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1119/2026

Soziale Erhaltungssatzungen in Köln: Nachfragen zum Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis für den Berichtszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 (Vorlagen-Nr. 0457/2026)

Mitteilung Ausschuss 27.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 07.05.2026, TOP 1.2

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1_TOP 18.10_SrZ_17.03.2026

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Mitteilung Ausschuss

5320 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/1 
 
Vorlagen-Nummer 27.04.2026 
 1119/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 07.05.2026 
 
Soziale Erhaltungssatzungen in Köln: Nachfragen zum Sachstandsbericht zur 
Umsetzungspraxis für den Berichtszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 (Vorlagen-Nr. 
0457/2026) 
Im der 3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenar-
beit vom 17.03.2026 wurden Nachfragen zur Mitteilung der Verwaltung „Soziale Erhal-
tungssatzungen in Köln: Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis für den Berichts-
zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025“ (vergleiche Vorlagennummer 0457/2026) ge-
stellt. Zur Beantwortung dieser Nachfragen (siehe hierzu Anlage) hat die Verwaltung, 
eine Mitteilung erstellt, wie im Ausschuss am 17.03.2026 festgehalten. 
 
 
Fachexpert*innen-Workshop beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtent-
wicklung und Bauwesen (BMWSB)  
Ende 2025 haben auf Einladung des BMWSB mehrere Fachexpert*innen-Workshops 
und Gespräche zu den Aussagen im Koalitionsvertrag in Berlin stattgefunden. In die-
sem Rahmen hat die Stadt Köln ihre Praxiserfahrungen aus der Anwendung des Sozi-
alen Erhaltungsrecht eingebracht.  
Nach denen der Verwaltung aktuell vorliegenden Informationen sind unter anderem 
Änderungen im Sozialen Erhaltungsrecht, sowie im Vorkaufsrecht im Zuge der No-
velle des Baugesetzbuches vorgesehen. Da sich der Referentenentwurf noch im Ab-
stimmungsprozess befindet, können zum jetzigen Zeitpunkt die Auswirkungen nicht 
beurteilt werden.  
 
Deutschlandweites Städtenetzwerktreffen 
2018 wurde unter anderem von der Stadt Köln das informelle deutschlandweite Städ-
tenetzwerk zu Sozialen Erhaltungssatzungen beziehungsweise -verordnungen ge-
gründet. 
Einmal jährlich trifft sich das Netzwerk zu einem zweitägigen Fachdialog, welcher ins-
besondere dazu dient, Erfahrungen auszutauschen, Wissen zu erweitern und Kon-
takte zu knüpfen. Inhaltlich tauscht sich das Städtenetzwerk aus zu aktuellen Recht-
sprechungen zum Erhaltungsrecht, zu Prozessfragen in der Genehmigungspraxis so-
wie zu den methodischen und planerischen Untersuchungsschritten hin zu Satzungen 
sowie zur Evaluierung der Satzungen.  
Das Netzwerk zeichnet sich durch einen vertraulichen Rahmen aus, der Raum für in-
formellen Austausch und offene Diskussionen bietet. Es wurde vereinbart, dass Ein-
zelbeiträge grundsätzlich nicht veröffentlicht werden sollen. Dem folgend können die

2 
 
Fachbeiträge der Teilnehmer*innen des Städtenetzwerktreffens in Köln, wie auch aus 
anderen Jahren, leider nicht zur Verfügung gestellt werden. 
 
Soziale Erhaltungssatzung Severinsviertel: Evaluation und Überprüfung der An-
wendungsvoraussetzungen  
Die Überprüfung der Sozialen Erhaltungssatzung Severinsviertel ist im 1. Quartal 
2026 gestartet. Neben der Überprüfung, ob die Anwendungsvoraussetzungen für eine 
Satzung noch vorliegen, sollen auch Aussagen zu der Wirkungsweise der Satzung ge-
troffen werden. Die Untersuchung besteht insbesondere aus der Auswertung ver-
schiedener Indikatoren und der Ermittlung des Aufwertungspotentials, des Verdrän-
gungspotentials sowie des Verdrängungsdrucks. Darüber hinaus ist zu analysieren, 
welche Wirkungseffekte die Ausweisung als soziales Erhaltungssatzungsgebiet hatte. 
Wesentliche Bausteine des externen Gutachtens sind: Auswertung vorhandener 
Strukturdaten, eine repräsentative standardisierte Haushaltsbefragung als Vollerhe-
bung (gestartet in der 15. Kalenderwoche), leitfadengestützte (Experten-)Interviews, 
Erfassung und Bewertung des baulichen Aufwertungspotentials anhand von Ortsbe-
gehungen und die Auswertung der Umsetzungspraxis seit Satzungsbeschluss. Zudem 
soll eine Ermittlung und Bewertung erfolgen, welche Effekte durch die Satzung erzielt 
wurden bzw. welche Effekte durch andere Prozesse bzw. Entwicklungen maßgeblich 
bestimmt wurden. 
Das Ergebnis der Untersuchung wird anschließend in die politischen Gremien einge-
bracht. 
 
