2016/0020
Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Griesheimer Weg und Lagerstraße 13 – (Aufstellungsbeschluss)
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2016/0020
7928 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.01.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0020
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061 010 1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2110 21 Sachkonto:
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan E 56 – Heidelberger Landstraße 223 /
Griesheimer Weg und Lagerstraße 13 – (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 12.01.2016
Beschlussvorschlag :
Dem Antrag des Vorhabenträgers zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB wird zugestimmt.
Für das Gebiet in Eberstadt mit dem Teilgeltungsbereich 1 , Heidelberger Landstraße 223 und
Parkplatzfläche Griesheimer Weg mit den Grundstücken, Gemarkung Eberstadt, Flur 16,
Flurstück-Nr. 431 (tlw.), 432/4 und 438/6 (tlw.) und dem Teilgeltungsbereich 2 , Lagerstraße
13, Gemarkung Eberstadt, Flur 16, Flurstücks -Nr. 497/2 und der Teilfläche der öffentlichen
Verkehrsfläche, Flur 16, Flurstücks -Nr. 498/3 (tlw.), ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan
im Sinne des § 12 BauGB aufzustellen, um Planungsrecht für einen Lebensmittelmarkt und eine
Wohnbebauung mit Tiefgarage zu schaffen.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevan te Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2016/0020 vom 12.01.2016:
Gegenstand dieser Vorlage ist die Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 – Heidelberger Landstraße 223 / Griesheimer Weg
und Lagerstraße 13 – im Ortskern von Eberstadt . Aufgrund der weit auseinander liegenden
Sitzungstermine und der Kommunalwahl 2016 erfolgt eine frühzeitige, formale Einleitung des
Verfahrens ohne abgestimmten Vorhaben - und Erschließungsplan. Dieser wird mit dem
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung nachgereicht.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan E 56 - Heidelberger Landstra ße 223 / Griesheimer
Weg und Lagerstraße 13 - besitzt zwei Teilgeltungsbereiche.
Der Teilgeltungsbereich 1 , Heidelberger Landstraße 223 und Griesheime r Weg umfasst die
Grundstücke, Flur 16, Flurstück -Nr. 431 (tlw.), 432/4 und 438/6 (tlw.) in der Gemarkung
Eberstadt. Der Teilgeltungsbereich 2 , Lagerstraße 13, betrifft die Grundstücke, Flur 16,
Flurstücks-Nr. 497/2 und die Teilfläche der öffentlichen Verk ehrsfläche, Flur 16, Flurstücks -
Nr. 498/3 (tlw.).
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans E 56 mit den
Teilgeltungsbereichen 1 und 2 (ohne Maßstab)
Der Vorhabenträger hat die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12
BauGB mit Schreiben vom 02.12.2015 beantragt.
Die Schaffung von Baurecht für die geplante Bebauung ist erforderlich, weil nach § 34 BauGB
die Grundstücke in der gewünschten Form nicht bebaubar sind.
- 4 -
Vorhaben
Im Teilgeltungsbereich 1 soll das vorhandene Gebä ude (ehemals Radio Wilms) im
Erdgeschoss erweitert werden, um eine ausreichende Ladenfläche von ca. 1000 m²
Größe für einen Lebensmittel vollversorgermarkt zu schaffen. Die Gebäudeerweiterung
umfasst eine Größe von etwa 600 m². Die Obergeschosse des Hauses sollen mit neuer
Fassade im gleichen Umfang wie bisher weitergenutzt werden.
Im Teilgeltungsbereich 2 des Bebauungsplans (Lagerstraße 13) soll ein Wohngebäude mit
zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss mit insgesamt 9 Wohneinheiten sowie eine
Tiefgarage errichtet werden. Das geplante Wohngebäude ist so platziert, dass die bisherige
Baulücke geschlossen und eine mit den Nachbargebäuden einheitliche Bebauungsflucht
hergestellt wird. Im Rahmen der baulichen Neuordnung auf d iesem Grundstück sollen
zusätzliche Stellplätze im öffentlichen Raum geschaffen werden. Des Weiteren sollen für den
Stellplatznachweis des Lebensmittelmarktes Stellplätze in der Tiefgarage angeboten werden.
