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0717/2017

Weitere Informationen über die Teilnahme der Stadt Köln am Landesprogramm "Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen"

Mitteilung Ausschuss 06.03.2017

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 09.05.2017, TOP 6.1

Anlage 3 / Bewerbung der Stadt Köln

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Anlage 2 / Qualitätsrahmen

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Anlage 4 / Projektplanung

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Anlage 1 / Übersicht über die beteiligten Kommunen

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 3 / Bewerbung der Stadt Köln

35149 Zeichen

1
 
Bewerbung der Stadt Köln um eine Teilnahme am Lande sprogramm 
„Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“ 
 
Kurzkonzept 
 
Die Stadt Köln bewirbt sich mit dem vorliegenden Ku rzkonzept um eine Teilnahme am Lan- 
desprogramm „Kein Kind zurücklassen – Für ganz Nord rhein-Westfalen!“. Die Bewerbung 
wird von dem Gedanken getragen, erstens Prozesse un d Strukturen einer integrierten Prä- 
ventionsstrategie auf gesamtstädtischer Ebene aufzu bauen und zweitens die Umsetzung 
innovativer Maßnahmen in ausgewählten Quartieren zu  erproben. Daher ergibt sich für das 
Vorhaben der Stadt Köln der folgende Arbeitstitel: „Aufbau einer gesamtstädtischen kommu- 
nalen Präventionskette Köln und Umsetzung innovativ er, beteiligungsorientierter Maßnah- 
men vor Ort in Stadträumen mit hohem Armuts- und Bildungsrisiko“. 
 
Beim Aufbau bzw. der Weiterentwicklung der Präventionskette in Köln soll eine starke Orien- 
tierung an dem in der Modellphase von „Kein Kind zu rücklassen“ entwickelten „Qualitäts- 
rahmen zum Aufbau einer kommunalen Präventionskette“ 
1 vorgesehen werden. Bei der Um- 
setzung innovativer Maßnahmen setzt Köln zum einen darauf, schon bestehende, nachweis- 
lich gelungene Beispiele vorbeugender Unterstützung  anderer Kommunen daraufhin zu 
überprüfen, ob sie in Köln bei gesicherter Finanzierung adaptiert werden können, zum ande- 
ren möchte die Stadt Köln im bestehenden bzw. sich neu konstituierenden Lernnetzwerk der 
beteiligten Kommunen neue, wirksame Maßnahmen erörtern und entwickeln. 
 
(1) Beschluss des Stadtvorstandes der Stadt Köln – Chancen einer Teilnahme an 
Kekiz 
 
Der Stadtvorstand hat in seiner Sitzung am 26.04.2016 eine Teilnahme der Stadt Köln an der 
geplanten zweiten Phase des Landesprogramms „Kein Kind zurücklassen!“ (Kekiz) befürwor- 
tet und beschlossen, eine Bewerbung auf den erwarte ten Aufruf des Landes vorzubereiten. 
Vorab hatten ein Vertreter des federführenden Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kul- 
tur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Leiter der Kekiz-Landes-
koordinierungsstelle (im Auftrag des Landes vom Ins titut für soziale Arbeit e.V., Münster, 
getragen) das Kekiz-Programm und die Rahmenbedingungen einer Teilnahme in einem äm- 
ter- und dezernatsübergreifenden Informationsgesprä ch auf Einladung der Bildungsdezer- 
nentin im März 2016 ausführlich vorgestellt. Der St adtvorstand schloss sich der Einschät- 
zung der Teilnehmenden an dem Informationsgespräch an, dass sich mit einer Teilnahme an 
Kekiz zwei große Chancen ergeben: 
• Inhaltlich bietet Kekiz die Chance, an aktuelle Fa chdebatten zu Prävention sowie zur 
Gestaltung von Bildungsstrukturen und -prozessen in  Kommunen anzuschließen (Wis- 
senstransfer). Auf dieser Basis können die vielen guten, häufig aber auch unverbunden 
nebeneinander stehenden Ansätze und Programme in Kö ln in ein strategisches Ge- 
                                                
 
1 Vergleiche Landeskoordinierungsstelle „Kein Kind z urücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ 
(2016): Kein Kind zurücklassen! Praxis – Bericht de r Landeskoordinierungsstelle zur fachlichen Be- 
gleitung des Lernnetzwerks und der Modellkommunen, Stand: Mai 2016, Seiten 38 ff.

2
samtkonzept eingepasst werden (Strukturierung). Der grundlegende Ansatz „vom Kind 
her denken“ befördert ämter- und dezernatsübergreif endes Denken und Handeln (Ab- 
bau der Versäulung, Verwaltungsmodernisierung). Ind ikatoren gestützte Analysen und 
Evaluationen von Präventionsmaßnahmen helfen, die W irkungen besser in den Blick 
zu nehmen (Wirkungsorientierte Steuerung). 
• Fördertaktisch: Es zeigt sich verstärkt, dass komm unale Gesamtkonzepte der Bildung 
und Prävention in weiteren Förderprogrammen der EU,  des Bundes und des Landes 
als Fördervoraussetzungen formuliert werden. Dies i st unter anderem im Aufruf des 
Landes „Starke Quartiere – starke Menschen – gemein samer Aufruf zu den Program- 
men des EFRE, des ELER und des ESF (2014 – 2020) zu r präventiven und nachhalti- 
gen Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen sowie  zur Bekämpfung von Armut und 
sozialer Ausgrenzung“ vom 10.02.2015 der Fall. In d iesem Zusammenhang bemüht 
sich die Stadt Köln aktuell mit ihrem Integrierten Handlungskonzept „Starke Veedel – 
starkes Köln. Mitwirken, zusammen halten, Zukunft gestalten“ um Fördermittel. Ein an- 
deres Beispiel stellt der Projektaufruf des Landes zur "Zuweisung für Investitionen an 
Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonder em Entwicklungsbedarf" vom 
28.09.2016 dar, in dem dargestellt wird, dass Kommu nen unter anderem dann eine 
Förderpriorität genießen, wenn sie an „Kein Kind zu rücklassen“ teilnehmen. Eine Teil- 
nahme an Kekiz kann also weitere Fördermöglichkeite n erschließen, die sonst ver- 
wehrt bleiben könnten bzw. sie erleichtert den Zuga ng zu weiteren/ verbesserten För- 
derungen.  
 
(2) Einbettung von Kekiz in zentrale Reformvorhaben  der Stadt Köln: Gesamtstrate- 
gieentwicklung und Verwaltungsreform sowie Bürgerbeteiligung 
 
Zur Jahresmitte 2016 hat Frau Oberbürgermeisterin Reker den Startschuss für zwei zentrale 
Reformvorhaben gegeben, die Entwicklung einer Gesam tstrategie für die Stadt Köln und 
eine umfassende und tiefgreifende Verwaltungsreform . Beide Vorhaben sind darauf ausge- 
richtet, die strategische Position der Stadt Köln zu verbessern, damit Effizienz und Effektivität 
steigen, Handlungsfähigkeiten und Handlungsoptionen zunehmen, resiliente Strukturen ent- 
stehen und zukunftsfähige Entwicklungen rechtzeitig eingeleitet werden. Ein drittes wichtiges 
Reformvorhaben zielt auf eine verstärkte Bürgerbete iligung und Partizipation, die im laufen- 
den Prozess der Entwicklung von Leitlinien zur Bürg erbeteiligung in Köln ihren Ausdruck 
findet. In dem skizzierten reformerischen Kontext m it einem gesamtstädtischen, übergreifen- 
den Zuschnitt kann die Teilnahme am Landesprogramm Kekiz mit seinen gleichgerichteten 
Intentionen der Strategie-, Struktur- und Partizipationsentwicklung, hier in Sachen Prävention 
von Armuts- und Benachteiligungslagen von Kindern und Jugendlichen, einen sehr wichtigen 
Mosaikstein darstellen und gleichsam als ein Leitprojekt fungieren.  
 
