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SV-2012/0049

Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 19. Juni 2012 betr. Konversion

Große Anfragen 20.06.2012

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SV-2012/0049

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SV-2012/0049

6465 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2012/0049 
 
 
      
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT    SPD-Stadtverordnetenfraktion 
Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
info@spdfraktion-da.de 
www.spdfraktion-da.de 
 
Sparkasse Darmstadt 
BLZ: 508 501 50 
Konto: 8006377 
 
 
Große Anfrage Konversion 
 
 
Vorbemerkung
 
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Entwicklung der St. Barbara-Siedlung 2010 und den 
Magistratsvorlagen 2011/0099 (Dokumentation der 2. Planungswerkstatt im Februar 2011),  bzw. 
2011/197 (Themenkatalog zum städtebaulichen Vertrag mit BIMA) bzw.2011/207 (Konzept zum 
städtebaulichen Wettbewerb Cambrai-Fritsch-Kaserne)  bzw. 2011/202 (Rahmenplanung Bessungen-
Süd und Entwicklungskonzept Lincolnsiedlung), sämtlich beschlossen im Mai 2011, liegen den 
Stadtverordneten  keine Stellungnahmen des Magistrats zum Fortgang des Konversionsprozesses 
mehr vor. Dies verwundert umso mehr, als die zuständige Stadträtin einen zweiten persönlichen 
Referenten brauchte, der sich als Experte insbesondere diesem Thema zuwenden sollte. Inzwischen 
hat die Wohnungsnot in Darmstadt bezüglich jeglicher Art von Wohnraum weiter zugenommen, auch  
eine Zwischennutzung für Studierende kam ins Gespräch. Kita und Schule auf dem Gelände der 
Lincolnsiedlung bleiben weiterhin ungenutzt. Viele Bürgerinnen und Bürger, die sich an den 
Werkstätten beteiligt haben, haben über den Fortgang ihres Engagements nichts mehr erfahren. Der 
Magistrat hat lediglich eine Arbeitsgruppe eingesetzt. 
 
 
 
Wir fragen deshalb den Magistrat: 
 
1. Teilt der Magistrat unsere Auffassung, dass jährlich ca. 600 zusätzliche Wohnungen in 
Darmstadt (davon ca. 150 geförderte Wohnungen) gebraucht werden, um der Nachfrage 
gerecht zu werden und dass dieser Druck kurz- und mittelfristig nur durch die Aktivierung der 
bezugsfertigen Wohnungen in der Lincolnsiedlung abgemildert werden kann? 
2. Was hat der Magistrat unternommen, um die bereits 2008 freigewordenen Wohnungen 
baldmöglichst dem Wohnungsmarkt zuzuführen? 
3. Teilt der Magistrat unsere Auffassung, dass im kommenden Wintersemester die studentische 
Nachfrage nach Wohnraum in besonderem Maße steigen wird  und dass in der Lincoln- bzw. 
Jeffersonsiedlung  kurzfristig Wohnraum für Studierende aktiviert werden kann?  
4. Falls der Magistrat unsere Auffassung nicht teilt, was steht dem entgegen? 
5. Wie weit ist die Umsetzung der beschlossenen Rahmenplanung für die Lincolnsiedlung in die 
Bebauungsplanverfahren fortgeschritten? Wann ist mit der Offenlage zu rechnen? 
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SPD 
Dar...

