V/0411/2021
Jahresabschluss 2020 der KonvOY GmbH (KonvOY)
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Anlage 1_V_0411_2021_Jahresabschluss und Lagebericht_KonvOY_2020
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KonvOY GmbH Münster Bilanz zum 31. Dezember 2020 A K T I V S E I T E 31.12.2020 31.12.2019 EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.991,00 10 II. Finanzanlagen Beteiligungen 1.224,32 1 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte Unfertige Erzeugnisse 82.473.837,58 73.279 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 10.619,17 0 2. Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 6.926 3. Sonstige Vermögensgegenstände 126.523,33 243 137.142,50 7.169 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 742.005,18 0 D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 3.240.910,53 1.178 86.613.111,11 81.637 Anlage I/1 P A S S I V S E I T E 31.12.2020 31.12.2019 EUR TEUR I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500 II. Verlustvortrag -1.677.948,69 -457 III. Jahresfehlbetrag -2.062.961,84 -1.221 IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.240.910,53 0,00 1.178 0 B. RÜCKSTELLUNGEN 1. Steuerrückstellungen 131.800,00 282 2. Sonstige Rückstellungen 427.600,00 448 559.400,00 730 C. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 32,32 0 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 6.929.107,00 8.258 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.679.279,89 1.412 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 22.857,14 73 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 67.353.002,51 62.100 6. Sonstige Verbindlichkeiten 9.012.377,13 9.000 85.996.655,99 80.843 D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 57.055,12 64 86.613.111,11 81.637 Anlage I/2 KonvOY GmbH Münster Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020 2020 2019 EUR TEUR 1. Umsatzerlöse 5.816.858,17 682 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen 9.194.995,89 6.547 3. Sonstige betriebliche Erträge 495.954,86 10 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 165.678,92 84 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 13.865.804,37 5.707 14.031.483,29 5.791 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 185.666,19 123 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 121.094,61 34 - davon aus Altersversorgung 21.435,14 EUR (Vorjahr 8 TEUR ) 306.760,80 157 6. Abschreibungen 1.491,46 0 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.224.881,60 1.379 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 777.575,61 830 - davon an verbundene Unternehmen 777.575,61 EUR (Vorjahr 830 TEUR ) 9. Ergebnis nach Steuern -1.834.383,84 -918 10. Sonstige Steuern 228.578,00 303 11. Jahresfehlbetrag -2.062.961,84 -1.221 Anlage II Anlage III/ 1 ANHANG KONV OY GMB H ZUM JAHRESABSCHLUSS PER 31.12.2020 Konversion Münster Oxford und York Inhalt 1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss ........................ ............................................................. 2 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden..................... ................................................................. 2 3 Erläuterungen zur Bilanz ............................... .................................................................................. 3 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ............... ........................................................... 6 5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen........................ ....................................................................... 7 6 Sonstige Angaben...................................... ...................................................................................... 7 6.1 Zusammensetzung der Organe ............................. .................................................................. 7 6.2 Vergütung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates .......... ............................................. 8 6.3 Arbeitnehmer ..................................... ..................................................................................... 8 6.4 Honorar des Abschlussprüfers ........................... ..................................................................... 8 6.5 Konzernzugehörigkeit.............................. ................................................................................ 8 6.6 Vorschlag zur Ergebnisverwendung ...................... .................................................................. 8 6.7 Nachtragsbericht ...................................... ............................................................................... 8 Anlage III/2 1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die KonvOY GmbH mit Sitz in Münster ist im Handelsregister des Amtsgerichts M ünster unter der Nummer HRB 16654 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Ver besserung der Wohnraumversorgung in Münster durch Entwicklung der Konversionsfläche n der Grundstücksareale der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Beachtung des § 108 Abs. 1 Ziffer 8 der Gemeind eordnung und aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag nach den für große Kapitalg esellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den Vorschrifte n des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkos tenverfahren. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den §§ 266 bzw. 275 HGB ge gliedert. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte trotz des ausgewiesenen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages von 3.241 TEUR unter Zugrundelegung der Fo rtführung der Unternehmenstätigkeit, da der Wirtschaftsplan der Gesellschaft eine entspr echend positive Unternehmensprognose ausweist. Die im Vorjahr angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethodik wird im G eschäftsjahr 2020 im Wesentlichen unverändert fortgesetzt. Abweichend zur Handhabung im Vorjahr werden ab dem Geschäftsjahr 2020 ve reinnahmte Verkaufserlöse und Kostenerstattungen entsprechend dem Baufortschritt als realisiert angesehen und als Umsatzerlöse bilanziert. Der Baufortschritt wird als Quote aus den bis zum Bilanzstichtag aufgewendeten und gemäß Wirtschaftsplan insgesamt erwarteten Anschaffung s- und Herstellungskosten ermittelt. Korrespondierend hierzu erfolgt der Au sweis analog abgegrenzter Bestandsminderungen in der Position „Erhöhung oder Verminderung de s Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen“ in der Gewinn- und Verlustrechnung. Auf bere its im Geschäftsjahr 2019 vereinnahmte Kostenerstattungen wird diese Methodik erstmals in 2020 an alog angewendet. Im Geschäftsjahr 2020 resultieren hieraus die folgenden Umsatzerlöse: Diesen Umsatzerlösen stehen Bestandsminderungen von 5.563.840 EUR entgegen. Quartier YORK Quartier OXFORD Summe Φ Φ Φ Verkaufserlöse Einnahmen 2020 14.700 1.542.080 1.556.780 Baufortschritt 38,00% 51,86% realisierte Umsatzerlöse 5.586 799.723 805.309 Kostenerstattungen Einnahmen 2019 6.485.175 1.772.685 8.257.860 Einnahmen 2020 2.102.350 - 2.102.350 8.587.525 1.772.685 10.360.210 Baufortschritt 38,00% 51,86% realisierte Umsatzerlöse 3.263.260 919.314 4.182.574 Summe 3.268.846 1.719.037 4.987.883 Anlage III/ 3 Des weiteren weist die Gesellschaft ab dem Geschäftsjahr 2020 entsprechend § 4 2 Abs. 3 GmbHG Forderungen und Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber ihrer Gese llschafterin als separate Bilanzpositionen aus. Die Ausweise im Vorjahr erfolgten bei den Forderung en und Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Vorjahresaus weise wurden entsprechend angepasst. Eine weitere Ausweisanpassung betrifft die Forderungen gegen die Bezirk sregierung Arnsberg aus Erstattung der Versorgungskosten betreffend die zur Flüchtlingsunterbringung vorgesehenen Flächen. Diese Forderungen in Höhe von 127 TEUR (Vj.: 242 TEUR) werden in Abwei chung zum Geschäftsjahr 2019 in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Der Ausweisim Vorjahr erfolgte bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Der Vorjahresausweiswurde entsprechend angepasst. Der Ansatz des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die bezüglich der abnutzbaren Sachanlagen um planmäßige lineare Abschreibungen verm indert werden. Dabei richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die durch die Gesellschaft erworbenen und zum Verkauf bestimmten Grund stücke und Gebäude werden zu Anschaffungskosten im Umlaufvermögen bilanziert, da sie die V oraussetzungen des § 247 Abs.2 HGB nicht erfüllen. Bauvorbereitungskosten für diese Grundstücke werd en zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und zusammen mit den Anschaffungsko sten für die Grundstücke und Gebäude bilanziert. Um dem Prinzip der verlustfreien Bewertung Rechnung zu tragen, werden die im Umlaufvermögen gehaltenen Grundstücke ggf. auf einen niedrigeren Verkaufspreis abgewertet. Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine solche Abwertung in Höhe von 55 TEUR (Vj. : keine) vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Nicht oder nicht vollständig werthaltige Forderungen werden ggf. wertberichtigt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Absch lussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Vom Aktivierungswahlrecht bezüglich aktiver latenter Steuern auf ste uerliche Verlustvorträge wird kein Gebrauch gemacht. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe d es Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Hierbei werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden - soweit vorhanden - abgezinst. Die Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling gegenüber der Gesellschafter in Stadt Münster sind zusammen mit Forderungen und Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsverr echnungen unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Ab schlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der a bgegrenzten Beträge erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 3 Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich unmittelbar aus dem Anlage nspiegel, der dem Anhang als Anlage 1 beigefügt ist. Die Gesellschaft hat sich im Jahre 2018 an der NR W.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (Düsseldorf) beteiligt. Ihr Anteil am Stammk apital beträgt 1%. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der NRW.URBAN endet mit einem Eigen kapital von 87 TEUR (Vj.: 83 TEUR) und einem Jahresüberschuss von 4 TEUR (Vorjahr: Fehlbet rag 3 TEUR). Anlage III/4 Im Geschäftsjahr 2020 wurden Investitionen in das Sachanlagevermögen vo n 9 TEUR getätigt; der Betrag entfällt vollständig auf Büro- und Geschäftsausstattung. Im April 2018 sind die Grundstückskaufverträge hinsichtlich der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne beurkundet worden. Besitz, Gefahren, Nutzen und Lasten dieser zum V erkauf bestimmten Grundstücke gingen am 4. Oktober 2018 auf die KonvOY über. Es handelt sich sowohl um bebaute wie auch unbebaute Grundstücke, teilweise erschlossen, teilweise noch nicht ersch lossen. Die Bauvorbereitungskosten betreffen alle den zu vermarktenden Grundstü cken direkt zuzuordnende Kosten, die mit der Herstellung der Vermarktbarkeit einhergehen, z .B. Planungs-, Herrichtungs- und Erschließungskosten. Laufende Unterhalts- und Betriebskosten sind nicht aktiviert, sondern in der Gewinn- und Verlustrechnung im Aufwand ausgewiesen. Der Gesamtausweis hatsich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt entwickelt: Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Re stlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forde rungen aus Lieferungen und Leistungen gegen eine weitere Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Die Forderungen gegen Gesellschafter am Vorjahresstichtag in Höhe von 6.9 26 TEUR betrafen Forderungen aus dem Cash-Pooling in Höhe von 7.684 TEUR, die mit saldier ten Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 758 ve rrechnet waren. Das Stammkapital ist voll eingezahlt. Quartier YORK Quartier OXFORD Summe Φ Φ Φ Vortrag aus 2019 37.882.011,03 35.396.830,66 73.278.841, 69 Bestandsveränderungen 2020 Bestandserhöhungen Grunderwerb 218.980,40 78.667,75 297.648,15 Management, Beratung 534.010,97 434.955,44 968.966,41 Herrichtung 5.186.240,29 3.203.873,38 8.390.113,67 Erschließung 3.529.629,82 222.440,98 3.752.070,80 Grünzüge 68.675,08 50.882,35 119.557,43 Vermessung - 5.341,16 5.341,16 Aktivierte Finanzierungskosten 469.441,24 302.666,07 772. 107,31 Gebäudeaufwertung 42.130,83 30.988,80 73.119,63 Substanzerhalt 10.957,91 46.359,48 57.317,39 Aktivierte Gemeinkosten 214.753,51 163.110,43 377.863,94 10.274.820,05 4.539.285,84 14.814.105,89 Bestandsverminderungen abgegrenzte Bestandsverminderungen 3.267.919,00 2.295.921,00 5.563.840,00 Verlustfreie Bewertung - 55.270,00 55.270,00 3.267.919,00 2.351.191,00 5.619.110,00 Saldo 2020 7.006.901,05 2.188.094,84 9.194.995,89 31.12.2020 44.888.912,08 37.584.925,50 82.473.837,58 Anlage III/ 5 Die Steuerrückstellungen betreffen noch nicht veranlagte Grundsteuern für die Vorratsgrundstücke. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für bereits erhaltene, aber noch nicht abgerechnete Dienstleistungen (387 TEUR, Vj.: 417 TEUR), P ersonalrückstellungen (20 TEUR, Vj.: 19 TEUR) sowie für Kosten der Erstellung und Prüfung desJahresabschlusses zusammen. Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ergibt sich unmittelbar aus dem Ve rbindlichkeitenspie- gel, der dem Anhang als Anlage 2 beigefügt ist. Unter den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden vereinnahmt e Zahlungseingänge aus dem Verkauf von Baugrundstücken von Erwerbern sowie Kostenerstattu ngen von der Wohn + Stadtbau GmbH, Münster, ausgewiesen, die aufgrund des Baufortschritts in den einzelnen Quartieren noch nicht als Umsatzerlöse auszuweisen waren. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betre ffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber weiteren Tochtergesellschaften der Stadt Münster. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 67.353.0 02,51 EUR (Vj.: 62.100 TEUR) betreffen drei im Jahre 2018 und ein im Jahr 2020 von der Gesellschafterin Stadt Münster aufgenommene Darlehen in Höhe von 66.299.998,00 EUR (Vj.: 62.100 T EUR), Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling in Höhe von 989.828,75 EUR (Vj.: keine) sowie saldier te Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 63.175 ,76 EUR (Vj.: keine). Die Gesellschafterdarlehen mit einem Gesamtvolumen von (ursprünglich) 75.0 00 TEUR wurden im Geschäftsjahr planmäßig in Höhe von 5.800 TEUR (Vj.: 2.900 TEUR) getilgt . Zu Gunsten verbundener Unternehmen bestehen nachfolgende Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB (Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen) in Form von gesamtschuldn erischen Haftungen sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen etc., zu denen auch auf die Ausführ ungen im Lagebericht verwiesen wird. Die Kaufverträge mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beinhalte n eine gesamtschuldnerische Haftung der jeweiligen Käuferinnen (Stadt Münster, KonvOY GmbH, Wohn+Stadtbau GmbH), die zwischen den Käuferinnen im Innenverhältnis e ntsprechend den jeweiligen Eigentumsflächen aufgeteilt ist. Auf die Konversionspartnerinne n entfallen ca. 17% der Kasernengesamtflächen. Die Kaufverträge mit der BImA enthalten etliche bedingte und unbedingte Variablen in unterschiedlicher Hinsicht (z.B. Zeit, Raum, Bebauungsart etc.), diesich sowohl zu Gunsten der Käuferinnen wir auch zu ihren Lasten auswirken können; die gesamtschu ldnerische Haftung wird auf einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt und entfällt im Wesentlichen auf die Konversionspartnerinnen. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Konversionspartnerinnen wird nicht mit einer Inanspruchnahme gerechnet. Zudem sind die durch die KonvOY zu erstellenden verkehrs- und entwässeru ngstechnischen Anlagen samt der ggf. notwendig werdenden Anpassungsmaßnahmen sowie der öffen tlichen Grünflächen im Vertragsgebiet nach Abschluss der Maßnahme unentgeltlich auf die Stadt Münster zu übertragen. Die KonvOY GmbH ist daher darauf angewiesen, dass die Preisgestaltung bei der Ver marktung der Grundstücke einen entsprechenden Ausgleich dieser Kosten sicherstellt. Anlage III/6 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die im Geschäftsjahr 2020 wie auch im Vorjahr erzielten Umsatzerlöse setzensich wie folgt zusammen: Die Bestandserhöhungen und -verminderungen an unfertigen Erzeugniss en betreffen aktivierte Herstellungskosten in Bezug auf die Vorratsgrundstücke von 14.814 TEUR ( Vj.: 6.547 TEUR) sowie Bestandsminderungen von 5.619 TEUR (Vj.: - TEUR); zur Zusammensetzung des Betrages wird auf die Aufstellung unter den Erläuterungen zur Bilanz verwiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen aus dem Vorjahr. