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3518/2017

Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur kurzfristigen Schaffung dringend notwendiger, zusätzlicher Schülerplätze

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.01.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2018, TOP 10.17

2017-12-14 Anlage 3 Luftbild Venloer Wall_

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Anlage 0 zu DS 3518

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Beschlussvorlage Rat

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20171219_Anlage 1_Übersicht_Beschaffungsbedarf

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2017-12-14 Anlage 2 Lageplan Venloer Wall

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Anlage 4 Flächenverrechnungskosten 2018

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2017-12-14 Anlage 3 Luftbild Venloer Wall_

472 Zeichen

P1: 14m
P2: 30m
P3: 43m
P4: 59m
E 32354955
N 5645868
E 32354804N 5645780
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: Luftbild 2016, Flurstuecke,  Gebaeude u.a.
Maßstab 1:606   Datum: 13.12.2017
KölnGIS
10 m

Anlage 0 zu DS 3518

902 Zeichen

Anlage 0         zu DS 3518/2017 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Im Rahmen einer Mitteilung ( DS 3164/2017 ) wurden den Bezirksvertretungen und dem Ausschuss 
Schule und Weiterbildung mitgeteilt, dass zur Abmilderung des Schulnotstandes die Beschaffung 
weiterer Containereinheiten notwendig sein wird. Zu diesem Zweck wurden 25 Standorte genannt, 
die hinsichtlich einer schnellen Umsetzung (Flächenkapazitäten, baurechtliche Umsetzung, 
Erschließung, etc.) von der Gebäudewirtschaft zu prüfen waren. Diese Prüfung war zeitlich 
umfänglich, sodass die daraus resultierende, nun vorliegende Beschlussvorlage erst jetzt 
fertiggestellt werden konnte.  
Um zu gewährleisten, dass die zusätzlich benötigten Container an den in der Beschlussvorlage 
benannten Standorten im Schuljahr 2018/19 zur Verfügung gestellt werden können, bedarf es eines 
Ratsbeschlusses möglichst in der Sitzung am 06.02. 2018.

Beschlussvorlage Rat

13211 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 
 3518/2017 
Freigabedatum 
18.01.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschaffung und Aufstellung von Containereinheiten zur kurzfristigen Schaffung dringend 
notwendiger, zusätzlicher Schülerplätze 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich Containereinheiten zur Bildung von 21 Klassenräumen, 
2 naturwissenschaftlichen Klassenräumen sowie einer Mensa, einer Küche, einem Personalraum 
sowie 2 Toilettenanlagen im Rahmen einer freihändigen Vergabe zu beschaffen und an 8 Standorten 
(s. Anlage 1) zur Nutzung als Vorbereitungsklassen, zur Mehrklassenbildung oder als Interim aufzu-
stellen. 
 
Die Finanzierung der Containerbereitstellung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln. Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenver-
rechnungspreis) ab 2019 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger 
ordentlicher Aufwand zu veranschlagen, die sich für die Containeranlagen inklusive Nebenkosten und 
Reinigung auf rund 262.000 € p.a. beläuft. Die anteilig für das Jahr 2018 zu entrichtende Miete be-
trägt für die Containeranlagen inklusive Nebenkosten und Reinigung rd. 87.000 €. Sie ist im Teiler-
gebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand veran-
schlagt. 
 
Die Finanzierung der Einrichtungskosten in Höhe von einmalig ca. 968.000 € brutto erfolgt im Haus-
haltsjahr 2018. Der investive Anteil in Höhe von ca. 617.600 € sowie der konsumtive Anteil in Höhe 
von 350.400 € werden im Teilplan 0301, Schulträgeraufgaben, aus Mitteln des Förderprogramms 
Gute Schule 2020 finanziert.  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.01.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2018 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.01.2018 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018 
Finanzausschuss 05.02.2018 
Rat 06.02.2018

2 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Teil des Grundstückes am Venloer Wall, auf dem die mobilen 
Unterrichtseinheiten für den schulischen Teilstandort Amaro-Kher errichtet werden, noch vom allge-
meinen Liegenschaftsvermögen in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft übertragen wird. 
 
