V/0004/2019
Teilnahme am „Pilotversuch des Rechtsabbiegens von Rad Fahrenden bei Rot“
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07.05.17 Grünen Pfeil für Radfahrende in Münster testen! Anlage 3 Vorlage V/0004/2019
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2017
Münster, den 27.06.2017
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP
Rechts abbiegen für Radfahrer vereinfachen
Der Rat möge beschließen:
1. Der Rat der Stadt Münster begrüßt die geplante Novellierung der Straßenverkehrs-
ordnung dahingehend, dass die Möglichkeit des Rechtsabbiegens für Radfahrer bei roter
Lichtsignalanlage geschaffen wird. Deswegen wird der Vertreter der Stadt Münster im
Deutschen Städtetag dazu aufgefordert, im Rahmen künftiger Beratungen dafür zu
stimmen, dass das Rechtsabbiegen für Radfahrer bei roter Lichtsignalanlage ermöglicht
wird.
2. Die Stadt Münster setzt sich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur bzw. beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des
Landes Nordrhein-Westfalen dafür ein, ein Pilotprojekt „Rechtsabbiegen bei roter
Lichtsignalanlage für Radfahrer in Münster“ in die Wege zu leiten. Als Vorbild eignen sich
beschlossene und durchgeführte Pilotprojekte im In- und Ausland.
3. Die Ergebnisse des Pilotprojektes werden von der Stadt öffentlich kommuniziert.
Der Rat und der ASSVW werden über Planung, Fortgang und Ergebnisse regelmäßig,
zumindest halbjährlich, informiert.
Begründung:
Für Münster könnte die Möglichkeit des Rechtsabbiegens bei roter Lichtsignalanlage
mehrere konkrete Vorteile bringen: Wie die Anlage 1 deutlich macht, gibt es derzeit viele
äußerst unterschiedlich gestaltete Kreuzungen, welche mit Hilfe einer entsprechenden
Regelung deutlich vereinfacht und vereinheitlicht werden könnten. Des Weiteren würde
der Radverkehr durch die Möglichkeit des Rechtsabbiegens bei Rot fließender werden,
was zu einer Verbesserung für Radfahrer führt und einen positiven Anreiz darstellt, in
Münster per Fahrrad unterwegs zu sein. Es wäre hier also an ein Schild analog dem
'Grünpfeil' (StVO-Zeichen 720) zu denken, oder auch an eine andere Lösung.
Neben der Positionierung der Stadt Münster im Deutschen Städtetag ist das Sammeln von
wissenschaftlichen Daten von großer Bedeutung, weil diese bei der Umsetzung der
Novellierung der Straßenverkehrsordnung eine wichtige Rolle spielen können.
In mehreren Nachbarstaaten Deutschlands wird das Rechtsabbiegen für Radfahrer bei
roter Lichtsignalanlage durch ein entsprechendes Verkehrsschild erlaubt. In den
Niederlanden wurde diese Möglichkeit bereits 1990 in das Straßenverkehrsgesetz (§ 3
Anlage 2 Vorlage V/0004/2019
Art. 68 Satz 5 Wegenverkeerswet) aufgenommen. Ab 2010 wurden in Frankreich
Pilotprojekte in Bordeaux, Nantes und Straßburg durchgeführt, welche dazu führten, dass
die Möglichkeit im Januar 2012 gesetzlich geschaffen wurde. Die Regelung wurde in
Belgien nach einer kurzen Pilotphase in Brüssel übernommen.
2013 wurde in Basel ein Pilotprojekt zum Thema durchgeführt, welches ab 2015 erweitert
wurde und bis Dezember 2016 lief. In der Folge hat das Bau- und Verkehrsdepartement
des Kantons Basel-Stadt eine Änderung des Schweizerischen Straßenverkehrsgesetzes
angeregt, die es den Kantonen ermöglichen soll, das Rechtsabbiegen bei Rot für
Radfahrer zu ermöglichen. Wichtig ist, dass es in Basel während des gesamten
Untersuchungszeitraums zu keinerlei Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern
gekommen ist (Anlage 2). Vereinzelte Beispiele in der Bundesrepublik ergeben ein
ähnliches Bild. 1
Gez.
