0451/2020
Erweiterter Planungsbeschluss für den Abriss und Ersatzneubau der Fuß- und Radwegbrücke Escher Str.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
14334 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/69/691/3
Vorlagen-Nummer
0451/2020
Freigabedatum
08.05.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Erweiterter Planungsbeschluss für den Abriss und Ersatzneubau der Fuß- und Radwegbrücke
Escher Str.
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Hinweis:
Kann die Beschlussvorlage am 18.06.2020 nicht im Rat behandelt werden,
wird der Beratungsgang entsprechend angepasst.
Beschluss:
1) Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der neuen Fuß- und Radwegbrücke über die
Äußere Kanalstraße als Blockträgerbrücke aus Holz mit 6,00 m Breite (Anlage 2) bis zur Aus-
schreibung (LPH 6 HOAI) weiterzuführen und die Finanzierung in Höhe von 500.000 € brutto
sicherzustellen. Die Planung erfolgt entsprechend des bestehenden Planungsbeschlusses
(Vorlagen Nr. 0336/2019).
2) Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des
Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Höhe von 500.000 € bei der
Finanzstelle 6901-1202-5-0650, Neubau Brücke Escher Straße, Teilplanzeile 8 – Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2020.
Alternative :
1) Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der neuen Fuß- und Radwegbrücke über die
Äußere Kanalstraße als Blockträgerbrücke aus Holz mit 4,00 m Breite bis zur Ausschreibung
(LPH 6 HOAI) weiterzuführen und die Finanzierung in Höhe von 420.000 € brutto sicherzustel-
len. Die Planung erfolgt entsprechend des bestehenden Planungsbeschlusses (Vorlagen Nr.
0336/2019).
2) Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des
Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Höhe von 420.000 € bei der
Finanzstelle 6901-1202-5-0650, Neubau Brücke Escher Straße, Teilplanzeile 8 – Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2020.
Verkehrsausschuss 26.05.2020
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020
Verkehrsausschuss
Finanzausschuss 15.06.2020
Rat 18.06.2020
2
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Nippes uneinge-
schränkt zustimmt.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 500.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Förderung
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der bestehenden Fuß- und Radwegbrücke, Baujahr
1990, wurde die Verwaltung mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.05.2019 (Vorlage Nr.
0336/2019) beauftragt, die bestehende Brücke abzubrechen und eine neue Fuß- und Radwegbrücke
an der gleichen Stelle zu errichten. Die Darstellung der Bestandsbrücke kann der Anlage 1 entnom-
men werden.
Ende 2019 hat die Verwaltung ein externes Büro mit der Planung beauftragt. Im Zuge der Vorplanung
(Leistungsphase 2 der HOAI) wurden acht mögliche Brückentragwerksvarianten untersucht und an-
hand einer Bewertungsmatrix mit den Kriterien Gestaltung, Umwelt und Ökologie, Montage, Wartung
und Kosten bewertet.
Variante 1 Deckbrücke Stahl
Variante 2 Stahlhohlkasten
Variante 3 Blockträger aus Holz
Variante 4 Fachwerkbrücke Stahl
Variante 5 Trogbrücke
Variante 6 Schrägseilbrücke
4
Variante 7 Bogenbrücke
Variante 8 Plattenbalkenbrücke Beton
Einige Varianten scheiden aufgrund von verschiedenen Bewertungskriterien, wie Ästhe-
tik/Wartungsaufwand (Variante 1 Deckbrücke Stahl), Prüfbarkeit/Wartung (Variante 2 Stahlhohlkas-
ten), Gestaltung/Tragwerkshöhe (Variante 4 Fachwerkbrücke Stahl) und Ästhetik/Montageaufwand
(Variante 8 Plattenbalken Beton) aus.
