Mandari Insight

0123/2025

Konzept "Misch MIT! – So geht Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln! – Ergebnisse, Erkenntnisse und Empfehlungen eines partizipativen Prozesses“

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.03.2025

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Anlage 1_Konzept Misch MIT - So geht Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln!

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Beschlussvorlage Rat

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1_Konzept Misch MIT - So geht Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln!

100392 Zeichen

„Misch MIT!“ 
So geht Kinder- und  
Jugendbeteiligung in Köln!
 
Ergebnisse, Erkenntnisse  
und Empfehlungen eines  
partizipativen Prozesses

2
„ Wir wollen nicht nur Krümel essen. 
Wir wollen mithelfen, den Kuchen  
zu backen.“
  Junge Teilnehmer*innen  
des AK „Misch MIT!“

3
Inhalt
1. Vorwort der Oberbürgermeisterin Henriette Reker  ........... 4
2. Der „Misch MIT!“-Rap  ....................................... 6
3. Das „Misch MIT!“-Konzept für alle Kölner*innen .............. 8
4.  Die Entstehung des „Misch MIT!“-Konzepts ................. 10
5.  Einordnung des Konzepts in weitere städtische Prozesse .... 13
6.  Gute Gründe: Darum ist Mitmischen in Köln wichtig! ......... 17
7.  Beteiligung in Köln: Eine große Vielfalt  
von Mitmisch-Möglichkeiten ................................ 22
8.  Das brauchst du, damit Mitmischen Spaß macht! ............ 31
9. So kannst du starten! ...................................... 34
10.  Erkenntnisse und Empfehlungen  
des Arbeitskreises „Misch MIT!“  ........................... 36
11.  Erkenntnisse und Empfehlungen  
der wissenschaftlichen Begleitung  ........................ 43
12.  Aktuelle Entwicklungen und ein Blick in die Zukunft ........ 46
13. Worterklärungen .......................................... 49
14. Kontaktdaten  ............................................. 50
15. Anlage – Rechtliche Grundlagen ............................ 51

4
1. Vorwort der Oberbürger-
meisterin Henriette Reker
Liebe Kinder und Jugendliche,
liebe Kommunal-Politiker*innen, 
liebe Fachkräfte aus Verwaltung und Trägerlandschaft,
liebe Interessierte, 
es freut mich, euch und Ihnen das Konzept „Misch MIT!“ – Kinder- 
und Jugendbeteiligung in Köln vorzustellen. Das Konzept ist über 
einen Zeitraum von fast drei Jahren entstanden und es wurde 
von sehr vielen engagierten Menschen mitentwickelt. Es ist das 
Ergebnis eines gemeinsamen Prozesses, in dem die Ideen von 
Kindern und Jugendlichen gehört und berücksichtigt wurden. 
Auch Fachkräfte aus der Stadtverwaltung, Vertreter*innen der 
Trägerlandschaft und politische Entscheidungsträger*innen haben 
wertvolle Beiträge zum Konzept geleistet. 
Das Konzept zeigt, wie vielfältig die Formate für Kinder- und 
Jugendbeteiligung bereits sind. Da alle Kinder und Jugendlichen 
unterschiedlich sind, setzen wir in Köln auf vielfältige Angeboten, bei 
denen sich Kinder und Jugendliche einbringen können. 
Köln ist eine bunte und vielfältige Stadt. Hier leben Menschen 
jeden Alters, mit verschiedenen kulturellen, sozialen und religiösen 
Hintergründen. Einige haben Handicaps und alle bringen 
unterschiedliche Interessen und Fähigkeiten mit – das macht unser 
Zusammenleben so spannend und bereichernd. 
Mir als Oberbürgermeisterin ist es wichtig, dass insbesondere 
junge Menschen wie ihr, liebe Kinder und Jugendliche, die gleichen 
Chancen haben, mitzumischen und gehört zu werden. Eure 
Meinungen sind wertvoll! Deshalb möchten wir, dass ihr aktiv an der 
Gestaltung unserer Stadt teilnehmt. Wie das funktioniert, zeigen wir 
euch mit diesem Konzept.

5
1. Vorwort der Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Darüber hinaus geben wir nützliche Tipps und Informationen zur 
Kinder- und Jugendbeteiligung für alle Leser*innen. 
Ich freue mich auf eure Beiträge und darauf, gemeinsam mit euch 
die Zukunft unserer Stadt zu gestalten!
Eure Oberbürgermeisterin, Henriette Reker

6
2. Der „Misch MIT!“-Rap
„Was bedeutet Mitmischen für euch?“ Das haben wir Kinder 
und Jugendliche beim Fachtag „Misch MIT! – Kinder- und 
Jugendbeteiligung in Köln“ im April 2023 gefragt. Sie haben uns  
mit einem Rap geantwortet. Das Stück wurde an einem Tag 
geschrieben und vertont.
1. Strophe
Frauen schauen zu und alte Männer entscheiden.
Und dazu kommt noch, dass die meisten auch weiß sind.
Die Jugend fragt keiner, aber wir sind das Morgen.
Wollt ihr wissen was los ist? Dann spitzt mal die Ohren!
 
Brauchen Freiräume, brauchen Platz für uns,
doch der Politik geht’s nur um Eigengunst.
Wir haben kein‘ Bock mehr auf so heißes Klima,
ein paar Grad weniger wären uns lieber.
„Misch MIT!“ – Nichts mehr wie es vorher war.
Wir haben wichtige Themen das ist sonnenklar.
Kindersterben und Sklaverei
und pro Tag gibt es nur ein Schälchen Brei.
 
Wir leben nicht nach dem Motto ‚‚Ey die krieg ich rum‘‘,
denn wir Frauen wollen Gleichberechtigung.
Beim Einstellen wieder sexualisiert,
während das Eis am Nordpol nicht mehr gefriert.
 
Refrain
Sie tun so, als ob sie nichts wissen,
doch die Jugend, sie will mitmischen.
Bei Entscheidungen mit am Tisch sitzen.
Ich sag es laut: Wir wollen mitmischen!

7
2. Der „Misch MIT!“-Rap
2. Strophe
Politik ist viel Gerede, aber kein Gemache,
und viel zu schnell greifen sie zur Waffe.
Und ich gebe dir den Tipp, halt besser die Klappe,
ansonsten schwitzt du im Kasten.
 
Es gibt Kinder und Jugendliche, die grad sterben,
die sich ritzen mit Scheren und Scherben.
Was sie brauchen sind Vertrauenspersonen.
Gebt den Jugendzentren auch ne Million.
 
Die Olders machen nichts und Youngins machen big racks.
Sie machen einen auf Gang, einer stirbt, wer ist next.
Es gibt immer Visionäre, einer schreibt sein‘ Text.
Und dieser Eine schafft es raus, er macht die big stacks.
Viele sind am Schlafen, ja, obwohl sie gar nichts haben.
Gar kein Geld in Tasche und sie stürmen in den Laden.
Sie raubten, Leute, keine Zuflucht, Welt ist voller Schaden.
Die Straße dreckig, kleine Kinder haben große Narben.
 
Politiker, Luxusleben, alles ohne viel Gerede.
Klimasterben, Tiere sterben, was soll aus der Welt mal werden.
Heute kämpfen wir auf der Straße um unser Überleben.
Morgen? Bruder lass uns drüber reden.
 
Refrain
Sie tun so, als ob sie nichts wissen,
doch die Jugend, sie will mitmischen.
Bei Entscheidungen mit am Tisch sitzen.
Ich sag es laut: Wir wollen mitmischen!
Mit „Olders“ sind ältere 
Menschen gemeint, 
also Erwachsene. 
Mit „Youngins“ sind die 
jungen Menschen ge-
meint. 
Ein „Rack“ sind zehn 
100 Dollar-Scheine, 
die gebündelt sind. In 
diesem Kontext ist viel 
Geld gemeint. 
Mit „Stacks“ sind Geld-
stapel oder Türme von 
Geldscheinen gemeint.

8
Laut Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder 
und Jugendliche das Recht, an allen Angelegenheiten beteiligt zu 
werden, die sie betreffen. Beteiligung ist ein Kinderrecht. 
Junge Menschen sind eingeladen, sich aktiv an der Gestaltung der 
Stadt Köln zu beteiligen. Sie dürfen dabei nicht nur ihre Meinung 
sagen und Ideen einbringen. Sie dürfen selbst gestalten. Ihre 
Stimmen sollen gleichberechtigt mit den Stimmen Erwachsener 
berücksichtigt werden. Jede Generation denkt anders, hat andere 
Ideen, Standpunkte, Sichtweisen und Interessen. Junge Menschen 
wissen besser, was ihre Generation braucht, damit Wohnen und 
Leben, Bildung und Freizeit in ihrem Sinne gut gestaltet werden 
können. Denn sie sind die Expert*innen für ihre eigene Lebenswelt. 
Informationen und Überblick über Beteiligungsmöglichkeiten
Köln kann stolz sein! Es gibt in der viertgrößten Stadt Deutschlands 
und größten Stadt Nordrhein-Westfalens viele Möglichkeiten für 
Kinder und Jugendliche, sich zu beteiligen und mitzumischen. In 
erster Linie wird mit diesem Konzept das sichtbar gemacht, was 
bereits alles vorhanden ist. Das „Misch MIT!“-Konzept erklärt 
auch Verbindungslinien zu weiteren städtischen Prozessen. Und 
es deckt auf, welche Angebote fehlen und hält Empfehlungen zur 
Weiterentwicklung von Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt 
Köln bereit.
Das „Misch MIT!“-Konzept trägt dazu bei, dass Kinder und 
Jugendliche in Köln ihr Recht auf Beteiligung wahrnehmen 
können. So wird Köln Stück für Stück immer mehr eine kinder- und 
jugendfreundliche Kommune! Und eine lebens- und liebenswerte 
Stadt für alle.
 
3. Das „Misch MIT!“-Konzept 
für alle Kölner*innen
In diesem Kapitel beschreiben wir die Ziele und Zielgruppen  
des Konzepts.

9
3. Das „Misch MIT!“-Konzept für alle Kölner*innen
Dieses Konzept ist für alle Kölner*innen:  
Für dich und für Sie!
Dieses Konzept wurde für Kinder und Jugendliche geschrieben.
•  Wir möchten dir mit Beispielen erklären, welche Möglichkeiten du 
hast, mitzumischen.
•  Wir möchten dir zeigen, wo du Informationen und Unterstützung 
bekommst.
•  Wir möchten dir Mut machen, selbst aktiv zu werden, etwas 
Neues auszuprobieren und zu entdecken.
 
Dieses Konzept wurde für Erwachsene erstellt.
•  Wir möchten Ihnen die Haltung verdeutlichen, die es braucht, 
damit Kinder- und Jugendbeteiligung funktioniert.
•  Wir möchten Ihnen die Vielfalt an Beteiligungsmöglichkeiten 
erklären.
•  Wir möchten Ihnen Mut machen, Ideen, Meinungen und Stimmen 
junger Menschen zu hören und zu erleben. Wir laden Sie ein, mit 
und durch junge Menschen neue Wege zu gehen. 
Das „Misch MIT!“-Kon-
zept betrachtet Kinder- 
und Jugendbeteiligung 
mit Schwerpunkt auf 
außerschulische und 
informelle Bildungs-
bereiche. Es gibt viele 
Beteiligungsmöglich-
keiten in Schulen. Zum 
Beispiel in Klassen- 
oder Mensaräten, in 
Kinderkonferenzen, als 
Klassensprecher*in, in 
der Schüler*innenver-
tretung. Das „Misch 
MIT!“-Konzept bietet 
Schulen Anknüpfungs-
möglichkeiten für die 
Unterrichtsgestaltung 
und die Gestaltung 
von Kooperationen 
mit außerschulischen 
Partner*innen.

10
Das „Misch MIT!“-Konzept ist ein Auftrag des Kölner Stadtrats. Die 
Politiker*innen haben am 5. Mai 2022 beschlossen, dass dieses 
Konzept geschrieben werden soll. Sie wollen damit folgendes 
erreichen:
•  Durch das Konzept bekommen Politiker*innen mehr 
Informationen und Impulse zum Thema Kinder- und 
Jugendbeteiligung. Das Konzept hilft dabei, die bestehenden 
Beteiligungsmöglichkeiten sinnvoll zu nutzen und so gute 
Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. 
•  Mit diesem Konzept soll das Thema Kinder- und 
Jugendbeteiligung noch mehr in der Öffentlichkeit diskutiert 
werden.
•  Dieses Konzept trägt dazu bei, dass Kinder- und 
Jugendbeteiligung weiterentwickelt wird.
 
Die Mitarbeiter*innen der Stadt haben das Konzept nicht allein 
geschrieben. Es war wichtig, dass vor allem Kinder und Jugendliche 
mitmachen. Auch Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, 
Politiker*innen und andere Expert*innen sollten Teil des Prozesses 
sein. Ein gutes Konzept kann nur gelingen, wenn alle zusammen am 
Tisch sitzen und alle Sichtweisen berücksichtigt werden. Deshalb 
gab es zwischen November 2022 und September 2024 folgende 
Aktionen:
•  Zwischen November 2022 und April 2023 haben junge Menschen 
in verschiedenen Arbeitsgruppen den „Misch MIT!“-Fachtag 
vorbereitet.
•  Im Mai 2023 gab es im Kalk-Karree eine große Veranstaltung: 
den „Misch MIT!“-Fachtag. Kinder, Jugendliche und Erwachsene 
kamen einen ganzen Tag zusammen, um in Workshops das 
4. Die Entstehung des  
„Misch MIT!“-Konzepts
In diesem Kapitel beschreiben wir, wer mitgeholfen hat, diesen Text  
zu erstellen und wie dieses Konzept entstanden ist.

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Thema „Kinder- und Jugendbeteiligung“ zu besprechen und 
Ideen zu sammeln. Die Ergebnisse des Fachtags sind in dieses 
Konzept eingeflossen. Am Fachtag haben über 300 Personen 
teilgenommen.
•  Zwischen Juni 2023 und September 2024 haben sich junge 
Menschen und Erwachsene zum Arbeitskreis „Misch MIT!“ (kurz: 
AK „Misch MIT!“) zusammengeschlossen. Sie haben bei ihren 
Treffen über dieses Konzept diskutiert und gemeinsam daran 
gearbeitet.
•  An diesem „Misch MIT!“-Konzept waren junge Menschen und 
Erwachsene auf Augenhöhe gemeinsam beteiligt. 
•  Beim letzten Arbeitstreffen des AK „Misch MIT!“ blickten die 
jungen Mitglieder auf die gemeinsame Arbeit zurück und sagten:
Es lief nicht immer alles reibungslos. Manches war auch 
anstrengend, zum Beispiel wenn man unterschiedliche Meinungen 
hatte und sich auf einen Weg einigen wollte. Man musste sich 
aufeinander einstellen und die Themen aushandeln. Auch darüber 
haben wir gesprochen. Wir haben auch festgestellt, wie wichtig 
es ist, dass jede*r gehört wird, um verschiedene Perspektiven zu 
berücksichtigen. Nur so konnten wir zu einer Lösung gelangen, die 
für alle akzeptabel ist. Diese Erfahrungen haben uns gelehrt, wie 
wertvoll Kompromisse sind und wie diese die Zusammenarbeit 
stärken können.
 „Was wir gesagt haben, wurde umgesetzt! 
Unsere Ideen wurden ernst genommen!“
„Dranbleiben 
lohnt sich.“
„Ich habe immer  
etwas mitgenommen.“
„Es war gut, dass wir alle „Du“ 
sagen und die Vornamen 
verwenden durften.“
„Wir sind stolz darauf, dass es EIN 
Konzept geworden ist.“ (Und nicht zwei 
Konzepte jeweils für Erwachsene und 
junge Menschen, wie zuerst überlegt.)
„Es wurde auf eine 
einfache Sprache 
geachtet.“
„Es gibt hier keine 
dummen Fragen.“
4. Die Entstehung des „Misch MIT!“-Konzepts

