1119/2026
Soziale Erhaltungssatzungen in Köln: Nachfragen zum Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis für den Berichtszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 (Vorlagen-Nr. 0457/2026)
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/151/1 Vorlagen-Nummer 27.04.2026 1119/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 07.05.2026 Soziale Erhaltungssatzungen in Köln: Nachfragen zum Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis für den Berichtszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 (Vorlagen-Nr. 0457/2026) Im der 3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenar- beit vom 17.03.2026 wurden Nachfragen zur Mitteilung der Verwaltung „Soziale Erhal- tungssatzungen in Köln: Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis für den Berichts- zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025“ (vergleiche Vorlagennummer 0457/2026) ge- stellt. Zur Beantwortung dieser Nachfragen (siehe hierzu Anlage) hat die Verwaltung, eine Mitteilung erstellt, wie im Ausschuss am 17.03.2026 festgehalten. Fachexpert*innen-Workshop beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtent- wicklung und Bauwesen (BMWSB) Ende 2025 haben auf Einladung des BMWSB mehrere Fachexpert*innen-Workshops und Gespräche zu den Aussagen im Koalitionsvertrag in Berlin stattgefunden. In die- sem Rahmen hat die Stadt Köln ihre Praxiserfahrungen aus der Anwendung des Sozi- alen Erhaltungsrecht eingebracht. Nach denen der Verwaltung aktuell vorliegenden Informationen sind unter anderem Änderungen im Sozialen Erhaltungsrecht, sowie im Vorkaufsrecht im Zuge der No- velle des Baugesetzbuches vorgesehen. Da sich der Referentenentwurf noch im Ab- stimmungsprozess befindet, können zum jetzigen Zeitpunkt die Auswirkungen nicht beurteilt werden. Deutschlandweites Städtenetzwerktreffen 2018 wurde unter anderem von der Stadt Köln das informelle deutschlandweite Städ- tenetzwerk zu Sozialen Erhaltungssatzungen beziehungsweise -verordnungen ge- gründet. Einmal jährlich trifft sich das Netzwerk zu einem zweitägigen Fachdialog, welcher ins- besondere dazu dient, Erfahrungen auszutauschen, Wissen zu erweitern und Kon- takte zu knüpfen. Inhaltlich tauscht sich das Städtenetzwerk aus zu aktuellen Recht- sprechungen zum Erhaltungsrecht, zu Prozessfragen in der Genehmigungspraxis so- wie zu den methodischen und planerischen Untersuchungsschritten hin zu Satzungen sowie zur Evaluierung der Satzungen. Das Netzwerk zeichnet sich durch einen vertraulichen Rahmen aus, der Raum für in- formellen Austausch und offene Diskussionen bietet. Es wurde vereinbart, dass Ein- zelbeiträge grundsätzlich nicht veröffentlicht werden sollen. Dem folgend können die 2 Fachbeiträge der Teilnehmer*innen des Städtenetzwerktreffens in Köln, wie auch aus anderen Jahren, leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Soziale Erhaltungssatzung Severinsviertel: Evaluation und Überprüfung der An- wendungsvoraussetzungen Die Überprüfung der Sozialen Erhaltungssatzung Severinsviertel ist im 1. Quartal 2026 gestartet. Neben der Überprüfung, ob die Anwendungsvoraussetzungen für eine Satzung noch vorliegen, sollen auch Aussagen zu der Wirkungsweise der Satzung ge- troffen werden. Die Untersuchung besteht insbesondere aus der Auswertung ver- schiedener Indikatoren und der Ermittlung des Aufwertungspotentials, des Verdrän- gungspotentials sowie des Verdrängungsdrucks. Darüber hinaus ist zu analysieren, welche Wirkungseffekte die Ausweisung als soziales Erhaltungssatzungsgebiet hatte. Wesentliche Bausteine des externen Gutachtens sind: Auswertung vorhandener Strukturdaten, eine repräsentative standardisierte Haushaltsbefragung als Vollerhe- bung (gestartet in der 15. Kalenderwoche), leitfadengestützte (Experten-)Interviews, Erfassung und Bewertung des baulichen Aufwertungspotentials anhand von Ortsbe- gehungen und die Auswertung der Umsetzungspraxis seit Satzungsbeschluss. Zudem soll eine Ermittlung und Bewertung erfolgen, welche Effekte durch die Satzung erzielt wurden bzw. welche Effekte durch andere Prozesse bzw. Entwicklungen maßgeblich bestimmt wurden. Das Ergebnis der Untersuchung wird anschließend in die politischen Gremien einge- bracht. Umsetzungspraxis Balkone Grundsätzlich ergeben sich die Genehmigungstatbestände aus dem Baugesetzbuch (§ 172 Absatz 4 Baugesetzbuch). Zu prüfen ist jeweils, ob die vorgesehenen Maßnah- men auch aufgrund ihrer Vorbildwirkung geeignet sind, Entwicklungen in Gang zu set- zen, die tendenziell eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr für die im Er- haltungsgebiet vorhandene Wohnbevölkerung nach sich