V/0355/2024
Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Münster GmbH und Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
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Anlage A
2324 Zeichen
Anlage A zur V/0355/2024 Kurzüberblick Die Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß § 9.4 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung u.a. für „[…] die Fest- stellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses […],“ (lit. f), „die Entlastung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Aufsichtsrates“ (lit. h) und „nach Vorbefassung durch den Aufsichtsrat [für] die Wahl einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Abschlussprüfung auf Vorschlag des Beteiligungsmanagements der Stadt Münster“ (lit. i) zuständig. Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der SWMS ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwen- dig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die SWMS ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster. Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Wasser, der Öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Straßenbeleuchtung bzw. deren Be- triebsführung, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft, die Betei- ligung an sonstigen Unternehmen, insoweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, die Telekommunikation, der Bau und der Betrieb von Gebäuden, die kommunalen Zwe- cken dienen, auf eigenen oder auf fremden Grundstücken, das Betreiben und Bereitstellen von Mobilitätsdienstleistungen (z.B. CarSharing, Fahrradverleihsysteme) und die Erbringung der mit den vorgenannten Aufgaben im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Geschäften, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar zu dienen bestimmt sind. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Die Gewinnausschüttung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig u.a. gem. Satzung der SWMS, GmbHG, GO NRW Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
V_0355_2024_Anlage 2_JA2023_SWMS_Kurztestat AWLFW_4064520_STW_Münster_GmbH_JAP_2023_Kurztestat-E-Kopie-20240523-0904-oPW
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Jahresabschluss und Lagebericht
zum 31. Dezember 2023
Bestätigungsvermerk
Stadtwerke Münster GmbH
Münster
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG
Wirtschaft sprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsges ellschaft
Handelsregister: AG Dortmund HRA 13590
UStIdNr.: DE 121104786
Sitz der Gesellschaft:
44141 Dortmund
Feldstraße 61-63
www.bkp-wp.de
Telefon: +49 231 952035-0
Telefax: +49 231 952035-9
Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0355/2024
Anlage 1
Bilanz der Stadtwerke Münster GmbH
zum 31.12.2023
Aktivseite Stand Stand Passivseite Stand Stand
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 51.200.000,00 51.200.000,00
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie II. Kapitalrücklage 116.835.330,45 112.951.874,43
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.324.696,96 5.410.084,00
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 83.858.657,02 79.128.657,02
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten IV. Bilanzgewinn 6.500.000,00 6.500.000,00
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 40.947.673,42 41.191.737,64 258.393.987,47 249.780.531,45
2. Verteilungsanlagen 3.489.153,00 2.983.969,00
3. Glasfaseranlagen 20.485.491,00 22.029.758,00 B. Rückstellungen
4. Sonstige technische Anlagen und Maschinen 36.668.680,00 33.674.083,00 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 52.885.672,00 50.842.521,00
5. Fahrzeuge für Personenverkehr 22.622.729,00 12.449.491,00 2. Steuerrückstellungen 16.615.839,00 11.918.538,38
6. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.963.674,87 8.542.335,87 3. Sonstige Rückstellungen 44.524.556,12 37.025.847,62
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 37.902.669,02 21.439.536,93 114.026.067,12 99.786.907,00
170.080.070,31 142.310.911,44
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 212.923.813,21 185.819.761,54 C. Verbindlichkeiten
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 53.666.394,84 57.129.086,00 1. Genussscheinkapital 1.100.000,00 1.250.000,00
3. Beteiligungen 7.566.302,59 8.133.400,73 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 230.169.850,62 169.473.261,75
4. Ausleihungen an Unternehmen, 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 86.157.971,61 52.314.295,63
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 10.599.865,68 9.641.399,58 4. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 30.386.628,62 30.534.013,18
5. Sonstige Ausleihungen 1.175.721,55 1.010.766,54 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.007.616,75 172.533,03
285.932.097,87 261.734.414,39 6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.715.811,75 1.095.752,55
461.336.865,14 409.455.409,83 7. Sonstige Verbindlichkeiten 28.021.083,42 21.694.655,28
Davon aus Steuern 3.399.960,28 €
B. Umlaufvermögen (i. Vj. 4.243.309,65 €)
Davon im Rahmen der
I. Vorräte sozialen Sicherheit 0,00 €
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 5.338.164,42 7.655.656,78 (i. Vj. 0,00 €)
2. Unfertige Leistungen 1.366.731,76 1.443.889,41 379.558.962,77 276.534.511,42
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 300.809,61 259.158,34
4. Emissionsrechte 4.253.699,61 2.849.845,25
11.259.405,40 12.208.549,78 D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.684.555,39 2.502.022,04
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 124.078.082,48 56.538.383,44
2. Forderungen gegen den Gesellschafter 12.546.081,24 4.653.159,63
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 102.797.529,07 51.863.988,07
4. Forderungen gegen Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.116.694,67 4.398.473,84
5. Sonstige Vermögensgegenstände 35.436.625,85 25.536.452,05
276.975.013,31 142.990.457,03
III. Kassenbestand,
Guthaben bei Kreditinstituten 2.520.624,67 62.378.079,28
290.755.043,38 217.577.086,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.571.664,23 1.571.475,99
753.663.572,75 628.603.971,91 753.663.572,75 628.603.971,91
Münster, 13. Mai 2024
Stadtwerke Münster GmbH
Anlage 2
Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2023 (01.01.-31.12.)
2023 2022
EUR EUR
Brutto-Umsatzerlöse 1.061.398.377,48 780.532.738,89
Strom- und Energiesteuern -31.392.181,20 -34.597.039,24
1. Umsatzerlöse 1.030.006.196,28 745.935.699,65
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen -77.157,65 348.817,16
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 137.003,17 350.684,51
4. Sonstige betriebliche Erträge 19.435.665,47 22.189.365,85
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
für bezogene Waren 690.289.854,33 446.782.916,58
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 197.427.440,88 188.473.020,14
887.717.295,21 635.255.936,72
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 51.840.311,86 47.228.150,17
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung 14.500.984,82 14.788.551,96
Davon für Altersversorgung 4.955.338,15 € 66.341.296,68 62.016.702,13
(i. Vj. 5.492.605,81 €)
7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen 14.839.936,68 16.251.885,20
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens 3.964.000,00 0,00
18.803.936,68 16.251.855,20
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Konzessionsabgaben 5.883.659,81 5.886.985,77
b) Übrige betriebliche Aufwendungen 47.511.071,24 36.861.754,80
53.394.731,05 42.748.740,57
9. Erträge aus Beteiligungen 971.710,32 4.583.206,58
Davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 €
(i. Vj. 3.407.000,00 €)
10. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 6.934.703,00 19.837.690,56
11. Erträge aus anderen Wertpapieren
und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.660.520,34 1.612.031,23
Davon aus verbundenen Unternehmen 1.462.280,18 €
(i. Vj. 1.494.103,60 €)
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.703.204,97 394.544,50
Davon aus verbundenen Unternehmen 3.077.504,59 €
i. Vj. 394.544,50 €)
13. Abschreibungen auf Finanzanlagen 3.883.456,02 11.324.094,53
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.153.111,02 5.579.310,07
Davon an verbundene Unternehmen 53.380,66 €
(i. Vj. 0,00 €)
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 13.296.220,69 11.539.509,01
16. Ergebnis nach Steuern 12.181.798,55 10.535.891,81
17. Sonstige Steuern 951.798,55 1.815.891,81
18. Jahresüberschuss 11.230.000,00 8.720.000,00
19. Einstellung in andere Gewinnrücklagen 4.730.000,00 2.220.000,00
20. Bilanzgewinn 6.500.000,00 6.500.000,00
Münster, 13. Mai 2024
Stadtwerke Münster GmbH
Anlage 3
TEUR TEUR TEUR
01. Jahresüberschuss 11.230 8.720 2.510
02. Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 18.723 27.540 -8.817
03. Zunahme der Rückstellungen 7.701 6.045 1.656
04. Gewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (im Vorjahr Verluste) -3.723 1.380 -5.103
05. Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht
der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-89.110 -28.742 -60.368
06. Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind (im Vorjahr Abnahme)
53.730 24.950 28.780
07. Zinsaufwendungen/Zinserträge 1.789 3.573 -1.784
08. Sonstige Beteiligungserträge -972 -4.583 3.611
09. Ertragsteueraufwand/-ertrag 13.296 11.540 1.756
10. Ertragsteuerzahlungen -7.566 -4.103 -3.463
11. Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 5.100 46.320 -41.220
12. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -904 -719 -185
13. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 644 714 -70
14. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -57.403 -32.835 -24.568
15. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 10.767 2.341 8.426
16. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -25.963 -7.110 -18.853
17. Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 36.425 16.350 20.075
18. Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition -101.600 -33.250 -68.350
19. Erhaltene Zinsen* 5.340 1.703 3.637
20. Erhaltene Dividenden 972 4.432 -3.460
21. Cash Flow aus der Investitionstätigkeit -131.723 -48.374 -83.349
22. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen des Gesellschafters 3.883 3.883 0
23. Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 66.618 47.663 18.955
24. Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten -5.674 -36.541 30.867
25. Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen** 14.310 9.031 5.279
26. Gezahlte Zinsen -6.142 -4.663 -1.479
27. Gezahlte Dividenden an Gesellschafter -6.500 0 -6.500
28. Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit 66.496 19.373 47.123
29. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -60.127 17.319 -77.446
30. Verschmelzungsbedingte Änderung des Finanzmittelfonds 270 0 270
31. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 62.378 45.059 17.319
32. Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.521 62.378 -59.857
Der Finanzmittelfonds besteht im Berichtsjahr aus den Kassenbeständen und den Guthaben bei Kreditinstituten (2.521 T€)
* Hier inbegriffen sind Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens.
** Hierbei handelt es sich um erhaltene Investitionszuschüsse
Münster, am 13. Mai 2024
Stadtwerke Münster GmbH
Posten
Kapitalflussrechnung
Lfd.
Nr.
Kapitalflussrechnung der Stadtwerke Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. - 31.12.)
2023 2022 Veränderung
Anlage 4
Seite 1
Anhang der Stadtwerke Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. - 31.12.)
Handelsregister B des Amtsgerichts Münster, Handelsregisternummer HRB 343
I. A ngaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurde entsprechend dem Gese llschaftsvertrag
nach den für große Kapitalgese llschaften maßgeb lichen Rechnungslegung svorschriften
des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes sowie de s Energiewirt schaftsgesetzes
(EnWG) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgese llschaft gemäß § 267 HGB. Sie ist verpf lichtet,
den Jahresabschluss und den Lagebericht nach § 316 ff. HGB sowie die Ordnungsmäßig-
keit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG prüfen zu lassen.
Unter Berücksichtigung der aus der Art des Betriebs folgenden Besonde rheiten wurde die
Darstellung der Sachanlagen in der Bilanz (§ 265 Abs. 5 HGB) um die Posten
- Verte ilungsanlagen
- Glasfaseranlagen
- Fahrzeuge für Personenverkehr,
die Darstellung der Vorräte um den Posten
- Emi ssionsrechte,
die Darste llung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um den Posten
- Forderungen gegen den Gese llschafter
und die Darstellung der Verbindlichkeiten um den Posten
- Verbind lichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
erweitert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Anlage 4
Seite 2
II. Erläuter ungen zu Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Stadtnetze Münster GmbH (Stadtnetze Münster) ist durch einen Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag (Teilbeherrschungsvertrag für den regulierten Bereich) mit
der Stadtwerke Münster GmbH (Stadtwerke Münster) organschaftlich verbunden und ist
Eigentümerin der Strom-, Gas-, Wärme- und Wa sserversorgungsnetze. Zwischen den
Gesellschaften bestehen Verträge zu kaufmänni schen Dienstleistungen und zu techni-
schen Dienstleistungen, insbesondere zu Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der
bei den Stadtwerken Münster angesiedelten Bereiche Breitband und Straßenbeleuch-
tung.
Das Ergebnis der Stadtnetze Münster zum 31. Dezembe r 2023 in Höhe von
6,93 Mio. EUR (Vorjahr: 19,8 Mio. EUR) wird aufgrund des bestehenden Ergebnisabfüh-
rungsvertrags von der Stadtwerke Münster übernommen.
1. B ilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Soweit Ansatzwahlrechte ausgeübt wurden, sind diese bei den Angab en zu Posten der
Bilanz erläutert.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen
sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden.
Die Herstellungskosten für selbst erste llte Anlagen enthalten die direkt zurechenbaren
Einzelkosten sowie Lagergemeinkosten. Der durch schnittliche Lagergemeinkostenzu-
schlag betrug 23,0 % auf Lagermaterialentnahmen. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die
Herstellungskosten eingegangen. Erhaltene Zuschüsse sind von den Anschaffungs- und
Herstellungskosten abgesetzt worden.
Bei den planmäßigen Ab schreibungen werden grundsätzlich die betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Zugänge werden seit dem Geschäftsjahr 2011 linear
(zuvor degressiv) abgeschrieben.
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen bei:
Immateriellen Vermögensgegenständen 3 - 7 Jahre
Grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken 7 - 50 J ahre
Verteilungsanlagen 20 - 55 Jahre
Glasfaseranlagen 10 - 20 Jahre
Technischen Anlagen und Maschinen 5 - 22 Jahre
Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 - 14 Jahre
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden unmittelbar als Aufwand
gebucht. Geringwertige Wirt schaftsgüter mit An schaffungskosten zwi schen 251 EUR
und 800 EUR werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben und inventarisiert.
Von den Finanzanlagen wurden die sonstigen Ausleihu ngen, soweit es sich um unver-
zinsliche oder niedrigverzins liche Darlehen handelt, zum Nennwert bewertet. Die übr i-
gen Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Wertbe-
Anlage 4
Seite 3
richtigungen ausgewiesen. Soweit die Gründe für die Wertb erichtigungen zum B ilanz-
stichtag nicht mehr bestehen, ist entsprechend § 25 3 Abs. 5 HGB zugeschrieben wor-
den.
Zum 28. Dezember 2017 wurde der Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, Lönin-
gen, ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 10.182 TE UR gewährt. Dieses wird unter
Ausleihungen an verbundene Unternehmen ausgewiesen. Der Restwert des Darlehens
nach planmäßiger Tilgung beträgt zum 31. Dezember 2023 1.455 TEUR.
Im Zusammenhang mit der Ausg liederung des Te ilbetriebs Versorgungsnetze auf die
Stadtnetze Münster wurden der Stadtnetze zum 1. Jan uar 2020 ein Gesellschafterdar-
lehen in Höhe von 54.220 TE UR gewährt. Dieses wird unter Ausleihungen an verbun-
dene Unternehmen ausgewiesen. Der Darlehensstand beträgt zum 31. Dezember 2023
52.212 TEUR.
Die Roh-, H ilfs- und Betriebsstoffe sind unter Berü cksichtigung von Ab schreibungen
gemäß § 253 Abs. 4 HGB zu fortgeschriebenen, durchschnittlichen Anschaffungskosten
oder zum niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet.
Die unfertigen Leistungen werden zu Herste llungskosten (Einzelkosten und angemes-
sene Teile der Gemeinkosten) bewertet. Die unter den Waren ausgewiesenen Wasser-
vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die den Stadtwerken Münster unent-
geltlich zugeteilten Emissionsrechte nach § 9 TEHG (Treibhausgas-Emissionshand els-
gesetz) i. V. m. § 8 TEHG i. V. m. § 7 ZuG 2012 (Zu teilungsgesetz) sind mit dem Wert
von EUR 1 ausgewiesen. Erworbene Emissionsrechte werden zu An schaffungskosten
bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (Marktwert) zum Bilanzstichtag ausgewie-
sen. In 2023 wurden ältere Ersatzteile der GuD-Anlage abgeschrieben, was unter ande-
rem dazu geführt hat, dass die Vorräte im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Mio. EUR sin-
ken.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zum Nennwert
oder - soweit erforderlich - unter Berü cksichtigung des erkennbaren Ausfa llrisikos
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichti-
gung gebildet.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei werden alle Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten ausreichend berücksichtigt.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem ver-
sicherungsmathematischen Verfahren der "Projected unit credit method" (Me thode der
laufenden Einmalprämie) ermittelt. Gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB wurden die Rückstel-
lungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden dur chschnittlichen Marktzinssatz ab-
gezinst, der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt. Dementsprechend
wurde in Verbindung mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung der für Ende Dezem-
ber 2023 veröffentlichte Wert der Bundesbank in Höhe von 1,82 % bei einer Restlaufzeit
von 15 Jahren einbezogen. Als Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln 2018 G von
Prof. Dr. Klaus Heubeck. Bei der Berechnung der Pen sionsrückstellungen wurde eine
Rentendynamik von 2,00 % p. a. in die versicherungs mathematischen Berechnungen
einbezogen.
Anlage 4
Seite 4
Die unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiese-
nen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen werden nach dem versicherungsmathe-
matischen Verfahren der "Projected Unit Credit Method" (M ethode der laufenden Ein-
malprämie) ermittelt. Gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB wurden die Rückstellungen mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durch schnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich
aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt. Dementsprechend wurde in Verbin-
dung mit der Rü ckstellungsabzinsungsverordnung der für Ende Dezember 2023 veröf-
fentlichte Wert der Bundesbank in Höhe von 1,82 % bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren
einbezogen. Weiterhin wurden eine Kostensteigerung von 2,50 % p. a. und eine Fluktu-
ationsrate von bis zu 2,00 % p. a. in die versicher ungsmathematischen Berechnungen
einbezogen. Als Rechnungsgrundlage dienten die Rich ttafeln 2018 G von Prof.
Dr. Klaus Heubeck.
Jubiläumsrückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durchschnitt-
lichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlauf zeit von 15
Jahren (1,74 %) unter Berü cksichtigung eines Gehaltstrends von 2,00 % p. a. sowie
einer Fluktuationsrate von bis zu 2,00 % p. a. versicherungsmathematisch ergibt.
Die Altersteilzeitrückstellung ist gemäß IDW RS HFA 3 geb ildet; die Abzins ung erfolgt
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durch schnittlichen Marktzinssatz unter Be-
rücksichtigung eines Gehaltstrends von 2,00 % p. a. Der vertr aglichen Ausgestaltung
der Altersteilzeitverpflichtung liegt ausschließlich das Blockmodell zu Grunde.
Die Rückstellung zur Abdeckung der aus einer möglichen Unterdeckung der Kommuna-
len Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster, ( KVW) resultierenden Verpflichtun-
gen wurde auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens zum 31. Dezem-
ber 2023 (Rechnungszins 1,82 %, Gehaltstrend 1,50 % p. a., Rententrend 1,00 % p. a.)
bewertet. Unter Berücksichtigung der durchschnittlich noch zu leistenden Arbeit szeiten
bis zum Eintritt der Verpf lichtung wird die Rückste llung ante ilig dotiert. Zum Stichtag
31. Dezember 2023 betrug der Umlagesatz 4,50 % zuzüglich eines Sanierungsgeldes in
Höhe von 3,25 %. Umlagesatz und Sanierungsgeld werd en von der Gesellschaft allein
getragen. Die Summe der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter für das Jahr 2023 be-
trägt 44,1 Mio. EUR (Vorjahr: 42,6 Mio. EUR). Zur Abdeckung der aus einer mö glichen
Unterdeckung der KVW folgenden Verpflichtungen wurde zum 31. Dezember 2023 ein
Wert von 83.583 TE UR ermi ttelt. Aus der stetig en ante iligen Dotierung besteht zum
Stichtag eine Rüc kstellung von 42.744 TEUR. Die verbleibende Unterdeckung b eträgt
40.839 TEUR. Es ist vorgesehen, diese De ckungslücke weiterhin durch ratierliche Zu-
führungen in den kommenden Jahren systematisch zu schließen.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Zur Sicherung von Bankdarlehen werden derivative Fi nanzinstrumente eingesetzt, die
mit den Schuldposten zu handelsrecht lichen Bewertungseinheiten zusa mmengefasst
werden.
Die Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträge (Strom und Gas) werden in An-
wendung des IDW RS ÖFA 3 abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung zu Ver-
tragsportfolien zusammengefasst.
Anlage 4
Seite 5
Es besteht ein angemessenes energiewirtschaftliches Steuerungssystem, aus dem die
gebildeten Vertragsportfo lien nach der Homogenität der Risiken abgeleitet wurd en.
Daran orientiert sich der Aufbau der Mengen-, Preis - und Ergebnisplanung der Portfo-
lien. Die konkreten Bescha ffungs- und Vermarktungsproze sse sowie der en Überwa-
chung setzen die Vorgaben des Steuerungssystems um.
Die durch den Ab schluss von Verträgen mit Kunden zu liefernden Mengen an Strom
oder Gas werden durch das Portfo liomanagement je Kundenvertrag einzeln (ba ck – to
– back) oder zusammengefasst beschafft. Ebenso werden vom Portfo liomanagement
die für die Energieerzeugung in der Gas-und-Dampftu rbinen-Anlage (GuD-Anlage) und
den weiteren Erzeugungseinheiten (Blo ckheizkraftwerke, BHKW) benötigten Mengen
Gas beschafft sowie der erzeugte Strom vermarktet. Das Portfoliomanagement struktu-
riert die Be schaffung und den Absatz der Energiemengen Strom oder Gas jewe ils
getrennt in Bücher, das Vertriebsbuch, das Erzeugungsbuch und das Hedgebuch sowie
den darin geführten Portfolien.
Das implementierte Risikomanagementsystem erfasst d ie aggregierten Positionen im
Hedgebuch auf Basis von vorgegebenen Risiko limiten, die ebenso wie die zur Ange-
botskalkulation und zur Bewertung verwendeten Prei skurven t äglich durch das Risi-
kocontrolling überwacht werden.
Die implementierte Deckungsbeitragsrechnung erfasst jedes gebildete Vertragsportfolio.
Dabei werden interne Ge schäfte zwi schen den Vertragspor tfolien zu marktüb lichen
Bedingungen abgeschlossen und in die jewe ilige Deckungsbeitragsrechnung einbezo-
gen. Zurechenbare Gemeinkosten werden angemessen berücksichtigt.
Die Bewertungszeiträume bestehen aufgrund der rollierenden Durchführung der Siche-
rungstransaktionen für einen unbegrenzten Zeitraum. Aktue ll sind Zeiträume bis zum
Lieferjahr 2027 betroffen.
Bei einem negativen De ckungsbeitrag eines Vertragsportfo lios wird ei ne Drohverlust-
rückstellung gebildet. Zum Bilanzstichtag wurden entsprechend Drohverlustrückstellun-
gen von insgesamt 15,3 Mio. EUR gebildet.
Latente Steuern werden für zeit liche, sich in Zukunft voraussichtlich umkehrende Diffe-
renzen zwi schen den handels- und steue rrechtlichen B ilanzansätzen geb ildet (§ 274
HGB). Im Rahmen des Organschaft sverhältnisses mit der Stadtnetze Münster (Organ-
gesellschaft) werden diese einheitlich bei den Stadtwerken Münster ermittelt. Das Wahl-
recht zum Ansatz aktiver latenter Steuern wird nicht ausgeübt.
Anlage 4
Seite 6
2. A ngaben zu Posten der Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage gezeigt. Abweichend zu den
Vorjahren werden nur noch die im laufenden Jahr erhaltenen Zuschüsse gesondert aus-
gewiesen.
