V/1092/2018
Teilnahme der Waldschule Kinderhaus und der Friedensreich-Hundertwasser-Schule an dem Bewerbungsverfahren zum Schulversuch „Talentschulen"
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Beschlussvorlage
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V/1092/2018 V/1092/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Teilnahme der Waldschule Kinderhaus und der Friedensreich-Hundertwasser-Schule an dem Bewerbungsverfahren zum Schulversuch „Talentschulen" Beratungsfolge 05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet eine Antragstellung der Stadt Münster zur Teilnahme an dem Schulversuch „Talentschulen“ mit der Waldschule Kinderhaus und der Friedensreich- Hundertwasser-Schule in Roxel. Begründung: Der Bewerbungszeitraum für die Teilnahme an dem Schulversuch ist sehr knapp bemessen und e n- det bereits am 07.12.2018. Im Vorfeld der Antragstellung war ein intensiver Abstimmungsprozess innerhalb der Schulen erforderlich, da die Teilnahme am Schulversuch neben den alltäglichen He r- ausforderungen mit zusätzlichen Aufgaben verbunden ist. Erst Mitte November erklärten zwei Sch u- len ihr Interesse. Daher war eine fristgerechte Beteiligung des Ausschusses für S chule und Weiterbil- dung nicht möglich. Die Mitglieder des Ausschusses wurden in der Sitzung am 21.11.20 18 über den aktuellen Stand informiert. Schulversuch „Talentschulen“ Das Land NRW hat beschlossen, ab dem Schuljahr 2019/2020 bis zu 60 Talentschulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen einzurichten und mit zusätzlichen Ressourcen auszu statten. Der Schulversuch soll zeigen, ob die Leistungen und Erfolge von Schülerinnen und Schülern an Schulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen durch besondere unterrichtliche Ko n- zepte, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bei der Sc hulentwicklung nachweisbar gesteigert werden können. Zudem sollen im Zusammenspiel mit allen Beteiligten die Talentschulen vor Ort e i- nen positiven Beitrag zur Quartiersentwicklung leisten. Amt für Schule und Weiterbildung 28.11.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Terfort Telefon: 492-4027 Terfort@stadt-muenster.de - 2 - V/1092/2018 Im Mittelpunkt des Konzepts der Talentschulen steht der Aufbau ein er zusätzlichen „Fördersäule“. An den allgemeinbildenden Schulen wird die sprachliche Förderung im Rahmen eines ausgeweiteten Fachunterrichts vertieft, an den Berufskollegs wird die Berufsfelderkundung ausdifferenziert. Die Fö r- dersäulen beinhalten mehr pra ktisches Arbeiten und mehr Lernmöglichkeiten im Rahmen eines MINT-Profils oder eines Profils im Bereich Kulturelle Bildung, mehr verbindliche individuelle Ber a- tungselemente, sowie Elemente der Berufsorientierung. Für den Schulversuch „Talentschulen“ haben die Waldschule Kinderhaus und die Friedensreich - Hundertwasser-Schule Interesse an der Teilnahme am Bewerbungsverfahren bekundet. In der Sitzung der Schulkonferenz der Waldschule Kinderhaus wurde bereits am 20.11.2018 einsti m- mig beschlossen, dass ein Antrag für den Schulversuch mit dem Schwerpunkt „MINT“ gemeinsam mit dem Schulträger auf den Weg gebracht werden soll. Die Verwaltung begrüßt die Auswahl der Förde r- säule, da die Schule mit der Teilnahme an dem Programm “Kulturagenten für kreative Schulen NRW“ bereits besondere pädagogische Angebote und Strukturen im Bereich kulturelle Bildung anbietet und ausgebaut hat. Die Friedensreich -Hundertwasser-Schule spricht sich für die Fördersäule „Kulturelle Bildung aus“. Auch sie nimmt an dem Programm „Kulturage nten“ teil und möchte mit dem Schulversuch „Talen t- schulen“ die pädagogischen Konzepte und Kooperationen weiter ausbauen, da die Förderung zum Ende des Schuljahres 2018/2019 voraussichtlich auslaufen wird. Ein Beschluss der Schulkonferenz liegt noch nicht vor und wird nachgereicht. Der Zeitraum für die gemeinsame Bewerbung von Schulträger und Schule ist sehr ambitioniert. Bis zum 7. Dezember 2018 sind die Anträge beim Ministerium für Schule und Bildung NRW einzureichen. Im Februar 2019 wird eine Auswahlju ry zunächst bis zu 35 Schulen auswählen, die zum Schuljahr 2019/20 als Talentschulen starten. In einer zweiten Auswahlphase werden zum Schuljahr 2020/21 weitere Schulen bis zu einer Gesamtzahl von 60 in den Schulversuch aufgenommen. Der Schulversuch läuft an allen Talentschulen jeweils für sechs Jahre. Für das Jahr 2026 ist eine Evaluation des Schulversuchs geplant. Ausstattung und Unterstützung Die Landesregierung wird die teilnehmenden Schulen u.a. mit folgenden zusätzlichen Ressourcen ausstatten: Talentschulen erhalten einen Zuschlag in Höhe von 20 % auf den Grundstellenbedarf als zusätzli- che unbefristete Personalressource (u.a. zum Ausbau des Fachunterrichts, zur Entlastung und Unterstützung der