ziehen. Die Errichtung von Erstbalkonen ist grundsätzlich genehmigungsfähig, sofern sie auf- grund ihrer Konstruktionsweise und Art nicht besonders kostenaufwändig sind. Für ei- nen Erstbalkon kann die Versagung in Betracht kommen, wenn eine besonders kos- tenaufwändige Ausführung (z. B. hinsichtlich Konstruktion, Materialien) vorgesehen ist oder der Balkon / die Dachterrasse eine unverhältnismäßige Größe zur Wohnfläche haben soll, da mit dieser Errichtung auch eine anteilige Wohnflächenerweiterung und damit eine Mietpreiserhöhung einhergeht. Erstmalig Balkone an einem älteren Ge- bäude anzubringen (vergleiche Nachfrage aus dem SrZ vom 17.03.2026) ist somit un- ter Berücksichtigung der oben beschriebenen Gegebenheiten grundsätzlich möglich. Gez. Molitor Anlage: Auszug aus der Niederschrift der 3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 17.03.2026
Anlage 1_TOP 18.10_SrZ_17.03.2026
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Geschäftsführung Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Louise Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 25.03.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 17.03.2026 öffentlich 18.10 Soziale Erhaltungssatzungen in Köln: Sachstandsbericht zur Umset- zungspraxis für den Berichtszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 0457/2026 RM Dr. Bell (Die LINKE) bedankt sich für die Darstellung und bezieht sich auf den in der Mitteilung aufgeführten Fachexpertenworkshop Ende 2025, der auf Einladung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein Fa- chexpert*innen-Workshop zu den Aussagen im Koalitionsvertrag in Berlin stattfand. Er möchte diesbezüglich wissen, ob die Bundesregierung eine einfachere Anwendung plant, den Kommunen das Vorkaufsrecht für Soziale Erhaltungssatzungen zu ermögli- chen. Zudem er bezieht sich das in der Mitteilung genannte Städtenetzwerktreffen, das in Köln ausgerichtet wurde und bittet darum, die Fachbeiträge dem Ausschuss zur Verfü- gung zu stellen, da diese nicht im Internet abrufbar seien. Bezugnehmend auf die Überprüfung der laufenden Sozialen Erhaltungssatzung im Severinsviertel möchte er, dass dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionalen Zusammenarbeit zur nächsten regulären Sitzung mehr Informationen hinsichtlich des Ablaufes der Überprüfung vorgelegt werden. Frau Rohde (Amt für Stadtentwicklung und Statistik) informiert bezugnehmend auf die erste Frage vom RM Dr. Bell darüber, dass nicht bekannt sei, ob die Bundesregierung Änderungen bezüglich des Vorkaufsrechts der Kommunen zu den Sozialen Erhal- tungssatzungen plane. Bei dem Termin seien Erfahrungen der Kommunen auf der Ebene des Ministeriums ausgetauscht worden. Die Verwaltung möchte Kontakt zu den anderen Kommunen aufnehmen, um zu klä- ren, ob die Präsentation zu den Fachbeiträgen über das Internet zur Verfügung ge- stellt werden können. Frau Rohde informiert darüber, dass bezüglich der laufenden Überprüfung der Sozia- len Erhaltungsatzung aktuell mit dem beauftragen Gutachter die Rahmenbedingungen geklärt werden. Im weiteren Verfahren werden der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit über Ergebnisse informiert. RM Pakulat (Bündnis 90/ Die Grünen) erkundigt sich bezüglich der Einzelfälle mit Bal- konanbauten und erkundigt sich, wie der Fall sich im Kontext der Sozialen Erhaltungs- satzung verhält, wenn bei Modernisierungen Balkone angebaut werden. Frau Rohde informiert darüber, dass sie pauschal zu Einzelfällen keine Aussage täti- gen kann. Sie stellt heraus, dass die Soziale Erhaltungssatzung grundsätzlich nicht bei Neubauten, sondern bei Modernisierungen greift. In diesem Zusammenhang stellt sie in diesem Zusammenhang heraus, dass es sich nicht bei der Modernisierung nicht um Luxussanierungen handeln dürfe. Die Einzelfälle müssten hinsichtlich der Aufwer- tung im Zusammenhang der Gefahr einer sozialen Verdrängung geprüft werden. RM Pakulat fragt erneut, ob es grundsätzlich im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus möglich ist, einen Neubau von Balkonen an einem älteren Gebäude anzubringen oder ob dies mit der Sozialen Erhaltungssatzung kollidiere. Sie bittet um schriftliche Beant- wortung der Grundsatzfrage durch die Verwaltung. Frau Rohde sagt eine schriftliche Beantwortung der Fragen zu. RM Kienitz schließt sich dem Wunsch von RM Pakulat zu einer Mitteilung durch die Verwaltung an. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit nimmt die Ange- legenheit zur Kenntnis.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1119/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.04.2026
- Erstellt
- 17.04.2026 12:23