2015/0320
Entwurf des Lärmaktionsplans - Teilplan Straße für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
424 Zeichen
Der Ballungsraum Darmstadt 234 Abbildung 41: Kartiertes Hauptverkehrsstraßennetz im B allungsraum Darmstadt (© GeoBasis-DE / BKG 2015) Entlang der kartierten Straßen-(abschnitte) wurden die Lärmberechnungen durchgeführt. Das Ergebnis der Berechnungen stellen Lärmkarten da r, in denen die örtliche Belastungs- situation grafisch dargestellt wird. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
anlage 4
4772 Zeichen
1 Voruntersuchung Einführung Tempo 30 nachts - Frankfurter Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Kreuzung Kasinostraße / Frankfurter Str. / Rhönring Dipl.-Ing. Harry Korn - Dieter Pawelke - Abteilung Kartographie Vermessungsamt - Oktober 2014 2 Voruntersuchung Einführung Tempo 30 nachts Frankfurter Strasse Einleitung Nach der erfolgreichen Umsetzung von Tempo 30 nachts in der Heinrichstraße als Maßnahme des Lärmaktionsplans wird die Umsetzung der Maßnahme für die Frankfurter Straße zwischen Willy-Brandt-Platz im Süden und der Kreuzung Kasinostr./Rhönring/Frankfurter Str. im Norden untersucht. Die Gesamtlänge beträgt ca. 850 m. Lage Die Frankfurter Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Kahlertstraße wird geprägt durch eine durchgehende 4-5 stöckige Wohnbebauung aus der Gründerzeit auf der Westseite und dem Herrngarten auf der Ostseite. Zwischen Kahlertstr./Schloßgartenstr. und der Kreuzung Kasinostr./Rhönring/Frankfurter Str. ist die 4-5-stöckige Bebauung beidseitig um ca. 5 m zurückversetzt. Dieser Straßenabschnitt trennt das Johannesviertel vom Martinsviertel und bildet eine wichtige Verbindung aus dem Darmstädter Norden in das Zentrum. Der FNP weist das Gebiet als "allgemeines Wohngebiet" aus. Straßenverkehr Die Frankfurter Straße ist im Bereich Willy-Brandt-Platz bis Pallaswiesenstraße mit durchschnittlich ca. 12.000 Fahrzeugen (DTV) und von Pallaswiesenstraße bis Rhönring mit ca. 9250 Fahrzeugen (DTV) eine stark befahrene Gemeindestraße. Zwei Kreuzungen sind ampelgeregelt. ÖPNV Auf der Frankfurter Straße verkehren die Straßenbahnlinien 4, 5, 6, 7 und 8. Der durchschnittliche Tramverkehr (24h) beträgt ca. 543 Züge, davon verkehren nachts ca. 68 Straßenbahnen. Zwischen Willy-Brandt-Platz und Pallaswiesenstraße fahren die Bus-Regionallinien 5515/16 und 751 in der Zeit von 22:00-6:00 -15 x bzw. 4 x. 3 Betroffenheit Zwischen Willy-Brandt-Platz und Kreuzung Rhönring/Kasinostr. haben 566 Personen einen Haupwohnsitz und 16 einen Nebenwohnsitz. Insgesamt sind 582 Personen betroffen (Stand 2012). Lärmberechnung Die "Lärmschutz-Richtlinien-StV" vom 23.11.2007 sieht eine Berechnung des mittleren Beurteilungspegel am Immissionsort nach der RLS-90 vor. Um eine möglichst genaue Aussage der Immissionpegel zu erreichen wurden auf dem Abschnitt Frankfurter Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Kreuzung Frankfurter Str./Kasinostr./Rhönring acht repräsentative Gebäude ausgewählt. Es werden die Fälle V max 50 und Vmax 30 untersucht und verglichen. Berechnung der Fassadenpegel Frankfurter Straße L I M A -Version: 5.3.0.1 - ©Stapelfeldt Ingenieursgesellschaft mbH Beurteilungszeitraum: 22:00 - 06:00 Uhr Berechnungsgrundlage: RLS 90 Aufpunktdefinition: umlaufende Punkte Berechnungshöhe: 4.00 m Abstand von der Fassade: 0.10 m Berechnung nach RLS-90 (Lichtsignalanlagen berücksichtigt) Strasse Hausnummer Punktnr. Fassadenpegel dB(A) Vmax 50 Fassadenpegel dB(A) Vmax 30 Diff dB(A). Frankfurter Straße 2 1 61.64 59.50 2.14 Frankfurter Straße 3 2 58,85 56.73 2.12 Frankfurter Straße 24 3 59.73 57.44 2.29 Frankfurter Straße 46 4 59.54 57.23 2.31 Frankfurter Straße 23 5 61.38 58.54 2.84 Frankfurter Straße 66 6 58.52 55.47 3.05 Frankfurter Straße 39 7 56.31 53.33 2.98 4 Ausschlaggebend für straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen sind in allg. Wohngebieten ein Mittelungspegel von min. 60 dB(A) zwischen 22.00 und 06.00 Uhr (nachts) und eine Pegelminderung durch die Maßnahme um 2,1 dB(A) Dieser Mittelungspegel wird in der Frankfurter Str. zwischen Willy-Brandt-Platz und Kreuzung Frankfurter Str./Kasinostr./Rhönring überschritten. Durch die Geschwindigkeitsreduzierung wird eine Lärmreduktion von ca. 3 dB(A) erreicht. Somit sind straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Lärmminderung genehmigungsfähig . Um den Einfluss der Straßenbahnen auf den Lärmpegel nachts zu beurteilen wurde ein Gesamtbeurteilungspegel durch energetische Addition des Straßen- und Schienenverkehrslärms für Vmax 50 und Vmax 30 ermittelt. Berechnung nach RLS-90 (Straßenverkehr) und Schall 03 (Schienenverkehr) Strasse Hausnummer Punktnr. Fassadenpegel dB(A) V max 50 Fassadenpegel dB(A) Vmax 30 Diff. dB(A) Frankfurter Straße 2 1 63.09 60.46 2.63 Frankfurter Straße 3 2 60.92 58.12 2.80 Frankfurter Straße 24 3 61.60 58.68 2.92 Frankfurter Straße 46 4 59.54 57.23 2.31 Frankfurter Straße 23 5 62.30 59.12 3.18 Frankfurter Straße 66 6 59.76 56.41 3.35 Frankfurter Straße 39 7 58.21 54.77 3.44 GESAMT Ø 60.77 dB(A) Ø 57.83 dB(A) Ø 2.94 dB(A) Anlage Gesamtbeurteilungspegel (Hausfassaden) des Straßen- und Schienenverkehrslärms Nacht nach RLS90 und Schall03 für V50 und V30
anlage 3
34563 Zeichen
Anhang C 340 Anhang C: „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteil igung in der Stadt Darmstadt“ In der folgenden Tabelle sind die im Rahmen der 1. Öf fentlichkeitsbeteiligung für die Stadt Darmstadt eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und Verbänd e stichpunktartig aufgeführt und mit einer Antwort der Lärmaktionsplanung versehen. Doppel- te oder inhaltsgleiche Anregungen und Stellungnahmen sind zusammengefasst. Allgemeine, ortsübergreifende Anregungen und Stellungnahmen finden sich am Ende der Tabelle. Stellungnahmen, deren Beha ndlung in Kapitel 4.4 des vorliegenden Planentwurfes erfolgt, werden an dieser Stelle nicht ge- sondert wiedergegeben. Tabelle 140: Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Darmstadt Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Kranichsteiner Straße (L3097) Bereich Siemens- straße Lkw Verkehr mit überhöhter Geschwindigkeit, verursa cht star- ken Lärm Forderung: Tempolimit 30 km/h Die Voraussetzungen für Tempo 30 liegen dort nicht vor. Es handelt sich nur um einzelne Lkw, so dass s ich die erforderliche Mindestminderung des Verkehrslärms um 3 dB (A) nicht ergibt. Die Situation wird aber von der Stadt Darmstadt beobachtet. Bismarckstraße Bereich Wilhelm- Leuschner-Straße Pflaster muss getauscht werden, ist defekt und veru rsacht Lärm, Bushaltestelle vor der Tür – Schulkinder Johannisviertel: Schleichverkehr , zu viel Durchgangsverkehr Forderungen: 1. Neues Pflaster, 2. Verlegung der Bushaltestelle, 3. im Johannesviertel: Verlegung des Verkehrs 1. Eine neue Decke wird aufgebracht, kein neues Pflaster 2. Heag hat die Busse auf den aktuellsten Stand ausgerüstet, Nahverkehrsplan: Zeiten sind festgelegt 3. Durchgangsverkehr zu verlegen ist nicht möglich. Eschollbrücker Straße - Bereich Wilhelm-Leuschner-Schule: Bushaltestelle vor der Tür, zu laut – lärmende Schüler aus der Abendschule, abendliche „Party“. Forderung: Verlegung Bushaltestelle zum Parkplatz u nd Ein- kaufszentrum hin oder vor Parkplatz Aldi - Bereich Heimstättensiedlung: Raserei, hohes Fahrzeugaufkommen, schadhafter Straßenbelag Forderung: Blitzersäule, Flüsterasphalt ab Ortseingang - Kreuzung Anne-Frank-Straße in Höhe Nettomarkt: Aufstellen einer Fußgängerampel wegen überhöhter Ge - schwindigkeit in Nähe des Ortsausgangs und erhöhten Lkw- Aufkommens seit Eröffnung der Autobahnabfahrt Pfungstadt.. Die Bushaltestelle wurde vor Kurzem behindertengere cht umgebaut und kann leider nicht verlegt werden, sie ermöglicht die gute Erreichbarkeit von Schule, Kindergarten und Einkaufsmärkten sowie Arztpraxen Anregung wird geprüft Zur Zeit nicht geplant. Flüsterasphalt wird vorerst nicht mehr verwendet, erste Erfahrungen abwarten Im Rahmen der Entwicklung der Konversionsflächen wi rd eine Ampelanlage im Bereich Bergschneise instal- liert. