V/0657/2007
Bebauungsplan Nr. 487 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
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V-0657-2007-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen.pdf
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. 657/2007 Bebauungsplan Nr. 487: „Roxel – Pienersallee, neuer DB- Haltepunkt“ Textliche Festsetzungen Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 1. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Knotenpunkte, Abschnitt 1: Plan- gleiche Knotenpunkte (RAS-K-1) sind im Ein- mündungsbereich der Anliegerfahrbahn in die L 529 (Pienersallee) die erforderlichen Sichtdrei- ecke von jeglicher Sichtbehinderung zwischen 0,80 m und 2,50 m ständig freizuhalten. Hinweise 1. Lärmvorsorge – gemäß 16. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung) Gemäß Lärmtechnischer Untersuchung besteht für die im Lageplan zum Bebauungsplan mit einem roten Balken gekennzeichneten Gebäu- deseiten und einen Außenwohnbereich (Frei- sitz) vom Grundsatz her Anspruch auf passiven Lärmschutz gem. 16. BImSchV. Der Anspruch besteht für alle Räume und Nutzflächen, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Die Umsetzung nach den Regelungen der 24. BImSchV soll zeit- gleich mit Beginn der Baumaßnahmen zur Fer- tigstellung des Haltepunktes erfolgen. Die Stadt Münster stellt die hierfür erforderlichen Fi- nanzmittel bereit. 2. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauer- werk, Einzelfunde, aber auch Veränderungen oder Verfärbungen in der natürlichen Bodenbe- schaffenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt Münster oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, Westf. Museum für Archäologie – Lan- desmuseum und Amt für Bodendenkmalpflege, unverzüglich anzuzeigen (§§ 15, 16 DSchG NW). Die Entdeckungsstelle ist 3 Werktage nach ei- ner mündlichen und eine Woche nach einer schriftlichen Anzeige unverändert zu erhalten.
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 487: Roxel - Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 18.10.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 18.10.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 24.10.2007 Hauptausschuss Vorberatung 24.10.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 487 „Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt“ wird auf- grund der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung be- schlossen. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 487 wird ebenfalls beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die vorstehenden Beschlussvorschläge keine zusätz- lichen Kosten und keine weiteren Folgekosten entstehen. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 14.07.2004 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 487 „Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt“ gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplans hat vom 12.03. bis zum 12.04.2007 öffentlich ausgelegen. Zur Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen vorgetragen. Da sich Beschlüsse zu sämtlichen Stellungnahmen erübrigen, kann somit der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Die zur Realisierung des DB-Haltepunktes Roxel erforderlichen Mittel werden zurzeit auf ca. 1,6 Mio. € veranschlagt. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0657/2007 Auskunft erteilt: Herr Witt / Herr Husmann Ruf: 492 61 57 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 21.09.2007 Öffentliche Beschlussvorlage Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung
V-0657-2007-Anlage-2-Begründung.pdf
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für /g54/g55 /g36/g39/g55 /g48/g56/g49 /g54/g55/g40/g53 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 657/2007 Begründung / Seite 1 von 11 BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 487: Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt Inhalt 1. Planungsanlass ................................... ................................................................................. 2 2. Geltungsbereich .................................. ................................................................................. 2 3. Planungsrechtliche Situation ..................... ........................................................................... 3 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan......... ........................................................ 3 3.2 Aufhebung von Bebauungsplänen, Landschaftsplänen ............................................... 3 4. Räumliche und strukturelle Situation............. ....................................................................... 3 5. Planungsziel ..................................... .................................................................................... 3 6. Inhalt des Bebauungsplanes ....................... ......................................................................... 3 6.1 Grundzüge der Planung ........................... .................................................................... 3 6.2 Verkehrliche Erschließung....................... ..................................................................... 3 6.3 Ver- und Entsorgung ............................. ....................................................................... 4 6.4 Grünflächen ..................................... ............................................................................. 5 6.5 Altlasten....................................... ................................................................................. 5 6.6 Denkmalschutz ................................... .......................................................................... 5 6.7 Geplanter Geh- und Radweg Pienersallee.......... ......................................................... 5 7. Flächenbilanz .................................... ................................................................................... 5 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht ...... .............................................................. 5 8.1 Rahmen der Umweltprüfung........................ ................................................................. 5 8.2 Kurzdarstellung der Planung ..................... ................................................................... 5 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsch utzes ......................................... 6 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkung sprognose .............................. 