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2868/2024

Fortsetzung der Maßnahme "Willkommen und Ankommen in Köln" für Zugewanderte aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.12.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2024, TOP 10.20

Anlage 1, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 (Kalk) 28.11.2024 zu TOP 8.2.8 Vorlage 2868 2024

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2, Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung der BV8

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Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung

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Ansehen

Anlage 1, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 (Kalk) 28.11.2024 zu TOP 8.2.8 Vorlage 2868 2024

4818 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon: (0221) 221 98313 
Fax:  (0221) 221 98347 
E-Mail: corinna.brecher@stadt-
koeln.de 
Datum: 29.11.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 28.11.2024 
öffentlich 
8.2.8 Fortsetzung der Maßnahme "Willkommen und Ankommen in Köln" für 
Zugewanderte aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU 
2868/2024 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den mündlich geänderten Be-
schluss der Fraktion Die LINKE. abstimmen: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:  
Beschluss I: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
 Die Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ in 
den bisherigen Sozialräumen: 
 Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  
 Humboldt / Gremberg und Kalk  
 Meschenich und Rondorf  
 Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße 
für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2026. 
Punkt 1 wird zu 1a und um 1b erweitert 
1. a) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortführung des Projektes „Willkom-
men und Ankommen in Köln“ in dem Jahr 2025 in Höhe von 333.188 € und 
2026 in Höhe von 349.848 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 
für die Jahre 2025/2026.

Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen wird 
das Dezernat der Oberbürgermeisterin im Haushaltsplanaufstellungsprozess 
2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Pro-
duktgruppe 0504 –Freiwillige Sozialleistungen und Diversity- bei Teilplanzeile 
15 –Transferleistungen- vorsehen.  
b) Die Beibehaltung der „Integrationsmittel – Jugendhilfeangebote für Kin-
der- und Jugendliche aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien“ ist zumin-
dest im bisherigen Umfang für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2026 sicherzu-
stellen. 
Punkt 2 wird zu 2a und um 2b erweitert:  
2. a) Die Verwaltung wird gebeten, jährlich über die Maßnahme zu berichten. 
b) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortführung des Projektes „Integrati-
onsmittel – Jugendhilfeangebote für Kinder- und Jugendliche aus Zuwan-
derer- und Flüchtlingsfamilien“ in den Jahren 2025 und 2026 zumindest in 
der für 2024 eingestellten Höhe, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushal-
tes für die Jahre 2025/2026. 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen wird 
das Dezernat der Oberbürgermeisterin im Haushaltsplanaufstellungsprozess 
2025/2026 an entsprechender Stelle vorsehen. 
Abstimmung: 
Mehrheitlich bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt. 
Bezirksvertreter Winkler (AFD) war bei der Abstimmung nicht anwesend. 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den so geänderten Beschluss ab-
stimmen: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:  
Beschluss II: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
 Die Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ in 
den bisherigen Sozialräumen: 
 Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  
 Humboldt / Gremberg und Kalk  
 Meschenich und Rondorf  
 Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße 
für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2026.

Punkt 1 wird zu 1a und um 1b erweitert 
1. a) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortführung des Projektes „Willkom-
men und Ankommen in Köln“ in dem Jahr 2025 in Höhe von 333.188 € und 
2026 in Höhe von 349.848 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 
für die Jahre 2025/2026. 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen wird 
das Dezernat der Oberbürgermeisterin im Haushaltsplanaufstellungsprozess 
2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Pro-
duktgruppe 0504 –Freiwillige Sozialleistungen und Diversity- bei Teilplanzeile 
15 –Transferleistungen- vorsehen.  
b) Die Beibehaltung der „Integrationsmittel – Jugendhilfeangebote für Kin-
der- und Jugendliche aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien“ ist zumin-
dest im bisherigen Umfang für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2026 sicherzu-
stellen. 
Punkt 2 wird zu 2a und um 2b erweitert:  
2. a) Die Verwaltung wird gebeten, jährlich über die Maßnahme zu berichten. 
b) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortführung des Projektes „Integrati-
onsmittel – Jugendhilfeangebote für Kinder- und Jugendliche aus Zuwan-
derer- und Flüchtlingsfamilien“ in den Jahren 2025 und 2026 zumindest in 
der für 2024 eingestellten Höhe, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushal-
tes für die Jahre 2025/2026. 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen wird 
das Dezernat der Oberbürgermeisterin im Haushaltsplanaufstellungsprozess 
2025/2026 an entsprechender Stelle vorsehen. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion zugestimmt. 
Bezirksvertreter Winkler (AFD) war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Beschlussvorlage Rat

