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Erweiterter Planungsbeschluss für den Abriss und Ersatzneubau der Fuß- und Radwegbrücke Escher Str.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0451/2020 vom 08.05.2020

Stand: Am 18.06.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 - Bestandsbrückenbauwerk

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    Anlage 1 - Bestandsbrückenbauwerk Anlage 1 - Bestandsbrückenbauwerk
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/691/3 Vorlagen-Nummer 0451/2020 Freigabedatum 08.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterter Planungsbeschluss für den Abriss und Ersatzneubau der Fuß- und Radwegbrücke Escher Str. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Hinweis: Kann die Beschlussvorlage am 18.06.2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang entsprechend angepasst. Beschluss: 1) Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der neuen Fuß- und Radwegbrücke über die Äußere Kanalstraße als Blockträgerbrücke aus Holz mit 6,00 m Breite (Anlage 2) bis zur Aus- schreibung (LPH 6 HOAI) weiterzuführen und die Finanzierung in Höhe von 500.000 € brutto sicherzustellen. Die Planung erfolgt entsprechend des bestehenden Planungsbeschlusses (Vorlagen Nr. 0336/2019). 2) Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Höhe von 500.000 € bei der Finanzstelle 6901-1202-5-0650, Neubau Brücke Escher Straße, Teilplanzeile 8 – Auszahlun- gen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2020. Alternative : 1) Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung der neuen Fuß- und Radwegbrücke über die Äußere Kanalstraße als Blockträgerbrücke aus Holz mit 4,00 m Breite bis zur Ausschreibung (LPH 6 HOAI) weiterzuführen und die Finanzierung in Höhe von 420.000 € brutto sicherzustel- len. Die Planung erfolgt entsprechend des bestehenden Planungsbeschlusses (Vorlagen Nr. 0336/2019). 2) Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Höhe von 420.000 € bei der Finanzstelle 6901-1202-5-0650, Neubau Brücke Escher Straße, Teilplanzeile 8 – Auszahlun- gen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2020. Verkehrsausschuss 26.05.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 15.06.2020 Rat 18.06.2020 2 Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Nippes uneinge- schränkt zustimmt. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 500.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Förderung % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der bestehenden Fuß- und Radwegbrücke, Baujahr 1990, wurde die Verwaltung mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.05.2019 (Vorlage Nr. 0336/2019) beauftragt, die bestehende Brücke abzubrechen und eine neue Fuß- und Radwegbrücke an der gleichen Stelle zu errichten. Die Darstellung der Bestandsbrücke kann der Anlage 1 entnom- men werden. Ende 2019 hat die Verwaltung ein externes Büro mit der Planung beauftragt. Im Zuge der Vorplanung (Leistungsphase 2 der HOAI) wurden acht mögliche Brückentragwerksvarianten untersucht und an- hand einer Bewertungsmatrix mit den Kriterien Gestaltung, Umwelt und Ökologie, Montage, Wartung und Kosten bewertet.  Variante 1 Deckbrücke Stahl  Variante 2 Stahlhohlkasten  Variante 3 Blockträger aus Holz  Variante 4 Fachwerkbrücke Stahl  Variante 5 Trogbrücke  Variante 6 Schrägseilbrücke 4  Variante 7 Bogenbrücke  Variante 8 Plattenbalkenbrücke Beton Einige Varianten scheiden aufgrund von verschiedenen Bewertungskriterien, wie Ästhe- tik/Wartungsaufwand (Variante 1 Deckbrücke Stahl), Prüfbarkeit/Wartung (Variante 2 Stahlhohlkas- ten), Gestaltung/Tragwerkshöhe (Variante 4 Fachwerkbrücke Stahl) und Ästhetik/Montageaufwand (Variante 8 Plattenbalken Beton) aus. Die übrigen vier Konstruktionsvarianten 3, 5, 6 und 7 wurden entsprechend den Empfehlungen der ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) sowie des Wunsches der politischen Gremien mit einer Brückenbreite von 4,00 m (Ausführungsvariante A), und aufgrund einer Verkehrsprognose, die zu- künftig von deutlich zunehmendem Radverkehr ausgeht, in einer alternativen Ausführung mit 6,00 m Brückenbreite (Ausführungsvariante B), ausgearbeitet. Das Bestandsbauwerk weist eine Breite von 3,00 m auf. Darüber hinaus wurden die Rampen barrierefrei geplant (zurzeit weisen die Rampen eine nicht senio- ren- und behindertengerechte durchgehende Längsneigung von 6% auf). Mit den Visualisierungen in der Anlage 2 wird die städtebauliche/räumliche Verträglichkeit der empfohlenen Blockträgerbrücke aus Holz aufgezeigt. Planung des Brückenneubaus Gegenüber dem Bestand