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2015/0320

Entwurf des Lärmaktionsplans - Teilplan Straße für die Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 28.07.2015

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424 Zeichen

Der Ballungsraum Darmstadt 234 
 
Abbildung 41: Kartiertes Hauptverkehrsstraßennetz im B allungsraum Darmstadt  
(© GeoBasis-DE / BKG 2015) 
 
Entlang der kartierten Straßen-(abschnitte) wurden die  Lärmberechnungen durchgeführt. 
Das Ergebnis der Berechnungen stellen Lärmkarten da r, in denen die örtliche Belastungs- 
situation grafisch dargestellt wird. 
 
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –

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1 
Voruntersuchung 
Einführung Tempo 30 nachts - Frankfurter Straße zwischen  
Willy-Brandt-Platz und Kreuzung  
Kasinostraße / Frankfurter Str. / Rhönring 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Harry Korn    -    Dieter Pawelke    -     Abteilung Kartographie 
 
Vermessungsamt   -   Oktober 2014

2 
Voruntersuchung  
Einführung Tempo 30 nachts Frankfurter Strasse  
Einleitung 
Nach der erfolgreichen Umsetzung von Tempo 30 nachts in der Heinrichstraße als 
Maßnahme des Lärmaktionsplans wird die Umsetzung der Maßnahme für die 
Frankfurter Straße zwischen Willy-Brandt-Platz im Süden und der Kreuzung 
Kasinostr./Rhönring/Frankfurter Str. im Norden untersucht. Die Gesamtlänge beträgt 
ca. 850 m. 
 
Lage 
Die Frankfurter Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und  Kahlertstraße wird geprägt 
durch eine durchgehende 4-5 stöckige Wohnbebauung aus der Gründerzeit auf der 
Westseite und dem Herrngarten auf der Ostseite.  
Zwischen Kahlertstr./Schloßgartenstr. und der Kreuzung 
Kasinostr./Rhönring/Frankfurter Str. ist die 4-5-stöckige Bebauung beidseitig um ca. 
5 m zurückversetzt. Dieser Straßenabschnitt trennt das Johannesviertel vom 
Martinsviertel und bildet eine wichtige Verbindung aus dem Darmstädter Norden in 
das Zentrum. 
Der FNP weist das Gebiet als "allgemeines Wohngebiet" aus. 
Straßenverkehr 
Die Frankfurter Straße ist im Bereich Willy-Brandt-Platz bis Pallaswiesenstraße  mit 
durchschnittlich ca. 12.000 Fahrzeugen (DTV) und  von Pallaswiesenstraße bis 
Rhönring mit ca. 9250 Fahrzeugen (DTV) eine stark befahrene Gemeindestraße. 
Zwei Kreuzungen sind ampelgeregelt. 
ÖPNV 
Auf der  Frankfurter Straße verkehren die Straßenbahnlinien 4, 5, 6, 7 und 8.  Der 
durchschnittliche Tramverkehr (24h) beträgt ca. 543 Züge, davon verkehren nachts 
ca. 68 Straßenbahnen.  
Zwischen Willy-Brandt-Platz und Pallaswiesenstraße fahren die Bus-Regionallinien 
5515/16 und 751 in der Zeit von 22:00-6:00  -15 x bzw. 4 x.

3 
Betroffenheit 
Zwischen Willy-Brandt-Platz und Kreuzung Rhönring/Kasinostr. haben 566 Personen 
einen Haupwohnsitz und 16 einen Nebenwohnsitz. 
Insgesamt sind 582 Personen betroffen (Stand 2012). 
Lärmberechnung 
Die "Lärmschutz-Richtlinien-StV" vom 23.11.2007 sieht eine Berechnung des 
mittleren Beurteilungspegel am Immissionsort nach der RLS-90 vor. 
Um eine möglichst genaue Aussage der Immissionpegel zu erreichen wurden auf 
dem Abschnitt Frankfurter Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Kreuzung 
Frankfurter Str./Kasinostr./Rhönring acht repräsentative Gebäude ausgewählt. 
Es werden die Fälle V
max 50 und Vmax 30 untersucht und verglichen. 
Berechnung der Fassadenpegel  Frankfurter Straße 
L I M A -Version: 5.3.0.1 - ©Stapelfeldt Ingenieursgesellschaft mbH 
Beurteilungszeitraum: 22:00 - 06:00 Uhr 
Berechnungsgrundlage: RLS 90 
Aufpunktdefinition: umlaufende Punkte   
Berechnungshöhe: 4.00 m 
Abstand von der Fassade: 0.10 m 
 
Berechnung nach RLS-90 (Lichtsignalanlagen berücksichtigt) 
Strasse Hausnummer Punktnr. Fassadenpegel 
dB(A) Vmax 50 
Fassadenpegel 
dB(A) Vmax 30 
Diff 
dB(A). 
Frankfurter 
Straße 
2 1 61.64 59.50 2.14 
Frankfurter 
Straße 
3 2 58,85 56.73 2.12 
Frankfurter 
Straße 
24 3 59.73 57.44 2.29 
Frankfurter 
Straße 
46 4 59.54 57.23 2.31 
Frankfurter 
Straße 
23 5 61.38 58.54 2.84 
Frankfurter 
Straße 
66 6 58.52 55.47 3.05 
Frankfurter 
Straße 
39 7 56.31 53.33 2.98

4 
Ausschlaggebend für straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen sind  in allg. 
Wohngebieten ein Mittelungspegel von min. 60 dB(A) zwischen 22.00 und 06.00 Uhr 
(nachts) und eine Pegelminderung durch die Maßnahme um 2,1 dB(A) 
Dieser Mittelungspegel wird in der Frankfurter Str. zwischen Willy-Brandt-Platz und 
Kreuzung Frankfurter Str./Kasinostr./Rhönring überschritten. Durch die 
Geschwindigkeitsreduzierung wird eine Lärmreduktion von ca. 3 dB(A) erreicht. 
Somit sind straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Lärmminderung 
genehmigungsfähig
. 
 
Um den Einfluss der Straßenbahnen auf den Lärmpegel nachts zu beurteilen wurde 
ein Gesamtbeurteilungspegel durch energetische Addition des Straßen- und 
Schienenverkehrslärms für Vmax 50 und Vmax 30 ermittelt. 
 
Berechnung nach RLS-90 (Straßenverkehr) und Schall 03 (Schienenverkehr) 
Strasse Hausnummer Punktnr. Fassadenpegel 
dB(A) V
max 50 
Fassadenpegel 
dB(A) Vmax 30 
Diff. 
dB(A) 
Frankfurter 
Straße 
2 1 63.09 60.46 2.63 
Frankfurter 
Straße 
3 2 60.92 58.12 2.80 
Frankfurter 
Straße 
24 3 61.60 58.68 2.92 
Frankfurter 
Straße 
46 4 59.54 57.23 2.31 
Frankfurter 
Straße 
23 5 62.30 59.12 3.18 
Frankfurter 
Straße 
66 6 59.76 56.41 3.35 
Frankfurter 
Straße 
39 7 58.21 54.77 3.44 
GESAMT   Ø 60.77 dB(A) Ø  57.83 dB(A) Ø 2.94 
dB(A) 
 
 
Anlage 
Gesamtbeurteilungspegel (Hausfassaden)  des Straßen- und Schienenverkehrslärms 
Nacht nach RLS90 und Schall03 für V50 und V30

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Anhang C 340 
Anhang C:  „Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteil igung in der Stadt Darmstadt“ 
In der folgenden Tabelle sind die im Rahmen der 1. Öf fentlichkeitsbeteiligung für die Stadt Darmstadt eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen 
der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und Verbänd e stichpunktartig aufgeführt und mit einer Antwort der  Lärmaktionsplanung versehen. Doppel- 
te oder inhaltsgleiche Anregungen und Stellungnahmen sind zusammengefasst. Allgemeine, ortsübergreifende Anregungen und Stellungnahmen finden 
sich am Ende der Tabelle. Stellungnahmen, deren Beha ndlung in Kapitel 4.4 des vorliegenden Planentwurfes erfolgt, werden an dieser Stelle nicht ge- 
sondert wiedergegeben. 
 
