2020/0105
Errichtung einer Fahrradwerkstatt im Gebäude des Hauptbahnhofes 'Fürstenbahnhof' in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Punkt 6: Errichtung einer Fahrradwerkstatt im Gebäude des Hauptbahnhofes "Fürstenbahnhof" in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2020/0105) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
28.05.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstätten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10.1 10.2
IV
V 519
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0105
Magistratsbeschluss-Nr.
153
Internetfähig
Produkt-Nr.: 315100
Kostenstellen: 050-000-0001 (KernHH)
519021100 (EigB EDW)
Investitionsnummer:
Kostenträger: 3156-12 Sachkonto: 7288400 und weitere
Betreff: Errichtung einer Fahrradwerkstatt im Gebäude des Hauptbahnhofes
"Fürstenbahnhof" in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 18.05.2020
Beschlussvorschlag:
1. Der Einrichtung und dem Betrieb einer Fahrradwerkstatt im Gebäude des Hauptbahnhofes
„Fürstenbahnhof“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Am Fürstenbahnhof 5, 64293
Darmstadt, wird zugestimmt.
2. Die Fahrradwerkstatt trägt den Namen „Gleis 66-Wir machen Ihr Fahrrad flott“.
3. Träger der Einrichtung ist der Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW) in Kooperation mit dem Werkhof Darmstadt e.V. (Werkhof) und
unter Beteiligung des ADFC Darmstadt -Dieburg e.V. (ADFC).
4. Der Betriebsbeginn soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
5. Die für die bauliche Ertüchtigung der Räume notwendigen Haushaltsmittel stehen im
Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Immobilienmanagement (IDA) in Höhe von bis
zu 65.000 Euro zur Verfügung.
- 3 -
6. Die für die Ausstattung und Einrichtung der Fahrradwerkstatt notwendigen
Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 40.000 Euro werden aus dem
Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr zur Verfügung gestellt.
7. Die für den Betrieb der Fahrradwerkstatt im Jahr 2020 notwendigen Haushaltsmittel
werden aus dem Budget des Dezernates V (Personalkostenzuschuss Werkhof KST 050 -
000-0001; SK 7288200; KTR 3156-12 mit bis zu 43.000 Euro) sowie aus dem
Gesamtbudget des EDW getragen.
8. Für den lfd. Betrieb der Fahr radwerkstatt wird ab dem 01.01.2021 ff. ein
beschäftigungsfördernder Zuschuss an den Werkhof Darmstadt i. H. v. jährlich 50.000,00
Euro zzgl. etwaiger Tariferhöhungen gewährt. Der vorgenannte Betrag wird im Rahmen
der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2021 unter der Kostenstelle 050 -000-0001, SK
7288200, Kostenträger 3156-12 etatisiert. Der Zuschuss deckt die laufenden
Personalkosten des Werkhofs (0,85 VZÄ).
9. Die für den Betrieb der Fahrradwerkstatt ab dem 01.01.2021 ff. notwendigen Personal -
und Sachkosten inkl. der Kostenerstattungen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen
(LWV) werden im Wirtschaftsplan des EDW unter der Kostenstelle 519021100 im Rahmen
der Haushaltsberatungen 2021 etatisiert (Aufwand 18 9.000 Euro, Ertrag 88.000 Euro).
10. Die für den Betrieb der Fahrradwerkstatt notwendigen Stellenanteile des EDW (1,0 VZÄ
Gruppenleiter/Meister EG S 8b TVöD sowie 0,5 VZÄ Gruppenleiter EG S 7 TVöD
vorbehaltlich einer Stellenbewertung ) werden über den Stellenplan 2021 ff. bereitgestellt.
11. Die Betriebskommission des EDW wird an der Maßnahme beteiligt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 03.06.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.05.2020:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verbindet für Alle weithin sichtbar die Themen Ökologie
und Soziales und präsentiert sich mit den Themen Fahrradmobilität und Teilhabe am
Arbeitsleben für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Gleichzeitig gelingt es, die
Positionierung dieser Themen als gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu stä rken, da
unterschiedliche Kooperationspartner *innen gemeinsam für ein gemeinsames Ziel arbeiten.
