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V/0455/2012

Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP und von Herrn Ratsherr Powroznik Nr. A-R/0011/2012

Vorlagen 24.05.2012

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 27.06.2012, TOP 2.4

Beschlussvorlage

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A-R/0011/2012

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Ansehen

Beschlussvorlage

2667 Zeichen

V/0455/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP und von Herrn Ratsherr Powroznik Nr. A-R/0011/2012 
vom 13.03.2012 
"Reform der Zuschusspolitik - Den Haushalt steuerbarer machen und für Zuschüsse mittel- 
fristige Sicherheiten geben" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2012 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP und von Herrn Rat sherr 
Powroznik Nr. A -R/0011/2012 zu prüfen und das Antragsanliegen im Rahmen des anstehenden 
Verfahrens zur weiteren Haushaltskonsolidierung (si ehe Vorlage an den Rat V/0505/2012) in g e-
eigneter Weise mit aufzugreifen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Ziel des als Anlage beigefügten Antrags ist eine Reform der bisherigen Zuschusspolitik der Stadt 
Münster. Die hierzu vorzusehenden Maßnahmen und Schrittfolgen sind in  dem Antrag sehr genau 
beschrieben. Daher erfolgt hier nur eine kurze Zusammenfassung. 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, kurzfristig zu den diesjährigen Haushaltsplanberatu ngen den 
bisherigen Zuschussbericht als Anlage des Haushaltsplans um Angaben zu erg änzen, aus denen 
zu jeder einzelnen Zuwendung an Dritte hervorgeht, ob zeitliche Zahlungspflichten bestehen, wann 
also erstmalig die Zahlungen eingestellt werden könnten. 
 
Grundsätzlich besteht das Ziel, alle bestehenden Zuschussverträge in den nächsten Ja hren zu-
nächst auslaufen zu lassen, so dass sich alle Empfänger von Fördermitteln aktiv um eine weitere 
Bezuschussung bemühen müssen. Ebenfalls sollen die Zuschusszahlungen in Zukunft zeitlich 
befristet gewährt werden. Die Regelungen zum Nachweis der Mittel verwendung (z.B. detaillierter 
Verwendungsnachweis, Tätigkeitsbericht) sollen vereinheitlicht werden. Zur Vermeidung von Mehr-
fachförderungen von Projekten und Aufgaben bzw. von gleichen oder sehr ähnlichen Zi elen von 
unterschiedlichen Empfängern soll regelmäßig eine entsprechende Liste erstellt werden.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0455/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.06.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0455/2012 
Mit der Vorlage an den Rat V/0505/2012 stellt die Verwaltung die Notwendigkeit zu einem weiteren 
umfassenden Konsolidierungskonzept für die nächsten Jahre dar. Da in diesem Zusammenhang 
zwangsläufig auch di e Zuschussgewährung an Dritte auf den Prüfstand gestellt werden muss, 
schlägt die Verwaltung vor, das Antragsanliegen im Rahmen der Umsetzung des Handlungspr o-
gramms 2012 – 2017 in geeigneter Weise aufzugreifen. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

A-R/0011/2012

5696 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0011/2012 
 
 
 
 
 
 
Ratsantrag                        Münster, 13.03.2012 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:  
 
"Reform der Zuschusspolitik – 
Den Haushalt steuerbarer machen und für Zuschüsse mittelfristige 
Sicherheiten geben" 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
1. Dem Rat der Stadt Münster wird zu den Haushaltsberatungen 2012 eine Liste vorgelegt, 
aus der zu jeder einzelnen Zuwendung an Dritte (siehe Zuschussbericht im Haushaltsplan) 
hervorgeht, ob zeitliche Zahlungspflichten bestehen, sprich wann erstmalig die Zahlungen 
eingestellt werden könnten. 
 
2. Grundsätzlich ist es im ersten Schritt das Ziel alle Zuwendungen an Dritte einzustellen um 
in nächsten Schritt wieder über alle Zuschüsse neu zu entscheiden. Ausgenommen von 
dieser neuen Handhabung sind Empfänger, deren Auftragsgrundlage entsprechende 
Gesetze sind (z.B. Träger von Kindertageseinrichtungen nach KiBiz). Die Verwaltung 
begründet und empfiehlt dem Rat einen Zeitplan, wann welche Zuschüsse auslaufen 
könnten. Über diesen Zeitplan soll der Rat möglichst im ersten Halbjahr 2013 entscheiden. 
Somit laufen alle bestehenden Zuschussverträge in den nächsten Jahren aus. Alle 
Empfänger von Fördermitteln müssen sich aktiv um eine weitere Bezuschussung bemühen. 
 
3. Alle bisherigen Empfänger von Transferleistungen auf Grund von politischen Beschlüssen, 
bzw. auf Grund von Leistungsvereinbarungen aus dem Zuschussbericht werden 
angeschrieben und aufgefordert, zu den Haushaltsberatungen 2013 einen Tätigkeitsbericht 
sowie einen detaillierten Verwendungsnachweis der öffentlichen Mittel vorzulegen. 
 