Die auf die Vermögensgegenstände der stromerzeugend en Bestandteile der GuD-An-
lage Standort HKW Hafen im Jahr 2013 vorgeno mmene außerplanmäßige Ab schrei-
bung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB in Höhe von 13,9 Mio. EUR wurde beibehalten.
Die Ausgliederung des Teilbetriebs Versorgungsnetze auf die Stadtnetze Münste r zum
01.01.2020 erfolgte gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Gesellschafterdar-
lehen. Mit der Gewährung der Gese llschaftsrechte erhöhte sich 2020 der B ilanzansatz
der Beteiligung an den Stadtnetzen auf 159,2 Mio. EUR.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 haben die Stadtwerke Münster ihren Anteil an der West-
fälischen Fernwärmeversorgung von 50 % durch Erwerb der Geschäftsanteile der Stadt-
werke Dinslaken auf 100 % erhöht. Zum gleichen Stichtag wurde die Westfälische Fern-
wärmeversorgung auf die Stadtwerke Münster ver schmolzen. Das Fernwärmenetz der
auf die Stadtwerke Münster ver schmolzenen Westfä lischen Fernwärmeversorgung
wurde sodann auf die Stadtnetze Münster ausgegliedert. Die beiden Umwandlungsvor-
gänge wurden im Juli bzw. September 2023 in das Han delsregister eingetragen. Der
Bilanzansatz der Beteiligung an den Stadtnetzen erhöhte sich auf 163,6 Mio. EUR.
Die Verschmelzung der Westfälischen Fernwärme wird jeweils mit den historischen An-
schaffungs- und Herstellungskosten (28.080.793,75 EUR) sowie kumu lierten Abschrei-
bungen (20.631.009,69 EUR) im Anlagenspiegel unter den jeweiligen Zugängen ausge-
wiesen. Dies betrifft bei den Zugängen mit 13.267,63 EUR die immateriellen Vermögens-
gegenstände, mit 486.442,04 EUR die Grundstücke und Bauten, mit 22.771.148,52 EUR
die Verteilungsanlagen, mit 2.422.402,41 EUR die technischen Anlagen und Maschinen
und mit 206.646,83 EUR die Betriebs- und Geschä ftsausstattung. Daneben wurden im
Rahmen der Übertragung auch Anlagen im Bau in Höhe von 2.180.886,32 EUR über-
nommen. Bei den Abschreibungen betrifft dies mit 7.203,63 EUR die immateriellen Ver-
mögensgegenstände, mit 282.663,30 EUR die Grundstü cke und Bauten, mit
18.160.418,52 EUR die Verteilungsanlagen, mit 2.006.574,41 EUR die technischen An-
lagen und Maschinen und mit 174.149,83 EUR die Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Der von der Stadtwerke Münster ausgegliederte und auf die Stadtnetze Münster GmbH
übertragene Teil des Wärmenetzes der Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH wird
jeweils mit historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten (23.235.016,83 EUR) so-
wie kumulierten Abschreibungen (18.157.720,70 EUR) im Anlagenspiegel unter den je-
weiligen Abgängen ausgewiesen. Dies betrifft bei den Abgängen mit 3.672,60 EUR die
immateriellen Vermögensgegenstände, mit 111.935,19 EUR die Grundstücke und Bau-
ten, mit 21.809.447,29 EUR die Verte ilungsanlagen, mit 513.578,30 EUR die techni-
schen Anlagen und Maschinen und mit 117.430,79 EUR di e Betriebs- und Ge schäfts-
ausstattung. Daneben wurden im Rahmen der Übertragung auch Anlagen im Bau in
Höhe von 678.952,66 E UR übertragen. Bei den Ab schreibungen betrifft dies mit
2.633,60 EUR die i mmateriellen Vermögensgegenstände, mit 79.884,72 EUR die
Grundstücke und Bauten, mit 17.486.918,29 EUR die Verte ilungsanlagen, mit
480.759,30 EUR die technischen Anlagen und Maschinen und mit 107.524,79 EUR die
Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Anlage 4
Seite 7
Die Anteile an verbundenen Unternehmen erhöhten sich, insbesondere aus der Einlage
eines Teils des Glasfasernetzes in die Glasfaser Münster GmbH & Co. KG (5 Mio. EUR)
sowie aus Kapitaleinlagen in die vorgenannte Gese llschaft, die unter an derem der Fi-
nanzierung des weiteren Glasfaserausbaus dienen (19 ,4 Mio. EUR). Gegenläufig wirkt
sich der Verkauf von 30 % der Ante ile an der Glasfaser M ünster GmbH & Co. KG aus
(1,6 Mio. EUR).
Die auf die Beteiligung an der Westfälischen Bauindustrie, Münster, vorgenommene au-
ßerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB im Jahr 2022 in Höhe von
7.441 TEUR wird beibehalten. Bei der Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt,
(WLE), wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 297 TEUR vorgenom-
men. In die Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, (FMO) wurde eine Einlage in
Höhe von 3.587 TE UR geleistet. Auf die Bete iligung wurde eine außerplanmäßige Ab-
schreibung in gleicher Höhe vorgenommen. In Höhe der auße rplanmäßigen Abschrei-
bung der Kapitaleinlage in den FMO beziehungsweise in die WLE hat die Stadt Münster
im Berichtsjahr jeweils eine belastungsausgleichende Einzahlung in die Kapitalrücklage
der Stadtwerke Münster geleistet.
Der FMO erhielt aufgrund eines von seinen Gese llschaftern in 2014 beschlossenen Fi-
nanzierungskonzepts im Dezember 2015 ein Darlehen in Höhe von 5.890 TEUR. Im Jahr
2021 sowie 2022 erhielt der FMO auf Grundlage des s o genannten Finanzierungskon-
zepts 2.0 jewe ils ein weiteres Darl ehen in Höhe von 2.511 TE UR. Zudem erhielt der
FMO im Jahr 2023 die dritte Tranche aus dem so genannten Finanzierungskonzept 2.0
in Höhe von 2.511 TEUR. Die Darlehen weisen vertrag lich vereinbarte, marktgerechte
Zins- und T ilgungsregelungen auf. Bis zur Corona-Pandemie zeigte sich eine positive
Entwicklung des FMO. Die Corona-bedingten Unterstützungsmaß nahmen in Form von
Eigenkapitalzuführungen zugunsten des FMO sichern die Werthaltigkeit der Darlehen in
der aktuellen Lage.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betragen 53.666 TEUR und bestehen
aus einem Gese llschafterdarlehen gegenüber den Stadtnetzen Münster in Höhe von
52.212 TEUR und dem Bürgerwindpark Löningen in Höhe von 1.454 TEUR.
Die nicht abgerechneten Aufträge an Dritte (unferti ge Leistungen) in Höhe von
1.367 TEUR (im Vorjahr 1.444 TEUR) werden unter den Vorräten bilanziert.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i st auch der abgegrenzte
Verbrauch der Kunden der Energie- und Wa sserversorgung zwi schen Ablese- und
Bilanzstichtag enthalten, der mit den aufgelaufenen Abschlagszahlungen saldiert wurde.
Die Forderungen gegen den Gesellschafter enthalten hauptsächlich (abgegrenzte) Ener-
gie- und Wasserlieferungen, die mit Abschlagszahlungen verrechnet wurden.
Den Forderungen gegen verbundene Unternehmen liegen im Wesentlichen an die Stadt-
netze Münster ausgereichte Liquiditätshilfen, Energie- und Wasserlieferungen sowie die
Gewinnübernahme der Stadtnetze Münster zu Grunde. D ie Forderungen gegen Unter-
nehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen hauptsächlich Energie-
und Wasserlieferungen sowie Kostenerstattungen. Die Forderungen und Verbindlichkei-
ten wurden soweit zulässig zum Bilanzausweis zusammengefasst.
Anlage 4
Seite 8
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten als wesentliche Posten Forderungen
aus Energiepreisbremsen in Höhe von 15.896 TEUR (vo r der Berücksichtigung pau-
schaler, noch nicht jahresendabgerechneter Abschlag ssenkungen), aus der Erstattung
von Strom- und Energiesteuern in Höhe von 8.533 TEU R sowie noch nicht abziehbare
Vorsteuer in Höhe von 6.093 TEUR.
Zur Absicherung von Bürgschaften wurden Festgelder in Höhe von 0,79 Mio. EUR ver-
pfändet. Diese sind daher entsprechend ihrer Fristigkeit unter den sonstigen Ausleihun-
gen ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 51,2 Mio. EUR.
Der Kapitalrücklage sind aus Gesellschaftermitteln 3,9 Mio. EUR zugeführt worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge schäftsjahr 2023 weist einen Jahresüber-
schuss von 11,2 Mio. E UR aus. Nach Einste llung in die anderen Gewinnrü cklagen in
Höhe von 4,7 Mio. EUR ergibt sich ein Bilanzgewinn von 6,5 Mio. EUR.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Rückstel-
lung für Pensionsverpflichtungen einschließlich KVW (45,0 Mio. EUR) und Rückstellun-
gen für Deputatverpflichtungen (7,9 Mio. EUR). Der Unter schiedsbetrag zwischen dem
Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durch schnittlichen Marktzinssatzes der
vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durch-
schnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre be trägt insgesamt
1,8 Mio. EUR. Der Betrag ist zur Ausschüttung gesperrt. Es steht genügend frei verfüg-
bares Eigenkapital zur Ausschüttung zur Verfügung.
Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf Rückstellungen für Drohver-
luste (15,3 Mio. EUR), Zuschussrückzahlungen (5,0 Mio. EUR), Altlastenverpflichtungen
(5,0 Mio. EUR), die (mit Abschlagszahlungen saldierten) ungewissen Verbindlichkeiten
des Verkehrsbetriebs aus der Einnahmeaufteilung (4,2 Mio. EUR), Leistungszulagen für
Angestellte (2,6 Mio. EUR), Rü ckbauverpflichtungen (1,6 Mio. EUR), Gleitzeitguthaben
(1,1 Mio. EUR), Ableseverpflichtungen (1,1 Mio. EUR), für den Kauf von Emissionsrech-
ten (1,0 Mio. EUR) und die ATZ-Rückstellung (1,0 Mio. EUR). Zur Absicherung der An-
sprüche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund der Vereinbarung zur Altersteil-
zeit wurde eine Bürgschaft abgeschlossen.
Die Verbi ndlichkeiten gegenüber Genu ssrechtsinhabern bestehen in Höhe von
1.100 TEUR (im Vorjahr 1.250 TEUR). Die Genussrechte wurden zur Finanzierung von
Photovoltaikanlagen ausgegeben. Das gezeichnete Kap ital wird ab dem Tag der Ein-
zahlung in Abhängigkeit vom Stromertrag verzinst. Es handelt sich um folgende Projekte:
Weicon in Münster, Inbetriebnahme 2010 50 TEUR
Deponie Coerde in Münster, Inbetriebnahme 2010 1.05 0 TEUR
Summe 1.100 TEUR
Anlage 4
Seite 9
Die Verbi ndlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren unter and erem aus dem
zur Finanzierung der Strategie 2020 aufgenommenen Schuldscheindarlehen, deren Er-
füllungsbetrag zum Bilanzstichtag 28,0 Mio. EUR beträgt. Für die Finanzierung der Stra-
tegie 2030 wurden neue Namens schuldverschreibungen und Schuld scheindarlehen in
Höhe von 115,0 Mio. EUR aufgenommen. Die letzte Tranche wurde in 2022 in Höhe von
15,0 Mio. EUR ausgezahlt. Insgesamt beträgt die Restschuld der langfristigen Darlehen
zum 31.12.2023 143,0 Mio. EUR.
Durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten bestehen in
Höhe von 9.729 TEUR. Davon entfallen 1.116 TEUR auf eine Grundschuld zur Besiche-
rung von Verbind lichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie 8.613 TE UR auf
Sicherungsübereignungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Mit einer In-
anspruchnahme ist nicht zu rechnen.
Zur preislichen Absicherung von Dieselbezügen im Bereich ÖPNV wurden Swaps abge-
schlossen.
Zur Zinsabsicherung von variabel verzins lichen Darlehen werden folgende Zin sswaps
eingesetzt. Hierfür wurden Mikro-Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet.
Nr. Produkt Laufzeit Betrag in TEUR Marktwert in TEUR
1. Zin sswap 22.11.13 - 22.11.24 3.000 32
2. Zin sswap 22.10.17 - 22.10.27 2.550 -
3. Zin sswap 30.03.12 - 30.12.26 5.300 9
4. Zin sswap 01.09.17 - 30.06.37 6.800 308
Die Grundge schäfte (Darl ehen) und die Sicherungsge schäfte (Zinsswaps) weisen
neben der Betragsidentität auch die gleiche Laufzei t auf. Nach bankinternen Berech-
nungsmodellen beträgt der Marktwert der Zinsswaps per 31.12.2023 343 TEUR.
Die Verbi ndlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfa llen hauptsäch lich auf
Strom- und Gasbezugsrechnungen in Höhe von 62.473 TEUR, Kosten für die Errichtung
einer PV-Anlagen im Solarpark „Rotenburg“ in Höhe v on 7.834 TEUR sowie für Ab-
schlagszahlungen für bezogene Leistungen in Höhe von 1.675 TEUR.
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betreffen im Wesentlichen zwei ge-
währte Nachrangdarlehen der Stadt Münster in Höhe von insgesamt 30,0 Mio. EUR so-
wie Verbindlichkeiten aus Überzahlungen von Jahresverbrauchsabrechnungen in Höhe
von 164 TEUR. Forderungen wurden sofern zulässig verrechnet.
Die Verbind lichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich auf
2.008 TEUR erhöht. Es erfolgte eine Aufrechnung aus Forderungen und Verbindlichkei-
ten aus Netzentgelten.
Die Verbind lichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Bete iligungsverhältnis
besteht, betreffen insbesondere IT-Dienstleistungen.
Für Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:
Anlage 4
Seite 10
31.12.2023
Bilanz
TEUR
bis 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
> 5 Jahre
TEUR
Genussscheinkapital 1.100 150 750 200
Verbindlichkeiten ge genüber
Kreditinstituten
230.170
83.205
20.462
126.503
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
86.158
85.789
280
89
Verbindlichkeiten gegenüber
dem Gesellschafter
30.387 387
-
30.000
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
2.007 2.007
-
-
Verbindlichkeiten ge genüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
1.716
1.716
-
-
Sonstige Verbindlichkeiten 28.021 27.196 - 825
Summe 379.559 200.450 21.492 157.617
Anlage 4
Seite 11
31.12.2022
Bilanz
TEUR
bis 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
> 5 Jahre
TEUR
Genussscheinkapital 1.250 150 750 350
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
169.473
5.772
24.417
139.284
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
52.314
51.801
420
93
Verbindlichkeiten gegenüber
dem Gesellschafter
30.534 534
-
30.000
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
173
173
-
-
Verbindlichkeiten ge genüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
1.096
1.096
-
-
Sonstige Verbindlichkeiten 21.695 21.296 - 399
Summe 276.535 80.822 25.587 170.126
Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen auf erhaltene und noch nicht
abgerechnete Zuschüsse für Investitionen (11,2 Mio. EUR, Vorjahr 7,5 Mio. EUR), Rück-
zahlungsverpflichtungen der Vorauszahlungen der Energiepreisbremse (5,7 Mio. EUR),
Guthaben aus Jahresverbrauchsabrechnungen (4,3 Mio. E UR, Vorjahr 6,1 Mio. EUR),
auf Steuern (3,4 Mio. EUR; Vorjahr 4,2 Mio. EUR) und auf Rückzahlungsverpflichtungen
aus dem Label Grüner Strom (1,7 Mio. EUR; Vorjahr 1,7 Mio. EUR).
Der passivische Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesent lichen Telekom-
munikationsmieten in Höhe von 0,9 Mio. EUR, Vorau szahlungen für das goCARD-Abo
in Höhe von 0,4 Mio. EUR und Mietvorauszahlungen in Höhe von 0,3 Mio. EUR.
Es besteht ein nicht bilanzierter Überhang aktiver latenter Steuern, denen insbesondere
Bewertungsunterschiede bei Rü ckstellungen für Pensionen und ähn liche Verpflichtun-
gen und den sonstigen Rückstellungen zugrunde liegen. Diesen stehen passive latente
Steuern, insbesondere aus Bewertungsunter schieden beim Sachanlagevermögen, ge-
genüber. Bewertungsunterschiede der ertragsteuerlichen Organgesellschaft Stadtnetze
Münster werden bei der Ermittlung einbezogen. Der b etriebsindividuelle Steuersatz be-
trägt 31,9 %.
Anlage 4
Seite 12
Die nachfolgende Übersicht stellt die Bewertungsdifferenzen und die daraus resultieren-
den latenten Steuern dar:
Latente Steuern zum 31.12.2023 (in E UR)
Wertansatz- Steuer- Latente
differenzen satz Steuern
Aktive latente Steuern
Immaterielle Vermögensgegenstände 16.616 31,9% 5.305
Finanzanlagen
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 4.328.828 31,9% 1.381.978
Beteiligungen an Personengesell schaften 6.850.457 15,8% 1.084.085
Umlaufvermögen 3.964.000 31,9% 1.265.507
Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen 61.674.204 31,9% 19.689.490
Sonstige Rückstellungen 28.609.858 31,9% 9.133.697
Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten 1.634.167 31,9% 521.708
Rechnungsabgrenzungsposten 15.955.910 31,9% 5.093.924
Zwischensumme 123.034.040 38.175.694
Verlustvortrag (Körperschaftsteuer) 0 15,8% 0
Verlustvortrag (Gewerbesteuer) 0 16,1% 0
Summe aktiver latenter Steuern 123.034.040 38.175.694
Passive latente Steuern
Sachanlagen -32.073.346 31,9% -10.239.416
Sonderposten mit Rücklageanteil -1.750.167 31,9% -558.741
Summe passiver latenter Steuern - 33.823.513 -10.798.157
Überhang aktiver latenter Steuern 22.061.459
3. A ngaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse werden vorrangig im Einzugsgebiet von Münster erwirtschaftet. Sie wer-
den vermindert um die darin enthaltene Strom- und Erdgassteuer ausgewiesen und betra-
gen im Berichtsjahr 1.030.006 TEUR. Davon en tfallen (unter Berücksichtigung von Instal-
lationsleistungen und sonstigen Nebenge schäften der Sparten) 466.291 TE UR auf die
Stromversorgung, 319.924 TEUR auf die Gasversorgung, 125.514 TEUR auf die Wärme-
versorgung, 39.244 TEUR auf den Verkehrsbetrieb 38. 677 TEUR auf die Wa sserversor-
gung und 40.356 TEUR auf die übrigen Aktivitäten.
Die aktivierten Eigenleistungen betragen 0,1 Mio. E UR (Vorj ahr: 0,4 Mio. EUR) und
beinhalten insbesondere die Leistungen zum Ausbau des Breitbandnetzes.
Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit 19,4 Mio. EUR um 2,8 Mio. EUR unter dem
Vorjahr. Sie enthalten im Wesent lichen Schadenersatzleistungen (7,9 Mio. E UR), insbe-
sondere aus dem ÖPNV-Re ttungsschirm, Erträ ge aus dem Verkauf von Bete iligungen
(3,8 Mio. E UR), Erträge aus Ab schlagszahlungen zum Stadthaus 4 (1,9 Mio. E UR) und
Erträge aus Brennstoffemissionshandelszertifikaten (0,4 Mio. EUR).
Anlage 4
Seite 13
Zudem bestehen periodenfremde Erträge aus der Auflös ung von Rü ckstellungen
(1,9 Mio. EUR) und aus Strom- und Erdgassteuerentlastungsanträgen (0,1 Mio. EUR).
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sind im We-
sentlichen geprägt durch Bezugsaufwendungen für Energie- u nd Wa sserlieferungen
(653.486 TEUR), dem Verbrauch von BEHG-Zertifikaten (9.910 TE UR) und Kosten für
Treibstoffe (2.766 Mio. EUR), insbesondere für Benzin und Diesel.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen hauptsächlich die an die Stadtnetze
Münster und fremde Netzbetreiber abgeführten Netzen tgelte (162.592 TEUR), Bau- und
Betriebsleistungen der Stadtnetze Münster (3.645 TE UR) sowie bezogene Leistungen für
die Planung des Stadthauses (1.743 TEUR).
Periodenfremde Bezugsaufwendungen für Energie- und Wa sserlieferungen betragen
124 TEUR und sind im Betrag von 653.486 TEUR enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen IT-Dienstleistungen
(8,7 Mio. EUR), Konzessionsabgaben (5,9 Mio. E UR), Wartung und Pflege von Software
(5,5 Mio. EUR), Provisionen (4,8 Mio. EUR), Werbe- und Inserationskosten (3,8 Mio. EUR),
Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten (3,2 Mio. EUR), Porto, Fernsprechgebühren und
Frachten (2,1 Mio. EUR) und Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen (1,6 Mio. EUR)
Der Zinsaufwand besteht großenteils aus Zinsen für Fremddarlehen (5.826 TEUR; Vorjahr:
4.069 TEUR) und wurde des Weiteren durch Aufzinsung von Rü ckstellungen
gemäß § 277 Abs. 5 HGB in Höhe von 1.009 TEUR (Vorjahr: 926 TEUR) belastet. Letztere
entfallen im Wesent lichen auf Rü ckstellung Unterde ckung KVW ( 758 TEUR; Vorjahr:
702 TEUR), Rückstellungen für Deputate (139 TEUR; Vorjahr: 142 TEUR), P ensionsrück-
stellungen (44 TE UR; Vorjahr: 48 TEUR) und Rü ckstellungen für Personalmaßnahmen
(43 TEUR; Vorjahr 5 TEUR).
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen in
Höhe von 3.883 TEUR. Diese betreffen die Wertberichtigungen der Beteiligungen am Flug-
hafen Münster Osnabrü ck (3. 587 TEUR) sowie der Wes tfälischen Landeseisenbahn
(297 TEUR).
Die sonstigen Steuern in Höhe von 952 TEUR (Vorjahr 1.816 TEUR) entfallen im Wesent-
lichen auf Erdgassteuer (507 TEUR; Vorjahr 683 TEUR), Grundsteuer (349 TEUR; Vorjahr
410 TEUR), sowie Stromsteuer (90 TEUR; Vorjahr 101 TEUR). Im Vorjahr war zudem noch
352 TEUR Grunderwerbsteuer enthalten.
III. A ngaben zum Jahresergebnis
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschä ftsjahr 2023 weist einen Jahresüber-
schuss von 11,2 Mio. E UR aus. Unter Anrechnung der Einste llung in die anderen
Gewinnrücklagen von 4,7 Mio. EUR ergibt sich ein Bilanzgewinn von 6,5 Mio. EUR.
Anlage 4
Seite 14
IV. Ergänze nde Angaben
1. Ha ftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2023 bestehen keine (Vorjahr drei) Bür gschaften mehr zugunsten
der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven. Der FMO wurde aufgrund eines
von den Gese llschaftern in 2014 be schlossenen Finanzierung skonzepts durch Erhö-
hung des Eigenkapitals und durch Gesellschafterdarlehen in seiner Finanzkraft gestärkt.