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4. Die Entstehung des „Misch MIT!“-Konzepts
Aus unseren Erfahrungen miteinander leiten wir diese 
Empfehlungen ab, die wir anderen Arbeitskreisen und Gremien ans 
Herz legen. Wenn Sie wollen, dass junge Menschen gut mitmachen 
können, dann achten Sie auf Folgendes:
•  Einfache Sprache: Alle sollten in einer verständlichen, einfachen 
Sprache reden. Schwierige Wörter sollten gut erklärt werden.
•  Abstimm- und Stimmungs-Karten: Führen Sie farbige Karten ein, 
die jede Person bei den Arbeitstreffen nutzt. Man kann mit den 
Karten zum Beispiel abstimmen: Grün heißt Ja, rot heißt Nein. 
Oder man zeigt mit einer blauen Karte, dass es einem zu schnell 
geht oder mit einer gelben, dass man Wörter nicht verstanden hat.
•  Bilder erzählen mehr als Worte: Komplizierte Prozesse oder 
Strukturen sollten mit Fotos oder Schaubildern erklärt werden.
•  Gemeinschaft bilden: Es kommen immer wieder neue 
Personen bei Arbeitstreffen dazu. Nehmen Sie sich Zeit für 
Vorstellungsrunden, damit sich alle kennenlernen können. 
Machen Sie deutlich, dass alle – auch neue Personen – 
willkommen sind.
•  Namensschilder: Stellen Sie große Namensschilder mit dem 
Namen und gegebenenfalls der Organisation der Person auf 
die Tische, damit alle wissen, wer spricht. Jede Person sollte 
zusätzlich ein Namensschild mit dem Vornamen an der Kleidung 
tragen.
•  Informationen für neue Personen: Geben Sie Raum für 
Wiederholungen, wenn neue Personen mitarbeiten wollen. Vor 
jedem Arbeitstreffen könnte es eine „Info-Viertelstunde“ geben, 
die gezielt für neue Mitglieder des Arbeitskreises angeboten wird 
oder für Menschen, die lange nicht dabei waren. Das Ziel dieser 
„Info-Viertelstunde“ ist, dass alle die gleichen Informationen zum 
Stand der Dinge und zur Arbeitsweise haben und neue Personen 
Fragen stellen können.
Unser Fazit: Die Konzepterstellung hat uns allen – trotz oder 
vielleicht auch genau wegen aller Höhen und Tiefen – richtig 
viel Spaß gemacht! Die wichtigste Erkenntnis der jungen 
Teilnehmenden im AK „Misch MIT!“ lautete:
„Wir wollen nicht nur Krümel essen. Wir wollen den Kuchen 
mitbacken.“

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In den letzten zehn Jahren hat die Stadt Köln wichtige 
Entscheidungen getroffen und Prozesse für Beteiligung 
angestoßen: Köln ist „Kinderfreundliche Kommune“ geworden; es 
gibt Leitlinien und ein eigenes Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung. 
Zu diesen Entwicklungen passt das „Misch MIT!“-Konzept sehr 
gut. Es bereichert städtische Prozesse mit dem gezielten Blick auf 
Kinder und Jugendliche.
 
Kinderfreundliche Kommune
Im Jahr 2018 hat der Rat der Stadt Köln entschieden, dass die 
Stadt mehr für die Rechte von Kindern und Jugendlichen tun soll. 
Deshalb macht sie beim Programm „Kinderfreundliche Kommune“ 
mit. Im dazu erstellten Aktionsplan stehen Maßnahmen, wie Köln 
kinder- und jugendfreundlicher werden kann. Ein großes Ziel ist 
dabei auch die stärkere Beteiligung (Partizipation) von Kindern 
und Jugendlichen. Sie sollen aktiv dabei sein, wenn in der Stadt 
etwas gestaltet wird, das ihr Leben betrifft. Sie sollen Ideen und 
Meinungen einbringen und bei Entscheidungen mitbestimmen.
 
Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln
Im Jahr 2020 hat der Rat der Stadt Köln die „Leitlinien für 
Öffentlichkeitsbeteiligung“ beschlossen. Die Leitlinien sind Regeln, 
die vorgeben, wie, wann und wo die Öffentlichkeit sich beteiligen 
kann. Die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung hat vier wichtige 
Punkte:
1.  Kölner*innen können sagen, dass sie an Projekten der Stadt 
beteiligt werden möchten. Das heißt „Anregungsrecht“. Die 
Politik entscheidet, ob die Ämter nach einer solchen „Anregung“ 
eine Beteiligung machen sollen.
5. Einordnung des Konzepts  
in weitere städtische Prozesse
In diesem Kapitel erklären wir, wie das „Misch MIT!“-Konzept  
Kinder- und Jugendbeteiligung im Zusammenspiel mit anderen  
Entwicklungen in der Stadt Köln stärkt.

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5. Einordnung des Konzepts in weitere städtische Prozesse
2.  Die Politik entscheidet nicht nur, ob eine Beteiligung gemacht 
werden soll. Sie entscheidet auch, wie eine Beteiligung gemacht 
wird. Dafür erstellen die Ämter Pläne, wie Menschen zu ihrer 
Meinung gefragt werden.
3.  Die Planer*innen der Beteiligung schauen dabei auch, wann die 
Menschen angesprochen werden sollen und wie sie von den 
Projekten und den Ergebnissen erfahren.
4.  Jedes Verfahren ist anders. Ein Beteiligungsverfahren wird immer 
für die Menschen, die es betrifft, und für die Inhalte, um die es 
geht, geplant.
 
 
Die Leitlinien regeln, was eingehalten werden muss, damit 
Beteiligung in Köln gut ist. Dafür gibt es sechs Ziele, die 
„Qualitätsstandards“ heißen:
1.  Respekt: Wir respektieren uns. Das heißt: Jede Meinung 
wird gleich ernst genommen. Egal, wer diese Meinung 
ausgesprochen hat. Wir sind fair zueinander. So können wir gut 
zusammenarbeiten und gemeinsam ein Thema besprechen und 
diskutieren. 
2.  Wissen und Information: Wir können nur dann gut diskutieren 
und über etwas sprechen, wenn wir Informationen über das 
Thema haben. Wenn es eine Öffentlichkeitsbeteiligung gibt, 
müssen die Informationen darüber für alle zu sehen und einfach 
zu verstehen sein. 
3.  Offenheit: Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für alle offen sein. 
Deshalb will die Stadt Köln, dass vor allem die Menschen mehr 
mitmachen, die das bislang eher selten tun. Dafür schafft die 
Stadt Köln Zugänge. Zugänge sind so etwas Ähnliches wie Türen. 
Sie öffnen neue Räume, zum Beispiel zu einem Thema, das bisher 
unbekannt war. 
4.  Spielraum: Bei einer Öffentlichkeitsbeteiligung muss immer 
klar sein, wie viel man mitreden kann. Das heißt, der Spielraum 
muss bekannt sein. Im Rahmen dieses Spielraums können die 
Kölner*innen sich beteiligen. Außerdem sollen die Ziele der 
Beteiligung klar sein.

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5. Einordnung des Konzepts in weitere städtische Prozesse
5.  Umgang mit den Ergebnissen: Die Politik sagt von Anfang an, 
wann und wie die Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbeteiligung 
benutzt werden. Sie trifft dann ihre Entscheidungen und 
begründet, warum sie das so macht. Die Öffentlichkeit 
erfährt davon. Es wird erläutert, ob und wie die Ergebnisse 
der Öffentlichkeitsbeteiligung in die Entscheidung der Politik 
eingeflossen sind.
6.  Lernen: Die Erfahrungen aus Öffentlichkeitsbeteiligungen, 
die schon umgesetzt wurden, sind wichtig. Durch sie wird 
gelernt, wie die zukünftigen Öffentlichkeitsbeteiligungen 
noch besser gestaltet werden können. Die Verwaltung, die 
Politiker*innen und die Kölner Bürger*innen schauen sich daher 
Öffentlichkeitsbeteiligungen an. Und sie überlegen gemeinsam, 
wie Beteiligung noch besser umgesetzt werden kann. So können 
auch die Leitlinien, also die Spielregeln, verbessert werden.
Ein eigenes Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Damit Beteiligung in Köln gut funktioniert, gibt es das „Kooperative 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung“. Mit „Öffentlichkeit“ sind alle 
Menschen in Köln gemeint, also auch Kinder und Jugendliche. 
Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung hat einen städtischen 
Teil. Also Mitarbeiter*innen aus der Verwaltung, die dort arbeiten. 
Und einen stadtgesellschaftlichen Teil, mit Mitarbeiter*innen, 
die bei der Kölner Freiwilligen Agentur arbeiten. Das Büro für 
Öffentlichkeitsbeteiligung macht folgendes:
•  Das Büro achtet darauf, dass die Ziele der Beteiligung erreicht 
werden und die Beteiligung weiterentwickelt wird.
•  Die Mitarbeitenden des Büros beraten und unterstützen die 
Stadt Köln bei der Öffentlichkeitsbeteiligung. Zum Beispiel geben 
sie Tipps, wo eine Veranstaltung stattfinden oder wer dazu 
eingeladen werden sollte. 
•  Manchmal wird jemand aus dem Büro auch die Leitung einer 
Beteiligung. 
•  Wenn Kölner*innen eine Beteiligung machen wollen, hilft ihnen 
das Büro. Das Büro sagt den Vereinen und den engagierten 
Menschen auch, wer das Gleiche wie sie möchte und hilft, dass 
sich alle dazu austauschen können.

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5. Einordnung des Konzepts in weitere städtische Prozesse
•  Das Büro sagt den Kölner*innen, zu welchen Themen sie sich 
beteiligen können und warum das allen hilft. Dazu nutzt das Büro 
das Beteiligungsportal www.meinungfuer.koeln.
•  Das Büro informiert darüber, dass es die Leitlinien für 
Öffentlichkeitsbeteiligung gibt. 
 
Was hat das „Misch MIT!“-Konzept damit zu tun?
Die „Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung“ gelten für alle 
Beteiligungsverfahren der Stadt. Am Anfang jeder Beteiligung 
wird geschaut, welche Menschen besonders betroffen und 
so für das Projekt besonders wichtig sind. Erst dann wird die 
Beteiligung geplant. Das „Misch MIT!“-Konzept kann Planer*innen 
von Beteiligungsverfahren helfen, wenn sie die Sichtweisen und 
Meinungen von Kindern und Jugendlichen brauchen. Sie erhalten 
durch das Konzept wichtige Informationen und Tipps, was sie tun 
können, um junge Menschen besser zu erreichen. Grundsätzlich 
gilt aber: Alle Beteiligungen, die die Stadt Köln plant, sprechen alle 
betroffenen Kölner*innen an und jede Person, die Interesse hat, 
kann mitmachen. Es gibt aber manchmal auch spezielle Formate für 
bestimmte Zielgruppen. Ein Beispiel dafür ist der „Veedels-Check“, 
bei dem nur junge Menschen aus dem ausgewählten Stadtbezirk 
mitmachen dürfen.

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Für Kinder und Jugendliche
Mitmischen ist mehr als nur dabei sein. Es ist deine Chance, Köln 
aktiv mitzugestalten. Es ist deine Chance, eine Stadt zu schaffen, in 
der du dich wohlfühlst und die deine Bedürfnisse versteht.
 Mehr Ideen haben: Wenn du dich beteiligst, kannst du deine 
Kreativität entfalten und neue Ideen entwickeln. Du siehst die Dinge 
oft aus einem anderen Blickwinkel als Erwachsene. Du bringst 
frische Perspektiven ein. Deine Ideen können dazu beitragen, Köln 
noch bunter, innovativer und lebenswerter zu machen.
 Ernst genommen fühlen: Deine Meinung zählt! Wenn du 
mitbestimmen darfst, fühlst du dich gehört und ernst genommen. 
Du merkst, dass deine Stimme Gewicht hat und dass du etwas 
bewirken kannst. Das stärkt dein Selbstbewusstsein und zeigt dir, 
dass du ein wichtiger Teil der Gesellschaft bist.
 Beteiligung schafft Erfahrung: Mitmischen ist wie ein Training 
fürs Leben. Du lernst, wie Entscheidungen getroffen werden, wie 
Projekte geplant und umgesetzt werden und wie du mit anderen 
zusammenarbeiten kannst. Diese Erfahrungen helfen dir nicht nur in 
der Schule, sondern auch später im Beruf und im Alltag.
 Aktiver werden: Beteiligung macht Spaß! Wenn du dich für etwas 
engagierst, das dir am Herzen liegt, wirst du automatisch aktiver. 
Du lernst neue Leute kennen. Du entdeckst deine Talente. Du 
entwickelst dich weiter. Das macht dich selbstbewusster und gibt 
dir das Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun.
 Positive Selbstwirksamkeitserfahrungen: Wenn du siehst, dass 
deine Ideen umgesetzt werden und dass du etwas verändern 
6. Gute Gründe: Darum ist  
Mitmischen in Köln wichtig!
In diesem Kapitel beschreiben wir, warum Kinder- und Jugend-
beteiligung nicht nur für junge Menschen wichtig und wertvoll ist,  
sondern auch für viele andere.

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6. Gute Gründe: Darum ist Mitmischen in Köln wichtig!
kannst, stärkt das dein Selbstvertrauen. Dieses Gefühl der 
Selbstwirksamkeit ist eine wichtige Grundlage für ein glückliches 
und erfolgreiches Leben.
Also, misch mit! Deine Stadt braucht dich!
 
Für Erwachsene
Kinder- und Jugendbeteiligung ist nicht nur für junge Menschen 
wichtig. Sie bereichert auch das Leben von Erwachsenen und bringt 
ihnen Vorteile.
 Perspektivwechsel: Kinder und Jugendliche sehen die Welt mit 
anderen Augen. Sie haben oft ungewöhnliche Ideen und stellen 
Fragen, die Erwachsenen vielleicht gar nicht eingefallen wären. 
Dieser Perspektivwechsel kann festgefahrene Denkmuster 
aufbrechen und zu neuen Lösungen führen.
 Wissenserwerb und persönliche Weiterentwicklung: Junge 
Menschen sind Expert*innen in eigener Sache. Sie wissen am 
besten, was sie brauchen und was in ihrem Umfeld gut oder 
schlecht funktioniert. Durch den Austausch mit ihnen können 
Erwachsene ihr Wissen erweitern und neue Erkenntnisse gewinnen. 
Das fördert die persönliche Weiterentwicklung und Offenheit für 
neue Ideen.
 Motivation und Arbeitszufriedenheit: Die Begeisterung und das 
Engagement junger Menschen sind ansteckend! Wenn Erwachsene 
sehen, wie sich Kinder und Jugendliche für ihre Stadt einsetzen, 
kann das auch ihre eigene Motivation und Zufriedenheit stärken. Sie 
sehen, dass ihre Arbeit einen direkten Einfluss auf das Leben junger 
Menschen hat und dass sie etwas Sinnvolles tun. Gemeinsam 
können sie Projekte anpacken und etwas bewegen.
 Stärkung des Demokratiebewusstseins: Kinder- und 
Jugendbeteiligung ist ein lebendiges Beispiel dafür, wie Demokratie 
funktioniert. Wenn Erwachsene erleben, dass junge Menschen 
ihre Meinung äußern und gehört werden, dass sie mitbestimmen 
und Verantwortung übernehmen, kann das ihr eigenes 
Demokratieverständnis vertiefen. Sie erkennen, dass Demokratie

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6. Gute Gründe: Darum ist Mitmischen in Köln wichtig!
mehr ist als nur wählen zu gehen – sie ist ein fortlaufender Prozess, 
der alle Generationen einschließt und von aktiver Beteiligung lebt. 
Das kann das Vertrauen in Demokratie stärken und das Gefühl, dass 
jeder Mensch etwas bewegen kann.
 Weniger Konfliktpotenzial: Wenn junge Menschen in 
Entscheidungen einbezogen werden, fühlen sie sich ernst 
genommen und gehört. Das kann dazu beitragen, Konflikte 
zwischen Generationen zu reduzieren und ein besseres Verständnis 
füreinander zu schaffen.
 Entlastung für Erwachsene: Wenn Jugendliche selbst sagen, was sie 
brauchen und was ihnen wichtig ist, müssen Erwachsene nicht mehr 
raten, was für junge Menschen vielleicht von Bedeutung ist. Durch 
den direkten Austausch können Missverständnisse vermieden und 
passgenaue Lösungen entwickelt werden. Das spart nicht nur Zeit 
und Geld, sondern führt auch zu einer höheren Zufriedenheit auf 
beiden Seiten.
 