(3) Verbindungslinien von Kekiz zu bestehenden städ tischen Programmen 
 
Die Realisierung einer gesamtstädtischen Präventionsstrategie und die (Weiter-)Entwicklung 
präventiver Bildungslandschaften würde in Köln unte r anderem an folgende, bestehende 
Programme und Aktivitäten andocken können: 
 
• Das städtische Programm „Lebenswerte Veedel – Bürg er- und Sozialraumorientierung in Köln“ 
wird seit 2006 in derzeit 11 sogenannten Sozialraum gebieten, Stadträumen mit hohen Armuts-

3
und Bildungsrisiken, umgesetzt und zielt auf die ve rbesserte Zusammenarbeit und Vernetzung 
aller städtischen Dienststellen, der Institutionen freier Träger sowie der Bürgerinnen und Bürger. 
Gemeinsam sollen neue Ideen und Handlungsansätze zu r Verbesserung der Lebensbedingun- 
gen der Menschen entwickelt werden. In den Sozialra umgebieten sind Sozialraumkoordinato- 
ren, in der Regel in Anstellung bei freien Trägern,  tätig. In städtischen Ämtern und Dienststellen 
wurden Ämterlotsen benannt. Die Geschicke werden du rch eine zentrale Lenkungsgruppe aus 
Verwaltung, freier Wohlfahrtspflege und Politik gel enkt. Das Programm wurde beim bundeswei- 
ten Wettbewerb "Soziale Stadt 2012" mit einem von i nsgesamt zehn gleichrangig vergebenen 
Preisen ausgezeichnet. 
• Integriertes Handlungskonzept „Starke Veedel / sta rkes Köln“: Wie oben beschrieben bewirbt 
sich die Stadt Köln aktuell mit dem Integrierten Ha ndlungskonzept (IHK) "Starke Veedel – Star- 
kes Köln" um EU-Fördermittel aus dem gemeinsamer Au fruf des Landes zu den Programmen 
des EFRE, des ELER und des ESF zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartie- 
ren und Ortsteilen sowie zur Bekämpfung von Armut u nd sozialer Ausgrenzung. Das Hand- 
lungskonzept stellt auf weiter verbesserte Angebote , Prozesse und Strukturen in den elf Sozial- 
räumen („lebenswerte Veedel“) ab. 
• Regionale Bildungslandschaft Köln: Das Programm de r Regionalen Bildungsnetzwerke in Nord- 
rhein-Westfalen wird in Köln seit 2008 umgesetzt. S eit 2012 – im Anschluss an das Bundespro- 
gramm „Lernen vor Ort“ und in Umsetzung der Münchener Erklärung des Deutschen Städtetags 
– entwickelt Köln die Bildungslandschaft weiter zum  kommunalen Bildungsmanagement. Im 
Rahmen des Bildungsmanagements hat Köln auch einen Antrag auf Förderung aus dem BMBF-
Programm „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ gestellt. 
• Neben den beiden zentralen Gremien der RBL, Lenkun gskreis und Regionale Bildungskonfe- 
renz, bestehen weitere Steuerungsgremien (z.B. Steu ergruppe „Kein Abschluss ohne An- 
schluss – KAoA“, Lenkungsgruppe schulische Inklusio n) sowie Beiräte (z.B. Beirat Schule – Be- 
ruf, Expertenbeirat Inklusion), außerdem weitere Gr emien und Netzwerke mit Bezug zu Präven- 
tion (z.B. U25-Konferenz, Bündnis für Arbeit, Gesun dheitskonferenz, Fachberaterkonferenz 
Kita, Qualitätsgemeinschaft berufliche Bildung). 
• Frühe Hilfen als erster Baustein einer kommunalen Präventionskette: Die Zusammenarbeit der 
Frühen Hilfen in lokalen Netzwerken ist seit 2012 i m Bundeskinderschutzgesetz als verbindliche 
kommunale Aufgabe verankert. In Köln hat sich das N etzwerk "Köln für Kinder - das Netzwerk 
für Schwangere und Familien" aus Fachkräften der öf fentlichen und freien Kinder- und Jugend- 
hilfe, des Gesundheitssystems sowie unterschiedlicher familienbezogener Dienste gebildet. 
• Netzwerkarbeit in den Bezirksjugendämtern: Neben d er dekonzentrierten Bearbeitung der Be- 
darfe auf Hilfe zur Erziehung in den Stadtbezirken mit der methodischen Ausrichtung der sozial- 
raumorientierten Jugendhilfe, gibt es in allen neun  Bezirksjugendämtern verbindliche Netzwer- 
ke, um den Bedarf von Kindern, Jugendlichen und Fam ilien so früh wie möglich zu erkennen 
und bedarfsgerecht auch durch die Entwicklung von Z usatzangeboten zu erfüllen. Zu den han- 
delnden Akteuren zählen die Kitas, die Schulen, all e im Gesundheitsdienst tätigen Akteure, die 
Polizei und die freien Träger der Jugendhilfe. Auf Einladung der Bezirksjugendamtsleiter treffen 
sich diese Akteure mindesten zweimal jährlich. Im B esonderen sind drei Angebote herauszu- 
stellen: (1) Köln für Kinder (siehe vorgehender Spi egelstrich), (2) NEIS – Netzwerk Erziehung 
mit allen Schulen im Bezirk und der Polizei, (3) An gebote und Maßnahmen für Zuwanderer und 
Flüchtlingsfamilien im Alter bis 12 Jahren. 
 
(4) Intention/ Zielrichtung der Stadt Köln mit Blic k auf Kekiz 
 
Der gewählte Arbeitstitel des Vorhabens in Köln weist auf einen doppelten Ansatz hin. 
 
• Zum einen sollen in einem gesamtstädtischen Zuschn itt struktur- und prozessbildende 
Maßnahmen realisiert werden, die teilweise Vorhande nes, häufig Unverbundenes und 
möglicherweise Fehlendes zu einem transparenten und  handhabbaren Gesamtsystem

4
der Prävention zusammen führt. Entsprechend besteht der Wunsch nach Beratung bei 
der Analyse und Strukturierung der unterschiedliche n Ansätze, Programme und Ar- 
beitskreisgruppen. Hierunter fiele insbesondere die  Entwicklung eines gemeinsamen 
Leitbilds der Prävention, integrierter strategischer Ziele und adäquater Arbeits- und Ab- 
stimmungsprozesse. 
• Zum anderen könnte es nach Vorschlag der Stadt Köl n darum gehen, vor Ort, mit un- 
mittelbarer Wirkung für Kinder, Jugendliche und Fam ilien, innovative Unterstützungs- 
maßnahmen zu erproben. Dabei soll zunächst offen bl eiben, ob es eher um die intelli- 
gent-findige Verknüpfung bestehender Ressourcen geh t oder – nachdem ggf. Lücken 
im System entdeckt wurden – neue, innovative Lösung en bei gesicherter Finanzierung 
erprobt werden sollten. Ein erster Arbeitsschritt sollte hierbei in der Bestandsaufnahme 
und Analyse des Portfolios bestehender Präventionsm aßnahmen liegen, auf deren 
Grundlage mögliche Lücken im System, erstens im Sinne unzureichender Koordination 
und Kooperation, zweitens im Sinne noch nicht etabl ierter, aber sinnvoller Unterstüt- 
zungsmaßnahmen, identifiziert werden können. Unter anderem in diesem Zusammen- 
hang erhofft sich die Stadt Köln wichtige Hinweise und Impulse aus den in Kekiz vor- 
gesehenen Lernnetzwerken von Kommunen. 
 
