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BV2/006/2026

Lärmschutzwände Buscher Mühle und Ahnfeldstraße - Beschluss der Bezirksvertretung 2 -: Vorlage BV2/119/2025

Bezirksvertretung Informationsvorlage 06.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2, Sitzung am 27.01.2026, TOP 9.1

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

2851 Zeichen

BV2/006/2026
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Informationsvorlage
Betrifft:
Lärmschutzwände Buscher Mühle und Ahnfeldstraße - Beschluss der 
Bezirksvertretung 2 
-: Vorlage BV2/119/2025
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 2
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 2 27.01.2026 Kenntnisnahme
 
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, mit der Deutschen Bahn in Kontakt zu treten, um auf 
Verbesserungen bei den Lärmschutzwänden an der Buscher Mühle und an der 
Ahnfeldstraße im Rahmen des RRX hinzuwirken. Hierbei soll die Verwaltung 
unterschiedliche Ausführungsvarianten entwickeln und der Bezirksvertretung 
vorstellen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Hinsichtlich der Gestaltung der Lärmschutzwände im Rahmen das Projekts RRX steht 
die Verwaltung im stetigen Austausch mit der Projektleitung der DB InfraGO AG. Als 
Weiterentwicklung des gemeinsam von der DB InfraGo AG, der Landeshauptstadt 
Düsseldorf und der Kunstkommission Düsseldorf ausgelobten Ideenwettbewerbs 
wurde ein Konzept zur Gestaltung der Lärmschutzwände entwickelt. Es umfasst vier 
mit einander wechselwirkende Bausteine; 
- „Regiebuch“,
- „Stadtlabor“,
- Machbarkeitsstudien für die sensiblen/kritischen Bereichen sowie
- Farbkonzept für die Lärmschutzwände außerhalb der sensiblen/kritischen 
Bereiche.
In der Informationsvorlage OVA/111/2025 sind die Inhalte dieser Bausteine 
(insbesondere die der Farbgestaltung) beschrieben. Alle hier identifizierten 
Maßnahmen zielen auf die optimierte Integration der Lärmschutzwände im 
Düsseldorfer Stadtraum ab.
Dabei besteht der grundsätzliche Anspruch Maßnahmen zu identifizieren, die 
einerseits grundsätzlich durch die Planfeststellung genehmigt, im Rahmen der 
(eisenbahn-) technischen Vorgaben realisierbar und durch das Projekt RRX 
finanzierbar sind. Dadurch ist der Handlungsspielraum stark eingeschränkt. Es gilt 
diesen zu erweitern. Die Verwaltung hat sich daher zu einer finanziellen Beteiligung 
im Rahmen des „Stadtlabors“ und der Machbarkeitsstudien für einzelne 
sensiblen/kritischen Bereiche bei der Maßnahmenfindung entschlossen. Dies gilt

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insbesondere für den Bereich der Buscher Mühle. Auch einvernehmliche Änderungen 
der Planfeststellung (über Planänderungsverfahren) werden in diesem 
Zusammenhang diskutiert.
Unabhängig davon müssen technische Vorgaben eingehalten werden. Somit sind 
planfestgestellte Randbedingungen der Lärmschutzwände wie Art, Lage, Höhe und 
Grad der Schallabsorption feste Größen, die sehr wenig bis keine Abweichung 
zulassen. 
Die Verwaltung wird die politischen Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf bzgl. 
der (Zwischen-)Ergebnisse der o. g. Bausteine des Gestaltungskonzepts vor 
Umsetzung bzw. weitergehender Planung beteiligen. Dies wird, nach den aktuellen 
Bearbeitungsständen, ab der ersten Jahreshälfte 2026 erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2026 Bezirksvertretung 2
TOP 9.1 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV2/006/2026
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
06.01.2026
Erstellt
06.01.2026 10:01