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0451/2020

Erweiterter Planungsbeschluss für den Abriss und Ersatzneubau der Fuß- und Radwegbrücke Escher Str.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020, TOP 10.12

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Visualisierung Blockträger aus Holz

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Anlage 1 - Bestandsbrückenbauwerk

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Beschlussvorlage Rat

14334 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/691/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0451/2020 
Freigabedatum 
08.05.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterter Planungsbeschluss für den Abriss und Ersatzneubau der Fuß- und Radwegbrücke 
Escher Str. 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Hinweis: 
Kann die Beschlussvorlage am 18.06.2020 nicht im Rat behandelt werden,  
wird der Beratungsgang entsprechend angepasst. 
 
Beschluss: 
1) Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der neuen Fuß- und Radwegbrücke über die 
Äußere Kanalstraße als Blockträgerbrücke aus Holz mit 6,00 m Breite (Anlage 2) bis zur Aus-
schreibung (LPH 6 HOAI) weiterzuführen und die Finanzierung in Höhe von 500.000 € brutto 
sicherzustellen. Die Planung erfolgt entsprechend des bestehenden Planungsbeschlusses 
(Vorlagen Nr. 0336/2019).  
 
2) Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des 
Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Höhe von 500.000 € bei der 
Finanzstelle 6901-1202-5-0650, Neubau Brücke Escher Straße, Teilplanzeile 8 – Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2020. 
 
Alternative : 
1) Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der neuen Fuß- und Radwegbrücke über die 
Äußere Kanalstraße als Blockträgerbrücke aus Holz mit 4,00 m Breite bis zur Ausschreibung 
(LPH 6 HOAI) weiterzuführen und die Finanzierung in Höhe von 420.000 € brutto sicherzustel-
len. Die Planung erfolgt entsprechend des bestehenden Planungsbeschlusses (Vorlagen Nr. 
0336/2019).  
 
2) Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des 
Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Höhe von 420.000 € bei der 
Finanzstelle 6901-1202-5-0650, Neubau Brücke Escher Straße, Teilplanzeile 8 – Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2020. 
 
Verkehrsausschuss 26.05.2020 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 15.06.2020 
Rat 18.06.2020

2 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Nippes uneinge-
schränkt zustimmt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   500.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Förderung 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der bestehenden Fuß- und Radwegbrücke, Baujahr 
1990, wurde die Verwaltung mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.05.2019 (Vorlage Nr. 
0336/2019) beauftragt, die bestehende Brücke abzubrechen und eine neue Fuß- und Radwegbrücke 
an der gleichen Stelle zu errichten. Die Darstellung der Bestandsbrücke kann der Anlage 1 entnom-
men werden. 
Ende 2019 hat die Verwaltung ein externes Büro mit der Planung beauftragt. Im Zuge der Vorplanung 
(Leistungsphase 2 der HOAI) wurden acht mögliche Brückentragwerksvarianten untersucht und an-
hand einer Bewertungsmatrix mit den Kriterien Gestaltung, Umwelt und Ökologie, Montage, Wartung 
und Kosten bewertet.  
 
 Variante 1 Deckbrücke Stahl 
 Variante 2 Stahlhohlkasten 
 Variante 3 Blockträger aus Holz  
 Variante 4 Fachwerkbrücke Stahl  
 Variante 5 Trogbrücke 
 Variante 6 Schrägseilbrücke

4 
 Variante 7 Bogenbrücke 
 Variante 8 Plattenbalkenbrücke Beton  
 
Einige Varianten scheiden aufgrund von verschiedenen Bewertungskriterien, wie Ästhe-
tik/Wartungsaufwand (Variante 1 Deckbrücke Stahl), Prüfbarkeit/Wartung (Variante 2 Stahlhohlkas-
ten), Gestaltung/Tragwerkshöhe (Variante 4 Fachwerkbrücke Stahl) und Ästhetik/Montageaufwand 
(Variante 8 Plattenbalken Beton) aus. 
 