(5) Bereits umgesetzte Präventionsansätze in Köln 
 
In Köln besteht eine Vielzahl von Maßnahmen der pri mären, sekundären und tertiären Prä- 
vention, von denen im Folgenden eine knappe Auswahl kurz skizziert werden soll: 
 
• Kinder-Willkommen-Besuche (KiWi), Familienhebammen , Clearingstelle im Gesundheitsamt 
und „Jusch – Jung und schwanger“ sowie ein Familien laden in Zusammenarbeit von Allgemei- 
nem Sozialen Dienst (ASD) und Familienbildung im Rahmen der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“: 
Schon seit 2008 erhalten alle Eltern von Neugeboren en das Angebot von Kinder-Willkommen-
Besuchen von einem Ehrenamtlichen. Ziel des Hausbes uchs ist die Vermittlung von Informatio- 
nen und niedrigschwellige Beratung bei Bedarf. In K öln hat sich außerdem der Einsatz von Fa- 
milienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen auf  der Basis des Kompetenzprofils des 
Nationalen Zentrums Frühe Hilfen etabliert. Über Mi ttel der Bundesinitiative werden insgesamt 
fünf Stellen Familienhebammen eingesetzt. Eine Clea ringstelle im Gesundheitsamt bietet Bera- 
tung, Begleitung und Vermittlung in passende Hilfsa ngebote für Schwangere und Familien mit 
Kindern bis zum 3. Lebensjahr an. Im Rahmen von „Ju sch - jung und schwanger“ berät und be- 
gleitet ein Team aus Familienhebammen und Sozialpäd agoginnen Schwangere und junge Müt- 
ter und Väter im Alter von 13 bis 23 Jahren. 
• Familienzentren und plusKITA-Einrichtungen: Gerade  Kindertageseinrichtungen, die besonders 
vielen Kindern aus sozial benachteiligten Lebensver hältnissen verbesserte Bildungschancen 
eröffnen, werden in Köln zu Familienzentren weitere ntwickelt und/oder erhalten zusätzliche fi- 
nanzielle Förderungen als plusKITA-Einrichtungen un d Kindertageseinrichtungen mit zusätzli- 
cher Sprachförderung nach KiBiz. Im Kindergartenjah r 2016/17 wird es in Köln insgesamt 120 
Familienzentren geben. Seit dem Kindergartenjahr 20 14/15 werden in Köln zudem insgesamt 
127 Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtu ngen und 401 Kindertageseinrichtungen 
als Einrichtungen mit zusätzlicher Sprachförderung nach den §§ 16a und b in Verbindung mit 
21a und b KiBiz gefördert. Weitere 45 Kindertagesei nrichtungen werden analog der plusKITA-
Idee mit freiwilligen städtischen Mitteln gefördert, wodurch die „Bildungsgerechtigkeitsmittel“ des 
Landes verstärkt werden. Köln nimmt außerdem mit 10 0 Kindertageseinrichtungen am Bundes- 
programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ teil. Kindertageseinrichtun- 
gen in Köln, insbesondere Familienzentren, kooperie ren im Übrigen sehr ausgeprägt mit Ein- 
richtungen der Familienbildung und Familienberatung.

5
• Gesundheitsuntersuchungen für 4-Jährige in Kindert ageseinrichtungen, insbesondere in Stadt- 
räumen mit erhöhtem Armuts- und Bildungsrisiko: Kin derärztinnen und Kinderärzte des Ge- 
sundheitsamtes untersuchen vierjährige Kinder in Ki ndertageseinrichtungen und beraten Eltern 
sowie Erzieherinnen und Erzieher in Gesundheitsfrag en. Aufgrund knapper Personalressourcen 
können aktuell noch nicht wie vorgesehen alle 4-Jäh rigen erreicht werden. Aus diesem Grund 
fokussieren die Gesundheitsuntersuchungen für 4-Jäh rige in Kitas auf Einrichtungen in Stadt- 
räumen mit hohem Armuts- und Bildungsrisiko. 
• Sprach- und Leseförderung, Angebote zur interkultu rellen und mehrsprachigen Bildung für un- 
terschiedliche Altersgruppen von Kleinkindern über Kita- und Grundschulkinder bis zu Schüle- 
rinnen und Schülern durch die Stadtbibliothek Köln:  Die Stadtbibliothek Köln, vom deutschen 
Bibliotheksverband e.V. 2016 als Bibliothek des Jah res ausgezeichnet, hält eine Reihe präven- 
tiver Bildungsangebote vor, z.B. den Begegnungs- un d Lernort „Sprachraum“ (frei zugänglicher 
Begegnungs- und Lernort in der Zentralbibliothek, i nsbesondere für die zahlreichen Willkom- 
mensinitiativen, die sich im Bereich der Flüchtling sarbeit engagieren, u.a. mit mehrsprachigen 
Lesungen für Flüchtlingskinder), das Programm „Lese start“ (insbesondere für Kindergarten- 
gruppen drei- bis vierjähriger Kinder mit ihren Erzieherinnen und Erziehern oder für interessierte 
Eltern inklusive „Lesestart-Set“), „LeseWelten“ (Vorlese-Initiative der Kölner Freiwilligen Agentur 
und der Stadtbibliothek Köln) und „Ran ans Lesen“ ( in Kooperation mit offenen Ganztagsgrund- 
schulen, zweisprachige Lesungen und mehrsprachige M edienkoffer mit interkulturellen Medien- 
angeboten). 
• KulturGut finden: Kita ins Museum / OGS ins Museum : Über Drittmittel realisiert der Kölner Mu- 
seumsdienst seit 2014 Angebote für Kindertageseinri chtungen und für Gruppen im Offenen 
Ganztag im Primarbereich, die auf die 11 Kölner Soz ialraumgebiete mit erhöhten Armuts- und 
Bildungsrisiken ausgerichtet sind. In ein bzw. mehr teiligen Veranstaltungen lernen Kinder im 
Vorschul- und Grundschulalter die Museen kennen, er weitern so ihren Aktionsradius und haben 
eine erste Begegnung mit Orten der Hochkultur. Ziel  der niedrigschwelligen Programme ist es, 
Kindern aus prekären Lebensverhältnissen die aktive Teilnahme am kulturellen Leben der Stadt 
zu ermöglichen und eine spielerische Auseinanderset zung mit Kunst, Kultur und Geschichte 
anzuregen. Dabei sollen innerhalb der oft interkult urellen Gruppen soziale Kompetenzen geför- 
dert und der Bezug zur eigenen Lebenswelt hergestel lt werden. Weitere in Köln umgesetzte 
Landesprogramme in diesem Bereich sind „Kultur und Schule“, „Kulturrucksack“ und „Jekits“. 
• Präventive Maßnahmen der Jugendförderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan, z.B. 
Maßnahmen der Jugendförderung zur Integration von K indern und Jugendlichen nach Flucht 
und Zuwanderung in Regeleinrichtungen der Kinder- u nd Jugendarbeit, Umsetzung des Bunde- 
sprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsext remismus, Gewalt und Menschenfeind- 
lichkeit!“ oder Gesundheitsorientierte Jugendarbeit  in Köln. Kultur- und medienpädagogische 
Facheinrichtungen ermöglichen Kindern und Jugendlic hen Teilhabe und fördern die körperliche 
und sprachliche Ausdrucksfähigkeit (Ferienprogramme, Kulturrucksack etc.). Im fachlichen Kon- 
text der Kinder- und Jugendförderung ist auch der E insatz von Schulsozialarbeitern und Street- 
workern zu betrachten. Inklusion und Partizipation sind durchgängige Prinzipien in den Angebo- 
ten der Jugendförderung. 
• Beim Mitternachtssport handelt es sich um ein spät abendliches/ nächtliches, offenes Sportan- 
gebot, welches von Jugendlichen und jungen Erwachse nen im Alter von 16 bis 27 Jahren ge- 
nutzt wird. Die Angebote finden meist freitags in d er Zeit von 22:00 - 24:00 Uhr statt und bein- 
halten verschiedene Sportarten wie Fußball, Basketb all, Boxen und Tanzen. Durch die Koope- 
ration mit einem naheliegenden Sportverein wird die  Möglichkeit geboten, die Sportart über das 
Angebot hinaus zu betreiben und in vorhandene Strukturen eingebunden zu werden.  
• Präventive Maßnahmen der Weiterbildung/ Volkshochs chule, zum Beispiel der „TalentCAM- 
Pus“, ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Projekt. Es zielt darauf 
ab, Potenziale von Jugendlichen zu erkennen und zu fördern und ihre Sprach-, Sozial- und 
Kommunikationskompetenz zu entfalten und wird unter stützt von Museen und der Stadtbiblio- 
thek Köln. In 2015 nahmen hieran 226 Kinder und Jug endliche zwischen 10 und 17 Jahren aus 
mehr als 30 Nationen teil.

