3518/2017
Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur kurzfristigen Schaffung dringend notwendiger, zusätzlicher Schülerplätze
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2017-12-14 Anlage 3 Luftbild Venloer Wall_
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P1: 14m P2: 30m P3: 43m P4: 59m E 32354955 N 5645868 E 32354804N 5645780 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Luftbild 2016, Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:606 Datum: 13.12.2017 KölnGIS 10 m
Anlage 0 zu DS 3518
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Anlage 0 zu DS 3518/2017 Begründung der Dringlichkeit Im Rahmen einer Mitteilung ( DS 3164/2017 ) wurden den Bezirksvertretungen und dem Ausschuss Schule und Weiterbildung mitgeteilt, dass zur Abmilderung des Schulnotstandes die Beschaffung weiterer Containereinheiten notwendig sein wird. Zu diesem Zweck wurden 25 Standorte genannt, die hinsichtlich einer schnellen Umsetzung (Flächenkapazitäten, baurechtliche Umsetzung, Erschließung, etc.) von der Gebäudewirtschaft zu prüfen waren. Diese Prüfung war zeitlich umfänglich, sodass die daraus resultierende, nun vorliegende Beschlussvorlage erst jetzt fertiggestellt werden konnte. Um zu gewährleisten, dass die zusätzlich benötigten Container an den in der Beschlussvorlage benannten Standorten im Schuljahr 2018/19 zur Verfügung gestellt werden können, bedarf es eines Ratsbeschlusses möglichst in der Sitzung am 06.02. 2018.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 3518/2017 Freigabedatum 18.01.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur kurzfristigen Schaffung dringend notwendiger, zusätzlicher Schülerplätze Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich Containereinheiten zur Bildung von 21 Klassenräumen, 2 naturwissenschaftlichen Klassenräumen sowie einer Mensa, einer Küche, einem Personalraum sowie 2 Toilettenanlagen im Rahmen einer freihändigen Vergabe zu beschaffen und an 8 Standorten (s. Anlage 1) zur Nutzung als Vorbereitungsklassen, zur Mehrklassenbildung oder als Interim aufzu- stellen. Die Finanzierung der Containerbereitstellung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenver- rechnungspreis) ab 2019 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veranschlagen, die sich für die Containeranlagen inklusive Nebenkosten und Reinigung auf rund 262.000 € p.a. beläuft. Die anteilig für das Jahr 2018 zu entrichtende Miete be- trägt für die Containeranlagen inklusive Nebenkosten und Reinigung rd. 87.000 €. Sie ist im Teiler- gebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand veran- schlagt. Die Finanzierung der Einrichtungskosten in Höhe von einmalig ca. 968.000 € brutto erfolgt im Haus- haltsjahr 2018. Der investive Anteil in Höhe von ca. 617.600 € sowie der konsumtive Anteil in Höhe von 350.400 € werden im Teilplan 0301, Schulträgeraufgaben, aus Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2020 finanziert. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.01.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 Finanzausschuss 05.02.2018 Rat 06.02.2018 2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Teil des Grundstückes am Venloer Wall, auf dem die mobilen Unterrichtseinheiten für den schulischen Teilstandort Amaro-Kher errichtet werden, noch vom allge- meinen Liegenschaftsvermögen in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft übertragen wird. Alternative: Da die dringend benötigten Raumkapazitäten in angemessener Zeit nicht anders hergestellt werden können, ist keine Alternative erkennbar. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen (Einrichtung) 617.