0123/2025
Konzept "Misch MIT! – So geht Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln! – Ergebnisse, Erkenntnisse und Empfehlungen eines partizipativen Prozesses“
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Anlage 1_Konzept Misch MIT - So geht Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln!
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„Misch MIT!“ So geht Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln! Ergebnisse, Erkenntnisse und Empfehlungen eines partizipativen Prozesses 2 „ Wir wollen nicht nur Krümel essen. Wir wollen mithelfen, den Kuchen zu backen.“ Junge Teilnehmer*innen des AK „Misch MIT!“ 3 Inhalt 1. Vorwort der Oberbürgermeisterin Henriette Reker ........... 4 2. Der „Misch MIT!“-Rap ....................................... 6 3. Das „Misch MIT!“-Konzept für alle Kölner*innen .............. 8 4. Die Entstehung des „Misch MIT!“-Konzepts ................. 10 5. Einordnung des Konzepts in weitere städtische Prozesse .... 13 6. Gute Gründe: Darum ist Mitmischen in Köln wichtig! ......... 17 7. Beteiligung in Köln: Eine große Vielfalt von Mitmisch-Möglichkeiten ................................ 22 8. Das brauchst du, damit Mitmischen Spaß macht! ............ 31 9. So kannst du starten! ...................................... 34 10. Erkenntnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises „Misch MIT!“ ........................... 36 11. Erkenntnisse und Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung ........................ 43 12. Aktuelle Entwicklungen und ein Blick in die Zukunft ........ 46 13. Worterklärungen .......................................... 49 14. Kontaktdaten ............................................. 50 15. Anlage – Rechtliche Grundlagen ............................ 51 4 1. Vorwort der Oberbürger- meisterin Henriette Reker Liebe Kinder und Jugendliche, liebe Kommunal-Politiker*innen, liebe Fachkräfte aus Verwaltung und Trägerlandschaft, liebe Interessierte, es freut mich, euch und Ihnen das Konzept „Misch MIT!“ – Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln vorzustellen. Das Konzept ist über einen Zeitraum von fast drei Jahren entstanden und es wurde von sehr vielen engagierten Menschen mitentwickelt. Es ist das Ergebnis eines gemeinsamen Prozesses, in dem die Ideen von Kindern und Jugendlichen gehört und berücksichtigt wurden. Auch Fachkräfte aus der Stadtverwaltung, Vertreter*innen der Trägerlandschaft und politische Entscheidungsträger*innen haben wertvolle Beiträge zum Konzept geleistet. Das Konzept zeigt, wie vielfältig die Formate für Kinder- und Jugendbeteiligung bereits sind. Da alle Kinder und Jugendlichen unterschiedlich sind, setzen wir in Köln auf vielfältige Angeboten, bei denen sich Kinder und Jugendliche einbringen können. Köln ist eine bunte und vielfältige Stadt. Hier leben Menschen jeden Alters, mit verschiedenen kulturellen, sozialen und religiösen Hintergründen. Einige haben Handicaps und alle bringen unterschiedliche Interessen und Fähigkeiten mit – das macht unser Zusammenleben so spannend und bereichernd. Mir als Oberbürgermeisterin ist es wichtig, dass insbesondere junge Menschen wie ihr, liebe Kinder und Jugendliche, die gleichen Chancen haben, mitzumischen und gehört zu werden. Eure Meinungen sind wertvoll! Deshalb möchten wir, dass ihr aktiv an der Gestaltung unserer Stadt teilnehmt. Wie das funktioniert, zeigen wir euch mit diesem Konzept. 5 1. Vorwort der Oberbürgermeisterin Henriette Reker Darüber hinaus geben wir nützliche Tipps und Informationen zur Kinder- und Jugendbeteiligung für alle Leser*innen. Ich freue mich auf eure Beiträge und darauf, gemeinsam mit euch die Zukunft unserer Stadt zu gestalten! Eure Oberbürgermeisterin, Henriette Reker 6 2. Der „Misch MIT!“-Rap „Was bedeutet Mitmischen für euch?“ Das haben wir Kinder und Jugendliche beim Fachtag „Misch MIT! – Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln“ im April 2023 gefragt. Sie haben uns mit einem Rap geantwortet. Das Stück wurde an einem Tag geschrieben und vertont. 1. Strophe Frauen schauen zu und alte Männer entscheiden. Und dazu kommt noch, dass die meisten auch weiß sind. Die Jugend fragt keiner, aber wir sind das Morgen. Wollt ihr wissen was los ist? Dann spitzt mal die Ohren! Brauchen Freiräume, brauchen Platz für uns, doch der Politik geht’s nur um Eigengunst. Wir haben kein‘ Bock mehr auf so heißes Klima, ein paar Grad weniger wären uns lieber. „Misch MIT!“ – Nichts mehr wie es vorher war. Wir haben wichtige Themen das ist sonnenklar. Kindersterben und Sklaverei und pro Tag gibt es nur ein Schälchen Brei. Wir leben nicht nach dem Motto ‚‚Ey die krieg ich rum‘‘, denn wir Frauen wollen Gleichberechtigung. Beim Einstellen wieder sexualisiert, während das Eis am Nordpol nicht mehr gefriert. Refrain Sie tun so, als ob sie nichts wissen, doch die Jugend, sie will mitmischen. Bei Entscheidungen mit am Tisch sitzen. Ich sag es laut: Wir wollen mitmischen! 7 2. Der „Misch MIT!“-Rap 2. Strophe Politik ist viel Gerede, aber kein Gemache, und viel zu schnell greifen sie zur Waffe. Und ich gebe dir den Tipp, halt besser die Klappe, ansonsten schwitzt du im Kasten. Es gibt Kinder und Jugendliche, die grad sterben, die sich ritzen mit Scheren und Scherben. Was sie brauchen sind Vertrauenspersonen. Gebt den Jugendzentren auch ne Million. Die Olders machen nichts und Youngins machen big racks. Sie machen einen auf Gang, einer stirbt, wer ist next. Es gibt immer Visionäre, einer schreibt sein‘ Text. Und dieser Eine schafft es raus, er macht die big stacks. Viele sind am Schlafen, ja, obwohl sie gar nichts haben. Gar kein Geld in Tasche und sie stürmen in den Laden. Sie raubten, Leute, keine Zuflucht, Welt ist voller Schaden. Die Straße dreckig, kleine Kinder haben große Narben. Politiker, Luxusleben, alles ohne viel Gerede. Klimasterben, Tiere sterben, was soll aus der Welt mal werden. Heute kämpfen wir auf der Straße um unser Überleben. Morgen? Bruder lass uns drüber reden. Refrain Sie tun so, als ob sie nichts wissen, doch die Jugend, sie will mitmischen. Bei Entscheidungen mit am Tisch sitzen. Ich sag es laut: Wir wollen mitmischen! Mit „Olders“ sind ältere Menschen gemeint, also Erwachsene. Mit „Youngins“ sind die jungen Menschen ge- meint. Ein „Rack“ sind zehn 100 Dollar-Scheine, die gebündelt sind. In diesem Kontext ist viel Geld gemeint. Mit „Stacks“ sind Geld- stapel oder Türme von Geldscheinen gemeint. 8 Laut Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche das Recht, an allen Angelegenheiten beteiligt zu werden, die sie betreffen. Beteiligung ist ein Kinderrecht. Junge Menschen sind eingeladen, sich aktiv an der Gestaltung der Stadt Köln zu beteiligen. Sie dürfen dabei nicht nur ihre Meinung sagen und Ideen einbringen. Sie dürfen selbst gestalten. Ihre Stimmen sollen gleichberechtigt mit den Stimmen Erwachsener berücksichtigt werden. Jede Generation denkt anders, hat andere Ideen, Standpunkte, Sichtweisen und Interessen. Junge Menschen wissen besser, was ihre Generation braucht, damit Wohnen und Leben, Bildung und Freizeit in ihrem Sinne gut gestaltet werden können. Denn sie sind die Expert*innen für ihre eigene Lebenswelt. Informationen und Überblick über Beteiligungsmöglichkeiten Köln kann stolz sein! Es gibt in der viertgrößten Stadt Deutschlands und größten Stadt Nordrhein-Westfalens viele Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, sich zu beteiligen und mitzumischen. In erster Linie wird mit diesem Konzept das sichtbar gemacht, was bereits alles vorhanden ist. Das „Misch MIT!“-Konzept erklärt auch Verbindungslinien zu weiteren städtischen Prozessen. Und es deckt auf, welche Angebote fehlen und hält Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Köln bereit. Das „Misch MIT!“-Konzept trägt dazu bei, dass Kinder und Jugendliche in Köln ihr Recht auf Beteiligung wahrnehmen können. So wird Köln Stück für Stück immer mehr eine kinder- und jugendfreundliche Kommune! Und eine lebens- und liebenswerte Stadt für alle. 3. Das „Misch MIT!“-Konzept für alle Kölner*innen In diesem Kapitel beschreiben wir die Ziele und Zielgruppen des Konzepts. 9 3. Das „Misch MIT!“-Konzept für alle Kölner*innen Dieses Konzept ist für alle Kölner*innen: Für dich und für Sie! Dieses Konzept wurde für Kinder und Jugendliche geschrieben. • Wir möchten dir mit Beispielen erklären, welche Möglichkeiten du hast, mitzumischen. • Wir möchten dir zeigen, wo du Informationen und Unterstützung bekommst. • Wir möchten dir Mut machen, selbst aktiv zu werden, etwas Neues auszuprobieren und zu entdecken. Dieses Konzept wurde für Erwachsene erstellt. • Wir möchten Ihnen die Haltung verdeutlichen, die es braucht, damit Kinder- und Jugendbeteiligung funktioniert. • Wir möchten Ihnen die Vielfalt an Beteiligungsmöglichkeiten erklären. • Wir möchten Ihnen Mut machen, Ideen, Meinungen und Stimmen junger Menschen zu hören und zu erleben. Wir laden Sie ein, mit und durch junge Menschen neue Wege zu gehen. Das „Misch MIT!“-Kon- zept betrachtet Kinder- und Jugendbeteiligung mit Schwerpunkt auf außerschulische und informelle Bildungs- bereiche. Es gibt viele Beteiligungsmöglich- keiten in Schulen. Zum Beispiel in Klassen- oder Mensaräten, in Kinderkonferenzen, als Klassensprecher*in, in der Schüler*innenver- tretung. Das „Misch MIT!“-Konzept bietet Schulen Anknüpfungs- möglichkeiten für die Unterrichtsgestaltung und die Gestaltung von Kooperationen mit außerschulischen Partner*innen. 10 Das „Misch MIT!“-Konzept ist ein Auftrag des Kölner Stadtrats. Die Politiker*innen haben am 5. Mai 2022 beschlossen, dass dieses Konzept geschrieben werden soll. Sie wollen damit folgendes erreichen: • Durch das Konzept bekommen Politiker*innen mehr Informationen und Impulse zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung. Das Konzept hilft dabei, die bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten sinnvoll zu nutzen und so gute Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. • Mit diesem Konzept soll das Thema Kinder- und Jugendbeteiligung noch mehr in der Öffentlichkeit diskutiert werden. • Dieses Konzept trägt dazu bei, dass Kinder- und Jugendbeteiligung weiterentwickelt wird. Die Mitarbeiter*innen der Stadt haben das Konzept nicht allein geschrieben. Es war wichtig, dass vor allem Kinder und Jugendliche mitmachen. Auch Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, Politiker*innen und andere Expert*innen sollten Teil des Prozesses sein. Ein gutes Konzept kann nur gelingen, wenn alle zusammen am Tisch sitzen und alle Sichtweisen berücksichtigt werden. Deshalb gab es zwischen November 2022 und September 2024 folgende Aktionen: • Zwischen November 2022 und April 2023 haben junge Menschen in verschiedenen Arbeitsgruppen den „Misch MIT!“-Fachtag vorbereitet. • Im Mai 2023 gab es im Kalk-Karree eine große Veranstaltung: den „Misch MIT!“-Fachtag. Kinder, Jugendliche und Erwachsene kamen einen ganzen Tag zusammen, um in Workshops das 4. Die Entstehung des „Misch MIT!“-Konzepts In diesem Kapitel beschreiben wir, wer mitgeholfen hat, diesen Text zu erstellen und wie dieses Konzept entstanden ist. 11 Thema „Kinder- und Jugendbeteiligung“ zu besprechen und Ideen zu sammeln. Die Ergebnisse des Fachtags sind in dieses Konzept eingeflossen. Am Fachtag haben über 300 Personen teilgenommen. • Zwischen Juni 2023 und September 2024 haben sich junge Menschen und Erwachsene zum Arbeitskreis „Misch MIT!“ (kurz: AK „Misch MIT!“) zusammengeschlossen. Sie haben bei ihren Treffen über dieses Konzept diskutiert und gemeinsam daran gearbeitet. • An diesem „Misch MIT!“-Konzept waren junge Menschen und Erwachsene auf Augenhöhe gemeinsam beteiligt. • Beim letzten Arbeitstreffen des AK „Misch MIT!“ blickten die jungen Mitglieder auf die gemeinsame Arbeit zurück und sagten: Es lief nicht immer alles reibungslos. Manches war auch anstrengend, zum Beispiel wenn man unterschiedliche Meinungen hatte und sich auf einen Weg einigen wollte. Man musste sich aufeinander einstellen und die Themen aushandeln. Auch darüber haben wir gesprochen. Wir haben auch festgestellt, wie wichtig es ist, dass jede*r gehört wird, um verschiedene Perspektiven zu berücksichtigen. Nur so konnten wir zu einer Lösung gelangen, die für alle akzeptabel ist. Diese Erfahrungen haben uns gelehrt, wie wertvoll Kompromisse sind und wie diese die Zusammenarbeit stärken können. „Was wir gesagt haben, wurde umgesetzt! Unsere Ideen wurden ernst genommen!“ „Dranbleiben lohnt sich.“ „Ich habe immer etwas mitgenommen.“ „Es war gut, dass wir alle „Du“ sagen und die Vornamen verwenden durften.“ „Wir sind stolz darauf, dass es EIN Konzept geworden ist.“ (Und nicht zwei Konzepte jeweils für Erwachsene und junge Menschen, wie zuerst überlegt.) „Es wurde auf eine einfache Sprache geachtet.“ „Es gibt hier keine dummen Fragen.“ 4. Die Entstehung des „Misch MIT!“-Konzepts 12 4. Die Entstehung des „Misch MIT!“-Konzepts Aus unseren Erfahrungen miteinander leiten wir diese Empfehlungen ab, die wir anderen Arbeitskreisen und Gremien ans Herz legen. Wenn Sie wollen, dass junge Menschen gut mitmachen können, dann achten Sie auf Folgendes: • Einfache Sprache: Alle sollten in einer verständlichen, einfachen Sprache reden. Schwierige Wörter sollten gut erklärt werden. • Abstimm- und Stimmungs-Karten: Führen Sie farbige Karten ein, die jede Person bei den Arbeitstreffen nutzt. Man kann mit den Karten zum Beispiel abstimmen: Grün heißt Ja, rot heißt Nein. Oder man zeigt mit einer blauen Karte, dass es einem zu schnell geht oder mit einer gelben, dass man Wörter nicht verstanden hat. • Bilder erzählen mehr als Worte: Komplizierte Prozesse oder Strukturen sollten mit Fotos oder Schaubildern erklärt werden. • Gemeinschaft bilden: Es kommen immer wieder neue Personen bei Arbeitstreffen dazu. Nehmen Sie sich Zeit für Vorstellungsrunden, damit sich alle kennenlernen können. Machen Sie deutlich, dass alle – auch neue Personen – willkommen sind. • Namensschilder: Stellen Sie große Namensschilder mit dem Namen und gegebenenfalls der Organisation der Person auf die Tische, damit alle wissen, wer spricht. Jede Person sollte zusätzlich ein Namensschild mit dem Vornamen an der Kleidung tragen. • Informationen für neue Personen: Geben Sie Raum für Wiederholungen, wenn neue Personen mitarbeiten wollen. Vor jedem Arbeitstreffen könnte es eine „Info-Viertelstunde“ geben, die gezielt für neue Mitglieder des Arbeitskreises angeboten wird oder für Menschen, die lange nicht dabei waren. Das Ziel dieser „Info-Viertelstunde“ ist, dass alle die gleichen Informationen zum Stand der Dinge und zur Arbeitsweise haben und neue Personen Fragen stellen können. Unser Fazit: Die Konzepterstellung hat uns allen – trotz oder vielleicht auch genau wegen aller Höhen und Tiefen – richtig viel Spaß gemacht! Die wichtigste Erkenntnis der jungen Teilnehmenden im AK „Misch MIT!