Von den bürgschaftsgesicherten Darlehen wurden su kzessive einzelne Darlehen pl an-
mäßig abgelöst.
Des Weiteren bestehen drei Bürgschaften zugunsten d er Westfälischen Landes-Eisen-
bahn GmbH, Lippstadt, mit einer Bürgschaft svaluta zum B ilanzstichtag in H öhe von
481 TEUR (Vorjahr: 535 TEUR) für drei Darlehen. Die Westfälische Landes-Eisenbahn
GmbH, Lippstadt, hat 2014 ein Darlehen über 2.700 TEUR mit einer Laufzeit von 15 Jah-
ren, im Jahr 2015 ein Darlehen über 2.000 TEUR mit einer Laufzeit von 20 Jahren und
im Jahr 2018 ein weiteres Darlehen über 1.300 TE UR mit einer Laufzeit von 20 Jahren
aufgenommen. Diese Darlehen werden durch die drei Hauptgesellschafter Kreis Waren-
dorf, Kreis Soest und Stadtwerke Münster verbürgt. Aufgrund eines Ergebnisübernah-
mevertrages ist das Risiko einer Inanspruchnahme nahezu auszuschließen.
Die Verpf lichtungen aus Beste llungen für Investitionen be liefen sich zum 31. Dezem-
ber 2023 auf 18,7 Mio. EUR. Aus Leasing-Verträgen m it einer Laufzeit zwischen einem
und fünf Jahren resultieren jährliche Verpflichtungen von 573 TEUR.
Zur Absicherung von Lieferverpf lichtungen aus bestehenden Verträgen mit Sonderver-
trags- und Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind in verantwortungsvoller unterneh-
merischer Risikovorsorge in die Zukunft gerichtete Verträge über den Bezug von Energie
im Wert von 808,7 Mio. EUR geschlossen worden.
2. Zusammensetzung der Organe, Aufwendungen für Organe
Die Geschäftsführung besteht aus:
Sebastian Jurczyk
Frank Gäfgen
Die Geschäftsführer übten und üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus.
Anlage 4
Seite 15
Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern:
Walter von Göwels
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Ratsherr
Selbst. Versicherungsfachmann
Maria Winkel
Bürgermeisterin
Erste stellvertretende Vorsitzende
Kauffrau in der Grundstücks-
und Wohnungswirtschaft
Guido Gringel
Arbeitnehmervertreter
Abteilungsleiter Einkauf
(bis 29.05.2023)
Anneliese Szcepanek
Arbeitnehmervertreterin
Kaufmännische Angestellte
Wayne Pike
Arbeitnehmervertreter
Busfahrer
Sylvia Rietenberg
Ratsfrau
Sozialarbeiterin
Sebastian Birkhahn
Arbeitnehmervertreter
(ab 30.05.2023)
Steffen Grimm
Arbeitnehmervertreter
(ab 30.05.2023)
Cornelia Reher
Arbeitnehmervertreterin
(ab 30.05.2023)
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Dr. Robin Korte
Ratsherr
Lebensmittelchemiker
Dr. Ulrich Möllenhoff
Ratsherr
Fachanwalt für Steuerrecht
Astrid Bühl
Ratsfrau
Schulleiterin
Jörg Berens
Ratsherr
Social Media Manager
Dominic Röhricht
2. Stellvertretender Vorsitzender
Arbeitnehmervertreter
Freigestelltes Betriebsratsmitglied
Marcus Vorholt
Arbeitnehmervertreter
Verkehrsmeister
(bis 29.05.2023)
Ines Ludorf
Arbeitnehmervertreterin
Kaufmännische Angestellte
(bis 29.05.2023)
Hugo Hölken
Sachkundiger Bürger
Landwirt und Kaufmann
Carsten Peters
Ratsherr
Geschäftsführer GEW Münsterland
(bis 12.12.2023)
Ludger Steinmann
Ratsherr
Dipl.-Geograf,
Dipl.-Umweltwissenschaftler
(bis 12.12.2023)
Ulrich Thoden
Ratsherr
Lehrer am Berufskolleg
Andrea Blome
Ratsfrau
Journalistin
(ab 13.12.2023)
Matthias Glomb
Ratsherr
Lehramtsreferendar
(ab 13.12.2023)
Anlage 4
Seite 16
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen für das Berichtsjahr 783 TEUR und
setzten sich wie folgt zusammen:
Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen
TEUR TEUR
Festvergütung* 294 299**
Leistungsorientierte Vergütung 50 50
Arbeitgeberfinanzierte
Beiträge zur Altersversorgung 50 40
Gesamt 394 389
*inkl. geldwertem Vorteil
**inkl. Einmalzahlung in Höhe von 50 TEUR für übernommene Aufgaben aus 2022
Pensionsverpflichtungen für ehemalige Geschäftsführer und deren Hinterbliebenen be-
stehen in Höhe von 2.595 TEUR.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für die Te ilnahme an den Sitzungen ein Sit-
zungsgeld. Die Bezüge für den Aufsichtsrat betrugen insgesamt E UR 52,6 TEUR. Die
Bezüge setzen sich wie folgt zusammen:
Birkhahn, Sebastian 1,4 TEUR
Berens, Jörg 2,2 TEUR
Bühl, Astrid 2,4 TEUR
Gringel, Guido 1,0 TEUR
Grimm, Steffen 1,4 TEUR
Hugo, Hölken 2,4 TEUR
Korte, Robin 2,4 TEUR
Ludorf, Ines 1,0 TEUR
Möllenhoff, Ulrich 2,4 TEUR
Peters, Carsten 2,4 TEUR
Pike, Wayne 2,4 TEUR
Reher, Cornelia 1,4 TEUR
Rietenberg, Sylvia 2,4 TEUR
Röhricht, Dominic 4,8 TEUR
Szcepanek, Anneliese 2,4 TEUR
Steinmann, Ludger 2,4 TEUR
Thoden, Ulrich 2,4 TEUR
Von Göwels, Walter 9,6 TEUR
Vorholt, Marcus 1,0 TEUR
Winkel, Maria 4,8 TEUR
Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer können nach den in einer Betriebsvereinbarung
festgelegten Kriterien Darlehen erhalten. Arbeitnehmervertreterin und Arbeitnehmerver-
treter haben vor oder während ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrates aufgrund
dieser Betriebsvereinbarung Darlehen erhalten; deren Wert betrug zum 31 . Dezember
2023 TEUR 2,3 bei Zinssätzen von 0,5 % bis 2,5 %. Von dem bestehenden Darlehe n
wurde TEUR 1,1 getilgt. Lohn- und Gehaltsvorschüsse wurden nicht gewährt.
Anlage 4
Seite 17
3. Beleg schaft
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer im Geschäftsjahr
2023 beträgt 914 nach 885 im Vorjahr. Die Belegschaft bestand durchschnittlich aus 690
(Vorjahr 661) vollzeitbeschäftigten und 224 (Vorjahr: 223) teilzeitbeschäftigten Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern. Der Personalanstieg ist bedingt durch die Bewältigung der
Herausforderungen der Energiewende (Glasfaser, Verkehrswende, Wärmewende). Zu-
dem sind insbesondere im Wärmebereich frühzeitige Nachbesetzungen erforderlich, um
den Wissenstransfer zu gewährleisten. Die Trends Digita lisierung, Prozessentwicklung
und Transformation sowie Herausforderungen am Markt haben zudem im kaufmänni-
schen Bereich zu einem Personalanstieg geführt.
Die Gesellschaft ist Mitglied der KVW. Zweck der Anstalt ist es, den Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters- und
Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Gesellschaft hat sich bei Begründung der
Mitgliedschaft verpflichtet, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu versichern, die
nach dem Tarifvertrag über die Versorgung der Arbei tnehmerinnen und Arbeitnehmer
kommunaler Verwaltungen und Betriebe (Vers. TV-G) zu versichern sind. Der derzeitige
Umlagesatz beträgt 4,5 % + 3,25 % Sanierungsgeld und wird von der Gesellschaft allein
getragen.
4. A ngaben gemäß § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Von der Stadtnetze Münster wurden folgende wesent liche Leistungen bezogen: Netz-
entgelte 124.637 TEUR, Bau- und Betriebsleistungen 22.584 TE UR, Mi ndermengen
Strom/Gas 16.189 TEUR und Wasserlieferungen 9.883 TEUR; an die Stadtnetze Müns-
ter wurden im Wesent lichen folgende Leistungen abgerechnet: Net zverluste
20.211 TEUR, Mehrmengen Strom/Gas 16.649 TEUR, Dienstleistungen im Rahmen der
Servicevereinbarungen 15.401 TEUR, Stromeinspeisung und KWK-Vergütung dezent-
raler Anlagen 4.339 TEUR, Miete Betriebsgrundstü cke 4.244 TEUR, Energiebezug der
Netze 3.495 TEUR, Entgelt für dezentrale Einspeisung 1.769 TEUR sowie Bau- und Be-
triebsleistungen 867 TEUR.
5. H onorar des Abschlussprüfers
Das Honorar des Ab schlussprüfers wird im A nhang zum Konzernab schluss der Stadt-
werke Münster genannt. Auf eine Angabe wird hier daher nach § 285 Nr. 17 HGB ver -
zichtet.
6. Geschäfte mit nahestehe nden Personen, die nicht zu marktüblichen
Bedingungen zustande gekommen sind
Im Geschäftsjahr 2023 wurden weiterhin keine Geschäfte mit nahestehenden Personen
abgeschlossen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind.
Anlage 4
Seite 18
7. Ei nbeziehung in Konzernabschluss
Der Jahresab schluss der Gese llschaft wird in d en Konzernab schluss der St adtwerke
Münster, Münster, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Der Kon-
zernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister ver-
öffentlicht. Der K onzernabschluss der Gesellschaft wird ferner in den NKF-Gesamtab-
schluss der Stadt Münster einbezogen.
8. Nachtragsbericht
Nach Ende des Geschäftsjahres 2023 sind bis heute keine Ereignisse von wesentlicher
Bedeutung für die Gesellschaft eingetreten.
Münster, den 13. Mai 2024
Stadtwerke Münster GmbH
............................................. .................... .........................
Sebastian Jurczyk Fr ank Gäfgen
(Geschäftsführer Energie) (Geschäftsführer Mob ilität)
Anlage 1 zum Anhang
Stand am Zugänge* Abgänge** Umbuchungen Zuschüsse Stand am Stand am Zugänge*** Abgänge**** Stand am Stand am Stand am
01.01.2023 31.12.2023 01.01.2023 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022
€ € € € € € € € € € €
I.
Entgeltlich erworbene Konzessionen, 45.075.696,24 907.517,86 4.416,43 1.063.745,65 47.042.543,32 39.665.612,24 pA 2.044.819,97 3.377,43 41.717.846,36 5.324.696,96 5.410.084,00
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche gA 10.791,58
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
II.
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 164.325.560,68 2.909.472,91 112.522,58 28.574,90 167.151.085,91 123.133.823,04 pA 3.149.640,57 80.051,12 126.203.412,49 40.947.673,42 41.191.737,64
und Bauten, einschließlich der Bauten
auf fremden Grundstücken
2. Verteilungsanlagen 7.319.204,77 23.149.225,97 22.661.570,43 465.861,24 50.938,00 8.221.783,55 4.335.235,77 pA 18.517.360,21 18.120.409,43 4.732.630,55 3.489.153,00 2.983.969,00
gA 444,00
3. Glasfaseranlagen 24.103.637,82 1.837.391,96 3.292.282,85 1.003.724,57 23.652.471,50 2.073.879,82 pA 1.217.026,53 123.925,85 3.166.980,50 20.485.491,00 22.029.758,00
4. Sonstige technische Anlagen und 189.332.020,77 6.657.976,05 2.267.192,08 3.143.912,59 581.789,20 196.284.928,13 155.657.937,77 pA 6.077.112,72 2.118.802,36 159.616.248,13 36.668.680,00 33.674.083,00
Maschinen
5. Fahrzeuge für Personenverkehr 28.185.728,59 23.868.447,59 5.881.135,46 2.777.907,37 13.364.728,00 35.586.220,09 15.736.237,59 pA 2.493.424,96 5.266.171,46 12.963.491,09 22.622.729,00 12.449.491,00
6. Andere Anlagen, Betriebs- und 41.313.175,50 1.422.246,69 307.408,11 282.079,14 312.755,00 42.397.338,22 32.770.839,63 pA 1.920.886,91 297.502,11 34.433.663,35 7.963.674,87 8.542.335,87
Geschäftsausstattung gA 39.438,92
7. Geleistete Anzahlungen und 21.439.536,93 27.711.063,24 2.482.125,69 8.765.805,46 - 37.902.669,02 - - 37.902.669,02 21.439.536,93
Anlagen im Bau
Summe II. 476.018.865,06 87.555.824,41 37.004.237,20 1.063.745,65 - 14.310.210,20 511.196.496,42 333.707.953,62 33.415.334,82 26.006.862,33 341.116.426,11 170.080.070,31 142.310.911,44
Summe I. und II. 521.094.561,30 88.463.342,27 37.008.653,63 - 14.310.210,20 558.239.039,74 373.373.565,86 35.470.946,37 26.010.239,76 382.834.272,47 175.404.767,27 147.720.995,44
III.
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 193.260.400,05 28.679.182,61 1.575.130,94 220.364.451,72 7.440.638,51 apA 7.440.638,51 212.923.813,21 185.819.761,54
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 57.129.086,00 - 3.462.691,16 53.666.394,84 53.666.394,84 57.129.086,00
3. Beteiligungen 76.286.616,93 8.602.088,02 5.285.730,14 79.602.974,81 68.153.216,20 apA 3.883.456,02 72.036.672,22 7.566.302,59 8.133.400,73
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen 9.641.399,58 2.510.708,21 1.552.242,11 10.599.865,68 10.599.865,68 9.641.399,58
ein Beteiligungsverhältnis besteht
5. Sonstige Auslei hungen 1.010.766,54 210.000,00 45.044,99 1.175.721,55 1.175.721,55 1. 010.766,54
Summe Finanzanlage 337.328.269,10 40.001.978,84 11.920.839,34 - - 365.409.408,60 75.593.854,71 3.883.456,02 - 79.477.310,73 285.932.097,87 261.734.414,39
G e s a m t 858.422.830,40 128.465.321,11 48.929.492,97 - 14.310.210,20 923.648.448,34 448.967.420,57 39.354.402,39 26.010.239,76 462.311.583,20 461.336.865,14 409.455.409,83
pA 35.420.271,87
Erläuterung der Abkürzungen: apA 3.883.456,02
gA 50.674,50
pA = planmäßige Abschreibungen
gA = geringwertige Anlagegüter/Vollabschreibung gemäß § 6 Abs. 2 EStG
apA = außerplanmäßige Abschreibungen
*enthalten Zugänge aus der Verschmelzung Westfälischer Fernwärme 28.080.793,75 €
**enthalten Abgänge aus der Verschmelzung Westfälischer Fernwärme an die Stadtnetze Münster 23.235.016,83 €
***enthalten Zugänge aus der Verschmelzung Westfälischer Fernwärme 20.631.009,69 €
****enthalten Abgänge aus der Verschmelzung Westfälischer Fernwärme an die Stadtnetze Münster 18.157.720,70 €
Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Abschreibungen / Wertberichtigungen Buchwerte
Finanzanlagen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Anlage 2 zum Anhang
Name und Sitz der Gesellschaft******
Höhe des Anteils am
Kapital am 31.12.2023
%
Eigenkapital am
31.12.2023
TEUR
Jahresergebnis 2023
TEUR
Bädermanagemen t Münster GmbH 100 89 ./. 38
Bauwerke Münster GmbH ***** 100 93 ./. 16
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co . KG 100 7.990 795
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH 100 37 1
FMO Flughafen Münster / Osnabrück GmbH *** 35 52.406 261
Glasfaser Münster GmbH & Co . KG 70 31.596 903
Glasfaser Münster Verwaltungs- GmbH 70 51 1
Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG *** 7,75 30.582 2.248
items managemen t GmbH*** 29 7. 367 2.424
Lokalradio Münster Betriebsgese llschaft mbH & Co. KG** 25 0 0
smart OPTIMO GmbH & Co. KG 32 9. 184 ./. 1.304
smart OPTIMO Verwalt ungs- GmbH 50 258 1
Stadtnetze Münster GmbH* 100 163.490 0
Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH **** 29 101 71
Tarifgemeinschaft Münsterland -Ruhr-Lippe GmbH**** 3,57 83 5
Westfälische Bauindustrie Münster mbH 99 30.443 1.513
Westfälische Landeseisenbahn GmbH **** 14,13 4.111 ./. 1.849
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH*/ **** 49,9 110 0
****** Die Wes tfälische Fernwärme GmbH wurde rückwirkend zum 01.01.2023 auf die Stadtwerke Münster und Stadtnetze Münster verschmolzen / Die
Beteiligung an der Nederlands-Duits Internet Exchange B.V. wurde zum 30.08.2023 verkauft
*****ehemals Verkehrsservice Münster GmbH; Verkauf der Gesellschaft an die Stadt Münster zum 01.01.2024
* Zwischen der Stadtwerke Münster und der hier genannten Gesellschaft besteht ein Gewinnabführungsvertrag, weshalb eine Betragsangabe beim
Jahresergebnis gemäß § 264 Abs. 2 S. HGB entfällt.
** Die Angabe des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses ist in Anwendung der Ausnahmeregelung gemäß § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB unterblieben.
*** vorläufiges Ergebnis (vor Prüfung / vor Gremienbeschluss)
**** 31. Dezember 2022
Anlage 5
Seite 1
Lagebericht der Stadtwerke Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2023 (01.01.-31.12.)
Grundlagen des Unternehmens
Die Stadtwerke Münster GmbH (Stadtwerke Münster) ist als 100-prozentige Tochter der
Stadt Münster in der Versorgung von Kundinnen und K unden mit Energie und Wasser, im
öffentlichen Personennahverkehr und weiteren kommunalen Dienstleistungen für Bürgerin-
nen und Bürger in Münster und der Region tätig. Zwe igniederlassungen außerhalb Müns-
ters bestehen nicht.
Die unternehmerische Tätigkeit der Stadtwerke Münster gliedert sich in die Geschäftsfelder
Energie- und Wasservertrieb, Energieerzeugung, Verkehr und Glasfaser. Das Ge schäfts-
feld Versor gungsnetze sowie die Wa ssergewinnung wird durch die Stadtnetze Münster
GmbH (Stadtnetze Münster) verantwortet, die eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der
Stadtwerke Münster ist. Das Geschäftsfeld Glasfaser befindet sich im Aufbau und wird zum
Teil durch die Glasfaser Münster GmbH & Co. KG verantwor tet, an der die Stadtwerke
Münster zu 70 % beteiligt sind.
Der Lagebericht stellt die Geschäftsfelder entsprechend den betrieb lichen Strukturen dar.
Die Stadtwerke Münster haben im Geschäftsjahr 2023 energiespezifische Dienstleistungen
für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung gegenüber dem verbun-
denen Netzbetreiber, Stadtnetze Münster, erbracht und stellen insofern einen Tätigkeitsab-
schluss nach § 6b Abs. 3 EnWG auf.
Im Laufe des Jahres 2020 haben die Stadtwerke Münst er eine umfassende Strategie ent-
wickelt, deren zeitliche Perspektive sich bis zum Jahr 2030 erstreckt und die fü r die lang-
fristige Ausgestaltung des Unternehmens in den näch sten Jahren maßgeb lich sein wird.
Die Kernelemente der Strategie werden im Prognosebericht dargestellt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Der Personalbestand stieg im Jahresdurchschnitt um 3,3 % au f 914 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter (im Vorjahr: 885 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Davon waren 690 (im Vorjahr:
661) in Vo llzeit und 224 (im Vorjahr: 223) in Teilzeit be schäftigt. Der Pers onalanstieg ist
bedingt durch die Herausforderungen der Energiewend e, Wärmewende, Verkehrswende
und dem Glasfaserausbau. Zudem sind mit B lick auf den demographischen Wandel früh-
zeitige Nachbesetzungen erforderlich, um den Wissenstransfer zu gewährleisten. Zum Jah-
resende 2023 befanden sich bei den Stadtwerken Münster 27 junge Menschen in der Aus-
bildung zu sechs verschiedenen Berufen.
Anlage 5
Seite 2
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Das Bruttoinl andsprodukt ist im Jahr 2023 nach ersten Berechnung en des statisti schen
Bundesamts preisbereinigt um 0,3 % gegenüber Vorjahr gesunken. Die Verbraucherpreise
haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022 erhöht.
Damit kam die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im Jahr 2023 ins Stocken.
Die rückläufigen aber immer noch hohen Preise dämpften die K onjunktur. Hinzu kamen
ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nach-
frage aus dem In- und Ausland. Die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch
im Corona-Jahr 2020 setzte sich nicht weiter fort.
Die Nettostromerzeugung sank laut Bundesnetzagentur um 12,9 % auf 44 9 TWh (2022:
507 TWh). Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms lag im J ahr 2023
bei 55,0 % (2022: 48,4 %). Den größten Beitrag dazu leisteten Windkraftanlagen – vor allem
an Land. On- und Offshore-Anlagen kamen gemeinsam auf einen Anteil von 31,1 %. Pho-
tovoltaik deckte 12,1 % ab.
Die Bundesnetzagentur hat erste Zahlen zum Zubau Er neuerbarer Energien im Jahr 2023
ermittelt. Die installierte Leistung von Erneuerbare-Energien-Anlagen stieg um 17 Gigawatt
auf eine Gesamtleistung von knapp 170 Gigawatt. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies
einer Steigerung von 12 Prozent. Hauptanteil an dieser Entwicklung haben die Energieträ-
ger Solar und Wind. Die Zubau-Leistung hat sich gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt.
Im Jahr 2023 hat Deutschland insgesamt 810 TWh Gas verbraucht. Damit sank der Ver-
brauch um 5 % im Vergleich zum Vorjahr (850 TWh). I m Vergleich zum Durchschnittsver-
brauch der Jahre 2018-2021 wurden insgesamt rund 17,5 % weniger Gas verbraucht.
Nach Berechnungen des Branchenverbands VDV waren 20 23 rund 9,5 M illiarden Fahr-
gäste in Deutschland mit Bussen und Bahnen unterweg s, rund 8 % mehr als im Vorjahr.
Damit hat sich die Nachfrage nach jahrelangen pande miebedingten Einbrüchen weiter er-
holt.
Das Vertriebs- und Versorgungsgebiet der Stadtwerke Münster ist stark vom Handels- und
Dienstleistungssektor sowie von Privatkundinnen und -kunden geprägt. Die konjunk turelle
Entwicklung wirkt sich daher grundsätzlich nur in begrenztem Maße auf die Geschäftsent-
wicklung aus. Lediglich der Absatz an unsere Geschäftskundinnen und -kunden zeigt eine
stärkere Abhängigkeit von der Konjunkturentwicklung.
Der Absatz von Gas und Wärme hängt in starkem Maße von der Witterung in der Heizpe-
riode ab. Einsparungen durch Kundinnen und Kunden i nfolge der gestiegenen Energie-
preise wirken sich in allen Versorgungssparten aus.
