 € 235,19 € 118,91 € Erläuterung Die Betreuungsformen in den Spalten 2 – 5 geben den bisherigen Stand der GTK-Beiträge wieder. Die Betreuungsformen zusätzlich zum GTK – in Anlehnung an das GTK – sollen hinsichtlich der El- ternbeiträge vergleichbar mit GTK behandelt werden (s. Spalten 6- 9). Im Einzelnen folgende Erläuterungen: · Spalte 6: Ganztagsangebote für u.3-jährige Kinder außerhalb GTK: Die Elternbeiträge entsprechen denen der GTK-Angebote (s. Spalte 4) · Spalte 7: Teilzeitangebote für u.3-jährige Kinder außerhalb GTK: Die Elternbeiträge sind im Vergleich zu denen der GTK-Angebote (s. Spalte 4) stundenange- messen – nach dem Verhältnis 8,5 zu 5,5 Stunden reduziert. · Spalte 8: Der Ganztagselternbeitrag für Kinder im Kindergartenalter setzt sich zusammen aus den GTK-Beiträgen für Kindergartenkinder (Spalte 2) und dem Ganztagszuschlag (Spalte 3) · Spalte 9: Der Teilzeitbeitrag für Kinder im Kindergartenalter entspricht dem im Verhältnis von 7,0 zu 5,5 Stunden reduzierten Beitrag entsprechend der Spalte 2
Anlage 1 - u-3-Module
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Anlage 1: u-3-Module Neue Modul für Angebote außerhalb GTK Öffnungszeit Raumprogramm Personal Kosten /Platz Städt. Zu- schuss Elternbeitrag 1. Kleinkindgruppe für 9 – 11 Kinder von vier Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten - die Anzahl der Kinder ist ab- hängig von deren Alter Teilzeit 7.00 - 12.30. tgl. Öffnungszeit (länge- re Öffnungszeiten im Einzelfall mög- lich, bei angemes- sener Personalan- passung) Gruppenraum und - Gruppennebenraum (inkl. Ruhe- und Schlafmöglichkeit), Küchenbereich, Pflege- bereich 2 - 3 Kräfte = ins- gesamt 65 Std./ wöchentl. - mind. 50 Fachkraftstun- den 8.000 € bis 10.000 € je nach Anzahl der Kinder 100 % minus Trä- geranteil minus evtl. Landesanteil reduziert analog GTK Teilzeit 7.00 - 12.30 tgl. Öffnungszeit Gruppenraum und Gruppennebenraum (inkl. Ruhemöglichkeit), Küchenbereich, Pflege- bereich 2 FK + 1 EK = insges., 55 FK- Std./wöchentl. 15 EK Std./wöchentl. 6.500 € s. o. reduziert analog GTK 2. Altersgemischte Gruppe für 15 Kinder von 1 bis 6 Jahren, davon 5 Kinder 1 bis 3 J u. 10 Kinder 3 - 6 Jahre Ganztag Zwischen 7.00 - 18.00. 8,5 bis 10 Std. tgl. Öffnungs- zeit – wöchentl. Zeit- Budget möglich Gruppenraum und Gruppennebenraum, Schlafraum, Küchenbe- reich, Pflegebereich 2 FK + 1 EK = insges,. 77 FK- Std./wöchentl. 19,25 EK Std./wöchentl. 9.000 € s. o. wie GTK Bestehende Module für Ange- bote im Rahmen des GTK 3. Kleine altersgemischte Grup- pe GTK - 15 Kinder im Alter von 4 Mon. bis zum Eintritt in die Schule s. Modul 2 s. Modul 2 s. Modul 2 und zusätzliche 19,25 EK Std. wöchent- lich 4.000 € (zus. Kosten) BKVO GTK GTK 4. Kinder im Alter von 1 bis 2 Jahren in GTK-Gruppen nach § 9 Abs. 4 GTK (Budgetvereinba- rung) / SGB VIII – Anzahl gem. de freien Plätze 1 : 2 – 2,5 wie vorhandene Öffnungszeit wie vorhanden wie vorhanden neutral auf- grund von Ge- samt-Platzzahl- reduzierung BKVO GTK GTK 5. Kindertagespflege insbesondere für Kinder unter drei Jahren. flexibel nachfrage- gerecht In der Regel Privaträu- me = Wohnung der Kindertagespflegeper- son Kindertagespfle- geperson differenziert nach Qualifizie- rung und Um- fang der Betreuungszeit Nach Wirt- schaftlich- keitsberech- nung im Ein- zelfall SGB VIII
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Ausbau der Kindertagesbetreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren (u-3-Programm) Beratungsfolge 02.06.2005 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 07.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 08.06.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 14.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 16.06.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 21.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 23.06.2005 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Anhörung 28.06.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 29.06.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) und des u-3-Ausbauprogramm der Stadt Münster (s. Ratsbeschluss vom 09.02.2005 – Vorlage Nr. 1033/2004), 1.1 über die zurzeit bestehenden Möglichkeiten des „Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kin- der in NRW“ (GTK-NW) auch weitere, flexiblere und bedarfsgerechtere Angebotsstrukturen einzusetzen, wie sie im Modul 1 (Kleinkindgruppe für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum 3. Lebensjahr bzw. bis zum Besuch des Kindergarten) und Modul 2 (Altersgemischte Gruppe für Kinder von einem Jahr bis zum Eintritt in die Schule) beschrieben worden sind (s. Anlage 1), 1.2 zur Schaffung von neuen u-3-Plätzen die in der Begründung in Ziff. 4 genannten Einzelprojekte zu realisieren und 1.3 weitere Einzelmaßnahmen in Abstimmung mit den Trägern abzustimmen und zur Entschei- dung vorzubereiten. Vorlagen-Nr.: V/0289/2005 Auskunft erteilt: Herr Philipp Ruf: 492 51 11 E-Mail: PhilippF@stadt-muenster.de Datum: 25.05.