mit vier Feldern soll das Bauwerk zukünftig lediglich maximal zwei Felder überspannen. Die beiden Stützpfeiler zwischen Fahrbahn und Radweg sollen entfallen, um dem da- runterliegenden Radweg mehr Raum zu geben. Die Bestandswiderlager können für den Ersatzneubau nicht wiederverwendet werden. Die neuen Wi- derlager rücken gegenüber dem Bestand etwas näher an die Straße, um die Stützweiten und die da- mit einhergehende Lasterhöhung auf den Mittelpfeiler zu minimieren. Die Lebensdauer des Ersatzneubaus wird einheitlich für alle Varianten mit 80 Jahren angenommen. Für die Varianten in Holzbauweise ist hierfür zwingend der konstruktive Holzschutz gemäß DIN EN 1995-2 NA auszubilden und eine direkte Bewitterung tragender Strukturen zu verhindern. Alle folgen- den Holzvarianten berücksichtigen diesen Holzschutz. Eine Beleuchtung fehlt bei der Bestandsbrücke und ist auch für die neue Brücke nicht vorgesehen. Für die Leitungsverlegung wären weitere, vermeidbare Eingriffe in die Parkanlage erforderlich. 5 Beurteilung der Pfeiler- und Widerlagertragfähigkeit Widerlager Der bauliche Zustand der Bestandswiderlager lässt keine Nutzung für den Brückenneubau zu. Die Widerlager sind abzubrechen und für den Neubau neu herzustellen. Mittelpfeiler Für das Fundament des Mittelpfeilers wird im Zuge der weiteren Planung, in Abhängigkeit von der gewählten Brückenbreite und der Brückenkonstruktion untersucht, ob eine Weiternutzung des Fun- damentes in Betracht kommt. Seitenpfeiler Die Pfeilerfundamente zwischen Fahrbahn und Radweg werden nicht weiter untersucht, da der Neu- bau nur noch maximal zwei Felder aufweisen soll. Diese Fundamente werden bis ca. 20 cm unter der Geländeoberkante abgebrochen. Mögliche Brückentragwerksvarianten Variante 3 Blockträger: (Vorzugsvariante) Die Blockträgerbrücke aus Holz stellt städtebaulich, wirtschaftlich und statisch die optimale Lösung dar. Der robuste Holzkörper wird als geschütztes Tragwerk ausgeführt und ist somit gleichwertig zu anderen Werkstoffen in Dauerhaftigkeit und Wartungsaufwand. Durch den Einsatz von Holz speichert das Bauwerk ca. 150 to CO2 und ist damit ein starker Beitrag zum Klimaschutz. Ein weiterer großer Vorteil besteht in der weitgehenden Vorfertigung im Werk. Variante 5 Trogbrücke: Die Trogbrücke erfordert die geringsten Investitionskosten. Da die Höhe des Tragwerks der Gelän- derhöhe entspricht, weist die Trogbrücke auch die geringste Konstruktionshöhe auf, was sich positiv auf die Länge der Rampen auswirkt. Diese Brückenvariante kann sowohl in Holzbauweise als auch Stahlbauweise hergestellt werden. 6 Variante 6 Schrägseilbrücke Die Schrägseilbrücke als Variante mit einem Pylon auf dem Mittelpfeiler erfordert den Neubau des Fundamentes zwischen den Fahrbahnen, da die Hauptlast über den Pylon abgetragen wird. Es ist ein höherer Montageaufwand mit größerer Verkehrsbeeinträchtigung zu berücksichtigen. Mit ihrer auffäl- ligen Konstruktion ist die Schrägseilbrücke sehr augenfällig. Der Überbau der Brückenkonstruktion kann sowohl in Stahlbauweise als auch in Holzbauweise herstellt werden. Die Schrägseilbrücke weist die höchsten Kosten auf. 7 Variante 7 Bogenbrücke Die Bogenbrücke als Holztragwerk stellt städtebaulich und statisch ebenfalls eine sehr gute Lösung dar. Sie kommt ohne Mittelpfeiler aus, sodass die Verkehrsbeeinträchtigung beim Bau erheblich re- duziert wird. Für die Vormontage wird eine größere Fläche benötigt als bei den übrigen Varianten, sodass hier die größte Eingriffsfläche in den Landschaftsraum auszugleichen ist. Die Bogenbrücke weist hohe Kosten auf. Durch ihre hohe Konstruktion erhält sie eine sehr starke Wirkung im Verkehrs- raum. Rampen Um die Rampen barrierefrei auszubilden, müssen sie mit einer Längsneigung von 6% und Zwischen- podesten nach 10,00 m mit 1,5 % Längsneigung geplant werden. Der Belag der Rampen soll zukünf- tig in Asphalt ausgeführt werden, so dass eine Einheit mit dem Belag auf der Brücke gebildet wird. Die Verbreiterung erfordert je nach Variante (Ausführungsvariante A mit 4,00 m Breite oder Ausfüh- rungsvariante B mit 6,00 m Breite) umfangreiche Rodungsarbeiten in den Baumgruppen entlang der Rampen. Bei der Ausführungsvariante A entfällt dauerhaft eine Vegetationsfläche von 100 m², bei der Ausführungsvariante B eine Vegetationsfläche von 400 m². Um den Eingriff so gering wie möglich zu halten, ist die Andeckung der Böschung einseitig in Richtung Norden geplant. Zudem erfolgt eine Ein- fassung aus Winkelstützelementen/Mauerscheiben. 