6
• Übergangsmanagement Schule – Beruf im Rahmen des L andesprogramms „Kein Abschluss 
ohne Anschluss“: Die Landesregierung und die Partne r im Ausbildungskonsenses haben be- 
schlossen, mit der Landesinitiative „Kein Abschluss  ohne Anschluss" allen Schulabgängerinnen 
und -abgängern eine berufsorientierte Anschlusspers pektive zu bieten. Der Übergang von der 
Schule in Ausbildung oder Studium soll beginnend ab  der Jahrgangsstufe 8 systematisiert wer- 
den und für alle Schulformen zum Standard werden. 
 
(6) Aufbau einer gesamtstädtischen kommunalen Präve ntionskette Köln (Leitziel 1) 
 
Die weiteren Ausführungen lehnen sich stark an den Bericht der Landeskoordinierungsstelle 
zur fachlichen Begleitung des Lernnetzwerks und der  Modellkommunen der ersten Modell- 
phase an. Die Stadt Köln sieht vor, den Qualitätsra hmen zum Aufbau einer kommunalen 
Präventionskette mehrmals vollständig zu durchlaufen, um diesen nachhaltig zu etablieren.  
 
(6.1) Qualitätskreislauf zum Aufbau einer kommunalen Präventionskette 
 
• Erste Station: Kommunales Präventionsleitbild – Prä ventionsstandards zu Station 1: 
Prävention ist Chefinnensache, Leistungsverwaltung wertschätzend einbeziehen, Be- 
teiligungsorientierte Leitbilderstellung, Leitbild demokratisch legitimieren. 
 Die Stadt Köln sieht vor, ein kommunales Präventio nsleitbild im Rahmen eines Pla- 
nungsworkshops  zu erstellen. Der vorliegende Stadtvorstandsbeschluss dokumentiert, 
dass die Stadtspitze Prävention zu ihrer Sache mach en möchte. Bei der Leitbilderstel- 
lung sollen zentrale Akteure der Verwaltung einbezo gen werden. Das erarbeitete Leit- 
bild soll zudem durch einen Ratsbeschluss legitimiert werden. 
 
• Zweite Station: Strategische Zielfindung – Präventionsstandards zu Station 2: Verbind- 
liche Definition von Zielen und Meilensteinen (Plan ungsworkshops), Entwicklung von 
Messgrößen und Verfahren zur Zielprüfung: was kommt  beim Kind/ den Familien an? 
Verabschiedung eines kommunalen Aktionsplans. 
 Die Stadt Köln sieht vor, im Sinne einer strategis chen Zielfindung einen konkreten Ak- 
tionsplan zu erstellen. Die Empfehlung der Landesko ordinierungsstelle, dazu hochran- 
gig besetzte und extern moderierte, kommunale Planu ngsworkshops durchzuführen, 
wird gerne aufgegriffen. Für die Stadt Köln wären vermutlich zwei mindestens halbtägi- 
ge Workshops vorzusehen, so dass im ersten die Eckp unkte eines Präventionsleitbil- 
des und im zweiten ein konkretisierter Aktionsplan entwickelt werden können. 
 
• Dritte Station: Kommunale Steuerungsstruktur – Präv entionsstandards zu Station 3: 
Aufbau einer verlässlichen kommunalen Steuerung, Ei nsetzung einer hauptamtlichen 
Netzwerkkoordination 
 Die Stadt Köln sieht entsprechend der Empfehlung d er Landeskoordinierungsstelle vor, 
eine Steuerungsgruppe einzurichten, in der mindeste ns die Bereiche Kinder- und Ju- 
gendhilfe, Schule, Schulpsychologischer Dienst/ Fam ilienberatung, Soziales, Stadtent- 
wicklung und Gesundheitsförderung – wie empfohlen h ochrangig auf der Ebene von 
Amtsleitungen/ Dezernent/-innen plus wichtige Fache benen – vertreten sind. Denkbar 
erscheint es, weitere Bereiche wie Sport, Weiterbil dung/Volkshochschule und Kultur 
(insbesondere die Stadtbibliothek) sowie freie Träger einzubinden.

7
 Eine fachbereichsübergreifende Koordination des Ar beitsbereichs „Prävention“ soll 
durch die „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung“, einer Stabsstelle in 
unmittelbarer Anbindung an die Dezernentin für Bild ung, Jugend und Sport erfolgen. 
Hier werden aktuell schon, neben den gesetzlichen A ufgaben der Jugendhilfeplanung 
und der Schulentwicklungsplanung, Funktionen im Rah men einer Inklusionsplanung, 
des Bildungsmonitorings und der Bekämpfung der Folg en von Kinderarmut wahrge- 
nommen. Entsprechend bestehen vielfältige Arbeitsbe ziehungen zu Ämtern und 
Dienststellen, auch über Dezernatsgrenzen hinaus. D ie von Land und ESF gegenfi- 
nanzierten Stundenkontingente für die kommunale Koo rdination werden durch einen 
entsprechenden hohen kommunalen Anteil personalisiert aufgestockt. 
 