Tabelle 140:  Ergebnisse der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadt Darmstadt 
Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung 
Kranichsteiner 
Straße (L3097) 
Bereich Siemens- 
straße 
Lkw Verkehr mit überhöhter Geschwindigkeit, verursa cht star- 
ken Lärm  
Forderung: Tempolimit 30 km/h 
Die Voraussetzungen für Tempo 30 liegen dort nicht vor. Es handelt sich nur um einzelne Lkw, so dass s ich 
die erforderliche Mindestminderung des Verkehrslärms um 3 dB (A) nicht ergibt. Die Situation wird aber von 
der Stadt Darmstadt beobachtet. 
Bismarckstraße 
Bereich Wilhelm-
Leuschner-Straße 
Pflaster muss getauscht werden, ist defekt und veru rsacht Lärm, 
Bushaltestelle vor der Tür – Schulkinder 
Johannisviertel: Schleichverkehr , zu viel Durchgangsverkehr 
Forderungen:  
1. Neues Pflaster,  
2. Verlegung der Bushaltestelle,  
3. im Johannesviertel: Verlegung des Verkehrs 
 
 
 
 
1. Eine neue Decke wird aufgebracht, kein neues Pflaster 
2. Heag hat die Busse auf den aktuellsten Stand ausgerüstet, Nahverkehrsplan: Zeiten sind festgelegt  
3. Durchgangsverkehr zu verlegen ist nicht möglich. 
Eschollbrücker 
Straße  
 
- Bereich Wilhelm-Leuschner-Schule: 
Bushaltestelle vor der Tür, zu laut – lärmende Schüler aus der 
Abendschule, abendliche „Party“.  
Forderung: Verlegung Bushaltestelle zum Parkplatz u nd Ein- 
kaufszentrum hin oder vor Parkplatz Aldi 
- Bereich Heimstättensiedlung: 
Raserei, hohes Fahrzeugaufkommen, schadhafter Straßenbelag 
Forderung: 
Blitzersäule, 
Flüsterasphalt ab Ortseingang 
- Kreuzung Anne-Frank-Straße in Höhe Nettomarkt: 
Aufstellen einer Fußgängerampel wegen überhöhter Ge - 
schwindigkeit in Nähe des Ortsausgangs und erhöhten  Lkw-
Aufkommens seit Eröffnung der Autobahnabfahrt Pfungstadt.. 
Die Bushaltestelle wurde vor Kurzem behindertengere cht umgebaut und kann leider nicht verlegt werden, 
sie ermöglicht die gute Erreichbarkeit von Schule, Kindergarten und Einkaufsmärkten sowie Arztpraxen 
 
 
 
 
 
 
Anregung wird geprüft 
Zur Zeit nicht geplant. Flüsterasphalt wird vorerst nicht mehr verwendet, erste Erfahrungen abwarten 
 
Im Rahmen der Entwicklung der Konversionsflächen wi rd eine Ampelanlage im Bereich Bergschneise instal-
liert. 
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –

Anhang C 341 
Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung 
Arheilgen Wei- 
terstädter Str. 
Straßenlärm, Erschütterungen durch schlechten Straße nbelag, 
Tempo 30 wird selten eingehalten, auch vom Bus nich t, er fährt 
alle 7-8 min. am Haus vorbei  
Forderungen:  
1. Kontrollen und Blitzer,  
2. Instandsetzung des Straßenbelags 
3. Einsatz kleinerer Busse oder Fahrplanänderungen 
Die Weiterstädter Straße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.  
Rüdesheimer Str. - Schlaglöcher von der Kreuzung mit der Karlsruher Straße über 
Danziger Platz, Südbahnhof bis zum Haardtring,  
Forderung: im Zuge der Kanalisierungsarbeiten einen  Flüster- 
asphalt zur Erneuerung der Fahrbahndecke, 
Geschwindigkeitskontrollen wegen überhöhter Geschwindigkeit 
Tempolimit 30 km/h (ab 20 Uhr) 
- Bereich Einkaufszentrum: 
Straßenbelag defekt, Auswärtsverkehr von Gelände bi egt links 
anstatt rechts ab, gilt auch für ADAC-
Abschleppwagen und 
Polizei, nachts reger Tankstellenverkehr, auch Anlieferung. 
Forderung: Straßenbelag verbessern,  
Abbiegen aus Einkaufszentrum verbieten, entsprechen de Barri- 
ere in Straße einbauen. 
Anlieferverkehr von Lebensmitteln nachts untersagen. 
Lärm durch Säubern der Parkanlagen,  
Mangelnde Barrierefreiheit des Überwegs an der Kreuzung. 
Mittelfristig ist eine Grundsanierung geplant zwischen Karlsruher Straße und Danziger Platz / Südbahnhof, 
Flüsterasphalt wird in den nächsten Jahren nicht verwendet. 
 
 
Wird an Kommunalpolizei weitergeleitet. 
Die Voraussetzungen der StVO zur Einrichtung eines Tempolimits 30 km/h liegen nicht vor. 
 
Rüdesheimer Straße ist in der Sanierungsplanung. Pr oblem der Abbieger nach links ist bekannt, soll pla - 
nungsmäßig gelöst werden.  
 
 
 
 
 
Nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung, da kein Straßenverkehrslärm. 
Nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. 
Heinrichstraße Tempo 30 und Flüsterasphalt sind gute Lösung,  
Asphalt hat schon Schäden, 
Lkw-Verkehr trotz Verbot  
Umweltzone einrichten 
Forderung: Kontrollen und Blitzerampel 
Tempolimit 30 km/h auch tagsüber, 
Neue Verkehrsführungen von Heinrichstr. umleiten, 
evtl. Einbahnstraßen einrichten, 
Lärmreduzierender Asphalt 
Stadteinwärts gibt es wenig Lkw Verkehr, 3,5 t sind nicht erfasst, 
Schäden hat die lärmoptimierte Asphalt nicht. Es gibt Fahrrillen vor der Ampel. 
Im nächsten Luftreinhalteplan ab 2.Jahreshälfte 201 5 wird das Lkw- Fahrverbot verschärft, d.h. auch in die 
Heinrichstraße dürfen tagsüber noch Be-und Entlader einfahren. 
Blitzersäule wurde an der Kreuzung Inselstraße aufgestellt   
Tempolimit 30 km/h tagsüber ist nach StVO nicht statthaft,  
Eine Änderung der Verkehrsführung ist nicht möglich aufgrund des bestehenden Straßennetzes  
auch keine Einbahnstraßenregelung 
Lärmreduzierender Asphalt ist im Rahmen der 1. Stuf e der Lärmaktionsplanung zwischen 
Wiener Straße und 
Heidenreichstraße eingesetzt worden. 
Arheilgen Frank-
furter Landstraße 
- Bereich Haltestellen Fiedlersee und Fuchsstraße: d ie breiten 
Fugen erzeugen Lärm, auch angepasste Geschwindigkei t er- 
zeugt Reifenabrollgeräusche  
1. Ein Austausch des relativ neuen Straßenbelags ist nicht möglich  
2. Tempo 30 km/h nicht realisierbar aufgrund Verwal tungsrichtlinien des Bundes; würde Nachteil für Str a- 
ßenbahn bedeuten (Reisezeitberechnungen) 
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –

Anhang C 342 
Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung 
Forderungen  
1. Austausch Straßenpflaster, (farbiges am besten), 
2. Geschwindigkeitsred. von 40 auf 30 km/h – zumindest nachts 
- Bereich nördlich der Kreuzung mit der Messeler Straße: 
Bahnen bringen Erschütterung in den Vitrinen 
nächtlicher Fahrplan – zu laut. „Flüstergleis“ für Straßenbahnen 
 
 
 
Die Gleise wurden erst vor kurzem neu eingebaut. Da her ist eine relative Laufruhe garantiert. Erschütt erun- 
gen sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.  
 
B3 zwischen Wix-
hausen und Ar- 
heilgen 
Forderung: Dammaufschüttung oder Schutzwand zum Sch utz 
der angrenzenden Wohngebiete Wixhausens 
Kein Lärmkonflikt in den angrenzenden Wohngebieten.  Die Wohnbebauung der Händelstraße ist mit bis 
maximal 55 dB (A) tags und 45 dB (A) nachts kartiert. 
Erbacher Straße, 
Bereich Edel- 
steinviertel 
Wochenend- und Berufsverkehr, Ausbau des Edelsteinv iertels, 
viele Besucher am Oberfeld  
Forderungen: 
1. Tempolimit 30 km/h  
2. Flüsterasphalt, 
3. Lkw Durchfahrtsverbot, 
4. Fahrbahnschwellen an Haltestellen  
5. Sperrung für Durchgangsverkehr, 
6. Ampel vor Hofgut Oberfeld, Zebrastreifen 
7. Besucherparkplatz am Oberfeld 
 
