Mandari Insight

V/0004/2019

Teilnahme am „Pilotversuch des Rechtsabbiegens von Rad Fahrenden bei Rot“

Vorlagen 07.01.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 07.02.2019, TOP 7.3

Anlage_3_Vorlage_0004_2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage_2_Vorlage_0004_2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage_1_Vorlage_0004_2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage_4_Vorlage_0004_2019

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage_3_Vorlage_0004_2019

89 Zeichen

07.05.17
Grünen Pfeil für Radfahrende in Münster testen! 
Anlage  3  Vorlage  V/0004/2019

Anlage_2_Vorlage_0004_2019

3802 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2017 
 Münster, den 27.06.2017 
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP 
Rechts abbiegen für Radfahrer vereinfachen 
Der Rat möge beschließen: 
1. Der Rat der Stadt Münster begrüßt die geplante Novellierung der Straßenverkehrs-
ordnung dahingehend, dass die Möglichkeit des Rechtsabbiegens für Radfahrer bei roter 
Lichtsignalanlage geschaffen wird. Deswegen wird der Vertreter der Stadt Münster im 
Deutschen Städtetag dazu aufgefordert, im Rahmen künftiger Beratungen dafür zu 
stimmen, dass das Rechtsabbiegen für Radfahrer bei roter Lichtsignalanlage ermöglicht 
wird. 
2. Die Stadt Münster setzt sich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur bzw. beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des 
Landes Nordrhein-Westfalen dafür ein, ein Pilotprojekt „Rechtsabbiegen bei roter 
Lichtsignalanlage für Radfahrer in Münster“ in die Wege zu leiten. Als Vorbild eignen sich 
beschlossene und durchgeführte Pilotprojekte im In- und Ausland. 
3. Die Ergebnisse des Pilotprojektes werden von der Stadt öffentlich kommuniziert.
Der Rat und der ASSVW werden über Planung, Fortgang und Ergebnisse regelmäßig, 
zumindest halbjährlich, informiert. 
Begründung: 
Für Münster könnte die Möglichkeit des Rechtsabbiegens bei roter Lichtsignalanlage 
mehrere konkrete Vorteile bringen: Wie die Anlage 1 deutlich macht, gibt es derzeit viele 
äußerst unterschiedlich gestaltete Kreuzungen, welche mit Hilfe einer entsprechenden 
Regelung deutlich vereinfacht und vereinheitlicht werden könnten. Des Weiteren würde 
der Radverkehr durch die Möglichkeit des Rechtsabbiegens bei Rot fließender werden, 
was zu einer Verbesserung für Radfahrer führt und einen positiven Anreiz darstellt, in 
Münster per Fahrrad unterwegs zu sein. Es wäre hier also an ein Schild analog dem 
'Grünpfeil' (StVO-Zeichen 720) zu denken, oder auch an eine andere Lösung. 
Neben der Positionierung der Stadt Münster im Deutschen Städtetag ist das Sammeln von 
wissenschaftlichen Daten von großer Bedeutung, weil diese bei der Umsetzung der 
Novellierung der Straßenverkehrsordnung eine wichtige Rolle spielen können. 
In mehreren Nachbarstaaten Deutschlands wird das Rechtsabbiegen für Radfahrer bei 
roter Lichtsignalanlage durch ein entsprechendes Verkehrsschild erlaubt. In den 
Niederlanden wurde diese Möglichkeit bereits 1990 in das Straßenverkehrsgesetz (§ 3 
Anlage  2  Vorlage  V/0004/2019

Art. 68 Satz 5 Wegenverkeerswet) aufgenommen. Ab 2010 wurden in Frankreich 
Pilotprojekte in Bordeaux, Nantes und Straßburg durchgeführt, welche dazu führten, dass 
die Möglichkeit im Januar 2012 gesetzlich geschaffen wurde. Die Regelung wurde in 
Belgien nach einer kurzen Pilotphase in Brüssel übernommen. 
2013 wurde in Basel ein Pilotprojekt zum Thema durchgeführt, welches ab 2015 erweitert 
wurde und bis Dezember 2016 lief. In der Folge hat das Bau- und Verkehrsdepartement 
des Kantons Basel-Stadt eine Änderung des Schweizerischen Straßenverkehrsgesetzes 
angeregt, die es den Kantonen ermöglichen soll, das Rechtsabbiegen bei Rot für 
Radfahrer zu ermöglichen. Wichtig ist, dass es in Basel während des gesamten 
Untersuchungszeitraums zu keinerlei Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern 
gekommen ist (Anlage 2). Vereinzelte Beispiele in der Bundesrepublik ergeben ein 
ähnliches Bild. 1 
 
 
 
 
 
 
Gez. 
 
