2024/0190
Änderung der Personalratsvertretung in den Betriebskommissionen der Eigenbetriebe
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2024/0190
3773 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.06.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0190
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Änderung der Personalratsvertretung in den Betriebskommissionen der
Eigenbetriebe
Vorlage vom: 13.06.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt die Benennung von neuen Mitgliedern und deren Stellvertretungen in de n
Betriebskommissionen der Eigenbetriebe zur Kenntnis und leitet die Vorlage zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
Es handelt sich um:
a) Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
b) Eigenbetrieb Bäder der Stadt Darmstadt
c) Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen (EDW)
d) Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)
- 2 -
Anlagen: Schreiben Personalrat
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.06.2024:
Gemäß § 6 Absatz 2 Nr. 3 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Hessen ist der
Personalrat in den Betriebskommissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit
jeweils zwei Mitgliedern vertreten. Diese werden auf Vorschlag des Personalrats von der
Gemeindevertretung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der
Wahlzeit des Personalrates gewählt; die Mandatszeit endet mit dem Ausscheiden der
Person aus dem Personalrat.
Aufgrund der erfolgten Personalratswahlen hat der Personalrat von seinem Recht
Gebrauch gemacht, jeweils zwei Vertretungen sowie zwei Ersatzmitglieder in den
Betriebskommissionen der städtischen Eigenbetriebe neu zu benennen:
a) Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
b) Eigenbetrieb Bäder der Stadt Darmstadt
c) Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen (EDW)
d) Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)
Bei den Ersatzmitgliedern gibt es keine persönliche Zuordnung; die Vertretung erfolgt
wahlweise.
Die regelmäßigen Personalratswahlen finden gemäß § 20 Hessisches Personal-
vertretungsgesetz (HPVG) alle vier Jahre in der Zeit zwischen dem 1. und dem 31. Mai
statt. Die regelmäßige Amtszeit des Personalrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt
am 1. Juni des Jahres, in dem die regelmäßigen Personalratswahlen stattfinden, und
endet mit Ablauf von vier Jahren.
Die neuen Benennungen wurden durch den Personalrat am 17. Mai 2024 beschlossen
und sind aus der beiliegenden Anlage ersichtlich.
Die Berufung ist durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
anlage 3
227 Zeichen
Punkt 12: Änderung der Personalratsvertretung in den Betriebskommissionen der Eigenbetriebe (V-Nr. 2024/0190) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 2
3878 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.06.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 308 520
II 519 MGS
IV 65 70
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0190
Magistratsbeschluss -Nr.
230
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Änderung der Personalratsvertretung in den Betriebskommissionen der
Eigenbetriebe
Vorlage vom: 13.06.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt die Benennung von neuen Mitgliedern und deren Stellvertretungen in de n
Betriebskommissionen der Eigenbetriebe zur Kenntnis und leitet die Vorlage zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
Es handelt sich um:
a) Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
b) Eigenbetrieb Bäder der Stadt Darmstadt
c) Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen (EDW)
d) Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)
- 3 -
Anlagen: Schreiben Personalrat
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 03.07.2024
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.06.2024:
Gemäß § 6 Absatz 2 Nr. 3 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Hessen ist der
Personalrat in den Betriebskommissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit
jeweils zwei Mitgliedern vertreten. Diese werden auf Vorschlag des Personalrats von der
Gemeindevertretung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der
Wahlzeit des Personalrates gewählt; die Mandatszeit endet mit dem Ausscheiden der
Person aus dem Personalrat.
Aufgrund der erfolgten Personalratswahlen hat der Personalrat von seinem Recht
Gebrauch gemacht, jeweils zwei Vertretungen sowie zwei Ersatzmitglieder in den
Betriebskommissionen der städtischen Eigenbetriebe neu zu benennen:
a) Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
b) Eigenbetrieb Bäder der Stadt Darmstadt
c) Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen (EDW)
d) Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)
Bei den Ersatzmitgliedern gibt es keine persönliche Zuordnung; die Vertretung erfolgt
wahlweise.
Die regelmäßigen Personalratswahlen finden gemäß § 20 Hessisches Personal-
vertretungsgesetz (HPVG) alle vier Jahre in der Zeit zwischen dem 1. und dem 31. Mai
statt. Die regelmäßige Amtszeit des Personalrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt
am 1. Juni des Jahres, in dem die regelmäßigen Personalratswahlen stattfinden, und
endet mit Ablauf von vier Jahren.
Die neuen Benennungen wurden durch den Personalrat am 17. Mai 2024 beschlossen
und sind aus der beiliegenden Anlage ersichtlich.
Die Berufung ist durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
anlage 4
170 Zeichen
Punkt 32: Änderung der Personalratsvertretung in den Betriebskommissionen der Eigenbetriebe (V-Nr. 2024/0190) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0190
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.06.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00