In einem Bereich des Fürstenbahnhofs am Hauptbahnhof in Darmstadt, Am Fürstenbahnhof
5, 64293 Darmstadt, kann ein bisher von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemieteter und
vom ADFC genutzter Raum umgestaltet und für eine Fahrradwerkstatt hergerichtet werden.
Hierzu haben seit Sommer 2019 Gespräche auch mit der Eigentümerin (Deutsche Bahn AG)
stattgefunden.
Für Konzepte von Fahrradstationen an Bahnhöfen gibt e s bundesweit Beispiele. In der Regel
werden diese Fahrradstationen von sozialen Trägern mit finanzieller Unterstützung der
Kommune betrieben.
Der EDW unterhält aktuell an drei Standorten in Darmstadt Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen mit der Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben. Bereits mit dem dritten
Standort am Darmstädter Waldfriedhof ist mit dem Betrieb eines Kaffeehauses ein kleiner
ausgelagerter Werkstattbereich entstanden, der Menschen mit Behinderungen die
Möglichkeit gibt, Arbeitser fahrungen im Bereich der Gastronomie im direkten Kontakt mit
den Kundinnen und Kunden zu machen. Dieser Kontakt zu Kundinnen und Kunden soll nun
im Bereich handwerklicher Dienstleistungen erweitert werden.
Der Werkhof Darmstadt e. V. ist ein unabhängiger gemeinnütziger Verein zur Förderung der
Selbsthilfe. Er ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe und eine etablierte
außerbetriebliche Ausbildungsstätte für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf.
Seit 1983 arbeitet er als politisch und weltanschau lich unabhängiger gemeinnütziger Verein
an der Verwirklichung unsere r Ziele in den Arbeitsbereichen Ausbildung und Qualifizierung
im Übergang von der Schule in den Beruf sowie entwicklungspolitischer Bildungsarbeit und
der Entwicklungszusammenarbeit mit Ni chtregierungsorganisationen in Afrika und
Lateinamerika.
Der ADFC Darmstadt-Dieburg e. V. unterstützt die Interessen der nicht motorisierten
Verkehrsteilnehmer*innen in Darmstadt und im Landkreis Darmstadt Dieburg. Bis heute
betreibt der ADFC im Fürstenbahnhof sein Büro als Anlaufstelle für Fahrrad interessierte
Menschen. Einmal im Monat bietet der ADFC die Kodierung von Fahrrädern an. Diese
Dienstleistung wird immer häufiger angefragt.
Die Fahrradwerkstatt soll vom EDW in Kooperation mit dem Werkhof Darmstadt betrieben
werden. Der ADFC will sein Fahrradbüro weiter in einer Gemeinschaft mit EDW und Werkhof
betreiben und mit Rat und Tat den Betreibern zur Seite stehen.
Für die wirksame Ausdarstellung der Maßnahme konnte das Beratungsbüro La Mina GmbH
gewonnen werden, die im Rahmen eines Sozialsponsorings z.B. für die Gestaltung des
Internetauftritts und der Erstellung der Flyer sowie bei der Namensgebung maßgeblichen
Anteil hatten.
Die Fahrradwerkstatt soll den Namen „Gleis 66 – Wir machen Ihr Fahrrad flott“ tragen.
- 5 -
Im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben in sog. Werkstätten für behinderte Menschen
arbeiten Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen unter Anleitung von
Fachpersonal. Dabei werden Arbeitsplätze so angepasst, dass Mensche n mit
unterschiedlichen Handicaps ihre Arbeitskraft einbringen können. Gleichzeitig wird das Ziel
verfolgt, dass sich alle Menschen im gemeinsamen Handeln weiterentwickeln.
Durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger können Öffnungszeiten von Montag bis
Freitag von 6:30 bis 19:00 angeboten werden. Dadurch können auch zu Zeiten mit hohem
Publikumsverkehr verlässliche Dienstleistungsangebote gemacht werden. Das Konzept sieht
vor, dass über die Beschäftigten des EDW die Zeit bis ca. 14.30 Uhr und über d en Werkhof
die Zeit bis 19 Uhr abgedeckt wird.