Johannes Schmanck
Franz Pohlmann
Anlage 1: Bilder von Kreuzungen in Münster mit je verschiedenen Regeln.
Anlage 2: Pilotversuch velofreundliche Lichtsignalanlagen. Ergebnisse aus Basel .
1Rechts abbiegen bei Rot? , Beitrag des ADFC Sachsen, abrufbar unter: http://www.adfc-sachsen.de/index.php/515-
rechts-abbiegen-bei-rot, Stand: 13.06.2017.
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0037/2017 B ündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster Ratsantrag 20. Juni 2017 Grünen Pfeil für Radfahrer*innen in Münster einführen! D er Rat/Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen möge beschließen: 1. Der Grüne Pfeil wird für Radfahrer*innen gezielt an geeigneten Stellen eingesetzt. 2. Die Verwaltung legt zu den Erfahrungen mit dem Grünen Pfeil einen Bericht vor und schlägt weitere Maßnahmen zur verkehrssicheren und komfortablen Beschleunigung des Radverkehrs vor. Begründung: Schon heute nutzen zahlreiche Radfahrer*innen den spezifischen Grünen Pfeil für Radfahrende an Bült/Am Steinweg und den generellen für Fahrzeuge an der Kreuzung Albersloher Weg/Am Hawerkamp. Weitere Standorte sind zu identifizieren. Zumeist sind diese Grünen Pfeile an Kreuzungen angebracht, die auch verkehrssicher von Radfahrer*innen genutzt werden können. Diese Möglichkeit soll nun künftig vermehrt im Stadtgebiet Münsters Anwendung finden, um eine zügige, komfortable und verkehrssichere Wegeführung für Radfahrer*innen in Münster zu optimieren. Die Erfahrungen aus anderen Städten belegen, dass dies möglich ist. Daher sollte diese kostengünstige Variante auch in Münster Anwendung finden. gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners und Fraktion und Fraktion Anlage 1 Vorlage V/0004/2019
Anlage A
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Anlage A zur V/0004/2019 Kurzüberblick Zum Thema „Grünpfeil für Radfahrer“ als möglicher Beitrag zur Förderung des Radverkehrs lie- gen drei politische Anträge vor. Mit Schreiben vom 20.12.2017 hat sich die Stadt Münster um die Teilnahme an einem bundes- weiten „Pilotversuch des Rechtsabbiegens von Rad Fahrenden bei Rot“ beworben. Die Vorlage informiert über die Teilnahme an dem Pilotversuch mit 7 Standorten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage und der Teilnahme an dem Pilotversuch wird das Ziel verfolgt, Münster als Fahr- radstadt zu stärken. Das Teilziel lautet, Teilnahme an dem Pilotversuch mit bundesweiter Aufmerksamkeit. Zielerreichung: Förderung des Radverkehrs und Öffentlichkeitsarbeit. Die Stadt Münster trägt in dem Pilotver- such nur die Kosten für die Beschaffung der vorgegeben Verkehrszeichen und die Montage so- wie ggf. Demontage. Es werden Kosten für Material und Montage/Demontage von ca. 800 € in der Summe kalkuliert, die aus dem laufenden Budget des Tiefbauamtes getragen werden. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und Anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die Kosten für Material und Montage/Demontage von ca. 800 € werden aus dem laufenden Budget des Tiefbauamtes getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Es liegen drei Anträge hierzu vor: „Grünen Pfeil für Radfahrer*innen in Münster einführen!“ Antrag an den Rat Nr. A-R/0037/2017 von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Ratsfraktion „Rechts abbiegen für Radfahrer vereinfachen“ Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2017 von der Rats- gruppe Piraten/ÖDP „Grünen Pfeil für Radfahrende in Münster testen!“ Antrag an den Planungsausschuss der SPD- Fraktion Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen haben nur eine geringe Relevanz für den Pilotversuch.