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen Aufwendu ngen für vermietete Gebäude. Die von Dritten bezogenen Leistungen im Zusammenhang mit der Ba ureifmachung der Vorratsgrundstücke sind als Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen. Die Personalaufwendungen beinhalten die Gehälter der bei der KonvOY fe st angestellten Mitarbeiter sowie die hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: Die Zinsaufwendungen des Geschäftsjahres betreffen mit 772 TEUR Zinszah lungen (776 TEUR, Vj.: 911 TEUR) und periodengerecht abgegrenzte Zinsen (-4 TEUR, Vj. : -81 TEUR) auf die Darlehen von der Gesellschafterin Stadt Münster sowie mit 6 TEUR (Vj.: keine) Zinsen für d ie Inanspruchnahme des Cash-Pools der Gesellschafterin Stadt Münster. Seit dem Geschäftsjahr 20 19 macht die Gesellschaft vom Aktivierungswahlrecht des § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB Gebrauch und aktiviert die Darlehenszinsen in den Herstellungskosten der zum Verkauf bestimmten Grundstücke, da die Darlehensvereinbarungen mit der Stadt Münster eine entsprechende Zweckbindung der Darlehen e nthalten und die Zinsen ausschließlich während des Zeitpunktes der Herstellung eines verkaufsfähig en Zustandes der Grundstücke angefallen sind. Die Gegenbuchung ist in den Bestandsveränderung en enthalten. Unter den sonstigen Steuern sind die Grundsteuern auf die im Umlaufvermö gen gehaltenen Grundstücke ausgewiesen. 2019 Quartier YORK Quartier OXFORD übergeordnet Summe Summe Φ Φ Φ Φ Φ Abgegrenzte Verkaufserlöse 5.586,00 799.723,00 - 805.309, 00 - Abgegrenzte Kostenerstattungen 3.263.260,00 919.314,00 - 4.1 82.574,00 - Erlöse aus Vermietung von Bestandsgebäuden 651.362,37 66.227,28 - 717.589,65 682.367,43 Weiterberechnung von Dienstleistungen - - 111.385,52 111.385,52 - - Summe 3.920.208,37 1.785.264,28 111.385,52 5.816.858,17 682.367,43 2020 2020 2019 Φ Φ Prüfungs- und Beratungskosten 634.505,66 716.649,44 Grundbesitzabgaben 415.959,77 311.641,57 Dienstleistungen von verbundenen Unternehmen 166.394,73 140.796,56 Vertriebskosten 627.662,95 130.327,84 Forderungsverluste 178.559,30 - Werbung und Anzeigen 77.653,24 30.566,99 Diverse 124.145,95 49.272,94 2.224.881,60 1.379.255,34 Anlage III/ 7 5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige, nicht unmittelbar aus der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnun g abzuleitende finanzielle Verpflichtungen bestehen aus der Verzinsung der von der Gesellschafterin Stadt Münster gewährten Darlehen. Die Zahllast aus diesen Zinsen beträgt: Zusätzlich bestehen aus dem Mietvertrag zwischen der KonvOY GmbH und der Stadt Münster in Bezug auf die von der KonvOY angemieteten Geschäftsräume finanzielle Verpflichtu ngen von 32 TEUR p.a. Der Mietvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 6 Monaten jederzeit gekündigt werden. 6 Sonstige Angaben 6.1 Zusammensetzung der Organe Organe der Gesellschaft sind gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages x die Gesellschafterversammlung, x der Aufsichtsrat und x die Geschäftsführung. Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2020 bestellt: x Stephan Aumann, Münster Die KonvOY GmbH hat einen Aufsichtsrat, bestehend aus 12 von der Gesells chafterin entsandten Mitgliedern. Dieser hat sich nach Änderung des Gesellschaftsvertrags der K onvOY zum 19.12.2018 in seiner ersten Sitzung am 22.1.2019 konstituiert. Im Geschäftsjahr 2020 gehörten dem Aufsichtsrat an: Jahr 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Gesamt TEUR 733 620 542 370 292 214 135 57 2.963 bis 8.12.2020 ab 9.12.2020 Otto Reiners Andreas Nicklas Referatsleiter Rechtsanwalt Karl-Heinz Beitelhoff Stephan Brinktrine Selbständiger Groß- und Außenhandelskaufmann Abteilungsleiter Finanzbuchhaltung Stephan Brinktrine Otto Reiners Abteilungsleiter Finanzbuchhaltung Referatsleiter Mitglieder Andreas Nicklas Dr. Martin Lücke Rechtsanwalt Tierarzt Angela Stähler Peter Bensmann Hausfrau Kaufmann / Unternehmensberater Richard-Michael Halberstadt Dr. Markus Johow Rentner Bauingenieur Mathias Kersting Annika Bürger Leitender Angestellter Bioinformatikerin Marianne Koch Gerhard Joksch Geschäftsführende Gesellschafterin, Unternehmerin Berater / Rentner Jörg Möltgen Hedwig Liekefedt EU-Referent Lehrerin Jürgen Reuter Jörg Berens Architekt Referent Öffentlichkeitsarbeit Fatma Kirgil Ortrud Philipp Dolmetscherin Geschäftsführerin Christine Zeller Christine Zeller Stadtkämmerin Stadtkämmerin Vorsitzende(-r) 1. stellv. Vorsitzende(-r) 2. stellv. Vorsitzende(-r) Anlage III/8 6.2 Vergütung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates Weder der Geschäftsführer noch der Aufsichtsrat erhielten im Geschäftsjah r für ihre Tätigkeit eine Vergütung durch die Gesellschaft. 6.3 Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 durchschnittlich 4 Ange stellte (Vj.: 2). 6.4 Altersversorgung Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung nach de n für die Angestellten des öffentlichen Dienstes geltenden Grundsätzen gewährt, die über Kommu nale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw), Münster, abgewickelt wird. Auf eine Bilanzierun g der daraus entstehenden mittelbaren Versorgungszusagen hat die Gesellschaft gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. Bei der Finanzierung der Leistungen der kvw ist nach dem umlagefinanzierte n Abrechnungsverband I und dem kapitalgedeckten Abrechnungsverband II zu unterscheiden. D ie Gesellschaft gehört mit sämtlichen Beschäftigten dem Abrechnungsverband I an. Im Abrechnungsverband I finanziert die kvw ihre Leistungen über ein modi fiziertes Abschnitts- deckungsverfahren (Umlageverfahren). Die Beiträge zur kvw werden für alle ständig Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2020 auf 4,5 % (Vj.: 4,5 %) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Weiterhin wird seitens der kvw San ierungsgeld in Höhe von 3,25 % (Vj.: 3,25 %) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erho ben. 6.5 Honorar des Abschlussprüfers Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschlussprüfers, d er Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, ein schließlich des Aufwands aufgrund der Bildung von Rückstellungen für die Abschlussprüfung beläuft sich auf 15 TEUR (Vj.: 9 TEUR) und betrifft Leistungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung sowie sonstige Beratungsleistungen. 6.6 Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Name und Sitz des Mutterunternehmen s mit dem kleinsten und dem größten Konsolidierungskreis ist demnach Stadt Münster, Münster. 6.7 Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfeh lbetrag des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 2.062.961,84 EUR zusammen mit dem Ver lustvortrag per 31. Dezember 2019 auf neue Rechnung vorzutragen. 6.8 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahreshaben sich nicht ereignet. Münster, den 26. März 2021 Stephan Aumann Geschäftsführer Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2020 ENTWICKLUNG DER ANSCHAFFUNGSWERTE Anfangs- stand Zugang Abgang Endstand Bilanzposten: 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 A. Anlagevermögen I. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.526,19 9.091,46 0,00 19.617,65 10.526,19 9.091,46 0,00 19.617,65 II. Finanzanlagen Beteiligungen 1.224,32 0,00 0,00 1.224,32 1.224,32 0,00 0,00 1.224,32 11.750,51 9.091,46 0,00 20.841,97 Anlage III /9 ENTWICKLUNG DER ABSCHREIBUNGEN Anfangs- stand Abschrei- bungen des Geschäfts- jahres Entnahme für Abgänge Endstand Restbuch- werte 31.12.2020 Restbuch- werte 31.12.2019 EUR 6 EUR 7 EUR 8 EUR 9 EUR 10 EUR 11 135,19 1.491,46 0,00 1.626,65 17.991,00 10.391,00 135,19 1.491,46 0,00 1.626,65 17.991,00 10.391,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.224,32 1.224,32 0,00 0,00 0,00 0,00 1.224,32 1.224,32 135,19 1.491,46 0,00 1.626,65 19.215,32 11.615,32 Anlage III /10 bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre Φ Φ Φ Φ 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 32,32 32,32 - - (Vorjahr) 26,37 26,37 - - 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 6.929.107,00 1.990.692,00 4.938.415,00 77.420,00 (Vorjahr) 8.257.860,00 - 8.257.860,00 - 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.679.279,89 2.679.279,89 - - (Vorjahr) 1.411.652,32 1.411.652,32 - - 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 22.857,14 22.857,14 - - (Vorjahr) 72.614,64 72.614,64 - - 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 67.353.002,51 16.853.006,51 50.499.996,00 17.299.988,00 (Vorjahr) 62.100.000,00 5.800.002,00 56.299.998,00 23.099.990,00 6. Sonstige Verbindlichkeiten 9.012.377,13 1.012.377,13 8.000.000,00 - (Vorjahr) 9.000.000,00 - 9.000.000,00 - Gesamt 85.996.655,99 22.558.244,99 63.438.411,00 17.377.408,00 (Vorjahr) 80.842.153,33 7.284.295,33 73.557.858,00 23.099.990,00 KonvOY GmbH Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2020 Total 31.12.2020 davon mit einer Restlaufzeit Anlage III/ 11 Anlage IV/ 1 Lagebericht KonvOY GmbH Zum Jahresabschluss per 31.12.2020 Entwicklung der Quartiere Oxford und York in Münster Anlage IV/2 INHALT 1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 3 a) GESCHÄFTSMODELL DES UNTERNEHMENS 3 b) ZIELE UND STRATEGIEN 4 2 WIRTSCHAFTSBERICHT 4 a) Marktumfeld 4 b) Wirtschaftsplanung