Die Angebote von „Gleis 66 – Wir machen Ihr Fahrrad flott“ verstehen sich als Ergänzung zur
Angebotspalette der Darmstädter Fahrradläden. Hier soll keine weitere Konkurrenz
entstehen, sondern im Bereich perso nalintensiver Dienstleistungen soll Menschen mit
Behinderungen und benachteiligten Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen die Möglichkeit
gegeben werden, in einem prosperierenden Arbeitsfeld Kompetenzen zu erlangen, die im
Idealfall zu Beschäftigungsverhält nissen in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes führen. Aus
diesem Grund sind Kooperationen mit den hiesigen Fahrradgeschäften durchaus angestrebt.
Im einzelnen sollen Dienstleistungen wie Inspektion und einfache Reparaturen , Bremsen
einstellen, Bremsbeläge tauschen, Bremszüge austauschen, Schaltung einstellen, Schaltzüge
tauschen, Wechseln von Fahrradketten , Flicken und Austauschen von defekten Schläuchen
Austauschen von defekten Fahrradmänteln , Instandsetzen der Lichtanlage , Schmieren aller
beweglichen Teile, Annahme von ausrangierten Fahrrädern , Recycling, Verkauf von
Ersatzteilen, Verkauf von Zubehörteilen (Batterielampen, Schlössern, Regenschutz,…) sowie
Fahrradreinigung aber auch Verleih von Fahrradzubehör (Taschen, Körben, Ponc hos,
Kindersitzen, Schlössern) angeboten werden. Daneben bleibt der Fahrradcodierungs-Service
des ADFC erhalten.
In der Fahrradwerkstatt sollen für Jugendliche sowie junge Erwachsene 6
Beschäftigungsplätze in Teilzeit und für Menschen mit Behinderung 6 Beschäftigungsplätze
in Vollzeit neu entstehen.
Es ist vorgesehen, die Betreuung der Menschen mit Behinderung über eine Gruppenleiter*in
mit Meister*innenabschluss (bewertet nach EG S 8b TVöD, 1 VZÄ) und eine Gruppenleiter*in
(bewertet nach EG S 7 TVöD, 0,5 VZÄ) sicher zu stellen. Die hierfür notwendigen Stellen
werden über den Stellenplan 2021 durch Stellenverlagerung kostenneutral zur Verfügung
gestellt und sind von der AG Bewertung entsprechend der Stellenbeschreibung zu bewerten.
Für das Jahr 2020 wird der vorzeitigen Bewirtsch aftung dieser Stellenanteile zugestimmt.
Der Werkhof stellt die Betreuung seine r Klientel mit insgesamt 0,85 VZÄ zur Verfügung
(Fahrradwerkstattleitung und sozialpädagogische Betreuung). Die Dotierung richtet sich nach
den vom Werkhof anzuwendenden Tarif bestimmungen unter Beachtung des
Besserstellungsverbotes gegenüber städtischen Beschäftigten.
Die Personalkosten im Wirtschaftsplan des EDW belaufen sich ab dem Jahr 2021 ff. zzgl.
etwaiger Tarifsteigerungen auf aktuell 105.000 Euro/jährlich.
- 6 -
Über einen beschäftigungsfördernden Zuschuss werden die beim Werkhof entstehenden
Personalkosten zzgl. etwaiger Tarifsteigerungen in Höhe von ca. 50.000 Euro (KST 050 -000-
0001, SK 7288200, Kostenträger 3156 -12) finanziert.
Hinzu kommen die Kosten für die Fahrradwerkstattlöhne der Beschäftigten (ca. 20.000 Euro,
KST 519021100, SK 6200101), die Miete der Räume (39.000 Euro, KST 519021100, SK
6700010) sowie Sach- und Verbrauchskosten i.H.v. 25.000 Euro (KST 519021100, SK
6000004, 10.000 Euro – SK 6051000, 15.000 Euro).
Es wird mit Umsatzerlösen in Höhe von 25.000 Euro (KST 519021100, SK 5000101) sowie
Kostenersätzen des LWV in Höhe von 63.000 Euro (KST 519021100, SK 5488000)
gerechnet.
Insgesamt schließt die Planung des Projektes mit einem Zuschussbedarf von jährlich ca.
