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V/0657/2007

Bebauungsplan Nr. 487 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlagen 14.09.2007

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V-0657-2007-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen.pdf

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Beschlussvorlage

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V-0657-2007-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen.pdf

1828 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 657/2007 
Bebauungsplan Nr. 487: „Roxel – Pienersallee, neuer DB- Haltepunkt“ 
Textliche Festsetzungen 
Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 
 
1. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von 
Straßen, Teil: Knotenpunkte, Abschnitt 1: Plan- 
gleiche Knotenpunkte (RAS-K-1) sind im Ein- 
mündungsbereich der Anliegerfahrbahn in die L 
529 (Pienersallee) die erforderlichen Sichtdrei- 
ecke von jeglicher Sichtbehinderung zwischen 
0,80 m und 2,50 m ständig freizuhalten. 
 
 
Hinweise 
 
1.  Lärmvorsorge – gemäß 16. Verordnung zum 
Bundesimmissionsschutzgesetz (16. BImSchV 
– Verkehrslärmschutzverordnung) 
Gemäß Lärmtechnischer Untersuchung besteht 
für die im Lageplan zum Bebauungsplan mit 
einem roten Balken gekennzeichneten Gebäu- 
deseiten und einen Außenwohnbereich (Frei- 
sitz) vom Grundsatz her Anspruch auf passiven 
Lärmschutz gem. 16. BImSchV. Der Anspruch 
besteht für alle Räume und Nutzflächen, die 
nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von 
Menschen bestimmt sind. Die Umsetzung nach 
den Regelungen der 24. BImSchV soll zeit- 
gleich mit Beginn der Baumaßnahmen zur Fer- 
tigstellung des Haltepunktes erfolgen. Die Stadt 
Münster stellt die hierfür erforderlichen Fi- 
nanzmittel bereit. 
 
2. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler 
(kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauer- 
werk, Einzelfunde, aber auch Veränderungen 
oder Verfärbungen in der natürlichen Bodenbe- 
schaffenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung 
von Bodendenkmälern ist der Stadt Münster 
oder dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe, Westf. Museum für Archäologie – Lan- 
desmuseum und Amt für Bodendenkmalpflege, 
unverzüglich anzuzeigen (§§ 15, 16 DSchG 
NW). 
 
Die Entdeckungsstelle ist 3 Werktage nach ei- 
ner mündlichen und eine Woche nach einer 
schriftlichen Anzeige unverändert zu erhalten.

Beschlussvorlage

1975 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 487: Roxel - Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.10.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
18.10.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
24.10.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
24.10.2007 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 487 „Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt“ wird auf-
grund der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung be-
schlossen. 
Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 487 wird ebenfalls beschlossen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die vorstehenden Beschlussvorschläge keine zusätz-
lichen Kosten und keine weiteren Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Münster hat am 14.07.2004 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 
Nr. 487 „Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt“ gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplans 
hat vom 12.03. bis zum 12.04.2007 öffentlich ausgelegen. 
Zur Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen vorgetragen. Da sich 
Beschlüsse zu sämtlichen Stellungnahmen erübrigen, kann somit der Satzungsbeschluss zum 
Bebauungsplan gefasst werden. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
Die zur Realisierung des DB-Haltepunktes Roxel erforderlichen Mittel werden zurzeit auf ca. 1,6 
Mio. € veranschlagt. 
 
I. V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
Vorlagen-Nr.: 
V/0657/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt / Herr  Husmann 
Ruf: 
492 61 57 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.09.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Anlagen: 
1. Stellungnahmen 
2. Begründung 
3. Textliche Festsetzungen 
4. Planverkleinerung

V-0657-2007-Anlage-2-Begründung.pdf

38667 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
/g54/g55 /g36/g39/g55 /g48/g56/g49 /g54/g55/g40/g53 
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 657/2007 
Begründung / Seite 1 von 11 
BEGRÜNDUNG 
zum 
Bebauungsplan Nr. 487: Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt 
Inhalt 
1. Planungsanlass ................................... ................................................................................. 2
2. Geltungsbereich .................................. ................................................................................. 2
3. Planungsrechtliche Situation ..................... ........................................................................... 3
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan......... ........................................................ 3
3.2 Aufhebung von Bebauungsplänen, Landschaftsplänen ............................................... 3
4. Räumliche und strukturelle Situation............. ....................................................................... 3
5. Planungsziel ..................................... .................................................................................... 3
6. Inhalt des Bebauungsplanes ....................... ......................................................................... 3
6.1 Grundzüge der Planung ........................... .................................................................... 3
6.2 Verkehrliche Erschließung....................... ..................................................................... 3
6.3 Ver- und Entsorgung ............................. ....................................................................... 4
6.4 Grünflächen ..................................... ............................................................................. 5
6.5 Altlasten....................................... ................................................................................. 5
6.6 Denkmalschutz ................................... .......................................................................... 5
6.7 Geplanter Geh- und Radweg Pienersallee.......... ......................................................... 5
7. Flächenbilanz .................................... ................................................................................... 5
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht ...... .............................................................. 5
8.1 Rahmen der Umweltprüfung........................ ................................................................. 5
8.2 Kurzdarstellung der Planung ..................... ................................................................... 5
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsch utzes ......................................... 6
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkung sprognose .............................. 6
8.4.1 Menschen ...................................... ....................................................................... 6
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt (Ein griffsregelung) ................................ 8
8.4.3 Boden ......................................... .......................................................................... 8
8.4.4 Wasser........................................ .......................................................................... 9
8.4.5 Klima / Luft.................................. .......................................................................... 9
8.4.6 Landschaft .................................... ........................................................................ 9
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ............ ....................................................... 10
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter .............. ..................................................... 10 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen U mweltauswirkungen ............ 10 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Var iante) ......................................... 10 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten.............. ........................................................... 10 
8.7 Überwachung (Monitoring) ........................ ................................................................. 10 
8.8 Zusammenfassung ................................. .................................................................... 11 
9. Durchführungsmaßnahmen........................... ..................................................................... 11 
Anlage 1:  Grenzen des Bebauungsplanes 
Anlage 2.1 – 2.3: 3-Phasen-Erschließungskonzept – P hasen 1 – 3