und Umsetzung 5 3 DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS 5 a) Ertragslage 5 b) Vermögenslage 6 c) Finanzlage (Kapitalstruktur, Investitionen, Liquidität) 7 4 CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG 9 a) ProgNosebericht 9 b) Chancen 10 4.b.1 Markt 10 4.b.2 Corona-Pandemie 10 4.b.3 Qualitäten 10 4.b.4 Öffentlichkeit 10 4.b.5 Förderung 10 4.b.6 Verträge und Kosten 10 4.b.7 Liquidität 11 4.b.8 Fristen 11 4.b.9 Mieterlöse 11 c) Risiken 11 4.c.1 Markt 11 4.c.2 Corona-Pandemie 12 4.c.3 Qualitäten 12 4.c.4 Öffentlichkeit 12 4.c.5 Förderung 12 4.c.6 Verträge und Kosten 12 4.c.7 Liquidität 13 4.c.8 Fristen 13 4.c.9 Vermietungen / Nutzungsüberlassungen 14 KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/ 3 1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS A) GESCHÄFTSMODELL DES UNTERNEHMENS Die KonvOY GmbH (KonvOY) ist ein hundertprozentiges Tochterunter nehmen der Stadt Münster. Gegenstand des Unternehmens ist die Bereitstellung von geräumten und ersc hlossenen Baugrundstücken zur Bebauung mit Wohnraum, Mischnutzungen und sozialen Infrastrukturen. Die ehemaligen Kasernen Oxford und York in Münster wurden im Geschäftsjahr 2018 durch die Stadt Münster, die Wohn- und Stadtbau GmbH (W + S GmbH) und die KonvOY von de r Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erworben. Die KonvOY hat im Zuge des Ankaufs d ie für die Verwirklichung ihrs Geschäftszwecks erforderlichen Liegenschaften vo n der BImA erworben. Der Besitzübergang fand im Oktober 2018 statt. Auf Basis der städtebaulichen und bauplanungsrechtlichen Grundlagen werden auf den Liegenschaften der Oxford und York Kasernen rd. 3.000 Wohneinheiten entstehen. Auf den Flächen der KonvOY werden mit der Herrichtung und Baureifmachung die Vorausse tzungen für rd. 2.100 Wohneinheiten geschaffen. Die KonvOY übernimmt selbst keinen Hochbau, sondern entwickelt die Grundstücke nach Maßgabe der städtebaulichen Verträge und veräußert die baureifen Grundstücke zum Zweck der weiteren Bebauung durch Dritte. Hierzu kann die KonvOY säm tliche Geschäfte betreiben, die diesem Zwecke dienlich sind. Neben den eigenen Flächen übernimmt die KonvOY die Herrichtung und Erschließung für die Flächen der W + S GmbH auf den Kasernen flächen und für die Flächen der sozialen Infrastruktur im Eigentum der Stadt Münster. Das Geschäftsmodell der KonvOY ist auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit ausgele gt. Die für den Ankauf der zu entwickelnden Flächen eingesetzten Mittel werden dur ch die Rückflüsse aus der Grundstücksvermarktung gedeckt. Zusätzlich werden Rückflüsse aus der Vermark tung der Flächen mit einer Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals von mindestens 5 % an gestrebt. Die Ausschüttungsregelungen sind im Managementkontrakt mit der Stadt Münster v ereinbart. Über den Managementkontrakt bindet sich die KonvOY zudem an die Public Corpor ate Governance Kodex-Vorgaben des Stadtkonzerns Zur Umsetzung des Geschäftsmodells wurden ab Mitte 2019 Einstellungen get ätigt. Insgesamt sind zum Stichtag 31. Dezember 2020 4 Mitarbeiter direkt bei KonvOY einge stellt: - Kaufmännische Leitung: 01.07.2019 - Flächenkoordination / Vermarktung: 01.07.2019 - Objektmanager: 01.09.2019 - Team Assistenz: 01.10.2019 Die neue Geschäftsführung wurde zum 01.07.2019 bestellt. Die Anstell ung der Geschäftsführung erfolgt über die Stadt Münster aufgrund der Doppelfunktion als Konver sionsmanager für das Dezernat III/2. Die Leistungen der Geschäftsführung für die KonvOY werden auf Stundenbasis durch die KonvOY gegenüber der Stadt Münster vergütet. Um den eigenen Betriebsapparat möglichst überschaubar und schlank zu halte n, bedient sich die KonvOY bei Ihrer Tätigkeit vornehmlich dreier Dienstleister, die di e KonvOY bei der Koordinierung Anlage IV/4 und der operativen Steuerung der Entwicklungsarbeit unterstützen u nd das übergeordnete Projektcontrolling begleiten: x Die Leistungsbeziehungen im Stadtkonzern werden über einen Dienstleistungsvertrag (i.d.F. 2. Änderung August 2020) geregelt. Dieser Dienstleistungsvertrag regelt u.a. die Erbringung der Leistungen für die Erschließungsplanung und -umsetzung durch das A mt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster. x Für die operative Umsetzung der Herrichtung wurde ein Dienstleistung svertrag mit NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NU) abgeschlossen. x Für die Projekt- und Prozesssteuerung, die Vermarktungsplanung un d die strategische Budgetplanung besteht ein Dienstleistungsvertrag mit Drees & Sommer Gm bH (D & S). Es besteht eine Beteiligung an der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 79640) in Höhe von 1.000 EUR. Dies entspricht einer Bete iligung von 1 % am Stammkapital der Gesellschaft. Die externen Einflussfaktoren werden mit ihren Veränderungen im Vergle ich zum Vorjahr im Chancen- und Risikobericht erörtert. B) ZIELE UND STRATEGIEN Ziel der Gesellschaft ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster. Die KonvOY GmbH hat den Auftrag die erworbenen Liegenschaften zu qualitativ hochwertige n und durchmischten Quartieren zu entwickeln, in denen ein breites Angebot an unterschiedliche n Wohnformen und Preisklassen angeboten werden soll. Die Vergabe der baureifen Grundstücke soll in transparenten Verfahren stattfinden. Es werden ausschließlich Konzeptvergaben du rchgeführt. Ziel hierbei ist es eine ausgewogene Mischung im Quartier zu erreichen. Die Vorgaben der Sozialge rechten Bodennutzung in Münster (SoBoMü) in Form von 30 % gefördertem Wohn ungsbau, 30 % förderfähigen und 40 % frei finanziertem Wohnungsbau werden bei den Ve rgaben an Investoren beachtet. Gleichzeitig soll über die Doppelfunktion der Geschäftsführung als Konversionsmanager die enge Verzahnung mit der Stadtentwicklung der Stadt Münster sicherge stellt werden. 2 WIRTSCHAFTSBERICHT A) MARKTUMFELD Der Wohnimmobilienmarkt in Münster weist einen starken Nachfrageüberhang nach Wohnungen auf. Dieser Nachfrageüberhang wurde durch die hohen Zuzugsraten innerhalb d es letzten Jahrzehnts begründet. Der geringe Wohnungsbau und die nicht vorhand enen Leerstandsreserven konnten diese Entwicklung nicht ausreichend abbremsen, sodass eine Nachfragelück e von mindestens 5.000 Wohnungen zum heutigen Zeitpunkt geschätzt wird. Weiterhin wird die Nachfrage nach Baugrundstücken durch die Zinsentwicklungen der vergangene n Jahre begünstigt. Der hohe Nachfrageüberhang begründet auch den starken Anstieg der Erstb ezugsmieten im Zeitraum von 10 Jahren um fast 40 % und den hohen Anstieg der Grundstücksp reise. Die KonvOY GmbH ist somit in Münster an einem hoch dynamischen und nachgefragten Immobilie nmarkt tätig. Es wird auch weiterhin von einer hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken ausgegangen. Die Entwicklung der York- und Oxford Kasernen soll künftig zur Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen: mindestens 30 % der Wohnfläche werden als öffentlich geförd erter Wohnungsbau realisiert. Somit wird die KonvOY GmbH einen wesentlichen Beitrag dazu leist en, dass sich die KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/ 5 Immobilienpreise und Mieten in Münster in Zukunft moderater entwickeln w erden. Neben dem Wohnimmobilienmarkt sind auch die Nachfrage nach Büro- und Einzelhandelsflächen in Mü nster ungebrochen hoch. In diesen Segmenten besteht durch das knappe Ange bot ebenfalls ein Nachfrageüberhang. Da die Flächennachfrage in sämtlichen auf den Konversionsfläch en geplanten Nutzungssegmenten hoch ist, wird von einer schnellen und reibungslosen Ve rmarktung ausgegangen. (DZ-Hyp-Immobilienmarkt NRW 2019; DAVE, Marktreport 2020/2021) Die KonvOY GmbH wird somit einen bedeutenden Beitrag zur Baulandentwicklu ng der Stadt Münster leisten. Die Umsetzung der geplanten Rückbau- und Erschließungsmaßnahmen soll zu einer schnellen Vermarktung der erschlossenen Baugrundstücke führen. Bei der anstehenden Vermarktung sind Baufelder in verschiedenen Größen möglich und geplant. Es können sowohl große Pakete mit einer voraussichtlich relativ homogenen Bebauung als auch kleinere ausgewählte Baufelder erworben werden, die besondere Projekt e und Wohnformen möglich machen. B) WIRTSCHAFTSPLANUNG UND UMSETZUNG Auf Basis der Businessplanung für beide Liegenschaften wurde in 2018 eine erste Wirtschafts- planung mit dem Horizont 2018 bis 2022 gefertigt. Auf dieser Grundlage wurden die voraussicht- lichen Liquiditätsbedarfe sowie die voraussichtliche Ergebnisentwicklung kalkulier t. Die Wirtschaftsplanung wurde beginnend im Jahr 2019 kontinuierlich fortgeschrieben. Im Vergleich zur Ursprungsplanung sind zeitliche Anpassungen bei der Planung, der Baureifmachung sowie der Erschließung erkennbar. Durch die steigende Detaillierung der Planung, Vorbereitung und Durchführung der zahlreichen bauvorbereitenden Maßnahmen gewinnt die Prozessplanung mehr und mehr Fundiertheit. Die wesentlichen Verzögerungsfaktoren waren die im Laufe des Jahres 2019 verschärften Anforderungen der Feuerwehr an die Kampfmittelerku ndungen und Schadstofffunde bei abzubrechenden Gebäuden, die nun eine vorherige Sanierung erfahr en. Die Zeitplanung der Erschließung wurde damit um 5 Monate verzögert, was unmittelbar Ausw irkungen auf den zeitlichen Beginn der Grundstücksvergabeverfahren hatte. Die Auswirkung en wurden im Wirtschaftsplan 2020 entsprechend berücksichtigt. Insbesondere traten E rschwernisse des Bauablaufes im Jahr 2020 baufeldabhängig auf, u.a. durch besonders intensive Wet terlagen, die quantitative Steigerung von konkreten Kampfmittelerkundungen un d Schadstoffsanierung. Die Erlösplanung wurde an die verzögerte Umsetzung angepasst. 