Für Politik und Verwaltung
Kinder- und Jugendbeteiligung ist mehr als nur eine zusätzliche 
Aufgabe. Sie ist ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche und 
zukunftsfähige Stadtentwicklung.
 Bedarfsgerechtigkeit: Wer kennt die Bedürfnisse junger Menschen 
besser als sie selbst? Durch ihre Beteiligung können Politik und 
Verwaltung passgenaue Angebote und Maßnahmen entwickeln, die 
den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen. Das spart Zeit und 
Geld und erhöht die Zufriedenheit aller jungen Bürger*innen.
 Zukunftsfähigkeit: Junge Menschen sind die Zukunft der Stadt. 
Indem sie frühzeitig in Entscheidungsprozesse eingebunden 
werden, können sie ihre Ideen und Visionen für die Zukunft 
einbringen. Das macht die Stadt nicht nur attraktiver für junge 
Menschen, sondern sichert auch langfristig ihre Entwicklung.
 Lebensweltorientierung: Kinder und Jugendliche haben einen 
anderen Blick auf die Stadt als Erwachsene. Sie nutzen andere 
Orte, haben andere Bedürfnisse und sehen andere Probleme. Ihre 
Beteiligung ermöglicht es, diese unterschiedlichen Lebenswelten zu 
verstehen und in Planungen einzubeziehen.

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6. Gute Gründe: Darum ist Mitmischen in Köln wichtig!
 Weiterentwicklung: Junge Menschen bringen neue Ideen, frische 
Perspektiven und ungewöhnliche Ansätze mit. Ihre Beteiligung kann 
dazu beitragen, festgefahrene Strukturen aufzubrechen und neue 
Wege zu gehen. Das hält die Stadtverwaltung und Politik lebendig 
und anpassungsfähig.
 Nachwuchssicherung: Durch Beteiligung lernen junge Menschen, 
wie Politik und Verwaltung funktionieren. Sie können ihre 
Fähigkeiten und Interessen entdecken und vielleicht sogar in der 
Stadtverwaltung und Politik mitarbeiten. Das sichert langfristig 
qualifizierten und motivierten Nachwuchs.
 Effizienz: Wenn Projekte von Anfang an gemeinsam mit Kindern und 
Jugendlichen geplant werden, wird sichergestellt, dass Angebote 
auch akzeptiert und genutzt werden.

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6. Gute Gründe: Darum ist Mitmischen in Köln wichtig!
 Junge Menschen wollen mitreden: Viele junge Menschen möchten 
sich aktiv in Politik und Verwaltung einbringen. Wenn ihnen diese 
Möglichkeit gegeben wird, steigt ihr Interesse an politischen 
Vorgängen und ihr Vertrauen in Gremien und Institutionen. 
Beteiligung macht Politik erlebbar und zeigt jungen Menschen, dass 
sie etwas verändern können. Das stärkt ihr politisches Bewusstsein 
und ihr Engagement für die Gesellschaft.
 Erfüllung des Auftrags: Kinder- und Jugendbeteiligung ist 
nicht nur eine gute Idee, sondern auch ein Auftrag. Die UN-
Kinderrechtskonvention und das Kinder- und Jugendhilfegesetz 
(KJHG) schreiben das Recht von Kindern und Jugendlichen auf 
Beteiligung fest.
 Eine buntere Stadt: Kinder und Jugendliche bringen 
unterschiedliche Hintergründe, Erfahrungen und Perspektiven mit. 
Sie sind voller Ideen und Tatendrang. Durch ihre Beteiligung können 
neue Projekte entstehen, die die Stadt bunter, vielfältiger und 
lebendiger machen.
 Werbung für die Stadt: Eine Stadt, die Kinder und Jugendliche ernst 
nimmt und ihnen Beteiligung ermöglicht, ist attraktiv für junge 
Familien und Fachkräfte. Das stärkt den Ruf der Stadt und zieht 
neue Einwohner*innen an.
 
Kinder- und Jugendbeteiligung ist eine Investition  
in eine bessere Zukunft. Für alle Kölner*innen  
und für Köln!

22
Wir beschreiben in diesem „Misch MIT!“-Konzept sieben Kategorien, 
wie du dich beteiligen kannst. Die Kategorien helfen dabei, über 
Beteiligungsprozesse zu sprechen und sie zu planen. Die Kategorien 
eins bis sieben sind gleich wichtig und gleich viel wert. Es ist 
manchmal nicht möglich, ein Beteiligungsformat einer bestimmten 
Kategorie zuzuordnen. Denn ein Beteiligungsformat kann Elemente 
verschiedener Kategorien enthalten. 
Kategorie 1: Informieren
Damit du gut mitmischen kannst, ist es wichtig, dass du dich 
informierst und aufmerksam bist, wo und wann etwas stattfindet. 
Informationen über Mitmach-Möglichkeiten findest du zum 
Beispiel auf Stadtfesten, Plakaten, Internet- oder Social Media-
Seiten der Stadt Köln oder von Kinder- und Jugendeinrichtungen, 
im Austausch mit Freund*innen, bei Vertrauenslehrer*innen in 
der Schule, in Gruppen der Jugendverbände oder im Kinder- und 
Jugendbüro am Alter Markt.
Das gibt es schon in Köln:
•  Das Kooperative Kinder- und Jugendbüro der Stadt Köln und 
des Kölner Jugendrings am Alter Markt ist ein Ort für alle jungen 
Menschen in Köln. Hier findest du Ansprechpersonen und 
bekommst alle Informationen über die Mitmach-Möglichkeiten in 
den Kölner Stadtteilen.  
www.instagram.com/jugendbuerokoeln  
www.stadt-koeln.de/artikel/71108/index.html  
www.koelner-jugendring.de/kinder-und-jugendbuero
7. Beteiligung in Köln: Eine 
große Vielfalt von Mitmisch-
Möglichkeiten
Dieses Kapitel erklärt die vielfältigen Arten von Beteiligung und zeigt, 
was es in Köln schon alles gibt.
Basis unserer Überle-
gungen ist das Modell 
„Stufen der Beteili-
gung“ von Roger Hart 
(1992), das von Wolf-
gang Gernert (1993) 
und Richard Schröder 
(1995) weitergedacht 
wurde.

23
7. Beteiligung in Köln: Eine große Vielfalt von Mitmisch-Möglichkeiten
•  Im Ratsinformationssystem der Stadt Köln kannst du dich 
informieren, wann die politischen Gremien wie zum Beispiel 
der Rat der Stadt Köln, der Jugendhilfeausschuss oder auch 
die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke ihre Sitzungen haben. 
Neben den Terminen kannst du hier auch viele Infos darüber 
finden, was in den Sitzungen besprochen wird.  
https:/ /ratsinformation.stadt-koeln.de/ 
•  Informationen über aktuelle Beteiligungsverfahren der Stadt Köln 
gibt es bei „Meinung für Köln“.  
https:/ /meinungfuer.koeln/mitmachen
•  Auf dem Familienportal „Guter Start Köln“ kannst du nach 
Angeboten und entsprechenden Terminen suchen.  
www.guterstart.nrw.de/koeln.suche
•  Webseiten oder Social Media-Seiten von Kinder- und 
Jugendzentren, Jugendtreffs und Jugendangeboten, 
Jugendverbänden und Kulturpädagogischen Facheinrichtungen. 
Eine gute Übersicht gibt es hier:  
www.stadt-koeln.de/artikel/73008/index.html
•  Bei den „Rathaus-Erkundungen“ kannst du bei einer Rathaus-
Besichtigung mit deiner Schulklasse erfahren, wie in Köln Politik 
gemacht wird.  
www.stadt-koeln.de/artikel/71108/index.html#ziel_0_24
•  Auf den Kinderstadtplänen gibt es viele spannende Orte, wo 
Kinder spielen oder ihre Stadt entdecken können.  
www.stadt-koeln.de/artikel/69791/index.html
 
Kategorie 2: Meinung sagen und Ideen einbringen
Bei Infoständen auf Straßenfesten, in Workshops oder bei 
Veranstaltungen kannst du deine Meinung sagen und deine Ideen 
einbringen. Oft kannst du online an Umfragen teilnehmen, eine 
Rückmeldung (Feedback) geben oder dich beschweren.
Das gibt es schon in Köln:
•  In Köln gibt es viele Spielplätze. Bevor ein neuer gebaut oder ein 
bestehender verändert wird, kannst du bei Veranstaltungen deine 
Meinung sagen und Vorschläge für Spielgeräte machen.

24
7. Beteiligung in Köln: Eine große Vielfalt von Mitmisch-Möglichkeiten
•  Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung: Es gibt viele Projekte, 
die die Stadt Köln umsetzen möchte – von der neuen Grünfläche 
über die Gestaltung eines Platzes bis zur Verkehrsberuhigung 
einer Straße. Zu vielen Themen kannst du deine Meinung sagen, 
dir Vorschläge anschauen oder eigene Ideen und Wünsche 
äußern. Das Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ ist eine 
Internetseite, auf der die Stadt Köln Projekte vorstellt, bei denen 
du dich informieren und Ideen einbringen kannst.  
https:/ /meinungfuer.koeln
•  Wenn etwas nicht funktioniert, die Straßenlaterne kaputt ist oder 
Dreck rumliegt, kannst du das melden. 
https:/ /sags-uns.stadt-koeln.de  
www.awbkoeln.de/wilder-muell
•  Jugendliche ab 18 Jahren können als „Sachkundige 
Einwohner*innen“ Teil von Ausschüssen sein und eine beratende 
Funktion einnehmen.  
www.stadt-koeln.de/artikel/64058/index.html
Kategorie 3: Mitmachen
Mitmischen heißt auch, dass du an einer Aktion, einem Workshop 
oder einem Freizeitangebot teilnehmen kannst – einfach dabei sein 
und mitmachen. Du kannst auch in sozialen oder Umweltprojekten 
ehrenamtlich mithelfen: In einer Naturschutzorganisation 
mitmachen, mit anderen den Verkehr regeln oder mit Freund*innen 
Suppe für wohnungslose Menschen kochen. Es gibt viele 
kostenfreie Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer*innen 
diskutieren und miteinander ins Gespräch kommen. Auch das ist 
„Mitmachen“. Denn durch die Gespräche kommen deine Meinungen 
und Ideen in die Öffentlichkeit und werden von anderen gehört. „Wir 
sind viele!“ – Dieses Motto ist häufig bei Demonstrationen zu sehen. 
Du läufst bei einer Demonstration mit, gehst zu einer Kundgebung 
(einer politischen Veranstaltung) und merkst: Du bist nicht allein mit 
deiner Meinung. 
Das gibt es schon in Köln:
•  Beim „Tag der Jugend im Rathaus“ kannst du mit deiner 
Schulklasse erleben, wie der Kölner Stadtrat arbeitet. Deine 
Klasse sucht sich ein Thema aus, für das es in Köln bessere

25
7. Beteiligung in Köln: Eine große Vielfalt von Mitmisch-Möglichkeiten
Lösungen geben müsste. Ihr diskutiert das Thema, erarbeitet 
Lösungsvorschläge und stellt diese im Rathaus vor.
•  Sportvereine, Musikschulen, Jugendfeuerwehr, Pfadfinder und 
weitere Vereine: Es gibt sehr viele Organisationen in Köln, die 
Angebote, Workshops oder Kurse zum Mitmachen für junge 
Menschen anbieten. Die Angebote kannst du nach Interessen, 
Kategorien, Zielgruppen oder Unterstützungsbedarfen filtern. 
www.guterstart.nrw.de/koeln 
•  In Kinder- und Jugendzentren kannst du deine Freizeit 
verbringen, mitmischen und dich engagieren.  
www.guterstart.nrw.de/koeln.suche
•  Verkehrskadett*innen helfen der Polizei und der Feuerwehr 
bei großen Veranstaltungen den Verkehr und die Parkplätze zu 
ordnen. Dabei kannst du mithelfen.  
www.vk-koeln.de
•  Bei der Volkshochschule Köln (VHS) kannst du an vielen 
kostenfreien Veranstaltungen zu vielen aktuellen Themen 
teilnehmen.  
www.vhs-koeln.de
•  KABE ist der Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches 
Engagement. Bei den angeschlossenen Ehrenamts-Agenturen 
erhältst du Beratung und findest in Datenbanken viele 
Mitmachmöglichkeiten.  
www.kabe-koeln.de
•  FABE ist die Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung 
Bürgerschaftlichen Engagements.  
www.stadt-koeln.de/artikel/01086/index.html
Kategorie 4: Mitgestalten und mitwirken
„Mitgestalten“ ist mehr als „Mitmachen“. Du überlegst hier 
gemeinsam mit Erwachsenen, wie etwas organisiert werden oder 
wie etwas aussehen soll. Beispiel: Wie wird das Programm bei der 
Ferien-Freizeit gestaltet? Welche Aktivitäten wollen wir gemeinsam 
umsetzen?

26
7. Beteiligung in Köln: Eine große Vielfalt von Mitmisch-Möglichkeiten
In Jugendzentren, in Jugendorganisationen von Parteien, 
in Jugendgruppen von kirchlichen Gemeinden oder in 
Jugendverbänden gibt es für dich sehr viele Möglichkeiten, 
mitzugestalten. Du kannst jüngere Kinder als Jugendgruppen-
Leitung betreuen und das Programm mitgestalten. Im 
Sportverein kannst du Trainer*in werden. Dafür machst du eine 
Trainer*innen-Ausbildung. In Schwimmvereinen kannst du eine 
Rettungsschwimmer*innen-Ausbildung machen und dich danach 
als Rettungsschwimmer*in engagieren.
 
Das gibt es schon in Köln:
•  Bei „Junge Visionen für Köln“ kannst du mit deiner Schulklasse 
kleine Aktionsideen entwickeln und innerhalb von acht Wochen 
umsetzen. So kannst du Mitmischen ausprobieren.  
www.stadt-koeln.de/artikel/71113/index.html
•  Bei „Auf Kölner Nacken – Geld für Gutes“ bekommst du Geld, um 
eine Aktions- oder Projektidee umzusetzen.  
www.koelner-jugendring.de/auf-koelner-nacken/
•  Die Angebote der „Internationalen Jugendarbeit“ der Stadt Köln 
richten sich an junge Menschen ab 13 Jahren, die gern junge 
Menschen aus anderen Ländern kennenlernen und erfahren 
wollen, wie diese dort mitmischen.  
www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/familie-kinder/
internationale-jugendarbeit-angebote-fuer-junge-menschen
•  Die Kölner Freiwilligen-Agentur bildet gemeinsam mit der Stadt 
Köln das „Kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung“. Dort 
bekommst du Informationen, wie du dich in Köln ehrenamtlich, 
also freiwillig engagieren oder bei Aktionen beteiligen kannst. 
www.koeln-freiwillig.de/beteiligen/
•  In den Stadtbezirken gibt es die Einwohner*innen-Fragestunde. 
Dort kannst du Fragen an die Bezirksvertretung stellen, die den 
Stadtbezirk betreffen.  
www.stadt-koeln.de/artikel/61860/
•  Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden ist für alle da, wenn es ein Anliegen oder eine 
Beschwerde gibt, über die in der Politik entschieden werden 
soll. Bei der Geschäftsstelle bekommst du zudem Informationen

27
7. Beteiligung in Köln: Eine große Vielfalt von Mitmisch-Möglichkeiten
darüber, wie Bürger*innen in der Politik mitmischen können. 
Beispiele sind Anträge und Entscheide (§ 25–26 GO NRW).  
www.stadt-koeln.de/artikel/06866
•  Auch in den Kinder- und Jugendzentren kannst du mitgestalten 
und mitwirken, zum Beispiel bei der Entwicklung von Angeboten 
oder der Gestaltung der Räume.
•  In einem Jugendverband setzt du dich für die Belange aller 
Kölner Jugendlichen ein.  
www.koelner-jugendring.de
•  Als Jugendgruppenleiter*in unterstützt du andere junge 
Menschen dabei, Freizeit zu gestalten und Aktionen umzusetzen. 
Mit der Jugendleiter*innen-Card (Juleica) erhältst du an vielen 
Stellen Vergünstigungen.  
www.koelner-jugendring.de/juleica
•  Beim Veedels-Check unter dem Titel „Hey Köln – Check mit 
uns dein Veedel“ nimmst du deinen Stadtbezirk unter die Lupe. 
(„Veedel ist ein kölsches Wort für „Stadtteil“.) Beim Veedels-
Check geht es um alle Stadtteile, die zu einem Stadtbezirk 
gehören. Du teilst deine Meinungen, Sichtweisen aber auch 
Verbesserungsvorschläge bei Veedels-Spaziergängen. 
Anschließend werden die Ergebnisse mit Erwachsenen aus

28
Politik, Verwaltung und weiteren Partner*innen der Stadt Köln 
besprochen. Die Erwachsenen schauen dann, welche Ideen 
sich schnell umsetzen lassen, welche Vorschläge längere Zeit 
benötigen oder welche Anregungen nicht klappen. Wenn etwas 
nicht klappt, bekommst du eine Erklärung dafür.  
https:/ /meinungfuer.koeln/hey-koeln
Kategorie 5: Mitbestimmen
Bei vielen Aktionen und Projekten ist es so, dass du mit 
Erwachsenen gemeinsam planst und aktiv wirst. Hier entscheiden 
junge Menschen mit Erwachsenen gemeinsam, wie etwas gemacht 
werden soll. Beispiel: Soll die Wandfarbe im neu gestalteten Raum 
im Jugendzentrum grau oder lila sein?
 