Johannes Schmanck 
Franz Pohlmann 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 1: Bilder von Kreuzungen in Münster mit je verschiedenen Regeln. 
Anlage 2: Pilotversuch velofreundliche Lichtsignalanlagen. Ergebnisse aus Basel . 
                                                 
1Rechts abbiegen bei Rot? , Beitrag des ADFC Sachsen, abrufbar unter: http://www.adfc-sachsen.de/index.php/515-
rechts-abbiegen-bei-rot, Stand: 13.06.2017.

Anlage_1_Vorlage_0004_2019

1387 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0037/2017 
B
ündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
Ratsantrag 20. Juni 2017
Grünen Pfeil für Radfahrer*innen in Münster einführen! 
D
er Rat/Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen möge 
beschließen: 
1. Der Grüne Pfeil wird für Radfahrer*innen gezielt an geeigneten Stellen
eingesetzt.
2. Die Verwaltung legt zu den Erfahrungen mit dem Grünen Pfeil einen Bericht
vor und schlägt weitere Maßnahmen zur verkehrssicheren und komfortablen
Beschleunigung des Radverkehrs vor.
Begründung: 
Schon heute nutzen  zahlreiche Radfahrer*innen den spezifischen Grünen Pfeil für 
Radfahrende an Bült/Am Steinweg und den generellen für Fahrzeuge  an der 
Kreuzung Albersloher Weg/Am Hawerkamp. Weitere Standorte sind zu identifizieren. 
Zumeist sind diese Grünen Pfeile an Kreuzungen angebracht, die auch 
verkehrssicher von Radfahrer*innen genutzt werden können. 
Diese Möglichkeit soll nun künftig vermehrt im Stadtgebiet Münsters Anwendung 
finden, um eine zügige, komfortable und verkehrssichere Wegeführung für 
Radfahrer*innen in Münster zu optimieren. 
Die Erfahrungen aus anderen Städten belegen, dass dies möglich ist. Daher sollte 
diese kostengünstige Variante auch in Münster Anwendung finden.      
gez. Stefan Weber  gez. Otto Reiners 
 und Fraktion       und Fraktion 
Anlage  1  Vorlage  V/0004/2019

Anlage A

2342 Zeichen

Anlage A zur V/0004/2019 
Kurzüberblick 
Zum Thema „Grünpfeil für Radfahrer“ als möglicher Beitrag zur Förderung des Radverkehrs lie-
gen  drei politische Anträge vor. 
Mit Schreiben vom 20.12.2017 hat sich die Stadt Münster um die Teilnahme an einem bundes-
weiten „Pilotversuch des Rechtsabbiegens von Rad Fahrenden bei Rot“ beworben. 
Die Vorlage informiert über die Teilnahme an dem Pilotversuch mit 7 Standorten.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage und der Teilnahme an dem Pilotversuch wird das Ziel verfolgt, Münster als Fahr-
radstadt zu stärken. 
 
Das Teilziel lautet, Teilnahme an dem Pilotversuch mit bundesweiter Aufmerksamkeit. 
 
Zielerreichung: 
Förderung des Radverkehrs und Öffentlichkeitsarbeit. Die Stadt Münster trägt in dem Pilotver-
such nur die Kosten für die Beschaffung der vorgegeben Verkehrszeichen und die Montage so-
wie ggf. Demontage. Es werden Kosten für Material und Montage/Demontage von ca. 800 € in 
der Summe kalkuliert, die aus dem laufenden Budget des Tiefbauamtes getragen werden.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und Anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die Kosten für Material und Montage/Demontage von ca. 800 € werden aus dem laufenden Budget 
des Tiefbauamtes getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Es liegen drei Anträge hierzu vor: 
„Grünen Pfeil für Radfahrer*innen in Münster einführen!“ Antrag an den Rat Nr. A-R/0037/2017 von 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Ratsfraktion  
„Rechts abbiegen für Radfahrer vereinfachen“ Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2017 von der Rats-
gruppe Piraten/ÖDP  
„Grünen Pfeil für Radfahrende in Münster testen!“ Antrag an den Planungsausschuss der SPD-
Fraktion  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Querschnittsthemen haben nur eine geringe Relevanz für den Pilotversuch.