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - 2. Für die Einnahme von Elternbeiträgen (analog zum GTK) für die Angebote außerhalb des GTK – Betreuung in der Kleinkindgruppe und in der Altersgemischten Gruppe (Teilzeit und Vollzeit- ganztags) beschließt der Rat die in dieser Vorlage eingefügte Elternbeitragstabelle (s. Anlage 2) 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Angebote der Kindertagespflege im Rahmen der aufge- zeigten Konzepte und Rahmenbedingungen bedarfsgerecht und im Rahmen weiterer bundes- einheitlicher Bestrebungen weiterzuentwickeln (s. Begründung Ziffer 5). 4. Die Kindertagespflege wird in die Geschwisterkindregelung (Beitrags- bzw. Kostenfreistellung von Geschwisterkindern) analog zum GTK und zur Offenen Ganztagsschule einbezogen (s. Begründung Ziffer 6). Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten und Folgekosten wie folgt entstehen und im Rah- men der für das u-3-Programm veranschlagten Kosten (vgl. Vorlage 1033/2004) bleiben: Gesamtkosten im Zusammenhang mit dieser Vorlage: • Schaffung neuer u-3-Plätze entsprechend der Einzelprojekte 1-12 = 686.500 € • Einmalige Investitionskosten in 2005 = 108.250 € • Erhöhung der Bezahlung von Kindertagespflegeeltern in 2005 = 62.500 € (in 2006ff = 150.000 €) Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Umsetzung des Tagesbetreuungs-Ausbauprogramms der Stadt Münster (u-3- Programm) ist im Rahmen der Vorlage 1033/2004 „... unter dem Vorbehalt der gesamtstäd- tisch nachhaltigen Finanzierung, insbesondere durch Einsparungen im Rahmen der Umset- zung von Hartz IV ...“ vom Rat der Stadt Münster beschlossen worden und die Mittel wurden wie folgt in den Haushalt 2005ff eingestellt: • In der Haushaltsstelle 4640.718.0200.9 (Betriebskostenzuschüsse an Träger) sind bis zum Jahr 2010 jährlich 1 Mio. € zusätzlich (kumulativ) vorgesehen worden. • In der Haushaltsstelle 4640.940.0700.8 (Bau- und Einrichtungskosten u-3-Programm) sind bis zum Jahr 2010 jährlich 1 Mio. € vorgesehen worden. • In der Haushaltsstelle 4542.760.0000.0 (För derung von Tagespflegestellen) sind bis zum Jahr 2010 jährlich 240 Tsd. € zusätzlich (kumulativ) vorgesehen worden. • In der Haushaltsstelle 4542.760.2000.1 (Qualif izierung von Tagespflegestellen) sind bis zum Jahr 2010 jährlich 10 Tsd. € zusätzlich (kumulativ) vorgesehen worden. - 3 - Begründung 1. Anlass und Anliegen der Vorlage Die Kindertagesbetreuungsangebote auszubauen und hier insbesondere die Angebote für Kinder unter drei Jahren ist einer der wichtigsten Aufgaben zur Verbesserung von Betreuung und Bildung. 1.1 Familienpolitische Zielsetzungen der Stadt Münster In der Stadt Münster ist es bereits seit vielen Jahren – angefangen von dem bedarfsgerechten Ausbau von Kindergartenplätzen in den 80er Jahren, lange bevor der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz Rechtskraft bekam bis heute, durch das Rahmenprogramm zum Ausbau des Angebotes für unter dreijährige Kinder und den qualitativen Ausbau der offenen Ganztagsgrund- schule – eine wichtige (weitgehend fraktionsübergreifend) familienpolitische Zielsetzung, für be- darfsgerechte Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder aller Altersstufen zu sorgen. Bedeutende Handlungs- und Zielmaxime stehen in Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Weiterentwicklung von Bildung und Betreuung und dem Ausbau der familienunterstützenden Angebote Dazu sind in den vergangen Jahren immer wieder von allen Ratsfraktionen wichtige Anträge ge- stellt und konzeptionell und praxisgerecht umgesetzt worden. Die jüngsten Anträge sind im Zusammenhang mit der Vorlage 925/2004 – „Grundlagen und Per- spektivplanung für die Weiterentwicklung von Betreuungs- und Bildungsangeboten für Kinder im Rahmen von Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und Grundschulen“ dezidiert genannt worden. 1.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen Mit dem Bundesgesetz - „Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Ta- gesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) sind wichtige gesetzlichen Rah- menbedingungen beschrieben worden und als Änderung in das SGB VIII eingeflossen. • § 23 – Förderung in Kindertagespflege: Dort werden insbesondere Aussagen zu Geldleistun- gen, Geeignetheit der Personen und zu Beratung und Qualifizierung getroffen. • § 24 nennt insbesondere die vorrangigen Zielgruppen, für die Plätze für unter dreijährige Kin- der geschaffen werden sollen (s. Abs. 3 – Ziff. 1 und 2). Es werden dort insbesondere die Er- werbstätigkeit und die Ausbildungssituation von Eltern (Ziff. 1) und eine dem Wohl des Kindes entsprechende Förderung (Ziff. 2) genannt. Mit der Vorlage 1033/2004 hat die Stadt Münster die Grundlage geschaffen, das Angebot für Betreuung und Bildung für unter dreijährige Kinder in Münster auszubauen. Die Rahmenplanung