 
Alternative:  
 
Da die dringend benötigten Raumkapazitäten in angemessener Zeit nicht anders hergestellt werden 
können, ist keine Alternative erkennbar.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen (Einrichtung)       617.600 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 617.600  100 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme (Einrichtung) 350.400 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 350.400   100 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 / ab 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. Miete (inkl. Nebenkosten/Reinigung)  87.300 / 262.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen   41.200 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
 Begründung 
 
In den vergangenen Jahren hat die Verwaltung vielfältige Anstrengungen unternommen, um zu ge-
währleisten, dass jedes Kind einen Schulplatz an der gewünschten Schulform so wohnortnah wie 
möglich erhalten kann. 
 
Dabei wurden in allen Schulformen und Schulstufen die schulrechtlich und organisatorisch zur Verfü-
gung stehenden Möglichkeiten angewendet und sind nun weitgehend ausgeschöpft. Hierbei handelt 
es sich um 
 
 Zügigkeitsveränderungen (wo dies aufgrund des Raumbestands möglich und vertretbar war), 
 Mehrklassenbildung im Raumbestand (mit und ohne Zusetzung von Container- oder sonstigen 
Ersatzräumen),  
 vollständige Ausschöpfung der gesetzlich vorgesehenen Bandbreiten der Klassengrößen in 
den Eingangsklassen an einer Vielzahl von Schulen aller Schulformen.  
 
Dieses Instrumentarium war bereits zum Schuljahr 2017/18 weitgehend ausgeschöpft und konnte nur 
noch in sehr wenigen Fällen eingesetzt werden. Auch im Schuljahr 2018/19 ist dies nur noch in ganz 
wenigen Fällen möglich. Die genannten Optionen reichen nicht mehr aus, um den erwarteten Bedarf 
an Gymnasialplätzen decken zu können. Darüber hinaus sind auch Schulen in anderen Schulformen 
und Schulstufen (hier insbesondere einige Grundschulen in bestimmten Regionen) an die Grenze der 
Aufnahmekapazitäten gekommen. 
 
Es zeichnet sich auch zum kommenden Schuljahr 2018/19 die Gefahr in Köln ab, dass nicht für alle 
Schülerinnen und Schüler ein Schulplatz in der gewählten Schulform oder in Wohnortnähe zur Verfü-
gung gestellt werden kann.

4 
 
Für den Primarbereich bedeutet das, dass 6jährige Kinder weite Schulwege in Kauf nehmen müs-
sen.  
 
Die Schulentwicklungsplanung weist aus, dass die Schülerzahlentwicklung in den kommenden Jahres 
stetig zunimmt. 
 
 
Nur durch Unterricht in vertretbaren Klassengrößen und mit einer akzeptablen Raumausstattung, ins-
besondere auch Fachraumausstattung, ist es möglich, den Bildungserfolg der derzeitigen Schülerin-
nen und Schüler in Kölner Schulen, der rd. 61.300 schon geborenen und in Köln lebenden Kinder, die 
in den kommenden 6 Jahren eingeschult werden müssen, zu gewährleisten.  
Daher ist zwingend davon auszugehen, dass die derzeit bereits bestehende räumliche Enge in den 
Kölner Schulen aller Schulstufen auch mittel- bis langfristig nicht beendet sein wird und dass dringend 
zusätzliche Räume / Schulstandorte erforderlich sind. 
 