 
1., 2. und 4.: Entwurfsplanung läuft, 2015/2016, Tempolimit 30 km/h geplant,  
 
3. Lkw-Durchfahrtsverbot ist in der gesamten Stadt Darmstadt vorhanden 
5. Eine Sperrung für den Durchgangsverkehr kommt ni cht in Betracht. Bei der Neubebauung des Edelstein-
viertels handelt es sich um eine an eine bestehende  Straße heranrückende Wohnbebauung. Lärmbelastun- 
gen sind bauseits zu lösen und können nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. 
6. Fußgängerampel geplant, bedarfsgesteuert 
7. keine Fragestellung der Lärmaktionsplanung 
Bleichstraße 
Bereich Lilienpa- 
lais 
durch Bebauung im Klinikgelände mehr Lärm, durch Pa rkplatz 
/Sparda etc. schallt der Lärm, ab 5 Uhr morgens Lkw  Lärm, star- 
ker Schmutz durch Abgase, 
Rush Hour: Stau Grafenstraße – Kasinostraße  
Forderung: Verbote für Lkw aussprechen 
Lkw-Durchfahrtsverbot ist in der gesamten Stadt Darmstadt vorhanden. Es gilt zwischen 20 Uhr und 6 Uhr  für 
alle Lkw. Zwischen 6 und 20 Uhr sind nur noch ortsa nsässige Lkw sowie Be- und Entlader in Darmstadt mi t  
Inkrafttreten des Luftreinhalteplans ausgenommen. V erkehrszählungen haben ergeben, dass das Lkw-
Verkehrsaufkommen bereits mit den bisherigen Beschr änkungen gesunken ist. Durch häufigere Kontrollen 
kann das Ergebnis verbessert werden. Schmutz und Ab gase sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung, 
sondern des vorhandenen Luftreinhalteplans, der das  Lkw-Durchfahrtsverbot beinhaltet und der neu einzu - 
richtenden Umweltzone. 
Pallaswiesenstr. 
Bereich Johan- 
nesviertel 
ist eine Tempo 30 Straße, wird nicht eingehalten, gerade nachts, 
Forderung: Kontrollen / Blitzer 
vier Buslinien (u.a. mit Hybridbussen) verursachen Hauptlärm  
Forderung: Fabrikatswechsel auf Mercedes citaro oder MAN 
Kein Lärmkonflikt in diesem Bereich. Die Lärmbelast ung ist bis maximal 60 dB (A) tags und 50 dB (A) na chts 
kartiert. 
Es sind Testfahrten mit Elektrobussen geplant, die Testfahrten mit Hybridbussen sind abgeschlossen 
. 
Rhönring, Robert-
Schneider-Straße 
1. Rhönring, Nähe Einfahrt aus Frankfurter Straße, e in zu tief 
sitzender Gullideckel erschüttert bei Verkehr die g anze Häuser- 
reihe, 
2. Stop- and Go-Verkehr, 
3. Rhönring, Spessartring: Tempolimit 30 km/h, 
1. Rhönring: Gullideckel wurde von der Stadt Darmstadt überprüft und das Scheppern beseitigt. 
2. Stop-and-Go-Verkehr: Die Verkehrsüberlastung im Rhönring sollte durch die Nordostumgehung reduziert 
werden (vgl. LAP 1. Stufe). Das Projekt wurde jedoc h -u. a. auch aufgrund eines Bürgerentscheids - auf gege- 
ben. 
3. Aufgrund des Abstandes der Wohnbebauung zur Stra ße mit Vorgärten erreicht die durch ein Tempolimit 
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –

Anhang C 343 
Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung 
4. laute Musik, Abgase ab 5 Uhr morgens im Berufsverkehr, 
5. nächtlicher Lkw Verkehr, 
6. Robert-Schneider-Straße ist Tempo 
30, wird mit Vollgas als 
Abkürzung benutzt, lautes Kopfsteinpflaster 
 
erreichbare Lärmreduzierung im Gegensatz zu einigen  Straßen mit Wohnhäusern unmittelbar am Straßen- 
rand nicht das gesetzlich vorgeschriebene Minimum der Lärmreduzierung. Daher hier nicht umsetzbar. 
4. Musik-Lärm und Abgase sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.  
5. Nächtlicher Lkw-Verkehr ist in Darmstadt aufgrund des Lkw-Durchfahrtsverbots für alle Lkw unzulässig. 
6. Robert-Schneider-Straße: Diese Straße ist nicht ka rtiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionspl a- 
nung. Aufgrund der geringen Straßenbreite kein Durchfahrtsverkehr, langsames Fahren nötig. 
Roßdörfer Straße Verstärkter Busverkehr, laute Busse 
Forderung: 
Haltestelle Beckstraße verlegen 
Umleitung oder Umstellung der Zeiten des Bus- und S traßen- 
bahnverkehrs Linie 2+9 
Wegen des Tempolimits 30 km/h nachts in der 
Heinrichstraße 
werde die Roßdörfer Straße als Abkürzung genutzt. 
Trotz des Busverkehrs stellt die Roßdörfer Straße östlich der Beckstraße kein Lärmkonflikt dar, da die Lärmbe- 
lastung in diesem Bereich nicht über 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts kartiert ist. 
Die geplante Straßenbahnlinie zur TU Lichtwiese über die Georg-Büchner-Schule und Lichtwiese wird in ca. 5 
Jahren Entlastung bringen. 
Die Möglichkeiten neuer Verkehre zur Umgehung der n achts temporeduzierten Heinrichstraße wurden vor 
Einführung des Te 
mpolimits geprüft. Die Roßdörfer Straße ist für Umfah rungsverkehr wegen Tempolimits, 
Rechts-vor-links-Verkehrs und Einbahnstraßenregelung ungeeignet. 
Frankfurter Stra- 
ße 
- Abschnitt von Pallaswiesenstraße bis Rhönring: 
Lärm tagsüber und nachts durch starke n Straßenverkehr, den 
gestiegenen Straßenbahnbetrieb, den Kopfsteinpflaste rbelag 
und die Schlaglöcher der Straße. 
Forderungen: 
1. Einbahnstraßenregelung 
2. Tempolimit 30 km/h 
3. Entfernung des Kopfsteinpflasters im Gleisbereich 
4. besser gebettete Straßenbahnschienen 
5. Neubau des maroden Straßenbelags mit Flüsterasphalt. 
 
- Abschnitt Willy-Brandt-Platz bis Pallaswiesenstraße: 
Forderung Tempolimit 30 km/h, ausgewiesene Fahrradspuren  
Zunächst erfolgten eine Erneuerung der Deckschicht im Gleisbereich zwischen Willy-Brandt-Platz und Pal las- 
wiesenstraße sowie ein Austausch des Kopfsteinpflasters. 
 
 
 
Eine Einbahnstraßenregelung ist aufgrund des Straßennetzes nicht möglich 
Zwischen Willy-Brandt-Platz und der Kreuzung Rhönri ng/Kasinostraße ist die Einführun 
g eines Tempolimits 
30 km/h nachts geplant. 
 
Die Straßenerneuerung ist geplant und soll nach Absc hluss der Arbeiten an der Bismarckstraße, die ja auc h 
eine wichtige Maßnahme zu Lärmreduktion darstellt, begonnen werden. 
Wird zu gegebener Zeit von der Stadt Darmstadt entschieden 
Heidelberger 
Straße 
- zwischen Landskronstraße und Bessunger Straße: 
Lärm der vier Spuren und Straßenbahnlärm 
Forderungen: 
Lärmarmes Gleisbett für die Straßenbahn, 
Temporeduz. des Kfz-Verkehrs auf 30 km/h, zumindest nachts,  
eine 
Engstelle, wie in diesem Abschnitt im Wohngebiet ni cht 
vierspurig – besser: zweispurig ausbauen 
- Kreuzung Landskronstraße: 
Verkehrszunahme des Verkehrs auch durch Gewerbegebi et, 
Schwerlastverkehr, Motorräder mit Vollgas,  
Lärmarmes Gleisbett ist mittelfristig in Planung fü r 2016/ 2017, Straße wird überplant, auch ein Radweg  ist 
angedacht. 
 
 
 
 
 
Neues Gewerbegebiet verändert Verkehrsströme,  
 
 
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –

Anhang C 344 
Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung 
Signalhörner von Polizei und Krankenwagen 
Nähe Prinz-Emils-Garten: unnötiges Einschalten von Martinshorn 
bei Krankenwagen, gerade nachts bei leeren Straßen. Der Ein- 
satz sollte daher von 22 Uhr bis 6 Uhr verboten werden. 
Straßenbahn: Lücke des Grüngleises schließen, Arbeit en mit 
lärmgedämmten Maschinen. 
Zu schnelles Fahren: Tempolimit 30 km/h nebst Kontrollen. 
Bereich Kreuzung Annastraße: 
Lärm durch Straßenbahnen und Autos auf dem Kopfstein pflas- 
ter rundum die Straßenbahnschienen. 
Signalhorn-Einsatz ist Entscheidung der Polizei und der Krankenwagen. Zur Zeit keine Abhilfe möglich. 
 
 
 
Stadt Darmstadt leitet Forderung an HEAGmobilo weit er. Maschinenlärm ist nicht Gegenstand der Lärmakti - 
onsplanung. 
Die Voraussetzungen der StVO zur Einrichtung eines Tempolimits 30 km/h liegen nicht vor. 
 