Anlage 5
Seite 3
Geschäftsverlauf
Im Geschäftsjahr 2023 wurde mit einem Jahresüberschuss von 11,2 Mio. EUR das Ziel des
Wirtschaftsplans übertroffen. Zu beachten ist, dass das Ergebnis eine außerplanmäßi ge
Belastung aus einer Eigenkapitalzuführung in Höhe von rd. 3,6 Mio. EUR an den Flughafen
Münster/Osnabrück (FMO) zur Kompensation der finanziellen Schäden infolge der Corona-
Pandemie beinhaltet. Die Zuführung war aufgrund der dauerha ften Verlustsituati on des
FMO auf Seiten der Stadtwerke Münster unmittelbar a bzuschreiben. Die Belastung wurde
aber durch eine betragsgleiche Zuführung in die Kap italrücklage der Stadtwerke Münster
durch die Gese llschafterin Stadt Münster liquiditätsmäßig ausgeg lichen. Ohne die Ab-
schreibung läge das bereinigte Ergebnis entsprechend höhe r. Durch aktives Kostenma-
nagement, durch die erfolgreiche Beantragung von Ausgleichsmitteln für den ÖPNV, durch
die intelligente Fahrweise und Vermarktung des Kraftwerks, aber auch durch eine risikoad-
justierte Beschaffungsstrategie konnten die Herausf orderungen im operativen Ge schäft,
insbesondere infolge der Entwi cklungen der Energiepreise, insgesamt sehr gut bewälti gt
werden.
Leistungsindikatoren
Folgende zentrale finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden zur Darstel-
lung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft herangezogen:
Finanzielle
Indikatoren
Ist
2023
Plan
2023
Relative
Veränderung
Jahresüberschuss 11,2 Mio. EUR 10,2 Mio. EUR + 9,8%
Umsatzerlöse 1.030,0 Mio. EUR 1.231,0 Mio. EUR - 16,3%
Investitionen* 46,1 Mio. EUR 51,7 Mio. EUR - 10,8%
* Investitionen in Sachanlagevermögen inkl. immaterieller Vermögensgegenstände abzgl. Zuschüsse
Nicht-finanzielle
Indikatoren
Ist
2023
Plan
2023
Relative
Veränderung
Stromabsatz 1.139 Mio. kWh 1.207 Mio. kWh - 5,6%
Erdgasabsatz 1.951 Mio. kWh 2.153 Mio. kWh - 9,4%
Wärmeabsatz 503 Mio. kWh 583 Mio. kWh - 13,7%
Wasserabsatz 16,4 Mio. m 3 17,3 Mio. m 3 - 5,2%
Stromerzeugung 347 Mio. kWh 366 Mio. kWh - 5,2%
Fahrgäste 30,6 Mio. 31,5 Mio.** -2,9%
** Gemäß VDV-Empfehlung umgerechneter Planwert
Anlage 5
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Die Umsatzerlöse lagen um 16,3 % unter dem Planansatz. Dieser Rückgang ist im Wesent-
lichen auf die gesunkenen Absatzmengen in Verbindung m it rückläufigen Energiepreisen
zurückzuführen. Im Strommarkt lagen die abgesetzten Mengen um 5,6 % unter der geplan-
ten Menge. Der gesunkene Absatz resultiert im Wesen tlichen aus der Veränderung des
Verbrauchsverhaltens der Kundinnen und Kunden infolge der Energi ekrise als auch aus
Kundenabgängen aufgrund des wieder einsetzenden Preiswettbewerbs.
Im Gasmarkt liegt die abgesetzte Menge um 9,4 % deut lich unter dem Plan für 2023. Der
geminderte Absatz resultiert im Wesent lichen aus der warmen Witterung sowie den Ein-
sparungen durch Kundinnen und Kunden infolge der En ergiekrise. Im Wärmemarkt ergab
sich, bei nahezu konstanter Kundenzahl, aus denselb en Gründen eine um 13,7 % niedri-
gere Absatzmenge.
Die abgesetzte Menge Wa sser liegt unterhalb der geplanten Menge, was auf einen sp ar-
samen Verbrauch durch Kundinnen und Kunden zurückzuführen ist.
Die Stromerzeugung der GuD-Anlage blieb hinter der für das Jahr 2023 angesetzten Plan-
menge zurück. Dies lag u. a. an der geringeren Wärmeabnahme von Kundinnen und Kun-
den. Hierdurch wird im Rahmen der Kuppelproduktion weniger Strom erzeugt. Darüber hin-
aus war die Stromproduktion zeitweise weniger wirtschaftlich als der Rückverkauf von Gas-
mengen.
Vor dem Hintergrund eines geänderten Mobilitätsverhaltens hat der Branchenverband VDV
seine Empfehlungen für die statistische Hochrechnung der Fahrgäste mit Zeitkarten (Abos)
angepasst. Die bisherige Empf ehlung aus dem Jahr 2012 b ildet die Fahrkartennutzung
nicht mehr ab. Die neue Empfehlung basiert auf bund esweiter Markforschung und beglei-
tendem Mob ilitätstracking. Nach A npassung der statisti schen Nutzungshäufigkeiten für
Abokunden (u. a. Jobtickets, Semesterti ckets), die nicht mehr t äglich zur Ar beit ins Büro
oder zur Uni pendeln, haben sich die rechneri schen Fahrgastzahlen entsprechend ve rrin-
gert. Bei Jobtickets wird eine statistische Verringerung der Nutzungshäufigkeit von 65,7 %,
bei Semestertickets eine Verringerung von 50 % empfohlen. Wegen der methodischen Um-
stellung liegt für das Jahr 2023 kein originärer Planansatz vo r. Bei Umrechnung des Plan-
ansatzes auf die umgeste llte Met hodik ergibt sich eine Unter schreitung des Plans um
2,9 %. Neben der Methodik führte auch die zeitweise Reduzierung des Angebots wegen
des Fahrermangels zu rückläufigen Fahrgastzahlen.
Im Jahr 2023 wurde die geplante Höhe der Investitio nen um 10,8% unterschritten. Die In-
vestitionen erfolgten insbesondere in Elektrobusse, das Glasfasernetz und in Erzeugungs-
anlagen. Ein wesent licher Teil der Investiti onen erfolgte in Anlagen, die sich zum
31.12.2023 in Bau befinden.
Vor dem Hintergrund der schwierigen Rahmenbedingungen sind der Geschäftsverlauf und
das Ergebnis des Jahres 2023 in Höhe von 11,2 Mio. EUR als sehr gut zu bezeichnen.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse nach Abzug der Energiesteuern sind gegenüber dem Vorjahr um
284,1 Mio. EUR (38,1 %) auf 1.030,0 Mio. EUR gestiegen. Die Erhöhung der Umsatzerlöse
resultiert insbesondere aus gestiegenen Energiepreisen.
Die aktivierten Eigenleistungen von 0,1 Mio. EUR en tfallen vor allem auf die Aktivier ung
von Elektrobussen.
Anlage 5
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Die sonstigen betrieb lichen Erträge liegen mit 19,4 Mio. E UR um 2,8 Mio. EUR ni edriger
als im Vorjahr. Sie enthalten im Wesent lichen Schadenersatzleistungen (7,9 Mio. E UR),
Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagevermögen (3,8 Mio. EUR) und periodenfremde
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (1,9 Mio. EUR).
Der Materialaufwand stieg deut lich um 252,5 Mio. EUR (39,8 %) auf 887,7 Mio. EUR. Die
Erhöhung ergab sich wie im Vorjahr vor allem aus gestiegenen Kosten für den Energie- und
Wasserbezug. Der Vergleich der Änderung des Materialaufwa nds mit der Änderung der
Umsatzerlöse zeigt, dass die Maßnahmen der Stadtwer ke zum Umgang mit Preisentwick-
lung und -volatilität gut funktioniert haben.
Die Personalaufwendungen sind infolge des gewachsen en Personalbestands und der In-
flationsausgleichsprämie im Ge schäftsjahr 2023 um 4,3 Mio. EUR (6,9 %) auf
66,3 Mio. EUR gestiegen.
Die planmäßigen Ab schreibungen auf immaterie lle Vermögensgegenstände des Anlage-
vermögens und Sachanlagen lagen mit 14,8 Mio. E UR um 1,5 Mio. EUR unter dem Wert
des Vorjahres von 16,3 Mio. E UR. Dies ergibt sich ins besondere daraus, da ss Teile des
Sachanlagevermögens mittlerweile vollständig abgeschrieben sind. Erhöhend auf die Ab-
schreibungen wirkt sich eine außerplanmäßige Ab schreibung auf ältere Ersatzteile für die
GuD-Anlage aus.
Die sonstigen betrieb lichen Aufwendungen betrugen 53,4 Mio. EUR (im Vorjahr
42,7 Mio. EUR). Die darin enthaltene Konze ssionsabgabe (Wa sser und Wärme) an die
Stadt Münster in Höhe von 5,9 Mio. E UR wurde voll erwirtschaftet. Die Konzessionsabga-
ben für Strom und Gas in Höhe von insgesamt 11,4 Mi o. EUR werden unmittelbar von der
Stadtnetze Münster an die Stadt Münster gezahlt. Be i den Stadtwerken Münster sind die
Konzessionsabgaben für Strom und Gas zusammen mit den Netznutzungsentgelten in den
bezogenen Leistungen enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten un-
ter anderem Aufwendungen für IT-Leistungen, sonstig e Dienstleistungen, Aufwendungen
für Wartung sowie Vermittlungsprovisionen.
Das Finanzergebnis in Höhe von 2,2 Mio. EUR ist um 7,3 Mio. EUR niedriger als im Vorjahr.
Darin enthalten ist die Ergebnisabführung der Stadtnetze Münster (6,9 Mio. EUR). Die Min-
derung gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus der verringerten Gewinnabfüh-
rung der Stadtnetze Münster (- 12,9 Mio. EUR) sowie der im Jahr 2023 nicht vorgenomme-
nen Ausschüttung der Westfä lische Bauindustrie GmbH. Die Erträge überkompensieren
weiterhin die gestiegenen Zinsen für Fremddarlehen und den Zinsaufwand aus der Aufzin-
sung von Rückstellungen (insg. 7,2 Mio. EUR).
Der St eueraufwand ist um 0,9 Mio. E UR auf 14,3 Mio. EUR gestiegen (Vorjahr:
13,4 Mio. EUR). Dies resultiert ins besondere aus den steuer lich nicht abz ugsfähigen au-
ßerplanmäßigen Abschreibungen sowie dem steuer lichen Passivierungsverbot für Rück-
stellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.
Nach Abzug der Ertrags- und Betriebssteuern ergibt sich ein Jahresüber schuss in Höhe
von 11,2 Mio. EUR, der vor dem Hintergrund der schwierigen Rahmenbedingungen als
sehr gut zu beurteilen ist.
Anlage 5
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Energie- und Wasservertrieb
Das Ge schäftsfeld Energie- und Wasservertrieb entwi ckelte sich im Gesc häftsjahr 2023
trotz herausfordernder Rahmenbedingungen weiterhin zufriedenstellend. Im Strommarkt
sank die abgesetzte Menge bei rü ckläufiger Kundenzahl gegenüber dem Vorjahr um
12,2 %. Die Erlöse stiegen preisbedingt um 38,5 %. Entgegen dem Trend stieg die abge-
setzte Menge im Tarif „Münster: regenerativ“.
Im Gasvertrieb sank die abgesetzte Menge gegenüber dem Vorjahr über alle Kundenseg-
mente um 5,2 % auf 1.951 Mio. kWh (im Vorjahr 2.057 Mio. kWh, jeweils ohne Verbrauch
der GuD-Anlage). Über alle Kundensegmente stiegen die Erlöse preisbedingt um 69,6 %.
Im Wärmevertrieb sank bei annähernd konstanter Anza hl an Kundinnen und Kunden die
Absatzmenge um 9,2 % auf 503 Mio. kWh. Die Erlöse stiegen preisbedingt um 127,9 % auf
113,8 Mio. EUR.
Soweit im Ge schäftsjahr 2023 die Energiepreise die Schwe lle der Preisbremsengesetze
überschritten haben, wurden die Kundinnen und Kunden in ihrer Energierechnung entspre-
chend entlastet.
Die abgesetzte Menge Wa sser war im Gesc häftsjahr 2023 mit 16,4 Mio. m³ nach
16,8 Mio. m³ in 2022 um 2,4 % niedriger. Die Erlöse sanken um 1,5 % auf 38,2 Mio. EUR.
Stromerzeugung
Die erzeugte Menge von 347 Mio. kWh lag um 5,2 % unter dem Planwert. Dies lag u. a. an
der geringeren Wärmeabnahme von Kundinnen und Kunde n. Hierdurch wird im Rahm en
der Kuppelproduktion weniger Strom erzeugt. Darüber hinaus war die Stromproduktion zeit-
weise weniger wirtschaftlich als der Rückverkauf von Gasmengen.
Die Erzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergieanlagen, lag um
ca. 8 % über der Planung, was trotz des schwachen Sonnenjahres am starken Windauf-
kommen lag. Die Erlöse lagen um ca. 28 % unter den Planerlösen, was auf in der Planung
höher angesetzten Börsenstrompreisen zurückzuführen ist.
Verkehr
Der von den Stadtwerken Münster betriebene öffentliche Personennahverkehr wurde auch
im Jahr 2023 von dem infolge der Corona-Pandemie ge änderten Mobilitätsverhalten ge-
prägt. Die Zahl der Fahrgäste bewegt sich weiterhin unter halb des Niveaus vor der Pan-
demie. In 2023 sank die Zahl der statistisch erfass ten Fahrgäste von 31,2 auf 30,6 Mi llio-
nen. Das Absinken resultiert auch aus der geänderten Empfehlung des VDV zur Hochrech-
nung der Fahrgastzahlen für Abokunden. Durch die ge änderte Ticketlandschaft (Deutsch-
landticket) und Arbeitswelt (Homeoffice) werden reduzierte Nutzungshäufigkeiten bei Abo-
kunden unterstellt. Zudem sanken die Fahrgastzahlen aufgrund von Angebot seinschrän-
kungen wegen des Fahrermangels.
Die Gesamterlöse des Verkehrsbetriebs liegen im Geschäftsjahr 2023 mit 48,7 Mio. EUR
(davon 39,2 Mio. EUR Umsatzerlöse) über dem Niveau des Vorjahres. Der operative Kos-
tendeckungsgrad Verkehr liegt bei 73,8 %. Die Verbesserung zum Vorjahr (68,9 %) erklärt
sich unter anderem durch Sondereffekte wie den Ener giekostenzuschuss (ca.
1,6 Mio. EUR), die Anrec hnung der Vertrieb skostenumstellung für das Deut schlandticket
Anlage 5
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im Zuge der Abrechnung des ÖPNV-Rettung sschirms (ca. 1 Mio. E UR) sowie Kostenein-
sparungen durch die Reduzierung von Linientakten.
Zum Ausgleich nicht gede ckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr erhielt die
Stadtwerke Münster GmbH im Zusa mmenhang mit dem Deut schlandticket insgesamt rd.
7,0 Mio. EUR. Von dem Betrag wurden 3,4 Mio. EUR für die Rückzahlung wegen Über-
zahlung zurückgestellt. Aus der Spitzabrechnung des ÖPNV-Rettungsschirms für 2022 re-
sultiert ein weiterer Ertrag in Höhe von 2,4 Mio. EUR.
Glasfaser
Der Glasfaserausbau in Münster erfolgt u. a. im Rahmen einer Koopera tion mit der Tele-
kom durch die Glasfaser Münster GmbH & Co. KG (GFMS ), die eine 70 %ige Tochterge-
sellschaft der SWMS ist. Als strategischer Partner übernimmt Palladio Part ners 30 % der
Finanzierung des Ausbaus. Im Jahr 2023 wurden durch die GFMS rd. 60 km Trassenmeter
neu verlegt. Die SWMS hat zusätzlich weitere 148 km Trassenmeter neu verlegt, ins be-
sondere im Rahmen des geförderten Ausbaus weißer Fl ecken.
Finanzlage
Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss von 11,2 Mio. EUR erwirtschaftet. Der
Jahresüberschuss wurde in Höhe von 4,7 Mio. EUR in die Gewinnrücklagen eingestellt, so
dass sich ein Bilanzgewinn von 6,5 Mio. EUR ergibt. Im Jahr 2024 soll eine Ausschüttung
an die Stadt Münster erfolgen. Ferner erfolgten im Jahr 2023 Einlagen der Gesellschafterin
in die Kapitalrücklage in Höhe von 3,9 Mio. EUR, die die finanziellen Belastungen aus den
Einlagen der Stadtwerke Münster in die Beteiligungen am FMO und der WLE ausgleichen.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bilden die Verpflichtungen
gegenüber aktiven und ehema ligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Berücks ichti-
gung der langjährigen Zinsentwicklung ab und entwickelten sich planmäßig. Insbesondere
dem Risiko einer mög lichen Unterdeckung der Kommunalen Versorgungskassen Westfa-
len-Lippe, Münster, (kvw) wurde durch eine weitere planmä ßige Zuführung entgegenge-
wirkt. Der Anstieg der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen resultiert
im Wesentlichen aus dieser Zuführung.
Die auf 16,6 Mio. E UR gestiegenen Steuerrückstellungen berücksichtigen die für das Ge-
schäftsjahr 2023 noch abzuführende Gewerbesteuer, Kör perschaftsteuer, Energiesteuer
sowie Nachzahlungsrisiken aus der laufenden Betrieb sprüfung. Die deutliche Steigerung
resultiert daraus, da ss zum 31. 12.2023 auch die Gewerbesteuer und Körper schaftsteuer
für das Jahr 2022 noch nicht abschließend veranlagt waren.
Die sonstigen Rü ckstellungen sind um 7,5 Mio. EUR gestiegen. Dies resultier t insbeson-
dere aus der Zuführung zu den Rü ckstellungen für drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften, die infolge der Preisentwi cklung und dem geänderten Verbrauch sverhalten
von Kundinnen und Kunden gebildet wurden, sowie der Rückstellung für die Einnahmeauf-
teilung der Fahrgeldeinnahmen zwischen Verkehrsunternehmen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich um 60,7 Mi o. EUR auf insge-
samt 230,2 Mio. EUR erhöht. Die Erhöhung resultiert unter anderem aus der Refinanzie-
rung der wegen des Preisniveaus gestiegenen Kundenf orderungen. Die Verzinsung der
Verbindlichkeiten ist laufzeitadäquat und marktüblich. Wesentliche Zinsänderungen bei den
Verbindlichkeiten gab es im Geschäftsjahr nicht.
Anlage 5
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Die Verbind lichkeiten gegenüber Gese llschaftern sind um 0,1 Mio. EUR auf insgesamt
30,4 Mio. EUR gesunken. Die Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen ein seitens der
Stadt Münster aufgeno mmenes grünes Schuld scheindarlehen („Green Bond“,
30,0 Mio. EUR), das den Stadtwerken Münster in Form eines nachrangigen Gese llschaf-
terdarlehens weitergereicht wurde.
Die Verbi ndlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren mit 86,2 Mi o. E UR um
33,8 Mio. EUR höher als im Vorjahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind um 6,3 Mio. EUR
auf 28,0 Mio. E UR gesti egen, insbesondere wegen Rü ckzahlungsverpflichtungen von
Preisbremsenerstattungen an die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber.
Vermögenslage
Im Geschäftsjahr 2023 wurden abzüglich erhaltener Zuschüsse insgesamt 46,1 Mio. EUR
ins Sachanlagevermögen und i mmaterielle Vermögensgegenstände investiert. Das Sach-
anlagevermögen erhöhte sich um 27,8 Mio. EUR auf 170,1 Mio. EUR. Es hat damit einen
Anteil von 22,4 % an der Bilanzsumme. Der Anstieg ergibt sich insbesondere aus dem Aus-
bau des Glasfasernetzes, der Anschaffung von Elektrobussen, sowie der Erhöhung der An-
lagen im Bau. Mit dem Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Sachanlagen wurden Erträge
von 0,5 Mio. EUR erzielt.
Im Ge schäftsjahr 2023 erhöhten sich die Finanzanlagen um 24,2 Mio. E UR auf
285,9 Mio. EUR. Die Ante ile an verbundenen Unternehmen erhöhten sich um 27,1 Mi o.
EUR auf 212,9 Mio. EUR. Dies resultiert insbesondere au s der Einlage eines Te ils des
Glasfasernetzes in die Glasfaser Münster GmbH & Co. KG (5 Mio. EUR) sowie aus Kapi-
taleinlagen in die vorgenannte Gese llschaft, die der Finanzierung des weiteren Glasfaser-
ausbaus dienen (19,4 Mio. EUR). Gegenläufig wirkt sich der Verkauf von 30 % der Anteile
an der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG aus (1,6 Mio. EUR). Ursächlich für den Anstieg
war zudem die Ausg liederung des Wärmenetzes der ehema ligen Westfälischen Fernwär-
meversorgung GmbH auf die Stadtnetze Münster GmbH. Die Bete iligungen sinken um
0,6 Mio. EUR auf 7,6 Mio. EUR, da die Beteiligung an der NDIX BV veräußert wurde.
Die Vorräte sinken um 0,9 Mio. E UR auf 11,3 Mio. EUR, insbesondere durch die außer-
planmäßige Abschreibung von älteren Ersatzteilen für die GuD-Anlage der Stadtwerke. Die
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind um 134,0 Mio. E UR auf
277,0 Mio. EUR gestiegen, insbesondere durch das gestiegene Preisniveau.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um 67,5 Mio. E UR auf
124,0 Mio. EUR gestiegen. Der Anstieg resultiert insbesondere aus der Verbrauchsabgren-
zung für Kundenlieferungen unter Berücksichtigung des gegenüber dem Vorjahr gestiege-
nen Preisniveaus.
Die Forderungen und Verbind lichkeiten gegenüber dem Gese llschafter sowie gegenüber
verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Bete iligungsverhältnis be-
steht, wurden im B ilanzausweis wiederum soweit zulä ssig zusamm engefasst. Die zum
Stichtag in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen sind um 56,6 Mio. EUR auf zusammen
117,5 Mio. EUR gestiegen. Dies liegt an gestiegenen Forderungen gegenüber der Stadt-
netze Münster, die insbesondere aus der Gewinnabführung sowie der Zurverfügungstellung
von Liquidität resultieren.
Anlage 5
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Die liquiden Mittel sind um 59,9 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR gesunken. Das Absinken war
nur temporär. Unmi ttelbar Anf ang Januar 2024 erfolgten weitere Zahlungseingänge, die
das Geschäftsjahr 2023 betreffen, insbesondere Erstattungen für die Gas- und die Wärme-
preisbremse in Höhe von 19,0 Mio. EUR. Insofern war die Gesellschaft jederzeit in der Lage
ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Durch zugesagte, aber nicht in Anspruch ge-
nommene Kontokorrent- und Betriebsmittellinien in Höhe von 118,6 Mio. E UR hat die Ge-
sellschaft vorgesorgt, auch zukün ftig alle finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können.
Offene Investition sverpflichtungen in Form des Beste llobligos bestehen in Höhe v on
18,7 Mio. EUR.
Die Vermögens- und Finanzlage b ildet mit einer Eigenkapitalquote von 34,3 % weiterhi n
eine gute wirt schaftliche Basis für die weitere Strategie- und Ge schäftsentwicklung der
Stadtwerke Münster. Die wirtschaftliche Eigenkapitalquote unter Einbezug eines nachran-
gigen Gesellschafterdarlehens der Stadt Münster beträgt 38,3 %.
