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Rückerwerb der Sürther Aue

Grüne Anfrage nach § 4 AN/0325/2020 vom 04.03.2020

Stand: Am 10.03.2020 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Grüne Anfrage nach § 4

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    www.gruenekoeln.de FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Tel: +49 (221) 221-25919 Fax: +49 (221) 221-24555 gruene -fraktion@stadt-koeln.de An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.03.2020 AN/0325/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 10.03.2020 Rückerwerb der Sürther Aue Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgende Anfrage in die Tagesordnung des Liegenschaftsausschusses am 10.03.2020 aufzunehmen: Der Rat hat am 27.09.2019 folgenden Auftrag an die Verwaltung (AN/1260/2019) beschlos- sen: „ … zu prüfen, auf welche Art und Weise die für den Ausbau vorgesehene Fläche „Sürther Aue“ (ca. 344.000 qm) in ihrer Gesamtheit als Naturschutzgebiet nachhaltig gesichert wer- den kann. Dies beinhaltet auch die eigentumsrechtliche Übertragung der Fläche an die Stadt Köln. Dazu soll den zuständigen Fachausschüssen und dem Rat kurzfristig ein Beschluss- vorschlag vorgelegt werden.“ 1. Welchen Sachstand hat die eigentumsrechtliche Übertragung der Sürther Aue auf Basis des o.a. Ratsbeschlusses? 2. Wann beabsichtigt die Verwaltung die Beschlussvorlage zum Rückerwerb vorzule- gen? Die Beantwortung soll auch dem Ausschuss Umwelt und Grün und der Bezirksvertretung 2 zur Kenntnis gegeben werden. Mit freundlichen Grüßen - 2 - gez. Lino Hammer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 10.03.2020

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 4.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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