Mandari Insight

2025/0333

3. Vorwegregelung im Umlegungsverfahren "Ludwigshöhviertel" (U-D 50) - Abschluss des Verfahrens

Magistratsvorlage 10.12.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2025/0333

140.8 KB · application/pdf

Ansehen

2025/0333

4892 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.12.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Vermessungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0333 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511080 
Kostenstelle:  062-010-1000 Investitionsnummer:  22062-9020 
Kostenträger:  5110-81 Sachkonto: 0953110 / 3690110  
 
Betreff: 3. Vorwegregelung im Umlegungsverfahren " Ludwigshöhviertel" (U -D 50) - Abschluss 
des Verfahrens  
 
Vorlage vom: 10.12.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die 3. Vorwegregelung (gemäß § 76 Baugesetzbuch) im Umlegungsverfahren 
„Ludwigshöhviertel“ (U -D 50) wird beschlossen. 
2. Das Umlegungsverfahren wird abge schlossen. 
 
 
Anlagen: Vorwegregelungsbeschluss  
Vorwegregelungsverzeichnis  
Anlage 1 Berechnung kostenfreie Fläche  
Anlage 2 Berechnung Eigentumsverhältnis  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.12.2025 
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2021 wurde die Umlegung 
„Ludwigshöhviertel “ (U-D 50) nach § 46 (1) BauGB angeordnet. Der Magistrat hat mit 
Beschluss vom 19.01.2022 die Umlegung nach § 47 BauGB eingeleitet. Das 
Umlegungsgebiet liegt im Geltungsbereich des am 24.01.2024 in Kraft getretenen 
Bebauungsplans „S 26 Ludwigshöhviertel“.  
 
Im Umlegungsgebiet wurden bereits zwei Beschlüsse über eine Vorwegnahme der 
Entscheidung nach § 76 BauGB gefasst. Aufgrund der rechtskräftigen Beschlüsse:  
• 1. Vorwegregelung im Umlegungsverfahren „Ludwigshöhviertel“ (U -D 50) 
o Magistratsvorlage 2022/0394, Be schluss-Nr. 485 vom 14.12.2022  
o Rechtskraft 05.04.2023 und  
• 2. Vorwegregelung im Umlegungsverfahren „Ludwigshöhviertel“ (U -D 50) 
o Magistratsvorlage 2024/0053, Beschluss -Nr. 81 vom 06.03.2024  
o Rechtskraft 18.05.2024  
sind die öffentlichen Bücher bereits berichtigt. 
 
Während der Umlegungsplan alle zur Neuregelung des Umlegungsgebietes erforderlichen 
Regelungen enthalten muss, können in der Vorwegregelung Teilregelungen vorgenommen 
werden. Mit der 1. und 2. Vorwegregelung wurden die Eigentums - und Besitzver hältnisse im 
Umlegungsgebiet bereits endgültig neu geordnet. Noch offen waren die Werte für Flächen, 
die die kostenfreie Zuteilung überschreiten.  
 
Für sämtliche zusätzliche Flächen, die den kostenfreien Anteil von 40,5 % für öffentliche 
Verkehrs-, Grün-, Freiflächen und Flächen für soziale Infrastruktur überschreiten und die an 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt übertragen werden, sollte als Ausgleich mindestens der 
Kaufpreis der Grundstücke (tlw. mit Gebäuden) sowie die damit verbundenen Kosten für die 
Grundstücksentwicklung berücksichtigt werden (s. § 4 (2) bzw. § 16 (4) Städtebaulicher 
Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der BVD New Living GmbH & Co. 
KG). 
 
Die Höhe der Entwicklungskosten konnte erst jetzt hinreichend genau bestimmt werden,  
daher erfolgt die Berechnung der auszugleichenden Mehrzuteilung in der 3. Vorwegregelung.  
Die Mehrzuteilung für Flächen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgt zum Preis von 
880 EUR/m². Die Zuteilung der Flächen für Garagengebäude erfolgt zu einem Geg enwert von 
600 EUR/m². Für 34.379 m² Waldfläche wurde im städtebaulichen Vertrag 2,50 EUR/m² 
festgelegt, für Artenschutzfläche (25.000 m²) ein Wert von 1,00 EUR/m². Für den zu 
zahlenden Betrag fällt Grunderwerbsteuer an.  
 
Die umlegungsbewirkten Vorteile in  Höhe von 250.000,00 EUR sind nach dem Verhältnis der 
öffentlichen und privaten Flächen aufzuteilen (siehe hierzu Anlage 2) und zu tragen. Der 
Betrag wird in eine m gesonderten Bescheid nach Rechtskraft des Verfahrens angefordert.  
 
Da mit den drei Vorwegregelungen stufenweise alle Regelungen im Umlegungsverfahren 
getroffen wurden ist ein abschließender Umlegungsplan nicht mehr erforderlich.  
Das Umlegungsverfahren wird mit diesem Beschluss abgeschlossen.

- 4 - 
Dezernat VI 
 
 
 
Paul Georg Wandrey  
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

TOP 11
TOP 412

Details

Vorlagen-Nr.
2025/0333
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.12.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00