3 DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS A) ERTRAGSLAGE Durch die Baureifmachung erfolgt die Schaffung der Grundlagen für die künftigenErlöse in Form des Abverkaufs von entwickelten Grundstücken. Die KonvOY hat derzeit die er sten Investorenauswahl- und Grundstücksvergabeverfahren für verschiedene Baufelder durchgeführt. Im Jahr 2020 wurden Umsatzerlöse durch entsprechend dem Baufortschritt abgegrenzte Einnahmen aus Grundstücksverkäufen (805 TEUR, Vj.: - TEUR) und Kostenerstattungen (4.183 TEUR, Vj.: - TEUR) sowie Mieterträge in Höhe von 718 TEUR (Vj.: 682 TEUR) und die Weiterbe rechnung von Dienstleistungen an die Stadt Münster (111 TEUR, Vj.: - TEUR) erzielt. Aus d er Auflösung von Rückstellungen resultieren sonstige betriebliche Erträge von 496 TEUR (Vj. : 10 TEUR). Anlage IV/6 Aus der Aktivierung von Bauvorbereitungskosten (13.664 TEUR, Vj.: 5.593 TEUR), Fremdkapitalzinsen (772 TEUR, Vj.: 830 TEUR) und angemessenen Teile der Ge meinkosten (378 TEUR; Vj.: 124 TEUR) resultieren Erhöhungen am Bestand unfertiger Erzeugnisse von 14.814 TEUR (Vj.: 6.547 TEUR). Analog der Abgrenzung vereinnahmte r Erlöse anhand des Baufortschritts sowie aus der verlustfreien Bewertung der Grundstücke wurden korrespondierende Bestandsminderungen von 5.619 TEUR (Vj.: - TEUR) abgegrenzt. Per Sal do werden so Bestandserhöhungen von 9.195 TEUR (Vj.: 6.547 TEUR) ausgewiesen. Diesen stehen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Form vo n Energiekosten für vermietete Gebäude auf den Vorratsgrundstücken (166 TEUR, Vj.: 84 TEU R), Aufwendungen für bezogene Leistungen im Zuge der Baureifmachung der Vorratsgrundstüc ke (13.866 TEUR; Vj.: 5.707 TEUR), Personalaufwendungen (307 TEUR; Vj.: 157 TEUR), Abschreibungen auf Sachanlagen (1 TEUR, Vj.: - TEUR) und sonstige betriebliche Aufwendungen ( 2.225 TEUR; Vj.: 1.379 TEUR) gegenüber, so dass per Saldo ein Ergebnis vor Zinsen und Ste uern (EBIT) von - 1.057 TEUR (Vj.: - 88 TEUR) erwirtschaftet wurde. Nach Verrechnung des Zinsaufwandes (778 TEUR; Vj.: 830 TEUR) ergibt sich einErgebnis vor Steuern (EBT) von -1.834 TEUR (Vj.: - 918 TEUR). Nach Abzug sonstiger Steuern (Grundsteuer) von 229 TEUR (Vj.: 303 TE UR) ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 2.063 TEUR (Vj.: - 1.221 TEUR). B) VERMÖGENSLAGE Die Kaufverträge für die Konversionsflächen York und Oxford wurden im Apr il 2018 abgeschlossen. Die KonvOY GmbH ist damit Eigentümerin von ca. 618 Tm² Bruttobauland in d en Liegenschaften York und Oxford geworden. Die bauplanungsrechtlichen Verfahren sind abge schlossen. Es besteht Baurecht. Für die im Jahr 2018 in das Eigentum der KonvOY GmbH übergegangenen Flächen wurden, inklusive der Bauvorbereitungskosten, Anschaffungskosten von 57.732 TEUR verausgabt. Der Kaufvertrag für eine weitere Teilfläche von 1.065 m² für einen Kaufpreis von 122.475 EUR wurde im Zusammenhang mit dem York-Quartier im Dezember 2019 notariell beurkundet. Die zur Entwicklung und Vermarktung durch die KonvOY GmbH erworbenen Flächen werden nicht langfristig dem Gesellschaftszweck dienen. Insofern sind diese dem (kurzfristigen) Umlaufvermögen zuzuordnen. Ab dem Geschäftsjahr 2019 macht die Gesellschaft vom Aktivierungswahlrecht des § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB Gebrauch und aktiviert – neben den Bauvorbereitungskosten – Zinsen in den Herstellungskosten der zum Verkauf bestimmten Grundstücke, da die Darlehensvereinbarungen mit der Stadt Münster eine entsprechende Zweckbindung der Darlehen enthalt en und die Zinsen ausschließlich während des Zeitpunktes der Herstellung eines verkaufsfähig en Zustandes der Grundstücke angefallen sind. Zusätzlich werden ab dem Geschäftsjahr 2019 angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten aktiviert. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Fremdkapitalzinsen von 772 TEUR sowie Gemeinkosten von 378 TEUR aktiviert. In den sonstigen Vermögensgegenständen werden noch abzurechnende Er stattungsansprüche gegen die Bezirksregierung Arnsberg von 127 TEUR ausgewiesen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Zahlungen an externe Dienstleister für Leistungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr begonnen wurden und im kommenden Jahr zum Abschluss kommen. KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/ 7 Der Aktiva-Bestand wird insbesondere durch die bei Ankauf im Jahr 2018 aufgen ommenen Investitionsdarlehen der Stadt Münster i.H.v. 65.000 TEUR finanziert. In 2019 fand keine zusätzliche Kreditaufnahme statt. Im Jahr 2020 wurde im Oktober ein Darlehen i.H.v. 10.000 TEUR aufgenommen. Um den ausstehenden Besitzübergang der weiteren Flächen (Flächen auf York, heute als zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge genutzt) bilanziell abbilden zu können, werden für die noch auszuzahlenden Beträge in Höhe von 9 Mio. EUR Verbindlich keiten ausgewiesen. Per 31.12.2020 werden Steuerrückstellungen für noch nicht veranlagte Grundsteuern von 132 TEUR (Vj.: 282 TEUR) sowie sonstige Rückstellungen von 428 TEUR (Vj.: 448 TEUR) ausgewiesen. Diese enthalten im Wesentlichen Beträge für noch nicht abgerechnete Dienstleistung en Dritter (240 TEUR) sowie ausstehende Weiterbelastungen für überlassenes Person al seitens der Stadt Münster (146 TEUR). Die Gesellschaft hat für die Wohn + Stadtbau GmbH (W+S) die Baureifmachung von Grundstücken übernommen, die sich im Besitz der W+S befinden. Hierfür hat sie von der W+S in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 Anzahlungen von insgesamt 10.360 TEUR erh alten. Entsprechend dem Baufortschritt der einzelnen Quartiere wurden hiervon 4.183 TEUR als realisierte Umsatzerlöse in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Bei der Gesellschaft eingeg angene Zahlungen aus dem Verkauf von Grundstücken (1.557 TEUR) wurden – ebenfalls analog d em Baufortschritt – mit 805 TEUR den Umsatzerlösen zugerechnet, der Differenzbetrag von 75 2 TEUR wird ebenfalls in der Bilanz als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen. Als Entwicklungsgesellschaft muss die KonvOY in wesentlichem Ausmaße in Vor leistungen für den Ankauf und die Entwicklung der erworbenen Flächen gehen. Dabei entstehen laufende Belastungen (z.B. durch die Zinsansprüche für die Investitionsdarlehen), die insbesonder e in den ersten Jahren nicht oder zumindest nur in Teilen durch Vermarktungserlöse gedeckt we rden können. Das Stammkapitals der Gesellschaft wurde im Jahr 2019 vollständig verbraucht . Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag steht im Einklang mit dem aktuellen Wirt schaftsplan und wird in den Folgejahren sukzessive abgebaut. Da die KonvOY als Tochtergesellschaft der Stadt Münster jedoch auf hinreichende Kreditschöpfungsspielräume für die Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit zurückgreifen kann, ist die Fortführung der Entwicklungstätigkeit der K onvOY trotz dieser vorübergehenden bilanziellen Unterdeckung nicht gefährdet. Aus den vorgenannten Entwicklungen ergibt sich zum 31. Dezember 2020 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 3.241 TEUR; am Bilanzstichtag des Vorjahres betrug der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag 1.178 TEUR. C) FINANZLAGE (KAPITALSTRUKTUR, INVESTITIONEN, LIQUIDITÄT) Bedingt durch den Bilanzverlust des Rumpfgeschäftsjahres 2017 und den Jahresfehlbetrag aus dem Jahre 2018 und die laufenden Maßnahmen der Baureifmachung wurde das ursp rüngliche Stammkapital von TEUR 500 im Jahr 2019 aufgezehrt. In der Gesellschafterv ersammlung vom 28.02.2019 wurde der Verlust von mehr als des hälftigen Stammkapitals angezeigt. Der schnelle Verzehr des Stammkapitals ist typisch für Projekt- und Flächenentwicklun gsgesellschaften. Da sich die KonvOY weiterhin im Rahmen des ursprünglich erstellten Wirtschaftsplans bewegt und die Liquidität gesichert ist, wurde eine positive