Das gibt es schon in Köln:
•  In jedem der neun Kölner Stadtbezirke gibt es ein „Kinder- 
und Jugendforum“. Dabei kannst du mitmachen. Die Kinder- 
und Jugendforen treffen sich regelmäßig und arbeiten an 
verschiedenen Themen.  
www.stadt-koeln.de/artikel/71506/index.html
7. Beteiligung in Köln: Eine große Vielfalt von Mitmisch-Möglichkeiten

29
7. Beteiligung in Köln: Eine große Vielfalt von Mitmisch-Möglichkeiten
Kategorie 6: Selbst bestimmen
In unserer deutschen Demokratie hast du sehr oft die Wahl, selbst 
zu entscheiden. Bei einer Wahl machst du das Kreuz bei einer 
Person oder einer Partei. Das ist ganz allein deine Entscheidung. 
Ab 16 Jahren darfst du bei Kommunalwahlen (Abstimmung in einer 
Stadt oder Kommune über den Rat) und Europawahlen wählen. 
Ab 18 Jahren darfst du bei den Landtags- und Bundestagswahlen 
deine Stimme(n) abgeben.
In einem Team oder einer Gruppe ist es manchmal so, dass junge 
Menschen von Erwachsenen begleitet und beraten werden, 
wenn sie eigene Ideen als Aktionen oder Projekte umsetzen. Die 
Erwachsenen sind Unterstützer*innen und kümmern sich zum 
Beispiel um Räume oder um die Finanzierung. Die Entscheidungen 
über die Aktion oder das Projekt treffen junge Menschen allerdings 
selbst.
 
Das gibt es schon in Köln:
•  Der „AK PART!Z!PAT!ON“ des Kölner Jugendrings unterstützt 
Kinder und Jugendliche in Köln, damit sie bei wichtigen Themen 
und Entscheidungen in der Stadt mitreden und mitgestalten 
können. Der „AK PART!Z!PAT!ON“ trifft sich regelmäßig und ist 
offen für alle Kinder und Jugendlichen, die Ideen für die Stadt 
haben und sich engagieren möchten. Auch Vereine und Gruppen, 
die mit jungen Menschen arbeiten, können mitmachen.  
www.koelner-jugendring.de/ak-partizipation
•  Die U(nter)18- beziehungsweise U(nter)16-Wahlen finden zu 
jeder Bundestags-, Landtags-, Kommunal- und Europawahl in 
Köln statt. Sie richten sich an Kinder und Jugendliche, die an der 
regulären Wahl (noch) nicht teilnehmen dürfen. U18-bzw. U16-
Wahlen werden auch von jungen Menschen mitgestaltet und 
organisiert.  
www.koelner-jugendring.de/u18-wahlen
Kategorie 7: Selbst organisieren
Manchmal sind junge Menschen auch ganz selbstständig ohne 
Unterstützung von Erwachsenen unterwegs. Sie planen allein ein 
Konzert und organisieren alles selbst: vom Programm, über die 
Technik, die Werbung bis zur Verpflegung. Oder Erwachsene bieten 
einer Gruppe junger Menschen eine Basis, indem die Gruppe einen

30
Schlüssel und ein Geld-Budget für einen Jugendraum bekommt. Ab 
diesem Zeitpunkt sind sie für alles verantwortlich und gestalten die 
Aktivitäten im Raum selbst.
 
Das gibt es schon in Köln:
•  Die Bezirksschüler*innen-Vertretung (BSV) hat gemeinsam mit 
dem Kölner Jugendring und der Evangelischen Jugend den 
Fachtag „Mental Health“ organisiert. Fachleute, Politiker*innen 
und Schüler*innen tauschten sich darüber aus, wie 
Alltagsbelastungen junge Menschen beeinflussen und welche 
Unterstützungsangebote es gibt, um ihre mentale Gesundheit zu 
stärken.  
https://koeln-bsv.de
•  Die Kölner Gruppe von „Fridays for Future“ hat in den letzten 
Jahren sehr viel selbst auf die Beine gestellt und organisiert. 
Da haben junge Menschen ohne Erwachsene Entscheidungen 
getroffen und mitgemischt.  
https:/ /fffkoeln.de/
•  Junge Menschen haben sich dafür eingesetzt, dass an zwei 
Stellen im Fühlinger See Schwimmen außerhalb des Strandbads 
wieder erlaubt wurde.
•  Junge Menschen haben Flashmobs geprobt und umgesetzt und 
sich damit für bestimmte Themen eingesetzt.
Ein vielfältiger Mix
In der Stadt Köln gibt es mit den beschriebenen 
Methoden und Formaten bereits eine bunte Mischung von 
Beteiligungsmöglichkeiten. Sie bilden den „Partizipationsmix“. 
Wir brauchen diese Vielfalt, um die Unterschiedlichkeit aller 
jungen Menschen in Köln abzubilden und zu berücksichtigen. Der 
Partizipationsmix sorgt dafür, dass jede*r mitmachen kann, egal 
wie alt jemand ist, wo jemand wohnt oder was jemand mag, welche 
Talente oder Interessen jemand hat. Es wird nie die eine Methode 
oder das eine Format für alle geben. Der bunte Partizipationsmix 
stellt Teilhabe- und Mitmisch-Möglichkeiten für alle Kinder und 
Jugendlichen sicher. 
7. Beteiligung in Köln: Eine große Vielfalt von Mitmisch-Möglichkeiten

31
Jede*r kann in Köln mitmachen und mitgestalten. 
Auch du!
 
Mut, Lust und eine positive Einstellung
Mitmischen ist immer freiwillig. Deswegen brauchst du vor allem 
Mut, Lust und Motivation, etwas Neues auszuprobieren oder neue 
Menschen kennenzulernen. Die Art und Weise, wie bei Mitmischen-
Aktionen zusammengearbeitet wird, ist oft anders als in der Schule. 
Dabei kannst du neue Methoden (Arbeitsweisen oder Techniken zur 
Ideenfindung) lernen, die du auch an anderer Stelle nutzen kannst.
 
Eine positive Einstellung ist wichtig, damit du dazu beitragen 
kannst, neue Ideen auszudenken. Manchmal ist es nicht leicht, sich 
etwas vorzustellen, was andere gesagt haben. An dieser Stelle ist 
es gut, erst einmal zuzuhören und davon auszugehen, dass das 
funktionieren könnte. Sage nicht gleich „Nein, das geht nicht!“ zu 
den Ideen anderer. Sondern eher: „Ja, genau! Und dazu habe ich 
noch folgenden Vorschlag …!“
 
Zeit
Du solltest für dich herausfinden, was für dich umsetzbar ist: Es gibt 
Mitmischen-Aktionen, die einmalig sind und eine Stunde dauern. 
Manchmal dauern die Aktionen auch länger. Es gibt Mitmischen-
Aktionen, die öfter oder regelmäßig stattfinden. Zum Beispiel immer 
an einem bestimmten Tag in der Woche.
 
Geduld
Neue Leute kennenlernen, neue Orte entdecken, neue Techniken 
lernen – das braucht Zeit. Deswegen brauchst du Geduld. Spannend 
wird es oft erst, wenn du mehrmals zu einem Treffen kommst, um 
8. Das brauchst du, damit  
Mitmischen Spaß macht!
In diesem Kapitel beschreiben wir für junge Menschen, was  
es braucht, damit Kinder- und Jugendbeteiligung gelingt.

32
8. Das brauchst du, damit Mitmischen Spaß macht!
dich dort wohlzufühlen und alle kennenzulernen. Veränderungen 
in einer Stadt dauern oftmals lange. Das hat nichts damit zu tun, 
dass etwas nicht umgesetzt werden soll, sondern dass viele Dinge 
abgestimmt werden müssen. Es ist wichtig, dass du dranbleibst!
 
Informationen
Damit du loslegen und mitmischen kannst, brauchst du 
aktuelle, verständliche und gut gestaltete Informationen. Diese 
Informationen müssen aus seriösen Quellen stammen. Das 
bedeutet, dass Tatsachen recherchiert wurden und keine Fake-
News oder Unwahrheiten weitergegeben werden. Außerdem musst 
du deine Informationen auf verschiedenen Informationskanälen 
finden können.
Orte
Mitmischen kannst du von Zuhause aus, wenn du online 
an Umfragen teilnimmst oder deine Ideen bei digitalen 
Beteiligungsaktionen einbringst. Oder du triffst dich mit Anderen, 
um gemeinsam loszulegen. In der ganzen Stadt gibt es Räume 
und Angebote, die du als junger Mensch kostenfrei nutzen kannst. 
Einige Beispiele: Jugendzentren, Bürgerhäuser, Bibliotheken in 
der Innenstadt oder in den anderen Stadtteilen, im Kinder- und 
Jugendbüro am Alter Markt, auf Spielplätzen.
 
Geld
Am Anfang brauchst du erst einmal nur Ideen und Meinungen. Falls 
du für deine Aktion Materialien zum Basteln brauchst, kannst du 
erst einmal schauen, ob du etwas ausleihen kannst oder ob du alte 
Sachen wiederverwenden kannst (Upcycling).
 
Manchmal braucht es Geld, um eine Aktion umzusetzen. Es 
gibt einige Stellen in der Stadt, die dir dabei helfen, das Geld zu 
bekommen. Bei „Auf Kölner Nacken“ kannst du unkompliziert 
Geld anfragen. Eine Gruppe von jungen Menschen entscheidet, 
wer für welches Projekt welchen Betrag bekommt. Du kannst 
auch in Jugendzentren, Vereinen oder Organisationen fragen, die 
mit Jugendlichen arbeiten. Oder du schließt dich einem Kinder- 
und Jugendforum an und ihr versucht, gemeinsam mit anderen 
engagieren Kindern und Jugendlichen einen Antrag beim „Money 
Pot“ zu stellen. Beim „Money Pot“ entscheiden Kinder und 
Jugendliche selbst über Anträge und haben ein Geld-Budget für die 
Umsetzung von Projekten oder Aktionen.

33
8. Das brauchst du, damit Mitmischen Spaß macht!
Buddys und Begleiter*innen
Allein möchte niemand irgendwo zum ersten Mal hingehen. Such 
dir Freund*innen, die dich begleiten. Dann könnt ihr gemeinsam an 
einer Beteiligungsveranstaltung teilnehmen oder ins Kinder- und 
Jugendbüro gehen. Mitarbeiter*innen in Jugendzentren sind auch 
bereit, dich zu begleiten. Hab den Mut zu fragen!

34
9. So kannst du starten!
In diesem Kapitel beschreiben wir für Kinder und Jugendliche,  
wie sie loslegen können, um sich aktiv zu beteiligen.
Manchmal ist der Anfang schwer. Vielleicht stellst du dir die Frage, 
wie du selbst mitmischen kannst. Hier kommen ein paar Beispiele 
für Aktionen, die andere junge Menschen in Köln bereits gemacht 
haben:
 Eine kleine Gruppe von Freund*innen 
wollte etwas für die Umwelt tun und 
hat am Rheinufer Müll gesammelt. 
Die vollen Tüten wurden an Mülleimer 
gestellt.
 Zwei Freund*innen interessierten sich für Verkehr und 
Mobilität. Sie haben sich bei der Jugendorganisation einer 
Partei informiert und machen nun bei einem Arbeitskreis mit, 
der sich regelmäßig trifft.
  Die Schüler*innenvertretung einer Schule hat eine 
Demonstration organisiert, gestaltete Banner und Plakate 
und machte einen Marsch im Veedel.
 Eine Schulklasse wollte anderen Menschen helfen und hat 
50 Liter Suppe gekocht, die an wohnungslose Menschen 
ausgegeben wurde.

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9. So kannst du starten!
Wenn du loslegen und mitmischen willst, kannst du dir folgende 
Fragen stellen. Damit kannst du allein oder mit deinen Freund*innen 
herausfinden, was das Richtige für dich und euch ist.
→
→
→
→
→
→
Allein oder im Team
Willst du lieber allein etwas tun oder in 
einem Team mitmischen? Willst du neue 
Leute kennenlernen?
Themen
Für welches Thema 
oder welche Themen 
interessierst du dich?
Zeiteinsatz
Wie oft und wie lange willst du dich engagieren? 
Einmalig bei einem Event für ein paar Stunden? 
Regelmäßig an einem bestimmten Wochentag 
für mehrere Stunden?
Ort
Wo willst du mitmischen? Digital  
von Zuhause aus oder unterwegs?  
In einem bestimmten Stadtviertel?
Neues ausprobieren
Was willst du ausprobieren oder lernen? 
Welche deiner Stärken oder Fähigkeiten 
willst du weiterentwickeln oder einsetzen?
Unterstützung
Wer kann dich unterstützen 
oder dich zu Veranstaltungen 
begleiten?

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Die Mitglieder des Arbeitskreises „Misch MIT!“ sind junge 
Menschen, Fachkräfte der Jugendarbeit, Politiker*innen sowie 
Verwaltungsmitarbeiter*innen. Sie haben im Zeitraum Juni 2022 bis 
Dezember 2024 Erkenntnisse und Empfehlungen zur Stärkung von 
Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln zusammengetragen.
Insgesamt wurde festgestellt, dass es in Köln bereits sehr 
viele Möglichkeiten zum Mitmischen gibt. Die verschiedenen 
Möglichkeiten, wie junge Menschen mitmachen können, sollten 
erhalten und weiter verbessert werden. Nach Einschätzung des 
Arbeitskreises braucht es weniger neue Formate, sondern mehr 
und bessere Informationen über bestehende Möglichkeiten des 
Mitmischens. Es ist wichtig, Erfahrungen und Wissen über die 
Mitbestimmung zu sammeln und sie jungen Menschen, Fachleuten 
in der Jugendarbeit und Erwachsenen zur Verfügung zu stellen. 
Die Angebote, die es gibt, sollten immer so gestaltet sein, dass 
diese auch junge Menschen aus unterschiedlichen Lebenslagen 
und Hintergründen ansprechen. Grundlage für den Erfolg von 
Beteiligung ist eine offene Haltung, die die Anliegen der Kinder und 
Jugendlichen ernst nimmt, sowie die Bereitschaft, als erwachsene 
Person auch Macht abzugeben und Mitbestimmung zu ermöglichen.
 Alle sollen mitmischen – Vielfalt bei der Gestaltung 
berücksichtigen
Alle Formate und Methoden sollen im Sinne von Inklusion so 
gestaltet werden, dass alle Kinder und Jugendliche mitmachen 
können. Kinder- und Jugendbeteiligung muss genauso vielfältig 
sein wie ihre Zielgruppen. Um möglichst alle anzusprechen, braucht 
10. Erkenntnisse und  
Empfehlungen des Arbeits-
kreises „Misch MIT!“
In diesem Kapitel beschreiben wir für Erwachsene in Politik  
und Verwaltung, wie sie die Beteiligung von Kindern und 
Jugendlichen in Köln stärken und weiterentwickeln können.
Neue Formate und 
Weiterentwicklungs-
möglichkeiten werden 
in Kapitel 12 beschrie-
ben.

