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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Fortsetzung der Maßnahme "Willkommen und Ankommen in Köln" für Zugewanderte aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2868/2024 vom 12.12.2024

Stand: Am 12.12.2024 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 (Kalk) 28.11.2024 zu TOP 8.2.8 Vorlage 2868 2024

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt- koeln.de Datum: 29.11.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 28.11.2024 öffentlich 8.2.8 Fortsetzung der Maßnahme "Willkommen und Ankommen in Köln" für Zugewanderte aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU 2868/2024 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den mündlich geänderten Be- schluss der Fraktion Die LINKE. abstimmen: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss I: Der Rat der Stadt Köln beschließt:  Die Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ in den bisherigen Sozialräumen:  Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  Humboldt / Gremberg und Kalk  Meschenich und Rondorf  Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2026. Punkt 1 wird zu 1a und um 1b erweitert 1. a) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortführung des Projektes „Willkom- men und Ankommen in Köln“ in dem Jahr 2025 in Höhe von 333.188 € und 2026 in Höhe von 349.848 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes für die Jahre 2025/2026. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen wird das Dezernat der Oberbürgermeisterin im Haushaltsplanaufstellungsprozess 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Pro- duktgruppe 0504 –Freiwillige Sozialleistungen und Diversity- bei Teilplanzeile 15 –Transferleistungen- vorsehen. b) Die Beibehaltung der „Integrationsmittel – Jugendhilfeangebote für Kin- der- und Jugendliche aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien“ ist zumin- dest im bisherigen Umfang für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2026 sicherzu- stellen. Punkt 2 wird zu 2a und um 2b erweitert: 2. a) Die Verwaltung wird gebeten, jährlich über die Maßnahme zu berichten. b) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortführung des Projektes „Integrati- onsmittel – Jugendhilfeangebote für Kinder- und Jugendliche aus Zuwan- derer- und Flüchtlingsfamilien“ in den Jahren 2025 und 2026 zumindest in der für 2024 eingestellten Höhe, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushal- tes für die Jahre 2025/2026. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen wird das Dezernat der Oberbürgermeisterin im Haushaltsplanaufstellungsprozess 2025/2026 an entsprechender Stelle vorsehen. Abstimmung: Mehrheitlich bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt. Bezirksvertreter Winkler (AFD) war bei der Abstimmung nicht anwesend. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den so geänderten Beschluss ab- stimmen: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss II: Der Rat der Stadt Köln beschließt:  Die Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ in den bisherigen Sozialräumen:  Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  Humboldt / Gremberg und Kalk  Meschenich und Rondorf  Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2026. Punkt 1 wird zu 1a und um 1b erweitert 1. a) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortführung des Projektes „Willkom- men und Ankommen in Köln“ in dem Jahr 2025 in Höhe von 333.188 € und 2026 in Höhe von 349.848 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes für die Jahre 2025/2026. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen wird das Dezernat der Oberbürgermeisterin im Haushaltsplanaufstellungsprozess 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Pro- duktgruppe 0504 –Freiwillige Sozialleistungen und Diversity- bei Teilplanzeile 15 –Transferleistungen- vorsehen. b) Die Beibehaltung der „Integrationsmittel – Jugendhilfeangebote für Kin- der- und Jugendliche aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien“ ist zumin- dest im bisherigen Umfang für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2026 sicherzu- stellen. Punkt 2 wird zu 2a und um 2b erweitert: 2. a) Die Verwaltung wird gebeten, jährlich über die Maßnahme zu berichten. b) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortführung des Projektes „Integrati- onsmittel – Jugendhilfeangebote für Kinder- und Jugendliche aus Zuwan- derer- und Flüchtlingsfamilien“ in den Jahren 2025 und 2026 zumindest in der für 2024 eingestellten Höhe, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushal- tes für die Jahre 2025/2026. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen wird das Dezernat der Oberbürgermeisterin im Haushaltsplanaufstellungsprozess 2025/2026 an entsprechender Stelle vorsehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion zugestimmt. Bezirksvertreter Winkler (AFD) war bei der Abstimmung nicht anwesend.
  • Anlage 2, Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung der BV8

