0717/2017
Weitere Informationen über die Teilnahme der Stadt Köln am Landesprogramm "Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen"
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Anlage 3 / Bewerbung der Stadt Köln
35149 Zeichen
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Bewerbung der Stadt Köln um eine Teilnahme am Lande sprogramm
„Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“
Kurzkonzept
Die Stadt Köln bewirbt sich mit dem vorliegenden Ku rzkonzept um eine Teilnahme am Lan-
desprogramm „Kein Kind zurücklassen – Für ganz Nord rhein-Westfalen!“. Die Bewerbung
wird von dem Gedanken getragen, erstens Prozesse un d Strukturen einer integrierten Prä-
ventionsstrategie auf gesamtstädtischer Ebene aufzu bauen und zweitens die Umsetzung
innovativer Maßnahmen in ausgewählten Quartieren zu erproben. Daher ergibt sich für das
Vorhaben der Stadt Köln der folgende Arbeitstitel: „Aufbau einer gesamtstädtischen kommu-
nalen Präventionskette Köln und Umsetzung innovativ er, beteiligungsorientierter Maßnah-
men vor Ort in Stadträumen mit hohem Armuts- und Bildungsrisiko“.
Beim Aufbau bzw. der Weiterentwicklung der Präventionskette in Köln soll eine starke Orien-
tierung an dem in der Modellphase von „Kein Kind zu rücklassen“ entwickelten „Qualitäts-
rahmen zum Aufbau einer kommunalen Präventionskette“
1 vorgesehen werden. Bei der Um-
setzung innovativer Maßnahmen setzt Köln zum einen darauf, schon bestehende, nachweis-
lich gelungene Beispiele vorbeugender Unterstützung anderer Kommunen daraufhin zu
überprüfen, ob sie in Köln bei gesicherter Finanzierung adaptiert werden können, zum ande-
ren möchte die Stadt Köln im bestehenden bzw. sich neu konstituierenden Lernnetzwerk der
beteiligten Kommunen neue, wirksame Maßnahmen erörtern und entwickeln.
(1) Beschluss des Stadtvorstandes der Stadt Köln – Chancen einer Teilnahme an
Kekiz
Der Stadtvorstand hat in seiner Sitzung am 26.04.2016 eine Teilnahme der Stadt Köln an der
geplanten zweiten Phase des Landesprogramms „Kein Kind zurücklassen!“ (Kekiz) befürwor-
tet und beschlossen, eine Bewerbung auf den erwarte ten Aufruf des Landes vorzubereiten.
Vorab hatten ein Vertreter des federführenden Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kul-
tur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Leiter der Kekiz-Landes-
koordinierungsstelle (im Auftrag des Landes vom Ins titut für soziale Arbeit e.V., Münster,
getragen) das Kekiz-Programm und die Rahmenbedingungen einer Teilnahme in einem äm-
ter- und dezernatsübergreifenden Informationsgesprä ch auf Einladung der Bildungsdezer-
nentin im März 2016 ausführlich vorgestellt. Der St adtvorstand schloss sich der Einschät-
zung der Teilnehmenden an dem Informationsgespräch an, dass sich mit einer Teilnahme an
Kekiz zwei große Chancen ergeben:
• Inhaltlich bietet Kekiz die Chance, an aktuelle Fa chdebatten zu Prävention sowie zur
Gestaltung von Bildungsstrukturen und -prozessen in Kommunen anzuschließen (Wis-
senstransfer). Auf dieser Basis können die vielen guten, häufig aber auch unverbunden
nebeneinander stehenden Ansätze und Programme in Kö ln in ein strategisches Ge-
1 Vergleiche Landeskoordinierungsstelle „Kein Kind z urücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“
(2016): Kein Kind zurücklassen! Praxis – Bericht de r Landeskoordinierungsstelle zur fachlichen Be-
gleitung des Lernnetzwerks und der Modellkommunen, Stand: Mai 2016, Seiten 38 ff.
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samtkonzept eingepasst werden (Strukturierung). Der grundlegende Ansatz „vom Kind
her denken“ befördert ämter- und dezernatsübergreif endes Denken und Handeln (Ab-
bau der Versäulung, Verwaltungsmodernisierung). Ind ikatoren gestützte Analysen und
Evaluationen von Präventionsmaßnahmen helfen, die W irkungen besser in den Blick
zu nehmen (Wirkungsorientierte Steuerung).
• Fördertaktisch: Es zeigt sich verstärkt, dass komm unale Gesamtkonzepte der Bildung
und Prävention in weiteren Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Landes
als Fördervoraussetzungen formuliert werden. Dies i st unter anderem im Aufruf des
Landes „Starke Quartiere – starke Menschen – gemein samer Aufruf zu den Program-
men des EFRE, des ELER und des ESF (2014 – 2020) zu r präventiven und nachhalti-
gen Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen sowie zur Bekämpfung von Armut und
sozialer Ausgrenzung“ vom 10.02.2015 der Fall. In d iesem Zusammenhang bemüht
sich die Stadt Köln aktuell mit ihrem Integrierten Handlungskonzept „Starke Veedel –
starkes Köln. Mitwirken, zusammen halten, Zukunft gestalten“ um Fördermittel. Ein an-
deres Beispiel stellt der Projektaufruf des Landes zur "Zuweisung für Investitionen an
Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonder em Entwicklungsbedarf" vom
28.09.2016 dar, in dem dargestellt wird, dass Kommu nen unter anderem dann eine
Förderpriorität genießen, wenn sie an „Kein Kind zu rücklassen“ teilnehmen. Eine Teil-
nahme an Kekiz kann also weitere Fördermöglichkeite n erschließen, die sonst ver-
wehrt bleiben könnten bzw. sie erleichtert den Zuga ng zu weiteren/ verbesserten För-
derungen.
(2) Einbettung von Kekiz in zentrale Reformvorhaben der Stadt Köln: Gesamtstrate-
gieentwicklung und Verwaltungsreform sowie Bürgerbeteiligung
Zur Jahresmitte 2016 hat Frau Oberbürgermeisterin Reker den Startschuss für zwei zentrale
Reformvorhaben gegeben, die Entwicklung einer Gesam tstrategie für die Stadt Köln und
eine umfassende und tiefgreifende Verwaltungsreform . Beide Vorhaben sind darauf ausge-
richtet, die strategische Position der Stadt Köln zu verbessern, damit Effizienz und Effektivität
steigen, Handlungsfähigkeiten und Handlungsoptionen zunehmen, resiliente Strukturen ent-
stehen und zukunftsfähige Entwicklungen rechtzeitig eingeleitet werden. Ein drittes wichtiges
Reformvorhaben zielt auf eine verstärkte Bürgerbete iligung und Partizipation, die im laufen-
den Prozess der Entwicklung von Leitlinien zur Bürg erbeteiligung in Köln ihren Ausdruck
findet. In dem skizzierten reformerischen Kontext m it einem gesamtstädtischen, übergreifen-
den Zuschnitt kann die Teilnahme am Landesprogramm Kekiz mit seinen gleichgerichteten
Intentionen der Strategie-, Struktur- und Partizipationsentwicklung, hier in Sachen Prävention
von Armuts- und Benachteiligungslagen von Kindern und Jugendlichen, einen sehr wichtigen
Mosaikstein darstellen und gleichsam als ein Leitprojekt fungieren.
