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V/0411/2021

Jahresabschluss 2020 der KonvOY GmbH (KonvOY)

Vorlagen 12.05.2021

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Anlage 1_V_0411_2021_Jahresabschluss und Lagebericht_KonvOY_2020

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2_V_0411_2021_Vorlage 012-2021_Jahresabschluss 2020 und Entlastung GF und AR_2021-05-03_Final

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1_V_0411_2021_Jahresabschluss und Lagebericht_KonvOY_2020

64805 Zeichen

KonvOY GmbH 
Münster 
Bilanz zum 31. Dezember 2020 
A K T I V S E I T E 
31.12.2020 31.12.2019 
EUR TEUR 
A. ANLAGEVERMÖGEN 
I. Sachanlagen 
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.991,00 10 
II. Finanzanlagen 
Beteiligungen 1.224,32 1
B. UMLAUFVERMÖGEN 
I. Vorräte 
Unfertige Erzeugnisse 82.473.837,58 73.279 
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 10.619,17 0
2. Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 6.926 
3. Sonstige Vermögensgegenstände 126.523,33 243 
137.142,50 7.169 
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 742.005,18 0
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 3.240.910,53 1.178 
86.613.111,11 81.637 
Anlage I/1

P A S S I V S E I T E 
31.12.2020 31.12.2019 
EUR TEUR 
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500 
II. Verlustvortrag -1.677.948,69 -457 
III. Jahresfehlbetrag -2.062.961,84 -1.221 
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.240.910,53 0,00 1.178 0
B. RÜCKSTELLUNGEN 
1. Steuerrückstellungen 131.800,00 282 
2. Sonstige Rückstellungen 427.600,00 448 
559.400,00 730 
C. VERBINDLICHKEITEN 
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 32,32 0
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 6.929.107,00 8.258 
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.679.279,89 1.412 
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 22.857,14 73 
5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 67.353.002,51 62.100 
6. Sonstige Verbindlichkeiten 9.012.377,13 9.000 
85.996.655,99 80.843 
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 57.055,12 64 
86.613.111,11 81.637 
Anlage I/2

KonvOY GmbH 
Münster 
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020 
2020 2019 
EUR TEUR 
1. Umsatzerlöse 5.816.858,17 682 
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an 
unfertigen Erzeugnissen 9.194.995,89 6.547 
3. Sonstige betriebliche Erträge 495.954,86 10 
4. Materialaufwand 
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und 
Betriebsstoffe und für bezogene Waren 165.678,92 84 
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 13.865.804,37 5.707 
14.031.483,29 5.791 
5. Personalaufwand 
a) Löhne und Gehälter 185.666,19 123 
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und für Unterstützung 121.094,61 34 
- davon aus Altersversorgung 
21.435,14  EUR  (Vorjahr 8 TEUR )
306.760,80 157 
6. Abschreibungen 1.491,46 0
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.224.881,60 1.379 
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 777.575,61 830 
- davon an verbundene Unternehmen 
777.575,61  EUR  (Vorjahr 830  TEUR )
9. Ergebnis nach Steuern -1.834.383,84 -918 
10. Sonstige Steuern 228.578,00 303 
11. Jahresfehlbetrag -2.062.961,84 -1.221 
Anlage II

Anlage III/ 1 
ANHANG KONV OY GMB H
ZUM JAHRESABSCHLUSS PER 31.12.2020 
Konversion Münster 
Oxford und York 
Inhalt
1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss ........................ ............................................................. 2 
2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden..................... ................................................................. 2 
3 Erläuterungen zur Bilanz ............................... .................................................................................. 3 
4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ............... ........................................................... 6 
5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen........................ ....................................................................... 7 
6 Sonstige Angaben...................................... ...................................................................................... 7 
6.1 Zusammensetzung der Organe ............................. .................................................................. 7 
6.2 Vergütung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates .......... ............................................. 8 
6.3 Arbeitnehmer ..................................... ..................................................................................... 8 
6.4 Honorar des Abschlussprüfers ........................... ..................................................................... 8 
6.5 Konzernzugehörigkeit.............................. ................................................................................ 8 
6.6 Vorschlag zur Ergebnisverwendung ...................... .................................................................. 8 
6.7 Nachtragsbericht ...................................... ............................................................................... 8

Anlage III/2 
1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 
Die KonvOY GmbH mit Sitz in Münster ist im Handelsregister des Amtsgerichts M ünster unter der 
Nummer HRB 16654 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Ver besserung der 
Wohnraumversorgung in Münster durch Entwicklung der Konversionsfläche n der Grundstücksareale 
der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne. 
Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Die Aufstellung des 
Jahresabschlusses erfolgt unter Beachtung des § 108 Abs. 1 Ziffer 8 der Gemeind eordnung und 
aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag nach den für große Kapitalg esellschaften 
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den Vorschrifte n des GmbH-Gesetzes. Die 
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkos tenverfahren. Bilanz und 
Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den §§ 266 bzw. 275 HGB ge gliedert. 
2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte trotz des ausgewiesenen nicht durch Eigenkapital 
gedeckten Fehlbetrages von 3.241 TEUR unter Zugrundelegung der Fo rtführung der 
Unternehmenstätigkeit, da der Wirtschaftsplan der Gesellschaft eine entspr echend positive 
Unternehmensprognose ausweist. 
Die im Vorjahr angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethodik wird im G eschäftsjahr 2020 im 
Wesentlichen unverändert fortgesetzt. 
Abweichend zur Handhabung im Vorjahr werden ab dem Geschäftsjahr 2020 ve reinnahmte 
Verkaufserlöse und Kostenerstattungen entsprechend dem Baufortschritt als realisiert angesehen und 
als Umsatzerlöse bilanziert. Der Baufortschritt wird als Quote aus den bis zum Bilanzstichtag 
aufgewendeten und gemäß Wirtschaftsplan insgesamt erwarteten Anschaffung s- und 
Herstellungskosten ermittelt. Korrespondierend hierzu erfolgt der Au sweis analog abgegrenzter 
Bestandsminderungen in der Position „Erhöhung oder Verminderung de s Bestands an fertigen und 
unfertigen Erzeugnissen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung. Auf bere its im Geschäftsjahr 2019 
vereinnahmte Kostenerstattungen wird diese Methodik erstmals in 2020 an alog angewendet. Im 
Geschäftsjahr 2020 resultieren hieraus die folgenden Umsatzerlöse: 
Diesen Umsatzerlösen stehen Bestandsminderungen von 5.563.840 EUR entgegen. 
Quartier YORK Quartier OXFORD Summe 
Φ Φ Φ
Verkaufserlöse 
Einnahmen 2020 14.700 1.542.080 1.556.780 
Baufortschritt 38,00% 51,86% 
realisierte Umsatzerlöse 5.586 799.723 805.309 
Kostenerstattungen 
Einnahmen 2019 6.485.175 1.772.685 8.257.860 
Einnahmen 2020 2.102.350 - 2.102.350 
8.587.525 1.772.685 10.360.210 
Baufortschritt 38,00% 51,86% 
realisierte Umsatzerlöse 3.263.260 919.314 4.182.574 
Summe 3.268.846 1.719.037 4.987.883

Anlage III/ 3 
Des weiteren weist die Gesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2020 entsprechend § 4 2 Abs. 3 GmbHG 
Forderungen und Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber ihrer Gese llschafterin als separate 
Bilanzpositionen aus. Die Ausweise im Vorjahr erfolgten bei den Forderung en und Verbindlichkeiten 
gegen bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Vorjahresaus weise wurden entsprechend 
angepasst. 
Eine weitere Ausweisanpassung betrifft die Forderungen gegen die Bezirk sregierung Arnsberg aus 
Erstattung der Versorgungskosten betreffend die zur Flüchtlingsunterbringung vorgesehenen Flächen. 
Diese Forderungen in Höhe von 127 TEUR (Vj.: 242 TEUR) werden in Abwei chung zum Geschäftsjahr 
2019 in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Der Ausweisim Vorjahr erfolgte bei den 
Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Der Vorjahresausweiswurde entsprechend angepasst. 
Der Ansatz des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die bezüglich 
der abnutzbaren Sachanlagen um planmäßige lineare Abschreibungen verm indert werden. Dabei 
richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. 
Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet. 
Die durch die Gesellschaft erworbenen und zum Verkauf bestimmten Grund stücke und Gebäude 
werden zu Anschaffungskosten im Umlaufvermögen bilanziert, da sie die V oraussetzungen des § 247 
Abs.2 HGB nicht erfüllen. Bauvorbereitungskosten für diese Grundstücke werd en zu Anschaffungs- 
bzw. Herstellungskosten bewertet und zusammen mit den Anschaffungsko sten für die Grundstücke 
und Gebäude bilanziert. Um dem Prinzip der verlustfreien Bewertung Rechnung zu tragen, werden die 
im Umlaufvermögen gehaltenen Grundstücke ggf. auf einen niedrigeren Verkaufspreis abgewertet. Im 
Geschäftsjahr 2020 wurde eine solche Abwertung in Höhe von 55 TEUR (Vj. : keine) vorgenommen. 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Nicht oder nicht 
vollständig werthaltige Forderungen werden ggf. wertberichtigt. 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Absch lussstichtag, die 
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten 
Beträge erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 
Vom Aktivierungswahlrecht bezüglich aktiver latenter Steuern auf ste uerliche Verlustvorträge wird 
kein Gebrauch gemacht. 
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe d es Erfüllungsbetrages 
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Hierbei werden 
zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr 
als einem Jahr werden - soweit vorhanden - abgezinst. 
Die Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling gegenüber der Gesellschafter in Stadt Münster sind 
zusammen mit Forderungen und Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsverr echnungen unter den 
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen. 
Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. 
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Ab schlussstichtag, die 
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der a bgegrenzten Beträge 
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 
3 Erläuterungen zur Bilanz 
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich unmittelbar aus dem Anlage nspiegel, der dem 
Anhang als Anlage 1 beigefügt ist. Die Gesellschaft hat sich im Jahre 2018 an der NR W.URBAN 
Kommunale Entwicklung GmbH (Düsseldorf) beteiligt. Ihr Anteil am Stammk apital beträgt 1%. Der 
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der NRW.URBAN endet mit einem Eigen kapital von 87 TEUR 
(Vj.: 83 TEUR) und einem Jahresüberschuss von 4 TEUR (Vorjahr: Fehlbet rag 3 TEUR).