Die übrigen vier Konstruktionsvarianten 3, 5, 6 und 7 wurden entsprechend den Empfehlungen der
ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) sowie des Wunsches der politischen Gremien mit einer
Brückenbreite von 4,00 m (Ausführungsvariante A), und aufgrund einer Verkehrsprognose, die zu-
künftig von deutlich zunehmendem Radverkehr ausgeht, in einer alternativen Ausführung mit 6,00 m
Brückenbreite (Ausführungsvariante B), ausgearbeitet. Das Bestandsbauwerk weist eine Breite von
3,00 m auf.
Darüber hinaus wurden die Rampen barrierefrei geplant (zurzeit weisen die Rampen eine nicht senio-
ren- und behindertengerechte durchgehende Längsneigung von 6% auf). Mit den Visualisierungen in
der Anlage 2 wird die städtebauliche/räumliche Verträglichkeit der empfohlenen Blockträgerbrücke
aus Holz aufgezeigt.
Planung des Brückenneubaus
Gegenüber dem Bestand mit vier Feldern soll das Bauwerk zukünftig lediglich maximal zwei Felder
überspannen. Die beiden Stützpfeiler zwischen Fahrbahn und Radweg sollen entfallen, um dem da-
runterliegenden Radweg mehr Raum zu geben.
Die Bestandswiderlager können für den Ersatzneubau nicht wiederverwendet werden. Die neuen Wi-
derlager rücken gegenüber dem Bestand etwas näher an die Straße, um die Stützweiten und die da-
mit einhergehende Lasterhöhung auf den Mittelpfeiler zu minimieren.
Die Lebensdauer des Ersatzneubaus wird einheitlich für alle Varianten mit 80 Jahren angenommen.
Für die Varianten in Holzbauweise ist hierfür zwingend der konstruktive Holzschutz gemäß DIN EN
1995-2 NA auszubilden und eine direkte Bewitterung tragender Strukturen zu verhindern. Alle folgen-
den Holzvarianten berücksichtigen diesen Holzschutz.
Eine Beleuchtung fehlt bei der Bestandsbrücke und ist auch für die neue Brücke nicht vorgesehen.
Für die Leitungsverlegung wären weitere, vermeidbare Eingriffe in die Parkanlage erforderlich.
5
Beurteilung der Pfeiler- und Widerlagertragfähigkeit
Widerlager
Der bauliche Zustand der Bestandswiderlager lässt keine Nutzung für den Brückenneubau zu. Die
Widerlager sind abzubrechen und für den Neubau neu herzustellen.
Mittelpfeiler
Für das Fundament des Mittelpfeilers wird im Zuge der weiteren Planung, in Abhängigkeit von der
gewählten Brückenbreite und der Brückenkonstruktion untersucht, ob eine Weiternutzung des Fun-
damentes in Betracht kommt.
Seitenpfeiler
Die Pfeilerfundamente zwischen Fahrbahn und Radweg werden nicht weiter untersucht, da der Neu-
bau nur noch maximal zwei Felder aufweisen soll. Diese Fundamente werden bis ca. 20 cm unter der
Geländeoberkante abgebrochen.
Mögliche Brückentragwerksvarianten
Variante 3 Blockträger: (Vorzugsvariante)
Die Blockträgerbrücke aus Holz stellt städtebaulich, wirtschaftlich und statisch die optimale Lösung
dar. Der robuste Holzkörper wird als geschütztes Tragwerk ausgeführt und ist somit gleichwertig zu
anderen Werkstoffen in Dauerhaftigkeit und Wartungsaufwand. Durch den Einsatz von Holz speichert
das Bauwerk ca. 150 to CO2 und ist damit ein starker Beitrag zum Klimaschutz. Ein weiterer großer
Vorteil besteht in der weitgehenden Vorfertigung im Werk.
Variante 5 Trogbrücke:
Die Trogbrücke erfordert die geringsten Investitionskosten. Da die Höhe des Tragwerks der Gelän-
derhöhe entspricht, weist die Trogbrücke auch die geringste Konstruktionshöhe auf, was sich positiv
auf die Länge der Rampen auswirkt. Diese Brückenvariante kann sowohl in Holzbauweise als auch
Stahlbauweise hergestellt werden.