9924 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/163 
 
Vorlagen-Nummer 
 2868/2024 
Freigabedatum 
15.11.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortsetzung der Maßnahme "Willkommen und Ankommen in Köln" für Zugewanderte 
aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
 
1. Die Fortsetzung der Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ in den 
bisherigen Sozialräumen: 
 
 Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  
 Humboldt / Gremberg und Kalk  
 Meschenich und Rondorf  
 Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße 
 
Integrationsrat 19.11.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.12.2024 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.12.2024 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024 
Finanzausschuss 09.12.2024 
Rat 12.12.2024

2 
für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2026. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortführung des Projektes „Willkommen 
und Ankommen in Köln“ in dem Jahr 2025 in Höhe von 333.188 € und 2026 in 
Höhe von 349.848 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes für die 
Jahre 2025/2026. 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen wird 
das Dezernat der Oberbürgermeisterin im Haushaltsplanaufstellungsprozess 
2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Pro-
duktgruppe 0504 –Freiwillige Sozialleistungen und Diversity- bei Teilplanzeile 
15 –Transferleistungen- vorsehen.  
 
3. Die Verwaltung wird gebeten, jährlich über die Maßnahme zu berichten.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen    ./. € 
b) Sachaufwendungen etc.     
                                                                                                                   2025: 333.188 € 
                                                                                                                   2026: 349.848€ 
c) bilanzielle Abschreibungen                 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Zusammenfassung in einfacher Sprache 
Seit Jahren kommen viele Menschen aus Ländern der Europäischen Union nach 
Deutschland. Sie möchten hier leben und arbeiten. Das ist nicht immer einfach. Die 
Menschen brauchen Unterstützung, um die deutsche Sprache zu lernen. Sie benöti-
gen auch Hilfe bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und einer Wohnung.  
 
Wenn diese Menschen keine Arbeit finden, wird es schwierig für sie in Deutschland zu 
leben. Ohne Arbeit erhalten sie nach unseren Gesetzen kein Geld für ihren Lebensun-
terhalt und können auch keine Wohnung mieten.  
Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (WAK) hilft diesen Menschen 
besonders dabei, eine Arbeit zu finden.  
 
WAK ist eine Maßnahme der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit

4 
- Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 
- FIZ e.V. – Freunde des Interkulturellen Zentrums 
- Lernende Region – Netzwerk Köln e.V.  
 
Nun soll diese Maßnahme verlängert werden. Insgesamt sollen 333.188 € für das Jahr 
2025 und 349.848 € für das Jahr 2026 zur Verfügung gestellt werden. 
 
Begründung: 
Seit 2019 erfolgt die Finanzierung der erfolgreichen Maßnahme „Willkommen und An-
kommen in Köln“ (WAK) vollständig durch städtische Mittel. Der Ursprung der Maß-
nahme „WAK“ liegt in der erfolgreichen Erprobung eines Modellprojektes, das ab 2014 
landesseitig mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wurde, bis zum 
31.12.2015 zunächst mit einem städtischen Eigenanteil von 29,5%, ab 2016 mit einem 
Eigenanteil von 20%. 
Aufgrund einer veränderten Schwerpunktsetzung seitens der Landesregierung in 2018 
konnte die Fortsetzung des arbeitsmarktbezogenen Projektes ab 2019 nicht mehr 
über Drittmittel sichergestellt werden. Daher hatte der Rat der Stadt Köln beschlossen, 
ab 2019 für die Fortführung von „Willkommen und Ankommen in Köln“ städtische Mit-
tel einzusetzen, zuletzt befristet bis zum 31.12.2024 (2603/2021). 
 
Die Maßnahme hat sich seit 2014 als das einzige, für die Teilnehmenden kostenfreie, 
auf die Zielgruppe der EU-(Neu-)zugewanderten fokussierte und arbeitsmarktorien-
tierte Förderinstrument im Stadtgebiet etabliert. Als Arbeitssuchende haben diese 
Menschen grundsätzlich keine Ansprüche auf Grundsicherungs- und weitere Unter-
stützungsleistungen des gesetzlichen Regelsystems und sind dadurch häufig sehr 
schnell einem besonderen Armutsrisiko ausgesetzt. WAK bietet eine gezielte her-
kunftssprachliche Beratung im Bereich sozialer Integration durch Erwerbstätigkeit und 
ist dabei in der Lage, insbesondere diejenigen Ratsuchenden zu begleiten, die ohne 
entsprechende Unterstützung oftmals keine arbeitsmarktliche Perspektive haben. Die 
Ergebnisse zeigen, dass die Beratungs- und Arbeitsschwerpunkte von „WAK“ (arbeits-
marktaktivierende Beratung, die Kompetenzfeststellung, das Bewerbungstraining, die 
Begleitung, die Akquise von möglichen neuen Arbeitsplätzen sowie – bei Bedarf – das 
Angebot der weiteren Unterstützung nach erfolgreicher Vermittlung) effizient und er-
folgreich sind. Siehe hierzu auch den Jahresbericht „Willkommen und Ankommen in 
Köln“ 2023 (1525/2024). Die besonderen Herausforderungen der arbeitsmarktbezoge-
nen Integration dieser besonderen Zielgruppe hat die Verwaltung mit der Beantwor-
tung (2360/2024) noch einmal vertieft dargestellt.