Anlage III/4 
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Investitionen in das Sachanlagevermögen vo n 9 TEUR getätigt; der 
Betrag entfällt vollständig auf Büro- und Geschäftsausstattung. 
Im April 2018 sind die Grundstückskaufverträge hinsichtlich der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne 
beurkundet worden. Besitz, Gefahren, Nutzen und Lasten dieser zum V erkauf bestimmten 
Grundstücke gingen am 4. Oktober 2018 auf die KonvOY über. Es handelt sich sowohl um bebaute wie 
auch unbebaute Grundstücke, teilweise erschlossen, teilweise noch nicht ersch lossen. Die 
Bauvorbereitungskosten betreffen alle den zu vermarktenden Grundstü cken direkt zuzuordnende 
Kosten, die mit der Herstellung der Vermarktbarkeit einhergehen, z .B. Planungs-, Herrichtungs- und 
Erschließungskosten. Laufende Unterhalts- und Betriebskosten sind nicht aktiviert, sondern in der 
Gewinn- und Verlustrechnung im Aufwand ausgewiesen. Der Gesamtausweis hatsich im Geschäftsjahr 
2020 wie folgt entwickelt: 
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Re stlaufzeit von weniger 
als einem Jahr. 
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forde rungen aus Lieferungen und 
Leistungen gegen eine weitere Tochtergesellschaft der Stadt Münster.
Die Forderungen gegen Gesellschafter am Vorjahresstichtag in Höhe von 6.9 26 TEUR betrafen 
Forderungen aus dem Cash-Pooling in Höhe von 7.684 TEUR, die mit saldier ten Forderungen und 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 758 ve rrechnet waren. 
Das Stammkapital ist voll eingezahlt. 
Quartier YORK Quartier OXFORD Summe 
Φ Φ Φ
Vortrag aus 2019 37.882.011,03 35.396.830,66 73.278.841, 69 
Bestandsveränderungen 2020 
Bestandserhöhungen 
Grunderwerb 218.980,40 78.667,75 297.648,15 
Management, Beratung 534.010,97 434.955,44 968.966,41 
Herrichtung 5.186.240,29 3.203.873,38 8.390.113,67 
Erschließung 3.529.629,82 222.440,98 3.752.070,80 
Grünzüge 68.675,08 50.882,35 119.557,43 
Vermessung - 5.341,16 5.341,16 
Aktivierte Finanzierungskosten 469.441,24 302.666,07 772. 107,31 
Gebäudeaufwertung 42.130,83 30.988,80 73.119,63 
Substanzerhalt 10.957,91 46.359,48 57.317,39 
Aktivierte Gemeinkosten 214.753,51 163.110,43 377.863,94 
10.274.820,05 4.539.285,84 14.814.105,89 
Bestandsverminderungen 
abgegrenzte Bestandsverminderungen 3.267.919,00 2.295.921,00 5.563.840,00 
Verlustfreie Bewertung - 55.270,00 55.270,00 
3.267.919,00 2.351.191,00 5.619.110,00 
Saldo 2020 7.006.901,05 2.188.094,84 9.194.995,89 
31.12.2020 44.888.912,08 37.584.925,50 82.473.837,58

Anlage III/ 5 
Die Steuerrückstellungen betreffen noch nicht veranlagte Grundsteuern für die Vorratsgrundstücke. 
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für bereits erhaltene, 
aber noch nicht abgerechnete Dienstleistungen (387 TEUR, Vj.: 417 TEUR), P ersonalrückstellungen 
(20 TEUR, Vj.: 19 TEUR) sowie für Kosten der Erstellung und Prüfung desJahresabschlusses zusammen. 
Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ergibt sich unmittelbar aus dem Ve rbindlichkeitenspie- 
gel, der dem Anhang als Anlage 2 beigefügt ist. 
Unter den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden vereinnahmt e Zahlungseingänge aus 
dem Verkauf von Baugrundstücken von Erwerbern sowie Kostenerstattu ngen von der Wohn + 
Stadtbau GmbH, Münster, ausgewiesen, die aufgrund des Baufortschritts in den einzelnen Quartieren 
noch nicht als Umsatzerlöse auszuweisen waren. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betre ffen Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen gegenüber weiteren Tochtergesellschaften der Stadt Münster. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 67.353.0 02,51 EUR (Vj.: 62.100 TEUR) 
betreffen drei im Jahre 2018 und ein im Jahr 2020 von der Gesellschafterin Stadt Münster 
aufgenommene Darlehen in Höhe von 66.299.998,00 EUR (Vj.: 62.100 T EUR), Verbindlichkeiten aus 
dem Cash-Pooling in Höhe von 989.828,75 EUR (Vj.: keine) sowie saldier te Forderungen und 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 63.175 ,76 EUR (Vj.: keine). Die 
Gesellschafterdarlehen mit einem Gesamtvolumen von (ursprünglich) 75.0 00 TEUR wurden im 
Geschäftsjahr planmäßig in Höhe von 5.800 TEUR (Vj.: 2.900 TEUR) getilgt . 
Zu Gunsten verbundener Unternehmen bestehen nachfolgende Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB 
(Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen) in Form von gesamtschuldn erischen Haftungen 
sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen etc., zu denen auch auf die Ausführ ungen im Lagebericht 
verwiesen wird. 
Die Kaufverträge mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beinhalte n eine 
gesamtschuldnerische Haftung der jeweiligen Käuferinnen (Stadt Münster, KonvOY GmbH, 
Wohn+Stadtbau GmbH), die zwischen den Käuferinnen im Innenverhältnis e ntsprechend den 
jeweiligen Eigentumsflächen aufgeteilt ist. Auf die Konversionspartnerinne n entfallen ca. 17% der 
Kasernengesamtflächen. Die Kaufverträge mit der BImA enthalten etliche bedingte und unbedingte 
Variablen in unterschiedlicher Hinsicht (z.B. Zeit, Raum, Bebauungsart etc.), diesich sowohl zu Gunsten 
der Käuferinnen wir auch zu ihren Lasten auswirken können; die gesamtschu ldnerische Haftung wird 
auf einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt und entfällt im Wesentlichen auf die 
Konversionspartnerinnen. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Konversionspartnerinnen wird nicht 
mit einer Inanspruchnahme gerechnet. 
Zudem sind die durch die KonvOY zu erstellenden verkehrs- und entwässeru ngstechnischen Anlagen 
samt der ggf. notwendig werdenden Anpassungsmaßnahmen sowie der öffen tlichen Grünflächen im 
Vertragsgebiet nach Abschluss der Maßnahme unentgeltlich auf die Stadt Münster zu übertragen. Die 
KonvOY GmbH ist daher darauf angewiesen, dass die Preisgestaltung bei der Ver marktung der 
Grundstücke einen entsprechenden Ausgleich dieser Kosten sicherstellt.

Anlage III/6 
4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 
Die im Geschäftsjahr 2020 wie auch im Vorjahr erzielten Umsatzerlöse setzensich wie folgt zusammen: 
Die Bestandserhöhungen und -verminderungen an unfertigen Erzeugniss en betreffen aktivierte 
Herstellungskosten in Bezug auf die Vorratsgrundstücke von 14.814 TEUR ( Vj.: 6.547 TEUR) sowie 
Bestandsminderungen von 5.619 TEUR (Vj.: - TEUR); zur Zusammensetzung des Betrages wird auf die 
Aufstellung unter den Erläuterungen zur Bilanz verwiesen. 
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen 
aus dem Vorjahr. 
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen Aufwendu ngen für vermietete 
Gebäude. Die von Dritten bezogenen Leistungen im Zusammenhang mit der Ba ureifmachung der 
Vorratsgrundstücke sind als Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen. 
Die Personalaufwendungen beinhalten die Gehälter der bei der KonvOY fe st angestellten Mitarbeiter 
sowie die hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen. 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Zinsaufwendungen des Geschäftsjahres betreffen mit 772 TEUR Zinszah lungen (776 TEUR, 
Vj.: 911 TEUR) und periodengerecht abgegrenzte Zinsen (-4 TEUR, Vj. : -81 TEUR) auf die Darlehen von 
der Gesellschafterin Stadt Münster sowie mit 6 TEUR (Vj.: keine) Zinsen für d ie Inanspruchnahme des 
Cash-Pools der Gesellschafterin Stadt Münster. Seit dem Geschäftsjahr 20 19 macht die Gesellschaft 
vom Aktivierungswahlrecht des § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB Gebrauch und aktiviert die Darlehenszinsen in 
den Herstellungskosten der zum Verkauf bestimmten Grundstücke, da die Darlehensvereinbarungen 
mit der Stadt Münster eine entsprechende Zweckbindung der Darlehen e nthalten und die Zinsen 
ausschließlich während des Zeitpunktes der Herstellung eines verkaufsfähig en Zustandes der 
Grundstücke angefallen sind. Die Gegenbuchung ist in den Bestandsveränderung en enthalten. 
Unter den sonstigen Steuern sind die Grundsteuern auf die im Umlaufvermö gen gehaltenen 
Grundstücke ausgewiesen. 
2019 
Quartier YORK Quartier OXFORD übergeordnet Summe Summe 
Φ Φ Φ Φ Φ
Abgegrenzte Verkaufserlöse 5.586,00 799.723,00 - 805.309, 00 - 
Abgegrenzte Kostenerstattungen 3.263.260,00 919.314,00 - 4.1 82.574,00 - 
Erlöse aus Vermietung von 
Bestandsgebäuden 651.362,37 66.227,28 - 717.589,65 682.367,43 
Weiterberechnung von 
Dienstleistungen - - 111.385,52 111.385,52 - -
Summe 3.920.208,37 1.785.264,28 111.385,52 5.816.858,17 682.367,43 
2020 
2020 2019 
Φ Φ
Prüfungs- und Beratungskosten 634.505,66 716.649,44 
Grundbesitzabgaben 415.959,77 311.641,57 
Dienstleistungen von verbundenen Unternehmen 166.394,73 140.796,56 
Vertriebskosten 627.662,95 130.327,84 
Forderungsverluste 178.559,30 - 
Werbung und Anzeigen 77.653,24 30.566,99 
Diverse 124.145,95 49.272,94 
2.224.881,60 1.379.255,34