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 617.600 100 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme (Einrichtung) 350.400 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 350.400 100 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 / ab 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. Miete (inkl. Nebenkosten/Reinigung) 87.300 / 262.000 € c) bilanzielle Abschreibungen 41.200 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung In den vergangenen Jahren hat die Verwaltung vielfältige Anstrengungen unternommen, um zu ge- währleisten, dass jedes Kind einen Schulplatz an der gewünschten Schulform so wohnortnah wie möglich erhalten kann. Dabei wurden in allen Schulformen und Schulstufen die schulrechtlich und organisatorisch zur Verfü- gung stehenden Möglichkeiten angewendet und sind nun weitgehend ausgeschöpft. Hierbei handelt es sich um Zügigkeitsveränderungen (wo dies aufgrund des Raumbestands möglich und vertretbar war), Mehrklassenbildung im Raumbestand (mit und ohne Zusetzung von Container- oder sonstigen Ersatzräumen), vollständige Ausschöpfung der gesetzlich vorgesehenen Bandbreiten der Klassengrößen in den Eingangsklassen an einer Vielzahl von Schulen aller Schulformen. Dieses Instrumentarium war bereits zum Schuljahr 2017/18 weitgehend ausgeschöpft und konnte nur noch in sehr wenigen Fällen eingesetzt werden. Auch im Schuljahr 2018/19 ist dies nur noch in ganz wenigen Fällen möglich. Die genannten Optionen reichen nicht mehr aus, um den erwarteten Bedarf an Gymnasialplätzen decken zu können. Darüber hinaus sind auch Schulen in anderen Schulformen und Schulstufen (hier insbesondere einige Grundschulen in bestimmten Regionen) an die Grenze der Aufnahmekapazitäten gekommen. Es zeichnet sich auch zum kommenden Schuljahr 2018/19 die Gefahr in Köln ab, dass nicht für alle Schülerinnen und Schüler ein Schulplatz in der gewählten Schulform oder in Wohnortnähe zur Verfü- gung gestellt werden kann. 4 Für den Primarbereich bedeutet das, dass 6jährige Kinder weite Schulwege in Kauf nehmen müs- sen. Die Schulentwicklungsplanung weist aus, dass die Schülerzahlentwicklung in den kommenden Jahres stetig zunimmt. Nur durch Unterricht in vertretbaren Klassengrößen und mit einer akzeptablen Raumausstattung, ins- besondere auch Fachraumausstattung, ist es möglich, den Bildungserfolg der derzeitigen Schülerin- nen und Schüler in Kölner Schulen, der rd. 61.300 schon geborenen und in Köln lebenden Kinder, die in den kommenden 6 Jahren eingeschult werden müssen, zu gewährleisten. Daher ist zwingend davon auszugehen, dass die derzeit bereits bestehende räumliche Enge in den Kölner Schulen aller Schulstufen auch mittel- bis langfristig nicht beendet sein wird und dass dringend zusätzliche Räume / Schulstandorte erforderlich sind. Die einzige Möglichkeit, mit der der dringende zusätzliche Bedarf für das Schuljahr 2018/19 abgemil- dert werden kann, ist -auch unter Berücksichtigung der Fertigungszeiten der Hersteller- die zeitnahe Beschaffung von mobilen Unterrichtseinheiten. Im gewöhnlichen Beschaffungs- und Vergabeverfah- ren liegt Gefahr im Verzug; die Schulpflicht würde nicht für alle schulpflichtigen Kinder /Jugendliche in Köln erfüllt werden können. Die Beschaffung und Aufstellung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt ist in Abstimmung mit dem Vergabeamt nur durch eine freihändige Vergabe sicher zu stellen (Analoges Verfahren wie zur Beschaffung von mobilen Unterrichtseinheiten im Rahmen der Dringlichkeitsent- scheidung DS 4343/2016). Bei den hier angesprochenen acht Standorten liegen zum Teil bereits Aufträge zur Planung von mobi- len Einheiten bei der Gebäudewirtschaft vor, bzw. wurden bereits Überlegungen in Gang gesetzt, um mobile Einheiten zu beschaffen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der Abmil- derung des Schulbaunotstandes weitere Standorte mit zusätzlichen mobilen Einheiten ausgestattet werden müssen. Im Rahmen des Projektes Amaro Kher, Venloer Wall, werden dort betreute Kinder beschult. Schul- rechtlich handelt es sich um einen Teilstandort der Schule Reutlinger Straße für den das Land NRW Lehrkräfte zur Verfügung stellt. Derzeit befindet sich das von Amaro Kher genutzte Gesamtgelände im Bestand des Liegenschaftsamtes und wird vom Amt für Kinder, Jugend und Familie verwaltet. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen sind die bisher im Rahmen des Projektes zur Verfügung ge- stellten Räume nicht mehr ausreichend. Die nun zu beschaffende mobile Einheit soll den schulischen Bedarf abdecken und bedarf der vom Betreuungsprojekt Amaro-Kher getrennten Erstellung und Be- wirtschaftung (Bauunterhaltung) als Teilschulstandort. Es ist daher beabsichtigt den entsprechenden Teil des Gesamtgeländes in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft zu übertragen (s. Anlagen 2 und 3). Aufgrund der geringen Größe des fraglichen Teilgrundstückes bedarf es hierzu keines Be- schlusses. Auf dem vorgesehenen Teilgrundstück steht derzeit eine abbruchreife Baracke, die seit geraumer Zeit nicht mehr nutzbar ist. Eine Inbetriebnahme zum Schuljahresbeginn 2018/19 kann nicht fristgerecht erfolgen. Die Anlagen werden im 4. Quartal 2018 fertiggestellt. Grundlagen der Beschaffung Vorgesehen ist die Nutzung sämtlicher Containereinheiten über 10 Jahren. Die zu beschaffenden Containereinheiten sollen – sofern möglich- auf den Schulgrundstücken grundsätzlich nebeneinander aufgestellt werden. Im aktuellen Projektstand geht die Verwaltung davon aus, dass an den Standorten Sürther Hauptstr. und Kattowitzer Str. jeweils 2-geschossige Anlagen aufgestellt werden. Im Rahmen der Umsetzung der Dringlichkeitsentscheidung (Vorlagen-Nummer 4343/2016) zur Be- schaffung von mobilen Unterrichtseinheiten für das Schuljahr 2017/2018 wurden insgesamt 44 Klas- sen sowie eine Mensa mit Nebenräumen an 16 Standorten errichtet. Als Beschaffungsvarianten wur- de sowohl die Variante Kauf als auch Miete, teilweise für eine 5-jährige Nutzung oder einer 10- 5 jährigen Nutzung ausgeschrieben. Im Ergebnis wurden an 13 Standorten Kaufcontainer und an 3 Standorten Mietcontainer aufgestellt. Ausschlaggebend für die Beschaffung von Mietcontainern an den 3 Standorten war, dass hier nur Containereinheiten für je einen Klassenraum aufgestellt wurden. Da mit Ausnahme des Standortes Everhardstr. an jedem der vorgesehenen 8 Standorte mindestens 2 Klassenräume errichtet werden und zudem eine 10-jährige Nutzung vorgesehen ist, geht die Ver- waltung aus den gewonnenen Erfahrungswerten des Vorjahres davon aus, das ein Kauf der Contai- ner die wirtschaftlichste Beschaffungsform darstellt. Die Höhe der Angebote richtet sich aber unter anderem nach der Auftragslage der potentiellen Bieter sowie des Auftragsvolumens, daher kann die Wirtschaftsberechnung nur als Orientierungswert gese- hen werden. Es ist daher beabsichtigt, sowohl die Variante Kauf als auch Miete auszuschreiben, so dass dann das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt wird. Im Falle der Anmietung soll nach Ablauf des Mietzeitraumes optional die Möglichkeit des Ankaufs oder die Fortführung des Mietverhältnisses für jeweils ein Jahr vereinbart werden. Da die Wirtschaftlichkeitsberechnung Dritten einen möglichen kalkulationsrelevanten Vorteil bieten könnte, kann eine Vorstellung bei Bedarf nur im nicht-öffentlichen Teil erfolgen. Das Vergabeamt und das Rechnungsprüfungsamt werden im Rahmen des Beschaffungsvorganges richtlinienkonform eingebunden. Finanzierung / Spartenverrechnungspreis Seit dem 01.01.2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft ein Sparten-bzw. Flächenverrechnungspreis/qm für die Nutzung von Gebäudeflächen erhoben. Basis für den Flächenverrechnungspreis (FVP) eines Jahres sind die Plan-Aufwendungen und sonstigen Pla- nerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der Division dieser planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zugeordnete Fläche. In der Planung für 2018 sind Preissteigerungen, soweit erforderlich, berücksichtigt. Zur Finanzierung der an die Gebäudewirtschaft zu entrichtenden Containermieten (zum FVP) (169.000 Euro/Jahr) zuzüglich Nebenkosten (68.000 Euro/Jahr) und Reinigungskosten (24.000 Eu- ro/Jahr) sind für 2018 die erforderlichen Mittel