nach dem Beschluss über die o.g. Vorlage sieht vor, die Tagesbetreu- ungsangebote für unter dreijährige Kinder bis zum Jahr 2010 flexibel auszubauen und zu- sätzlich zu den vorhanden 410 Plätzen weitere 800 Plätze – davon 600 in Kindertagesein- richtungen und 200 in Kindertagespflege – zu schaffen. Dadurch soll das Angebot auf rd. 20 % ausgebaut werden. - 4 - Das bisherige Angebot für Kinder unter drei Jahren verteilt sich in Münster bisher sehr unterschied- lich. Die Versorgungsquoten mit Angebote in Kindertageseinrichtungen in den Stadtteilen reichen von 0 % bis über 20 %. In einigen Stadtteilen gibt es keine Angebote in Kindertageseinrichtungen. Der größte Teil der Angebote steht heute in Einrichtungen von Elterninitiativen zur Verfügung. Bei dem Ausbau der Angebote, ist ebenso wie bei den Angeboten für Kinder im Kindergarten und im Schulalter, eine entsprechende bedarfsgerechte Ausgewogenheit der Angebote zu erreichen. 2. Konzepte und Bausteine (Module) zur Betreuung unter dreijähriger Kinder Neben der Tagespflege bestehen im Rahmen des GTK zurzeit folgende Möglichkeiten zur Betreu- ung unter dreijährige Kinder: • Kleine Altersgemischte Gruppe für 15 Kinder von 4 Monate bis zum Schuleintritt • Aufnahme unter dreijähriger Kinder in 3-6-jährigen Gruppen nach § 9 Abs. 4 GTK – „Budget- vereinbarung“ und gem. § 45 SGB Um das Angebotsspektrum bedarfsgerecht ausweiten zu können und um Umstrukturierungen in bestehenden Einrichtungen im Zusammenhang mit Bedarfsanpassungen bei den Plätzen für Kin- der im Kindergartenalter zu ermöglichen sind weitere Module konzipiert worden und in ihren Rah- menbedingungen hinsichtlich der Gruppengröße, der Ö ffnungszeit, des erzieherischen Personals und der erforderlichen Räume beschrieben worden (s. Anlage 1). Als zusätzliche Angebotsstruktur außerhalb des GTK sind folgende Module entwickelt worden: • Kleinkindgruppen für Kinder von vier Monate bis 3 Jahre/Eintritt in den Kindergarten – (Modul 1) Bei Umstrukturierungen sind längere Öffnungszeiten mit angemessener Personalanpassung im Einzelfall möglich. • Altersgemischte Gruppen für Kinder von 1 Jahr bis zu 6 Jahren – Teilzeit und Ganztag-Vollzeit (Modul 2) In der Beratung der Konzeption der Standardmodule sind Erziehungskräfte aus der Praxis und die Arbeitsgemeinschaft (§ 78 SGB VIII) „Kindertagesbetreuung“ beteiligt worden. Das Landesjugend- amt hat den Modulen im Rahmen eines Abstimm ungsgespräches zugestimmt. Seitens der o.g. Beteiligten gab es für die Entwicklung der Module wichtige Anregungen und Hinweise, die größten- teils in die Standards eingeflossen sind. Die in der Anlage beschriebenen Standards bilden einen Rahmen für flexible und praxisgerechte Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren. Die Umsetzung der Standardmodule erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Einzelfallsituati- on der Einrichtungen und in Anlehnung an das GTK. Die Aufgaben der Kindertagesbetreuung im Rahmen der bestehenden GTK-Möglichkeiten und der darüber hinaus entwickelten Angebotsstrukturen können in Anlehnung an das SGB VIII und dem GTK-NRW nur von anerkannten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe wahrgenommen werden. Die auf dem Gebiet der Kindertagesbetreuung mehrjährig tätigen und vom Amt für Kinder, Jugend- liche und Familien geförderten „Halbtagsgruppen“ werden in Abstimmung mit diesen Gruppen in das Anerkennungsverfahren aufgenommen. Über die jeweilige Anerkennung wird im Rahmen ent- sprechender Einzelvorlagen von den zuständigen parlamentarischen Gremien entschieden. Die Zuschüsse und Elternbeiträge orientieren sich am jeweiligen Betreuungsstandard. - 5 - Es wird von den Trägern eine finanzielle Beteiligung erwünscht. Über die Höhe wird einzelfallbe- zogen verhandelt. Die Verwaltung wird darüber hinaus prüfen, in wie weit eine Bereitstellung von u-3-Plätzen für Mit- arbeiter und Mitarbeiterinnen von münsterischen Firmen oder Körperschaften durch diese realisiert werden können und dabei über eine Kostenbeteiligung der Firmen verhandeln. Hierfür sollen gesonderte Konzepte entwickelt werden. 3. Elternbeitragsverfahren für Angebote außerhalb GTK Für die Tagesbetreuungsangebote in Gruppen außerhalb des GTK werden Elternbeiträge analog der Regelungen des GTK erhoben (s. Anlage 2). Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der beigefügten Tabelle. Bei Betreuungsangeboten mit einer geringeren Öffnungszeit als die Mindest- öffnungszeit nach dem GTK wurde der Elternbeitrag auf die entsprechende Öffnungszeit umge- rechnet. Die GTK-Geschwisterkindregelung gilt auch für die u-3-Module außerhalb GTK. 4. Neue Plätze zur Betreuung und Bildung für Kinder unter drei Jahren in Kindertagesein- richtungen und Kindertagespflege (s.a. Ziffer 5) Rund 90 neue Plätze in Kindertageseinrichtung sollen ab dem Kindergarten 2005/2006 in Kindeta- geseinrichtungen durch Umstrukturierungen und Umbaumaßnahmen neu geschaffen werden. Die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren erhöht sich dadurch von 5,4 % auf 6,4 % (ein- gerechnet sind dabei nur die Plätze, die voraussichtlich bereits zu Beginn des Kindergartenjahres 2005/2006) zur Verfügung stehen. Die Projekte, die bereits im Rahmen dieser Vorlage entschie- den werden können, aber erst im Laufe des kommenden Kindergartenjahres Plätze schaffen kön- nen, werden ab der Betriebsaufnahme in die Versorgungsquote eingerechnet. Die zusätzliche Erhöhung der bestehenden Kindertagespflegeverhältnisse für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern von insgesamt 327 (= 4,5 %) im Vorjahr auf derzeit 360 (= 4,9 %), zeigt die Bedarfs- und Nachfragegerechtigkeit des münsterischen u-3-Programms. Neu zu schaffende Plätze in Kindertageseinrichtungen in folgendem Umfang: 1. Kindertageseinrichtung Herz-Jesu / Kindertageseinrichtung des Sozialdienst Katholi- scher Frauen (SKF), Katharinenstraße 10/12 (Wohnbereich 24 – Hansaplatz) Die Kirchengemeinde Herz-Jesu gibt zum Kindergartenjahr 2005/2006 die Trägerschaft über die Kita Herz-Jesu auf. (eine Tagesstättengruppe und eine Hortgruppe) Der SKF übernimmt die Trägerschaft und verlagert seine Kleine Altersgemischte Gruppe in die Räume der ehe- maligen Herz-Jesu-Kita. Dort entsteht dann folgende Gruppenstruktur: • Eine Hortgruppe gem. GTK mit 20 Kindern. Es ist vorgesehen, diese Hortgruppe ab dem Kindergartenjahr 2007/2008 im Zusammenhang mit der Gesamthortentwicklung bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. • Eine Kleine Altersgemischte Gruppe gem. GTK • Eine Gruppe (außerhalb des GTK) für Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Eintritt in den Kindergarten. In dieser Gruppe werden die Kinder betreut, die noch in der ehe- maligen Tagesstättengruppe verbleiben (voraussichtlich 10 Kinder). Zusätzlich werden in dieser Gruppe weitere fünf Kinder im Alter von zwei Jahren betreut. - 6 - 2. Elterninitiative Kindergruppe „Kleine Wiese“, Heiststraße 40a (Wohnbereich 25 – Mauritz-West) Diese Gruppe wird zurzeit als sog. „Halbtagsgruppe“ mit einem freiwilligen städt. Zuschuss in Höhe von 20 % der Betriebskosten betrieben. Die restlichen Kosten werden von den Eltern aufgebracht. Es ist vorgesehen, diese Gruppe ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 als U-3-Gruppe ent- sprechend dem Modul 1 - Kleinkindgruppe mit 8 Kindern entsprechend der für die Räumlich- keiten bestehenden Betriebserlaubnis - zu führen und die Betriebskosten aus dem U-3- Programm zu finanzieren. Die Eltern, deren Kinder dieses Angebot in Anspruch nehmen leis- ten einen Elternbeitrag entsprechend der Elternbeitragstabelle. 3. Kindergarten / Kindertagesstätte der ev. Versöhnungskirche, Friesenring 30 (Wohnbereich 27 – Kreuz) Die Schulkindbetreuungsgruppe läuft zum Kindergartenjahr 2005/2006 aus, da die Kinder al- le einen Platz in der OGS haben. Die Räume dieser Gruppe werden ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 hergerichtet für die Betreuung unter dreijährige Kinder. • Es wird dort zunächst eine u-3-Gruppe – „Kleinkindgruppe“ für 11 Kinder unter drei Jahren geschaffen (Modul 1). • Perspektivisch ist im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung im Wohn- bereich ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 vorgesehen, weitere u-3-Gruppen - z.B. als (Kleine) Altersgemischte Gruppen – zu schaffen. 4. Elterninitiative K.E.K.K.I. – Kreuzviertel-Eltern-Kleinkind-Initiative, Maximilianstraße (Wohnbereich 27 – Kreuz) Diese Gruppe wird zurzeit als sog. „Halbtagsgruppe“ mit einem freiwilligen städt. Zuschuss in Höhe von 20 % der Betriebskosten betrieben. Die restlichen Kosten werden von den Eltern aufgebracht. Es ist vorgesehen, diese Gruppe ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 als u-3-Gruppe ent- sprechend dem Modul 1 - Kleinkindgruppe mit 8 Kindern entsprechend der für die Räumlich- keiten bestehenden Betriebserlaubnis - zu führen und die Betriebskosten aus dem u-3- Programm zu finanzieren. Die Eltern, deren Kinder dieses Angebot in Anspruch nehmen leis- ten einen Elternbeitrag entsprechend der Elternbeitragstabelle. 5. Additive, integrative Kindertagesstätte Heinrich-Piepmeyer-Haus, Hüfferstraße 41 (Wohnbereich 29 – Schloss) Durch Umbaumaßnahmen werden Räume für eine „Integrative Kleinkindgruppe“ geschaffen. • Analog dem Modul 1 bietet die Gruppe Platz für 8 Kinder im Alter von einem Jahr bis drei Jahren; davon zwei Kinder mit Behinderungen. - 7 - 6. Kath. Kindertageseinrichtung Heilig Geist, Schwerpunkteinrichtung für Kinder mit und ohne Behinderungen, Metzer Straße 39, (Wohnbereich 32 – Geist) Durch kleine Umbaumaßnahmen werden vorhandene Räume genutzt, die es ermöglichen • ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 zunächst eine Kleinkindgruppe gem. Modul 1 mit 9 – 11 Kindern im Alter von vier Monaten bis zu drei Jahren einzurichten. • Ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 ist vorgesehen, eine bestehende Regelkindergar- tengruppe in eine Kleine Altersgemischte Gruppe gem. GTK umzuwandeln und da- durch weitere 7 bis zu 10 mögliche Plätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen 7. Bisheriger Schulkinderhort „Sterntaler“ im Haus zum Guten Hirten, Mauritz-Lindenweg 61b (Wohnbereich 44 – Herz-Jesu) Die Schulkindbetreuungsgruppe läuft zum Kindergartenjahr 2005/2006 aus, da die Kinder al- le einen Platz in der OGS haben. Diese Räume werden ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 hergerichtet und für eine Betreu- ung von Kindern unter drei Jahren genutzt werden. Der Träger konzipiert zurzeit entsprechende Angebotsstrukturen, die zur baulichen und de- mografische Entwicklung passen Voraussichtlich können zwei Kleinkindgruppen gem. Modul 1 (18 – 22 u-3-Plätze) geschaffen werden 8. Elterninitiative Kindergruppe 13, Friesenring 25 (Wohnbereich 47 – Uppenberg) Umwandlung der bestehenden Kindergarten-Tagesstättengruppe in eine Kleine Altersge- mischte Gruppe gem. GTK. Dadurch werden 7 bis zu 10 mögliche Plätze für Kinder im Alter von vier Monaten bis zu drei Jahren geschaffen. 9. Städtischer Kindergarten Albachten, Albachtener Straße 91 b (Wohnbereich 56 – Albachten) In dem Kindergarten werden zum Kindergartenjahr 2005/2006 zunächst bedarfsgerecht vor- aussichtlich 5 Kinder im Alter von zwei Jahren aufgenommen. Für das Kindergartenjahr 2006/2007ff wird – soweit der Bedarf im Rechtsanspruchsbereich dieses zulässt eine Angebotsplanung entwickelt, die die Schaffung eines entsprechenden u- 3-Angebotes zulässt. 10. Städtische Kindertageseinrichtung Coerde Edelbach, Coerdestiege 15 (Wohnbereich 61 – Coerde) • Zunächst werden die freien Plätze durch voraussichtlich 10 zweijährige Kinder belegt. • Für das Kindergartenjahr 2006/2007ff sollen voraussichtlich zwei Altergemischte Grup- pen mit bis zu 10 Plätzen für Kinder bis zu drei Jahren geschaffen werden; soweit der Bedarf für den Rechtsanspruchsbereich dieses zulässt, gfs. erfolgt dieses zeitlich ge- stuft. Dazu werden zwei bestehende Gruppen umgewandelt. Die dazu erforderlichen baulichen Veränderungen werden derzeit geprüft. - 8 - 11. Kath. Kindertageseinrichtung St. Margareta, Peter-Rosegger-Weg 57 (Wohnbereich 71 – Mauritz-Ost) • Aufgrund des Bedarfs und als Übergang auf die Kleinkindbetreuung wird zunächst eine Regelkindergartengruppe in eine Tagesstättengruppe (= Regelkindergartengruppe ganztags) umgewandelt. Dieses erfolgt zum Kindergartenjahr 2005/2006. • Im Zuge der demografischen Entwicklung wird angestrebt, diese Gruppe ab dem Kin- dergartenjahr 2006/2007 in eine u-3-Gruppe, die noch näher zu konzipieren ist, umzu- wandeln. 12. Kath. Kindertageseinrichtung Maximilian-Kolbe in Berg Fidel, Rincklakeweg 34 Wohnbereich 91 – Berg Fidel In der Kindertageseinrichtung wird zunächst eine Regelkindergartengruppe übergangsweise in eine Tagesstättegruppe (= Regelkindergartengruppe ganztags) umgewandelt. Ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 ist vorgesehen, diese in eine Kleine altersgemischte Gruppe umzuwandeln. Die Maßnahme ist in der zeitlichen Stufung bedarfsgerecht und ist auch im Zusammenhang mit dem Handlungsprogramm Berg Fidel zu sehen. Zusätzlich zu den o.g. Plätzen werden immer auch Kinder im Alter von zwei Jahren aufgenommen, die im laufenden Kindergartenjahr drei Jahre alt werden und somit den Übergang zum hinwach- senden Jahrgang bedarfsgerecht abdecken. Im laufenden Kindergartenjahr 2004/2005 waren dieses rd. 80 Kinder. Für das kommende Kindergartenjahr 2005/2006 sind die Planungen noch nicht ganz abgeschlos- sen. Es ist aber von einer ähnlichen Größenordnung auszugehen. Weitere Projekte werden derzeit von verschieden Trägern konzipiert und in absehbarer Zeit zur Entscheidungsreife gebracht. Absehbare weitere Projekte zeichnen sich im ev. Markus Kindergarten in Kinderhaus, im Kath. Kindergarten St. Mauritz in weiteren Halbtagsgruppen – z.B. Löwenmäulchen …Frösche (Studen- tenwerk) ab. Zu allen weiteren Projekten werden entsprechende Beschlussvorlagen für die parlamentarischen Gremien zu gegebener Zeit vorgelegt. Eine Ausweitung des städtischen Personals wird ebenfalls über Einzelvorlagen eingebracht. 