BV2/006/2026
Lärmschutzwände Buscher Mühle und Ahnfeldstraße - Beschluss der Bezirksvertretung 2 -: Vorlage BV2/119/2025
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Informationsvorlage BV
2851 Zeichen
BV2/006/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Lärmschutzwände Buscher Mühle und Ahnfeldstraße - Beschluss der Bezirksvertretung 2 -: Vorlage BV2/119/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 27.01.2026 Kenntnisnahme Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, mit der Deutschen Bahn in Kontakt zu treten, um auf Verbesserungen bei den Lärmschutzwänden an der Buscher Mühle und an der Ahnfeldstraße im Rahmen des RRX hinzuwirken. Hierbei soll die Verwaltung unterschiedliche Ausführungsvarianten entwickeln und der Bezirksvertretung vorstellen. Stellungnahme der Verwaltung: Hinsichtlich der Gestaltung der Lärmschutzwände im Rahmen das Projekts RRX steht die Verwaltung im stetigen Austausch mit der Projektleitung der DB InfraGO AG. Als Weiterentwicklung des gemeinsam von der DB InfraGo AG, der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Kunstkommission Düsseldorf ausgelobten Ideenwettbewerbs wurde ein Konzept zur Gestaltung der Lärmschutzwände entwickelt. Es umfasst vier mit einander wechselwirkende Bausteine; - „Regiebuch“, - „Stadtlabor“, - Machbarkeitsstudien für die sensiblen/kritischen Bereichen sowie - Farbkonzept für die Lärmschutzwände außerhalb der sensiblen/kritischen Bereiche. In der Informationsvorlage OVA/111/2025 sind die Inhalte dieser Bausteine (insbesondere die der Farbgestaltung) beschrieben. Alle hier identifizierten Maßnahmen zielen auf die optimierte Integration der Lärmschutzwände im Düsseldorfer Stadtraum ab. Dabei besteht der grundsätzliche Anspruch Maßnahmen zu identifizieren, die einerseits grundsätzlich durch die Planfeststellung genehmigt, im Rahmen der (eisenbahn-) technischen Vorgaben realisierbar und durch das Projekt RRX finanzierbar sind. Dadurch ist der Handlungsspielraum stark eingeschränkt. Es gilt diesen zu erweitern. Die Verwaltung hat sich daher zu einer finanziellen Beteiligung im Rahmen des „Stadtlabors“ und der Machbarkeitsstudien für einzelne sensiblen/kritischen Bereiche bei der Maßnahmenfindung entschlossen. Dies gilt Seite 2 insbesondere für den Bereich der Buscher Mühle. Auch einvernehmliche Änderungen der Planfeststellung (über Planänderungsverfahren) werden in diesem Zusammenhang diskutiert. Unabhängig davon müssen technische Vorgaben eingehalten werden. Somit sind planfestgestellte Randbedingungen der Lärmschutzwände wie Art, Lage, Höhe und Grad der Schallabsorption feste Größen, die sehr wenig bis keine Abweichung zulassen. Die Verwaltung wird die politischen Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf bzgl. der (Zwischen-)Ergebnisse der o. g. Bausteine des Gestaltungskonzepts vor Umsetzung bzw. weitergehender Planung beteiligen. Dies wird, nach den aktuellen Bearbeitungsständen, ab der ersten Jahreshälfte 2026 erfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV2/006/2026
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 06.01.2026
- Erstellt
- 06.01.2026 10:01