AN/0204/2024
Antrag zur Änderung der Richtlinie zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demo-kratie und Akzeptanz (Änderungsantrag zu Antrag AN/0142/2024)
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Änderungsantrag zu Antrag_AN-0142-2024_Antirassismusmittel-Richtlinie
4371 Zeichen
Turan Özküçük Datum: 01.02.2024 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn T ayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates i.V. Frau Leyla Bachtiosin Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 27.02.2024 Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Köln die Richtlinie zur Förderung ras- sismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz an fol- genden Punkten wie folgt zu ändern: 1. Ziffer 5 „In welcher Höhe und für welche Dauer erfolgt die Förderung?“ Bisherige Regelung: Beantragte Änderung: Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung, nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten, Spenden an Dritte und Kosten, die durch Versäum- nisse oder Fehlverhalten der För- dermittelempfangenden entstan- den sind nicht- zuwendungsfähig sind. Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung, nicht zah- lungswirksame Aufwendungen und Kosten, Spenden an Dritte und Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten der Förder- mittelempfangenden entstanden sind, sind nicht zuwendungsfä- hig. 2. Ziffer 6.2 ‚Wie erfolgt die Bewilligung?‘ Bisherige Regelung: Beantragte Änderung: „Das Kommunale Integrationszent- rum (KI) Köln im Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln prüft den Antrag inhaltlich, bewertet die- sen aus fachlicher Sicht und unter Beachtung der zur Verfügung ste- henden Haushaltsmittel. Die Entscheidung des Zuschusses erfolgt gemäß den Regelungen in der Hauptsatzung. „Die Entscheidung über die Be- zuschussung und ihre Höhe er- folgt gemäß den Regelungen in der Hauptsatzung durch den In- tegrationsrat. Eine Auswahlgruppe, bestehend aus Vertreter*inen der Verwal- tung und 3 vom Integrationsrat beauftragten direkt gewählten Mitgliedern des Integrationsrates prüft die Anträge nach vorausge- gangener fachlichen Prüfung durch die Verwaltung inhaltlich, Die Förderung und die Auszahlung sind davon abhängig, dass der Zu- wendungsbescheid Bestandskraft erlangt. Der Zuwendungsbescheid kann Bedingungen, Auflagen oder Auflagenvorbehalte enthalten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in einem Betrag. Beauftragte des Amts für Integration und Vielfalt sind berechtigt, jederzeit an geför- derten Maßnahmen teilzunehmen.“ bewertet diese aus fachlicher Sicht und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haus- haltsmittel. Eine Vertretungsre- gelung ist sicherzustellen, und sicherzustellen ist, dass keine Befangenheit der Mitglieder der Auswahlrunde aufgrund eigener Tätigkeit bei den Antragstellen- den gegeben ist. Sollte das Antragsvolumen der befürworteten Projekte die zur Verfügung stehenden Mittel überschreiten, so haben Em- powerment- und Potenzialorien- tierte Maßnahmen den Vorrang. Die Förderung und die Auszahlung sind davon abhängig, dass der Zu- wendungsbescheid Bestandskraft erlangt. Der Zuwendungsbescheid kann Bedingungen, Auflagen oder Auflagenvorbehalte enthalten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in einem Betrag. Beauftragte des Amts für Integration und Vielfalt sind berechtigt, jederzeit an geför- derten Maßnahmen teilzunehmen.“ Begründung: Die Endentscheidung über die Vergabe, somit auch die Verantwortung über die ord- nungsgemäße Verteilung und Verwendung dieser öffentlichen Mittel, obliegt nach der Beschlusslage des Rates dem Integrationsrat. Nach geltender Regelung übt der In- tegrationsrat jedoch lediglich eine formelle Funktion zur Beschließung einer jeweils von der Verwaltung erstellten Auflistung aus, ohne weitere Kenntnisse über den Ge- samtantragsvolumen, die negativ beschiedenen Anträge und Gründe der Negativbe- scheidungen zu haben. Genauso fehlen ihm Informationen, warum die Förderhöhen so und nicht anders bedacht sind. Die Verwaltung, die eine vorbereitende Aufgabe hat, trifft auf diese Weise die eigentliche Entscheidung, was nicht im Sinne der Be- fugnis und Verantwortungsgleichheit sein kann. Selbstverständlich wäre der Integrationsrat überfordert in einer seiner Sitzungen als Plenum diese Aufgabe zu bewältigen. Deshalb soll eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Integrationsratsmitgliedern und Verwaltung diesen Part übernehmen. Mit freundlichen Grüßen Für die SPD-Liste: Für die SPD Fraktion: Turan Özküçük Claudia Brock-Storms
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0204/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 19.02.2024
- Erstellt
- 05.02.2024 10:47