6 8.4.1 Menschen ...................................... ....................................................................... 6 8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt (Ein griffsregelung) ................................ 8 8.4.3 Boden ......................................... .......................................................................... 8 8.4.4 Wasser........................................ .......................................................................... 9 8.4.5 Klima / Luft.................................. .......................................................................... 9 8.4.6 Landschaft .................................... ........................................................................ 9 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ............ ....................................................... 10 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter .............. ..................................................... 10 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen U mweltauswirkungen ............ 10 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Var iante) ......................................... 10 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten.............. ........................................................... 10 8.7 Überwachung (Monitoring) ........................ ................................................................. 10 8.8 Zusammenfassung ................................. .................................................................... 11 9. Durchführungsmaßnahmen........................... ..................................................................... 11 Anlage 1: Grenzen des Bebauungsplanes Anlage 2.1 – 2.3: 3-Phasen-Erschließungskonzept – P hasen 1 – 3 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für /g54/g55 /g36/g39/g55 /g48/g56/g49 /g54/g55/g40/g53 Bebauungsplan Nr. 487 Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt Begründung / Seite 2 von 11 1. Planungsanlass Die Reaktivierung des Haltepunktes Roxel war seit Mitte der 1990er Jahre integraler Bestandteil umfassender Verkehrsuntersuchungen. Die hieraus ent wickelten Handlungsempfehlungen und Zielvorstellungen wurden dem „Raumfunktionalen Konz ept Münster 2010“ zugrunde gelegt und mit der Übernahme des geplanten Haltepunktes Roxel in den Stadtteilrahmenplan Roxel – Stand: Januar 2002 – und nachfolgend auch im Fläche nnutzungsplan für den betrachteten Be- reich fortgeschrieben. Wesentliche Ziele, die mit der Wiedereröffnung des Haltepunktes Roxel verbunden werden, sind: - Optimierung des ÖPNV-Angebotes sowohl für die Rox eler Wohnbevölkerung als auch für den aus dem westlichen Münsterland einströmenden Kfz-Pendlerverkehr, - Angebot einer schnellen und direkten Innenstadtve rbindung an die Binnenpendler bei gleichzeitig optimierter Regionalanbindung an die Auspendler, - Verlagerung des Kfz-Durchgangsverkehrs auf den Bu s oder die Schiene, - Angebot an den Berufs- und Ausbildungsverkehr aus dem westlichen Münsterland mit dem Zielbereich Kliniken/Universität/Fachhochschule, - frühzeitige Feinverteilung der Pendler am Haltepu nkt Roxel zu den Zielorten im Westen der Stadt mit dem Ergebnis kürzerer Reisezeiten ein erseits als auch ein hierdurch zu erwartender Entlastungseffekt des Hauptbahnhofes un d der Anschlussverkehre ande- rerseits. Chronologie der wichtigsten Grundsatzbeschlüsse und Publikationen, die u. a. auch die Reaktivierung des Haltepunktes Roxel zum Inhalt hatten: - Gesamtverkehrsplan Münster 1986 (GVP ’86) - ÖPNV-Förderprogramm Münster 1991 - Verkehrsbericht Münster 1993 - Verkehrsuntersuchung Roxel/westliches Münsterland - Vorlage Nr. 1230/93 Bau an den Planungsausschuss - Abschlussbericht des Regionalausschusses Münster zur Kursbuchstrecke 408 Münster - Coesfeld - Vorlage Nr. 549/94 Bau an den Planungsausschuss - Verkehrsentlastung Roxel - Vorlage Nr. 881/96 Bau an den Planungsausschuss - Erster Nahverkehrsplan der Stadt Münster (1. SPN V) - Vorlage Nr. 831/97 Bau an den Rat der Stadt Münster - Münster 2010 "Planungen und Projekte für ein zukunftsfähiges Münster" - Stand: Mai 1999 - Stadtteilrahmenplan Münster-Roxel - Stand: Januar 2002 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich befindet sich am südwestlichen Stadtteilrand von Roxel und erstreckt sich vom Bahnübergang Pienersallee in südöstlicher Richtung zur Gleisanlage der DB AG. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Roxel, Flur 36, Flurstücke 99, 100, 103, 520, 522 und Teile der Flurstücke 101, 175, 281, 422, 519, 521. Die Grenze des Plangebietes ist im Bebauungsplan du rch einen grauen Farbstreifen bezeich- net. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für /g54/g55 /g36/g39/g55 /g48/g56/g49 /g54/g55/g40/g53 Bebauungsplan Nr. 487 Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt Begründung / Seite 3 von 11 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Wohnbaufläche, Grünfläche und als Fläche für Bahnanlagen mit Haltepunkt dargestellt. Der Bebauungsplan basiert auf dem fortge- schriebenen Flächennutzungsplan und berücksichtigt das Entwicklungsgebot (§ 8 (2) BauGB). 3.2 Aufhebung von Bebauungsplänen, Landschaftspläne n Rechtskräftige Bebauungspläne und Landschaftspläne werden von dieser Maßnahme nicht be- rührt. 4. Räumliche und strukturelle Situation Der Haltepunkt Roxel liegt am südwestlichen Stadtte ilrand von Roxel in unmittelbarer Nähe des Bahnüberganges (BÜ) Pienersallee der Kursbuchstreck e 408 Münster - Coesfeld. Das Roxeler Stadtteilzentrum am Pantaleonplatz befindet sich ca . 1 km nordöstlich vom geplanten Halte- punkt entfernt. Die zu überplanenden Flächen werden gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt und über die vorhandene Anliegerstraße und die Pienersallee erschlossen. 5. Planungsziel Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes soll Re chtssicherheit für den weiteren Planungs- prozess geschaffen werden. 