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1704/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO „Markierung von Schrotträdern“, AZ 02-1600-152/17

Beschlussvorlage Ausschuss 30.05.2018

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Bürgereingabe Markierung von Schrottfahrrädern per E-Mail

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Beschlussvorlage Ausschuss

6292 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
/V-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 1704/2018 
Freigabedatum 30.05.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO „Markierung von Schrotträdern„, AZ 02-1600-152/17 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe und spricht 
sich gegen die Überarbeitung der rechtlichen Kriterien zur Einordnung eines Fahrrades als sog. 
„Schrottfahrrad“ aus. Der Ausschuss bittet die Verwaltung jedoch, praktische Maßnahmen zur Ver-
besserung der Entsorgung zu ergreifen. 
 
Alternative: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe und spricht 
sich gegen die Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Eindämmung von sog. „Schrottfahrrädern“ aus 
dem Stadtgebiet aus 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 12.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent regt die Überarbeitung der Kriterien für die Beklebung von sog. „Schrottfahrrädern“ an. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Kriterien zur Entfernung der Schrotträder 
Eine Entfernung von Fahrradwracks bzw. Teilen von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenraum 
ist grundsätzlich erst dann möglich, wenn sie jegliche Verkehrstauglichkeit verloren haben. Es muss 
sich eindeutig um ein Fahrradwrack handeln, da anderenfalls Eigentumsrechte des - gegebenenfalls 
unbekannten- Eigentümers an dem Fahrrad bestehen.  
Erst dann handelt es sich bei den Fahrrädern um Zwangsabfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsge-
setzes, der von der Stadt Köln auf der Grundlage entfernt und entsorgt werden kann. Die Pflicht der 
Gemeinde zur Einsammlung der Abfälle umfasst auch das Einsammeln der im Gemeindegebiet fort-
geworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle einschließlich der Zweiradwracks. 
 
Für die Einordnung, wann ein Fahrrad ein Fahrradwrack und damit Abfall ist, sind Kriterien festgelegt, 
deren Vorliegen in jedem Einzelfall durch den Ordnungsdienst darauf hin geprüft werden muss, ob die 
Funktionstauglichkeit eines Fahrrads endgültig entfallen ist und dieses nicht mehr entsprechend sei-
ner Zweckbestimmung verwendet werden kann.  
Bei nicht abgeschlossenen Fahrrädern genügt es, wenn eines der Merkmale erfüllt ist. Ist das Fahrrad 
durch ein Schloss gegen Wegnahme gesichert, so liegt eine absolute Funktionsunfähigkeit im oben 
genannten Sinne erst dann nahe, wenn mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien vorlie-
gen: 
 
• beide Reifen sind platt 
• Vorder- oder Hinterrad sind deformiert und dadurch funktionsuntauglich 
• der Lenker fehlt oder ist extrem bzw. irreparabel verbogen 
• der Sattel fehlt (gilt nicht bei sog. Schnellverschlüssen) 
• der Rahmen ist erheblich beschädigt 
• abgelegener Standort 
• lange Standzeit. 
 
Kann die Zwangsabfalleigenschaft des Fahrrads nach diesen Kriterien mit ausreichender Sicherheit 
angenommen werden, so wird das Fahrrad mit einem farbigen Aufkleber markiert und darf durch die 
Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) entsorgt werden. Bestehen hingegen Zweifel an der Abfalleigen-
schaft, wird das Fahrrad mit einer Aufforderung an den Eigentümer beklebt, das Fahrrad innerhalb 
eines Monats zu entfernen. Wird dieser Aufforderung innerhalb der Frist nicht nachgekommen, so 
kann davon ausgegangen werden, dass die Zweckbestimmung des Fahrrads entfallen ist, es sich um 
Zwangsabfall handelt und das Fahrrad wird durch die AWB eingesammelt.  
Da es sich bei den Fahrrädern gegebenenfalls noch um fremdes Eigentum handeln kann, sind an die 
Einstufung eines Fahrrads als Zwangsabfall hohe Anforderungen zu stellen und strenge Maßstäbe 
bei der Beurteilung des Vorliegens der dargestellten Kriterien anzulegen. Die Anforderungen können 
daher aus rechtlicher Sicht nicht herabgesetzt werden. Insbesondere bei nicht eindeutiger Klassifizie-
rung als Abfall ist es zwingend geboten, dem unbekannten Eigentümer eine Frist zur Entfernung des 
Fahrrads zu setzen. 
Davon unabhängig ist die Entfernung fahrbereiter Fahrräder, deren Abstellen eine Gefährdung oder 
Behinderung des Straßenverkehrs darstellt. Werden beispielsweise Zu- oder Durchgänge versperrt 
oder besteht die Gefahr, dass Fußgänger darüber stolpern können, so wird das Fahrrad umgehend 
sichergestellt.

