AN/0987/2026
Finanzielle Ausstattung der Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Innenstadt– gemeinsamer Antrag von: B90/Die Grünen, Die Linke, CDU, SPD, Volt (EV), FDP (EV)
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Gem. Antrag nach § 3 (BV1)
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Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen Fraktion DIE LINKE CDU-Fraktion SPD-Fraktion Nadine Gareis (VOLT) Christian Nüsser (FDP) in der Bezirksvertretung 1 Frau Bezirksbürgermeisterin Julie Cazier Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Bürgeramt: AN/0987/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 Finanzielle Ausstattung der Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Innenstadt – gemeinsamer Antrag von: B90/Die Grünen, Die Linke, CDU, SPD, Volt (EV), FDP (EV) Sehr geehrte Frau Cazier, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der anstehenden Bezirks- vertretung zu setzen. Die Bezirksvertretung beschließt, den Oberbürgermeister aufzufordern, zu der anstehenden Sitzung der Bezirksvertretung und letztendlich zu der darauffolgenden Ratssitzung eine Vor- lage einzubringen, die die Finanzierung der Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Innen- stadt sicherstellt. Hierbei ist 1. festzustellen, ob gemäß § 27a Abs. 4 der Gemeindesordnung den Bezirksvertretungen für die Jugendbeteiligung oder bereits aus § 12b der Hauptsatzung der Stadt Köln Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. 2. die Höhe dieser Mittel im Sinne der Angemessenheit zu veranschlagen und ab dem Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen. Dabei soll berücksichtigt werden, dass auch Mittel für die begleitete Betreuung – etwa durch den Jugendring – bereitgestellt werden. 3. die Hauptsatzung dahingehend zu ergänzen, dass Jugendvertreter*innen in den Be- zirksvertretungen eine Aufwandsentschädigung analog zur Regelung für Seniorenvertre- ter*innen (§ 24 Abs. 9 Hauptsatzung) erhalten. - 2 - Begründung Die hinreichende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist auch in finanzieller Hinsicht keine Kann-, sondern eine Pflichtaufgabe. Die Antragsteller*innen sehen sowohl aus § 27a „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ der Gemeindeordnung NRW* als auch durch die Hauptsatzung im § 12b „Jugend- und Kin- derfreundlichkeit“ die Stadt verpflichtet, angemessene Mittel den Bezirksvertretungen hierfür zur Verfügung zu stellen.* Damit erscheint die bisherige Praxis – Zuständigkeit bei der BV, aber keine Bereitstellung entsprechender Mittel – nicht pflichtgerecht. Die Verwaltung selbst hat zudem die Eigenverantwortung der Bezirksvertretungen zuletzt ausdrücklich bekräftigt: „Die bezirkspolitischen Formate werden nun seitens der Bezirksver- tretungen in eigener Verantwortung umgesetzt.“ (Beantwortung der mündlichen Anfrage zu den Vorlagen 0180/2026 und 0189/2026, Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, 23.02.2026) Auch da die Seniorenvertretung nach § 24 Abs. 9 der Hauptsatzung eine monatliche Auf- wandsentschädigung erhält, ist eine sachliche Rechtfertigung für die unterschiedliche Be- handlung der Jugendvertretung nicht erkennbar. Der jährliche Finanzbedarf für die Sitzungsgelder je Bezirksvertretung liegt bei 1.500 EUR ohne eine weitere Betreuung etwa durch den Jugendring Köln. Eine solche Betreuung der Jugendlichen wird als wesentlicher Bestandteil einer angemessenen Ausstattung angese- hen. Die für die Sitzungsgelder und die Betreuung aufzuwendenden Mittel sind im Verhältnis zum Gesamthaushalt der Stadt und mit Blick auf die besonderen Herausforderungen, vor denen unser demokratisches System steht, ein marginaler Beitrag. Die Dringlichkeit ergibt sich im Besonderen aus der anstehenden Sommerpause. Denn die Bezirksvertretung Innenstadt möchte das erfolgreich erprobte Beteiligungsverfahren mit Be- ginn des Schuljahrs 2026/2027 fortführen – hierfür ist die Klärung der Finanzierungsfrage jetzt erforderlich. *Der § 27a der GO NRW stellt explizit nicht nur auf einen Jugendrat ab, sondern auch auf – Zitat: „eine andere Beteiligungsform (Jugendvertretung)“. Reinhold Goss Friedericke Stolle Fraktionsvorsitzender B90/Die Grünen Fraktionsvorsitzende DIE LINKE Florian Weber Tim Cremer Fraktionsvorsitzender CDU Fraktionsvorsitzender SPD Nadine Gareis (VOLT) Christan Nüsser (FDP)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0987/2026
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV1
- Datum
- 15.06.2026
- Erstellt
- 14.06.2026 18:02