2019/0072
16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) (Aufstellungsbeschluss)
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2019/0072
3818 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
28.03.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0072
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße)
(Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 26.02.2019
Beschlussvorschlag:
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den
Teilbereich an der Gräfenhäuser Straße (s. Übersichtsplan Begründungsseite) zu ändern
(16. Änderung).
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0072 vom 26.02.2019:
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit
01.04.2006, weist die Flächen des Gebietes zwischen Gräfenhäuser Straße im Süden,
Leydhecker Straße im Osten, einer Privatstraße in Verlängerung des Benzweges im Norden
und dem Grundstück des Autohauses Primus GmbH & Co. KG im Westen als „Gewerbliche
Baufläche“ aus.
Für den westlichen Bereich der Flächennutzungsplanänderung, dem ehemals städtischen
Gelände, wurden im Auftrag des neuen Flächeneigentümers, EMON Verwaltungs- GmbH, die
städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten auf dieser Fläche untersucht und ein
städtebauliches Konzept erarbeitet. Um der bestehenden Nachfrage nach Wohnraum in
Darmstadt und dem zu erwartenden Bevölkerungszuwachs begegnen zu können, beabsichtigt
der Grundstückseigentümer, die ehemalige gewerbliche Immobilie mit vorwiegend
Wohnnutzung sowie gewerblicher Nutzung, die das Wohnen nicht wesentlich stört, neu zu
entwickeln. Hierfür wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße
71 – aufgestellt. Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan legt die Art der baulichen Nutzung
unabhängig des in der Baunutzungsverordnung vorgesehenen Gebietscharakters fest, orientiert
sich aber am Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO.
Für den östlichen Bereich der Flächennutzungsplanänderung setzt der seit 02.08.2001
rechtskräftige Bebauungsplan N 6.2.1.2. - Gräfenhäuser und Leydeckerstraße - ein Mischgebiet
gemäß § 6 BauNVO fest. Der Flächennutzungsplan stellt hier jedoch noch „Gewerbliche
Baufläche“ dar.
Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Fl ächennutzungsplan mit Geltungsbereich der
16. Flächennutzungsplanänderung (ohne Maßstab)
- 4 -
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der geplanten Neunutzung im
westlichen Bereich sowie der durch den Bebauungsplan N 6.2.1.2 festgesetzten Nutzung im
östlichen Bereich nicht entspricht und die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem
Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB somit nicht gegeben ist, muss der
Flächennutzungsplan für diese Bereiche geändert werden. Die Darstellung ist von
„Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufläche“ zu ändern .
Das Verfahren zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit diesem Aufstellungs-
beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und erfolgt im Parallelverfahren zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – gem. § 8 Abs. 3
BauGB.
Dezernat III:
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Darmstadt, den 26.02.2019
III/61.1 il Nst. 2607
III/61.2 ha Nst. 2112
anlage 1
3901 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
28.03.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0072
Magistratsbeschluss-Nr.
144
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße)
(Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 26.02.2019
Beschlussvorschlag:
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den
Teilbereich an der Gräfenhäuser Straße (s. Übersichtsplan Begründungsseite) zu ändern
(16. Änderung).
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 03.04.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0072 vom 26.02.2019:
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit
01.04.2006, weist die Flächen des Gebietes zwischen Gräfenhäuser Straße im Süden,
Leydhecker Straße im Osten, einer Privatstraße in Verlängerung des Benzweges im Norden
und dem Grundstück des Autohauses Primus GmbH & Co. KG im Westen als „Gewerbliche
Baufläche“ aus.
Für den westlichen Bereich der Flächennutzungsplanänderung, dem Gelände der ehem. Fa.
EMON, wurden im Auftrag des neuen Flächeneigentümers, IBER Grundstücks GmbH, die
städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten auf dieser Fläche untersucht und ein
städtebauliches Konzept erarbeitet. Um der bestehenden Nachfrage nach Wohnraum in
Darmstadt und dem zu erwartenden Bevölkerungszuwachs begegnen zu können, beabsichtigt
der Grundstückseigentümer, die ehemalige gewerbliche Immobilie (vormals Fa. EMON) mit
vorwiegend Wohnnutzung sowie gewerblicher Nutzung, die das Wohnen nicht wesentlich stört,
neu zu entwickeln. Hierfür wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser
Straße 71 – aufgestellt. Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan legt die Art der baulichen
Nutzung unabhängig des in der Baunutzungsverordnung vorgesehenen Gebietscharakters fest,
orientiert sich aber am Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO.
Für den östlichen Bereich der Flächennutzungsplanänderung setzt der seit 02.08.2001
rechtskräftige Bebauungsplan N 6.2.1.2. - Gräfenhäuser und Leydeckerstraße - ein Mischgebiet
gemäß § 6 BauNVO fest. Der Flächennutzungsplan stellt hier jedoch noch „Gewerbliche
Baufläche“ dar.
Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich der
16. Flächennutzungsplanänderung (ohne Maßstab)
Da die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der geplanten Neunutzung im
westlichen Bereich sowie der durch den Bebauungsplan N 6.2.1.2 festgesetzten Nutzung im
östlichen Bereich nicht entspricht und die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem
Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB somit nicht gegeben ist, muss der
Flächennutzungsplan für diese Bereiche geändert werden. Die Darstellung ist von
„Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufläche“ zu ändern .
Das Verfahren zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit diesem Aufstellungs-
beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und erfolgt im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Dezernat III:
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Darmstadt, den 26.02.2019
III/61.1 il Nst. 2607
III/61.2 ha Nst. 2112
anlage 3
228 Zeichen
Punkt 14: 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 20129/0072) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: AfD und UWIGA Stimmenthaltung: Die Linke.
anlage 2
243 Zeichen
Punkt 6: 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2019/0072) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: UWIGA
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Gräfenhäuser Straße 71
- Leydheckerstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0072
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.02.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00