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Bebauungsplan Nr. 487 
Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt 
Begründung / Seite 2 von 11 
1. Planungsanlass 
Die Reaktivierung des Haltepunktes Roxel war seit Mitte der 1990er Jahre integraler Bestandteil 
umfassender Verkehrsuntersuchungen. Die hieraus ent wickelten Handlungsempfehlungen und 
Zielvorstellungen wurden dem „Raumfunktionalen Konz ept Münster 2010“ zugrunde gelegt und 
mit der Übernahme des geplanten Haltepunktes Roxel in den Stadtteilrahmenplan Roxel – 
Stand: Januar 2002 – und nachfolgend auch im Fläche nnutzungsplan für den betrachteten Be-
reich fortgeschrieben. 
Wesentliche Ziele, die mit der Wiedereröffnung des Haltepunktes Roxel verbunden werden, 
sind: 
- Optimierung des ÖPNV-Angebotes sowohl für die Rox eler Wohnbevölkerung als auch 
für den aus dem westlichen Münsterland einströmenden Kfz-Pendlerverkehr, 
- Angebot einer schnellen und direkten Innenstadtve rbindung an die Binnenpendler bei 
gleichzeitig optimierter Regionalanbindung an die Auspendler, 
- Verlagerung des Kfz-Durchgangsverkehrs auf den Bu s oder die Schiene, 
- Angebot an den Berufs- und Ausbildungsverkehr aus  dem westlichen Münsterland mit 
dem Zielbereich Kliniken/Universität/Fachhochschule, 
- frühzeitige Feinverteilung der Pendler am Haltepu nkt Roxel zu den Zielorten im Westen 
der Stadt mit dem Ergebnis kürzerer Reisezeiten ein erseits als auch ein hierdurch zu 
erwartender Entlastungseffekt des Hauptbahnhofes un d der Anschlussverkehre ande-
rerseits. 
Chronologie der wichtigsten Grundsatzbeschlüsse und  Publikationen, die u. a. auch die 
Reaktivierung des Haltepunktes Roxel zum Inhalt hatten: 
- Gesamtverkehrsplan Münster 1986 (GVP ’86) 
- ÖPNV-Förderprogramm Münster 1991 
- Verkehrsbericht Münster 1993 
- Verkehrsuntersuchung Roxel/westliches Münsterland  - Vorlage Nr. 1230/93 Bau an den 
Planungsausschuss 
- Abschlussbericht des Regionalausschusses Münster zur Kursbuchstrecke 408 Münster - 
Coesfeld - Vorlage Nr. 549/94 Bau an den Planungsausschuss 
- Verkehrsentlastung Roxel - Vorlage Nr. 881/96 Bau  an den Planungsausschuss 
-  Erster Nahverkehrsplan der Stadt Münster (1. SPN V) - Vorlage Nr. 831/97 Bau an den 
Rat der Stadt Münster 
- Münster 2010 
"Planungen und Projekte für ein zukunftsfähiges Münster" - Stand: Mai 1999 
- Stadtteilrahmenplan Münster-Roxel - Stand: Januar  2002 
2. Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich befindet sich am südwestlichen Stadtteilrand von Roxel und erstreckt sich 
vom Bahnübergang Pienersallee in südöstlicher Richtung zur Gleisanlage der DB AG.  
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Roxel, 
Flur 36,  
Flurstücke 99, 100, 103, 520, 522 und Teile der Flurstücke 101, 175, 281, 422, 519, 521. 
Die Grenze des Plangebietes ist im Bebauungsplan du rch einen grauen Farbstreifen bezeich-
net.

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Verkehrsplanung 
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Bebauungsplan Nr. 487 
Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt 
Begründung / Seite 3 von 11 
3. Planungsrechtliche Situation 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet  als Wohnbaufläche, Grünfläche und als 
Fläche für Bahnanlagen mit Haltepunkt dargestellt. Der Bebauungsplan basiert auf dem fortge-
schriebenen Flächennutzungsplan und berücksichtigt das Entwicklungsgebot (§ 8 (2) BauGB). 
3.2 Aufhebung von Bebauungsplänen, Landschaftspläne n 
Rechtskräftige Bebauungspläne und Landschaftspläne werden von dieser Maßnahme nicht be-
rührt. 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
Der Haltepunkt Roxel liegt am südwestlichen Stadtte ilrand von Roxel in unmittelbarer Nähe des 
Bahnüberganges (BÜ) Pienersallee der Kursbuchstreck e 408 Münster - Coesfeld. Das Roxeler 
Stadtteilzentrum am Pantaleonplatz befindet sich ca . 1 km nordöstlich vom geplanten Halte-
punkt entfernt. Die zu überplanenden Flächen werden  gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt 
und über die vorhandene Anliegerstraße und die Pienersallee erschlossen. 
5. Planungsziel 
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes soll Re chtssicherheit für den weiteren Planungs-
prozess geschaffen werden. 
6. Inhalt des Bebauungsplanes 
6.1 Grundzüge der Planung 
Das Bebauungsplankonzept sieht die Errichtung eines  DB-Haltepunktes als Mobilstation mit 39 
Stellplätzen und Fahrradabstellanlagen sowie einer direkten Bus-Schiene-Verknüpfung vor. 
6.2 Verkehrliche Erschließung 
Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Quell- un d Zielverkehrsaufkommens wurde ein 3-
Phasen-Erschließungskonzept erarbeitet. Zielsetzung  war, die verkehrliche Erschließung des 
Haltepunktes unter Verzicht auf eine Erneuerung der  vorhandenen technischen Sicherung der 
Bahnübergänge Pienersallee und Nottulner Landweg gewährleisten zu können. 
Bauphase 1 
Die verkehrliche Erschließung des Haltepunktes für Pkw, Unterhaltungsdienste, Radfahrer und 
Fußgänger erfolgt über die vorhandene Anliegerzufah rt südlich des Hauses Pienersallee 57. 
Zur mittelbaren Verknüpfung des Bus- und Schienenve rkehrs werden im Bereich Pienersallee 
51 - 55 zwei Haltestellen der Linie 10 als Interims lösung eingeplant. Der Abstand des Halte-
punktes zu diesen Haltestellen beträgt ca. 150 m. D ie genaue Lage dieser Haltestellen wird im 
weiteren Planungsprozess festgelegt. Eine Verknüpfu ng der Linie 1 (früher Linie 20) mit dem 
Haltepunkt erfolgt aufgrund der fehlenden Wendemögl ichkeit zu einem späteren Zeitpunkt (s. 
Phase 2). 
Der Haltepunkt Roxel wird in der Startphase als Mob ilstation mit nachfolgenden Ausstattungs-