Anlage 5
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Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Konjunkturelle Entwicklung
Laut der Prognose der Bundesregierung wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024
lediglich um 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr wachs en. Die wirt schaftliche Erholung nach
der Corona-Pandemie stockt nach dem Rückgang des BIP im Jahr 2023 um 0,3 % weiter-
hin. Die Inflation ist dagegen rü ckläufig. Die Bu ndesregierung prognostiziert im Februar
2024 eine Inflationsrate von 2,8 % für das Jahr 202 4. Bei den Zinsen wird eine Wende im
Sommer 2024 erwartetet. Die DZ Bank geht bis Ende 2024 von insgesamt drei Leitzinssen-
kungen der EZB um jeweils 25 Basispunkte aus, so dass der Einlagensatz bei 3,25 % liegen
dürfte. Nachdem sich Probleme in den globalen Liefe rketten im Anschluss an die Corona-
Pandemie wieder entspannt hatten, stellen Angriffe von Huthi-Rebellen auf Handelsschiffe
im Roten Meer ein relevantes Risiko für die deutsche Industrie dar.
Die mikroökonomische Vorschau auf Ebene der Stadtwerke Münster lässt für das Jahr 2024
über alle Sparten der Geschäftsbereiche Energie und Verkehr ein Mengenwachstum erwar-
ten. In den Sparten Strom, Gas und Wärme wird einen spürbares Mengenwachstum erwartet,
beim Absatz in der Sparte Wasser ein moderates Mengenwachstum. In der Verkehrssparte
ist ebenfalls mit einem moderaten Wachstum zu rechnen, einerseits durch die Rückkehr in
die vorgesehenen Tak tfrequenzen und anderseits durch das Deut schlandticket und das
Münster-Abo.
Energiepolitische Rahmenbedingungen
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Dazu
soll bis 2030 mindestens 80 % des Stromverbrauchs aus Erneuerbare Energien gedeckt wer-
den. Parallel soll ein beschleunigter Ausstieg aus der Kohleverstromung erfolgen. Im Apr il
2023 endete bereits der Betrieb der verbliebenen drei Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und
Neckarwestheim.
Um die Ausbauziele bei den Erneuerbaren Energien zu e rreichen, muss die Ausbauge-
schwindigkeit enorm erhöht werden. Mit ver schiedenen Maßnahmen (u.a. verpf lichtender
Ausweis von 2 % der Flächen für Windenergie, Beschleunigung von Planungs- und Geneh-
migungsverfahren, Möglichkeiten zur Bete iligung von Ko mmunen) hat die Po litik die R ah-
menbedingungen für den Ausbau verbessert. Fraglich ist allerdings, ob diese Maßnahmen
ausreichen werden, um die massiven Investitionen in die Erzeugungs- und Netzinfrastruktu-
ren anzuregen.
Bei Ausbau der Erneuerbaren Energien zeigte sich 2023 ein geteiltes Bild. Mit 14,4 Gigawatt
neuer Solarkapazität wurde der bisherige Ausbaurekord um 6,2 Gigawatt deutlich übertroffen.
Dabei entfielen gut Zweidrittel des Photovoltaik-Zubaus auf Dächer. Der Ausbau der Wind-
kraft blieb mit 2,9 Gigawatt weiter deutlich hinter dem Ausbaupfad des Erneuerbaren-Ener-
gien-Gesetzes zurück. Allerdings zeichnet sich hier eine Trendwende ab: Die Anzahl der Ge-
nehmigungen für neue Windenergieanlagen an Land verdoppelte sich auf 7,7 Gigawatt.
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Die Transformation der bestehenden Infrastruktur zu einem klimaneutralen Energiesystem
umfasst insbesondere auch den Ausbau der Stromübertragungsnetze und -verteilnetze (z.B.
Neubau von Nord-Süd-Trassen, um die Erzeugungsschwerpunkte für Windenergie in Nord-
deutschland mit den industriellen und großstädtischen Verbrauchszentren in West- und Süd-
deutschland zu verbinden). Bis zum Jahr 2045 mü ssen etwa 310 Milliarden Euro investiert
werden, um das Stromübertragungsnetz von 37.000 auf 71.000 Leitungskilometer auf Land
und an See auszubauen. Im Jahr 2023 war man von diesem Ziel noch weit entfernt: Im ersten
Halbjahr wurden nur 127 Kilometer Stromleitungen in Betrieb genommen. Allerdings wurden
im gleichen Zeitraum Genehmigungsverfahren für Vorhaben mit der Gesamtlänge von 1.950
Kilometern gestartet, gegenüber nur 114 Kilometern im Halbjahr zuvor.
Die klimaneutrale Wärmeversorgung der Zukunft braucht differenzierte Lösungen. Sie wird
verschiedene Bausteine benötigen: Elektrifizierung und Effizienz ebenso wie Fern- und Nah-
wärmeversorgung sowie erneuerbare und dekarbonisierte Gase. Die kommunale Wärmepla-
nung für Münster soll spätestens bis zum 30.06.2026 (gesetzliche Frist) erstellt werden.
Nach dem Karlsruher Haushaltsurteil fehlen allerdin gs 60 Milliarden Euro im Klima- und
Transformationsfonds. Die Bundesregierung steht nun vor der herausfordernden Aufgabe,
die Klima- und Energiepolitik neu aufzustellen und – mit Blick auf den enormen, oben geschil-
derten, Investitionsbedarf – auch finanziell nachhaltig abzusichern.
Zur Abmilderung der Energiepreissteigerungen infolge des russischen Angriffs auf die Ukra-
ine hat die Bundesregierung im Jahr 2022 mehrere Ma ßnahmen ergriffen. Unter anderem
wurden die Umsatzsteuersätze für Gas und Wärme bis zum 31.03.2024 auf 7 % gesenkt. Ab
März 2023 galten mit Rückwirkung auf Januar 2023 Preisbremsen für den Preis von Strom,
Gas und Wärme. Handwerkliche Mängel, die in den sehr kurzfristigen Gesetzgebungsverfah-
ren aufgetreten sind, haben die Umsetzung der Maßnahmen in der Branche enorm er-
schwert. Damit wurde die bereits durch die Preisturbulenzen hohe Belastung der Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter in Versorgungsunternehmen noch weiter strapaziert. Die abschlie-
ßende Abwicklung der Maßnahmen wird noch mindestens bis ins Jahr 2025 andauern und
Kapazitäten binden.
Die Stadtwerke Münster sind bereit, die energiewirtschaftliche Transformation vor Ort zu ge-
stalten, benötigen aber rechtlich verbindliche und tragfähige Rahmenbedingungen, um durch
Investitionen wirksam und wirtschaftlich sinnvoll zur Energiewende beitragen zu können.
Aktuelle Preisentwicklungen
Nach erheblichen Steigerungen und Schwankungen der Forward-Preise für Strom und Gas
in den Vorjahren sind die Preise im Jahr 2023 wiede r deut lich gesunken. Nach wie vor
liegen die Preise aber noch über dem Niveau vor der Energiekrise im ersten Halbjahr 2021.
Der CO 2-Preis unterlag erkennbaren Schwankungen und lag am Jahresende rund 20 %
unter den Preisen zum Jahresbeginn. Der Ölpreis ist mit einigen Schwankungen in beide
Richtungen über das Jahr geringfügig um ca. 3 % gefallen.
Die Entwicklung zwischen Strom -und Gaspreis unter scheidet sich für verschiedene Lauf-
zeiten, so dass sich uneinheitliche Auswirkungen auf den Clean-Spark-Spread ergeben und
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die Wirt schaftlichkeitsperspektive von Ga skraftwerken und insbesondere hoche ffizienten
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen je nach Zeitraum unter schiedlich ausfallen. Die St adt-
werke Münster beobachten die Preisentwicklungen engmaschig, um jederzeit kurzfristig re-
agieren zu können. Die mehrjährige Be schaffungsstrategie der Stadtwerke Münster für
Strom und Gas ist ein wichtiger Faktor, um die erhe blichen Herausforderungen auf den
Energiemärkten bewältigen zu können.
Da Strom und Gas in einem relevanten Umfang im Vora us beschafft werden, zeigen sich
noch die Auswirkungen der Energiekrise in Form hohe r Beschaffungspreise für das Jahr
2023. Infolgede ssen wurde der Strompreis für die Privatkundinnen und -kunden in der
Grundversorgung zum 01.02.2023 um 19,4 % angehoben. Zum 01.01.2024 konnte der
Strompreis zunächst wieder um 0,5 % gesenkt werden. Wegen gestiegener Netznutzungs-
entgelte steigt der Strompreis zum 01.04.2024 um 5, 9 %. Der Gaspreis wurde zum
01.02.2023 für die Privatkundinnen und -kunden in der Grundversorgung um 17,2 % ange-
hoben. Der E ffekt wurde durch die Gaspreisbremse te ilweise gedämpft. Zum 01.10.2023
(-4,3 %) und 01.02.2024 (-9,6 %) konnte der Preis wegen zunehmend rückläufiger Beschaf-
fungspreise wieder gesenkt werden, obwohl der CO2-Preis durch das Brennstoffemissions-
handels-Gesetz (BEHG) angehoben wurde.
Zum 01.01.2023 stieg der Fernwärmepreis um rd. 140 % (bzw. Preisbremsenbereinigt für
einen Musterhaushalt um ca. 40 %). Dies lag insbesondere am gestiegenen Gaspreis, der
sich im Rahmen der preisformelbedingten gesta ffelten Beschaffung über ein Jahr stärker
auf den Wärmepreis auswirkt. Zum 01.01.2024 sinkt d er Fernwärmepreis um ca. 30 %.
Durch den Wegfa ll der Preisbremse ergibt sich für einen Musterhaushal t allerdings eine
Erhöhung von e ffektiv rd. 18 %. Nach einer A npassung des Wa sserpreises zum
01.04.2021, wurde der Preis seither stabil gehalten. Im ÖPNV wurde neben dem Deutsch-
landticket im Jahr 2023 ein neues in Münster geltendes Abo-Ticket („Münster Abo“) einge-
führt, welches für anfänglich 29 EUR pro Monat bzw. ab dem 01.08.2024 für 30,40 EUR zu
erwerben ist. Die Finanzierung erfolgt aus einer dritten Finanzierungssäule, die unter ande-
rem aus einer deut lich intensivierten Parkraumbewirtschaftung in der Münsteraner Innen-
stadt gespeist werden soll.
Durch die geopo litischen Entwicklungen ist die Bedeutung von Preisrisiken für die St adt-
werke Münster deutlich gestiegen. Mit der langfristigen Beschaffungsstrategie, mit Preisan-
passungen, die zur Sicherstellung der Kostendeckung erforderlich sind, und mit einer inter-
nen Task Force, die schnelle und fundierte Reaktionen erlaubt, sind die Stadtwerke für die
anstehenden Herausforderungen gut aufgestellt.
Entwicklung der Absatzmengen
Für die Absatzmengen der wärmegeführten Sparten Gas und Fernwärme ist die Witterung
im Verlauf des ersten Quartals des Jahres bereits von signifik anter Bedeutung. Die Grad-
tagszahl als Indikator für den witterungsbedingten Absatzverlauf lag für die Monate Februar
bis April 2024 deut lich unter dem Niveau des langjährigen Durch schnitts. Des Weiteren
zeigen sich weiterhin Verbrauchseinsparungen der Kundinnen und Kunden. Insofern liegen
die Absatzmengen für Gas, Fernwärme bisher unter Pl anniveau, aber deut lich über dem
Niveau des Jahres 2023. Für die Absatzmenge in der Sparte Strom g ilt das Gleiche. Die
Anlage 5
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Absatzmenge in der Wassersparte lag zu Beginn des Jahres 2024 auf Planniveau und da-
mit über der Menge des Jahres 2023. Die Fahrgastzah len im ÖPNV zeigen in den erst en
Monaten des Jahres 2024 das B ild, dass Umsätze und Fahrgastzahlen im Gelegenheits-
verkehr rückläufig sind und ein erkennbarer Wechsel in den Abobereich stattfindet.
Strategie, Chancen und Risiken
Im Jahr 2020 haben die Stadtwerke Münster eine umfassende Strategie entwickelt, die sich
bis zum Jahr 2030 erstreckt.
Die Strategie der Stadtwerke Münster beinhaltet drei Leitged anken, die für die langfristige
Ausgestaltung des Unternehmens in den nächsten Jahren maßgeblich sein werden:
1. Wir sorgen für den Herzschlag Münsters
2. Mi t uns wird ein Haus zum Zuhause und ein Unternehmen erfolgreich
3. Wir gewinnen gemeinsam
Wir sorgen für den Herzschlag Münsters
Mit ihrer Infrastruktur, die die gesamte Stadt durchzieht – Versorgungsnetze, Erzeugungs-
anlagen und das Liniennetz mit seinen Bussen – prägen die Stadtwerke Münster und Stadt-
netze Münster auf vielfältige Weise die Lebensadern der Stadt und sorgen damit für d en
Herzschlag Münsters.
Im Rahmen einer innovativen, k limaschutzorientierten Energieversorgung werden die
Stadtwerke Münster in erheblichem Umfang in regenerative Erzeugungskapazitäten inves-
tieren. Bis zum Jahr 2030 wo llen die Stadtwerke Münster a lle Haushalte in Münster mit
Wind- und Solarstrom aus eigener Erzeugung versorgen und dabei auch gezielt Bürgerbe-
teiligungen ermöglichen, um die Menschen vor Ort am finanziellen Erfolg von regenerativen
Projekten teilhaben zu la ssen. Im Jahr 2023 haben die Stadtwerke bereits mehr als 100
GWh Wind- und Solarstrom in eigenen Anlagen erzeugt . Im Jahr 2024 so ll mit drei neuen
Windenergieanlagen, einer Freiflächen-Photovoltaikanl age und weiteren Photovoltaik-
Dachanlagen der Anteil weiter gesteigert werden.
Zudem wird der Umbau der Wärmeerzeugung auf „grüne Wärme“ eingeleitet. Angesichts
der geologischen Ausgangssituation hat sich unter anderem der Einsatz von Tiefengeother-
mie als eine vielversprechende Option herausgestellt. Nach positiven Ergebnissen der 2D-
Seismik-Untersuchungen folgt im Jahr 2024 die 3D-Se ismik zur detaillierteren Erkundung
des Untergrunds. Weitere Bausteine der Wärmestrateg ie sind die Solarthermie, die Wär-
meerzeugung in Power-to-Heat-Anlagen, die Nutzung von Umweltwärme mittels Großwär-
mepumpen und auch saisonale Großwärmespeicher. Ende 2024 sollen bereits zwei Groß-
wärmepumpen in Betrieb sein. Eine vo llständige Umstellung auf grüne Wärmeerzeugung
wird realistisch betrachtet nicht bis zum Jahr 2030 möglich sein. Es bedarf Übergangslö-
sungen, u. a. mit hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungstechnologie.
Ein weiterer wichtiger Baustein für den Her zschlag Münsters ist die Umste llung der Bus-
flotte auf elektrische und emissi onsfreie Antriebe sowie die Entwi cklung des Verkehrs zu
Anlage 5
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einem systematisch ineinandergreifenden multimodalen Mobilitätssystem. Ende 2023 wa-
ren bereits 73 Stadtwerke-Bu sse mit elektrischem Antri eb in Münster unterwegs. Im Jahr
2024 sollen es 85 Busse sein. Bis 2029 sollen 100 % der eigenen Busse elektrifiziert sein.
Eine leistungsfähige Breitbandversorgung wird als Sta ndortfaktor für M ünster zukünftig
noch viel entscheidender werden, daher wollen die Stadtwerke Münster auch den „digitalen
Herzschlag“ ihrer Stadt sicherste llen. Bis zum Jahr 2030 so llen 80 % der Haushalte in
Münster mit Glasfaserverbindungen bis ins Haus vers orgt sein. Dazu haben wir eine Ko-
operation mit der deutschen Telekom vereinbar t, bei der die Stadtwerke ihre Expertise für
die Verlegung der Glasfaserleitungen einbringen werden. Um die enormen Investitionen bis
2030 zu stemmen, haben wir ab 2023 den strategi schen Finanzpartner Palladio Partners
mit einer Minderheitsbeteiligung von 30 Prozent an der Glasfaser Münster GmbH & Co. KG
beteiligt, die den Glasfasernetz-Ausbau umsetzt.
Mit der „Herzschlag-Strategie“ möchten die Stadtwerke sowohl Mitverantwortun g für eine
innovations- und k limaschutzorientierte Weiterentwi cklung in Münster übernehmen als
auch signifikante finanzie lle Beiträge für die Gestaltung von Münsters Zukunft leisten . So
soll nachhaltig ein Jahresergebnis von mindestens 10 Mio. EUR erzielt werden, das gleich-
ermaßen Ausschüttungspotenziale für den städtischen Haushalt und Thesaurierungen zur
Eigenkapitalstärkung ermöglicht. Darüber hinaus soll die lokale Wertschöpfung der Stadt-
werke Münster mindestens 80 Mio. EUR p.a. betragen. Dies umfasst neben dem Jahreser-
gebnis und der Abdeckung des Verkehrsverlustes insbesondere auch die vielfältigen Auf-
träge an lokale Unternehmen, die vor Ort wiederum Arbeitsplätze und damit lokale Kaufkraft
sichern.
Mit uns wird ein Haus zum Zuhause und ein Unternehmen erfolgreich
Die Stadtwerke Münster wollen mit ihren Produkten und Dienstleistungen einen spürbaren
Beitrag zur Lebensqua lität in Münster und für die Münsteraner Bürgerinnen und Bürger
leisten.
Die besondere Attraktivität für das Produktportfo lio soll neben einem e xzellenten Service
und einfacher Zugäng lichkeit über digitale Kanäle insbesondere mit der durchgäng igen,
konsequenten Ausrichtung des gesamten Produktprogra mms an K limaschutzzielen er-
reicht werden. Bereits bestehende Produkte wie das „Grüne-Strom-Label (GSL)“ zertifi-
zierte Ökostromprodukt werden su kzessive durch ei nen emi ssionsfreien Mob ilitätsmix,
„grüne Wärme“ und effiziente Glasfaserinfrastruktur ergänzt.
Zur grünen und digitalen Rundumversorgung der Stadtwerke für die Menschen in Münster
werden weitere Produkte und Services gehören. 5G-Ve rsorgung und die Nutzung des be-
reits errichteten LoRaWan-Netzes eröffnen zahlreiche weitere Möglichkeiten für kundenori-
entierte smarte Anwendungen, wie das multimodale Mo bilitätsmanagement im Mix aus in-
telligentem Parkraummanagement oder auch adaptive Beleuchtungskonzepte.
Leitgedanke für all diese Aktivitäten ist, dass die Stadtwerke Münster von ihren Kundinnen
und Kunden und den Men schen dieser Stadt noch intensiver als bisher als der gute, ver-
traute und verlässliche Nachbar wahrgenommen werden, der sie im Grunde i mmer schon
waren.
Anlage 5
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Wir gewinnen gemeinsam
Die neue Ausrichtung der Stadtwerke Münster nach außen wird durch die Stärkung der
„One Company“-Perspektive im inneren des Unternehme ns unterstützt. Das unterneh-
mensweite Anrei zsystem stützt sich ab 2021 nicht mehr wie bisher auf individue lle Be-
reichsziele, sondern orientiert sich an monetären und qualitativen Zielen, die für alle Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Münster gleichermaßen gelten.
Prozessexzellenz nach außen bedarf in hohem Maße auch Proze ssexzellenz im Inneren
des Unternehmens. Zur Unterstützung dieser Zielsetzung wurde im Rahmen der Strategie-
entwicklung ein umfangreiches neues Personalentwi cklungsprogramm erarbeitet, wozu
u.a. eine Intensivierung des Arbeitens in bereichsü bergreifenden Teams, das Vermitteln
und das Erlernen neuer agiler Arbeitsmethoden und die Digitalkompetenz zählen.
Die Umsetzung der Strategie 2030 in all ihren Facetten wird der Belegschaft der Stadtwerke
Münster viel Kraft und einen langen Atem abverlangen. Vor diesem Hinte rgrund und auch
in Anbetracht des demographischen Wandels sind umfangreiche Angebote im betrieblichen
Gesundheitsmanagement Bestandteil der Strategie. Schließlich bietet eine Betriebsverein-
barung flexible Möglichkeiten, ortsunabhängig zu arbeiten und zwi schen dem Arbeitsplatz
vor Ort im Unternehmen und der Arbeit im Home-Office zu wählen und so den individuellen
Bedürfnissen der Mitarbeitenden noch besser gerecht zu werden.
Qualität und Effizienz im Kerngeschäft
Die neue Strategie wird von einem kontinuier lichen Maßnahmenpaket begleite t, das sich
auf die Optimierung der internen Prozessqualität und Prozesseffizienz richtet. Auch im Rah-
men der laufenden SAP S/4 HANA-Einführung werden Prozesse mit dem Ziel der Verein-
fachung und Automatisierung auf den Prüfstand geste llt. Mit dem Einsatz der „Celonis“-
Software zur f undierten und kontinuier lichen Analyse von Massenprozessen wird zudem
eine datenbasierte Proze ssanalyse und -steuerung in ver schiedensten Unternehmensbe-
reichen ermöglicht; so ist die Optimier ung des Order-to-Pay-Prozesses sehr weit fortge-
schritten.
Die im Jahr 2020 entwickelte Strategie hält dem Dru ck der aktuellen geopolitischen Lage
stand. Die Maßnahmen, wie der erhebliche Ausbau von Windenergie- und PV-Anlagen oder
die Entwicklung einer Wärmestrategie, passen genau zu den aktuellen Herausforderungen.
Diverse Bausteine der Strategie, wie die Be schaffung von Elektrobussen, der Ausbau der
Ladeinfrastruktur oder der Ausbau von PV-Kapazitäten unter Ermöglichung von Bürgerbe-
teiligungen befinden sich bereits in der Umsetzung.
Weitere Chancen und Risiken
Seit dem 23. Juni 2022 g ilt die Alarmstufe des Notfallplans Gas. Nachdem im Jahr 20 22
eine Gasmangellage im Winter 2022/2023 ein relevantes Risiko darstellte, wird die Gasver-
sorgung in Deut schland von der Bundesnetzagentur mi ttlerweile wieder als stab il einge-
schätzt. Die Hauptversorgungsquelle für Münster war in der Vergangenheit das Gasfeld im
niederländischen Groningen. Aufgrund tektonischer Probleme haben die Niederlande die
Anlage 5
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Förderung bei Groningen im Oktober 2023 beende t. Beeinträchtigungen bei der Erdgas-
versorgung sind dadurch nicht eingetreten.
Der Margendruck im Energievertrieb bleibt weiterhin hoch und birgt das Risiko von wettbe-
werbsbedingten Kundenverlusten. Die Stadtwerke Münster steuern dem mit Kundenservice
und einem aktiven Portfoliomanagement für den Energieeinkauf an den Großhandelsmärk-
ten für Strom und Gas entgegen.
