2018/0043
Etablierung des Themas 'Kommunale Entwicklungspolitik' als Querschnittsaufgabe in der Kommune durch Einrichtung einer Projektstelle zur Koordination und Umsetzung des entwicklungspolitischen Engagements in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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anlage 3
30527 Zeichen
ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt
ENGAGEMENT O0OO
GLOBAL
Tulpenfeld 7 Sergice für Entwicklungsiaitiativen
53113 Bonn
Telefon: +49 228 20 717-334
Telefax: + 49.228 20 717-389
www.engagement-global.de
www,service-eine-welt.de
Az.: KEPOLK-HE.DA.18
Förderzeitraum: 01.04.2018 — 31.03.2020
Weiterleitungsvertrag
Koordination kommunaler Entwicklungspolitik-
Initiative zur Förderung einer Personalstelle zur Koordination und Umsetzung
entwicklungspolitischen Engagements in Kommunen
zwischen
der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH/
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Jens Kreuter
Tulpenfeld 7
53113 Bonn
- im Folgenden Zuschussgeber genannt —
und
der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
- im Folgenden Zuschussempfänger genannt.
Seitelvon12
Präambel
Ab 2016 können im Rahmen des Projektes „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik”
aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) Zuschüsse für Personalressourcen für den Tätigkeitsbereich kommunale Entwick-
lungspolitik vergeben werden.
Durch die Förderung soll der häufige Mangel an personellen und finanziellen Ressourcen für
kommunale Entwicklungspolitik ausgeglichen und diese als Querschnittsaufgabe in Kommu-
nen etabliert werden. Dazu sollen Grundlagen und Strukturen geschaffen werden, die auch
über den Förderzeitraum hinaus eine Behandlung entwicklungspolitischer Themen ermögli-
chen.
Mit der Förderung sollen Kommunen und Kommunalverbände ermutigt werden, ihr ent-
wicklungspolitisches Engagement auszubauen und ihr diesbezügliches Potenzial auszuschöp-
fen.
Für das Projekt „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ erhält die Engagement
Global gGmbH (EG)/Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) Zuwendungen des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die sie auf
der Grundlage förderungswürdiger Projektanträge an kommunale deutsche Träger in privat-
rechtlicher Form als Zuschüsse weiterleitet.
Vor diesem Hintergrund schließen EG/ SKEW als Zuschussgeber und der kommunale deut-
sche Träger als Zuschussempfänger diesen Weiterleitungsvertrag.
1. Vertragszweck
1.1. Der Zuschussempfänger führt das Projekt „Koordination kommunaler Entwicklungs-
politik in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ durch, wie in seinem Antrag vom
12.07.2017 und den Antragsergänzungen vom 11.01.2018 dargestellt.
1.2. Ziel des Projektes ist:
Das entwicklungspolitische Profil der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist geschärft,
transparent und sichtbar. Die Stadt Darmstadt ist sich ihrer Verantwortung für das
globale Gemeinwohl bewusst und berücksichtigt die globalen Wirkungen lokalen
Handelns bei allen kommunalen Aktivitäten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt
der Nachhaltigkeit.
Dieses Projektziel soil durch folgende Unterzieie erreicht werden:
1) Eine partizipativ erarbeitete Gesamtkonzeption zur kommunalen entwicklungs-
politischen Arbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt vor. Sie bildet die
Grundlage für alle Aktivitäten in diesem Bereich.
2) Eine Netzwerkstruktur, bestehend aus allen Akteuren, die sich in der entwick-
lungspolitischen Arbeit in Darmstadt engagieren, ist aufgebaut und befindet sich
in einem produktiven Arbeitsmodus.
3) Die Stadtverwaltung und Zivilgesellschaft sind für bzw. über die Bedeutung und
Notwendigkeit entwicklungspolitischer Themen und Ziele sensibilisiert und in-
formiert.
Seite2von12
2.l.
2.2.
2:3;
Bestandteil des Antrages ist der „Ziel- und Aktivitätenkatalog“, welcher alle Unterziele
des Projektes, Indikatoren, Erhebungsmethoden und Aktivitäten zur Erreichung der
Zielsetzung benennt.
Sollte der Ziel- und Aktivitätenkatalog nicht bereits bei Antragstellung fertig ausgear-
beitet worden sein, so ist er von der eingestellten Koordinatorin/ von dem eingestell-
“ten Koordinator zu finalisieren. Dieser ist innerhalb von vier Monaten ab Einstellung
des Koordinators/ der Koordinatorin, spätestens bis zum 31.07.2018, mit Unterschrift
der zeichnungsberechtigten Person bei EG/SKEW einzureichen. In begründeten Aus-
nahmefällen, z.B. bei Überarbeitungsbedarf des Ziel- und Aktivitätenkatalogs, kann
EG/SKEW eine Nachbearbeitungsfrist von bis zu vier Wochen gewähren.
Mit Einwilligung der EG/SKEW in den Ziel- und Aktivitätenkatalog wird dieser Bestand-
teil dieses Vertrages und damit verbindlich. Soilte der Ziel- und Aktivitätenkatalog
nicht innerhalb der genannten Fristen zuschussfähig ausgearbeitet werden, tritt Nr.
11.1 des Vertrages in Kraft.
2. Finanzierung
Der Umfang der zuschussfähigen Ausgaben beträgt insgesamt 192.953,10 €.
Der Zuschussgeber bewilligt hiermit im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzie-
rung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 173.657,80 € (90 % der zu-
schussfähigen Ausgaben).
Davon entfallen auf die Haushaltsjahre:
= 2018: 65.121,68 €
" 2019: 86.828,90 €
" 2020: 21.706,98 €
Der Zuschuss ist zweckgebunden für das unter Nr. 1 genannte Projekt und für die Fi-
nanzierung der in dem Antrag vom 12.07.2017 und den Antragsargänzungen vom
11.01.2018 benannten sowie der gem. Nr. 1.4 abgestimmten Aktivitäten zu verwen-
den.
Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.04.2018 und endet am 31.03.2020.
Innerhalb dieser Zeit können zweckentsprechende Ausgaben anerkannt werden. Zu-
schüsse können jedoch erst ab Vertragsschluss angefordert werden.
Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haus-
haltsmittel sowie der Mittelbereitstellung durch das BMZ (Haushaltsvorbehalt). Aus
den vereinbarten Zuschüssen kann nicht auf eine zukünftige Förderung im bisherigen
Umfang geschlossen werden.
19.295,30 € sind über Eigenmittel des Zuschussempfängers und/oder Drittmittelanteil
zu finanzieren (10 % der zuschussfähigen Ausgaben). Vorleistungen oder unbare Mittel
können weder als Eigenmittel noch als Drittmittel angerechnet werden. Alle mit dem
Projektzweck zusammenhängenden Einnahmen (z.B. Zuschüsse, Leistungen Dritter)
und der Eigenanteil des Zuschussempfängers sind als Deckungsmittel für alle mit dem
Projektzweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen.
Der Projektantrag ist inklusive Ausgaben- und Finanzierungsplan in der beigefügten
Fassung (Anlage 1) Bestandteil des Vertrags und hinsichtlich des Gesamtergebnisses
Seite3 von 12
3.1.
32
4.1.
4.2.
4.3.
verbindlich. Die im Ausgaben- und Finanzierungsplan festgelegten Einzelansätze dür-
fen um bis zu 20 vom Hundert überschritten werden, soweit die Überschreitung durch
entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann
und die unter Nr. 4.1 vorgegebenen Höchstgrenzen der einzelnen Kostenpositionen
eingehalten werden. Der Zuschuss darf nur zur Deckung der im Ausgaben- und Finan-
zierungsplan dargelegten Ausgabenpositionen verwendet werden.
3. Allgemeine Förderkriterien
Das beantragte Projekt zielt unmittelbar und ausdrücklich auf die Steigerung von
kommunalem entwicklungspolitischen Engagement.
Zugelassene Themen sind: Agenda 2030/Globale Nachhaltigkeitsziele (SDGs), Fairer
Handel und Nachhaltige Beschaffung, Partnerschaften mit Kommunen aus Schwellen-,
Transformations- und Entwicklungsländern und/oder Migration und Entwicklung auf
der kommunalen Ebene.
Gegenstand des Projektes sind sachlich und zeitlich abgegrenzte Aktivitäten, Eventuell
hervorgerufene Folgekosten müssen gedeckt werden können, um die Nachhaltigkeit
des Projektes zu gewährleisten.
4. Zuschussfähige Ausgaben
Folgende Projektausgaben sind zuschuss- und abrechnungsfähig:
= Personalkosten für eine Koordinatorin/ einen Koordinator nach TVöD in der bean-
tragten Entgeltgruppe, bestehend aus dem Gehalt sowie den Personalnebenkosten
(gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Sozialkosten). Bei Beamten beschränkt
sich der Zuschuss auf die reinen Besoldungszahlungen. Sonstige Leistungen wie
Beihilfen oder eventuelle Pensionsrückstellungen werden nicht als zuschussfähig
anerkannt.
" Fortbildungs- und Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz (BRKG) für die Koor-
dinatorin/ den Koordinator bis zu 6.000 € insgesamt bei 24-monatiger Förderung.
" Ausgaben für konkrete Umsetzungsmaßnahmen, z.B. Bildungs- und Informations-
veranstaltungen, Partnerschaftsprojekte, bis zu 20.000 € insgesamt bei 24-
monatiger Förderung.
" Verwaltungskosten in Höhe von bis zu 7 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben,
die pauschal ohne Einzelnachweis abgerechnet werden können.
Ein Arbeitsplatz muss von dem Antragsteller zur Verfügung gestellt werden. Anfallende
Kosten werden über die Verwaltungskostenpauschale anteilig abgedeckt.
}
Bei den konkreten Umsetzungsmaßnahmen können folgende Ausgaben anerkannt |
werden: \
= Ausgaben für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie für Sensibilisierungs-
maßnahmen, z.B. Druck-/Layoutkosten.
® Ausgaben für Veranstaltungen zur Vernetzung, Informationsarbeit und/oder Wei-
terbildung, z.B. Tagungsräume, Verpflegung, Moderation, Dokumentation, Reise-
kosten von Teilnehmenden.
Seite4 von12
5.2.
52:
5.3.
5.4.
5.5,
5,6,
Honorare für Dozententätigkeiten im Rahmen der Durchführung von Veranstaltun-
gen sind an der als Anlage beigefügten derzeit geltenden Honorarstaffel vom
15.06.2009 auszurichten. Sollten sich Änderungen ergeben, werden diese dem Zu-
schussempfänger frühzeitig zur weiteren Beachtung mitgeteilt. Für die steuerlichen
und gesetzlichen Abgaben ist der jeweilige Empfänger selbst verantwortlich.
“= Ausgaben im Rahmen der Erstellung entwicklungspolitischer Studien oder Hand-
lungskonzepte, z.B. zusätzliche externe Unterstützung.
= Ausgaben im Rahmen von Partnerschaftsarbeit oder des internationalen Frfah-
rungsaustausches, z.B. Reise-, Workshop- und Übersetzungskosten.
= Bei Inlandsreisen ist zu beachten, dass Reise- und Übernachtungsgelder nach BRKG
geltend gemacht werden können. Nicht anerkannt werden Bahnfahrten 1. Klasse
und Tagegelder.
® Bei Auslandsreisen im Rahmen der Partnerschaftsarbeit gilt die Auslands-
Reisekostenverordnung (ARV). Bei Flügen werden nur die Kosten für die Economy-
bzw. Touristenklasse anerkannt.
5. Mittelanforderung, Einsparungen und zusätzliche Deckungsmittel
Der Zuschuss wird auf Anforderung anhand der von EG/SKEW erstellten Vordrucke
und nur innerhalb des Bewilligungszeitraums ausgezahlt.
Mittel dürfen nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von
. sechs Wochen für fällige Zahlungen benötigt werden. Eine Verlängerung der Frist ist
nicht möglich.
Die letzte Mittelanforderungen eines Jahres muss spätestens bis zum 05.12. des lau-
fenden Haushaltsjahres beim Zuschussgeber eingegangen sein. Sofern der Zuschuss-
empfänger beim Einreichen einer Mittelanforderung explizit eine Auszahlung zum
letztmöglichen Termin beantragt, ist die Auszahlung von Mitteln in der Regel bis zum
30.12. des Jahres möglich.
Der von EG/ SKEW gewährte Zuschuss darf nur anteilig mit etwaigen Zuschüssen ande-
rer Zuschussgeber und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln des Zuschus-
sempfängers, in Anspruch genommen werden. Eine Vorfinanzierung durch Figenmittel
ist jedoch jederzeit möglich.
Ermäßigen sich nach der Bewilligung die im Finanzierungsplan veranschlagten Ge-
samtausgaben für den Projektzweck, erhöhen sich die Deckungsmittel oder treten
neue Deckungsmittel (z.B. Investitionszulagen) hinzu, so ermäßigt sich der Zuschuss
anteilig mit etwaigen Zuschüssen anderer Zuschussgeber und den vorgesehenen eige-
nen und sonstigen Mitteln des Zuschussempfängers. Dies gilt nur, wenn sich die Ge-
samtausgaben oder die Deckungsmittel insgesamt um mehr als 500 Euro ändern. Die
in diesem Zusammenhang bestehenden Mitteilungspflichten des Zuschussempfängers
gegenüber dem Zuschussgeber sind unter Nr. 8.2 aufgeführt. Überzahlte Zuschussbe-
träge sind an den Zuschussgeber zurückzuzahlen.