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Bebauungsplan Nr. 487 
Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt 
Begründung / Seite 4 von 11 
merkmalen geplant: 
- Park & Ride – Anlage mit 14 Pkw-Stellplätzen (1. Bauabschnitt – Minimalvariante) 
- 2 Behindertenstellplätze 
- 2 Taxistände 
- überdachte, gegen Vandalismus und Diebstahl gesch ützte Fahrradabstellanlagen 
- überdachte, frei zugängliche Fahrradstellplätze 
- Ausstattung auf dem Bahnsteig: DB-Pluspunkt als M ini-/Midi-Version, Fahrgastunter-
stände 
- behindertengerechter Zugang zum Bahnsteig. 
Bauphase 2 
Mit Beginn der baulichen Entwicklung des nordöstlic h des Haltepunktes geplanten Wohngebie-
tes kann auch der 2. Bauabschnitt auf der Grundlage  des vorliegenden Vorentwurfes realisiert 
werden. Die verkehrliche Erschließung wird in der b estehenden Form (Phase 1) beibehalten. 
Der Baustellenverkehr, sowohl des Haltepunktes (2. Bauabschnitt) als auch der des geplanten 
Wohngebietes, wird über die Baustraße (zugleich zuk ünftige Erschließungsstraße des Wohn-
gebietes) mit Anbindung an die Pienersallee im Bereich nördlich des Grundstückes Pienersallee 
43 und dem Meckelbach abgewickelt. Der allgemeine Q uell- und Zielverkehr des geplanten 
Wohngebietes sowie der Baustellenverkehr werden aus schließlich über diese Zufahrt sicherge-
stellt, während der Quell- und Zielverkehr des Halt epunktes (Pkw, Unterhaltungsdienste, Rad-
fahrer und Fußgänger) weiterhin die vorhandene Anli egerzufahrt im Bereich des Bahnübergan-
ges Pienersallee nutzt. Die Verknüpfung der Linie 10 mit dem Haltepunkt bleibt unverändert mit- 
telbar mittels der Haltestellen Pienersallee besteh en. Die Linie 1 wird nach Fertigstellung der 
Wohnbebauung und des Haltepunktes über die Erschlie ßungsstraße des Neubaugebietes an 
den Haltepunkt unmittelbar angebunden. Eine Zu- bzw . Abfahrt des Busverkehrs über die An-
liegerstraße am Bahnübergang ist nicht mehr geplant . Das Stellplatzangebot am Haltepunkt er-
höht sich nach Fertigstellung des 2. Bauabschnittes  auf 39 Stellplätze (einschließlich 2 Behin-
derten- und 2 Taxistellplätze). Unter der Annahme e iner maximalen Parkplatzauslastung wird 
das hieraus resultierende Quell- und Zielverkehrsau fkommen hinsichtlich der Verkehrssicher-
heitsaspekte am Bahnübergang als unkritisch angesehen. 
Bauphase 3 
Im Zuge der geplanten Erweiterung des südöstlich de s Haltepunktes gelegenen Gewerbege-
bietes wird der Haltepunkt über eine Verbindungsstr aße mit dem Nottulner Landweg verknüpft. 
Die Linie 10 würde sodann vom Nottulner Landweg übe r das Gewerbegebiet den Haltepunkt di-
rekt anfahren. Die Abfahrt vom Haltepunkt in Richtu ng Roxel-Zentrum erfolgt über die Erschlie-
ßungsstraße des Wohngebietes mit Anschluss an die P ienersallee nördlich des Grundstückes 
Pienersallee 43. Die Linienführung der Linie 1 wird unverändert beibehalten. 
In Abhängigkeit des sich entwickelnden Verkehrsaufk ommens sind ggf. ergänzende verkehrs-
lenkende Maßnahmen vorzusehen (Stichwort: Schleichv erkehr Nottulner Landweg – Pienersal- 
lee). 
6.3 Ver- und Entsorgung 
Der geplante Haltepunkt wird sich auf den vorhanden en Leitungsbestand der Versorgungsträ-
ger nicht nachteilig auswirken. Die Entwässerung de s Haltepunktes wird mittels einer Zwi-
schenspeicherung des Oberflächenwassers in einem St auraumkanal und nachfolgendem Ab-
fluss zum anliegenden Fließgewässer Nr. 332.4000.40 0 sichergestellt. Die sonstigen ver- und 
entsorgungstechnischen Einrichtungen des Haltepunkt es (Strom, Telefon, Wasser und 
Schmutzwasser) sind aufgrund der Nähe zum Leitungsb estand Pienersallee problemfrei zu be-
werkstelligen. 
Das vorhandene Umspannwerk kann im Bestand belassen werden.

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Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt 
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6.4 Grünflächen 
Die zurzeit südwestlich der Bahnlinie landwirtschaf tlich genutzte Ackerfläche wird als öffentliche 
Grünfläche dargestellt. Gleiches gilt für einen ins gesamt ca. 25 m breiten beidseitigen Ufer-
randstreifen des Gewässerlaufes Nr. 332.4000.400. 
6.5 Altlasten 
Innerhalb des Geltungsbereiches sind Altlastenverdachtsflächen nicht bekannt. 
6.6 Denkmalschutz 
Belange des Bau- und Bodendenkmalschutzes werden in nerhalb des Geltungsbereiches nicht 
berührt. Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist der Stadt Münster oder dem Landschaftsver-
band Westfalen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie /Amt für Bodendenkmalpflege, unver-
züglich anzuzeigen (§15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§16 DSchG). 
6.7 Geplanter Geh- und Radweg Pienersallee 
Die Flächen für den seitens „Straßen NRW“ geplanten  Geh- und Radweg Pienersallee werden 
im Rahmen dieses Verfahrens als Verkehrsfläche/Verkehrsgrün festgesetzt. 
7. Flächenbilanz 
Gesamtfläche   -  ca.  0,97 ha (100 %) 
hiervon: 
Verkehrsfläche  -  ca.  0,50 ha (51 %)  
Flächen der DB AG  - ca. 0,20 ha (21 %) 
Grünfläche   -  ca. 0,27 ha (28 %). 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht  
8.1 Rahmen der Umweltprüfung 
Die Belange des Umweltschutzes werden im nachfolgen den Umweltbericht zusammengestellt. 
Der Umweltbericht beinhaltet eine Beschreibung und Bewertung der gegenwärtigen Umweltsi-
tuation. Anschließend werden die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens sowie die in 
Frage kommenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblicher 
nachteiliger Umweltauswirkungen dargestellt. Maßsta b für die Bewertung der Umweltauswir-
kungen sind die in den einschlägigen Fachgesetzen u nd Fachplänen festgelegten Ziele des 
Umweltschutzes, die für die Bauleitplanung von Bede utung sind. Berücksichtigt werden auch 
mögliche Planungsalternativen einschließlich der so genannten „Nullvariante“. 
In den Umweltbericht fließen die Ergebnisse des Sch alltechnischen Gutachtens (nts 2006) so-
wie des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags ein. 
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
Der Bebauungsplan Nr. 487 schafft die planerischen Voraussetzungen zur Einrichtung eines 
Haltepunktes für die Regionalbahn Münster-Coesfeld.  Das Plangebiet umfasst insgesamt eine 
Fläche von knapp 1 ha. Der Bebauungsplan setzt die Bahnanlagen zur Errichtung des Halte-
punktes, die Verkehrsflächen einschließlich 39 Stel lplätze sowie Flächen für Ausgleichsflächen 
fest. Die verkehrliche Erschließung des Gebietes er folgt von der Pienersallee. Die Festsetzung 
der Verkehrsflächen bereitet eine Anbindung an pote nziell zu entwickelnde Wohn- und Gewer-

