Beantwortung einer Anfrage von Carolina Brauckmann (AN/1557/2018) zum Bericht über die örtliche Planung nach § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) (1656/2018)
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3909/2018 vom 28.11.2018
Stand: Am 06.12.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 28.11.2018 3909/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 04.12.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018 Beantwortung einer Anfrage von Carolina Brauckmann (AN/1557/2018) zum Bericht über die örtliche Planung nach § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) (1656/2018) Carolina Brauckmann, sachkundige Einwohnerin, benannt auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemein- schaft Lesben, Schwule und Transgender der Stadt Köln stellte folgende Anfrage: In Bezug auf zielgruppenspezifische Pflege hat der Münchner Stadtrat beschlossen, dass ein Konzept zur Öffnung der vollstationären Langzeitpflege für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LSBT) entwickelt werden soll. (Quelle: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/Alter-und- Behinderung/oeffnung_altenpflege_lgbt.html) In Bezug auf die pflegerische Versorgungssituation von Lesben, Schwulen und Trans* Perso- nen in Köln fragen wir: Inwiefern finden gleichgeschlechtliche Lebensweisen und geschlechtliche Vielfalt (LST) Berück- sichtigung in den von der Stadt Köln betriebenen oder geförderten Angeboten im Bereich der stati- onären und ambulanten Pflege? Antwort der Verwaltung: Die Frage wurde von der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (SBK) wie folgt beantwortet: Die SBK legt besonderen Wert auf einen inklusiven Ansatz. Sie begegnen jedem Menschen und seinen spezifischen Bedürfnissen auf einer individuellen Ebene. Die Erfahrung der SBK zeigt, dass sich damit auch Menschen jedweder sexuellen Identität angenommen fühlen. Vielfalt und Individu- alität werden ganz selbstverständlich tolerant gelebt. Insbesondere eine Segregation von Men- schen aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität (z.B. durch gesonderte Wohnberei- che) befürworten sie nicht. Diese Überzeugung findet ihren Niederschlag auch darin, dass die SBK ihr Pflege- und sonstiges Personal durch Stellenanzeigen, die auch mit einer dritten Geschlechter- option ausgeschrieben sind, akquirieren. Zu einer guten und professionellen Pflegebeziehung gehört bei der SBK gGmbH eine intensive Bi- ographiearbeit. Auf diese Weise lernen die Pflegekräfte jeden Menschen mit all seinen Besonder- heiten und Bedürfnissen gut kennen und können diese im täglichen Miteinander in der Pflege be- rücksichtigen. Die Mitarbeitenden der SBK sind darin geschult, Menschen jedweden soziokulturel- len, ethnischen, religiösen oder sexuellen Hintergrunds wertschätzend und bedürfnisorientiert zu begegnen. Im Bereich der vollstationären Pflege wird allgemein geschätzt, dass die SBK durchweg nur Einzelzimmer anbietet. Auf diese Weise wird den unterschiedlich ausgeprägten Bedürfnissen nach Privatsphäre individuell Rechnung getragen. Sowohl im Bereich der vollstationären als auch der ambulanten Pflege findet auf Wunsch der Kundinnen und Kunden selbstverständlich deren se- xuelle und geschlechtliche Identität Berücksichtigung bei der Auswahl der Pflegekräfte. 2 Spezielle Betreuungsangebote für Lesben, Schwule und Transgender sind nicht Bestandteil der Angebotsstruktur bei der SBK. Der Erfahrung der SBK nach wird dies von ihren Bewohnerinnen und Bewohnern auch nicht nachgefragt. Dies ist auch dadurch bedingt, dass ein erheblicher Anteil (nämlich etwa 75%) der Bewohnerinnen und Bewohner der SBK fortgeschritten dementiell erkrankt ist, beatmet wird oder sich in Palliativtherapie befindet und beispielsweise Gesprächskreise daher auf wenig Resonanz stoßen. Immer mehr Menschen können heutzutage bis ins sehr hohe Alter in ihrem häuslichen Umfeld selbständig leben und versorgt werden. Dies führt nach Erfahrung der SBK dazu, dass die Kundin- nen und Kunden bei der stationären Unterbringung aufgrund ihres hohen Alters und damit einher- gehenden erheblicher gesundheitlichen Einschränkungen lediglich an Aktivitäten in ihrem Wohnbe- reich