2 
6. Wie ist der Stand der beschlossenen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme? 
7. Ist eine Ausschreibung oder ein Bieterverfahren geplant, um einen geeigneten Treuhänder für 
die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme auszuwählen? 
8. Welche Kriterien hält der Magistrat bei der Auswahl eines geeigneten Treuhänders für 
wichtig?  
9. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit der BIMA über die Rahmenplanung und die 
Entwicklung der Lincolnsiedlung und der Cambrai-Fritsch-/Jeffersonsiedlung und was steht 
einem Fortgang bzw. einem Verhandlungsergebnis entgegen?  
10. Verfügt der Magistrat eigener Einschätzung nach über geeignete Druckmittel, damit die 
Verhandlungen endlich wenigstens zu einem Fortschritt  kommen? 
11. Wann gab es den letzten direkten Kontakt von Mitgliedern des Magistrats zur BIMA? 
12. Mit welchen (Teil-)flächen beabsichtigt nach Information des Magistrats die BIMA wann in die 
Vermarktung einzutreten? Unterstützt der Magistrat diese Vorgehensweise? 
13. Gab es bereits Markterkundungen bzw. Vermarktungen seitens der BIMA und welches 
Ergebnis brachten diese?  
14. Ist die bauvereinAG unter den Bietern? Wie schätzt der Magistrat ihre Aussichten für einen 
Zuschlag ein? Gibt es private Unternehmen unter den Bietern? 
15. Was unternimmt der Magistrat, damit die liegenschaftsrechtlichen und baurechtlichen 
Voraussetzungen für eine Nutzungsaufnahme im Bereich Lincolnsiedlung geschaffen 
werden? Muss eine Umlegung erfolgen, um deutsches Grundstücksrecht zu schaffen? 
16. Welche Vorstellungen hat der Magistrat bezüglich der vorhandenen großen Kita bzw. Schule 
in der Lincolnsiedlung? 
a. Wie ist der Stand der Planungen bezüglich Cambrai-Fritsch-Kaserne /Jeffersonsiedlung?  
b. Ist der für Herbst 2011 angekündigte städtebauliche Wettbewerb über die 
Vorbereitungsphase hinausgekommen?  
c. Liegen die Gründe für die Verzögerung in personellen Engpässen des Stadtplanungsamts 
oder gibt es andere Gründe?  
d. Wie beabsichtigt der Magistrat bezüglich dieser Großplanung eines ganzen Stadtteils die 
formelle und informelle Bürgerbeteiligung durchzuführen? 
e. Ist beabsichtigt, den Gestaltungsbeirat in die Planungen einzubeziehen und wenn ja, in 
welcher Form?

3 
 
17. Welche Vorstellungen hat der Magistrat bezüglich der Kelley-Barracks und des Nathan-Hale-
Depots? 
a. Ist weiterhin beabsichtigt, diese Flächen gemeinsam und zeitgleich mit der 
Lincolnsiedlung, der Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jeffersonsiedlung zu vermarkten?  
b. Welche Vorteile sieht der Magistrat in dieser Vorgehensweise? 
c. Warum stockt die Vermarktung, wenn vor Ort ansässige Unternehmen schon vor mehr 
als einem Jahr konkrete Erweiterungsbedarfe angemeldet haben?  
d. Welche Erkenntnisse über Altlasten liegen vor?  
e. Wie soll die verkehrliche Erschließung des Gebiets während der Bauphase und im 
späteren Betrieb erfolgen? 
f.  Ist geprüft worden, ob dieses Plangebiet für die Realisierung eines Fußballstadions 
geeignet ist? Hält der Magistrat eine Realisierung an dieser Stelle für sinnvoll? 
g. Wie soll die verkehrliche Situation in diesen Bereich durch die dann erheblich 
gestiegenen Anforderungen gelöst werden und welche Verkehrsträger sind in der Lage 
diese Anforderungen zu bewältigen? 
18. Welche laufenden Kosten entstehen nach Kenntnis des Magistrats der BIMA, um die seit vier 
Jahren nicht genutzten Flächen zu pflegen (technische Infrastruktur, Grünpflege, 
Instandhaltung) und vor dem Verfall und Missbrauch (Bewachung, Sicherung) zu schützen? 
19. Gab es Anfragen der BIMA, die Stadt an diesen Kosten anteilmäßig zu beteiligen? 
20. Beabsichtigt der Magistrat auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Workshops 
zuzugehen und sie über den schleppenden Verlauf der Planungen zu informieren? 
 
 
Darmstadt, 19. Juni 2012 
 
 
 
Michael Siebel   Hanno Benz 
Katrin Kosub   (Fraktionsvorsitzender) 
Moritz Hoffmann 
(Stadtverordnete)

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Dezernat III 
Stadträtin Brigitte Lindscheid 
 
Postfach 11 10 61 
64225 Darmstadt 
   
    
  
 
Stadträtin 
Brigitte Lindscheid 
  
 
 
SPD-Stadtverordnetenfraktion 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
 
Neues Rathaus am Luisenplatz 
Luisenplatz 5a 
64283 Darmstadt 
Telefon:  06151 13-2307 u. 13-23 08 
Telefax:  06151 13-2329 
E-mail:  dezernatIII@darmstadt.de 
Internet:  www.darmstadt.de 
 
   13.08.2012 
 
Ihre Große Anfrage vom 19. Juni 2012 betr. Konversion  
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Ihre o.g. Große Anfrage beantworte ich wie folgt: 
 
Frage 1: 
 
Teilt der Magistrat unsere Auffassung, dass jährlich ca. 600 zusätzliche Wohnungen in Darmstadt (da- 
von ca. 150 geförderte Wohnungen) gebraucht werden, um der Nachfrage gerecht zu werden und dass 
dieser Druck kurz- und mittelfristig nur durch die Aktivierung der bezugsfertigen Wohnungen in der 
Lincolnsiedlung abgemildert werden kann? 
 