150.000 Euro. Grundlegender Auftrag von Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist die
Vermittlung in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes. Um die individuelle Förderung zu
erreichen, müssen Werkstätten eine breite Palette von aktuel len Tätigkeiten, aber auch
verschiedenen Arbeitssettings und Teamgrößen anbieten. Das neue Projekt stellt hierbei für
die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Leuchtturmprojekt dar, es trägt dem
Inklusionsgedanken und der Behindertenrechtskonvention in höchste m Maß, es fördert den
Kontakt zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen, schult die Eigenständigkeit
der vom EDW betreuten Menschen.
Die notwendigen Umbauarbeiten werden über den Eigenbetrieb IDA veranlasst und finanziert.
Die notwendige Ersteinrichtung der Fahrradwerkstatt wird über das
Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr mit bis zu 40.000 Euro finanziert.
Der Betrieb soll nach den notwendigen Umbauarbeiten zum nächstmöglichen Zeitpunkt
aufgenommen werden. Die für den Betrieb der Fahrradwerkstatt in Jahr 2020 notwendigen
Haushaltsmittel werden aus dem Budget des EDW getragen bzw. stehen als Zuschuss an den
Werkhof (KST. 050-000-0001, SK 7288200 i.H.v. rund 43.000 Euro) zur Verfügung.
Die Radstation Fürstenbahnhof ist zunächst lediglich mit den oben beschriebenen Angeboten
konzipiert. Perspektivisch ist eine Erweiterung der Aufgaben, aber auch eine Erweiterung der
Räumlichkeiten wünschenswert. Erweiterungen des Angebots um das Thema
„bewirtschaftetes Fahrradparken“ sind ebenso denkbar, wie e ine Ausweitung standortnaher
bahnhofsbezogener Dienstleistungen. Durch eine Erweiterung der Räumlichkeiten könnten
weitere Beschäftigungsplätze geschaffen werden.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Beteiligung des Personalrates
sowie der zuständigen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nach dem HGIG
Darmstadt, 18.05.2020
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch Andrè Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 4
190 Zeichen
Punkt 12: Errichtung einer Fahrradwerkstatt im Gebäude des Hauptbahnhofes "Fürstenbahnhof" in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2020/0105) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
2020/0105
13090 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.05.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstätten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0105
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 315100
Kostenstellen: 050-000-0001 (KernHH)
519021100 (EigB EDW)
Investitionsnummer:
Kostenträger: 3156-12 Sachkonto: 7288400 und weitere
Betreff: Errichtung einer Fahrradwerkstatt im Gebäude des Hauptbahnhofes
"Fürstenbahnhof" in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 18.05.2020
Beschlussvorschlag:
1. Der Einrichtung und dem Betrieb einer Fahrradwerkstatt im Gebäude des Hauptbahnhofes
„Fürstenbahnhof“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Am Fürstenbahnhof 5, 64293
Darmstadt, wird zugestimmt.
2. Die Fahrradwerkstatt trägt den Namen „Gleis 66 -Wir machen Ihr Fahrrad flott“.
3. Träger der Einrichtung ist der Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW) in Kooperation mit dem Werkhof Darmstadt e.V. (Werkhof) und
unter Beteiligung des ADFC Darmstadt -Dieburg e.V. (ADFC).
4. Der Betriebsbeginn soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
5. Die für die bauliche Ertüchtigung der Räume notwendigen Haushaltsmittel stehen im
Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Immobilienmanagement (IDA) in Höhe von bis
zu 65.000 Euro zur Verfügung.
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6. Die für die Ausstattung und Einrichtung der Fahrradwerkstatt notwendigen
Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 40.000 Euro werden aus dem
Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr zur Verfügung gestellt.
7. Die für den Betrieb der Fahrradwerkstatt im Jahr 2020 notwendigen Haushaltsmittel
werden aus dem Budget des Dezernates V (Personalkostenzuschuss Werkhof KST 050 -
000-0001; SK 7288200; KTR 3156 -12 mit bis zu 43.000 Euro) sowie aus dem
Gesamtbudget des EDW getrage n.