(3) Verbindungslinien von Kekiz zu bestehenden städ tischen Programmen
Die Realisierung einer gesamtstädtischen Präventionsstrategie und die (Weiter-)Entwicklung
präventiver Bildungslandschaften würde in Köln unte r anderem an folgende, bestehende
Programme und Aktivitäten andocken können:
• Das städtische Programm „Lebenswerte Veedel – Bürg er- und Sozialraumorientierung in Köln“
wird seit 2006 in derzeit 11 sogenannten Sozialraum gebieten, Stadträumen mit hohen Armuts-
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und Bildungsrisiken, umgesetzt und zielt auf die ve rbesserte Zusammenarbeit und Vernetzung
aller städtischen Dienststellen, der Institutionen freier Träger sowie der Bürgerinnen und Bürger.
Gemeinsam sollen neue Ideen und Handlungsansätze zu r Verbesserung der Lebensbedingun-
gen der Menschen entwickelt werden. In den Sozialra umgebieten sind Sozialraumkoordinato-
ren, in der Regel in Anstellung bei freien Trägern, tätig. In städtischen Ämtern und Dienststellen
wurden Ämterlotsen benannt. Die Geschicke werden du rch eine zentrale Lenkungsgruppe aus
Verwaltung, freier Wohlfahrtspflege und Politik gel enkt. Das Programm wurde beim bundeswei-
ten Wettbewerb "Soziale Stadt 2012" mit einem von i nsgesamt zehn gleichrangig vergebenen
Preisen ausgezeichnet.
• Integriertes Handlungskonzept „Starke Veedel / sta rkes Köln“: Wie oben beschrieben bewirbt
sich die Stadt Köln aktuell mit dem Integrierten Ha ndlungskonzept (IHK) "Starke Veedel – Star-
kes Köln" um EU-Fördermittel aus dem gemeinsamer Au fruf des Landes zu den Programmen
des EFRE, des ELER und des ESF zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartie-
ren und Ortsteilen sowie zur Bekämpfung von Armut u nd sozialer Ausgrenzung. Das Hand-
lungskonzept stellt auf weiter verbesserte Angebote , Prozesse und Strukturen in den elf Sozial-
räumen („lebenswerte Veedel“) ab.
• Regionale Bildungslandschaft Köln: Das Programm de r Regionalen Bildungsnetzwerke in Nord-
rhein-Westfalen wird in Köln seit 2008 umgesetzt. S eit 2012 – im Anschluss an das Bundespro-
gramm „Lernen vor Ort“ und in Umsetzung der Münchener Erklärung des Deutschen Städtetags
– entwickelt Köln die Bildungslandschaft weiter zum kommunalen Bildungsmanagement. Im
Rahmen des Bildungsmanagements hat Köln auch einen Antrag auf Förderung aus dem BMBF-
Programm „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ gestellt.
• Neben den beiden zentralen Gremien der RBL, Lenkun gskreis und Regionale Bildungskonfe-
renz, bestehen weitere Steuerungsgremien (z.B. Steu ergruppe „Kein Abschluss ohne An-
schluss – KAoA“, Lenkungsgruppe schulische Inklusio n) sowie Beiräte (z.B. Beirat Schule – Be-
ruf, Expertenbeirat Inklusion), außerdem weitere Gr emien und Netzwerke mit Bezug zu Präven-
tion (z.B. U25-Konferenz, Bündnis für Arbeit, Gesun dheitskonferenz, Fachberaterkonferenz
Kita, Qualitätsgemeinschaft berufliche Bildung).
• Frühe Hilfen als erster Baustein einer kommunalen Präventionskette: Die Zusammenarbeit der
Frühen Hilfen in lokalen Netzwerken ist seit 2012 i m Bundeskinderschutzgesetz als verbindliche
kommunale Aufgabe verankert. In Köln hat sich das N etzwerk "Köln für Kinder - das Netzwerk
für Schwangere und Familien" aus Fachkräften der öf fentlichen und freien Kinder- und Jugend-
hilfe, des Gesundheitssystems sowie unterschiedlicher familienbezogener Dienste gebildet.
• Netzwerkarbeit in den Bezirksjugendämtern: Neben d er dekonzentrierten Bearbeitung der Be-
darfe auf Hilfe zur Erziehung in den Stadtbezirken mit der methodischen Ausrichtung der sozial-
raumorientierten Jugendhilfe, gibt es in allen neun Bezirksjugendämtern verbindliche Netzwer-
ke, um den Bedarf von Kindern, Jugendlichen und Fam ilien so früh wie möglich zu erkennen
und bedarfsgerecht auch durch die Entwicklung von Z usatzangeboten zu erfüllen. Zu den han-
delnden Akteuren zählen die Kitas, die Schulen, all e im Gesundheitsdienst tätigen Akteure, die
Polizei und die freien Träger der Jugendhilfe. Auf Einladung der Bezirksjugendamtsleiter treffen
sich diese Akteure mindesten zweimal jährlich. Im B esonderen sind drei Angebote herauszu-
stellen: (1) Köln für Kinder (siehe vorgehender Spi egelstrich), (2) NEIS – Netzwerk Erziehung
mit allen Schulen im Bezirk und der Polizei, (3) An gebote und Maßnahmen für Zuwanderer und
Flüchtlingsfamilien im Alter bis 12 Jahren.
(4) Intention/ Zielrichtung der Stadt Köln mit Blic k auf Kekiz
Der gewählte Arbeitstitel des Vorhabens in Köln weist auf einen doppelten Ansatz hin.
• Zum einen sollen in einem gesamtstädtischen Zuschn itt struktur- und prozessbildende
Maßnahmen realisiert werden, die teilweise Vorhande nes, häufig Unverbundenes und
möglicherweise Fehlendes zu einem transparenten und handhabbaren Gesamtsystem
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der Prävention zusammen führt. Entsprechend besteht der Wunsch nach Beratung bei
der Analyse und Strukturierung der unterschiedliche n Ansätze, Programme und Ar-
beitskreisgruppen. Hierunter fiele insbesondere die Entwicklung eines gemeinsamen
Leitbilds der Prävention, integrierter strategischer Ziele und adäquater Arbeits- und Ab-
stimmungsprozesse.
• Zum anderen könnte es nach Vorschlag der Stadt Köl n darum gehen, vor Ort, mit un-
mittelbarer Wirkung für Kinder, Jugendliche und Fam ilien, innovative Unterstützungs-
maßnahmen zu erproben. Dabei soll zunächst offen bl eiben, ob es eher um die intelli-
gent-findige Verknüpfung bestehender Ressourcen geh t oder – nachdem ggf. Lücken
im System entdeckt wurden – neue, innovative Lösung en bei gesicherter Finanzierung
erprobt werden sollten. Ein erster Arbeitsschritt sollte hierbei in der Bestandsaufnahme
und Analyse des Portfolios bestehender Präventionsm aßnahmen liegen, auf deren
Grundlage mögliche Lücken im System, erstens im Sinne unzureichender Koordination
und Kooperation, zweitens im Sinne noch nicht etabl ierter, aber sinnvoller Unterstüt-
zungsmaßnahmen, identifiziert werden können. Unter anderem in diesem Zusammen-
hang erhofft sich die Stadt Köln wichtige Hinweise und Impulse aus den in Kekiz vor-
gesehenen Lernnetzwerken von Kommunen.