Aus dem Zuschuss erwirtschaftete Zinsen werden als zusätzliche Deckungsmittel ge-
wertet.
Seite 5 von12
6. Verwendung des Zuschusses
6.1. Der Zuschuss ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
6.2. Die Übertragung eines nicht ausgeschöpften Teils der Bewilligung eines Haushaltsjah-
res (Verfügungsrahmen) auf nachfolgende Haushaltsjahre ist nicht möglich.
6.3. Die Verausgabung der Mittel nach Ende des vertraglich vereinbarten Bewilligungszeit-
raums ist ausgeschlossen.
6.4. Bei der Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Dienstleistungen sind die Bestim-
mungen der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleis-
tungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung —
UVgO) vom 02.09.2017 anzuwenden. Zu Art der Vergabe ist die „Übersicht zu Verga-
beverfahren für Lieferungen und Leistungen für Zuwendungsempfänger des BMZ“ zu
beachten. Die Übersicht befindet sich in der Überarbeitung im BMZ und wird dem Zu-
schussempfänger nach Fertigstellung übermittelt.
6.5. Verpflichtungen des Zuschussempfängers, auf Grund des $ 98 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) die Abschnit-
te 2 ff. der VOB/A bzw. UVgO anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzu-
halten, bleiben unberührt.
6.6. Zahlungen vor Empfang der Gegenleistung dürfen nur vereinbart oder bewirkt wer-
den, soweit dies allgemein üblich oder durch besondere Umstände gerechtfertigt ist.
7. Pflichten des Zuschussempfängers bei beschafften projektbezogenen
Gegenständen
7.1. Alle Vermögensgegenstände, die im Rahmen des Projekts erworben oder hergestellt
werden, gehen nach Beendigung des Projektes in das Eigentum des Zuschussempfän-
gers über. Während des Förderzeitraums dürfen die Gegenstände nur mit Einwilligung
des Zuschussgebers für einen anderen Zweck verwendet werden.
7.2. Wenn der Beschaffungs-bzw. Herstellungswert (ohne Umsatzsteuer) mehr als 410 €
beträgt, muss der Gegenstand inventarisiert und mindestens zwei Jahre und bei einem
Wert über 5.000 € mindestens fünf Jahre für einen entwicklungspolitisch förderungs-
würdigen, gemeinnützigen Zweck verwendet werden.
- 7,3. Bei einer Zweckentfremdung innerhalb der Bindungsfrist ist grundsätzlich ein anteili-
ger Wertausgleich in Höhe des Verkehrswertes des Gegenstandes zum Zeitpunkt sei-
ner erstmaligen zweckfremden Verwendung zu leisten.
8. Mitteilungspflichten des Zuschussempfängers
8.1. Der Zuschussempfänger ist für die Richtigkeit der tariflichen Eingruppierung sowie für
die korrekte Durchführung des Personalauswahlverfahrens verantwortlich. Die Ar-
beitsplatzbeschreibung in der Ausschreibung unter Angabe der zu zahlenden Entgelt-
gruppe und die Bezeichnung der zu vergebenden Stelle „Koordination kommunaler
Entwicklungspolitik in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ müssen mit den Angaben
im Projektantrag übereinstimmen. Die finale Personalentscheidung ist EG /SKEW um-
gehend zu übermitteln. Nach Arbeitsantritt der Koordinatorin/des Koordinatoren sind
Seite 6 von 12
8.3.
9.1:
9.2.
93.
9.4.
8.2.
auch dessen/deren Kontaktdaten an EG/SKEW zu übermitteln, um die direkte Kom-
munikation zu ermöglichen.
Der Zuschussempfänger berichtet dem Zuschussgeber auf Anfrage zusätzlich zu den
vorgegebenen Nachweisen über den Projektfortschritt. Der Zuschussgeber behält sich
das Recht vor, den Fortschritt der mitfinanzierten Maßnahmen auf seiner Homepage
zu veröffentlichen.
Der Zuschussempfänger ist verpflichtet, unverzüglich dem Zuschussgeber anzuzeigen,
wenn
* der Ziel- und Aktivitätenkatalog nicht innerhalb der unter 1.4 genannten Fristen zu-
schussfähig ausgearbeitet werden kann (s. Nr. 1.4),
® ernach Vorlage des Ausgaben- und Finanzierungsplans — auch nach Vorlage des
Verwendungsnachweises — weitere Fördermittel für denselben Zweck bei anderen
öffentlichen Stellen beantragt oder von ihnen erhält, oder wenn er - ggf. weitere -
Mittel von Dritten erhält,
" die im Ausgaben- und Finanzierungsplan veranschlagten Gesamtausgaben sich er-
mäßigen,
® der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung des Zuschusses maßgebli-
che Umstände sich ändern oder wegfallen,
® sich herausstellt, dass der Zuschusszweck nicht oder mit den bewilligten Fördermit-
teln nicht zu erreichen ist,
" die angeforderten oder ausgezahlten Beträge nicht innerhalb der genannten Frist
nach Auszahlung verausgabt werden können,
® zuinventarisierende Gegenstände innerhalb der zeitlichen Bindung nicht mehr ent-
sprechend dem Zuschusszweck verwendet oder nicht mehr benötigt werden,
® ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird.
9. Zwischen- und Verwendungsnachweise
Die Verwendung des Zuschusses ist innerhalb von fünf Monaten nach Erfüllung des
Zuschusszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des fünften auf den Bewilligungszeit-
raum folgenden Monats, bis zum 31.08.2020, nachzuweisen (Verwendungsnachweis)
und bei dem Zuschussgeber elektronisch und postalisch einzureichen.
Ist der Zuschusszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaitsjahres erfüllt, ist innerhalb Ei
von drei Monaten nach Ablauf jedes Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhalte- !
nen Beträge ein Zwischennachweis bei dem Zuschussgeber elektronisch und postalisch
einzureichen. Die Frist endet jeweils am 31. März des auf den Berichtszeitraum fol-
genden Jahres.
Wenn der Berichtszeitraum für ein Haushaltsjahr drei Monate nicht überschreitet,
kann der Sachbericht eines Zwischennachweises mit dem nächst fälligen Sachbericht
(zu einem Zwischen- oder Verwendungsnachweis) verbunden werden. Die Vorlage des
zahlenmäßigen Nachweises bleibt davon unberührt.
Zwischen- und Verwendungsnachweis bestehen jeweils aus einem Sachbericht und
Seite 7 von12
9,5;
einem zahlenmäßigen Nachweis, in dem Einnahmen und Ausgaben entsprechend der
Gliederung des Finanzierungsplans summarisch zusammenzustellen sind.
In dem Sachbericht sind die Verwendung des Zuschusses sowie das erzielte Ergebnis
im Einzelnen darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen. Im Sach-
bericht ist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises einzugehen.
* Ferner ist die Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten Arbeit zu erläutern.
9.6.
9.4;
9.8.
9.9.
9.10.
9.11.
In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge
und voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans aus-
zuweisen. Der zahlenmäßige Nachweis muss alle mit dem Zuschusszweck zusammen-
hängenden Einnahmen (Zuschüsse, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben
enthalten.
Dem Verwendungsnachweis ist zusätzlich eine tabellarische Belegliste beizufügen, in
der die Ausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt dargestellt sind. Aus
der Belegliste müssen Tag, Empfänger/Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder
Zahlung ersichtlich und die Ausgaben nach Zahldatum chronologisch sortiert sein.
Für Einzelausgaben unter 50 € können nach pflichtgemäßer Prüfung durch den Zu-
schussempfänger Listen erstellt werden, die als Sammelposten in der Belegliste aufge-
führt werden. Die Liste ist der Belegliste beizufügen.
Soweit der Zuschussempfänger die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach $ 15 des
Umsatzsteuergesetzes hat, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) be-
rücksichtigt werden, Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die Ausgaben
notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die An-
gaben mit den Büchern und gegebenenfalls den Belegen übereinstimmen.
Originalbelege werden weder mit dem Zwischen- noch mit dem Verwendungsnach-
weis eingereicht, sondern nach Bedarf von den prüfungsberechtigten Stellen angefor-
dert oder vor Ort eingesehen.
Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten,
die Ausgabebelege insbesondere den Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung,
den Zahlungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck. Außerdem müs-
sen die Belege ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zu dem Projekt (z.B. Projektnum-
mer) enthalten. Zahlungsbelege, die nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind,
müssen bei Vorlage oder bei Prüfungen in Stichworten übersetzt sein.
Wenn ausländische Zahlungsmittel zur Erfüllung des Projektzwecks benötigt werden,
so-müssen diese unter Beachtung der geltenden Devisenbestimmungen eingekauft
und Belege über das Wechselgeschäft vorgelegt werden. Die Währungseinheit der Be-
legliste ist Euro. Umrechnungen erfolgen nach tagesaktuellem Kurs; ausschlaggebend
ist der Tag an dem die Zahlung geleistet wurde bzw. an dem der Transfer ins Partner-
land abgeschlossen ist.
Der Verwendungsnachweis soll umfassende Auskunft über das gesamte Projekt und
die Verwendung des Zuschusses geben und darf nicht auf die Angaben in den bereits
vorgelegen jährlichen Zwischennachweisen verweisen. Er muss so erstellt sein, dass
ein Vergleich aller beabsichtigten Wirkungen, Maßnahmen, Indikatoren und Finanz-
‚ planung mit der tatsächlichen Durchführung des Projektes (Soll-Ist-Vergleich) möglich
ist.
Seite8von12
9.13.
. Den Zwischen- und Verwendungsnachweisen sind alle Programme der durchgeführten
Veranstaltungen, Dokumentationen, etc. als Anlagen beizufügen.
Unterhält der Zuschussempfänger eine eigene Prüfungseinrichtung, ist von dieser der
Verwendungsnachweis vorher zu prüfen und die Prüfung unter Angabe ihres Ergebnis-
„ses zu bescheinigen.
10.1.
10.2.
10.3.
10.4.
11.1.
10. Prüfungsrecht
Der Zuschussempfänger ist verpflichtet, alle Belege, Verträge und sonstige mit der
Förderung zusammenhängende Unterlagen (z. B. Teilnehmerlisten, Vergabevermerke,
Tätigkeitsbeschreibungen, etc.) im Original mindestens fünf Jahre lang ab Vorlage des
Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder
anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist oder der Anschaf-
fungswert durch die Beteiligungspflicht eine längere Aufbewahrungsfrist verlangt.
Zur Aufbewahrung können auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. Die Buch-
führung des Zuschussempfängers über die Einnahmen und Ausgaben muss den
Grundsätzen eines ordnungsgemäßen Rechnungswesens oder einer in der öffentlichen
Verwaltung allgemein zugelassenen Regelung entsprechen.
Der Zuschussgeber ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen
anzufordern sowie die Verwendung des Zuschusses durch örtliche Erhebungen zu prü-
fen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen.
Neben dem Zuschussgeber steht dieses Prüfungsrecht auch dem BMZ und dem Bun-
desrechnungshof sowie ihren Beauftragten (z.B. Wirtschaftsprüfern) zu.
11. Rücktritt, Rückzahlung und Verzinsung
Der Zuschussgeber kann aus wichtigem Grund jederzeit ganz oder teilweise vom Ver-
trag zurücktreten, die Mittelauszahlung sperren und gezahlte Beträge zurückfordern.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
= das BMZ die Förderungsbewilligung an den Zuschussgeber aufhebt,
® die vom BMZ vorgesehenen Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden,
" die Voraussetzungen für den Vertragsschluss nachträglich entfallen sind, z.B. wenn
der Ziel- und Aktivitätenkatalog nicht innerhalb der unter 1.4 genannten Fristen zu-
schussfähig ausgearbeitet wurde,
a wenn dies zur Abwehr oder Beseitigung von schweren Nachteilen für das Allge-
meinwohl erforderlich ist,
® der Abschluss des Vertrags durch Angaben des Zuschussempfängers zustande ge-
kommen ist, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren,
" der Zuschuss nicht oder nicht mehr zweckentsprechend verwendet wird,
= die Förderziele der Maßnahme nicht oder nicht mehr erreichbar sind,
= der Verwendungsnachweis bzw. ein Zwischennachweis in wesentlichem Umfang
unrichtige Angaben enthält,
Seite 9 von12
» eine auflösende Bedingung eingetreten ist (z.B. nachträgliche Ermäßigung der Aus-
gaben oder Änderung der Finanzierung nach Nummer 5.5),
" der Zuschuss nicht innerhalb der genannten Fristen nach Auszahlung zur Erfüllung
des Projektziels verwendet wird oder
® die Verpflichtungen dieses Vertrags (insbesondere Abrechnungs-, Buchführungs-
und Mitteilungspflichten) ganz oder teilweise nicht eingehalten werden.
11.2. Beim Rücktritt wird die Auszahlung des Zuschusses eingestellt. Bereits geleistete Zah-
lungen können zurückgefordert werden. Der Rückforderungsbetrag ist ab dem Zeit-
punkt der Auszahlung an den Zuschussempfänger mit 5 %-Punkten über dem Basis-
zinssatz nach $ 247 BGB jährlich zu verzinsen (Zinsberechnung s.
http://basiszinssatz.info). Von Rück- oder Zinsforderungen wird in der Regel insbeson-
dere dann abgesehen, wenn der Zuschussempfänger die Umstände, die zur Entste-
hung der Rückzahlungsanspruchs geführt haben, nicht zu vertreten hat.