Für alle Sparten der Stadtwerke Münster besteht ein erhöhtes Risiko von Insolvenzen bei
Kundinnen und Kunden, nachdem das Preisniveau für Gas, Wärme, aber auch Strom weiter
deutlich über dem Niveau der Vorjahre liegt und parallel das Zinsniveau erheblich gestiegen
ist. Ein Li quiditätsrisiko wird daraus für die Stadtwerke Müns ter aber nicht eintreten. Die
Stadtwerke betreiben ein proaktives Liquiditätsmanagement und haben für entsprechende
Reserven gesorgt.
Im Jahr 2022 wurde beschlossen, das „Deutschland-Ticket“ für anfänglich 49 EUR pro Mo-
nat einzuführen. Darüber hinaus wurde im Rat der Stadt Münster beschlossen, ein Münster
Abo für anfänglich 29 EUR pro M onat (ab 01.08.2024: 30,40 E UR) für den Nahverkehr in
Münster einzuführen. Die aus dem Münster Abo result ierende Finanzierungslücke soll mit
Einnahmen beim Bewohnerparken geschlossen werden. Damit das ÖPNV-Angebot für die
Stadtwerke Münster nachhaltig tragfähig und finanzierbar bleibt, ist es entscheidend, dass
zusätzliche, externe Finanzierung ssäulen (neben Kundeneinnahmen und Verlustabde-
ckung durch die positiven Ergebnisse der Energiesparten) in Form von öffentlichen Mitteln
des Bundes, der Länder und/oder der Kommunen in aus reichender Höhe zur Verfügung
stehen. Die Stadtwerke Münster a llein könnten die Finanzierung aus eigener Kraft nicht
leisten und liefen Gefahr, den enormen Finanzmittelbedarf für weitere zentrale Strategiefel-
der, wie den Breitbandausbau und den Ausbau der regenerativen Erzeugung, nicht bereit-
stellen zu können.
Die Personalgewinnung und -nachbesetzung ist insbes ondere im ÖPNV ein wesent liches
Risiko für die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Angebots geworden. Laut dem Bun-
desverband Deutscher Omnibusunternehmen fehlen bundesweit insgesamt fast 8.000 Bus-
fahrerinnen und Busfahrer. Die Intensivierung der P ersonalgewinnung durch die Stadt-
werke, insbesondere nach der während der Corona-Pandemie ausgesetzten Fahrschulaus-
bildung, hat im Geschä ftsjahr 2023 erste Erfolge gezeigt. Zwi schenzeitlich r eduzierte
Fahrtakte konnten wieder aufgestockt werden.
Der Ölpreis und damit auch der Preis für Diesel bef inden sich weiter auf einem hohen Ni-
veau. Perspektivisch muss weiter mit stei genden Preisen gerechnet werden. Bis zur vo ll-
ständigen Umstellung der Flotte auf elektrische Antriebe werden die Stadtwerke durch die
Preissteigerungen wirtschaftlich belastet sein.
Weitere Risiken für die Stadtwerke Münster liegen nach wie vor in den po litischen und
rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Windenergi e an Land. Das im Jahr
2020 entwickelte strategische Programm des Unternehmens sieht erhebliche Investitionen
in Windenergie in den nächsten 10 Jahren vor. Wenn die Maßnahmen der Ampelkoalition
nicht die gewünschte Wirkung zeigen, wird dies den Fortschritt bei der Umsetzung der ehr-
geizigen und für die Umsetzung der Energiewende notwendigen Ausbauziele behindern.
Anlage 5
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Ein signifikantes Risiko für die Stadtwerke Münster als Muttergesellschaft und Organträge-
rin der Stadtnetze Münster liegt in der Entwicklung der Netznutzungsentgelte in den regu-
lierten Netzsparten für Strom und Gas. Die Bundesnetzagentur übt – insbesondere über
die Absenkung der zulässigen Eigenkapitalverzinsung des bestehenden Netzvermögens –
permanenten Druck auf das bestehende Netzentgeltniveau aus. Ein Absinken der Netznut-
zungsentgelte wird planeri sch bereits antizipiert. Die mehrjährigen Regu lierungsperioden
stehen zunehmend in einem Spannungsfeld mit dem für die Energie- und Wärmewende
notwendigen erheblichen Ausbau der Stromnetze. Dieses Spannungsfeld verstärkt sich ak-
tuell durch steigende Tiefbaupreise und Finanzierungszinsen. Die Stadtwerke Münster set-
zen sich aktiv dafür ein, dieses Spannungsfeld aufzulösen. Die Bundesnetzagentur hat den
kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatz und kalkulatorischem Eigenkapitalzinssatz im Jahr
2023 bzw. 2024 angepa sst. Es ist a llerdings fraglich, ob dies allein ausreichend ist, die
Herausforderungen der wirt schaftlichen Rahmenbedingungen und die Investitionsbedarfe
für die Energiewende bewältigen zu können.
Am 27. Mai 2023 ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende in Kraft
getreten. Damit so ll der zwi schenzeitlich ausgebremste Smart-Meter-Roll out wieder in
Gang kommen. Das Gesetz enthält einen Fahrplan und neue Vorgaben für die Smart Meter
und ihre Nutzung. Bis 2032 sollen intelligente Stromzähler stufenweise Pflicht werden. Auch
nach der mehrjährigen Verzögerung beim Start ist mit Engpässen bei den Montagekapazi-
täten und nachfragebedingt erhöhten Montagekosten z u rechnen, welche die Amortisati-
onszeit der installierten smarten Zähler verlängern werden, was die Stadtw erke Münster
über ihre Beteiligung an der smartOptimo GmbH & Co. KG spüren werden.
Den beschriebenen Risiken haben die Stadtwerke Münster eine proaktive Strategie entge-
gengestellt, bei der Marktchancen in Form von neuen Produkten und Dienstleistungen und
neuen Geschäftsfeldern, wie dem Glasfaserausbau und dem Ausbau der regenerativen Er-
zeugung, mit marktadäquaten und kundenorientierten Geschäftsmodellen konsequent ver-
folgt werden. Die Strategie-Umsetzung orientiert si ch konsequent an den Kriterien Ergeb-
nis, Rentabilität und Liquidität bei gleichzeitiger Sicherste llung einer so liden Eigenkapital-
quote. Dies wird gestützt durch eine nachhaltige Ausgestaltung der unternehmensinternen
Prozessabläufe mit modernen IT-Systemen und der zunehmenden Nutzung von Potenzia-
len zur Prozessautomatisierung.
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Leistungsindikatoren
Finanzielle
Indikatoren
Ist
2023
Plan
2024
Relative
Veränderung
Jahresüberschuss 11,2 Mio. EUR 10,7 Mio. EUR - 4,5 %
Umsatzerlöse 1.030,0 Mio. EUR 869,7 Mio. EUR - 15,6 %
Investitionen* 46,1 Mio. EUR 93,3 Mio. EUR + 102,4 %
* Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterieller Vermögensgegenstände abzgl. Zuschüsse
nicht-finanzielle
Indikatoren
Ist
2023
Plan
2024
Relative
Veränderung
Stromabsatz 1.139 Mio. kWh 1.321 Mio. kWh + 16,0 %
Erdgasabsatz 1.951 Mio. kWh 2.302 Mio. kWh + 18,0 %
Wärmeabsatz 503 Mio. kWh 573 Mio. kWh + 13,9 %
Wasserabsatz 16,4 Mio. m3 17,1 Mio. m 3 + 4,3 %
Stromerzeugung 347 Mio. kWh 398 Mio. kWh + 14,7 %
Fahrgastzahlen 30,6 Mio. 33,0 Mio.** + 7,8 %
** Gemäß VDV-Empfehlung umgerechneter Planwert
Das inzwischen wieder gesunkene Absatzpreisniveau lä sst in den Jahren 2024 und 2025
eine gewisse „Normalisierung“ des Verbrauchsverhaltens erwarten. Außerdem ist mit Ab-
satzsteigerungen im Stromvertrieb aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung der Wärme-
versorgung zu rechnen. Im Vergleich mit dem Absatz im Jahr 2023 ergeben sich bei Gas
und Wärme zudem Zuwächse daraus, dass auch die warm e Witterung im Jahr 2023 für
einen niedrigeren Ist-Absatz gesorgt hat. Im Planun gszeitraum er höht sich die Absatz-
menge des Wa sservertriebs bedingt durch die erwartete Zunahme der Bevölke rung. Die
Planung im ÖPNV geht von einem Fahrgastwachstum von 7,8 % aus.
Unter Berücksichtigung des Fort schritts bei der Umsetzung der Strategie und der Wirt-
schaftsplanung wird ein guter Ge schäftsverlauf und eine gute Lage der Gese llschaft zum
Ende des Jahres 2024 erwartet.
Anlage 5
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Angaben gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen
und Männern an Führungspositionen
Die vom Aufsichtsrat für das eigene Gremium festgelegte Quote von 16,7 % für die Beset-
zung mit Frauen wurde unverändert beibehalten.
Auf Ebene der Stadtwerke Münster beträgt die über d ie erste und zweite Führungsebene
aggregierte Frauenquote 20,0 % zum Ende 2023. Somit ist diese im Vergleich zu 2022
gleich geblieben (20,0 %). Die ursprüng lich fixierte Ziel quote von 12,5 % wurde deut lich
übertroffen.
Grundsätzlich haben die Stadtwerke Münster folgende Rahmenbedingu ngen für die Erfül-
lung zukünftiger Zielquoten festgelegt:
- bisher entsprechende mit Männern besetzte Führung spositionen werden frei,
- die Verfügbarkeit und Kompetenzen der Bewerberinn en sind männ lichen Bewer-
bern gegenüber gleichwertig und
- es stehen keine geeigneten internen Bewerber für die jeweils zu besetzende Posi-
tion zur Verfügung.
Zudem haben sich die Stadtwerke Münster ent schieden, sofern sich sowohl Frauen als
auch Männer auf freie Stellen beworben haben, bei gleicher Qualifikation immer mindestens
eine Frau in die Endrunde des Bewerbung sverfahrens einzuladen, um Frauen auf diese
Weise gezielter Optionen für Führungspositionen bieten zu können.
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Angaben gemäß § 24 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Die Stadtwerke Münster hat in den Jahren 2020, 2021 und 2 023 Bürgerbeteiligungen an
drei Photovoltaik-Projekten emittiert. Gemäß Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) ist der
Lagebericht um die nachfolgenden Angaben zu erweitern.
Die Stadtwerke Münster (Emi ttentin) hat im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Vergü-
tungen i.S.d. § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und Nr. 2 Vermögensanlagengesetz gezahlt:
1. Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufge-
teilt in feste und variable Vergütungen, die Zahl der Begünstigten und gegebenenfalls
die von der Emittentin der Vermögensanlagen gezahlten besonderen Gewinnbeteili-
gungen (gemäß § 24 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 VermAnlG)
Die Gesamtsumme aller festen und variablen Vergütungen betrug im Geschä ftsjahr 2023
55.213 TE UR. Diese setzte sich zusamm en aus festen Vergütungen in Höhe von
52.826 TEUR und variablen Vergütungen in Höhe von 2.387 TE UR. Die Gesamtsumme
der Vergütungen entfiel auf durchschnittlich 914 Begünstigte.
Die Aufsichtsratvergütungen betrugen 53 TEUR für 20 Begünstigte.
Im Geschäftsjahr erfolgte keine Gewinnausschüttung an die Stadt Münster als Gesellschaf-
terin der Stadtwerke Münster.
2. Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufge-
teilt nach Führungskräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren berufliche Tä-
tigkeit sich w esentlich auf d as Risik oprofil der Emi ttentin v on Vermögensanlagen
auswirkt (gemäß § 24 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 VermAnlG)
An Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesent-
lich auf das Risikoprofil der Emittentin der Vermögensanlagen auswirkt, wurden insgesamt
1.760 TE UR gezahlt. Der gesamte Betrag en tfällt auf Führungskräfte ein schließlich Ge-
schäftsführer.
Gemäß § 24 VermAnlG ist der Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung
(Anlage 3) zu erweitern. Die Kapitalflussrechnung wird nachfolgend kurz erläutert.
Der Finanzmittelfonds ist von 62.378 TE UR auf 2. 521 TEUR gesunken. Der gesunkene
Finanzmittelfonds resultiert auch aus einer Verlagerung der Erlöse in die kurzfristigen For-
derungen, die im Laufe des Jahres 2024 abgerechnet werden. Der operative Cash Flow
(5.100 TEUR) beinhaltet die Gewinnabführung aus der Stadtnetze Münster (6.935 TEUR).
Die St adtnetze Münster betreibt den Ge schäftsbereich Versorgungsnetze und Wa sser-
werke, dessen Ergebnisbeitrag als operativ angesehen wird. Der Cash Flow aus Finanzie-
rungstätigkeit beträgt 66.496 TEUR. Der Cash Flow a us Investitionstätigkeit beträgt
131.723 TEUR und umfasst eigene Investitionen sowie Au szahlungen an die Stadtnetze
für deren Investitionen.
Anlage 5
Seite 21
Öffentliche Zwecksetzung nach der Gemeindeordnung NRW
Über die Einhaltung der ö ffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung der Stadtwerke
Münster im Ge schäftsjahr 2023 gemäß § 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung N ord-
rhein-Westfalen wird gleichzeitig mit dem Jahresab schluss und dem Lagebericht an den
Gesellschafter getrennt berichte t. Die öffent liche Zwe cksetzung und Zwe ckerreichung
wurden eingehalten.
Die Stadtwerke Münster GmbH stellt für das Geschäftsjahr 2023 einen Konzernabschluss
sowie einen Konzernlagebericht auf.
Münster, den 13. Mai 2024
Stadtwerke Münster GmbH
........................................... ...................... .....................
Sebastian Jurczyk Fr ank Gäfgen
(Geschäftsführer Energie) (Geschäftsführer Mob ilität)
Durch Rundungen können sich bei den Zahlen Abweichungen ergeben.
Anlage 6/1
Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss nach § 6b Abs. 3 EnWG der Stadtwerke
Münster GmbH, Münster, per 31. Dezember 2023
Die unternehmerische Tätigkeit der Stadtwerke M ünster g liedert sich in die vier Ge-
schäftsfelder Energie- und Wasservertrieb, Versorgungsnetze, Erzeugung und Verkehr.
Das Geschäftsfeld Versorgungsnetze wird seit 2020 im Wesent lichen durch die Stadt-
netze Münster GmbH betrieben, die eine 100-prozentige Tochter der Stadtwerke Münster
ist.
Die Pflicht zur Erstellu ng von Tätigkeitsabschlü ssen für die St adtwerke Münster ergibt
sich für das Ge schäftsjahr 2023 aus der Erbringung von mittelbaren u nd unmittelbaren
energiespezifischen Dienstleistungen für die Tätigkeitsbereiche Elek trizitätsverteilung
und Gasverteilung gegenüber dem verbundenen Netzbetreiber.
Zu dem nach § 6b Ab s. 3 EnWG auf den Stichtag 31. Dezember 2023 aufges tellten
Tätigkeitsabschluss der Stadtwerke Münster GmbH werden die nachfolgenden Erlä ute-
rungen gegeben:
Abgrenzung der Tätigkeiten
In der Rechnungslegung sind jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten
§ Elektrizität sverteilungsnetz und
§ Ga sverteilungsnetz
eingerichtet. Für die anderen Aktivitäten außerhalb von Elektrizitäts- und Gasverteilungs-
netz sind ebenfalls getrennte Konten angelegt.
Mit der Erstellung des Jahresab schlusses wurde für jeden dieser abgegrenzten Tätig-
keitsbereiche jewe ils eine § 6b Ab s. 3 EnWG entsprechen de Bilanz und Ge winn- und
Verlustrechnung aufgestellt.
Buchhaltungssystematik
Die Stadtwerke Münster wickelt ihr Rechnungswesen mit den Modulen des SAP-Systems
ab. Mit den zur Fin anzbuchhaltung (SAP-FI) vo llständig integrierten Instrumenten der
Kostenrechnung (SAP-CO) und Profit-Center Rechnung (SAP-EC-PCA) wird das Unter-
nehmen in managementorientierte Organisationseinhei ten (Profit-Cente r) hierar chisch
aufgeteilt. Diese Profit-Center-Struktur bildet die Grundlage für die Abb ildung der Tätig-
keitsbereiche nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Der Großteil, der in Kostenrechnung und Profit-Center-Rechnung verarbeiteten GuV-re-
levanten Vorgänge, wurde in der Finanzbuchhaltung bereits tätigkeitsgenau erfasst.
Vorgänge, die nicht direkt zugeordnet werden konnten, wurden zunächst auf Profit-Cen-
ter der kaufmännischen und technischen Querschnittsfunktionen kontiert und in der Folge
nach verschiedenen Schlüsseln auf die Bereiche verrechnet bzw. umgelegt.
Die Bil anzkonten der Finanzbuchhaltung wurden in die Profit-Center-R echnung über-
nommen. Soweit eine unmittelbare Profit-Center-Zuordnun g zu den Bilanzkonten dabei
nicht sinnvoll möglich war, wurden die Konten zunächst auf Bilanzverteilungs-Profit-Cen-
tern gesammelt und im nächsten Schri tt nach Maßgabe definierter Verteilungsschlüssel
auf die Profit-Center verteilt.
Anlage 6/2
Zugrunde gelegter Jahresabschluss
Die Ermittlung der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG erfolgte auf der Grund-
lage des handelsrecht lichen Jahresab schlusses der St adtwerke Münster zum 31. De-
zember 2023.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen Tätigkeiten entsprechen den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im handelsrecht lichen J ahresabschluss der
Stadtwerke Münster. Insofern verweisen wir auf den Anhang des Jahresabschlusses der
Stadtwerke Münster.
Abschreibungssystematik
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen tätigkeitsüber-
greifend bei
Immateriellen Vermögensgegenständen 03 - 07 Jahre
Grundstücken (Außenanlagen) und Bauten 07 - 50 Jahre
Verteilungsanlagen 20 - 55 Jahre
Glasfaseranlagen 10 - 20 Jahre
Technischen Anlagen und Maschinen 05 - 22 Jahre
Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 05 - 14 J ahre
Zuweisung der Akti va und Passiva, der Aufwe ndungen und Erträge zu den
Tätigkeiten
Den in den Tätigkeits-B ilanzen und Tätigkeits-Ge winn- und Verlustrechnungen ausge-
wiesenen Abschlussposten wurden die Werte vorrangig direkt zugeordnet. Soweit ein nur
mittelbarer Tätigkeitsbezug vorlag oder die direkte Zuordnung auf dem Weg der Kontie-
rung mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden gewes en wäre, wurde die Zuordnung
auf der Grundlage sach lich begrün deter Schlü sselgrößen vor genommen. Angewandt
wurden dabei im Wesentlichen:
· Die Rest buchwerte der unmittelbar zuordenbaren immaterie llen Vermögensgegen-
stände des Anlagevermögens und der Sachanlagen auf das nur indirekt zuordenbare
Anlagevermögen des Verwaltungsbereichs;
· Die Umsatzerlöse auf die in den Positionen Forderungen aus Lieferungen und Lei s-
tungen, Forderungen gegen den Gesellschafter, Forderungen gegen verbundene Un-
ternehmen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Betei ligungsverhältnis
besteht und sonstige Vermögensgegenstände jeweils enthaltenen Forderungen;
· Die Anzahl der Stellen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf die unter den sonsti-
gen Vermögensgegenständen bilanzierten kurzfristigen Forderungen gegen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter und auf die unter den sons tigen Ausleihungen bilanzierten,
langfristigen Forderungen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
· Die kurzfristigen Verbindlichkeiten auf den Bestand liquider Mittel;
Anlage 6/3
· Die Anzahl der Stellen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf die Pensionsrückstel-
lungen sowie auf die jeweils personalabhängigen sonstigen Rückstellungen und sons-
tigen Verbind lichkeiten; Die hier nach dem gemeinsamen Verwaltungsbereich zuge-
ordneten personalbezogenen Rü ckstellungen wurden in einem zweiten Verte ilungs-
zyklus nach Maßgabe der Leistungsabgabe des gemeinsamen Ve rwaltungsbereichs
weiterverteilt.
· Die Restbuchwerte des Anlagevermögens ergänzt um das jahresdurchschnittliche In-
vestitionsbudget auf die nicht direkt zuordenbaren langfri stigen Verbindlichkeiten ge-
genüber Kreditinstituten;
· Die Umsatzerlöse auf die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und auf
die sonstigen Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer;
· Die Leistungsabgabe des gemeinsamen Verwaltungsbereichs auf dessen Verbindlich-
keiten;
· Die Rest buchwerte des Anlagevermögens auf die Eigenkapitalpositionen Gezeichne-
tes Kapital, Kapitalrücklage und Gewinnrücklagen;
In Höhe der nach diesen Zuordnungen verbliebenen Differenz wurde ein Kapitalverrech-
nungsposten gebildet.
Die nur mittelbar zuordenbaren Aufwendungen und Erträge des Verwaltungsbereichs
wurden nach Maßgabe innerbetrieblicher Leistungsverrechnungen und Umlagen den Tä-
tigkeitsbereichen zuge wiesen. Die Verrechnung interner Re ssourcen erfolgte entspre-
chend gemessener Leistungsinanspruchnahme. Sofern eine Messung der Leistu ngsin-
anspruchnahme nicht mög lich oder nicht wirt schaftlich vertretbar war, wur de die Inan-
spruchnahme interner Re ssourcen aufgrund einer prozentualen Verte ilung vorgenom-
men. Basis der prozentualen Verteilung war eine Erhebung der aufgabenbezogenen Ka-
pazitätsbeanspruchung in den betroffenen Unternehmensbereichen.
Das Gliederungsschema der Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrech nungen wurde um die
aus der Entkonsolidierung der Tätigkeitsbereiche resultierenden Posten interne Umsatz-
erlöse, interne betriebliche Erträge, interne Materialaufwendungen und intern e sonstige
betriebliche Aufwendungen erweitert.
Anlage 6/4
Angaben zu Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Von den unter den Angaben zu den Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
im Jahresabschluss der Stadtwerke Münster gemachten Erläuterungen sind die Tätigkei-
ten des Strom- und Ga sverteilungsnetzes nicht unmittel bar betroffen. Soweit eine Zu-
schlüsselung anteilig auf diese Bereiche erfolgte, ist der angewandte Verteilungsschlüs-
sel unter dem Punkt „Zuweisung der Aktiva und Passiva, der Aufwendungen und Erträge
zu den Tätigkeiten“ benannt. Es wird auf den Anhang der Stadtwerke Münster verwiesen.
Eigenkapitaldarstellung im Tätigkeitsabschluss
Die Darstellung der Eigenkapitalpositionen
· Gezeichnetes Kapital
· Kapitalrü cklage
· andere Gewinnrücklagen
· Kapitalverrechnung
erfolgt in den Tätigkeitsb ilanzen zusamm engefasst unter der Position "Zugeordnetes
Eigenkapital". Der Ausweis erfolgt in Einkl ang mit der Textziffer 70 der IDW-Ste llung-
nahme zur Rechnungslegung IDW RS EFA 1.
Anlage 6/5
Übersicht der Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr und mehr als einem Jahr per 31.12.2023
Alle Angaben in TEUR.