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Bebauungsplan Nr. 487 
Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt 
Begründung / Seite 6 von 11 
beflächen im Nordosten des Plangebietes vor. 
Die Planung kann in gestufter Form umgesetzt werden  (vgl. Kap. 6.2). Während in einer ersten 
Stufe eine Minimalvariante als Startphase angedacht  ist, berücksichtigen die weiteren Stufen 
die in der Nachbarschaft geplante Wohnbauentwicklun g bzw. Erschließung sowie die Anbin-
dung an das Gewerbegebiet Nottulner Landweg. 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen  Umweltauswirkungen sind neben den sich 
unmittelbar aus dem Baugesetzbuch ergebenden Umwelt schutzzielen insbesondere folgende 
fachgesetzlichen Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  zu berücksichtigen.  
Tabelle 1: 
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Um weltschutzes 
Menschen / Gesund- 
heit 
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV ) 
Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmeverordnung (24. 
BImSchV) 
Verkehrslärmschutzrichtlinie 97 (VLärmSchR 97) 
DIN 18005 Teil 1 (technisches Regelwerk) 
22. BImSchV  
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt 
Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung) 
Wasser Wasserhaushaltsgesetz , Landeswassergesetz ( § 99 LWG ) 
Klima/Luft 22. BImSchV 
Landschaft Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelu ng) 
Das Bebauungsplangebiet liegt innerhalb der Gebiets kulisse des im Aufstellungsverfahren be-
findlichen Landschaftsplanes 3 „Roxeler Riedel“. Re chtswirksame Darstellungen und Festset-
zungen liegen daraus noch nicht vor. 
Die Art und Weise, wie die fachgesetzlichen Ziele i m Rahmen der Planung berücksichtigt wer-
den, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 
8.4.1 Menschen 
Umweltbeschreibung /-bewertung 
Die Planung tangiert im Norden einzelne Wohngebäude  entlang der Pienersallee. Da für diese 
Gebäude kein Bebauungsplan vorliegt, erfolgt eine K ategorisierung gemäß Baunutzungsver-
ordnung nach der Bestandssituation. Demnach sind di e Wohngebäude östlich der Pienersallee 
vergleichbar einem Allgemeinen Wohngebiet einzustuf en. Im Westen und Osten des Gebietes 
befinden sich landwirtschaftliche Hofflächen. 
Neben den bestehenden Bauflächen ist auch ein gepla ntes Wohngebiet nordöstlich des Plan-
gebietes zu berücksichtigen. 
Vorbelastungen durch Immissionen: 
Immissionsempfindliche Nutzungen sind innerhalb des  Plangebietes selber nicht vorhanden. 
Die benachbarten Wohngebäude an der Pienersallee si nd Lärmbelastungen durch den Stra-
ßen- und Schienenverkehr ausgesetzt. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung 
Die Beurteilung der mit dem Vorhaben verbundenen Lä rmimmissionen und Lärmschutzmaß-
nahmen erfolgt auf der Grundlage des Schalltechnischen Gutachtens (nts 2006).

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Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt 
Begründung / Seite 7 von 11 
Öffentliche Parkplätze sind dem öffentlichen Straße nverkehr zuzurechnen und somit nach der 
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) zu berec hnen und zu beurteilen. Lärmtechnisch 
handelt es sich bei der Baumaßnahme um einen Neubau  im Sinne der 16. BImSchV, so dass 
bei einer Überschreitung der festgelegten Richtwert e Lärmschutz zu gewähren ist. Zum Vorteil 
der Anwohner wurden der Neubau des Parkplatzes und die geplante Zufahrtsstraße als zu-
sammenhängende Einheit betrachtet. Berechnungsgrund lage zur Ermittlung der Beurteilungs-
pegel sind die „Richtlinien für den Lärmschutz an St raßen“ (RLS-90). Der Berechnung liegt eine 
Geschwindigkeit von 30 km/h zu Grunde. Darüber hina us ist in der Ausbauphase 3 keine un-
mittelbare Anbindung des Haltepunktes an die Piener sallee für Busse vorgesehen und insofern 
nicht in die Berechnung eingestellt. 
Nach den Berechnungsergebnissen des Schalltechnisch en Gutachtens werden an den Gebäu-
den Pienersallee 55 und 57 die Immissionsgrenzwerte  für ein allgemeines Wohngebiet an den 
der Planung zugewandten Fassaden teilweise überschr itten (vgl. Tabelle), so dass an diesen 
Gebäuden Anspruchsvoraussetzungen auf Lärmschutzmaß nahmen vorliegen. Die Überschrei-
tungen bewegen sich im Rahmen von 0,1 bis 1,9 dB(A)  und treten nur nachts auf. Zudem ergibt 
sich eine Überschreitung der Grenzwerte für den Auß enwohnbereich des Gebäudes Pienersal- 
lee Nr. 55 (tagsüber). Maßgeblich für die Überschre itungen sind die Emissionen des Busver- 
kehrs. In den Planungsphasen 1 und 2, d.h. bei ausschließlicher Anfahrung durch PKW, werden 
die maßgeblichen Immissionswerte noch nicht übersch ritten. Anspruchsvoraussetzungen sind 
zu diesem Zeitpunkt noch nicht gegeben. 
Tabelle 2: 
Beurteilungspegel Verkehrslärm gemäß Verkehrslärmschutzverordnung 
unter Zugrundelegung der Realisierung der 3. Planungsphase 
Immissionsort 
(max. belasteter Immissi- 
onspunkt) 
Immissionspegel 
Tag / Nacht 
[dB(A)] 
Immissionsgrenzwert (WA) 
Tag / Nacht 
[dB(A)] 
Pienersallee 55 
I.-Punkt 2.1 (SO) 
EG 
1. OG 
57,8 / 50,9 
57,1 / 50,2 
59 / 49 
59 / 49 
Pienersallee 55 
I.-Punkt 2.5  
Außenwohnbereich 60,1 / - 59 / - 
Pienersallee 57 
I.-Punkt 1.3 (SO) 
EG 
1. OG 
56,0 / 49,1 
56,0 / 49,1 
59 / 49 
59 / 49 
Zum Schutz der Wohngebäude ist vorrangig aktiver Lä rmschutz in Betracht zu ziehen. Im Rah-
men des Lärmgutachtens wurden die hierfür erforderl ichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen er-
mittelt. Zum Schutz der Bebauung wäre nördlich der Zufahrtsstraße eine Lärmschutzwand von 
ca. 2,5 bis 3,0 m Höhe und ca. 55 m Länge erforderlich. Aufgrund der vorhandenen Zufahrt zum 
Gebäude Pienersallee 55 kann jedoch keine durchgehe nde Lärmschutzwand errichtet werden, 
so dass aus Sicht des Gutachters ein ausreichender aktiver Lärmschutz nicht gewährleistet 
werden kann. Auf aktiven Lärmschutz wird daher verz ichtet. Die betroffenen Anwohner können 
insofern nach § 42 BImSchG passive Schallschutzmaßn ahmen  (Schallschutzfenster, Lüftungs-
anlagen) nach den Regelungen der 24. BImSchV verlan gen. Dies bezieht auch Entschädigun-
gen für die erhebliche Beeinträchtigung von Außenwo hnbereichen nach Maßgabe der Ver-
kehrslärmschutzrichtlinie 97 mit ein. Der Bebauungs plan enthält einen Hinweis auf die o. g. An-
sprüche. 
Die Überschreitung der Grenzwerte nach der 16. BImSchV beschränkt sich an den betreffenden 
Gebäuden auf einzelne Fassadenabschnitte in unmitte lbarer Nachbarschaft zur geplanten Er-