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang C 341 Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Arheilgen Wei- terstädter Str. Straßenlärm, Erschütterungen durch schlechten Straße nbelag, Tempo 30 wird selten eingehalten, auch vom Bus nich t, er fährt alle 7-8 min. am Haus vorbei Forderungen: 1. Kontrollen und Blitzer, 2. Instandsetzung des Straßenbelags 3. Einsatz kleinerer Busse oder Fahrplanänderungen Die Weiterstädter Straße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Rüdesheimer Str. - Schlaglöcher von der Kreuzung mit der Karlsruher Straße über Danziger Platz, Südbahnhof bis zum Haardtring, Forderung: im Zuge der Kanalisierungsarbeiten einen Flüster- asphalt zur Erneuerung der Fahrbahndecke, Geschwindigkeitskontrollen wegen überhöhter Geschwindigkeit Tempolimit 30 km/h (ab 20 Uhr) - Bereich Einkaufszentrum: Straßenbelag defekt, Auswärtsverkehr von Gelände bi egt links anstatt rechts ab, gilt auch für ADAC- Abschleppwagen und Polizei, nachts reger Tankstellenverkehr, auch Anlieferung. Forderung: Straßenbelag verbessern, Abbiegen aus Einkaufszentrum verbieten, entsprechen de Barri- ere in Straße einbauen. Anlieferverkehr von Lebensmitteln nachts untersagen. Lärm durch Säubern der Parkanlagen, Mangelnde Barrierefreiheit des Überwegs an der Kreuzung. Mittelfristig ist eine Grundsanierung geplant zwischen Karlsruher Straße und Danziger Platz / Südbahnhof, Flüsterasphalt wird in den nächsten Jahren nicht verwendet. Wird an Kommunalpolizei weitergeleitet. Die Voraussetzungen der StVO zur Einrichtung eines Tempolimits 30 km/h liegen nicht vor. Rüdesheimer Straße ist in der Sanierungsplanung. Pr oblem der Abbieger nach links ist bekannt, soll pla - nungsmäßig gelöst werden. Nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung, da kein Straßenverkehrslärm. Nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Heinrichstraße Tempo 30 und Flüsterasphalt sind gute Lösung, Asphalt hat schon Schäden, Lkw-Verkehr trotz Verbot Umweltzone einrichten Forderung: Kontrollen und Blitzerampel Tempolimit 30 km/h auch tagsüber, Neue Verkehrsführungen von Heinrichstr. umleiten, evtl. Einbahnstraßen einrichten, Lärmreduzierender Asphalt Stadteinwärts gibt es wenig Lkw Verkehr, 3,5 t sind nicht erfasst, Schäden hat die lärmoptimierte Asphalt nicht. Es gibt Fahrrillen vor der Ampel. Im nächsten Luftreinhalteplan ab 2.Jahreshälfte 201 5 wird das Lkw- Fahrverbot verschärft, d.h. auch in die Heinrichstraße dürfen tagsüber noch Be-und Entlader einfahren. Blitzersäule wurde an der Kreuzung Inselstraße aufgestellt Tempolimit 30 km/h tagsüber ist nach StVO nicht statthaft, Eine Änderung der Verkehrsführung ist nicht möglich aufgrund des bestehenden Straßennetzes auch keine Einbahnstraßenregelung Lärmreduzierender Asphalt ist im Rahmen der 1. Stuf e der Lärmaktionsplanung zwischen Wiener Straße und Heidenreichstraße eingesetzt worden. Arheilgen Frank- furter Landstraße - Bereich Haltestellen Fiedlersee und Fuchsstraße: d ie breiten Fugen erzeugen Lärm, auch angepasste Geschwindigkei t er- zeugt Reifenabrollgeräusche 1. Ein Austausch des relativ neuen Straßenbelags ist nicht möglich 2. Tempo 30 km/h nicht realisierbar aufgrund Verwal tungsrichtlinien des Bundes; würde Nachteil für Str a- ßenbahn bedeuten (Reisezeitberechnungen) – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang C 342 Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Forderungen 1. Austausch Straßenpflaster, (farbiges am besten), 2. Geschwindigkeitsred. von 40 auf 30 km/h – zumindest nachts - Bereich nördlich der Kreuzung mit der Messeler Straße: Bahnen bringen Erschütterung in den Vitrinen nächtlicher Fahrplan – zu laut. „Flüstergleis“ für Straßenbahnen Die Gleise wurden erst vor kurzem neu eingebaut. Da her ist eine relative Laufruhe garantiert. Erschütt erun- gen sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. B3 zwischen Wix- hausen und Ar- heilgen Forderung: Dammaufschüttung oder Schutzwand zum Sch utz der angrenzenden Wohngebiete Wixhausens Kein Lärmkonflikt in den angrenzenden Wohngebieten. Die Wohnbebauung der Händelstraße ist mit bis maximal 55 dB (A) tags und 45 dB (A) nachts kartiert. Erbacher Straße, Bereich Edel- steinviertel Wochenend- und Berufsverkehr, Ausbau des Edelsteinv iertels, viele Besucher am Oberfeld Forderungen: 1. Tempolimit 30 km/h 2. Flüsterasphalt, 3. Lkw Durchfahrtsverbot, 4. Fahrbahnschwellen an Haltestellen 5. Sperrung für Durchgangsverkehr, 6. Ampel vor Hofgut Oberfeld, Zebrastreifen 7. Besucherparkplatz am Oberfeld 1., 2. und 4.: Entwurfsplanung läuft, 2015/2016, Tempolimit 30 km/h geplant, 3. Lkw-Durchfahrtsverbot ist in der gesamten Stadt Darmstadt vorhanden 5. Eine Sperrung für den Durchgangsverkehr kommt ni cht in Betracht. Bei der Neubebauung des Edelstein- viertels handelt es sich um eine an eine bestehende Straße heranrückende Wohnbebauung. Lärmbelastun- gen sind bauseits zu lösen und können nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. 6. Fußgängerampel geplant, bedarfsgesteuert 7. keine Fragestellung der Lärmaktionsplanung Bleichstraße Bereich Lilienpa- lais durch Bebauung im Klinikgelände mehr Lärm, durch Pa rkplatz /Sparda etc. schallt der Lärm, ab 5 Uhr morgens Lkw Lärm, star- ker Schmutz durch Abgase, Rush Hour: Stau Grafenstraße – Kasinostraße Forderung: Verbote für Lkw aussprechen Lkw-Durchfahrtsverbot ist in der gesamten Stadt Darmstadt vorhanden. Es gilt zwischen 20 Uhr und 6 Uhr für alle Lkw. Zwischen 6 und 20 Uhr sind nur noch ortsa nsässige Lkw sowie Be- und Entlader in Darmstadt mi t Inkrafttreten des Luftreinhalteplans ausgenommen. V erkehrszählungen haben ergeben, dass das Lkw- Verkehrsaufkommen bereits mit den bisherigen Beschr änkungen gesunken ist. Durch häufigere Kontrollen kann das Ergebnis verbessert werden. Schmutz und Ab gase sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung, sondern des vorhandenen Luftreinhalteplans, der das Lkw-Durchfahrtsverbot beinhaltet und der neu einzu - richtenden Umweltzone. Pallaswiesenstr. Bereich Johan- nesviertel ist eine Tempo 30 Straße, wird nicht eingehalten, gerade nachts, Forderung: Kontrollen / Blitzer vier Buslinien (u.a. mit Hybridbussen) verursachen Hauptlärm Forderung: Fabrikatswechsel auf Mercedes citaro oder MAN Kein Lärmkonflikt in diesem Bereich. Die Lärmbelast ung ist bis maximal 60 dB (A) tags und 50 dB (A) na chts kartiert. Es sind Testfahrten mit Elektrobussen geplant, die Testfahrten mit Hybridbussen sind abgeschlossen . Rhönring, Robert- Schneider-Straße 1. Rhönring, Nähe Einfahrt aus Frankfurter Straße, e in zu tief sitzender Gullideckel erschüttert bei Verkehr die g anze Häuser- reihe, 2. Stop- and Go-Verkehr, 3. Rhönring, Spessartring: Tempolimit 30 km/h, 1. Rhönring: Gullideckel wurde von der Stadt Darmstadt überprüft und das Scheppern beseitigt. 