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SV-2017/0064

Antrag der SPD-Fraktion vom 12. Juni 2017 betr. Schaffung günstigen Wohnraums

Antrag 12.07.2017

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SV-2017/0064

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SV-2017/0064

4602 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2017/0064 
 
 
Antrag der SPD-Fraktion vom 12. Juni 2017 betr. Schaffung günstigen Wohnraums 
 
 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
info@spdfraktion-da.de 
www.spdfraktion-da.de 
 
Sparkasse Darmstadt 
BLZ: 508 501 50 
Konto: 8006377 
 
Antrag 
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt soll alle rechtlich möglichen und sinnvollen Mittel nutzen, 
um ihre Einflussnahme bei der Schaffung günstigen Wohnraums zu steigern oder mindestens 
zu erhalten. 
 
1. In allen neu aufzustellenden Bebauungsplänen und Änderungen von Bebauungsplänen 
durch die eine nicht unerhebliche Bodenwertsteigerung für die dort liegenden 
Grundstücke entsteht, ist diese in einem angemessenen Umfang für die städtischen 
Leistungen und Aufwendungen für die Infrastruktur abzuschöpfen. Dies gilt unabhängig 
von den im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen. Beim Planungsbegünstigten soll 
mindestens ein Drittel des Wertzuwachses verbleiben. 
 
2. Bei neu aufzustellenden Bebauungsplänen und Änderungen von Bebauungsplänen in 
denen Wohnnutzungen festgesetzt werden sollen, sind auf mindestens 45 % der 
Bauflächen Flächen festzusetzen, auf denen nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, 
die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können (§ 9 Abs. 1 
Nr.7 BauGB ). Dies soll auch für Änderungen bestehender Bebauungspläne gelten. 
Dabei entfallen 25 % auf die Förderung von Sozialwohnungen nach den klassischen 
Einkommensgrenzen und 20 % auf die Mittelstandsförderung. 
 
3. Voraussetzung für den Beginn eines Bebauungsplanverfahrens (Aufstellungsbeschluss) 
ist in einem ersten Schritt die Grundzustimmung des Planungsbegünstigten zur 
Anwendung der unter 1. und 2. genannten Vorgehensweise.  
 
4. Vor dem Offenlagebeschluss ist mit dem Planungsbegünstigten eine Grundvereinbarung 
als Teil eines städtebaulichen Vertrages oder eines Bindungsvertrages abzuschließen, 
in dem die Leistungen des Planungsbegünstigten definiert werden. Mit 
Satzungsbeschluss sind die vom Planungsbegünstigten zu erbringenden Leistungen 
abschließend im städtebaulichen Vertrag oder in einem Bindungsvertrag zu regeln und 
zu beschließen.

2 
5. Bei der Veräußerung städtischer Grundstücke, die sich für die Wohnnutzung eignen, ist 
im Kaufvertrag die Errichtung von öffentlich geförderten Wohnungen nach den in 2. 
genannten Grenzen verbindlich zu regeln. Dabei soll der Bauantrag Bestandteil des 
Kaufvertrages sein. Zusätzlich ist eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch 
einzutragen, um die Veräußerung rückabwickeln zu können wenn sich der Erwerber 
nicht an die Regelungen im Kaufvertrag hält. Die Rückabwicklung soll ebenso erfolgen, 
wenn das vertraglich vereinbarte Bauwerk zwei Jahre nach rechtlich möglichem 
Baubeginn nicht fertiggestellt ist. 
 
 
Begründung: 
 
Magistratsvorlage 2017/0031 regelt die Schaffung verbindlicher Quoten öffentlich geförderten 
Wohnungsbaus nur dort, wo die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Eigentümer auftritt oder 
andere rechtsverbindlichen Mittel anwenden kann. Letztere sind oftmals sehr begrenzt, sodass 
trotz dieser beschlossenen Vorlage kein Einfluss auf die Quoten öffentlich geförderten 
Wohnungsbaus genommen werden kann. Investoren handeln dann nach ihrem natürlichen 
Interesse der Gewinnmaximierung und planen Bauprojekte ohne öffentlich geförderte 
Wohnungen. Paradebeispiel hierfür ist das im letzten Jahr an einen privaten Investor 
veräußerte ehemalige Echogelände. Bei diesem Projekt sind ausschließlich frei finanzierte 
Wohnungen geplant - öffentlich geförderter Wohnraum soll auf diesem Areal nicht entstehen. 
Trotz des Beschlusses 2017/0031 vom 02.03.2017 scheint die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
weiterhin an der Politik des Verhandelns festzuhalten. Im jüngst zur Kenntnisnahme gegeben 
Projektes südlich des Haardtrings/Berliner Allee finden sich nur 25% geförderter 
Wohnungsbau. Als Begründung wurde seitens der Regierungskoalition eine gegenüber dem 
Investor schwache Verhandlungsposition angegeben. 
 
Deshalb müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Handelnden der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt in eine stärkere Verhandlungsposition zu bringen. Dies kann einerseits durch das in 
der deutschen Gesetzgebung sehr starke Eigentumsrecht aber auch durch eine Satzung zur 
Sozialgerechten Bodennutzung erreicht werden. 
 
 
Darmstadt, 12. Juni 2017 
 
 
Oliver Lott   Michael Siebel 
Tim Huß   (Fraktionssprecher) 
(Stadtverordnete)

Beratungsverlauf (3)

TOP 38.22
TOP 27.8
TOP 10

Orte (2)

  • Wilhelminenstraße 7a
  • Berliner Allee

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2017/0064
Typ
Antrag
Datum
12.07.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00