8. Für den lfd. Betrieb der Fahrradwerkstatt wird ab dem 01.01.2021 ff. ein
beschäftigungsfördernder Zuschuss an den Werkhof Darmstadt i. H. v. jährlich 50.000,00
Euro zzgl. etwaiger Tariferhöhungen gewährt. Der vorgenannte Betrag wird im Rahmen
der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2021 unter der Kostenstelle 050 -000-0001, SK
7288200, Kostenträger 3156 -12 etatisiert. Der Zuschuss deckt die laufenden
Personalkosten des Werkhofs (0,85 VZÄ).
9. Die für den Betrieb der Fahrradwerkstatt ab dem 01.01.2021 ff. notwendigen Personal -
und Sachkosten inkl. der Kostenerstattungen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen
(LWV) werden im Wirtschaftsplan des EDW unter der Kostenstelle 519021100 im Rahmen
der Haushaltsberatu ngen 2021 etatisiert (Aufwand 18 9.000 Euro, Ertrag 88.000 Euro).
10. Die für den Betrieb der Fahrradwerkstatt notwendigen Stellenanteile des EDW (1,0 VZÄ
Gruppenleiter/Meister EG S 8b TVöD sowie 0,5 VZÄ Gruppenleiter EG S 7 TVöD
vorbehaltlich einer Stellenbewertung ) werden über den Stellenplan 2021 ff. bereit gestellt.
11. Die Betriebskommission des EDW wird an der Maßnahme beteiligt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.05.2020:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verbindet für Alle weithin sichtbar die Themen Ökologie
und Soziales und präsentiert sich mit den Themen Fahrradmobilität und Teilhabe am
Arbeitsleben für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Gleichzeitig gelingt es, die
Positionierung dieser Themen als gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu stärken, da
unterschiedliche Kooperationspartner *innen gemeinsam für ein gemeinsames Ziel arbeiten.
In einem Bereich des Fürstenbahnhofs am Hauptbahnhof in Darmstadt, Am Fürstenbahnhof
5, 64293 Darmstadt, kann ein bisher von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemieteter und
vom ADFC genutzter Raum umgestaltet und für eine Fahrr adwerkstatt hergerichtet werden.
Hierzu haben seit Sommer 2019 Gespräche auch mit der Eigentümerin (Deutsche Bahn AG)
stattgefunden.
Für Konzepte von Fahrradstationen an Bahnhöfen gibt es bundesweit Beispiele. In der Regel
werden diese Fahrradstationen vo n sozialen Trägern mit finanzieller Unterstützung der
Kommune betrieben.
Der EDW unterhält aktuell an drei Standorten in Darmstadt Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen mit der Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben. Bereits mit dem dritten
Standort am Darmstädter Waldfriedhof ist mit dem Betrieb eines Kaffeehauses ein kleiner
ausgelagerter Werkstattbereich entstanden, der Menschen mit Behinderungen die
Möglichkeit gibt, Arbeitserfahrungen im Bereich der Gastronomie im direkten Kontakt mit
den Kundinnen und Kunden zu machen. Dieser Kontakt zu Kundinnen und Kunden soll nun
im Bereich handwerklicher Dienstleistungen erweitert werden.
Der Werkhof Darmstadt e. V. ist ein unabhängiger gemeinnütziger Verein zur Förderung der
Selbsthilfe. Er ist anerkannt er freier Träger der Jugendhilfe und eine etablierte
außerbetriebliche Ausbildungsstätte für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf.
Seit 1983 arbeitet er als politisch und weltanschaulich unabhängiger gemeinnütziger Verein
an der Verwirklichung unsere r Ziele in den Arbeitsbereichen Ausbildung und Qualifizierung
im Übergang von der Schule in den Beruf sowie entwicklungspolitischer Bildungsarbeit und
der Entwicklungszusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen in Afrika und
Lateinamerika.
Der ADFC Darmstadt-Dieburg e. V. unterstützt die Interessen der nicht motorisierten
Verkehrsteilnehmer *innen in Darmstadt und im Landkreis Darmstadt Dieburg. Bis heute
betreibt der ADFC im Fürstenbahnhof sein Büro als Anlaufstelle für Fahrrad interessierte
Menschen. Einmal im Monat bietet der ADFC die Kodierung von Fahrrädern an. Diese
Dienstleistung wird immer häufiger angefragt.