“ lautete: „Wir wollen nicht nur Krümel essen. Wir wollen den Kuchen mitbacken.“ 13 In den letzten zehn Jahren hat die Stadt Köln wichtige Entscheidungen getroffen und Prozesse für Beteiligung angestoßen: Köln ist „Kinderfreundliche Kommune“ geworden; es gibt Leitlinien und ein eigenes Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung. Zu diesen Entwicklungen passt das „Misch MIT!“-Konzept sehr gut. Es bereichert städtische Prozesse mit dem gezielten Blick auf Kinder und Jugendliche. Kinderfreundliche Kommune Im Jahr 2018 hat der Rat der Stadt Köln entschieden, dass die Stadt mehr für die Rechte von Kindern und Jugendlichen tun soll. Deshalb macht sie beim Programm „Kinderfreundliche Kommune“ mit. Im dazu erstellten Aktionsplan stehen Maßnahmen, wie Köln kinder- und jugendfreundlicher werden kann. Ein großes Ziel ist dabei auch die stärkere Beteiligung (Partizipation) von Kindern und Jugendlichen. Sie sollen aktiv dabei sein, wenn in der Stadt etwas gestaltet wird, das ihr Leben betrifft. Sie sollen Ideen und Meinungen einbringen und bei Entscheidungen mitbestimmen. Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln Im Jahr 2020 hat der Rat der Stadt Köln die „Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung“ beschlossen. Die Leitlinien sind Regeln, die vorgeben, wie, wann und wo die Öffentlichkeit sich beteiligen kann. Die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung hat vier wichtige Punkte: 1. Kölner*innen können sagen, dass sie an Projekten der Stadt beteiligt werden möchten. Das heißt „Anregungsrecht“. Die Politik entscheidet, ob die Ämter nach einer solchen „Anregung“ eine Beteiligung machen sollen. 5. Einordnung des Konzepts in weitere städtische Prozesse In diesem Kapitel erklären wir, wie das „Misch MIT!“-Konzept Kinder- und Jugendbeteiligung im Zusammenspiel mit anderen Entwicklungen in der Stadt Köln stärkt. 14 5. Einordnung des Konzepts in weitere städtische Prozesse 2. Die Politik entscheidet nicht nur, ob eine Beteiligung gemacht werden soll. Sie entscheidet auch, wie eine Beteiligung gemacht wird. Dafür erstellen die Ämter Pläne, wie Menschen zu ihrer Meinung gefragt werden. 3. Die Planer*innen der Beteiligung schauen dabei auch, wann die Menschen angesprochen werden sollen und wie sie von den Projekten und den Ergebnissen erfahren. 4. Jedes Verfahren ist anders. Ein Beteiligungsverfahren wird immer für die Menschen, die es betrifft, und für die Inhalte, um die es geht, geplant. Die Leitlinien regeln, was eingehalten werden muss, damit Beteiligung in Köln gut ist. Dafür gibt es sechs Ziele, die „Qualitätsstandards“ heißen: 1. Respekt: Wir respektieren uns. Das heißt: Jede Meinung wird gleich ernst genommen. Egal, wer diese Meinung ausgesprochen hat. Wir sind fair zueinander. So können wir gut zusammenarbeiten und gemeinsam ein Thema besprechen und diskutieren. 2. Wissen und Information: Wir können nur dann gut diskutieren und über etwas sprechen, wenn wir Informationen über das Thema haben. Wenn es eine Öffentlichkeitsbeteiligung gibt, müssen die Informationen darüber für alle zu sehen und einfach zu verstehen sein. 3. Offenheit: Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für alle offen sein. Deshalb will die Stadt Köln, dass vor allem die Menschen mehr mitmachen, die das bislang eher selten tun. Dafür schafft die Stadt Köln Zugänge. Zugänge sind so etwas Ähnliches wie Türen. Sie öffnen neue Räume, zum Beispiel zu einem Thema, das bisher unbekannt war. 4. Spielraum: Bei einer Öffentlichkeitsbeteiligung muss immer klar sein, wie viel man mitreden kann. Das heißt, der Spielraum muss bekannt sein. Im Rahmen dieses Spielraums können die Kölner*innen sich beteiligen. Außerdem sollen die Ziele der Beteiligung klar sein. 15 5. Einordnung des Konzepts in weitere städtische Prozesse 5. Umgang mit den Ergebnissen: Die Politik sagt von Anfang an, wann und wie die Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung benutzt werden. Sie trifft dann ihre Entscheidungen und begründet, warum sie das so macht. Die Öffentlichkeit erfährt davon. Es wird erläutert, ob und wie die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in die Entscheidung der Politik eingeflossen sind. 6. Lernen: Die Erfahrungen aus Öffentlichkeitsbeteiligungen, die schon umgesetzt wurden, sind wichtig. Durch sie wird gelernt, wie die zukünftigen Öffentlichkeitsbeteiligungen noch besser gestaltet werden können. Die Verwaltung, die Politiker*innen und die Kölner Bürger*innen schauen sich daher Öffentlichkeitsbeteiligungen an. Und sie überlegen gemeinsam, wie Beteiligung noch besser umgesetzt werden kann. So können auch die Leitlinien, also die Spielregeln, verbessert werden. Ein eigenes Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Damit Beteiligung in Köln gut funktioniert, gibt es das „Kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung“. Mit „Öffentlichkeit“ sind alle Menschen in Köln gemeint, also auch Kinder und Jugendliche. Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung hat einen städtischen Teil. Also Mitarbeiter*innen aus der Verwaltung, die dort arbeiten. Und einen stadtgesellschaftlichen Teil, mit Mitarbeiter*innen, die bei der Kölner Freiwilligen Agentur arbeiten. Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung macht folgendes: • Das Büro achtet darauf, dass die Ziele der Beteiligung erreicht werden und die Beteiligung weiterentwickelt wird. • Die Mitarbeitenden des Büros beraten und unterstützen die Stadt Köln bei der Öffentlichkeitsbeteiligung. Zum Beispiel geben sie Tipps, wo eine Veranstaltung stattfinden oder wer dazu eingeladen werden sollte. • Manchmal wird jemand aus dem Büro auch die Leitung einer Beteiligung. • Wenn Kölner*innen eine Beteiligung machen wollen, hilft ihnen das Büro. Das Büro sagt den Vereinen und den engagierten Menschen auch, wer das Gleiche wie sie möchte und hilft, dass sich alle dazu austauschen können. 16 5. Einordnung des Konzepts in weitere städtische Prozesse • Das Büro sagt den Kölner*innen, zu welchen Themen sie sich beteiligen können und warum das allen hilft. Dazu nutzt das Büro das Beteiligungsportal www.meinungfuer.koeln. • Das Büro informiert darüber, dass es die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung gibt. Was hat das „Misch MIT!“-Konzept damit zu tun? Die „Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung“ gelten für alle Beteiligungsverfahren der Stadt. Am Anfang jeder Beteiligung wird geschaut, welche Menschen besonders betroffen und so für das Projekt besonders wichtig sind. Erst dann wird die Beteiligung geplant. Das „Misch MIT!“-Konzept kann Planer*innen von Beteiligungsverfahren helfen, wenn sie die Sichtweisen und Meinungen von Kindern und Jugendlichen brauchen. Sie erhalten durch das Konzept wichtige Informationen und Tipps, was sie tun können, um junge Menschen besser zu erreichen. Grundsätzlich gilt aber: Alle Beteiligungen, die die Stadt Köln plant, sprechen alle betroffenen Kölner*innen an und jede Person, die Interesse hat, kann mitmachen. Es gibt aber manchmal auch spezielle Formate für bestimmte Zielgruppen. Ein Beispiel dafür ist der „Veedels-Check“, bei dem nur junge Menschen aus dem ausgewählten Stadtbezirk mitmachen dürfen. 17 Für Kinder und Jugendliche Mitmischen ist mehr als nur dabei sein. Es ist deine Chance, Köln aktiv mitzugestalten. Es ist deine Chance, eine Stadt zu schaffen, in der du dich wohlfühlst und die deine Bedürfnisse versteht. Mehr Ideen haben: Wenn du dich beteiligst, kannst du deine Kreativität entfalten und neue Ideen entwickeln. Du siehst die Dinge oft aus einem anderen Blickwinkel als Erwachsene. Du bringst frische Perspektiven ein. Deine Ideen können dazu beitragen, Köln noch bunter, innovativer und lebenswerter zu machen. Ernst genommen fühlen: Deine Meinung zählt! Wenn du mitbestimmen darfst, fühlst du dich gehört und ernst genommen. Du merkst, dass deine Stimme Gewicht hat und dass du etwas bewirken kannst. Das stärkt dein Selbstbewusstsein und zeigt dir, dass du ein wichtiger Teil der Gesellschaft bist. Beteiligung schafft Erfahrung: Mitmischen ist wie ein Training fürs Leben. Du lernst, wie Entscheidungen getroffen werden, wie Projekte geplant und umgesetzt werden und wie du mit anderen zusammenarbeiten kannst. Diese Erfahrungen helfen dir nicht nur in der Schule, sondern auch später im Beruf und im Alltag. Aktiver werden: Beteiligung macht Spaß! Wenn du dich für etwas engagierst, das dir am Herzen liegt, wirst du automatisch aktiver. Du lernst neue Leute kennen. Du entdeckst deine Talente. Du entwickelst dich weiter. Das macht dich selbstbewusster und gibt dir das Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun. Positive Selbstwirksamkeitserfahrungen: Wenn du siehst, dass deine Ideen umgesetzt werden und dass du etwas verändern 6. Gute Gründe: Darum ist Mitmischen in Köln wichtig! In diesem Kapitel beschreiben wir, warum Kinder- und Jugend- beteiligung nicht nur für junge Menschen wichtig und wertvoll ist, sondern auch für viele andere. 18 6. Gute Gründe: Darum ist Mitmischen in Köln wichtig! kannst, stärkt das dein Selbstvertrauen. Dieses Gefühl der Selbstwirksamkeit ist eine wichtige Grundlage für ein glückliches und erfolgreiches Leben. Also, misch mit! Deine Stadt braucht dich! Für Erwachsene Kinder- und Jugendbeteiligung ist nicht nur für junge Menschen wichtig. Sie bereichert auch das Leben von Erwachsenen und bringt ihnen Vorteile. Perspektivwechsel: Kinder und Jugendliche sehen die Welt mit anderen Augen. Sie haben oft ungewöhnliche Ideen und stellen Fragen, die Erwachsenen vielleicht gar nicht eingefallen wären. Dieser Perspektivwechsel kann festgefahrene Denkmuster aufbrechen und zu neuen Lösungen führen. Wissenserwerb und persönliche Weiterentwicklung: Junge Menschen sind Expert*innen in eigener Sache. Sie wissen am besten, was sie brauchen und was in ihrem Umfeld gut oder schlecht funktioniert. Durch den Austausch mit ihnen können Erwachsene ihr Wissen erweitern und neue Erkenntnisse gewinnen. Das fördert die persönliche Weiterentwicklung und Offenheit für neue Ideen. Motivation und Arbeitszufriedenheit: Die Begeisterung und das Engagement junger Menschen sind ansteckend! Wenn Erwachsene sehen, wie sich Kinder und Jugendliche für ihre Stadt einsetzen, kann das auch ihre eigene Motivation und Zufriedenheit stärken. Sie sehen, dass ihre Arbeit einen direkten Einfluss auf das Leben junger Menschen hat und dass sie etwas Sinnvolles tun. Gemeinsam können sie Projekte anpacken und etwas bewegen. Stärkung des Demokratiebewusstseins: Kinder- und Jugendbeteiligung ist ein lebendiges Beispiel dafür, wie Demokratie funktioniert. Wenn Erwachsene erleben, dass junge Menschen ihre Meinung äußern und gehört werden, dass sie mitbestimmen und Verantwortung übernehmen, kann das ihr eigenes Demokratieverständnis vertiefen. Sie erkennen, dass Demokratie 19 6. Gute Gründe: Darum ist Mitmischen in Köln wichtig! mehr ist als nur wählen zu gehen – sie ist ein fortlaufender Prozess, der alle Generationen einschließt und von aktiver Beteiligung lebt. Das kann das Vertrauen in Demokratie stärken und das Gefühl, dass jeder Mensch etwas bewegen kann. Weniger Konfliktpotenzial: Wenn junge Menschen in Entscheidungen einbezogen werden, fühlen sie sich ernst genommen und gehört. Das kann dazu beitragen, Konflikte zwischen Generationen zu reduzieren und ein besseres Verständnis füreinander zu schaffen. Entlastung für Erwachsene: Wenn Jugendliche selbst sagen, was sie brauchen und was ihnen wichtig ist, müssen Erwachsene nicht mehr raten, was für junge Menschen vielleicht von Bedeutung ist. Durch den direkten Austausch können Missverständnisse vermieden und passgenaue Lösungen entwickelt werden. Das spart nicht nur Zeit und Geld, sondern führt auch zu einer höheren Zufriedenheit auf beiden Seiten. Für Politik und Verwaltung Kinder- und Jugendbeteiligung ist mehr als nur eine zusätzliche Aufgabe. Sie ist ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Stadtentwicklung. Bedarfsgerechtigkeit: Wer kennt die Bedürfnisse junger Menschen besser als sie selbst? Durch ihre Beteiligung können Politik und Verwaltung passgenaue Angebote und Maßnahmen entwickeln, die den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen. Das spart Zeit und Geld und erhöht die Zufriedenheit aller jungen Bürger*innen. Zukunftsfähigkeit: Junge Menschen sind die Zukunft der Stadt. Indem sie frühzeitig in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, können sie ihre Ideen und Visionen für die Zukunft einbringen. Das macht die Stadt nicht nur attraktiver für junge Menschen, sondern sichert auch langfristig ihre Entwicklung. Lebensweltorientierung: Kinder und Jugendliche haben einen anderen Blick auf die Stadt als Erwachsene. Sie nutzen andere Orte, haben andere Bedürfnisse und sehen andere Probleme. Ihre Beteiligung ermöglicht es, diese unterschiedlichen Lebenswelten zu verstehen und in Planungen einzubeziehen. 