8 Bau- und Planungskosten Brücken- konstruktion Kosten Ausführungsvariante A: 4,00 m Breite Ausführungsvariante B: 6,00 m Breite Variante 3 Blockträger Gesamtkosten 2,20 Mio. € brutto Baukosten 1,78 Mio. € brutto Planungskosten 420.000 € brutto Gesamtkosten 2,80 Mio. € brutto Baukosten 2,3 Mio. € brutto Planungskosten 500.000 € brutto Variante 5 Trogbrücke Gesamtkosten 2,06 Mio. € brutto Baukosten 1,66 Mio. € brutto Planungskosten 400.000 € brutto Gesamtkosten 2,66 Mio. € brutto Baukosten 2,18 Mio. € brutto Planungskosten 480.000 € brutto Variante 6 Schrägseilbrücke Gesamtkosten 2,37 Mio. € brutto Baukosten 1,93 Mio. € brutto Planungskosten 440.000 € brutto Gesamtkosten 3,16 Mio. € brutto Baukosten 2,61 Mio. € brutto Planungskosten 550.000 € brutto Variante 7 Bogenbrücke Gesamtkosten 2,30 Mio. € brutto Baukosten 1,86 Mio. € brutto Planungskosten 440.000 € brutto Gesamtkosten 2,94 Mio. € brutto Baukosten 2,42 Mio. € brutto Planungskosten 520.000 € brutto In der Vorlage zum Beschluss Nr. 0336/2019 wurden ein Kostenorientierungswert in Höhe von 790.000 € brutto für die Baukosten und 240.000 € brutto für die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 prognostiziert. Die Mehrkosten begründen sich zum einen auf der Annahme einer Brückenbreite von 3,00 m (Be- stand), zum anderen resultieren sie aus der Einfassung der Rampen mittels Winkelstützelementen, sowie dem gewählten Asphaltbelag auf Rampen und Brücke und der notwendigen Anpassung des Fundamentes der Mittelstütze. Darüber hinaus können die bestehenden Widerlager nicht wie ange- nommen weiter genutzt werden. Die Ausführungsvariante B mit 6,00 m Breite führt zu ca. 30 % höheren Kosten gegenüber der Aus- führungsvariante A mit 4,00 m Breite. In den genannten Kosten sind notwendige Ausgleichsmaßnahmen zur Wiederherstellung der in An- spruch genommenen Vegetationsfläche sowohl auf externen Flächen als auch der Ausgleich vor Ort enthalten. Aufgrund der durchgeführten Verkehrsprognose, die zukünftig von deutlich zunehmendem Radver- kehr ausgeht, schlägt die Verwaltung die Ausführungsvariante mit 6,00 m Breite vor. Als Vorzugsvari- ante wurde die Blockträgerbrücke aus Holz ermittelt, die sowohl im Hinblick auf die Einbindung in das Landschaftsbild als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die höchsten Wertungspunkte erziel- te. Eine Visualisierung des geplanten Brückenbauwerks kann der Anlage 2 entnommen werden. Darüber hinaus wird durch die Verwendung von Holz in dem Bauwerk ca. 150 to CO2 gespeichert. Hiermit wird ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Zeitplanung Der Baubeschluss wird für Anfang 2021 angestrebt, so dass ein Baubeginn ab dem 2. Quartal 2021 möglich ist. Die Bauzeit wird mit 9 Monaten veranschlagt. 9 Finanzierung Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Planungskosten für die Variante 3 (Blockträger aus Holz) beträgt in Ausführungsvariante B (6,00 m Breite) rd. 500.000 € brutto. Im Haushaltsplan 2020/2021 sind hierfür im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6901-1202-5-0650, Neu- bau Brücke Escher Straße – investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € im Haus- haltsjahr 2020 berücksichtigt. Förderung Der Neubau der Brücke Escher Straße ist entsprechend den Richtlinien zur Förderung der Nahmobili- tät in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Nahmobilität FöRiNah) eine Maßnahme, welche grundsätzlich aus Landesmitteln förderfähig ist. Eine Programmanmeldung wird zeitnah bei der Bezirksregierung Köln eingereicht, der Fördersatz beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverband im Bereich Radverkehr und Fußverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten PKW. Somit trägt der Brückenneubau zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen Anlage 1 – Bestandsbrückenbauwerk Anlage 2 – Visualisierung Blockträgerbrücke Holz
  • Anlage 2 - Visualisierung Blockträger aus Holz

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    Anlage 2 - Visualisierung Blockträger aus Holz Anlage 2 - Visualisierung Blockträger aus Holz

Beratungsverlauf

  1. 26.05.2020

    Verkehrsausschuss

    TOP 4.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 04.06.2020

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.2.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 10.06.2020

    Verkehrsausschuss

    TOP 2.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: Sache ist erledigt
  4. 15.06.2020

    Finanzausschuss

    TOP 10.9, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  5. 18.06.2020 zuletzt

    Rat

    TOP 10.12, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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