2. Stop-and-Go-Verkehr: Die Verkehrsüberlastung im Rhönring sollte durch die Nordostumgehung reduziert werden (vgl. LAP 1. Stufe). Das Projekt wurde jedoc h -u. a. auch aufgrund eines Bürgerentscheids - auf gege- ben. 3. Aufgrund des Abstandes der Wohnbebauung zur Stra ße mit Vorgärten erreicht die durch ein Tempolimit – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang C 343 Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung 4. laute Musik, Abgase ab 5 Uhr morgens im Berufsverkehr, 5. nächtlicher Lkw Verkehr, 6. Robert-Schneider-Straße ist Tempo 30, wird mit Vollgas als Abkürzung benutzt, lautes Kopfsteinpflaster erreichbare Lärmreduzierung im Gegensatz zu einigen Straßen mit Wohnhäusern unmittelbar am Straßen- rand nicht das gesetzlich vorgeschriebene Minimum der Lärmreduzierung. Daher hier nicht umsetzbar. 4. Musik-Lärm und Abgase sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. 5. Nächtlicher Lkw-Verkehr ist in Darmstadt aufgrund des Lkw-Durchfahrtsverbots für alle Lkw unzulässig. 6. Robert-Schneider-Straße: Diese Straße ist nicht ka rtiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionspl a- nung. Aufgrund der geringen Straßenbreite kein Durchfahrtsverkehr, langsames Fahren nötig. Roßdörfer Straße Verstärkter Busverkehr, laute Busse Forderung: Haltestelle Beckstraße verlegen Umleitung oder Umstellung der Zeiten des Bus- und S traßen- bahnverkehrs Linie 2+9 Wegen des Tempolimits 30 km/h nachts in der Heinrichstraße werde die Roßdörfer Straße als Abkürzung genutzt. Trotz des Busverkehrs stellt die Roßdörfer Straße östlich der Beckstraße kein Lärmkonflikt dar, da die Lärmbe- lastung in diesem Bereich nicht über 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts kartiert ist. Die geplante Straßenbahnlinie zur TU Lichtwiese über die Georg-Büchner-Schule und Lichtwiese wird in ca. 5 Jahren Entlastung bringen. Die Möglichkeiten neuer Verkehre zur Umgehung der n achts temporeduzierten Heinrichstraße wurden vor Einführung des Te mpolimits geprüft. Die Roßdörfer Straße ist für Umfah rungsverkehr wegen Tempolimits, Rechts-vor-links-Verkehrs und Einbahnstraßenregelung ungeeignet. Frankfurter Stra- ße - Abschnitt von Pallaswiesenstraße bis Rhönring: Lärm tagsüber und nachts durch starke n Straßenverkehr, den gestiegenen Straßenbahnbetrieb, den Kopfsteinpflaste rbelag und die Schlaglöcher der Straße. Forderungen: 1. Einbahnstraßenregelung 2. Tempolimit 30 km/h 3. Entfernung des Kopfsteinpflasters im Gleisbereich 4. besser gebettete Straßenbahnschienen 5. Neubau des maroden Straßenbelags mit Flüsterasphalt. - Abschnitt Willy-Brandt-Platz bis Pallaswiesenstraße: Forderung Tempolimit 30 km/h, ausgewiesene Fahrradspuren Zunächst erfolgten eine Erneuerung der Deckschicht im Gleisbereich zwischen Willy-Brandt-Platz und Pal las- wiesenstraße sowie ein Austausch des Kopfsteinpflasters. Eine Einbahnstraßenregelung ist aufgrund des Straßennetzes nicht möglich Zwischen Willy-Brandt-Platz und der Kreuzung Rhönri ng/Kasinostraße ist die Einführun g eines Tempolimits 30 km/h nachts geplant. Die Straßenerneuerung ist geplant und soll nach Absc hluss der Arbeiten an der Bismarckstraße, die ja auc h eine wichtige Maßnahme zu Lärmreduktion darstellt, begonnen werden. Wird zu gegebener Zeit von der Stadt Darmstadt entschieden Heidelberger Straße - zwischen Landskronstraße und Bessunger Straße: Lärm der vier Spuren und Straßenbahnlärm Forderungen: Lärmarmes Gleisbett für die Straßenbahn, Temporeduz. des Kfz-Verkehrs auf 30 km/h, zumindest nachts, eine Engstelle, wie in diesem Abschnitt im Wohngebiet ni cht vierspurig – besser: zweispurig ausbauen - Kreuzung Landskronstraße: Verkehrszunahme des Verkehrs auch durch Gewerbegebi et, Schwerlastverkehr, Motorräder mit Vollgas, Lärmarmes Gleisbett ist mittelfristig in Planung fü r 2016/ 2017, Straße wird überplant, auch ein Radweg ist angedacht. Neues Gewerbegebiet verändert Verkehrsströme, – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang C 344 Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Signalhörner von Polizei und Krankenwagen Nähe Prinz-Emils-Garten: unnötiges Einschalten von Martinshorn bei Krankenwagen, gerade nachts bei leeren Straßen. Der Ein- satz sollte daher von 22 Uhr bis 6 Uhr verboten werden. Straßenbahn: Lücke des Grüngleises schließen, Arbeit en mit lärmgedämmten Maschinen. Zu schnelles Fahren: Tempolimit 30 km/h nebst Kontrollen. Bereich Kreuzung Annastraße: Lärm durch Straßenbahnen und Autos auf dem Kopfstein pflas- ter rundum die Straßenbahnschienen. Signalhorn-Einsatz ist Entscheidung der Polizei und der Krankenwagen. Zur Zeit keine Abhilfe möglich. Stadt Darmstadt leitet Forderung an HEAGmobilo weit er. Maschinenlärm ist nicht Gegenstand der Lärmakti - onsplanung. Die Voraussetzungen der StVO zur Einrichtung eines Tempolimits 30 km/h liegen nicht vor. Derzeit ist hier keine Straßensanierung und Schienensanierung geplant. Landgraf-Georg- Straße (B26) - Bereich Kreuzung Beckstraße und Elisabethenstift: Forderung: Neuer Straßenbelag wegen starken Verkehrslärms, Kontrollen für Lkw Fahrer in „Verbotsstraßen“ Umleitung des Lkw-Verkehrs - Bereich Kreuzung Fiedlerweg: Stärkere Überwachung des Lkw-Durchfahrtsverbots Erneuerung des Straßenbelags Bereich Jugendstilbad: Erneuerung des Straßenbelags Es ist beabsichtigt, den Knotenpunkt Bereich Landgr af-Georg-Straße / Beckstraße im Jahr 2013 neu zu as- phaltieren. Im Frühjahr 2013 wurden in der Landgraf -Georg-Straße von der Beckstraße stadtauswärts bereits Unebenheiten im Asphalt entfernt. Umleitung des Lkw Verkehrs nicht möglich. In der Fo rtschreibung des Luftreinhalteplanes ist ein Lkw- D urch- fahrtsverbot auch tagsüber vorgesehen, d.h. der Ber eich wird entlastet, da nur Be-und Entlader zufahrt sbe- rechtigt sein werden. Lkw Kontrollen finden mehrmals monatlich im Stadtgebiet statt. Es ist eine grundhafte Erneuerung des Abschnitts Fi edlerweg bis Ostbahnhof geplant. Baubeginn soll im Herbst 2015 sein. Derzeit keine Maßnahmen geplant. Hindenburgstr. sehr verkehrsintensiv, Sirenen von Feuerwehr und Kr ankenwa- gen Forderungen: Lärmreduzierter Asphalt Verkehrsführung des Durchfahrtsverkehr über Haardtring zur Karlsruher Str., Polizeikontrollen für frisierte, zu laute Auspuffe Flüsterasphalt wird zur Zeit nicht mehr verwendet, es müssen erste Ergebnisse abgewartet werden, Änderung der Verkehrsflüsse aufgrund bestehender Belastung vom Haardtring zur Zeit nicht möglich. Nd.