11.3. Werden Zuschüsse nicht alsbald nach der Auszahlung zur Erfüllung des Projektziels
verwendet und tritt der Zuschussgeber nicht vom Fördervertrag zurück, so können für
die Zeit von der Auszahlung bis zur zweckentsprechenden Verwendung ebenfalls Zin-
sen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach $ 247 BGB jährlich verlangt
werden, Entsprechendes gilt auch, soweit eine Leistung in Anspruch genommen wird,
obwohl andere Mittel anteilig oder vorrangig einzusetzen sind. Eine alsbaldige Ver-
wendung liegt vor, wenn ausgezahlte Beträge innerhalb von sechs Wochen verwendet
werden.
11.4. Rückzahlungen und Zinsen sind unter Angabe der Projektnummer und des Verwen-
dungszwecks an den Zuschussgeber auf folgendes Konto rück zu erstatten:
Engagement Global gGmbH
Bank: Pax Bank Köln
BLZ: 37060193
Konto: 35700013
IBAN: DE91 3706 0193 0035 7000 13
12. Änderungen des Vertrags
12.1. Anträge auf Vertragsänderung sind stets postalisch und zusätzlich auf elektronischem
Weg über die
ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt Tulpenfeld 7
53113 Bonn
Homepage: www. service-eine-welt.de
Mail: kepol-koordinatoren@engagement-global.de
zu stellen.
12.2. Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Fall, dass
einzelne geplante Maßnahmen nicht durchgeführt werden können. Dem Zuschuss-
empfänger steht es frei, Ersatzmaßnahmen/-veranstaltungen zu planen und mit dem
Zuschussgeber abzustimmen.
\
I
Seite 10 von 12
&
‚3, Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, sofern beide
13,2;
13.4.
Vertragsparteien sich hierüber einig sind. Das Einverständnis des Zuschussempfängers
gilt als erteilt, sofern er nicht bei Vertragsabschluss dieser Regelung ausdrücklich wi-
derspricht. ‘
13. Öffentlichkeitswirksame Darstellung
. Auf die Förderung durch das BMZ und EG/SKEW ist in allen im Zusammenhang mit der
Maßnahme hergestellten Druck- und Medienerzeugnissen (einschließlich audiovisuel-
len Medien und Webseiten) hinzuweisen. Dabei sollte je nach Kontext folgender Stan-
dardsatz verwendet werden: „Gefördert durch Engagement Global gGmbH im Rahmen
des Servicestelle Kommunen in der Einen Welt-Programms mit finanzieller Unterstüt-
zung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung (BMZ)”.
Die Logos und deren Verwendung sind per E-Mail anzufragen (an:
kepol-koordinatoren@engagement-global.de).
. Im Impressum von Druck- und Medienerzeugnissen ist folgender Hinweis hinzuzufü-
gen: „Für den Inhalt dieser Publikation ist allein der [Name Zuschussempfän-
ger/Herausgeber] verantwortlich; die hier dargesteliten Positionen geben nicht den
Standpunkt der Engagement Global gambH/Servicestelle Kommunen in der Einen
Welt und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung wider.”
Der SKEW ist nach Herausgabe ein Exemplar der Veröffentlichung (bei überdimensio-
nalen Plakaten die Layout-Vorlage) zur Verfügung zu stellen. Bei fremdsprachigen
Exemplaren ist eine begleitende Zusammenfassung oder Inhaltsangabe in deutscher
Sprache hinzuzufügen.
14. Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch die Zeichnungsbefugten der beiden
Vertragspartner in Kraft.
15, Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bonn.
16. Vertragsbestandteile
Die nachfolgenden aufgeführten Anlagen sind Bestandteil des Vertrags, soweit nicht abwei-
chende Regelungen im Vertrag enthalten sind:
= Anlage 1: Projektantrag vom 12.07.2017 sowie Antragsergänzungen inklusive Aus-
gaben- und Finanzierungs-Plan vom 11.01.2018
= Anlage 2: Honorarstaffel vom 15.06.2009
Seite 11 von 12
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine einzelne Bestimmung dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so
bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt, An die Stelle der unwirk-
samen Bestimmungen soll diejenige wirksam treten, die den Grundgedanken des Zuwen-
dungsrechts am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine ergänzende Rechtsauslegung.
Zuschussgeber:
ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH/
Servicestelle Kommunen
in der Einen Welt
2,
Bereichsleitung
Lion, LI. eV
Ort, Datum
Fa 7 ld (ker
Abteilungsleitung
Im ; LA. oA «
Ort, Datum
Seite 12 von 12
Zuschussempfänger:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Name in Druckbuchstaben;
Funktionsbezeichnung
Ort, Datum
Unterschrift der
zeichnungsberechtigten Person
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anlage 5
367 Zeichen
Punkt 18: Etablierung des Themas "Kommunale Entwicklungspolitik" als Querschnittsaufgabe in der Kommune durch Einrichtung einer Projektstelle zur Koordination und Umsetzung des entwicklungspolitischen Engagements in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2018/0043) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
11871 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
27.02.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für
Interkulturelles und
Internationales
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 531
10.1 10.2
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0043
Magistratsbeschluss-Nr.
85
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111420
Kostenstelle: 531-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1114-21 Sachkonto: 7128000
Betreff: Etablierung des Themas "Kommunale Entwicklungspolitik" als Querschnittsaufgabe
in der Kommune durch Einrichtung einer Projektstelle zur Koordination und
Umsetzung des entwicklungspolitischen Engagements in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Vorlage vom: 08.02.2018
Beschlussvorschlag:
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich an der Initiative von ENGAGEMENT GLOBAL
gGmbH / Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) zur Förderung einer Projektstelle zur
Koordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements in Kommunen. 1
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt richtet vor diesem Hintergrund eine Vollzeitstelle zu r
Koordination und Umsetzung ihres kommunalen entwicklungspolitischen Engagements für einen
1 Engagement Global arbeitet im Auftrag der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert. Mit dem Ministerium teilt Engagement Global das
Ziel, mehr Bürgerinnen und Bürger für entwicklungspolitisches Engagement zu gewinnen.
- 3 -
Zeitraum von zwei Jahren ein (Bewilligungszeitraum: 01.04.2018 – 31.03.2020, mit der
Möglichkeit der Verlängerung um weitere zwei Jahre).
3. Im Rahmen des Projekts werden die zwei Schwerpunkte „Migration und Entwicklung“ und
„Partnerschaftsarbeit mit Kommunen aus dem Globalen Süden“ verfolgt. Die Projektstelle wird in
Dezernat I, beim Amt für Interkulturelles und Internationales angegliedert.
4. Die Finanzierung der Projektstelle erfolgt zu 90 Prozent (173.657,80 EUR von insgs.
192.953,10 EUR Gesamtausgaben) über die Engagement Global gGmbH (s. Förderzusage des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16.01.2018). Der
Eigenanteil am Projekt beträgt 10 Prozent (insgs. 19.295,00 EUR; jährlich entspricht dies für
2018 - bei Einstellung ab April 2018 - 7.236,00 EUR, für 2019: 9.648,00 EUR, für 2020:
2.412,00 EUR) und wird aus Eigenmitteln und/oder Drittmitteln finanziert.
Anlagen: Projektantrag "Koordination kommunaler Entwicklungspolitik" -
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Ergänzungen zum Projektantrag "Koordination kommunaler Entwicklungspolitik"
Weiterleitungsvertrag Engagement Global
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 07.03.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.02.2018
Mit der Agenda 2030 2 für nachhaltige Entwicklung drückt die internationale
Staatengemeinschaft ihre Überzeugung aus, dass sich die globalen Herausforderungen nur
gemeinsam lösen lassen, denn die großen Probleme der Gegenwart machen nicht an
nationalen Grenzen halt. Kriege und Bürgerkriege wirken grenzüberschreitend. Konflikte in
anderen Ländern und ihre Folgen wirken sich auch auf Deutschland aus – das wird besonders
durch den Zuzug von zahlreichen Geflü chteten deutlich. Aber auch Umweltzerstörung und
Klimawandel, die sog. „klimainduzierte Migration“ sowie die Verflechtungen des
Weltwirtschaftssystems und dessen Folgen erfordern tragfähige Lösungen, die alle Ebenen -
die staatliche, regionale sowie kommun ale - einbeziehen. Auch die Paris -Erklärung für
wirksamere Entwicklungszusammenarbeit und die Agenda 21 bekräftigen den unauflöslichen
Zusammenhang von Entwicklungspolitik auf globaler, nationaler und kommunaler Ebene und
erkennen diesen als zentralen Baus tein zum Erreichen der Ziele nachhaltiger Entwicklung an.
Kommunen kommt dabei eine zentrale Rolle zu, denn globale Entwicklungen spiegeln sich
immer auch auf lokaler Ebene wider. Die Internationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen
und die internationale Ausrichtung deutscher Städte verstärken sich gegenseitig, das zeigt
sich besonders in Darmstadt: Die Wachstumsdynamik der Wissenschaftsstadt geht zum
Großteil auf den starken Anstieg ausländischer Studierender, mehr Internationalität bei den
Beschäftigten in Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft sowie auf den Zuzug von
zahlreichen Geflüchteten zurück (Demografie -Bericht 1/2017: 32). In Darmstadt arbeiten,
forschen, lernen und leben Menschen aus über 150 Nationen und aus allen fünf Kontinenten.
Von den derzeit rund 160.000 Menschen haben ca. 38% eigene Migrationserfahrung oder
einen Elternteil, der im Ausland geboren ist. Diese Vielfalt und Internationalität der Stadt ist
eine wichtige Ressource und Chance für die Zukunft und birgt großes entwicklungspoliti sches
Potenzial.
Potenziale kommunaler Entwicklungspolitik
Die Potenziale der kommunalen politischen und Verwaltungsebene in der Entwicklungspolitik
liegen vor allem in der entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung der Bürgerinnen und
Bürger (Förderung eines Bewusstseins für globale Verantwortung in der Bevölkerung sowie
für die Zusammenhänge von Migration und Entwicklung), in der besonderen Funktion der
Kommune als Vernetzer und Aktivierer zivilgesellschaftlichen Engagements sowie im Transfer
von Know-how, beispielsweise in Bereichen wie kommunale Selbstverwaltung,
Dezentralisierung und guter lokaler Regierungsführung sowie Demokratieförderung.
Der Mehrwert für die Wissenschaftsstadt Darmstadt durch die Teilnahme am Projekt zeigt
sich u.a. durch die Möglichkeit, globalen Herausforderungen lokal zu begegnen. Die
Wissenschaftsstadt Darmstadt kann durch das Projekt ihre entwicklungspolitische Bildungs -
und Informationsarbeit aktiv gestalten und migrations - und integrations- sowie
entwicklungspolitische Aspekte (Etablierung und Ausgestaltung des Handlungsfelds
„Migration und Entwicklung“ in der Kommune) miteinander verknüpfen. Gerade durch die
Bürgernähe der Kommunen kann die lokale Bevölkerung zu entwicklungspolitischen
Zusammenhängen sensibilisiert und die Erfahrungen und das Know-how der Diaspora
aktiviert werden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert durch die im Rahmen des
Projekts durchgeführten Maßnahmen das Verantwortungsbewusstsein für global
2 Die Agenda 2030 schafft die Grundlage dafür, weltweiten wirtschaftlichen Fortschritt im Einklang mit sozialer
Gerechtigkeit und im Rahmen der ökologischen Grenzen der Erde zu gestalten. Die Agenda 2030 wurde im
September 2015 auf einem Gipfel der Vereinten Nationen von allen Mitgliedsstaaten verabschiedet. Sie wurde
mit breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft in aller Welt entwickelt und stellt einen Meilenstein in der jüngeren
Geschichte der Vereinten Nationen dar.
- 5 -
verantwortliches Handeln sowie die Entwicklung interkul tureller Kompetenz der Bürgerinnen
und Bürger. Dies kann neben den Wirkungen für eine global gerechtere Welt auch dazu
dienen, Rassismus vorzubeugen.
Darüber hinaus wird das entwicklungspolitische Engagement der verschiedenen Akteure in
der Kommune durch Unterstützung ihrer Aktivitäten, Vernetzung und Bündelung der
Maßnahmen gefördert. Als besonders wirkungsvoll erweist sich die Einbindung der Diaspora
vor Ort (z.B. durch die Kooperation mit Geflüchteten und Migrantenselbstorganisationen).
Dabei profitiert die Wissenschaftsstadt Darmstadt von den speziellen Erfahrungen und dem
Know-how der Migrantinnen und Migranten und deren Kontakte in ihre Herkunftsländer.
Weiter damit verbundene Effekte sind eine verbesserte Integration dieser Gruppen in die
Gesellschaft und eine stärker erlebte Integration in Deutschland.
Auch kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen wichtigen Beitrag zum Aufbau und zur
Entwicklung von funktionsfähigen und effizienten Kommunalverwaltungen in den
Partnerländern des Globalen Südens lei sten, überwiegend durch Erfahrungsaustausch und
Transfer von Know-how in zentralen Bereichen der Entwicklung, z.B. Wasserversorgung,
Energiebereitstellung, Stadtentwicklung, Abfallwirtschaft, lokale Wirtschaftsentwicklung mit
dem Ziel der verbesserten Bereitstellung kommunaler Dienstleistungen.