Die einzige Möglichkeit, mit der der dringende zusätzliche Bedarf für das Schuljahr 2018/19 abgemil-
dert werden kann, ist -auch unter Berücksichtigung der Fertigungszeiten der Hersteller- die zeitnahe 
Beschaffung von mobilen Unterrichtseinheiten. Im gewöhnlichen Beschaffungs- und Vergabeverfah-
ren liegt Gefahr im Verzug; die Schulpflicht würde nicht für alle schulpflichtigen Kinder /Jugendliche in 
Köln erfüllt werden können. Die Beschaffung und Aufstellung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt ist in 
Abstimmung mit dem Vergabeamt nur durch eine freihändige Vergabe sicher zu stellen (Analoges 
Verfahren wie zur Beschaffung von mobilen Unterrichtseinheiten im Rahmen der Dringlichkeitsent-
scheidung DS 4343/2016). 
 
Bei den hier angesprochenen acht Standorten liegen zum Teil bereits Aufträge zur Planung von mobi-
len Einheiten bei der Gebäudewirtschaft vor, bzw. wurden bereits Überlegungen in Gang gesetzt, um 
mobile Einheiten zu beschaffen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der Abmil-
derung des Schulbaunotstandes weitere Standorte mit zusätzlichen mobilen Einheiten ausgestattet 
werden müssen.  
 
Im Rahmen des Projektes Amaro Kher, Venloer Wall, werden dort betreute Kinder beschult. Schul-
rechtlich handelt es sich um einen Teilstandort der Schule Reutlinger Straße für den das Land NRW 
Lehrkräfte zur Verfügung stellt. Derzeit befindet sich das von Amaro Kher genutzte Gesamtgelände 
im Bestand des Liegenschaftsamtes und wird vom Amt für Kinder, Jugend und Familie verwaltet. 
Aufgrund der steigenden Schülerzahlen sind die bisher im Rahmen des Projektes zur Verfügung ge-
stellten Räume nicht mehr ausreichend. Die nun zu beschaffende mobile Einheit soll den schulischen 
Bedarf abdecken und bedarf der vom Betreuungsprojekt Amaro-Kher getrennten Erstellung und Be-
wirtschaftung (Bauunterhaltung) als Teilschulstandort. Es ist daher beabsichtigt den entsprechenden 
Teil des Gesamtgeländes in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft zu übertragen (s. Anlagen 
2 und 3). Aufgrund der geringen Größe des fraglichen Teilgrundstückes bedarf es hierzu keines Be-
schlusses. Auf dem vorgesehenen Teilgrundstück steht derzeit eine abbruchreife Baracke, die seit 
geraumer Zeit nicht mehr nutzbar ist.  
 
Eine Inbetriebnahme zum Schuljahresbeginn 2018/19 kann nicht fristgerecht erfolgen. Die Anlagen 
werden im 4. Quartal 2018 fertiggestellt.  
 
Grundlagen der Beschaffung 
 
Vorgesehen ist die Nutzung sämtlicher Containereinheiten über 10 Jahren. Die zu beschaffenden 
Containereinheiten sollen – sofern möglich- auf den Schulgrundstücken grundsätzlich nebeneinander 
aufgestellt werden. Im aktuellen Projektstand geht die Verwaltung davon aus, dass an den Standorten 
Sürther Hauptstr. und Kattowitzer Str. jeweils 2-geschossige Anlagen aufgestellt werden. 
 
Im Rahmen der Umsetzung der Dringlichkeitsentscheidung (Vorlagen-Nummer 4343/2016) zur Be-
schaffung von mobilen Unterrichtseinheiten für das Schuljahr 2017/2018 wurden insgesamt 44 Klas-
sen sowie eine Mensa mit Nebenräumen an 16 Standorten errichtet. Als Beschaffungsvarianten wur-
de sowohl die Variante Kauf als auch Miete, teilweise für eine 5-jährige Nutzung oder einer 10-

5 
jährigen Nutzung ausgeschrieben. Im Ergebnis wurden an 13 Standorten Kaufcontainer und an 3 
Standorten Mietcontainer aufgestellt. Ausschlaggebend für die Beschaffung von Mietcontainern an 
den 3 Standorten war, dass hier nur Containereinheiten für je einen Klassenraum aufgestellt wurden. 
 