Derzeit ist hier keine Straßensanierung und Schienensanierung geplant. 
Landgraf-Georg-
Straße (B26) 
- Bereich Kreuzung Beckstraße und Elisabethenstift: 
Forderung: 
Neuer Straßenbelag wegen starken Verkehrslärms,  
Kontrollen für Lkw Fahrer in „Verbotsstraßen“ 
Umleitung des Lkw-Verkehrs 
- Bereich Kreuzung Fiedlerweg: 
Stärkere Überwachung des Lkw-Durchfahrtsverbots  
Erneuerung des Straßenbelags 
Bereich Jugendstilbad: 
Erneuerung des Straßenbelags 
Es ist beabsichtigt, den Knotenpunkt Bereich Landgr af-Georg-Straße / Beckstraße im Jahr 2013 neu zu as- 
phaltieren. Im Frühjahr 2013 wurden in der Landgraf -Georg-Straße von der Beckstraße stadtauswärts bereits 
Unebenheiten im Asphalt entfernt. 
Umleitung des Lkw Verkehrs nicht möglich. In der Fo rtschreibung des Luftreinhalteplanes ist ein Lkw- D urch- 
fahrtsverbot auch tagsüber vorgesehen, d.h. der Ber eich wird entlastet, da nur Be-und Entlader zufahrt sbe- 
rechtigt sein werden. 
Lkw Kontrollen finden mehrmals monatlich im Stadtgebiet statt. 
Es ist eine grundhafte Erneuerung des Abschnitts Fi edlerweg bis Ostbahnhof geplant. Baubeginn soll im 
Herbst 2015 sein. 
Derzeit keine Maßnahmen geplant. 
Hindenburgstr. sehr verkehrsintensiv, Sirenen von Feuerwehr und Kr ankenwa- 
gen 
Forderungen: 
Lärmreduzierter Asphalt 
Verkehrsführung des Durchfahrtsverkehr 
über Haardtring zur 
Karlsruher Str.,  
Polizeikontrollen für frisierte, zu laute Auspuffe 
Flüsterasphalt wird zur Zeit nicht mehr verwendet, es müssen erste Ergebnisse abgewartet werden, 
Änderung der Verkehrsflüsse aufgrund bestehender Belastung vom Haardtring zur Zeit nicht möglich. 
Nd.-Ramstädter 
Straße 
morgendliche Sattelschlepper ab 6 Uhr, optische Ver engung 
der Fahrbahn durch Bäume und Sträucher führen zur G e- 
schwindigkeitsreduzierung. 
Forderungen: 
Aufbau von Starenkästen (Blitzattrappen),  
Ausbesserung Straßenbelag, 
Lkw Kontrollen,  
Fahrbahnverengung durch 
Begrünung im Straßengraben, 
(Georg-Büchner-Schule bis Parkplatz 98er Stadion 
2013 wurde der Straßenbelag grundhaft erneuert, Begrünung mit Büschen ist geplant, 
 
Lkw Kontrollen finden mehrmals monatlich im Stadtgebiet statt. 
 
Anregung für aktive Blitzersäulen wird geprüft. 
 
Der Bereich ab Lichtwiesenweg soll nach derzeitigem Stand im Zusammenhang mit 
Straßenbahnneubau und 
Stadion neu beplant und saniert. werden. 
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –

Anhang C 345 
Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung 
Noackstraße erhöhter Verkehrslärm wegen Marktplatz Bessungen, B ewohner 
haben Terrassen bereits „eingemauert“ trotz Barrieren 
Forderungen: 
Barrieren, 
Blitzer in der Noackstraße – 
auch für alle vierspurigen Straßen 
innerhalb Darmstadts,  
Entfernungs- 
Hinweisschilder auf den „Marktplatz“ in der 
Noackstraße 
Die Noackstraße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. 
 
Soderstraße Zufahrt zu Mercksplatz mit Parksuchverkehr störend.  Anwohner- 
parkplätze Mercksplatz gewünscht, Soderstraße als Ei nbahn- 
straße- Einfahrt/Ausfahrt von Landgraf-Georg- Straße oder 
Teichhausstraße, indem Zufahrt wieder aufgemacht wir d 
(=Ausfahrt) als Einbahnstraße. 
Die Soderstraße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.  
Anwohnerparken ist geplant, 
Mercksplatz wurde befestigt und soll bewirtschaftet werden, 
Anregungen werden in dem Zusammenhang geprüft. 
Donnersbergring - Kreuzung Groß-Gerauer Weg. Sehr lärmintensiv 
Forderungen:  
Tempolimit, Reduzierung Martinshörner, Lkw-Kontrollen 
- Bereich Rüdesheimer Straße: Geschwindigkeitsbegre nzungen 
auf Donnersbergring und Karlsruher Straße 
Bei diesen Hauptverkehrsstraßen ist Straßenverkehrsführung nicht veränderbar. 
Aus Lärmschutzgründen ist nach den Richtlinien des Bundesministeriums eine Reduktion der Geschwindig- 
keit in diesem Bereich nicht möglich. Die Anregung wird aus Verkehrssicherheitsgründen noch geprüft we r- 
den. 
Signalhorn-Einsatz ist Entscheidung der Polizei und der Krankenwagen. Zur Zeit keine Abhilfe möglich. 
Lkw Kontrollen werden mehrmals monatlich durchgeführt. 
Hügelstraße Motorradfahrer und frisierte Kfz an Wochenenden und  späten 
Abendstunden, außerdem laute Kirchenglocke der Stadtkirche 
Ggf. Geschwindigkeitsüberwachung, 
Glockengeläut ist kein Verkehrslärm und damit nicht Bestandteil der Lärmaktionsplanung. 
Alexanderstraße Geschwindigkeitsüberschreitungen Geschwindigkeitskontrollen. 
Kasinostraße Kreuzung mit Landwehrstraße:   
keine Nachtruhe, da Lärm von Lkw so laut ab 4:30 Uhr,  
Straßenschäden 
Für Lkw ist Kasinostraße eine Hauptverkehrsstraße. E s besteht in Darmstadt ein Nachtfahrverbot für alle  Lkw 
ab 3,5 t zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. Insofern ist Lk w-Lärm ab 4:30 nicht nachvollziehbar. Ggf. sind Lkw -
Kontrollen vor 6 Uhr erforderlich. Zur Tageszeit zwischen 6 Uhr und 20 Uhr gilt das Lkw-Durchfahrtsverbot für 
den Transitverkehr und ab Mitte des Jahres 2015 darf nur noch Lieferverkehr tagsüber einfahren. 
Der Bereich Kasinostraße Ecke Landwehrstraße wird hin sichtlich der lärmverursachenden Schadstellen im 
Straßenbelag überprüft. 
Blütenallee Trotz Tempo-30-Zone fahren Fahrzeuge zu schnell von der Fritz-
Meißner-Anlage auf Blütenalleeeinfahrt. 
Die Blütenallee ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. 
Die Situation wird von der Stadt Darmstadt überprüft. 
Hanauer Straße 
(B26) 
Bereich Edelsteinviertel: Jedes Fahrzeug sei zu hören. 
Forderungen: 
Verbesserung der Asphaltierung (Flüsterasphalt), 
vorhandene Schallschutzmauer erweitern, 
Nach Berechnungen genügt Schallschutzmauer zum Schutz des Wohngebietes. 
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –

Anhang C 346 
Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung 
Fahrgeschwindigkeit reduzieren 
Unterführung mit schallschluckender Verkleidung ausstatten. 
Rheinstraße  - Bereich Siedlung Tann: 
Erhöhte Straßenlage der A 672, stark erhöhte Geschwi ndigkeit 
einzelner Verkehrsteilnehmer 
Forderungen: 
1. Lärmschutzwand entlang südlicher Überleitung von  der A5 
zur A672 bis zu den Hundevereinen (Brücke über Straßenbahn)  
2. Aufbau eines Blitzgerätes möglichst mit Rotlicht blitzer in 
Fahrtrichtung Darmstadt Ecke An der Posch Villa Tann 
3. Führung der Straßenbahn auf einem Rasengleis soba ld die 
neue Strecke gebaut wird  
4. Anbindung der A 672 an die Umgehungsstraße in Gri es- 
heim/Nordring, hierdurch würde auch ein Unfallschwe rpunkt 
deutlich vermindert. 
- Bereich Waldkolonie / Europaviertel und Pupinweg: 
Viele Autos fahren in dem Bereich, in dem noch ein Tempolimit 
60 km/h vorgeschrieben ist, deutlich schneller, bis zu 100 km/h. 
Forderung: Geschwindigkeitskontrollen. 
Die Anregungen werden geprüft. 
 