• Vierte Station: Bereichsübergreifende Datengewinnun gsstrategie - Präventionsstan- 
dards zu Station 4: Entwicklung eines bereichsüberg reifend kohärenten Datenkonzep- 
tes für die gesamte Kommune mit kleinräumigen und ggf. einrichtungsbezogenem Auf- 
lösungsvermögen, kommunales Präventionsmonitoring, Datenkompatibilität in den 
Fachplanungsprozessen. 
 Die Stadt Köln sieht vor, eine umfassende Transpar enz über die (fast) unüberschauba- 
re Präventionslandschaft zu schaffen und dafür das in der Modellphase von Kekiz ent- 
wickelte online-Tool zu nutzen sowie ein integriert es Datenkonzept mit bereichsüber- 
greifenden steuerungsrelevanten Kenngrößen und Indi katoren zu entwickeln. Die Vo- 
raussetzungen dafür sind gut, da in Köln eine Reihe  guter Ansätze besteht, die aber 
weiter integriert und geschärft werden müssten; Vor bild könnte hier der Gelsenkirche- 
ner Präventionsindex Kinder und Jugendliche sein. Es bestehen die Idee und erste Ab- 
stimmungen, Daten aus den Schuleingangsuntersuchung en (analog der Vorgehens- 
weise zum Beispiel in Mülheim an der Ruhr) verstärkt zu berücksichtigen. Es bestehen 
vertiefte Erfahrungen mit der Anwendung von Soziali ndizierungen von Kindertagesein- 
richtungen und Schulen zur Verteilung knapper Ressourcen nach dem Grundsatz „Un- 
gleiches ungleich behandeln“. Zur Entwicklung der b ereichsübergreifenden Datenge- 
winnungsstrategie wäre an die Etablierung einer Arb eitsgruppe „Integrierte Fachpla- 
nungen und Monitoringansätze“ zu denken, die sich quartalsweise trifft. 
 
• Fünfte Station: Integrierte Datennutzung in der Fac hplanung – Präventionsstandards 
zu Station 5: kommunale Detailplanungen werden zum Zwecke der Optimierung prä- 
ventiver Angebots- und Netzwerkstrukturen miteinand er verknüpft, Entwicklung eines 
überschaubaren Indikatorensets mit hohem fachplanerischem Orientierungspotenzial 
 Die Stadt Köln sieht vor, einen gemeinsamen konzep tionellen Rahmen für die Fach- 
planungen zu entwickeln. Auf der Grundlage einer bereichsübergeifenden Datenstrate- 
gie sollen gemeinsam getragene Handlungsansätze für  mehr Chancengerechtigkeit 
aus vertieften Datenanalysen und Monitoring-Ergebni ssen abgeleitet werden. Gut 
denkbar erscheint eine externe Beratung und Begleit ung dieses Prozesses durch die 
„Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung (FSA)“. 
 
• Sechste Station: Wirkungsorientierte, bereichsüberg reifende Steuerung - Präventions- 
standards zu Station 6: Leitprinzip „Ungleiches ung leich behandeln“ - Zugangssteue- 
rung und Wirkungsmessung als Kernelemente, Evidenzb asierte Maßnahmenplanung,

8
„Gemeinsam besser werden!“, Verknüpfung von Control ling und trägerübergreifender 
Qualitätsentwicklung 
 Die Stadt Köln sieht vor, insbesondere Wirkungen s tärker in den Blick zu nehmen. Wie 
weiter oben ausgeführt, wird das Leitprinzip „Ungle iches ungleich behandeln“ in vielen 
Zusammenhängen schon sehr stark umgesetzt. Die schw ierige Frage nach den Wir- 
kungen muss noch stärker beleuchtet werden. Grundle gend soll eine Verständigung 
über wichtige „Kontextindikatoren“ erfolgen, die in  einem Monitoring Berücksichtigung 
finden (siehe auch Station 3). Die Stadt Köln möcht e mit anderen beteiligten Kommu- 
nen im Lernnetzwerk gerne auch und gerade über eine adäquate Wirkungsmessung in 
einen fachlichen Austausch treten. 
 
(6.2) Qualität der Präventionskette – Standards für Prävention 
 
Neben „stationsspezifischen Präventionsstandards“ formuliert die Landeskoordinierungsstel- 
le auch „stationsübergreifende Präventionsstandards “, an denen sich die Stadt Köln bei er- 
folgreicher Bewerbung gerne orientieren wird. 
 
• Erster Präventionsstandard: Beteiligungsorientierung – Die Menschen mitnehmen 
 Die Stadt Köln sieht vor, Einrichtungen (Kindertag eseinrichtungen, Schulen etc.) und 
Fachkräfte der Präventionskette sowie Zielgruppen in unterschiedlichen Bereichen und 
auf verschiedenen Ebenen zu beteiligen. Während die  Beteiligung der Einrichtungen 
durch deren Einbindung in eine Vielzahl von gesamts tädtischen und teilräumlichen Ar- 
beitskreisen mutmaßlich gut gelingt, besteht hinsic htlich der Einbindung von Zielgrup- 
pen noch Entwicklungsbedarf. Gut vorstellbar ersche int es, dem Vorbild Dormagen zu 
folgen und zum Beispiel verstärkt Elternvertretunge n in bestehende Lenkungsgruppen 
und Fachdebatten einzubinden. Zurzeit erstellt die Jugendförderung ein Konzept zur 
Partizipation von Kindern und Jugendlichen mit dem Ziel, Methoden der Beteiligung ge- 
rade für benachteiligte Gruppen zu entwickeln. Das Konzept wird mit dem gesamtstäd- 
tischen Reformvorhaben der Entwicklung von Leitlini en zur Bürgerbeteiligung in Köln 
prozessorientiert abgestimmt.  
 
• Zweiter Präventionsstandard: Eltern stärken – Kinder stärken 
 Die Stadt Köln teilt die Auffassung, dass die Stär kung und Unterstützung von Eltern 
eine sehr wichtige Säule präventiven Handelns darst ellt und beabsichtigt, insbesonde- 
re das Netz elternstärkender Maßnahmen auf seine Op timierungspotenziale hin in den 
Blick nehmen. Ein erster Schritt könnte hier eine B estandsaufnahme von Maßnahmen 
mit dem im Rahmen von „kein Kind zurücklassen“ bere itgestellten online-tool sein, ein 
zweiter Schritt die Analyse von Angeboten und Erfahrungen anderer Kommunen. 
 
• Dritter Präventionsstandard: Aufsuchender Ansatz – Die Angebote zu den Menschen 
bringen 
 Der Bericht der wissenschaftlichen Begleitforschun g zum Modellvorhaben betont ins- 
besondere die präventive Bedeutung der Regeleinrichtungen wie Kita/Familienzentrum 
und Schule und verbindet dies mit dem Ansatz einer Stärkung der Elternkompetenz im 
Sinne der Alltags- und Erziehungsbewältigung. Die S tadt Köln sieht vor, Potenziale 
insbesondere von Familienzentren, plusKITA-Einricht ungen und offenen Ganztags-

9
schulen im Primarbereich nach Möglichkeit noch stär ker zu nutzen und in diese Re- 
geleinrichtungen bzw. im Nahbereich weitere (aufsuc hende) Angebote zu etablieren. 
Interessant erscheint in diesem Zusammenhang die Idee der Stadt Gelsenkirchen, das 
Konzept Familienzentrum modellhaft auf Grundschulen  zu übertragen Bei der mögli- 
chen Überprüfung der Übertragbarkeit dieser Idee wä ren die sehr knappen Raumres- 
sourcen in den Kölner Schulen in Rechnung zu stellen. 
 
• Vierter Präventionsstandard: Ungleiches ungleich behandeln 
 Der Grundsatz „Ungleiches ungleich behandeln“ wird  in Köln auf planerischer Ebene in 
weiten Teilen schon umgesetzt, um knappe Ressourcen  zu lenken. Gleichsam ist die 
Stadt Köln an einem Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen interessiert, um die 
bestehenden Ansätze bei Bedarf weiter zu verbessern . Es besteht die Absicht, das in 
der wissenschaftlichen Begleitforschung dokumentier te Verfahren „Schulsegregation 
messen – Sozialindex für Grundschulen“ genauer zu a nalysieren und ggf. auf Köln zu 
übertragen. 
 