Die Fahrradwerkstatt soll vom EDW in Kooperation mit dem Werkhof Darmstadt betrieben
werden. Der ADFC will sein Fahrradbüro weiter in einer Gemeinschaft mit EDW und Werkhof
betreiben und mit Rat und Tat den Betreibern zur Seite stehen.
Für die wirksame Ausdarstellung der Maßnahme konnte das Beratungsbüro La Mina GmbH
gewonnen werden, die im Rahmen eines Sozialsponsorings z.B. für die Gestaltung des
Internetauftritts und der Erstellung der Flyer sowie bei der Namensgebung maßgeblichen
Anteil hatten.
Die Fahrradwerkstatt soll den Namen „Gleis 66 – Wir machen Ihr Fahrr ad flott“ tragen.
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Im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben in sog. Werkstätten für behinderte Menschen
arbeiten Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen unter Anleitung von
Fachpersonal. Dabei werden Arbeitsplätze so angepasst, dass Menschen mit
unterschiedlichen Handicaps ihre Arbeitskraft einbringen können. Gleichzeitig wird das Ziel
verfolgt, dass sich alle Menschen im gemeinsamen Handeln weiterentwickeln.
Durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger können Öffnungszeiten von Montag bis
Freitag von 6:30 bis 19:00 angeboten werden. Dadurch können auch zu Zeiten mit hohem
Publikumsverkehr verlässliche Dienstleistungsangebote gemacht werden. Das Konzept sieht
vor, dass über die Beschäftigten des EDW die Zeit bis ca. 14.30 Uhr und über den We rkhof
die Zeit bis 19 Uhr abgedeckt wird.
Die Angebote von „Gleis 66 – Wir machen Ihr Fahrrad flott“ verstehen sich als Ergänzung zur
Angebotspalette der Darmstädter Fahrradläden. Hier soll keine weitere Konkurrenz
entstehen, sondern im Bereich personalin tensiver Dienstleistungen soll Menschen mit
Behinderungen und benachteiligten Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen die Möglichkeit
gegeben werden, in einem prosperierenden Arbeitsfeld Kompetenzen zu erlangen, die im
Idealfall zu Beschäftigungsverhältnisse n in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes führen. Aus
diesem Grund sind Kooperationen mit den hiesigen Fahrradgeschäften durchaus angestrebt.
Im einzelnen sollen Dienstleistungen wie Inspektion und einfache Reparaturen , Bremsen
einstellen, Bremsbeläge taus chen, Bremszüge austauschen , Schaltung einstellen , Schaltzüge
tauschen, Wechseln von Fahrradketten , Flicken und Austauschen von defekten Schläuchen
Austauschen von defekten Fahrradmänteln , Instandsetzen der Lichtanlage , Schmieren aller
beweglichen Teile , Annahme von ausrangierten Fahrrädern , Recycling, Verkauf von
Ersatzteilen, Verkauf von Zubehörteilen (Batterielampen, Schlössern, Regenschutz,…) sowie
Fahrradreinigung aber auch Verleih von Fahrradzubehör (Taschen, Körben, Ponc hos,
Kindersitzen, Schlössern) angeboten werden. Daneben bleibt der Fahrradcodierung s-Service
des ADFC erhalten.
In der Fahrradwerkstatt sollen für Jugendliche sowie junge Erwachsene 6
Beschäftigungsplätze in Teilzeit und für Menschen mit Behinderung 6 Beschäftigungsplätze
in Vollzeit neu entstehen.
Es ist vorgesehen, die Betreuung der Menschen mit Behinderung über eine Gruppenleiter*in
mit Meister*innenabschluss (bewertet nach EG S 8b TVöD, 1 VZÄ) und eine Gruppenleiter*in
(bewertet nach EG S 7 TVöD, 0,5 VZÄ) sicher zu stellen. Die hierfür notwendigen Stellen
werden über den Stellenplan 2021 durch Stellenverlagerung kostenneutral zur Verfügung
gestellt und sind von der AG Bewertung entsprechend der Stellenbeschreibung zu bewerten.