Schulleitung, zur Reduzierung von Unterrichtsausfall, zur Erweiterung des au- ßerunterrichtlichen Angebots sowie zur intensivierten Beratung von Schülerinnen und Schülern). Unabhängig von der Schulgröße wird an jeder Talentschule mindestens eine Stelle für Schulsozi- alarbeit eingerichtet. Das Fortbildungsbudget wird um zusätzlich 2.500 Euro jährlich aufgestockt. Der Schulträger verpflichtet sich über schulbezogene Infrastrukturförderprogramme sowie kommunale Finanzmittel eine gute bauliche und digitale Ausstattung der Talentschulen zu ermöglichen. Die Fri edensreich-Hundertwasser-Schule kann den Schulversuch ohne größeren finanziellen Au f- wand des Schulträgers umsetzen. - 3 - V/1092/2018 Die Waldschule Kinderhaus dagegen erklärte in einem Vorgespräch, dass mit der Einrichtung neuer unbefristeter Stellen spürbare Raumprobleme ausgelöst und Arbeitsplätze für Lehrer - und Schulsozi- alarbeiter sowie für Beratungen benötigt werden. Ohne die Lösung der Raumprobleme sei aus Sicht der Schule eine erfolgreiche Teilnahme am Schulversuch nicht möglich. Dies wäre allerdings nur durch ei ne bauliche Erweiterung des Schulgebäudes realisierbar. Darüber hinaus könnten weitere Kosten z.B. für die Ausstattung von Fachräumen entstehen. Mit der Weitergabe der Bewerbung ist aber noch keine Entscheidung über die Durchführung und Finanzierung von Ba umaßnahmen getrof- fen. Mit der Vorlage V/0705/2018 „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden“, die sich akt u- ell im Beratungsverlauf befindet und dem Rat in seiner Sitzung am 12.12.2018 zum Beschluss vorg e- legt wird, werden keine baulichen Erweiteru ngsmaßnahmen für Hauptschulen vorgeschlagen, da die maßgeblichen Flächen für Unterricht, Fachunterricht und Differenzierung abgedeckt sind. Allerdings ergeben sich für die Waldschule Kinderhaus mit der evtl. Teilnahme an dem Schulversuch neue Rahmenbedingungen. Eine Beurteilung notwendiger Investitionskosten konnte angesichts des eng bemessenen Bewe r- bungszeitraums bislang nicht vorgenommen werden. Zur Antragstellung sind deshalb auch lediglich Eckpunkte des schulfachlichen Konzeptes zur Umsetzung des Schul versuchs durch die Schule da r- zulegen. Somit kann selbst die Schule zu diesem Zeitpunkt die erforderlichen Maßnahmen noch nicht konkret formulieren. Die Verwaltung wird, sollte die Waldschule Kinderhaus als Talentschule für den Schulversuch ausg e- wählt wer den, gemeinsam mit der Schule die für die Umsetzung des Schulversuchs notwendigen Bedarfe für bauliche und digitale Ausstattung abstimmen und ggf. über eine Beschlussvorlage zu B e- ginn des nächsten Jahres dem Rat zur Entscheidung vorlegen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/1092/2018 Kurzüberblick Der Schulträger der Stadt Münster beteiligt sich an dem Bewerbungsverfahren zum Schulversuch „Talentschulen“, um die Waldschule Kinderhaus und die Friedensreich-Hundertwasser-Schule in Roxel bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben noch besser zu unterstützen. An den Talentschulen soll exemplarisch erprobt werden, wie die Entkoppelung von sozialer Her- kunft und Bildungserfolg an Schulstandorten mit besonderen Herausforderungen gelingen kann. Die am Schulversuch teilnehmenden Schulen sollen ein besonderes fachliches Förderprofil auf- oder ausbauen. Kernelement des Konzeptes ist eine Förderung, die fachlich angebunden auf sprachliche Kompetenzentwicklung fokussiert, das Selbstkonzept der Schülerinnen und Schüler stärkt, ihre Potenziale wertschätzt, systematisch in die Entwicklung mit einbezieht und nutzt. Der Schulträger verpflichtet sich, eine gute bauliche und digitale Ausstattung der Talentschulen zu ermöglichen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft. Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung. Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, - einen den Lehrplänen entsprechenden - qualitativ guten - die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Bildungsergänzende Einrich- tungen und nichtstädtische Schulen werden unterstützt. Die Aufgabenerledigung erfolgt in Ab- grenzung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Landes in Kooperation mit allen handelnden Personen Finanzierung Produktgruppe: PG0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein x Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein x teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein x Bereits veranschlagt? Ja Nein x Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gemäß § 79 SchulG ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erfor- derlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal an eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/1092/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.11.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37