20 6. Gute Gründe: Darum ist Mitmischen in Köln wichtig! Weiterentwicklung: Junge Menschen bringen neue Ideen, frische Perspektiven und ungewöhnliche Ansätze mit. Ihre Beteiligung kann dazu beitragen, festgefahrene Strukturen aufzubrechen und neue Wege zu gehen. Das hält die Stadtverwaltung und Politik lebendig und anpassungsfähig. Nachwuchssicherung: Durch Beteiligung lernen junge Menschen, wie Politik und Verwaltung funktionieren. Sie können ihre Fähigkeiten und Interessen entdecken und vielleicht sogar in der Stadtverwaltung und Politik mitarbeiten. Das sichert langfristig qualifizierten und motivierten Nachwuchs. Effizienz: Wenn Projekte von Anfang an gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen geplant werden, wird sichergestellt, dass Angebote auch akzeptiert und genutzt werden. 21 6. Gute Gründe: Darum ist Mitmischen in Köln wichtig! Junge Menschen wollen mitreden: Viele junge Menschen möchten sich aktiv in Politik und Verwaltung einbringen. Wenn ihnen diese Möglichkeit gegeben wird, steigt ihr Interesse an politischen Vorgängen und ihr Vertrauen in Gremien und Institutionen. Beteiligung macht Politik erlebbar und zeigt jungen Menschen, dass sie etwas verändern können. Das stärkt ihr politisches Bewusstsein und ihr Engagement für die Gesellschaft. Erfüllung des Auftrags: Kinder- und Jugendbeteiligung ist nicht nur eine gute Idee, sondern auch ein Auftrag. Die UN- Kinderrechtskonvention und das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) schreiben das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung fest. Eine buntere Stadt: Kinder und Jugendliche bringen unterschiedliche Hintergründe, Erfahrungen und Perspektiven mit. Sie sind voller Ideen und Tatendrang. Durch ihre Beteiligung können neue Projekte entstehen, die die Stadt bunter, vielfältiger und lebendiger machen. Werbung für die Stadt: Eine Stadt, die Kinder und Jugendliche ernst nimmt und ihnen Beteiligung ermöglicht, ist attraktiv für junge Familien und Fachkräfte. Das stärkt den Ruf der Stadt und zieht neue Einwohner*innen an. Kinder- und Jugendbeteiligung ist eine Investition in eine bessere Zukunft. Für alle Kölner*innen und für Köln! 22 Wir beschreiben in diesem „Misch MIT!“-Konzept sieben Kategorien, wie du dich beteiligen kannst. Die Kategorien helfen dabei, über Beteiligungsprozesse zu sprechen und sie zu planen. Die Kategorien eins bis sieben sind gleich wichtig und gleich viel wert. Es ist manchmal nicht möglich, ein Beteiligungsformat einer bestimmten Kategorie zuzuordnen. Denn ein Beteiligungsformat kann Elemente verschiedener Kategorien enthalten. Kategorie 1: Informieren Damit du gut mitmischen kannst, ist es wichtig, dass du dich informierst und aufmerksam bist, wo und wann etwas stattfindet. Informationen über Mitmach-Möglichkeiten findest du zum Beispiel auf Stadtfesten, Plakaten, Internet- oder Social Media- Seiten der Stadt Köln oder von Kinder- und Jugendeinrichtungen, im Austausch mit Freund*innen, bei Vertrauenslehrer*innen in der Schule, in Gruppen der Jugendverbände oder im Kinder- und Jugendbüro am Alter Markt. Das gibt es schon in Köln: • Das Kooperative Kinder- und Jugendbüro der Stadt Köln und des Kölner Jugendrings am Alter Markt ist ein Ort für alle jungen Menschen in Köln. Hier findest du Ansprechpersonen und bekommst alle Informationen über die Mitmach-Möglichkeiten in den Kölner Stadtteilen. www.instagram.com/jugendbuerokoeln www.stadt-koeln.de/artikel/71108/index.html www.koelner-jugendring.de/kinder-und-jugendbuero 7. Beteiligung in Köln: Eine große Vielfalt von Mitmisch- Möglichkeiten Dieses Kapitel erklärt die vielfältigen Arten von Beteiligung und zeigt, was es in Köln schon alles gibt. Basis unserer Überle- gungen ist das Modell „Stufen der Beteili- gung“ von Roger Hart (1992), das von Wolf- gang Gernert (1993) und Richard Schröder (1995) weitergedacht wurde. 23 7. Beteiligung in Köln: Eine große Vielfalt von Mitmisch-Möglichkeiten • Im Ratsinformationssystem der Stadt Köln kannst du dich informieren, wann die politischen Gremien wie zum Beispiel der Rat der Stadt Köln, der Jugendhilfeausschuss oder auch die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke ihre Sitzungen haben. Neben den Terminen kannst du hier auch viele Infos darüber finden, was in den Sitzungen besprochen wird. https:/ /ratsinformation.stadt-koeln.de/ • Informationen über aktuelle Beteiligungsverfahren der Stadt Köln gibt es bei „Meinung für Köln“. https:/ /meinungfuer.koeln/mitmachen • Auf dem Familienportal „Guter Start Köln“ kannst du nach Angeboten und entsprechenden Terminen suchen. www.guterstart.nrw.de/koeln.suche • Webseiten oder Social Media-Seiten von Kinder- und Jugendzentren, Jugendtreffs und Jugendangeboten, Jugendverbänden und Kulturpädagogischen Facheinrichtungen. Eine gute Übersicht gibt es hier: www.stadt-koeln.de/artikel/73008/index.html • Bei den „Rathaus-Erkundungen“ kannst du bei einer Rathaus- Besichtigung mit deiner Schulklasse erfahren, wie in Köln Politik gemacht wird. www.stadt-koeln.de/artikel/71108/index.html#ziel_0_24 • Auf den Kinderstadtplänen gibt es viele spannende Orte, wo Kinder spielen oder ihre Stadt entdecken können. www.stadt-koeln.de/artikel/69791/index.html Kategorie 2: Meinung sagen und Ideen einbringen Bei Infoständen auf Straßenfesten, in Workshops oder bei Veranstaltungen kannst du deine Meinung sagen und deine Ideen einbringen. Oft kannst du online an Umfragen teilnehmen, eine Rückmeldung (Feedback) geben oder dich beschweren. Das gibt es schon in Köln: • In Köln gibt es viele Spielplätze. Bevor ein neuer gebaut oder ein bestehender verändert wird, kannst du bei Veranstaltungen deine Meinung sagen und Vorschläge für Spielgeräte machen. 24 7. Beteiligung in Köln: Eine große Vielfalt von Mitmisch-Möglichkeiten • Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung: Es gibt viele Projekte, die die Stadt Köln umsetzen möchte – von der neuen Grünfläche über die Gestaltung eines Platzes bis zur Verkehrsberuhigung einer Straße. Zu vielen Themen kannst du deine Meinung sagen, dir Vorschläge anschauen oder eigene Ideen und Wünsche äußern. Das Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ ist eine Internetseite, auf der die Stadt Köln Projekte vorstellt, bei denen du dich informieren und Ideen einbringen kannst. https:/ /meinungfuer.koeln • Wenn etwas nicht funktioniert, die Straßenlaterne kaputt ist oder Dreck rumliegt, kannst du das melden. https:/ /sags-uns.stadt-koeln.de www.awbkoeln.de/wilder-muell • Jugendliche ab 18 Jahren können als „Sachkundige Einwohner*innen“ Teil von Ausschüssen sein und eine beratende Funktion einnehmen. www.stadt-koeln.de/artikel/64058/index.html Kategorie 3: Mitmachen Mitmischen heißt auch, dass du an einer Aktion, einem Workshop oder einem Freizeitangebot teilnehmen kannst – einfach dabei sein und mitmachen. Du kannst auch in sozialen oder Umweltprojekten ehrenamtlich mithelfen: In einer Naturschutzorganisation mitmachen, mit anderen den Verkehr regeln oder mit Freund*innen Suppe für wohnungslose Menschen kochen. Es gibt viele kostenfreie Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer*innen diskutieren und miteinander ins Gespräch kommen. Auch das ist „Mitmachen“. Denn durch die Gespräche kommen deine Meinungen und Ideen in die Öffentlichkeit und werden von anderen gehört. „Wir sind viele!“ – Dieses Motto ist häufig bei Demonstrationen zu sehen. Du läufst bei einer Demonstration mit, gehst zu einer Kundgebung (einer politischen Veranstaltung) und merkst: Du bist nicht allein mit deiner Meinung. Das gibt es schon in Köln: • Beim „Tag der Jugend im Rathaus“ kannst du mit deiner Schulklasse erleben, wie der Kölner Stadtrat arbeitet. Deine Klasse sucht sich ein Thema aus, für das es in Köln bessere 25 7. Beteiligung in Köln: Eine große Vielfalt von Mitmisch-Möglichkeiten Lösungen geben müsste. Ihr diskutiert das Thema, erarbeitet Lösungsvorschläge und stellt diese im Rathaus vor. • Sportvereine, Musikschulen, Jugendfeuerwehr, Pfadfinder und weitere Vereine: Es gibt sehr viele Organisationen in Köln, die Angebote, Workshops oder Kurse zum Mitmachen für junge Menschen anbieten. Die Angebote kannst du nach Interessen, Kategorien, Zielgruppen oder Unterstützungsbedarfen filtern. www.guterstart.nrw.de/koeln • In Kinder- und Jugendzentren kannst du deine Freizeit verbringen, mitmischen und dich engagieren. www.guterstart.nrw.de/koeln.suche • Verkehrskadett*innen helfen der Polizei und der Feuerwehr bei großen Veranstaltungen den Verkehr und die Parkplätze zu ordnen. Dabei kannst du mithelfen. www.vk-koeln.de • Bei der Volkshochschule Köln (VHS) kannst du an vielen kostenfreien Veranstaltungen zu vielen aktuellen Themen teilnehmen. www.vhs-koeln.de • KABE ist der Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement. Bei den angeschlossenen Ehrenamts-Agenturen erhältst du Beratung und findest in Datenbanken viele Mitmachmöglichkeiten. www.kabe-koeln.de • FABE ist die Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements. www.stadt-koeln.de/artikel/01086/index.html Kategorie 4: Mitgestalten und mitwirken „Mitgestalten“ ist mehr als „Mitmachen“. Du überlegst hier gemeinsam mit Erwachsenen, wie etwas organisiert werden oder wie etwas aussehen soll. Beispiel: Wie wird das Programm bei der Ferien-Freizeit gestaltet? Welche Aktivitäten wollen wir gemeinsam umsetzen? 26 7. Beteiligung in Köln: Eine große Vielfalt von Mitmisch-Möglichkeiten In Jugendzentren, in Jugendorganisationen von Parteien, in Jugendgruppen von kirchlichen Gemeinden oder in Jugendverbänden gibt es für dich sehr viele Möglichkeiten, mitzugestalten. Du kannst jüngere Kinder als Jugendgruppen- Leitung betreuen und das Programm mitgestalten. Im Sportverein kannst du Trainer*in werden. Dafür machst du eine Trainer*innen-Ausbildung. In Schwimmvereinen kannst du eine Rettungsschwimmer*innen-Ausbildung machen und dich danach als Rettungsschwimmer*in engagieren. Das gibt es schon in Köln: • Bei „Junge Visionen für Köln“ kannst du mit deiner Schulklasse kleine Aktionsideen entwickeln und innerhalb von acht Wochen umsetzen. So kannst du Mitmischen ausprobieren. www.stadt-koeln.de/artikel/71113/index.html • Bei „Auf Kölner Nacken – Geld für Gutes“ bekommst du Geld, um eine Aktions- oder Projektidee umzusetzen. www.koelner-jugendring.de/auf-koelner-nacken/ • Die Angebote der „Internationalen Jugendarbeit“ der Stadt Köln richten sich an junge Menschen ab 13 Jahren, die gern junge Menschen aus anderen Ländern kennenlernen und erfahren wollen, wie diese dort mitmischen. www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/familie-kinder/ internationale-jugendarbeit-angebote-fuer-junge-menschen • Die Kölner Freiwilligen-Agentur bildet gemeinsam mit der Stadt Köln das „Kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung“. Dort bekommst du Informationen, wie du dich in Köln ehrenamtlich, also freiwillig engagieren oder bei Aktionen beteiligen kannst. www.koeln-freiwillig.de/beteiligen/ • In den Stadtbezirken gibt es die Einwohner*innen-Fragestunde. Dort kannst du Fragen an die Bezirksvertretung stellen, die den Stadtbezirk betreffen. www.stadt-koeln.de/artikel/61860/ • Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden ist für alle da, wenn es ein Anliegen oder eine Beschwerde gibt, über die in der Politik entschieden werden soll. Bei der Geschäftsstelle bekommst du zudem Informationen 27 7. Beteiligung in Köln: Eine große Vielfalt von Mitmisch-Möglichkeiten darüber, wie Bürger*innen in der Politik mitmischen können. Beispiele sind Anträge und Entscheide (§ 25–26 GO NRW). www.stadt-koeln.de/artikel/06866 • Auch in den Kinder- und Jugendzentren kannst du mitgestalten und mitwirken, zum Beispiel bei der Entwicklung von Angeboten oder der Gestaltung der Räume. • In einem Jugendverband setzt du dich für die Belange aller Kölner Jugendlichen ein. www.koelner-jugendring.de • Als Jugendgruppenleiter*in unterstützt du andere junge Menschen dabei, Freizeit zu gestalten und Aktionen umzusetzen. Mit der Jugendleiter*innen-Card (Juleica) erhältst du an vielen Stellen Vergünstigungen. www.koelner-jugendring.de/juleica • Beim Veedels-Check unter dem Titel „Hey Köln – Check mit uns dein Veedel“ nimmst du deinen Stadtbezirk unter die Lupe. („Veedel ist ein kölsches Wort für „Stadtteil“.) Beim Veedels- Check geht es um alle Stadtteile, die zu einem Stadtbezirk gehören. Du teilst deine Meinungen, Sichtweisen aber auch Verbesserungsvorschläge bei Veedels-Spaziergängen. Anschließend werden die Ergebnisse mit Erwachsenen aus 28 Politik, Verwaltung und weiteren Partner*innen der Stadt Köln besprochen. Die Erwachsenen schauen dann, welche Ideen sich schnell umsetzen lassen, welche Vorschläge längere Zeit benötigen oder welche Anregungen nicht klappen. Wenn etwas nicht klappt, bekommst du eine Erklärung dafür. https:/ /meinungfuer.koeln/hey-koeln Kategorie 5: Mitbestimmen Bei vielen Aktionen und Projekten ist es so, dass du mit Erwachsenen gemeinsam planst und aktiv wirst. Hier entscheiden junge Menschen mit Erwachsenen gemeinsam, wie etwas gemacht werden soll. Beispiel: Soll die Wandfarbe im neu gestalteten Raum im Jugendzentrum grau oder lila sein? Das gibt es schon in Köln: • In jedem der neun Kölner Stadtbezirke gibt es ein „Kinder- und Jugendforum“. Dabei kannst du mitmachen. Die Kinder- und Jugendforen treffen sich regelmäßig und arbeiten an verschiedenen Themen. www.stadt-koeln.de/artikel/71506/index.html 7. Beteiligung in Köln: Eine große Vielfalt von Mitmisch-Möglichkeiten 29 7. Beteiligung in Köln: Eine große Vielfalt von Mitmisch-Möglichkeiten Kategorie 6: Selbst bestimmen In unserer deutschen Demokratie hast du sehr oft die Wahl, selbst zu entscheiden. Bei einer Wahl machst du das Kreuz bei einer Person oder einer Partei. Das ist ganz allein deine Entscheidung. Ab 16 Jahren darfst du bei Kommunalwahlen (Abstimmung in einer Stadt oder Kommune über den Rat) und Europawahlen wählen. Ab 18 Jahren darfst du bei den Landtags- und Bundestagswahlen deine Stimme(n) abgeben. In einem Team oder einer Gruppe ist es manchmal so, dass junge Menschen von Erwachsenen begleitet und beraten werden, wenn sie eigene Ideen als Aktionen oder Projekte umsetzen. Die Erwachsenen sind Unterstützer*innen und kümmern sich