Anlage III/ 7 
5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 
Sonstige, nicht unmittelbar aus der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnun g abzuleitende finanzielle 
Verpflichtungen bestehen aus der Verzinsung der von der Gesellschafterin Stadt Münster gewährten 
Darlehen. Die Zahllast aus diesen Zinsen beträgt: 
Zusätzlich bestehen aus dem Mietvertrag zwischen der KonvOY GmbH und der Stadt Münster in Bezug 
auf die von der KonvOY angemieteten Geschäftsräume finanzielle Verpflichtu ngen von 32 TEUR p.a. 
Der Mietvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 6 Monaten jederzeit 
gekündigt werden. 
6 Sonstige Angaben 
6.1 Zusammensetzung der Organe 
Organe der Gesellschaft sind gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages 
x die Gesellschafterversammlung, 
x der Aufsichtsrat und 
x die Geschäftsführung. 
Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2020 bestellt: 
x Stephan Aumann, Münster 
Die KonvOY GmbH hat einen Aufsichtsrat, bestehend aus 12 von der Gesells chafterin entsandten 
Mitgliedern. Dieser hat sich nach Änderung des Gesellschaftsvertrags der K onvOY zum 19.12.2018 in 
seiner ersten Sitzung am 22.1.2019 konstituiert. Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Aufsichtsrat an: 
Jahr 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Gesamt 
TEUR 733 620 542 370 292 214 135 57 2.963 
bis 8.12.2020 ab 9.12.2020 
Otto Reiners Andreas Nicklas 
Referatsleiter Rechtsanwalt 
Karl-Heinz Beitelhoff Stephan Brinktrine 
Selbständiger Groß- und 
Außenhandelskaufmann 
Abteilungsleiter Finanzbuchhaltung 
Stephan Brinktrine Otto Reiners 
Abteilungsleiter Finanzbuchhaltung Referatsleiter 
Mitglieder Andreas Nicklas Dr. Martin Lücke 
Rechtsanwalt Tierarzt 
Angela Stähler Peter Bensmann 
Hausfrau Kaufmann / Unternehmensberater 
Richard-Michael Halberstadt Dr. Markus Johow 
Rentner Bauingenieur 
Mathias Kersting Annika Bürger 
Leitender Angestellter Bioinformatikerin 
Marianne Koch Gerhard Joksch 
Geschäftsführende Gesellschafterin, 
Unternehmerin 
Berater / Rentner 
Jörg Möltgen Hedwig Liekefedt 
EU-Referent Lehrerin 
Jürgen Reuter Jörg Berens 
Architekt Referent Öffentlichkeitsarbeit 
Fatma Kirgil Ortrud Philipp 
Dolmetscherin Geschäftsführerin 
Christine Zeller Christine Zeller 
Stadtkämmerin Stadtkämmerin 
Vorsitzende(-r) 
1. stellv. Vorsitzende(-r) 
2. stellv. Vorsitzende(-r)

Anlage III/8 
6.2 Vergütung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates 
Weder der Geschäftsführer noch der Aufsichtsrat erhielten im Geschäftsjah r für ihre Tätigkeit eine 
Vergütung durch die Gesellschaft. 
6.3 Arbeitnehmer 
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 durchschnittlich 4 Ange stellte (Vj.: 2). 
6.4 Altersversorgung 
Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung nach de n für die Angestellten des 
öffentlichen Dienstes geltenden Grundsätzen gewährt, die über Kommu nale Versorgungskassen 
Westfalen-Lippe (kvw), Münster, abgewickelt wird. Auf eine Bilanzierun g der daraus entstehenden 
mittelbaren Versorgungszusagen hat die Gesellschaft gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. 
Bei der Finanzierung der Leistungen der kvw ist nach dem umlagefinanzierte n Abrechnungsverband I 
und dem kapitalgedeckten Abrechnungsverband II zu unterscheiden. D ie Gesellschaft gehört mit 
sämtlichen Beschäftigten dem Abrechnungsverband I an. 
Im Abrechnungsverband I finanziert die kvw ihre Leistungen über ein modi fiziertes Abschnitts- 
deckungsverfahren (Umlageverfahren). Die Beiträge zur kvw werden für alle ständig Beschäftigten der 
Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2020 auf 4,5 % (Vj.: 4,5 %) des 
zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Weiterhin wird seitens der kvw San ierungsgeld in Höhe von 
3,25 % (Vj.: 3,25 %) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erho ben. 
6.5 Honorar des Abschlussprüfers 
Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschlussprüfers, d er Beratungs- und 
Prüfungsgesellschaft BPG mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, ein schließlich des 
Aufwands aufgrund der Bildung von Rückstellungen für die Abschlussprüfung beläuft sich auf 15 TEUR 
(Vj.: 9 TEUR) und betrifft Leistungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung sowie sonstige 
Beratungsleistungen. 
6.6 Konzernzugehörigkeit 
Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster und wird in deren 
Konzernabschluss einbezogen. Name und Sitz des Mutterunternehmen s mit dem kleinsten und dem 
größten Konsolidierungskreis ist demnach Stadt Münster, Münster. 
6.7 Vorschlag zur Ergebnisverwendung 
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfeh lbetrag des 
Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 2.062.961,84 EUR zusammen mit dem Ver lustvortrag per 
31. Dezember 2019 auf neue Rechnung vorzutragen. 
6.8 Nachtragsbericht 
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahreshaben sich nicht ereignet. 
Münster, den 26. März 2021 
Stephan Aumann 
Geschäftsführer

Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2020 
ENTWICKLUNG DER ANSCHAFFUNGSWERTE 
Anfangs- 
stand Zugang Abgang Endstand 
Bilanzposten: 
1
EUR 
2
EUR 
3
EUR 
4
EUR 
5
A. Anlagevermögen 
I. Sachanlagen 
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.526,19 9.091,46 0,00 19.617,65 
10.526,19 9.091,46 0,00 19.617,65 
II. Finanzanlagen 
Beteiligungen 1.224,32 0,00 0,00 1.224,32 
1.224,32 0,00 0,00 1.224,32 
11.750,51 9.091,46 0,00 20.841,97 
Anlage III /9

ENTWICKLUNG DER ABSCHREIBUNGEN 
Anfangs- 
stand 
Abschrei- 
bungen des 
Geschäfts- 
jahres 
Entnahme 
für Abgänge Endstand 
Restbuch- 
werte 
31.12.2020 
Restbuch- 
werte 
31.12.2019 
EUR 
6
EUR 
7
EUR 
8
EUR 
9
EUR 
10 
EUR 
11 
135,19 1.491,46 0,00 1.626,65 17.991,00 10.391,00 
135,19 1.491,46 0,00 1.626,65 17.991,00 10.391,00 
0,00 0,00 0,00 0,00 1.224,32 1.224,32 
0,00 0,00 0,00 0,00 1.224,32 1.224,32 
135,19 1.491,46 0,00 1.626,65 19.215,32 11.615,32 
Anlage III /10

bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre 
Φ Φ Φ Φ
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 32,32 32,32 - -
(Vorjahr) 26,37 26,37 - -
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 6.929.107,00 1.990.692,00 4.938.415,00 77.420,00 
(Vorjahr) 8.257.860,00 - 8.257.860,00 -
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.679.279,89 2.679.279,89 - -
(Vorjahr) 1.411.652,32 1.411.652,32 - -
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 22.857,14 22.857,14 - -
(Vorjahr) 72.614,64 72.614,64 - -
5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 67.353.002,51 16.853.006,51 50.499.996,00 17.299.988,00 
(Vorjahr) 62.100.000,00 5.800.002,00 56.299.998,00 23.099.990,00 
6. Sonstige Verbindlichkeiten 9.012.377,13 1.012.377,13 8.000.000,00 -
(Vorjahr) 9.000.000,00 - 9.000.000,00 -
Gesamt 85.996.655,99 22.558.244,99 63.438.411,00 17.377.408,00 
(Vorjahr) 80.842.153,33 7.284.295,33 73.557.858,00 23.099.990,00 
KonvOY GmbH 
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2020 
Total 
31.12.2020 
davon mit einer Restlaufzeit 
Anlage III/ 11

Anlage IV/ 1 
Lagebericht KonvOY GmbH 
Zum Jahresabschluss per 31.12.2020 
Entwicklung der Quartiere 
Oxford und York in Münster

Anlage IV/2 
INHALT 
1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 3 
a) GESCHÄFTSMODELL DES UNTERNEHMENS 3 
b) ZIELE UND STRATEGIEN 4 
2 WIRTSCHAFTSBERICHT 4 
a) Marktumfeld 4 
b) Wirtschaftsplanung und Umsetzung 5 
3 DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS 5 
a) Ertragslage 5 
b) Vermögenslage 6 
c) Finanzlage (Kapitalstruktur, Investitionen, Liquidität) 7 
4 CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG 9 
a) ProgNosebericht 9 
b) Chancen 10 
4.b.1 Markt 10 
4.b.2 Corona-Pandemie 10 
4.b.3 Qualitäten 10 
4.b.4 Öffentlichkeit 10 
4.b.5 Förderung 10 
4.b.6 Verträge und Kosten 10 
4.b.7 Liquidität 11 
4.b.8 Fristen 11 
4.b.9 Mieterlöse 11 
c) Risiken 11 
4.c.1 Markt 11 
4.c.2 Corona-Pandemie 12 
4.c.3 Qualitäten 12 
4.c.4 Öffentlichkeit 12 
4.c.5 Förderung 12 
4.c.6 Verträge und Kosten 12 
4.c.7 Liquidität 13 
4.c.8 Fristen 13 
4.c.9 Vermietungen / Nutzungsüberlassungen 14

