Mandari Insight

V/1092/2018

Teilnahme der Waldschule Kinderhaus und der Friedensreich-Hundertwasser-Schule an dem Bewerbungsverfahren zum Schulversuch „Talentschulen"

Vorlagen 23.11.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 05.12.2018, TOP 11

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

7423 Zeichen

V/1092/2018 
V/1092/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Teilnahme der Waldschule Kinderhaus und der Friedensreich-Hundertwasser-Schule an dem 
Bewerbungsverfahren zum Schulversuch „Talentschulen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet eine Antragstellung der Stadt Münster zur Teilnahme 
an dem Schulversuch „Talentschulen“ mit der Waldschule Kinderhaus und der Friedensreich-
Hundertwasser-Schule in Roxel.    
 
 
 
Begründung: 
 
Der Bewerbungszeitraum für die Teilnahme an dem Schulversuch ist sehr knapp bemessen und e n-
det bereits am 07.12.2018. Im Vorfeld der Antragstellung war ein intensiver Abstimmungsprozess 
innerhalb der Schulen erforderlich, da die Teilnahme am Schulversuch neben den alltäglichen He r-
ausforderungen mit zusätzlichen Aufgaben verbunden ist. Erst Mitte November erklärten zwei Sch u-
len ihr Interesse. Daher war eine fristgerechte Beteiligung des Ausschusses für S chule und Weiterbil-
dung nicht möglich. Die Mitglieder des Ausschusses wurden in der Sitzung am 21.11.20 18 über den 
aktuellen Stand informiert. 
 
 
Schulversuch „Talentschulen“ 
 
Das Land NRW hat beschlossen, ab dem Schuljahr 2019/2020 bis zu 60 Talentschulen in Stadtteilen 
mit großen sozialen Herausforderungen einzurichten und mit zusätzlichen Ressourcen auszu statten. 
Der Schulversuch soll zeigen, ob die Leistungen und Erfolge von Schülerinnen und Schülern an 
Schulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen durch besondere unterrichtliche Ko n-
zepte, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bei der Sc hulentwicklung nachweisbar gesteigert 
werden können. Zudem sollen im Zusammenspiel mit allen Beteiligten die Talentschulen vor Ort e i-
nen positiven Beitrag zur Quartiersentwicklung leisten. 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
28.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Terfort 
Telefon: 492-4027 
Terfort@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1092/2018 
 
Im Mittelpunkt des Konzepts der Talentschulen steht der Aufbau ein er zusätzlichen „Fördersäule“. An 
den allgemeinbildenden Schulen wird die sprachliche Förderung im Rahmen eines ausgeweiteten 
Fachunterrichts vertieft, an den Berufskollegs wird die Berufsfelderkundung ausdifferenziert. Die Fö r-
dersäulen beinhalten mehr pra ktisches Arbeiten und mehr Lernmöglichkeiten im Rahmen eines 
MINT-Profils oder eines Profils im Bereich Kulturelle Bildung, mehr verbindliche individuelle Ber a-
tungselemente, sowie Elemente der Berufsorientierung. 
 
Für den Schulversuch „Talentschulen“ haben  die Waldschule Kinderhaus und die Friedensreich -
Hundertwasser-Schule Interesse an der Teilnahme am Bewerbungsverfahren bekundet.  
 
In der Sitzung der Schulkonferenz der Waldschule Kinderhaus wurde bereits am 20.11.2018 einsti m-
mig beschlossen, dass ein Antrag für den Schulversuch mit dem Schwerpunkt „MINT“ gemeinsam mit 
dem Schulträger auf den Weg gebracht werden soll. Die Verwaltung begrüßt die Auswahl der Förde r-
säule, da die Schule mit der Teilnahme an dem Programm “Kulturagenten für kreative Schulen NRW“  
bereits besondere pädagogische Angebote und Strukturen im Bereich kulturelle Bildung anbietet und 
ausgebaut hat.   
 
Die Friedensreich -Hundertwasser-Schule spricht sich für die Fördersäule „Kulturelle Bildung aus“. 
Auch sie nimmt an dem Programm „Kulturage nten“ teil und möchte mit dem Schulversuch „Talen t-
schulen“ die pädagogischen Konzepte und Kooperationen weiter ausbauen, da die Förderung zum 
Ende des Schuljahres 2018/2019 voraussichtlich auslaufen wird. Ein Beschluss der Schulkonferenz 
liegt noch nicht vor und wird nachgereicht. 
 
Der Zeitraum für die gemeinsame Bewerbung von Schulträger und Schule ist sehr ambitioniert. Bis 
zum 7. Dezember 2018 sind die Anträge beim Ministerium für Schule und Bildung NRW einzureichen.  
 
Im Februar 2019 wird eine Auswahlju ry zunächst bis zu 35 Schulen auswählen, die zum Schuljahr 
2019/20 als Talentschulen starten. In einer zweiten Auswahlphase werden zum Schuljahr 2020/21 
weitere Schulen bis zu einer Gesamtzahl von 60 in den Schulversuch aufgenommen. 
 
Der Schulversuch läuft  an allen Talentschulen jeweils für sechs Jahre. Für das Jahr 2026 ist eine 
Evaluation des Schulversuchs geplant. 
 