1 Die lärmtechnische Berechnung durch Hessen Mobil 
hat ergeben, dass hinsichtlich der Umbaumaßnahme 
der südlichen Überleitung von der A 5 zur A 672 keine wesentliche Änderung vorliegt. Die Pegelerhöhungen 
liegen an den betroffenen Wohngebäuden im Bereich v on 0,3 – 0,5 dB (A) – nötig wären hierfür 3 dB (A).  – 
somit sind Lärmschutzmaßnahmen zu Lasten des Bundes in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. 
Die Wohnhauseigentümer (Gebäude müssen vor 1.4.1974  errichtet worden sein) können aber Anträge auf 
Lärmsanierung stellen (passive Lärmschutzmaßnahmen a m Gebäude). Hessen Mobil wird eine entsprechen- 
de Einzelfallprüfung durchführen 
3. Hinsichtlich des Aufbaus des Gleises 
für Straßenbahn wird eine entsprechende Dämmung vorg esehen 
werden.  
4 Gemäß der Stellungnahme von Hessen Mobil stellt di e hier vorgeschlagene Anbindung keine Lärmschutz- 
maßnahme dar.  
 
Anregung wird an Kommunalpolizei weitergeleitet. 
Karlsruher Straße 
(B3) und A5 
Die Karlsruher Straße und die auf einer Rampe geführ te Auto- 
bahn A5 stellen bei Westwindlagen starke Lärmquellen dar. 
Forderungen: 
Die Lärmschutzwand der A5 bis nach Kurve fortführen . Lärm- 
schutzwand der A5 in dem Streckenabschnitt, wo das Straßenni- 
veau der A5 über dem Niveau der Waldoberkante liegt, wie z. B. 
bei der Autobahnbrücke über die Bahnlinie. 
Lärm von Karlsruher Straße durch Lärmschutzwand an Westseite 
des Waldstückes eindämmen. 
Fortführung der Lärmschutzwand auf der A5 war wiede rholt Gegenstand der Forderungen der Stadt Darm-
stadt. Der Straßenbaulastträger hat diese Forderung abgelehnt, da die Lärmwerte hier eingehalten werden.  
 
Forderungen bzgl. Lärmschutzwand Karlsruher Straße wird geprüft. Karlstraße Bereich zwischen Heinrichstraße und Goethestraße: 
Karlstraße durch Straßenlärm/ Raser, Straßenbahn und K opf- 
steinpflaster belastet. 
Forderung: 
Tempo 30 nachts, oder Umwidmung als Fahrradstraße 
Tempo 30-Regelung ist in Karlstraße nicht möglich. B elastungen sind bekannt, leider ist Tempo 50 die Re - 
gelgeschwindigkeit und kann hier nicht geändert werden. 
Eine Umwidmung als Fahrradstraße kommt wegen des Verkehrsaufkommens nicht in Betracht. 
Neckarstraße Kreuzung Hügelstraße / Neckarstraße: 
Lärmzunahme durch viele Lkw 
Forderungen: 
Eine Tempo 30 Regelung ist in diesem Bereich nach den gesetzlichen Vorgaben nicht möglich.  
 
Lkw-Kontrollen finden mehrmals monatlich statt. Verlegung der Kontrollpunkte werden angeregt.  
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –

Anhang C 347 
Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung 
Nachts Tempo 30, mehr Kontrollen der Lkws nachts,  Es besteht in Darmstadt ein Nachtfahrverbot für alle Lkw ab 3,5 t zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.  
Flotowstraße Nutzung der Flotowstraße/Schwarzer Weg als Abkürzung  für 
den Durchgangsverkehr, insbesondere aus dem Osten D arm 
stadts und des Umlandes in Richtung Martin-Luther-K ing-Ring 
und Carl-Schenk-Ring. 
Forderungen: 
- Parkbuchten in Verbindung mit Anpflanzungen 
- Fahrbahnmarkierungen im Kreuzungs- / Einmündungsbereich 
- Geänderte Verkehrswegeführung (Einbahnstraßensystem) 
- 
Abbiegeverbot von der Dieburger Straße nach rechts i n die 
Flotowstraße und umgekehrt nach links in die Dieburger Straße 
- Reduzierung der Fahrbahnbreite auf der Bahnbrücke b zw. 
vollständige Sperrung der Brücke für den Autoverkehr 
Kein Lärmkonflikt in diesem Bereich. Die Lärmbelast ung ist bis maximal 65 dB (A) tags und 55 dB (A) na chts 
kartiert. 
Eine Sperrung der Brücke und andere verkehrliche Ma ßnahmen waren bereits vor einigen Jahren Gegen- 
stand eine Anwohner/Innenbefragung in dem Gebiet mi t dem Ergebnis, dass die Zufahrt über die Brücke in  
beiden Richtungen weiterhin möglich sein soll- unte r anderem wegen der hierdurch erleichterten Einkauf s- 
möglichkeiten. Haardtring - Monitoring Flüsterasphalt zwischen Holzhof- und Schepp Allee 
 
- 
Bau der Westumgehung zwischen Eschollbrücker Straße und 
Rheinstraße zur Verkehrsreduzierung des Haardtrings. 
Durch den eingebauten lärmmindernden Splittmastixas phalt wird eine Lärmreduzierung von 5 bis 7 dB (A) 
erwartet. Eine abschließende Bewertung ist durch die Hochschule Darmstadt 2015 geplant. 
Eine Entlastung wird nicht erwartet, da am Westwald  eine Erschließungsstraße für das neue Gewerbegebiet 
geplant ist, die in Höhe Hilpertstraße in das Gebiet führen soll. 
Felsingstraße Die Felsingstraße als Anliegerstraße wird zur Umfahr ung der 
Ampelanlagen der Kreuzungen der Rüdesheimer Straße mit der 
Heidelberger Straße und dem Donnersbergring benutzt.  Lärm 
auch durch Parkplatzsucher der Comedy- Hall. Auch Lärm durch 
An- und Abfahrt en von Postfahrzeugen der Paketstation in der 
Felsingstraße. 
Forderungen: 
- Schließung der Felsingstraße zur Rüdesheimer Straße hin. 
-. Durchsetzen des Status Anliegerstraße durch Anliegerparken. 
- Lärmschutzwand Rüdesheimer Straße von Kreuzung Hei del- 
berger Straße bis Donnersbergring. 
Die Felsingstraße ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. 
 
Bei dem geplanten Um- und Ausbau der Rüdesheimer St raße zwischen Heidelberger Straße und Karlsruher 
Straße ist mit einer Reduzierung des Schleichverkehrs zu rechnen. 
Heidelberger 
Landstraße 
Bereich Kreuzung Karl-Ulrich-Straße: 
Forderung Tempolimit 30 km/h nachts 
Bereich Straßenbahnhaltestelle Von-Ketteler-Straße: 
Rasengleis positiv, aber Pflasterung an Haltestelle  verursacht 
Lärmzunahme, insbes. durch nicht haltende Straßenbahnen 
Forderung: Abschaffung der Straßenbahnlinie „Schnelle 6“ 
Lärmbelastung durch Kleinflugzeuge im Landeanflug a uf den 
Flughafen Egelsbach 
 
Eine Tempo-30-Regelung ist in diesem Bereich nach den gesetzlichen Vorgaben nicht möglich.  
 
Die Probleme mit der Haltestelle werden an Heagmobilo weitergeleitet. 
Die Straßenbahnlinie kann angesichts der künftigen E ntwicklung der Konversionsflächen nicht abgeschafft  
werden, es ist Ziel, den ÖPNV zu stärken, um den Individualverkehr reduzieren zu können  
 
- nicht Prüfungsgegenstand dieses Lärmaktionsplans für Straßenverkehrslärm 
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –

Anhang C 348 
Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung 
Mauerstraße Lärm durch Besucher des „Parliament of Rock“, Gespr äche von 
Rauchern im Freien, laute Verabschiedungen bis 5 Uhr morgens 
Forderung: Einführung einer Sperrstunde. 
Hierbei handelt es sich nicht um Straßenverkehrslär m, sondern um verhaltensbedingten Lärm. Für diese 
Lärmquellen ist eine Zuständigkeit der Lärmaktionsplanung nicht gegeben. 
Mühltalstraße 
Eberstadt 
Tempolimit 30 km/h, 
Erneuerung des schadhaften Fahrbahnbelags 
 
