Mandari Insight

AN/0987/2026

Finanzielle Ausstattung der Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Innenstadt– gemeinsamer Antrag von: B90/Die Grünen, Die Linke, CDU, SPD, Volt (EV), FDP (EV)

Gem. Antrag nach § 3 BV1 15.06.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.06.2026, TOP 5.2.2

Gem. Antrag nach § 3 (BV1)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Antrag nach § 3 (BV1)

4165 Zeichen

Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 
Fraktion DIE LINKE 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
Nadine Gareis (VOLT) 
Christian Nüsser (FDP) 
 
in der Bezirksvertretung 1 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Julie Cazier 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Eingang beim Bürgeramt:  
AN/0987/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 
Finanzielle Ausstattung der Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Innenstadt – 
gemeinsamer Antrag von: B90/Die Grünen, Die Linke, CDU, SPD, Volt (EV), FDP (EV) 
 
Sehr geehrte Frau Cazier, 
sehr geehrte Herren, 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der anstehenden Bezirks-
vertretung zu setzen. 
Die Bezirksvertretung beschließt, den Oberbürgermeister aufzufordern, zu der anstehenden 
Sitzung der Bezirksvertretung und letztendlich zu der darauffolgenden Ratssitzung eine Vor-
lage einzubringen, die die Finanzierung der Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Innen-
stadt sicherstellt. Hierbei ist 
1. festzustellen, ob gemäß § 27a Abs. 4 der Gemeindesordnung den Bezirksvertretungen 
für die Jugendbeteiligung oder bereits aus § 12b der Hauptsatzung der Stadt Köln Mittel 
zur Verfügung gestellt werden müssen. 
2. die Höhe dieser Mittel im Sinne der Angemessenheit zu veranschlagen und ab dem 
Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen. Dabei soll berücksichtigt werden, dass auch Mittel 
für die begleitete Betreuung – etwa durch den Jugendring – bereitgestellt werden. 
3. die Hauptsatzung dahingehend zu ergänzen, dass Jugendvertreter*innen in den Be-
zirksvertretungen eine Aufwandsentschädigung analog zur Regelung für Seniorenvertre-
ter*innen (§ 24 Abs. 9 Hauptsatzung) erhalten.

- 2 - 
 
Begründung 
Die hinreichende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist auch in finanzieller Hinsicht 
keine Kann-, sondern eine Pflichtaufgabe. 
Die Antragsteller*innen sehen sowohl aus § 27a „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ 
der Gemeindeordnung NRW* als auch durch die Hauptsatzung im § 12b „Jugend- und Kin-
derfreundlichkeit“ die Stadt verpflichtet, angemessene Mittel den Bezirksvertretungen hierfür 
zur Verfügung zu stellen.* 
Damit erscheint die bisherige Praxis – Zuständigkeit bei der BV, aber keine Bereitstellung 
entsprechender Mittel – nicht pflichtgerecht. 
Die Verwaltung selbst hat zudem die Eigenverantwortung der Bezirksvertretungen zuletzt 
ausdrücklich bekräftigt: „Die bezirkspolitischen Formate werden nun seitens der Bezirksver-
tretungen in eigener Verantwortung umgesetzt.“ (Beantwortung der mündlichen Anfrage zu 
den Vorlagen 0180/2026 und 0189/2026, Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, 
23.02.2026) 
Auch da die Seniorenvertretung nach § 24 Abs. 9 der Hauptsatzung eine monatliche Auf-
wandsentschädigung erhält, ist eine sachliche Rechtfertigung für die unterschiedliche Be-
handlung der Jugendvertretung nicht erkennbar. 
Der jährliche Finanzbedarf für die Sitzungsgelder je Bezirksvertretung liegt bei 1.500 EUR 
ohne eine weitere Betreuung etwa durch den Jugendring Köln. Eine solche Betreuung der 
Jugendlichen wird als wesentlicher Bestandteil einer angemessenen Ausstattung angese-
hen. 
Die für die Sitzungsgelder und die Betreuung aufzuwendenden Mittel sind im Verhältnis zum 
Gesamthaushalt der Stadt und mit Blick auf die besonderen Herausforderungen, vor denen 
unser demokratisches System steht, ein marginaler Beitrag. 
Die Dringlichkeit ergibt sich im Besonderen aus der anstehenden Sommerpause. Denn die 
Bezirksvertretung Innenstadt möchte das erfolgreich erprobte Beteiligungsverfahren mit Be-
ginn des Schuljahrs 2026/2027 fortführen – hierfür ist die Klärung der Finanzierungsfrage 
jetzt erforderlich. 
 
*Der § 27a der GO NRW stellt explizit nicht nur auf einen Jugendrat ab, sondern auch auf – 
Zitat: „eine andere Beteiligungsform (Jugendvertretung)“. 
 
 
 
Reinhold Goss Friedericke Stolle 
Fraktionsvorsitzender B90/Die Grünen Fraktionsvorsitzende DIE LINKE 
Florian Weber Tim Cremer 
Fraktionsvorsitzender CDU Fraktionsvorsitzender SPD 
Nadine Gareis (VOLT) Christan Nüsser (FDP)

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0987/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1
Datum
15.06.2026
Erstellt
14.06.2026 18:02