Fortführungsprognose attestiert. Die Budgets der geplanten Kosten und Erlöse werden auf Jahresebene m it den involvierten Fachämtern und Dienstleistern abgestimmt. Auf dieser Basis erfolgt die Ableitung der Liquidität der Anlage IV/8 Gesellschaft auf Jahres-, Monats- und Wochenebene. Hierin gehen die Finanzier ungsbausteine aus den bisherigen Darlehensverträgen in Höhe von 75 Mio. EUR ein. Für die Kon vOY wurde insgesamt ein Kreditrahmen von 90 Mio. EUR durch den Rat der Stadt Münster gebilligt . Insofern ist auch der künftige Finanzbedarf durch die noch nicht abgerufenen 15 Mio. EUR sicherg estellt. Des Weiteren ist die KonvOY GmbH Teil des Cash-Pooling-Verbundes der Stadt Münster . Über den Cash Pool besteht für KonvOY die Möglichkeit, auf zusätzliche Mittel von bis zu 7,5 M io. EUR zurückzugreifen. Die Liquiditätsplanung wird kontinuierlich fortgeschrieben und mit dem Bet eiligungsmanagement der Stadt Münster abgestimmt. Entsprechende Prozesse zur frühzeitigen Anmeldung von Mittelbedarfen und die gesetzlichen Anforderungen zur Vermeidung einer Insolvenz werden damit sichergestellt und durch die KonvOY selbst als auch durch das Beteiligungsmanag ement der Stadt überwacht. Die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020 weist per Saldo eine Verrin gerung des Finanzmittelfonds um 8.674 TEUR (Vj.: Verringerung um 256 TEUR) aus: Der Finanzmittelbestand umfasst neben Bankguthaben und Verbindlichkeite n gegenüber Kreditinstituten auch den Saldo der KonvOY GmbH im Cash-Pool der Stadt Mü nster. Die von der KonvOY erzielten Rückflüsse durch die Vermarktung der Fläche n fließen in die Tilgung der mittel- bis langfristig zur Verfügung stehenden Darlehen ein. Dadurch we rden gleichzeitig die 2020 2019 Delta T¼ T¼ T¼ Ergebnis vor Ertragsteuern 2.063 - 1.221 - 842 - Abschreibungen 1 - 1 Operativer Cash-Flow 2.062 - 1.221 - 841 - Veränderung der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 9.821 - 6.769 - 3.052 - Veränderung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen und Gesellschafter 754 - 718 1.472 - Veränderung der mittel- und kurzfristigen Rückstellungen 171 - 561 732 - Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 57 - 9.365 9.422 - Cash-Flow aus Asset-Management 10.803 - 3.875 14.678 - Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 12.865 - 2.654 15.519 - Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen 9 - 10 - 1 Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit 9 - 10 - 1 Kreditaufnahmen 10.000 - 10.000 Kredittilgungen 5.800 - 2.900 - 2.900 - Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 4.200 2.900 - 7.100 Veränderung des Finanzmittelfonds 8.674 - 256 - 8.418 - Finanzmittelfonds am Geschäftsjahresbeginn: 7.684 7.940 Veränderung im Geschäftsjahr: 8.674 - 256 - Finanzmittelfonds am Geschäftsjahresende: 990 - 7.684 KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/ 9 Zinszahlungen sukzessive vermindert. Angestrebt wird nach wie vor eine frühe stmögliche Bereitstellung von baureifen Grundstücken unter Beachtung der kaufve rtraglichen Regelungen mit der BImA, den infrastrukturellen Anforderungen, den Vorgaben des städtebaulichen Vertrags sowie den Verfahren zur Grundstücksvergabe. 4 CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG A) PROGNOSEBERICHT Auch im Jahr 2021 wird von unverändert hoher Nachfrage nach Grundstücken für d en Wohnungsbau und den Einzelhandel ausgegangen. Dies wird durch die qualitat iv und quantitativ befriedigende Teilnahme von Investoren bei den bereits durchgeführt en Grundstücksvergaben bestätigt. Um die Vermarktung und Baureifmachung noch zügiger voranzubrin gen, sollten im Jahr 2020 die Stellen von zwei Quartiersmanagern besetzt werden. Die Einstellung konnte jedoch erst im Januar 2021 durchgeführt werden, weshalb die ursprünglich für das Jahr 20 20 vorgesehenen gestiegenen Personalaufwendungen erst im Jahr 2021 in Höhe von insgesamt 438 TEUR zum Tragen kommen. Die Erlösplanung der KonvOY orientiert sich an den jeweils geplanten Realisierungsabschnitten. Der Abschluss der ersten zwei Grundstücksvergaben fand im Geschäftsjahr 2020 statt. Die Erlöse für die Baufelder werden Mitte 2021 bzw. im Jahr 2022 erwartet. Die Kaufvertragsabstimmung mit dem potenziellen Käufer des Baufelds Yor k (A2) hat begonnen; eine finale Beschlussfassung des Aufsichtsrates der Käuferin steht noch aus. Um die Zie le der Gesellschafterin, besondere Marktakteure für den Grundstückserwerb anz usprechen, erfüllen zu können, wurde für ein anderes Baufeld (A2) auf der Oxford Kaserne ein Anhan dgabezeitraum von 18 Monaten gewährt, innerhalb dessen der Käufer die Finanzierung, Planun g und Umsetzung der Maßnahme verbindlich machen kann. Weiterhin kann sich der Käufer noch entsche iden, ob das Grundstück von der KonvOY erworben werden kann oder von der Stadt e in Erbbaurecht an diesem erworben wird, nachdem diese das Grundstück von der KonvOY zu diesem Zweck ankauft. Die Erlöserwartungen verzögern sich somit um ein bzw. anderthalb Jahre. Im Jahr 2021 werden Erlöse von bis zu 19.000 TEUR erwartet, davon 11. 800 TEUR aus der Veräußerung von Grundstücken. Eine Gemeinbedarfsfläche des Oxford-Quar tiers wurde 2020 an die evangelische Kirche veräußert. Zwei weitere Projektentwicklungen au f Grundstücken der KonvOY sind in der finalen Abstimmung, deren Grundstücksübergang durch Dir ektvergaben vorbereitet werden soll. Ein Projekt im Oxford-Quartier zielt auf ein Studierendenwohnprojekt, zwei Projekte – jeweils eines im York, eines im Oxford-Quartier – richten si ch als Kindertagesstätte in Kombination mit öffentlich gefördertem Wohnen aus. Projektpartner sind e ine öffentliche Anstalt und eine Schwestergesellschaft im Stadtkonzern. Laut Planung ergibt sich für das Geschäftsjahr 2021 ein Fehlbetrag von 107 TEUR. Unter Berücksichtigung der geplanten Ergebnisse für die Geschäftsjahre 2021 bis 202 4 wird mit der Wiederauffüllung des Eigenkapitals im Geschäftsjahr 2023 gerechnet. Die geplanten Investitionen von 32.115 TEUR im Jahr 2021 werden beso nders von der vorangehenden Erschließung, dem Abbruch und der Herrichtung der f olgenden Bauabschnitte geprägt sein. Zur Finanzierung dieser Investitionen sind ab April und Mai des Jahres weitere Mittelabrufe von jeweils 5.000 TEUR geplant. Anlage IV/10 Durch die in den nächsten Jahren zu erwartenden Vermarktungserlöse wird de r nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wieder ausgeglichen. Zum Ende des Gesamt projektzeitraumes wird eine Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals inklusive Verzinsung m indestens in marktüblicher Höhe angenommen. B) CHANCEN 4.B.1 MARKT Als Entwicklungsgesellschaft ist die KonvOY Ansprechpartnerin für die Vermar ktung der Konversionsflächen in Münster. Somit steuert sie die Potentiale und Chancen der beiden Liegenschaften und ermöglicht in den kommenden Jahren attraktive An gebote für den Wohnungsbau in Münster. Aufgrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen und regional guten wirtsch aftlichen Lage und der sehr hohen Nachfrage nach Wohnraum in Münster besteht die Chance, ein sehr gutes Marktumfeld wahrzunehmen. Beide Standorte sind gut an die restliche Infrastruktur der S tadt Münster angeschlossen, befinden sich in integrierten Lagen der jeweiligen Stadtteile und sind damit überaus attraktiv für Familien und Berufstätige, die ihren Lebensmittelpunkt langfristig in Münster sehen. 4.B.2 CORONA-PANDEMIE Die Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach Wohnraum in lebenswerten Quartieren ge steigert. Somit besteht auch für das Oxford- und York-Quartier nach wie vor eine hohe N achfrage. 4.B.3 QUALITÄTEN Die KonvOY leistet mit der Konversion und der Umsetzung hoher städteb aulicher Qualitäten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass es in den Quartieren an beiden Standorten zu einer hohen Wohnqualität in Verbindung mit einer ausgewogenen Nutzerstruktur kom men wird. Dies sichert langfristig die Stabilität und Resilienz der neuen Quartiere und verbreiter t die Möglichkeiten für Investitionen der Marktteilnehmer. 4.B.4 ÖFFENTLICHKEIT Die KonvOY führt für alle Baufelder einen für alle Marktteilnehmer zugänglichen und transparenten Vergabeprozess durch. Ebenso werden die Entwicklungen der beiden Quar tiere mit Interessentennewslettern und Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert. D ies bietet die Chance einer hohen Akzeptanz der Projekte innerhalb des Mikroumfelds am Stando rt und nicht zuletzt durch die politische und stadtweite Öffentlichkeit. Durch innovative städtebauliche Kon zepte bieten die Quartiere die Chance, auch überregionale Beachtung zu finden. 