6. Inhalt des Bebauungsplanes 6.1 Grundzüge der Planung Das Bebauungsplankonzept sieht die Errichtung eines DB-Haltepunktes als Mobilstation mit 39 Stellplätzen und Fahrradabstellanlagen sowie einer direkten Bus-Schiene-Verknüpfung vor. 6.2 Verkehrliche Erschließung Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Quell- un d Zielverkehrsaufkommens wurde ein 3- Phasen-Erschließungskonzept erarbeitet. Zielsetzung war, die verkehrliche Erschließung des Haltepunktes unter Verzicht auf eine Erneuerung der vorhandenen technischen Sicherung der Bahnübergänge Pienersallee und Nottulner Landweg gewährleisten zu können. Bauphase 1 Die verkehrliche Erschließung des Haltepunktes für Pkw, Unterhaltungsdienste, Radfahrer und Fußgänger erfolgt über die vorhandene Anliegerzufah rt südlich des Hauses Pienersallee 57. Zur mittelbaren Verknüpfung des Bus- und Schienenve rkehrs werden im Bereich Pienersallee 51 - 55 zwei Haltestellen der Linie 10 als Interims lösung eingeplant. Der Abstand des Halte- punktes zu diesen Haltestellen beträgt ca. 150 m. D ie genaue Lage dieser Haltestellen wird im weiteren Planungsprozess festgelegt. Eine Verknüpfu ng der Linie 1 (früher Linie 20) mit dem Haltepunkt erfolgt aufgrund der fehlenden Wendemögl ichkeit zu einem späteren Zeitpunkt (s. Phase 2). Der Haltepunkt Roxel wird in der Startphase als Mob ilstation mit nachfolgenden Ausstattungs- Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für /g54/g55 /g36/g39/g55 /g48/g56/g49 /g54/g55/g40/g53 Bebauungsplan Nr. 487 Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt Begründung / Seite 4 von 11 merkmalen geplant: - Park & Ride – Anlage mit 14 Pkw-Stellplätzen (1. Bauabschnitt – Minimalvariante) - 2 Behindertenstellplätze - 2 Taxistände - überdachte, gegen Vandalismus und Diebstahl gesch ützte Fahrradabstellanlagen - überdachte, frei zugängliche Fahrradstellplätze - Ausstattung auf dem Bahnsteig: DB-Pluspunkt als M ini-/Midi-Version, Fahrgastunter- stände - behindertengerechter Zugang zum Bahnsteig. Bauphase 2 Mit Beginn der baulichen Entwicklung des nordöstlic h des Haltepunktes geplanten Wohngebie- tes kann auch der 2. Bauabschnitt auf der Grundlage des vorliegenden Vorentwurfes realisiert werden. Die verkehrliche Erschließung wird in der b estehenden Form (Phase 1) beibehalten. Der Baustellenverkehr, sowohl des Haltepunktes (2. Bauabschnitt) als auch der des geplanten Wohngebietes, wird über die Baustraße (zugleich zuk ünftige Erschließungsstraße des Wohn- gebietes) mit Anbindung an die Pienersallee im Bereich nördlich des Grundstückes Pienersallee 43 und dem Meckelbach abgewickelt. Der allgemeine Q uell- und Zielverkehr des geplanten Wohngebietes sowie der Baustellenverkehr werden aus schließlich über diese Zufahrt sicherge- stellt, während der Quell- und Zielverkehr des Halt epunktes (Pkw, Unterhaltungsdienste, Rad- fahrer und Fußgänger) weiterhin die vorhandene Anli egerzufahrt im Bereich des Bahnübergan- ges Pienersallee nutzt. Die Verknüpfung der Linie 10 mit dem Haltepunkt bleibt unverändert mit- telbar mittels der Haltestellen Pienersallee besteh en. Die Linie 1 wird nach Fertigstellung der Wohnbebauung und des Haltepunktes über die Erschlie ßungsstraße des Neubaugebietes an den Haltepunkt unmittelbar angebunden. Eine Zu- bzw . Abfahrt des Busverkehrs über die An- liegerstraße am Bahnübergang ist nicht mehr geplant . Das Stellplatzangebot am Haltepunkt er- höht sich nach Fertigstellung des 2. Bauabschnittes auf 39 Stellplätze (einschließlich 2 Behin- derten- und 2 Taxistellplätze). Unter der Annahme e iner maximalen Parkplatzauslastung wird das hieraus resultierende Quell- und Zielverkehrsau fkommen hinsichtlich der Verkehrssicher- heitsaspekte am Bahnübergang als unkritisch angesehen. Bauphase 3 Im Zuge der geplanten Erweiterung des südöstlich de s Haltepunktes gelegenen Gewerbege- bietes wird der Haltepunkt über eine Verbindungsstr aße mit dem Nottulner Landweg verknüpft. Die Linie 10 würde sodann vom Nottulner Landweg übe r das Gewerbegebiet den Haltepunkt di- rekt anfahren. Die Abfahrt vom Haltepunkt in Richtu ng Roxel-Zentrum erfolgt über die Erschlie- ßungsstraße des Wohngebietes mit Anschluss an die P ienersallee nördlich des Grundstückes Pienersallee 43. Die Linienführung der Linie 1 wird unverändert beibehalten. In Abhängigkeit des sich entwickelnden Verkehrsaufk ommens sind ggf. ergänzende verkehrs- lenkende Maßnahmen vorzusehen (Stichwort: Schleichv erkehr Nottulner Landweg – Pienersal- lee). 6.3 Ver- und Entsorgung Der geplante Haltepunkt wird sich auf den vorhanden en Leitungsbestand der Versorgungsträ- ger nicht nachteilig auswirken. Die Entwässerung de s Haltepunktes wird mittels einer Zwi- schenspeicherung des Oberflächenwassers in einem St auraumkanal und nachfolgendem Ab- fluss zum anliegenden Fließgewässer Nr. 332.4000.40 0 sichergestellt. Die sonstigen ver- und entsorgungstechnischen Einrichtungen des Haltepunkt es (Strom, Telefon, Wasser und Schmutzwasser) sind aufgrund der Nähe zum Leitungsb estand Pienersallee problemfrei zu be- werkstelligen. Das vorhandene Umspannwerk kann im Bestand belassen werden. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für /g54/g55 /g36/g39/g55 /g48/g56/g49 /g54/g55/g40/g53 Bebauungsplan Nr. 487 Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt Begründung / Seite 5 von 11 6.4 Grünflächen Die zurzeit südwestlich der Bahnlinie landwirtschaf tlich genutzte Ackerfläche wird als öffentliche Grünfläche dargestellt. Gleiches gilt für einen ins gesamt ca. 25 m breiten beidseitigen Ufer- randstreifen des Gewässerlaufes Nr. 332.4000.400. 6.5 Altlasten Innerhalb des Geltungsbereiches sind Altlastenverdachtsflächen nicht bekannt. 6.6 Denkmalschutz Belange des Bau- und Bodendenkmalschutzes werden in nerhalb des Geltungsbereiches nicht berührt. Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist der Stadt Münster oder dem Landschaftsver- band Westfalen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie /Amt für Bodendenkmalpflege, unver- züglich anzuzeigen (§15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§16 DSchG). 6.7 Geplanter Geh- und Radweg Pienersallee Die Flächen für den seitens „Straßen NRW“ geplanten Geh- und Radweg Pienersallee werden im Rahmen dieses Verfahrens als Verkehrsfläche/Verkehrsgrün festgesetzt. 7. Flächenbilanz Gesamtfläche - ca. 0,97 ha (100 %) hiervon: Verkehrsfläche - ca. 0,50 ha (51 %) Flächen der DB AG - ca. 0,20 ha (21 %) Grünfläche - ca. 0,27 ha (28 %). 