-Ramstädter Straße morgendliche Sattelschlepper ab 6 Uhr, optische Ver engung der Fahrbahn durch Bäume und Sträucher führen zur G e- schwindigkeitsreduzierung. Forderungen: Aufbau von Starenkästen (Blitzattrappen), Ausbesserung Straßenbelag, Lkw Kontrollen, Fahrbahnverengung durch Begrünung im Straßengraben, (Georg-Büchner-Schule bis Parkplatz 98er Stadion 2013 wurde der Straßenbelag grundhaft erneuert, Begrünung mit Büschen ist geplant, Lkw Kontrollen finden mehrmals monatlich im Stadtgebiet statt. Anregung für aktive Blitzersäulen wird geprüft. Der Bereich ab Lichtwiesenweg soll nach derzeitigem Stand im Zusammenhang mit Straßenbahnneubau und Stadion neu beplant und saniert. werden. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang C 345 Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Noackstraße erhöhter Verkehrslärm wegen Marktplatz Bessungen, B ewohner haben Terrassen bereits „eingemauert“ trotz Barrieren Forderungen: Barrieren, Blitzer in der Noackstraße – auch für alle vierspurigen Straßen innerhalb Darmstadts, Entfernungs- Hinweisschilder auf den „Marktplatz“ in der Noackstraße Die Noackstraße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Soderstraße Zufahrt zu Mercksplatz mit Parksuchverkehr störend. Anwohner- parkplätze Mercksplatz gewünscht, Soderstraße als Ei nbahn- straße- Einfahrt/Ausfahrt von Landgraf-Georg- Straße oder Teichhausstraße, indem Zufahrt wieder aufgemacht wir d (=Ausfahrt) als Einbahnstraße. Die Soderstraße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Anwohnerparken ist geplant, Mercksplatz wurde befestigt und soll bewirtschaftet werden, Anregungen werden in dem Zusammenhang geprüft. Donnersbergring - Kreuzung Groß-Gerauer Weg. Sehr lärmintensiv Forderungen: Tempolimit, Reduzierung Martinshörner, Lkw-Kontrollen - Bereich Rüdesheimer Straße: Geschwindigkeitsbegre nzungen auf Donnersbergring und Karlsruher Straße Bei diesen Hauptverkehrsstraßen ist Straßenverkehrsführung nicht veränderbar. Aus Lärmschutzgründen ist nach den Richtlinien des Bundesministeriums eine Reduktion der Geschwindig- keit in diesem Bereich nicht möglich. Die Anregung wird aus Verkehrssicherheitsgründen noch geprüft we r- den. Signalhorn-Einsatz ist Entscheidung der Polizei und der Krankenwagen. Zur Zeit keine Abhilfe möglich. Lkw Kontrollen werden mehrmals monatlich durchgeführt. Hügelstraße Motorradfahrer und frisierte Kfz an Wochenenden und späten Abendstunden, außerdem laute Kirchenglocke der Stadtkirche Ggf. Geschwindigkeitsüberwachung, Glockengeläut ist kein Verkehrslärm und damit nicht Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Alexanderstraße Geschwindigkeitsüberschreitungen Geschwindigkeitskontrollen. Kasinostraße Kreuzung mit Landwehrstraße: keine Nachtruhe, da Lärm von Lkw so laut ab 4:30 Uhr, Straßenschäden Für Lkw ist Kasinostraße eine Hauptverkehrsstraße. E s besteht in Darmstadt ein Nachtfahrverbot für alle Lkw ab 3,5 t zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. Insofern ist Lk w-Lärm ab 4:30 nicht nachvollziehbar. Ggf. sind Lkw - Kontrollen vor 6 Uhr erforderlich. Zur Tageszeit zwischen 6 Uhr und 20 Uhr gilt das Lkw-Durchfahrtsverbot für den Transitverkehr und ab Mitte des Jahres 2015 darf nur noch Lieferverkehr tagsüber einfahren. Der Bereich Kasinostraße Ecke Landwehrstraße wird hin sichtlich der lärmverursachenden Schadstellen im Straßenbelag überprüft. Blütenallee Trotz Tempo-30-Zone fahren Fahrzeuge zu schnell von der Fritz- Meißner-Anlage auf Blütenalleeeinfahrt. Die Blütenallee ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Die Situation wird von der Stadt Darmstadt überprüft. Hanauer Straße (B26) Bereich Edelsteinviertel: Jedes Fahrzeug sei zu hören. Forderungen: Verbesserung der Asphaltierung (Flüsterasphalt), vorhandene Schallschutzmauer erweitern, Nach Berechnungen genügt Schallschutzmauer zum Schutz des Wohngebietes. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang C 346 Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Fahrgeschwindigkeit reduzieren Unterführung mit schallschluckender Verkleidung ausstatten. Rheinstraße - Bereich Siedlung Tann: Erhöhte Straßenlage der A 672, stark erhöhte Geschwi ndigkeit einzelner Verkehrsteilnehmer Forderungen: 1. Lärmschutzwand entlang südlicher Überleitung von der A5 zur A672 bis zu den Hundevereinen (Brücke über Straßenbahn) 2. Aufbau eines Blitzgerätes möglichst mit Rotlicht blitzer in Fahrtrichtung Darmstadt Ecke An der Posch Villa Tann 3. Führung der Straßenbahn auf einem Rasengleis soba ld die neue Strecke gebaut wird 4. Anbindung der A 672 an die Umgehungsstraße in Gri es- heim/Nordring, hierdurch würde auch ein Unfallschwe rpunkt deutlich vermindert. - Bereich Waldkolonie / Europaviertel und Pupinweg: Viele Autos fahren in dem Bereich, in dem noch ein Tempolimit 60 km/h vorgeschrieben ist, deutlich schneller, bis zu 100 km/h. Forderung: Geschwindigkeitskontrollen. Die Anregungen werden geprüft. 1 Die lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil hat ergeben, dass hinsichtlich der Umbaumaßnahme der südlichen Überleitung von der A 5 zur A 672 keine wesentliche Änderung vorliegt. Die Pegelerhöhungen liegen an den betroffenen Wohngebäuden im Bereich v on 0,3 – 0,5 dB (A) – nötig wären hierfür 3 dB (A). – somit sind Lärmschutzmaßnahmen zu Lasten des Bundes in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Die Wohnhauseigentümer (Gebäude müssen vor 1.4.1974 errichtet worden sein) können aber Anträge auf Lärmsanierung stellen (passive Lärmschutzmaßnahmen a m Gebäude). Hessen Mobil wird eine entsprechen- de Einzelfallprüfung durchführen 3. Hinsichtlich des Aufbaus des Gleises für Straßenbahn wird eine entsprechende Dämmung vorg esehen werden. 4 Gemäß der Stellungnahme von Hessen Mobil stellt di e hier vorgeschlagene Anbindung keine Lärmschutz- maßnahme dar. Anregung wird an Kommunalpolizei weitergeleitet. Karlsruher Straße (B3) und A5 Die Karlsruher Straße und die auf einer Rampe geführ te Auto- bahn A5 stellen bei Westwindlagen starke Lärmquellen dar. Forderungen: Die Lärmschutzwand der A5 bis nach Kurve fortführen . Lärm- schutzwand der A5 in dem Streckenabschnitt, wo das Straßenni- veau der A5 über dem Niveau der Waldoberkante liegt, wie z. B. bei der Autobahnbrücke über die Bahnlinie. Lärm von Karlsruher Straße durch Lärmschutzwand an Westseite des Waldstückes eindämmen. Fortführung der Lärmschutzwand auf der A5 war wiede rholt Gegenstand der Forderungen der Stadt Darm- stadt. Der Straßenbaulastträger hat diese Forderung abgelehnt, da die Lärmwerte hier eingehalten werden. Forderungen bzgl. Lärmschutzwand Karlsruher Straße wird geprüft. Karlstraße Bereich zwischen Heinrichstraße und Goethestraße: Karlstraße durch Straßenlärm/ Raser, Straßenbahn und K opf- steinpflaster belastet. Forderung: Tempo 30 nachts, oder Umwidmung als Fahrradstraße Tempo 30-Regelung ist in Karlstraße nicht möglich. B elastungen sind bekannt, leider ist Tempo 50 die Re - gelgeschwindigkeit und kann hier nicht geändert werden. Eine Umwidmung als Fahrradstraße kommt wegen des Verkehrsaufkommens nicht in Betracht. Neckarstraße Kreuzung Hügelstraße / Neckarstraße: Lärmzunahme durch viele Lkw Forderungen: Eine Tempo 30 Regelung ist in diesem Bereich nach den gesetzlichen Vorgaben nicht möglich. Lkw-Kontrollen finden mehrmals monatlich statt. Verlegung der Kontrollpunkte werden angeregt. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang C 347 Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Nachts Tempo 30, mehr Kontrollen der Lkws nachts, Es besteht in Darmstadt ein Nachtfahrverbot für alle Lkw ab 3,5 t zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. Flotowstraße Nutzung der Flotowstraße/Schwarzer Weg als Abkürzung für den Durchgangsverkehr, insbesondere aus dem Osten D arm stadts und des Umlandes in Richtung Martin-Luther-K ing-Ring und Carl-Schenk-Ring. Forderungen: - Parkbuchten in Verbindung mit Anpflanzungen - Fahrbahnmarkierungen im Kreuzungs- / Einmündungsbereich - Geänderte Verkehrswegeführung (Einbahnstraßensystem) - Abbiegeverbot von der Dieburger Straße nach rechts i n die Flotowstraße und umgekehrt nach links in die Dieburger Straße - Reduzierung der Fahrbahnbreite auf der Bahnbrücke b zw. vollständige Sperrung der Brücke für den Autoverkehr Kein Lärmkonflikt in diesem Bereich. Die Lärmbelast ung ist bis maximal 65 dB (A) tags und 55 dB (A) na chts kartiert. Eine Sperrung der Brücke und andere verkehrliche Ma ßnahmen waren bereits vor einigen Jahren Gegen- stand eine Anwohner/Innenbefragung in dem Gebiet mi t dem Ergebnis, dass die Zufahrt über die Brücke in beiden Richtungen weiterhin möglich sein soll- unte r anderem wegen der hierdurch erleichterten Einkauf s- möglichkeiten. Haardtring - Monitoring Flüsterasphalt zwischen Holzhof- und Schepp Allee - Bau der Westumgehung zwischen Eschollbrücker Straße und Rheinstraße zur Verkehrsreduzierung des Haardtrings. Durch den eingebauten lärmmindernden Splittmastixas phalt wird eine Lärmreduzierung von 5 bis 7 dB (A) erwartet. Eine abschließende Bewertung ist durch die Hochschule Darmstadt 2015 geplant. Eine Entlastung wird nicht erwartet, da am Westwald eine Erschließungsstraße für das neue Gewerbegebiet geplant ist, die in Höhe Hilpertstraße in das Gebiet führen soll. Felsingstraße Die Felsingstraße als Anliegerstraße wird zur Umfahr ung der Ampelanlagen der Kreuzungen der Rüdesheimer Straße mit der Heidelberger Straße und dem Donnersbergring benutzt. Lärm auch durch Parkplatzsucher der Comedy- Hall. Auch Lärm durch An- und Abfahrt en von Postfahrzeugen der Paketstation in der Felsingstraße. Forderungen: - Schließung der Felsingstraße zur Rüdesheimer Straße hin. -. Durchsetzen des Status Anliegerstraße durch Anliegerparken. - Lärmschutzwand Rüdesheimer Straße von Kreuzung Hei del- berger Straße bis Donnersbergring. Die Felsingstraße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Bei dem geplanten Um- und Ausbau der Rüdesheimer St raße zwischen Heidelberger Straße und Karlsruher Straße ist mit einer Reduzierung des Schleichverkehrs zu rechnen. Heidelberger Landstraße Bereich Kreuzung Karl-Ulrich-Straße: Forderung Tempolimit 30 km/h nachts Bereich Straßenbahnhaltestelle Von-Ketteler-Straße: Rasengleis positiv, aber Pflasterung an Haltestelle verursacht Lärmzunahme, insbes. durch nicht haltende Straßenbahnen Forderung: Abschaffung der Straßenbahnlinie „Schnelle 6“ Lärmbelastung durch Kleinflugzeuge im Landeanflug a uf den Flughafen Egelsbach Eine Tempo-30-Regelung ist in diesem Bereich nach den gesetzlichen Vorgaben nicht möglich. Die Probleme mit der Haltestelle werden an Heagmobilo weitergeleitet. Die Straßenbahnlinie kann angesichts der künftigen E ntwicklung der Konversionsflächen nicht abgeschafft werden, es ist Ziel, den ÖPNV zu stärken, um den Individualverkehr reduzieren zu können - nicht Prüfungsgegenstand dieses Lärmaktionsplans für Straßenverkehrslärm – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang C 348 Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung Mauerstraße Lärm durch Besucher des „Parliament of Rock“, Gespr äche von Rauchern im Freien, laute Verabschiedungen bis 5 Uhr morgens Forderung: Einführung einer Sperrstunde. Hierbei handelt es sich nicht um Straßenverkehrslär m, sondern um verhaltensbedingten Lärm. Für diese Lärmquellen ist eine Zuständigkeit der Lärmaktionsplanung nicht gegeben. Mühltalstraße Eberstadt Tempolimit 30 km/h, Erneuerung des schadhaften Fahrbahnbelags Es ist im Jahr 2015 eine partielle Deckenerneuerung geplant. Heinheimer Str. (L3097) Bereich zwischen Kranichsteiner und Dieburger Straße: Tempolimit 30 km/h wie im nördlichen Verlauf der He inheimer Straße. In diesem Bereich ist die Heinheimer Straße eine kla ssifizierte Straße (Landestraße), die dann in die K ranich- steiner Straße weiter verläuft. Die rechtlichen Hürd en für die Einführung eines Tempolimits 30 km/h nac hts, was noch mehr tagsüber gilt, sind in diesem Bereich deutlich höher. Dieburger Straße Bereich Komponistenviertel: Unverhältnismäßig viele Baustellen- Lkw (Muldenkipper) fahren täglich zur Grube Messel und wieder zurück, speziel l am frühen Morgen ab 5:30 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit. Das Verkehrsaufkommen ist hier nicht bekannt, es han delt sich offensichtlich um einzelne Fahrzeuge, die nach Verschärfung des Lkw Durchfahrtsverbotes auch tagsüber nicht fahren dürfen Landskronstraße Lärm durch frisierte Motorräder und Mopeds oder auch Lkw Forderung: Mehr Verkehrskontrollen durch die Polizei. Anregung wird weitergeleitet. Dornheimer Weg Ab Bahnbrücke bis Kreuzung Michaelisstraße: Forderung Tempolimit 30 km/h. Der Lärmpegel genügt nicht den gesetzlichen Vorgaben. A5 Ergänzung der Lärmschutzwand an der A5 nördlich des Dar- mstädter Kreuzes in Richtung Weiterstadt. Da sich zwischen der A5 und der Waldkolonie der Wal dfriedhof befindet, beträgt in der Waldkolonie der Tagespegel bis 55 dB (A) und der Nachtpegel bis 50 dB (A) . Damit stellt der Bereich Waldkolonie keinen Lärmkonflikt dar. Des Weiteren liegen auch nicht di e rechtlichen Voraussetzungen für Lärmsanierungsmaß- nahmen vor, so dass die Forderung nach einer Lärmsc hutzwand von Hessen Mobil erneut zurückgewiesen wurde. Geplante West- randerschließung bzw. Erschließungsstraße Gewerbegebiet Süd/West: Verzicht auf Planung und Errichtung dieser Straße, d a diese erhebliche Verkehre auf sich ziehen und die Weststa dt völlig verlärmt werden würde. Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, bestehende Lärmkonflikte zu entschärfen, nicht aber in Planungspro- zesse für künftige Verkehrswege einzugreifen. Im Üb rigen sind bei der Neuerrichtung einer Straße die st ren- gen Grenzwerte der Lärmvorsorge (vgl. Kapitel 2.2.3 .1) zwingend einzuhalten, die den Betroffenen einen Anspruch auf einen deutlich besseren Lärmschutz bie ten als die Auslösewerte der Lärmsanierung. Die Be- sorgnis erscheint daher unbegründet. Moldenhauerweg Bereich Waldkolonie insgesamt: Forderung: Tempo 30 km/h-Zone. Die Anliegerstraßen der Waldkolonie ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. allgemein Allgemeine Anregungen: - Verkehrsmengenreduzierung - Lkw Fahrverbot überwachen - Pförtnerampeln - weiterer Ausbau Rasengleis bei Straßenbahnen - Verkehrsmengenreduzierung wird angestrebt, die letzte Verkehrszählung ergab Reduktionen. - Lkw Kontrollen werden mehrmals monatlich durchgeführt. - Pförtnerampeln - Idee wurde 2014 geprüft im Rahmen des Luftreinhalteplanes, ist nicht umsetzbar. - Rasengleisausbau der Straßenbahnen in Richtung Eberstadt ist erfolgt. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 – Anhang C 349 Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung - Kreisverkehr statt Ampeln - Neuer Fahrbahnbelag - Einsatz für leisere Autohupen- Schilder „Nicht hupen!“ - Tempo 30 Zonen -An schönen Wochenendtagen verstärkte Kontrollen des Motor- radlärms - nach Fußballspielen 22 Uhr Autokorsos nicht durch Wohnge- biete fahren lassen - kein Straßenneubau in Erholungsgebieten (Westrande rschlie- ßung) - Kopfsteinpflaster durch Asphaltierung ersetzen - Fahrbahnverengungen - Konzeption zur Innenstadtbelieferung mit Kleinmenge n durch einen Dienstleister - automatisierte Messung von Straßenlärm i.V.m. eine r Video- kamera zur Identifikation lauter Fahrzeuge – Beweismittel - kostenlose Ausleihe von Lärmmessgeräten- bessere Informati- onen dazu - leisere Busse (HEAG Fuhrpark) - Verhinderung der Auffächerung der Flugrouten über Darmst. - Eisenbahn-Güterverkehr - Streichung der ehemals geplanten Nordostumgehung au s dem Lärmaktionsplan der „Stadt Darmstadt“ der 1. St ufe. Statt- dessen soll Tempo 30 km/h auf allen wichtigen Straße n in Dar- mstadt eingeführt werden. - Kreisverkehr wird bei Um- bzw. Neuplanung generel l (Magistratsbeschluss) geprüft, neuer Kreisverkehr nördliche Einfahrt Eberstadt in Umsetzung. - Verbesserung des Straßenbelags in der Mollerstadt wird überprüft - „Nicht Hupen“ Schilder: Hupen sind innerorts nicht erlaubt, nur bei Gefährdung. - Tempo 30 wird realisiert, falls zulässig. - An Kommunalpolizei weitergeleitet. - Nicht regelbar durch Lärmaktionsplan. - Die Erforderlichkeit einer Straße wird geprüft. - Austausch Kopfsteinpflaster gegen Asphalt wird realisiert, falls möglich und zulässig (Denkmalschutz). -Fahrbahnverengung teilweise kontraproduktiv, da bremsen sehr lärmintensiv mit hohem Schadstoffausstoß. - Innenstadtbelieferung durch einen Dienstleister- wurde geprüft, ist jedoch nicht realisierbar. - an Kommunalpolizei weitergeleitet. - Ausleihe von Lärmmessgeräten ist beim Umweltamt möglich, keine Frage der Lärmaktionsplanung - Fahrzeuge haben entsprechend dem Nahverkehrsplan 2011-2016 ein Fahrgeräusch von max. 80 dB (A) gemäß DIN ISO 362 und DIN ISO 5130 - nicht Prüfungsgegenstand dieses Lärmaktionsplans für Straßenverkehrslärm - nicht Prüfungsgegenstand dieses Lärmaktionsplans für Straßenverkehrslärm - Obwohl der Bürgerentscheid gegen die Nordostumgehung wegen Verfehlens des Quorums vo n 25 % der Wahlberechtigten knapp gescheitert war, hat die Sta dt Darmstadt beschlossen auf den Bau zu verzichten. Dagegen wurde die Nordostumgehung vom Landkreis Dar mstadt-Dieburg befürwortet wegen der Sta us im Berufsverkehr und wegen der Zunahme des Lkw-Verkehr s im Landkreis aufgrund des Lkw-Nachtfahrverbots in der Stadt. Hinzu kommt, dass die durch die Nordo stumgehung zu erwartende Lärmminderung speziell im Rhönring nicht annähernd durch ein Tempolimit 30 km /h erreicht werden könnte (vgl. Rhönring). Die weit e- ren Überlegungen der Verkehrsplaner müssen zu akzeptablen Lösungen führen. – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
2015/0320
15841 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.08.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
32, 61, 62, 66
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlun g
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler: 32, 61, 62, 66
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0320
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Entwurf des Lärmaktionsplans - Teilplan Straße für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Vorlage vom: 30.07.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Entwurf des Lärmaktionsplans des Regierungspräsidiums Darmstadt für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zur Kenntnis genommen und den geplanten Maßnahmen
zugestimmt.
2. Der Festsetzung einer Tempo 30 Regelung nachts aus Lärmschutzgründen für die Frankfurter
Straße vom Willy-Brandt-Platz bis Kreuzung Rhönring / Kasinostraße wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die genannten Maßnahmen im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten umzusetzen. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils
gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden
(Anlagen 1-4)
- 2 -
Anlagen: Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2015
1. Rechtlicher Hintergrund:
Zur Umsetzung der EU-Umgebungsrichtlinie aus dem Jahr 2002 wurden nach den Vorschriften
der §§ 47 a ff. Bundes Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmkarten über den
Straßenverkehrslärm erstellt. Mit Magistratsbeschluss Nr. 381 (Vorlage 2007/0304) ist die
Vorgehensweise zur Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Lärmkarten liegen in
georeferenzierter Form für den Straßenverkehr vor und sind im Internet unter:
www.darmstadt.de abrufbar.
Die Lärmkartierung ist Grundlage für den Lärmaktionsplan. Unter dem Begriff der
Lärmaktionsplanung ist ein Maßnahmenbündel aus planerischen und gestalterischen
Maßnahmen zu verstehen, das eine wirksame Lärmminderung für die vom
Straßenverkehrslärm betroffenen Bereiche erreichen soll. Die drei Regierungspräsidien sind auf
Grund der Zuständigkeitsverordnung vom Oktober 2007 mit der Aufstellung der
Lärmaktionspläne Teilplan Straßenverkehr für ihren Zuständigkeitsbereich beauftragt worden.
2. Untersuchte Straßen im Stadtgebiet Darmstadts
In der ersten Stufe der Lärmminderungsplanung an Hauptverkehrsstraßen wurden die Straßen
erfasst, die Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr haben. Die
Lärmkartierung der 2. Stufe umfasst die 3 hessischen Ballungsräume sowie die
Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro
Jahr, das heißt rund 8.400 Kfz täglich.
Aufbauend auf diesen Lärmkarten sind an besonders belasteten Straßen Lärmaktionspläne zu
erstellen. Die wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung der
Lärmsituation und die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, die zur
Lärmreduzierung beitragen und den Lärmbelastungen entgegen wirken können. In der Anlage 1
sind die betroffenen Hauptverkehrsstraßen innerhalb Darmstadts dargestellt. In der 2. Stufe
der Lärmaktionsplanung wurden alle Lärmkonfliktpunkte mit Belastungen von LDEN/LNight 65 dB
(A) bzw. 55 dB (A) herangezogen. Hierbei handelt es sich um die gesundheitlich relevanten
Werte. Betroffene unterhalb dieser Schwelle werden im Rahmen der Lärmkartierung nicht
berücksichtigt. Grundlage für das Vorgehen ist eine so genannte Lärmkennziffer, LKZ =
Summe [Betroffene, (Fassadenpegel, Schwellenwert)] auf 100 Meter Länge.