Antwort: 
  
Das Institut Wohnen und Umwelt in Darmstadt (IWU), hat in den letzten Jahren mehrfach die Bevölke- 
rungs- und Haushaltsentwicklungen und den sich daraus ergebenden Bedarf für den Darmstädter Woh- 
nungsmarkt untersucht. Auf Grund des Bevölkerungswachstums und der weiteren Zunahme der Zahl der 
Privathaushalte wurde durch das IWU ein jährlicher Wohnungsbedarf von 500 bis 600 Wohnungen prog- 
nostiziert. 
 
In der Vergangenheit wurden keine Flächen in Neubaugebieten mehr ausgewiesen, so dass uns diese 
jetzt fehlen. Daher muss bei allen Neuordnungen innerhalb der Stadtgrenzen geprüft werden, ob Woh- 
nungsbau sinnvoll und realisierbar ist. Das trifft genauso für Möglichkeiten zu, neuen Wohnraum durch 
Verdichtung im vorhandenen Bestand zu realisieren.  
 
Beispiele dafür sind in Darmstadt an einigen Stellen zu finden. So sind im Bereich der Berliner Allee an- 
stelle eines Bürogebäudes neue Wohnungen entstanden. In der Nachbarschaft entsteht derzeit ein neues 
Wohnheim für Studierende. Das ehemalige Landratsamt in der Rheinstraße wurde zu einem großen Teil 
ebenfalls zu Wohnungen für Studierende umgebaut. Die Modernisierung der Wohnungen in der sog.

2  
Postsiedlung wird dazu genutzt, neben der Ertüchtigung der vorhandenen Bausubstanz, zusätzlichen 
Wohnraum zu schaffen. Dort wird gleichzeitig im Rahmen der sozialen Wohraumförderung preiswerter 
Wohnraum realisiert. Ein weiteres Projekt der sozialen Wohnraumförderung entsteht derzeit in der Rü- 
desheimer Straße. Geplant sind darüber hinaus eine Verdichtungsmaßnahme in der Berliner Allee, ein 
Neubau auf einem der letzten Grundstücke im Ernst-Ludwig Park sowie diverse weitere Projekte in Wix- 
hausen, Arheilgen  und Martinsviertel, die sich noch in der Vorplanungsphase befinden.  
 
Neben dem bereits erwähnten Neubau des Studierendenwohnheims in der Berliner Allee, dessen Fertig- 
stellung bis zum Beginn des Wintersemesters geplant ist, werden weitere Projekte auf der Lichtwiese und 
am Karlshof zur Wohnraumversorgung der Studierenden entstehen.  
 
Die Konversionsflächen bieten eine einmalige Chance, den Darmstädter Wohnungsmarkt mit einem breit 
gefächerten Angebot zu bereichern. Der derzeitige Magistrat ist allerdings der Auffassung, dass die Kon- 
zentration auf diese Flächen allein nicht ausreichend sein wird, alle Wohnungsprobleme der kommenden 
Jahre dort lösen zu können. Die beispielhaft angeführten Wohnprojekte belegen, dass es auch an anderer 
Stelle innerhalb des Stadtgebietes möglich ist und weiterhin möglich sein muss, Wohnungsbauprojekte 
zu realisieren. 
 
Frage 2: 
 
Was hat der Magistrat unternommen, um die bereits 2008 freigewordenen Wohnungen baldmöglichst 
dem Wohnungsmarkt zuzuführen? 
 
Antwort: 
 
Der Magistrat hat die Rahmenplanung mit Entwicklungszielen für die Lincoln-Siedlung in Auftrag gege- 
ben, um eine geordnete Entwicklung unter der Maßgabe der städtischen Entwicklungsziele vorzuberei- 
ten. Darüber hinaus wurden die vorbereitenden Untersuchungen zur Durchführung einer städtebauli- 
chen Entwicklungsmaßnahme nach BauGB eingeleitet, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, in 
das Eigentum der Konversionsflächen zu gelangen. 
 