5. Kindertagespflege Um der Bedeutung, die das SGB VIII der Kindertagespflege im Verhältnis zur Betreuung und Bil- dung in Kindertageseinrichtungen als gleichrangige Angebotsform zuweist, entsprechen zu kön- nen, sind die Betreuungsstandards in der Kindertagespflege durch geeignete und angemessene Qualifizierungen flächendeckend in Münster zu erhöhen bzw. zu erhalten. In Anlehnung an ein Gutachten des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) soll eine höhere Bezahlung der Förderleistung der Tagesbetreuungspersonen eingeführt werden. Damit sollen auch zusätzliche Personengrup- pen für die Kindertagespflege gewonnen werden. Die Bezahlung der Förderleistung erfolgt gestaf- felt in drei Stufen, je nach Qualifizierungsgrad. - 9 - 5.1 Derzeitiger Stand der Qualifizierung und Bezahlung Fortbildungen für Betreuungspersonen werden seit vielen Jahren in Münster angeboten und be- darfsgerecht ausgebaut. Das Fortbildungsmodell in Münster besteht aus einer Grundqualifizierung von 42 Unterrichtsstunden: in drei Kursen werden Kindertagespflegepersonen auf ihre wirtschaft- lich selbständige Tätigkeit als Tagesmutter oder -vater, auf die eigenständige pädagogische Arbeit wie Konzeptentwicklung und auf erste Hilfe bei Kleinkindern vorbereitet. Die Aufbauqualifizierung von 118 Stunden vermittelt vertiefte Kenntnisse in Spielpädagogik, Gesundheitserziehung, sozia- lem Management und wird mit einem Volkshochschul-Zertifikat abgeschlossen. Zudem gibt es Zusatzfortbildungen wie die jährliche Fachtagung für alle Betreuungspersonen in Münster und bedarfsabhängige Kurse. Die Qualifizierungen werden derzeit in Kooperation mit den Familienbildungsstätten und der Volkshochschule durchgeführt. Die Teilnahme an den Fortbildungen werden den Tagesbetreuungspersonen nahegelegt, sind aber nicht verpflichtend. Bezahlt werden Betreuungspersonen zurzeit von Eltern privat in Höhe von 3 - 5 € die Stunde. Wenn öffentliche Jugendhilfe die Kosten für die Betreuung in Tagespflege nach § 23 SGB VIII ü- bernimmt, weil die Eltern dazu nicht in der Lage sind, erhält die Betreuungsperson einen Stunden- satz von rd. 2 €. Von diesem Stundensatz müssen alle Betriebskosten wie Essen, Spielsachen, Strom, Versicherungen etc. gezahlt werden. Berechnungsgrundlage für die Leistungen der Tagespflege ist der Satz der Vollzeitpflege (nach § 33 SGB VIII) in der ersten Altersgruppe. Seit 1995 werden entsprechend den Empfehlungen des Städtetages Nordrhein-Westfalen (vom 21.09.1994) 60 % des Vollzeitpflegegeldes als Aufwen- dungsersatz für eine Betreuung von tgl. 8 bis 10 Stunden an 5 Tagen in der Woche zugrundege- legt. Der Aufwandsersatz für die Betreuungsperson wird unterteilt in materielle Aufwendungen (Sachkosten) und Kosten der Erziehung (Anerkennung der Förderleistung). Die Förderleistung wird zurzeit mit etwa 70 Cent pro Stunde und Kind bezahlt. Tagesmütter, die ein Tageskind zusammen mit ihrem eigenen Kind betreuen, arbeiten unter Um- ständen für diesen Satz. Tagesmütter, die sich qualifizieren und die Tagesbetreuung dauerhaft und professionell (ohne die Betreuung eigener Kinder) betreiben, sind seltener bereit für diesen Satz zu arbeiten. Sie bevorzugen zahlungskräftige Eltern oder stehen perspektivisch der durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zu vermittelnden Tagespflege nicht mehr zur Verfügung. Um gute Qualitäten in der Tagesbetreuung mit flexiblen familiennahen Angeboten sicherzustellen, wird ein Pool qualifizierter und erfahrener Tagesbetreuungs-Personen benötigt, die ihre Arbeit pro- fessionell und dauerhaft betreiben. 5.2 Änderungen durch das SGB VIII Das TAG will die Betreuungsstandards in der Kindertagespflege auf verschiedenen Ebenen verbessern. Das TAG führt in § 22 die Förderung von Kindern in Kindertagespflege aus. In § 23 Abs. 2 wird die Gewährung einer laufenden Geldleistung festgelegt. Danach soll einerseits eine angemessene Kostenerstattung für den Sachaufwand geleistet werden und ein angemesse- ner Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung. Die Höhe der laufenden Geldleistung soll vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt werden, soweit Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt. Außerdem sollen Betreuungspersonen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anfor- derungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben. 5.3 Umsetzung des SGB VIII Wie ausgeführt werden die Anforderungen in Münster schon seit vielen Jahren erfüllt. Um eine Verbesserung, d.h. höhere Qualitätsstandards zu erzielen, soll eine nach Qualifikationsgrad ge- staffelte Bezahlung von Tagesbetreuungspersonen ab 1.8.05 eingeführt werden. - 10 - Der Satz der Vollzeitpflege NRW soll weiterhin Grundlage zur Berechnung des Aufwandsersatzes für Kindertagespflege sein. Die Kosten für materielle Aufwendungen sollen dementsprechend für alle Tagesbetreuungspersonen weiterhin gelten, nur der Verdienst soll gestaffelt werden. Staffelung des Förderbetrages als Anerkennung der Förderleistung: Stufe 1: Sofern Eltern eine Betreuungsperson vorschlagen und diese für die notwendige Betreuung des Kindes geeignet ist, wird wie bisher entsprechend der Empfehlungen des Städtetages ein Pflegegeld gezahlt (60 % des Vollzeitpflegesatzes bei einer Betreuung von 8 bis 10 Std. täglich, Betrag ohne materielle Aufwendungen 70 Cent pro Stunde und Kind). Stufe 2 : Erfolgt durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eine Vermittlung an Tagesmüt- ter mit einer Grundqualifizierung von 42 Stunden, wird die Anerkennung der Förderleistung