(5) Bereits umgesetzte Präventionsansätze in Köln
In Köln besteht eine Vielzahl von Maßnahmen der pri mären, sekundären und tertiären Prä-
vention, von denen im Folgenden eine knappe Auswahl kurz skizziert werden soll:
• Kinder-Willkommen-Besuche (KiWi), Familienhebammen , Clearingstelle im Gesundheitsamt
und „Jusch – Jung und schwanger“ sowie ein Familien laden in Zusammenarbeit von Allgemei-
nem Sozialen Dienst (ASD) und Familienbildung im Rahmen der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“:
Schon seit 2008 erhalten alle Eltern von Neugeboren en das Angebot von Kinder-Willkommen-
Besuchen von einem Ehrenamtlichen. Ziel des Hausbes uchs ist die Vermittlung von Informatio-
nen und niedrigschwellige Beratung bei Bedarf. In K öln hat sich außerdem der Einsatz von Fa-
milienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen auf der Basis des Kompetenzprofils des
Nationalen Zentrums Frühe Hilfen etabliert. Über Mi ttel der Bundesinitiative werden insgesamt
fünf Stellen Familienhebammen eingesetzt. Eine Clea ringstelle im Gesundheitsamt bietet Bera-
tung, Begleitung und Vermittlung in passende Hilfsa ngebote für Schwangere und Familien mit
Kindern bis zum 3. Lebensjahr an. Im Rahmen von „Ju sch - jung und schwanger“ berät und be-
gleitet ein Team aus Familienhebammen und Sozialpäd agoginnen Schwangere und junge Müt-
ter und Väter im Alter von 13 bis 23 Jahren.
• Familienzentren und plusKITA-Einrichtungen: Gerade Kindertageseinrichtungen, die besonders
vielen Kindern aus sozial benachteiligten Lebensver hältnissen verbesserte Bildungschancen
eröffnen, werden in Köln zu Familienzentren weitere ntwickelt und/oder erhalten zusätzliche fi-
nanzielle Förderungen als plusKITA-Einrichtungen un d Kindertageseinrichtungen mit zusätzli-
cher Sprachförderung nach KiBiz. Im Kindergartenjah r 2016/17 wird es in Köln insgesamt 120
Familienzentren geben. Seit dem Kindergartenjahr 20 14/15 werden in Köln zudem insgesamt
127 Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtu ngen und 401 Kindertageseinrichtungen
als Einrichtungen mit zusätzlicher Sprachförderung nach den §§ 16a und b in Verbindung mit
21a und b KiBiz gefördert. Weitere 45 Kindertagesei nrichtungen werden analog der plusKITA-
Idee mit freiwilligen städtischen Mitteln gefördert, wodurch die „Bildungsgerechtigkeitsmittel“ des
Landes verstärkt werden. Köln nimmt außerdem mit 10 0 Kindertageseinrichtungen am Bundes-
programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ teil. Kindertageseinrichtun-
gen in Köln, insbesondere Familienzentren, kooperie ren im Übrigen sehr ausgeprägt mit Ein-
richtungen der Familienbildung und Familienberatung.
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• Gesundheitsuntersuchungen für 4-Jährige in Kindert ageseinrichtungen, insbesondere in Stadt-
räumen mit erhöhtem Armuts- und Bildungsrisiko: Kin derärztinnen und Kinderärzte des Ge-
sundheitsamtes untersuchen vierjährige Kinder in Ki ndertageseinrichtungen und beraten Eltern
sowie Erzieherinnen und Erzieher in Gesundheitsfrag en. Aufgrund knapper Personalressourcen
können aktuell noch nicht wie vorgesehen alle 4-Jäh rigen erreicht werden. Aus diesem Grund
fokussieren die Gesundheitsuntersuchungen für 4-Jäh rige in Kitas auf Einrichtungen in Stadt-
räumen mit hohem Armuts- und Bildungsrisiko.
• Sprach- und Leseförderung, Angebote zur interkultu rellen und mehrsprachigen Bildung für un-
terschiedliche Altersgruppen von Kleinkindern über Kita- und Grundschulkinder bis zu Schüle-
rinnen und Schülern durch die Stadtbibliothek Köln: Die Stadtbibliothek Köln, vom deutschen
Bibliotheksverband e.V. 2016 als Bibliothek des Jah res ausgezeichnet, hält eine Reihe präven-
tiver Bildungsangebote vor, z.B. den Begegnungs- un d Lernort „Sprachraum“ (frei zugänglicher
Begegnungs- und Lernort in der Zentralbibliothek, i nsbesondere für die zahlreichen Willkom-
mensinitiativen, die sich im Bereich der Flüchtling sarbeit engagieren, u.a. mit mehrsprachigen
Lesungen für Flüchtlingskinder), das Programm „Lese start“ (insbesondere für Kindergarten-
gruppen drei- bis vierjähriger Kinder mit ihren Erzieherinnen und Erziehern oder für interessierte
Eltern inklusive „Lesestart-Set“), „LeseWelten“ (Vorlese-Initiative der Kölner Freiwilligen Agentur
und der Stadtbibliothek Köln) und „Ran ans Lesen“ ( in Kooperation mit offenen Ganztagsgrund-
schulen, zweisprachige Lesungen und mehrsprachige M edienkoffer mit interkulturellen Medien-
angeboten).
• KulturGut finden: Kita ins Museum / OGS ins Museum : Über Drittmittel realisiert der Kölner Mu-
seumsdienst seit 2014 Angebote für Kindertageseinri chtungen und für Gruppen im Offenen
Ganztag im Primarbereich, die auf die 11 Kölner Soz ialraumgebiete mit erhöhten Armuts- und
Bildungsrisiken ausgerichtet sind. In ein bzw. mehr teiligen Veranstaltungen lernen Kinder im
Vorschul- und Grundschulalter die Museen kennen, er weitern so ihren Aktionsradius und haben
eine erste Begegnung mit Orten der Hochkultur. Ziel der niedrigschwelligen Programme ist es,
Kindern aus prekären Lebensverhältnissen die aktive Teilnahme am kulturellen Leben der Stadt
zu ermöglichen und eine spielerische Auseinanderset zung mit Kunst, Kultur und Geschichte
anzuregen. Dabei sollen innerhalb der oft interkult urellen Gruppen soziale Kompetenzen geför-
dert und der Bezug zur eigenen Lebenswelt hergestel lt werden. Weitere in Köln umgesetzte
Landesprogramme in diesem Bereich sind „Kultur und Schule“, „Kulturrucksack“ und „Jekits“.