Lärmschwerpunkte, für die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Minderungsmaßnahmen
konzipiert werden, werden über die Höhe der Lärmkennziffer festgelegt. Im Hinblick auf die
finanziellen Rahmenbedingungen sollen Lärmminderungsmaßnahmen prinzipiell dort mit
hoher Priorität angegangen werden, wo hohe Immissionspegel mit einer hohen
Einwohnerdichte zusammen treffen.
Der Ballungsraum Darmstadt zählt zu den am meisten von Verkehrslärm belasteten Gebieten
in Südhessen. In Anlagen 1 und 2 sind die besonders belasteten Straßenbereiche bzw.
Straßenabschnitte abgebildet.
- 4 -
Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Straßenverkehr für den Regierungsbezirk
Darmstadt und die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung befindet sich vom 13.07. – 13.09.2015 in der
Offenlage www.rp-darmstadt.hessen.de .
3. Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung:
Im April 2013 wurden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, innerhalb der
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans
Lärmschwerpunkte zu nennen und Anregungen zur Lärmreduktion zu geben. In zahlreichen E-
Mails und Briefen sowie Telefonaten hat das Umweltamt die Anregungen und Beschwerden der
Bürgerinnen und Bürger erfasst und entsprechende Stellungnahmen in den städtischen
Fachverwaltungen und Beteiligungen eingeholt. Die Tabelle ist als Anlage 3 der Vorlage
beigefügt.
Laut Bürgerbeteiligung sind besonders störend:
a) LKW-Durchfahrten
b) Lautes Hupen – Sirenen von Feuerwehr, Polizei, Notarzt sowie einzelne Motorradfahrern
c) Sanierungsbedürftige Straßen
d) Schnelles Fahren
e) Bushaltestellen direkt vor Wohnhäusern
f) Zunahme des Taktes des ÖPNV, insbesondere von Bussen im Bereich der
Eschollbrücker Straße, der Roßdörfer Straße (verstärkte Erschließung der Lichtwiese),
in der Pallaswiesenstraße und in der Frankfurter Straße zusätzlich durch
Straßenbahnen, letzteres gilt auch für die Heidelberger Landstraße.
4. Maßnahmenkonzept der Stadt Darmstadt für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans:
1. Einführung einer Tempo 30 Regelung nachts von 22-6 Uhr in der Frankfurter Straße
zwischen Willy-Brandt-Platz und der Kreuzung Rhönring/Kasinostraße
Nach erfolgreicher Umsetzung von Tempo 30 nachts in der Heinrichstraße als Maßnahme des
Lärmaktionsplans 1. Stufe wurden mehrere Straßenabschnitte in Darmstadt auf das Vorliegen
der Voraussetzungen der Festsetzung einer Tempo 30 Regelung nachts überprüft.
Auf Grund der zahlreichen Beschwerden der Anwohner und der starken Belastung wird oben
genanntes Teilstück zur Festsetzung vorgeschlagen. Die Frankfurter Straße zwischen Willy -
Brandt-Platz und Kahlertstraße wird geprägt durch eine durchgehende 4-5 stöckige
Wohnbebauung aus der Gründerzeit auf der Westseite und dem Herrngarten auf der Ostseite.
Zwischen Kahlertstraße/Schloßgartenstraße und der Kreuzung
Kasinostraße/Rhönring/Frankfurter Straße ist die beidseitig 4-5 stöckige Bebauung um ca. 5
Metern zu Gunsten von Vorgärten zurückversetzt. Dieser Straßenabschnitt trennt das
Johannesviertel vom Martinsviertel und bildet eine wichtige Verbindung aus dem Darmstädter -
Norden in das Zentrum. Nach dem Flächennutzungsplan wird das Gebiet als allgemeines
Wohngebiet ausgewiesen.
Die Frankfurter Straße ist im Bereich Willy-Brandt-Platz bis Pallaswiesenstraße mit
durchschnittlich ca. 12.000 Fahrzeugen (DTV) und von Pallaswiesenstraße bis Rhönring mit
9.250 Fahrzeugen (DTV) eine stark befahrende Gemeindestraße. Zwei Kreuzungen sind
Ampelgeregelt.
- 5 -
Auf der Frankfurter Straße verkehren die Straßenbahnlinien 4, 5, 6, 7 und 8. Der
durchschnittliche Tramverkehr (24 Stunden) beträgt ca. 543 Züge, davon verkehren nachts ca.
68 Straßenbahnen. Zwischen Willy-Brandt-Platz und Pallaswiesenstraße fahren darüber hinaus
die Busregionallinien 5515/16 und der Nachtbus 751 in der Zeit von 22-6 Uhr 15 mal bzw. 5
mal.
In dem Straßenabschnitt haben 566 Personen einen Hauptwohnsitz und 16 einen
Nebenwohnsitz, sodass insgesamt 582 Personen betroffen sind.
Nach den Vorgaben der “Lärmschutzrichtlinien Straßenverkehr vom 23.11.2007“ wurden
Berechnungen des mittleren Beurteilungspegels am Immissionsort durchgeführt. Hierzu
wurden 8 repräsentative Gebäude ausgewählt und die Fassadenpegel berechnet.
Ausschlaggebend für straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen sind in allgemeinen
Wohngebieten wie dem vorliegenden ein Mittlungspegel von mindestens 60 dB (A) zwischen 22
und 6 Uhr nachts und eine Pegelminderung durch die vorgesehene Maßnahme mindestens um
2,1 dB (A). Dieser Mittlungspegel wird in der Frankfurter Straße überschritten. Das heißt eine
Geschwindigkeitsreduzierung würde eine Lärmreduktion von ca. 3 dB (A) erreichen, sodass
eine Straßenverkehrsrechtliche Maßnahme zur Lärmminderung festgesetzt werden kann und
genehmigungsfähig ist. Um den Einfluss der Straßenbahnen auf den Lärmpegel nachts zu
beurteilen wurde darüber hinaus ein Gesamtbeurteilungspegel durch energetische Addition des
Straßen- und Schienenverkehrslärm für V max. 50 und V max. 30 ermittelt.
Der Gesamtbelastungspegel beträgt durchschnittlich 2.94, das heißt die Vorgaben der
Lärmschutzrichtlinie sind erreicht. Die Maßnahme ist die einzige Möglichkeit, den Anwohnern
eine Lärmreduktion nachts zu ermöglichen. Bereits vor 2 Jahren wurde der Bereich seitens der
Verwaltung aufgegriffen und die Voraussetzungen geprüft mit dem Ergebnis, dass die
Maßnahme eine Lärmreduktion über 3 dB (A) nach sich ziehen würde. Allerdings war damals
noch nicht die Gleisanlage im Bereich Willy-Brandt-Platz und Robert-Schneider-Straße saniert,
gleiches gilt für den Asphalt (siehe Anlage 4).
In der ersten Anhörung 2013 hatte die Polizei auf das Sanierungserfordernis des
Straßenbelages auch im Schienenbereich verwiesen. Im Bereich der Schienen wu rden die
angeforderten Maßnahmen ergriffen und teilweise Kopfsteinpflaster durch Asphalt im übrigen
Straßenbereich ersetzt.
Da diese Maßnahmen noch keine weiterreichende Lärmreduktion gebracht haben, ist ein
nächtliches Tempolimit festzusetzen. Bei der Frankfurter Straße handelt es sich in diesem
Bereich um eine nicht klassifizierte Straße, das heißt die untere Straßenverkehrsbehörde kann
die Maßnahme aus Lärmschutzgründen festsetzen. Ein Antrag liegt der unteren
Straßenverkehrsbehörde vor, der RP hat seine Zustimmung signalisiert. Die städtischen Ämter
sowie DADINA, HEAG Mobilo und die Polizei wurden zu der Maßnahme gehört. Alle Beteiligten
haben der Maßnahme zugestimmt, wobei HEAG Mobilo bei weiteren Straßen eine
Temporeduktion aus Gründen der Fahrplaneinhaltung kritisch sieht.
Eine Gesamtsanierung der Straße ist in Planung, jedoch in den nächsten Jahren nicht zu
realisieren, sodass auf Grund der zahlreichen berechtigten Beschwerden der Anwohner die
Maßnahme festgesetzt wird.