5 
 
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen von „Willkommen und Ankommen in 
Köln“ wirken auch der Verelendung der Menschen (ohne Ansprüche auf Leistungen 
des Regelsystems) mit sichtbaren Auswirkungen im öffentlichen Straßenraum entge-
gen und verhindern somit u.a. auch Folgekosten z.B. im Gesundheitswesen. 
 
Die aktuellen Förderprogramme von EU, Bund und Land sehen leider auch weiterhin 
für die Zielgruppe der neueingereisten Unionsbürger*innen keine Fördermöglichkeiten 
zur Arbeitsmarktintegration vor.  
Zur Fortführung der solitären Maßnahme mit kommunalen Mitteln besteht somit keine 
Alternative, zumal das Thema EU-Zuwanderung – auch durch die geplante EU-Erwei-
terung – ein aktuelles Thema bleiben wird und „WAK“ weiterhin einen wichtigen Bei-
trag zur sozialen Integration in Köln leistet.  
 
Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ wird im Projektverbund zusammen 
mit den aufgeführten Trägern in folgenden Sozialräumen durchgeführt: 
 
FIZ e.V. – Freunde des  
Interkulturellen Zentrums    - Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  
 
Caritasverband für die Stadt Köln e.V.  - Humboldt / Gremberg und Kalk  
 
Caritasverband für die Stadt Köln e.V.  - Meschenich und Rondorf  
 
Lernende Region, Netzwerk Köln e.V.  - Buchheim und Buchforst sowie Mülheim- 
                                                                  Nord und Keupstraße 
 
An den Standorten werden die Beratungen - wie bisher - überwiegend durch her-
kunftssprachliches Fachpersonal kultur- und gendersensibel angeboten. 
„WAK“ wird sich auch weiterhin auf die Bereiche der Arbeitsmarktorientierung und -
vermittlung sowie der Weiterbildungsberatung konzentrieren, die seit Beginn des Will-
kommensprojektes gefestigt und etabliert sind. Dadurch wird sichergestellt, dass die 
wirksamen und etablierten Strukturen beibehalten werden.  
 
Sollte es zukünftig zu Projektaufrufen seitens der EU, des Bundes oder des Landes 
NRW z.B. in den Bereichen Grund- und Weiterbildung, Qualifizierung o.ä. für die Ziel-

6 
gruppe kommen, so beabsichtigt die Verwaltung vorbehaltlich einer dann einzuholen-
den Entscheidung des Rates, sich hierauf zu bewerben, um die Maßnahme „Willkom-
men und Ankommen in Köln“ wirkungsvoll zu unterstützen und das Angebot breiter 
aufzustellen. 
 
Finanzierung der Maßnahme 
 
Pro Sozialraum/Träger wird eine Vollzeitstelle Projektsachbearbeitung mit jährlicher 
Personalpauschale in Höhe von 83.297 € in 2025 und in Höhe von 87.462 € in 2026 
finanziert.  
 
Gesamtaufwendungen der Maßnahme: 
 
Teilplanzeile 15 – Transferauf-
wendungen 
01.01.2025 
- 
31.12.2025 
01.01.2026 
- 
31.12.2026 
Caritasverband für die Stadt Köln 
e.V. – Sozialräume Hum-
boldt/Gremberg und Kalk 
83.297 € 
 
87.462 € 
Caritasverband für die Stadt Köln 
e.V. – Sozialräume Meschenich 
und Rondorf 
83.297 € 
 
87.462 € 
FIZ e.V. Freunde des Interkultu-
rellen Zentrums für die Sozial-
räume Blumenberg, Chorweiler 
und Seeberg-Nord 
83.297 € 
 
87.462 € 
Lernende Region, Netzwerk Köln 
e.V. für die Sozialräume Buch-
heim und Buchforst sowie Mül-
heim-Nord und Keupstraße 
83.297 € 
 
87.462 € 
Gesamtaufwendungen jährlich 333.188 € 349.848 € 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen wird das 
Dezernat der Oberbürgermeisterin im Haushaltsplanaufstellungsprozess 2025/2026 
im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 
–Freiwillige Sozialleistungen und Diversity- bei Teilplanzeile 15 –Transferleistungen- 
vorsehen.

