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A-R/0050/2021

Versorgungssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen in Münster - Einrichtung einer Koordinierungsstelle

Antrag an den Rat 11.05.2021

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a-r-0050-2021-Grüne-SPD-Linke-Volt-Partei-ÖDP-Versorgungssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen in Münster - Einrichtung einer Koordinierungsstelle

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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0050/2021 
      
 
                                                                                                 11. Mai 2021 
 
  
 
Ratsantrag:  
 
Versorgungssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen in Münster  
Einrichtung einer Koordinierungsstelle 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für 
Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung in die Wege zu leiten. 
 
1. Die Koordinierungsstelle verfolgt das Ziel, die Versorgungssicherheit bei 
Schwangerschaftsabbrüchen in Münster zu gewährleisten und formuliert dazu 
entsprechende Indikatoren (beteiligte Ärzt*innen bzw. Praxen, durchgeführte 
Schwangerschaftsabbrüche in Relation zu durchgeführten Konfliktberatungen, 
Erreichbarkeit u.a.). 
 
2. Die Verwaltung entwickelt eine Konzeption für eine organisatorische Struktur, die die 
Bedarfe der Schwangeren wie auch der Ärzt*innen gleichermaßen berücksichtigt. 
Erforderlich ist eine Einrichtung, die beide Zielgruppen in geeigneter Weise schützt und 
unterstützt. In die konzeptionelle Entwicklung werden Träger der 
Schwangerschaftskonfliktberatung sowie das Netzwerk der Gynäkolog*innen in Münster 
einbezogen. 
 
3. Die Verwaltung legt dar, wie die Koordinierungsstelle organisiert sein kann, um 
Behandlungsanfragen von Schwangeren, Kapazitäten von Praxen bzw. ambulanten OP-
Zentren und Rückmeldungen der Beratungsstellen zusammenzuführen und 
entsprechend eine Wahlfreiheit für die Durchführung medikamentöser und ambulanter 
operativer Abbrüche zu gewährleisten. 
 
4. Die Koordinierungsstelle soll erreichen, dass sich die Zahl der niedergelassenen 
Gynäkolog*innen und Hausärzt*innen in Münster, die Schwangerschaftsabbrüche 
durchführen, erhöht. Sie soll sich für die Nachwuchsarbeit, Fortbildung und die 
Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche im medizinischen Kontext engagieren und 
dazu auch in den Austausch mit WWU und UKM gehen. 
 
5. Die Verwaltung legt dar, wie die Stelle personell und finanziell ausgestattet sein 
muss, um die o.g. Aufgaben wahrzunehmen. Dabei wird auch berücksichtigt, dass 
Praxen für Fehlbelegungen durch nicht wahrgenommene Termine ggf. entschädigt 
werden.

Begründung:  
 
Sichere und wohnortnahe Möglichkeiten zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen 
nach der Beratungsregelung gehören zur medizinischen Grundversorgung und sind essenziell 
für die reproduktive Gesundheit und sexuelle Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren. 
Die aktuelle Versorgungslage in Münster ist mit derzeit zwei örtlichen Praxen, die 
Schwangerschaftsabbrüche durchführen (davon nur eine, die operative Eingriffe vornimmt), 
unzureichend und kann sich weiter verschlechtern. Ziel muss es sein, die Versorgungslage zu 
verbessern und die Hürden zu senken, damit mehr Praxen bereit sind, diese medizinische 
Aufgabe zu übernehmen. 
Keine Praxis kann oder will dies allein tun. Da keine gynäkologische Praxis verpflichtet werden 
kann, Abbrüche durchzuführen, ist d ie aktuelle Versorgung abhängig von der individuellen 
Bereitschaft einzelner Ärztinnen und Ärzte und damit strukturell nicht verlässlich verankert. In 
keinem Krankenhaus in Münster werden Schwangerschaftsabbrüche nach der 
Beratungsregelung durchgeführt. Auch das UKM hat im November 2020 mitgeteilt, dass sich 
in der Frauenklinik kein ärztlicher Mitarbeiter und keine ärztliche Mitarbeiterin mit 
Facharztstatus zu den Eingriffen bereiterklärt habe. 
 
Die Annahme des Landes NRW, für eine Abtreibung könnten Schwangere eine Einrichtung im 
Umkreis von bis zu 150 km aufzusuchen, halten wir aus finanziellen und psychologischen 
Gründen für unzumutbar. Da das Land NRW seinem Versorgungsauftrag im Rahmen des § 
218 nicht nachkommt, halten wir es vor diesem Hintergrund für unumgänglich, dass die Stadt 
Münster im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Durchführung von 
Schwangerschaftsabbrüchen eine verlässliche und sichere Struktur schafft, die ungewollt 
Schwangeren und ihren Partner*innen Wahlfreiheit und Erreichbarkeit bietet.  
 