• Präventive Maßnahmen der Jugendförderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan, z.B.
Maßnahmen der Jugendförderung zur Integration von K indern und Jugendlichen nach Flucht
und Zuwanderung in Regeleinrichtungen der Kinder- u nd Jugendarbeit, Umsetzung des Bunde-
sprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsext remismus, Gewalt und Menschenfeind-
lichkeit!“ oder Gesundheitsorientierte Jugendarbeit in Köln. Kultur- und medienpädagogische
Facheinrichtungen ermöglichen Kindern und Jugendlic hen Teilhabe und fördern die körperliche
und sprachliche Ausdrucksfähigkeit (Ferienprogramme, Kulturrucksack etc.). Im fachlichen Kon-
text der Kinder- und Jugendförderung ist auch der E insatz von Schulsozialarbeitern und Street-
workern zu betrachten. Inklusion und Partizipation sind durchgängige Prinzipien in den Angebo-
ten der Jugendförderung.
• Beim Mitternachtssport handelt es sich um ein spät abendliches/ nächtliches, offenes Sportan-
gebot, welches von Jugendlichen und jungen Erwachse nen im Alter von 16 bis 27 Jahren ge-
nutzt wird. Die Angebote finden meist freitags in d er Zeit von 22:00 - 24:00 Uhr statt und bein-
halten verschiedene Sportarten wie Fußball, Basketb all, Boxen und Tanzen. Durch die Koope-
ration mit einem naheliegenden Sportverein wird die Möglichkeit geboten, die Sportart über das
Angebot hinaus zu betreiben und in vorhandene Strukturen eingebunden zu werden.
• Präventive Maßnahmen der Weiterbildung/ Volkshochs chule, zum Beispiel der „TalentCAM-
Pus“, ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Projekt. Es zielt darauf
ab, Potenziale von Jugendlichen zu erkennen und zu fördern und ihre Sprach-, Sozial- und
Kommunikationskompetenz zu entfalten und wird unter stützt von Museen und der Stadtbiblio-
thek Köln. In 2015 nahmen hieran 226 Kinder und Jug endliche zwischen 10 und 17 Jahren aus
mehr als 30 Nationen teil.
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• Übergangsmanagement Schule – Beruf im Rahmen des L andesprogramms „Kein Abschluss
ohne Anschluss“: Die Landesregierung und die Partne r im Ausbildungskonsenses haben be-
schlossen, mit der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss" allen Schulabgängerinnen
und -abgängern eine berufsorientierte Anschlusspers pektive zu bieten. Der Übergang von der
Schule in Ausbildung oder Studium soll beginnend ab der Jahrgangsstufe 8 systematisiert wer-
den und für alle Schulformen zum Standard werden.
(6) Aufbau einer gesamtstädtischen kommunalen Präve ntionskette Köln (Leitziel 1)
Die weiteren Ausführungen lehnen sich stark an den Bericht der Landeskoordinierungsstelle
zur fachlichen Begleitung des Lernnetzwerks und der Modellkommunen der ersten Modell-
phase an. Die Stadt Köln sieht vor, den Qualitätsra hmen zum Aufbau einer kommunalen
Präventionskette mehrmals vollständig zu durchlaufen, um diesen nachhaltig zu etablieren.
(6.1) Qualitätskreislauf zum Aufbau einer kommunalen Präventionskette
• Erste Station: Kommunales Präventionsleitbild – Prä ventionsstandards zu Station 1:
Prävention ist Chefinnensache, Leistungsverwaltung wertschätzend einbeziehen, Be-
teiligungsorientierte Leitbilderstellung, Leitbild demokratisch legitimieren.
Die Stadt Köln sieht vor, ein kommunales Präventio nsleitbild im Rahmen eines Pla-
nungsworkshops zu erstellen. Der vorliegende Stadtvorstandsbeschluss dokumentiert,
dass die Stadtspitze Prävention zu ihrer Sache mach en möchte. Bei der Leitbilderstel-
lung sollen zentrale Akteure der Verwaltung einbezo gen werden. Das erarbeitete Leit-
bild soll zudem durch einen Ratsbeschluss legitimiert werden.
• Zweite Station: Strategische Zielfindung – Präventionsstandards zu Station 2: Verbind-
liche Definition von Zielen und Meilensteinen (Plan ungsworkshops), Entwicklung von
Messgrößen und Verfahren zur Zielprüfung: was kommt beim Kind/ den Familien an?
Verabschiedung eines kommunalen Aktionsplans.
Die Stadt Köln sieht vor, im Sinne einer strategis chen Zielfindung einen konkreten Ak-
tionsplan zu erstellen. Die Empfehlung der Landesko ordinierungsstelle, dazu hochran-
gig besetzte und extern moderierte, kommunale Planu ngsworkshops durchzuführen,
wird gerne aufgegriffen. Für die Stadt Köln wären vermutlich zwei mindestens halbtägi-
ge Workshops vorzusehen, so dass im ersten die Eckp unkte eines Präventionsleitbil-
des und im zweiten ein konkretisierter Aktionsplan entwickelt werden können.
• Dritte Station: Kommunale Steuerungsstruktur – Präv entionsstandards zu Station 3:
Aufbau einer verlässlichen kommunalen Steuerung, Ei nsetzung einer hauptamtlichen
Netzwerkkoordination
Die Stadt Köln sieht entsprechend der Empfehlung d er Landeskoordinierungsstelle vor,
eine Steuerungsgruppe einzurichten, in der mindeste ns die Bereiche Kinder- und Ju-
gendhilfe, Schule, Schulpsychologischer Dienst/ Fam ilienberatung, Soziales, Stadtent-
wicklung und Gesundheitsförderung – wie empfohlen h ochrangig auf der Ebene von
Amtsleitungen/ Dezernent/-innen plus wichtige Fache benen – vertreten sind. Denkbar
erscheint es, weitere Bereiche wie Sport, Weiterbil dung/Volkshochschule und Kultur
(insbesondere die Stadtbibliothek) sowie freie Träger einzubinden.
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Eine fachbereichsübergreifende Koordination des Ar beitsbereichs „Prävention“ soll
durch die „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung“, einer Stabsstelle in
unmittelbarer Anbindung an die Dezernentin für Bild ung, Jugend und Sport erfolgen.
Hier werden aktuell schon, neben den gesetzlichen A ufgaben der Jugendhilfeplanung
und der Schulentwicklungsplanung, Funktionen im Rah men einer Inklusionsplanung,
des Bildungsmonitorings und der Bekämpfung der Folg en von Kinderarmut wahrge-
nommen. Entsprechend bestehen vielfältige Arbeitsbe ziehungen zu Ämtern und
Dienststellen, auch über Dezernatsgrenzen hinaus. D ie von Land und ESF gegenfi-
nanzierten Stundenkontingente für die kommunale Koo rdination werden durch einen
entsprechenden hohen kommunalen Anteil personalisiert aufgestockt.