Bilanz
Gesamt < 1 Jahr > 1 Jahr < 1 Jahr > 1 Jahr < 1 Jahr > 1 J ahr
1. Genu ssscheinkapital 1.100 - - - - 150 950
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 230.1 70 75 630 30 252 83.100 146.083
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen - - - - - - -
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 86.158 362 - 149 - 85.278 369
5. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 30.387 - - - - 387 30.000
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.007 - - - - 2.007 -
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.716 222 - 88 - 1.406 -
8. Sonstige Verbindlichkeiten 28.021 23 - 9 - 27.164 825
∑ Verbindlichkeiten 379.559 682 630 276 252 199.492 178.227
davon mit RLZ davon mi t RLZ
Andere Tätigkeiten
außerhalb Elektrizitätssektor
und Erdgassektor
Gas-
verteilungsnetz
Elektrizitäts-
verteilungsnetz
Bilanzpositionen
Übersicht der Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten (RLZ)
von bis zu einem Jahr (<) und mehr als einem Jahr (>)
per 31.12.2023 - Alle Angaben in TEUR
davon mit RLZ
Anlage 6/6
Münster, den 13. Mai 2024
Stadtwerke Münster GmbH
Sebastian Jurczyk Fr ank Gäfgen
Vorsitzender der Geschäftsführung Ge schäftsführer Mobilität
Geschäftsführer Energie
Anlage 6/7
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 3 1.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
€ € € € € € € €
A. Anlagevermögen
I. I mmaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten 1.323.102,77 1. 431.313,87 445.874,52 511.469,54 3. 555.719,67 3. 467.300,59 5. 324.696,96 5. 410.084,00
II. Sac hanlagen
1. Grundstü cke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. 154.705,67 2. 497.493,40 1. 843.995,80 2. 108.475,73 36.948.971,95 36.585.768,51 40.947.673,42 41.191.737,64
2. Verte ilungsanlagen - 66.823,82 - 56.415,13 3. 489.153,00 2. 860.730,05 3. 489.153,00 2. 983.969,00
3. Glasfaser anlagen - - - - 20.485.491,00 22.029.758,00 20.485.491,00 22.029.758,00
4. S onstige technische Anlagen und Maschinen 42.378,44 50.561,90 36.267,42 42.686,24 36.590.034,14 33.580.834,86 36.668.680,00 33.674.083,00
5. F ahrzeuge für Personenverkehr - - - - 22.622.729,00 12.449.491,00 22.622.729,00 12.449.491,00
6. A ndere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 552.493,76 577.256,57 240.584,94 257.707,30 7. 170.596,17 7. 707.372,00 7. 963.674,87 8. 542.335,87
7. Geleistete Anz ahlungen und Anlagen im Bau 634.287,03 393.328,09 212.885,47 140.552,93 37.055.496,52 20.905.655,91 37.902.669,02 21.439.536,93
3.383.864,90 3. 585.463,78 2. 333.733,63 2. 605.837,33 164.362.471,78 136.119.610,33 170.080.070,31 142.310.911,44
III. Fi nanzanlagen
1. Ante ile an verbundenen Unternehmen - - - - 212.923.813,21 185.819.761,54 212.923.813,21 185.819.761,54
2. Auslei hungen an verbundene Unternehmen - - - - 53.666.394,84 57.129.086,00 53.666.394,84 57.129.086,00
3. Bete iligungen - - - - 7. 566.302,59 8. 133.400,73 7. 566.302,59 8. 133.400,73
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht - - - - 10.599.865,68 9. 641.399,58 10.599.865,68 9. 641.399,58
5. S onstige Ausleihungen 70.228,16 19.680,30 23.570,64 7. 032,61 1. 081.922,75 984.053,63 1. 175.721,55 1. 010.766,54
70.228,16 19.680,30 23.570,64 7. 032,61 285.838.299,07 261.707.701,48 285.932.097,87 261.734.414,39
4.777.195,83 5. 036.457,95 2. 803.178,79 3. 124.339,48 453.756.490,52 401.294.612,40 461.336.865,14 409.455.409,83
B. Umlauf vermögen
I. Vo rräte
1. R oh-, Hilfs- und Betriebsstoffe - - - - 5. 338.164,42 7. 655.656,78 5. 338.164,42 7. 655.656,78
2. unfertige Leistungen 19.287,37 - 6. 473,41 - 1. 340.970,98 1. 443.889,41 1. 366.731,76 1. 443.889,41
3. Ferti ge Erzeugnisse und Waren - - - - 300.809,61 259.158,34 300.809,61 259.158,34
4. Emi ssionsrechte - - - - 4. 253.699,61 2. 849.845,25 4. 253.699,61 2. 849.845,25
19.287,37 - 6. 473,41 - 11.233.644,62 12.208.549,78 11.259.405,40 12.208.549,78
II. For derungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 108,30 719,27 85,55 504,25 124.077.888,63 56.537.159,92 124.078.082,48 56.538.383,44
2. For derungen gegen den Gesellschafter - - - - 12.546.081,24 4. 653.159,63 12.546.081,24 4. 653.159,63
3. For derungen gegen verbundene Unternehmen 248.285,50 - 199.795,68 - 102.349.447,89 51.863.988,07 102.797.529,07 51.863.988,07
4. For derungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht - - - - 2. 116.694,67 4. 398.473,84 2. 116.694,67 4. 398.473,84
5. S onstige Vermögensgegenstände 31.313,98 115.484,46 24.185,86 57.581,79 35.381.126,01 25.363.385,80 35.436.625,85 25.536.452,05
279.707,78 116.203,73 224.067,09 58.086,04 276.471.238,44 142.816.167,26 276.975.013,31 142.990.457,03
IV. Ka ssenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 17.651,49 517.363,85 5. 924,44 184.876,08 2. 497.048,74 61.675.839,35 2. 520.624,67 62.378.079,28
316.646,64 633.567,58 236.464,94 242.962,12 290.201.931,80 216.700.556,39 290.755.043,38 217.577.086,09
C. R echnungsabgrenzungsposten - 45.390,03 - 16.219,81 1. 571.664,23 1. 509.866,15 1. 571.664,23 1. 571.475,99
5.093.842,47 5. 715.415,56 3. 039.643,73 3. 383.521,41 745.530.086,55 619.505.034,94 753.663.572,75 628.603.971,91
Münster, 13. Mai 2024
Stadtwerke Münster GmbH
Tätigkeitsabschluss
der Stadtwerke Münster GmbH
Bilanz nach Tätigkeiten per 31.12.2023
Aktivseite
GesamtGasverteilungsnetz
andere Tätigkeiten
außerhalb Elektrizitäts-
und Gasverteilungsnetz
Elektrizitätsverteilungsnetz
Anlage 6/8
31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 3 1.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
€ € € € € € €
A. Zugeordnetes Eigenkapital 1.173.293,94 1. 312.993,95 1. 469.594,38 1. 684.630,60 255.751.099,15 246.782.906,90 258.393.987,47 249.780.531,45
B. Rü ckstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen 2.078.486,21 1. 821.834,91 829.918,14 727.286,62 49.977.267,65 48.293.399,47 52.885.672,00 50.842.521,00
2. St euerrückstellungen - - - - 16.615.839,00 11.918.538,38 16.615.839,00 11.918.538,38
3. S onstige Rückstellungen 530.541,14 433.884,76 211.839,55 173.209,31 43.782.175,43 36.418.753,55 44.524.556,12 37.025.847,62
2.609.027,35 2. 255.719,67 1. 041.757,69 900.495,93 110.375.282,08 96.630.691,40 114.026.067,12 99.786.907,00
C. Verbi ndlichkeiten
1. Genu ssscheinkapital - - - - 1. 100.000,00 1. 250.000,00 1. 100.000,00 1. 250.000,00
2. Verbi ndlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 705.169,98 1. 555.865,63 281.567,08 555.977,13 229.183.113,56 167.361.418,99 230.169.850,62 169.473.261,75
3. Verbi ndlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 361.875,40 403.356,20 148.792,28 165.725,53 85.647.303,93 51.745.213,90 86.157.971,61 52.314.295,63
4. Verbi ndlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter - - - - 30.386.628,62 30.534.013,18 30.386.628,62 30.534.013,18
5. Verbi ndlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen - - - - 2. 007.616,75 172.533,03 2. 007.616,75 172.533,03
6. Verbi ndlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 221.493,56 155.494,04 88.440,10 62.094,63 1. 405.878,09 878.163,88 1. 715.811,75 1. 095.752,55
7. S onstige Verbindlichkeiten 22.982,24 26.113,82 9. 492,20 12.253,35 27.988.608,98 21.656.288,11 28.021.083,42 21.694.655,28
Davon aus Steuern 22.199,14 24.379,18 8. 873,93 11.009,15 3. 368.887,21 4. 207.921,32 3. 399.960,28 4. 243.309,65
1.311.521,18 2. 140.829,69 528.291,66 796.050,64 377.719.149,93 273.597.631,09 379.558.962,77 276.534.511,42
D. R echnungsabgrenzungsposten - 5. 872,25 - 2. 344,24 1. 684.555,39 2. 493.805,55 1. 684.555,39 2. 502.022,04
5.093.842,47 5. 715.415,56 3. 039.643,73 3. 383.521,41 745.530.086,55 619.505.034,94 753.663.572,75 628.603.971,91
Münster, 13. Mai 2024
Stadtwerke Münster GmbH
Gesamt
Passivseite
Tätigkeitsabschluss
der Stadtwerke Münster GmbH
Bilanz nach Tätigkeiten per 31.12.2023
Elektrizitätsverteilungsnetz G asverteilungsnetz
andere Tätigkeiten
außerhalb Elektrizitäts-
und Gasverteilungsnetz
Anlage 6/9
2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022
€ € € € € € € €
1. Umsatzerlöse, extern 7.768.532,46 7. 221.055,90 5. 442.728,39 5. 098.501,40 1. 048.187.116,63 768.213.181,59 1. 061.398.377,48 780.532.738,89
abzüglich Energiesteuer - - - - 31.392.181,20 - 34.597.039,24 - 31.392.181,20 - 34.597.039,24 -
Umsatzerlöse nach Abzug Energiesteuer, extern 7.768.532,46 7. 221.055,90 5. 442.728,39 5. 098.501,40 1. 016.794.935,43 733.616.142,35 1. 030.006.196,28 745.935.699,65
2. Umsatzerlöse, intern - - - - 2. 533.446,63 2. 281.595,10 2. 533.446,63 2. 281.595,10
3. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen - - - - 77.157,65 - 348.817,16 77.157,65 - 348.817,16
4. Andere aktivierte Eigenleistungen - - - - 137.003,17 350.684,51 137.003,17 350.684,51
5. Sonstige betriebliche Erträge, extern 0,68 1. 009,48 - 403,08 19.435.664,79 22.187.953,29 19.435.665,47 22.189.365,85
6. Sonstige betriebliche Erträge, intern - - - - 8.926.991,38 9. 466.724,76 8. 926.991,38 9. 466.724,76
7. Materialaufwand, extern
a) Aufw endungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren - - - - 690.289.854,33 446.782.916,58 690.289.854,33 446.782.916,58
b) Aufw endungen für bezogene Leistungen - - - - 197.427.440,88 188.473.020,14 197.427.440,88 188.473.020,14
- - - - 887.717.295,21 635.255.936,72 887.717.295,21 635.255.936,72
8. Materialaufwand, intern
a) Aufw endungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren, intern - - - - - - - -
b) Aufw endungen für bezogene Leistungen, intern 1. 832.648,85 1. 647.379,02 700.797,78 634.216,08 - - 2. 533.446,63 2. 281.595,10
1.832.648,85 1. 647.379,02 700.797,78 634.216,08 - - 2. 533.446,63 2. 281.595,10
9. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter - - - - 51.840.311,86 47.228.150,17 51.840.311,86 47.228.150,17
b) Soziale A bgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung - - - - 14.500.984,82 14.788.551,96 14.500.984,82 14.788.551,96
Davon für Altersversorgung - - - - 4.955.338,15 5. 492.605,81 4. 955.338,15 5. 492.605,81
- - - - 66.341.296,68 62.016.702,13 66.341.296,68 62.016.702,13
10. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen - - - - 14.839.936,68 16.251.855,20 14.839.936,68 16.251.855,20
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in
der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten - - - - 3. 964.000,00 - 3.964.000,00 -
- - - - 18.803.936,68 16.251.855,20 18.803.936,68 16.251.855,20
11. Sonstige betriebliche Aufwendungen, extern
a) K onzessionsabgaben - - - - 5. 883.659,81 5. 886.985,77 5. 883.659,81 5. 886.985,77
b) Übri ge betriebliche Aufwendungen - - - - 47.511.071,24 36.861.754,80 47.511.071,24 36.861.754,80
- - - - 53.394.731,05 42.748.740,57 53.394.731,05 42.748.740,57
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen, intern 4.991.542,25 5. 259.189,42 3. 935.449,13 4. 207.535,34 - - 8. 926.991,38 9. 466.724,76
13. Erträge aus Beteiligungen - - - - 971.710,32 4. 583.206,58 971.710,32 4. 583.206,58
Davon aus verbundenen Unternehmen - - - - - 3. 407.000,00 - 3. 407.000,00
14. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen - - - - 6.934.703,00 19.837.690,56 6. 934.703,00 19.837.690,56
15. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihunge n des
Finanzanlagevermögens - - - - 1.660.520,34 1. 612.031,23 1. 660.520,34 1. 612.031,23
Davon aus verbundenen Unternehmen - - - - 1.462.280,18 1. 494.103,60 1. 462.280,18 1. 494.103,60
16. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - - - - 3. 703.204,97 394.544,50 3. 703.204,97 394.544,50
Davon aus verbundenen Unternehmen - - - - 3.077.504,59 303.315,54 3. 077.504,59 303.315,54
17. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere
des Umlaufvermögens - - - - 3.883.456,02 11.324.094,53 3. 883.456,02 11.324.094,53
18. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - - - - 7. 153.111,02 5. 579.310,07 7. 153.111,02 5. 579.310,07
Davon an verbundene Unternehmen - - - - 53.380,66 - 53.380,66 -
Davon aus Aufzinsung - - - - 1.009.498,89 926.147,70 1. 009.498,89 926.147,70
19. Steuern vom Einko mmen und vom Ertrag 222.046,88 95.541,84 190.135,95 77.390,03 12.884.037,86 11.366.577,14 13.296.220,69 11.539.509,01
20. Ergebnis nach Steuern 722.295,16 219.955,10 616.345,53 179.763,03 10.843.157,86 10.136.173,68 12.181.798,55 10.535.891,81
21. Sonstige Steuern - - - - 951.798,55 1. 815.891,81 951.798,55 1. 815.891,81
22. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 722.295,16 219.955,10 616.345,53 179.763,03 9. 891.359,31 8. 320.281,87 11.230.000,00 8. 720.000,00
23. Einstellung in andere Gewinnrücklagen 123.600,00 19.000,00 - 105.470,00 15.000,00 - 4. 500.930,00 2. 186.000,00 - 4. 730.000,00 2. 220.000,00 -
24. Vorabgewinnausschüttung - - - - - - - -
25. B ilanzgewinn/Bilanzverlust 598.695,16 200.955,10 510.875,53 164.763,03 5. 390.429,31 6. 134.281,87 6. 500.000,00 6. 500.000,00
Münster, 13. Mai 2024
Stadtwerke Münster GmbH
GesamtTätigkeitsabschluss
der Stadtwerke Münster GmbH
Gewinn- und Verlustrechnung nach Tätigkeiten
für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. - 31.12.)
Elektrizitätsverteilungsnetz G asverteilungsnetz
andere Tätigkeiten
außerhalb Elektrizitäts-
und Gasverteilungsnetz
Anlage 7/1
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Stadtwerke Münster GmbH
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Münster GmbH – bestehend aus der Bil anz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge schäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtw erke Münster GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft .
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f A bs. 4 HGB
(Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deut schen gesetzlichen Vorschri ften nicht i nhaltlich
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalge sellschaf-
ten geltenden handelsrechtlichen Vor schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grunds ätze ord-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verh ältnissen entsprec hendes Bild der Verm ögens- und Fi-
nanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das G eschäftsjahr vom 1. Jan uar
2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
· vermi ttelt der beigef ügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild vo n der Lage der Gesellschaf t. In allen
wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Eink lang mit dem Jahresab schluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und ste llt die C hancen und Risiken der zukünftigen Entwicklu ng zutreffend dar. Unser
Prüfungsurteil zum L agebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unterneh-
mensführung
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass un sere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnu ngs-
mäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir ha ben unsere Prüfung des Jahresab schlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtscha ftsprüfer (IDW) festgeste llten deutschen Gru ndsätze ordn ungsmäßiger Ab-
schlussprüfung durchgeführt. Unsere Ver antwortung nach diesen Vorschri ften und Gru ndsätzen ist im Abschni tt „Ver-
antwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des J ahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestäti-
gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unab hängig in Übereinsti mmung mit den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschri ften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflic h-
ten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erf üllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü-
fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um al s Grundlage für unsere Prüfungsurte ile zum Jahresab schluss
und zum Lagebericht zu dienen.
Anlage 7/2
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonsti gen Informationen verantwort lich. Die sonsti gen Informationen umfass en
die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).
Unsere Prüfungsurteile zum J ahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nich t auf die sonstigen Informationen,
und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung
hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die V erantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei
zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
· wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresab schluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kennt-
nissen aufweisen oder
· anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, da ss eine wesentliche falsche Dar-
stellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, s ind wir verpflichte t, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in
diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und d es Aufsichtsrats für den Jahresabschluss
und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind ver antwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapi-
talgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass
der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes B ild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesells chaft vermittelt. Ferner sind
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die i nternen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlus-
ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipu-
lationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufste llung des Jahresab schlusses sind die gesetzlic hen Vertreter dafür verantwort lich, die Fähigkeit der Ge-
sellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkei t zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sach-
verhalte in Zusa mmenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit , sofern einschlägig, anzugeben. Darüber
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes d er Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutref-
fendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittel t sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahr esabschluss in
Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünfti gen Ent-
wicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnah-
men (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben , um die Aufste llung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit
den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Anlage 7/3
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Ü berwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstel-
lung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüf ung des Jahresabschlusses und des La-
geberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen , ob der Jahresabschlu ss als Ganzes frei von we-
sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Han dlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insge-
samt ein zutre ffendes B ild von der Lage der Gesellscha ft vermittelt sowie in all en wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntni ssen in Einklang steht, den deutschen gesetzli-
chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukün ftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie ei-
nen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prü fungsurteile zum Jahresabschlu ss und zum Lagebericht beinhal-
tet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicher heit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übere instimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt schaftsprüfer (IDW) festgestellten deut schen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darste llung stets aufdeck t. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder I rrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werd en könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pf lichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti sche Grun dhaltung. Darüber
hinaus
· identifizieren und beurte ilen wir die Risiken wesentlic her falscher Darstellungen im Jahresab schluss und im La-
gebericht
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion
auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Gr undla-
ge für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko , dass aus dolosen Handlungen resultierende wesent liche fal-
sche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus I rrtümern resultierende wesentli-
che falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fäl-
schungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kon-
trollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem
und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlung en
zu planen, die unter den ge gebenen Umständen angeme ssen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurt eil
zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die A ngemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern a ngewandten Rechnungslegungsmetho-
den sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlich en Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zu-
sammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenh eit des von den gesetzlichen Vertretern angewandt en
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlang-
ten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicher heit im Zusammenhang mit Ereigni ssen oder Gegebenhei-
ten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkei t der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen können. Falls wir zu dem Schlu ss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteh t, sind wir ver-
pflichtet, im Bestäti gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahre sabschluss und im Lagebericht auf-
merksam zu machen oder, falls diese Angaben unangem essen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizie-
ren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der G rundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukün ftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
Anlage 7/4
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie
ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahres-
abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ei n den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschlu ss, seine Gesetzes entsprechung und das
von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
· führen wir Prüfungshandlun gen zu den v on den gesetzlichen Vertretern dargeste llten zukunftsorientierten Anga-
ben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender g eeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei in sbe-
sondere die den zukunftsorientierten Angaben von de n gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeuts amen
Annahmen nach und beurte ilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annah-
men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukun ftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebli ches unvermeidbares Risiko, dass kün ftige Ereignisse we-
sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwort lichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit planung
der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfestste llungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kon-
trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der R echnungslegungspflichten n ach § 6b
Abs. 3 EnWG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter
Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Januar 2023 eing ehalten hat. Darüber hinaus haben wir
die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Stromverteil ung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - be-
stehend jeweils aus der B ilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnu ng für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungs le-
gungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
· Nach unserer B eurteilung wurden die Pf lichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung ge-
trennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
· Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüf ung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beige-
fügten Tätigkeitsabschlüsse in a llen wesentlichen Belangen den deut schen Vorschriften des § 6b Abs. 3
Sätze 5 bis 7 EnWG.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten z ur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in
Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtun g des IDW Prüfung sstandards: Prüfung nach § 6b Energie-
wirtschaftsgesetz (IDW PS 6 10 n. F. (07.2022)) durchgeführ t. Unsere Ver antwortung nach diesen Vor schriften u nd
Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Absch lussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rech nungsle-
gungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängi g in
Übereinstimmung mit den deut schen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschr iften und haben unsere sonsti-
gen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mi t diesen Anforderungen erfüll t. Wir w enden als Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitä tssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
Anlage 7/5
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurte ile zur Ei nhaltung der Rechnungslegungs-
pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der ge setzlichen Vertreter u nd d es Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rec hnungslegungs-
pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur
Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertrete r sind auch verantwortlich für die Aufste llung der Tätigkeitsab-
schlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.
Außerdem sind die gesetz lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontro llen, die sie als notwendig erachtet
haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetz lichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entsprich t der im Ab schnitt "Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den L agebericht" hinsichtlich des Jah-
resabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, da ss der jewei lige Tätigkeitsab schluss kein unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Der Aufsichtsrat ist verantwort lich für die Ü berwachung der Ei nhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gese ll-
schaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Verantwortung d es Abschlussprüfers für die Prüf ung der Einhaltung der R echnungslegungspflichten nach
§ 6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
· ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pf lichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter
Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und
· ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen B elangen den deutschen Vorschri ften des § 6b Abs. 3
Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzu nehmen, der unsere Prüfungsur-
teile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst
die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht
und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Anlage 7/6
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschni tt "Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüf ung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hin sichtlich des Jahresabschlusses be-
schriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, da ss wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der
sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Dortmund, den 22. Mai 2024
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner
GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
(Black) (Börner)
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
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Allgemeine Au ftragsbedi ngungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirt schaftsprüf ungsgesellscha ften
vom 1 . Januar 2017
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Ge nehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachz udrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronisc hem Wege zu vervielfälti gen und/oder zu verbreiten.
© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsse ldorf
50261 . PN 5 5495/0/0
1. Geltungsbereich
(1) Die Au ftragsbedingungen gelten für Vertr äge zwi schen Wirt schaftsprüfern
oder Wirt schaftsprüfungsgesell schaften (im Nachstehenden zusa mmenfas-
send „Wirtscha ftsprüfer" genannt) und ihren Au ftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirt schaftlichen Angelegenheiten und sonsti-
ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrück lich schriftlich verei nbart
oder gesetzlich zwi ngend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte k önnen nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwi schen Wirt-
schaftsprüfer und Au ftraggeber herleiten, wenn dies ausdrück lich verei nbart
ist oder sich aus zwingenden gesetz lichen Regelungen ergib t. Im Hi nblick auf
solche Ansprüche gelten diese Au ftragsbedingungen auch diesen Dri tten
gegenüber.