von voraussichtlich ca. 87.000 Euro/Jahr bereits veran- schlagt und ab 2019 in Höhe von voraussichtlich ca. 262.000 Euro/Jahr im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilfinanzplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veranschlagen (zur Herleitung siehe Anlage 4). Einrichtungskosten Zur Einrichtung der zu beschaffenden Containereinheiten werden Ausstattungen für 21 Klassen (ca. je 8.000 €), 2 Naturwissenschaftsbereiche (ca. je 300.000 €) und einer Mensa für 150 Essensteil- nehmer mit Küche (ca. 200.000 €) benötigt. Insgesamt werden etwa 70 % (ca. 617.600 €) der Kosten als investiv und ca. 30 % (ca. 350.400 €) der Kosten als konsumtiv zu veranschlagen sein. Die Finanzierung der Einrichtungskosten in Höhe von einmalig ca. 968.000 € brutto erfolgt im Haus- haltsjahr 2018. Der investive Anteil in Höhe von ca. 617.600 € sowie der konsumtive Anteil in Höhe von 350.400 € werden im Teilplan 0301 Schulträgeraufgaben aus Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2020 finanziert. Ein Bericht des Rechnungsprüfungsamtes liegt nicht vor und ist auch nicht erforderlich, da der Rat in seiner Sitzung am 04.04.2017 (Vorlage Nr. 4316/2016) der Beschaffung von Einrichtungsgegenstän- den aus Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2020 zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt hat, die erforderlichen Aufträge zu erteilen. Sachaufwendungen Zur Finanzierung der bilanziellen Abschreibung der Einrichtungskosten sind für 2018 die erforderli- 6 chen Mittel in Höhe von voraussichtlich 41.200 Euro bereits veranschlagt und ab 2019 in Höhe von voraussichtlich 41.200 Euro/ Jahr im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibung zu veranschlagen. Personalkosten Da es sich um Erweiterungen bereits bestehender Schulen handelt, entstehen keine zusätzlichen Personalkosten für Schulhausmeister und Schulsekretärin. Anlagen
20171219_Anlage 1_Übersicht_Beschaffungsbedarf
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Anlage 1 lfd. Nr. Stadtbezirk Schulform Anschrift Bemerkung Anzahl Klassenräume weitere Räume 1 1 FöS Venloer Wall zusätzliche Klassen Amaro Kher 2 2 2 GGS Sürther Hauptstraße zur Kompensierung der Verzögerung bei Neubau EMA 8 WC 3 4 GY Rochusstr. 4 Klasseneinheiten (Austausch vorhandener, abgängiger Einheit Lehrerparkplatz. NW ist vorrangig, ggf. als NW- Container. 2 2 NW 4 4 KGS Everhardstraße Austausch vorhandener Einheit 1 5 8 RS Petersenstr. wegen Mehrklassen 2 6 8 GGS Diesterwegstr. bis 150 Essen; Mensa, Küche, Personalraum und ie nach Standort WC Mensa, Küche, Personalraum, WC 7 8 GY Hardtgenbuscher Kirchweg Mehrklassenbildung 2 8 9 GY Kattowitzer Str. Im Rahmen TH-Neubau sind auch 2 GT-Räume geplant. Beauftragt ist der Ersatz eines 2-klassigen Containers gegen eine 4- klassigen. 4 Summe 21 Mensa, Küche, Personalraum, 2 NW, 2 WC
2017-12-14 Anlage 2 Lageplan Venloer Wall
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Anlage 2 Lageplan Venloer Wall
Anlage 4 Flächenverrechnungskosten 2018
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Flächenverrechnungspreis Sparte: Förderschule 6,15€ /m? /Monat 11.734 € /Jahr Sparte: Grundschule 6,60€ /m? /Monat 84.021€ /Jahr Sparte: Gymnasium 6,52€ /m? /Monat 61.026 € /Jahr Sparte: Realschule 6,34€ /m? /Monat 12.106 € /Jahr Nebenkosten Reinigungskosten sonst. Nebenk. BEI BER Sanitäraume | 00 2 2 o0d ___oooe Kühe | on omed __oooe Reinigungskosten sonst. Nebenk. — nn es 1 — ne af ameael —anapnd [sesam | zoo use 33.405,75€ Reinigungskosten sonst. Nebenk. EHRE a _ Sun | of nad ame che [| oo one oe Reinigungskosten sonst. Nebenk. anitärräume EEERT] |__ 000] , 159,00 1.426,74 an o 8 5.008,50 € GESAMT: Flächenverechnungspreis Reinigungskosten Nebenkosten Gesamt Anteilig 2018 168.887 € / Jahr 25.014€ /Jahr 67.993 € / Jahr 261.894 € / Jahr 87.298 €
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3518/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.01.2018
- Erstellt
- 15.11.2017 07:19