V/0455/2012
Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP und von Herrn Ratsherr Powroznik Nr. A-R/0011/2012
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
2667 Zeichen
V/0455/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP und von Herrn Ratsherr Powroznik Nr. A-R/0011/2012 vom 13.03.2012 "Reform der Zuschusspolitik - Den Haushalt steuerbarer machen und für Zuschüsse mittel- fristige Sicherheiten geben" Beratungsfolge 27.06.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag der Ratsgruppe UWG/ÖDP und von Herrn Rat sherr Powroznik Nr. A -R/0011/2012 zu prüfen und das Antragsanliegen im Rahmen des anstehenden Verfahrens zur weiteren Haushaltskonsolidierung (si ehe Vorlage an den Rat V/0505/2012) in g e- eigneter Weise mit aufzugreifen. Begründung: Ziel des als Anlage beigefügten Antrags ist eine Reform der bisherigen Zuschusspolitik der Stadt Münster. Die hierzu vorzusehenden Maßnahmen und Schrittfolgen sind in dem Antrag sehr genau beschrieben. Daher erfolgt hier nur eine kurze Zusammenfassung. Die Verwaltung wird aufgefordert, kurzfristig zu den diesjährigen Haushaltsplanberatu ngen den bisherigen Zuschussbericht als Anlage des Haushaltsplans um Angaben zu erg änzen, aus denen zu jeder einzelnen Zuwendung an Dritte hervorgeht, ob zeitliche Zahlungspflichten bestehen, wann also erstmalig die Zahlungen eingestellt werden könnten. Grundsätzlich besteht das Ziel, alle bestehenden Zuschussverträge in den nächsten Ja hren zu- nächst auslaufen zu lassen, so dass sich alle Empfänger von Fördermitteln aktiv um eine weitere Bezuschussung bemühen müssen. Ebenfalls sollen die Zuschusszahlungen in Zukunft zeitlich befristet gewährt werden. Die Regelungen zum Nachweis der Mittel verwendung (z.B. detaillierter Verwendungsnachweis, Tätigkeitsbericht) sollen vereinheitlicht werden. Zur Vermeidung von Mehr- fachförderungen von Projekten und Aufgaben bzw. von gleichen oder sehr ähnlichen Zi elen von unterschiedlichen Empfängern soll regelmäßig eine entsprechende Liste erstellt werden. Vorlagen-Nr.: V/0455/2012 Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 11.06.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0455/2012 Mit der Vorlage an den Rat V/0505/2012 stellt die Verwaltung die Notwendigkeit zu einem weiteren umfassenden Konsolidierungskonzept für die nächsten Jahre dar. Da in diesem Zusammenhang zwangsläufig auch di e Zuschussgewährung an Dritte auf den Prüfstand gestellt werden muss, schlägt die Verwaltung vor, das Antragsanliegen im Rahmen der Umsetzung des Handlungspr o- gramms 2012 – 2017 in geeigneter Weise aufzugreifen. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
A-R/0011/2012
5696 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0011/2012 Ratsantrag Münster, 13.03.2012 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: "Reform der Zuschusspolitik – Den Haushalt steuerbarer machen und für Zuschüsse mittelfristige Sicherheiten geben" Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Dem Rat der Stadt Münster wird zu den Haushaltsberatungen 2012 eine Liste vorgelegt, aus der zu jeder einzelnen Zuwendung an Dritte (siehe Zuschussbericht im Haushaltsplan) hervorgeht, ob zeitliche Zahlungspflichten bestehen, sprich wann erstmalig die Zahlungen eingestellt werden könnten. 2. Grundsätzlich ist es im ersten Schritt das Ziel alle Zuwendungen an Dritte einzustellen um in nächsten Schritt wieder über alle Zuschüsse neu zu entscheiden. Ausgenommen von dieser neuen Handhabung sind Empfänger, deren Auftragsgrundlage entsprechende Gesetze sind (z.B. Träger von Kindertageseinrichtungen nach KiBiz). Die Verwaltung begründet und empfiehlt dem Rat einen Zeitplan, wann welche Zuschüsse auslaufen könnten. Über diesen Zeitplan soll der Rat möglichst im ersten Halbjahr 2013 entscheiden. Somit laufen alle bestehenden Zuschussverträge in den nächsten Jahren aus. Alle Empfänger von Fördermitteln müssen sich aktiv um eine weitere Bezuschussung bemühen. 3. Alle bisherigen Empfänger von Transferleistungen auf Grund von politischen Beschlüssen, bzw. auf Grund von Leistungsvereinbarungen aus dem Zuschussbericht werden angeschrieben und aufgefordert, zu den Haushaltsberatungen 2013 einen Tätigkeitsbericht sowie einen detaillierten Verwendungsnachweis der öffentlichen Mittel vorzulegen. 