37
10. Erkenntnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises „Misch MIT!“
es einen „Partizipationsmix“, also einen bunten Blumenstrauß 
von Angeboten des Mitmischens. Es braucht Angebote für 
verschiedene Altersgruppen, an verschiedenen Orten, mit zeitlich 
unterschiedlicher Dauer, für unterschiedliche Personenzahlen und 
für bestimmte Zielgruppen. Allen Akteur*innen muss es wichtig 
sein, auch diejenigen zu erreichen, die sonst nirgendwo teilnehmen. 
Sie müssen aber auch akzeptieren, dass sich nicht alle jungen 
Menschen beteiligen möchten und Mitmischen immer freiwillig ist.
Junge Menschen von Anfang an einbinden
Kinder und Jugendliche sollten von Anfang an, auch in Konzept- 
und Planungsphasen beteiligt werden. Dann ist sichergestellt, 
dass junge Expertise einfließen kann und dass Aktionen und 
Maßnahmen von jungen Menschen akzeptiert und angenommen 
werden. Es lohnt sich ebenfalls, junge Menschen vorab zu fragen, 
wie sie mitmachen und informiert werden wollen und was sie 
dafür brauchen. So passen die Angebote zur Realität der jungen 
Zielgruppe. 
Mehr Öffentlichkeitsarbeit für Partizipation
In einer Stadt mit mehr als einer Million Einwohner*innen ist es 
herausfordernd, alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen, sie 
über ihre Möglichkeiten des Mitmischens zu informieren und zum 
Mitmachen zu aktivieren. Das „Informiert-sein“ ist aber der erste 
Schritt, um sich überhaupt beteiligen zu können.
Daher braucht es Zeit, Geld (finanzielle Ressourcen) und 
Menschen (personelle Ressourcen) für den Informationstransfer. 
Vorhandene Strukturen wie Jugendzentren, Schulen, Wohngruppen 
und Sportvereine sind erste Adressen für Informationen und 
Kontaktaufnahme und auch Orte, an denen sich junge Menschen 
aufhalten. Es braucht gute und manchmal auch neue Ideen, um für 
Beteiligungsmöglichkeiten zu werben. 
Kinder bei Beteiligungsaktionen genauer anschauen 
Kinder zwischen sechs und zehn Jahren sollten bei der Planung und 
Durchführung von Beteiligungsaktionen genauso berücksichtigt 
werden wie Jugendliche. Damit sie gut mitmachen können, braucht 
es Ideen und eine gezielte Einladung für Beteiligungsaktionen 
von Kindern. Es braucht aber auch Informationen, die für Kinder

38
10. Erkenntnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises „Misch MIT!“
ansprechend und verständlich sind. Hier sind zum Beispiel die 
speziell für Köln entwickelten Kinderstadtpläne eine großartige 
Informationsquelle für Kinder. Es ist wichtig, dass Kinder von klein 
auf erfahren, dass sie eine Stimme haben und mitmischen können.
Beteiligungs-Aktionen für bestimmte Zielgruppen
Es ist sinnvoll, auch Beteiligungsaktionen für bestimmte 
Zielgruppen zu planen und umzusetzen. Es gibt junge Menschen, 
die besondere fachliche oder pädagogische Ansprache und 
sehr niedrigschwellige Angebote benötigen. Genauso wichtig 
ist es bei Beteiligungsaktionen, die für alle interessierten jungen 
Menschen offen sind, auch aufsuchende Arbeit zu leisten und 
Beteiligungsaktionen in Räumen durchzuführen, in denen sich junge 
Menschen wohl und sicher fühlen. Als Beispiele gelten die LSBTIQ*-
Community, junge Menschen mit Fluchterfahrung oder junge 
Menschen mit Behinderung.
Junge Menschen wollen mitentscheiden
„Wir werden oft gebeten, Ideen zu einem Projekt oder einer 
Aktion zu entwickeln. Das machen wir gerne gemeinsam mit 
Erwachsenen. Danach fällt plötzlich die Augenhöhe weg und 
Erwachsene treffen allein die Entscheidungen.“ Diese Aussage von 
jungen Menschen ist ein Appell an alle Erwachsenen, Beteiligung 
weiterzuentwickeln. Erwachsene sollten erklären, warum bestimmte 
Entscheidungen getroffen werden 
und wie die Meinungen und Ideen der 
Kinder und Jugendlichen berücksichtigt 
werden. Ein hilfreicher Ansatz für eine 
Weiterentwicklung ist das Lundy-
Modell zur Förderung und Umsetzung 
von Kinderbeteiligung. Es wurde von 
der irischen Professorin Laura Lundy

39
entwickelt und zielt darauf ab, Kindern eine echte Stimme in 
Entscheidungen zu geben, die sie betreffen. Es basiert auf vier 
Elementen:
 
1. Raum: Kinder brauchen einen passenden Ort, um ihre Meinungen 
äußern zu können.
2. Stimme: Sie müssen die Möglichkeit haben, ihre Gedanken frei 
auszudrücken.
3. Publikum: Ihre Meinungen sollen von Erwachsenen ernsthaft 
angehört werden.
4. Einfluss: Die Ansichten der Kinder müssen berücksichtigt und in 
Entscheidungen einbezogen werden.
 
Dieses Modell sichert ab, dass Kinder nicht nur formal beteiligt sind, 
sondern dass ihre Perspektiven wirklich Einfluss haben.
Ein Jugendparlament im Kölner Partizipations-Mix?
Ein Teil des Auftrags, den der Rat der Stadt Köln gegeben hat, war 
die Klärung der Frage, ob ein Jugendparlament in Köln sinnvoll 
wäre. Im April 2023 gab es dazu einen Workshop beim Fachtag 
„Misch MIT!“. Die Ergebnisse des Workshops, Expert*innenmeinung 
und Gespräche in einer Arbeitsgruppe führen zu folgender 
Einschätzung: 
Ein Jugendparlament auf stadtweiter Ebene ist zurzeit nicht 
notwendig, da der umfassende Partizipationsmix diverse 
Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen bietet und 
kein Bedarf eines formal aufgestellten, gesamtstädtischen 
Beteiligungsformats gesehen wird. 
Damit ein Jugendparlament aber grundsätzlich überhaupt 
umsetzbar wäre, müssten einige Voraussetzungen erfüllt sein. 
Zum Beispiel müssten die Kölner Kinder und Jugendlichen dieses 
Format wirklich wollen und an der Planung und Gestaltung 
beteiligt werden. Außerdem müssten die Aufgaben und Rechte 
eines Jugendparlaments vorher klar festgelegt werden. Es 
bräuchte zudem zusätzliche finanzielle Ausstattung und personelle 
Unterstützung, um die Kinder und Jugendlichen gut zu begleiten.
10. Erkenntnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises „Misch MIT!“

40
10. Erkenntnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises „Misch MIT!“
Hier geben wir Tipps für alle, die Kinder und Jugendliche 
beteiligen wollen. 
 
Mitmischen braucht Verankerung: Damit Kinder und Jugendliche 
regelmäßig, und immer dort, wo es sinnvoll und möglich ist, beteiligt 
und ihre Stimmen gehört werden, müssen nachhaltige Strukturen 
geschaffen werden. Damit ist gemeint, dass es zum Beispiel ein 
Konzept wie das „Misch MIT!“-Konzept gibt, welches von der Politik 
beschlossen wird oder Kinder- und Jugendliche als Zielgruppe bei 
Planungsprozessen der Stadt Köln mitgedacht werden. Beteiligung 
ist ein langfristiger Prozess und braucht Zeit. Dies sollte bei der 
Planung berücksichtigt und genügend Zeit für Rückmeldungen und 
Verbesserungen eingeplant werden. Nur so kann sich eine gute 
Beteiligungskultur entwickeln. 
Mitmischen braucht neue Kompetenzen: Zum Beispiel 
Ergebnisoffenheit und Toleranz gegenüber Unsicherheiten. 
Erwachsene sollten offen sein für die Ideen der jungen Menschen, 
auch wenn diese überraschend oder anders als erwartet sind. Diese 
Offenheit ist wichtig, damit sich Kinder und Jugendliche ernst 
genommen fühlen.
Mitmischen braucht Rahmenbedingungen: Kinder und 
Jugendliche wünschen sich und brauchen Klarheit bei allen 
Beteiligungsveranstaltungen. Es braucht Informationen und 
einen klaren Rahmen, was genau die Aufgabe von Kindern und 
Jugendlichen ist, was sie mitgestalten und mitentscheiden dürfen.
Mitmischen braucht transparente Kommunikation und 
Information: Junge Menschen sollten wissen, was mit ihren 
Ideen passiert. Alle Beteiligten sollten gut über den Prozess, die 
Ziele und die Möglichkeiten zur Mitwirkung informiert sein. Damit 
dies gut gelingt, sollten verschiedene Kommunikationsmittel 
und -wege genutzt werden, zum Beispiel soziale Medien wie 
Instagram oder TikTok, persönliche Gespräche, Flyer oder anderes 
Infomaterial. Transparenz ist wichtig, damit sich die jungen 
„Mitmischen braucht …“:  
Empfehlungen für alle, die Partizi-
pation initiieren und organisieren

41
Menschen ernst genommen fühlen. Sie sollten wissen, wie ihre 
Ideen weiterverarbeitet werden und was die nächsten Schritte sind. 
Regelmäßige Rückmeldungen und Updates helfen dabei.
Mitmischen braucht vielfältige Methoden der Partizipation: 
Um möglichst viele junge Menschen zu erreichen, hat es sich 
bewährt, verschiedene Methoden einzusetzen und unterschiedliche 
Formate zu nutzen. Besonders interaktive Formate wie Workshops, 
Diskussionsrunden oder Umfragen sind erfolgreich, um aktiv 
Rückmeldungen und Ideen zu sammeln.  Insbesondere dann, wenn 
junge Menschen aktiv an der Entwicklung von Lösungen oder 
Konzepten mitwirken können.
 
Mitmischen braucht bessere Vernetzung und Verknüpfung 
der laufenden Prozesse: Es gibt verschiedene große städtische 
Prozesse und Planungen. Themen und Anliegen junger Menschen 
werden zunehmend von Planer*innen wahrgenommen und 
berücksichtigt. Um die gute Entwicklung weiter zu verstärken, 
sollten Ergebnisse von Kinder- und Jugendbeteiligungsprozessen 
nach Möglichkeit auch in andere Planungen einmünden. Ein 
Beispiel, wie das gut funktionieren kann, ist der „Veedels-
Check“. Beim „Veedels-Check“ lagen den beteiligten Kindern 
und Jugendlichen bestimmte Themen besonders am Herzen, wie 
zum Beispiel das Thema „Sicherheit“. Neben der Abarbeitung 
der Einzelbeiträge im Rahmen des Veedels-Checks wurden die 
übergreifenden Ergebnisse zum Thema „Sicherheit“ aber auch den 
Planer*innen des Masterplans Sicherheit zur Verfügung gestellt 
und die Ergebnisse von „HEY Mülheim“ sind in den Masterplan 
der Stadt Köln eingeflossen. Durch die Zusammenarbeit kann 
unterstützt werden, dass die Kinder- und Jugendperspektive in 
diesem Fall sogar ohne jeglichen Mehraufwand für die Planer*innen 
Berücksichtigung finden kann und die Bedürfnisse der Kinder und 
Jugendlichen in verschiedene Bereiche einfließen. 
Mitmischen braucht Netzwerk-Ressourcen: Eine gute Vernetzung 
mit Schulen, Jugendorganisationen, Trägern der freien Jugendhilfe, 
Verwaltung, Politik und weiteren Partner*innen hilft dabei, junge 
Menschen zu erreichen und zu motivieren, sich zu beteiligen. 
Regelmäßige Treffen zwischen den Beteiligten bieten Raum, um 
gemeinsame Ideen zu entwickeln.
10. Erkenntnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises „Misch MIT!“

42
10. Erkenntnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises „Misch MIT!“
Mitmischen braucht Mentoring- und Begleitungs-Ressourcen: 
Junge Menschen profitieren von Mentor*innen, die sie unterstützen 
und bei der Beteiligung begleiten. Mentor*innen können auch ältere 
Jugendliche oder erfahrene Erwachsene sein, die Tipps geben und 
bei Fragen zur Verfügung stehen.
Mitmischen braucht Vorbilder im Alltag: Eltern und andere 
Erwachsene im Umfeld der Kinder und Jugendlichen können 
Beteiligung stärken, indem sie junge Menschen ermutigen, 
ihre Meinung zu äußern, ihre Kreativität auszuleben und sie in 
Entscheidungen einbeziehen. Erwachsene können zeigen, wie 
wichtig es ist, unterschiedliche Meinungen zu respektieren, 
demokratische Werte vorzuleben und Kompromisse zu finden. Das 
hilft jungen Menschen, ihre eigenen Meinungen zu vertreten und 
Verantwortung zu übernehmen.
Mitmischen braucht Ergebnispräsentationen und Erfolgsfeiern: 
Es ist wichtig, die Ergebnisse oder Zwischenergebnisse von 
Beteiligung zu teilen und alle Beteiligten darüber zu informieren, 
wie ihre Beiträge berücksichtigt wurden. Gemeinsame 
Erfolgsfeiern zeigen Wertschätzung für die Beiträge der 
Teilnehmer*innen. 
Mitmischen braucht Feedback und Evaluation von 
Angeboten, Formaten und Methoden: Planer*innen 
von Beteiligungsprozessen sollten regelmäßig prüfen, 
wie gut ihre Angebote zur Beteiligung ankommen und 
inwieweit sie an den Interessen und Bedürfnissen von 
jungen Menschen ausgerichtet sind. Ein regelmäßiges 
Feedback holt man sich am besten direkt von der 
Zielgruppe ein. Welche Erfahrungen und Anregungen 
haben die Teilnehmer*innen während und nach der 
Beteiligung? Was hat gut funktioniert und wo sind 
Verbesserungen möglich? Das Feedback ist wichtig, um 
zukünftige Beteiligungsaktionen zu verbessern.

43
Die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho) 
begleitet und unterstützt mit Prof. Dr. Michael Obermaier vom 
Institut für Forschung und Transfer in Kindheit und Familie (foki) 
und Studierenden die Stadt Köln als „kritischer Freund“ bei der 
Weiterentwicklung von Kinder- und Jugendbeteiligung.
Erkenntnisse zum „Misch MIT!“-Fachtag
Da Kinder und Jugendliche Expert*innen für ihre eigene Lebenswelt 
sind, müssen ihre Meinungen für die Gestaltung der Zukunft 
eingeholt werden. So diente der „Misch MIT!“-Fachtag im April 
2023 nicht nur dazu, junge Menschen über die „Misch MIT!“-
Möglichkeiten in Köln zu informieren, sondern auch dazu, ihr 
Feedback einzuholen. Daneben wurden im Zeitraum von August 
2022 bis Februar 2024 viele Dokumente analysiert, Beobachtungen 
bei Veranstaltungen durchgeführt und dazu vielfältige Interviews 
und Auswertungsgespräche mit jungen Menschen, Vertreter*innen 
aus Verwaltung, freier Trägerlandschaft und Politik geführt. Daraus 
konnten Vorschläge und Empfehlungen abgeleitet werden, was in 
Köln getan werden kann, damit Kinder und Jugendliche mitreden 
können und so Köln noch kinder- und jugendfreundlicher wird. 
Diese Empfehlungen lassen sich in fünf Dimensionen beschreiben:
 
1. Rahmenbedingungen verbessern
•  Personalausstattung erhöhen, um Kinder- und Jugendbeteiligung 
die notwendige Reichweite zu gewähren.
•  Flexible Finanzierung ermöglichen, um agil auf Bedarfe reagieren 
zu können.
11. Erkenntnisse und  
Empfehlungen der wissen-
schaftlichen Begleitung 
In diesem Kapitel beschreiben wir, wie Wissenschaftler*innen  
die aktuellen Entwicklungen rund um Kinder- und Jugendbeteiligung 
in Köln einschätzen.

44
•  Handlungsleitlinien für Verwaltungsbeschäftigte entwickeln, um 
allen Handlungssicherheit zu bieten.
•  Beteiligungs-Zugänge transparent machen, um möglichst alle 
Kinder und Jugendliche zu erreichen.
•  Gremienzeiten kinder- und jugendfreundlich gestalten, um die 
Bedingungen für Beteiligung zu verbessern.
 
2. Ziele schärfen und Zielgruppen klären
•  Alter der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen, um Zugänge, 
Medien und Themen altersentsprechend zu gestalten.
•  Kinder und Jugendliche verstärkt befragen, um die Interessen 
der Kinder und Jugendlichen intensiver aufzugreifen.
•  Entscheiden, wo und welche Schwerpunkte gelegt werden sollen 
und können und wie die Bereiche Kindertagesstätte, Schule und 
Kinder- und Jugendarbeit erreicht werden sollen.
 
3. Kommunikation und Interaktion reflektieren
•  Zukünftige Formate inklusionsorientiert planen, um Menschen 
mit Beeinträchtigungen Teilhabe und Teilnahme zu ermöglichen.
11. Erkenntnisse und Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung

45
•  Kinder- und jugendgerechte Informations- und 
Kommunikationswege wählen, um die Lücke zwischen 
Beteiligungsangeboten und motivierten Kindern und 
Jugendlichen zu schließen.
•  Barrierearme, schriftarme Informations- und 
Kommunikationswege wählen, um junge Kinder und Jugendliche 
zu erreichen, die nicht (so gut) lesen können.
 
