A-R/0050/2021
Versorgungssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen in Münster - Einrichtung einer Koordinierungsstelle
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a-r-0050-2021-Grüne-SPD-Linke-Volt-Partei-ÖDP-Versorgungssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen in Münster - Einrichtung einer Koordinierungsstelle
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0050/2021
11. Mai 2021
Ratsantrag:
Versorgungssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen in Münster
Einrichtung einer Koordinierungsstelle
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für
Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung in die Wege zu leiten.
1. Die Koordinierungsstelle verfolgt das Ziel, die Versorgungssicherheit bei
Schwangerschaftsabbrüchen in Münster zu gewährleisten und formuliert dazu
entsprechende Indikatoren (beteiligte Ärzt*innen bzw. Praxen, durchgeführte
Schwangerschaftsabbrüche in Relation zu durchgeführten Konfliktberatungen,
Erreichbarkeit u.a.).
2. Die Verwaltung entwickelt eine Konzeption für eine organisatorische Struktur, die die
Bedarfe der Schwangeren wie auch der Ärzt*innen gleichermaßen berücksichtigt.
Erforderlich ist eine Einrichtung, die beide Zielgruppen in geeigneter Weise schützt und
unterstützt. In die konzeptionelle Entwicklung werden Träger der
Schwangerschaftskonfliktberatung sowie das Netzwerk der Gynäkolog*innen in Münster
einbezogen.
3. Die Verwaltung legt dar, wie die Koordinierungsstelle organisiert sein kann, um
Behandlungsanfragen von Schwangeren, Kapazitäten von Praxen bzw. ambulanten OP-
Zentren und Rückmeldungen der Beratungsstellen zusammenzuführen und
entsprechend eine Wahlfreiheit für die Durchführung medikamentöser und ambulanter
operativer Abbrüche zu gewährleisten.
4. Die Koordinierungsstelle soll erreichen, dass sich die Zahl der niedergelassenen
Gynäkolog*innen und Hausärzt*innen in Münster, die Schwangerschaftsabbrüche
durchführen, erhöht. Sie soll sich für die Nachwuchsarbeit, Fortbildung und die
Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche im medizinischen Kontext engagieren und
dazu auch in den Austausch mit WWU und UKM gehen.
5. Die Verwaltung legt dar, wie die Stelle personell und finanziell ausgestattet sein
muss, um die o.g. Aufgaben wahrzunehmen. Dabei wird auch berücksichtigt, dass
Praxen für Fehlbelegungen durch nicht wahrgenommene Termine ggf. entschädigt
werden.
Begründung:
Sichere und wohnortnahe Möglichkeiten zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen
nach der Beratungsregelung gehören zur medizinischen Grundversorgung und sind essenziell
für die reproduktive Gesundheit und sexuelle Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren.
Die aktuelle Versorgungslage in Münster ist mit derzeit zwei örtlichen Praxen, die
Schwangerschaftsabbrüche durchführen (davon nur eine, die operative Eingriffe vornimmt),
unzureichend und kann sich weiter verschlechtern. Ziel muss es sein, die Versorgungslage zu
verbessern und die Hürden zu senken, damit mehr Praxen bereit sind, diese medizinische
Aufgabe zu übernehmen.
Keine Praxis kann oder will dies allein tun. Da keine gynäkologische Praxis verpflichtet werden
kann, Abbrüche durchzuführen, ist d ie aktuelle Versorgung abhängig von der individuellen
Bereitschaft einzelner Ärztinnen und Ärzte und damit strukturell nicht verlässlich verankert. In
keinem Krankenhaus in Münster werden Schwangerschaftsabbrüche nach der
Beratungsregelung durchgeführt. Auch das UKM hat im November 2020 mitgeteilt, dass sich
in der Frauenklinik kein ärztlicher Mitarbeiter und keine ärztliche Mitarbeiterin mit
Facharztstatus zu den Eingriffen bereiterklärt habe.
Die Annahme des Landes NRW, für eine Abtreibung könnten Schwangere eine Einrichtung im
Umkreis von bis zu 150 km aufzusuchen, halten wir aus finanziellen und psychologischen
Gründen für unzumutbar. Da das Land NRW seinem Versorgungsauftrag im Rahmen des §
218 nicht nachkommt, halten wir es vor diesem Hintergrund für unumgänglich, dass die Stadt
Münster im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Durchführung von
Schwangerschaftsabbrüchen eine verlässliche und sichere Struktur schafft, die ungewollt
Schwangeren und ihren Partner*innen Wahlfreiheit und Erreichbarkeit bietet.
