2024/0116
1. Systematische Erfassung der denkmalwerten Bausubstanz gem. § 5 Abs. 2 Ziff. 3 und 4 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) 2. Benehmensherstellung mit den Gemeinden gem. § 11 Abs. 1 HDSchG vor Eintragung in das Denkmalbuch
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Landesamt für Denkmalpflege zur HESSEN Re = KUNSTDENKMALPFLEGE = Hessen ar =& = Es! eg andesamt fur Denkmalpflege Hessen | Sch 555 Biebnch 55203 Wiesbaden Aktenzeichen Bearbeiter/in Dr. Sandra Kreß A Durchwahl 0611) 6906- 210 Magistrat der Stadt Darmstadt “ em . Fax (0611) 6906-210 Luisenplatz 5 E-Mail sandra.kress@lfd-hessen.de 64283 Darmstadt Ihr Zeichen Ihre Nachricht Datum 3. November 2023 4. Inventarisation von Kulturdenkmälern gemäß $ 5 Abs. 2 Nr. 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) 2. Benehmensherstellung gemäß $ 11 Abs. 1 HDSchG hier: Darmstadt, Am Elfengrund 75, Klappacher Straße 94, Wolfskehlstraße 116 Sehr geehrte Damen und Herren, das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) hat als Denkmalfachbehörde des Landes den gesetzlichen Auftrag, die Überprüfung und die Ausweisung des denkmalwerten Baubestandes in Hessen vorzunehmen und das Denkmalverzeichnis zu führen. Dieses Verzeichnis wird gemäß seiner Funktion als Dokumentationsinstrument für das erhaltenswerte bauliche Erbe fortgeschrieben. Eine Überprüfung hat ergeben, dass die nachfolgend genannten Objekte die Kriterien eines Kulturdenkmals nach $ 2 Abs. 1 bzw. $ 2 Abs. 3HDSchG aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen erfüllen. Ihre Eintragung in das nachrichtliche Denkmalverzeichnis ist daher vorzunehmen. | Darmstadt-Eberstadt & Elfengrund 75 | Fl. 22, Fist. gemäß & 2 Abs. 1 |(Villenkolonie) | | 124 HDSchG | Darmstadt-Bessungen | Klappacher Str. 94 | Fi. 6, Fist. 976 | gemäß 8 2 Abs. 1 I |HDSchG E Darmstadt-Oberfeld Wolfskehlstraße FI. 10, Fltt. | gemäß $ 2 Abs. 3 116 |1024____|HDSchG “N EN f EBAU- UND KUNSTDENKMALPFLEGE Es In der Anlage erhalten Sie die Begründung für die Ausweisung der Objekte als Kulturdenkmäler. Sämtliche Eigentümer sind nach unserem aktuellen Sach- und Kenntnisstand bereits über die Feststellung der Denkmaleigenschaft informiert und unterstützen die Eintragung der Objekte in das Denkmalverzeichnis; die Untere Denkmalschutzbehörde ist aufgrund laufender Maßnahmen bzw. Planungen ebenfalls bereits involviert. Nach 8 11 Abs. 1 HDSchG erfolgt die Erfassung und Eintragung in das Denkmalverzeichnis im Benehmen mit der Gemeinde/Stadt. Im Rahmen der Herstellung des Benehmens wird Ihnen hiermit die Möglichkeit zur Stellungnahme in Bezug auf die Erfassung und beabsichtigte Eintragung der Objekte als Kulturdenkmäler gegeben. Sofem Sie begründete Vorschläge, Hinweise und Anregungen hinsichtlich des Denkmalwerts der Objekte geltend machen, werden wir diese prüfen und gegebenenfalls berücksichtigen. Um die weitere Bearbeitung nicht allzu sehr zu verzögern, bitten wir freundlich um Ihre Stellungnahme bis spätestens 04. Dezember 2023. Wenn Sie sich bis zu diesem Termin nicht geäußert haben, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits keine Bedenken bestehen. Sollte diese Frist nicht ausreichen, bitten wir um eine kurze Nachricht. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Sandra Kreß Denkmalerfassung und Denkmalverzeichnis ANLAGE Auszüge aus dem Denkmalverzeichnis des Landes Hessen Seite 2 von 2
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Punkt 5: 1. Systematische Erfassung der denkmalwerten Bausubstanz gem. § 5 Abs. 2 Ziff.