6
Variante 6 Schrägseilbrücke
Die Schrägseilbrücke als Variante mit einem Pylon auf dem Mittelpfeiler erfordert den Neubau des
Fundamentes zwischen den Fahrbahnen, da die Hauptlast über den Pylon abgetragen wird. Es ist ein
höherer Montageaufwand mit größerer Verkehrsbeeinträchtigung zu berücksichtigen. Mit ihrer auffäl-
ligen Konstruktion ist die Schrägseilbrücke sehr augenfällig. Der Überbau der Brückenkonstruktion
kann sowohl in Stahlbauweise als auch in Holzbauweise herstellt werden. Die Schrägseilbrücke weist
die höchsten Kosten auf.
7
Variante 7 Bogenbrücke
Die Bogenbrücke als Holztragwerk stellt städtebaulich und statisch ebenfalls eine sehr gute Lösung
dar. Sie kommt ohne Mittelpfeiler aus, sodass die Verkehrsbeeinträchtigung beim Bau erheblich re-
duziert wird. Für die Vormontage wird eine größere Fläche benötigt als bei den übrigen Varianten,
sodass hier die größte Eingriffsfläche in den Landschaftsraum auszugleichen ist. Die Bogenbrücke
weist hohe Kosten auf. Durch ihre hohe Konstruktion erhält sie eine sehr starke Wirkung im Verkehrs-
raum.
Rampen
Um die Rampen barrierefrei auszubilden, müssen sie mit einer Längsneigung von 6% und Zwischen-
podesten nach 10,00 m mit 1,5 % Längsneigung geplant werden. Der Belag der Rampen soll zukünf-
tig in Asphalt ausgeführt werden, so dass eine Einheit mit dem Belag auf der Brücke gebildet wird.
Die Verbreiterung erfordert je nach Variante (Ausführungsvariante A mit 4,00 m Breite oder Ausfüh-
rungsvariante B mit 6,00 m Breite) umfangreiche Rodungsarbeiten in den Baumgruppen entlang der
Rampen. Bei der Ausführungsvariante A entfällt dauerhaft eine Vegetationsfläche von 100 m², bei der
Ausführungsvariante B eine Vegetationsfläche von 400 m². Um den Eingriff so gering wie möglich zu
halten, ist die Andeckung der Böschung einseitig in Richtung Norden geplant. Zudem erfolgt eine Ein-
fassung aus Winkelstützelementen/Mauerscheiben.
8
Bau- und Planungskosten
Brücken-
konstruktion
Kosten
Ausführungsvariante A: 4,00 m
Breite
Ausführungsvariante B: 6,00 m
Breite
Variante 3
Blockträger
Gesamtkosten 2,20 Mio. € brutto
Baukosten 1,78 Mio. € brutto
Planungskosten 420.000 € brutto
Gesamtkosten 2,80 Mio. € brutto
Baukosten 2,3 Mio. € brutto
Planungskosten 500.000 € brutto
Variante 5
Trogbrücke
Gesamtkosten 2,06 Mio. € brutto
Baukosten 1,66 Mio. € brutto
Planungskosten 400.000 € brutto
Gesamtkosten 2,66 Mio. € brutto
Baukosten 2,18 Mio. € brutto
Planungskosten 480.000 € brutto
Variante 6
Schrägseilbrücke
Gesamtkosten 2,37 Mio. € brutto
Baukosten 1,93 Mio. € brutto
Planungskosten 440.000 € brutto
Gesamtkosten 3,16 Mio. € brutto
Baukosten 2,61 Mio. € brutto
Planungskosten 550.000 € brutto
Variante 7
Bogenbrücke
Gesamtkosten 2,30 Mio. € brutto
Baukosten 1,86 Mio. € brutto
Planungskosten 440.000 € brutto
Gesamtkosten 2,94 Mio. € brutto
Baukosten 2,42 Mio. € brutto
Planungskosten 520.000 € brutto
In der Vorlage zum Beschluss Nr. 0336/2019 wurden ein Kostenorientierungswert in Höhe von
790.000 € brutto für die Baukosten und 240.000 € brutto für die Planungskosten bis einschließlich
Leistungsphase 6 prognostiziert.