Anlage_4_Vorlage_0004_2019

172 Zeichen

Anlage  4.1  Vorlage  V/0004/2019

Anlage  4.2  Vorlage  V/0004/2019

Anlage  4.3  Vorlage  V/0004/2019

Anlage  4.4  Vorlage  V/0004/2019

Anlage  4.5 Vorlage  V/0004/2019

Beschlussvorlage

6605 Zeichen

V/0004/2019 
V/0004/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Teilnahme am „Pilotversuch des Rechtsabbiegens von Rad Fahrenden bei Rot“ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   07.02.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bericht zur Teilnahme der Stadt Münster am Bundes- „Pilotversuch des Rechtsabbie-
gens von Rad Fahrenden bei Rot“ wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Die Anträge „Grünen Pfeil für Radfahrer*innen in Münster einführen!“ Antrag an den Rat Nr. 
A-R/0037/2017 von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Ratsfraktion (Anlage 1), 
„Rechts abbiegen für Radfahrer vereinfachen“ Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2017 von der 
Ratsgruppe Piraten/ÖDP (Anlage 2) und „Grünen Pfeil für Radfahrende in Münster testen!“ 
Antrag an den Planungsausschuss der SPD-Fraktion (Anlage 3) sind damit abgeschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Stadt Münster trägt in dem Pilotversuch nur die Kosten für die Beschaffung der vorgegeben 
Verkehrszeichen und die Montage sowie ggf. Demontage. Es werden Kosten für Material und Mon-
tage/Demontage von ca. 800 € in der Summe kalkuliert, die aus dem laufenden Budget des Tief-
bauamtes getragen werden. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
Die  Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt das  Rechtsabbiegen bei Rot, wenn rechts ne ben dem 
entsprechenden Lichtzeichen ein Schild mit grünem Pfeil (StVO Zeichen 720;  Grünpfeilschild) ang e-
bracht ist. Das Verkehrszeichen VZ 720 erlaubt das Rechtsabbiegen nach vorherigem Anhalten bei 
Rot sowohl für den Kfz - wie auch den Radverkehr. Eine Ei ngrenzung mit einem Zusatzzeichen „nur 
Radfahrer“ ist nicht zulässig. 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
07.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Pott 
Telefon: 492-6185 
Pott@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0004/2019 
 
An der Lichtsignalanlage Mauritzstraße/Asche ist an der Ausfahrt der Asche seit mehreren Jahren 
das StVO Zeichen 720 angebracht. Da die Straße Asche in Fahrtrichtung Mauritzstraße  nur von Rad-
fahrern befahren werden darf, gilt die Grünpfeilregelung ausschließlich für Radfahrende. Nur so ist 
auf der Basis der  StVO eine Grünpfeilregelung für Radfahrer  möglich.  
  
Zum Thema „Grünpfeil für Radfahrer“ als möglicher Beitrag zur Förderung des Radverkehrs liegen 
der Verwaltung die in der Anlage beigefügten drei Anträge vor. 
 
Mit Schreiben vom 20.12.2017 hat sich die Stadt Münster um die Teilnahme an einem bundesweiten 
„Pilotversuch des Rechtsabbiegens von Rad Fahrenden bei Rot“ bei dem Bundesmi nisterium für Ver-
kehr und digitale Infrastruktur, der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) und der Bezirksregierung 
Münster als Aufsichtsbehörde beworben. 
 
Das Pilotvorhaben wird von der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) und der TU Dresden sowie 
einem Ingenieurbüro durchgeführt. In den letzten Monaten wurden dafür geeignete Stellen in Städten 
ausgewählt und Verkehrserhebungen durchgeführt, die das Verhalten der Radfahrenden vor Anbri n-
gung des Grünpfeils abbilden. 
 
Mit einer Sperrfrist bis zum 07.01.2019 wurde der Verwaltung zum Jahresende mitgeteilt, dass die 
Stadt Münster neben den weiteren Städten Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, 
Reutlingen und Stuttgart für den Pilotversuch ausgewählt wurde. 
 