3
und 4 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
2. Benehmensherstellung mit den Gemeinden gem. § 11 Abs. 1 HDSchG vor
Eintragung in das Denkmalbuch
(V-Nr. 2024/0116)
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und
Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Stadt Darmstadt - Nacherfassung des Denkmalbestandes 2023 Eingetragenes Objekt Adresse Flur; Flurstück Wohnhaus Am Elfengrund 75 22;124 Wohnhaus Klappacher Straße 94 6;976 Wohnhaus (Gesamtanlage „Am Löwentor“) Wolfskehlstraße 116 10;102/1 https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/856073/ Bitte beachten Sie die Hinweise unter https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/benutzerhinweise Kartenmaterial Datengrundlage (ALKIS): Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Darmstadt, Stadt Darmstadt Villenkolonie Eberstadt Am Elfengrund 75 Flur: 22 Flurstück: 124 Datenstand: 25.01.2023 Ausdruck: 23.11.2023, 13:49 Uhr Wohnhaus mit Einfriedung Am nordöstlichen Rand der Villenkolonie Eberstadt errichtetes Wohnhaus des Darmstädter Architekten Arthur Wienkoop. Der u.a. an der Technischen Hochschule Karlsruhe ausgebildete Wienkoop war seit 1907 an der Landesbaugewerkschule Darmstadt tätig und hatte dort bis zu seinem Tod 1930 die Direktion inne. Neben dem Bau des Darmstädter Schulgebäudes und der sog. Wachenburg in Weinheim widmete sich Wienkoop vornehmlich dem Wohnhausbau und plante in der Region zahlreiche Villen und auch Arbeiterhäuser (u.a. Hessische Landesausstellung, Darmstadt, 1908, Zweifamilienhaus für den Bauherrn Freiherr Heyl zu Herrnsheim). Innerhalb der ab 1898 südlich des Darmstädter Stadtgebietes entstandenen Villenkolonie entwarf Wienkoop ingesamt drei Wohnhäuser, darunter sein eigenes. Der im Entwurfsstadium bereits 1903 überlieferte Bau bezeugt Wienkoops Interesse am englischen Landhausbau und vor allem seine klare Hinwendung zur Reformarchitektur der Heimatschutzbewegung. Das auch in zeitgenössischen Bauzeitschriften publizierte Objekt (z.B. Der Baumeister, 1908, H. 5) zeigt sich als großzügiges Landhaus mit tief herab gezogenem Mansardgiebeldach. Die in den 1950er Jahren erstmals erneuerte Fassadengestaltung weist noch bauzeitliche und für die Bauten des Heimatschutzstils typische Charakteristika wie den markant gestalteten Bruchsteinsockel und dekorative helle Sandsteingewände auf. Ebenso in seinem ursprünglichen Format erhalten ist das auffällige, nahezu quadratische Treppenhausfenster an der Westfassade, das bauzeitlich mit einem kleinteilig sprossierten Metalfenster versehen war. Außen wie auch im Inneren ist der Bestand strukturell weitestgehend gemäß seiner ursprünglichen Konzeption erhalten. Neben der nach Westen orientierten Veranda findet sich im Nordosten angrenzend der Anbau der Waschküche. Die Raumstruktur entspricht der bauzeitlichen Planung und weist eine zeittypische Strukturierung auf. Sie wird im Erdgeschoss durch die großzügige Halle bestimmt, deren hölzerne wandfeste Gestaltung noch Bitte beachten Sie die Hinweise unter https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/benutzerhinweise in Teilen erhalten ist. Während Wohn- und Gesellschaftsräume sowie die Küche im Erdgeschoss verortet sind, nimmt das Obergeschoss die Schlaf- und ehem. Gästeräume auf. Im Dachgeschoss befand sich das Atelier des Bauherrn. Außerdem überkommen sind zahlreiche bauzeitliche Details, wie einzelne Türen und Fenster samt Beschlägen, Treppenläufe sowie Einbauschränke. Umgeben ist das Gebäude von einer großzügigen Grün- und Freifläche. Der historische Gartenpavillon an der Westseite des Grundstücks inzwischen zur Garage ausgebaut. Erhalten hat sich der ursprüngliche, ebenfalls aus Bruchsteinen gemauerte Einfriedungssockel, der gemeinsam mit den im Kreuzungsbereich von Leo-Tolstoi-Straße und der Straße Am Elfengrund gelegenen Grundstückseinfassungen den Straßenraum innerhalb des Villenviertels gestalterisch akzentuiert. Aufgrund seines strukturell authentisch erhaltenen Zustandes, seiner für die Zeitstellung typischen Form und seiner architekturhistorischen Bedeutung als Wohnhaus des Architekten Arthur Wienkoop ist das Wohnhaus am Elfengrund 75 samt Einfriedung als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG erkannt. Es ist außerdem Bestandteil der gemäß §2 Abs. 3 HDSchG ausgewiesenen Gesamtanlage "Villenkolonie Eberstadt". Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen. https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/793814/ Bitte beachten Sie die Hinweise unter https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/benutzerhinweise Kartenmaterial Datengrundlage (ALKIS): Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Darmstadt, Stadt Darmstadt Bessungen Klappacher Straße 94 Flur: 6 Flurstück: 976 Datenstand: 25.01.2023 Ausdruck: 23.11.2023, 13:48 Uhr Klappacher Straße 94, Relief Westseite Wohnhaus, um 1875 mit Sgraffito von Walter Cauer (1964) Das schlichte Wohnhaus gehört zur ältesten Bebauung der südlichen Klappacher Straße. Das nach seiner Errichtung zunächst als Lehrerwohnhaus genutzte Gebäude war von ca. 1893 bis 1933 Wohnsitz und Sterbeort des einflussreichen Komponisten und Musikpädagogen Arnold Mendelssohn. Sein Großneffe, der Künstler Walter Cauer wurde in Darmstadt geboren und lernte u.a. in der Radierwerkstatt von Mendelssohns Ehefrau Maria (geb. Cauer). Er studierte von 1931-33 bei Willi Baumeister und Franz Delavilla an der Städelschule in Frankfurt, sowie von 1939-40 bei Hermann Kaspar in München. Nach dem Kriegsdienst 1940-45 kehrte Cauer nach Darmstadt zurück und bezog wahrscheinlich spätestens zu diesem Zeitpunkt das Wohnhaus seines Großonkels. 1964/65 legte Cauer an der nordwestlichen Giebelwand vermutlich mit Bezugnahme auf die Nutzungshistorie des Hauses ein Sgraffito (Maße 250 x 175 cm, Signatur "CAUER"), die Künste Musik, Malerei und Bildhauerei darstellend an. Schlichter, traufständiger kleinbürgerlicher Wohnhausbau mit ausgebautem Dachgeschoss. Fenster- und Türgewände aus rötlichem Sandstein. Die schmuckvolle bauzeitliche Haustür erhalten. Im Inneren überkommen die bauzeitliche Treppe, Türen, ornamentaler Fliesenboden im Eingangsbereich, sowie im Obergeschoss ein Wandgemälde (schadhaft), vermutlich von der Hand Cauers, eine arkadische Landschaft darstellend. Als Zeugnis kleinbürgerlichen Wohnens im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts sowie als gestalteter Wohnort der Künstlerfamilie Mendelssohn/Cauer gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen. Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen. Seite 1 von 1 Auszug aus dem Denkmalverzeichnis des Landes Hessen vom 15.01.2024 09:53 Legende: Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG Kulturdenkmal (Grünfläche) nach § 2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach § 2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein Jüdischer Friedhof Kleindenkmal, Bildstock Grenzstein Keller bzw. unterirdisches Objekt Baum Kreis: Darmstadt, Stadt Ort: Darmstadt Ortsteil: Oberfeld Straße/HNr.: Wolfskehlstraße 116 Bezeichnung: Flur: 10 Flurstück: 102/1 Denkmalstatus: Objekt innerhalb der Gesamtanlage: Gesamtanlage Seitersweg Denkmalwert: Teil einer Gesamtanlage
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Punkt 8: 1. Systematische Erfassung der denkmalwerten Bausubstanz gem. § 5 Abs. 2
Ziff. 3 und 4 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
2. Benehmensherstellung mit den Gemeinden gem. § 11 Abs. 1 HDSchG vor
Eintragung in das Denkmalbuch
(V-Nr. 2024/0116)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.04.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0116
Magistratsbeschluss -Nr.