Es ist im Jahr 2015 eine partielle Deckenerneuerung geplant. 
Heinheimer Str. 
(L3097) 
Bereich zwischen Kranichsteiner und Dieburger Straße: 
Tempolimit 30 km/h wie im nördlichen Verlauf der He inheimer 
Straße. 
In diesem Bereich ist die Heinheimer Straße eine kla ssifizierte Straße (Landestraße), die dann in die K ranich- 
steiner Straße weiter verläuft. Die rechtlichen Hürd en für die Einführung eines Tempolimits 30 km/h nac hts, 
was noch mehr tagsüber gilt, sind in diesem Bereich deutlich höher. 
Dieburger Straße Bereich Komponistenviertel: 
Unverhältnismäßig viele Baustellen- Lkw (Muldenkipper) fahren 
täglich zur Grube Messel und wieder zurück, speziel l am frühen 
Morgen ab 5:30 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit. 
Das Verkehrsaufkommen ist hier nicht bekannt, es han delt sich offensichtlich um einzelne Fahrzeuge, die  
nach Verschärfung des Lkw Durchfahrtsverbotes auch tagsüber nicht fahren dürfen 
Landskronstraße Lärm durch frisierte Motorräder und Mopeds oder auch Lkw 
Forderung: Mehr Verkehrskontrollen durch die Polizei. 
Anregung wird weitergeleitet. 
Dornheimer Weg Ab Bahnbrücke bis Kreuzung Michaelisstraße: 
Forderung Tempolimit 30 km/h. 
Der Lärmpegel genügt nicht den gesetzlichen Vorgaben. 
A5 Ergänzung der Lärmschutzwand an der A5 nördlich des  Dar- 
mstädter Kreuzes in Richtung Weiterstadt. 
Da sich zwischen der A5 und der Waldkolonie der Wal dfriedhof befindet, beträgt in der Waldkolonie der 
Tagespegel bis 55 dB (A) und der Nachtpegel bis 50 dB (A) . Damit stellt der Bereich Waldkolonie keinen 
Lärmkonflikt dar. Des Weiteren liegen auch nicht di e rechtlichen Voraussetzungen für Lärmsanierungsmaß-
nahmen vor, so dass die Forderung nach einer Lärmsc hutzwand von Hessen Mobil erneut zurückgewiesen 
wurde. 
Geplante West-
randerschließung 
bzw. Erschließungsstraße Gewerbegebiet Süd/West: 
Verzicht auf Planung und Errichtung dieser Straße, d a diese 
erhebliche Verkehre auf sich ziehen und die Weststa dt völlig 
verlärmt werden würde. 
Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, bestehende Lärmkonflikte zu entschärfen, nicht aber in Planungspro- 
zesse für künftige Verkehrswege einzugreifen. Im Üb rigen sind bei der Neuerrichtung einer Straße die st ren- 
gen Grenzwerte der Lärmvorsorge (vgl. Kapitel 2.2.3 .1) zwingend einzuhalten, die den Betroffenen einen 
Anspruch auf einen deutlich besseren Lärmschutz bie ten als die Auslösewerte der Lärmsanierung. Die Be-
sorgnis erscheint daher unbegründet. 
Moldenhauerweg Bereich Waldkolonie insgesamt: 
Forderung: Tempo 30 km/h-Zone. 
Die Anliegerstraßen der Waldkolonie ist nicht kartiert und damit nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. 
 
allgemein Allgemeine Anregungen: 
- Verkehrsmengenreduzierung 
- Lkw Fahrverbot überwachen 
- Pförtnerampeln 
- weiterer Ausbau Rasengleis bei Straßenbahnen 
 
- Verkehrsmengenreduzierung wird angestrebt, die letzte Verkehrszählung ergab Reduktionen. 
- Lkw Kontrollen werden mehrmals monatlich durchgeführt. 
- Pförtnerampeln - Idee wurde 2014 geprüft im Rahmen des Luftreinhalteplanes, ist nicht umsetzbar. 
- Rasengleisausbau der Straßenbahnen in Richtung Eberstadt ist erfolgt. 
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –

Anhang C 349 
Örtlichkeit Anregung/Stellungnahme Antwort der Lärmaktionsplanung 
- Kreisverkehr statt Ampeln 
 
- Neuer Fahrbahnbelag 
- Einsatz für leisere Autohupen- Schilder „Nicht hupen!“ 
- Tempo 30 Zonen 
-An schönen Wochenendtagen verstärkte Kontrollen des Motor- 
radlärms 
- nach Fußballspielen 22 Uhr Autokorsos nicht durch  Wohnge- 
biete fahren lassen 
- kein Straßenneubau in Erholungsgebieten (Westrande rschlie- 
ßung) 
- Kopfsteinpflaster durch Asphaltierung ersetzen 
- Fahrbahnverengungen 
- 
Konzeption zur Innenstadtbelieferung mit Kleinmenge n durch 
einen Dienstleister 
- automatisierte Messung von Straßenlärm i.V.m. eine r Video- 
kamera zur Identifikation lauter Fahrzeuge – Beweismittel 
- kostenlose Ausleihe von Lärmmessgeräten- bessere Informati- 
onen dazu 
- leisere Busse (HEAG Fuhrpark) 
 
- Verhinderung der Auffächerung der Flugrouten über Darmst. 
- Eisenbahn-Güterverkehr 
- 
Streichung der ehemals geplanten Nordostumgehung au s 
dem Lärmaktionsplan der „Stadt Darmstadt“ der 1. St ufe. Statt- 
dessen soll Tempo 30 km/h auf allen wichtigen Straße n in Dar- 
mstadt eingeführt werden. 
- Kreisverkehr wird bei Um- bzw. Neuplanung generel l (Magistratsbeschluss) geprüft, neuer Kreisverkehr  
nördliche Einfahrt Eberstadt in Umsetzung. 
- Verbesserung des Straßenbelags in der Mollerstadt wird überprüft 
- „Nicht Hupen“ Schilder: Hupen sind innerorts nicht erlaubt, nur bei Gefährdung. 
- Tempo 30 wird realisiert, falls zulässig. 
- An Kommunalpolizei weitergeleitet. 
 
- Nicht regelbar durch Lärmaktionsplan. 
 
- Die Erforderlichkeit einer Straße wird geprüft. 
 
- Austausch Kopfsteinpflaster gegen Asphalt wird realisiert, falls möglich und zulässig (Denkmalschutz). 
-Fahrbahnverengung teilweise kontraproduktiv, da bremsen sehr lärmintensiv mit hohem Schadstoffausstoß. 
- Innenstadtbelieferung durch einen Dienstleister- wurde geprüft, ist jedoch nicht realisierbar. 
 
- an Kommunalpolizei weitergeleitet. 
 
- Ausleihe von Lärmmessgeräten ist beim Umweltamt möglich, keine Frage der Lärmaktionsplanung 
 
- Fahrzeuge haben entsprechend dem Nahverkehrsplan 2011-2016 ein Fahrgeräusch von max. 80 dB (A) 
 
gemäß DIN ISO 362 und DIN ISO 5130 
- nicht Prüfungsgegenstand dieses Lärmaktionsplans für Straßenverkehrslärm 
- nicht Prüfungsgegenstand dieses Lärmaktionsplans für Straßenverkehrslärm 
- Obwohl der Bürgerentscheid gegen 
die Nordostumgehung wegen Verfehlens des Quorums vo n 25 % der 
Wahlberechtigten knapp gescheitert war, hat die Sta dt Darmstadt beschlossen auf den Bau zu verzichten.  
Dagegen wurde die Nordostumgehung vom Landkreis Dar mstadt-Dieburg befürwortet wegen der Sta us im 
Berufsverkehr und wegen der Zunahme des Lkw-Verkehr s im Landkreis aufgrund des Lkw-Nachtfahrverbots 
in der Stadt. Hinzu kommt, dass die durch die Nordo stumgehung zu erwartende Lärmminderung speziell im 
Rhönring nicht annähernd durch ein Tempolimit 30 km /h erreicht werden könnte (vgl. Rhönring). Die weit e- 
ren Überlegungen der Verkehrsplaner müssen zu akzeptablen Lösungen führen. 
 
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –

2015/0320

15841 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.08.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
32, 61, 62, 66 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlun g 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Umweltamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 32, 61, 62, 66  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0320 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Entwurf des Lärmaktionsplans - Teilplan Straße für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 30.07.2015 
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Entwurf des Lärmaktionsplans des Regierungspräsidiums Darmstadt für die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zur Kenntnis genommen und den geplanten Maßnahmen 
zugestimmt.  
 
2. Der Festsetzung einer Tempo 30 Regelung nachts aus Lärmschutzgründen für die Frankfurter 
Straße vom Willy-Brandt-Platz bis Kreuzung Rhönring / Kasinostraße wird zugestimmt.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die genannten Maßnahmen im Rahmen der finanziellen 
Möglichkeiten umzusetzen. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils 
gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden  
(Anlagen 1-4)

- 2 - 
Anlagen: Anlage 1 
Anlage 2 
Anlage 3 
Anlage 4 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2015 
 
1. Rechtlicher Hintergrund:  
 
Zur Umsetzung der EU-Umgebungsrichtlinie aus dem Jahr 2002 wurden nach den Vorschriften 
der §§ 47 a ff. Bundes Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmkarten über den 
Straßenverkehrslärm erstellt. Mit Magistratsbeschluss Nr. 381 (Vorlage 2007/0304) ist die 
Vorgehensweise zur Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Lärmkarten liegen in 
georeferenzierter Form für den Straßenverkehr vor und sind im Internet unter: 
www.darmstadt.de abrufbar.  
 
