0064/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Outdoor-Sportangebot für Gruppen auf städtischen Grünflächen, Aktenzeichen 110/24
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 15.01.2025 0064/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 10.02.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Outdoor-Sportangebot für Gruppen auf städtischen Grünflächen, Aktenzeichen 110/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben wird dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An- regungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/3 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 110/24 19.12.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Outdoor-Sportangebot für Gruppen auf städti- schen Grünflächen“, Aktenzeichen 110/24 Sehr geehrte Frau , in meinem Schreiben vom 18.09.2024 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich Ihre Bürger- eingabe vom 01.09.2024 an die Fachverwaltung weitergeleitet habe und um eine Stel- lungnahme gebeten habe. In Ihrer Bürgereingabe haben Sie Fragen zu dem Outdoor- Sportangebot gestellt und beantragt entweder ein kostenloses und qualifiziertes Out- door-Sportangebot in Gruppen für alle Menschen anzubieten, die derzeit gegen Ent- gelt an Outdoor-Sportkursen teilnehmen oder eine Änderung der Kölner Stadtordnung anzustreben. Das Sportamt der Stadt Köln hat Ihr Anliegen geprüft und teilt in einer Stellungnahme mit: „Im Rahmen von „Kölle aktiv“ werden seit 2019 vom 01.06. – 31.08. in allen Stadt- bezirken verschiedene kostenlose und inklusive Outdoor-Sportkurse angeboten, die für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sind. „Kölle aktiv“ ist eine Initiative des Sportamtes der Stadt Köln und des Stadtsportbundes Köln. An den 61 Sportkursen, die von gemeinnützigen Sportvereinen durchgeführt werden und für die es keine Teil- nahmebegrenzungen gibt, haben in diesem Jahr rund 9.000 Sportbegeisterte teilge- nommen. Im Winter bietet „Kölle aktiv – Sundaach aktiv“ zehn Wochen lang jeweils sonntags kostenlose und niederschwellige Sportangebote in zahlreichen Sporthallen an, die sich insbesondere an Kinder und Senior*innen richten. Über die Sportkurse hinaus präsentiert „Kölle aktiv“ jedes Jahr weitere sportliche „Specials“, wie zum Bei- spiel die Sportboxen, die Pumptracks oder den Fitnesscontainer. Alle Informationen hierzu sind im Internet unter www.koelle-aktiv.de zu finden. Auf das Programm wird neben der Website über eine öffentlichkeitswirksame Megalight-Kampagne, Social Media und über Pressemitteilungen aufmerksam gemacht. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/3 Darüber hinaus wurde im Rahmen der Sportentwicklungsplanung das Modellprojekt „Innovation im öffentlichen Raum“ entwickelt. Bestandteil davon ist die Idee eines Sportlabors, welches im Sportpark Müngersdorf auf der Freifläche zwischen den A- belbauten und dem Stadionbad umgesetzt wurde. Das Sportlabor steht der Öffentlich- keit kostenlos zur Erprobung innovativer Sport- und Bewegungsangebote zur Verfü- gung. Im Sportlabor sollen innovative Sportarten und Trends in bestimmten Zeitfens- tern oder bei besonderen Gelegenheiten von der Bevölkerung ausprobiert werden können. Um dem innovativen Charakter des Sportlabors gerecht zu werden, werden die dortigen Angebote stets temporär installiert und können somit den jeweiligen Trends und Anforderungen der Nutzer*innen angepasst werden. Das Angebot der aktuell installierten Sportarten besteht aus Basketballkörben, Tisch- tennisplatten, Slacklines, einer Teqball-Platte und einem Pickleball-Feld. Den Haupt- teil der Fläche nimmt ein Tennisfeld ein, welches mit der modernen Wingfield-Techno- logie ausgestattet wurde. Über dieses kamerabasierte Tracking-System besteht die Möglichkeit, die Aktivitäten während des Trainings oder des Spiels zu erfassen und im Anschluss entweder zu trainingswissenschaftlichen Zwecken auszuwerten oder das eigene Spiel mit dem Ziel der sportlichen Entwicklung niederschwellig zu analysieren. Durch eine Kooperation mit dem nahegelegenen Kölner Tennis- und Hockeyverein „KTHC Stadion Rot-Weiss e.V.“ wird das Tennisangebot im Sportpark insgesamt er- weitert. Während der Sommermonate stellt der KTHC allen Interessierten auf dem Tennisfeld des Sportlabors im Sportpark Müngersdorf einen Trainer/eine Trainerin für ein kostenloses, öffentliches Training zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich zur Termin- vereinbarung direkt mit dem KTHS in Verbindung. Die Freifläche des Sportlabors wird ergänzt durch eine Sportbox, über welche das Equipment zu den angebotenen Sportarten ausgeliehen werden kann. Weiterhin wurde eine Solarbank aufgestellt, die für die Nutzenden eine Bluetooth Musikbox be- reithält. Zudem versorgt sie das Sportlabor mit Internet und Strom. Die Öffnungszeiten des Sportlabors sind täglich von 7:00 bis 22:00 Uhr sowie Sams- tag und Sonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr. Durch die Kooperation mit Rot-Weiß Köln kommt es beim Tennisfeld zu Abweichungen bei den frei zugänglichen Zeiten. Die ak- tuellen Öffnungszeiten sind der städtischen Homepage www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/freizeit-natur-sport/sportstadt sowie dem Aushang am Eingang Olympiaweg zu entnehmen. Eine Auskunft über sonstige gemeinnützige Angebote kann seitens der Stadt Köln nicht erteilt werden, da diesbezüglich keine Daten erhoben werden.“ Aufgrund der Vielzahl der kostenlosen Outdoor-Sportangebote der Stadt Köln wird eine Änderung der Kölner Stadtordnung daher nicht als zielführend gesehen. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das Sportamt, Frau unter Telefonnummer: 0221/221- oder E-Mail Adresse: sportamt@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei- ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Seite 3/3 Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, ge- schaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleitung
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Sonntag, 1. September 2024 11:28 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 01.09.2024 11:27:45 an Sie geschickt Anliegen: Wie man in der letzten Zeit mehrfach in der Presse lesen konnte, sind kommerzielle Fitnesskurse auf Grünflächen im Kölner Stadtgebiet verboten. Dagegen sind nicht- kommerzielle Sportkurse erlaubt? Bitte nennen Sie mir nicht-kommerzielle Anbieter, die kein Geld für ihre Kurse verlangen. Sind diese Kurse der breiten Öffentlichkeit zugänglich oder nur bestimmten Zielgruppen? Wie kann es sein, dass man auf Kölner Grünflächen in Gruppen trinken, rauchen, grölen und grillen kann, aber Menschen, die gerne in der Natur, mit Anleitung und in der Gruppe etwas für ihre Gesundheit tun, daran gehindert werden, nur weil die Trainer nicht umsonst arbeiten wollen? Ich beantrage entweder ein kostenloses und qualifiziertes Outdoor-Sportangebot in Gruppen, das ausreicht, alle Menschen zu unterrichten, die derzeit gegen Entgelt an Outdoor- Sportgruppen teilnehmen oder eine Änderung der Kölner Stadtordnung. Dass es nicht in Ordnung ist, wenn Gruppen öffentliche Sportgeräte blockieren, ist ein anderes Thema. Aber wenn eine nicht-kommerzielle Gruppe dauerhaft Geräte belegen würde, wäre das auch ein Ärgernis. Das könnte man bestimmt regeln. Die meisten Fitnessanbieter bringen ohnehin ihr eigenes Material mit.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0064/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.01.2025
- Erstellt
- 08.01.2025 13:06