• Fünfter Präventionsstandard: Soziale Inklusion 
 Soziale Inklusion stellt darauf ab, Institutionen kindgerecht zu gestalten. Dies spricht 
die Thematik eines adäquaten armutssensiblen Denken s und Handelns bei hohen in- 
terkulturellen Kompetenzen von Einrichtungen und Fa chkräften an. Die Stadt Köln 
kann sich in diesem Kontext vorstellen, spezifische Qualifizierungen und Fortbildungen 
in den Blick zu nehmen, die im Idealfall einrichtun gs- und bereichsübergreifend (z.B. 
Akteure in städtischer und freier Trägerschaft, in den Bereichen Schule und Jugendför- 
derung etc.) konzipiert werden, um umfassende Lernprozesse auslösen zu können. 
 
• Sechster Präventionsstandard: (Bildungs-)Übergänge fließend gestalten 
 Die Stadt Köln teilt die Auffassung, dass fließend e Übergänge, zum Beispiel von der 
Kindertageseinrichtung in die Grundschule, von der Grundschule in die weiterführende 
Schule und von der Schule in den Beruf von entscheidender Bedeutung für gelingende 
Bildungsbiographien ohne Brüche sind. Gelingende Üb ergänge sind ein wichtiges 
Handlungsfeld der Regionalen Bildungslandschaft Köl n. Insbesondere der Bereich 
Kita-Grundschule könnte auf sein tatsächliches Über gangsmanagement in der Praxis 
überprüft und ggf. weiter entwickelt werden. 
 
• Siebter Präventionsstandard: Multiprofessionelle Zusammenarbeit 
 Die Stadt Köln sieht vor, die multiprofessionelle Zusammenarbeit „vom Kind her den- 
kend“ weiter zu forcieren. Dazu gehört die Kooperat ion auf der Steuerungs- und Pla- 
nungsebene (siehe oben) wie auf der Ebene der Einri chtungen und Akteure vor Ort. In 
Verbindung mit den Ausführungen zum Fünften und Sec hsten Präventionsstandard 
sollen nach Möglichkeit, zumindest exemplarisch, ge meinsame Fortbildungen von Ein- 
richtungen und Akteuren vor Ort erprobt werden.

10 
 
(7) Umsetzung innovativer, beteiligungsorientierter  Maßnahmen vor Ort in Stadt- 
räumen mit hohem Armuts- und Bildungsrisiko (Leitziel 2) 
 
Im Rahmen präventiver Maßnahmen sollen auch innovat ive, beteiligungsorientierte Maß- 
nahmen vor Ort erprobt werden. Hier ist zum einen a n Maßnahmen des Kölner Integrierten 
Handlungskonzeptes „Starke Veedel – starkes Köln“, wie z.B. Stadtteileltern zu denken. Zum 
anderen könnte im Rahmen von Kekiz analysiert werde n, welche weiteren Hilfe- und Unter- 
stützungsmaßnahmen hilfreich sein könnten, um Kinder, Eltern und Familien noch besser zu 
fördern. Ob es dabei eher um die Verknüpfung besteh ender Ressourcen bzw. bestehender 
Präventionsmaßnahmen und/oder um neue, innovative M aßnahmen bei gesicherter Finan- 
zierunggeht, sollte aus einer Bestandsaufnahme und Analyse der bestehenden Präventi- 
onsmaßnahmen abgeleitet werden. Dabei bestehen folgende Denkansätze: 
• Als Erprobungsräume für die Umsetzung von präventi ven Maßnahmen vor Ort kom- 
men insbesondere die 11 Sozialraumgebiete des Progr amms „Lebenswerte Veedel“ in 
Betracht, auf die auch das Integrierte Handlungskonzept der Stadt Köln abstellt.  
• Eingedenk des Ersten (übergreifenden) Präventionss tandards der Beteiligungsorientie- 
rung mit Fokus auf Einrichtungen, Fachkräfte und Zi elgruppen besteht ein Interesse 
daran, bei der Entwicklung von innovativen Präventi onsmaßnahmen sozialräumliche 
Formen der Bürger- und Elternbeteiligung bzw. Partizipation von Kindern und Jugendli- 
chen mitzudenken. Ggf. bieten sich hierfür die in d en 11 lebenswerten Veedeln regel- 
mäßig stattfindenden sogenannten „Sozialraumkonferenzen“ zur Erstellung von lokalen 
Aktionsplänen an. In jedem Fall sind die starken Ve rbindungslinien zu dem laufenden, 
übergeordneten Prozess der Entwicklung von Leitlini en zur Bürgerbeteiligung in Köln 
und zu den laufenden Aktivitäten zu einer Weiterent wicklung des Konzeptes zur Parti- 
zipation von Kindern und Jugendlichen zu beachten und zu gestalten. 
 
(8) Lernnetzwerk – Interessen der Stadt Köln, denkb are Kooperationskommunen 
 
Die Stadt Köln hat ein großes Interesse daran, sich  in das kommunale Lernnetzwerk des 
Programms „Kein Kind zurücklassen“ einzubringen, an den Erfahrungen anderer Kommunen 
zu partizipieren und eigene Erfahrungen zu teilen. Die Stadt Köln könnte beispielweise von 
den Erfahrungen von Mülheim an der Ruhr (Schuleinga ngsuntersuchungen), Gelsenkirchen 
(Präventionsindex Kinder und Jugendliche, Familienz entren in Grundschulen) und Düssel- 
dorf (Übergangsmanagement Kita-Grundschule, Gesundh eitsuntersuchungen von 4-
Jährigen in Kindertageseinrichtungen) sehr profitie ren. Natürlich würden auch Erfahrungen 
der Stadt Köln gerne geteilt. 
 
 
 
Köln, 31.10.2016

Anlage 2 / Qualitätsrahmen

156 Zeichen

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein -Westfalen und des Europäischen Sozialfonds     www.kein-kind-zuruecklassen.de 
KEKIZ-Qualitätskreislauf

Anlage 4 / Projektplanung

8338 Zeichen

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds         1 
 
 
 
Checkliste für Kommunen zur Projektplanung der NRW-Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen“ 
 
Abkürzungen 
KEKIZ – Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen“ 
LKS – Landeskoordinierungsstelle „Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen“ 
LVR – Koordinationsstelle Kinderarmut des Landschaftsverbands Rheinland 
KK – Kommunale Koordination „Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen“ in der Kommune  
KB – Kommunale Begleitung für die Kommune aus der Landeskoordinierungsstelle „Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen“ 
 
Das vorliegende Dokument dient der KEKIZ-Projektplanung in der Kommune. Zeitliche und inhaltliche Festlegung sind nur als Orientierung zu verstehen. Im 
Sinne einer „lernenden Organisation“ kann von den Planungen abgewichen werden, wenn der Prozess in der Kommune oder auf Lande sebene dies 
erfordert.   
 