Die Lärmkartierung ist Grundlage für den Lärmaktionsplan. Unter dem Begriff der 
Lärmaktionsplanung ist ein Maßnahmenbündel aus planerischen und gestalterischen 
Maßnahmen zu verstehen, das eine wirksame Lärmminderung für die vom 
Straßenverkehrslärm betroffenen Bereiche erreichen soll. Die drei Regierungspräsidien sind auf 
Grund der Zuständigkeitsverordnung vom Oktober 2007 mit der Aufstellung der 
Lärmaktionspläne Teilplan Straßenverkehr für ihren Zuständigkeitsbereich beauftragt worden.  
 
 
2. Untersuchte Straßen im Stadtgebiet Darmstadts  
 
In der ersten Stufe der Lärmminderungsplanung an Hauptverkehrsstraßen wurden die Straßen 
erfasst, die Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr haben. Die 
Lärmkartierung der 2. Stufe umfasst die 3 hessischen Ballungsräume sowie die 
Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro 
Jahr, das heißt rund 8.400 Kfz täglich.  
 
Aufbauend auf diesen Lärmkarten sind an besonders belasteten Straßen Lärmaktionspläne zu 
erstellen. Die wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung der 
Lärmsituation und die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, die zur 
Lärmreduzierung beitragen und den Lärmbelastungen entgegen wirken können. In der Anlage 1 
sind die betroffenen Hauptverkehrsstraßen innerhalb Darmstadts dargestellt. In der 2. Stufe 
der Lärmaktionsplanung wurden alle Lärmkonfliktpunkte mit Belastungen von LDEN/LNight 65 dB 
(A) bzw. 55 dB (A) herangezogen. Hierbei handelt es sich um die gesundheitlich relevanten 
Werte. Betroffene unterhalb dieser Schwelle werden im Rahmen der Lärmkartierung nicht 
berücksichtigt. Grundlage für das Vorgehen ist eine so genannte Lärmkennziffer, LKZ = 
Summe [Betroffene, (Fassadenpegel, Schwellenwert)] auf 100 Meter Länge.  
 
Lärmschwerpunkte, für die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Minderungsmaßnahmen 
konzipiert werden, werden über die Höhe der Lärmkennziffer festgelegt. Im Hinblick auf die 
finanziellen Rahmenbedingungen sollen Lärmminderungsmaßnahmen prinzipiell dort mit 
hoher Priorität angegangen werden, wo hohe Immissionspegel mit einer hohen 
Einwohnerdichte zusammen treffen.  
 
Der Ballungsraum Darmstadt zählt zu den am meisten von Verkehrslärm belasteten Gebieten 
in Südhessen. In Anlagen 1 und 2 sind die besonders belasteten Straßenbereiche bzw. 
Straßenabschnitte abgebildet.

- 4 - 
Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Straßenverkehr für den Regierungsbezirk 
Darmstadt und die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung befindet sich vom 13.07. – 13.09.2015 in der 
Offenlage www.rp-darmstadt.hessen.de . 
 
 
3. Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung: 
 
Im April 2013 wurden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, innerhalb der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans 
Lärmschwerpunkte zu nennen und Anregungen zur Lärmreduktion zu geben. In zahlreichen E-
Mails und Briefen sowie Telefonaten hat das Umweltamt die Anregungen und Beschwerden der 
Bürgerinnen und Bürger erfasst und entsprechende Stellungnahmen in den städtischen 
Fachverwaltungen und Beteiligungen eingeholt. Die Tabelle ist als Anlage 3 der Vorlage 
beigefügt.  
 
Laut Bürgerbeteiligung sind besonders störend:  
 
a) LKW-Durchfahrten 
b) Lautes Hupen – Sirenen von Feuerwehr, Polizei, Notarzt sowie einzelne Motorradfahrern  
c) Sanierungsbedürftige Straßen  
d) Schnelles Fahren  
e) Bushaltestellen direkt vor Wohnhäusern 
f) Zunahme des Taktes des ÖPNV, insbesondere von Bussen im Bereich der 
Eschollbrücker Straße, der Roßdörfer Straße (verstärkte Erschließung der Lichtwiese), 
in der Pallaswiesenstraße und in der Frankfurter Straße zusätzlich durch 
Straßenbahnen, letzteres gilt auch für die Heidelberger Landstraße.  
 
4. Maßnahmenkonzept der Stadt Darmstadt für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans:  
 
1. Einführung einer Tempo 30 Regelung nachts von 22-6 Uhr in der Frankfurter Straße 
zwischen Willy-Brandt-Platz und der Kreuzung Rhönring/Kasinostraße  
 
Nach erfolgreicher Umsetzung von Tempo 30 nachts in der Heinrichstraße als Maßnahme des 
Lärmaktionsplans 1. Stufe wurden mehrere Straßenabschnitte in Darmstadt auf das Vorliegen 
der Voraussetzungen der Festsetzung einer Tempo 30 Regelung nachts überprüft.  
 
Auf Grund der zahlreichen Beschwerden der Anwohner und der starken Belastung wird oben 
genanntes Teilstück zur Festsetzung vorgeschlagen. Die Frankfurter Straße zwischen Willy -
Brandt-Platz und Kahlertstraße wird geprägt durch eine durchgehende 4-5 stöckige 
Wohnbebauung aus der Gründerzeit auf der Westseite und dem Herrngarten auf der Ostseite. 
Zwischen Kahlertstraße/Schloßgartenstraße und der Kreuzung 
Kasinostraße/Rhönring/Frankfurter Straße ist die beidseitig 4-5 stöckige Bebauung um ca. 5 
Metern zu Gunsten von Vorgärten zurückversetzt. Dieser Straßenabschnitt trennt das 
Johannesviertel vom Martinsviertel und bildet eine wichtige Verbindung aus dem Darmstädter -
Norden in das Zentrum. Nach dem Flächennutzungsplan wird das Gebiet als allgemeines 
Wohngebiet ausgewiesen.  
 
Die Frankfurter Straße ist im Bereich Willy-Brandt-Platz bis Pallaswiesenstraße mit 
durchschnittlich ca. 12.000 Fahrzeugen (DTV) und von Pallaswiesenstraße bis Rhönring mit 
9.250 Fahrzeugen (DTV) eine stark befahrende Gemeindestraße. Zwei Kreuzungen sind 
Ampelgeregelt.

- 5 - 
 
Auf der Frankfurter Straße verkehren die Straßenbahnlinien 4, 5, 6, 7 und 8. Der 
durchschnittliche Tramverkehr (24 Stunden) beträgt ca. 543 Züge, davon verkehren nachts ca. 
68 Straßenbahnen. Zwischen Willy-Brandt-Platz und Pallaswiesenstraße fahren darüber hinaus 
die Busregionallinien 5515/16 und der Nachtbus 751 in der Zeit von 22-6 Uhr 15 mal bzw. 5 
mal.  
 
In dem Straßenabschnitt haben 566 Personen einen Hauptwohnsitz und 16 einen 
Nebenwohnsitz, sodass insgesamt 582 Personen betroffen sind.  
 
Nach den Vorgaben der “Lärmschutzrichtlinien Straßenverkehr vom 23.11.2007“ wurden 
Berechnungen des mittleren Beurteilungspegels am Immissionsort durchgeführt. Hierzu 
wurden 8 repräsentative Gebäude ausgewählt und die Fassadenpegel berechnet. 
Ausschlaggebend für straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen sind in allgemeinen 
Wohngebieten wie dem vorliegenden ein Mittlungspegel von mindestens 60 dB (A) zwischen 22 
und 6 Uhr nachts und eine Pegelminderung durch die vorgesehene Maßnahme mindestens um 
2,1 dB (A). Dieser Mittlungspegel wird in der Frankfurter Straße überschritten. Das heißt eine 
Geschwindigkeitsreduzierung würde eine Lärmreduktion von ca. 3 dB (A) erreichen, sodass 
eine Straßenverkehrsrechtliche Maßnahme zur Lärmminderung festgesetzt werden kann und 
genehmigungsfähig ist. Um den Einfluss der Straßenbahnen auf den Lärmpegel nachts zu 
beurteilen wurde darüber hinaus ein Gesamtbeurteilungspegel durch energetische Addition des 
Straßen- und Schienenverkehrslärm für V max. 50 und V max. 30 ermittelt.  
 