- 6 -
Geplante Straßensanierung:
2. Grundhafte Erneuerungen:
Haardtring zwischen Eschollbrücker Straße und Moltkestraße (in der baulichen Ausführung)
Nieder-Ramstädter-Straße von Jahnstraße bis Klappacher Straße
Bismarckstraße von Göbelstraße bis Dolivostraße (in der baulichen Ausführung)
Heidelberger Landstraße von Ulvenbergstraße bis Nußbaumallee (Maßnahme wurde 2013 im
Lärmaktionsplan genannt, und ist bereits durchgeführt worden)
Knotenpunkt Heidelberger Landstraße / Reuterallee (Bau in 2015 abgeschlossen)
Landgraf-Georg-Straße zwischen Fiedlerweg und Schwarzwaldring
3. Deckenerneuerungen:
- Rüdesheimer Straße (geplant für Frühjahr 2016 zw. Heidelberger Straße und
Karlsruher Straße)
- Dieburger Straße zw. Spessartring und Taunusstraße (Sommerferien 2015)
- Heinrichstraße zw. Heidenreichstraße und Kirchbergweg (Sommerferien 2015)
- Gräfenhäuser Straße zw. An der Windmühle und Leyhdecker Straße (Herbst 2015)
- Jägertorstraße zw. Messeler Straße und Wachtelweg (Herbst 2015)
4. Verbesserung von Gleisanlagen / Neuanlagen:
Weiterbau des so genannten Grüngleises für die Straßenbahnen in Richtung Süden nach
Eberstadt ist bereits erfolgt.
Maßnahmen der Verkehrsverflüssigung:
5. Einführung einer regelbasierten Versatzzeitoptimierung Ampelsteuerung:
Untersuchung einer versatzzeitoptimierten Lichtsignalsteuerung auf den parallelen
Streckenabschnitten Kasinostraße/Neckarstraße/Heidelberger Straße und
Dolivostraße/Steubenplatz/Hindenburgstraße zwischen der Julius-Reiber-Straße im Norden
und der Hügelstraße im Süden – zugleich eine Maßnahme des Luftreinhalteplans.
6. Prüfung der Erweiterung zu einer verkehrsadaptiven Netzsteuerung
Dies ist auch eine Prüfung im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans, Teilplan
Darmstadt.
7. Beibehaltung und Ausweitung der LKW-Fahrverbote
- Beibehaltung des LKW-Nachtfahrverbots von 20-6 Uhr
- LKW-Fahrverbot in der oberen Rheinstraße
- Ausweitung der LKW-Durchfahrtsverbotszone auf alle LKW> 3,5 t mit Ausnahme von
Be- und Entlader in der Darmstädter Innenstadt.
Im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Rhein-Main, Teilplan Darmstadt soll
diese Zone ebenfalls verbindlich festgesetzt werden.
- 7 -
Es wird eine Reduktion der LKW-Durchfahrten um etwa 37 Prozent erwartet. Auf die
Verkehrsgutachten im Vorfeld des Luftreinhalteplans wird verwiesen.
8. Weitere Prüfung der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan 2010:
- Weiterentwicklung des Radwegenetzes
- Stadtweites Screening der Knotenpunkte auf Kreisverkehrseignung ist abgeschlossen.
Es gibt ein Kreiselprogramm, das im Rahmen von Umbaumaßnahmen bzw.
Neuplanung die Priorisierung von Kreisverkehrsplätzen berücksichtigt-. Abgeschlossen:
Umbau der Kreuzung Eberstadt Nord/Reuterallee in Kreisverkehr
- Schwerpunkt Geschwindigkeitskontrollen in lärmbelasteten Straßenabschnitten mit
häufigen Geschwindigkeitsübertretungen – auch in Bereichen solcher Straßen, die nicht
im Lärmaktionsplan enthalten sind, für die es jedoch besondere Beschwerden gab im
Rahmen der oben genannten Bürgerbeteiligung
- Installation von weiteren Geschwindigkeitsmessgeräten im gesamten Stadtgebiet an
bestimmten Schwerpunkten
- Optimierung des ÖPNV als Daueraufgabe
- Prüfung der Realisierbarkeit einer Straßenbahntrasse in den Ostkreis gemeinsam mit
dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
- Reduktion des Individualverkehrs als Daueraufgabe durch Maßnahmen zur Förderu ng
der Verkehrsmittel des Umweltverbundes unter anderem durch Mobilitätsmanagement
5. Weiteres Vorgehen:
Die Aufzählung der Maßnahmen zeigt, dass das Ziel der Minderung von Lärm nicht kurzfristig
erreichbar ist. Es sind erhebliche investive Maßnahmen erforderlich, die auch in Anbetracht der
angespannten finanziellen Lage schwierig umzusetzen sind. Die Aussagen des
Lärmaktionsplans, betreffen Bereiche, die auch wesentlicher Bestandteil der Stadtentwicklung
und der Planung sind.
Für die weitere Stadtentwicklung bedeutet diese Feststellung, dass nach wie vor als Basis für
sämtliche Überlegungen im verkehrlichen Bereich und im Stadtentwicklungsbereich die
neusten Verkehrszahlen ständig fortgeschrieben werden müssen, um exakte Grundlagen für
diese weitreichenden Aufgaben zu erhalten. Die städtische Kartierung geht im Detail wesentlich
über die Kartierung des Landes hinaus und ermöglicht es damit, auch im Beratungsbereich
beispielsweise den Planern, Architekten und Bürgerinnen und Bürgern Grundlagen für
Überlegungen für Neubau-, und Sanierung von Gebäuden, sowie bei Gestaltung ihrer
Freianlagen zu geben, das heißt, bei der Verkehrsbelastung verbunden mit Verkehrslärm gilt es
gesunde Lebensverhältnisse zu erhalten und zu schaffen.
Kosten
Die Maßnahmen werden im Rahmen der Haushaltsansätze der jeweiligen Fachämter umgesetzt
oder es erfolgen jeweils neue Magistratsvorlagen.
Dezernat III
Cornelia Zuschke
Stadträtin
anlage 2
201 Zeichen
Der Ballungsraum Darmstadt 235 Abbildung 42: Lärmkartierung Hessen 2012, Ballungsrau m Darmstadt Gesamttages- pegel (24 h) L DEN – Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –
Beratungsverlauf (4)
Orte (87)
- Bismarckstraße
- Rüdesheimer Straße
- Karlsruher Straße
- Heinrichstraße
- Heidenreichstraße
- Messeler Straße
- Erbacher Straße
- Bleichstraße
- Kasinostraße
- Pallaswiesenstraße
- Frankfurter Straße 2
- Robert-Schneider-Straße 1
- Roßdörfer Straße
- Beckstraße
- Noackstraße
- Soderstraße
- Teichhausstraße
- Hügelstraße
- Alexanderstraße
- Landwehrstraße
- Blütenallee
- Hanauer Straße
- Rheinstraße
- Karlstraße
- Neckarstraße
- Dieburger Straße
- Flotowstraße
- Schepp Allee
- Eschollbrücker Straße
- Heidelberger Straße
- Felsingstraße
- Mauerstraße
- Mühltalstraße
- Heinheimer Straße
- Landskronstraße
- Kahlertstraße
- Heidelberger Landstraße
- Klappacher Straße
- Dolivostraße
- Nußbaumallee
- Reuterallee
- Landgraf-Georg-Straße
- Gräfenhäuser Straße
- Jägertorstraße
- Julius-Reiber-Straße
- Danziger Platz
- Haardtring
- Rhönring
- Spessartring
- Lichtwiesenweg
- Marktplatz
- Donnersbergring
- Dornheimer Weg
- Moldenhauerweg
- An der Windmühle
- Kranichsteiner Straße
- Wilhelm-Leuschner-Straße
- Anne-Frank-Straße
- Weiterstädter Straße
- Bessunger Straße
- Groß-Gerauer Weg
- Von-Ketteler-Straße
- Michaelisstraße
- Schloßgartenstraße
- Nieder-Ramstädter Straße
- Ulvenbergstraße
- Bergschneise
- Inselstraße
- Fuchsstraße
- Händelstraße
- Grafenstraße
- Wiesenstraße
- An der Posch
- Goethestraße
- Schwarzer Weg
- Hilpertstraße
- Moltkestraße
- Schwarzwaldring 3
- Taunusstraße
- Steubenplatz
- Am Oberfeld 1
- Annastraße
- Fiedlerweg
- Pupinweg
- Jahnstraße
- Kirchbergweg
- Wachtelweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0320
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.07.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00