4.B.5 FÖRDERUNG Die innovativen Entwässerungskonzepte haben bei Oxford zudem die Chance auf Fördermittel eröffnet, die die Liquidität der KonvOY zusätzlich entlastet. Weiterhin werden für die Sanierung der denkmalgeschützten Mauern der Quartiere Förderungen beantragt. 4.B.6 VERTRÄGE UND KOSTEN Die durch Rückbau und Freilegung entstehenden Kosten sind in die Kaufpreisfind ung mit der BImA eingeflossen. Soweit die Information und die Abrechnung zu diesen Koste npositionen bis zum Jahr KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/ 11 2025 gewährleistet bzw. fertiggestellt wird, besteht die Möglichkeit ein er Nachberechnung von Mehrkosten gegenüber der BImA. Hierbei gilt eine 90 zu 10 -Regelung. Das heißt von diesen Kosten trägt die BImA 90 % und 10% die KonvOY. Diese Vertragsregelung eröffnet somit auch die Chance, die wirtschaftlichen Auswirkungen für Gebäudeschadstoffsanierungen und Bo densanierungen und somit in der Folge für Kostenüberschreitungen zu mindern. Die KonvOY ist gemeinsam mit der Stadt Münster und der W+S GmbH im Rahmen d er Kaufvertragsverhandlungen mit der BImA Eigentümerin von zwei sehr groß en Flächenarealen zu einem wirtschaftlich akzeptablen Kaufpreis geworden. Gegenüber den beide n Konversionspartnerinnen ist die KonvOY in Verpflichtungen eingetret en, da sie zuständig als Erschließungsträgerin für die Baureifmachung auch der Flächen der Stadt Münst er und der W+S GmbH ist. Letztere hat und wird der KonvOY für diese Leistung entspreche nde Vergütungen als Kostenerstattung leisten. Im Geschäftsjahr 2019 hat dies die wirtschaftlicheLage der KonvOY bereits gestärkt. Sollten für die Entwicklung der jeweiligen Teilflächen Mehrkoste n auftreten, besteht für die KonvOY die Chance, diese gegenüber der W+S GmbH geltend zu machen. 4.B.7 LIQUIDITÄT Da Baurecht besteht, sind Vergaben von Grundstücken mit entsprechende n Anzahlungen möglich. Auf diese Weise besteht die Chance, die Vermarktung frühzeitig zu beginnen,sodass die gewonnene Liquidität schnell in den Kapitaldienst und das laufende Geschäft einfließen kann . 4.B.8 FRISTEN Durch die Akquise von zwei zusätzlichen Mitarbeitern besteht die Chance, die Umsetzungsgeschwindigkeit zu erhöhen. Ein bestehendes Prozessmanage ment wird kontinuierlich mit allen beteiligten Akteuren fortgeschrieben. 4.B.9 MIETERLÖSE Zwischenvermietungen nicht benötigter Gebäude auf den Flächen bieten die Ch ance, sozialen Zwecken gerecht zu werden, die Gebäude durchlaufende Nutzung zu erhalt en und Mieterlöse über den Wirtschaftsplan hinaus zu erwirtschaften, die die Liquidität der Gesellschaft unterstützen. C) RISIKEN 4.C.1 MARKT Die günstige Immobilienmarktphase von Münster hält seit mehr als zehn Jahre n an. Eine Stabilisierung des Marktes ist zu erwarten, zumal dies auch das Ziel der beid en Quartiersentwicklungen darstellt. Für die Wirtschaftlichkeit des Projekt s besteht somit das Risiko, eine günstige Marktphase zu verpassen. Die inhaltlichen Ziele der Gesellschaft erin zur Quartiersentwicklungen verlangen auch die Einbeziehung besonderer Markt teilnehmer, wie z.B. Baugruppen oder Wohngenossenschaften; diese teilweise Einengung der Nachfrage und langwierigen Vergabeverfahren der Grundstücke können das grundsätzlich e Marktrisiko zusätzlich verschärfen. Die zügige Vergabe der Flächen hat somit wirtschaftlich absolut e Priorität. Jedoch bestehen durch die hohe Auslastung des Baugewerbes Kosten- und Zeitrisiken. Diese werden durch faire, transparente und zeitlich gestaffelte Vergabeverfahren gemindert. Anlage IV/12 4.C.2 CORONA-PANDEMIE Die Corona-Pandemie führte im März 2020 zu einer Unterbrechung der Abb ruch- und Erschließungsarbeiten im Norden des York-Quartiers. Ursache war ein Blindgänger aus dem zweiten Weltkrieg, der zur Zeit des Lockdowns aufgrund der untersagten Mög lichkeit für eine Evakuierung der Anwohner nicht möglich war. Weiterhin gab es bei einem Dienstleister ein e zweiwöchige Quarantäne von einem Bautrupp. Die räumliche und zeitliche Trennung von Bauteams führte zudem zu höheren Planungsaufwendungen. Jurysitzungen für Konzeptvergab en von Baufelder konnten nicht in dem geplanten Rhythmus stattfinden, sodass einige Grundstückve räußerungen dadurch verzögert werden. Weitere Einschränkungen sind auch künftig möglich und zum heutigen Zeitpunkt nicht verlässlich abschätzbar. 4.C.3 QUALITÄTEN Bei der Grünflächen- und Erschließungsplanung wurden von der Stadt Mün ster vergleichsweise hochwertige Konzepte anvisiert. Die hieraus resultierenden tendenz iell hohen Umsetzungskosten muss die KonvOY durch die Grundstücksvermarktung refinanzieren. Vor demHintergrund, dass auch wohnungspolitische Ziele bei der Quartiersentwicklung erfüllt werden mü ssen und die Grundstückspreise davon mitbestimmt werden, birgt dies das Risiko einer Gewinnabschmelzung im Vergleich zum Marktdurchschnitt von Flächenentwicklern. 4.C.4 ÖFFENTLICHKEIT Die Einbindung und Kommunikation mit der Öffentlichkeit und der Politik bir gt das Risiko Prozesse der baulichen Inwertsetzung zu verlangsamen. Durch die Vielzahl an Kommunikationswegen, durch veränderte politische Schwerpunktsetzungen oder durch meinungsstarke Einzelinteressen kann es insbesondere bei der Vermarktung zu Zeitverzögerungen kommen. Ve rzögerungen haben Wechselwirkung mit der Liquidität und dem Ertrag der Gesellschaft. 4.C.5 FÖRDERUNG Für die gewährten Fördermittel für die besondere Regenwasserbewirtschaftung im Oxford-Quartier in Höhe von rd. 1.600 TEUR sind die jeweiligen Nebenbestimmungen öffen tlicher Fördermittelrichtlinien zu beachten. Die Missachtung der Bestimmungen führ t zwar zur vollständigen Rückforderung dieser Mittel; dieses Risiko wurde auf die Stadt Münster übertragen. Um ein professionelles Fördermittelmanagement zu ermöglichen, wurde das Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster beauftragt. Das Amt hat die Beantragung der Förd ermittel begleitet und kann auf langjährige Erfahrungen im Fördermittelmanagement zurückbli cken. Es zeichnet sich ab, dass die geförderte Maßnahme nicht in der vorbestimmten Zeit bis Septemb er 2021 fertig gestellt werden kann. Eine Verlängerung des Durchführungszeitraums der Maßn ahme wurde beantragt. Zudem sind Gespräche mit dem Fördermittelgeber geplant. Finanzielle Auswirkungen bestehen zum heutigen Zeitpunkt nicht. 4.C.6 VERTRÄGE UND KOSTEN Die KonvOY ist Verpflichtungen zur Bereitstellung fertiger Bauflächen eingeg angen. Für die Konversionspartnerin W+S GmbH besteht die Pflicht innerhalb einer Frist vo n fünf Jahren die Fertigstellung von Wohnungen auf einzelnen Teilflächen zu realisieren. S ollte die Entwicklung und die Bereitstellung dieser Flächen sich verzögern, sind Kompensationen nicht au szuschließen. KONVERSION MÜNSTER LAGEBERICHT KONVOY GMBH Anlage IV/ 13 Als Entwicklungsträgerin bestehen für die KonvOY Kosten- und Vergaberisik en aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung. Die durch die KonvOY erstellten verkeh rs- und entwässerungstechnischen Anlagen samt der ggf. notwendig gewordenen Anpassungsmaßnahmen sowie der öffentlichen Grünflächen im Vertragsgebiet werden nach Abschluss der Maßnahme der Stadt Münster unentgeltlich übertragen. Die KonvOY ist daher darauf ang ewiesen, dass die Preisgestaltung bei der Vermarktung eine entsprechende Kompensation durch die Abnehmenden sicherstellt. Die Vertrags- und Preisrisiken werden über ein entsprechend in tensives Controlling stetig analysiert, um regelmäßig notwendig gewordene Anpassungen rechtze itig umsetzen zu können. In Bezug auf die Rückzahlung der unvorhersehbaren Rückbau- und Freilegung skosten durch die BImA gemäß der vereinbarten 90 zu 10 –Regelung besteht das Risiko, dass die BImA einzelne Rückerstattungsansprüche nicht anerkennt bzw. der enge Zeitplan eine von d en vertraglichen Regelungen abweichende Vorgehensweise notwendig macht. Die zusätzlich e rwarteten Kosten dieser Positionen sind in der Wirtschaftsplanung eingepreist, um solche Fälle ab zudecken. Die Quantität und die Qualität der bei der Baureifmachung anfallenden Boden- un d Betonmassen, bestimmen deren Wiederverwertungsmöglichkeiten. Dies ist ebenso e in unvorhersehbarer Kostenfaktor wie die Entsorgung der nicht verwendbaren Massen. Zusätzlich ist im Jahr 2020 bekannt geworden, dass ein für die Entsorgung beauftragtes Unternehme n über einen unseriösen Bodenmakler rd. 12.500 Tonnen Boden ohne Entsorgungsnachweis abgefahr en hat. Zudem ist der Verbleib eines Großteils dieser Bodenmassen noch in Klärung. Die Geschäftsbez iehungen wurden umgehend eingestellt und Behörden haben sich in die Aufklärung eingeschaltet. Weiterhin wurden die Kontrollen sowohl durch das Abbruchunternehmen, durch die fachgutachterliche Begleitung, als auch durch die KonvOY strikter ausgelegt. Zum heutigen Zeitpunkt sind noch k eine diesbezüglichen Verbindlichkeiten absehbar und quantifizierbar. 