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Anlage 4.1 Vorlage V/0004/2019 Anlage 4.2 Vorlage V/0004/2019 Anlage 4.3 Vorlage V/0004/2019 Anlage 4.4 Vorlage V/0004/2019 Anlage 4.5 Vorlage V/0004/2019
Beschlussvorlage
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V/0004/2019 V/0004/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Teilnahme am „Pilotversuch des Rechtsabbiegens von Rad Fahrenden bei Rot“ Beratungsfolge 15.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 07.02.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bericht zur Teilnahme der Stadt Münster am Bundes- „Pilotversuch des Rechtsabbie- gens von Rad Fahrenden bei Rot“ wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Anträge „Grünen Pfeil für Radfahrer*innen in Münster einführen!“ Antrag an den Rat Nr. A-R/0037/2017 von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Ratsfraktion (Anlage 1), „Rechts abbiegen für Radfahrer vereinfachen“ Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2017 von der Ratsgruppe Piraten/ÖDP (Anlage 2) und „Grünen Pfeil für Radfahrende in Münster testen!“ Antrag an den Planungsausschuss der SPD-Fraktion (Anlage 3) sind damit abgeschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Stadt Münster trägt in dem Pilotversuch nur die Kosten für die Beschaffung der vorgegeben Verkehrszeichen und die Montage sowie ggf. Demontage. Es werden Kosten für Material und Mon- tage/Demontage von ca. 800 € in der Summe kalkuliert, die aus dem laufenden Budget des Tief- bauamtes getragen werden. Begründung: Zu 1. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt das Rechtsabbiegen bei Rot, wenn rechts ne ben dem entsprechenden Lichtzeichen ein Schild mit grünem Pfeil (StVO Zeichen 720; Grünpfeilschild) ang e- bracht ist. Das Verkehrszeichen VZ 720 erlaubt das Rechtsabbiegen nach vorherigem Anhalten bei Rot sowohl für den Kfz - wie auch den Radverkehr. Eine Ei ngrenzung mit einem Zusatzzeichen „nur Radfahrer“ ist nicht zulässig. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 07.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Pott Telefon: 492-6185 Pott@stadt-muenster.de - 2 - V/0004/2019 An der Lichtsignalanlage Mauritzstraße/Asche ist an der Ausfahrt der Asche seit mehreren Jahren das StVO Zeichen 720 angebracht. Da die Straße Asche in Fahrtrichtung Mauritzstraße nur von Rad- fahrern befahren werden darf, gilt die Grünpfeilregelung ausschließlich für Radfahrende. Nur so ist auf der Basis der StVO eine Grünpfeilregelung für Radfahrer möglich. Zum Thema „Grünpfeil für Radfahrer“ als möglicher Beitrag zur Förderung des Radverkehrs liegen der Verwaltung die in der Anlage beigefügten drei Anträge vor. Mit Schreiben vom 20.12.2017 hat sich die Stadt Münster um die Teilnahme an einem bundesweiten „Pilotversuch des Rechtsabbiegens von Rad Fahrenden bei Rot“ bei dem Bundesmi nisterium für Ver- kehr und digitale Infrastruktur, der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) und der Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde beworben. Das Pilotvorhaben wird von der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) und der TU Dresden sowie einem Ingenieurbüro durchgeführt. In den letzten Monaten wurden dafür geeignete Stellen in Städten ausgewählt und Verkehrserhebungen durchgeführt, die das Verhalten der Radfahrenden vor Anbri n- gung des Grünpfeils abbilden. Mit einer Sperrfrist bis zum 07.01.2019 wurde der Verwaltung zum Jahresende mitgeteilt, dass die Stadt Münster neben den weiteren Städten Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Reutlingen und Stuttgart für den Pilotversuch ausgewählt