Eine neutrale Adresse zur Koordination der Bedarfe ist sowohl für die behandelnden 
Ärzt*innen als auch für die ratsuchenden Schwangeren von besonderer Bedeutung.  
Eine städtische Koordinierungsstelle soll dabei kein zusätzliches ambulantes Angebot 
aufbauen, sondern eine koordinierende Funktion übernehmen und mit der vorhandenen 
Infrastruktur (Praxen, ambulante OP -Zentren) arbeiten. Um eine Stigmatisierung von 
gynäkologischen Praxen als „Abtreibungspraxen“ zu verhindern und Praxen vor Angriffen 
durch Gegner*innen selbstbestimmter Schwangerschaftsabbrüche zu schützen, ist es 
sinnvoll, das medizinische Angebot der Schwangerschaftsabbrüche über eine zentrale und 
neutrale Stelle zu koordinieren. Eine Koordinierungsstelle ist momentan auch besser in der 
Lage, die Aufklärungs - und Informationspflicht wahrzunehmen. Der Hinweis auf die 
medizinische Leistung des Schwangerschaftsabbruchs kann Ärzt*innen wegen des noch 
geltenden § 219a als Werbung ausgelegt werden.

Somit lassen sich möglicherweise auch die Hürden für niedergelassene Ärzt*innen, sich an 
dem Versorgungsangebot zu beteiligen, senken. Im Kontext geplanter 
Schwangerschaftsabbrüche muss zudem immer mit einer Fehlbelegun g gerechnet werden, 
da Schwangeren bis kurz vor dem Eingriff die Möglichkeit gegeben sein muss, die 
Entscheidung zu überdenken. Das wirtschaftliche Risiko ist für Praxen schwer auszugleichen. 
Die Koordinierungsstelle kann sich zum Ort der Kooperation für Gynäkolog*innen entwickeln. 
Dem starken Nachwuchsmangel unter Gynäkolog*innen, die bereit sind, 
Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, muss mit mehr Fortbildungen, Sensibilisierung 
und weiterer Vernetzung begegnet werden. Auch hier sollte die Stelle z.B. in Kooperation mit 
der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. den Beratungsstellen eine Rolle spielen. Auch sollte 
weiterhin das Gespräch mit den Kliniken in Münster und im Umland gesucht werden, um auf 
eine Beteiligung an der Versorgung zu drängen.  
 
Über eine übergeordnete koordinierende Stelle lässt sich die Versorgungssicherheit bzw. die 
Versorgungslücke bei Schwangerschaftsabbrüchen schließlich datenbasiert darstellen. 
Bislang gibt es zwar Daten zu den wahrgenommenen Schwangerschaftskonfliktberatun gen, 
aber keine gesicherten Zahlen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Münster.   
Das Anliegen, Versorgungssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen in Münster 
herzustellen, wird von bürgerschaftlichen Initiativen wie dem Bündnis für sexuelle 
Selbstbestimmung oder der Arbeitsgemeinschaft münsterscher Frauenorganisationen (AMF) 
mitgetragen. Die AMF hat sich als überparteiliches Bündnis und Zusammenschluss aller 
Frauenorganisationen der Stadt 2018 mit einem Schreiben an den Rat der Stadt Münster 
gewandt und ein en tsprechendes Handeln gefordert: „Fehlende Wahlmöglichkeiten sowohl 
der Methode (operativ oder medikamentös) als auch der Ärztin/ des Arztes, Wartezeiten oder 
auch weite Wege sind aus unserer Sicht aufgrund der Fristenwahrung und Vertrauenssituation 
für die Frauen generell nicht hinnehmbar und zumutbar. Hier sehen wir die Stadt Münster in 
der Pflicht, gerade auch in einer wachsenden Stadt für eine ausreichende mitwachsende 
Versorgung die Rahmenbedingungen zu schaffen und zu organisieren.“ (Schreiben AMF an 
den Rat der Stadt Münster vom 20.11.2018) 
 
gez.     gez.     gez.    
Andrea Blome   Thomas Kollmann  Helene Goldbeck   
Sylvia Rietenberg  Doris Feldmann  Tim Pasch   
Christoph Kattentidt  Marius Herwig       
und Fraktion   und Fraktion   
 
gez.    gez. 
Ulrich Thoden   Franz Pohlmann 
und Fraktion   Lars Nowak

Beratungsverlauf (1)

19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.24.16 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0050/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.05.2021
Erstellt
11.05.2021 14:33