Durch die Teilnahme am Projekt entspricht die Wissenschaftsstadt Darmstadt dem von der
Bundesregierung gewünschten und geforderten entwicklungspolitischen Engagement von
Kommunen und zivilgesellschaftlichen Gruppen.
Projektziele
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bekennt sich klar zu ihrer Verantwortung für eine global
nachhaltige Entwicklung. Unterschiedliche Leitlinien, Bekenntnisse und Ziele drücken diesen
klaren politischen Willen der Stadt im Bereich der nachhalti gen Entwicklung und der globalen
Entwicklungsziele aus (z.B. in der Verabschiedung der Millenniumserklärung der Vereinten
Nationen, im Darmstädter Agenda 21 -Prozess, im Bereich des Klimaschutzes, im Beitritt der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Fairtrade -Kampagne oder in der Ausrichtung und
Gestaltung der Städtepartnerschaften und internationalen Beziehungen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt).
Durch die Einrichtung der Projektstelle zur Koordination und Umsetzung
entwicklungspolitischen Engagements in der W issenschaftsstadt Darmstadt schärft die Stadt
ihr entwicklungspolitisches Profil und macht es transparent und sichtbar. Die
Wissenschaftsstadt Darmstadt bringt dadurch zum Ausdruck, dass sie sich ihrer
Verantwortung für das globale Gemeinwohl bewusst ist u nd die globalen Wirkungen lokalen
Handelns bei allen kommunalen Aktivitäten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der
Nachhaltigkeit berücksichtigt.
Durch das Projekt sollen folgende Ziele erreicht werden:
1. Erarbeitung einer Gesamtkonzeption zur kommun alen entwicklungspolitischen Arbeit in
der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
2. Aufbau einer Netzwerkstruktur, bestehend aus allen Akteuren, die sich in der
entwicklungspolitischen Arbeit in Darmstadt engagieren,
3. Sensibilisierung und Information von Stadtverwaltung und Zivilgesellschaft zu bzw. über
die Bedeutung und Notwendigkeit entwicklungspolitischer Themen und Ziele.
Aufgaben der Projektkoordination:
Der Einsatz der Koordinatorin bzw. des Koordinators in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
zielt zum einen darauf ab, eine Gesamtkonzeption zur kommunalen entwicklungspolitischen
Arbeit in Darmstadt zu entwickeln, um so die Grundlage für eine nachhaltig und lokal
verankerte Entwicklungszusammenarbeit zu schaffen, die von einer breiten Akteurslandschaft
getragen wird. Besonderer Fokus wird dabei auf die Handlungsfelder „Migration und
Entwicklung“ und „Partnerschaftsarbeit mit Süd -Kommunen“ gelegt.
Zum anderen soll durch den Einsatz der Koordinatorin bzw. des Koordinators eine Struktur
aufgebaut werden, die alle entwicklungspolitisch relevanten Akteure (Zivilgesellschaft und
Verwaltung) in Darmstadt vernetzt. Durch Dialog und Kooperation sollen Synergien zwischen
allen Akteuren geschaffen werden. Parallel wird im Rahmen des Förderzeitraums
kontinuierlich am Aufbau und an der Weiterentwicklung einer gezielten Informations - und
Bildungsarbeit zur Bedeutung und Notwendigkeit von entwicklungspolitischen Themen -
besonders zu den beiden gewählten Schwerpunktbereichen - in der Kommune,
Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik gearbeitet.
Darmstadt, 08.02.2018
531
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 6
314 Zeichen
Punkt 22: Etablierung des Themas "Kommunale Entwicklungspolitik" als Querschnittsaufgabe in der Kommune durch Einrichtung einer Projektstelle zur Koordination und Umsetzung des entwicklungspolitischen Engagements in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2018/0043) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
2018/0043
11841 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.02.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für
Interkulturelle s und
Internationales
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0043
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111420
Kostenstelle: 531-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1114-21 Sachkonto: 7128000
Betreff: Etablierung des Themas "Kommunale Entwicklungspolitik" als Querschnittsaufgabe
in der Kommune durch Einrichtung einer Projektstelle zur Koordination und
Umsetzung des entwicklungspolitischen Engagements in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Vorlage vom: 08.02.2018
Beschlussvorschlag :
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich an der Initiative von ENGAGEMENT GLOBAL
gGmbH / Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) zur Förderung einer Projektstelle zur
Koordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements in Kommunen. 1
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt richtet vor diesem Hintergrund eine Vollzeitstelle zu r
Koordination und Umsetzung ihres kommunalen entwicklungspolitischen Engagements für einen
Zeitraum von zwei Jahren ein (Bewilligungszeitraum: 01.04.2018 – 31.03.2020, mit der
1 Engagement Global arbeitet im Auftrag der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert. Mit dem Ministerium teilt Engagement Global das
Ziel, mehr Bürgerinnen und Bürger für entwicklungspolitisches Engagement zu gewinnen.
- 2 -
Möglichkeit der Verlängerung um weitere zwei Jahre).
3. Im Rahmen des Projekts werden die zwei Schwerpunkte „Migration und Entwicklung“ und
„Partnerschaftsarbeit mit Kommunen aus dem Globalen Süden“ verfolgt. Die Projektstelle wird in
Dezernat I, beim Amt für Interkulturelles und Internationales angegliedert.
4. Die Finanzierung de r Projektstelle erfolgt zu 90 Prozent (173.657,80 EUR von insgs.
192.953,10 EUR Gesamtausgaben) über die Engagement Global gGmbH (s. Förderzusage des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16.01.2018). Der
Eigenanteil am Projekt beträgt 10 Prozent (insgs. 19.295,00 EUR; jährlich entspricht dies für
2018 - bei Einstellung ab April 2018 - 7.236,00 EUR, für 2019: 9.648,00 EUR, für 2020:
2.412,00 EUR) und wird aus Eigenmitteln und/oder Drittmitteln finanziert.
Anlagen: Projektantrag "Koordination kommunaler Entwicklungspolitik" -
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Ergänzungen zum Projektantrag "Koordination kommunaler Entwicklungspolitik"
Weiterleitungsvertrag Engagement Global
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.02.2018
Mit der Agenda 2030 2 für nachhaltige Entwicklung drückt die internationale
Staatengemeinschaft ihre Überzeugung aus, dass sich die globalen Herausforderungen nur
gemeinsam lösen lassen, denn die großen Probleme der Gegenwart machen nicht an
nationalen Grenzen halt. Kriege und Bürgerkriege wirken grenzüberschreitend. Konflikte in
anderen Ländern und ihre Folgen wirken sich auch auf Deu tschland aus – das wird besonders
durch den Zuzug von zahlreichen Geflüchteten deutlich. Aber auch Umweltzerstörung und
Klimawandel, die sog. „klimainduzierte Migration“ sowie die Verflechtungen des
Weltwirtschaftssystems und dessen Folgen erfordern tragfä hige Lösungen, die alle Ebenen -
die staatliche, regionale sowie kommunale - einbeziehen. Auch die Paris -Erklärung für
wirksamere Entwicklungszusammenarbeit und die Agenda 21 bekräftigen den unauflöslichen
Zusammenhang von Entwicklungspolitik auf globaler, nationaler und kommunaler Ebene und
erkennen diesen als zentralen Baustein zum Erreichen der Ziele nachhaltiger Entwicklung an.
Kommunen kommt dabei eine zentrale Rolle zu, denn globale Entwicklungen spiegeln sich
immer auch auf lokaler Ebene wider. Die I nternationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen
und die internationale Ausrichtung deutscher Städte verstärken sich gegenseitig, das zeigt
sich besonders in Darmstadt: Die Wachstumsdynamik der Wissenschaftsstadt geht zum
Großteil auf den starken Anstieg au sländischer Studierender, mehr Internationalität bei den
Beschäftigten in Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft sowie auf den Zuzug von
zahlreichen Geflüchteten zurück (Demografie -Bericht 1/2017: 32). In Darmstadt arbeiten,
forschen, lernen und leben Mens chen aus über 150 Nationen und aus allen fünf Kontinenten.
Von den derzeit rund 160.000 Menschen haben ca. 38% eigene Migrationserfahrung oder
einen Elternteil, der im Ausland geboren ist. Diese Vielfalt und Internationalität der Stadt ist
eine wichtige R essource und Chance für die Zukunft und birgt großes entwicklungspolitisches
Potenzial.
Potenziale kommunaler Entwicklungspolitik
Die Potenziale der kommunalen politischen und Verwaltungsebene in der Entwicklungspolitik
liegen vor allem in der entwicklun gspolitischen Bewusstseinsbildung der Bürgerinnen und
Bürger (Förderung eines Bewusstseins für globale Verantwortung in der Bevölkerung sowie
für die Zusammenhänge von Migration und Entwicklung), in der besonderen Funktion der
Kommune als Vernetzer und Akt ivierer zivilgesellschaftlichen Engagements sowie im Transfer
von Know-how, beispielsweise in Bereichen wie kommunale Selbstverwaltung,
Dezentralisierung und guter lokaler Regierungsführung sowie Demokratieförderung.
Der Mehrwert für die Wissenschaftsstad t Darmstadt durch die Teilnahme am Projekt zeigt
sich u.a. durch die Möglichkeit, globalen Herausforderungen lokal zu begegnen. Die
Wissenschaftsstadt Darmstadt kann durch das Projekt ihre entwicklungspolitische Bildungs -
und Informationsarbeit aktiv gesta lten und migrations - und integrations - sowie
entwicklungspolitische Aspekte (Etablierung und Ausgestaltung des Handlungsfelds
„Migration und Entwicklung“ in der Kommune) miteinander verknüpfen. Gerade durch die
Bürgernähe der Kommunen kann die lokale Bevöl kerung zu entwicklungspolitischen
Zusammenhängen sensibilisiert und die Erfahrungen und das Know -how der Diaspora
aktiviert werden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert durch die im Rahmen des
Projekts durchgeführten Maßnahmen das Verantwortungsbewusst sein für global
verantwortliches Handeln sowie die Entwicklung interkultureller Kompetenz der Bürgerinnen
2 Die Agenda 2030 schafft die Grundlage dafür, weltweiten wirtschaftlichen Fortschritt im Einklang mit sozialer
Gerechtigkeit und im Rahmen der ökologischen Grenzen der Erde zu gestalten. Die Agenda 2030 wurde im
September 2015 auf einem Gipfel der Vereinten Nationen von allen Mitgliedsstaaten verabschiedet. Sie wurde
mit breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft in aller Welt entwickelt und stellt einen Meilenstein in der jüngeren
Geschichte der Vereinten Nationen dar.
- 4 -
und Bürger. Dies kann neben den Wirkungen für eine global gerechtere Welt auch dazu
dienen, Rassismus vorzubeugen.
Darüber hinaus wird das entwicklung spolitische Engagement der verschiedenen Akteure in
der Kommune durch Unterstützung ihrer Aktivitäten, Vernetzung und Bündelung der
Maßnahmen gefördert. Als besonders wirkungsvoll erweist sich die Einbindung der Diaspora
vor Ort (z.B. durch die Kooperation mit Geflüchteten und Migrantenselbstorganisationen).
Dabei profitiert die Wissenschaftsstadt Darmstadt von den speziellen Erfahrungen und dem
Know-how der Migrantinnen und Migranten und deren Kontakte in ihre Herkunftsländer.
Weiter damit verbundene Effek te sind eine verbesserte Integration dieser Gruppen in die
Gesellschaft und eine stärker erlebte Integration in Deutschland.
Auch kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen wichtigen Beitrag zum Aufbau und zur
Entwicklung von funktionsfähigen und effizie nten Kommunalverwaltungen in den
Partnerländern des Globalen Südens leisten, überwiegend durch Erfahrungsaustausch und
Transfer von Know -how in zentralen Bereichen der Entwicklung, z.B. Wasserversorgung,
Energiebereitstellung, Stadtentwicklung, Abfallwirts chaft, lokale Wirtschaftsentwicklung mit
dem Ziel der verbesserten Bereitstellung kommunaler Dienstleistungen.
Durch die Teilnahme am Projekt entspricht die Wissenschaftsstadt Darmstadt dem von der
Bundesregierung gewünschten und geforderten entwicklungspo litischen Engagement von
Kommunen und zivilgesellschaftlichen Gruppen.
Projektziele
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bekennt sich klar zu ihrer Verantwortung für eine global
nachhaltige Entwicklung. Unterschiedliche Leitlinien, Bekenntnisse und Ziele drüc ken diesen
klaren politischen Willen der Stadt im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und der globalen
Entwicklungsziele aus (z.B. in der Verabschiedung der Millenniumserklärung der Vereinten
Nationen, im Darmstädter Agenda 21 -Prozess, im Bereich des Klim aschutzes, im Beitritt der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Fairtrade -Kampagne oder in der Ausrichtung und
Gestaltung der Städtepartnerschaften und internationalen Beziehungen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt).
Durch die Einrichtung der Projektstelle zur Koordination und Umsetzung
entwicklungspolitischen Engagements in der Wissenschaftsstadt Darmstadt schärft die Stadt
ihr entwicklungspolitisches Profil und macht es transparent und sichtbar. Die
Wissenschaftsstadt Darmstadt bringt dadurch zum Ausdruck, das s sie sich ihrer
Verantwortung für das globale Gemeinwohl bewusst ist und die globalen Wirkungen lokalen
Handelns bei allen kommunalen Aktivitäten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der
Nachhaltigkeit berücksichtigt.