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht 8.1 Rahmen der Umweltprüfung Die Belange des Umweltschutzes werden im nachfolgen den Umweltbericht zusammengestellt. Der Umweltbericht beinhaltet eine Beschreibung und Bewertung der gegenwärtigen Umweltsi- tuation. Anschließend werden die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens sowie die in Frage kommenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen dargestellt. Maßsta b für die Bewertung der Umweltauswir- kungen sind die in den einschlägigen Fachgesetzen u nd Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für die Bauleitplanung von Bede utung sind. Berücksichtigt werden auch mögliche Planungsalternativen einschließlich der so genannten „Nullvariante“. In den Umweltbericht fließen die Ergebnisse des Sch alltechnischen Gutachtens (nts 2006) so- wie des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags ein. 8.2 Kurzdarstellung der Planung Der Bebauungsplan Nr. 487 schafft die planerischen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Haltepunktes für die Regionalbahn Münster-Coesfeld. Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von knapp 1 ha. Der Bebauungsplan setzt die Bahnanlagen zur Errichtung des Halte- punktes, die Verkehrsflächen einschließlich 39 Stel lplätze sowie Flächen für Ausgleichsflächen fest. Die verkehrliche Erschließung des Gebietes er folgt von der Pienersallee. Die Festsetzung der Verkehrsflächen bereitet eine Anbindung an pote nziell zu entwickelnde Wohn- und Gewer- Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für /g54/g55 /g36/g39/g55 /g48/g56/g49 /g54/g55/g40/g53 Bebauungsplan Nr. 487 Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt Begründung / Seite 6 von 11 beflächen im Nordosten des Plangebietes vor. Die Planung kann in gestufter Form umgesetzt werden (vgl. Kap. 6.2). Während in einer ersten Stufe eine Minimalvariante als Startphase angedacht ist, berücksichtigen die weiteren Stufen die in der Nachbarschaft geplante Wohnbauentwicklun g bzw. Erschließung sowie die Anbin- dung an das Gewerbegebiet Nottulner Landweg. 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind neben den sich unmittelbar aus dem Baugesetzbuch ergebenden Umwelt schutzzielen insbesondere folgende fachgesetzlichen Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Tabelle 1: Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Um weltschutzes Menschen / Gesund- heit Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV ) Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmeverordnung (24. BImSchV) Verkehrslärmschutzrichtlinie 97 (VLärmSchR 97) DIN 18005 Teil 1 (technisches Regelwerk) 22. BImSchV Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung) Wasser Wasserhaushaltsgesetz , Landeswassergesetz ( § 99 LWG ) Klima/Luft 22. BImSchV Landschaft Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelu ng) Das Bebauungsplangebiet liegt innerhalb der Gebiets kulisse des im Aufstellungsverfahren be- findlichen Landschaftsplanes 3 „Roxeler Riedel“. Re chtswirksame Darstellungen und Festset- zungen liegen daraus noch nicht vor. Die Art und Weise, wie die fachgesetzlichen Ziele i m Rahmen der Planung berücksichtigt wer- den, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 8.4.1 Menschen Umweltbeschreibung /-bewertung Die Planung tangiert im Norden einzelne Wohngebäude entlang der Pienersallee. Da für diese Gebäude kein Bebauungsplan vorliegt, erfolgt eine K ategorisierung gemäß Baunutzungsver- ordnung nach der Bestandssituation. Demnach sind di e Wohngebäude östlich der Pienersallee vergleichbar einem Allgemeinen Wohngebiet einzustuf en. Im Westen und Osten des Gebietes befinden sich landwirtschaftliche Hofflächen. Neben den bestehenden Bauflächen ist auch ein gepla ntes Wohngebiet nordöstlich des Plan- gebietes zu berücksichtigen. Vorbelastungen durch Immissionen: Immissionsempfindliche Nutzungen sind innerhalb des Plangebietes selber nicht vorhanden. Die benachbarten Wohngebäude an der Pienersallee si nd Lärmbelastungen durch den Stra- ßen- und Schienenverkehr ausgesetzt. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung Die Beurteilung der mit dem Vorhaben verbundenen Lä rmimmissionen und Lärmschutzmaß- nahmen erfolgt auf der Grundlage des Schalltechnischen Gutachtens (nts 2006). Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für /g54/g55 /g36/g39/g55 /g48/g56/g49 /g54/g55/g40/g53 Bebauungsplan Nr. 487 Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt Begründung / Seite 7 von 11 Öffentliche Parkplätze sind dem öffentlichen Straße nverkehr zuzurechnen und somit nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) zu berec hnen und zu beurteilen. Lärmtechnisch handelt es sich bei der Baumaßnahme um einen Neubau im Sinne der 16. BImSchV, so dass bei einer Überschreitung der festgelegten Richtwert e Lärmschutz zu gewähren ist. Zum Vorteil der Anwohner wurden der Neubau des Parkplatzes und die geplante Zufahrtsstraße als zu- sammenhängende Einheit betrachtet. Berechnungsgrund lage zur Ermittlung der Beurteilungs- pegel sind die „Richtlinien für den Lärmschutz an St raßen“ (RLS-90). Der Berechnung liegt eine Geschwindigkeit von 30 km/h zu Grunde. Darüber hina us ist in der Ausbauphase 3 keine un- mittelbare Anbindung des Haltepunktes an die Piener sallee für Busse vorgesehen und insofern nicht in die Berechnung eingestellt. Nach den Berechnungsergebnissen des Schalltechnisch en Gutachtens werden an den Gebäu- den Pienersallee 55 und 57 die Immissionsgrenzwerte für ein allgemeines Wohngebiet an den der Planung zugewandten Fassaden teilweise überschr itten (vgl. Tabelle), so dass an diesen Gebäuden Anspruchsvoraussetzungen auf Lärmschutzmaß nahmen vorliegen. Die Überschrei- tungen bewegen sich im Rahmen von 0,1 bis 1,9 dB(A) und treten nur nachts auf. Zudem ergibt sich eine Überschreitung der Grenzwerte für den Auß enwohnbereich des Gebäudes Pienersal- lee Nr. 55 (tagsüber). Maßgeblich für die Überschre itungen sind die Emissionen des Busver- kehrs. In den Planungsphasen 1 und 2, d.h. bei ausschließlicher Anfahrung durch PKW, werden die maßgeblichen Immissionswerte noch nicht übersch ritten. Anspruchsvoraussetzungen sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht gegeben. Tabelle 2: Beurteilungspegel Verkehrslärm gemäß Verkehrslärmschutzverordnung unter Zugrundelegung der Realisierung der 3. Planungsphase Immissionsort (max. belasteter Immissi- onspunkt) Immissionspegel Tag / Nacht [dB(A)] Immissionsgrenzwert (WA) Tag / Nacht [dB(A)] Pienersallee 55 I.-Punkt 2.1 (SO) EG 1. OG 57,8 / 50,9 57,1 / 50,2 59 / 49 59 / 49 Pienersallee 55 I.-Punkt 2.5 Außenwohnbereich 60,1 / - 59 / - Pienersallee 57 I.