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Verkehrsplanung 
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Bebauungsplan Nr. 487 
Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt 
Begründung / Seite 8 von 11 
schließung des DB-Haltepunktes. An beiden Gebäuden verbleiben aber an den nach Süden 
gewandten Gebäudeseiten auch weiterhin Bereiche, di e keiner Überschreitung der Grenzwerte 
unterliegen. Eine verträgliche Lüftung ist hier über die Fenster gewährleistet. 
Im Hinblick auf die in der Bauleitplanung als Vorso rgestandard heran zu ziehenden Orientie-
rungswerte der DIN 18005 würden im Bereich des nord östlich geplanten Wohngebietes die an-
zusetzenden Orientierungswerte überschritten. Im en tsprechenden Bauleitplanverfahren sind 
zukünftig entsprechende Vorkehrungen (z.B. Abstände , Lärmpegelbereiche) zum Schutz vor 
Schallimmissionen zu treffen. 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt (Ei ngriffsregelung) 
Umweltbeschreibung /-bewertung 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst übe rwiegend Ackerflächen. Lediglich ent-
lang der Bahngleise sowie dem grabenartigen Gewässe rlauf sind etwas artenreichere Vegetati-
onsbestände anzutreffen. Eine besondere Bedeutung/S chutzwürdigkeit für die Tier- und Pflan-
zenwelt ist nicht erkennbar. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung 
Im Rahmen der Realisierung der Planung werden ehema ls offenporige, versickerungsfähige 
Flächen zu einem wesentlichen Teil durch Verkehrsfl ächen versiegelt. Damit werden diese Be-
reiche dem Naturhaushalt auf Dauer entzogen, so das s Eingriffe in Natur und Landschaft ent-
stehen. Es werden jedoch überwiegend geringwertige Biotoptypen (zum Großteil Ackerflächen) 
im Rahmen der Planung in Anspruch genommen. Streng geschützte Arten oder Schutzgebiete 
von europäischer Bedeutung (FFH-Gebiete/Vogelschutzgebiete) sind nicht betroffen. 
Mit der Planung erhöht sich die Versiegelung von de rzeit ca. 3,6 % auf ca. 42,6 % (ohne Be-
rücksichtigung der Gleisanlage). Unter Berücksichti gung der innerhalb des Plangebietes vorge-
sehenen Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere der Aufhe bung der Verrohrung des Gewässer-
laufs Nr. 332.4000.400 im Bereich der geplanten Aus gleichsfläche, verbleibt ein Kompensati-
onsdefizit von ca. 0,4 ha, das außerhalb des Geltun gsbereiches des Bebauungsplanes in der 
Hohen Ward (Gemarkung Hiltrup, Flur 35, Flurstück 6 94) nachgewiesen wird. Auf der Aus-
gleichsfläche in der Hohen Ward ist die Extensivier ung von Grünlandflächen vorgesehen. Nach 
Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen ist davon auszuge hen, dass der Eingriff vollständig 
kompensiert wurde und erheblich nachteilige Umweltauswirkungen nicht zurückbleiben. 
8.4.3 Boden 
Umweltbeschreibung /-bewertung 
Im Plangebiet liegen staunässegeprägte Parabraunerd en und Pseudogleye, in Gewässernähe 
auch Grundwasserböden (Gleye) vor. Im Hinblick auf die natürlichen Bodenfunktionen nach 
dem Bundesbodenschutzgesetz, z.B. als Lebensgrundla ge für Mensch, Tier und Pflanze bzw. 
als Bestandteil des Naturhaushaltes hat das Gebiet eine mittlere bis hohe Bedeutung. Das 
landwirtschaftliche Ertragspotenzial ist bei Bodenw ertzahlen von 60 Punkten als vergleichs-
weise hoch zu bewerten. Eine besondere Schutzwürdig keit der Böden im Sinne der Bewertung 
des Geologischen Dienstes NRW liegt nicht vor. Bode nverunreinigungen oder Altlasten/-ver-
dachtsflächen sind nicht bekannt. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung  
Im Rahmen der Planung kommt es durch den Bau der Ve rkehrsflächen zu einer Neuversiege-
lung des Bodens mit einem Umfang von rd. 39 % (ohne  Berücksichtigung der Gleisanlagen). 
Zugleich geht mit der baulichen Nutzung des Areals dauerhaft landwirtschaftlich genutzte Flä-
che verloren. Im Hinblick auf den im Baugesetzbuch geforderten schonenden Umgang mit Bo-
den wird durch die kompakte Planung sichergestellt,  dass Bodenversiegelungen auf das not-
wendige Maß begrenzt bleiben. 
Die unvermeidlichen Eingriffe in den Bodenhaushalt werden im Rahmen der Eingriffsregelung in

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Bebauungsplan Nr. 487 
Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt 
Begründung / Seite 9 von 11 
die Bilanzierung eingestellt und ausgeglichen. 
8.4.4 Wasser 
Umweltbeschreibung /-bewertung 
Das Gebiet wird durch den namenlosen Wasserlauf Nr.  332.4000.400 gequert, der im weiteren 
Verlauf dem Meckelbach zufließt. Das Gewässer verlä uft in einem grabenartigen Profil und ist 
zwischen Bahnlinie und Pienersallee verrohrt. 
In Gewässernähe ist mit oberflächennahem Grundwasser zu rechnen. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung 
Der Gewässerlauf wird durch eine vorgesehene Anbind ungsstraße an das Gewerbegebiet Not- 
tulner Landweg gequert. Bei Realisierung der Querun g ist eine wasserrechtliche Genehmigung 
gemäß § 99 Landeswassergesetz erforderlich. 
Im Zuge des Ausbaus der Ausgleichsmaßnahmen ist die  Offenlegung des verrohrten Gewäs-
serabschnittes auf einer Länge von 35 m vorgesehen.
Die Entwässerung des Haltepunktes erfolgt nach Zwis chenspeicherung in einem Stauraumka-
nal in den Wasserlauf Nr. 332.4000.400. Die qualita tiven Anforderungen an die Einleitung wer-
den im Rahmen der Einleitungserlaubnis sichergestellt. 
Im Hinblick auf das Grundwasser ergibt sich durch d ie Versiegelung eine gewisse Beeinträchti-
gung des Wasserhaushaltes, da eine Versickerung des  Niederschlagswassers auf Grund der 
Bodenverhältnisse nicht möglich ist. 
Die unvermeidlichen Eingriffe in den Wasserhaushalt  werden im Rahmen der Eingriffsregelung 
in die Bilanzierung eingestellt und ausgeglichen. 
8.4.5 Klima / Luft 
Umweltbeschreibung /-bewertung 
Dem Plangebiet kommt im Hinblick auf die klimatisch en Funktionen aufgrund der offenen Lage 
keine besondere Bedeutung zu. Hinsichtlich der Luft qualität liegen keine Erkenntnisse über Be- 
lastungen vor, die über der üblichen Grundbelastung für Münster liegen. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung  
Die mit der Planung verbundene Versiegelung führt n icht zu erheblichen Auswirkungen auf das 
örtliche Klima. Eine nennenswerte Beeinträchtigung der Lufthygiene ist durch den zusätzlichen 
Verkehr nicht zu erwarten. Die für die Lufthygiene relevanten Grenzwerte der 22. BImSchV 
werden durch die Planung nicht tangiert. 
8.4.6 Landschaft 
Umweltbeschreibung /-bewertung 
Der Planungsraum wird durch Ackerflächen und Verkeh rswege (Bahntrasse, Pienersallee) be-
stimmt. Angrenzend befinden sich zwei landwirtschaf tliche Höfe sowie zum Wohnen genutzte 
Gebäude an der Pienersallee. Besonders erhaltenswer te landschaftliche Elemente sind im 
Plangebiet nicht vorhanden. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung 
Die Planung führt zu einer Inanspruchnahme von Fläc hen, die sich im Übergang zur freien 
Landschaft befinden. Die Lage im Landschaftsraum is t durch die Infrastrukturvorgaben vorbe-
stimmt. Durch die Anpflanzung von Bäumen und die An lage von Ausgleichsflächen erfolgt ein 
angemessener Beitrag zur landschaftlichen Einbindun g des Haltepunktes Roxel. Eine weitere 
Einbindung des Haltepunktes in den Siedlungszusamme nhang erfolgt im Rahmen der beab-