zum Beispiel um Räume oder um die Finanzierung. Die Entscheidungen über die Aktion oder das Projekt treffen junge Menschen allerdings selbst. Das gibt es schon in Köln: • Der „AK PART!Z!PAT!ON“ des Kölner Jugendrings unterstützt Kinder und Jugendliche in Köln, damit sie bei wichtigen Themen und Entscheidungen in der Stadt mitreden und mitgestalten können. Der „AK PART!Z!PAT!ON“ trifft sich regelmäßig und ist offen für alle Kinder und Jugendlichen, die Ideen für die Stadt haben und sich engagieren möchten. Auch Vereine und Gruppen, die mit jungen Menschen arbeiten, können mitmachen. www.koelner-jugendring.de/ak-partizipation • Die U(nter)18- beziehungsweise U(nter)16-Wahlen finden zu jeder Bundestags-, Landtags-, Kommunal- und Europawahl in Köln statt. Sie richten sich an Kinder und Jugendliche, die an der regulären Wahl (noch) nicht teilnehmen dürfen. U18-bzw. U16- Wahlen werden auch von jungen Menschen mitgestaltet und organisiert. www.koelner-jugendring.de/u18-wahlen Kategorie 7: Selbst organisieren Manchmal sind junge Menschen auch ganz selbstständig ohne Unterstützung von Erwachsenen unterwegs. Sie planen allein ein Konzert und organisieren alles selbst: vom Programm, über die Technik, die Werbung bis zur Verpflegung. Oder Erwachsene bieten einer Gruppe junger Menschen eine Basis, indem die Gruppe einen 30 Schlüssel und ein Geld-Budget für einen Jugendraum bekommt. Ab diesem Zeitpunkt sind sie für alles verantwortlich und gestalten die Aktivitäten im Raum selbst. Das gibt es schon in Köln: • Die Bezirksschüler*innen-Vertretung (BSV) hat gemeinsam mit dem Kölner Jugendring und der Evangelischen Jugend den Fachtag „Mental Health“ organisiert. Fachleute, Politiker*innen und Schüler*innen tauschten sich darüber aus, wie Alltagsbelastungen junge Menschen beeinflussen und welche Unterstützungsangebote es gibt, um ihre mentale Gesundheit zu stärken. https://koeln-bsv.de • Die Kölner Gruppe von „Fridays for Future“ hat in den letzten Jahren sehr viel selbst auf die Beine gestellt und organisiert. Da haben junge Menschen ohne Erwachsene Entscheidungen getroffen und mitgemischt. https:/ /fffkoeln.de/ • Junge Menschen haben sich dafür eingesetzt, dass an zwei Stellen im Fühlinger See Schwimmen außerhalb des Strandbads wieder erlaubt wurde. • Junge Menschen haben Flashmobs geprobt und umgesetzt und sich damit für bestimmte Themen eingesetzt. Ein vielfältiger Mix In der Stadt Köln gibt es mit den beschriebenen Methoden und Formaten bereits eine bunte Mischung von Beteiligungsmöglichkeiten. Sie bilden den „Partizipationsmix“. Wir brauchen diese Vielfalt, um die Unterschiedlichkeit aller jungen Menschen in Köln abzubilden und zu berücksichtigen. Der Partizipationsmix sorgt dafür, dass jede*r mitmachen kann, egal wie alt jemand ist, wo jemand wohnt oder was jemand mag, welche Talente oder Interessen jemand hat. Es wird nie die eine Methode oder das eine Format für alle geben. Der bunte Partizipationsmix stellt Teilhabe- und Mitmisch-Möglichkeiten für alle Kinder und Jugendlichen sicher. 7. Beteiligung in Köln: Eine große Vielfalt von Mitmisch-Möglichkeiten 31 Jede*r kann in Köln mitmachen und mitgestalten. Auch du! Mut, Lust und eine positive Einstellung Mitmischen ist immer freiwillig. Deswegen brauchst du vor allem Mut, Lust und Motivation, etwas Neues auszuprobieren oder neue Menschen kennenzulernen. Die Art und Weise, wie bei Mitmischen- Aktionen zusammengearbeitet wird, ist oft anders als in der Schule. Dabei kannst du neue Methoden (Arbeitsweisen oder Techniken zur Ideenfindung) lernen, die du auch an anderer Stelle nutzen kannst. Eine positive Einstellung ist wichtig, damit du dazu beitragen kannst, neue Ideen auszudenken. Manchmal ist es nicht leicht, sich etwas vorzustellen, was andere gesagt haben. An dieser Stelle ist es gut, erst einmal zuzuhören und davon auszugehen, dass das funktionieren könnte. Sage nicht gleich „Nein, das geht nicht!“ zu den Ideen anderer. Sondern eher: „Ja, genau! Und dazu habe ich noch folgenden Vorschlag …!“ Zeit Du solltest für dich herausfinden, was für dich umsetzbar ist: Es gibt Mitmischen-Aktionen, die einmalig sind und eine Stunde dauern. Manchmal dauern die Aktionen auch länger. Es gibt Mitmischen- Aktionen, die öfter oder regelmäßig stattfinden. Zum Beispiel immer an einem bestimmten Tag in der Woche. Geduld Neue Leute kennenlernen, neue Orte entdecken, neue Techniken lernen – das braucht Zeit. Deswegen brauchst du Geduld. Spannend wird es oft erst, wenn du mehrmals zu einem Treffen kommst, um 8. Das brauchst du, damit Mitmischen Spaß macht! In diesem Kapitel beschreiben wir für junge Menschen, was es braucht, damit Kinder- und Jugendbeteiligung gelingt. 32 8. Das brauchst du, damit Mitmischen Spaß macht! dich dort wohlzufühlen und alle kennenzulernen. Veränderungen in einer Stadt dauern oftmals lange. Das hat nichts damit zu tun, dass etwas nicht umgesetzt werden soll, sondern dass viele Dinge abgestimmt werden müssen. Es ist wichtig, dass du dranbleibst! Informationen Damit du loslegen und mitmischen kannst, brauchst du aktuelle, verständliche und gut gestaltete Informationen. Diese Informationen müssen aus seriösen Quellen stammen. Das bedeutet, dass Tatsachen recherchiert wurden und keine Fake- News oder Unwahrheiten weitergegeben werden. Außerdem musst du deine Informationen auf verschiedenen Informationskanälen finden können. Orte Mitmischen kannst du von Zuhause aus, wenn du online an Umfragen teilnimmst oder deine Ideen bei digitalen Beteiligungsaktionen einbringst. Oder du triffst dich mit Anderen, um gemeinsam loszulegen. In der ganzen Stadt gibt es Räume und Angebote, die du als junger Mensch kostenfrei nutzen kannst. Einige Beispiele: Jugendzentren, Bürgerhäuser, Bibliotheken in der Innenstadt oder in den anderen Stadtteilen, im Kinder- und Jugendbüro am Alter Markt, auf Spielplätzen. Geld Am Anfang brauchst du erst einmal nur Ideen und Meinungen. Falls du für deine Aktion Materialien zum Basteln brauchst, kannst du erst einmal schauen, ob du etwas ausleihen kannst oder ob du alte Sachen wiederverwenden kannst (Upcycling). Manchmal braucht es Geld, um eine Aktion umzusetzen. Es gibt einige Stellen in der Stadt, die dir dabei helfen, das Geld zu bekommen. Bei „Auf Kölner Nacken“ kannst du unkompliziert Geld anfragen. Eine Gruppe von jungen Menschen entscheidet, wer für welches Projekt welchen Betrag bekommt. Du kannst auch in Jugendzentren, Vereinen oder Organisationen fragen, die mit Jugendlichen arbeiten. Oder du schließt dich einem Kinder- und Jugendforum an und ihr versucht, gemeinsam mit anderen engagieren Kindern und Jugendlichen einen Antrag beim „Money Pot“ zu stellen. Beim „Money Pot“ entscheiden Kinder und Jugendliche selbst über Anträge und haben ein Geld-Budget für die Umsetzung von Projekten oder Aktionen. 33 8. Das brauchst du, damit Mitmischen Spaß macht! Buddys und Begleiter*innen Allein möchte niemand irgendwo zum ersten Mal hingehen. Such dir Freund*innen, die dich begleiten. Dann könnt ihr gemeinsam an einer Beteiligungsveranstaltung teilnehmen oder ins Kinder- und Jugendbüro gehen. Mitarbeiter*innen in Jugendzentren sind auch bereit, dich zu begleiten. Hab den Mut zu fragen! 34 9. So kannst du starten! In diesem Kapitel beschreiben wir für Kinder und Jugendliche, wie sie loslegen können, um sich aktiv zu beteiligen. Manchmal ist der Anfang schwer. Vielleicht stellst du dir die Frage, wie du selbst mitmischen kannst. Hier kommen ein paar Beispiele für Aktionen, die andere junge Menschen in Köln bereits gemacht haben: Eine kleine Gruppe von Freund*innen wollte etwas für die Umwelt tun und hat am Rheinufer Müll gesammelt. Die vollen Tüten wurden an Mülleimer gestellt. Zwei Freund*innen interessierten sich für Verkehr und Mobilität. Sie haben sich bei der Jugendorganisation einer Partei informiert und machen nun bei einem Arbeitskreis mit, der sich regelmäßig trifft. Die Schüler*innenvertretung einer Schule hat eine Demonstration organisiert, gestaltete Banner und Plakate und machte einen Marsch im Veedel. Eine Schulklasse wollte anderen Menschen helfen und hat 50 Liter Suppe gekocht, die an wohnungslose Menschen ausgegeben wurde. 35 9. So kannst du starten! Wenn du loslegen und mitmischen willst, kannst du dir folgende Fragen stellen. Damit kannst du allein oder mit deinen Freund*innen herausfinden, was das Richtige für dich und euch ist. → → → → → → Allein oder im Team Willst du lieber allein etwas tun oder in einem Team mitmischen? Willst du neue Leute kennenlernen? Themen Für welches Thema oder welche Themen interessierst du dich? Zeiteinsatz Wie oft und wie lange willst du dich engagieren? Einmalig bei einem Event für ein paar Stunden? Regelmäßig an einem bestimmten Wochentag für mehrere Stunden? Ort Wo willst du mitmischen? Digital von Zuhause aus oder unterwegs? In einem bestimmten Stadtviertel? Neues ausprobieren Was willst du ausprobieren oder lernen? Welche deiner Stärken oder Fähigkeiten willst du weiterentwickeln oder einsetzen? Unterstützung Wer kann dich unterstützen oder dich zu Veranstaltungen begleiten? 36 Die Mitglieder des Arbeitskreises „Misch MIT!“ sind junge Menschen, Fachkräfte der Jugendarbeit, Politiker*innen sowie Verwaltungsmitarbeiter*innen. Sie haben im Zeitraum Juni 2022 bis Dezember 2024 Erkenntnisse und Empfehlungen zur Stärkung von Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln zusammengetragen. Insgesamt wurde festgestellt, dass es in Köln bereits sehr viele Möglichkeiten zum Mitmischen gibt. Die verschiedenen Möglichkeiten, wie junge Menschen mitmachen können, sollten erhalten und weiter verbessert werden. Nach Einschätzung des Arbeitskreises braucht es weniger neue Formate, sondern mehr und bessere Informationen über bestehende Möglichkeiten des Mitmischens. Es ist wichtig, Erfahrungen und Wissen über die Mitbestimmung zu sammeln und sie jungen Menschen, Fachleuten in der Jugendarbeit und Erwachsenen zur Verfügung zu stellen. Die Angebote, die es gibt, sollten immer so gestaltet sein, dass diese auch junge Menschen aus unterschiedlichen Lebenslagen und Hintergründen ansprechen. Grundlage für den Erfolg von Beteiligung ist eine offene Haltung, die die Anliegen der Kinder und Jugendlichen ernst nimmt, sowie die Bereitschaft, als erwachsene Person auch Macht abzugeben und Mitbestimmung zu ermöglichen. Alle sollen mitmischen – Vielfalt bei der Gestaltung berücksichtigen Alle Formate und Methoden sollen im Sinne von Inklusion so gestaltet werden, dass alle Kinder und Jugendliche mitmachen können. Kinder- und Jugendbeteiligung muss genauso vielfältig sein wie ihre Zielgruppen. Um möglichst alle anzusprechen, braucht 10. Erkenntnisse und Empfehlungen des Arbeits- kreises „Misch MIT!“ In diesem Kapitel beschreiben wir für Erwachsene in Politik und Verwaltung, wie sie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Köln stärken und weiterentwickeln können. Neue Formate und Weiterentwicklungs- möglichkeiten werden in Kapitel 12 beschrie- ben. 37 10. Erkenntnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises „Misch MIT!“ es einen „Partizipationsmix“, also einen bunten Blumenstrauß von Angeboten des Mitmischens. Es braucht Angebote für verschiedene Altersgruppen, an verschiedenen Orten, mit zeitlich unterschiedlicher Dauer, für unterschiedliche Personenzahlen und für bestimmte Zielgruppen. Allen Akteur*innen muss es wichtig sein, auch diejenigen zu erreichen, die sonst nirgendwo teilnehmen. Sie müssen aber auch akzeptieren, dass sich nicht alle jungen Menschen beteiligen möchten und Mitmischen immer freiwillig ist. Junge Menschen von Anfang an einbinden Kinder und Jugendliche sollten von Anfang an, auch in Konzept- und Planungsphasen beteiligt werden. Dann ist sichergestellt, dass junge Expertise einfließen kann und dass Aktionen und Maßnahmen von jungen Menschen akzeptiert und angenommen werden. Es lohnt sich ebenfalls, junge Menschen vorab zu fragen, wie sie mitmachen und informiert werden wollen und was sie dafür brauchen. So passen die Angebote zur Realität der jungen Zielgruppe. Mehr Öffentlichkeitsarbeit für Partizipation In einer Stadt mit mehr als einer Million Einwohner*innen ist es herausfordernd, alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen, sie über ihre Möglichkeiten des Mitmischens zu informieren und zum Mitmachen zu aktivieren. Das „Informiert-sein“ ist aber der erste Schritt, um sich überhaupt beteiligen zu können. Daher braucht es Zeit, Geld (finanzielle Ressourcen) und Menschen (personelle Ressourcen) für den Informationstransfer. Vorhandene Strukturen wie Jugendzentren, Schulen, Wohngruppen und Sportvereine sind erste Adressen für Informationen und Kontaktaufnahme und auch Orte, an denen sich junge Menschen aufhalten. Es braucht gute und manchmal auch neue Ideen, um für Beteiligungsmöglichkeiten zu werben. Kinder bei Beteiligungsaktionen genauer anschauen Kinder zwischen sechs und zehn Jahren sollten bei der Planung und Durchführung von Beteiligungsaktionen genauso berücksichtigt werden wie Jugendliche. Damit sie gut mitmachen können, braucht es Ideen und eine gezielte Einladung für Beteiligungsaktionen von Kindern. Es braucht aber auch Informationen, die für Kinder 38 10. Erkenntnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises „Misch MIT!“ ansprechend und verständlich sind. Hier sind zum Beispiel die speziell für Köln entwickelten Kinderstadtpläne eine großartige Informationsquelle für Kinder. Es ist wichtig, dass Kinder von klein auf erfahren, dass sie eine Stimme haben und mitmischen können. Beteiligungs-Aktionen für bestimmte Zielgruppen Es ist sinnvoll, auch Beteiligungsaktionen für bestimmte Zielgruppen zu planen und umzusetzen. Es gibt junge Menschen, die besondere fachliche oder pädagogische Ansprache und sehr niedrigschwellige Angebote benötigen. Genauso wichtig ist es bei Beteiligungsaktionen, die für alle interessierten jungen Menschen offen sind, auch aufsuchende Arbeit zu leisten und Beteiligungsaktionen in Räumen durchzuführen, in denen sich junge Menschen wohl und sicher fühlen. Als Beispiele gelten die LSBTIQ*- Community, junge Menschen mit Fluchterfahrung oder junge Menschen mit Behinderung. Junge Menschen wollen mitentscheiden „Wir werden oft gebeten, Ideen zu einem Projekt oder einer Aktion zu entwickeln. Das machen wir gerne gemeinsam mit Erwachsenen. Danach fällt plötzlich die Augenhöhe weg und Erwachsene treffen allein die Entscheidungen.