teilnehmen möchten, während das Interesse an übergreifenden Angeboten eher gering ist. Welche Planungen gibt es – z.B. Fortbildungen und Übernahme von Qualitäts-Merkmalen für die Bereiche der Altenpflege - um gleichgeschlechtliche Lebensweisen und geschlechtliche Vielfalt (LST) zu berücksichtigen? Antwort der Verwaltung: Nach Aussage der SBK gGmbH berücksichtigen die Angebote der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (SBK) durch ihren inklusiven Ansatzes auf individueller Ebene auch die Bedürfnisse von Lesben, Schwulen und Transgender. Aufgrund dieser Überzeugung und im Hinblick auf die durchweg posi- tiven Erfahrungen der SBK in der Betreuung von Lesben, Schwulen und Transgender sind spezifi- sche Maßnahmen für gesonderte Personengruppen bei der SBK nicht vorgesehen. Die Fachver- waltung wird gemeinsam mit der SBK gGmbH und ggf. unter Hinzuziehung von externen Expertin- nen und Experten Möglichkeiten ausloten, ob durch spezifische Fortbildungen die Sensibilität für die angesprochene Personengruppe weiter erhöht werden kann. In Bezug auf die Herausforderungen für ein „seniorenfreundliches Köln“ (vgl. Bericht 4.1.2. und 4.1.3) fragen wir: Als Eckpfeiler der kommunalen Seniorenarbeit werden u.a. Seniorenberatung, SeniorenNetzwerke, Entlastungsdienste, haushaltsnahe Dienstleistungen und Quartiersprojekte benannt. Hierzu, so der Hinweis, gehören zielgruppenspezifische Projekte für LST. Es wird zugleich festgestellt, dass viele Menschen dieser Zielgruppe von den Angeboten nicht gut erreicht werden. Dies entspricht unseren Erkenntnissen. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die ca. 13.000 in Köln lebenden Lesben, Schwule und Transgender ab 65 Jahren zu erreichen, ihre speziellen Bedarfe zu berücksichtigen und ihnen so- ziale Teilhabe im Alter zu ermöglichen?1 Antwort der Verwaltung: Offene Seniorenarbeit Im Bereich der Offenen Seniorenarbeit wird durch das Amt für Soziales und Senioren eine ziel- gruppenspezifische Fachberatung für lesbische und schwule Seniorinnen und Senioren finanzi- ell mit einem Jahresbetrag in Höhe von zurzeit 57.193 € gefördert. Dadurch wird sichergestellt, dass es für Lesben und Schwule im Seniorenalter entsprechende Angebote gibt, die zur Ver- besserung der Lebenssituation dieser Zielgruppen beitragen und eine Teilhabe am gesellschaft- lichen Leben ermöglichen. Darüber hinaus hat die Fachberatungsstelle die Aufgabe, in Kooperation mit den weiteren An- geboten der Offenen Seniorenarbeit, z.B. SeniorenNetzwerke, ältere Lesben und Schwule in diese altersspezifischen Angebote zu vermitteln. Unter anderem. wurde dies durch die Mitwir- kung in den SeniorenNetzwerken Altstadt Süd, Altstadt Nord und Mülheim, dem „Runden Tisch 1 Untersuchungen gehen davon aus, dass sich 3% bis 10% der Bevölkerung als lesbisch oder schwul identifi- ziert bzw. entsprechende Erfahrung hat. Für Köln legen wir einen Anteil von 7% zugrunde. Berechnungsgrund- lage Kölner Statistik 1/2018. 3 Altenarbeit“ im Bezirk Innenstadt, der AG Zukunft und Alter und dem Senioren Lenkungskreis Ostheim erreicht. Für die Zukunft ist für den Bereich der SeniorenNetzwerke eine konzeptionelle Weiterentwick- lung geplant. Ein Ziel wird sein, Personengruppen, die bisher in den SeniorenNetzwerken unter- repräsentiert sind, z.B. ältere Lesben und Schwule sowie Transgender, stärker in die Senioren- Netzwerke einzubinden. Präventive Hausbesuche und Haushaltsnahe Dienste Der Zugang zu den Haushaltnahen Diensten erfolgt in der Regel über ein Beratungsgespräch im Rahmen des Präventiven Hausbesuches oder die Seniorenberatung. In beiden Projekten gibt es zwar kein spezifisches Angebot für die angesprochen Personen- gruppe, jedoch werden im Rahmen der Präventiven Hausbesuche alle Menschen eines Stadt- teils angeschrieben, die 75 Jahre und älter sind. Somit werden die Menschen unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und sonstiger Merkmale in gleicher Weise angesprochen. Häusliche Unterstützungsdienste für Menschen mit Demenz, Demenznetzwerke, und Fachbera- tungsstellen in Gerontopsychiatrischen Zentren Diese Unterstützungs- und Beratungsdienste für Menschen mit Demenz, die zu Hause