Format Inhalt und Ziel, ggf. weitere Informationen Zuständigkeit / Beteiligte Zeitlinie 
Benennung der Kommune als 
KEKIZ-Kommune 
Inhalt:  
Projektzusage 
Land NRW 01/17 
Auftaktgespräch mit der 
kommunalen Spitze  
Dauer: ca. 1 Stunde 
Ort: in der Kommune 
Ziele: 
 Vereinbarungen zur aktiven 
Projektumsetzung durch die kommunale 
Spitze, darunter:  
 Benennung einer KK 
 Benennung von Personen, die den 
Planungsworkshop vorbereiten (ggf. KK) 
 Benennung von zentralen Personen für die 
Steuerungsgruppe 
 Benennung eines Termins/Zeitfensters für die 
konstituierende Sitzung der 
Steuerungsgruppe (Begrüßung durch 
kommunale Spitze) 
 Herstellung eines Bilds vom KEKIZ-
Gesamtprozess  
 Vereinbarung zur regelmäßigen 
Berichterstattung in den relevanten 
Kommunale Spitze 
KK (wenn bereits vorhanden) 
 
Leitung LKS 
KB 
 
01-03/17

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds         2 
 
 
strategischen Gremien Ihrer Kommune 
Abstimmung zwischen der 
Kommune und der KB  
Ziele: 
 Vereinbarungen zur künftigen 
Zusammenarbeit 
 Klärung offener Fragen zu Rollen, Inhalten 
und zur KEKIZ-Projektplanung 
KK 
 
KB 
02-03/17 
Abstimmungen zwischen  der 
Kommune und der Agentur 
Peters & Helbig (Moderation 
Planungsworkshop) 
 
Ziele: 
 Klärung von Inhalten und offenen Fragen 
 Informationsaustausch mit Peters & Helbig 
 Abstimmungen zur logistischen Umsetzung 
in der Kommune 
KK 
 
Agentur Peters & Helbig 
02-03/17 
Planungsworkshop 
 
Dauer: halbtägig 
Ort: in der Kommune 
Ziele: 
 Aktivierung der Teilnehmenden 
(Aufbruchsstimmung erzeugen) 
 Verankerung der Leitidee der 
Präventionskette (gemeinsam vom Kind her 
denken) 
 Information und Rollenklärung  
 Erarbeitung von 
Argumentationszusammenhängen 
(Wirkungsketten) mit den Elementen 
 Identifizierung der kommunalen 
Ausgangslage und gesellschaftlichen 
Herausforderungen 
 Formulierung von Visionen 
 Benennung von messbaren Zielen 
 Offizielle Benennung von Mitgliedern für die 
Steuerungsgruppe 
 Verbindliche Vereinbarung zur Weiterarbeit 
 Ausblick auf den weiteren Prozess 
Kommunale Spitze 
KK 
 
Stakeholder der Kommune 
(Bereichs- und Amtsleitungen, 
Dezernate, Leitungen freier Träger 
usw.),  
Fachpromotoren der Kommune 
 
LKS 
 
 
Moderation: 
Agentur Peters & Helbig 
 
03-04/17 
Sortierung und Strukturierung 
der Inhalte aus dem 
Planungsworkshop 
Ziele: 
 Sortierung und ggf. Schärfung der 
inhaltlichen Ergebnisse des 
KB in engem Austausch mit KK 
 
 
Bis zur 1. Sitzung der 
Steuerungsgruppe

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds         3 
 
 
 Planungsworkshops  
 Vorschlag zur begründeten 
Schwerpunktsetzung bei der Bearbeitung 
der Ziele  
Teilnahme an 
Lernnetzwerktreffen 
Häufigkeit: drei Treffen jährlich 
Ziele/Inhalte: 
 Wissenstransfer und fachlicher Austausch im 
Lernnetzwerk 
 Erarbeitung von relevanten Inhalten für den 
KEKIZ-Gesamtprozess 
KK und weitere (maximal zwei 
Personen je Kommune; aus Kreisen 
maximal drei Personen) 
 
LKS 
 
03.04.17, 13.09.17, 
29.11.17; 
bis Projektende drei 
Termine jährlich 
Konstituierende Sitzung der 
Steuerungsgruppe 
Dauer: ca. 2-3 Stunden 
Ziele: 
 Konstitution als strategisches 
Steuerungsgremium 
 Gemeinsame Aufarbeitung und ggf. 
Schärfung der Inhalte des 
Planungsworkshops 
 Diskussion des Vorschlags der LKS und 
Prioritätensetzung 
 Vereinbarung eines Projektmanagements 
 Absprachen zur Erarbeitung einer Vorlage 
für den Verwaltungsvorstand 
Steuerungsgruppe 
KK 
 
LKS 
 
Begrüßung:  
kommunale Spitze 
 
Moderation:  
Kommune 
04-05/17 
Verabschiedung der Vorlage für 
interne Aufgabenverteilung 
durch den Verwaltungsvorstand 
Inhalte: 
 Gremienentwicklung und 
verwaltungsbezogene Aufgabenzuweisung 
 Umsetzung des KEKIZ-Qualitätsrahmens 
 Festlegung einer Ablauforganisation zu den 
KEKIZ-Projektbereichen 
 Planung und Steuerung 
 Implementierung der Programmaktivitäten 
 Controlling und Qualitätsentwicklung 
 Berichtswesen 
 Erstellung eines kommunalen KEKIZ-
Öffentlichkeitsarbeitskonzepts 
Prozessverantwortung: KK 
 
Inhaltliche Verantwortung: 
Steuerungsgruppe 
 
Gesamtverantwortung: 
Verwaltungsvorstand 
Nach der 
konstituierenden Sitzung 
der Steuerungsgruppe 
Teilnahme an der Häufigkeit/Dauer: einmal jährlich, 1,5 Tage KK 11./12.05.17,

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds         4 
 
 
Frühjahrsakademie Ziele/Inhalte: 
 Vernetzung der Akteure und Programme 
 Wissenstransfer und Austausch mit anderen 
Kommunen 
 
LKS 
 
LVR 
bis Projektende einmal 
jährlich 
Einzelkommunale Begleittermine Häufigkeit/Dauer: Insgesamt dreimal jährlich,  
ca. 1-2 Stunden 
Ort: in der Kommune 
Ziele/Inhalte: 
 Begleitung des kommunalen KEKIZ-
Prozesses und Klärung von Fragen 
 Transfer von Inhalten zwischen LKS, 
Kommune und Land NRW 
 Fachberatung zum Auf- und Ausbau der 
kommunalen Präventionskette und 
ausgesuchten Inhalten zur 
Qualitätsentwicklung 
KK und weitere 
 
KB 
Bis 12/18 dreimal jährlich 
Regelmäßige Sitzungen der 
Steuerungsgruppe 
Häufigkeit: Regelmäßiger Turnus der 
Gremiensitzungen, z. B. alle vier Wochen 
Ort: in der Kommune 
Ziele/Inhalte:  
 Formulierung eines tragfähigen Leitbildes 
 falls noch nicht erfolgt: Abstimmung über 
Unterziele und Meilensteine zur Bearbeitung 
der strategischen Ziele 
 Ausarbeitung/Verabschiedung eines 
Projektmanagements zur Erreichung der 
Ziele 
 Controlling der Zielerreichung und ggf. 
Nachsteuerung 
 Qualitätsentwicklung des Prozesses 
 Etablierung/Ausbau der KEKIZ-Struktur und 
Schnittstellenklärung zu anderen 
Arbeitsebenen; ggf. Erarbeitung einer 
Geschäftsordnung 
 Bericht in Verwaltungsvorstand bzw. 
KK 
Steuerungsgruppe 
Ab 06/17

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds         5 
 
 
politischen Gremien 
Verfolgung kommunaler KEKIZ-
Ziele 
Ziele: 
 Aufbau der kommunalen Präventionskette in 
strategisch bedeutsamen Bereichen 
 
Zu beachten: Hierzu liegt eine eigene 
Meilensteinplanung vor. 
Prozessverantwortung: 
Steuerungsgruppe und KK 
 
