V/0445/2023
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Anlage A
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Anlage A zur V/0445/2023 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z.B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzung in den Ausschüs- sen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. ent- sendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beschlussvorlage
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V/0445/2023 V/0445/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 20.09.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Ausschuss für Gleichstellung von der FDP-Fraktion: Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. Lara Satoris Dr. Natalie Powroznik 2. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien von der FDP-Fraktion: Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. Lara Satoris Dr. Natalie Powroznik 3. Unterausschuss „Jugendhilfe und Fachkräfte“ des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien von der FDP-Fraktion: Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. Lara Satoris Dr. Natalie Powroznik Amt für Bürger - und Ratsservice 14.09.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0445/2023 4. Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Liste der Stellvertretungen 6. Svetlana Rothermel NN von der SPD-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 15. Meik Jones Sebastian Reul Sachkundige Einwohner*innen auf Vorschlag vom Arbeitskreis QuadA Mitglied Stellvertretung 6. Lara Boomgaren Adriana Kerkgeers-Moormann 5. Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Liste der Stellvertretungen 2. Ira-Katharina Wiegand Judith Petersen 6. Sportausschuss Sachkundige Einwohner*innen auf Vorschlag des Stadtsportbundes Münster Mitglied Stellvertretung 4. Michael Schmitz Jörg Verhoeven 7. Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Münster GmbH von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mitglied Stellvertretung 7. Dr. Stephan Nonhoff NN 8. Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH - Vertretung der Stadt Münster - Mitglied Stellvertretung 1. Oberbürgermeister Markus Lewe Stadtkämmerin Christine Zeller - 3 - V/0445/2023 9. Gesellschafterversammlung der Wohn + Stadtbau GmbH - Vertretung der Stadt Münster - Mitglied Stellvertretung 1. Oberbürgermeister Markus Lewe 1. Stadtdirektor Thomas Paal 10. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften ermächtigt, die Entscheidungen über die Umbesetzungen in den o.g. Gremien der Gesellschaf- ten herbei zu führen und entsprechend zu treffen. Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis: 11. Konferenz Alter und Pflege von der Internationalen Fraktion/Die PARTEI/ÖDP Mitglied Stellvertretung 1 Amina Fodi Souleymane Duygu Ates Begründung: Zu 1. – 3.: Die Umbesetzungen werden von der FDP-Fraktion mit Schreiben vom 31.08.2023 beantragt. Zu 4., 5., und 7.: Die Umbesetzungen werden von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL mit Schreiben vom 12.09.2023 beantragt. Zu 4.: Die Umbesetzung wird von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 07.09.2023 beantragt. Zu 4.: Der Rat der Stadt Münster hat am 26.10.2022 Frau Lara Boomgaren auf Vorschlag des Arbeitskrei- ses Quada als stellv. sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbrau- cherschutz und Arbeitsförderung gewählt. Frau Boomgaren hat ihr Mandat niedergelegt. Die Geschäftsführung von Quada schlägt dem Rat mit Schreiben vom 30.08.2023 vor, Frau Adriana Kerkgeers-Moormann als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Ge- sundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung zu entsenden. Zu 6.: Der Rat der Stadt Münster hat am 23.06.2021 Herrn Michael Schmitz auf Vorschlag des Stadtsport- bundes Münster als sachkundigen Einwohner in den Sportausschuss gewählt. Herr Schmitz hat sein Mandat niedergelegt. Der Stadtsportbund schlägt dem Rat mit Schreiben vom 11.09.2023 vor, Herrn Jörg Verhoeven, Vor- sitzender des Stadtsportbundes, als sachkundigen Einwohner in den Sportausschuss zu entsenden Zu 8.: Der Rat hat Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe am 20.09.2020 als Vertretung der Stadt Münster in die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster entsandt. Die Verwaltung schlägt eine Umbesetzung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster vor. Stadtkämmerin Chris- tine Zeller soll die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung übernehmen. - 4 - V/0445/2023 Zu 9.: Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe als Vertretung der Stadt Münster und Herrn Stadtdirektor Thomas Paal als seinen Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung der Wohn + Stadtbau GmbH gemäß § 113 GO NRW zu entsenden. Zu 11.: Nach § 3 Abs. 1 der Grundsätze für die Arbeit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege der Stadt Münster sind die Vertretungen der Fraktionen im Rat Mitglieder der Konferenz Alter und Pflege. Die Umbesetzung wird von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP mit Schreiben vom 18.07.2023 mitgeteilt. Hinweis Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich- stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge- setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden“. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0445/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.07.2023
- Erstellt
- 27.07.2023 10:44