“ Diese Aussage von jungen Menschen ist ein Appell an alle Erwachsenen, Beteiligung weiterzuentwickeln. Erwachsene sollten erklären, warum bestimmte Entscheidungen getroffen werden und wie die Meinungen und Ideen der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt werden. Ein hilfreicher Ansatz für eine Weiterentwicklung ist das Lundy- Modell zur Förderung und Umsetzung von Kinderbeteiligung. Es wurde von der irischen Professorin Laura Lundy 39 entwickelt und zielt darauf ab, Kindern eine echte Stimme in Entscheidungen zu geben, die sie betreffen. Es basiert auf vier Elementen: 1. Raum: Kinder brauchen einen passenden Ort, um ihre Meinungen äußern zu können. 2. Stimme: Sie müssen die Möglichkeit haben, ihre Gedanken frei auszudrücken. 3. Publikum: Ihre Meinungen sollen von Erwachsenen ernsthaft angehört werden. 4. Einfluss: Die Ansichten der Kinder müssen berücksichtigt und in Entscheidungen einbezogen werden. Dieses Modell sichert ab, dass Kinder nicht nur formal beteiligt sind, sondern dass ihre Perspektiven wirklich Einfluss haben. Ein Jugendparlament im Kölner Partizipations-Mix? Ein Teil des Auftrags, den der Rat der Stadt Köln gegeben hat, war die Klärung der Frage, ob ein Jugendparlament in Köln sinnvoll wäre. Im April 2023 gab es dazu einen Workshop beim Fachtag „Misch MIT!“. Die Ergebnisse des Workshops, Expert*innenmeinung und Gespräche in einer Arbeitsgruppe führen zu folgender Einschätzung: Ein Jugendparlament auf stadtweiter Ebene ist zurzeit nicht notwendig, da der umfassende Partizipationsmix diverse Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen bietet und kein Bedarf eines formal aufgestellten, gesamtstädtischen Beteiligungsformats gesehen wird. Damit ein Jugendparlament aber grundsätzlich überhaupt umsetzbar wäre, müssten einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel müssten die Kölner Kinder und Jugendlichen dieses Format wirklich wollen und an der Planung und Gestaltung beteiligt werden. Außerdem müssten die Aufgaben und Rechte eines Jugendparlaments vorher klar festgelegt werden. Es bräuchte zudem zusätzliche finanzielle Ausstattung und personelle Unterstützung, um die Kinder und Jugendlichen gut zu begleiten. 10. Erkenntnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises „Misch MIT!“ 40 10. Erkenntnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises „Misch MIT!“ Hier geben wir Tipps für alle, die Kinder und Jugendliche beteiligen wollen. Mitmischen braucht Verankerung: Damit Kinder und Jugendliche regelmäßig, und immer dort, wo es sinnvoll und möglich ist, beteiligt und ihre Stimmen gehört werden, müssen nachhaltige Strukturen geschaffen werden. Damit ist gemeint, dass es zum Beispiel ein Konzept wie das „Misch MIT!“-Konzept gibt, welches von der Politik beschlossen wird oder Kinder- und Jugendliche als Zielgruppe bei Planungsprozessen der Stadt Köln mitgedacht werden. Beteiligung ist ein langfristiger Prozess und braucht Zeit. Dies sollte bei der Planung berücksichtigt und genügend Zeit für Rückmeldungen und Verbesserungen eingeplant werden. Nur so kann sich eine gute Beteiligungskultur entwickeln. Mitmischen braucht neue Kompetenzen: Zum Beispiel Ergebnisoffenheit und Toleranz gegenüber Unsicherheiten. Erwachsene sollten offen sein für die Ideen der jungen Menschen, auch wenn diese überraschend oder anders als erwartet sind. Diese Offenheit ist wichtig, damit sich Kinder und Jugendliche ernst genommen fühlen. Mitmischen braucht Rahmenbedingungen: Kinder und Jugendliche wünschen sich und brauchen Klarheit bei allen Beteiligungsveranstaltungen. Es braucht Informationen und einen klaren Rahmen, was genau die Aufgabe von Kindern und Jugendlichen ist, was sie mitgestalten und mitentscheiden dürfen. Mitmischen braucht transparente Kommunikation und Information: Junge Menschen sollten wissen, was mit ihren Ideen passiert. Alle Beteiligten sollten gut über den Prozess, die Ziele und die Möglichkeiten zur Mitwirkung informiert sein. Damit dies gut gelingt, sollten verschiedene Kommunikationsmittel und -wege genutzt werden, zum Beispiel soziale Medien wie Instagram oder TikTok, persönliche Gespräche, Flyer oder anderes Infomaterial. Transparenz ist wichtig, damit sich die jungen „Mitmischen braucht …“: Empfehlungen für alle, die Partizi- pation initiieren und organisieren 41 Menschen ernst genommen fühlen. Sie sollten wissen, wie ihre Ideen weiterverarbeitet werden und was die nächsten Schritte sind. Regelmäßige Rückmeldungen und Updates helfen dabei. Mitmischen braucht vielfältige Methoden der Partizipation: Um möglichst viele junge Menschen zu erreichen, hat es sich bewährt, verschiedene Methoden einzusetzen und unterschiedliche Formate zu nutzen. Besonders interaktive Formate wie Workshops, Diskussionsrunden oder Umfragen sind erfolgreich, um aktiv Rückmeldungen und Ideen zu sammeln. Insbesondere dann, wenn junge Menschen aktiv an der Entwicklung von Lösungen oder Konzepten mitwirken können. Mitmischen braucht bessere Vernetzung und Verknüpfung der laufenden Prozesse: Es gibt verschiedene große städtische Prozesse und Planungen. Themen und Anliegen junger Menschen werden zunehmend von Planer*innen wahrgenommen und berücksichtigt. Um die gute Entwicklung weiter zu verstärken, sollten Ergebnisse von Kinder- und Jugendbeteiligungsprozessen nach Möglichkeit auch in andere Planungen einmünden. Ein Beispiel, wie das gut funktionieren kann, ist der „Veedels- Check“. Beim „Veedels-Check“ lagen den beteiligten Kindern und Jugendlichen bestimmte Themen besonders am Herzen, wie zum Beispiel das Thema „Sicherheit“. Neben der Abarbeitung der Einzelbeiträge im Rahmen des Veedels-Checks wurden die übergreifenden Ergebnisse zum Thema „Sicherheit“ aber auch den Planer*innen des Masterplans Sicherheit zur Verfügung gestellt und die Ergebnisse von „HEY Mülheim“ sind in den Masterplan der Stadt Köln eingeflossen. Durch die Zusammenarbeit kann unterstützt werden, dass die Kinder- und Jugendperspektive in diesem Fall sogar ohne jeglichen Mehraufwand für die Planer*innen Berücksichtigung finden kann und die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in verschiedene Bereiche einfließen. Mitmischen braucht Netzwerk-Ressourcen: Eine gute Vernetzung mit Schulen, Jugendorganisationen, Trägern der freien Jugendhilfe, Verwaltung, Politik und weiteren Partner*innen hilft dabei, junge Menschen zu erreichen und zu motivieren, sich zu beteiligen. Regelmäßige Treffen zwischen den Beteiligten bieten Raum, um gemeinsame Ideen zu entwickeln. 10. Erkenntnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises „Misch MIT!“ 42 10. Erkenntnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises „Misch MIT!“ Mitmischen braucht Mentoring- und Begleitungs-Ressourcen: Junge Menschen profitieren von Mentor*innen, die sie unterstützen und bei der Beteiligung begleiten. Mentor*innen können auch ältere Jugendliche oder erfahrene Erwachsene sein, die Tipps geben und bei Fragen zur Verfügung stehen. Mitmischen braucht Vorbilder im Alltag: Eltern und andere Erwachsene im Umfeld der Kinder und Jugendlichen können Beteiligung stärken, indem sie junge Menschen ermutigen, ihre Meinung zu äußern, ihre Kreativität auszuleben und sie in Entscheidungen einbeziehen. Erwachsene können zeigen, wie wichtig es ist, unterschiedliche Meinungen zu respektieren, demokratische Werte vorzuleben und Kompromisse zu finden. Das hilft jungen Menschen, ihre eigenen Meinungen zu vertreten und Verantwortung zu übernehmen. Mitmischen braucht Ergebnispräsentationen und Erfolgsfeiern: Es ist wichtig, die Ergebnisse oder Zwischenergebnisse von Beteiligung zu teilen und alle Beteiligten darüber zu informieren, wie ihre Beiträge berücksichtigt wurden. Gemeinsame Erfolgsfeiern zeigen Wertschätzung für die Beiträge der Teilnehmer*innen. Mitmischen braucht Feedback und Evaluation von Angeboten, Formaten und Methoden: Planer*innen von Beteiligungsprozessen sollten regelmäßig prüfen, wie gut ihre Angebote zur Beteiligung ankommen und inwieweit sie an den Interessen und Bedürfnissen von jungen Menschen ausgerichtet sind. Ein regelmäßiges Feedback holt man sich am besten direkt von der Zielgruppe ein. Welche Erfahrungen und Anregungen haben die Teilnehmer*innen während und nach der Beteiligung? Was hat gut funktioniert und wo sind Verbesserungen möglich? Das Feedback ist wichtig, um zukünftige Beteiligungsaktionen zu verbessern. 43 Die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho) begleitet und unterstützt mit Prof. Dr. Michael Obermaier vom Institut für Forschung und Transfer in Kindheit und Familie (foki) und Studierenden die Stadt Köln als „kritischer Freund“ bei der Weiterentwicklung von Kinder- und Jugendbeteiligung. Erkenntnisse zum „Misch MIT!“-Fachtag Da Kinder und Jugendliche Expert*innen für ihre eigene Lebenswelt sind, müssen ihre Meinungen für die Gestaltung der Zukunft eingeholt werden. So diente der „Misch MIT!“-Fachtag im April 2023 nicht nur dazu, junge Menschen über die „Misch MIT!“- Möglichkeiten in Köln zu informieren, sondern auch dazu, ihr Feedback einzuholen. Daneben wurden im Zeitraum von August 2022 bis Februar 2024 viele Dokumente analysiert, Beobachtungen bei Veranstaltungen durchgeführt und dazu vielfältige Interviews und Auswertungsgespräche mit jungen Menschen, Vertreter*innen aus Verwaltung, freier Trägerlandschaft und Politik geführt. Daraus konnten Vorschläge und Empfehlungen abgeleitet werden, was in Köln getan werden kann, damit Kinder und Jugendliche mitreden können und so Köln noch kinder- und jugendfreundlicher wird. Diese Empfehlungen lassen sich in fünf Dimensionen beschreiben: 1. Rahmenbedingungen verbessern • Personalausstattung erhöhen, um Kinder- und Jugendbeteiligung die notwendige Reichweite zu gewähren. • Flexible Finanzierung ermöglichen, um agil auf Bedarfe reagieren zu können. 11. Erkenntnisse und Empfehlungen der wissen- schaftlichen Begleitung In diesem Kapitel beschreiben wir, wie Wissenschaftler*innen die aktuellen Entwicklungen rund um Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln einschätzen. 44 • Handlungsleitlinien für Verwaltungsbeschäftigte entwickeln, um allen Handlungssicherheit zu bieten. • Beteiligungs-Zugänge transparent machen, um möglichst alle Kinder und Jugendliche zu erreichen. • Gremienzeiten kinder- und jugendfreundlich gestalten, um die Bedingungen für Beteiligung zu verbessern. 2. Ziele schärfen und Zielgruppen klären • Alter der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen, um Zugänge, Medien und Themen altersentsprechend zu gestalten. • Kinder und Jugendliche verstärkt befragen, um die Interessen der Kinder und Jugendlichen intensiver aufzugreifen. • Entscheiden, wo und welche Schwerpunkte gelegt werden sollen und können und wie die Bereiche Kindertagesstätte, Schule und Kinder- und Jugendarbeit erreicht werden sollen. 3. Kommunikation und Interaktion reflektieren • Zukünftige Formate inklusionsorientiert planen, um Menschen mit Beeinträchtigungen Teilhabe und Teilnahme zu ermöglichen. 11. Erkenntnisse und Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung 45 • Kinder- und jugendgerechte Informations- und Kommunikationswege wählen, um die Lücke zwischen Beteiligungsangeboten und motivierten Kindern und Jugendlichen zu schließen. • Barrierearme, schriftarme Informations- und Kommunikationswege wählen, um junge Kinder und Jugendliche zu erreichen, die nicht (so gut) lesen können. 4. Sozialraum bespielen • Beim „Veedels-Check“ mit dem Meinungs-Mobil vor Ort ansprechbar sein, um möglichst alle Bezirke und Menschen zu erreichen. • Kitas und deren Träger im Sozialraum aktivieren, um politische Bildung von Anfang an erfahrbar zu machen. • Schulen als Lernorte gewinnen, da dort alle Kinder und Jugendlichen unterschiedlichen Alters sowie unterschiedlicher sozialer, sprachlicher und kultureller Hintergründe erreicht werden. • Ausbildungsstätten für Lehrer*innen, Erzieher*innen oder Sozialarbeiter*innen für die Kinderfreundliche Kommune gewinnen, um den doppelten kommunalen Bildungsauftrag zu stärken. 5. Wirkungen erfassen und Ergebnisse sichern • Die wissenschaftliche Begleitung beim „Veedels-Check“ intensivieren, um alle Möglichkeiten dieses Großgruppen- Beteiligungsformats auszuschöpfen. • Die Beteiligungsformate dauerhaft beobachten und klären, was sich gut auf andere Veedel übertragen lässt, um in allen Ämtern und Behörden der Stadt Köln Kinder- und Jugendbeteiligung nachhaltig und ressourcenbewusst zu verankern. In einem Informationsdokument (Factsheet) sind die Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung kurz zusammengefasst: https:/ /buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=980195&type=do 11. Erkenntnisse und Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung 46 Kritische Auswertung des Ist-Stands In der Stadt Köln besteht bereits eine große Vielfalt an Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen, die auch langfristig und nachhaltig erhalten bleiben müssen. Der sogenannte „Partizipationsmix“ ist ein wichtiger Baustein, um sicherzustellen, dass es für alle Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung des Inklusionsgedankens möglich ist, an Angeboten teilzunehmen und sich zu engagieren. Blick in die Zukunft: In der Auswertung wurde deutlich, dass Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen auf bezirkspolitischer Ebene noch nicht in ausreichender Form oder noch nicht flächendeckend vorhanden sind. Unter Einbeziehung der Bezirksvertretungen, Bürgerämter, Fachkräften der Trägerlandschaft und jungen Menschen wurden Ideen gesammelt, um etwas Neues auszuprobieren. Im Rahmen des „Misch MIT!