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Bebauungsplan Nr. 487 
Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt 
Begründung / Seite 10 von 11 
sichtigten Wohnbauentwicklung unmittelbar nördlich des Haltepunktes. 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Umweltbeschreibung /-bewertung 
Zu berücksichtigende Kulturgüter oder sonstige Sach güter sind mit Ausnahme der landwirt-
schaftlichen Nutzflächen im Plangebiet nicht vorhan den bzw. werden in die Planung integriert 
(Bahntrasse). 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung 
Eine Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Fläch en ist bei Realisierung der Planung un-
vermeidbar (vgl. § 1a (2) BauGB). 
Hinsichtlich der möglichen Auffindung von Bodendenk mälern enthält der Bebauungsplan ent-
sprechende Hinweise zur Berücksichtigung der Kulturgüter. 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Wechselwirkungen von erheblicher Relevanz sind nich t erkennbar. Wechselseitige Auswirkun-
gen werden ansonsten unter den einzelnen betrachtet en Schutzgütern beschrieben und be-
wertet. 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Als erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind s olche Wirkungen zu verstehen, die auch 
unter Berücksichtigung von vorgesehenen Maßnahmen z ur Vermeidung, zur Minderung und 
zum Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen. 
Aus der Planung ergeben sich nach den Regelungen de s Bundesimmissionsschutzgesetzes 
Anspruchsvoraussetzungen für Lärmschutzmaßnahmen an  zwei nördlich des DB-Haltepunktes 
gelegenen Wohngebäuden. Aus technischen Erwägungen ist ein vorrangig zu gewährender ak-
tiver Schallschutz nach Aussage des Gutachters nich t möglich. Stattdessen werden ein ange-
messener passiver Lärmschutz und Entschädigungszahl ungen für den beeinträchtigten Au-
ßenwohnbereich gewährt. 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante) 
Im Falle des Verzichtes auf die Planung ist von ein er Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzflä-
chen auszugehen. Eine Schienenanbindung des Ortstei ls Roxel käme bis auf weiteres nicht 
zum tragen. 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Die Lage des Standortes für einen Bahnhaltepunkt in  Roxel ist im Rahmen der Fortschreibung 
des Flächennutzungsplans festgelegt worden. Auf der  Ebene des Bebauungsplanes kommen 
keine grundsätzlichen anderweitigen Planungsmöglich keiten in Betracht, die im Umweltbericht 
darzustellen wären. 
8.7 Überwachung (Monitoring) 
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwac hen. Sie werden damit in die Lage ver-
setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermit teln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Ab-
hilfe zu ergreifen. 
Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtisch en Ausgleichsflächen erfolgt eine konti-
nuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der v orgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. Aus 
der Planung des Bebauungsplanes Nr. 487 ergeben sic h ansonsten keine Hinweise auf konkret

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Bebauungsplan Nr. 487 
Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt 
Begründung / Seite 11 von 11 
durchzuführende Überwachungsmaßnahmen. Davon unabhä ngig unterrichten allerdings die 
zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Mitwirkungspfl icht die Stadt Münster, sofern sie im Zu-
sammenhang mit der Durchführung des Bebauungsplans Erkenntnisse über erheblich nachtei-
lige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB). 
8.8 Zusammenfassung 
Die Stadt Münster plant im Verlauf der Bahnstrecke Münster-Coesfeld die Errichtung eines 
Schienenhaltepunktes für den Ortsteil Roxel. Durch einen Bebauungsplan sollen durch die 
Festsetzung entsprechender Verkehrsflächen die plan ungsrechtlichen Voraussetzungen ge-
schaffen werden. Bestandteil des Haltepunktes ist d ie zugehörige Infrastruktur in Form von 
Stellplätzen für Pkw und Fahrräder, Busanbindung etc. Perspektivisch soll über die Flächen des 
Haltepunktes auch das Gewerbegebiet Nottulner Landw eg angebunden werden. Südlich und 
westlich des Haltepunktes werden Flächen für Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. 
Mit der Realisierung der Planung sind Lärmimmission en verbunden, die zu Anspruchsvoraus-
setzungen nach der Verkehrslärmschutzverordnung an benachbarten Wohngebäuden führen. 
Zur Minderung der Beeinträchtigung sind passive Maß nahmen an den Gebäuden vorgesehen. 
Vorrangig zu prüfende aktive Lärmschutzmaßnahmen we rden aus technischen Gründen nicht 
in Betracht gezogen. 
Die mit der Planung einhergehenden Eingriffe in Nat ur und Landschaft werden durch geeignete 
landschaftspflegerische Maßnahmen innerhalb und auß erhalb des Geltungsbereiches kompen-
siert. Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahme erfolgt auc h die Öffnung eines rd. 35 m langen 
Grabens zwischen Bahnstrecke und Pienersallee. 
Die mit der Planung verbundenen nachteiligen Auswir kungen auf die Umwelt können mit den 
vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderun g und zum Ausgleich insgesamt wei- 
testgehend kompensiert werden. Von einzelnen Anwohn ern im Bereich der Pienersallee müs- 
sen hinsichtlich der Lärmimmissionen im gesetzlich zulässigen Rahmen Verschlechterungen 
gegenüber der heutigen Situation hingenommen werden. 
9. Durchführungsmaßnahmen 
Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes sind als Maß nahmen zur Ordnung des Grund und 
Bodens freihändige vertragliche Vereinbarungen zwis chen der Stadt Münster und den beteilig-
ten Grundstückseigentümern vorgesehen, und, falls d iese Verhandlungen nicht zum Ziele füh-
ren sollten, hilfsweise die Enteignung. 
Die Verwirklichung des Bebauungsplanes wird sich au f die persönlichen Lebensumstände der 
im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen zwa r auswirken, nachteilige Auswirkungen 
in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind jedo ch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher 
nicht erforderlich. 
Der Ausbau soll auf der Grundlage des Bebauungsplan es erfolgen. Ein Ausbau in Teilab-
schnitten bleibt vorbehalten. 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu 
dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ a ls Satzung be-
schlossenen Bebauungsplan Nr. 487: Roxel – Pienersa llee, neuer DB-
Haltepunkt 
Münster, __________ 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