• Vierte Station: Bereichsübergreifende Datengewinnun gsstrategie - Präventionsstan-
dards zu Station 4: Entwicklung eines bereichsüberg reifend kohärenten Datenkonzep-
tes für die gesamte Kommune mit kleinräumigen und ggf. einrichtungsbezogenem Auf-
lösungsvermögen, kommunales Präventionsmonitoring, Datenkompatibilität in den
Fachplanungsprozessen.
Die Stadt Köln sieht vor, eine umfassende Transpar enz über die (fast) unüberschauba-
re Präventionslandschaft zu schaffen und dafür das in der Modellphase von Kekiz ent-
wickelte online-Tool zu nutzen sowie ein integriert es Datenkonzept mit bereichsüber-
greifenden steuerungsrelevanten Kenngrößen und Indi katoren zu entwickeln. Die Vo-
raussetzungen dafür sind gut, da in Köln eine Reihe guter Ansätze besteht, die aber
weiter integriert und geschärft werden müssten; Vor bild könnte hier der Gelsenkirche-
ner Präventionsindex Kinder und Jugendliche sein. Es bestehen die Idee und erste Ab-
stimmungen, Daten aus den Schuleingangsuntersuchung en (analog der Vorgehens-
weise zum Beispiel in Mülheim an der Ruhr) verstärkt zu berücksichtigen. Es bestehen
vertiefte Erfahrungen mit der Anwendung von Soziali ndizierungen von Kindertagesein-
richtungen und Schulen zur Verteilung knapper Ressourcen nach dem Grundsatz „Un-
gleiches ungleich behandeln“. Zur Entwicklung der b ereichsübergreifenden Datenge-
winnungsstrategie wäre an die Etablierung einer Arb eitsgruppe „Integrierte Fachpla-
nungen und Monitoringansätze“ zu denken, die sich quartalsweise trifft.
• Fünfte Station: Integrierte Datennutzung in der Fac hplanung – Präventionsstandards
zu Station 5: kommunale Detailplanungen werden zum Zwecke der Optimierung prä-
ventiver Angebots- und Netzwerkstrukturen miteinand er verknüpft, Entwicklung eines
überschaubaren Indikatorensets mit hohem fachplanerischem Orientierungspotenzial
Die Stadt Köln sieht vor, einen gemeinsamen konzep tionellen Rahmen für die Fach-
planungen zu entwickeln. Auf der Grundlage einer bereichsübergeifenden Datenstrate-
gie sollen gemeinsam getragene Handlungsansätze für mehr Chancengerechtigkeit
aus vertieften Datenanalysen und Monitoring-Ergebni ssen abgeleitet werden. Gut
denkbar erscheint eine externe Beratung und Begleit ung dieses Prozesses durch die
„Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung (FSA)“.
• Sechste Station: Wirkungsorientierte, bereichsüberg reifende Steuerung - Präventions-
standards zu Station 6: Leitprinzip „Ungleiches ung leich behandeln“ - Zugangssteue-
rung und Wirkungsmessung als Kernelemente, Evidenzb asierte Maßnahmenplanung,
8
„Gemeinsam besser werden!“, Verknüpfung von Control ling und trägerübergreifender
Qualitätsentwicklung
Die Stadt Köln sieht vor, insbesondere Wirkungen s tärker in den Blick zu nehmen. Wie
weiter oben ausgeführt, wird das Leitprinzip „Ungle iches ungleich behandeln“ in vielen
Zusammenhängen schon sehr stark umgesetzt. Die schw ierige Frage nach den Wir-
kungen muss noch stärker beleuchtet werden. Grundle gend soll eine Verständigung
über wichtige „Kontextindikatoren“ erfolgen, die in einem Monitoring Berücksichtigung
finden (siehe auch Station 3). Die Stadt Köln möcht e mit anderen beteiligten Kommu-
nen im Lernnetzwerk gerne auch und gerade über eine adäquate Wirkungsmessung in
einen fachlichen Austausch treten.
(6.2) Qualität der Präventionskette – Standards für Prävention
Neben „stationsspezifischen Präventionsstandards“ formuliert die Landeskoordinierungsstel-
le auch „stationsübergreifende Präventionsstandards “, an denen sich die Stadt Köln bei er-
folgreicher Bewerbung gerne orientieren wird.
• Erster Präventionsstandard: Beteiligungsorientierung – Die Menschen mitnehmen
Die Stadt Köln sieht vor, Einrichtungen (Kindertag eseinrichtungen, Schulen etc.) und
Fachkräfte der Präventionskette sowie Zielgruppen in unterschiedlichen Bereichen und
auf verschiedenen Ebenen zu beteiligen. Während die Beteiligung der Einrichtungen
durch deren Einbindung in eine Vielzahl von gesamts tädtischen und teilräumlichen Ar-
beitskreisen mutmaßlich gut gelingt, besteht hinsic htlich der Einbindung von Zielgrup-
pen noch Entwicklungsbedarf. Gut vorstellbar ersche int es, dem Vorbild Dormagen zu
folgen und zum Beispiel verstärkt Elternvertretunge n in bestehende Lenkungsgruppen
und Fachdebatten einzubinden. Zurzeit erstellt die Jugendförderung ein Konzept zur
Partizipation von Kindern und Jugendlichen mit dem Ziel, Methoden der Beteiligung ge-
rade für benachteiligte Gruppen zu entwickeln. Das Konzept wird mit dem gesamtstäd-
tischen Reformvorhaben der Entwicklung von Leitlini en zur Bürgerbeteiligung in Köln
prozessorientiert abgestimmt.
• Zweiter Präventionsstandard: Eltern stärken – Kinder stärken
Die Stadt Köln teilt die Auffassung, dass die Stär kung und Unterstützung von Eltern
eine sehr wichtige Säule präventiven Handelns darst ellt und beabsichtigt, insbesonde-
re das Netz elternstärkender Maßnahmen auf seine Op timierungspotenziale hin in den
Blick nehmen. Ein erster Schritt könnte hier eine B estandsaufnahme von Maßnahmen
mit dem im Rahmen von „kein Kind zurücklassen“ bere itgestellten online-tool sein, ein
zweiter Schritt die Analyse von Angeboten und Erfahrungen anderer Kommunen.
• Dritter Präventionsstandard: Aufsuchender Ansatz – Die Angebote zu den Menschen
bringen
Der Bericht der wissenschaftlichen Begleitforschun g zum Modellvorhaben betont ins-
besondere die präventive Bedeutung der Regeleinrichtungen wie Kita/Familienzentrum
und Schule und verbindet dies mit dem Ansatz einer Stärkung der Elternkompetenz im
Sinne der Alltags- und Erziehungsbewältigung. Die S tadt Köln sieht vor, Potenziale
insbesondere von Familienzentren, plusKITA-Einricht ungen und offenen Ganztags-
9
schulen im Primarbereich nach Möglichkeit noch stär ker zu nutzen und in diese Re-
geleinrichtungen bzw. im Nahbereich weitere (aufsuc hende) Angebote zu etablieren.