“- Prozesses führt der Kölner Jugendring e.V. auf Grundlage dieser Ideen ein bezirkspolitisches Pilotprojekt durch. Dieses wird im Sommer 2025 abgeschlossen und bis Herbst 2025 ausgewertet. Die Ergebnisse werden den Bezirksvertretungen nach der Kommunalwahl zur Verfügung gestellt. Außerdem wird eine Informationsmappe (Arbeitstitel) erstellt. Diese wird sowohl Bezirkspolitik und -verwaltung als auch Kindern und Jugendlichen und den Akteur*innen in den Bezirken Infos zur Arbeit der Bezirksvertretung und Ansprechpersonen auf allen Seiten geben. Zudem kann der Veedels-Check als Beteiligungsformat auf bezirklicher Ebene eine gute Ergänzung sein. Damit es auf die ganze Stadt ausgerollt werden kann, muss es strukturell verankert und nachhaltig abgesichert werden. 12. Aktuelle Entwicklungen und ein Blick in die Zukunft In diesem Kapitel beschreiben wir, was seit Beginn des „Misch MIT!“-Prozesses ins Rollen gekommen ist und an welchen Stellen das Konzept bereits jetzt weitergedacht wird. Die Erkenntnisse und Ergebnisse werden bereits in die nächste Überarbeitung einfließen. Auf Seite 30 im Ab- schnitt „Ein vielfältiger Mix“ wird das Wort „Partizipationsmix“ erklärt. 47 12. Aktuelle Entwicklungen und ein Blick in die Zukunft Verbesserung der Information Es wurde deutlich, dass es bessere und zielgerichtetere Informationen über die bestehenden Formate benötigt. Viele Beteiligungsmöglichkeiten sind jungen Menschen nicht bekannt. Es wurde daher bereits während der zweijährigen Entwicklungsphase dieses Konzeptes an der Verbesserung von Informationen gearbeitet. Das Kooperative Kinder- und Jugendbüro hat sukzessive seine Social Media Arbeit weiter ausgebaut. Weiterhin wurde ein „Info-Mobil“ angeschafft, welches für aufsuchende Arbeit genutzt werden kann. Ebenso wurde an der Vernetzung bestehender Angebote gearbeitet, sodass auch die verschiedenen Formate voneinander wissen und sich gegebenenfalls auch Verbindungslinien schaffen lassen. Blick in die Zukunft: Eine Lücke in den Informationen wurde für jüngere Kinder festgestellt. Im Laufe des Jahres 2025 sollen daher Kinderrechte-Karten als Begleitmaterial zu den Kinderstadtplänen entstehen. Die Zielgruppe der Kinderrechte-Karten sind Kinder im Grundschulalter. Weiterhin soll auch geprüft werden, wo und wie Beteiligungsformate auch bei den Erwachsenen bekannter gemacht werden könnten. Die Kölner Freiwilligenagentur entwickelt mit dem Kölner Unternehmen senf.app ein digitales Tool, das mit Hilfe von KI die Visualisierung von Stadtplanungs-Aktivitäten ermöglicht. Das Tool wird speziell für die Kinder- und Jugendarbeit konzipiert. Ein Netzwerk ist entstanden Durch die Zusammenarbeit von jungen Menschen, Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit, Verwaltungsmitarbeiter*innen, Wissenschaftler*innen und Politiker*innen im Arbeitskreis (AK) „Misch MIT!“ ist ein großes, vielfältiges, multiprofessionelles Netzwerk entstanden, das weiter bestehen bleiben sollte. Blick in die Zukunft: Als Begleitgremium könnten die Teilnehmer*innen künftig anlassbezogen zusammenkommen, um das „Misch MIT!“-Konzept fortlaufend weiterzuentwickeln. Der Arbeitskreis könnte beispielsweise auch andere Arbeitskreise oder Gremien beraten. 48 12. Aktuelle Entwicklungen und ein Blick in die Zukunft Auswertung und Weiterentwicklung des „Misch MIT!“-Konzepts Dieses Konzept bildet den Ist-Stand der Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln im Herbst 2024 ab. An diesem Punkt wollen wir nicht stehen bleiben: Das Konzept sollte regelmäßig ausgewertet, weiterentwickelt und mit neuesten Informationen überarbeitet werden. Blick in die Zukunft: Der Arbeitskreis „Misch MIT!“ hat entschieden, seine Arbeit nicht mit der Fertigstellung des Konzepts zu beenden. Gemeinsam soll in den kommenden Wochen und Monaten daran gearbeitet werden, das Konzept „mit Leben zu füllen“. Wie kann das Konzept bekannter werden? Wo und wie wird es vorgestellt? Wie könnten aufsuchende „Misch MIT!“-Aktionen in den Veedeln aussehen? 49 Das Wort „Partizipation“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Teil von etwas sein“ oder „Teilnahme“. Du kannst selbst Teil einer Gruppe, eines Teams, einer Aktion oder einer Veranstaltung sein und dabei mitmischen. Das Wort „Beteiligung“ macht deutlich, dass du eingeladen bist, mitzumachen und über etwas nachzudenken. Zum Beispiel bei einer: „Beteiligungs-Veranstaltung“: Hier kannst du deine Meinung oder Ideen sagen und mit anderen darüber sprechen. Das Wort „Engagement“ bedeutet, freiwillig etwas zu machen oder zu arbeiten. Das nennt man auch: Sich zu engagieren. Dafür bekommst du kein Geld. Du investierst deine Zeit und hilfst oder unterstützt damit Andere. 13. Worterklärungen In diesem Kapitel erklären wir für junge Menschen einige Begriffe, die wir im „Misch MIT!“-Konzept oft benutzt haben. 50 stadtweit Kooperatives Kinder- und Jugendbüro Alter Markt 62–64, 50667 Köln Telefon und Messenger: 0173 8581355 E-Mail: jugendbuero@stadt-koeln.de oder jugendbuero@koelner-jugendring.de Instagram: www.instagram.com/jugendbuerokoeln Stabsstelle Kinderfreundliche Kommune Ottmar-Pohl Platz 1, 51103 Köln Telefon: 0221 221-21196 oder 0221 221-31271 E-Mail: kinderfreundliche-kommune@stadt-koeln.de Jugendzentren, Jugendtreffs, Jugendangebote, Jugendverbände, Kulturpädagogische Einrichtungen www.stadt-koeln.de/artikel/73008/index.html Beteiligungsportal der Stadt Köln https:/ /meinungfuer.koeln/mitmachen bezirklich Jugendpflege https:/ /www.stadt-koeln.de/service/adressen/kinderinteressen- und-jugendfoerderung Bezirksvertretungen Die Bezirksbürgermeister*innen vertreten die Anliegen, die den Stadtbezirk berühren, im Rat der Stadt Köln. www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bezirksvertretungen/ index.html 14. Kontaktdaten In diesem Kapitel fassen wir die wichtigsten Kontaktdaten zusammen. 51 1. Kommunale Ebene Nordrhein-Westfalen 1.1. Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen 1.2. Hauptsatzung der Stadt Köln 2. Landesebene Nordrhein-Westfalen 2.1. Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen 2.2. Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG) für Nordrhein-Westfalen 2.3. Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein- Westfalen (Landeskinderschutzgesetz NRW) 2.4. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 2.5. Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen 2.6. Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein Westfalen 2023–2027 3. Bundesebene Bundesrepublik Deutschland 3.1. Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe 3.2. Baugesetzbuch 4. Internationale Ebene 4.1. Charta der Grundrechte der Europäischen Union: 4.2. Übereinkommen über die Rechte des Kindes – VN-Kinderrechtskonvention 15. Anlage – Rechtliche Grundlagen Die in der Anlage aufgeführten Gesetzestexte erscheinen in der Originalfassung. Sie sind komplizierter als der übrige Text, weil sie in Fachsprache geschrieben sind. 52 5. Zusatz: Kinderfreundliche Kommune Köln 1. Kommunale Ebene Nordrhein-Westfalen 1.1. Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen Quelle: https:/ /recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&bes_ id=6784&aufgehoben=N&anw_nr=2 Um die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen umzusetzen, wurden in einigen Bundesländern in den vergangenen Jahren Kommunalverfassungen weiterentwickelt. Rechtliche Regelungen schreiben nun oftmals vor, Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, zu beteiligen. In Nordrhein-Westfalen gibt es hierzu seit 2016 den § 27a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), auf dessen Grundlage auch Vertretungen oder Beauftragte für Jugendliche gebildet werden können. Zu den Vertretungen gehören z.B. Jugendbeiräte, Jugendparlamente oder Jugendforen. Auszug aus: „Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen“ § 21 GO NRW – Einwohner und Bürger (1) Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt. (2) Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist. § 23 GO NRW – Unterrichtung der Einwohner (1) Der Rat unterrichtet die Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden. (2) Die Unterrichtung ist in der Regel so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung besteht. Zu diesem Zweck kann der Rat Versammlungen der Einwohner anberaumen, die auf Gemeindebezirke (Ortschaften) beschränkt werden können. Die näheren Einzelheiten, insbesondere die Beteiligung der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten, sind in der Hauptsatzung zu regeln. Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt. […] § 24 GO NRW – Anregungen und Beschwerden (1) Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der 15. Anlagen 53 Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten. (2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung. § 25 GO NRW – Einwohnerantrag (1) Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. […] § 26 GO NRW – Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (1) Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid). Absatz 2 Satz 1 sowie die Absätze 5, 7, 8 und 10 gelten entsprechend. […] § 27 GO NRW – Politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte (1) In einer Gemeinde, in der mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden. […] (8) Rat und Integrationsrat sollen sich über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde abstimmen. Der Integrationsrat kann sich darüber hinaus mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Auf Antrag des Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme des Integrationsrates dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss vorzulegen. Der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an der Sitzung teilzunehmen; auf sein Verlangen ist ihm dazu das Wort zu erteilen. (9) Der Integrationsrat soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss, einer Bezirksvertretung oder vom Bürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen. […] § 27a – Interessenvertretungen, Beauftragte Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere kann durch Satzung geregelt werden. 15. Anlagen 54 15. Anlagen 1.2. Hauptsatzung der Stadt Köln § 12b Kinder- und Jugendfreundlichkeit Die Stadt Köln ist eine kinder- und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im Rahmen ihrer Befugnisse auf die Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen hin. In den Bezirken werden geeignete Beteiligungsforen für Kinder und Jugendliche gebildet. 2. Landesebene Nordrhein-Westfalen 2.2. „Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG)“ für Nordrhein-Westfalen Im Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW wird in § 6 die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich festgelegt. Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also Kreise und kreisfreie Städte (sowie die Landesjugendämter), sind verpflichtet, Kinder und Jugendliche über Angelegenheiten und Vorhaben, die sie betreffen, aktiv zu informieren. Das Land sowie die nach dem KJHG geförderten Einrichtungen sollten ihre Strukturen, Angebote und Prozesse partizipativ ausgestalten, um ihre gesetzlichen Beteiligungspflichten zu erfüllen. § 6 des KJFöG verpflichtet somit Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung sowie freie und öffentliche Träger gleichermaßen, gemeinsam Rahmenbedingungen in Kommunen und Kreisen zu schaffen, die die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Angelegenheiten sicherstellen. § 6 KJFöG – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend unterrichtet sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden. Zur Förderung der Wahrnehmung ihrer Rechte sollen bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe geeignete Ansprechpartner zur Verfügung stehen. (2) Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden. (3) Das Land soll im Rahmen seiner Planungen, soweit Belange von Kindern und Jugendlichen berührt sind, insbesondere aber bei der Gestaltung des 55 15. Anlagen Kinder- und Jugendförderplans, Kinder und Jugendliche im Rahmen seiner Möglichkeiten hören. (4) Bei der Gestaltung der Angebote nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 sollen die öffentlichen und freien Träger und andere nach diesem Gesetz geförderte Einrichtungen und Angebote die besonderen Belange der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen. Hierzu soll diesen ein Mitspracherecht eingeräumt werden. 2.3. Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in NRW § 1 – Kinderrechte, Grundsätze […] (2) Kinderschutz und Kinderrechte sind untrennbar miteinander verbunden. Voraussetzung für ihre Verwirklichung ist, dass die bestehenden Rechte auf Gehör und auf Berücksichtigung der Meinung von Kindern und Jugendlichen entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife effektiv berücksichtigt werden. Dabei sind die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zu beachten. […] § 3 – Kinder- und Jugendhilfe, Recht auf Beratung, Beteiligung und Information (1) Öffentliche und freie Jugendhilfe unterstützen Kinder und Jugendliche in Gestalt der Verwirklichung des Schutzauftrages aus § 1 Absatz 1. Sie achten dabei auf die individuellen Lebens- und Sozialisationsbedingungen von Kindern und Jugendlichen und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen. (2) Kinder und Jugendliche sind im Rahmen des § 8 des Achten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen oder freien Jugendhilfe zu beteiligen und in geeigneter Weise über ihre Rechte zu informieren. Dies erfolgt in einer für die Kinder und Jugendlichen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Art und Weise. […] § 4 – Aufgaben des Jugendamtes im Kinderschutzverfahren […] (3) Das Jugendamt beteiligt Kinder und Jugendliche bei der Gefährdungseinschätzung und im gesamten Verfahren nach § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife, soweit hierdurch der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieser jugendlichen Person nicht in Frage gestellt wird. 56 15. Anlagen 2.4. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen § 74 – Schülervertretung (1) Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler wahr. Sie vertritt insbesondere deren Belange bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und fördert ihre fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen. Sie kann sich durch die Mitwirkung in den Gremien an schulischen Entscheidungen beteiligen sowie im Rahmen des Auftrags der Schule übertragene und selbstgewählte Aufgaben durchführen und schulpolitische Belange wahrnehmen. (2) Die Schülerinnen und Schüler der Klasse, des Kurses und der Jahrgangsstufe wirken in ihrem Bereich an der Bildungs- und Erziehungsarbeit mit. Sie wählen von der fünften Klasse an ihre Sprecherinnen und Sprecher und deren Stellvertretungen. Die Schülerschaft der Vollzeitschulen kann im Monat, die Schülerschaft der Teilzeitschulen im Quartal eine Stunde während der allgemeinen Unterrichtszeit für Angelegenheiten der Schülervertretung (SV- Stunde) in Anspruch nehmen. (3) Der Schülerrat vertritt alle Schülerinnen und Schüler der Schule; er kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Mitglieder des Schülerrats sind die Sprecherinnen und Sprecher der Klassen und Jahrgangsstufen sowie mit beratender Stimme deren Stellvertretungen. Hat eine Jahrgangsstufe mehr als 20 Personen, wählt die Jahrgangsstufe für je weitere 20 Personen eine weitere Vertretung für den Schülerrat. Der Schülerrat wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden (Schülersprecherin oder Schülersprecher) und bis zu drei Stellvertretungen. Auf Antrag von einem Fünftel der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler wird die Schülersprecherin oder der Schülersprecher von der Schülerversammlung gewählt. Der Schülerrat wählt die Vertretung der Schülerschaft für die Schulkonferenz, die Schulpflegschaft und die Fachkonferenzen sowie Delegierte für überörtliche Schülervertretungen. […] 2.5. Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen § 16 – Partizipation (1) Die Bildungs- und Erziehungsarbeit wirkt darauf hin, Kinder zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen und damit ein demokratisches Grundverständnis zu entwickeln. Daher sollen Kinder ihrem Alter, ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen entsprechend bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege mitwirken. Sie sind vom pädagogischen Personal bei allen sie betreffenden Angelegenheiten alters- und entwicklungsgerecht zu beteiligen. (2) Zum Wohl der Kinder und zur Sicherung ihrer Rechte sind in Kindertageseinrichtungen geeignete Verfahren der Beteiligung und 57 15. Anlagen Mitbestimmung sowie die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten vorzusehen und zu praktizieren. 2.6. Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein Westfalen 2023–2027 Der Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen 2023–2027 (Kinder und Jugendliche bestimmen mit – Jungen Menschen mehr Perspektiven geben) greift aktuelle globale und regionale Entwicklungen auf und macht die Herausforderungen, die an junge Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung gestellt werden, zum Ausgangspunkt. Der Förderbereich 2 des NRW Kinder- und Jugendförderplans fokussiert die verstärkte Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung. Unterschieden werden hier Maßnahmen zur einmischenden Jugendpolitik, Beteiligung und Mitbestimmung und Maßnahmen zur demokratischen, politischen und Wertebildung. Der Kinder- und Jugendförderplan wurde am 12. Juli 2023 von der Landesregierung beschlossen. 3. Bundesebene Bundesrepublik Deutschland 3.1. Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe § 1 – Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. […] (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere […] 2. jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt zu interagieren und damit gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können, […] 5. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. § 4 – Zusammenarbeit der öffentlichen mit der freien Jugendhilfe […] (3) Die öffentliche Jugendhilfe soll die freie Jugendhilfe nach Maßgabe dieses Buches fördern und dabei die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern stärken. § 8 – Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen (1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen. 58 15. Anlagen (2) Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. […] (4) Beteiligung und Beratung von Kindern und Jugendlichen nach diesem Buch erfolgen in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form. § 11 – Jugendarbeit (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. […] §80 – Jugendhilfeplanung (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung 1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, 2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Erziehungsberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und […] (4) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen. Zu diesem Zweck sind sie vom Jugendhilfeausschuss, soweit sie überörtlich tätig sind, im Rahmen der Jugendhilfeplanung des überörtlichen Trägers vom Landesjugendhilfeausschuss zu hören. Das Nähere regelt das Landesrecht. 3.2. Baugesetzbuch Die Beteiligung junger Menschen wird durch § 3 BauGB geregelt. Kinder und Jugendliche sind als Teil der Öffentlichkeit demnach frühzeitig über Planungen zu informieren und sie müssen die Möglichkeit haben, zu baulichen Vorgaben Stellung zu nehmen. § 1 BauGB – Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung […] (6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: Nr. 3 die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung […] 59 15. Anlagen § 3 BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit (1) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1. […] 4. Internationale Ebene 4.1. Charta der Grundrechte der Europäischen Union Artikel 24 – Rechte des Kindes (1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt. […] 4.2. Übereinkommen über die Rechte des Kindes – UN-Kinderrechtskonvention Kinder und Jugendliche haben eigene Rechte. Diese Rechte sind festgehalten im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ der Vereinten Nationen. Dieses Abkommen nennt man die UN-Kinderrechtskonvention. Die UN- Kinderrechtskonvention enthält Rechte zur Teilhabe, Förderung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen und umfasst insgesamt 54 Artikel. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 unterzeichnet. Sie ist demnach geltendes Recht in Deutschland. Aktuell haben auf der Welt weitere 195 Staaten der Kinderrechtskonvention zugestimmt. Artikel 12 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Kindern das Recht auf freie Meinungsäußerung zuzusichern. Kinder, die fähig sind, eine eigene Meinung zu bilden, müssen in allen sie selbst betreffenden Angelegenheiten angehört und ihr Meinungsbild angemessen berücksichtigt werden. Durch das Recht auf Partizipation in der UN- Kinderrechtskonvention werden Kinder als aktive Mitglieder der Gesellschaft hervorgehoben und ihr Gewicht zu Mitsprache und Beteiligung verstärkt. Die offene Formulierung ermöglicht den Vertragsstaaten jedoch einen weiten Ermessensspielraum, in welchen Fällen und inwieweit sie der Meinung der Kinder Rechnung tragen. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für alle jungen Menschen unter achtzehn Jahren. Artikel 13 verdeutlicht die tragende Bedeutung des Artikels 12, indem er die freie Meinungsäußerung von Kindern und Jugendlichen in jeder Art und Weise schützt, in der sich das jeweilige Kind ausdrücken möchte. Um die Beteiligung 60 15. Anlagen von Kindern und Jugendlichen bestmöglich zu fördern, ist durch Artikel 17 die Informationsbeschaffung aus speziellen Quellen, die Nachrichten kindgerecht erklären, gesichert. Artikel 17 schützt Kinder und Jugendliche darüber hinaus innerhalb dieser Informationsfreiheit vor den Risiken verschiedener Massenmedien. Artikel 12 – Berücksichtigung des Kindeswillens (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. Artikel 13 – Meinungs- und Informationsfreiheit (1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Artikel 17 – Zugang zu Medien, Kinder- und Jugendschutz Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und stellen sicher, dass das Kind Zugang hat zu Informationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen, insbesondere derjenigen, welche die Förderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit zum Ziel haben. Zu diesem Zweck werden die Vertragsstaaten […] c) die Herstellung und Verbreitung von Kinderbüchern fördern; d) die Massenmedien ermutigen, den sprachlichen Bedürfnissen eines Kindes, das einer Minderheit angehört oder Ureinwohner ist, besonders Rechnung zu tragen; e) die Erarbeitung geeigneter Richtlinien zum Schutz des Kindes vor Informationen und Material, die sein Wohlergehen beeinträchtigen, fördern, wobei die Artikel 13 und 18 zu berücksichtigen sind. 5. Zusatz: Kinderfreundliche Kommune Köln Der Verein Kinderfreundliche Kommunen e. V. setzt sich seit 2012 deutschlandweit dafür ein, dass Kinderrechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene eingehalten werden. Er unterstützt und berät Städte, ihre kommunalen Angebote, Planungen und Strukturen im Sinne der Kinderrechte zu verbessern. 61 15. Anlagen Das Dach des Vorhabens „Kinderfreundliche Kommunen in Deutschland“ bildet die internationale Child Friendly Cities Initiative (CFCI) von UNICEF. Übersetzt bedeutet das „Initiative Kinderfreundliche Kommunen“. Die Initiative setzt sich seit 1996 dafür ein, Kommunen auf der ganzen Welt kinderfreundlicher zu gestalten. Seit Beginn haben sich zahlreiche Kommunen beim Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. beworben. Dadurch hat sich ein umfangreiches Netzwerk gebildet. Im Austausch mit anderen Städten im Programm Kinderfreundliche Kommunen können wir voneinander lernen und neue Impulse und Ideen für unsere Arbeit erhalten. Köln befindet sich seit 2018 im Programm Kinderfreundliche Kommune. Unser „Aktionsplan kinder- und jugendfreundliches Köln“ enthält Maßnahmen, in denen wir genau beschreiben, was wir tun möchten, um unsere Stadt kinder- und jugendfreundlicher zu machen. Amt für Kinder, Jugend und Familie Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Redaktion Frank Liffers (junge Stadt Köln e. V.) Anica Latzer-Schulte (Stadt Köln) Jessica Mörtl (Stadt Köln) Gestaltung Känguru Colonia Verlag GmbH Illustration: Petra Sonnenberg (www.frausonnenberg.de) Layout: Annette Süß (www.annettesuess.de) 13-CS/51/03.2025 Die Broschüre liegt digital zum Download vor Die Oberbürgermeisterin Kolumnentitel 63
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 0123/2025 Freigabedatum 20.03.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Konzept "Misch MIT! – So geht Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln! – Ergebnisse, Erkenntnisse und Empfehlungen eines partizipativen Prozesses„ Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt das Konzept „Misch MIT! - So geht Kinder- und Jugend- beteiligung in Köln! – Ergebnisse, Erkenntnisse und Empfehlungen eines partizipati- ven Prozesses“ in der vorliegenden Fassung (Anlage Konzept „Misch MIT! - So geht Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln!“) zustimmend zur Kenntnis. Alle relevanten Akteur*innen sind eingeladen, sich selbstverpflichtend an der Umset- zung der darin verankerten Bausteine zu beteiligen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.03.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.04.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.04.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 12.05.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 15.05.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 19.05.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.05.2025 Jugendhilfeausschuss 20.05.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 22.05.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 Rat 27.05.2025 2 Die Weiterentwicklung erfolgt unter Einbezug aller aktiv Mitwirkenden und den ent- sprechenden Zielgruppen im Sinne des Inklusionsgedankens. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der regelmäßigen Berichterstattung zur Umset- zung des Partizipationskonzepts. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zusammenfassung in einfacher Sprache: 1. Hintergrund und Entwicklung Die Stadt Köln hat beschlossen, ein Konzept zu schreiben, wie Kinder und Jugendli- che besser in Köln mitbestimmen können. Ein Konzept ist eine Idee oder ein Plan, der beschreibt, wie etwas funktioniert oder wie man etwas machen möchte. Viele ver- schiedene Gruppen, darunter Politiker, Fachleute und junge Menschen, haben zusam- mengearbeitet, um das Konzept zu entwickeln. Das Konzept heißt „Misch MIT!“-Kon- zept. Im April 2023 fand eine große Veranstaltung mit über 300 Teilnehmern statt. Auf der Veranstaltung wurde vorgestellt, was es in Köln bereits für Angebote zur Mitbe- stimmung gibt. Es wurden aber auch weitere Ideen zur Mitbestimmung gesammelt. Seit September 2023 trifft sich eine Gruppe regelmäßig, um weitere Fragen zur Kin- der- und Jugendbeteiligung zu klären. Die Gruppe heißt Arbeitskreis „Misch MIT!“. 2. Andere Entwicklungen in der Stadt In den letzten zehn Jahren hat Köln wichtige Schritte unternommen, um die Beteili- gung der Bürger zu fördern, darunter die Teilnahme am Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ und die Einführung von Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung. Das „Misch MIT!“-Konzept hilft dabei, Kinder und Jugendliche besser zu erreichen. 3. Ergebnisse Es gibt viele Möglichkeiten für junge Menschen, sich in Köln zu beteiligen, aber diese Möglichkeiten sollten bekannter gemacht werden. Es wurde festgestellt, dass es nicht genug Möglichkeiten gibt, damit junge Menschen in den Stadtbezirken mitreden kön- nen. Ein neues Projekt wurde gestartet, um dies zu verbessern. Das Projekt wird im Sommer 2025 ausgewertet. 