 
Ausstattung und Unterstützung  
 
Die Landesregierung wird die teilnehmenden Schulen u.a. mit folgenden zusätzlichen 
Ressourcen ausstatten: 
  
 Talentschulen erhalten einen Zuschlag in Höhe von 20 % auf den Grundstellenbedarf als zusätzli-
che unbefristete Personalressource (u.a. zum Ausbau des Fachunterrichts, zur Entlastung und 
Unterstützung der Schulleitung, zur Reduzierung von Unterrichtsausfall, zur Erweiterung des au-
ßerunterrichtlichen Angebots sowie zur intensivierten Beratung von Schülerinnen und Schülern).  
 
 Unabhängig von der Schulgröße wird an jeder Talentschule mindestens eine Stelle für Schulsozi-
alarbeit eingerichtet. 
 
 Das Fortbildungsbudget wird um zusätzlich 2.500 Euro jährlich aufgestockt. 
 
Der Schulträger verpflichtet sich über schulbezogene Infrastrukturförderprogramme sowie kommunale 
Finanzmittel eine gute bauliche und digitale Ausstattung der Talentschulen zu ermöglichen.  
 
Die Fri edensreich-Hundertwasser-Schule kann den Schulversuch ohne größeren finanziellen Au f-
wand des Schulträgers umsetzen.

- 3 - 
V/1092/2018 
 
Die Waldschule Kinderhaus dagegen erklärte in einem Vorgespräch, dass mit der Einrichtung neuer 
unbefristeter Stellen spürbare Raumprobleme ausgelöst und Arbeitsplätze für Lehrer - und Schulsozi-
alarbeiter sowie für Beratungen benötigt werden. Ohne die Lösung der Raumprobleme sei aus Sicht 
der Schule eine erfolgreiche Teilnahme am Schulversuch nicht möglich. Dies wäre allerdings nur 
durch ei ne bauliche Erweiterung des Schulgebäudes realisierbar. Darüber hinaus könnten weitere 
Kosten z.B. für die Ausstattung von Fachräumen entstehen.  Mit der Weitergabe der Bewerbung ist 
aber noch keine Entscheidung über die Durchführung und Finanzierung von Ba umaßnahmen getrof-
fen. 
Mit der Vorlage V/0705/2018 „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden“, die sich akt u-
ell im Beratungsverlauf befindet und dem Rat in seiner Sitzung am 12.12.2018 zum Beschluss vorg e-
legt wird, werden keine baulichen Erweiteru ngsmaßnahmen für Hauptschulen vorgeschlagen, da die 
maßgeblichen Flächen für Unterricht, Fachunterricht und Differenzierung abgedeckt sind. Allerdings 
ergeben sich für die Waldschule Kinderhaus mit der evtl. Teilnahme an dem Schulversuch neue 
Rahmenbedingungen. 
 
Eine Beurteilung notwendiger Investitionskosten konnte angesichts des eng bemessenen Bewe r-
bungszeitraums bislang nicht vorgenommen werden. Zur Antragstellung sind deshalb auch lediglich 
Eckpunkte des schulfachlichen Konzeptes zur Umsetzung des Schul versuchs durch die Schule da r-
zulegen. Somit kann selbst die Schule zu diesem Zeitpunkt die erforderlichen Maßnahmen noch nicht 
konkret formulieren.  
 
Die Verwaltung wird, sollte die Waldschule Kinderhaus als Talentschule für den Schulversuch ausg e-
wählt wer den, gemeinsam mit der Schule die für die Umsetzung des Schulversuchs notwendigen 
Bedarfe für bauliche und digitale Ausstattung abstimmen und ggf. über eine Beschlussvorlage zu B e-
ginn des nächsten Jahres dem Rat zur Entscheidung vorlegen. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: 
 
Anlage A

Anlage A

3047 Zeichen

Anlage A zur V/1092/2018 
Kurzüberblick 
Der Schulträger der Stadt Münster beteiligt sich an dem Bewerbungsverfahren zum Schulversuch 
„Talentschulen“, um die Waldschule Kinderhaus und die Friedensreich-Hundertwasser-Schule in 
Roxel bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben noch besser zu unterstützen. 
An den Talentschulen soll exemplarisch erprobt werden, wie die Entkoppelung von sozialer Her-
kunft und Bildungserfolg an Schulstandorten mit besonderen Herausforderungen gelingen kann. 
Die am Schulversuch teilnehmenden Schulen sollen ein besonderes fachliches Förderprofil auf- 
oder ausbauen. Kernelement des Konzeptes ist eine Förderung, die fachlich angebunden auf 
sprachliche Kompetenzentwicklung fokussiert, das Selbstkonzept der Schülerinnen und Schüler 
stärkt, ihre Potenziale wertschätzt, systematisch in die Entwicklung mit einbezieht und nutzt.  
Der Schulträger verpflichtet sich, eine gute bauliche und digitale Ausstattung der Talentschulen 
zu ermöglichen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: 
 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft. 
 
Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ 
 
Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen Schulen 
den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende 
kommunale Personal zur Verfügung. 
Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, 
 - einen den Lehrplänen entsprechenden 
 - qualitativ guten 
 - die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden 
Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Bildungsergänzende Einrich-
tungen und nichtstädtische Schulen werden unterstützt. Die Aufgabenerledigung erfolgt in Ab-
grenzung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Landes in Kooperation mit allen handelnden 
Personen

Finanzierung 
Produktgruppe: PG0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein x  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein x  
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein x  
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x  
  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
  überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gemäß § 79 SchulG ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erfor-
derlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten 
sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal an eine am allgemeinen Stand der Technik 
und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

Beratungsverlauf (1)

05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1092/2018
Typ
Vorlagen
Datum
23.11.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37