137
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: 1. Systematische Erfassung der denkmalwerten Bausubstanz gem. § 5 Abs. 2 Ziff. 3
und 4 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
2. Benehmensherstellung mit den Gemeinden gem. § 11 Abs. 1 HDSchG vor
Eintragung in das Denkmalbuch
Vorlage vom: 08.04.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt die Liste der nacherfassten Denkmäler in Darmstadt zur
Kenntnis.
2. Das erforderliche Benehmen zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem
Landesamt für Denkmalpflege Hessen gemäß § 10 Abs. 3 Hessisches
Denkmalschutzgesetz (HDSchG) ist für die in der Liste benannten Objekte hergestellt.
- 3 -
Anlagen: Anlage 1 Anschreiben vom Landesamt für Denkmalpflege
Anlage 2 Auflistung der betreffenden Objekte
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 17.04.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.04.2024
Zu 1.)
Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen hat gemäß § 4 Abs. 3 und 4 Hessisches
Denkmalschutzgesetz (HDSchG ) die denkmalwerten Bausubstanzen systematisch zu
erfassen und ein Denkmalbuch zu führen. Das Denkmalbuch ist ein nachrichtliches
Denkmalverzeichnis, in dem Objekte, die die gesetzlichen Merkmale eines Kulturdenkmals
erfüllen, gelistet sind. Die Unteren De nkmalschutzbehörden und die Gemeinden führen für
ihr Gebiet Auszüge aus dem Denkmalbuch. Die Aufnahme in das Denkmalverzeichnis der
unterschutzgestellten Kulturdenkmäler kann von Amts wegen oder auf Antrag erfolgen.
Antragsberechtigt sind der Eigentümer de s Kulturdenkmals, die Gemeinde, in der das
Denkmal gelegen ist sowie der Denkmalbeirat nach § 3 Abs. 3 HDSchG. Vor Aufnahme in das
Denkmalbuch ist gemäß § 10 Abs. 3 HDSchG das Benehmen mit der Gemeinde herzustellen.
Seit 1994 liegt mit der Denkmaltopograp hie der Stadt Darmstadt eine umfassende
Dokumentation des Denkmalbestandes in Darmstadt vor. Dabei handelt es sich einen
Bestand, der sich durch neue Erkenntnisse und die geänderte Bewertung abgeschlossener
Bauepochen dynamisch wandelt. Nach rund 25 Jahren wurde dieser Bestand daher einer
Revision unterzogen, sowie auf der Grundlage von Recherchen und Begehungen um
systematisch erfasste Baudenkmäler ergänzt. Zu einem Teil der in diesem Rahmen
überprüften Objekte wurden bereits Eigentümerbenachricht igungen verschickt.
Die auf der aktualisierten hier beigefügten Liste aufgeführten Objekte wurden auf ihren
Denkmalwert hin überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass sie die Kriterien eines
Kulturdenkmals gem. § 2 Abs. 1 bzw. 3 des Hessischen Denkmalschutzgeset zes (HDSchG)
erfüllen. Ihre Eintragung in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen ist daher
vorzunehmen.
Zu 2.)
Das erforderliche Benehmen zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem
Landesamt für Denkmalpflege Hessen gemäß § 10 Abs. 3 Hessisches D enkmalschutzgesetz
(HDSchG) ist für die in der Liste benannten Objekte hergestellt. Die Beteiligung der Stadt
dient der Abstimmung der erfassten Kulturdenkmäler, um abschließend beurteilen zu
können, ob ggf. noch Korrekturen vorzunehmen sind.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
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Punkt 31: 1. Systematische Erfassung der denkmalwerten Bausubstanz
gem. § 5 Abs. 2 Ziff. 3 und 4 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
2. Benehmensherstellung mit den Gemeinden gem. § 11 Abs. 1 HDSchG vor
Eintragung in das Denkmalbuch
(V-Nr. 2024/0116)
Der Vorlage wird zugestimmt.
