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V/0445/2023

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 27.07.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2023, TOP 48.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2032 Zeichen

Anlage A zur V/0445/2023 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z.B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzung in den Ausschüs-
sen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. ent-
sendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der 
Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss   
der Vorlage erreicht. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beschlussvorlage

6187 Zeichen

V/0445/2023 
V/0445/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.09.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1. Ausschuss für Gleichstellung 
 
von der FDP-Fraktion: 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
  1. Lara Satoris 
Dr. Natalie Powroznik 
 
2. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
von der FDP-Fraktion:  
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
  1. Lara Satoris 
Dr. Natalie Powroznik 
 
3. Unterausschuss „Jugendhilfe und Fachkräfte“ des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und 
Familien 
 
von der FDP-Fraktion:  
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
  1. Lara Satoris 
Dr. Natalie Powroznik 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
14.09.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0445/2023 
 
4. Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
 
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
  6. Svetlana Rothermel 
NN 
 
von der SPD-Fraktion 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
15. Meik Jones 
Sebastian Reul 
  
 
Sachkundige Einwohner*innen 
auf Vorschlag vom Arbeitskreis QuadA 
 
Mitglied Stellvertretung 
  6. Lara Boomgaren 
Adriana Kerkgeers-Moormann 
 
5. Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
 
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
  2. Ira-Katharina Wiegand 
Judith Petersen 
 
6. Sportausschuss 
 
Sachkundige Einwohner*innen 
auf Vorschlag des Stadtsportbundes Münster 
 
Mitglied Stellvertretung 
4. Michael Schmitz 
Jörg Verhoeven 
  
 
7. Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
 
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Mitglied  Stellvertretung 
  7. Dr. Stephan Nonhoff 
NN 
 
8. Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
 
- Vertretung der Stadt Münster - 
 
Mitglied  Stellvertretung 
1. Oberbürgermeister Markus Lewe 
Stadtkämmerin Christine Zeller

- 3 - 
V/0445/2023 
9. Gesellschafterversammlung der Wohn + Stadtbau GmbH 
 
- Vertretung der Stadt Münster - 
 
Mitglied  Stellvertretung 
1. Oberbürgermeister Markus Lewe 1. Stadtdirektor Thomas Paal 
 
10. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften 
ermächtigt, die Entscheidungen über die Umbesetzungen in den o.g. Gremien der Gesellschaf-
ten herbei zu führen und entsprechend zu treffen. 
 
Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis: 
 
11. Konferenz Alter und Pflege 
 
von der Internationalen Fraktion/Die PARTEI/ÖDP 
 
Mitglied Stellvertretung 
1 Amina Fodi Souleymane 
Duygu Ates 
  
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. – 3.: 
Die Umbesetzungen werden von der FDP-Fraktion mit Schreiben vom 31.08.2023 beantragt. 
 
Zu 4., 5., und 7.: 
Die Umbesetzungen werden von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL mit Schreiben vom 
12.09.2023 beantragt. 
 
Zu 4.: 
Die Umbesetzung wird von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 07.09.2023 beantragt. 
 
Zu 4.: 
Der Rat der Stadt Münster hat am 26.10.2022 Frau Lara Boomgaren auf Vorschlag des Arbeitskrei-
ses Quada als stellv. sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbrau-
cherschutz und Arbeitsförderung gewählt. Frau Boomgaren hat ihr Mandat niedergelegt.  
Die Geschäftsführung von Quada schlägt dem Rat mit Schreiben vom 30.08.2023 vor, Frau Adriana 
Kerkgeers-Moormann als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Ge-
sundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung zu entsenden. 
 
Zu 6.: 
Der Rat der Stadt Münster hat am 23.06.2021 Herrn Michael Schmitz auf Vorschlag des Stadtsport-
bundes Münster als sachkundigen Einwohner in den Sportausschuss gewählt. Herr Schmitz hat sein 
Mandat niedergelegt. 
Der Stadtsportbund schlägt dem Rat mit Schreiben vom 11.09.2023 vor, Herrn Jörg Verhoeven, Vor-
sitzender des Stadtsportbundes, als sachkundigen Einwohner in den Sportausschuss zu entsenden 
 
Zu 8.: 
Der Rat hat Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe am 20.09.2020 als Vertretung der Stadt Münster 
in die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster entsandt. Die Verwaltung schlägt eine 
Umbesetzung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster vor. Stadtkämmerin Chris-
tine Zeller soll die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung übernehmen.

- 4 - 
V/0445/2023 
Zu 9.: 
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe als Vertretung der Stadt Münster 
und Herrn Stadtdirektor Thomas Paal als seinen Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung der 
Wohn + Stadtbau GmbH gemäß § 113 GO NRW zu entsenden. 
 
Zu 11.: 
Nach § 3 Abs. 1 der Grundsätze für die Arbeit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege der Stadt 
Münster sind die Vertretungen der Fraktionen im Rat Mitglieder der Konferenz Alter und Pflege. Die 
Umbesetzung wird von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP mit Schreiben vom 18.07.2023 
mitgeteilt. 
 
Hinweis 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins 
Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass 
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der 
Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge-
setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch 
besetzen werden“. 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
 
Anlage: 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

20.09.2023 Rat
TOP 48.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0445/2023
Typ
Vorlagen
Datum
27.07.2023
Erstellt
27.07.2023 10:44