Anlage□1
zur□Begründung
Grenzen□des
Bebauungsplanes

Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
STADT MÜNSTER
B
B T axi
H
H
Schotter-rasen
z.Zt. verrohrt
Linie19
Linie 19
verschließbare
Fahrradabstellanlage
Pienersallee□□L 529
Anlage 2.1
zur Begründung
gepl.
komb.
Geh
-□u.
Radweg
Straßenbau□NRW
Gezeichnet
Bearbeitet
Anlage
Nientiedt
Wittkamp
Name
01.03.06
1 : 1000
Blatt Nr.
Reg. Nr.
Datum
2.1
MaßstabLageplan
3□-□Phasen□-
Erschließungskonzept
Phase 1
Roxel□-□Pienersallee,
neuer DB-Haltepunkt

WA
B
B T axi
NL=110m
B
B T axi
H
H
Linie19
Linie 19
Gezeichnet
Bearbeitet
Anlage
Nientiedt
Wittkamp
Name
01.03.06
1 : 1000
Blatt Nr.
Reg. Nr.
Datum
2.2
MaßstabLageplan
3□-□Phasen□-
Erschließungskonzept
Phase 2
verschließbare
Fahrradabstellanlage
Pienersallee□□L 529
Anlage 2.2
zur Begründung
gepl.
komb.
Geh
-□u.
Radweg
Straßenbau□NRW
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
STADT MÜNSTER
Roxel□-□Pienersallee,
neuer DB-Haltepunkt

WA
GE
GE
B
B T axi
NL=110m
B
U
S
B
U
S
H
H
Linie 19 / Linie 20
Linie19
Linie19
Linie19/
/
Linie
Linie
20
20
Gezeichnet
Bearbeitet
Anlage
Nientiedt
Wittkamp
Name
01.03.06
1 : 1000
Blatt Nr.
Reg. Nr.
Datum
2.3
MaßstabLageplan
3□-□Phasen□-
Erschließungskonzept
Phase 3
verschließbare
Fahrradabstellanlage
gepl.
komb.
Geh
-□u.
Radweg
Straßenbau□NRW
Pienersallee□□L 529
Anlage 2.3
zur Begründung
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
STADT MÜNSTER
Roxel□-□Pienersallee,
neuer DB-Haltepunkt

V-0657-2007-Anlage-1-Stellungnahmen.pdf

8952 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 657/2007 
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 1 von 3 
Bebauungsplan Nr. 487: 
Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt 
 
Zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauun gsplans Nr. 487 vom 12.03.2007 bis zum 
12.04.2007 wurden folgende Stellungnahmen vorgetragen: 
 
1. Der Heimat- und Kulturkreis Roxel e.V. regt an, bei der Planung des neuen DB-Haltepunktes 
eine direkte Radwegverbindung vom Haltepunkt zum Ge werbegebiet Nottulner Landweg zu 
berücksichtigen, da ansonsten der Radverkehr über d ie stark befahrene Pienersallee zum 
Nottulner Landweg fahren müsse. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Der verkehrtechnische Entwurf sieht vor, den geplan ten Haltepunkt über eine 6,50 m breite 
Straße mit dem Nottulner Landweg zu verbinden. Dies e Straße ist ansatzweise im Entwurf 
zum Bebauungsplan bereits nachrichtlich dargestellt . Gemäß dem Verkehrsführungskonzept 
wird ein Teilstück dieser Straße zwischen der Wende anlage des Haltepunktes und der Er-
schließungsstraße des zukünftigen Gewerbegebietes a usschließlich dem Linienbus- und 
Radverkehr vorbehalten bleiben. Eine Durchfahrt für  den motorisierten Individualverkehr 
(MIV) vom Nottulner Landweg zum Haltepunkt ist nich t vorgesehen. Im weiteren Verlauf 
nutzt der Linienbus- und Radverkehr gemeinsam mit d em MIV diese Erschließungsstraße im 
Mischverkehr. Das Kfz-Verkehrsaufkommen wird hinsic htlich der Nutzungsansprüche des 
Radverkehrs als verträglich eingestuft, so dass ein e eigenständige Radwegverbindung vom 
Haltepunkt zum Gewerbegebiet Nottulner Landweg aus Gründen der Verkehrssicherheit für 
nicht erforderlich angesehen wird. 
 
Die konzeptionelle Radverkehrsführung beinhaltet ei ne direkte Wegeverbindung für den 
Radverkehr vom Gewerbegebiet Nottulner Landweg zum Haltepunkt, so dass die Anregung 
ihren Eingang in das Verkehrsführungskonzept bereits gefunden hat. 
 
Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 
 
2. Der Wasser- und Bodenverband – Unterhaltungsverb and IV, Havixbeck-Roxel – teilt mit, 
dass für die geplante Entrohrung (Offenlegung) eine s Teilstückes des Verbandsgewässers 
Nr. 101.9 (332.4000.400) sowie für die Erstellung e iner neuen Überfahrt über dieses Gewäs-
ser eine Genehmigung nach § 99 oder § 31 Landeswass ergesetz (LWG) erforderlich ist. Des 
Weiteren soll aus der vorhandenen und geplanten Ver siegelung Oberflächenwasser in das 
Gewässer Nr. 101.9 eingeleitet werden. Hierfür ist eine Genehmigung nach § 7 Wasser-
haushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Sowohl die Genehmigung nach § 99 oder § 31 LWG als 
auch nach § 7 WHG sind zweckmäßig über die Untere W asserbehörde (UWG) der Stadt 
Münster beim Wasser- und Bodenverband einzuholen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Untere Wasserbehörde der Stadt Münster wird den  Wasser- und Bodenverband im Rah- 
men des Genehmigungsverfahrens beteiligen. 
 
Während eines Ortstermins am 05.06.2007 wurde Vertr etern des o. a. Wasser- und Boden-
verbandes dargelegt, wie die Zugänglichkeit zum Gew ässer geplant ist, damit eine Unter-
haltung nach der Satzung des Verbandes gewährleiste t werden kann. Hiernach wird die Zu-
gänglichkeit zur unmittelbar an der Pienersallee an grenzenden Ausgleichsfläche und dem 
entrohrten Gewässerlauf über die vorhandene Grundst ückszufahrt Pienersallee gegenüber 
der Zufahrt zum Hof Berning sichergestellt.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Bebauungsplan Nr. 487 
Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt 
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 2 von 3 
Die Gewässerunterhaltung für das Teilstück nordöstl ich der Bahnlinie erfolgt über die vom 
Haltepunkt zum Nottulner Landweg geplante Verbindungsstraße. 
 
Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 
 
3. Das Eisenbahnbundesamt teilt mit, dass für das b aurechtliche Verfahren die Zuständigkeit 
des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines Eis enbahngesetz (AEG) vorgeschrie-
ben ist. Sofern die Stadt Münster die Planungen und  die Realisierung durchführen möchte, 
sind die Planunterlagen durch die DB Station & Serv ice AG unter Beteiligung der DB Netz 
AG, Regionalbahn Münster, dem Eisenbahnbundesamt vo rzulegen. Alternativ besteht die 
Möglichkeit, dass die DB Station & Service AG der S tadt Münster eine Vollmacht für die Pla-
nung und Durchführung zur Errichtung des neuen DB Haltepunktes erteilt. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die aufgezeigten Hinweise bzgl. des baurechtlichen Verfahrens werden zur Kenntnis ge-
nommen. 
 
Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 
 
4. Der Zweckverband SPNV Münsterland teilt mit, das s die Bedienung des Haltepunktes Müns-
ter-Roxel im Zusammenhang mit dem Ausbau der Streck e Münster – Coesfeld und den Pla-
nungen für Münster-Mecklenbeck zu sehen ist. Eine u neingeschränkte Bedienung des Hal-
tepunktes Münster-Roxel mit allen Zügen ist mit der  bestehenden Streckenhöchstgeschwin-
digkeit im Abschnitt Havixbeck – Mecklenbeck nach A ussage von DB Netz nur mit einer 
Zugbegegnung in Münster-Mecklenbeck möglich. Der im  Infrastrukturbedarfsplan NRW ent-
haltene Ausbau der Strecke Münster – Coesfeld würde  über eine Bedienung des heutigen 
Leistungsumfanges der RB 63 hinaus auch einen ganzt ägigen Halbstundentakt der RB 63 
mit Halt in Münster-Roxel ermöglichen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die aufgezeigten Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
 
Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 
 
5. Die Stadtwerke Münster GmbH – Strom-, Gas-, Wass er- und Fernwärmeversorgung - teilen 
mit, dass einige der im Bebauungsplan nachrichtlich  dargestellten Baumstandorte nur reali-
siert werden können, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz der vorhandenen Stromkabel 
ergriffen würden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Standorte der anzupflanzenden Bäume sind im Beb auungsplanentwurf ohnehin nur als 
Vorschlag dargestellt und somit variabel. Im Rahmen  der Ausbauplanung wird dieser Punkt 
noch einmal in ökonomischer und ökologischer Hinsicht geprüft. 
 
Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 
 
6. Vertreter der Behindertenkommission und der Koor dinierungsstelle für Behindertenfragen 
der Stadt Münster erörterten mit dem Planverfasser anhand des Bebauungsplanentwurfes 
die behindertengerechte Ausgestaltung des geplanten Haltepunktes.

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Bebauungsplan Nr. 487 
Roxel – Pienersallee, neuer DB-Haltepunkt 
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 3 von 3 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Die aufgezeigten Hinweise und Anregungen – wie barr ierefreier Zugang zum Haltepunkt, 
Blindenleitsystem (taktile Beläge), Rampenneigung, Behindertenstellplätze, Verknüpfung 
Bus/Schiene, Bedienbarkeit des Fahrscheinautomaten - wurden im Rahmen der Vorent-
wurfsplanung bereits vom Grundsatz her beachtet und  werden im Detail im Rahmen der 
Ausbauplanung auch weiterhin berücksichtigt. 
 
Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 
 
7. Von der DB Services Immobilien GmbH / DB Netz AG  erfolgte zunächst keine Zustimmung 
aus Gründen die wie folgt dargelegt wurden: 
Der Bebauungsplan und die damit vorgestellten Bauphasen werden kritisch gesehen, weil  
 
a) während der Bauphasen Mehrverkehr den Bahnübergang Pienersallee belasten, 
 
b) die Zufahrtstraße zum Baufeld im Bereich der Räu mstrecke des Bahnübergang Pienersal- 
lee liegt, was nicht sein darf, 
 
c) die Auswirkungen auf den Bahnübergang „Nottulner  Landweg“ (Endzustand) hinsichtlich 
der Mehrverkehre und der Räum- und Schleppkurven nicht erläutert werden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die aufgezeigten Vorbehalte konnten in einem Abstim mungsgespräch vom 22.06.2007 aus-
geräumt werden. Nachfolgend erfolgte mit Schreiben vom 17.07.2007 die Zustimmung zum 
Entwurf des Bebauungsplanes seitens der DB Services Immobilien GmbH. 
 
Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 
 
8. Ein Eingeber regt die Anlage eines ungefährliche n Radweges von Albachten zum geplanten 
Haltepunkt Roxel an. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Anlage eines Radweges an der L 529 von Albachte n nach Roxel fällt in die Zuständigkeit 
des Landesbetriebs Straßenbau NRW und ist nicht Geg enstand dieses Bebauungsplanver-
fahrens. 
Laut Aussage des Landesbetriebs Straßenbau NRW ist die Maßnahme durch den Regional-
rat der Bezirksregierung im Radwegeprogramm derzeit  auf Platz 7 priorisiert und eine kurz-
fristige Umsetzung im Jahr 2008 nicht zu erwarten. 
 
Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 
 
9. Der gleiche Eingeber bittet um eine Verschiebung  der Ankunftszeiten der Züge in Coesfeld 
entsprechend seinen beruflichen Bedürfnissen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Regelungen zum Fahrplan sind nicht Gegenstand des B ebauungsplanverfahrens. Die Fahr-
pläne werden vom Zweckverband SPNV Münsterland aufg estellt und dabei die Abfahrtszei-
ten der Regionalverkehrszüge auf die Fernverkehrszüge abgestimmt. 
 
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.

V-0657-2007-Anlage-4-Planverkleinerung.pdf

738 Zeichen

P
P
Kerkkamp 
Weg 
Pienersallee 
Edelkampsfeld 
Eisenbahn   Empel-Rees - Münster 
L 529   Pienersallee 
Nottulner Landweg 
Weg 
Weg 
verschließbare 
Fahrradabstellanlage 






Flur 39 
Flur 38 
65 
524 
528 
526 
63 
40 
281 
39 
504 
82 
30 
246 
277 
339 
59 
93 
499 346 
17 
101 
43 
45a 
45 
47 
54 
47a 
49 
51 
51a 
53 
55 
65 
82 
102 
1
104 
106 
103 
105 
58 
57 
66 
76 
80 
54a 
302 
85 
266 
264 
268 
501 
331 
332 
500 
274 
429 
430 
278 
175 
101 
520 
100 
99 
522 
367 
519 
422 
311 
423 
103 
303 
301 
317 314 
27 
94 
64 
95 29 
90 
1
16 
86 85 
Anlage 4 
zur Vorlage Nr. 657/2007 
Bebauungsplan Nr. 487 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
VERKLEINERUNG / Maßstab 1:2000 ST ADT M TÜNS ER

Beratungsverlauf (4)

18.10.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.10.2007 Hauptausschuss
TOP 27.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.10.2007 Rat
TOP 27.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 487 (amtlicher Umring) amtlich
  • Pienersallee 43
  • Nottulner Landweg

Bebauungsplan Nr. 487

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxel - Pienersallee / Neuer DB- Haltepunkt

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0657/2007
Typ
Vorlagen
Datum
14.09.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37