Für das Jahr 2020 wird der vorzeitigen Bewirtschaftung dieser Stellenanteile zugestimmt.
Der Werkhof stellt die Betreuung seine r Klientel mit insgesamt 0,85 VZÄ zur V erfügung
(Fahrradwerkstatt leitung und sozialpädagogisch e Betreuung). Die Dotierung richtet sich nach
den vom Werkhof anzuwendenden Tarifbestimmungen unter Beachtung des
Besserstellungsverbotes gegenüber städtischen Beschäftigten .
Die Personalkosten im W irtschaftsplan des EDW belaufen sich ab dem Jahr 2021 ff. zzgl.
etwaiger Tarifsteigerungen auf aktuell 105.000 Euro/jährlich.
Über einen beschäftigungsfördernden Zuschuss werden die beim Werkhof entstehenden
Personalkosten zzgl. etwaiger Tarifsteigerungen in Höhe von ca. 50.000 Euro (KST 050 -000-
0001, SK 7288200, Kostenträger 3156 -12) finanziert.
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Hinzu kommen die Kosten für die Fahrradwerkstatt löhne der Beschäftigten (ca. 20.000 Euro,
KST 519021100, SK 6200101), die Miete der Räume (39.000 Euro, KST 5190 21100, SK
6700010) sowie Sach - und Verbrauchskosten i.H.v. 25.000 Euro (KST 519021100, SK
6000004, 10.000 Euro – SK 6051000, 15.000 Euro).
Es wird mit Umsatzerlösen in Höhe von 25.000 Euro (KST 519021100, SK 5000101) sowie
Kostenersätzen des LWV in Höhe von 63.000 Euro (KST 519021100, SK 5488000)
gerechnet.
Insgesamt schließt die Planung des Projektes mit einem Zuschussbedarf von jährlich ca.
150.000 Euro. Grundlegender Auftrag von Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist die
Vermittlung in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes. Um die individuelle Förderung zu
erreichen, müssen Werkstätten eine breite Palette von aktuellen Tätigkeiten, aber auch
verschiedenen Arbeitssettings und Teamgrößen anbieten. Das neue Projekt stellt hierbei für
die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Leuchtturmprojekt dar, es trägt dem
Inklusionsgedanken und der Behinderten rechtskonvention in höchstem Maß , es fördert den
Kontakt zwischen be hinderten und nicht behinderten Menschen, schult die Eigenständigkeit
der vom EDW betreuten Menschen.
Die notwendigen Umbauarbeiten werden über den Eigenbetrieb IDA veranlasst und finanziert.
Die notwendige Ersteinrichtung der Fahrradwerkstatt wird über das
Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr mit bis zu 40.000 Euro finanziert.
Der Betrieb soll nach den notwendigen Umbauarbeiten zum nächstmöglichen Zeitpunkt
aufgenommen werden. Die für den Betrieb der Fahrradwerkstatt in Jahr 2020 notwendigen
Haushaltsmittel werden aus dem Budget des EDW getragen bzw. stehen als Zuschuss an den
Werkhof (KST. 050-000-0001, SK 7288200 i.H.v. rund 43.000 Euro) zur Verfügung.
Die Radstation Fürstenbahnhof ist zunächst lediglich mit den oben beschriebenen Angeboten
konzipiert. Perspektivisch ist eine Erweiterung der Aufgaben, aber auch eine Erweiterung d er
Räumlichkeiten wünschenswert. Erweiterungen des Angebots um das Thema
„bewirtschaftetes Fahrradparken“ sind ebenso denkbar, wie eine Ausweitung standortnaher
bahnhofsbezogener Dienstleistungen. Durch eine Erweiterung der Räumlichkeiten könnten
weitere Beschäftigungsplätze geschaffen werden.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Beteiligung des Personalrates
sowie der zuständigen Frauen - und Gleichstellungsbeauftragten nach dem HGIG
Darmstadt, 18.05.2020
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch Andrè Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 3
243 Zeichen
Punkt 7: Errichtung einer Fahrradwerkstatt im Gebäude des Hauptbahnhofes "Fürstenbahnhof" in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2020/0105) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Am Fürstenbahnhof 5
- Am Hauptbahnhof
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0105
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.05.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00