um einen Euro pro Stunde und Kind, auf 1,70 € erhöht. Stufe 3: Tagesmütter mit insgesamt 160 Ausbildungsstunden, die sich zu weiterer jährlicher Zu- satzqualifizierung verpflichten, sollen 2 € mehr pro Stunde erhalten, so dass sie auf einen Aner- kennungsbetrag für ihre Förderleistung von 2,70 € pro geleisteter Arbeitsstunde und Kind kommen. Dasselbe gilt für Erzieherinnen oder Sozialpädagoginnen, die Vorbereitungs- und Erste-Hilfe-Kurs abgeleistet haben. Freistände bei den Betreuungsplätzen sind Risiko der Betreuungsperson, da sie als Selbstständige arbeitet. Nach § 23 Abs. 2 SGB VIII umfasst die laufende Geldleistung nach Abs. 1 die Erstattung nachge- wiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sowie die hälftige Erstattung der Aufwendungen zu einer angemessenen Altersicherung der Tagespflegeperson. Diese Umsetzung soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da hier eine einheitliche Regelung des deutschen Ver- eins und des Städtetages abzuwarten ist. 6. Geschwisterkindregelung in Verbindung mit der Kindertagespflege Nach dem GTK und der Entgeltordnung für Förder- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler an den Grund- und Sonderschulen und an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich sind die Eltern bzw. der Elternteil von Geschwistern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung nach dem GTK oder ein Betreuungsangebot an einer Schule besuchen nur für ein Kind beitrags- pflichtig. Die Geschwisterermäßigung für Schülerinnen und Schüler gilt auch, wenn bereits für ein Kind in einer Kindertageseinrichtung nach dem GTK ein Elternbeitrag erhoben wird. Im Rahmen des Ausbauprogramms der Tagesbetreuungsangebote für Kinder wird die Geschwis- termäßigung, die auch für die Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler an Grund- und Sonderschulen sowie offenen Ganztagsschulen im Primarbereich gilt, auf alle Bereiche der Ta- gesbetreuung, auch die Tagespflege, übertragen, um Familien mit mehreren Kindern zu entlasten. Ergeben sich für Geschwisterkinder unterschiedlich hohe Beiträge, ist von dem/den Zahlungs- pflichtigen der höhere Beitrag zu fordern. Werden Geschwisterkinder gleichzeitig in Tagespflege betreut, so ist ein Kostenbeitrag maximal in Höhe der Aufwendungen für ein Kind zu leisten. Die Geschwisterermäßigung gilt ab dem 01.08.2005, Beginn des Kindergartenjahres. - 11 - 7. Einzelübersicht der entstehenden Kosten • Beschlusspunkt 1.2: Einzelprojekte 1-12 zur Schaffung neuer u-3-Plätze Für die Schaffung von rd 90 Plätzen unter drei Jahren werden in der Gesamtsumme jährliche Be- triebskosten in Höhe von 686.500 € entstehen (s. Begründung Ziffer 4 – Projekte 1 – 12) Die Betriebskostenberechnungen der Module 1 und 2 – s. Anlage begründen sich in den an das GTK angelehnten Finanzierungsgrundlagen. Eine konkrete Förderung erfolgt jeweils im Einzelfall. Die zugrundegelegten durchschnittlichen Platzkosten sind in der Anlage 1 enthalten. • Einmalige Investivkosten entstehen in folgendem Umfange: • Heinrich-Piepmeyer-Haus – 87.750 € in 2005 (8 neue Plätze) • Ev. Versöhnungskriche – Kita Friesenring - 20.500 € in 2005 (bis zu 11 Plätze) • Beschlusspunkt 3: Entwicklung der Kindertagespflege im Zusammenhang mit der gesetzlichen Anpassen Verbesserte Bezahlung der Kindertageseltern für ihre Förderleistung Aufgrund der Qualifizierungsmerkmale (siehe Ziffer 5 der Begründung) steigen die durchschnittli- chen Kosten für die Erhöhung der Förderleistung um 1 € bzw. 2 € pro Betreuungsstunde um ca. 150.000 € im Jahr. Für 2005 – Umsetzungszeitraum August bis Dezember- bedeutet das Mehr- ausgaben von 62 500 €. Die Anpassungen gelten auch für die Folgejahre. • Beschlusspunkt 4: Geschwisterkindregelung in der Kindertagespflege Die Einführung der Geschwisterkindregelung (siehe Begründung Ziffer 6) im Rahmen der Tages- pflege wird sich bei den Einnahmen der Elternbeiträge nach dem GTK auswirken, weil diese dann erlassen werden. Dabei soll immer der jeweils geringfügigere Entgeltsatz bei mehreren Kindern erlassen werden und der Höchstsatz bezahlt werden. Es ist davon auszugehen, dass von rd. 50 Geschwisterkinder in der Kindertagespflege ausgegan- gen werden muss. Die Erlassbeiträge reichen je nach familiärer Betreuungssituation voraussicht- lich von minimal rd. 44.000 € für den Fall, dass nur Regelkindergartenbeiträge und maximal = rd. 140.000 € für den Fall, dass überwiegend Ganztagsbetreuungsbeiträge erlassen werden. Der Mittelwert liegt somit bei rd. 90.000 € (= mögliches Gesamtdefizit bei den Einnahmen). In der o.a. Schätzung sind mögliche Erlasse für Geschwisterkinder in privat organisierter Kinderta- gespflege, für die die Eltern in vollem Umfang selber aufkommen können und die bisher nicht über das Jugendamt vermittelt wurden und künftig im Zusammenhang mit der weiteren Qualifizierung der Kindertagespflegeeltern sowie der Verbesserung der Rahmenbedingungen