Durch das Projekt sollen folgende Z iele erreicht werden:
1. Erarbeitung einer Gesamtkonzeption zur kommunalen entwicklungspolitischen Arbeit in
der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
2. Aufbau einer Netzwerkstruktur, bestehend aus allen Akteuren, die sich in der
entwicklungspolitischen Arbeit i n Darmstadt engagieren,
3. Sensibilisierung und Information von Stadtverwaltung und Zivilgesellschaft zu bzw. über
die Bedeutung und Notwendigkeit entwicklungspolitischer Themen und Ziele.
Aufgaben der Projektkoordination:
Der Einsatz der Koordinatorin bzw . des Koordinators in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
zielt zum einen darauf ab, eine Gesamtkonzeption zur kommunalen entwicklungspolitischen
Arbeit in Darmstadt zu entwickeln, um so die Grundlage für eine nachhaltig und lokal
verankerte Entwicklungszusam menarbeit zu schaffen, die von einer breiten Akteurslandschaft
getragen wird. Besonderer Fokus wird dabei auf die Handlungsfelder „Migration und
Entwicklung“ und „Partnerschaftsarbeit mit Süd -Kommunen“ gelegt.
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Zum anderen soll durch den Einsatz der Koordin atorin bzw. des Koordinators eine Struktur
aufgebaut werden, die alle entwicklungspolitisch relevanten Akteure (Zivilgesellschaft und
Verwaltung) in Darmstadt vernetzt. Durch Dialog und Kooperation sollen Synergien zwischen
allen Akteuren geschaffen werden . Parallel wird im Rahmen des Förderzeitraums
kontinuierlich am Aufbau und an der Weiterentwicklung einer gezielten Informations - und
Bildungsarbeit zur Bedeutung und Notwendigkeit von entwicklungspolitischen Themen -
besonders zu den beiden gewählten Schw erpunktbereichen - in der Kommune,
Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik gearbeitet.
Darmstadt, 08.02.2018
531
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeis ter
anlage 2
9887 Zeichen
Inı Auftrag des ° ENGAGEMENT OOO R Bundssministerium für GLOBAL j wirtschaftliche Zusammenarbeit wersteisehin und Entwicklung Ergänzungen zum Projektantrag an die ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH im Programm „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik - Initiative zur Förderung einer Personalstelle zur Koordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements in Kommunen” Antragsteller: Wissenschaftsstadt Darmstadt Datum des Antrages: 12.07.2017 1. Der Projektstart (01.01.2018) ist im Hinblick auf den Bewilligungszeitpunkt nun voraussichtlich nicht mehr einzuhalten. Vonseiten der SKEW wird empfohlen, einen Starttermin frühestens ab März 2018 zu wählen. Dementsprechend müssen Eigenmittel für das Haushaltsjahr 2020 eingeplant und der A-F-Plan entsprechend angepasst werden. Bitte bestätigen Sie ggf. die neue Projektlaufzeit (vgl. Zeile 16): Hiermit bestätigen wir die neue Projektlaufzeit vom 01.04.2018 bis 31.03.2020. 2. Da bisher kein Ratsbeschluss bzgl. des Projekts erwirkt werden konnte, bitten wir Sie, uns zu bestätigen, dass das Projekt politisch mitgetragen wird. Bitte erläutern Sie den aktuellen Sachstand zur politischen Unterstützung (vgl. Zeile 27): Den aktuellen Sachstand zur politischen Unterstützung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben vom 20.12.2017 von Oberbürgermeister Jochen Partsch. 3. Ihr Ziel- und Aktivitätenkatalog beinhaltet die Gründung verschiedener Gruppen (Steuerungsgruppe zur Prozessbegleitung und für die Netzwerkstruktur, thematische Arbeitsgruppen). Bitte erläutern Sie die Strukturierung der jeweiligen Gruppen: Was sind die Aufgaben der jeweiligen Gruppen? Gibt es Überschneidungen? Wie sind sie miteinander verzahnt bzw. wie arbeiten sie zusammen? Gibt es einen Austausch zwischen den Gruppen und somit zu erwartende Synergieeffekte? Im Rahmen des Projekts soll eine Netzwerkstruktur aufgebaut werden, die alle Akteure, die sich in der entwicklungspolitischen Arbeit in Darmstadt engagieren, umfasst. Diese Netzwerkstruktur besteht aus einem Akteursnetzwerk (1), einer Steuerungsgruppe (2) sowie thematischen Arbeitsgruppen (3). Aufgaben der jeweiligen Gruppen (1) Aufgaben des Akteursnetzwerks Die Hauptaufgabe des Akteursnetzwerks ist die gemeinsame Erarbeitung einer Gesamtkonzeption zur kommunalen entwicklungspolitischen Arbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Hierzu zählen eine Bestandsaufnahme aller Akteure und Maßnahmen, eine Bedarfsanalyse sowie gemeinsame Zielfindung und Maßnahmenentwicklung im Hinblick auf Schärfung, Transparenz und Sichtbarmachung des entwicklungspolitischen Profils der " Wissenschaftsstadt Darmstadt. Des Weiteren ist die Organisation eines Fachtags mit Bildungsträgern zur Verankerung entwicklungspolitischer Themen als Querschnittsthemen in deren Programmen / Arbeitsfeldern Seite1von4 (s. 3.3) Aufgabe des Akteursnetzwerks. Im Rahmen dieser Vernetzungsstruktur erfolgt außerdem die Klärung der unterschiedlichen Interessen der Beteiligten, eine Verständigung auf gemeinsame Zielsetzung sowie die Entwicklung eines gemeinsamen theoretischen Verständnisses von Daten und Erscheinungen (z. B. zentrale Begriffe der Entwicklungszusammenarbeit). (2) Aufgaben der Steuerungsgruppe Die Steuerungsgruppe steuert und koordiniert den gesamten Prozess und übernimmt Verantwortung für Abläufe und Fortschritte im Projekt. Ebenso trägt sie die für das Projekt relevanten Informationen zusammen, plant, bewertet und entscheidet alle Schritte. Die Steverungsgruppe schafft die Kommunikationsstruktur im Projekt (Informationsfluss und Rückkoppelung von Know How zwischen den Vernetzungsstrukturen) und ist Diskussionsforum für Akzeptanz, Ergebnisse und Folgen von Aktivitäten und Maßnahmen. Ebenso evaluiert sie die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Projekts. Weitere Aufgaben der Steuerungsgruppe sind die Folgenden: - Einigung auf Grundkonsens über Ziele und Prioritäten - Erarbeitung der Rahmenbedingungen und Aufbau von Kooperationen - Festlegen des Problem- bzw. Arbeitsfeldes, mit dem begonnen wird - Ermittlung der Instrumente und Verfahren der Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse (der ausgewählten Bereiche), sowie Begleitung ihrer Durchführung - Priorisierung von Themenbereichen (je nach verfügbaren Ressourcen) " Entwicklung konkreter Vorschläge und Ideen eines integrierten Maßnahmenpakets - Beschließen und Initiieren der Umsetzung der geplanten Maßnahmen (mit realistischen kurz/mittel/langfristigen Zielen) - Beratende Funktion bei der Maßnahmendurchführung - Beobachtung und Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen (3) Aufgaben der thematischen Arbeitsgruppen Aus dem Akteursnetzwerk heraus bilden sich die zwei thematischen Arbeitsgruppen „AG Migration und Entwicklung“ sowie „AG Partnerschaftsarbeit mit Süd-Kommunen“, Sie nehmen spezifisch für diese Themenbereiche eine Zielformulierung und Maßnahmenentwicklung vor. Sie haben zudem die Aufgabe, diese beiden Schwerpunkte in der Gesamtkonzeption zu platzieren und als Handlungsfelder in der Kommune zu initiieren. Sie sind besonders eingebunden, wenn es darum geht, eine Strategie zur Implementierung dieser Themenbereiche als Schwerpunkte in der entwicklungspolitischen Gesamtkonzeption und als Querschnittsthemen, die bei der Bearbeitung von entwicklungspolitischen Themen grundlegend mitgedacht werden, zu erarbeiten. Beide Arbeitsgruppen organisieren zudem einen öffentlichkeitswirksamen Aktionstag zum jeweiligen Schwerpunkt. Ebenso übernehmen sie die inhaltliche Vorbereitung der Workshops zur Entwicklung einer spezifischen Bildungs- und Informationsstrategie im jeweiligen Handlungsfeld und sie begleiten die Umsetzung der Bildungs- und Informationsstrategie zu den zwei Schwerpunkten. Zusammenarbeit der unterschiedlichen Gruppen Die o.g. Gruppen arbeiten eng zusammen. Der gegenseitige Informationsfluss und die Rückkoppelung von Know-How werden dadurch gewährleistet, dass die Arbeitsgruppen Empfehlungen erarbeiten und diese sowie Ergebnisse und Maßnahmen in das Akteursnetzwerk einbringen und mit den dort erarbeiteten Maßnahmen rückkoppeln. Das Akteursnetzwerk wiederum speist seine Informationen und Themen in die Steuerungsgruppe ein. Darüber hinaus werden die Arbeitsgruppen durch jeweils ein Mitglied in der Steuerungsgruppe vertreten sein. Die thematischen Arbeitsgruppen bilden sich aus dem Akteursnetzwerk heraus. Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgruppen werden an den Sitzungen des Akteursnetzwerks teilnehmen, dadurch ist ein Wissenstransfer in den Netzwerkstrukturen gewährleistet. Die Steuerungsgruppe schafft - wie oben angegeben - die Kommunikationsstruktur im Projekt (Informationsfluss und Seite2von4 Rückkoppelung von Know How zwischen den Vernetzungsstrukturen) und ist Diskussionsforum für Akzeptanz, Ergebnisse und Folgen von Aktivitäten und Maßnahmen. Sie unterstützt und : begleitet sowohl das Akteursnetzwerk als auch die thematischen Arbeitsgruppen in ihrer Arbeit. Durch die Kommunikation zwischen den Mitgliedern der unterschiedlichen Vernetzungsstrukturen und die Bearbeitung der spezifischen Themen werden in den Vernetzungsstrukturen Expertenwissen und Synergieeffekte erzeugt und zusammengetragen. Dauerhafte Strukturen können sich dadurch im Idealfall zu Kompetenzzentren entwickeln. 4. Die Verteilung der Aufgabenbereiche der Koordinationsstelle ergeben in Ihrem Antrag nur 90 Prozent. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben und ergänzen Sie die fehlenden 10 Prozent (vgl. Zeile30): Die fehlenden 10 Prozent fallen auf die Umsetzung und Begleitung von bzw. Beratung bei zusätzlichen entwicklungspolitischen Maßnahmen. Zusatz zu Zeile 31: „[...] In diesem Rahmen unterstützt der Koordinator bzw. die Koordinatorin die Umsetzung von zusätzlichen entwicklungspolitischen Maßnahmen, die durch Kooperation und Vernetzung entstehen und berät die Akteure entsprechend. [...]” 5. In Ihrem Ausgaben- und Finanzierungsplan geben Sie an, dass für das Projekt Drittmittel zur Verfügung stehen, Bitte erläutern Sie, woher diese stammen: Die im Antrag beschriebenen Drittmittel werden über Stiftungen (Unternehmensstiftungen, städtische Stiftungen und Weitere) eingeworben, beispielsweise bei den Folgenden: - Software AG-Stiftung - MERCK Family Foundation - Arbeitgeberstiftung Südhessen e.V. - Jubiläumsstiftung der Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt - ENTEGA-Stiftung - Karl Kübel-Stiftung - ADRA-Stiftung für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe Zu den Förderschwerpunkten der Stiftungen gehören u.a. Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und Völkerverständigung, Entwicklungszusammenarbeit / Globales Lernen, entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, soziale Verantwortung, Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Ausgabenplan (in €) 37 | Personalkosten "Koordinator/in"** 57.874 77.165 19.291 154.330 38 | Fortbildungs- und Reisekosten 6.000 ” Begleitmaßnahmen 20.000 Projektausgaben SOLL ....180.330) 4 12.623,10 VKP*** (max. 7%) * HHJ = Haushaltsjahr ** Berechnung basiert auf 100 % Stellenanteilen der Entgeltgruppe 11 in Stufe 3; Seite3von4 Sollte nach Einstellung des Koordinators/ der Koordinatorin eine andere Stufenzuordnung erfolgen, so kann der A-F-Plan in Absprache mit Engagement Global/ SKEW angepasst werden. *#* \KP = Verwaltungskostenpauschale Finanzierungsplan (in €) 43 44 45 46 47 48 Mittelgeber/ HHJ 2018 HHJ 2019 HHJ 2020 | Summe Haushaltsjahr Unterstützung 65.121,68 86.828,90 21.706,98 173.657,80 Engagement Global/ SKEW Eigenbeitrag Projektträger! 5.000 6.000 1.000 12.000 Landesmittel Sonstige Drittmittelgeber: 2.236 3.647,65 1.411,89 7.295,30 Stiftungen | Gesam 24.118,87 | 192,953,10 Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der Angaben und die Befugnis die Änderungen/ Ergänzungen einzureichen. 11.01.2018 Datum Darmstadt Ort Unterschrift der zeichnungsberechtigten Person LATORRE, PATRICIA Name in Blockbuchstaben Ph Seite4von4