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    Anlage zur Beschlussvorlage 2868/2024 zur Fortsetzung der Maßnahme Will- kommen und Ankommen in Köln Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung der BV8: Bei der von der BV8 formulierten Ergänzung der ursprünglichen Beschlussvorlage handelt es sich um eine sachfremde Forderung zum Erhalt der „Integrationsmittel - Jugendhilfeangebote für Kinder und Jugendliche aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfa- milien“. Diese Maßnahme(n) und die entsprechenden Mittel liegen nicht in der Ver- antwortung der vorlageerstellenden Dienststelle 16 . Die BV8 hat eine Ergänzung im Beschlusstextes formuliert, auf eine ergänzende Be- gründung wurde jedoch verzichtet. Der Beschlussvorschlag der BV 8 ordnet zudem die erforderliche Deckung der geforderten Mittel ebenfalls sachfremd dem Dezernat der Oberbürgermeisterin zu, s. Punkt 2.b. der vorgenommenen Ergänzung. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Finanzausschuss eine Beschlussfassung der Verwaltungsvorlage 2868/2024 wie Integrationsrat und Ausschuss für Sozi- ales, Seniorinnen und Senioren.
  • Beschlussvorlage Rat

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    Dezernat, Dienststelle OB/16/163 Vorlagen-Nummer 2868/2024 Freigabedatum 15.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fortsetzung der Maßnahme "Willkommen und Ankommen in Köln" für Zugewanderte aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Die Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ in den bisherigen Sozialräumen:  Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  Humboldt / Gremberg und Kalk  Meschenich und Rondorf  Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße Integrationsrat 19.11.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.12.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.12.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024 Finanzausschuss 09.12.2024 Rat 12.12.2024 2 für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2026. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortführung des Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln“ in dem Jahr 2025 in Höhe von 333.188 € und 2026 in Höhe von 349.848 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes für die Jahre 2025/2026. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen wird das Dezernat der Oberbürgermeisterin im Haushaltsplanaufstellungsprozess 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Pro- duktgruppe 0504 –Freiwillige Sozialleistungen und Diversity- bei Teilplanzeile 15 –Transferleistungen- vorsehen. 3. Die Verwaltung wird gebeten, jährlich über die Maßnahme zu berichten. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen ./. € b) Sachaufwendungen etc. 2025: 333.188 € 2026: 349.848€ c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Zusammenfassung in einfacher Sprache Seit Jahren kommen viele Menschen aus Ländern der Europäischen Union nach Deutschland. Sie möchten hier leben und arbeiten. Das ist nicht immer einfach. Die Menschen brauchen Unterstützung, um die deutsche Sprache zu lernen. Sie benöti- gen auch Hilfe bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und einer Wohnung. Wenn diese Menschen keine Arbeit finden, wird es schwierig für sie in Deutschland zu leben. Ohne Arbeit erhalten sie nach unseren Gesetzen kein Geld für ihren Lebensun- terhalt und können auch keine Wohnung mieten. Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (WAK) hilft diesen Menschen besonders dabei, eine Arbeit zu finden. WAK ist eine Maßnahme der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit 4 - Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - FIZ e.V. – Freunde des Interkulturellen Zentrums - Lernende Region – Netzwerk Köln e.V. Nun soll diese Maßnahme verlängert werden. Insgesamt sollen 333.188 € für das Jahr 2025 und 349.848 € für das Jahr 2026 zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Seit 2019 erfolgt die Finanzierung der erfolgreichen Maßnahme „Willkommen und An- kommen in Köln“ (WAK) vollständig durch städtische Mittel. Der Ursprung der Maß- nahme „WAK“ liegt in der erfolgreichen Erprobung eines Modellprojektes, das ab 2014 landesseitig mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wurde, bis zum 31.12.2015 zunächst mit einem städtischen Eigenanteil von 29,5%, ab 2016 mit einem Eigenanteil von 20%. Aufgrund einer veränderten Schwerpunktsetzung seitens der Landesregierung in 2018 konnte die Fortsetzung des arbeitsmarktbezogenen Projektes ab 2019 nicht mehr über Drittmittel sichergestellt werden. Daher hatte der Rat der Stadt Köln beschlossen, ab 2019 für die Fortführung von „Willkommen und Ankommen in Köln“ städtische Mit- tel einzusetzen, zuletzt befristet bis zum 31.12.2024 (2603/2021). Die Maßnahme hat sich seit 2014 als das einzige, für die Teilnehmenden kostenfreie, auf die Zielgruppe der EU-(Neu-)zugewanderten fokussierte und