4. Ziele des Konzepts Das Konzept hat folgende Ziele: - Kindern und Jugendlichen einfach erklären, wie sie sich beteiligen können. - Junge Menschen ermutigen, aktiv zu werden. - Erwachsenen zeigen, wie sie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen unter- stützen können. 4 Das Konzept ist für alle Kölner gedacht und wurde in einfacher Sprache verfasst, da- mit es leicht verständlich ist. 5. Ausblick Nach dem Beschluss wird das Konzept an viele verschiedene Gruppen verteilt. Es werden Aktivitäten geplant, um das Konzept bekannter zu machen. Das neue bezirkli- che Projekt wird ausgewertet und eine Informationsbroschüre wird 2025 herausgege- ben. Die Gruppe „Misch MIT!“ wird weiterhin aktiv sein und ihre Arbeit fortsetzen. 1. Grundlage und Entwicklungsprozess Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 (Session-Nr. AN/1003/2022) die Verwaltung beauftragt ein nachhaltiges, gesamtstädtisches Partizi- pationskonzept für Kinder und Jugendliche zu entwickeln, welches Kinder- und Ju- gendbeteiligung als festen Bestandteil verankert und verstetigt. Den Startpunkt sollte ein Fachtag zum Thema Kinder- und Jugendpartizipation bilden, der gemäß dem Be- schluss gemeinsam mit Kommunalpolitiker*innen, Fachverwaltungsmitarbeiter*innen, Fachkräften aus der freien Trägerlandschaft, weiteren Akteur*innen aus der Kinder- und Jugendhilfe und jungen Menschen organisiert werden sollte. Ab September 2022 wurden Rahmenbedingungen und Inhalte einer zielgruppenge- rechten Veranstaltung in einem in einem halbjährigen, partizipativen Prozess mit ver- schiedenen Arbeitsgruppen - bestehend aus jungen Menschen und Vertreter*innen aus Trägerlandschaft, Kommunalpolitik und Verwaltung - erarbeitetet. Mit Unterstützung von Jugendlichen und Multiplikator*innen der Jugendhilfe wurde am 28.04.2023 unter dem Titel „Misch MIT! – Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln“ ein vielseitiges Event mit mehr als 300 Besucher*innen mit einem Markt der Partizipati- onsmöglichkeiten, verschiedenen Workshop-Formaten und einem ausgewogenen Rahmenprogramm im Kalk Karree umgesetzt (siehe Vorlage 0796/ 2023; Vorlage 1773/ 2023 und Vorlage 2510/ 2023). Ab September 2023 tagte der im Anschluss an den Fachtag gegründete Arbeitskreis (AK) „Misch MIT!“ im regelmäßigen Turnus im Kooperativen Kinder- und Jugendbüro. Die Gruppe, bestehend aus jungen Menschen, Verwaltung, Trägerlandschaft, Politik und Wissenschaft, näherte sich Fragen nach der Zielsetzung des gesamtstädtischen Konzepts, der gemeinsamen Haltung zur Kinder- und Jugendbeteiligung und Gelin- gensbedingungen für erfolgreiche Partizipationsformate unter Nutzung zielgruppenge- rechter Methoden an. Die AK-Termine wurden jeweils über die Social Media Kanäle des Kooperativen Kin- der- und Jugendbüros und dem Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ angekündigt und im Anschluss für die Öffentlichkeit nachbereitet. Die Bezirksvertretungen wurden zusätzlich im Rahmen von regelmäßigen Mitteilungs- vorlagen, sowie Besuchen informiert und eingebunden. Zudem wurde ein Fachtag zum Thema „Misch MIT! von Kindern und Jugendlichen in den Bezirksvertretungs- Strukturen“ am 9. Oktober 2024 durchgeführt. Zur Bekanntmachung und Bewerbung des „Misch MIT!“-Prozesses wurden im Erstel- lungsprozess zwei Stadtinformationskampagnen umgesetzt. Zudem wurde bei weite- ren Kinder- und Jugendveranstaltungen (wie zum Beispiel beim „Turn up in CC“ -Ju- gendfestival des Kölner Jugendrings) im Erstellungszeitraum über den „Misch MIT!“- 5 Prozess informiert oder zu bestimmten Fragestellungen beteiligt. Das foki Institut für Forschung und Transfer der katholischen Hochschule Köln wurde als wissenschaftliche Partnerin für den „Misch MIT!“-Prozess gewonnen. Sowohl der Fachtag, als auch der weitere Erstellungsprozess wurden wissenschaftlich begleitet und die Empfehlungen sind in das Konzept eingeflossen (Vgl. hierzu auch das er- stellte Fact Sheet). Die wissenschaftliche Begleitung bot objektive Analysen durch un- abhängige Perspektiven und methodische Ansätze, während sie gleichzeitig durch Evaluationen und Wissenstransfer die kontinuierliche Verbesserung und Nachhaltig- keit des Prozesses förderte. 2. Einordnung des Konzepts in weitere städtische Prozesse In den letzten zehn Jahren hat die Stadt Köln verschiedene Prozesse für Beteiligung angestoßen: Köln ist „Kinderfreundliche Kommune“ geworden; es gibt Leitlinien und ein eigenes Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese Prozesse soll das „Misch MIT!“-Konzept mit dem ge zielten Blick auf Kinder und Jugendliche ergänzen. Im Jahr 2020 hat der Rat der Stadt Köln die „Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung“ beschlossen. Deren Qualitätskriterien gelten für alle Beteiligungsverfahren der Stadt. Zu Beginn jeder Beteiligung wird geprüft, welche Zielgruppen besonders betroffen sind und daher für das Projekt besonders im Fokus stehen sollten. Erst dann wird die Beteiligung geplant. Das „Misch MIT!“-Konzept kann Planer*innen von Beteiligungs- verfahren unterstützen, wenn sie die Sichtweisen und Meinungen von Kindern und Ju- gendlichen für ihr Planungsvorhaben benötigen. Denn sie erhalten durch das Konzept wichtige Informationen und Tipps, was sie tun können, um junge Menschen besser zu erreichen. 3. Ergebnisse aus dem Entwicklungsproze ss Im dargestellten Entwicklungsprozess wurde deutlich, dass in der Stadt Köln eine große Vielfalt an zielgruppen- und bedarfsgerechten Beteiligungsformaten für junge Menschen zur Verfügung steht, die auch langfristig und nachhaltig erhalten bleiben muss. Der sogenannte „Partizipationsmix“ ist ein wichtiger Baustein, um sicherzustellen, dass es für alle Kin- der und Jugendliche unter Berücksichtigung des Inklusionsgedankens möglich ist, an Angeboten teilzunehmen und sich zu engagieren. Ein vielfältiger Partizipationsmix wurde auch seitens der jungen Menschen als wichtig bewertet, damit möglichst viele Kinder und Jugendliche erreicht und angesprochen werden. Es stellte sich heraus, dass zielgerichtetere Informationen über die bestehenden For- mate nötig sind. Denn viele Beteiligungsmöglichkeiten sind jungen Menschen nicht bekannt. Es wurde daher bereits während der zweijährigen Entwicklungsphase des Konzeptes an der Optimierung von Informationen gearbeitet. Ebenso wurde die Ver- netzung bestehender Angebote verbessert, damit sich gegebenenfalls Verbindungsli- nien schaffen lassen. Die Auswertung ergab zudem, dass Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen auf bezirkspolitischer Ebene, die zum Beispiel die aktive Beteiligung junger Menschen in den Bezirksvertretungen ermöglichen, nur bedingt und nicht in ausreichender Form vorhanden sind und somit eine Lücke in der Landschaft der Beteiligungsangebote dar- stellen. Daher wurden schon während des Entwicklungsprozesses des Konzepts unter Einbezug der Bezirksvertretungen und Bürgerämtern, sowie Fachkräften aus der Trä- 6 gerlandschaft und jungen Menschen Ideen gesammelt, um ein neues Format auszu- probieren. Im Rahmen des „Misch MIT!“-Prozesses führt der Kölner Jugendring e.V. auf Grundlage dieser Ideen ein bezirkspolitisches Pilotprojekt durch, in dem junge Menschen in einer Bezirksvertretung im 1. Halbjahr 2025 aktiv an den Bezirksvertre- tungssitzungen teilnehmen und zudem auch Rederecht haben. Das Pilotprojekt wird bis Sommer 2025 abgeschlossen und im Anschluss bis Herbst 2025 ausgewertet. Die Ergebnisse werden dann den neu konstituierten Bezirksvertretungen zur Verfügung gestellt. Außerdem wird eine Informationsmappe (Arbeitstitel) entwickelt. Diese wird sowohl Bezirkspolitik und -verwaltung als auch Kindern und Jugendlichen und den re- levanten Akteur*innen in den Bezirken Informationen zur Arbeit der Bezirksvertretun- gen und Ansprechpersonen auf allen Seiten geben. 4. Zielsetzung und Zielgruppen des Konzeptes „Misch MIT! – So geht Kin- der- und Jugendbeteiligung in Köln!“ Die Zielsetzung des Misch MIT!“-Konzepts besteht darin, - Kinder und Jugendliche niedrigschwellig und umfangreich zu informieren, wo und wie sie sich beteiligen können und ihnen Unterstützungsmöglichkeiten auf- zuzeigen. - junge Menschen zu motivieren, aktiv zu werden, Partizipationsoptionen zu nut- zen und in ihrer Stadt mitzugestalten. - Akteur*innen aus Politik, Verwaltung, Trägerlandschaft und Stadtgesellschaft darzustellen, welche Haltung notwendig ist, um gelingende Kinder- und Ju- gendbeteiligung sicherzustellen, ihnen die Vielfalt der Beteiligungsformate vor- zustellen und sie zur regelmäßigen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu ermuntern. Die Zielsetzung macht klar, dass es sich um ein Konzept für alle interessierten Köl- ner*innen handelt. Ein Konzept für alle muss auch für alle verständlich und nachvollziehbar sein. Daher wurde das Konzept in jugendgerechter und möglichst einfacher Sprache gestaltet und auch die grafische Aufbereitung spiegelt die von jungen Menschen im Prozess ge- wünschte Niedrigschwelligkeit und Attraktivität wieder. Das Konzept stellt einen kompakten Handlungsleitfaden für die Umsetzung von gelin- gender Kinder- und Jugendbeteiligung dar und ist für alle kommunalpolitischen Gre- mien, Fachverwaltungen und Fachkräfte aller Jugendhilfebereiche und darüber hinaus für zahlreiche Formate von Kinder- und Jugendbeteiligung bei allen Belangen, in de- nen Kinder und Jugendliche betroffen sind, nutzbar. Bei dem „Misch MIT!“-Konzept handelt es sich um ein lebendes Konzept und muss fortwährend in Zusammenarbeit aller relevanten Akteur*innen und jungen Menschen fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. Es versteht sich als Grundlagenpapier, auf dem in den kommenden Jahren weiter aufgebaut werden kann. 5. Ausblick Im Sinne einer strukturellen Verankerung der Erkenntnisse des Partizipationskonzep- tes, soll dieses im Anschluss an den Ratsbeschluss einer breiten Öffentlichkeit zu- gänglich gemacht werden, unter anderem bei politischen Vertreter*innen und in Gre- mien, in den städtischen Fachverwaltungen, bei Trägern der freien Jugendhilfe und ih- 7 ren Fachkräften. Zudem werden gemeinsam mit dem AK „Misch MIT!“ Aktivitäten ge- plant, wie das Konzept insbesondere bei jungen Menschen präsenter werden kann. In Bezug auf die Entwicklung geeigneter bezirkspolitischer Formate steht im Herbst 2025 die Auswertung des im zweiten Abschnitt der Vorlage beschriebenen Pilotpro- jekts an. Hiermit verbunden ist die Gestaltung einer Informationsbroschüre für bezirkli- che Kinder- und Jugendbeteiligung, deren Veröffentlichung für Herbst 2025 geplant ist. Das vorliegende Konzept bildet den Ist-Stand der Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln im Herbst 2024 ab. Daraufhin erfolgte der finale Erstellungsprozess bis zur Ein- gabe in den Gremienlauf. Das Konzept sollte regelmäßig ausgewertet, weiterentwickelt und auf Grundlage neu- ester Informationen überarbeitet werden. Der Arbeitskreis „Misch MIT!“ hat entschie- den, seine Arbeit nicht mit der Fertigstellung des Konzepts zu beenden. Gemeinsam soll in den kommenden Wochen und Monaten daran gearbeitet werden, das Konzept „mit Leben zu füllen“: Wie kann das Konzept bekannter werden? Wo und wie wird es vorgestellt? Wie könnten aufsuchende „Misch MIT!“-Aktionen in den Veedeln ausse- hen? Eine Kurzversion des Konzepts in gedruckter und digitaler Form sowie eine barriere- freie Variante befinden sich aktuell in der Erstellung. Die Verwaltung wird regelmäßig über die Umsetzung und Weiterentwicklung des Par- tizipationskonzeptes in Form von Mitteilungen berichten. Anlagen Anlage 1 – Langversion Konzept „Misch MIT! – So geht Kinder- und Jugendbeteili- gung in Köln!“ (Anlage 1 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden und wird nicht umgedruckt.)
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1944 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/512/2
Vorlagen-Nummer
0123/2025
Stand: 21.01.2026
Sachstandsbericht
Konzept "Misch MIT! – So geht Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln! – Ergebnisse,
Erkenntnisse und Empfehlungen eines partizipativen Prozesses„
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln nimmt das Konzept „Misch MIT! - So geht Kinder- und Jugend-
beteiligung in Köln! – Ergebnisse, Erkenntnisse und Empfehlungen eines partizipati-
ven Prozesses“ in der vorliegenden Fassung (Anlage Konzept „Misch MIT! - So geht
Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln!“) zustimmend zur Kenntnis.
Alle relevanten Akteur*innen sind eingeladen, sich selbstverpflichtend an der Umset-
zung der darin verankerten Bausteine zu beteiligen.
Die Weiterentwicklung erfolgt unter Einbezug aller aktiv Mitwirkenden und den ent-
sprechenden Zielgruppen im Sinne des Inklusionsgedankens.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der regelmäßigen Berichterstattung zur Umset-
zung des Partizipationskonzepts.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Seit erfolgtem Ratsbeschluss am 27.05.2025 wird das Konzept weiter in die Öffent-
lichkeit getragen.
Der AK „Misch MIT!“ verfolgt seine Arbeit stetig weiter und ist in die Planung von auf-
suchenden Aktivitäten in allen Stadtbezirken zur weiteren Bekanntmachung des Kon-
zepts bei Kindern und Jugendlichen eingebunden. Die ersten Aktionen haben im
Herbst 2025 stattgefunden, die Aktionen in den verbleibenden Stadtbezirken folgen in
den ersten Monaten in 2026.
Das Pilotprojekt zur Beteiligung von jungen Menschen in der Bezirksvertretung Innen-
stadt wurde in 2025 umgesetzt und umfänglich ausgewertet (Vergleiche Vorlage
0189/2026).
Das geplante Info-Heft „Misc h MIT! In deinem Veedel!“ wurde erstellt und wird zeitnah
veröffentlicht (Vergleiche Vorlage 0180/2026).
2
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
2. Jahreshälfte 2026
Beratungsverlauf (13)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0123/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.03.2025
- Erstellt
- 13.01.2025 12:30