-Punkt 1.3 (SO) EG 1. OG 56,0 / 49,1 56,0 / 49,1 59 / 49 59 / 49 Zum Schutz der Wohngebäude ist vorrangig aktiver Lä rmschutz in Betracht zu ziehen. Im Rah- men des Lärmgutachtens wurden die hierfür erforderl ichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen er- mittelt. Zum Schutz der Bebauung wäre nördlich der Zufahrtsstraße eine Lärmschutzwand von ca. 2,5 bis 3,0 m Höhe und ca. 55 m Länge erforderlich. Aufgrund der vorhandenen Zufahrt zum Gebäude Pienersallee 55 kann jedoch keine durchgehe nde Lärmschutzwand errichtet werden, so dass aus Sicht des Gutachters ein ausreichender aktiver Lärmschutz nicht gewährleistet werden kann. Auf aktiven Lärmschutz wird daher verz ichtet. Die betroffenen Anwohner können insofern nach § 42 BImSchG passive Schallschutzmaßn ahmen (Schallschutzfenster, Lüftungs- anlagen) nach den Regelungen der 24. BImSchV verlan gen. Dies bezieht auch Entschädigun- gen für die erhebliche Beeinträchtigung von Außenwo hnbereichen nach Maßgabe der Ver- kehrslärmschutzrichtlinie 97 mit ein. Der Bebauungs plan enthält einen Hinweis auf die o. g. An- sprüche. Die Überschreitung der Grenzwerte nach der 16. BImSchV beschränkt sich an den betreffenden Gebäuden auf einzelne Fassadenabschnitte in unmitte lbarer Nachbarschaft zur geplanten Er- Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für /g54/g55 /g36/g39/g55 /g48/g56/g49 /g54/g55/g40/g53 Bebauungsplan Nr. 487 Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt Begründung / Seite 8 von 11 schließung des DB-Haltepunktes. An beiden Gebäuden verbleiben aber an den nach Süden gewandten Gebäudeseiten auch weiterhin Bereiche, di e keiner Überschreitung der Grenzwerte unterliegen. Eine verträgliche Lüftung ist hier über die Fenster gewährleistet. Im Hinblick auf die in der Bauleitplanung als Vorso rgestandard heran zu ziehenden Orientie- rungswerte der DIN 18005 würden im Bereich des nord östlich geplanten Wohngebietes die an- zusetzenden Orientierungswerte überschritten. Im en tsprechenden Bauleitplanverfahren sind zukünftig entsprechende Vorkehrungen (z.B. Abstände , Lärmpegelbereiche) zum Schutz vor Schallimmissionen zu treffen. 8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt (Ei ngriffsregelung) Umweltbeschreibung /-bewertung Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst übe rwiegend Ackerflächen. Lediglich ent- lang der Bahngleise sowie dem grabenartigen Gewässe rlauf sind etwas artenreichere Vegetati- onsbestände anzutreffen. Eine besondere Bedeutung/S chutzwürdigkeit für die Tier- und Pflan- zenwelt ist nicht erkennbar. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung Im Rahmen der Realisierung der Planung werden ehema ls offenporige, versickerungsfähige Flächen zu einem wesentlichen Teil durch Verkehrsfl ächen versiegelt. Damit werden diese Be- reiche dem Naturhaushalt auf Dauer entzogen, so das s Eingriffe in Natur und Landschaft ent- stehen. Es werden jedoch überwiegend geringwertige Biotoptypen (zum Großteil Ackerflächen) im Rahmen der Planung in Anspruch genommen. Streng geschützte Arten oder Schutzgebiete von europäischer Bedeutung (FFH-Gebiete/Vogelschutzgebiete) sind nicht betroffen. Mit der Planung erhöht sich die Versiegelung von de rzeit ca. 3,6 % auf ca. 42,6 % (ohne Be- rücksichtigung der Gleisanlage). Unter Berücksichti gung der innerhalb des Plangebietes vorge- sehenen Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere der Aufhe bung der Verrohrung des Gewässer- laufs Nr. 332.4000.400 im Bereich der geplanten Aus gleichsfläche, verbleibt ein Kompensati- onsdefizit von ca. 0,4 ha, das außerhalb des Geltun gsbereiches des Bebauungsplanes in der Hohen Ward (Gemarkung Hiltrup, Flur 35, Flurstück 6 94) nachgewiesen wird. Auf der Aus- gleichsfläche in der Hohen Ward ist die Extensivier ung von Grünlandflächen vorgesehen. Nach Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen ist davon auszuge hen, dass der Eingriff vollständig kompensiert wurde und erheblich nachteilige Umweltauswirkungen nicht zurückbleiben. 8.4.3 Boden Umweltbeschreibung /-bewertung Im Plangebiet liegen staunässegeprägte Parabraunerd en und Pseudogleye, in Gewässernähe auch Grundwasserböden (Gleye) vor. Im Hinblick auf die natürlichen Bodenfunktionen nach dem Bundesbodenschutzgesetz, z.B. als Lebensgrundla ge für Mensch, Tier und Pflanze bzw. als Bestandteil des Naturhaushaltes hat das Gebiet eine mittlere bis hohe Bedeutung. Das landwirtschaftliche Ertragspotenzial ist bei Bodenw ertzahlen von 60 Punkten als vergleichs- weise hoch zu bewerten. Eine besondere Schutzwürdig keit der Böden im Sinne der Bewertung des Geologischen Dienstes NRW liegt nicht vor. Bode nverunreinigungen oder Altlasten/-ver- dachtsflächen sind nicht bekannt. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung Im Rahmen der Planung kommt es durch den Bau der Ve rkehrsflächen zu einer Neuversiege- lung des Bodens mit einem Umfang von rd. 39 % (ohne Berücksichtigung der Gleisanlagen). Zugleich geht mit der baulichen Nutzung des Areals dauerhaft landwirtschaftlich genutzte Flä- che verloren. Im Hinblick auf den im Baugesetzbuch geforderten schonenden Umgang mit Bo- den wird durch die kompakte Planung sichergestellt, dass Bodenversiegelungen auf das not- wendige Maß begrenzt bleiben. Die unvermeidlichen Eingriffe in den Bodenhaushalt werden im Rahmen der Eingriffsregelung in Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für /g54/g55 /g36/g39/g55 /g48/g56/g49 /g54/g55/g40/g53 Bebauungsplan Nr. 487 Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt Begründung / Seite 9 von 11 die Bilanzierung eingestellt und ausgeglichen. 8.4.4 Wasser Umweltbeschreibung /-bewertung Das Gebiet wird durch den namenlosen Wasserlauf Nr. 332.4000.400 gequert, der im weiteren Verlauf dem Meckelbach zufließt. Das Gewässer verlä uft in einem grabenartigen Profil und ist zwischen Bahnlinie und Pienersallee verrohrt. In Gewässernähe ist mit oberflächennahem Grundwasser zu rechnen. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung Der Gewässerlauf wird durch eine vorgesehene Anbind ungsstraße an das Gewerbegebiet Not- tulner Landweg gequert. Bei Realisierung der Querun g ist eine wasserrechtliche Genehmigung gemäß § 99 Landeswassergesetz erforderlich. Im Zuge des Ausbaus der Ausgleichsmaßnahmen ist die Offenlegung des verrohrten Gewäs- serabschnittes auf einer Länge von 35 m vorgesehen. Die Entwässerung des Haltepunktes erfolgt nach Zwis chenspeicherung in einem Stauraumka- nal in den Wasserlauf Nr. 332.4000.400. Die qualita tiven Anforderungen an die Einleitung wer- den im Rahmen der Einleitungserlaubnis sichergestellt. Im Hinblick auf das Grundwasser ergibt sich durch d ie Versiegelung eine gewisse Beeinträchti- gung des Wasserhaushaltes, da eine Versickerung des Niederschlagswassers auf Grund der Bodenverhältnisse nicht möglich ist. Die unvermeidlichen Eingriffe in den Wasserhaushalt werden im Rahmen der Eingriffsregelung in die Bilanzierung eingestellt und ausgeglichen. 