2. Umfang und Ausführung d es Auftrags
(1) Gegenstand des Au ftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm -
ter wirtscha ftlicher Erfolg. Der Au ftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Berufsausübung ausgeführ t. Der Wirt schaftsprüfer übernimmt im
Zusamm enhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Ge schäftsfüh-
rung. Der Wirt schaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis-
se seiner Leistungen nicht verantwort lich. Der Wirt schaftsprüfer ist berechtigt,
sich zur Durchf ührung des Au ftrags sachverst ändiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländi schen Rechts bedarf – außer bei betriebs-
wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrück lichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der ab schließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtscha ftsprüfer nicht verpf lichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende F olgerungen
hinzuweisen.
3. Mitwirk ungspf lichten d es Auftraggebers
(1) Der Au ftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirt schaftsprüfer alle für
die Ausf ührung des Au ftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa-
tionen rechtzeitig übermi ttelt wer den und ihm von a llen Vorgängen u nd
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Au ftrags von
Bedeutung sein können. Dies g ilt auch für die Unterlagen und weiteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst währ end der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Au ftraggeber wird dem Wirt schafts-
prüfer geeignete Au skunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtscha ftsprüfers hat der Au ftraggeber die Vo llstän-
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informa tionen sowie der
gegebenen Auskün fte und Erklärungen in einer vom Wirt schaftsprüfer formu-
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicher ung der Unabhängigkeit
(1) Der Au ftraggeber hat a lles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirt schaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die D auer des
Auftragsverhältni sses ins besondere für Angebote auf Anste llung oder Über-
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Au fträge auf ei gene Rech-
nung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchf ührung des Au ftrags die Unabhängigkeit des Wirt schafts-
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwer kunter-
nehmen oder solcher mit ihm a ssoziierten Unternehmen, auf die die Unab-
hängigkeitsvor schriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Au ftragsverhältni ssen beeinträchtigen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordent lichen Kündigung des Au ftrags berechtigt.
5. Berichtersta ttung und münd liche Au skünfte
Soweit der Wirt schaftsprüfer Er gebnisse im R ahmen der Bearbeitung des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist a lleine diese schriftlic he Darste llung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbind lich. Sofern
nicht anders vereinbar t, si nd münd liche Erklärungen und Au skünfte des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbind lich, w enn sie schriftlich bestätigt werden.
Erklärungen und Au skünfte des Wirt schaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbind lich.
6. Weitergabe einer beruflichen Ä ußerung des Wirt schaftsprüfers
(1) Die Weiter gabe beruf licher Äußerungen des Wirtscha ftsprüfers (Ar beits-
ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebni ssen – sei es im Entwurf oder in
der Endfa ssung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts-
prüfers für den Auftraggeber an einen Dri tten bedarf der schriftlichen Zustim-
mung des Wirt schaftsprüfers, es sei denn, der Au ftraggeber ist zur Weiter-
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behörd lichen
Anordnung verpf lichtet.
(2) Die Verw endung beruf licher Äußerungen des Wirtscha ftsprüfers und die
Information über das Tätigwerden des Wirt schaftsprüfers für den Au ftragge-
ber zu Werbezwecken durch den Au ftraggeber sind unzulä ssig.
7. Mängelbe seitigung
(1) Bei etwai gen Mängeln hat der Au ftraggeber Anspruch auf Nacherfü llung
durch den Wirt schaftsprüfer. Nur bei Fehl schlagen, Unterla ssen bzw. unbe-
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmög lichkeit der Nacherfül-
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erte ilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurü cktreten, wenn die erbrach-
te Leistung wegen Fehl schlagens, Unterla ssung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Intere sse is t. Soweit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen , gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln mu ss vom Au ftraggeber
unverzüglich in Tex tform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätz lichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetz lichen Verjährungsbeginn.
(3) O ffenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rec henfehler u nd
formelle M ängel, die in einer beruflichen Äußerung (Berich t, Gutacht en u nd
dgl.) des Wirt schaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt-
schaftsprüfer auch Dri tten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, di e
geeignet sind, in der beruf lichen Äußerung des Wirt schaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse infr age zu ste llen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dri tten
gegenüber zurü ckzunehmen. In den vorgenannten Fä llen ist der Au ftragge-
ber vom Wirtscha ftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gege nüber Dri tten, Daten schutz
(1) Der Wirt schaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs . 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpf lichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, St illschwei gen zu
bewahren, es sei denn, da ss der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepf licht
entbindet.
(2) Der Wirtscha ftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogen en
Daten die nationalen und europarecht lichen Regelungen zum Daten schutz
beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vor geschriebene Leistungen des Wirt schaftsprüfers, insbe-
sondere Prüfungen, gelten die jewe ils anzuwendenden gesetz lichen Haf-
tungsbeschränkungen, insbesondere die Ha ftungsbeschränkung des § 323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern w eder eine gesetz liche Ha ftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertrag liche Ha ftungsbeschränkung besteh t, ist die Haftu ng
des Wirt schaftsprüfers für Sc hadensersatzansprüche jeder Ar t, mit Aus nah-
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpf licht des Herste llers nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzel nen Scha-
densfall gemäß § 54a Abs . 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältni s mit dem Auf-
traggeber stehen dem Wirtscha ftsprüfer auch gegenüber Dri tten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wir tschaftsprüfer
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver-
letzung des Wirtscha ftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betre ffenden Ansprüche a ller Anspruchsteller ins gesamt.
(5) Ein einzel ner Schadensfa ll im Si nne von Abs. 2 ist auch bezüg lich ei nes
aus mehreren Pf lichtverletzu ngen sta mmenden einheit lichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfa ll umfa sst sämtlic he Folgen einer Pf licht-
verletzung ohne Rücksicht darau f, ob Sc häden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt m ehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als
einheitliche Pf lichtverletz ung, wenn die betre ffenden Angelegenheiten mitei-
nander in rechtlichem oder wirt schaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirt schaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch geno mmen werden. Die Begrenzung auf das Fün ffache der Min-
destversicherung ssumme gilt nicht bei gesetz lich vor geschriebenen Pf licht-
prüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch er lischt, w enn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewies en wurde. Dies g ilt nicht
für Sc hadensersatzansprüche, die auf vorsätz liches Verhalten zurüc kzufüh-
ren sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpf licht des Herste llers nach §
1 ProdHa ftG begründen. Das Rech t, die Einr ede der Verjährung geltend zu
machen, bleibt unberührt.
10. Ergänze nde Bestimmungen für Prüfung saufträge
(1) Ä ndert der Au ftraggeber nachträg lich den durch den Wirtscha ftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Ab schluss oder
Lageberich t, darf er diesen Bestätigungsvermerk nich t weiterverwe nden.
Hat der Wirt schaftsprüfer ei nen Bestätigungsvermerk nicht erte ilt, so ist ein
Hinweis auf die durch den Wirt schaftsprüfer durchgeführte Prüfung im
Lage¬bericht oder an anderer für die Ö ffentlichkeit bestimmter Ste lle nur mit
schrift¬licher Einwilligung des Wirtscha ftsprüfers und mit dem von ihm
genehmigten Wortlau t zulässig.
(2) Wide rruft der Wirt schaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. H at der Au ftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwende t, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Au ftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigunge n. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung geste llt.
11. Ergänze nde Bestimmungen für H ilfeleist ung in Steuer sachen
(1) Der Wirtsc haftsprüfer ist berechtigt, sow ohl bei der Beratung in steuerli-
chen Einzelfragen als auch im Fa lle der Dauerberatung die vom Au ftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, al s richtig und vo llstän-
dig zugrunde zu legen; dies g ilt auch für Buchführungsau fträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeit en hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsau ftrag umfa sst nicht die zur W ahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, da ss der Wirtscha ftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag über nommen hat. In diesem Fa ll hat der Au ftragge-
ber dem Wirt schaftsprüfer alle für die W ahrung von Fristen wesent lichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbe scheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirt schaftsprüfer ei ne angeme ssene Bearbeitungszeit zur Verfügu ng
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfa sst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdau er fa llenden Tätigkei-
ten:
a) Ausarbeitung der Jahre ssteuererklärungen für die Einko mmensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererkl ä-
rungen, und zwar auf Grund der vom Au ftraggeber vorzulegenden Jahres-
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforder licher Aufste llungen
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbe scheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenha ng mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Be scheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung de r Ergebni sse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten St euern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Be schwerdeverf ahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtscha ftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprec hung und Verwaltungsauffa ssung.
(4) Erhält der Wirt schaftsprüfer für die l aufende Steuerberatung ein Pau-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die
unter Abs. 3 Buchs t. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie-
ren.
(5) Sofern der Wirtscha ftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera-
tervergütungsverordnung für die Beme ssung der Vergütung anzuwenden ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetz liche Vergütung in Textform
vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einko mmensteuer, Körper-
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögen steuer sowie
aller Fr agen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuer n und Abgab en
erfolgt auf Grund eines besonderen Au ftrags. Dies gilt auch für
a) die B earbeitung einma lig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebie t der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer , Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fi-
nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkei t sowie in St euerstrafsachen,
c) die beratende und gutacht liche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um-
wandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sani erung, Eintri tt und
Ausscheiden eines Gesell schafters, Betri ebsveräußerung, Liquidation und
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfü llung von Anzeige- und Dokumentations-
pflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahre serklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfu ng
etwaiger besonderer buchmäßiger Vorau ssetzungen sowie die Frage , ob alle
in Betracht ko mmenden umsatzsteue rrechtlichen Vergünstigungen wahrge-
nommen worden sind. Eine Gewähr für die vo llständige Erfa ssung der Unter-
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird n icht übernommen.
12. Elektr onische Ko mmunikation
Die Ko mmunikati on zwi schen dem Wirt schaftsprüfer und dem Au ftraggeber
kann auch per E-Ma il erfol gen. Soweit der Auftraggeber eine Ko mmunikation
per E-Mail nicht w ünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen ste llt, wie
etwa die Ver schlüssel ung von E-Ma ils, wird der Au ftraggeber den Wirt-
schaftsprüfer entsprechend in Tex tform informier en.
13. Vergütung
(1) Der Wirtsc haftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderu ng
Anspruch auf Ersta ttung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätz lich
berechnet. Er ka nn angeme ssene Vor schüsse auf Vergütung und Auslagen-
ersatz verlangen und die Aus lieferung seiner Leistung von der vo llen Befrie-
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Au ftraggeber ha ften als
Gesamtschul dner.
(2) Ist der Au ftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung geg en
Forderungen des Wirt schaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskrä ftig festgestellten Forderungen zulä ssig.
14. Streit schlichtungen
Der Wirt schaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbe ilegungsverfahren vor einer
Verbraucher schlichtungsstelle im Si nne des § 2 des Verbraucherstreitbe ile-
gungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwe ndend es Recht
Für den Au ftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergeben den An-
sprüche g ilt nur deutsches Recht.
Beschlussvorlage
7099 Zeichen
V/0355/2024
V/0355/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Münster GmbH und Bestellung des Abschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2024
Beratungsfolge
18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH
wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen:
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Münster GmbH zum 31.12.202 3 in der vorliegenden,
vom Abschlussprüfer BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG (BKP),
Dortmund, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierten Fassung, wird von
der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH festgestellt.
(Anlage 2)
2. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen.
3. Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH wird für das Geschäftsjahr
2023 Entlastung erteilt.
4. Für die Durchführung der Abschlussprüfung des Einzel - und Konzernabschlusses der Stadt-
werke Münster GmbH sowie des Einzelabschlusses der Stadtnetze Münster GmbH für das
Geschäftsjahr 2024 wird die BKP aus Dortmund gewählt. Der Auftrag wird durch den Vorsit-
zenden des Aufsichtsrates erteilt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Ausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in 2024.
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
07.06.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Rothermundt
Telefon: 492-2006
Rothermundt@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0355/2024
Begründung:
Die Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster.
Gemäß § 9.4 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung u.a. für die Beschluss-
fassung über „[…] die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses
[…],“ (lit. f), „ die Entlastung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Aufsichtsrates “ (lit. h) und
„nach Vorbefassung durch den Aufsichtsrat die Wahl einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die
Abschlussprüfung auf Vorschlag des Beteiligungsmanagements der Stadt Münster“ (lit. i) zuständig.
zu. 1. bis 3.
Die SWMS schließt das Geschäftsjahr 202 3 mit einer Bila nzsumme von 753.664 T€
(VJ: 628.604 T€) und einem Jahresüberschuss von 11.230 T€ (VJ: 8.720 T€) ab, der damit über dem
geplanten Ergebnis von 10.200 T€ liegt.
Wie im Vorjahr reduziert die ergebnisschmälernde Kapitalzuführung an die FMO Flughafen Müns-
ter/Osnabrück GmbH im Rahmen der Coronahilfen 2023 i.H.v. 3.587 T€, die erst auf Bilanzebene
durch eine Einzahlung in die Kapitalrücklage durch die Stadt Münster ausgeglichen wird, den Jahres-
überschuss. Um diese Abschreibung auf die Finanzanlage FMO be reinigt, läge der Gewinn bei
14,8 Mio. € und damit deutlich über dem Planergebnis für 2023.
Die Umsatzerlöse überstiegen im Geschäftsjahr 2023 erstmals die Milliardengrenze und lagen mit
1.030.006 T€ um 38,1 % über den Vorjahreserlösen (VJ: 745.936 T€; 2021: 558.453 T€). Angesichts
des fortbestehenden Ukrainekrieges beruhte der Anstieg in 2023 insbesondere auf den weiter gestie-
genen Energiepreisen, obwohl die abgesetzten Energiemengen aufgrund von deutlichen Verbrau-
chereinsparungen abermals gegenüber dem Vorjahr zurückgingen. Die abgesetzten Energiemengen
entwickelten sich wie folgt: Strom: 1.139 GWh1 (VJ: 1.297 GWh); E rdgas: 1.951 GWh ( VJ:
2.057 GWh); Fernwärme: 503 GWh (VJ: 554 GWh). Gleichzeitig mit den Umsatzerlösen stiegen auch
die externen Materialaufwendungen drastisch um 3 9,7 % auf 887.717 T€ (VJ: 635.256 T€; 2021:
475.741 T€) an. Der interne Materialaufwand im Elektrizitäts- und Gasverteilungsnetz stieg insgesamt
von 2.282 T€ im Vorjahr auf 2.533 T€ an.
Ca. 30,6 Mio. Fahrgäste zählten die Busse der Stadtwerke im Jahr 2023. Diese Anzahl liegt 2,9 %
unter dem angepassten Planwert2 von 31,2 Mio. Personen. Die Fahrgastzahl sank u.a. aufgrund von
zeitweisen Personalmangel-bedingten Reduzierungen des ÖPNV-Angebots im Stadtgebiet Münster.
Die Verkehrserlöse beliefen sich auf 39,2 Mio. € und stiegen deutlich gegenüber den Vorjahreserlö-
sen an (3 2,4 Mio. €). Die Gesamterlöse des Verkehrsbetriebs erreichten dank verschiedener Zu-
schüsse und Ausgleichszahlungen 48,7 Mio. € und einen operativen Deckungs grad von 73,8 %
(VJ: 68,9 %). Die Verbesserung des Verkehrsergebnisses gegenüber dem Plan ist im Wesentlichen
auf Kosteneinsparungen aufgrund von Angebotskürzungen sowie einmalige Ergebniseffekte (Ener-
giekostenzuschuss, Spitzabrechnung ÖPNV-Rettungsschirm) zurückzuführen.
Zum Jahresüberschuss der SWMS trägt die Stadtnetze Münster GmbH mit einer gegenüber dem
Vorjahr deutlich reduzierten Gewinnabführung i.H.v. 6.935 T€ (VJ: 19.838 T€; Plan 2023: 12.306 T€)
bei.3 Die Ausschüttung der SWMS an die Stadt Münster erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in 2024.
Die BKP hat der SWMS für das Geschäftsjahr 202 3 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt. Die öffentliche Zwecksetzung und Zweckerreichung der SWMS gemäß Gemeindeordnung
NRW wurde eingehalten. Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der SWMS kann daher für das
Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt werden.
1 1 GWh = 1 Mio. kWh
2 Der Planwert für 2023 wurde g egenüber dem Wert im Wirtschaftsplan aufgrund neuer Empfehlung en zur statistischen
Hochrechnungen der Fahrgastzahlen gemäß den Vorgaben des Branchenverbandes „Verband Deutscher Verkehrs unter-
nehmen “ (VDV) neu berechnet.
3 vgl. AWLFW-Beschlussvorlage V/0356/2024
- 3 -
V/0355/2024
Weitere ausführliche Informationen sind dem Jahresabschluss 202 3 (Anlage 2) und der Aufsichts-
ratsvorlage Nr. 05/2024 (Anlage 1) zu entnehmen, über die der Aufsichtsrat der SWMS in seiner Sit-
zung am 14.06.2024 beraten wird.
Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die BKP haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanage-
ments keine Einwendungen gegen oder zusätzliche Hinweise zum Jahresabschluss der SWMS erge-
ben. Nach Durchsicht des vorgelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein
hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SWMS zum Bilanz-
stichtag 31.12.2023.
zu 4.
Die BKP soll zum fünften Mal mit den Prüfungen für das Geschäftsjahr 2024 beauftragt werden. Über
eine entsprechende Beschlu ssempfehlung (Nr. 08/2024) an die Gesellschafterversammlung der
SWMS zur erneuten Wahl der BKP wird der Aufsichtsrat der SWMS in der Sitzung am 14.06.2024
beraten. Das Beteiligungsmanagement befürwortet die erneute Beauftragung der BKP.
i.V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 05/2024 zum Jahresabschluss 2023 der SWMS
Anlage 2: Jahresabschluss und Lagebericht 2023 der SWMS
V_0355_2024_Anlage 1_Vorlage 05_2024 JA 2024 SWMS
5770 Zeichen
((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 05/2024 Betreff Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Münster GmbH Berichterstatter Sebastian Jurczyk Anlage Prüfungsbericht des Abschlussprüfers mit Bestätigungsvermerk, darin als Anlagen enthalten: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, bestehend aus: - Bilanz - Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang - Kapitalflussrechnung - Lagebericht Antrag Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung werden folgende Beschlüsse zur Annahme empfohlen: 1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Münster GmbH zum 31.12.2023 in der vorliegenden, vom Abschlussprüfer BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, mit einem u neingeschränkten Bestätigungsvermerk testierten Fassung, wird von der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster festgestellt. 2. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen. Münster, 22.05.2024 Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0355/2024 Seite 2 von 4 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) 3. Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH werden für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. Begründung Der Jahresüberschuss beträgt 11,2 Mio. EUR nach Abzug der Kapitalzuführung an den FMO in Höhe von 3,6 Mio. € und übertrifft damit das geplante Ergebnis von 10,2 Mio. EUR. Das operative Ergebnis liegt damit über den Erwartungen. In Anbetracht der herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kann das Ergebnis als sehr gut betrachtet werden. Das Kerngeschäft wurde auch im Jahr 2023 geprägt du rch ein anhaltendes Sparverhalten der Kundinnen und Kunden sowie eine recht milde Witterung im 4. Quartal 2023 und damit deutlich geringere Verbräuche von Kundinnen und Kunden, insbesondere bei den Lieferungen von Gas und Wärme, aber auch bei Wasser und Strom. Der geringere Gasabsatz führte dazu, dass beschaffte Gasmengen in Phasen wieder fallender Preise in den Markt zurückverkauft werden mussten. Die Stromerzeugung der GuD -Anlage blieb hinter der für das Geschäftsjahr 2023 angesetzten Planmenge deutlich z urück. Dies ist insbesondere auch auf die geringer Wärmeproduktion in 2023 zurückzuführen. Die Zahl der Fahrgäste im ÖPNV ist einerseits durch steigende Abozahlen, andererseits durch ein geändertes Mobilitätsverhalten (z.B. wegen Home office) und durch Takt reduzierungen wegen des Fahrermangels geprägt. Durch aktives Kostenmanagement, durch die erfolgreiche Beantragung von Ausgleichsmitteln für den ÖPNV, durch die intelligente Fahrweise und Vermarktung des Kraftwerks, aber auch durch eine risikoadjustierte Beschaffungsstrategie und damit verbundene Ergebnisbeiträge des Portfolio - managements konnten die großen Herausforderungen wirtschaftlich gut bewältigt werden. Das von der Stadtnetze Münster GmbH übernommene Ergebnis von 6,9 Mio. EUR lag unter dem Ergebnis des Vorjahres von 19,8 Mio. EUR. Ursächlich hierfür sind insbesondere gesunkene Durchleitungsmengen infolge von Verbrauchseinsparungen von Energiekunden, gesti egene Kosten im Glasfaserausbau sowie das gestiegene Zinsniveau. Seite 3 von 4 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Weitere Erläuterungen der Entwicklung der Vermögens -, Finanz - und Ertragslage im Einzelnen sowie der Geschäftsfelder finden sich in dem beigefügten Lagebericht (Anlage zum Prüfungsbericht). Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung Zur Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und zur Zweckerreichung nehmen wir gemäß § 108 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen für unsere wichtigsten Geschäftsbereiche wie folgt Stellung: In der Strom - und Erdgasversorgung haben wir gemäß § 1 des Energiewirtschafts - gesetzes eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit anzustreben. Dieses Ziel wurde i m Geschäftsjahr 2023 in allen Punkten erreicht. In der Wasserversorgung haben die Stadtwerke gemäß § 47 a Landeswassergesetz NW eine dem Gemeinwohl entsprechende öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen. Darüber hinaus haben die Stadtwerke als mit der Wasserversorgung verpflichtetes Unternehmen auf einen haushälterischen Umgang mit dem Wasser hingewirkt. Ebenfalls haben die Stadtwerke gemäß § 1 der Trinkwasserverordnung Wasser geliefert, das die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die s ich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben können, schützt. Im Verkehrsbereich haben die Stadtwerke Münster im Auftrag der Stadt Münster als Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs jederzeit sichere, effiziente und hochwertige Verkehrsleistungen angeboten. Die Vorgaben der Stadt Münster nach dem aktuellen Nahverkehrsplan wurden jederzeit erfüllt. Die Stadtwerke Münster haben auch im Geschäftsjahr 2023 entsprechend ihrer Satzung die Kunden und die Bevölkerung beraten mit dem Ziel, den Verbrauch von Energie und Wasser zu reduzieren. Ebenfalls ist die Bereitschaft zum Einsatz regenerativer Energieträger durch das Unternehmen gefördert worden. Die öffentliche Zwecksetzung der Stadtwerke Münster GmbH gemäß Gemeindeordnung NW wurde in allen Fällen erfüllt. Seite 4 von 4 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Der Jahresabschluss 2023 sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind von der BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungs - gesellschaft, Dortmund, geprüft worden. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Stadtwerke Münster GmbH gez. Sebastian Jurczyk gez. Frank Gäfgen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0355/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.05.2024
- Erstellt
- 23.05.2024 15:05