Die übrigen vier Konstruktionsvarianten 3, 5, 6 und 7 wurden entsprechend den Empfehlungen der 
ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) sowie des Wunsches der politischen Gremien mit einer 
Brückenbreite von 4,00 m (Ausführungsvariante A), und aufgrund einer Verkehrsprognose, die zu-
künftig von deutlich zunehmendem Radverkehr ausgeht, in einer alternativen Ausführung mit 6,00 m 
Brückenbreite (Ausführungsvariante B),  ausgearbeitet. Das Bestandsbauwerk weist eine Breite von 
3,00 m auf. 
 
Darüber hinaus wurden die Rampen barrierefrei geplant (zurzeit weisen die Rampen eine nicht senio-
ren- und behindertengerechte durchgehende Längsneigung von 6% auf). Mit den Visualisierungen in 
der Anlage 2 wird die städtebauliche/räumliche Verträglichkeit der empfohlenen Blockträgerbrücke 
aus Holz aufgezeigt. 
 
Planung des Brückenneubaus 
 
Gegenüber dem Bestand mit vier Feldern soll das Bauwerk zukünftig lediglich maximal zwei Felder 
überspannen. Die beiden Stützpfeiler zwischen Fahrbahn und Radweg sollen entfallen, um dem da-
runterliegenden Radweg mehr Raum zu geben.  
Die Bestandswiderlager können für den Ersatzneubau nicht wiederverwendet werden. Die neuen Wi-
derlager rücken gegenüber dem Bestand etwas näher an die Straße, um die Stützweiten und die da-
mit einhergehende Lasterhöhung auf den Mittelpfeiler zu minimieren.  
 
Die Lebensdauer des Ersatzneubaus wird einheitlich für alle Varianten mit 80 Jahren angenommen. 
Für die Varianten in Holzbauweise ist hierfür zwingend der konstruktive Holzschutz gemäß DIN EN 
1995-2 NA auszubilden und eine direkte Bewitterung tragender Strukturen zu verhindern. Alle folgen-
den Holzvarianten berücksichtigen diesen Holzschutz.  
 
Eine Beleuchtung fehlt bei der Bestandsbrücke und ist auch für die neue Brücke nicht vorgesehen. 
Für die Leitungsverlegung wären weitere, vermeidbare Eingriffe in die Parkanlage erforderlich.

5 
Beurteilung der Pfeiler- und Widerlagertragfähigkeit  
 
Widerlager 
Der bauliche Zustand der Bestandswiderlager lässt keine Nutzung für den Brückenneubau zu. Die 
Widerlager sind abzubrechen und für den Neubau neu herzustellen.  
 
Mittelpfeiler 
Für das Fundament des Mittelpfeilers wird im Zuge der weiteren Planung, in Abhängigkeit von der 
gewählten Brückenbreite und der Brückenkonstruktion untersucht, ob eine Weiternutzung des Fun-
damentes in Betracht kommt. 
 
Seitenpfeiler 
Die Pfeilerfundamente zwischen Fahrbahn und Radweg werden nicht weiter untersucht, da der Neu-
bau nur noch maximal zwei Felder aufweisen soll. Diese Fundamente werden bis ca. 20 cm unter der 
Geländeoberkante abgebrochen.  
 
Mögliche Brückentragwerksvarianten 
 
Variante 3 Blockträger: (Vorzugsvariante) 
Die Blockträgerbrücke aus Holz stellt städtebaulich, wirtschaftlich und statisch die optimale Lösung 
dar. Der robuste Holzkörper wird als geschütztes Tragwerk ausgeführt und ist somit gleichwertig zu 
anderen Werkstoffen in Dauerhaftigkeit und Wartungsaufwand. Durch den Einsatz von Holz speichert 
das Bauwerk ca. 150 to CO2 und ist damit ein starker Beitrag zum Klimaschutz. Ein weiterer großer 
Vorteil besteht in der weitgehenden Vorfertigung im Werk. 
 
 
 
 
Variante 5 Trogbrücke: 
Die Trogbrücke erfordert die geringsten Investitionskosten. Da die Höhe des Tragwerks der Gelän-
derhöhe entspricht, weist die Trogbrücke auch die geringste Konstruktionshöhe auf, was sich positiv 
auf die Länge der Rampen auswirkt. Diese Brückenvariante kann sowohl in Holzbauweise als auch 
Stahlbauweise hergestellt werden.