4. In Zukunft findet eine Umkehr in der Vergabe von Zuschüssen statt, so dass diese nicht 
mehr nach einmaliger Bewilligung auf unbegrenzte Zeit weiter gezahlt werden und nur dann 
entfallen, wenn aktive Streichungen seitens des Rates der Stadt Münster vollzogen werden. 
Es soll in Zukunft so verfahren werden, dass Zuschüsse bei der Stadt Münster für einen 
sinnvollen Zeitraum zwischen 3 und 10 Jahren beantragt werden können.  
Der Zuschussempfänger kann bei der Stadt jederzeit einen Antrag auf Weiterförderung 
stellen, dem ein Tätigkeitsbericht für den laufenden Förderzeitraum, ein detaillierter 
Verwendungsnachweis der öffentlichen Mittel sowie ein Tätigkeitsplan für die nächsten zu 
fördernden Jahre beiliegen soll. Die Verwaltung fordert von den Empfängern eine 
Rechenschaft über die gewährten Geldmittel ein.

Seitens der Stadt Münster wird garantiert, dass der politische Beschluss über 
Weiterförderung rechtzeitig vor Ende des Förderzeitraums gefällt wird, sofern frühzeitig vor 
Ablauf dieses Zeitraums ein Antrag gestellt wird.  
Die Entscheidung über die Weiterförderung liegt beim Rat der Stadt Münster. 
 
5. Dem Rat werden Richtlinien zur Abstimmung gestellt, die das zukünftige Verfahren der 
Vergabe von Zuschüssen an Dritte regeln. Damit soll unter anderem festgelegt werden, was 
sinnvolle Zeiträume für Zuschussgewährungen sind, wie frühzeitig ein Antrag auf 
Weiterförderung gestellt werden muss und wie rechtzeitig die Politik über die Anträge vor 
Ende des Förderzeitraums entscheiden wird. 
 
6. Zur gerechteren Verteilung der geringen Haushaltsmittel erstellt die Verwaltung eine Liste, 
aus der zu ersehen ist, wo unterschiedliche Empfänger gleiche oder sehr ähnliche Ziele 
verfolgen. Ziel ist es, Mehrfachförderungen von Projekten und Aufgaben zu vermeiden und 
Synergieeffekte zu nutzen, um damit einerseits mehr Fördergerechtigkeit herzustellen, und 
andererseits den städtischen Haushalt zu entlasten 
 
 
Begründung: 
 
Die Summe der freiwilligen Leistungen der Stadt beträgt unter Abzug der Leistungen nach 
dem KiBiz und dem Landespflegegesetz rund 21,7 Mio €, die das Gesamtergebnis des 
Haushalts belasten. Im Falle der Haushaltssicherung werden diese Leistungen von der 
Bezirksregierung vorrangig auf den Prüfstand gestellt, Steuerungsmöglichkeiten der Stadt 
werden beschnitten. 
Doch genau diese zu erhalten sollte Ziel der Stadt Münster sein. Anstatt vor einem System 
immer weiter anwachsender Zuschüsse zu stehen, erhält sich die Stadt Münster durch eine 
Umkehr zu einem System, in dem diejenigen aktiv werden müssen, die Leistungen von der 
Stadt beziehen wollen, eine haushaltstechnische Steuerbarkeit. Gleichzeitig wird es so 
möglich den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen mittelfristige 
Planungssicherheit zu gewährleisten.  
Langfristige Zuschussgarantien sind schon allein aufgrund der schlechten Haushaltslage 
nicht möglich, kurzfristige Mittelzusagen sind aufgrund wechselnder politischer Mehrheiten 
sowieso vakant und sicher auch nicht im Sinne der Antragssteller. 
Weiterhin könnten eine kritische Betrachtung und Wirksamkeitsbewertung der Leistungen, 
deren Bewilligung teilweise in die 70er Jahre zurückreicht, bzw. deren Ursprung nicht mehr 
bekannt ist, zu Einsparungen führen, somit die Haushaltssicherung weiter verzögern und den 
Handlungsspielraum der Stadt erhalten. 
Da die Leistungsempfänger sehr unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen repräsentieren 
und deren Interessen vertreten und unterstützen, böte eine Überprüfung dieser freiwilligen 
Leistungen der Stadt - bei entsprechender Kommunikation - die einmalige Chance, weiten 
Teilen der Bürgerschaft die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung näher zu bringen. 
Damit ist die Entwicklung der Gesamtsumme der Zuschüsse an Dritte für die Zukunft nicht 
festgelegt. Sie wird weiterhin abhängig von den finanziellen Möglichkeiten im Haushalt, von 
der Prioritätensetzung und den politischen Mehrheiten sein. 
 
Gez. (ÖDP) RH Franz Pohlmann 
Gez. (UWG) RH Fritz Pfau 
Gez. (Piraten) RH Pascal Powroznik

Beratungsverlauf (1)

27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0455/2012
Typ
Vorlagen
Datum
24.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37