Funktionen für die Ortsentwicklung Eberstadt
Durch die Möglichkeit der Scha ffung eines Lebensmittelmarktes im zentralen Kernbereich
von Eberstadt wird der Ortskern in seiner Versorgungsfunktion für den Stadtteil gestärkt.
Einem Verlust von Urbanität durch Geschäftsleerstände soll damit entgegengewirkt werden.
Zudem wird für die N ahversorgung der weniger mobilen Bevölkerungsgruppen in Eberstadt
mit Gütern des täglichen Bedarfs Sorge getragen.
Erschließung und ruhender Verkehr
Der Zugang zum Ladengeschäft im Teilgeltungsbereich 1 erfolgt von zwei Ladenseiten aus,
nämlich von der Heidelberger Landstraße und vom westlich gelegenen, öffentlichen
Parkplatz. Dabei liegen der Haupteingang mit Kassenbereich und der Ausgang sowie ein
separat erschlossener Back Shop auf der Westseite des Marktgebäudes am öffentlichen
Parkplatz.
Die Passage zwischen Heidelberger Landstraße und öffentlichem Parkplatz bleibt erhalten
und wird durch eine Neugestaltung aufgewertet. Durch die Erweiterung des Ladengeschäftes
nach Westen auf die für einen Vollsortimenter erforderliche Größe, geht ein Teil der
vorhandenen Stellplätze verloren (ca. 10 bis 12 Stellplätze). Ein vorliegendes
Verkehrsgutachten zu r Auslastung und zum Bedarf des Stellplatzangebotes weist nach, dass
auch bei reduzierter Parkplatzgröße ein ausreichendes Stellplatzangebot bereitgestellt
werden kann.
Im Teilgeltungsbereich 2 des Plangebiets (Lagerstraße 13) wird eine Tiefgarage errichtet, die
weit über den erforderlichen Stellplatzbedarf Stellplätze bereithält. Diese sollen von
Mitarbeitern und Mietern des Anwesens Heidelberger Landstraße 223 genutzt werden
können. Ebenerdig, unmittelbar an der Lagerstraße, werden zusätzlich ca. 10 öffentliche
Stellplätze zum Ausgleich für die E ntfallenden auf dem Parkplatz Griesheimer Weg
angeordnet, die von Kunden der City -Arkaden und des Lebensmittelmarktes genutzt werden
können.
Die vom öffentlichen Parkplatz und vom Betrieb des Lebensmittelmarkts ausgehenden
Schallemissionen werden in einem schalltechnischen Gutachten geprüft. Es wird
sichergestellt, dass die einschlägigen Immissionsgrenzwerte in der Nach barschaft
eingehalten werden.
- 5 -
Grünordnungsplanung
Der vorhandene, erhaltenswerte Baumbestand wird so weit wie möglich als dauerhaft zu
erhalten festgesetzt. Für die im Zuge des Erweiterungsbaus für den Lebensmittelmarkt zu
fällenden Bäume sind Ersatzpfl anzungen geeigneter Baum arten als Parkplatzbegrünung
vorgesehen.
Die große Dachfläche de s Lebensmittelmarktes (ca. 700 m²) im Teilgeltungsbereich 1 sowie
die Dachflächen des Wohngebäudes und der Tiefgarage (Lagerstraße 13 ) im
Teilgeltungsbereich 2 werden mit einer extensiven Dachbegrünung, die der Regenrückhaltung
und dem Kleinklima dient, versehen.
Verfahren
Es ist beabsichtigt den vorhabenbezogene n Bebauungsplan E 56 als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB auf zustellen. Trotz
beschleunigtem Verfahren soll eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung n ach § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 erfolgen. Zuvor erfolgt
die Abstimmung des Vorhaben - und Erschließungsplans mit den städtischen Ämtern.
Der Abschluss eines Durchführungsvert rags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist vor
Satzungsbeschluss erforderlich.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, den 12.01.2016
61.2 ha Nst. 2112
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Heidelberger Landstraße 223
- Lagerstraße 13
- Griesheimer Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0020
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.01.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00