KONVERSION MÜNSTER 
LAGEBERICHT KONVOY GMBH 
Anlage IV/ 3 
1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 
A) GESCHÄFTSMODELL DES UNTERNEHMENS 
Die KonvOY GmbH (KonvOY) ist ein hundertprozentiges Tochterunter nehmen der Stadt Münster. 
Gegenstand des Unternehmens ist die Bereitstellung von geräumten und ersc hlossenen 
Baugrundstücken zur Bebauung mit Wohnraum, Mischnutzungen und sozialen Infrastrukturen. 
Die ehemaligen Kasernen Oxford und York in Münster wurden im Geschäftsjahr 2018 durch die Stadt 
Münster, die Wohn- und Stadtbau GmbH (W + S GmbH) und die KonvOY von de r Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben (BImA) erworben. Die KonvOY hat im Zuge des Ankaufs d ie für die 
Verwirklichung ihrs Geschäftszwecks erforderlichen Liegenschaften vo n der BImA erworben. Der 
Besitzübergang fand im Oktober 2018 statt. 
Auf Basis der städtebaulichen und bauplanungsrechtlichen Grundlagen werden auf den 
Liegenschaften der Oxford und York Kasernen rd. 3.000 Wohneinheiten entstehen. Auf den Flächen 
der KonvOY werden mit der Herrichtung und Baureifmachung die Vorausse tzungen für rd. 2.100 
Wohneinheiten geschaffen. Die KonvOY übernimmt selbst keinen Hochbau, sondern entwickelt die 
Grundstücke nach Maßgabe der städtebaulichen Verträge und veräußert die baureifen Grundstücke 
zum Zweck der weiteren Bebauung durch Dritte. Hierzu kann die KonvOY säm tliche Geschäfte 
betreiben, die diesem Zwecke dienlich sind. Neben den eigenen Flächen übernimmt die KonvOY die 
Herrichtung und Erschließung für die Flächen der W + S GmbH auf den Kasernen flächen und für die 
Flächen der sozialen Infrastruktur im Eigentum der Stadt Münster. 
Das Geschäftsmodell der KonvOY ist auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit ausgele gt. Die für den 
Ankauf der zu entwickelnden Flächen eingesetzten Mittel werden dur ch die Rückflüsse aus der 
Grundstücksvermarktung gedeckt. Zusätzlich werden Rückflüsse aus der Vermark tung der Flächen 
mit einer Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals von mindestens 5 % an gestrebt. Die 
Ausschüttungsregelungen sind im Managementkontrakt mit der Stadt Münster v ereinbart. Über 
den Managementkontrakt bindet sich die KonvOY zudem an die Public Corpor ate Governance 
Kodex-Vorgaben des Stadtkonzerns 
Zur Umsetzung des Geschäftsmodells wurden ab Mitte 2019 Einstellungen get ätigt. Insgesamt sind 
zum Stichtag 31. Dezember 2020 4 Mitarbeiter direkt bei KonvOY einge stellt: 
- Kaufmännische Leitung: 01.07.2019 
- Flächenkoordination / Vermarktung: 01.07.2019 
- Objektmanager: 01.09.2019 
- Team Assistenz: 01.10.2019 
Die neue Geschäftsführung wurde zum 01.07.2019 bestellt. Die Anstell ung der Geschäftsführung 
erfolgt über die Stadt Münster aufgrund der Doppelfunktion als Konver sionsmanager für das 
Dezernat III/2. Die Leistungen der Geschäftsführung für die KonvOY werden auf Stundenbasis durch 
die KonvOY gegenüber der Stadt Münster vergütet. 
Um den eigenen Betriebsapparat möglichst überschaubar und schlank zu halte n, bedient sich die 
KonvOY bei Ihrer Tätigkeit vornehmlich dreier Dienstleister, die di e KonvOY bei der Koordinierung

Anlage IV/4 
und der operativen Steuerung der Entwicklungsarbeit unterstützen u nd das übergeordnete 
Projektcontrolling begleiten: 
x Die Leistungsbeziehungen im Stadtkonzern werden über einen Dienstleistungsvertrag (i.d.F. 
2. Änderung August 2020) geregelt. Dieser Dienstleistungsvertrag regelt u.a. die Erbringung 
der Leistungen für die Erschließungsplanung und -umsetzung durch das A mt für Mobilität 
und Tiefbau der Stadt Münster. 
x Für die operative Umsetzung der Herrichtung wurde ein Dienstleistung svertrag mit 
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NU) abgeschlossen. 
x Für die Projekt- und Prozesssteuerung, die Vermarktungsplanung un d die strategische 
Budgetplanung besteht ein Dienstleistungsvertrag mit Drees & Sommer Gm bH (D & S). 
Es besteht eine Beteiligung an der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (Amtsgericht 
Düsseldorf, HR B 79640) in Höhe von 1.000 EUR. Dies entspricht einer Bete iligung von 1 % am 
Stammkapital der Gesellschaft. 
Die externen Einflussfaktoren werden mit ihren Veränderungen im Vergle ich zum Vorjahr im 
Chancen- und Risikobericht erörtert. 
B) ZIELE UND STRATEGIEN 
Ziel der Gesellschaft ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster. Die KonvOY GmbH 
hat den Auftrag die erworbenen Liegenschaften zu qualitativ hochwertige n und durchmischten 
Quartieren zu entwickeln, in denen ein breites Angebot an unterschiedliche n Wohnformen und 
Preisklassen angeboten werden soll. Die Vergabe der baureifen Grundstücke soll in transparenten 
Verfahren stattfinden. Es werden ausschließlich Konzeptvergaben du rchgeführt. Ziel hierbei ist es 
eine ausgewogene Mischung im Quartier zu erreichen. Die Vorgaben der Sozialge rechten 
Bodennutzung in Münster (SoBoMü) in Form von 30 % gefördertem Wohn ungsbau, 30 % 
förderfähigen und 40 % frei finanziertem Wohnungsbau werden bei den Ve rgaben an Investoren 
beachtet. Gleichzeitig soll über die Doppelfunktion der Geschäftsführung als Konversionsmanager 
die enge Verzahnung mit der Stadtentwicklung der Stadt Münster sicherge stellt werden. 
2 WIRTSCHAFTSBERICHT 
A) MARKTUMFELD 
Der Wohnimmobilienmarkt in Münster weist einen starken Nachfrageüberhang nach Wohnungen 
auf. Dieser Nachfrageüberhang wurde durch die hohen Zuzugsraten innerhalb d es letzten 
Jahrzehnts begründet. Der geringe Wohnungsbau und die nicht vorhand enen Leerstandsreserven 
konnten diese Entwicklung nicht ausreichend abbremsen, sodass eine Nachfragelück e von 
mindestens 5.000 Wohnungen zum heutigen Zeitpunkt geschätzt wird. Weiterhin wird die 
Nachfrage nach Baugrundstücken durch die Zinsentwicklungen der vergangene n Jahre begünstigt. 
Der hohe Nachfrageüberhang begründet auch den starken Anstieg der Erstb ezugsmieten im 
Zeitraum von 10 Jahren um fast 40 % und den hohen Anstieg der Grundstücksp reise. Die KonvOY 
GmbH ist somit in Münster an einem hoch dynamischen und nachgefragten Immobilie nmarkt tätig. 
Es wird auch weiterhin von einer hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken ausgegangen. Die 
Entwicklung der York- und Oxford Kasernen soll künftig zur Entspannung des Wohnungsmarktes 
beitragen: mindestens 30 % der Wohnfläche werden als öffentlich geförd erter Wohnungsbau 
realisiert. Somit wird die KonvOY GmbH einen wesentlichen Beitrag dazu leist en, dass sich die

KONVERSION MÜNSTER 
LAGEBERICHT KONVOY GMBH 
Anlage IV/ 5 
Immobilienpreise und Mieten in Münster in Zukunft moderater entwickeln w erden. Neben dem 
Wohnimmobilienmarkt sind auch die Nachfrage nach Büro- und Einzelhandelsflächen in Mü nster 
ungebrochen hoch. In diesen Segmenten besteht durch das knappe Ange bot ebenfalls ein 
Nachfrageüberhang. Da die Flächennachfrage in sämtlichen auf den Konversionsfläch en geplanten 
Nutzungssegmenten hoch ist, wird von einer schnellen und reibungslosen Ve rmarktung 
ausgegangen. (DZ-Hyp-Immobilienmarkt NRW 2019; DAVE, Marktreport 2020/2021) 
Die KonvOY GmbH wird somit einen bedeutenden Beitrag zur Baulandentwicklu ng der Stadt 
Münster leisten. Die Umsetzung der geplanten Rückbau- und Erschließungsmaßnahmen soll zu einer 
schnellen Vermarktung der erschlossenen Baugrundstücke führen. 
Bei der anstehenden Vermarktung sind Baufelder in verschiedenen Größen möglich und geplant. Es 
können sowohl große Pakete mit einer voraussichtlich relativ homogenen Bebauung als auch 
kleinere ausgewählte Baufelder erworben werden, die besondere Projekt e und Wohnformen 
möglich machen. 
B) WIRTSCHAFTSPLANUNG UND UMSETZUNG 
Auf Basis der Businessplanung für beide Liegenschaften wurde in 2018 eine erste Wirtschafts- 
planung mit dem Horizont 2018 bis 2022 gefertigt. Auf dieser Grundlage wurden die voraussicht- 
lichen Liquiditätsbedarfe sowie die voraussichtliche Ergebnisentwicklung kalkulier t. Die 
Wirtschaftsplanung wurde beginnend im Jahr 2019 kontinuierlich fortgeschrieben. 
Im Vergleich zur Ursprungsplanung sind zeitliche Anpassungen bei der Planung, der Baureifmachung 
sowie der Erschließung erkennbar. Durch die steigende Detaillierung der Planung, Vorbereitung und 
Durchführung der zahlreichen bauvorbereitenden Maßnahmen gewinnt die Prozessplanung mehr 
und mehr Fundiertheit. Die wesentlichen Verzögerungsfaktoren waren die im Laufe des Jahres 2019 
verschärften Anforderungen der Feuerwehr an die Kampfmittelerku ndungen und Schadstofffunde 
bei abzubrechenden Gebäuden, die nun eine vorherige Sanierung erfahr en. Die Zeitplanung der 
Erschließung wurde damit um 5 Monate verzögert, was unmittelbar Ausw irkungen auf den 
zeitlichen Beginn der Grundstücksvergabeverfahren hatte. Die Auswirkung en wurden im 
Wirtschaftsplan 2020 entsprechend berücksichtigt. Insbesondere traten E rschwernisse des 
Bauablaufes im Jahr 2020 baufeldabhängig auf, u.a. durch besonders intensive Wet terlagen, die 
quantitative Steigerung von konkreten Kampfmittelerkundungen un d Schadstoffsanierung. Die 
Erlösplanung wurde an die verzögerte Umsetzung angepasst. 
3 DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS 
A) ERTRAGSLAGE 
Durch die Baureifmachung erfolgt die Schaffung der Grundlagen für die künftigenErlöse in Form des 
Abverkaufs von entwickelten Grundstücken. Die KonvOY hat derzeit die er sten Investorenauswahl- 
und Grundstücksvergabeverfahren für verschiedene Baufelder durchgeführt. 
Im Jahr 2020 wurden Umsatzerlöse durch entsprechend dem Baufortschritt abgegrenzte Einnahmen 
aus Grundstücksverkäufen (805 TEUR, Vj.: - TEUR) und Kostenerstattungen (4.183 TEUR, Vj.: - TEUR) 
sowie Mieterträge in Höhe von 718 TEUR (Vj.: 682 TEUR) und die Weiterbe rechnung von 
Dienstleistungen an die Stadt Münster (111 TEUR, Vj.: - TEUR) erzielt. Aus d er Auflösung von 
Rückstellungen resultieren sonstige betriebliche Erträge von 496 TEUR (Vj. : 10 TEUR).