Da mit Ausnahme des Standortes Everhardstr. an jedem der vorgesehenen 8 Standorte  mindestens 
2 Klassenräume errichtet werden und zudem eine 10-jährige Nutzung vorgesehen ist, geht die Ver-
waltung aus den gewonnenen Erfahrungswerten des Vorjahres davon aus, das ein Kauf der Contai-
ner die wirtschaftlichste Beschaffungsform darstellt.  
 
Die Höhe der Angebote richtet sich aber unter anderem nach der Auftragslage der potentiellen Bieter 
sowie des Auftragsvolumens, daher kann die Wirtschaftsberechnung nur als Orientierungswert gese-
hen werden. Es ist daher beabsichtigt, sowohl die Variante Kauf als auch Miete auszuschreiben, so 
dass dann das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt wird. Im Falle der Anmietung soll nach Ablauf 
des Mietzeitraumes optional die Möglichkeit des Ankaufs oder die Fortführung des Mietverhältnisses 
für jeweils ein Jahr vereinbart werden. 
 
Da die Wirtschaftlichkeitsberechnung Dritten einen möglichen kalkulationsrelevanten Vorteil bieten 
könnte, kann eine Vorstellung bei Bedarf nur im nicht-öffentlichen Teil erfolgen. 
 
Das Vergabeamt und das Rechnungsprüfungsamt werden im Rahmen des Beschaffungsvorganges 
richtlinienkonform eingebunden. 
 
Finanzierung / Spartenverrechnungspreis 
 
Seit dem 01.01.2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft ein 
Sparten-bzw. Flächenverrechnungspreis/qm für die Nutzung von Gebäudeflächen erhoben. Basis für 
den Flächenverrechnungspreis (FVP) eines Jahres sind die Plan-Aufwendungen und sonstigen Pla-
nerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der Division dieser 
planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zugeordnete Fläche. In der Planung für 
2018 sind Preissteigerungen, soweit erforderlich, berücksichtigt.  
 
 
Zur Finanzierung der an die Gebäudewirtschaft zu entrichtenden Containermieten (zum FVP) 
(169.000 Euro/Jahr) zuzüglich Nebenkosten (68.000 Euro/Jahr) und Reinigungskosten (24.000 Eu-
ro/Jahr) sind für 2018 die erforderlichen Mittel von voraussichtlich ca. 87.000 Euro/Jahr bereits veran-
schlagt und ab 2019 in Höhe von voraussichtlich ca. 262.000 Euro/Jahr im Teilergebnisplan 0301, 
Schulträgeraufgaben, Teilfinanzplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veranschlagen (zur 
Herleitung siehe Anlage 4).  
 
 
Einrichtungskosten 
 
Zur Einrichtung der zu beschaffenden Containereinheiten werden Ausstattungen für 21 Klassen (ca. 
je 8.000 €), 2 Naturwissenschaftsbereiche (ca. je 300.000 €) und einer Mensa für 150 Essensteil-
nehmer mit Küche (ca. 200.000 €) benötigt. Insgesamt werden etwa 70 % (ca. 617.600 €) der Kosten 
als investiv und ca. 30 % (ca. 350.400 €) der Kosten als konsumtiv zu veranschlagen sein.  
Die Finanzierung der Einrichtungskosten in Höhe von einmalig ca. 968.000 € brutto erfolgt im Haus-
haltsjahr 2018. Der investive Anteil in Höhe von ca. 617.600 € sowie der konsumtive Anteil in Höhe 
von 350.400 € werden im Teilplan 0301 Schulträgeraufgaben aus Mitteln des Förderprogramms Gute 
Schule 2020 finanziert. 
 
Ein Bericht des Rechnungsprüfungsamtes liegt nicht vor und ist auch nicht erforderlich, da der Rat in 
seiner Sitzung am 04.04.2017 (Vorlage Nr. 4316/2016) der Beschaffung von Einrichtungsgegenstän-
den aus Mitteln des Förderprogramms Gute Schule 2020 zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt 
hat, die erforderlichen Aufträge zu erteilen. 
 