anlage 1
35212 Zeichen
Im Auftrag des ENGAGEMENT 000 . It ge GLOBAL R Bundesministerium für Service für Entwicklungsinitiativen wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Engagement Global g6mbH Servicestelle Kommunen in der Einen Welt Tulpenfeld 7 53113 Bonn Projektantrag an die ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH auf Gewährung einer Zuwendung bzw. von Zuschüssen aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Der Antrag wird für das folgende Programm gestellt: Servicestelle Kommunen in der Einen Welt - Koordination kommunaler Entwicklungspolitik - Initiative zur Förderung einer Personalstelle zur Koordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements in Kommunen Informationen zum Formular Bitte beachten Sie die separate Ausfüllhilfe sowie den Musterantrag. Seite1 von 13 A. Angaben zum kommunalen Antragsteller 1. Name und Anschrift des kommunalen Antragstellers 1 2 | Anschrift: Luisenplatz 5a, 64283 Darmstadt 3 | Bundesland: | Hessen 4 Telefon: 06151-132201... _ . _ | E-Mail: | oberbuergermeister@darmstadt.de | u 30 11 12 Name des Antragstellers: Wissenschaftsstadt Darmstadt Internetseite: www.darmstadt.de Am Projekt beteiligte Fachabteilungen, Eigen- betriebe und/ oder ko- operierende Kommunen: Amt für Interkulturelles und Internationales (Federführung; Migration und Entwicklung, Partnerschaftsarbeit mit Süd-Kommunen), Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung (Fair Trade), Bürgerbeauf- tragte (Lokale Agenda21), Umweltamt (Klimaschutz und Nachhaltigkeits- engagement der Stadtwirtschaft), Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen/EAD (Kommunaler Wissenstransfer Maghreb- Deutschland), Schulamt (Bildungsarbeit), Flüchtlingsbeauftragte (Migrati- on und Entwicklung). Alle Ämter sollen in folgende Aktivitäten einbezogen werden: - Erarbeitung der Gesamtkonzeption - Beteiligung im Akteursnetzwerk, in den Arbeitsgruppen sowie an der Maßnahmenentwicklung - Einbindung in die entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsar- beit / Sensibilisierung der Stadtgesellschaft Der Antragsteller unter- hält eine eigene Prüfein- richtung: nein ja, und zwar: amtsinterne Prüfungsstelle Zeichnungsberechtigte Person des kommunalen Antragstellers Frau Herr Titel: Name, Vorname: Partsch, Jochen Position: Oberbürgermeister E-Mail: oberbuergermeister@darmstadt.de Eingliederung der Koordinationsstelle in die Verwaltung: Die Anstellung ist bei fol- gender Einrichtung vorge- sehen: Kommunalverwaltung In begründeten Ausnahmefällen kann die Einrichtung bei einem kom- munalen Unternehmen erfolgen: Kommunales Unternehmen: Begründung: Die Stelle wird bei folgen- der Organisationseinheit Amt für Interkulturelles und Internationales Anschrift: Frankfurter Str. 71, 64293 Darmstadt Seite2von13 angegliedert: nu 13 | Zuständige Ansprech- &rFrau Herr Titel:Dr. Name, Vorname: Latorre, Patricia “ person für den Antrag ist: Position: Amtsleitung Anschrift: Amt für Interkulturelles und Internationales, Frankfurter Str. 71, 64293 Darmstadt ö Telefon: 06151-13 3582 Mail: patricia.latorre@darmstadt.de 14 | Zuständig(e) Betreuerlin) identisch mit der oben genannten Ansprechperson . . . Frau [JHerr Titel: Name, Vorname: die Koordinatorin ist: Position: Anschrift: Telefon: Mail: B. Kurzinformation zum geplanten Projekt 15 | Projekttitel: Koordination kommunaler Entwicklungspolitik in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 16 | Projektlaufzeit: Start 2018 Von 01.01.2018 bis 31.12.2019 Beantragt wird: \ 17 | Personal mit folgender EG 13 [I] E12 Entgeltgruppe (TVöD): EG11 i abweichende EG: Begründung für eine abweichende EG: — 18 | Stellenumfang: X Vollzeit U Teilzeit: % 19 | Summe aller zuschuss- 192.953,10€ | Summe des beantragten Zu- 173.657,80 € fähigen Ausgaben: schusses und Förderanteil: 90% 20 | Bitte beschreiben Sie nachfolgend kurz und prägnant was im Rahmen des Einsatzes der Koordinato- rin/ des Koordinators im Förderzeitraum geplant ist (ca. 5 Sätze): Der Einsatz der Koordinatorin bzw. des Koordinators in der Wissenschaftsstadt Darmstadt zielt zum einen darauf ab, eine Gesamtkonzeption zur kommunalen entwicklungspolitischen Arbeit in den Hand- lungsfeldern "Migration und Entwicklung" und "Partnerschaftsarbeit mit Süd-Kommunen" in Darmstadt zu entwickeln, um so die Grundlage für eine nachhaltig und lokal verankerte Entwicklungszusammen- arbeit zu schaffen, die von einer breiten Akteurslandschaft getragen wird. Zum anderen soll durch den Einsatz der Koordinatorin bzw. des Koordinators eine Struktur aufgebaut werden, die alle entwick- lungspolitisch relevanten Akteure (Zivilgesellschaft und Verwaltung) in Darmstadt vernetzt. Durch Dia- log und Kooperation sollen Synergien zwischen allen Akteuren geschaffen werden. In zwei Arbeitsgrup- pen werden die Schwerpunkte „Migration und Entwicklung“ und „Partnerschaftsarbeit mit Süd- Kommunen“ Intensiv bearbeitet, Ziele formuliert und Maßnahmen entwickelt. Parallel wird im Rahmen des Förderzeitraums kontinuierlich am Aufbau und an der Weiterentwicklung einer gezielten Informa- tions- und Bildungsarbeit zur Bedeutung und Notwendigkeit von entwicklungspolitischen Themen - besonders zu den beiden gewählten Schwerpunktbereichen- in der Kommune, Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik gearbeitet. _ . \ C. Programmspezifischer Antrag 1. Hintergrund und Planungsverfahren Seite 3 von 13 21 22 24 25 In der Kommune gibt es bereits entwicklungspolitisches Engagement: nein ja und zwar von Kommunalverwaltung zivilgesellschaftlichen Akteuren Sonstige: In der Kommunalverwaltung gibt es bereits Personalstellen für entwicklungspolitisches Engage- ment (auch Teilzuständigkeiten, z.B. Zuständigkeit für entwicklungspolitische Projekte mit Part- nerkommunen aus dem Globalen Süden, Faire Beschaffung, Umsetzung der Agenda 2030 o.ä.): nein. Kia __und zwar 0,4 Vollzeitäquivalente (VZÄ) its ei ische _ nein .B. wenn Ja, welche: Beschlüsse oder Handlungspro- Unterzeichnung der Milleniumserklärung (2007); Konzept gramme) zur kommunalen Ent- zur Weiterentwicklung und Neuausrichtung der Städtepart- wicklungspolitik? nerschaften und Internationalen Beziehungen (2012); agistratsvorlage zur Anerkennung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Fairtrade-Stadt (2012) ntegriertes Klimaschutzkonzept (2013), Mitgliedschaft im Klimabündnis europ. Kommunen; Leitlinien der Lokalen Agenda21 (2013) Sind oder waren Sie bereits in Nein Ja und zwar in folgendem Projekten: SKEW Projekten aktiv? Schnellstarterpaket Ukraine, Integrierte Fachkraft Ukraine, ommunaler Wissenstransfer Maghreb-Deutschland Ausgangssituation und Bedarfserläuterung: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bekennt sich klar zu ihrer Verantwortung für eine global nachhal- tige Entwicklung, Dieses Bekenntnis findet beispielsweise in der Verabschiedung der Milleniumser- klärung der Vereinten Nationen, im Darmstädter Agenda 21-Prozess, im Bereich des Klimaschutzes sowie im Beitritt der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Fairtrade-Kampagne ihren Ausdruck. Aber auch im Rahmen der Neu-Ausrichtung und Gestaltung der Städtepartnerschaften und internationa- len Beziehungen der Stadt spielt nachhaltige Entwicklung - in Verbindung mit dem originären Ziel der Völkerverständigüng - eine bedeutende Rolle. Der Darmstädter Agenda 21-Prozess beruht auf einem sozial gerechten und ökologisch nachhaltigem wirtschaftlichen Handeln, auf der globalen Verantwortung für Natur und Umwelt, der Einhaltung und Einforderung grundlegender Menschenrechte sowie Chancengleichheit für Menschen unterschiedli- cher Nationalitäten und Weltanschauungen. Darmstadt bekennt sich als Fairtrade-Stadt zu den öko- logischen, ökomomischen und sozialen Leitlinien Fairen Handels, beispielsweise durch die Verwen- dung von Fair-Trade-Produkten in öffentlichen Einrichtungen und lokalen Einzelhandelsgeschäften oder durch Bildungsaktivitäten zum Thema "Fairer Handel". Die Bedeutung von nachhaltiger Entwicklung spiegelt sich auch in der Ausrichtung und Gestaltung der Städtepartnerschaften und internationalen Beziehungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt wi- der. Zum Einen haben sich auch Darmstadts Partnerstädte Alkmaar, Chesterfield, Graz und Trond- heim den Leitlinien Fairen Handels verschrieben. Zum Anderen spielt der Nachhaltigkeitsgedanke, besonders dessen ökologische, ökonomische und soziale Dimension, in Verbindung mit dem originä- ren Ziel der Völkerverständigung eine wesentliche Rolle in der Partnerschaftsarbeit der Wissen- schaftsstadt Darmstadt. Darüber hinaus verpflichtet sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Handlungsfeld "Nachhaltigkeit und Umwelt" bewusst zum Klimaschutz (Verabschiedung eines eigenen Integrierten Klimaschutzkon- zepts) und zur Eindämmung dessen globalen wechselseitigen Auswirkungen. Diese unterschiedlichen Leitlinien, Bekenntnisse und Ziele lassen den klaren politischen Willen der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und der globalen Entwick- lungsziele deutlich werden, sie münden jedoch nicht in ein klares entwicklungspolitisches Profil der Seite4 von 13 Stadt, das transparent und sichtbar das bisherige entwicklungspolitische Engagement abbildet. Eine kommunale Gesamtkonzeption und -strategie, die die Bereiche "Migration und Entwicklung" sowie "Partnerschaftsarbeit mit Süd-Kommunen" als eigenständige Handlungsfelder umfasst und im Hinblick auf diese Schwerpunkte bisherige entwicklungspolitische Aktivitäten in Stadtverwaltung und Zivilgesellschaft bündelt, besteht derzeit noch nicht, Die Themenbereiche "Migration und Entwick- lung" und "Partnerschaftsarbeit mit Süd-Kommunen" werden bisher entweder nicht oder nur punk- tuell und ansatzweise von unterschiedlichen Akteuren vereinzelt bearbeitet. Es fehlt eine Strategie zur Implementierung dieser Themenbereiche als Schwerpunkte i in einer entwicklungspolitischen Gesamtkonzeption und als Querschnittsthem Durch eine solche Gesamtkonzeption soll das Thema der nachhaltigen Entwicklung mit Fokus auf "Migration und Entwicklung" und "Partnerschaftsarbeit mit Süd-Kommunen" gesamtstädtisch auf- gewertet und -unterstützend durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen- verankert werden. Eben- so sollen dadurch weitere städtische und zivilgesellschaftliche Akteure hinzugewonnen werden. Die gemeinsam erarbeitete Gesamtkonzeption soll allen entwicklungspolitisch Engagierten, die zu den beiden Schwerpunktbereichen arbeiten, als Handlungsgrundlage und Arbeitsinstrument dienen. Zwar existieren einzelne Maßnahmen und Projekte mit unterschiedlichen Schwerpunkten, Ansätzen und Vorgehensweisen - viele Ämter arbeiten zum Beispiel an entwicklungspolitischen Einzelprojek- ten zum Fairen Handel, Klimaschutz oder Recycling, ebenso gibt es verschiedene Initiativen zur Um- setzung der Agenda 2030 - auch bzw. besonders in der Zivilgesellschaft (lokale Initiativen wie die Nicaragua-Initiative des Werkhof Darmstadt e.V., Weltladen Darmstadt, entwicklungspolitisch aktive Migrantenselbstorganisationen). Es fehlt jedoch eine Vernetzung der Akteure untereinander sowie die Bündelung der bisher punktuell durchgeführten Aktivitäten - besonders: im Hinblick auf die Ver- ankerung der Schwerpunkte "Migration und Entwicklung" und "Partnerschaftsarbeit mit Süd- Kommunen", Es gibt bisher weder einen Überblick über alle Aktivitäten, Maßnahmen und Initiativen, die im Bereich "Nachhaltige Entwicklung" und zu den beiden Schwerpunkten durchgeführt werden, ebenso fehlt eine Skizzierung und Analyse der Akteurslandschaft respektive ihrer Ressourcen mit dem Ziel der Vernetzung von kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Viele Einzelperso- nen, Organisationen, Ämter, Initiativen und Gruppen sind in einem unterschiedlichen Maß haupt- oder ehrenamtlich entwicklungspolitisch aktiv. Es besteht allerdings