Frage 3: 
 
Teilt der Magistrat unsere Auffassung, dass im kommenden Wintersemester die studentische Nachfra- 
ge nach Wohnraum in besonderem Maße steigen wird und dass in der Lincoln- bzw. Jeffersonsiedlung  
kurzfristig Wohnraum für Studierende aktiviert werden kann?  
 
Antwort: 
 
Der Magistrat teilt die Auffassung, dass auch im kommenden Wintersemester die studentische Nach- 
frage nach Wohnraum hoch sein wird. Der Aktivierung von Wohnraum kann für die Lincoln-Siedlung 
zugestimmt werden, für die Jefferson-Siedlung nicht. 
 
Frage 4: 
 
Falls der Magistrat unsere Auffassung nicht teilt, was steht dem entgegen? 
 
Antwort: 
 
Für die Gebäude in der Lincolnsiedlung liegen keine Baugenehmigungen vor. Sofern dem Magistrat 
entsprechende Anträge vorgelegt werden, wird er diese prüfen. Die Jefferson-Siedlung liegt nach Auf- 
gabe der militärischen Nutzung im Außenbereich und kann deshalb nicht für eine Wohnnutzung kurz- 
fristig aktiviert werden. Nach derzeit geltendem Planungsrecht ist eine Wohnnutzung der Jefferson-
Siedlung nicht zulässig.

3 
Frage 5:  
Wie weit ist die Umsetzung der beschlossenen Rahmenplanung für die Lincolnsiedlung in die Bebau- 
ungsplanverfahren fortgeschritten? Wann ist mit der Offenlage zu rechnen? 
 
Antwort: 
 
Vor der Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist der Beschluss über die städtebauliche Entwick- 
lungsmaßnahme abzuwarten. 
Frage 6: 
 
Wie ist der Stand der beschlossenen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme? 
 
Antwort: 
 
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist bisher nicht förmlich für bestimmte Bereiche beschlos- 
sen. Der Stadtverordnetenbeschluss umfasst bislang die notwendigen vorbereitenden Untersuchungen 
gem. §§ 165 Abs.4, 141 BauGB. Diese werden derzeit durchgeführt. 
 
Frage 7: 
 
Ist eine Ausschreibung oder ein Bieterverfahren geplant, um einen geeigneten Treuhänder für die städ- 
tebauliche Entwicklungsmaßnahme auszuwählen? 
 
Antwort: 
 
Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen kann die Stadt per Satzung die Durchführung ei- 
ner städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme beschließen. Sodann könnte auch ein Treuhänder einge- 
setzt werden. Der Magistrat wird die Ausschreibung so konfigurieren, dass die angestrebte Entwicklung 
der beschlossenen Rahmenplanung Süd vom 21.06.2011 und der künftigen Rahmenplanung  
Konversion-West erreicht werden kann. 
 
Frage 8: 
 
Welche Kriterien hält der Magistrat bei der Auswahl eines geeigneten Treuhänders für wichtig? 
 
Antwort: 
 
Seriösität, Kooperationsbereitschaft, Erfahrung. 
 
Frage 9: 
 
 
Wie ist der Stand der Verhandlungen mit der BImA über die Rahmenplanung und die Entwicklung der 
Lincolnsiedlung und der Cambrai-Fritsch-/Jeffersonsiedlung und was steht einem Fortgang bzw. einem 
Verhandlungsergebnis entgegen? 
 
Antwort: 
 
Es finden derzeit Gespräche über die Folgekosten für die Entwicklung der Flächen statt.  
 
Frage 10: 
 
Verfügt der Magistrat eigener Einschätzung nach über geeignete Druckmittel, damit die Verhandlungen 
endlich wenigstens zu einem Fortschritt kommen? 
 
Antwort: 
 
Der Magistrat strebt mit der BImA ein kooperatives Verfahren an.