6 
 
 
 
Variante 6 Schrägseilbrücke 
Die Schrägseilbrücke als Variante mit einem Pylon auf dem Mittelpfeiler erfordert den Neubau des 
Fundamentes zwischen den Fahrbahnen, da die Hauptlast über den Pylon abgetragen wird. Es ist ein 
höherer Montageaufwand mit größerer Verkehrsbeeinträchtigung zu berücksichtigen. Mit ihrer auffäl-
ligen Konstruktion ist die Schrägseilbrücke sehr augenfällig. Der Überbau der Brückenkonstruktion 
kann sowohl in Stahlbauweise als auch in Holzbauweise herstellt werden. Die Schrägseilbrücke weist 
die höchsten Kosten auf.

7 
Variante 7 Bogenbrücke  
Die Bogenbrücke als Holztragwerk stellt städtebaulich und statisch ebenfalls eine sehr gute Lösung 
dar. Sie kommt ohne Mittelpfeiler aus, sodass die Verkehrsbeeinträchtigung beim Bau erheblich re-
duziert wird. Für die Vormontage wird eine größere Fläche benötigt als bei den übrigen Varianten, 
sodass hier die größte Eingriffsfläche in den Landschaftsraum auszugleichen ist. Die Bogenbrücke 
weist hohe Kosten auf. Durch ihre hohe Konstruktion erhält sie eine sehr starke Wirkung im Verkehrs-
raum.  
 
 
 
 
Rampen 
 
Um die Rampen barrierefrei auszubilden, müssen sie mit einer Längsneigung von 6% und Zwischen-
podesten nach 10,00 m mit 1,5 % Längsneigung geplant werden. Der Belag der Rampen soll zukünf-
tig in Asphalt ausgeführt werden, so dass eine Einheit mit dem Belag auf der Brücke gebildet wird. 
Die Verbreiterung erfordert je nach Variante (Ausführungsvariante A mit 4,00 m Breite oder Ausfüh-
rungsvariante B mit 6,00 m Breite) umfangreiche Rodungsarbeiten in den Baumgruppen entlang der 
Rampen. Bei der Ausführungsvariante A entfällt dauerhaft eine Vegetationsfläche von 100 m², bei der 
Ausführungsvariante B eine Vegetationsfläche von 400 m². Um den Eingriff so gering wie möglich zu 
halten, ist die Andeckung der Böschung einseitig in Richtung Norden geplant. Zudem erfolgt eine Ein-
fassung aus Winkelstützelementen/Mauerscheiben.

8 
Bau- und Planungskosten 
 
Brücken-
konstruktion 
Kosten 
Ausführungsvariante A: 4,00 m 
Breite 
Ausführungsvariante B: 6,00 m 
Breite 
Variante 3 
Blockträger 
Gesamtkosten   2,20 Mio. € brutto 
 
Baukosten         1,78 Mio. € brutto 
 
Planungskosten 420.000 € brutto 
Gesamtkosten       2,80 Mio. € brutto 
 
Baukosten               2,3 Mio. € brutto 
 
Planungskosten      500.000 € brutto 
Variante 5 
Trogbrücke 
Gesamtkosten   2,06 Mio. € brutto 
 
Baukosten         1,66 Mio. € brutto 
 
Planungskosten  400.000 € brutto 
Gesamtkosten       2,66 Mio. € brutto 
 
Baukosten             2,18 Mio. € brutto 
 
Planungskosten      480.000 € brutto 
Variante 6  
Schrägseilbrücke  
Gesamtkosten   2,37 Mio. € brutto 
 
Baukosten         1,93 Mio. € brutto 
 
Planungskosten  440.000 € brutto 
Gesamtkosten       3,16 Mio. € brutto 
 
Baukosten             2,61 Mio. € brutto 
 
Planungskosten      550.000 € brutto 
Variante 7  
Bogenbrücke 
Gesamtkosten   2,30 Mio. € brutto 
 
Baukosten         1,86 Mio. € brutto 
 
Planungskosten  440.000 € brutto 
Gesamtkosten       2,94 Mio. € brutto 
 
Baukosten             2,42 Mio. € brutto 
 
Planungskosten      520.000 € brutto 
 
In der Vorlage zum Beschluss Nr. 0336/2019 wurden ein Kostenorientierungswert in Höhe von 
790.000 € brutto für die Baukosten und 240.000 € brutto für die Planungskosten bis einschließlich 
Leistungsphase 6 prognostiziert. 
 
