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1761/2026

GAG Immobilien AG: Entsendung in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.06.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 13.12

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4214 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1761/2026 
Freigabedatum 
 22.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
GAG Immobilien AG: Entsendung in den Aufsichtsrat  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in den Aufsichtsrat der GAG Immobilien AG als Ver-
treterin des Inhabers der Aktien Buchstabe B anstelle von Herrn Beigeordneten Markus 
Greitemann: 
 
Frau Ltd. StVD‘in Heike Kerscher 
(Oberbürgermeister oder von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r der Stadt Köln,  
§ 113 Abs. 2 GO NRW) 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Rats-
sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt wer-
den. Sofern die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder im Entsendungszeitraum gemäß 
§ 11 Abs. 2 der Satzung der GAG durch Zeitablauf endet, werden die Aufsichtsratsmit-
glieder für die restliche Dauer des Entsendungszeitraumes erneut entsandt. Die Ent-
sendung endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft 
maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der*dem Ober-
bürgermeister*in bzw. der*dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln 
ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln.  
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten Vertreter*innen der Stadt Köln in Aufsichtsgremien 
an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine 
Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
Rat 02.07.2026

2 
Begründung: 
 
Die Stadt Köln ist am Grundkapital der GAG Immobilien AG (GAG) mit 88,85 % (14.602.617 
Ak-tien) unmittelbar beteiligt (9.360.000 Aktien Buchstabe B [Stammaktien] = 56,95 %, 
5.242.617 Aktien Buchstabe A [Vorzugsaktien] = 31,90 %). Die für die Wahl/ Entsendung maß-
gebliche Bestimmung der Satzung der GAG lautet:  
 
„§ 11 Zusammensetzung, Amtszeit 
 
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Sieben Aufsichtsratsmitglieder werden von 
der Hauptversammlung gewählt. Weitere drei Aufsichtsratsmitglieder werden durch den jewei-
ligen Inhaber der Aktien Buchstabe B (Stammaktien) entsandt. Sind mehrere Aktionäre Inhaber 
der Aktien Buchstabe B, kann das ihnen zustehende Entsendungsrecht nur dur ch einen ge-
meinschaftlichen Vertreter ausgeübt werden. Die restlichen fünf Aufsichtsratsmitglieder werden 
gemäß Drittelbeteiligungsgesetz von den Arbeitnehmern der Gesellschaft und ihrer Konzern-
unternehmen gewählt. Die Stadt Köln ist an der GAG Immobilien AG beteiligt.“ 
 
Nach § 11 Abs. 2 Satzung erfolgt die Wahl oder Entsendung eines Nachfolgers für ein vor 
Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied für den Rest der Amtszeit des Aus-
geschiedenen. Nach § 11 Abs. 4 Satzung können die entsandten Aufsichtsratsmitglieder von 
dem Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen und durch andere ersetzt werden. 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein*e vom Rat bestellte*r Ver-
treter*in die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Pe rsonen, an denen die Gemeinde 
beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter*innen zu benennen sind, muss der*die Oberbürgermeis-
ter*in oder der*die von ihr*ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r der Gemeinde dazuzählen. 
 
Der vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde im Aufsichtsrat der 
GAG war bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Köln mit Ablauf des 31.05.2026 
Herr Beigeordneter Markus Greitemann (s. Vorlage -Nr. 2294/2025). Der Oberbürgermeister 
schlägt als Nachfolgerin Frau Ltd. StVD’in Heike Kerscher zur Entsendung in den Aufsichtsrat 
vor.  
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.05.2019 einstimmig angeregt, die 
Vertreter*innen der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex (PCKG) der Stadt Köln zu beachten und auf seine Ein-
haltung hinzuwirken. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09.07.2019 gefolgt 
(Vorlage-Nr. 2136/2019). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Re-
gelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Re-
gelwerk. Die GAG wendet den PCGK der Stadt Köln an.

Beratungsverlauf (1)

02.07.2026 Rat
TOP 13.12 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1761/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.06.2026
Erstellt
11.06.2026 15:10