Umsetzungspraxis Balkone  
Grundsätzlich ergeben sich die Genehmigungstatbestände aus dem Baugesetzbuch  
(§ 172 Absatz 4 Baugesetzbuch). Zu prüfen ist jeweils, ob die vorgesehenen Maßnah-
men auch aufgrund ihrer Vorbildwirkung geeignet sind, Entwicklungen in Gang zu set-
zen, die tendenziell eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr für die im Er-
haltungsgebiet vorhandene Wohnbevölkerung nach sich ziehen.  
Die Errichtung von Erstbalkonen ist grundsätzlich genehmigungsfähig, sofern sie auf-
grund ihrer Konstruktionsweise und Art nicht besonders kostenaufwändig sind. Für ei-
nen Erstbalkon kann die Versagung in Betracht kommen, wenn eine besonders kos-
tenaufwändige Ausführung (z. B. hinsichtlich Konstruktion, Materialien) vorgesehen ist 
oder der Balkon / die Dachterrasse eine unverhältnismäßige Größe zur Wohnfläche 
haben soll, da mit dieser Errichtung auch eine anteilige Wohnflächenerweiterung und 
damit eine Mietpreiserhöhung einhergeht. Erstmalig Balkone an einem älteren Ge-
bäude anzubringen (vergleiche Nachfrage aus dem SrZ vom 17.03.2026) ist somit un-
ter Berücksichtigung der oben beschriebenen Gegebenheiten grundsätzlich möglich. 
 
Gez. Molitor 
 
Anlage:  
Auszug aus der Niederschrift der 3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung 
und regionale Zusammenarbeit vom 17.03.2026

Anlage 1_TOP 18.10_SrZ_17.03.2026

3693 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Stadtentwicklung 
und regionale Zusammenarbeit 
Louise Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834 
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 25.03.2026 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des Ausschusses 
für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 17.03.2026 
öffentlich 
18.10 Soziale Erhaltungssatzungen in Köln: Sachstandsbericht zur Umset-
zungspraxis für den Berichtszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 
0457/2026 
 
RM Dr. Bell (Die LINKE) bedankt sich für die Darstellung und bezieht sich auf den in 
der Mitteilung aufgeführten Fachexpertenworkshop Ende 2025, der auf Einladung des 
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein Fa-
chexpert*innen-Workshop zu den Aussagen im Koalitionsvertrag in Berlin stattfand. 
Er möchte diesbezüglich wissen, ob die Bundesregierung eine einfachere Anwendung 
plant, den Kommunen das Vorkaufsrecht für Soziale Erhaltungssatzungen zu ermögli-
chen.  
 
Zudem er bezieht sich das in der Mitteilung genannte Städtenetzwerktreffen, das in 
Köln ausgerichtet wurde und bittet darum, die Fachbeiträge dem Ausschuss zur Verfü-
gung zu stellen, da diese nicht im Internet abrufbar seien.  
 
Bezugnehmend auf die Überprüfung der laufenden Sozialen Erhaltungssatzung im 
Severinsviertel möchte er, dass dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionalen 
Zusammenarbeit zur nächsten regulären Sitzung mehr Informationen hinsichtlich des 
Ablaufes der Überprüfung vorgelegt werden. 
 
Frau Rohde (Amt für Stadtentwicklung und Statistik) informiert bezugnehmend auf die 
erste Frage vom RM Dr. Bell darüber, dass nicht bekannt sei, ob die Bundesregierung 
Änderungen bezüglich des Vorkaufsrechts der Kommunen zu den Sozialen Erhal-
tungssatzungen plane. Bei dem Termin seien Erfahrungen der Kommunen auf der 
Ebene des Ministeriums ausgetauscht worden. 
 
Die Verwaltung möchte Kontakt zu den anderen Kommunen aufnehmen, um zu klä-
ren, ob die Präsentation zu den Fachbeiträgen über das Internet zur Verfügung ge-
stellt werden können.  
 
Frau Rohde informiert darüber, dass bezüglich der laufenden Überprüfung der Sozia-
len Erhaltungsatzung aktuell mit dem beauftragen Gutachter die Rahmenbedingungen

geklärt werden. Im weiteren Verfahren werden der Ausschuss für Stadtentwicklung 
und regionale Zusammenarbeit über Ergebnisse informiert. 
 
RM Pakulat (Bündnis 90/ Die Grünen) erkundigt sich bezüglich der Einzelfälle mit Bal-
konanbauten und erkundigt sich, wie der Fall sich im Kontext der Sozialen Erhaltungs-
satzung verhält, wenn bei Modernisierungen Balkone angebaut werden.  
 
Frau Rohde informiert darüber, dass sie pauschal zu Einzelfällen keine Aussage täti-
gen kann. Sie stellt heraus, dass die Soziale Erhaltungssatzung grundsätzlich nicht 
bei Neubauten, sondern bei Modernisierungen greift. In diesem Zusammenhang stellt 
sie in diesem Zusammenhang heraus, dass es sich nicht bei der Modernisierung nicht 
um Luxussanierungen handeln dürfe. Die Einzelfälle müssten hinsichtlich der Aufwer-
tung im Zusammenhang der Gefahr einer sozialen Verdrängung geprüft werden. 
 
RM Pakulat fragt erneut, ob es grundsätzlich im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus 
möglich ist, einen Neubau von Balkonen an einem älteren Gebäude anzubringen oder 
ob dies mit der Sozialen Erhaltungssatzung kollidiere. Sie bittet um schriftliche Beant-
wortung der Grundsatzfrage durch die Verwaltung. 
 
Frau Rohde sagt eine schriftliche Beantwortung der Fragen zu. 
 
RM Kienitz schließt sich dem Wunsch von RM Pakulat zu einer Mitteilung durch die 
Verwaltung an.  
 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit nimmt die Ange-
legenheit zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1119/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.04.2026
Erstellt
17.04.2026 12:23