Interessant erscheint in diesem Zusammenhang die Idee der Stadt Gelsenkirchen, das
Konzept Familienzentrum modellhaft auf Grundschulen zu übertragen Bei der mögli-
chen Überprüfung der Übertragbarkeit dieser Idee wä ren die sehr knappen Raumres-
sourcen in den Kölner Schulen in Rechnung zu stellen.
• Vierter Präventionsstandard: Ungleiches ungleich behandeln
Der Grundsatz „Ungleiches ungleich behandeln“ wird in Köln auf planerischer Ebene in
weiten Teilen schon umgesetzt, um knappe Ressourcen zu lenken. Gleichsam ist die
Stadt Köln an einem Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen interessiert, um die
bestehenden Ansätze bei Bedarf weiter zu verbessern . Es besteht die Absicht, das in
der wissenschaftlichen Begleitforschung dokumentier te Verfahren „Schulsegregation
messen – Sozialindex für Grundschulen“ genauer zu a nalysieren und ggf. auf Köln zu
übertragen.
• Fünfter Präventionsstandard: Soziale Inklusion
Soziale Inklusion stellt darauf ab, Institutionen kindgerecht zu gestalten. Dies spricht
die Thematik eines adäquaten armutssensiblen Denken s und Handelns bei hohen in-
terkulturellen Kompetenzen von Einrichtungen und Fa chkräften an. Die Stadt Köln
kann sich in diesem Kontext vorstellen, spezifische Qualifizierungen und Fortbildungen
in den Blick zu nehmen, die im Idealfall einrichtun gs- und bereichsübergreifend (z.B.
Akteure in städtischer und freier Trägerschaft, in den Bereichen Schule und Jugendför-
derung etc.) konzipiert werden, um umfassende Lernprozesse auslösen zu können.
• Sechster Präventionsstandard: (Bildungs-)Übergänge fließend gestalten
Die Stadt Köln teilt die Auffassung, dass fließend e Übergänge, zum Beispiel von der
Kindertageseinrichtung in die Grundschule, von der Grundschule in die weiterführende
Schule und von der Schule in den Beruf von entscheidender Bedeutung für gelingende
Bildungsbiographien ohne Brüche sind. Gelingende Üb ergänge sind ein wichtiges
Handlungsfeld der Regionalen Bildungslandschaft Köl n. Insbesondere der Bereich
Kita-Grundschule könnte auf sein tatsächliches Über gangsmanagement in der Praxis
überprüft und ggf. weiter entwickelt werden.
• Siebter Präventionsstandard: Multiprofessionelle Zusammenarbeit
Die Stadt Köln sieht vor, die multiprofessionelle Zusammenarbeit „vom Kind her den-
kend“ weiter zu forcieren. Dazu gehört die Kooperat ion auf der Steuerungs- und Pla-
nungsebene (siehe oben) wie auf der Ebene der Einri chtungen und Akteure vor Ort. In
Verbindung mit den Ausführungen zum Fünften und Sec hsten Präventionsstandard
sollen nach Möglichkeit, zumindest exemplarisch, ge meinsame Fortbildungen von Ein-
richtungen und Akteuren vor Ort erprobt werden.
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(7) Umsetzung innovativer, beteiligungsorientierter Maßnahmen vor Ort in Stadt-
räumen mit hohem Armuts- und Bildungsrisiko (Leitziel 2)
Im Rahmen präventiver Maßnahmen sollen auch innovat ive, beteiligungsorientierte Maß-
nahmen vor Ort erprobt werden. Hier ist zum einen a n Maßnahmen des Kölner Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel – starkes Köln“, wie z.B. Stadtteileltern zu denken. Zum
anderen könnte im Rahmen von Kekiz analysiert werde n, welche weiteren Hilfe- und Unter-
stützungsmaßnahmen hilfreich sein könnten, um Kinder, Eltern und Familien noch besser zu
fördern. Ob es dabei eher um die Verknüpfung besteh ender Ressourcen bzw. bestehender
Präventionsmaßnahmen und/oder um neue, innovative M aßnahmen bei gesicherter Finan-
zierunggeht, sollte aus einer Bestandsaufnahme und Analyse der bestehenden Präventi-
onsmaßnahmen abgeleitet werden. Dabei bestehen folgende Denkansätze:
• Als Erprobungsräume für die Umsetzung von präventi ven Maßnahmen vor Ort kom-
men insbesondere die 11 Sozialraumgebiete des Progr amms „Lebenswerte Veedel“ in
Betracht, auf die auch das Integrierte Handlungskonzept der Stadt Köln abstellt.
• Eingedenk des Ersten (übergreifenden) Präventionss tandards der Beteiligungsorientie-
rung mit Fokus auf Einrichtungen, Fachkräfte und Zi elgruppen besteht ein Interesse
daran, bei der Entwicklung von innovativen Präventi onsmaßnahmen sozialräumliche
Formen der Bürger- und Elternbeteiligung bzw. Partizipation von Kindern und Jugendli-
chen mitzudenken. Ggf. bieten sich hierfür die in d en 11 lebenswerten Veedeln regel-
mäßig stattfindenden sogenannten „Sozialraumkonferenzen“ zur Erstellung von lokalen
Aktionsplänen an. In jedem Fall sind die starken Ve rbindungslinien zu dem laufenden,
übergeordneten Prozess der Entwicklung von Leitlini en zur Bürgerbeteiligung in Köln
und zu den laufenden Aktivitäten zu einer Weiterent wicklung des Konzeptes zur Parti-
zipation von Kindern und Jugendlichen zu beachten und zu gestalten.
(8) Lernnetzwerk – Interessen der Stadt Köln, denkb are Kooperationskommunen
Die Stadt Köln hat ein großes Interesse daran, sich in das kommunale Lernnetzwerk des
Programms „Kein Kind zurücklassen“ einzubringen, an den Erfahrungen anderer Kommunen
zu partizipieren und eigene Erfahrungen zu teilen. Die Stadt Köln könnte beispielweise von
den Erfahrungen von Mülheim an der Ruhr (Schuleinga ngsuntersuchungen), Gelsenkirchen
(Präventionsindex Kinder und Jugendliche, Familienz entren in Grundschulen) und Düssel-
dorf (Übergangsmanagement Kita-Grundschule, Gesundh eitsuntersuchungen von 4-
Jährigen in Kindertageseinrichtungen) sehr profitie ren. Natürlich würden auch Erfahrungen
der Stadt Köln gerne geteilt.
