Mandari Insight

3438/2022

Neubauprojekt ehemalige ev. Kirche Esch

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.10.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.10.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

1816 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/322/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3438/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.10.2022 
 
Neubauprojekt ehemalige ev. Kirche Esch 
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV 6 (AN/0155/2022) 
 
In Zusammenhang mit der o.g. Baumaßnahme wird die Verwaltung um Beantwortung fol-
gender Fragen gebeten: 
 
1.) Wer kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben für die freie Zufahrt der Anwohner zu ih-
ren Häusern bei solchen oder ähnlich gelagerten Bauprojekten? 
 
a)  In welchem Rhythmus werden die Kontrollen durchgeführt oder wird  
     anlassbezogen gearbeitet? 
 
2.) Welche Instrumente hat die Verwaltung um die Ordnung wieder herzustellen?  
 
a) Können Strafen zur Durchsetzung ausgesprochen werden? 
 
3.) Kennt die Verwaltung die Zustände an der oben genannten Baustelle? 
 
 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
1.) Das Ordnungsamt kontrolliert Baustellen nicht regelmäßig. Das Ordnungsamt wird nur 
tätig, wenn entsprechende Beschwerden oder Hinweise vorliegen. 
 
2.) Wenn sich Baumaterialien auf öffentlichem Straßenland befinden, stellt das eine uner-
laubte Sondernutzung dar. In diesem Fall kann der Bereich 322-40, allgemeine Gefah-
renabwehr, ein ordnungsbehördliches Verfahren einleiten. 
 
3.) Vor der Anfrage der BV lagen beim Ordnungsamt keinerlei Beschwerden zu der Ört-
lichkeit vor. Der Ordnungsdienst war am 15.09.2022 vor Ort um die Baustelle zu kon-
trollieren. Die Baustelle befindet sich in der Martin-Luhter-Str. gegenüber der Haus-
nummer 7. Zum Zeitpunkt der Kontrolle konnten keinerlei Einschränkungen festgestellt 
werden. Entsprechendes Bildmaterial wurde vor Ort gefertigt. Ein ordnungsbehördli-
ches Einschreiten war nicht erforderlich.

Beratungsverlauf (1)

27.10.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3438/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.10.2022
Erstellt
18.10.2022 11:52