4 
Frage 11:  
Wann gab es den letzten direkten Kontakt von Mitgliedern des Magistrats zur BImA? 
 
Antwort: 
 
Am 22.06.2012 waren Vertreter der BImA zum Gespräch im Dezernat III, am 20.08.2012 fand ein wei- 
ters Gespräch zwischen dem Oberbürgermeister, Frau Stadträtin Lindscheid und der Führung der BIma 
statt. Ein Folgetermin im gleichen Kreis wurde für den September 2012 vereinbart. 
 
Frage 12: 
 
Mit welchen (Teil-)flächen beabsichtigt nach Information des Magistrats die BImA wann in die Vermark- 
tung einzutreten? Unterstützt der Magistrat diese Vorgehensweise? 
 
Antwort: 
 
Darüber hat der Magistrat keine Kenntnis. 
 
Frage 13: 
 
Gab es bereits Markterkundungen bzw. Vermarktungen seitens der BImA und welches Ergebnis  
brachten diese? 
 
Antwort: 
 
Es wurde noch keine Markterkundung durchgeführt. 
 
Frage 14: 
 
Ist die Bauverein AG unter den Bietern? Wie schätzt der Magistrat ihre Aussichten für einen Zuschlag 
ein? Gibt es private Unternehmen unter den Bietern? 
 
Antwort: 
 
Siehe Frage 13 
 
Frage 15: 
 
Was unternimmt der Magistrat, damit die liegenschaftsrechtlichen und baurechtlichen Voraussetzun- 
gen für eine Nutzungsaufnahme im Bereich Lincolnsiedlung geschaffen werden? Muss eine Umlegung 
erfolgen, um deutsches Grundstücksrecht zu schaffen? 
 
Antwort: 
 
Für die Lincoln-Siedlung liegen für die Wohngebäude keine Baugenehmigungen vor. Der Grundstücks- 
eigentümer muss die formalen baurechtlichen Voraussetzungen schaffen. Eine Umlegung muss nicht 
erfolgen. 
 
Frage 16: 
 
Welche Vorstellungen hat der Magistrat bezüglich der vorhandenen großen Kita bzw. Schule in der Lin- 
colnsiedlung? 
 
a) Wie ist der Stand der Planungen bezüglich Cambrai-Fritsch-Kaserne/Jeffersonsiedlung? 
b) Ist der für Herbst 2011 angekündigte städtebauliche Wettbewerb über die Vorbereitungsphase hi- 
nausgekommen? 
c) Liegen die Gründe für die Verzögerung in personellen Engpässen des Stadtplanungsamts oder gibt 
es andere Gründe? 
d) Wie beabsichtigt der Magistrat bezüglich dieser Großplanung eines ganzen Stadtteils die formelle 
und informelle Bürgerbeteiligung durchzuführen?

5 
e) Ist beabsichtigt, den Gestaltungsbeirat in die Planungen einzubeziehen und wenn ja, in welcher 
Form? 
 
Antwort: 
 
Das ehemalige "Child Development Center" in der Lincoln Siedlung soll erhalten und als Kindertagesstätte 
umgebaut und saniert werden. Hier sollen bis zu 160 Betreuungsplätze (40 U3-Plätze in vier Gruppen 
und 120 Kindergartenplätze in sechs Gruppen) einschließlich eines Quartiers-Familienzentrums umge- 
setzt werden. Die weiteren für die gesamten Konversionsflächen notwendigen Betreuungsplätze sollen in 
2 bis 3 neu zu schaffenden Einrichtungen realisiert werden.   
Die middle-school wird vom Gebäudezustand als abgängig eingestuft, die elementary-school kann nicht 
wirtschaftlich nachgenutzt werden, diese soll deshalb abgerissen werden. 
 
- 
a) Der Rahmenplan wurde im Juni 2011 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 
 
b) Nein 
 
c) Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen wird abgewartet. 
 
d) Im Zuge der Rahmenplanung für die künftigen Wohnquartiere wurde die Öffentlichkeit durch zwei 
Planungswerkstätten (20./21.08.2010 und 11./12.02.2011) bereits an der Entwicklung beteiligt. Zu- 
dem fanden ergänzende Bürgerforen in der Schader-Stiftung statt. Dieser Prozess soll fortgesetzt wer- 
den. Die Durchführbarkeit nachfolgender Veranstaltungen hängt derzeit aber von den Ergebnissen der 
aktuellen Verfahren und den künftigen Eigentumsverhältnissen ab. 
 
e) Für den Bereich der Cambrai-Fritsch-Kaserne ist ein Wettbewerb geplant, der von einer Fachjury 
bewertet wird. Ergebnisse von Wettbewerbsverfahren werden laut Geschäftsordnung nicht im Gestal- 
tungsbeirat behandelt. 
 