Anlage IV/6 
Aus der Aktivierung von Bauvorbereitungskosten (13.664 TEUR, Vj.: 5.593 TEUR), 
Fremdkapitalzinsen (772 TEUR, Vj.: 830 TEUR) und angemessenen Teile der Ge meinkosten 
(378 TEUR; Vj.: 124 TEUR) resultieren Erhöhungen am Bestand unfertiger Erzeugnisse von 
14.814 TEUR (Vj.: 6.547 TEUR). Analog der Abgrenzung vereinnahmte r Erlöse anhand des 
Baufortschritts sowie aus der verlustfreien Bewertung der Grundstücke wurden korrespondierende 
Bestandsminderungen von 5.619 TEUR (Vj.: - TEUR) abgegrenzt. Per Sal do werden so 
Bestandserhöhungen von 9.195 TEUR (Vj.: 6.547 TEUR) ausgewiesen. 
Diesen stehen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Form vo n Energiekosten für 
vermietete Gebäude auf den Vorratsgrundstücken (166 TEUR, Vj.: 84 TEU R), Aufwendungen für 
bezogene Leistungen im Zuge der Baureifmachung der Vorratsgrundstüc ke (13.866 TEUR; 
Vj.: 5.707 TEUR), Personalaufwendungen (307 TEUR; Vj.: 157 TEUR), Abschreibungen auf 
Sachanlagen (1 TEUR, Vj.: - TEUR) und sonstige betriebliche Aufwendungen ( 2.225 TEUR; Vj.: 
1.379 TEUR) gegenüber, so dass per Saldo ein Ergebnis vor Zinsen und Ste uern (EBIT) von - 
1.057 TEUR (Vj.: - 88 TEUR) erwirtschaftet wurde. 
Nach Verrechnung des Zinsaufwandes (778 TEUR; Vj.: 830 TEUR) ergibt sich einErgebnis vor Steuern 
(EBT) von -1.834 TEUR (Vj.: - 918 TEUR). 
Nach Abzug sonstiger Steuern (Grundsteuer) von 229 TEUR (Vj.: 303 TE UR) ergibt sich ein 
Jahresfehlbetrag von 2.063 TEUR (Vj.: - 1.221 TEUR). 
B) VERMÖGENSLAGE 
Die Kaufverträge für die Konversionsflächen York und Oxford wurden im Apr il 2018 abgeschlossen. 
Die KonvOY GmbH ist damit Eigentümerin von ca. 618 Tm² Bruttobauland in d en Liegenschaften 
York und Oxford geworden. Die bauplanungsrechtlichen Verfahren sind abge schlossen. Es besteht 
Baurecht. 
Für die im Jahr 2018 in das Eigentum der KonvOY GmbH übergegangenen Flächen wurden, inklusive 
der Bauvorbereitungskosten, Anschaffungskosten von 57.732 TEUR verausgabt. Der Kaufvertrag für 
eine weitere Teilfläche von 1.065 m² für einen Kaufpreis von 122.475 EUR wurde im Zusammenhang 
mit dem York-Quartier im Dezember 2019 notariell beurkundet. Die zur Entwicklung und 
Vermarktung durch die KonvOY GmbH erworbenen Flächen werden nicht langfristig dem 
Gesellschaftszweck dienen. Insofern sind diese dem (kurzfristigen) Umlaufvermögen zuzuordnen. 
Ab dem Geschäftsjahr 2019 macht die Gesellschaft vom Aktivierungswahlrecht des § 255 Abs. 3 Satz 
1 HGB Gebrauch und aktiviert – neben den Bauvorbereitungskosten – Zinsen in den 
Herstellungskosten der zum Verkauf bestimmten Grundstücke, da die Darlehensvereinbarungen mit 
der Stadt Münster eine entsprechende Zweckbindung der Darlehen enthalt en und die Zinsen 
ausschließlich während des Zeitpunktes der Herstellung eines verkaufsfähig en Zustandes der 
Grundstücke angefallen sind. Zusätzlich werden ab dem Geschäftsjahr 2019 angemessene Teile der 
allgemeinen Verwaltungskosten aktiviert. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Fremdkapitalzinsen von 
772 TEUR sowie Gemeinkosten von 378 TEUR aktiviert. 
In den sonstigen Vermögensgegenständen werden noch abzurechnende Er stattungsansprüche 
gegen die Bezirksregierung Arnsberg von 127 TEUR ausgewiesen. 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Zahlungen an externe Dienstleister für 
Leistungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr begonnen wurden und im kommenden Jahr zum 
Abschluss kommen.

KONVERSION MÜNSTER 
LAGEBERICHT KONVOY GMBH 
Anlage IV/ 7 
Der Aktiva-Bestand wird insbesondere durch die bei Ankauf im Jahr 2018 aufgen ommenen 
Investitionsdarlehen der Stadt Münster i.H.v. 65.000 TEUR finanziert. In 2019 fand keine zusätzliche 
Kreditaufnahme statt. Im Jahr 2020 wurde im Oktober ein Darlehen i.H.v. 10.000 TEUR 
aufgenommen. Um den ausstehenden Besitzübergang der weiteren Flächen (Flächen auf York, 
heute als zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge genutzt) bilanziell abbilden zu können, 
werden für die noch auszuzahlenden Beträge in Höhe von 9 Mio. EUR Verbindlich keiten 
ausgewiesen. 
Per 31.12.2020 werden Steuerrückstellungen für noch nicht veranlagte Grundsteuern von 132 TEUR 
(Vj.: 282 TEUR) sowie sonstige Rückstellungen von 428 TEUR (Vj.: 448 TEUR) ausgewiesen. Diese 
enthalten im Wesentlichen Beträge für noch nicht abgerechnete Dienstleistung en Dritter 
(240 TEUR) sowie ausstehende Weiterbelastungen für überlassenes Person al seitens der Stadt 
Münster (146 TEUR). 
Die Gesellschaft hat für die Wohn + Stadtbau GmbH (W+S) die Baureifmachung von Grundstücken 
übernommen, die sich im Besitz der W+S befinden. Hierfür hat sie von der W+S in den 
Geschäftsjahren 2019 und 2020 Anzahlungen von insgesamt 10.360 TEUR erh alten. Entsprechend 
dem Baufortschritt der einzelnen Quartiere wurden hiervon 4.183 TEUR als realisierte Umsatzerlöse 
in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Bei der Gesellschaft eingeg angene Zahlungen 
aus dem Verkauf von Grundstücken (1.557 TEUR) wurden – ebenfalls analog d em Baufortschritt – 
mit 805 TEUR den Umsatzerlösen zugerechnet, der Differenzbetrag von 75 2 TEUR wird ebenfalls in 
der Bilanz als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen. 
Als Entwicklungsgesellschaft muss die KonvOY in wesentlichem Ausmaße in Vor leistungen für den 
Ankauf und die Entwicklung der erworbenen Flächen gehen. Dabei entstehen laufende Belastungen 
(z.B. durch die Zinsansprüche für die Investitionsdarlehen), die insbesonder e in den ersten Jahren 
nicht oder zumindest nur in Teilen durch Vermarktungserlöse gedeckt we rden können. 
Das Stammkapitals der Gesellschaft wurde im Jahr 2019 vollständig verbraucht . Der nicht durch 
Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag steht im Einklang mit dem aktuellen Wirt schaftsplan und wird in 
den Folgejahren sukzessive abgebaut. Da die KonvOY als Tochtergesellschaft der Stadt Münster 
jedoch auf hinreichende Kreditschöpfungsspielräume für die Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit 
zurückgreifen kann, ist die Fortführung der Entwicklungstätigkeit der K onvOY trotz dieser 
vorübergehenden bilanziellen Unterdeckung nicht gefährdet. 
Aus den vorgenannten Entwicklungen ergibt sich zum 31. Dezember 2020 ein nicht durch 
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 3.241 TEUR; am Bilanzstichtag des Vorjahres betrug der nicht 
durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag 1.178 TEUR. 
C) FINANZLAGE (KAPITALSTRUKTUR, INVESTITIONEN, LIQUIDITÄT) 
Bedingt durch den Bilanzverlust des Rumpfgeschäftsjahres 2017 und den Jahresfehlbetrag aus dem 
Jahre 2018 und die laufenden Maßnahmen der Baureifmachung wurde das ursp rüngliche 
Stammkapital von TEUR 500 im Jahr 2019 aufgezehrt. In der Gesellschafterv ersammlung vom 
28.02.2019 wurde der Verlust von mehr als des hälftigen Stammkapitals angezeigt. Der schnelle 
Verzehr des Stammkapitals ist typisch für Projekt- und Flächenentwicklun gsgesellschaften. Da sich 
die KonvOY weiterhin im Rahmen des ursprünglich erstellten Wirtschaftsplans bewegt und die 
Liquidität gesichert ist, wurde eine positive Fortführungsprognose attestiert. 
Die Budgets der geplanten Kosten und Erlöse werden auf Jahresebene m it den involvierten 
Fachämtern und Dienstleistern abgestimmt. Auf dieser Basis erfolgt die Ableitung der Liquidität der