4. In Zukunft findet eine Umkehr in der Vergabe von Zuschüssen statt, so dass diese nicht mehr nach einmaliger Bewilligung auf unbegrenzte Zeit weiter gezahlt werden und nur dann entfallen, wenn aktive Streichungen seitens des Rates der Stadt Münster vollzogen werden. Es soll in Zukunft so verfahren werden, dass Zuschüsse bei der Stadt Münster für einen sinnvollen Zeitraum zwischen 3 und 10 Jahren beantragt werden können. Der Zuschussempfänger kann bei der Stadt jederzeit einen Antrag auf Weiterförderung stellen, dem ein Tätigkeitsbericht für den laufenden Förderzeitraum, ein detaillierter Verwendungsnachweis der öffentlichen Mittel sowie ein Tätigkeitsplan für die nächsten zu fördernden Jahre beiliegen soll. Die Verwaltung fordert von den Empfängern eine Rechenschaft über die gewährten Geldmittel ein. Seitens der Stadt Münster wird garantiert, dass der politische Beschluss über Weiterförderung rechtzeitig vor Ende des Förderzeitraums gefällt wird, sofern frühzeitig vor Ablauf dieses Zeitraums ein Antrag gestellt wird. Die Entscheidung über die Weiterförderung liegt beim Rat der Stadt Münster. 5. Dem Rat werden Richtlinien zur Abstimmung gestellt, die das zukünftige Verfahren der Vergabe von Zuschüssen an Dritte regeln. Damit soll unter anderem festgelegt werden, was sinnvolle Zeiträume für Zuschussgewährungen sind, wie frühzeitig ein Antrag auf Weiterförderung gestellt werden muss und wie rechtzeitig die Politik über die Anträge vor Ende des Förderzeitraums entscheiden wird. 6. Zur gerechteren Verteilung der geringen Haushaltsmittel erstellt die Verwaltung eine Liste, aus der zu ersehen ist, wo unterschiedliche Empfänger gleiche oder sehr ähnliche Ziele verfolgen. Ziel ist es, Mehrfachförderungen von Projekten und Aufgaben zu vermeiden und Synergieeffekte zu nutzen, um damit einerseits mehr Fördergerechtigkeit herzustellen, und andererseits den städtischen Haushalt zu entlasten Begründung: Die Summe der freiwilligen Leistungen der Stadt beträgt unter Abzug der Leistungen nach dem KiBiz und dem Landespflegegesetz rund 21,7 Mio €, die das Gesamtergebnis des Haushalts belasten. Im Falle der Haushaltssicherung werden diese Leistungen von der Bezirksregierung vorrangig auf den Prüfstand gestellt, Steuerungsmöglichkeiten der Stadt werden beschnitten. Doch genau diese zu erhalten sollte Ziel der Stadt Münster sein. Anstatt vor einem System immer weiter anwachsender Zuschüsse zu stehen, erhält sich die Stadt Münster durch eine Umkehr zu einem System, in dem diejenigen aktiv werden müssen, die Leistungen von der Stadt beziehen wollen, eine haushaltstechnische Steuerbarkeit. Gleichzeitig wird es so möglich den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen mittelfristige Planungssicherheit zu gewährleisten. Langfristige Zuschussgarantien sind schon allein aufgrund der schlechten Haushaltslage nicht möglich, kurzfristige Mittelzusagen sind aufgrund wechselnder politischer Mehrheiten sowieso vakant und sicher auch nicht im Sinne der Antragssteller. Weiterhin könnten eine kritische Betrachtung und Wirksamkeitsbewertung der Leistungen, deren Bewilligung teilweise in die 70er Jahre zurückreicht, bzw. deren Ursprung nicht mehr bekannt ist, zu Einsparungen führen, somit die Haushaltssicherung weiter verzögern und den Handlungsspielraum der Stadt erhalten. Da die Leistungsempfänger sehr unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen repräsentieren und deren Interessen vertreten und unterstützen, böte eine Überprüfung dieser freiwilligen Leistungen der Stadt - bei entsprechender Kommunikation - die einmalige Chance, weiten Teilen der Bürgerschaft die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung näher zu bringen. Damit ist die Entwicklung der Gesamtsumme der Zuschüsse an Dritte für die Zukunft nicht festgelegt. Sie wird weiterhin abhängig von den finanziellen Möglichkeiten im Haushalt, von der Prioritätensetzung und den politischen Mehrheiten sein. Gez. (ÖDP) RH Franz Pohlmann Gez. (UWG) RH Fritz Pfau Gez. (Piraten) RH Pascal Powroznik
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0455/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37