Frage 17: 
 
Welche Vorstellungen hat der Magistrat bezüglich der Kelley-Barracks und des Nathan-Hale-Depots? 
 
a) Ist weiterhin beabsichtigt, diese Flächen gemeinsam und zeitgleich mit der Lincolnsiedlung, der 
Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jeffersonsiedlung zu vermarkten? 
b) Welche Vorteile sieht der Magistrat in dieser Vorgehensweise? 
c) Warum stockt die Vermarktung, wenn vor Ort ansässige Unternehmen schon vor mehr als einem 
Jahr konkrete Erweiterungsbedarfe angemeldet haben? 
d) Welche Erkenntnisse über Altlasten liegen vor? 
e) Wie soll die verkehrliche Erschließung des Gebiets während der Bauphase und im späteren Betrieb 
erfolgen? 
f) Ist geprüft worden, ob dieses Plangebiet für die Realisierung eines Fußballstadions geeignet ist? Hält 
der Magistrat eine Realisierung an dieser Stelle für sinnvoll? 
g) Wie soll die verkehrliche Situation in diesem Bereich durch die dann erheblich gestiegenen Anforde-
rungen gelöst werden und welche Verkehrsträger sind in der Lage diese Anforderungen zu bewältigen? 
 
Antwort: 
 
Der Bereich des Nathan-Hale-Depots und der Kelley-Barracks ist aufgrund seiner Lage im Siedlungs- 
körper der Stadt Darmstadt für eine überwiegend gewerbliche Nutzung vorgesehen. 
 
a) Die Zuständigkeit für die Vermarktung liegt derzeit bei der BImA.  
 
b) Keine Beantwortung möglich, s.o.

6 
 
c) Bei den Verkaufsverhandlungen zwischen dem Grundstückseigentümer und den Unternehmen vor 
Ort ist die Stadt nicht beteiligt. Aus diesem Grund kann keine Aussage zu den Verkaufsverhandlungen 
getroffen werden. 
 
d) Eine historische Erkundung (Erstuntersuchung) liegt vor. 
e) Für die verkehrliche Erschließung der Kelly-Barracks und des Nathan-Hale-Depots ist eine Verkehrsun- 
tersuchung von Durth Roos Consulting GmbH, Darmstadt, durchgeführt worden.  
Kernaussage dieser Untersuchung ist, dass für die Entwicklung der o. g. Konversionsflächen eine        
leistungsfähige Westanbindung an die Rheinstraße erforderlich ist. Diese Anbindung ist bereits zu      
Beginn der Vermarktung erforderlich, da das vorhandene Straßennetz, z. B. der Knotenpunkt                
Am Kavalleriesand / Rheinstraße, in der Hauptverkehrszeit bereits heute seine Kapazitätsgrenze erreicht 
hat. 
Aussagen zur Verkehrsführung während der Bauphasen können derzeit noch nicht getroffen werden, da 
noch nicht bekannt ist, welche Flächen zu welchem Zeitpunkt entwickelt werden. Außerdem muss dabei 
dann noch berücksichtigt werden, welche Umleitungsverkehre in Folge der durchzuführenden Brückensa- 
nierungen (Hilpertstraße, Stirnweg, Rheinstraße, Eschollbrücker Straße) aktuell werden. 
 