Die Mehrkosten begründen sich zum einen auf der Annahme einer Brückenbreite von 3,00 m (Be-
stand), zum anderen resultieren sie aus der Einfassung der Rampen mittels Winkelstützelementen, 
sowie dem gewählten Asphaltbelag auf Rampen und Brücke und der notwendigen Anpassung des 
Fundamentes der Mittelstütze. Darüber hinaus können die bestehenden Widerlager nicht wie ange-
nommen weiter genutzt werden.  
 
Die Ausführungsvariante B mit 6,00 m Breite führt zu ca. 30 % höheren Kosten gegenüber der Aus-
führungsvariante A mit 4,00 m Breite.  
 
In den genannten Kosten sind notwendige Ausgleichsmaßnahmen zur Wiederherstellung der in An-
spruch genommenen Vegetationsfläche sowohl auf externen Flächen als auch der Ausgleich vor Ort 
enthalten.  
 
Aufgrund der durchgeführten Verkehrsprognose, die zukünftig von deutlich zunehmendem Radver-
kehr ausgeht, schlägt die Verwaltung die Ausführungsvariante mit 6,00 m Breite vor. Als Vorzugsvari-
ante wurde die Blockträgerbrücke aus Holz ermittelt, die sowohl im Hinblick auf die Einbindung in das 
Landschaftsbild als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die höchsten Wertungspunkte erziel-
te. Eine Visualisierung des geplanten Brückenbauwerks kann der Anlage 2 entnommen werden. 
Darüber hinaus wird durch die Verwendung von Holz in dem Bauwerk ca. 150 to CO2 gespeichert. 
Hiermit wird ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet. 
 
Zeitplanung 
 
Der Baubeschluss wird für Anfang 2021 angestrebt, so dass ein Baubeginn ab dem  
2. Quartal 2021 möglich ist. 
Die Bauzeit wird mit 9 Monaten veranschlagt.

9 
Finanzierung 
 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Planungskosten für die Variante 3 (Blockträger 
aus Holz) beträgt in Ausführungsvariante B (6,00 m Breite) rd. 500.000 € brutto. 
 
Im Haushaltsplan 2020/2021 sind hierfür im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6901-1202-5-0650, Neu-
bau Brücke Escher Straße – investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € im Haus-
haltsjahr 2020 berücksichtigt.  
 
Förderung 
Der Neubau der Brücke Escher Straße ist entsprechend den Richtlinien zur Förderung der Nahmobili-
tät in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie 
Nahmobilität FöRiNah) eine Maßnahme, welche grundsätzlich aus Landesmitteln förderfähig ist. 
 
Eine Programmanmeldung wird zeitnah bei der Bezirksregierung Köln eingereicht, der Fördersatz 
beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die 
hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverband im Bereich Radverkehr und Fußverkehr und 
bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung 
des privaten PKW. Somit trägt der Brückenneubau zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes 
bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den.  
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Bestandsbrückenbauwerk 
Anlage 2 – Visualisierung Blockträgerbrücke Holz

Anlage 2 - Visualisierung Blockträger aus Holz

96 Zeichen

Anlage 2 - Visualisierung Blockträger 
aus Holz

Anlage 2 - Visualisierung Blockträger 
aus Holz

Anlage 1 - Bestandsbrückenbauwerk

68 Zeichen

Anlage 1 - Bestandsbrückenbauwerk

Anlage 1 - Bestandsbrückenbauwerk

Beratungsverlauf (5)

26.05.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
10.06.2020 Verkehrsausschuss
TOP 2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
15.06.2020 Finanzausschuss
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2020 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0451/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.05.2020
Erstellt
10.02.2020 11:51