Anlage IV/8 
Gesellschaft auf Jahres-, Monats- und Wochenebene. Hierin gehen die Finanzier ungsbausteine aus 
den bisherigen Darlehensverträgen in Höhe von 75 Mio. EUR ein. Für die Kon vOY wurde insgesamt 
ein Kreditrahmen von 90 Mio. EUR durch den Rat der Stadt Münster gebilligt . Insofern ist auch der 
künftige Finanzbedarf durch die noch nicht abgerufenen 15 Mio. EUR sicherg estellt. Des Weiteren 
ist die KonvOY GmbH Teil des Cash-Pooling-Verbundes der Stadt Münster . Über den Cash Pool 
besteht für KonvOY die Möglichkeit, auf zusätzliche Mittel von bis zu 7,5 M io. EUR zurückzugreifen. 
Die Liquiditätsplanung wird kontinuierlich fortgeschrieben und mit dem Bet eiligungsmanagement 
der Stadt Münster abgestimmt. Entsprechende Prozesse zur frühzeitigen Anmeldung von 
Mittelbedarfen und die gesetzlichen Anforderungen zur Vermeidung einer Insolvenz werden damit 
sichergestellt und durch die KonvOY selbst als auch durch das Beteiligungsmanag ement der Stadt 
überwacht. 
Die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020 weist per Saldo eine Verrin gerung des 
Finanzmittelfonds um 8.674 TEUR (Vj.: Verringerung um 256 TEUR) aus: 
Der Finanzmittelbestand umfasst neben Bankguthaben und Verbindlichkeite n gegenüber 
Kreditinstituten auch den Saldo der KonvOY GmbH im Cash-Pool der Stadt Mü nster. 
Die von der KonvOY erzielten Rückflüsse durch die Vermarktung der Fläche n fließen in die Tilgung 
der mittel- bis langfristig zur Verfügung stehenden Darlehen ein. Dadurch we rden gleichzeitig die 
2020 2019 Delta 
T¼ T¼ T¼
Ergebnis vor Ertragsteuern 2.063 - 1.221 - 842 - 
Abschreibungen 1 - 1 
Operativer Cash-Flow 2.062 - 1.221 - 841 - 
Veränderung der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und 
Leistungen sowie anderer Aktiva 9.821 - 6.769 - 3.052 - 
Veränderung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegen 
verbundene Unternehmen und Gesellschafter 754 - 718 1.472 - 
Veränderung der mittel- und kurzfristigen Rückstellungen 171 - 561 732 - 
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 
Leistungen sowie anderer Passiva 57 - 9.365 9.422 - 
Cash-Flow aus Asset-Management 10.803 - 3.875 14.678 - 
Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 12.865 - 2.654 15.519 - 
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen 9 - 10 - 1 
Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit 9 - 10 - 1 
Kreditaufnahmen 10.000 - 10.000 
Kredittilgungen 5.800 - 2.900 - 2.900 - 
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 4.200 2.900 - 7.100 
Veränderung des Finanzmittelfonds 8.674 - 256 - 8.418 - 
Finanzmittelfonds am Geschäftsjahresbeginn: 7.684 7.940 
Veränderung im Geschäftsjahr: 8.674 - 256 - 
Finanzmittelfonds am Geschäftsjahresende: 990 - 7.684

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LAGEBERICHT KONVOY GMBH 
Anlage IV/ 9 
Zinszahlungen sukzessive vermindert. Angestrebt wird nach wie vor eine frühe stmögliche 
Bereitstellung von baureifen Grundstücken unter Beachtung der kaufve rtraglichen Regelungen mit 
der BImA, den infrastrukturellen Anforderungen, den Vorgaben des städtebaulichen Vertrags sowie 
den Verfahren zur Grundstücksvergabe. 
4 CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG 
A) PROGNOSEBERICHT 
Auch im Jahr 2021 wird von unverändert hoher Nachfrage nach Grundstücken für d en 
Wohnungsbau und den Einzelhandel ausgegangen. Dies wird durch die qualitat iv und quantitativ 
befriedigende Teilnahme von Investoren bei den bereits durchgeführt en Grundstücksvergaben 
bestätigt. Um die Vermarktung und Baureifmachung noch zügiger voranzubrin gen, sollten im Jahr 
2020 die Stellen von zwei Quartiersmanagern besetzt werden. Die Einstellung konnte jedoch erst im 
Januar 2021 durchgeführt werden, weshalb die ursprünglich für das Jahr 20 20 vorgesehenen 
gestiegenen Personalaufwendungen erst im Jahr 2021 in Höhe von insgesamt 438 TEUR zum Tragen 
kommen. 
Die Erlösplanung der KonvOY orientiert sich an den jeweils geplanten Realisierungsabschnitten. Der 
Abschluss der ersten zwei Grundstücksvergaben fand im Geschäftsjahr 2020 statt. Die Erlöse für die 
Baufelder werden Mitte 2021 bzw. im Jahr 2022 erwartet. 
Die Kaufvertragsabstimmung mit dem potenziellen Käufer des Baufelds Yor k (A2) hat begonnen; 
eine finale Beschlussfassung des Aufsichtsrates der Käuferin steht noch aus. Um die Zie le der 
Gesellschafterin, besondere Marktakteure für den Grundstückserwerb anz usprechen, erfüllen zu 
können, wurde für ein anderes Baufeld (A2) auf der Oxford Kaserne ein Anhan dgabezeitraum von 
18 Monaten gewährt, innerhalb dessen der Käufer die Finanzierung, Planun g und Umsetzung der 
Maßnahme verbindlich machen kann. Weiterhin kann sich der Käufer noch entsche iden, ob das 
Grundstück von der KonvOY erworben werden kann oder von der Stadt e in Erbbaurecht an diesem 
erworben wird, nachdem diese das Grundstück von der KonvOY zu diesem Zweck ankauft. Die 
Erlöserwartungen verzögern sich somit um ein bzw. anderthalb Jahre. 
Im Jahr 2021 werden Erlöse von bis zu 19.000 TEUR erwartet, davon 11. 800 TEUR aus der 
Veräußerung von Grundstücken. Eine Gemeinbedarfsfläche des Oxford-Quar tiers wurde 2020 an 
die evangelische Kirche veräußert. Zwei weitere Projektentwicklungen au f Grundstücken der 
KonvOY sind in der finalen Abstimmung, deren Grundstücksübergang durch Dir ektvergaben 
vorbereitet werden soll. Ein Projekt im Oxford-Quartier zielt auf ein Studierendenwohnprojekt, zwei 
Projekte – jeweils eines im York, eines im Oxford-Quartier – richten si ch als Kindertagesstätte in 
Kombination mit öffentlich gefördertem Wohnen aus. Projektpartner sind e ine öffentliche Anstalt 
und eine Schwestergesellschaft im Stadtkonzern. 
Laut Planung ergibt sich für das Geschäftsjahr 2021 ein Fehlbetrag von 107 TEUR. Unter 
Berücksichtigung der geplanten Ergebnisse für die Geschäftsjahre 2021 bis 202 4 wird mit der 
Wiederauffüllung des Eigenkapitals im Geschäftsjahr 2023 gerechnet. 
Die geplanten Investitionen von 32.115 TEUR im Jahr 2021 werden beso nders von der 
vorangehenden Erschließung, dem Abbruch und der Herrichtung der f olgenden Bauabschnitte 
geprägt sein. Zur Finanzierung dieser Investitionen sind ab April und Mai des Jahres weitere 
Mittelabrufe von jeweils 5.000 TEUR geplant.

Anlage IV/10 
Durch die in den nächsten Jahren zu erwartenden Vermarktungserlöse wird de r nicht durch 
Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wieder ausgeglichen. Zum Ende des Gesamt projektzeitraumes 
wird eine Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals inklusive Verzinsung m indestens in 
marktüblicher Höhe angenommen. 
B) CHANCEN 
4.B.1 MARKT 
Als Entwicklungsgesellschaft ist die KonvOY Ansprechpartnerin für die Vermar ktung der 
Konversionsflächen in Münster. Somit steuert sie die Potentiale und Chancen der beiden 
Liegenschaften und ermöglicht in den kommenden Jahren attraktive An gebote für den 
Wohnungsbau in Münster. 
Aufgrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen und regional guten wirtsch aftlichen Lage und der 
sehr hohen Nachfrage nach Wohnraum in Münster besteht die Chance, ein sehr gutes Marktumfeld 
wahrzunehmen. Beide Standorte sind gut an die restliche Infrastruktur der S tadt Münster 
angeschlossen, befinden sich in integrierten Lagen der jeweiligen Stadtteile und sind damit überaus 
attraktiv für Familien und Berufstätige, die ihren Lebensmittelpunkt langfristig in Münster sehen. 
4.B.2 CORONA-PANDEMIE 
Die Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach Wohnraum in lebenswerten Quartieren ge steigert. 
Somit besteht auch für das Oxford- und York-Quartier nach wie vor eine hohe N achfrage. 
4.B.3 QUALITÄTEN 
Die KonvOY leistet mit der Konversion und der Umsetzung hoher städteb aulicher Qualitäten einen 
wesentlichen Beitrag dazu, dass es in den Quartieren an beiden Standorten zu einer hohen 
Wohnqualität in Verbindung mit einer ausgewogenen Nutzerstruktur kom men wird. Dies sichert 
langfristig die Stabilität und Resilienz der neuen Quartiere und verbreiter t die Möglichkeiten für 
Investitionen der Marktteilnehmer. 
4.B.4 ÖFFENTLICHKEIT 
Die KonvOY führt für alle Baufelder einen für alle Marktteilnehmer zugänglichen und transparenten 
Vergabeprozess durch. Ebenso werden die Entwicklungen der beiden Quar tiere mit 
Interessentennewslettern und Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert. D ies bietet die Chance einer 
hohen Akzeptanz der Projekte innerhalb des Mikroumfelds am Stando rt und nicht zuletzt durch die 
politische und stadtweite Öffentlichkeit. Durch innovative städtebauliche Kon zepte bieten die 
Quartiere die Chance, auch überregionale Beachtung zu finden. 
4.B.5 FÖRDERUNG 
Die innovativen Entwässerungskonzepte haben bei Oxford zudem die Chance auf Fördermittel 
eröffnet, die die Liquidität der KonvOY zusätzlich entlastet. Weiterhin werden für die Sanierung der 
denkmalgeschützten Mauern der Quartiere Förderungen beantragt. 
4.B.6 VERTRÄGE UND KOSTEN 
Die durch Rückbau und Freilegung entstehenden Kosten sind in die Kaufpreisfind ung mit der BImA 
eingeflossen. Soweit die Information und die Abrechnung zu diesen Koste npositionen bis zum Jahr