3 
Der Ordnungsdienst sucht unter Zugrundelegung der zuvor dargestellten Kriterien nach Fahrrad-
wracks. Dabei wird Hinweisen Dritter gezielt nachgegangen. Die Sachverhaltsmerkmale (Fahrradzu-
stand, Standort und Standzeit) werden in einem Erfassungsbogen unter Nennung der Fahrradrah-
mennummer erfasst und dokumentiert. 
 
Geplante Maßnahmen zur effektiveren Entfernung der Schrotträder 
Die markierten Schrottfahrräder werden derzeit wöchentlich durch die AWB eingesammelt und zu 
einem der Betriebshöfe verbracht. Zusätzlich finden anlassbezogen besondere Sammelaktionen ge-
meinsam durch AWB und das Ordnungsamt statt. Nach Registrierung werden die Räder dem Um-
weltzentrum Köln übergeben.  
Nach einer 14-tägigen Lagerung und dem Abgleich mit polizeilichen Diebstahlsanzeigen werden die 
Räder entweder an Bedürftige abgegeben oder entsorgt.  
 
Da es vereinzelt und nur in bestimmten Stadtteilen vorkommt, dass die Aufkleber bei bereits markier-
ten Fahrrädern entfernt werden, wird die Möglichkeit der Beschaffung von Aufklebern aus stabilerem 
und stärker klebendem Material von der Verwaltung geprüft. Zudem bestehen Ansätze, die Schrott-
fahrräder-Meldung durch den Ordnungsdienst künftig per App an die AWB zu übermitteln, so dass ein 
Einsammeln der Räder auch bei Entfernung der Markierungsaufkleber gewährleistet ist. 
 
Ob die zum 01.05.2018 erfolgte Aufgabenübertragung der Rädermarkierung vom Bezirksordnungs-
dienst auf den zentralen Ordnungsdienst künftig zu verstärkten Kontrollen in diesem Bereich führen 
wird, kann derzeit von der Verwaltung noch nicht abschließend abgeschätzt werden. Wenn die Räder 
künftig in größerer Anzahl eingesammelt werden, kann eine direkte Übergabe der Räder von der 
AWB an das Umweltzentrum erfolgen, da dort größere Zwischenlagerungs-Flächen bestehen. Im 
Umweltzentrum können die Räder für einen begrenzten Zeitraum für etwaige Meldungen durch den 
Fahrradeigentümer aufbewahrt werden.

Bürgereingabe Markierung von Schrottfahrrädern per E-Mail

1879 Zeichen

Gesendet: Donnerstag, 5. Oktober 2017 17:04 
An: fahrradbeauftragter 
Betreff: WG: Meldung Schrotträder Deutzer Bahnhof 
 
Hallo Fahrradbeauftragter der Stadt Köln,  
ich gehe davon aus, dass die untere Mail an Sie weitergeleitet wurde? Ich bin Rad/Bahnfahrer und 
komme viel im Stadtgebiet rum. Seit vielen Monaten melde ich sehr viele Schrotträder(und Wilden 
Müll) über das Portal „Sags uns“. Mit den Bezirksordnungsdiensten in Kalk, Ehrenfeld, Innenstadt  
und Lindenthal habe ich auch schon mal telefoniert. Der folgende Link benennt ja das Problem der 
Schrotträder: 
http://www.ksta.de/koeln/koelner-ordnungsamt-was-passiert-mit-den-vielen-fahrradleichen--
26834230 
Wie Sie aus dem nachfolgenden Link ersehen können, habe ich das Schrottrad(Foto 1 hier) bzw. was 
davon übrig blieb bereits im Juni gemeldet: 
https://sags-uns.stadt-koeln.de/reports/A-13120 
Es sind  4 Monate vergangen, wo die Radleiche nun dort steht… 
Ein weiteres Beispiel: 
1. Meldung  
 
https://sags-uns.stadt-koeln.de/reports/A-15027 
2.Meldung 
 
https://sags-uns.stadt-koeln.de/reports/A-16857 
 
Hier sind 2 Monate vergangen, wo die Radleiche nun dort steht…hätte man verhindern können, 
wenn man bei der 1.Meldung schon beklebt hätte.

Ich möchte Sie bitten mit den Verantwortlichen zu sprechen, ob man nur platte Räder nicht schon 
bekleben kann? Die Kriterien für eine Beklebung sind aus meiner Sicht zu hoch angesetzt, um den 
Problem Herr zu werden. Die Mitarbeiter der Bezirksordnungsdienste machen einen guten Job, aber 
sind meiner Meinung nach unterbesetzt und müssen Prioritäten setzen bei Ihrer Aufgaben. Ein 
weiteres Problem ist, das die Beklebung abgerissen werden und die AWB diese manchmal dann nicht 
findet. Gibt es Alternativen zu Beklebung?  
Ich habe vor am 12.10. zum Stadtgespräch im Bezirk Innenstadt zu kommen und dieses Problem mal 
anzusprechen, wenn das möglich ist.

Beratungsverlauf (1)

13.09.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1704/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.05.2018
Erstellt
22.05.2018 15:36