nur eine geringe bis keine Kenntnis der Akteure und ihrer Aktivitäten untereinander, sodass Maßnahmen nicht in einem über- geordneten Gesamt-Zusammenhang betrachtet werden können. Dadurch werden Ressourcen nicht gebündelt, es fehlt der gegenseitige Austausch, Synergien können dadurch nicht entstehen und Ko- operationen werden nicht initiiert. Durch die Entwicklung einer gemeinsamen Gesamtkonzeption und das Zusammenbringen der entwicklungspolitischen Akteure in der Stadt würden einzelne Maß- nahmen und Projekte Anerkennung und Aufmerksamkeit erfahren, besonders die Themen "Migrati- on und Entwicklung" und "Partnerschaftsarbeit mit Süd-Kommunen" würden in den Fokus der Auf- merksamkeit gerückt und deren Bedeutung hervorgehoben werden. Zudem würden Ressourcen gezielter und effektiver eingesetzt und die gesamte bereits geleistete Arbeit zum Thema "Nachhalti- ge Entwicklung" aufgewertet werden. Vielen Akteuren fehlen zudem Know-How, Kontakte, Informa- tionen zu Fördermöglichkeiten, Fördermittelaquise und der Projektdurchführung und -abwicklung sowie zur Evaluation ihrer Maßnahmen. Die Koordinierungsstelle soll durch Vernetzung, inhaltlich- konzeptionelle Unterstützung, durch das Initiieren von "peer-to-peer"-Beratung der Akteure unter- einander und durch die Zusammenarbeit mit dem Entwicklungspolitischen Netzwerk Hessen, der Eine-Welt-Promotorin, der SKEW und weiteren Expertinnen und Experten der Entwicklungszusam- menarbeit genau diese Lücke schließen. Dies soll dazu beitragen, dass die Akteure von ihren Erfah- rungen, Kenntnissen und Kontakten profitieren und gemeinsam Projekte und Maßnahmen entwi- ckeln. Mit Blick auf die Schwerpunkte "Migration und Entwicklung" sowie "Partnerschaftsarbeit mit Süd- Kommunen", die den Kern der Gesamtkonzeption bilden, sollen Maßnahmen und Aktivitäten gebün- delt und gezielt auf diese Schwerpunkte ausgerichtet werden, beispielsweise durch thematische Seite5 von 13 26 27 28 Verknüpfungen (Klimawandel und Migration, Geflüchtete als entwicklungspolitische Akteure) und Kooperationen von Migrantenselbstorganisationen, weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie städtischen Ämtern. Das Konzept dient letztlich dazu, eine Gesamtstrategie zur Verankerung der Handlungsfelder "Migration und Entwicklung" und "Partnerschaftsarbeit mit Süd-Kommunen" in Verwaltung und Stadtgesellschaft zu entwickeln und den Stellenwert dieser Bereiche hervorzuheben. Die stärkere Vernetzung der entwicklungspolitischen Akteure würde ermöglichen, die Schwerpunkt- themen "Europa und die Eine Welt" und "Aufbau neuer Partnerschaften außerhalb Europas" umzu- setzen, wie bereits im Konzept zur Weiterentwicklung der Städtepartnerschaften festgehalten wur- de. Die Erarbeitung einer gemeinsamen Konzepti ICKSichtüng d B. Sch soll die entwicklungspolitische Arbeit in Darmstadt in den Bereichen "Migration und Entwicklung" und "Partnerschaftsarbeit mit Süd-Kommunen" auf eine breite Basis stellen und besonders durch die Schaffung von Synergien und der Hinzugewinnung neuer Mitglieder weiterentwickeln. Über eine verstärkte Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit, auch über die Projekte mit der SKEW, könn- te die Zivilgesellschaft stärker für die entwicklungspolitischen Handlungsfelder "Migration und Ent- wicklung" und "Partnerschaftsarbeit mit Süd-Kommunen" sensibilisiert werden. Die Koordinierung der Informations- und Bildungsarbeit mit den verschiedenen Trägern der Bildungsarbeit in Darm- stadt würde es ermöglichen, die verschiedenen Zielgruppen besser zu erreichen und ein Bewusstsein für die Verbindung von nachhaltiger Entwicklung und globaler Verantwortung im Kontext von "Mig- ration und Entwicklung” und "Partnerschaftsarbeit mit Süd-Kommunen" zu schaffen. Die bereits bestehenden Personalstellen für entwicklungspolitisches Engagement (0,4 VZÄ) decken folgende Bereiche ab: Fair Trade City, Agenda 21, Klimaschutz, EAD-Projekt mit SKEW, Schnellstarterpaket Ukraine. Hauptzielgruppen des Projektes [bitte max. 3 angeben]: X Alle Bürger*innen X entwicklungspolitische Akteure Ü] Kommunalverwaltung migrantische Gruppen Kinder und Jugendliche U] Senioren Sonstige: Das Projekt ist ein wichtiges Anliegen des Oberbürgermeisters, bei dem das federführende Amt an- gesiedelt ist. Bei Bewilligung des Projektantrags wird ein Magistratsbeschluss zur Einrichtung der Stelle und Durchführung des Projekts erwirkt. Eine weitere Magistratsvorlage wird nach Erarbeitung der Gesamtkonzeption als Grundlage für die Umsetzung der Projektinhalte angefertigt und zur Be- schlussfassung vorgelegt. Welche Rolle spielt die Zivilgesellschaft oder andere kommunale Akteure bei der Planung | und/oder Umsetzung des Projektes? Es gibt bereits eine breite Akteurslandschaft in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, bestehend aus entwicklungspolitisch aktiven zivilgesellschaftlichen Stakeholdern. Diese werden gezielt in den parti- zipativ gestalteten Prozess zur Entwicklung einer Gesamtkonzeption zur entwicklungspolitischen Arbeit in Darmstadt einbezogen. Ihr Know-How und ihre Erfahrungen bilden eine entscheidende Säule bei der Verankerung der Thematik in der Stadtgesellschaft und Stadtverwaltung. Diese Res- sourcen und Potenziale fließen in die konkrete Ausgestaltung der geplanten Handlungsansätze und Maßnahmenentwicklung ein. Durch den Aufbau einer Vernetzungsstruktur zur Zusammenführung der breiten entwicklungspolitischen Akteurslandschaft in Darmstadt, soll ein kontinuierlicher, institu- tionell verankerter Austausch mit allen Akteuren (insbesondere migrantische Akteure und Diaspora- gruppen) gewährleistet werden. Zivilgesellschaftliche Stakeholder übernehmen darüber hinaus im Rahmen des Projekts eine Multiplikatoren-Funktion und wirken gleichzeitig als Meinungsbildner in die Gesellschaft hinein. Sie fungieren als Wissensträger, die entscheidend dazu beitragen können, Entwicklungspolitik zur Normalität in der Kommune werden zu lassen und die Bedeutung der globa- Seite 6 von 13 len Wirkung lokalen Handelns noch stärker im kommunalen Alltag zu berücksichtigen und im lokalen Lebensraum eines jeden Einzelnen bürgernah zu verankern. Zur Eine-Welt-Promotorin in Darmstadt wurde bereits Kontakt aufgenommen. Ein kontinuierlicher Austausch soll durch ihre Einberufung der in die Steuerungsgruppe erfolgen. 2. Darstellung des Projekts Ziel- und Aktivitätenkatalog Bitte strukturieren Sie die Darstellung des beantragten Projekts nach den untenstehenden Vorga- ben soweit wie nach jetzigem Planungsstand möglich. Der Ziel- und Aktivitätenkatalog kann bis 4 Monate nach Einstellung des Koordinators/ der Koordinatorin finalisiert werden. Oberziel: Kommunen sind in die Lage versetzt, eigenständig wirksame Maßnahmen der kommu- nalen Entwicklungspolitik zu konzipieren und durchzuführen bzw. neue Initiativen anzustoßen und dadurch zur Umsetzung der Agenda 2030 beizutragen. Projektziel: Das entwicklungspolitische Profil der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist geschärft, transparent und sichtbar. Die Stadt Darmstadt ist sich ihrer Verantwortung für das globale Gemeinwohl bewusst und berück- sichtigt die globalen Wirkungen lokalen Handelns bei allen kommunalen Aktivitäten, insbesondere unter dem Gesic eit. 5 ikate Erfolgsindikatoren zu Unterziel 1: - Die Gesamtkonzeption wird von allen Akteuren mitgetragen. - Die Gesamtkonzeption wird von Magistrat und Stadtverordnetenver- sammlung einstimmig beschlossen. - Sie dient den Akteuren als Grundlage für ihre entwicklungspolitische Arbeit. - Die Steuerungsgruppe trifft sich in regelmäßigen Abständen. Erhebungsmethode und Quelle : - Befragung der Akteure anhand von Interviews - Dokumentation des Workshops - Protokolle der Steuerungsgruppe - Vorstellung der Magistratsvorlage in der (Dezernenten- und) Amts- leiterrunde Folgende Aktivitäten führen zur Erreichung des Unterziels 1: 1.1 Durchführung einer Bestandsaufnahme aller Akteure und Maß- nahmen inkl. Publikation des Status Quo 1.2 Durchführung eines Workshops zur Bedarfsanalyse, Zielfindung und Maßnahmenentwicklung mit allen Akteuren (Verwaltung und Zivilgesellschaft) (Auftakt Akteursnetzwerk) 1.3 Gründung einer prozessbegleitenden Steuerungsgruppe, zu- sammengesetzt aus Verwaltung, Zivilgesellschaft sowie der Eine-Welt-Promotorin in Darmstadt + regelmäßige Sitzungen 1.4 Organisation und Durchführung von Workshops zur entwick- Seite 7 von 13 Projektziel: Das entwicklungspolitische Profil der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist geschärft, transparent und sichtbar. Die Stadt Darmstadt ist sich ihrer Verantwortung für das globale Gemeinwohl bewusst und berück- sichtigt die globalen Wirkungen lokalen Handelns bei allen kommunalen Aktivitäten, insbesondere unter dem lungspolitischen Arbeit i in Darmstadt mit allen Akteuren 2019 | 2020 2018 1:5 Erarbeitung einer Magistratsvorlage und eines Beschlusses durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung 1.6 Begleitende Öffentlichkeitsarbeit (Dokumentationen, Flyer, _ Social Media, Presse) IX XI XI XIX XI XIX ne Net: N b end aus alle uren, die it in Darmsta | a tun Km einem ven Arbeitsmodus. Erfolgsindikatoren zu Unterziel 2: - Regelmäßige Treffen des Akteursnetzwerks, der Steuerungsgruppe und der Arbeitsgruppen finden statt. - Eine kontinuierliche und breite Teilnahme an den Treffen des Akteurs- netzwerks, der Steuerungsgruppe und der Arbeitsgruppen ist gegeben. - Eine selbsttragende Netzwerkstruktur hat sich zum Ende der Projekt- laufzeit entwickelt. - Der Informationsfluss und die Rückkoppelung von Know-How zwi- schen den Vernetzungsstrukturen sind unter Mitwirkung externer Ex- pertinnen und Experten (z.B. EPN) gewährleistet. - Ein Maßnahmenkatalog und Umsetzungsplan der Arbeitsgruppen lie- gen vor. | Erhebungsmethode und Quelle: - Eine Befragung der Akteure erfolgt in regelmäßigen Abständen. - Protokollierung aller Sitzungen inkl. Teilnahme-Listen - Befragung zum Umsetzungsstand (Akteursseite) und zur Wirkung der Maßnahmen (Zielgruppe) - Dokumentation der Maßnahmen Folgende Aktivitäten führen zur Erreichung des Unterziels 2: 2.1 Gründung eines Akteursnetzwerks bestehend aus Verwaltung | und Zivilgesellschaft, regelmäßige Sitzungen (=1.2) 2.2 Gründung einer Steuerungsgruppe unter Hinzuziehung von externen Referent/innen (z.B. EPN), regelmäßige Sitzungen (=1.3) 2.3 Gründung einer Arbeitsgruppe zum Schwerpunkt "Migration und Entwicklung", die sich aus dem Akteursnetzwerk heraus bildet sowie Festlegung eines Arbeitsmodus inkl. Rückkoppe- lungsmechanismus, regelmäßige Sitzungen 2.4 Gründung einer Arbeitsgruppe zum Schwerpunkt "Partner- schaftsarbeit mit Süd-Kommunen", die sich aus dem Akteurs- netzwerk heraus bildet sowie Festlegung eines Arbeitsmodus inkl. Rückkoppelungsmechanismus, regelmäßige Sitzungen 2.5 Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der a nsgtupnen | Erralgsihdlkalsren zu Unterziel 3: Seite 8 von 13 Projektziel: Das entwicklungspolitische Profil der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist geschärft, transparent und sichtbar. Die Stadt Darmstadt ist sich ihrer Verantwortung für das globale Gemeinwohl bewusst und berück- sichtigt die globalen Wirkungen lokalen Handelns bei allen kommunalen Aktivitäten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit SET ya lik: ß ng - Eine breite Resonanz in der Bürgerschaft bei den Aktionstagen ist ge- geben. - Eine gute Resonanz durch die Medien ist gegeben. - - Implementierung und Aufnahme der entwicklungspolitischen Thema- ik in die Programme und Angebote der Bildungsträger - Neu entstandene Kooperationen und Projekte - Ausweitung des Akteursnetzwerks durch Gewinnung neuer Mitglieder .