KONVERSION MÜNSTER 
LAGEBERICHT KONVOY GMBH 
Anlage IV/ 11 
2025 gewährleistet bzw. fertiggestellt wird, besteht die Möglichkeit ein er Nachberechnung von 
Mehrkosten gegenüber der BImA. Hierbei gilt eine 90 zu 10 -Regelung. Das heißt von diesen Kosten 
trägt die BImA 90 % und 10% die KonvOY. Diese Vertragsregelung eröffnet somit auch die Chance, 
die wirtschaftlichen Auswirkungen für Gebäudeschadstoffsanierungen und Bo densanierungen und 
somit in der Folge für Kostenüberschreitungen zu mindern. 
Die KonvOY ist gemeinsam mit der Stadt Münster und der W+S GmbH im Rahmen d er 
Kaufvertragsverhandlungen mit der BImA Eigentümerin von zwei sehr groß en Flächenarealen zu 
einem wirtschaftlich akzeptablen Kaufpreis geworden. Gegenüber den beide n 
Konversionspartnerinnen ist die KonvOY in Verpflichtungen eingetret en, da sie zuständig als 
Erschließungsträgerin für die Baureifmachung auch der Flächen der Stadt Münst er und der W+S 
GmbH ist. Letztere hat und wird der KonvOY für diese Leistung entspreche nde Vergütungen als 
Kostenerstattung leisten. Im Geschäftsjahr 2019 hat dies die wirtschaftlicheLage der KonvOY bereits 
gestärkt. Sollten für die Entwicklung der jeweiligen Teilflächen Mehrkoste n auftreten, besteht für 
die KonvOY die Chance, diese gegenüber der W+S GmbH geltend zu machen. 
4.B.7 LIQUIDITÄT 
Da Baurecht besteht, sind Vergaben von Grundstücken mit entsprechende n Anzahlungen möglich. 
Auf diese Weise besteht die Chance, die Vermarktung frühzeitig zu beginnen,sodass die gewonnene 
Liquidität schnell in den Kapitaldienst und das laufende Geschäft einfließen kann . 
4.B.8 FRISTEN 
Durch die Akquise von zwei zusätzlichen Mitarbeitern besteht die Chance, die 
Umsetzungsgeschwindigkeit zu erhöhen. Ein bestehendes Prozessmanage ment wird kontinuierlich 
mit allen beteiligten Akteuren fortgeschrieben. 
4.B.9 MIETERLÖSE 
Zwischenvermietungen nicht benötigter Gebäude auf den Flächen bieten die Ch ance, sozialen 
Zwecken gerecht zu werden, die Gebäude durchlaufende Nutzung zu erhalt en und Mieterlöse über 
den Wirtschaftsplan hinaus zu erwirtschaften, die die Liquidität der Gesellschaft unterstützen. 
C) RISIKEN 
4.C.1 MARKT 
Die günstige Immobilienmarktphase von Münster hält seit mehr als zehn Jahre n an. Eine 
Stabilisierung des Marktes ist zu erwarten, zumal dies auch das Ziel der beid en 
Quartiersentwicklungen darstellt. Für die Wirtschaftlichkeit des Projekt s besteht somit das Risiko, 
eine günstige Marktphase zu verpassen. Die inhaltlichen Ziele der Gesellschaft erin zur 
Quartiersentwicklungen verlangen auch die Einbeziehung besonderer Markt teilnehmer, wie z.B. 
Baugruppen oder Wohngenossenschaften; diese teilweise Einengung der Nachfrage und 
langwierigen Vergabeverfahren der Grundstücke können das grundsätzlich e Marktrisiko zusätzlich 
verschärfen. Die zügige Vergabe der Flächen hat somit wirtschaftlich absolut e Priorität. Jedoch 
bestehen durch die hohe Auslastung des Baugewerbes Kosten- und Zeitrisiken. Diese werden durch 
faire, transparente und zeitlich gestaffelte Vergabeverfahren gemindert.

Anlage IV/12 
4.C.2 CORONA-PANDEMIE 
Die Corona-Pandemie führte im März 2020 zu einer Unterbrechung der Abb ruch- und 
Erschließungsarbeiten im Norden des York-Quartiers. Ursache war ein Blindgänger aus dem zweiten 
Weltkrieg, der zur Zeit des Lockdowns aufgrund der untersagten Mög lichkeit für eine Evakuierung 
der Anwohner nicht möglich war. Weiterhin gab es bei einem Dienstleister ein e zweiwöchige 
Quarantäne von einem Bautrupp. Die räumliche und zeitliche Trennung von Bauteams führte zudem 
zu höheren Planungsaufwendungen. Jurysitzungen für Konzeptvergab en von Baufelder konnten 
nicht in dem geplanten Rhythmus stattfinden, sodass einige Grundstückve räußerungen dadurch 
verzögert werden. Weitere Einschränkungen sind auch künftig möglich und zum heutigen Zeitpunkt 
nicht verlässlich abschätzbar. 
4.C.3 QUALITÄTEN 
Bei der Grünflächen- und Erschließungsplanung wurden von der Stadt Mün ster vergleichsweise 
hochwertige Konzepte anvisiert. Die hieraus resultierenden tendenz iell hohen Umsetzungskosten 
muss die KonvOY durch die Grundstücksvermarktung refinanzieren. Vor demHintergrund, dass auch 
wohnungspolitische Ziele bei der Quartiersentwicklung erfüllt werden mü ssen und die 
Grundstückspreise davon mitbestimmt werden, birgt dies das Risiko einer Gewinnabschmelzung im 
Vergleich zum Marktdurchschnitt von Flächenentwicklern. 
4.C.4 ÖFFENTLICHKEIT 
Die Einbindung und Kommunikation mit der Öffentlichkeit und der Politik bir gt das Risiko Prozesse 
der baulichen Inwertsetzung zu verlangsamen. Durch die Vielzahl an Kommunikationswegen, durch 
veränderte politische Schwerpunktsetzungen oder durch meinungsstarke Einzelinteressen kann es 
insbesondere bei der Vermarktung zu Zeitverzögerungen kommen. Ve rzögerungen haben 
Wechselwirkung mit der Liquidität und dem Ertrag der Gesellschaft. 
4.C.5 FÖRDERUNG 
Für die gewährten Fördermittel für die besondere Regenwasserbewirtschaftung im Oxford-Quartier 
in Höhe von rd. 1.600 TEUR sind die jeweiligen Nebenbestimmungen öffen tlicher 
Fördermittelrichtlinien zu beachten. Die Missachtung der Bestimmungen führ t zwar zur 
vollständigen Rückforderung dieser Mittel; dieses Risiko wurde auf die Stadt Münster übertragen. 
Um ein professionelles Fördermittelmanagement zu ermöglichen, wurde das Amt für Mobilität und 
Tiefbau der Stadt Münster beauftragt. Das Amt hat die Beantragung der Förd ermittel begleitet und 
kann auf langjährige Erfahrungen im Fördermittelmanagement zurückbli cken. Es zeichnet sich ab, 
dass die geförderte Maßnahme nicht in der vorbestimmten Zeit bis Septemb er 2021 fertig gestellt 
werden kann. Eine Verlängerung des Durchführungszeitraums der Maßn ahme wurde beantragt. 
Zudem sind Gespräche mit dem Fördermittelgeber geplant. Finanzielle Auswirkungen bestehen zum 
heutigen Zeitpunkt nicht. 
4.C.6 VERTRÄGE UND KOSTEN 
Die KonvOY ist Verpflichtungen zur Bereitstellung fertiger Bauflächen eingeg angen. Für die 
Konversionspartnerin W+S GmbH besteht die Pflicht innerhalb einer Frist vo n fünf Jahren die 
Fertigstellung von Wohnungen auf einzelnen Teilflächen zu realisieren. S ollte die Entwicklung und 
die Bereitstellung dieser Flächen sich verzögern, sind Kompensationen nicht au szuschließen.