Köln, 31.10.2016
Anlage 2 / Qualitätsrahmen
156 Zeichen
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein -Westfalen und des Europäischen Sozialfonds www.kein-kind-zuruecklassen.de KEKIZ-Qualitätskreislauf
Anlage 4 / Projektplanung
8338 Zeichen
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds 1 Checkliste für Kommunen zur Projektplanung der NRW-Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen“ Abkürzungen KEKIZ – Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen“ LKS – Landeskoordinierungsstelle „Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen“ LVR – Koordinationsstelle Kinderarmut des Landschaftsverbands Rheinland KK – Kommunale Koordination „Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen“ in der Kommune KB – Kommunale Begleitung für die Kommune aus der Landeskoordinierungsstelle „Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen“ Das vorliegende Dokument dient der KEKIZ-Projektplanung in der Kommune. Zeitliche und inhaltliche Festlegung sind nur als Orientierung zu verstehen. Im Sinne einer „lernenden Organisation“ kann von den Planungen abgewichen werden, wenn der Prozess in der Kommune oder auf Lande sebene dies erfordert. Format Inhalt und Ziel, ggf. weitere Informationen Zuständigkeit / Beteiligte Zeitlinie Benennung der Kommune als KEKIZ-Kommune Inhalt: Projektzusage Land NRW 01/17 Auftaktgespräch mit der kommunalen Spitze Dauer: ca. 1 Stunde Ort: in der Kommune Ziele: Vereinbarungen zur aktiven Projektumsetzung durch die kommunale Spitze, darunter: Benennung einer KK Benennung von Personen, die den Planungsworkshop vorbereiten (ggf. KK) Benennung von zentralen Personen für die Steuerungsgruppe Benennung eines Termins/Zeitfensters für die konstituierende Sitzung der Steuerungsgruppe (Begrüßung durch kommunale Spitze) Herstellung eines Bilds vom KEKIZ- Gesamtprozess Vereinbarung zur regelmäßigen Berichterstattung in den relevanten Kommunale Spitze KK (wenn bereits vorhanden) Leitung LKS KB 01-03/17 Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds 2 strategischen Gremien Ihrer Kommune Abstimmung zwischen der Kommune und der KB Ziele: Vereinbarungen zur künftigen Zusammenarbeit Klärung offener Fragen zu Rollen, Inhalten und zur KEKIZ-Projektplanung KK KB 02-03/17 Abstimmungen zwischen der Kommune und der Agentur Peters & Helbig (Moderation Planungsworkshop) Ziele: Klärung von Inhalten und offenen Fragen Informationsaustausch mit Peters & Helbig Abstimmungen zur logistischen Umsetzung in der Kommune KK Agentur Peters & Helbig 02-03/17 Planungsworkshop Dauer: halbtägig Ort: in der Kommune Ziele: Aktivierung der Teilnehmenden (Aufbruchsstimmung erzeugen) Verankerung der Leitidee der Präventionskette (gemeinsam vom Kind her denken) Information und Rollenklärung Erarbeitung von Argumentationszusammenhängen (Wirkungsketten) mit den Elementen Identifizierung der kommunalen Ausgangslage und gesellschaftlichen Herausforderungen Formulierung von Visionen Benennung von messbaren Zielen Offizielle Benennung von Mitgliedern für die Steuerungsgruppe Verbindliche Vereinbarung zur Weiterarbeit Ausblick auf den weiteren Prozess Kommunale Spitze KK Stakeholder der Kommune (Bereichs- und Amtsleitungen, Dezernate, Leitungen freier Träger usw.), Fachpromotoren der Kommune LKS Moderation: Agentur Peters & Helbig 03-04/17 Sortierung und Strukturierung der Inhalte aus dem Planungsworkshop Ziele: Sortierung und ggf. Schärfung der inhaltlichen Ergebnisse des KB in engem Austausch mit KK Bis zur 1. Sitzung der Steuerungsgruppe Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds 3 Planungsworkshops Vorschlag zur begründeten Schwerpunktsetzung bei der Bearbeitung der Ziele Teilnahme an Lernnetzwerktreffen Häufigkeit: drei Treffen jährlich Ziele/Inhalte: Wissenstransfer und fachlicher Austausch im Lernnetzwerk Erarbeitung von relevanten Inhalten für den KEKIZ-Gesamtprozess KK und weitere (maximal zwei Personen je Kommune; aus Kreisen maximal drei Personen) LKS 03.04.17, 13.09.17, 29.11.17; bis Projektende drei Termine jährlich Konstituierende Sitzung der Steuerungsgruppe Dauer: ca. 2-3 Stunden Ziele: Konstitution als strategisches Steuerungsgremium Gemeinsame Aufarbeitung und ggf. Schärfung der Inhalte des Planungsworkshops Diskussion des Vorschlags der LKS und Prioritätensetzung Vereinbarung eines Projektmanagements Absprachen zur Erarbeitung einer Vorlage für den Verwaltungsvorstand Steuerungsgruppe KK LKS Begrüßung: kommunale Spitze Moderation: Kommune 04-05/17 Verabschiedung der Vorlage für interne Aufgabenverteilung durch den Verwaltungsvorstand Inhalte: Gremienentwicklung und verwaltungsbezogene Aufgabenzuweisung Umsetzung des KEKIZ-Qualitätsrahmens Festlegung einer Ablauforganisation zu den KEKIZ-Projektbereichen Planung und Steuerung Implementierung der Programmaktivitäten Controlling und Qualitätsentwicklung Berichtswesen Erstellung eines kommunalen KEKIZ- Öffentlichkeitsarbeitskonzepts Prozessverantwortung: KK Inhaltliche Verantwortung: Steuerungsgruppe Gesamtverantwortung: Verwaltungsvorstand Nach der konstituierenden Sitzung der Steuerungsgruppe Teilnahme an der Häufigkeit/Dauer: einmal jährlich, 1,5 Tage KK 11./12.05.17, Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds 4 Frühjahrsakademie Ziele/Inhalte: Vernetzung der Akteure und Programme Wissenstransfer und Austausch mit anderen Kommunen LKS LVR bis Projektende einmal jährlich Einzelkommunale Begleittermine Häufigkeit/Dauer: Insgesamt dreimal jährlich, ca. 1-2 Stunden Ort: in der Kommune Ziele/Inhalte: Begleitung des kommunalen KEKIZ- Prozesses und Klärung von Fragen Transfer von Inhalten zwischen LKS, Kommune und Land NRW Fachberatung zum Auf- und Ausbau der kommunalen Präventionskette und ausgesuchten Inhalten zur Qualitätsentwicklung KK und weitere KB Bis 12/18 dreimal jährlich Regelmäßige Sitzungen der Steuerungsgruppe Häufigkeit: Regelmäßiger Turnus der Gremiensitzungen, z. B. alle vier Wochen Ort: in der Kommune Ziele/Inhalte: Formulierung eines tragfähigen Leitbildes falls noch nicht erfolgt: Abstimmung über Unterziele und Meilensteine zur Bearbeitung der strategischen Ziele Ausarbeitung/Verabschiedung eines Projektmanagements zur Erreichung der Ziele Controlling der Zielerreichung und ggf. Nachsteuerung Qualitätsentwicklung des Prozesses Etablierung/Ausbau der KEKIZ-Struktur und Schnittstellenklärung zu anderen Arbeitsebenen; ggf. Erarbeitung einer Geschäftsordnung Bericht in Verwaltungsvorstand bzw. KK Steuerungsgruppe Ab 06/17 Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds 5 politischen Gremien Verfolgung kommunaler KEKIZ- Ziele Ziele: Aufbau der kommunalen Präventionskette in strategisch bedeutsamen Bereichen Zu beachten: Hierzu liegt eine eigene Meilensteinplanung vor. Prozessverantwortung: Steuerungsgruppe und KK Inhaltliche Verantwortung: Steuerungsgruppe und zuständige Fachbereiche und -dienste Ab 06/17 Teilnahme an thematischen Entwicklungsgruppen Häufigkeit/Dauer: Ca. 6 Sitzungen pro Entwicklungsgruppe bis 12/18, halb- bis ganztägig + Implementierungsprozesse in der Kommune Ziele: Einbringen oder Erlangen fachlicher Expertise in einem für die Kommune strategisch bedeutsamen Thema Weiterentwicklung eigener kommunaler Ansätze in diesem Thema Implementierung neuer Inhalte in die Kommune KK Themenexpert*innen der Kommune (maximal zwei Personen je Kommune, bei Kreisen maximal drei je Entwicklungsgruppe) LKS Ca. 07/17 bis 12/18 Erstellung eines wirkungsorientierten Berichts Ziele: Überprüfung der Zielverfolgungsprozesse in der Kommune Überprüfung der Wirkungsannahmen der kommunalen Ziele Qualitätsentwicklung im Aufbau der kommunalen Präventionskette Ggf. kommunale Öffentlichkeitsarbeit (intern und extern) Prozessverantwortung: KK Inhaltliche Verantwortung: Zuständige Fachkraft aus der Kommune Erste Berichtslegung bis 12/17; wirkungsorientierte Berichtslegung bis 12/18
Anlage 1 / Übersicht über die beteiligten Kommunen
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Ruhr Rhein Kreis Reckling- hausen Rhein- Berg- Kreis Kreis Euskirchen Kreis Coesfeld Kreis Unna Kreis Warendorf Kreis Steinfurt Kreis Herfort Kreis Lippe Kreis Siegen- Wittgenstein Biele- feld Münster Hamm Dortmund Bochum Köln Aachen Gelsen-kirchen Duis- burg Düssel- dorf Kreis Düren Kre- feld Wupper- tal Ober-hausen Bottrop Mönchen- gladbach Mül- heim Herne Lever- kusen Dinslaken Ahlen Witten Arnsberg Gummersbach Gladbeck Moers Brühl Dormagen Monheim Neuss T eilnehmende Kommunen seit 2017 Kreis Kreisfreie Stadt Kreisangehörige Stadt Kreis Kreisfreie Stadt Kreisangehörige Stadt Modellkommunen seit 2012 Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 06.03.2017 0717/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 Integrationsrat 25.04.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 Gesundheitsausschuss 09.05.2017 Weitere Informationen über die Teilnahme der Stadt Köln am Landesprogramm „Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen„ Unmittelbar nach positiver Rückmeldung des Landes hat die Verwaltung im Januar 2017 kurzfristig die politischen Gremien über die erfolgreiche Bewerbung der Stadt Köln um Teilnahme am Lande s- programm „Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein -Westfalen“ informiert (verglei che Session 0039/2017). Nach dieser Erstinformation sollen nun Konzept, Ziele und das konkrete weitere Vorg e- hen näher erläutert werden. 1. Wie viele und welche Kommunen nehmen an „Kein Kind zurücklassen“ teil und wo finde ich grundlegende Informationen über das Programm? Seit Anfang 2017 nehmen mit Köln insgesamt 40 Kommunen am Landesprogramm „Kein Kind zurücklassen“ teil. In Anlage 1 findet sich eine kartographische Übersicht über die beteiligten Kommunen. In einer Modellphase wurde „Kein Kind zurücklassen“ zunächst in 18 Modellkommunen erprobt. Hierzu liegen zwei ausführliche, gut lesbare Berichte vor, die im Internet abgeru- fen werden können: http://www.kein-kind-zuruecklassen.de/publikationen/berichte.html Im „Bericht der Landeskoordinierungsstelle zur fachlichen Begleitung des Lernnetzwe r- kes und der Modellkommunen“ wird – aufbauend auf den Evaluationsergebnissen – die Etablierung eines „Qualitätsrahmens zum Aufbau einer kom munalen Präventionskette“ vorgeschlagen. Dieser besteht in einer weiter entwickelten Version aus den 4 Stationen „Präventionsleitbild“, „Strategische Zielfindung“, „Kommunale Steuerung“, „Evidenzb a- siertes Handeln“ (siehe Anlage 2). Es handelt sich hierbei um einen Managementkrei s- lauf, der mit einer Reihe von fachlich begründeten Qualitätsmerkmalen hinterlegt ist. 2. Wie sah die Bewerbung der Stadt Köln um Teilnahme am Programm genau aus und was sind die konkreten Ziele? 2 In Anlage 3 findet sich das Kurzkonzep t zur Bewerbung der Stadt Köln. Nach diesem Konzept wird die Teilnahme der Stadt Köln an „Kein Zurücklassen“ von dem Gedanken getragen, erstens Prozesse und Strukturen einer integrierten Präventionsstrategie auf gesamtstädtischer Ebene aufzubauen und zweit ens die Umsetzung innovativer Ma ß- nahmen in ausgewählten Stadtgebieten zu erproben. Beim Aufbau bzw. der Weiterentwicklung der Präventionskette in Köln soll eine starke Orientierung an dem in der Modellphase von „Kein Kind zurücklassen“ entwickelten Qualitätsrahmen vorgesehen werden. Alle Stationen des Qualitätskreislaufs sollen durchlaufen werden. Der Qualitätskreislauf soll nachhaltig etabliert werden. Auf der Basis von Präventionsleitbild und strategischer Zielfindung wird eine konkrete Aktionsplanung erstellt. In diesem Kontext findet eine Aktualisierung und Fortschreibung des städtischen „Handlungskonzeptes gegen die Folgen von Kinderarmut“ statt. Die übergeordnete Zielsetzung besteht in der weiteren Verbesserung der Teilhabe -, Entwicklungs- und Bildungs chancen insbesondere von Kindern und Jugendlichen aus prekären Lebensverhältnissen. 3. Welche ersten Schritte sind gegenwärtig geplant und wie werden die politischen Gremien info r- miert und beteiligt? Als Handreichung für die beteiligten Kommunen wurde eine Checkliste zur Projektpl a- nung erstellt, die als Anlage 4 beigefügt wird. Die ersten beiden großen Schritte bestehen in der Realisierung eines Planung s- workshops der Verwaltung und der Konstituierung einer Steuerungsgruppe in der ersten Jahreshälfte 2017. De r Planungsworkshop dient der Entwicklung eines Leitbildes und der Erörterung strategischer Ziele. Er wird von der renommierten Agentur Peters und Helbig aus Essen moderiert. Die Kosten trägt das Land. Mit der Konstituierung einer ä m- ter- und dezernatsübergreifenden Steuerungsgruppe wird die notwendige Projektstruktur etabliert. Die Verwaltung sieht vor, regelmäßig halbjährlich über den Umsetzungsstand des La n- desprogramms zu informieren. Hinsichtlich des zu entwickelnden Präventionsleitbildes und der Aktionsp lanung werden entsprechende Beschlussvorlagen für die politischen Gremien gefertigt werden. gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0717/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27