- Ein gestiegenes Interesse an sowie eine gestiegene Nachfrage nach weiteren Veranstaltungen, Informationen und Bildungsangeboten ist erkennbar. Erhebungsmethode und Quelle: - Befragung während der Aktionstage - Fragebögen - Dokumentation der Informations- und Bildungsstrategie (Konzept) - Protokolle der Veranstaltungen - Dokumentation umgesetzter Maßnahmen - Erstellen eines Pressespiegels Folgende Aktivitäten führen zur Erreichung des Unterziels 3: 3.1 Organisation eines öffentlichkeitswirksamen Aktionstages zum Schwerpunkt "Migration und Entwicklung" durch die AG "Mig- ration und Entwicklung" 3.2 Organisation eines öffentlichkeitswirksamen Aktionstages zum Schwerpunkt "Partnerschaftsarbeit mit Süd-Kommunen" durch die AG "Partnerschaftsarbeit mit Süd-Kommunen" 3.3 Organisation eines Fachtages mit Bildungsträgern zur Veranke- rung entwicklungspolitischer Themen als Querschnittsthemen in deren Programmen/Arbeitsfeldern 3.4 Organisation eines Workshops zur Entwicklung einer spezifi- schen Bildungs- und Informationsstrategie im Handlungsfeld "Migration und Entwicklung" (Informations- und Maßnahmen- katalog) 3.5 Organisation eines Workshops zur Entwicklung einer spezifi- schen Bildungs- und Informationsstrategie im Handlungsfeld "Partnerschaftsarbeit mit Süd-Kommunen" (Informations- und Maßnahmenkatalog) ; 3.6 Umsetzung der Bildungs- und Informationsstrategie zu den zwei | Schwerpunkten (Maßnahmen, Aktivitäten) 3.7 Organisation einer Abschlussveranstaltung H * Die Tabelle ist ungeschützt und kann beliebig um Zeilen erweitert werden, um alle Unterziele und Aktivitäten aufzuführen. Sollten Sie technische Probleme mit der Erweiterung haben, wenden Sie sich an die genannten Ansprechpartnerinnen, 29 | Die Schwerpunkthemen im Projekt sind folgende [bitte max. 2 angeben]: Seite 9 von 13 30 31 Agenda 2030 " Faire Beschaffung/ Fairer Handel X Partnerschaftsarbeit mit Süd-Kommunen RK] Migration u. Entwicklung Sonstiges: X Der Aufgabenbereich des Koordinators/der Koordinatorin gliedert sich voraussichtlich wie folgt (Angabe in Prozent, Summe muss 100 % ergeben): (Weiter-)Entwicklung von Handlungskonzepten 20% Schaffung v. Strukturen zur nachhaltigen Verankerung kommunaler Entwicklungspolitik 20% Bildungs- und Informationsarbeit zu entwicklungspolitischen Themen in der Kommune 15% Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik 5% j Auf- und Ausbau von kommunalen Partnerschaften mit Süd-Kommunen % Vernetzung von und mit entwicklungspolitischen Akteuren in der Kommune 30% Sonstiges: % Bitte präzisieren Sie die unter Zeile 30 angegebenen Aufgabenbereiche des Koordinators/ der Koordinatorin und erläutern, inwieweit diese einen Beitrag des Projekts zu den von Ihnen ge- nannten Schwerpunktthemen leisten: Die Koordinatorin bzw. der Koordinator initiiert, begleitet und unterstützt federführend den Pro- zess der Erarbeitung einer Gesamtkonzeption zur kommunalen entwicklungspolitischen Arbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Koordinatorin bzw. der Koordinator führt die Bestandsauf- nahme durch und ist für die finale Fassung der Gesamtkonzeption zuständig. Ebenso koordiniert sie bzw. er das Akteursnetzwerk. Die beiden Schwerpunkte werden als eigenständige Handlungs- felder in der Gesamtkonzeption beschrieben, mit jeweils ausgearbeiteten Zielformulierungen und der Entwicklung von Maßnahmen, die im Rahmen von Arbeitsgruppen bearbeitet werden. Die Koordinatorin bzw. der Koordinator übernimmt die begleitende Öffentlichkeitsarbeit und wirbt für eine breite Unterstützung und Beteiligung zur nachhaltigen Verankerung des Themas in der Kom- mune. Die Koordinatorin bzw. der Koordinator baut ein Akteursnetzwerk, bestehend aus allen Akteuren, die sich In der entwicklungspolitischen Arbeit in Darmstadt engagieren (Zivilgesellschaft und Ver- waltung), auf. Sie bzw. er koordiniert und steuert diesen Prozess, lädt zu Sitzungen ein, hält Ar- beitsergebnisse und Sitzungsverläufe in Protokollen fest und gewährleistet Rückkoppelungen zwi- schen den einzelnen Arbeitsgruppen, der Steuerungsgruppe und der übergeordneten Netz- werkstruktur. Ihre bzw. seine Aufgabe ist es weiterhin, Input und Know-How von externen Refe- rentinnen und Referenten in das Netzwerk zu integrieren und darauf hinzuarbeiten, dass sich am Ende des Förderzeitraums eine selbsttragende Struktur entwickelt hat. Die Vernetzung von und mit entwicklungspolitischen Akteuren in der Kommune ist ein wesentlicher Bestandteil der Im- plementierung des Akteursnetzwerks. Weiter hat die Koordinatorin bzw. der Koordinator die Auf- gabe, den Überblick über alle Aktivitäten und Projekte zu behalten, diese zu bündeln und ein ent- sprechendes Matching zwischen den Akteuren und Aktivitäten vorzunehmen. Durch das Zusam- menführen der Interessen, Potenziale und Ressourcen soll die entwicklungspolitische Wirkung potenziert werden. Im Rahmen der Bildungs- und Informationsarbeit unterstützt die Koordinatorin bzw. der Koordina- tor zivilgesellschaftliche Stakeholder und Bildungsträger dabei, die Schwerpunkte „Migration und Entwicklung“ sowie „Partnerschaftsarbeit mit Süd-Kommunen“ und die Agenda 2030 im Allgemei- nen als Querschnittsthemen in deren Programmen und Strukturen zu implementieren. In diesem Rahmen unterstützt sie bzw. er bei der Organisation von Veranstaltungen (Informationsveranstal- tungen, Aktionstage, Workshops) sowie bei der Entwicklung von Informations- und Maßnahmen- Seite 10 von 13 32 33 Bitte erläutern Sie, wie die Umsetzung der Aktivitäten finanziert werden soll: Es wird beabsichtigt, die weitere Umsetzung der Maßnahmen, die den Finanzierungsrahmen des Projekts überschreitet, durch den Kleinprojektefonds der SKEW sowie durch Drittmittelaquise (loka- le Stiftungen) zu finanzieren. Inwiefern wird durch den Einsatz des Koordinators/ der Koordinatorin ein nachhaltiger Mehrwert geschaffen, der über den Förderzeitraum hinaus entwicklungswichtige Wirkungen erzielt? Die Gesamtkonzeption der kommunalen entwicklungspolitischen Arbeit in der Stadt Darmstadt wirkt in alle Ebenen der Verwaltung und die Zivilgesellschaft hinein, da sie von allen Akteuren mit- genommen und weiter verfolgt. gestaltet wird. Das Bewusstsein für die globalen Folgen unseres lokalen Handelns wird dadurch gestärkt. Das Thema wird langfristig in die Informations- und Bildungsarbeit der Bildungsträger auf- 34 Durch die Koordinierung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden die verschiedenen Akteure der Verwaltung und der Zivilgesellschaft zusammen gebracht. Durch die Arbeit im Akteursnetzwerk können neue Synergien geschaffen und nachhaltige Strukturen aufgebaut werden. Das Netzwerk arbeitet am Ende unabhängig von der Koordinierungs- stelle. Die MSOs könnten hier die Rolle von Multiplikatoren übernehmen. Entstehen Folgekosten für Personal und Sonstiges? Wenn ja, wie werden diese nach Abschluss der Förderung gedeckt? Nein. Das Akteursnetzwerk trägt sich selbst und kann eigene Fördermittel akquirieren sowie An- gebote der SKEW nutzen. 35 Welche Risiken sehen Sie beim Einsatz der Person und/oder der Zielerreichung? Risiken beim Einsatz der Person und der Zielerreichung könnten in den ggf. fehlenden zeitlichen Ressourcen der Akteure sowie in der unterschiedlichen Bereitschaft und Intensität, sich einzubrin- gen und im Netzwerk mitzuarbeiten, bestehen. Diesen Risiken soll durch eine kurzfristige Ergeb- nissicherung entgegengewirkt werden. Maßnahmen zur Risikominimierung wären beispielsweise eine intensive Netzwerkarbeit zu Beginn sowie eine überzeugende Kommunikation des Mehr- werts, der durch das Projekt geschaffen wird, sowie des Nutzens für die einzelnen Akteure. Eine erste Ergebnissicherung kann zum Beispiel in der Durchführung einer Bestandsaufnahme und ei- nes ersten Vernetzungsworkshops zu Beginn des Projekts unter Beteiligung der SKEW liegen, des- sen Ergebnis publiziert und den Akteuren als Übersicht und Arbeitsinstrument zur Verfügung ge- stellt wird. 3. Ausgaben-und Finanzierungsplan Ausgabenplan (in €) "Koordinator/in"* 77.165,00 77.165,00 154.330,00 #8 | Fortbildung- und Reisen | 3.000,00 3.000,00 6.000,00 °° | Begleitmaßnahmen - 10.000,00 10.000,00 20.000,00 “| Projektausgaben SOLL | 9016500 165,00 | 180.330,00) | YKP** (max. 7 %) 6.311,55 6.311,55 12.623,10 42 * Berechnung basiert auf 100 % Stellenanteilen der Entgeltgruppe 11 in Stufe3; Seite 11 von 13 Sollte nach Einstellung des Koordinators/ der Koordinatorin eine andere Stufenzuordnung erfol- gen, so kann der A-F-Plan in Absprache mit Engagement Global/ SKEW angepasst werden. ** \/KP = Verwaltungskostenpauschale Finanzierungsplan (in €) 43 a4 Unterstützung 86.828,90 86.828,90 173.657,80 —f}\*""TRhet ser ———————e—oV?pyzs„ ws — SKEW | 45 Eigenbeitrag Projektträ- 6.000,00 6.000,00 19.295,30 ger 46 | Landesmittel 47 | Sonstige Drittmittelge- 3.647,65 3.647,65 ber: * EEE SER Seite 12 von 13 D. Erklärung Wir erklären unser Einverständnis, dass dieser Antrag - soweit erforderlich - an das BMZ weitergelei- tet wird und dass das BMZ dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags im Einzelfall den Na- men der antragstellenden Organisation sowie Höhe und Zweck der Zuwendung in vertraulicher Weise bekannt gibt, sofern der Haushaltsauschuss dies beantragt. Bilder und Dokumentationen, die im Zusammenhang mit dem Projekt entstehen, werden wir der EN- GAGEMENT GLOBAL zur Verfügung stellen und räumen ihr ein räumlich, inhaltlich und zeitlich unbe- ä ij : rstanden, mit Bildern und Dokumentationen, die im Zusammenhang mit dem Projekt entstehen, zu unterstützen. Wir sind damit einverstanden, dass die Angaben zu unserer Organisation auf der Internetseite der Engagement Global und des jeweiligen Förderprogramms veröffentlicht werden. Mit der Unterschrift bestätigen wir, dass e für das beantragte Projekt keine weiteren Bundesmittel beantragt oder bewilligt sind; ° dem BMZ oder den als Revisionsberechtigte eingesetzten Personen freier Zugang zu Unterlagen (Buchhaltung, Projektberichte etc.) zum Zwecke der Bewertung/Prüfung gewährt und - sofern erwünscht - Projektbesuche ermöglicht werden; ° mit dem Projekt, für welches die Zuwendung beantragt wird, noch nicht begonnen wurde; ® keine Folgeausgaben entstehen, die nicht durch Eigenmittel gedeckt werden können; ® mit dem Projekt keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt werden; ° beider Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Erfüllung des Projektziels die nach den haus- haltsrechtlichen Bestimmungen anzuwendenden Vergabegrundsätze beachtet werden; e die Erbringung des Eigenmittelanteils gewährleistet ist; ° die beantragte Eingruppierung der Personalstelle dem tatsächlichen Aufgabenprofil entspricht; e das geförderte Personal zusätzliche Projektarbeit betreut und nicht für Linienaufgaben eingesetzt wird; ° der Ziel- und Aktivitätenkatalog spätestens innerhalb von vier Monaten nach Einstellung des Ko- ordinators/ der Koordinatorin mit Engagement Global/SKEW finalisiert wird; e das Projekt ohne die Förderung nicht durchgeführt werden kann; e alle Angaben richtig und vollständig sind. Bitte Zutreffendes ankreuzen: Ol Wir sind zum Vorsteuerabzug berechtigt. (Den Nachweis fügen wir in Kopie bei.) Wir sind zum Vorsteuerabzug bedingt berechtigt. (Den Nachweis fügen wir in Kopie bei.) Wir sind zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt. E. Datum, Unterschrift der zeichnungsberechtigten Person 12 07.17 ö Datum Ort Unterschrift der zeichnungsberechti en Person Wissenschaftsstadt id. Darmstadt Der Bürgermeister / Name in Blockbuchstaben Näfael Reißer Luisenplatz 5A j Bürgermeister 64283 ei a Der unterzeichnete Antrag ist zur genannten Frist digital und postalisch an die nachfolgenden Kon- taktdaten zu senden. Postalisch: Engagement Global gGmbH/ SKEW z2.H. Frau Luca Haas, Tulpenfeld 7, 53113 Bonn Elektronisch: kepol-koordinatoren@engagement-global.de Seite 13 von 13
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Frankfurter Straße 71
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0043
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.02.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00