Inhaltliche Verantwortung: 
Steuerungsgruppe und zuständige 
Fachbereiche und -dienste 
Ab 06/17 
Teilnahme an thematischen 
Entwicklungsgruppen 
Häufigkeit/Dauer: Ca. 6 Sitzungen pro 
Entwicklungsgruppe bis 12/18, halb- bis 
ganztägig 
+ Implementierungsprozesse in der Kommune 
Ziele: 
 Einbringen oder Erlangen fachlicher 
Expertise in einem für die Kommune 
strategisch bedeutsamen Thema 
 Weiterentwicklung eigener kommunaler 
Ansätze in diesem Thema 
 Implementierung neuer Inhalte in die 
Kommune 
KK 
Themenexpert*innen der Kommune 
(maximal zwei Personen je 
Kommune, bei Kreisen maximal drei 
je Entwicklungsgruppe) 
 
LKS 
Ca. 07/17 bis 12/18 
Erstellung eines 
wirkungsorientierten Berichts 
Ziele: 
 Überprüfung der Zielverfolgungsprozesse in 
der Kommune 
 Überprüfung der Wirkungsannahmen der 
kommunalen Ziele 
 Qualitätsentwicklung im Aufbau der 
kommunalen Präventionskette 
 Ggf. kommunale Öffentlichkeitsarbeit (intern 
und extern) 
Prozessverantwortung: KK 
 
Inhaltliche Verantwortung: 
Zuständige Fachkraft aus der 
Kommune 
Erste Berichtslegung bis 
12/17; wirkungsorientierte 
Berichtslegung bis 
12/18

Anlage 1 / Übersicht über die beteiligten Kommunen

709 Zeichen

Ruhr
Rhein
Kreis
Reckling-
hausen
Rhein-
Berg- 
Kreis
Kreis
Euskirchen
Kreis
Coesfeld
Kreis
Unna
Kreis
Warendorf
Kreis
Steinfurt Kreis
Herfort
Kreis
Lippe
Kreis Siegen-
Wittgenstein
Biele-
feld
Münster
Hamm
Dortmund
Bochum
Köln
Aachen
Gelsen-kirchen
Duis-
burg
Düssel-
dorf
Kreis 
Düren
Kre-
feld
Wupper-
tal
Ober-hausen
Bottrop
Mönchen-
gladbach
Mül-
heim
Herne
Lever-
kusen
Dinslaken
Ahlen
Witten
Arnsberg
Gummersbach
Gladbeck
Moers
Brühl
Dormagen
Monheim
Neuss
T eilnehmende  
Kommunen seit 2017
Kreis
Kreisfreie Stadt
Kreisangehörige Stadt
Kreis
Kreisfreie Stadt
Kreisangehörige Stadt
Modellkommunen 
seit 2012
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds

Mitteilung Ausschuss

4515 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer  06.03.2017 
 0717/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.03.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 
Integrationsrat 25.04.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 
Gesundheitsausschuss 09.05.2017 
 
Weitere Informationen über die Teilnahme der Stadt Köln am Landesprogramm „Kein Kind 
zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen„ 
Unmittelbar nach positiver Rückmeldung des Landes hat die Verwaltung im Januar 2017 kurzfristig 
die politischen Gremien über die erfolgreiche Bewerbung der Stadt Köln um Teilnahme am Lande s-
programm „Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein -Westfalen“ informiert (verglei che Session 
0039/2017). Nach dieser Erstinformation sollen nun Konzept, Ziele und das konkrete weitere Vorg e-
hen näher erläutert werden. 
 
1. Wie viele und welche Kommunen nehmen an „Kein Kind zurücklassen“ teil und wo finde ich 
grundlegende Informationen über das Programm? 
 
 Seit Anfang 2017 nehmen mit Köln insgesamt 40 Kommunen am Landesprogramm 
„Kein Kind zurücklassen“ teil. In Anlage 1  findet sich eine kartographische Übersicht 
über die beteiligten Kommunen. 
 In einer Modellphase wurde „Kein Kind zurücklassen“  zunächst in 18 Modellkommunen 
erprobt. Hierzu liegen zwei ausführliche, gut lesbare Berichte vor, die im Internet abgeru-
fen werden können: http://www.kein-kind-zuruecklassen.de/publikationen/berichte.html  
 Im „Bericht der Landeskoordinierungsstelle zur fachlichen Begleitung des Lernnetzwe r-
kes und der Modellkommunen“ wird – aufbauend auf den Evaluationsergebnissen – die 
Etablierung eines „Qualitätsrahmens zum Aufbau einer kom munalen Präventionskette“ 
vorgeschlagen. Dieser besteht in einer weiter entwickelten Version aus den 4 Stationen 
„Präventionsleitbild“, „Strategische Zielfindung“, „Kommunale Steuerung“, „Evidenzb a-
siertes Handeln“ (siehe Anlage 2). Es handelt sich hierbei um einen Managementkrei s-
lauf, der mit einer Reihe von fachlich begründeten Qualitätsmerkmalen hinterlegt ist. 
 
2. Wie sah die Bewerbung der Stadt Köln um Teilnahme am Programm genau aus und was sind 
die konkreten Ziele?

2 
 
 
 In Anlage 3 findet sich das Kurzkonzep t zur Bewerbung der Stadt Köln. Nach diesem 
Konzept wird die Teilnahme der Stadt Köln an „Kein Zurücklassen“ von dem Gedanken 
getragen, erstens Prozesse und Strukturen einer integrierten Präventionsstrategie auf 
gesamtstädtischer Ebene aufzubauen und zweit ens die Umsetzung innovativer Ma ß-
nahmen in ausgewählten Stadtgebieten zu erproben. 
 Beim Aufbau bzw. der Weiterentwicklung der Präventionskette in Köln soll eine starke 
Orientierung an dem in der Modellphase von „Kein Kind zurücklassen“ entwickelten 
Qualitätsrahmen vorgesehen werden. Alle Stationen des Qualitätskreislaufs sollen 
durchlaufen werden. Der Qualitätskreislauf soll nachhaltig etabliert werden. 
 Auf der Basis von Präventionsleitbild und strategischer Zielfindung wird eine konkrete 
Aktionsplanung erstellt. In diesem Kontext findet eine Aktualisierung und Fortschreibung 
des städtischen „Handlungskonzeptes gegen die Folgen von Kinderarmut“ statt. 
 Die übergeordnete Zielsetzung besteht in der weiteren Verbesserung der Teilhabe -, 
Entwicklungs- und Bildungs chancen insbesondere von Kindern und Jugendlichen aus 
prekären Lebensverhältnissen. 
 
3. Welche ersten Schritte sind gegenwärtig geplant und wie werden die politischen Gremien info r-
miert und beteiligt? 
 
 Als Handreichung für die beteiligten Kommunen wurde eine Checkliste zur Projektpl a-
nung erstellt, die als Anlage 4 beigefügt wird. 
 Die ersten beiden großen Schritte bestehen in der Realisierung eines Planung s-
workshops der Verwaltung und der Konstituierung einer Steuerungsgruppe in der ersten 
Jahreshälfte 2017. De r Planungsworkshop dient der Entwicklung eines Leitbildes und 
der Erörterung strategischer Ziele. Er wird von der renommierten Agentur Peters und 
Helbig aus Essen moderiert. Die Kosten trägt das Land. Mit der Konstituierung einer ä m-
ter- und dezernatsübergreifenden Steuerungsgruppe wird die notwendige Projektstruktur 
etabliert. 
 Die Verwaltung sieht vor, regelmäßig halbjährlich über den Umsetzungsstand des La n-
desprogramms zu informieren. Hinsichtlich des zu entwickelnden Präventionsleitbildes 
und der Aktionsp lanung werden entsprechende Beschlussvorlagen für die politischen 
Gremien gefertigt werden. 
 
 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (6)

14.03.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.03.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.04.2017 Integrationsrat
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.04.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.05.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0717/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27