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LAGEBERICHT KONVOY GMBH 
Anlage IV/ 13 
Als Entwicklungsträgerin bestehen für die KonvOY Kosten- und Vergaberisik en aufgrund der 
allgemeinen Preisentwicklung. Die durch die KonvOY erstellten verkeh rs- und 
entwässerungstechnischen Anlagen samt der ggf. notwendig gewordenen Anpassungsmaßnahmen 
sowie der öffentlichen Grünflächen im Vertragsgebiet werden nach Abschluss der Maßnahme der 
Stadt Münster unentgeltlich übertragen. Die KonvOY ist daher darauf ang ewiesen, dass die 
Preisgestaltung bei der Vermarktung eine entsprechende Kompensation durch die Abnehmenden 
sicherstellt. Die Vertrags- und Preisrisiken werden über ein entsprechend in tensives Controlling 
stetig analysiert, um regelmäßig notwendig gewordene Anpassungen rechtze itig umsetzen zu 
können. 
In Bezug auf die Rückzahlung der unvorhersehbaren Rückbau- und Freilegung skosten durch die 
BImA gemäß der vereinbarten 90 zu 10 –Regelung besteht das Risiko, dass die BImA einzelne 
Rückerstattungsansprüche nicht anerkennt bzw. der enge Zeitplan eine von d en vertraglichen 
Regelungen abweichende Vorgehensweise notwendig macht. Die zusätzlich e rwarteten Kosten 
dieser Positionen sind in der Wirtschaftsplanung eingepreist, um solche Fälle ab zudecken. 
Die Quantität und die Qualität der bei der Baureifmachung anfallenden Boden- un d Betonmassen, 
bestimmen deren Wiederverwertungsmöglichkeiten. Dies ist ebenso e in unvorhersehbarer 
Kostenfaktor wie die Entsorgung der nicht verwendbaren Massen. Zusätzlich ist im Jahr 2020 
bekannt geworden, dass ein für die Entsorgung beauftragtes Unternehme n über einen unseriösen 
Bodenmakler rd. 12.500 Tonnen Boden ohne Entsorgungsnachweis abgefahr en hat. Zudem ist der 
Verbleib eines Großteils dieser Bodenmassen noch in Klärung. Die Geschäftsbez iehungen wurden 
umgehend eingestellt und Behörden haben sich in die Aufklärung eingeschaltet. Weiterhin wurden 
die Kontrollen sowohl durch das Abbruchunternehmen, durch die fachgutachterliche Begleitung, als 
auch durch die KonvOY strikter ausgelegt. Zum heutigen Zeitpunkt sind noch k eine diesbezüglichen 
Verbindlichkeiten absehbar und quantifizierbar. 
4.C.7 LIQUIDITÄT 
Die Risiken der Liquidität sind eng mit der zeitlichen Einhaltung der Vermarktun gsplanung und mit 
den Risiken durch Kostenüberschreitungen sowie durch den Aufwand an Kampfm ittelerkundungen 
und Gebäude- und Bodensanierungen verbunden. Durch weitere Mittelab rufe von Darlehen 
(15.000 TEUR zum Berichtszeitpunkt) und die Partizipationsoption am Cash Po ol der Stadt in Höhe 
von 7.500 TEUR ist eine zusätzliche Liquidität von insgesamt 22.500 TEUR sicherg estellt. 
4.C.8 FRISTEN 
Terminrisiken können sich aus der Koordinierung der verschiedenen Bauabläufe ergeben. Da es sich 
um Brachflächen handelt, die über mehrere Jahrzehnte intensiv militärisch g enutzt wurden, sind 
Bodenbelastungen und Kampfmittel auf dem Gelände wahrscheinlich. Der en Räumung kann zu 
Verzögerungen bei der Entwicklung und der Vermarktung der Fläch en führen. Zum 
Berichtszeitpunkt sind aufgrund bereits eingetretener Kampfmittelberg ungen, umfangreicherer 
Kampfmittelsondierungen, durch vorher unbekannte Boden- und Gebäudebelastungen sowie durch 
Corona-Verzögerungen beim Bau der Erschließung Veränderungen am g eplanten Baustellenablauf 
eingetreten. Hieraus resultiert eine geringere Geschwindigkeit bei der V ermarktung. Diese 
Verzögerungen wurden im Wirtschaftsplan bereits berücksichtigt. 
Damit die W+S GmbH ihren terminlichen Verpflichtungen bei der Bebauung der relevanten Flächen 
und somit auch die KonvOY ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenübe r der W+S GmbH 
entsprechen kann, ist die KonvOY gehalten, die Übergabe der erschlossen en Flächen zeitgerecht zu

Anlage IV/14 
realisieren. Diesbezüglich hat die KonvOY ein Baucontrolling aufgebaut, das d ie Einhaltung 
sämtlicher relevanter Fristen bei der Entwicklung sicherstellen soll. 
Weitere Terminrisiken können aus den aktuellen Zwischennutzungen u nd aus den Vermietungen 
der Stadt Münster an das Land NRW auf dem Gelände York resultieren. Bezügli ch der 
Nutzungsüberlassung der Bestandsgebäude für die zentrale Unterbringung seinrichtung für 
Geflüchtete bestehen zeitliche Risiken der späteren Beendigung der Nutz ung. Dies hat 
entsprechend Auswirkungen auf den Ablauf des Erschließungsbaus und auf die Vermarktung dieser 
Teilflächen. Mit der Stadt Münster wird eine Vereinbarung getroffen werd en, damit die KonvOY 
nicht das Risiko aus Verzögerungen trägt, die sie selbst beeinflussen kann. 
4.C.9 VERMIETUNGEN / NUTZUNGSÜBERLASSUNGEN 
Die Zwischenvermietungen verursachen Verwaltungsaufwand und können d ie Entwicklung 
einzelner Teilbereiche der Quartiere behindern. Dienstleister sind deshalb mit dem 
Mietermanagement beauftragt. Kritische Bereiche werden zeitnah entmiete t, um den Bauablauf 
nicht zu beeinträchtigen. 
Münster, den 26. März 2021 
………………………….. 
Stephan Aumann 
Geschäftsführer

Beschlussvorlage

4138 Zeichen

V/0411/2021 
V/0411/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Jahresabschluss 2020 der KonvOY GmbH (KonvOY) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY wird ermächtigt, 
folgende Entscheidungen zu treffen:  
 
1. Der Jahresabschluss der KonvOY zum 31.12.2020 in der vorliegenden, vom Abschlussprüfer 
Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem 
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierten Fassung (Anlage 1), wird festgestellt. 
 
2. Der Jahresfehlbetrag per 31.12.2020 in Höhe von 2.063 T€ wird in den Verlustvortrag einge-
stellt und auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
3. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 20 20 (Anlage IV im Anhang der hiesigen Anlage 1) 
wird zur Kenntnis genommen. 
 
4. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der KonvOY wird für das Geschäftsjahr 20 20 
Entlastung erteilt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
 
Die KonvOY ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß § 9 lit c) und lit e) des 
Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Beschlussfassung über die 
Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses sowie über die Entlastung 
der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
08.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Ebert 
Telefon: 492-2012 
EbertJ@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0411/2021 
Das abgelaufene Wirtschaftsjahr ist für die KonvOY geprägt von einer weiteren Ausweitung der Ge-
schäftstätigkeit. Im Berichtsjahr erfolgten erstmalig die Vereinnahmung von Grundstücksverkaufserlö-
sen entsprechend dem Baufortschritt sowie Kostenerstattungen für die Baureifmachung der sich im 
Eigentum der W+S befindlichen Flächen entsprechend dem Baufortschritt. 
 
Die KonvOY schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einer Bilanzsumme von 86.613 T€ (VJ: 81.637 T€) 
bei einem Fehlbetrag von 2.063 T€ (VJ: - 1.222 T€) ab. Der Jahresfehlbetrag soll auf neue Rech-
nung vorgetragen werden.  Somit erhöht sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag  um 
2.063 T€ auf 3.241 T€ (VJ: 1.178 T€). Dieser steht im Einklang mit der aktuellen wirtschaftlichen Pla-
nung und wird sich im Geschäftsjahr 202 1 weiter erhöhen. Da die KonvOY auf hinreiche nde Kre-
ditschöpfungsspielräume für die Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit zurückgreifen kann, ist die Fort-
führung der Betriebstätigkeit der KonvOY trotz der bilanziellen Unterdeckung nicht gefährdet. 
 
Unter Berücksichtigung der in 2021 zu erwartenden Ve rmarktungserlöse in Höhe von 19.000 T€ 
ergibt sich laut Wirtschaftsplanung 2021 ein Fehlbetrag von 107 T€. Unter Berücksichtigung der ge-
planten Ergebnisse für die Geschäftsjahre bis 2024 wird von einem Ausgleich der  bilanziellen Unter-
deckung im Geschäftsjahr 2023 ausgegangen. 
 
Ausführliche Informationen sind dem Jahresabschluss 2020 (Anlage 1) zu entnehmen. Der Aufsichts-
rat der KonvOY hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 über die o.g. Beschlusspunkte beraten und der 
Gesellschafterversammlung der KonvOY die Beschlussfassung empfohlen (Anlage 2). 
 
Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss 
 
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die BPG-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben sich aus 
Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen oder zusätzliche Hinweise zum Jah-
resabschluss der KonvOY ergeben. Nach Durchsicht des vorgelegten und mit einem uneingeschränk-
ten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der Jahresabschluss als 
plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertrags-
lage der KonvOY zum Bilanzstichtag. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2020 
Anlage 2: Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 012/2021 zum Jahresabschluss 2020 
Anlage A

Anlage 2_V_0411_2021_Vorlage 012-2021_Jahresabschluss 2020 und Entlastung GF und AR_2021-05-03_Final

1751 Zeichen

1 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 012/2021 
 
☒ Beschlussvorlage  ☐ Berichtsvorlage  ☐ Nachtrag 
 
 
Berichterstatter 
Stephan Aumann sowie Herr Matthias Pick (Wirtschaftsprüfer)  
 
 
Betreff:   
Jahresabschluss 2020 und Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020  
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Aufsichtsrat möge beschließen, der Gesellschafterversammlung folgende Beschlussfassung zu empfeh-
len:  
 
1. Der Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) und Lagebericht zum 31.12.2020 für das Geschäftsjahr 2020 
werden festgestellt. 
 
2. Der Jahresfehlbetrag per 31.12.2020 in Höhe von 2.062.9 61,84 EUR wird zusammen mit dem Verlustvor-
trag per 31.12.2019 auf das Geschäftsj ahr 2021 vorgetragen. 
 
3. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des La-
geberichts der KonvOY GmbH für das Geschäftsjahr 2020 werden zur Kenntnis genommen.  
 
4. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der KonvOY GmbH werden für das Geschäftsjahr 2020  Ent-
lastung erteilt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
keine 
 
Begründung: 
 
Der Aufsichtsrat nimmt zur Kenntnis, dass der von der Geschäftsführung aufgestellt e Jahresabschluss zum 
31.12.2020 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 von dem Wirtschaftsprüfer Matthias Pick geprüft 
und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurden.

2 
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den in der Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jah-
resabschlusses und des Lageberichts der KonvOY GmbH zum 31.12.2020  für das Geschäftsjahr 2020 ver-
wiesen. 
 
 
gez. Stephan Aumann 
-Geschäftsführer-  
 KonvOY GmbH 
 
 
Anlage 1 – Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2020

Anlage A

1298 Zeichen

Anlage A zur V/0411/2021 
Kurzüberblick 
Die KonvOY GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster.  
Gemäß § 9.2 c) und e) des Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung  
u. a. die Beschlussfassung über: 
- die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses 
- die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. 
Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung  
der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen 
und Wirtschaft notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Bekanntmachung der Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020 der KonvOY GmbH, einer 
100%igen Tochtergesellschaft der Stadt Münster und Ermächtigung des Vertreters der Stadt 
Münster zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
k.A. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beratungsverlauf (1)

22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0411/2021
Typ
Vorlagen
Datum
12.05.2021
Erstellt
12.05.2021 09:25