wurde. Folgende Zufahrten sind Teil des Pilotversuches in Münster (Anlage 4): • Frauenstraße – Schloßplatz • Melchersstraße – Grevener Str. • Maximilianstr. – Kanalstraße • Kanalstraße – Maximilianstraße • Schillerstraße (West) – Hansaring • Hafenstraße – Engelstraße • Engelstraße – Hafenstraße Von der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) ist folgender Ablauf des Pilotversuches vorgesehen: Bis Ende Januar 2019 Anbringung der Zeichen an den ausgewählten Zufahrten Februar bis Ende April Eingewöhnungsphase für Radfahrende Mai bis Juli 2019 Nachher- Erhebungen an den Pilotstellen Ende des Pilotversuches spätestens ein Jahr nach Anbringung Bei auffälliger Verkehrsunfalllage innerhalb der Pilotphase kann die Unfallkommission (Polizei, Ba u- lastträger und Straßenverkehrsbehörde) an dieser Stelle au ch eine sofortige Einstellung des Pilotver- suches veranlassen. Die Nachher-Erhebungen werden durch die bast, die TU -Dresden sowie das beauftragte Ingenieur Büro im Auftrag des Bundes durchgeführt. Die Ergebnisse sollen anschließend veröffentlicht werden. Bei negativen Erfahrungen würden die Zeichen kurzfristig demontiert. Die Einführung der Grünpfeilregelung an weiteren Standorten ist an positive Ergebnisse des Pilotpr o- jektes sowie die Aufnahme des Grünpfeils für Radfahrende in die StVO gebunden. Die Stadt Münster trägt in dem Pilotversuch nur die Kosten für die Beschaffung der vorgegeben Ve r- kehrszeichen und die Montage sowie ggf. Demontage. Es werden Kosten für Material und Mont a- ge/Demontage von ca. 800 € in der Summe kalkuliert, die aus dem laufenden Budget des Tiefbauam- tes getragen werden. - 3 - V/0004/2019 Die Verwaltung beabsichtigt, die Pressemitteilung des BMVI durch eigene Öffentlichkeitsarbeit und Hinweise zur Nutzung an die Verkehrsteilnehmer zu unterstützen. Sobald durch die bast die Ergebnisse zu den Pilotstandorten veröffentlicht sind, wird die Verwaltung mit einer Vorlage darüber informieren. Zu 2. Die nachfolgenden beiden Anträge Rat Nr. A-R/0037/2017 und Rat Nr. A-R/0042/2017 wurden vom Rat an den ASSVW als Fachausschuss verwiesen. Mit der Teilnahme an dem Pilotversuch und dieser Vorlage sind die drei Anträge abgeschlossen. • „Grünen Pfeil für Radfahrer*innen in Münster einführen!“ Antrag an den Rat Nr. A- R/0037/2017 von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Ratsfraktion (Anlage 1) • „Rechts abbiegen für Radfahrer vereinfachen“ Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2017 von der Ratsgruppe Piraten/ÖDP (Anlage 2) • „Grünen Pfeil für Radfahrende in Münster testen!“ Antrag an den Planungsausschuss der SPD-Fraktion (Anlage 3). In Vertretung gez. Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage 1 „Grünen Pfeil für Radfahrer*innen in Münster einführen!“ Antrag an den Rat Nr. A- R/0037/2017 von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Ratsfraktion Anlage 2 „Rechts abbiegen für Radfahrer vereinfachen“ Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2017 von der Ratsgruppe Piraten/ÖDP Anlage 3 „Grünen Pfeil für Radfahrende in Münster testen!“ Antrag an den Planungsausschuss der SPD-Fraktion Anlage 4 Abbildung der für den Pilotversuches in Münster vorgesehenen Zufahrten
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Frauenstraße
- Melchersstraße
- Grevener Straße
- Maximilianstraße
- Kanalstraße
- Schillerstraße
- Hafenstraße
- Engelstraße
- Schlossplatz
- Hansaring
- Am Hawerkamp
- Albersloher Weg
- Mauritzstraße
- Asche
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Details
- Aktenzeichen
- V/0004/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37