f) Eine Prüfung, die Flächen für sportliche Zwecke zu nutzen ist erfolgt und wurde negativ bewertet. 
g) Grundlage des Verkehrskonzeptes für die Entwicklung der Konversionsflächen ist eine umweltverträgli- 
che Abwicklung und Organisation des Verkehrs auf der Grundlage eines Mobilitätsmanagements. 
Der Einsatz eines Mobilitätsmanagementkonzeptes soll und kann das Verhalten und die Verkehrsmittel- 
wahl der Verkehrsteilnehmer dahingehend beeinflussen, ihre Mobilität mit möglichst geringem Anteil an 
Kfz-Verkehr abzuwickeln. Es setzt an der Entstehung des Verkehrs an. Aufgrund der überwiegend gewerb- 
lichen geplanten Nutzungen in den Konversionsflächen West kommt dem betrieblichen Mobilitätsmana- 
gement eine besondere Bedeutung zu. 
Die für ein Mobilitätsmanagement erforderlichen infrastrukturellen Maßnahmen, wie z. B. gut ausgebaute 
Fuß- und Radwegenetze sowie ein leistungsfähiges ÖPNV-Angebot sind im verkehrlichen Rahmenplan 
bereits berücksichtigt und optimalerweise vor Ansiedlung neuer Firmen im Gebiet zu realisieren. 
Die Ausgangslage im Bereich der Konversionsflächen ist sehr günstig, da die Flächen derzeit ungenutzt 
sind. Es ist davon auszugehen, dass sich neu ansiedelnde Unternehmen und sich erweiternde Unterneh- 
men leichter im Sinne des Mobilitätsmanagements motivieren lassen, als eingesessene Unternehmen. 
Durch den "Anreiz" einer Reduktion des Stellplatzangebotes kann das Verkehrsverhalten positiv beein- 
flusst werden. Die Mitarbeiter der neuen Nutzer müssen ggf. umziehen oder werden neu eingestellt, so 
dass sich eine neue Lebenssituation einstellt, auf die hinsichtlich der Mobilität mit dem Konzept Einfluss 
genommen werden kann, denn eine veränderte Lebenssituation zieht eine höhere Bereitschaft sich einer 
neuen Situation anzupassen mit sich, die sich auf die Wahl des Verkehrsmittels auswirken kann (Neuori-
entierung).  
Die Betriebe sollten maßgeblich an der Vermarktung der Konzeptes beteiligt werden. Hier ist das Pro- 
gramm „Betriebliches Mobilitätsmanagement Südhessen“ zu nennen, an dem neben der Stadtverwaltung 
Darmstadt auch bereits weitere Unternehmen und Kommunen aus der Region teilnehmen bzw. teilge- 
nommen haben. Durch frühzeitige Informationsweitergabe an die Mitarbeiter, noch vor Ansiedlung der 
Firma an dem neuen Standort, kann eine hohe Akzeptanz der einzelnen Maßnahmen geschaffen werden. 
Das Maßnahmenkonzept zum Mobilitätsmanagement greift überwiegend bei den Beschäftigten- und 
Kundenverkehren. Gemeinsam mit einer leistungsfähigen Westanbindung an die Rheinstraße, die auch 
für den Wirtschaftsverkehr unerlässlich ist, kann eine optimale Erschließung der Konversionsflächen er- 
reicht werden.

7 
 
Frage 18: 
 
Welche laufenden Kosten entstehen nach Kenntnis des Magistrats der BImA, um die seit vier Jahren 
nicht genutzten Flächen zu pflegen (technische Infrastruktur, Grünpflege, Instandhaltung) und vor dem 
Verfall und Missbrauch (Bewachung, Sicherung) zu schützen? 
 
Antwort: 
 
Darüber hat der Magistrat keine Kenntnis. 
 
Frage 19: 
 
Gab es Anfragen der BImA, die Stadt an diesen Kosten anteilmäßig zu beteiligen? 
 
Antwort: 
 
Nein. 
 
Frage 20: 
 
Beabsichtigt der Magistrat auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Workshops zuzugehen und sie 
über den schleppenden Verlauf der Planungen zu informieren? 
 
Antwort: 
 
Die Planungen zur Entwicklung der Konversionsflächen werden vom Magistrat, soweit dies vor dem Hin- 
tergrund der abweichenden Ziele von Grundstückseigentümer und geltender Beschlusslage sinnvoll ist, 
fortlaufend weiterentwickelt und vertieft. Der Magistrat wird im Rahmen der Bürgerinformationsveranstal- 
tung zum Konversionsbereich-West am 16.08.2012 die Öffentlichkeit auch über den allgemeinen 
Sachstand zur Konversion informieren. Zudem werden die Informationen des städtischen Internetauftrit- 
tes aktualisiert. Weitere Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind derzeit in Prüfung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

TOP 29.2

Orte (9)

  • Wilhelminenstraße 7a
  • Rheinstraße
  • Berliner Allee
  • Hilpertstraße
  • Eschollbrücker Straße
  • Luisenplatz 5a
  • Stirnweg
  • Am Kavalleriesand
  • Am Karlshof

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2012/0049
Typ
Große Anfragen
Datum
20.06.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00