4. Sozialraum bespielen
•  Beim „Veedels-Check“ mit dem Meinungs-Mobil vor Ort 
ansprechbar sein, um möglichst alle Bezirke und Menschen zu 
erreichen.
•  Kitas und deren Träger im Sozialraum aktivieren, um politische 
Bildung von Anfang an erfahrbar zu machen.
•  Schulen als Lernorte gewinnen, da dort alle Kinder und 
Jugendlichen unterschiedlichen Alters sowie unterschiedlicher 
sozialer, sprachlicher und kultureller Hintergründe erreicht 
werden.
•   Ausbildungsstätten für Lehrer*innen, Erzieher*innen oder 
Sozialarbeiter*innen für die Kinderfreundliche Kommune 
gewinnen, um den doppelten kommunalen Bildungsauftrag zu 
stärken.
 
5. Wirkungen erfassen und Ergebnisse sichern
•  Die wissenschaftliche Begleitung beim „Veedels-Check“ 
intensivieren, um alle Möglichkeiten dieses Großgruppen-
Beteiligungsformats auszuschöpfen.
•  Die Beteiligungsformate dauerhaft beobachten und klären, was 
sich gut auf andere Veedel übertragen lässt, um in allen Ämtern 
und Behörden der Stadt Köln Kinder- und Jugendbeteiligung 
nachhaltig und ressourcenbewusst zu verankern.
 In einem Informationsdokument (Factsheet) sind die Empfehlungen 
der wissenschaftlichen Begleitung kurz zusammengefasst:  
https:/ /buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=980195&type=do
11. Erkenntnisse und Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung

46
Kritische Auswertung des Ist-Stands 
In der Stadt Köln besteht bereits eine große Vielfalt an 
Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen, die auch langfristig 
und nachhaltig erhalten bleiben müssen. Der sogenannte 
„Partizipationsmix“ ist ein wichtiger Baustein, um sicherzustellen, 
dass es für alle Kinder und Jugendlichen unter Berücksichtigung 
des Inklusionsgedankens möglich ist, an Angeboten teilzunehmen 
und sich zu engagieren.
Blick in die Zukunft: In der Auswertung wurde deutlich, 
dass Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen auf 
bezirkspolitischer Ebene noch nicht in ausreichender Form oder 
noch nicht flächendeckend vorhanden sind. Unter Einbeziehung 
der Bezirksvertretungen, Bürgerämter, Fachkräften der 
Trägerlandschaft und jungen Menschen wurden Ideen gesammelt, 
um etwas Neues auszuprobieren. Im Rahmen des „Misch MIT!“-
Prozesses führt der Kölner Jugendring e.V. auf Grundlage 
dieser Ideen ein bezirkspolitisches Pilotprojekt durch. Dieses 
wird im Sommer 2025 abgeschlossen und bis Herbst 2025 
ausgewertet. Die Ergebnisse werden den Bezirksvertretungen 
nach der Kommunalwahl zur Verfügung gestellt. Außerdem wird 
eine Informationsmappe (Arbeitstitel) erstellt. Diese wird sowohl 
Bezirkspolitik und -verwaltung als auch Kindern und Jugendlichen 
und den Akteur*innen in den Bezirken Infos zur Arbeit der 
Bezirksvertretung und Ansprechpersonen auf allen Seiten geben. 
Zudem kann der Veedels-Check als Beteiligungsformat auf 
bezirklicher Ebene eine gute Ergänzung sein. Damit es auf die ganze 
Stadt ausgerollt werden kann, muss es strukturell verankert und 
nachhaltig abgesichert werden. 
12. Aktuelle Entwicklungen 
und ein Blick in die Zukunft
In diesem Kapitel beschreiben wir, was seit Beginn des „Misch 
MIT!“-Prozesses ins Rollen gekommen ist und an welchen Stellen 
das Konzept bereits jetzt weitergedacht wird. Die Erkenntnisse und 
Ergebnisse werden bereits in die nächste Überarbeitung einfließen. 
Auf Seite 30 im Ab-
schnitt „Ein vielfältiger 
Mix“ wird das Wort 
„Partizipationsmix“ 
erklärt.

47
12. Aktuelle Entwicklungen und ein Blick in die Zukunft
Verbesserung der Information 
Es wurde deutlich, dass es bessere und zielgerichtetere 
Informationen über die bestehenden Formate benötigt. Viele 
Beteiligungsmöglichkeiten sind jungen Menschen nicht bekannt. Es 
wurde daher bereits während der zweijährigen Entwicklungsphase 
dieses Konzeptes an der Verbesserung von Informationen 
gearbeitet. Das Kooperative Kinder- und Jugendbüro hat 
sukzessive seine Social Media Arbeit weiter ausgebaut. Weiterhin 
wurde ein „Info-Mobil“ angeschafft, welches für aufsuchende 
Arbeit genutzt werden kann. Ebenso wurde an der Vernetzung 
bestehender Angebote gearbeitet, sodass auch die verschiedenen 
Formate voneinander wissen und sich gegebenenfalls auch 
Verbindungslinien schaffen lassen. 
Blick in die Zukunft: Eine Lücke in den Informationen wurde für 
jüngere Kinder festgestellt. Im Laufe des Jahres 2025 sollen daher 
Kinderrechte-Karten als Begleitmaterial zu den Kinderstadtplänen 
entstehen. Die Zielgruppe der Kinderrechte-Karten sind Kinder im 
Grundschulalter. Weiterhin soll auch geprüft werden, wo und wie 
Beteiligungsformate auch bei den Erwachsenen bekannter gemacht 
werden könnten. Die Kölner Freiwilligenagentur entwickelt mit dem 
Kölner Unternehmen senf.app ein digitales Tool, das mit Hilfe von KI 
die Visualisierung von Stadtplanungs-Aktivitäten ermöglicht. Das 
Tool wird speziell für die Kinder- und Jugendarbeit konzipiert.
Ein Netzwerk ist entstanden
Durch die Zusammenarbeit von jungen Menschen, Akteur*innen 
der Kinder- und Jugendarbeit, Verwaltungsmitarbeiter*innen, 
Wissenschaftler*innen und Politiker*innen im Arbeitskreis (AK) 
„Misch MIT!“ ist ein großes, vielfältiges, multiprofessionelles 
Netzwerk entstanden, das weiter bestehen bleiben sollte. 
Blick in die Zukunft: Als Begleitgremium könnten die 
Teilnehmer*innen künftig anlassbezogen zusammenkommen, um 
das „Misch MIT!“-Konzept fortlaufend weiterzuentwickeln. Der 
Arbeitskreis könnte beispielsweise auch andere Arbeitskreise oder 
Gremien beraten.

48
12. Aktuelle Entwicklungen und ein Blick in die Zukunft
Auswertung und Weiterentwicklung des „Misch MIT!“-Konzepts
Dieses Konzept bildet den Ist-Stand der Kinder- und 
Jugendbeteiligung in Köln im Herbst 2024 ab. An diesem Punkt 
wollen wir nicht stehen bleiben: Das Konzept sollte regelmäßig 
ausgewertet, weiterentwickelt und mit neuesten Informationen 
überarbeitet werden.
Blick in die Zukunft: Der Arbeitskreis „Misch MIT!“ hat entschieden, 
seine Arbeit nicht mit der Fertigstellung des Konzepts zu beenden. 
Gemeinsam soll in den kommenden Wochen und Monaten daran 
gearbeitet werden, das Konzept „mit Leben zu füllen“. Wie kann 
das Konzept bekannter werden? Wo und wie wird es vorgestellt? 
Wie könnten aufsuchende „Misch MIT!“-Aktionen in den Veedeln 
aussehen?

49
Das Wort „Partizipation“ kommt aus dem Lateinischen und 
bedeutet „Teil von etwas sein“ oder „Teilnahme“. Du kannst 
selbst Teil einer Gruppe, eines Teams, einer Aktion oder einer 
Veranstaltung sein und dabei mitmischen.
 
Das Wort „Beteiligung“ macht deutlich, dass du eingeladen bist, 
mitzumachen und über etwas nachzudenken. Zum Beispiel bei 
einer: „Beteiligungs-Veranstaltung“: Hier kannst du deine Meinung 
oder Ideen sagen und mit anderen darüber sprechen.
 
Das Wort „Engagement“ bedeutet, freiwillig etwas zu machen 
oder zu arbeiten. Das nennt man auch: Sich zu engagieren. Dafür 
bekommst du kein Geld. Du investierst deine Zeit und hilfst oder 
unterstützt damit Andere.
13. Worterklärungen
In diesem Kapitel erklären wir für junge Menschen einige  
Begriffe, die wir im „Misch MIT!“-Konzept oft benutzt haben.

50
stadtweit
Kooperatives Kinder- und Jugendbüro
Alter Markt 62–64, 50667 Köln
Telefon und Messenger: 0173 8581355
E-Mail: jugendbuero@stadt-koeln.de oder  
jugendbuero@koelner-jugendring.de
Instagram: www.instagram.com/jugendbuerokoeln
Stabsstelle Kinderfreundliche Kommune
Ottmar-Pohl Platz 1, 51103 Köln
Telefon: 0221 221-21196 oder 0221 221-31271
E-Mail: kinderfreundliche-kommune@stadt-koeln.de
Jugendzentren, Jugendtreffs, Jugendangebote, 
Jugendverbände, Kulturpädagogische Einrichtungen
www.stadt-koeln.de/artikel/73008/index.html
Beteiligungsportal der Stadt Köln
https:/ /meinungfuer.koeln/mitmachen
bezirklich
Jugendpflege
https:/ /www.stadt-koeln.de/service/adressen/kinderinteressen-
und-jugendfoerderung
Bezirksvertretungen
Die Bezirksbürgermeister*innen vertreten die Anliegen, die den 
Stadtbezirk berühren, im Rat der Stadt Köln. 
www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bezirksvertretungen/
index.html
14. Kontaktdaten
In diesem Kapitel fassen wir die wichtigsten Kontaktdaten 
zusammen.

51
1. Kommunale Ebene Nordrhein-Westfalen
1.1. Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen
1.2. Hauptsatzung der Stadt Köln
2. Landesebene Nordrhein-Westfalen
2.1. Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
2.2.  Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; 
Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit 
und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und 
Jugendförderungsgesetz (KJFöG) für Nordrhein-Westfalen
2.3.  Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und 
Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-
Westfalen (Landeskinderschutzgesetz NRW)
2.4.  Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
2.5.  Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern 
(Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Sechstes Gesetz zur Ausführung des 
Achten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen
2.6. Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein Westfalen 2023–2027
3. Bundesebene Bundesrepublik Deutschland
3.1. Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe
3.2. Baugesetzbuch
4. Internationale Ebene
4.1. Charta der Grundrechte der Europäischen Union:
4.2. Übereinkommen über die Rechte des Kindes – VN-Kinderrechtskonvention
15. Anlage –  
Rechtliche Grundlagen
Die in der Anlage aufgeführten Gesetzestexte erscheinen in der  
Originalfassung. Sie sind komplizierter als der übrige Text, weil  
sie in Fachsprache geschrieben sind.

52
5. Zusatz: Kinderfreundliche Kommune Köln
1. Kommunale Ebene Nordrhein-Westfalen
1.1.  Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen
Quelle: https:/ /recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&bes_
id=6784&aufgehoben=N&anw_nr=2
 
Um die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen umzusetzen, wurden 
in einigen Bundesländern in den vergangenen Jahren Kommunalverfassungen 
weiterentwickelt. Rechtliche Regelungen schreiben nun oftmals vor, Kinder 
und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, 
zu beteiligen. In Nordrhein-Westfalen gibt es hierzu seit 2016 den § 27a 
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), auf 
dessen Grundlage auch Vertretungen oder Beauftragte für Jugendliche 
gebildet werden können. Zu den Vertretungen gehören z.B. Jugendbeiräte, 
Jugendparlamente oder Jugendforen.
 
Auszug aus: „Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen“
§ 21 GO NRW – Einwohner und Bürger
(1) Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt.
(2) Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.
 
§ 23 GO NRW – Unterrichtung der Einwohner
(1) Der Rat unterrichtet die Einwohner über die allgemein bedeutsamen 
Angelegenheiten der Gemeinde. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der 
Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder 
das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig 
berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie 
Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden.
(2) Die Unterrichtung ist in der Regel so vorzunehmen, dass Gelegenheit 
zur Äußerung und zur Erörterung besteht. Zu diesem Zweck kann der Rat 
Versammlungen der Einwohner anberaumen, die auf Gemeindebezirke 
(Ortschaften) beschränkt werden können. Die näheren Einzelheiten, 
insbesondere die Beteiligung der Bezirksvertretungen in den kreisfreien 
Städten, sind in der Hauptsatzung zu regeln. Vorschriften über eine förmliche 
Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt. […]
 
§ 24 GO NRW – Anregungen und Beschwerden
(1) Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit 
mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln 
oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen 
Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der 
15. Anlagen

53
Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten 
der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden 
hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden 
kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die 
Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.
(2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.
 
§ 25 GO NRW – Einwohnerantrag
(1) Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und 
das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat über 
eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und 
entscheidet. […]
 
§ 26 GO NRW – Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
(1) Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle 
des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden 
(Bürgerentscheid). Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der 
gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der 
Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid). Absatz 2 Satz 
1 sowie die Absätze 5, 7, 8 und 10 gelten entsprechend. […]
 
§ 27 GO NRW – Politische Teilhabe von Menschen mit 
Einwanderungsgeschichte
(1) In einer Gemeinde, in der mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre 
Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden. […]
(8) Rat und Integrationsrat sollen sich über die Themen und Aufgaben der 
Integration in der Gemeinde abstimmen. Der Integrationsrat kann sich darüber 
hinaus mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Auf Antrag des 
Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme des Integrationsrates 
dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss vorzulegen. Der 
Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat 
benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an der 
Sitzung teilzunehmen; auf sein Verlangen ist ihm dazu das Wort zu erteilen.
(9) Der Integrationsrat soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss, einer 
Bezirksvertretung oder vom Bürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen. 
[…]
 
§ 27a – Interessenvertretungen, Beauftragte
Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von 
Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen 
gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte 
bestellen. Das Nähere kann durch Satzung geregelt werden.
 
15. Anlagen

54
15. Anlagen
1.2. Hauptsatzung der Stadt Köln
§ 12b Kinder- und Jugendfreundlichkeit
Die Stadt Köln ist eine kinder- und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im 
Rahmen ihrer Befugnisse auf die Berücksichtigung der Rechte von Kindern 
und Jugendlichen hin. In den Bezirken werden geeignete Beteiligungsforen für 
Kinder und Jugendliche gebildet.
2. Landesebene Nordrhein-Westfalen
2.2. „Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; 
Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit 
und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und 
Jugendförderungsgesetz (KJFöG)“ für Nordrhein-Westfalen
Im Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW wird in § 6 die Beteiligung von 
Kindern und Jugendlichen ausdrücklich festgelegt. Träger der öffentlichen 
Jugendhilfe, also Kreise und kreisfreie Städte (sowie die Landesjugendämter), 
sind verpflichtet, Kinder und Jugendliche über Angelegenheiten und Vorhaben, 
die sie betreffen, aktiv zu informieren. Das Land sowie die nach dem KJHG 
geförderten Einrichtungen sollten ihre Strukturen, Angebote und Prozesse 
partizipativ ausgestalten, um ihre gesetzlichen Beteiligungspflichten zu erfüllen. 
§ 6 des KJFöG verpflichtet somit Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und 
Verwaltung sowie freie und öffentliche Träger gleichermaßen, gemeinsam 
Rahmenbedingungen in Kommunen und Kreisen zu schaffen, die die 
Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Angelegenheiten 
sicherstellen.
 
§ 6 KJFöG – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dafür Sorge zu tragen, 
dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in 
den sie betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig, in geeigneter Form und 
möglichst umfassend unterrichtet sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden. 
Zur Förderung der Wahrnehmung ihrer Rechte sollen bei den Trägern der 
öffentlichen Jugendhilfe geeignete Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
 
(2) Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre Interessen berührenden 
Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der 
Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und 
Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher 
Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden.
 
(3) Das Land soll im Rahmen seiner Planungen, soweit Belange von Kindern 
und Jugendlichen berührt sind, insbesondere aber bei der Gestaltung des

55
15. Anlagen
Kinder- und Jugendförderplans, Kinder und Jugendliche im Rahmen seiner 
Möglichkeiten hören.
 