leben, sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Seniorinnen und Senioren. Sie schlie- ßen die Gruppe der Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund, mit gleichgeschlecht- lichen Lebensweisen, geschlechtlicher Vielfalt oder mit Behinderung ein, wie auch die der hochaltrigen Seniorinnen und Senioren, der Seniorinnen und Senioren ohne Familienanschluss und der Seniorinnen und Senioren an oder in der Nähe der Armutsgrenze (siehe auch Bericht, Kap. 4.1, erster Absatz). Die jeweilige Lebenssituation eines Menschen mit Demenz fließt in die einzelfallbezogene Bera- tung und Begleitung der Dienste ein, sie ist Maßstab für die jeweilige individuelle Unterstützung. Im Hinblick auf die Herausforderungen für ein „seniorenfreundliches Köln“ und die Weiterent- wicklung der Angebotsstruktur wird seitens der Fachplanung für Senioren und behinderte Men- schen angeregt: - Die Möglichkeit der Mitgestaltung für zielgruppenspezifische Bedarfe in den bekannten Gremi- en auf Stadtbezirksebene, wie z.B. dem ‚Runden Tisch Seniorenarbeit‘, den es in jedem Stadtbezirk gibt oder den Demenznetzwerken, die seit 2016 ebenfalls in jedem der neun Kölner Stadtbezirke eingerichtet sind, wahrzunehmen und gezielt vorzunehmen. - Die Möglichkeit, zielgruppenspezifische Projektideen wie beispielsweise ambulante Wohnfor- men, von der Interessenvertretung LST zusammen mit interessierten Trägern an die Fach- verwaltung heranzutragen. Seniorenberatung Eine Kontaktstelle der Seniorenberatung, welche sich speziell an Lesben, Schwule und Trans- gender wendet, besteht derzeit nicht. Dennoch stehen die Seniorenberaterinnen und -berater natürlich auch den Lesben, Schwulen und Transgendern zur Verfügung. Sie beraten grundsätz- lich alle Kunden individuell unter Berücksichtigung ihrer speziellen Bedarfe und Bedürfnisse. Seniorenkoordination Die Seniorenkoordination selbst erbringt keine auf den Einzelfall, d.h. auf den einzelnen Men- schen bezogenen Leistungen. Allerdings wird sie bei der Erfassung/Aktualisierung der Ange- botslage in Köln hinterfragen, ob die vorhandenen Leistungen auch für Lesben, Schwule und Transgender erbracht werden. Die Seniorenkoordination ist ein auf Dauer angelegtes Pro- gramm, so dass eine ständige Fortschreibung der Angebotsstruktur gewährleistet ist. Aufgabe der Seniorenkoordination ist es auch, strukturelle Lücken in der Seniorenarbeit sowie veränderte bzw. neue Bedarfslagen zu erkennen. Dazu gehört sicherlich auch mögliche Ange- botslücken für den Personenkreis der Lesben, Schwule und Transgender aufzuzeigen. Weitere Förderung Das Fachamt fördert darüber hinaus folgende weitere Organisationen, um die Bedarfe in Köln lebenden Lesben, Schwule und Transgender zu berücksichtigen und ihnen soziale Teilhabe im Alter zu ermöglichen. Von den Angeboten werden auch Personen ab 65 Jahren erreicht. 4 - Förderung des Beratungszentrums Rubicon Es erhielt 2018 einen Zuschuss von 36.704,00 €. - Förderung des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland, Ortsgruppe Köln Er erhielt 2018 einen Zuschuss von 3.000 €, insbesondere für seine Unterstützung der Arbeit von Selbsthilfegruppen. - Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln Sie erhält vom Fachamt Zuschüsse, die Sie bewirtschaftet und an Selbsthilfegruppen weiter- leitet, auch an schwul-lesbische und Transgender Gruppen. - TXKöln Selbsthilfegruppe für Transidenten - RAR/Richtig am Rand - Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender mit Behinderung - DivHA – Selbsthilfegruppe für Menschen mit HIV, AIDS und Chronisch Kranke, deren Freunde und Familienangehörige - Selbsthilfegruppe Uferlos e.V. – Kölner bisexuellen Gruppe Ferner sind alle anderen vom Fachamt bezuschussten Beratungsstellen und Gruppen grund- sätzlich offen für Lesben, Schwule und Transgender. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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04.12.2018
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 1.3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
06.12.2018 zuletzt
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.2.4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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