Der Gesamtbelastungspegel beträgt durchschnittlich 2.94, das heißt die Vorgaben der 
Lärmschutzrichtlinie sind erreicht. Die Maßnahme ist die einzige Möglichkeit, den Anwohnern 
eine Lärmreduktion nachts zu ermöglichen. Bereits vor 2 Jahren wurde der Bereich seitens der 
Verwaltung aufgegriffen und die Voraussetzungen geprüft mit dem Ergebnis, dass die 
Maßnahme eine Lärmreduktion über 3 dB (A) nach sich ziehen würde. Allerdings war damals 
noch nicht die Gleisanlage im Bereich Willy-Brandt-Platz und Robert-Schneider-Straße saniert, 
gleiches gilt für den Asphalt (siehe Anlage 4). 
 
In der ersten Anhörung 2013 hatte die Polizei auf das Sanierungserfordernis des 
Straßenbelages auch im Schienenbereich verwiesen. Im Bereich der Schienen wu rden die 
angeforderten Maßnahmen ergriffen und teilweise Kopfsteinpflaster durch Asphalt im übrigen 
Straßenbereich ersetzt. 
 
Da diese Maßnahmen noch keine weiterreichende Lärmreduktion gebracht haben, ist ein 
nächtliches Tempolimit festzusetzen. Bei der Frankfurter Straße handelt es sich in diesem 
Bereich um eine nicht klassifizierte Straße, das heißt die untere Straßenverkehrsbehörde kann 
die Maßnahme aus Lärmschutzgründen festsetzen. Ein Antrag liegt der unteren 
Straßenverkehrsbehörde vor, der RP hat seine Zustimmung signalisiert. Die städtischen Ämter 
sowie DADINA, HEAG Mobilo und die Polizei wurden zu der Maßnahme gehört. Alle Beteiligten 
haben der Maßnahme zugestimmt, wobei HEAG Mobilo bei weiteren Straßen eine 
Temporeduktion aus Gründen der Fahrplaneinhaltung kritisch sieht.  
 
Eine Gesamtsanierung der Straße ist in Planung, jedoch in den nächsten Jahren nicht zu 
realisieren, sodass auf Grund der zahlreichen berechtigten Beschwerden der Anwohner die 
Maßnahme festgesetzt wird.

- 6 - 
Geplante Straßensanierung: 
 
2. Grundhafte Erneuerungen:  
 
Haardtring zwischen Eschollbrücker Straße und Moltkestraße (in der baulichen Ausführung) 
Nieder-Ramstädter-Straße von Jahnstraße bis Klappacher Straße  
Bismarckstraße von Göbelstraße bis Dolivostraße (in der baulichen Ausführung) 
Heidelberger Landstraße von Ulvenbergstraße bis Nußbaumallee (Maßnahme wurde 2013 im 
Lärmaktionsplan genannt, und ist bereits durchgeführt worden) 
Knotenpunkt Heidelberger Landstraße / Reuterallee (Bau in 2015 abgeschlossen) 
Landgraf-Georg-Straße zwischen Fiedlerweg und Schwarzwaldring 
 
3. Deckenerneuerungen:  
 
- Rüdesheimer Straße (geplant für Frühjahr 2016 zw. Heidelberger Straße und 
Karlsruher Straße)  
- Dieburger Straße zw. Spessartring und Taunusstraße (Sommerferien 2015) 
- Heinrichstraße zw. Heidenreichstraße und Kirchbergweg (Sommerferien 2015) 
- Gräfenhäuser Straße zw. An der Windmühle und Leyhdecker Straße (Herbst 2015)  
- Jägertorstraße zw. Messeler Straße und Wachtelweg (Herbst 2015) 
 
4. Verbesserung von Gleisanlagen / Neuanlagen: 
 
Weiterbau des so genannten Grüngleises für die Straßenbahnen in Richtung Süden nach 
Eberstadt ist bereits erfolgt. 
 
Maßnahmen der Verkehrsverflüssigung: 
 
5. Einführung einer regelbasierten Versatzzeitoptimierung Ampelsteuerung:  
 
Untersuchung einer versatzzeitoptimierten Lichtsignalsteuerung auf den parallelen 
Streckenabschnitten Kasinostraße/Neckarstraße/Heidelberger Straße und 
Dolivostraße/Steubenplatz/Hindenburgstraße zwischen der Julius-Reiber-Straße im Norden 
und der Hügelstraße im Süden – zugleich eine Maßnahme des Luftreinhalteplans. 
 
 
6. Prüfung der Erweiterung zu einer verkehrsadaptiven Netzsteuerung  
 
Dies ist auch eine Prüfung im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans, Teilplan 
Darmstadt. 
 
 
7. Beibehaltung und Ausweitung der LKW-Fahrverbote  
 
- Beibehaltung des LKW-Nachtfahrverbots von 20-6 Uhr 
- LKW-Fahrverbot in der oberen Rheinstraße  
- Ausweitung der LKW-Durchfahrtsverbotszone auf alle LKW> 3,5 t mit Ausnahme von 
Be- und Entlader in der Darmstädter Innenstadt. 
 
Im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Rhein-Main, Teilplan Darmstadt soll 
diese Zone ebenfalls verbindlich festgesetzt werden.

- 7 - 
Es wird eine Reduktion der LKW-Durchfahrten um etwa 37 Prozent erwartet. Auf die 
Verkehrsgutachten im Vorfeld des Luftreinhalteplans wird verwiesen.  
 
 
8. Weitere Prüfung der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan  2010: 
 
- Weiterentwicklung des Radwegenetzes  
-  Stadtweites Screening der Knotenpunkte auf Kreisverkehrseignung ist abgeschlossen. 
Es gibt ein Kreiselprogramm, das im Rahmen von Umbaumaßnahmen bzw. 
Neuplanung die Priorisierung von Kreisverkehrsplätzen berücksichtigt-. Abgeschlossen:  
Umbau der Kreuzung Eberstadt Nord/Reuterallee in Kreisverkehr  
- Schwerpunkt Geschwindigkeitskontrollen in lärmbelasteten Straßenabschnitten mit 
häufigen Geschwindigkeitsübertretungen – auch in Bereichen solcher Straßen, die nicht 
im Lärmaktionsplan enthalten sind, für die es jedoch besondere Beschwerden gab im 
Rahmen der oben genannten Bürgerbeteiligung  
- Installation von weiteren Geschwindigkeitsmessgeräten im gesamten Stadtgebiet an 
bestimmten Schwerpunkten 
- Optimierung des ÖPNV als Daueraufgabe 
- Prüfung der Realisierbarkeit einer Straßenbahntrasse in den Ostkreis gemeinsam mit 
dem Landkreis Darmstadt-Dieburg 
- Reduktion des Individualverkehrs als Daueraufgabe durch Maßnahmen zur Förderu ng 
der Verkehrsmittel des Umweltverbundes unter anderem durch Mobilitätsmanagement  
 
5. Weiteres Vorgehen:  
 
Die Aufzählung der Maßnahmen zeigt, dass das Ziel der Minderung von Lärm nicht kurzfristig 
erreichbar ist. Es sind erhebliche investive Maßnahmen erforderlich, die auch in Anbetracht der 
angespannten finanziellen Lage schwierig umzusetzen sind. Die Aussagen des 
Lärmaktionsplans, betreffen Bereiche, die auch wesentlicher Bestandteil der Stadtentwicklung 
und der Planung sind.  
 
Für die weitere Stadtentwicklung bedeutet diese Feststellung, dass nach wie vor als Basis für 
sämtliche Überlegungen im verkehrlichen Bereich und im Stadtentwicklungsbereich die 
neusten Verkehrszahlen ständig fortgeschrieben werden müssen, um exakte Grundlagen für 
diese weitreichenden Aufgaben zu erhalten. Die städtische Kartierung geht im Detail wesentlich 
über die Kartierung des Landes hinaus und ermöglicht es damit, auch im Beratungsbereich 
beispielsweise den Planern, Architekten und Bürgerinnen und Bürgern Grundlagen für 
Überlegungen für Neubau-, und Sanierung von Gebäuden, sowie bei Gestaltung ihrer 
Freianlagen zu geben, das heißt, bei der Verkehrsbelastung verbunden mit Verkehrslärm gilt es 
gesunde Lebensverhältnisse zu erhalten und zu schaffen.  
 
Kosten 
 
Die Maßnahmen werden im Rahmen der Haushaltsansätze der jeweiligen Fachämter umgesetzt 
oder es erfolgen jeweils neue Magistratsvorlagen. 
 
Dezernat III 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin

anlage 2

201 Zeichen

Der Ballungsraum Darmstadt 235 
 
 
Abbildung 42: Lärmkartierung Hessen 2012, Ballungsrau m Darmstadt Gesamttages-
pegel (24 h) L DEN  
 
– Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, Entwurf Juli 2015 –

Beratungsverlauf (4)

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TOP 384
TOP 9
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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0320
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.07.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00