(4) Bei der Gestaltung der Angebote nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 sollen die 
öffentlichen und freien Träger und andere nach diesem Gesetz geförderte 
Einrichtungen und Angebote die besonderen Belange der Kinder und 
Jugendlichen berücksichtigen. Hierzu soll diesen ein Mitspracherecht 
eingeräumt werden.
 
2.3. Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und 
Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in NRW
§ 1 – Kinderrechte, Grundsätze
[…]
(2) Kinderschutz und Kinderrechte sind untrennbar miteinander verbunden. 
Voraussetzung für ihre Verwirklichung ist, dass die bestehenden Rechte auf 
Gehör und auf Berücksichtigung der Meinung von Kindern und Jugendlichen 
entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife effektiv berücksichtigt werden. Dabei 
sind die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zu 
beachten. […]
 
§ 3 – Kinder- und Jugendhilfe, Recht auf Beratung, Beteiligung und Information
(1) Öffentliche und freie Jugendhilfe unterstützen Kinder und Jugendliche in 
Gestalt der Verwirklichung des Schutzauftrages aus § 1 Absatz 1. Sie achten 
dabei auf die individuellen Lebens- und Sozialisationsbedingungen von Kindern 
und Jugendlichen und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden und 
abzubauen.
(2) Kinder und Jugendliche sind im Rahmen des § 8 des Achten Buches 
Sozialgesetzbuch entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie 
betreffenden Entscheidungen der öffentlichen oder freien Jugendhilfe zu 
beteiligen und in geeigneter Weise über ihre Rechte zu informieren. Dies erfolgt 
in einer für die Kinder und Jugendlichen verständlichen, nachvollziehbaren und 
wahrnehmbaren Art und Weise. […]
 
§ 4 – Aufgaben des Jugendamtes im Kinderschutzverfahren
[…]
(3) Das Jugendamt beteiligt Kinder und Jugendliche bei der 
Gefährdungseinschätzung und im gesamten Verfahren nach § 8a des Achten 
Buches Sozialgesetzbuch entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife, soweit 
hierdurch der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieser jugendlichen Person 
nicht in Frage gestellt wird.

56
15. Anlagen
2.4. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
§ 74 – Schülervertretung
(1) Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler 
wahr. Sie vertritt insbesondere deren Belange bei der Gestaltung der Bildungs- 
und Erziehungsarbeit der Schule und fördert ihre fachlichen, kulturellen, 
sportlichen, politischen und sozialen Interessen. Sie kann sich durch die 
Mitwirkung in den Gremien an schulischen Entscheidungen beteiligen sowie im 
Rahmen des Auftrags der Schule übertragene und selbstgewählte Aufgaben 
durchführen und schulpolitische Belange wahrnehmen.
(2) Die Schülerinnen und Schüler der Klasse, des Kurses und der Jahrgangsstufe 
wirken in ihrem Bereich an der Bildungs- und Erziehungsarbeit mit. Sie 
wählen von der fünften Klasse an ihre Sprecherinnen und Sprecher und deren 
Stellvertretungen. Die Schülerschaft der Vollzeitschulen kann im Monat, 
die Schülerschaft der Teilzeitschulen im Quartal eine Stunde während der 
allgemeinen Unterrichtszeit für Angelegenheiten der Schülervertretung (SV-
Stunde) in Anspruch nehmen.
(3) Der Schülerrat vertritt alle Schülerinnen und Schüler der Schule; er kann 
Anträge an die Schulkonferenz richten. Mitglieder des Schülerrats sind die 
Sprecherinnen und Sprecher der Klassen und Jahrgangsstufen sowie mit 
beratender Stimme deren Stellvertretungen. Hat eine Jahrgangsstufe mehr 
als 20 Personen, wählt die Jahrgangsstufe für je weitere 20 Personen eine 
weitere Vertretung für den Schülerrat. Der Schülerrat wählt eine Vorsitzende 
oder einen Vorsitzenden (Schülersprecherin oder Schülersprecher) und bis 
zu drei Stellvertretungen. Auf Antrag von einem Fünftel der Gesamtzahl der 
Schülerinnen und Schüler wird die Schülersprecherin oder der Schülersprecher 
von der Schülerversammlung gewählt. Der Schülerrat wählt die Vertretung 
der Schülerschaft für die Schulkonferenz, die Schulpflegschaft und die 
Fachkonferenzen sowie Delegierte für überörtliche Schülervertretungen. […]
2.5. Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern 
(Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten 
Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen
§ 16 – Partizipation
(1) Die Bildungs- und Erziehungsarbeit wirkt darauf hin, Kinder zur 
gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen und damit 
ein demokratisches Grundverständnis zu entwickeln. Daher sollen Kinder 
ihrem Alter, ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen entsprechend 
bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung oder in der 
Kindertagespflege mitwirken. Sie sind vom pädagogischen Personal bei allen sie 
betreffenden Angelegenheiten alters- und entwicklungsgerecht zu beteiligen.
(2) Zum Wohl der Kinder und zur Sicherung ihrer Rechte sind in 
Kindertageseinrichtungen geeignete Verfahren der Beteiligung und

57
15. Anlagen
Mitbestimmung sowie die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen 
Angelegenheiten vorzusehen und zu praktizieren.
 
2.6. Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein Westfalen 2023–2027
Der Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen 2023–2027  
(Kinder und Jugendliche bestimmen mit – Jungen Menschen mehr Perspektiven 
geben) greift aktuelle globale und regionale Entwicklungen auf und macht 
die Herausforderungen, die an junge Menschen in ihrer persönlichen 
Entwicklung gestellt werden, zum Ausgangspunkt. Der Förderbereich 2 des 
NRW Kinder- und Jugendförderplans fokussiert die verstärkte Umsetzung 
von Kinder- und Jugendbeteiligung. Unterschieden werden hier Maßnahmen 
zur einmischenden Jugendpolitik, Beteiligung und Mitbestimmung und 
Maßnahmen zur demokratischen, politischen und Wertebildung. Der Kinder- und 
Jugendförderplan wurde am 12. Juli 2023 von der Landesregierung beschlossen.
3. Bundesebene Bundesrepublik Deutschland
3.1. Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe
§ 1 – Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung 
und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und 
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
[…]
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 
[…] 2. jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, entsprechend ihrem Alter 
und ihrer individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen 
selbstbestimmt zu interagieren und damit gleichberechtigt am Leben 
in der Gesellschaft teilhaben zu können, […] 5. dazu beitragen, positive 
Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- 
und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
§ 4 – Zusammenarbeit der öffentlichen mit der freien Jugendhilfe
[…]
(3) Die öffentliche Jugendhilfe soll die freie Jugendhilfe nach Maßgabe dieses 
Buches fördern und dabei die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern 
stärken.
 
§ 8 – Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen
(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen 
sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. 
Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im 
Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.

58
15. Anlagen
(2) Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der 
Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.
[…]
(4) Beteiligung und Beratung von Kindern und Jugendlichen nach diesem Buch 
erfolgen in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren 
Form.
 
§ 11 – Jugendarbeit
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen 
Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den 
Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt 
und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu 
gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und 
hinführen. […]
 
§80 – Jugendhilfeplanung
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer 
Planungsverantwortung
1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen 
der jungen Menschen und der Erziehungsberechtigten für einen mittelfristigen 
Zeitraum zu ermitteln und […]
(4) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die anerkannten Träger 
der freien Jugendhilfe in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen. 
Zu diesem Zweck sind sie vom Jugendhilfeausschuss, soweit sie überörtlich 
tätig sind, im Rahmen der Jugendhilfeplanung des überörtlichen Trägers vom 
Landesjugendhilfeausschuss zu hören. Das Nähere regelt das Landesrecht.
 
3.2. Baugesetzbuch
Die Beteiligung junger Menschen wird durch § 3 BauGB geregelt. Kinder und 
Jugendliche sind als Teil der Öffentlichkeit demnach frühzeitig über Planungen 
zu informieren und sie müssen die Möglichkeit haben, zu baulichen Vorgaben 
Stellung zu nehmen.
 
§ 1 BauGB – Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
[…]
(6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: 
Nr. 3 die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere 
die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, 
unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des 
Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung […]

59
15. Anlagen
§ 3 BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit
(1) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und 
Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die 
Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und 
die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; 
ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und 
Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1. […]
 
4. Internationale Ebene
4.1. Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Artikel 24 – Rechte des Kindes
(1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr 
Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre 
Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und 
ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt. […]
4.2. Übereinkommen über die Rechte des Kindes – UN-Kinderrechtskonvention
Kinder und Jugendliche haben eigene Rechte. Diese Rechte sind festgehalten 
im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ der Vereinten Nationen. 
Dieses Abkommen nennt man die UN-Kinderrechtskonvention. Die UN-
Kinderrechtskonvention enthält Rechte zur Teilhabe, Förderung und 
Partizipation von Kindern und Jugendlichen und umfasst insgesamt 54 Artikel. 
Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 unterzeichnet. Sie ist 
demnach geltendes Recht in Deutschland. Aktuell haben auf der Welt weitere 
195 Staaten der Kinderrechtskonvention zugestimmt.
 
Artikel 12 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die 
Vertragsstaaten, Kindern das Recht auf freie Meinungsäußerung zuzusichern. 
Kinder, die fähig sind, eine eigene Meinung zu bilden, müssen in allen sie selbst 
betreffenden Angelegenheiten angehört und ihr Meinungsbild angemessen 
berücksichtigt werden. Durch das Recht auf Partizipation in der UN-
Kinderrechtskonvention werden Kinder als aktive Mitglieder der Gesellschaft 
hervorgehoben und ihr Gewicht zu Mitsprache und Beteiligung verstärkt. Die 
offene Formulierung ermöglicht den Vertragsstaaten jedoch einen weiten 
Ermessensspielraum, in welchen Fällen und inwieweit sie der Meinung der 
Kinder Rechnung tragen. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für alle jungen 
Menschen unter achtzehn Jahren.
 
Artikel 13 verdeutlicht die tragende Bedeutung des Artikels 12, indem er die 
freie Meinungsäußerung von Kindern und Jugendlichen in jeder Art und Weise 
schützt, in der sich das jeweilige Kind ausdrücken möchte. Um die Beteiligung

60
15. Anlagen
von Kindern und Jugendlichen bestmöglich zu fördern, ist durch Artikel 17 die 
Informationsbeschaffung aus speziellen Quellen, die Nachrichten kindgerecht 
erklären, gesichert.
 
Artikel 17 schützt Kinder und Jugendliche darüber hinaus innerhalb dieser 
Informationsfreiheit vor den Risiken verschiedener Massenmedien.
 
Artikel 12 – Berücksichtigung des Kindeswillens
(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene 
Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden 
Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes 
angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
 
Artikel 13 – Meinungs- und Informationsfreiheit
(1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt 
die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut 
jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind 
gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
 
Artikel 17 – Zugang zu Medien, Kinder- und Jugendschutz
Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und 
stellen sicher, dass das Kind Zugang hat zu Informationen und Material aus einer 
Vielfalt nationaler und internationaler Quellen, insbesondere derjenigen, welche 
die Förderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens sowie 
seiner körperlichen und geistigen Gesundheit zum Ziel haben. Zu diesem Zweck 
werden die Vertragsstaaten […]
c) die Herstellung und Verbreitung von Kinderbüchern fördern;
d) die Massenmedien ermutigen, den sprachlichen Bedürfnissen eines Kindes, 
das einer Minderheit angehört oder Ureinwohner ist, besonders Rechnung zu 
tragen;
e) die Erarbeitung geeigneter Richtlinien zum Schutz des Kindes vor 
Informationen und Material, die sein Wohlergehen beeinträchtigen, fördern, 
wobei die Artikel 13 und 18 zu berücksichtigen sind.
 
5. Zusatz: Kinderfreundliche Kommune Köln
Der Verein Kinderfreundliche Kommunen e. V. setzt sich seit 2012 
deutschlandweit dafür ein, dass Kinderrechte gemäß der  
UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene eingehalten werden. Er 
unterstützt und berät Städte, ihre kommunalen Angebote, Planungen und 
Strukturen im Sinne der Kinderrechte zu verbessern.

61
15. Anlagen
Das Dach des Vorhabens „Kinderfreundliche Kommunen in Deutschland“ 
bildet die internationale Child Friendly Cities Initiative (CFCI) von UNICEF. 
Übersetzt bedeutet das „Initiative Kinderfreundliche Kommunen“. Die 
Initiative setzt sich seit 1996 dafür ein, Kommunen auf der ganzen Welt 
kinderfreundlicher zu gestalten. Seit Beginn haben sich zahlreiche Kommunen 
beim Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. beworben. Dadurch hat sich 
ein umfangreiches Netzwerk gebildet. Im Austausch mit anderen Städten im 
Programm Kinderfreundliche Kommunen können wir voneinander lernen und 
neue Impulse und Ideen für unsere Arbeit erhalten.
 
Köln befindet sich seit 2018 im Programm Kinderfreundliche Kommune. Unser 
„Aktionsplan kinder- und jugendfreundliches Köln“ enthält Maßnahmen, in 
denen wir genau beschreiben, was wir tun möchten, um unsere Stadt kinder- 
und jugendfreundlicher zu machen.

Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Redaktion
Frank Liffers (junge Stadt Köln e. V.)  
Anica Latzer-Schulte (Stadt Köln) 
Jessica Mörtl (Stadt Köln)
Gestaltung
Känguru Colonia Verlag GmbH
Illustration: Petra Sonnenberg (www.frausonnenberg.de) 
Layout: Annette Süß (www.annettesuess.de) 
13-CS/51/03.2025
Die Broschüre liegt digital zum Download vor
Die Oberbürgermeisterin

Kolumnentitel
63

Beschlussvorlage Rat

15330 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0123/2025 
Freigabedatum 
20.03.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Konzept "Misch MIT! – So geht Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln! – Ergebnisse, 
Erkenntnisse und Empfehlungen eines partizipativen Prozesses„  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln nimmt das Konzept „Misch MIT! - So geht Kinder- und Jugend-
beteiligung in Köln! – Ergebnisse, Erkenntnisse und Empfehlungen eines partizipati-
ven Prozesses“ in der vorliegenden Fassung (Anlage Konzept „Misch MIT! - So geht 
Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln!“) zustimmend zur Kenntnis.  
 
Alle relevanten Akteur*innen sind eingeladen, sich selbstverpflichtend an der Umset-
zung der darin verankerten Bausteine zu beteiligen.  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.03.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.04.2025 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.04.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 12.05.2025 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 15.05.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 19.05.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.05.2025 
Jugendhilfeausschuss 20.05.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 22.05.2025 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 
Rat 27.05.2025

2 
Die Weiterentwicklung erfolgt unter Einbezug aller aktiv Mitwirkenden und den ent-
sprechenden Zielgruppen im Sinne des Inklusionsgedankens.  
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der regelmäßigen Berichterstattung zur Umset-
zung des Partizipationskonzepts.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Zusammenfassung in einfacher Sprache:  
 
1. Hintergrund und Entwicklung 
 
Die Stadt Köln hat beschlossen, ein Konzept zu schreiben, wie Kinder und Jugendli-
che besser in Köln mitbestimmen können. Ein Konzept ist eine Idee oder ein Plan, der 
beschreibt, wie etwas funktioniert oder wie man etwas machen möchte. Viele ver-
schiedene Gruppen, darunter Politiker, Fachleute und junge Menschen, haben zusam-
mengearbeitet, um das Konzept zu entwickeln. Das Konzept heißt „Misch MIT!“-Kon-
zept. Im April 2023 fand eine große Veranstaltung mit über 300 Teilnehmern statt. Auf 
der Veranstaltung wurde vorgestellt, was es in Köln bereits für Angebote zur Mitbe-
stimmung gibt. Es wurden aber auch weitere Ideen zur Mitbestimmung gesammelt. 
Seit September 2023 trifft sich eine Gruppe regelmäßig, um weitere Fragen zur Kin-
der- und Jugendbeteiligung zu klären. Die Gruppe heißt Arbeitskreis „Misch MIT!“. 
 
 
2. Andere Entwicklungen in der Stadt 
 
In den letzten zehn Jahren hat Köln wichtige Schritte unternommen, um die Beteili-
gung der Bürger zu fördern, darunter die Teilnahme am Programm „Kinderfreundliche 
Kommunen“ und die Einführung von Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung. Das 
„Misch MIT!“-Konzept hilft dabei, Kinder und Jugendliche besser zu erreichen.  
 