7 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Aufgrund des langwierigen und diffizilen Abstimmungsbedarfs zum Haushalt 
2025/2026 war eine frühzeitige Eingabe in die Gremienberatung nicht möglich. Um die 
finanzielle Sicherung der Träger und die lückenlose Fortsetzung der Maßnahme zu 
gewährleisten, ist eine Entscheidung des Rates am 12.12.2024 zwingend erforderlich.

Anlage 2, Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung der BV8

1047 Zeichen

Anlage zur Beschlussvorlage 2868/2024 zur Fortsetzung der Maßnahme Will-
kommen und Ankommen in Köln 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung der BV8: 
Bei der von der BV8 formulierten Ergänzung der ursprünglichen Beschlussvorlage 
handelt es sich um eine sachfremde Forderung zum Erhalt der „Integrationsmittel - 
Jugendhilfeangebote für Kinder und Jugendliche aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfa-
milien“. Diese Maßnahme(n) und die entsprechenden Mittel liegen nicht in der Ver-
antwortung der vorlageerstellenden Dienststelle 16 . 
Die BV8 hat eine Ergänzung im Beschlusstextes formuliert, auf eine ergänzende Be-
gründung wurde jedoch verzichtet. Der Beschlussvorschlag der BV 8 ordnet zudem 
die erforderliche Deckung der geforderten Mittel ebenfalls sachfremd dem Dezernat 
der Oberbürgermeisterin zu, s. Punkt 2.b. der vorgenommenen Ergänzung. 
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Finanzausschuss eine Beschlussfassung 
der Verwaltungsvorlage 2868/2024 wie Integrationsrat und Ausschuss für Sozi-
ales, Seniorinnen und Senioren.

Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung

1895 Zeichen

16          12.12.2024 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratssitzung 12.12.2024 
TOP 10.20 Fortsetzung der Maßnahme "Willkommen und Ankommen in Köln" 
für Zugewanderte aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU, 
2868/2024 
Der Finanzausschuss hat die o.g. Beschlussvorlage in seiner Sitzung vom 
09.12.2024 ohne Votum behandelt. 
Die Beschlussvorlage beinhaltet bereits eine Begründung der Dringlichkeit. 
Aufgrund des langwierigen und komplexen Abstimmungsbedarfs zum Haushalt 
2025/2026 war eine frühzeitige Einbringung in die Gremienberatung nicht möglich.  
Um die finanzielle Sicherung der Träger und deren Personalstellen und die 
lückenlose Fortsetzung der Maßnahme ab Januar zu gewährleisten, ist eine 
Entscheidung des Rates am 12.12.2024 zwingend erforderlich. 
Die Entscheidung zur Einbringung der Vorlage noch in 2024 erfolgte, 
 um Planungssicherheit für die Träger (Trägerverbund: FIZ e.V.–Freunde des 
Interkulturellen Zentrums, Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Lernende 
Region, Netzwerk Köln e.V.) der Maßnahme ab 2025 zu gewährleisten, 
 projektbezogene Personalstellen bei den Trägern zu erhalten, 
 aufgebaute Strukturen zu sichern und 
 Projektleistungen und Beratungsangebote für die Zielgruppen der Angebote 
nahtlos weiterführen zu können. 
 
Für die Beschlussvorlage wurde im Beschlusstext der Vorbehalt der Genehmigung 
des Haushaltes 2025/26 formuliert. Die Mittel für die Maßnahme stehen im 
Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 – 
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity – bei Teilplanzeile 15 – Transferleistungen 
– in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 zur Verfügung. 
 
Etwaige Abschlagszahlungen würden nach positiver Beschlussfassung des Rates im 
Rahmen des § 82 GO NRW an den Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung 
geknüpft (voraussichtlich 1. Quartal = ¼ der jährlichen Fördermittel).

Beratungsverlauf (8)

19.11.2024 Integrationsrat
TOP 8.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
28.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.12.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2024 Finanzausschuss
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
12.12.2024 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2868/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.12.2024
Erstellt
16.09.2024 11:08