Eine neutrale Adresse zur Koordination der Bedarfe ist sowohl für die behandelnden
Ärzt*innen als auch für die ratsuchenden Schwangeren von besonderer Bedeutung.
Eine städtische Koordinierungsstelle soll dabei kein zusätzliches ambulantes Angebot
aufbauen, sondern eine koordinierende Funktion übernehmen und mit der vorhandenen
Infrastruktur (Praxen, ambulante OP -Zentren) arbeiten. Um eine Stigmatisierung von
gynäkologischen Praxen als „Abtreibungspraxen“ zu verhindern und Praxen vor Angriffen
durch Gegner*innen selbstbestimmter Schwangerschaftsabbrüche zu schützen, ist es
sinnvoll, das medizinische Angebot der Schwangerschaftsabbrüche über eine zentrale und
neutrale Stelle zu koordinieren. Eine Koordinierungsstelle ist momentan auch besser in der
Lage, die Aufklärungs - und Informationspflicht wahrzunehmen. Der Hinweis auf die
medizinische Leistung des Schwangerschaftsabbruchs kann Ärzt*innen wegen des noch
geltenden § 219a als Werbung ausgelegt werden.
Somit lassen sich möglicherweise auch die Hürden für niedergelassene Ärzt*innen, sich an
dem Versorgungsangebot zu beteiligen, senken. Im Kontext geplanter
Schwangerschaftsabbrüche muss zudem immer mit einer Fehlbelegun g gerechnet werden,
da Schwangeren bis kurz vor dem Eingriff die Möglichkeit gegeben sein muss, die
Entscheidung zu überdenken. Das wirtschaftliche Risiko ist für Praxen schwer auszugleichen.
Die Koordinierungsstelle kann sich zum Ort der Kooperation für Gynäkolog*innen entwickeln.
Dem starken Nachwuchsmangel unter Gynäkolog*innen, die bereit sind,
Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, muss mit mehr Fortbildungen, Sensibilisierung
und weiterer Vernetzung begegnet werden. Auch hier sollte die Stelle z.B. in Kooperation mit
der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. den Beratungsstellen eine Rolle spielen. Auch sollte
weiterhin das Gespräch mit den Kliniken in Münster und im Umland gesucht werden, um auf
eine Beteiligung an der Versorgung zu drängen.
Über eine übergeordnete koordinierende Stelle lässt sich die Versorgungssicherheit bzw. die
Versorgungslücke bei Schwangerschaftsabbrüchen schließlich datenbasiert darstellen.
Bislang gibt es zwar Daten zu den wahrgenommenen Schwangerschaftskonfliktberatun gen,
aber keine gesicherten Zahlen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Münster.
Das Anliegen, Versorgungssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen in Münster
herzustellen, wird von bürgerschaftlichen Initiativen wie dem Bündnis für sexuelle
Selbstbestimmung oder der Arbeitsgemeinschaft münsterscher Frauenorganisationen (AMF)
mitgetragen. Die AMF hat sich als überparteiliches Bündnis und Zusammenschluss aller
Frauenorganisationen der Stadt 2018 mit einem Schreiben an den Rat der Stadt Münster
gewandt und ein en tsprechendes Handeln gefordert: „Fehlende Wahlmöglichkeiten sowohl
der Methode (operativ oder medikamentös) als auch der Ärztin/ des Arztes, Wartezeiten oder
auch weite Wege sind aus unserer Sicht aufgrund der Fristenwahrung und Vertrauenssituation
für die Frauen generell nicht hinnehmbar und zumutbar. Hier sehen wir die Stadt Münster in
der Pflicht, gerade auch in einer wachsenden Stadt für eine ausreichende mitwachsende
Versorgung die Rahmenbedingungen zu schaffen und zu organisieren.“ (Schreiben AMF an
den Rat der Stadt Münster vom 20.11.2018)
gez. gez. gez.
Andrea Blome Thomas Kollmann Helene Goldbeck
Sylvia Rietenberg Doris Feldmann Tim Pasch
Christoph Kattentidt Marius Herwig
und Fraktion und Fraktion
gez. gez.
Ulrich Thoden Franz Pohlmann
und Fraktion Lars Nowak
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: verwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-R/0050/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 11.05.2021
- Erstellt
- 11.05.2021 14:33