1761/2026
GAG Immobilien AG: Entsendung in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1761/2026 Freigabedatum 22.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff GAG Immobilien AG: Entsendung in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in den Aufsichtsrat der GAG Immobilien AG als Ver- treterin des Inhabers der Aktien Buchstabe B anstelle von Herrn Beigeordneten Markus Greitemann: Frau Ltd. StVD‘in Heike Kerscher (Oberbürgermeister oder von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Rats- sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt wer- den. Sofern die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder im Entsendungszeitraum gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der GAG durch Zeitablauf endet, werden die Aufsichtsratsmit- glieder für die restliche Dauer des Entsendungszeitraumes erneut entsandt. Die Ent- sendung endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der*dem Ober- bürgermeister*in bzw. der*dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. III. Der Rat weist die von ihm entsandten Vertreter*innen der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 02.07.2026 2 Begründung: Die Stadt Köln ist am Grundkapital der GAG Immobilien AG (GAG) mit 88,85 % (14.602.617 Ak-tien) unmittelbar beteiligt (9.360.000 Aktien Buchstabe B [Stammaktien] = 56,95 %, 5.242.617 Aktien Buchstabe A [Vorzugsaktien] = 31,90 %). Die für die Wahl/ Entsendung maß- gebliche Bestimmung der Satzung der GAG lautet: „§ 11 Zusammensetzung, Amtszeit (1) Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Sieben Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Weitere drei Aufsichtsratsmitglieder werden durch den jewei- ligen Inhaber der Aktien Buchstabe B (Stammaktien) entsandt. Sind mehrere Aktionäre Inhaber der Aktien Buchstabe B, kann das ihnen zustehende Entsendungsrecht nur dur ch einen ge- meinschaftlichen Vertreter ausgeübt werden. Die restlichen fünf Aufsichtsratsmitglieder werden gemäß Drittelbeteiligungsgesetz von den Arbeitnehmern der Gesellschaft und ihrer Konzern- unternehmen gewählt. Die Stadt Köln ist an der GAG Immobilien AG beteiligt.“ Nach § 11 Abs. 2 Satzung erfolgt die Wahl oder Entsendung eines Nachfolgers für ein vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied für den Rest der Amtszeit des Aus- geschiedenen. Nach § 11 Abs. 4 Satzung können die entsandten Aufsichtsratsmitglieder von dem Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen und durch andere ersetzt werden. Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein*e vom Rat bestellte*r Ver- treter*in die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Pe rsonen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter*innen zu benennen sind, muss der*die Oberbürgermeis- ter*in oder der*die von ihr*ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r der Gemeinde dazuzählen. Der vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde im Aufsichtsrat der GAG war bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Köln mit Ablauf des 31.05.2026 Herr Beigeordneter Markus Greitemann (s. Vorlage -Nr. 2294/2025). Der Oberbürgermeister schlägt als Nachfolgerin Frau Ltd. StVD’in Heike Kerscher zur Entsendung in den Aufsichtsrat vor. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.05.2019 einstimmig angeregt, die Vertreter*innen der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex (PCKG) der Stadt Köln zu beachten und auf seine Ein- haltung hinzuwirken. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09.07.2019 gefolgt (Vorlage-Nr. 2136/2019). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Re- gelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Re- gelwerk. Die GAG wendet den PCGK der Stadt Köln an.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1761/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.06.2026
- Erstellt
- 11.06.2026 15:10