Die Mehrkosten begründen sich zum einen auf der Annahme einer Brückenbreite von 3,00 m (Be-
stand), zum anderen resultieren sie aus der Einfassung der Rampen mittels Winkelstützelementen,
sowie dem gewählten Asphaltbelag auf Rampen und Brücke und der notwendigen Anpassung des
Fundamentes der Mittelstütze. Darüber hinaus können die bestehenden Widerlager nicht wie ange-
nommen weiter genutzt werden.
Die Ausführungsvariante B mit 6,00 m Breite führt zu ca. 30 % höheren Kosten gegenüber der Aus-
führungsvariante A mit 4,00 m Breite.
In den genannten Kosten sind notwendige Ausgleichsmaßnahmen zur Wiederherstellung der in An-
spruch genommenen Vegetationsfläche sowohl auf externen Flächen als auch der Ausgleich vor Ort
enthalten.
Aufgrund der durchgeführten Verkehrsprognose, die zukünftig von deutlich zunehmendem Radver-
kehr ausgeht, schlägt die Verwaltung die Ausführungsvariante mit 6,00 m Breite vor. Als Vorzugsvari-
ante wurde die Blockträgerbrücke aus Holz ermittelt, die sowohl im Hinblick auf die Einbindung in das
Landschaftsbild als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die höchsten Wertungspunkte erziel-
te. Eine Visualisierung des geplanten Brückenbauwerks kann der Anlage 2 entnommen werden.
Darüber hinaus wird durch die Verwendung von Holz in dem Bauwerk ca. 150 to CO2 gespeichert.
Hiermit wird ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Zeitplanung
Der Baubeschluss wird für Anfang 2021 angestrebt, so dass ein Baubeginn ab dem
2. Quartal 2021 möglich ist.
Die Bauzeit wird mit 9 Monaten veranschlagt.
9
Finanzierung
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Planungskosten für die Variante 3 (Blockträger
aus Holz) beträgt in Ausführungsvariante B (6,00 m Breite) rd. 500.000 € brutto.
Im Haushaltsplan 2020/2021 sind hierfür im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn,
ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6901-1202-5-0650, Neu-
bau Brücke Escher Straße – investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € im Haus-
haltsjahr 2020 berücksichtigt.
Förderung
Der Neubau der Brücke Escher Straße ist entsprechend den Richtlinien zur Förderung der Nahmobili-
tät in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie
Nahmobilität FöRiNah) eine Maßnahme, welche grundsätzlich aus Landesmitteln förderfähig ist.
Eine Programmanmeldung wird zeitnah bei der Bezirksregierung Köln eingereicht, der Fördersatz
beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die
hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverband im Bereich Radverkehr und Fußverkehr und
bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung
des privaten PKW. Somit trägt der Brückenneubau zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes
bei.
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den.
Anlagen
Anlage 1 – Bestandsbrückenbauwerk
Anlage 2 – Visualisierung Blockträgerbrücke Holz
Anlage 2 - Visualisierung Blockträger aus Holz
96 Zeichen
Anlage 2 - Visualisierung Blockträger aus Holz Anlage 2 - Visualisierung Blockträger aus Holz
Anlage 1 - Bestandsbrückenbauwerk
68 Zeichen
Anlage 1 - Bestandsbrückenbauwerk Anlage 1 - Bestandsbrückenbauwerk
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0451/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.05.2020
- Erstellt
- 10.02.2020 11:51