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Unterbringung einer Tanzschule im Innenhofbereich Kyffhäuserstr.
Anfrage nach § 4 BV1 (CDU) AN/1782/2017 vom 30.11.2017
Stand: Am 08.03.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (CDU BV1)
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Fraktion in der Bezirksvertretung 1, Innenstadt/Deutz Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 30.11.2017 AN/1782/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.12.2017 Unterbringung einer Tanzschule im Innenhofbereich Kyffhäuserstr. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: Im Innenhofbereich Kyffhäuserstr. / Hochstadenstr. war bis vor drei Jahren die Lagerhalle einer Glaserei untergebracht. Nach Geschäftsaufgabe aus Altersgründen wurde die Halle an ein Tanzstudio ( Zumba ) verpachtet. Nun vermehren sich massiv Beschwerden seitens der Bewohner von allen Seiten, da die Lagerhalle einen entsprechenden Schallschutz nicht bietet. Vor diesem Hintergrund stellt die CDU Fraktion folgende Fragen: 1. Sind der Verwaltung entsprechende Beschwerden bekannt ? 2. Wurde dem Verpächter auferlegt, Schallschutzmaßnahmen einzurichten, um hier Abhilfe zu schaffen? 3. Hat die Konzession des Pächters besondere Bedingungen, um dem Lautstärkenproblem entgegenzuwirken –Öffnungszeiten, Verhaltensweisen etc.? - 2 - Fraktion in der Bezirksvertretung 1, Innenstadt/Deutz 4. Ist es normal, in großen Innenhöfen von Wohnanlagen lärmintensiven Betrieben die Genehmigung zu erteilen ? Gibt es Unterscheidungen der Gewerbeform bei der Beurteilung von entsprechenden Zulassungen ? 5. Gibt es hierzu allgemeine Auflagen oder Bestimmungen ? Mit freundlichen Grüßen Ralf Uerlich Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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