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2019/0072

16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 26.02.2019

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2019/0072

3818 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.03.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0072 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) 
(Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 26.02.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den 
Teilbereich an der Gräfenhäuser Straße (s. Übersichtsplan Begründungsseite) zu ändern 
(16. Änderung). 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0072 vom 26.02.2019:  
 
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit 
01.04.2006, weist die Flächen des Gebietes zwischen Gräfenhäuser Straße im Süden, 
Leydhecker Straße im Osten, einer Privatstraße in Verlängerung des Benzweges  im Norden 
und dem Grundstück des Autohauses Primus GmbH & Co. KG im Westen als „Gewerbliche 
Baufläche“ aus.  
 
Für den westlichen Bereich der Flächennutzungsplanänderung, dem ehemals städtischen 
Gelände, wurden im Auftrag des neuen Flächeneigentümers, EMON Verwaltungs- GmbH, die 
städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten auf dieser Fläche untersucht und ein 
städtebauliches Konzept erarbeitet. Um der bestehenden Nachfrage nach Wohnraum in 
Darmstadt und dem zu erwartenden Bevölkerungszuwachs  begegnen zu können, beabsichtigt 
der Grundstückseigentümer, die ehemalige gewerbliche Immobilie mit vorwiegend 
Wohnnutzung sowie gewerblicher Nutzung, die das Wohnen nicht wesentlich stört, neu zu 
entwickeln. Hierfür wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 
71 – aufgestellt. Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan legt die Art der baulichen Nutzung 
unabhängig des in der Baunutzungsverordnung vorgesehenen Gebietscharakters fest, orientiert 
sich aber am Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO.  
 
Für den östlichen Bereich der Flächennutzungsplanänderung  setzt der seit 02.08.2001 
rechtskräftige Bebauungsplan N 6.2.1.2. - Gräfenhäuser und Leydeckerstraße - ein Mischgebiet 
gemäß § 6 BauNVO fest. Der Flächennutzungsplan stellt hier jedoch noch „Gewerbliche 
Baufläche“ dar. 
Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Fl ächennutzungsplan mit Geltungsbereich der 
16. Flächennutzungsplanänderung  (ohne Maßstab)

- 4 - 
 
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der geplanten Neunutzung im 
westlichen Bereich sowie der durch den Bebauungsplan N 6.2.1.2 festgesetzten Nutzung im 
östlichen Bereich nicht entspricht und die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem 
Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB somit nicht gegeben ist, muss der 
Flächennutzungsplan für diese Bereiche geändert werden. Die Darstellung ist von 
„Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufläche“ zu ändern . 
 
Das Verfahren zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit diesem Aufstellungs-
beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und erfolgt im Parallelverfahren zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 –  gem. § 8 Abs. 3 
BauGB. 
 
 
Dezernat III: 
i.V. 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister 
 
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 26.02.2019 
 
III/61.1 il Nst. 2607 
III/61.2 ha Nst. 2112

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3901 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.03.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0072 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
144 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) 
(Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 26.02.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den 
Teilbereich an der Gräfenhäuser Straße (s. Übersichtsplan Begründungsseite) zu ändern 
(16. Änderung). 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 03.04.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0072 vom 26.02.2019:  
 
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit 
01.04.2006, weist die Flächen des Gebietes zwischen Gräfenhäuser Straße im Süden, 
Leydhecker Straße im Osten, einer Privatstraße in Verlängerung des Benzweges  im Norden 
und dem Grundstück des Autohauses Primus GmbH & Co. KG im Westen als „Gewerbliche 
Baufläche“ aus.  
 
Für den westlichen Bereich der Flächennutzungsplanänderung, dem Gelände der ehem. Fa. 
EMON, wurden im Auftrag des neuen  Flächeneigentümers, IBER Grundstücks GmbH, die 
städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten auf dieser Fläche untersucht und ein 
städtebauliches Konzept erarbeitet. Um der bestehenden Nachfrage nach Wohnraum in 
Darmstadt und dem zu erwartenden Bevölkerungszuwachs begegnen zu können, beabsichtigt 
der Grundstückseigentümer, die ehemalige gewerbliche Immobilie (vormals Fa. EMON) mit 
vorwiegend Wohnnutzung sowie gewerblicher Nutzung, die das Wohnen nicht wesentlich stört, 
neu zu entwickeln. Hierfür wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser 
Straße 71 – aufgestellt. Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan legt die Art der baulichen 
Nutzung unabhängig des in der Baunutzungsverordnung vorgesehenen Gebietscharakters fest, 
orientiert sich aber am Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO.  
 
Für den östlichen Bereich der Flächennutzungsplanänderung  setzt der seit 02.08.2001 
rechtskräftige Bebauungsplan N 6.2.1.2. - Gräfenhäuser und Leydeckerstraße - ein Mischgebiet 
gemäß § 6 BauNVO fest. Der Flächennutzungsplan stellt hier jedoch noch „Gewerbliche 
Baufläche“ dar.

Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich der 
16. Flächennutzungsplanänderung  (ohne Maßstab) 
 
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der geplanten Neunutzung im 
westlichen Bereich sowie der durch den Bebauungsplan N 6.2.1.2 festgesetzten Nutzung im 
östlichen Bereich nicht entspricht und die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem 
Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB somit nicht gegeben ist, muss der 
Flächennutzungsplan für diese Bereiche geändert werden. Die Darstellung ist von 
„Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufläche“ zu ändern . 
 
Das Verfahren zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit diesem Aufstellungs-
beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und erfolgt im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 –  gem. § 8 Abs. 3 BauGB. 
 
 
Dezernat III: 
i.V. 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister 
 
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 26.02.2019 
 
III/61.1 il Nst. 2607 
III/61.2 ha Nst. 2112

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228 Zeichen

Punkt 14: 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) 
(Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 20129/0072) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: AfD und UWIGA  
Stimmenthaltung: Die Linke.

anlage 2

243 Zeichen

Punkt 6: 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) 
(Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2019/0072) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: UWIGA

Beratungsverlauf (4)

TOP 144
TOP 6
TOP 14
TOP 6

Orte (2)

  • Gräfenhäuser Straße 71
  • Leydheckerstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0072
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.02.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00