Stimmenthaltung: AfD
2024/0116
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.04.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0116
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: 1. Systematische Erfassung der denkmalwerten Bausubstanz gem. § 5 Abs. 2 Ziff. 3
und 4 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
2. Benehmensherstellung mit den Gemeinden gem. § 11 Abs. 1 HDSchG vor
Eintragung in das Denkmalbuch
Vorlage vom: 08.04.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt die Liste der nacherfassten Denkmäler in Darmstadt zur
Kenntnis.
2. Das erforderliche Benehmen zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem
Landesamt für Denkmalpflege Hessen gemäß § 10 Abs. 3 Hessisches
Denkmalschutzgesetz (HDSchG) ist für die in der Liste benannten Objekte hergestellt.
Anlagen: Anlage 1 Anschreiben vom Landesamt für Denkmalpflege
Anlage 2 Auflistung der betreffenden Objekte
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.04.2024
Zu 1.)
Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen hat gemäß § 4 Abs. 3 und 4 Hessisches
Denkmalschutzgesetz (HDSchG) die denkmalwerten Bausubstanzen systematisch zu
erfassen und ein Denkmalbuch zu führen. Das Denkmalbuch ist ein nachrichtliches
Denkmalverzeichnis, in dem Objekte, die die gesetzlichen Merkmale eines Kulturdenkmals
erfüllen, gelistet sind. Die Unteren Denkmalschutzbehörden und die Gemeinden führen für
ihr Gebiet Auszüge aus dem Denkmalbuch. Die Aufnahme in das Denkmalverzeichnis der
unterschutzgestellten Kulturdenkmäler kann von Amts wegen oder auf Antrag erfolgen.
Antragsberechtigt sind der Eigentümer des Kulturdenkmals, die Gemeinde, in der das
Denkmal gelegen ist sowie der Denkmalbeirat nach § 3 Abs. 3 HDSchG. Vor Aufnahme in das
Denkmalbuch ist gemäß § 10 Abs. 3 HDSchG das Benehmen mit der Gemeinde herzustellen.
Seit 1994 liegt mit der Denkmaltopographie der Stadt Darmstadt eine umfassende
Dokumentation des Denkmalbestandes in Darmstadt vor. Dabei handelt es sich einen
Bestand, der sich durch neue Erkenntnisse und die geänderte Bewertung abgeschlossener
Bauepochen dynamisch wandelt. Nach rund 25 Jahren wurde dieser Bestand daher einer
Revision unterzogen, sowie auf der Grundlage von Recherchen und Begehungen um
systematisch erfasste Baudenkmäler ergänzt. Zu einem Teil der in diesem Rahmen
überprüften Objekte wurden bereits Eigentümerbenachricht igungen verschickt.
Die auf der aktualisierten hier beigefügten Liste aufgeführten Objekte wurden auf ihren
Denkmalwert hin überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass sie die Kriterien eines
Kulturdenkmals gem. § 2 Abs. 1 bz w. 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG)
erfüllen. Ihre Eintragung in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen ist daher
vorzunehmen.
Zu 2.)
Das erforderliche Benehmen zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem
Landesamt für Denkmalpflege Hessen gemäß § 10 Abs. 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz
(HDSchG) ist für die in der Liste benannten Objekte hergestellt. Die Beteiligung der Stadt
dient der Abstimmung der erfassten Kulturdenkmäler, um abschließend beurteilen zu
können, ob ggf. noch Korre kturen vorzunehmen sind.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (7)
- Wolfskehlstraße 116
- Klappacher Straße 94
- Luisenplatz 5E
- Am Elfengrund 75
- Am Löwentor
- Leo-Tolstoi-Straße
- Seitersweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0116
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.04.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00