Sachaufwendungen  
Zur Finanzierung der bilanziellen Abschreibung der Einrichtungskosten sind für 2018 die erforderli-

6 
chen Mittel in Höhe von voraussichtlich 41.200 Euro bereits veranschlagt und ab 2019 in Höhe von 
voraussichtlich 41.200 Euro/ Jahr im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 14, 
bilanzielle Abschreibung zu veranschlagen.   
 
Personalkosten 
Da es sich um Erweiterungen bereits bestehender Schulen handelt, entstehen keine zusätzlichen 
Personalkosten für Schulhausmeister und Schulsekretärin. 
 
Anlagen

20171219_Anlage 1_Übersicht_Beschaffungsbedarf

866 Zeichen

Anlage  1
lfd.
Nr. Stadtbezirk Schulform Anschrift Bemerkung Anzahl
Klassenräume
weitere
Räume
1 1 FöS Venloer Wall zusätzliche Klassen
Amaro Kher 2
2 2 GGS Sürther Hauptstraße
zur Kompensierung der 
Verzögerung bei Neubau 
EMA
8 WC
3 4 GY Rochusstr.
4 Klasseneinheiten 
(Austausch vorhandener, 
abgängiger Einheit 
Lehrerparkplatz. NW ist 
vorrangig, ggf. als NW-
Container.
2 2 NW
4 4 KGS Everhardstraße Austausch vorhandener 
Einheit 1
5 8 RS Petersenstr. wegen Mehrklassen 2
6 8 GGS Diesterwegstr.
bis 150 Essen; Mensa, 
Küche, Personalraum und 
ie nach Standort WC
Mensa, Küche, 
Personalraum, 
WC
7 8 GY Hardtgenbuscher 
Kirchweg Mehrklassenbildung 2
8 9 GY Kattowitzer Str.
Im Rahmen TH-Neubau 
sind auch 2 GT-Räume 
geplant. Beauftragt ist der 
Ersatz eines 2-klassigen 
Containers gegen eine 4-
klassigen.
4
Summe 21
Mensa, Küche, 
Personalraum, 
2 NW, 2 WC

2017-12-14 Anlage 2 Lageplan Venloer Wall

37 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
Lageplan Venloer Wall

Anlage 4 Flächenverrechnungskosten 2018

777 Zeichen

Flächenverrechnungspreis
Sparte: Förderschule

6,15€ /m? /Monat
11.734 € /Jahr

Sparte: Grundschule

6,60€ /m? /Monat
84.021€ /Jahr

Sparte: Gymnasium

6,52€ /m? /Monat
61.026 € /Jahr

Sparte: Realschule

6,34€ /m? /Monat
12.106 € /Jahr

Nebenkosten

Reinigungskosten sonst. Nebenk.
BEI BER
Sanitäraume | 00 2 2 o0d ___oooe
Kühe | on omed  __oooe

Reinigungskosten sonst. Nebenk.
— nn
es 1 —
ne af ameael —anapnd
[sesam | zoo use 33.405,75€

Reinigungskosten sonst. Nebenk.
EHRE a _
Sun | of nad ame
che [| oo one oe

Reinigungskosten sonst. Nebenk.
anitärräume EEERT]
|__ 000] ,

159,00 1.426,74

an

o
8

5.008,50 €

GESAMT:
Flächenverechnungspreis
Reinigungskosten
Nebenkosten

Gesamt

Anteilig 2018

168.887 € / Jahr
25.014€ /Jahr
67.993 € / Jahr

261.894 € / Jahr
87.298 €

Beratungsverlauf (9)

22.01.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.01.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.01.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.12 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.01.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.02.2018 Finanzausschuss
TOP 12.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2018 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3518/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.01.2018
Erstellt
15.11.2017 07:19