4.C.7 LIQUIDITÄT Die Risiken der Liquidität sind eng mit der zeitlichen Einhaltung der Vermarktun gsplanung und mit den Risiken durch Kostenüberschreitungen sowie durch den Aufwand an Kampfm ittelerkundungen und Gebäude- und Bodensanierungen verbunden. Durch weitere Mittelab rufe von Darlehen (15.000 TEUR zum Berichtszeitpunkt) und die Partizipationsoption am Cash Po ol der Stadt in Höhe von 7.500 TEUR ist eine zusätzliche Liquidität von insgesamt 22.500 TEUR sicherg estellt. 4.C.8 FRISTEN Terminrisiken können sich aus der Koordinierung der verschiedenen Bauabläufe ergeben. Da es sich um Brachflächen handelt, die über mehrere Jahrzehnte intensiv militärisch g enutzt wurden, sind Bodenbelastungen und Kampfmittel auf dem Gelände wahrscheinlich. Der en Räumung kann zu Verzögerungen bei der Entwicklung und der Vermarktung der Fläch en führen. Zum Berichtszeitpunkt sind aufgrund bereits eingetretener Kampfmittelberg ungen, umfangreicherer Kampfmittelsondierungen, durch vorher unbekannte Boden- und Gebäudebelastungen sowie durch Corona-Verzögerungen beim Bau der Erschließung Veränderungen am g eplanten Baustellenablauf eingetreten. Hieraus resultiert eine geringere Geschwindigkeit bei der V ermarktung. Diese Verzögerungen wurden im Wirtschaftsplan bereits berücksichtigt. Damit die W+S GmbH ihren terminlichen Verpflichtungen bei der Bebauung der relevanten Flächen und somit auch die KonvOY ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenübe r der W+S GmbH entsprechen kann, ist die KonvOY gehalten, die Übergabe der erschlossen en Flächen zeitgerecht zu Anlage IV/14 realisieren. Diesbezüglich hat die KonvOY ein Baucontrolling aufgebaut, das d ie Einhaltung sämtlicher relevanter Fristen bei der Entwicklung sicherstellen soll. Weitere Terminrisiken können aus den aktuellen Zwischennutzungen u nd aus den Vermietungen der Stadt Münster an das Land NRW auf dem Gelände York resultieren. Bezügli ch der Nutzungsüberlassung der Bestandsgebäude für die zentrale Unterbringung seinrichtung für Geflüchtete bestehen zeitliche Risiken der späteren Beendigung der Nutz ung. Dies hat entsprechend Auswirkungen auf den Ablauf des Erschließungsbaus und auf die Vermarktung dieser Teilflächen. Mit der Stadt Münster wird eine Vereinbarung getroffen werd en, damit die KonvOY nicht das Risiko aus Verzögerungen trägt, die sie selbst beeinflussen kann. 4.C.9 VERMIETUNGEN / NUTZUNGSÜBERLASSUNGEN Die Zwischenvermietungen verursachen Verwaltungsaufwand und können d ie Entwicklung einzelner Teilbereiche der Quartiere behindern. Dienstleister sind deshalb mit dem Mietermanagement beauftragt. Kritische Bereiche werden zeitnah entmiete t, um den Bauablauf nicht zu beeinträchtigen. Münster, den 26. März 2021 ………………………….. Stephan Aumann Geschäftsführer
Beschlussvorlage
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V/0411/2021 V/0411/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Jahresabschluss 2020 der KonvOY GmbH (KonvOY) Beratungsfolge 22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: 1. Der Jahresabschluss der KonvOY zum 31.12.2020 in der vorliegenden, vom Abschlussprüfer Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierten Fassung (Anlage 1), wird festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag per 31.12.2020 in Höhe von 2.063 T€ wird in den Verlustvortrag einge- stellt und auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 20 20 (Anlage IV im Anhang der hiesigen Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. 4. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der KonvOY wird für das Geschäftsjahr 20 20 Entlastung erteilt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Die KonvOY ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß § 9 lit c) und lit e) des Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses sowie über die Entlastung der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. Amt für Finanzen und Beteiligungen 08.06.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Ebert Telefon: 492-2012 EbertJ@stadt-muenster.de - 2 - V/0411/2021 Das abgelaufene Wirtschaftsjahr ist für die KonvOY geprägt von einer weiteren Ausweitung der Ge- schäftstätigkeit. Im Berichtsjahr erfolgten erstmalig die Vereinnahmung von Grundstücksverkaufserlö- sen entsprechend dem Baufortschritt sowie Kostenerstattungen für die Baureifmachung der sich im Eigentum der W+S befindlichen Flächen entsprechend dem Baufortschritt. Die KonvOY schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einer Bilanzsumme von 86.613 T€ (VJ: 81.637 T€) bei einem Fehlbetrag von 2.063 T€ (VJ: - 1.222 T€) ab. Der Jahresfehlbetrag soll auf neue Rech- nung vorgetragen werden. Somit erhöht sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um 2.063 T€ auf 3.241 T€ (VJ: 1.178 T€). Dieser steht im Einklang mit der aktuellen wirtschaftlichen Pla- nung und wird sich im Geschäftsjahr 202 1 weiter erhöhen. Da die KonvOY auf hinreiche nde Kre- ditschöpfungsspielräume für die Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit zurückgreifen kann, ist die Fort- führung der Betriebstätigkeit der KonvOY trotz der bilanziellen Unterdeckung nicht gefährdet. Unter Berücksichtigung der in 2021 zu erwartenden Ve rmarktungserlöse in Höhe von 19.000 T€ ergibt sich laut Wirtschaftsplanung 2021 ein Fehlbetrag von 107 T€. Unter Berücksichtigung der ge- planten Ergebnisse für die Geschäftsjahre bis 2024 wird von einem Ausgleich der bilanziellen Unter- deckung im Geschäftsjahr 2023 ausgegangen. Ausführliche Informationen sind dem Jahresabschluss 2020 (Anlage 1) zu entnehmen. Der Aufsichts- rat der KonvOY hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 über die o.g. Beschlusspunkte beraten und der Gesellschafterversammlung der KonvOY die Beschlussfassung empfohlen (Anlage 2). Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die BPG-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen oder zusätzliche Hinweise zum Jah- resabschluss der KonvOY ergeben. Nach Durchsicht des vorgelegten und mit einem uneingeschränk- ten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertrags- lage der KonvOY zum Bilanzstichtag. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2020 Anlage 2: Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 012/2021 zum Jahresabschluss 2020 Anlage A
Anlage 2_V_0411_2021_Vorlage 012-2021_Jahresabschluss 2020 und Entlastung GF und AR_2021-05-03_Final
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1 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 012/2021 ☒ Beschlussvorlage ☐ Berichtsvorlage ☐ Nachtrag Berichterstatter Stephan Aumann sowie Herr Matthias Pick (Wirtschaftsprüfer) Betreff: Jahresabschluss 2020 und Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Aufsichtsrat möge beschließen, der Gesellschafterversammlung folgende Beschlussfassung zu empfeh- len: 1. Der Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) und Lagebericht zum 31.12.2020 für das Geschäftsjahr 2020 werden festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag per 31.12.2020 in Höhe von 2.062.9 61,84 EUR wird zusammen mit dem Verlustvor- trag per 31.12.2019 auf das Geschäftsj ahr 2021 vorgetragen. 3. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des La- geberichts der KonvOY GmbH für das Geschäftsjahr 2020 werden zur Kenntnis genommen. 4. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der KonvOY GmbH werden für das Geschäftsjahr 2020 Ent- lastung erteilt. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Der Aufsichtsrat nimmt zur Kenntnis, dass der von der Geschäftsführung aufgestellt e Jahresabschluss zum 31.12.2020 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 von dem Wirtschaftsprüfer Matthias Pick geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurden. 2 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den in der Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jah- resabschlusses und des Lageberichts der KonvOY GmbH zum 31.12.2020 für das Geschäftsjahr 2020 ver- wiesen. gez. Stephan Aumann -Geschäftsführer- KonvOY GmbH Anlage 1 – Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2020
Anlage A
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Anlage A zur V/0411/2021 Kurzüberblick Die KonvOY GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß § 9.2 c) und e) des Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Beschlussfassung über: - die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses - die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Bekanntmachung der Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020 der KonvOY GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Stadt Münster und Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0411/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.05.2021
- Erstellt
- 12.05.2021 09:25