 
3. Ergebnisse 
 
Es gibt viele Möglichkeiten für junge Menschen, sich in Köln zu beteiligen, aber diese 
Möglichkeiten sollten bekannter gemacht werden. Es wurde festgestellt, dass es nicht 
genug Möglichkeiten gibt, damit junge Menschen in den Stadtbezirken mitreden kön-
nen. Ein neues Projekt wurde gestartet, um dies zu verbessern. Das Projekt wird im 
Sommer 2025 ausgewertet. 
 
 
4. Ziele des Konzepts  
 
Das Konzept hat folgende Ziele: 
- Kindern und Jugendlichen einfach erklären, wie sie sich beteiligen können. 
- Junge Menschen ermutigen, aktiv zu werden. 
- Erwachsenen zeigen, wie sie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen unter-
stützen können.

4 
Das Konzept ist für alle Kölner gedacht und wurde in einfacher Sprache verfasst, da-
mit es leicht verständlich ist. 
 
 
5. Ausblick 
 
Nach dem Beschluss wird das Konzept an viele verschiedene Gruppen verteilt. Es 
werden Aktivitäten geplant, um das Konzept bekannter zu machen. Das neue bezirkli-
che Projekt wird ausgewertet und eine Informationsbroschüre wird 2025 herausgege-
ben. Die Gruppe „Misch MIT!“ wird weiterhin aktiv sein und ihre Arbeit fortsetzen. 
 
 
 
 
1. Grundlage und Entwicklungsprozess  
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 05.05.2022 (Session-Nr. 
AN/1003/2022) die Verwaltung beauftragt ein nachhaltiges, gesamtstädtisches Partizi-
pationskonzept für Kinder und Jugendliche zu entwickeln, welches Kinder- und Ju-
gendbeteiligung als festen Bestandteil verankert und verstetigt. Den Startpunkt sollte 
ein Fachtag zum Thema Kinder- und Jugendpartizipation bilden, der gemäß dem Be-
schluss gemeinsam mit Kommunalpolitiker*innen, Fachverwaltungsmitarbeiter*innen, 
Fachkräften aus der freien Trägerlandschaft, weiteren Akteur*innen aus der Kinder- 
und Jugendhilfe und jungen Menschen organisiert werden sollte.  
 
Ab September 2022 wurden Rahmenbedingungen und Inhalte einer zielgruppenge-
rechten Veranstaltung in einem in einem halbjährigen, partizipativen Prozess mit ver-
schiedenen Arbeitsgruppen - bestehend aus jungen Menschen und Vertreter*innen 
aus Trägerlandschaft, Kommunalpolitik und Verwaltung - erarbeitetet.  
Mit Unterstützung von Jugendlichen und Multiplikator*innen der Jugendhilfe wurde am 
28.04.2023 unter dem Titel „Misch MIT! – Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln“ ein 
vielseitiges Event mit mehr als 300 Besucher*innen mit einem Markt der Partizipati-
onsmöglichkeiten, verschiedenen Workshop-Formaten und einem ausgewogenen 
Rahmenprogramm im Kalk Karree umgesetzt (siehe Vorlage 0796/ 2023; Vorlage 
1773/ 2023 und Vorlage 2510/ 2023). 
 
Ab September 2023 tagte der im Anschluss an den Fachtag gegründete Arbeitskreis 
(AK) „Misch MIT!“ im regelmäßigen Turnus im Kooperativen Kinder- und Jugendbüro. 
Die Gruppe, bestehend aus jungen Menschen, Verwaltung, Trägerlandschaft, Politik 
und Wissenschaft, näherte sich Fragen nach der Zielsetzung des gesamtstädtischen 
Konzepts, der gemeinsamen Haltung zur Kinder- und Jugendbeteiligung und Gelin-
gensbedingungen für erfolgreiche Partizipationsformate unter Nutzung zielgruppenge-
rechter Methoden an.  
Die AK-Termine wurden jeweils über die Social Media Kanäle des Kooperativen Kin-
der- und Jugendbüros und dem Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ angekündigt 
und im Anschluss für die Öffentlichkeit nachbereitet.  
 
Die Bezirksvertretungen wurden zusätzlich im Rahmen von regelmäßigen Mitteilungs-
vorlagen, sowie Besuchen informiert und eingebunden. Zudem wurde ein Fachtag 
zum Thema „Misch MIT! von Kindern und Jugendlichen in den Bezirksvertretungs-
Strukturen“ am 9. Oktober 2024 durchgeführt.  
Zur Bekanntmachung und Bewerbung des „Misch MIT!“-Prozesses wurden im Erstel-
lungsprozess zwei Stadtinformationskampagnen umgesetzt. Zudem wurde bei weite-
ren Kinder- und Jugendveranstaltungen (wie zum Beispiel beim „Turn up in CC“ -Ju-
gendfestival des Kölner Jugendrings) im Erstellungszeitraum über den „Misch MIT!“-

5 
Prozess informiert oder zu bestimmten Fragestellungen beteiligt.  
 
Das foki Institut für Forschung und Transfer der katholischen Hochschule Köln wurde 
als wissenschaftliche Partnerin für den „Misch MIT!“-Prozess gewonnen. Sowohl der 
Fachtag, als auch der weitere Erstellungsprozess wurden wissenschaftlich begleitet 
und die Empfehlungen sind in das Konzept eingeflossen (Vgl. hierzu auch das er-
stellte Fact Sheet). Die wissenschaftliche Begleitung bot objektive Analysen durch un-
abhängige Perspektiven und methodische Ansätze, während sie gleichzeitig durch 
Evaluationen und Wissenstransfer die kontinuierliche Verbesserung und Nachhaltig-
keit des Prozesses förderte. 
 
 
2. Einordnung des Konzepts in weitere städtische Prozesse  
 
In den letzten zehn Jahren hat die Stadt Köln verschiedene Prozesse für Beteiligung 
angestoßen: Köln ist „Kinderfreundliche Kommune“ geworden; es gibt Leitlinien und 
ein eigenes Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung.  
Diese Prozesse soll das „Misch MIT!“-Konzept mit dem ge zielten Blick auf Kinder und 
Jugendliche ergänzen. 
Im Jahr 2020 hat der Rat der Stadt Köln die „Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
beschlossen. Deren Qualitätskriterien gelten für alle Beteiligungsverfahren der Stadt. 
Zu Beginn jeder Beteiligung wird geprüft, welche Zielgruppen besonders betroffen 
sind und daher für das Projekt besonders im Fokus stehen sollten. Erst dann wird die 
Beteiligung geplant. Das „Misch MIT!“-Konzept kann Planer*innen von Beteiligungs-
verfahren unterstützen, wenn sie die Sichtweisen und Meinungen von Kindern und Ju-
gendlichen für ihr Planungsvorhaben benötigen. Denn sie erhalten durch das Konzept 
wichtige Informationen und Tipps, was sie tun können, um junge Menschen besser zu 
erreichen.  
 
 
3. Ergebnisse aus dem Entwicklungsproze ss  
 
Im dargestellten Entwicklungsprozess wurde deutlich, dass in der Stadt Köln eine 
große Vielfalt an zielgruppen- und bedarfsgerechten Beteiligungsformaten für junge 
Menschen zur Verfügung steht, die auch langfristig und nachhaltig erhalten bleiben 
muss. Der sogenannte 
„Partizipationsmix“ ist ein wichtiger Baustein, um sicherzustellen, dass es für alle Kin-
der und Jugendliche unter Berücksichtigung des Inklusionsgedankens möglich ist, an 
Angeboten teilzunehmen und sich zu engagieren. Ein vielfältiger Partizipationsmix 
wurde auch seitens der jungen Menschen als wichtig bewertet, damit möglichst viele 
Kinder und Jugendliche erreicht und angesprochen werden.  
Es stellte sich heraus, dass zielgerichtetere Informationen über die bestehenden For-
mate nötig sind. Denn viele Beteiligungsmöglichkeiten sind jungen Menschen nicht 
bekannt. Es wurde daher bereits während der zweijährigen Entwicklungsphase des 
Konzeptes an der Optimierung von Informationen gearbeitet. Ebenso wurde die Ver-
netzung bestehender Angebote verbessert, damit sich gegebenenfalls Verbindungsli-
nien schaffen lassen. 
 
Die Auswertung ergab zudem, dass Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen 
auf bezirkspolitischer Ebene, die zum Beispiel die aktive Beteiligung junger Menschen 
in den Bezirksvertretungen ermöglichen, nur bedingt und nicht in ausreichender Form 
vorhanden sind und somit eine Lücke in der Landschaft der Beteiligungsangebote dar-
stellen. Daher wurden schon während des Entwicklungsprozesses des Konzepts unter 
Einbezug der Bezirksvertretungen und Bürgerämtern, sowie Fachkräften aus der Trä-

6 
gerlandschaft und jungen Menschen Ideen gesammelt, um ein neues Format auszu-
probieren. Im Rahmen des „Misch MIT!“-Prozesses führt der Kölner Jugendring e.V. 
auf Grundlage dieser Ideen ein bezirkspolitisches Pilotprojekt durch, in dem junge 
Menschen in einer Bezirksvertretung im 1. Halbjahr 2025 aktiv an den Bezirksvertre-
tungssitzungen teilnehmen und zudem auch Rederecht haben. Das Pilotprojekt wird 
bis Sommer 2025 abgeschlossen und im Anschluss bis Herbst 2025 ausgewertet. Die 
Ergebnisse werden dann den neu konstituierten Bezirksvertretungen zur Verfügung 
gestellt. Außerdem wird eine Informationsmappe (Arbeitstitel) entwickelt. Diese wird 
sowohl Bezirkspolitik und -verwaltung als auch Kindern und Jugendlichen und den re-
levanten Akteur*innen in den Bezirken Informationen zur Arbeit der Bezirksvertretun-
gen und Ansprechpersonen auf allen Seiten geben. 
 
 
4. Zielsetzung und Zielgruppen des Konzeptes „Misch MIT! – So geht Kin-
der- und Jugendbeteiligung in Köln!“ 
 
Die Zielsetzung des Misch MIT!“-Konzepts besteht darin, 
- Kinder und Jugendliche niedrigschwellig und umfangreich zu informieren, wo 
und wie sie sich beteiligen können und ihnen Unterstützungsmöglichkeiten auf-
zuzeigen.  
- junge Menschen zu motivieren, aktiv zu werden, Partizipationsoptionen zu nut-
zen und in ihrer Stadt mitzugestalten.  
- Akteur*innen aus Politik, Verwaltung, Trägerlandschaft und Stadtgesellschaft 
darzustellen, welche Haltung notwendig ist, um gelingende Kinder- und Ju-
gendbeteiligung sicherzustellen, ihnen die Vielfalt der Beteiligungsformate vor-
zustellen und sie zur regelmäßigen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 
zu ermuntern.  
 
Die Zielsetzung macht klar, dass es sich um ein Konzept für alle interessierten Köl-
ner*innen handelt.  
 
Ein Konzept für alle muss auch für alle verständlich und nachvollziehbar sein. Daher 
wurde das Konzept in jugendgerechter und möglichst einfacher Sprache gestaltet und 
auch die grafische Aufbereitung spiegelt die von jungen Menschen im Prozess ge-
wünschte Niedrigschwelligkeit und Attraktivität wieder.  
 
Das Konzept stellt einen kompakten Handlungsleitfaden für die Umsetzung von gelin-
gender Kinder- und Jugendbeteiligung dar und ist für alle kommunalpolitischen Gre-
mien, Fachverwaltungen und Fachkräfte aller Jugendhilfebereiche und darüber hinaus 
für zahlreiche Formate von Kinder- und Jugendbeteiligung bei allen Belangen, in de-
nen Kinder und Jugendliche betroffen sind, nutzbar.  
 
Bei dem „Misch MIT!“-Konzept handelt es sich um ein lebendes Konzept und muss 
fortwährend in Zusammenarbeit aller relevanten Akteur*innen und jungen Menschen 
fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. Es versteht sich als Grundlagenpapier, 
auf dem in den kommenden Jahren weiter aufgebaut werden kann.  
 
 
5. Ausblick  
 
Im Sinne einer strukturellen Verankerung der Erkenntnisse des Partizipationskonzep-
tes, soll dieses im Anschluss an den Ratsbeschluss einer breiten Öffentlichkeit zu-
gänglich gemacht werden, unter anderem bei politischen Vertreter*innen und in Gre-
mien, in den städtischen Fachverwaltungen, bei Trägern der freien Jugendhilfe und ih-

7 
ren Fachkräften. Zudem werden gemeinsam mit dem AK „Misch MIT!“ Aktivitäten ge-
plant, wie das Konzept insbesondere bei jungen Menschen präsenter werden kann.  
 
In Bezug auf die Entwicklung geeigneter bezirkspolitischer Formate steht im Herbst 
2025 die Auswertung des im zweiten Abschnitt der Vorlage beschriebenen Pilotpro-
jekts an. Hiermit verbunden ist die Gestaltung einer Informationsbroschüre für bezirkli-
che Kinder- und Jugendbeteiligung, deren Veröffentlichung für Herbst 2025 geplant 
ist. 
 
Das vorliegende Konzept bildet den Ist-Stand der Kinder- und Jugendbeteiligung in 
Köln im Herbst 2024 ab. Daraufhin erfolgte der finale Erstellungsprozess bis zur Ein-
gabe in den Gremienlauf.  
Das Konzept sollte regelmäßig ausgewertet, weiterentwickelt und auf Grundlage neu-
ester Informationen überarbeitet werden. Der Arbeitskreis „Misch MIT!“ hat entschie-
den, seine Arbeit nicht mit der Fertigstellung des Konzepts zu beenden. Gemeinsam 
soll in den kommenden Wochen und Monaten daran gearbeitet werden, das Konzept 
„mit Leben zu füllen“: Wie kann das Konzept bekannter werden? Wo und wie wird es 
vorgestellt? Wie könnten aufsuchende „Misch MIT!“-Aktionen in den Veedeln ausse-
hen? 
 
Eine Kurzversion des Konzepts in gedruckter und digitaler Form sowie eine barriere-
freie Variante befinden sich aktuell in der Erstellung. 
 
Die Verwaltung wird regelmäßig über die Umsetzung und Weiterentwicklung des Par-
tizipationskonzeptes in Form von Mitteilungen berichten. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Langversion Konzept „Misch MIT! – So geht Kinder- und Jugendbeteili-
gung in Köln!“ 
 
(Anlage 1 kann im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden und 
wird nicht umgedruckt.)

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1944 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0123/2025
Stand: 21.01.2026 
Sachstandsbericht  
Konzept "Misch MIT! – So geht Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln! – Ergebnisse, 
Erkenntnisse und Empfehlungen eines partizipativen Prozesses„ 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt das Konzept „Misch MIT! - So geht Kinder- und Jugend-
beteiligung in Köln! – Ergebnisse, Erkenntnisse und Empfehlungen eines partizipati-
ven Prozesses“ in der vorliegenden Fassung (Anlage Konzept „Misch MIT! - So geht 
Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln!“) zustimmend zur Kenntnis.  
 
Alle relevanten Akteur*innen sind eingeladen, sich selbstverpflichtend an der Umset-
zung der darin verankerten Bausteine zu beteiligen.  
Die Weiterentwicklung erfolgt unter Einbezug aller aktiv Mitwirkenden und den ent-
sprechenden Zielgruppen im Sinne des Inklusionsgedankens.  
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der regelmäßigen Berichterstattung zur Umset-
zung des Partizipationskonzepts. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Seit erfolgtem Ratsbeschluss am 27.05.2025 wird das Konzept weiter in die Öffent-
lichkeit getragen.  
Der AK „Misch MIT!“ verfolgt seine Arbeit stetig weiter und ist in die Planung von auf-
suchenden Aktivitäten in allen Stadtbezirken zur weiteren Bekanntmachung des Kon-
zepts bei Kindern und Jugendlichen eingebunden. Die ersten Aktionen haben im 
Herbst 2025 stattgefunden, die Aktionen in den verbleibenden Stadtbezirken folgen in 
den ersten Monaten in 2026.  
Das Pilotprojekt zur Beteiligung von jungen Menschen in der Bezirksvertretung Innen-
stadt wurde in 2025 umgesetzt und umfänglich ausgewertet (Vergleiche Vorlage 
0189/2026).  
Das geplante Info-Heft „Misc h MIT! In deinem Veedel!“ wurde erstellt und wird zeitnah 
veröffentlicht (Vergleiche Vorlage 0180/2026).

2 
 
 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
2. Jahreshälfte 2026

Beratungsverlauf (13)

01.04.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.04.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.05.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.05.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.05.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.05.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.05.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.05.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.05.2025 Rat
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0123/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.03.2025
Erstellt
13.01.2025 12:30