8.4.5 Klima / Luft Umweltbeschreibung /-bewertung Dem Plangebiet kommt im Hinblick auf die klimatisch en Funktionen aufgrund der offenen Lage keine besondere Bedeutung zu. Hinsichtlich der Luft qualität liegen keine Erkenntnisse über Be- lastungen vor, die über der üblichen Grundbelastung für Münster liegen. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung Die mit der Planung verbundene Versiegelung führt n icht zu erheblichen Auswirkungen auf das örtliche Klima. Eine nennenswerte Beeinträchtigung der Lufthygiene ist durch den zusätzlichen Verkehr nicht zu erwarten. Die für die Lufthygiene relevanten Grenzwerte der 22. BImSchV werden durch die Planung nicht tangiert. 8.4.6 Landschaft Umweltbeschreibung /-bewertung Der Planungsraum wird durch Ackerflächen und Verkeh rswege (Bahntrasse, Pienersallee) be- stimmt. Angrenzend befinden sich zwei landwirtschaf tliche Höfe sowie zum Wohnen genutzte Gebäude an der Pienersallee. Besonders erhaltenswer te landschaftliche Elemente sind im Plangebiet nicht vorhanden. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung Die Planung führt zu einer Inanspruchnahme von Fläc hen, die sich im Übergang zur freien Landschaft befinden. Die Lage im Landschaftsraum is t durch die Infrastrukturvorgaben vorbe- stimmt. Durch die Anpflanzung von Bäumen und die An lage von Ausgleichsflächen erfolgt ein angemessener Beitrag zur landschaftlichen Einbindun g des Haltepunktes Roxel. Eine weitere Einbindung des Haltepunktes in den Siedlungszusamme nhang erfolgt im Rahmen der beab- Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für /g54/g55 /g36/g39/g55 /g48/g56/g49 /g54/g55/g40/g53 Bebauungsplan Nr. 487 Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt Begründung / Seite 10 von 11 sichtigten Wohnbauentwicklung unmittelbar nördlich des Haltepunktes. 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Umweltbeschreibung /-bewertung Zu berücksichtigende Kulturgüter oder sonstige Sach güter sind mit Ausnahme der landwirt- schaftlichen Nutzflächen im Plangebiet nicht vorhan den bzw. werden in die Planung integriert (Bahntrasse). Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung Eine Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Fläch en ist bei Realisierung der Planung un- vermeidbar (vgl. § 1a (2) BauGB). Hinsichtlich der möglichen Auffindung von Bodendenk mälern enthält der Bebauungsplan ent- sprechende Hinweise zur Berücksichtigung der Kulturgüter. 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter Wechselwirkungen von erheblicher Relevanz sind nich t erkennbar. Wechselseitige Auswirkun- gen werden ansonsten unter den einzelnen betrachtet en Schutzgütern beschrieben und be- wertet. 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Als erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind s olche Wirkungen zu verstehen, die auch unter Berücksichtigung von vorgesehenen Maßnahmen z ur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen. Aus der Planung ergeben sich nach den Regelungen de s Bundesimmissionsschutzgesetzes Anspruchsvoraussetzungen für Lärmschutzmaßnahmen an zwei nördlich des DB-Haltepunktes gelegenen Wohngebäuden. Aus technischen Erwägungen ist ein vorrangig zu gewährender ak- tiver Schallschutz nach Aussage des Gutachters nich t möglich. Stattdessen werden ein ange- messener passiver Lärmschutz und Entschädigungszahl ungen für den beeinträchtigten Au- ßenwohnbereich gewährt. 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante) Im Falle des Verzichtes auf die Planung ist von ein er Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzflä- chen auszugehen. Eine Schienenanbindung des Ortstei ls Roxel käme bis auf weiteres nicht zum tragen. 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Die Lage des Standortes für einen Bahnhaltepunkt in Roxel ist im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans festgelegt worden. Auf der Ebene des Bebauungsplanes kommen keine grundsätzlichen anderweitigen Planungsmöglich keiten in Betracht, die im Umweltbericht darzustellen wären. 8.7 Überwachung (Monitoring) Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwac hen. Sie werden damit in die Lage ver- setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermit teln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Ab- hilfe zu ergreifen. Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtisch en Ausgleichsflächen erfolgt eine konti- nuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der v orgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. Aus der Planung des Bebauungsplanes Nr. 487 ergeben sic h ansonsten keine Hinweise auf konkret Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für /g54/g55 /g36/g39/g55 /g48/g56/g49 /g54/g55/g40/g53 Bebauungsplan Nr. 487 Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt Begründung / Seite 11 von 11 durchzuführende Überwachungsmaßnahmen. Davon unabhä ngig unterrichten allerdings die zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Mitwirkungspfl icht die Stadt Münster, sofern sie im Zu- sammenhang mit der Durchführung des Bebauungsplans Erkenntnisse über erheblich nachtei- lige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB). 8.8 Zusammenfassung Die Stadt Münster plant im Verlauf der Bahnstrecke Münster-Coesfeld die Errichtung eines Schienenhaltepunktes für den Ortsteil Roxel. Durch einen Bebauungsplan sollen durch die Festsetzung entsprechender Verkehrsflächen die plan ungsrechtlichen Voraussetzungen ge- schaffen werden. Bestandteil des Haltepunktes ist d ie zugehörige Infrastruktur in Form von Stellplätzen für Pkw und Fahrräder, Busanbindung etc. Perspektivisch soll über die Flächen des Haltepunktes auch das Gewerbegebiet Nottulner Landw eg angebunden werden. Südlich und westlich des Haltepunktes werden Flächen für Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Mit der Realisierung der Planung sind Lärmimmission en verbunden, die zu Anspruchsvoraus- setzungen nach der Verkehrslärmschutzverordnung an benachbarten Wohngebäuden führen. Zur Minderung der Beeinträchtigung sind passive Maß nahmen an den Gebäuden vorgesehen. Vorrangig zu prüfende aktive Lärmschutzmaßnahmen we rden aus technischen Gründen nicht in Betracht gezogen. Die mit der Planung einhergehenden Eingriffe in Nat ur und Landschaft werden durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen innerhalb und auß erhalb des Geltungsbereiches kompen- siert. Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahme erfolgt auc h die Öffnung eines rd. 35 m langen Grabens zwischen Bahnstrecke und Pienersallee. Die mit der Planung verbundenen nachteiligen Auswir kungen auf die Umwelt können mit den vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderun g und zum Ausgleich insgesamt wei- testgehend kompensiert werden. Von einzelnen Anwohn ern im Bereich der Pienersallee müs- sen hinsichtlich der Lärmimmissionen im gesetzlich zulässigen Rahmen Verschlechterungen gegenüber der heutigen Situation hingenommen werden. 9. Durchführungsmaßnahmen Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes sind als Maß nahmen zur Ordnung des Grund und Bodens freihändige vertragliche Vereinbarungen zwis chen der Stadt Münster und den beteilig- ten Grundstückseigentümern vorgesehen, und, falls d iese Verhandlungen nicht zum Ziele füh- ren sollten, hilfsweise die Enteignung. Die Verwirklichung des Bebauungsplanes wird sich au f die persönlichen Lebensumstände der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen zwa r auswirken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind jedo ch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. Der Ausbau soll auf der Grundlage des Bebauungsplan es erfolgen. Ein Ausbau in Teilab- schnitten bleibt vorbehalten. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ a ls Satzung be- schlossenen Bebauungsplan Nr. 487: Roxel – Pienersa llee, neuer DB- Haltepunkt Münster, __________ Dr. Tillmann Oberbürgermeister Anlage□1 zur□Begründung Grenzen□des Bebauungsplanes Stadtplanung Verkehrsplanung Amt für Stadtentwicklung STADT MÜNSTER B B T axi H H Schotter-rasen z.Zt. verrohrt Linie19 Linie 19 verschließbare Fahrradabstellanlage Pienersallee□□L 529 Anlage 2.1 zur Begründung gepl. komb. Geh -□u. Radweg Straßenbau□NRW Gezeichnet Bearbeitet Anlage Nientiedt Wittkamp Name 01.03.06 1 : 1000 Blatt Nr. Reg. Nr. Datum 2.1 MaßstabLageplan 3□-□Phasen□- Erschließungskonzept Phase 1 Roxel□-□Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt WA B B T axi NL=110m B B T axi H H Linie19 Linie 19 Gezeichnet Bearbeitet Anlage Nientiedt Wittkamp Name 01.03.06 1 : 1000 Blatt Nr. Reg. Nr. Datum 2.2 MaßstabLageplan 3□-□Phasen□- Erschließungskonzept Phase 2 verschließbare Fahrradabstellanlage Pienersallee□□L 529 Anlage 2.2 zur Begründung gepl. komb. Geh -□u. Radweg Straßenbau□NRW Stadtplanung Verkehrsplanung Amt für Stadtentwicklung STADT MÜNSTER Roxel□-□Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt WA GE GE B B T axi NL=110m B U S B U S H H Linie 19 / Linie 20 Linie19 Linie19 Linie19/ / Linie Linie 20 20 Gezeichnet Bearbeitet Anlage Nientiedt Wittkamp Name 01.03.06 1 : 1000 Blatt Nr. Reg. Nr. Datum 2.3 MaßstabLageplan 3□-□Phasen□- Erschließungskonzept Phase 3 verschließbare Fahrradabstellanlage gepl. komb. Geh -□u. Radweg Straßenbau□NRW Pienersallee□□L 529 Anlage 2.3 zur Begründung Stadtplanung Verkehrsplanung Amt für Stadtentwicklung STADT MÜNSTER Roxel□-□Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt
V-0657-2007-Anlage-1-Stellungnahmen.pdf
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. 657/2007 Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 1 von 3 Bebauungsplan Nr. 487: Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt Zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauun gsplans Nr. 487 vom 12.03.2007 bis zum 12.04.2007 wurden folgende Stellungnahmen vorgetragen: 1. Der Heimat- und Kulturkreis Roxel e.V. regt an, bei der Planung des neuen DB-Haltepunktes eine direkte Radwegverbindung vom Haltepunkt zum Ge werbegebiet Nottulner Landweg zu berücksichtigen, da ansonsten der Radverkehr über d ie stark befahrene Pienersallee zum Nottulner Landweg fahren müsse. Stellungnahme der Verwaltung: Der verkehrtechnische Entwurf sieht vor, den geplan ten Haltepunkt über eine 6,50 m breite Straße mit dem Nottulner Landweg zu verbinden. Dies e Straße ist ansatzweise im Entwurf zum Bebauungsplan bereits nachrichtlich dargestellt . Gemäß dem Verkehrsführungskonzept wird ein Teilstück dieser Straße zwischen der Wende anlage des Haltepunktes und der Er- schließungsstraße des zukünftigen Gewerbegebietes a usschließlich dem Linienbus- und Radverkehr vorbehalten bleiben. Eine Durchfahrt für den motorisierten Individualverkehr (MIV) vom Nottulner Landweg zum Haltepunkt ist nich t vorgesehen. Im weiteren Verlauf nutzt der Linienbus- und Radverkehr gemeinsam mit d em MIV diese Erschließungsstraße im Mischverkehr. Das Kfz-Verkehrsaufkommen wird hinsic htlich der Nutzungsansprüche des Radverkehrs als verträglich eingestuft, so dass ein e eigenständige Radwegverbindung vom Haltepunkt zum Gewerbegebiet Nottulner Landweg aus Gründen der Verkehrssicherheit für nicht erforderlich angesehen wird. Die konzeptionelle Radverkehrsführung beinhaltet ei ne direkte Wegeverbindung für den Radverkehr vom Gewerbegebiet Nottulner Landweg zum Haltepunkt, so dass die Anregung ihren Eingang in das Verkehrsführungskonzept bereits gefunden hat. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2. Der Wasser- und Bodenverband – Unterhaltungsverb and IV, Havixbeck-Roxel – teilt mit, dass für die geplante Entrohrung (Offenlegung) eine s Teilstückes des Verbandsgewässers Nr. 101.9 (332.4000.400) sowie für die Erstellung e iner neuen Überfahrt über dieses Gewäs- ser eine Genehmigung nach § 99 oder § 31 Landeswass ergesetz (LWG) erforderlich ist. Des Weiteren soll aus der vorhandenen und geplanten Ver siegelung Oberflächenwasser in das Gewässer Nr. 101.9 eingeleitet werden. Hierfür ist eine Genehmigung nach § 7 Wasser- haushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Sowohl die Genehmigung nach § 99 oder § 31 LWG als auch nach § 7 WHG sind zweckmäßig über die Untere W asserbehörde (UWG) der Stadt Münster beim Wasser- und Bodenverband einzuholen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Untere Wasserbehörde der Stadt Münster wird den Wasser- und Bodenverband im Rah- men des Genehmigungsverfahrens beteiligen. Während eines Ortstermins am 05.06.2007 wurde Vertr etern des o. a. Wasser- und Boden- verbandes dargelegt, wie die Zugänglichkeit zum Gew ässer geplant ist, damit eine Unter- haltung nach der Satzung des Verbandes gewährleiste t werden kann. Hiernach wird die Zu- gänglichkeit zur unmittelbar an der Pienersallee an grenzenden Ausgleichsfläche und dem entrohrten Gewässerlauf über die vorhandene Grundst ückszufahrt Pienersallee gegenüber der Zufahrt zum Hof Berning sichergestellt. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 487 Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 2 von 3 Die Gewässerunterhaltung für das Teilstück nordöstl ich der Bahnlinie erfolgt über die vom Haltepunkt zum Nottulner Landweg geplante Verbindungsstraße. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 3. Das Eisenbahnbundesamt teilt mit, dass für das b aurechtliche Verfahren die Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines Eis enbahngesetz (AEG) vorgeschrie- ben ist. Sofern die Stadt Münster die Planungen und die Realisierung durchführen möchte, sind die Planunterlagen durch die DB Station & Serv ice AG unter Beteiligung der DB Netz AG, Regionalbahn Münster, dem Eisenbahnbundesamt vo rzulegen. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die DB Station & Service AG der S tadt Münster eine Vollmacht für die Pla- nung und Durchführung zur Errichtung des neuen DB Haltepunktes erteilt. Stellungnahme der Verwaltung: Die aufgezeigten Hinweise bzgl. des baurechtlichen Verfahrens werden zur Kenntnis ge- nommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 4. Der Zweckverband SPNV Münsterland teilt mit, das s die Bedienung des Haltepunktes Müns- ter-Roxel im Zusammenhang mit dem Ausbau der Streck e Münster – Coesfeld und den Pla- nungen für Münster-Mecklenbeck zu sehen ist. Eine u neingeschränkte Bedienung des Hal- tepunktes Münster-Roxel mit allen Zügen ist mit der bestehenden Streckenhöchstgeschwin- digkeit im Abschnitt Havixbeck – Mecklenbeck nach A ussage von DB Netz nur mit einer Zugbegegnung in Münster-Mecklenbeck möglich. Der im Infrastrukturbedarfsplan NRW ent- haltene Ausbau der Strecke Münster – Coesfeld würde über eine Bedienung des heutigen Leistungsumfanges der RB 63 hinaus auch einen ganzt ägigen Halbstundentakt der RB 63 mit Halt in Münster-Roxel ermöglichen. Stellungnahme der Verwaltung: Die aufgezeigten Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 5. Die Stadtwerke Münster GmbH – Strom-, Gas-, Wass er- und Fernwärmeversorgung - teilen mit, dass einige der im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellten Baumstandorte nur reali- siert werden können, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz der vorhandenen Stromkabel ergriffen würden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Standorte der anzupflanzenden Bäume sind im Beb auungsplanentwurf ohnehin nur als Vorschlag dargestellt und somit variabel. Im Rahmen der Ausbauplanung wird dieser Punkt noch einmal in ökonomischer und ökologischer Hinsicht geprüft. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 6. Vertreter der Behindertenkommission und der Koor dinierungsstelle für Behindertenfragen der Stadt Münster erörterten mit dem Planverfasser anhand des Bebauungsplanentwurfes die behindertengerechte Ausgestaltung des geplanten Haltepunktes. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Bebauungsplan Nr. 487 Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 3 von 3 Stellungnahme der Verwaltung: Die aufgezeigten Hinweise und Anregungen – wie barr ierefreier Zugang zum Haltepunkt, Blindenleitsystem (taktile Beläge), Rampenneigung, Behindertenstellplätze, Verknüpfung Bus/Schiene, Bedienbarkeit des Fahrscheinautomaten - wurden im Rahmen der Vorent- wurfsplanung bereits vom Grundsatz her beachtet und werden im Detail im Rahmen der Ausbauplanung auch weiterhin berücksichtigt. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 7. Von der DB Services Immobilien GmbH / DB Netz AG erfolgte zunächst keine Zustimmung aus Gründen die wie folgt dargelegt wurden: Der Bebauungsplan und die damit vorgestellten Bauphasen werden kritisch gesehen, weil a) während der Bauphasen Mehrverkehr den Bahnübergang Pienersallee belasten, b) die Zufahrtstraße zum Baufeld im Bereich der Räu mstrecke des Bahnübergang Pienersal- lee liegt, was nicht sein darf, c) die Auswirkungen auf den Bahnübergang „Nottulner Landweg“ (Endzustand) hinsichtlich der Mehrverkehre und der Räum- und Schleppkurven nicht erläutert werden. Stellungnahme der Verwaltung: Die aufgezeigten Vorbehalte konnten in einem Abstim mungsgespräch vom 22.06.2007 aus- geräumt werden. Nachfolgend erfolgte mit Schreiben vom 17.07.2007 die Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes seitens der DB Services Immobilien GmbH. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 8. Ein Eingeber regt die Anlage eines ungefährliche n Radweges von Albachten zum geplanten Haltepunkt Roxel an. Stellungnahme der Verwaltung: Die Anlage eines Radweges an der L 529 von Albachte n nach Roxel fällt in die Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW und ist nicht Geg enstand dieses Bebauungsplanver- fahrens. Laut Aussage des Landesbetriebs Straßenbau NRW ist die Maßnahme durch den Regional- rat der Bezirksregierung im Radwegeprogramm derzeit auf Platz 7 priorisiert und eine kurz- fristige Umsetzung im Jahr 2008 nicht zu erwarten. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 9. Der gleiche Eingeber bittet um eine Verschiebung der Ankunftszeiten der Züge in Coesfeld entsprechend seinen beruflichen Bedürfnissen. Stellungnahme der Verwaltung: Regelungen zum Fahrplan sind nicht Gegenstand des B ebauungsplanverfahrens. Die Fahr- pläne werden vom Zweckverband SPNV Münsterland aufg estellt und dabei die Abfahrtszei- ten der Regionalverkehrszüge auf die Fernverkehrszüge abgestimmt. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.
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P P Kerkkamp Weg Pienersallee Edelkampsfeld Eisenbahn Empel-Rees - Münster L 529 Pienersallee Nottulner Landweg Weg Weg verschließbare Fahrradabstellanlage Flur 39 Flur 38 65 524 528 526 63 40 281 39 504 82 30 246 277 339 59 93 499 346 17 101 43 45a 45 47 54 47a 49 51 51a 53 55 65 82 102 1 104 106 103 105 58 57 66 76 80 54a 302 85 266 264 268 501 331 332 500 274 429 430 278 175 101 520 100 99 522 367 519 422 311 423 103 303 301 317 314 27 94 64 95 29 90 1 16 86 85 Anlage 4 zur Vorlage Nr. 657/2007 Bebauungsplan Nr. 487 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für VERKLEINERUNG / Maßstab 1:2000 ST ADT M TÜNS ER
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bebauungsplan Nr. 487 (amtlicher Umring) amtlich
- Pienersallee 43
- Nottulner Landweg
Bebauungsplan Nr. 487
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxel - Pienersallee / Neuer DB- Haltepunkt
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0657/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.09.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37