Folgende Zufahrten sind Teil des Pilotversuches in Münster (Anlage 4): 
• Frauenstraße – Schloßplatz  
• Melchersstraße – Grevener Str. 
• Maximilianstr. – Kanalstraße 
• Kanalstraße – Maximilianstraße 
• Schillerstraße (West) – Hansaring 
• Hafenstraße – Engelstraße 
• Engelstraße – Hafenstraße 
 
Von der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) ist folgender  Ablauf des Pilotversuches vorgesehen: 
 
Bis Ende Januar 2019  Anbringung der Zeichen an den ausgewählten Zufahrten 
Februar bis Ende April  Eingewöhnungsphase für Radfahrende 
Mai bis Juli 2019  Nachher- Erhebungen an den Pilotstellen  
Ende des Pilotversuches spätestens ein Jahr nach Anbringung 
 
Bei auffälliger Verkehrsunfalllage innerhalb der Pilotphase kann die Unfallkommission (Polizei, Ba u-
lastträger und Straßenverkehrsbehörde) an dieser Stelle au ch eine sofortige Einstellung des Pilotver-
suches veranlassen. 
 
Die Nachher-Erhebungen werden durch die bast, die TU -Dresden sowie das beauftragte Ingenieur 
Büro im Auftrag des Bundes durchgeführt. Die Ergebnisse sollen anschließend veröffentlicht werden. 
Bei negativen Erfahrungen würden die Zeichen kurzfristig demontiert. 
 
Die Einführung der Grünpfeilregelung an weiteren Standorten ist an positive Ergebnisse des Pilotpr o-
jektes   sowie die Aufnahme  des Grünpfeils für Radfahrende  in  die StVO gebunden. 
 
Die Stadt Münster trägt in dem Pilotversuch nur die Kosten für die Beschaffung der vorgegeben Ve r-
kehrszeichen und die Montage sowie ggf. Demontage. Es werden Kosten für Material und Mont a-
ge/Demontage von ca. 800 € in der Summe kalkuliert, die aus dem laufenden Budget des Tiefbauam-
tes getragen werden.

- 3 - 
V/0004/2019 
Die Verwaltung beabsichtigt, die Pressemitteilung des BMVI durch eigene Öffentlichkeitsarbeit und 
Hinweise zur Nutzung an die Verkehrsteilnehmer zu unterstützen.     
 
Sobald durch die bast die Ergebnisse zu den Pilotstandorten veröffentlicht sind, wird die Verwaltung 
mit einer Vorlage darüber informieren.   
 
 
Zu 2. 
 
Die nachfolgenden beiden Anträge Rat Nr. A-R/0037/2017  und Rat Nr. A-R/0042/2017 wurden vom 
Rat an den ASSVW als Fachausschuss verwiesen.  
 
Mit der Teilnahme an dem Pilotversuch und dieser Vorlage sind die drei Anträge abgeschlossen. 
 
• „Grünen Pfeil für Radfahrer*innen in Münster einführen!“ Antrag an den Rat Nr. A-
R/0037/2017 von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Ratsfraktion (Anlage 1) 
 
• „Rechts abbiegen für Radfahrer vereinfachen“ Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2017 von der 
Ratsgruppe Piraten/ÖDP (Anlage 2) 
 
• „Grünen Pfeil für Radfahrende in Münster testen!“ Antrag an den Planungsausschuss der 
SPD-Fraktion (Anlage 3). 
 
 
 
 
 
In Vertretung  
 
gez.  
 
Heuer 
Stadtrat 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1  „Grünen Pfeil für Radfahrer*innen in Münster einführen!“ Antrag an den Rat Nr. A-
R/0037/2017 von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Ratsfraktion 
 
Anlage 2  „Rechts abbiegen für Radfahrer vereinfachen“ Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2017 
von der Ratsgruppe Piraten/ÖDP 
 
Anlage 3  „Grünen Pfeil für Radfahrende in Münster testen!“ Antrag an den Planungsausschuss 
der SPD-Fraktion 
 
Anlage 4  Abbildung der für den Pilotversuches in Münster vorgesehenen Zufahrten

Beratungsverlauf (2)

15.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.02.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Frauenstraße
  • Melchersstraße
  • Grevener Straße
  • Maximilianstraße
  • Kanalstraße
  • Schillerstraße
  • Hafenstraße
  • Engelstraße
  • Schlossplatz
  • Hansaring
  • Am Hawerkamp
  • Albersloher Weg
  • Mauritzstraße
  • Asche

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0004/2019
Typ
Vorlagen
Datum
07.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37