in gewissen Um- fang ebenfalls über das Jugendamt eingerichtet werden, noch nicht enthalten. Durch die Berücksichtigung dieser Eltern, die die Tagespflege in vollem Umfang selbst finanzieren, können geschätzte 30 weitere Geschwisterkinder zu den 50 Kindern hinzu kommen. Dadurch, und da diese Eltern zu den oberen Einkommensgruppen gehören, kann sich der o.g. Maximalwert von 140.000 € auf rd. 225.000 € erhöhen. Dadurch würde sich der rechnerische Mittelwert auf rd. 135.000 € (als mögliches Gesamtdefizit bei den Einnahmen) verschieben. Je nach dem, welche Erlassbeiträge in der Praxis als die rechnerisch richtigen erweisen, reichen die Erlassbeiträge jährlich von rd. 90.000 € bis rd. 135.000 € (Mittelwert = 112.500). - 12 - 8. Finanzierungsmöglichkeiten durch Dritte: Elternbeiträge, Land, Arbeits- und Wirt- schaftsministerium, freie Träger • In der Einnahme-Haushaltsstelle 4640.115.0000.9 (Elternbeiträge) sind bis zum Jahr 2010 jährliche Einnahmesteigerungen (kumulativ) von 130 Tsd. € eingerechnet worden. • Die Stadt Münster bemüht sich um eine entsprechende finanzielle Beteiligung des Landes und beantragt entsprechende Mittel. Für die Umstrukturierungen im Rahmen der GTK-Förderung hat die Stadt Münster bereits An- träge an das Land gestellt. Über die zusätzliche Vergabe von GTK-Fördermittel hat das Land bisher noch nicht entschie- den. Weitere Fördermittel für flexible Angebote außerhalb des GTK sind vom Land frühestens ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 zu erwarten. Die Modalitäten dafür sind derzeit noch nicht klar. • Auch die Inanspruchnahme von Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit (MWA – Düsseldorf) in Verbindung mit dem Europäischen Sozialfonds zur Verbesserung der Vermitt- lung von erwerbsfähigen Eltern wird zurzeit geprüft. Eine entsprechende Beteiligung ist bereits für das Kindergartenjahr 2005/2006 angekündigt worden. Konkrete Mittelvergabemodalitäten stehen bisher noch nicht fest. • Mit der Schaffung von Plätzen für unter dreijährige Kinder bei freien Trägern ist grundsätzlich die Erwartung verbunden, dass sich die freien Träger mit einem Trägeranteil beteiligen. Dar- über wird im Einzelfall mit den Trägern verhandelt. Grundlage hierfür soll die bestehende Re- gelung nach GTK-NRW sein, die bei der Schaffung von Neuplätzen zugrunde gelegt wird. Fazit: Mit den genannten Finanzierungsbeteiligungen kann die städtische Kostenbilanz durch zu- sätzliche Einnahmen geringfügig verbessert werden. Die Höhe dieser Beteiligung ist im Rahmen dieser Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu kalkulieren. Hierzu wird entsprechend berichtet. Ein weiterer fiskalisch bedeutsamer Aspekt besteht darin, dass die Gruppen, die im Rahmen der Umstrukturierung von einer GTK-finanzierten-Gruppe in eine Angebotsstruktur außerhalb des GTK umgewandelt werden, die bestehende Landesförderung für die Förderung von Gruppen in neuen Einrichtungen, die bisher nicht mit grundsätzlich vorgesehenen Landesmitteln gefördert werden konnten, genutzt wird. 9. Ausblick In den nächsten Jahren werden auf der Grundlage der Gesamtentwicklung unter Einbeziehung der Absicherung des Rechtsanspruchsbereich – demografische Entwicklung und Entwicklung der indi- viduellen Nachfrage im Zusammenhang mit dem hineinwachsenden Jahrgang weitere Plätze ge- mäß dem münsterischen Ausbauprogramm geschaffen. Dieses erfolgt in enger Abstimmung mit den beteiligten Trägern und Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Anliegen, ihre jeweiligen Kindertageseinrichtungen sinnvoll weiterzuentwickeln. Dabei werden auch im Rahmen von systemat ischen Planungsgesprächen in den Wohnbereichen die sozialräumlichen Bedarfe und Ressourcen bewe rtet und in eine systematische Maßnahmepla- nung integriert. - 13 - Der jährliche Kindertagesbetreuungsbericht stellt für die konkrete Angebots- und Maßnahmepla- nung zur Schaffung von Plätzen für unter dreijährige Kinder ein wichtige Planungsgrundlage dar. Dort werden die gesamten qualitativen und quantitativen Planungsgrundlagen dargestellt und ent- sprechend analysiert und bewertet. Insofern stellt diese Vorlage auch zu dem di esjährigen Kindertagesbetreuungsbericht 2005 (Vorla- ge Nr. 380/2005) einen notwendigen Querbezug her. Für die Projekte und Maßnahmeplanungen werden dem Rat und seinen Ausschüssen entspre- chende Einzelvorlagen vorgelegt. I.V. gez. Dr. Klein Beigeordnete
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Katharinenstraße 10
- Maximilianstraße
- Hüfferstraße 41
- Metzer Straße 39
- Albachtener Straße 91b
- Hansaplatz
- Friesenring 30
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- Rincklakeweg 34
- Zum Guten Hirten
- Mauritz-Lindenweg 61b
- Coerdestiege 15
- Edelbach
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0289/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 09.05.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37