arbeitsmarktorien- tierte Förderinstrument im Stadtgebiet etabliert. Als Arbeitssuchende haben diese Menschen grundsätzlich keine Ansprüche auf Grundsicherungs- und weitere Unter- stützungsleistungen des gesetzlichen Regelsystems und sind dadurch häufig sehr schnell einem besonderen Armutsrisiko ausgesetzt. WAK bietet eine gezielte her- kunftssprachliche Beratung im Bereich sozialer Integration durch Erwerbstätigkeit und ist dabei in der Lage, insbesondere diejenigen Ratsuchenden zu begleiten, die ohne entsprechende Unterstützung oftmals keine arbeitsmarktliche Perspektive haben. Die Ergebnisse zeigen, dass die Beratungs- und Arbeitsschwerpunkte von „WAK“ (arbeits- marktaktivierende Beratung, die Kompetenzfeststellung, das Bewerbungstraining, die Begleitung, die Akquise von möglichen neuen Arbeitsplätzen sowie – bei Bedarf – das Angebot der weiteren Unterstützung nach erfolgreicher Vermittlung) effizient und er- folgreich sind. Siehe hierzu auch den Jahresbericht „Willkommen und Ankommen in Köln“ 2023 (1525/2024). Die besonderen Herausforderungen der arbeitsmarktbezoge- nen Integration dieser besonderen Zielgruppe hat die Verwaltung mit der Beantwor- tung (2360/2024) noch einmal vertieft dargestellt. 5 Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen von „Willkommen und Ankommen in Köln“ wirken auch der Verelendung der Menschen (ohne Ansprüche auf Leistungen des Regelsystems) mit sichtbaren Auswirkungen im öffentlichen Straßenraum entge- gen und verhindern somit u.a. auch Folgekosten z.B. im Gesundheitswesen. Die aktuellen Förderprogramme von EU, Bund und Land sehen leider auch weiterhin für die Zielgruppe der neueingereisten Unionsbürger*innen keine Fördermöglichkeiten zur Arbeitsmarktintegration vor. Zur Fortführung der solitären Maßnahme mit kommunalen Mitteln besteht somit keine Alternative, zumal das Thema EU-Zuwanderung – auch durch die geplante EU-Erwei- terung – ein aktuelles Thema bleiben wird und „WAK“ weiterhin einen wichtigen Bei- trag zur sozialen Integration in Köln leistet. Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ wird im Projektverbund zusammen mit den aufgeführten Trägern in folgenden Sozialräumen durchgeführt: FIZ e.V. – Freunde des Interkulturellen Zentrums - Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - Humboldt / Gremberg und Kalk Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - Meschenich und Rondorf Lernende Region, Netzwerk Köln e.V. - Buchheim und Buchforst sowie Mülheim- Nord und Keupstraße An den Standorten werden die Beratungen - wie bisher - überwiegend durch her- kunftssprachliches Fachpersonal kultur- und gendersensibel angeboten. „WAK“ wird sich auch weiterhin auf die Bereiche der Arbeitsmarktorientierung und - vermittlung sowie der Weiterbildungsberatung konzentrieren, die seit Beginn des Will- kommensprojektes gefestigt und etabliert sind. Dadurch wird sichergestellt, dass die wirksamen und etablierten Strukturen beibehalten werden. Sollte es zukünftig zu Projektaufrufen seitens der EU, des Bundes oder des Landes NRW z.B. in den Bereichen Grund- und Weiterbildung, Qualifizierung o.ä. für die Ziel- 6 gruppe kommen, so beabsichtigt die Verwaltung vorbehaltlich einer dann einzuholen- den Entscheidung des Rates, sich hierauf zu bewerben, um die Maßnahme „Willkom- men und Ankommen in Köln“ wirkungsvoll zu unterstützen und das Angebot breiter aufzustellen. Finanzierung der Maßnahme Pro Sozialraum/Träger wird eine Vollzeitstelle Projektsachbearbeitung mit jährlicher Personalpauschale in Höhe von 83.297 € in 2025 und in Höhe von 87.462 € in 2026 finanziert. Gesamtaufwendungen der Maßnahme: Teilplanzeile 15 – Transferauf- wendungen 01.01.2025 - 31.12.2025 01.01.2026 - 31.12.2026 Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – Sozialräume Hum- boldt/Gremberg und Kalk 83.297 € 87.462 € Caritasverband für die Stadt Köln e.V. – Sozialräume Meschenich und Rondorf 83.297 € 87.462 € FIZ e.V. Freunde des Interkultu- rellen Zentrums für die Sozial- räume Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 83.297 € 87.462 € Lernende Region, Netzwerk Köln e.V. für die Sozialräume Buch- heim und Buchforst sowie Mül- heim-Nord und Keupstraße 83.297 € 87.462 € Gesamtaufwendungen jährlich 333.188 € 349.848 € Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen wird das Dezernat der Oberbürgermeisterin im Haushaltsplanaufstellungsprozess 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 –Freiwillige Sozialleistungen und Diversity- bei Teilplanzeile 15 –Transferleistungen- vorsehen. 7 Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund des langwierigen und diffizilen Abstimmungsbedarfs zum Haushalt 2025/2026 war eine frühzeitige Eingabe in die Gremienberatung nicht möglich. Um die finanzielle Sicherung der Träger und die lückenlose Fortsetzung der Maßnahme zu gewährleisten, ist eine Entscheidung des Rates am 12.12.2024 zwingend erforderlich.
  • Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung

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    16 12.12.2024 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratssitzung 12.12.2024 TOP 10.20 Fortsetzung der Maßnahme "Willkommen und Ankommen in Köln" für Zugewanderte aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU, 2868/2024 Der Finanzausschuss hat die o.g. Beschlussvorlage in seiner Sitzung vom 09.12.2024 ohne Votum behandelt. Die Beschlussvorlage beinhaltet bereits eine Begründung der Dringlichkeit. Aufgrund des langwierigen und komplexen Abstimmungsbedarfs zum Haushalt 2025/2026 war eine frühzeitige Einbringung in die Gremienberatung nicht möglich. Um die finanzielle Sicherung der Träger und deren Personalstellen und die lückenlose Fortsetzung der Maßnahme ab Januar zu gewährleisten, ist eine Entscheidung des Rates am 12.12.2024 zwingend erforderlich. Die Entscheidung zur Einbringung der Vorlage noch in 2024 erfolgte,  um Planungssicherheit für die Träger (Trägerverbund: FIZ e.V.–Freunde des Interkulturellen Zentrums, Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Lernende Region, Netzwerk Köln e.V.) der Maßnahme ab 2025 zu gewährleisten,  projektbezogene Personalstellen bei den Trägern zu erhalten,  aufgebaute Strukturen zu sichern und  Projektleistungen und Beratungsangebote für die Zielgruppen der Angebote nahtlos weiterführen zu können. Für die Beschlussvorlage wurde im Beschlusstext der Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2025/26 formuliert. Die Mittel für die Maßnahme stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity – bei Teilplanzeile 15 – Transferleistungen – in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 zur Verfügung. Etwaige Abschlagszahlungen würden nach positiver Beschlussfassung des Rates im Rahmen des § 82 GO NRW an den Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung geknüpft (voraussichtlich 1. Quartal = ¼ der jährlichen Fördermittel).

Beratungsverlauf

  1. 19.11.2024

    Integrationsrat

    TOP 8.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 21.11.2024

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 5.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 28.11.2024

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.2.8, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
  4. 02.12.2024

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.2.2, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  5. 02.12.2024

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.2.6, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  6. 05.12.2024

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  7. 09.12.2024

    Finanzausschuss

    TOP 10.12, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum behandelt
  8. 12.12.2024 zuletzt

    Rat

    TOP 10.20, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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