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Baustelleneinrichtung auf dem Dechant-Löbbel-Platz (Altstadt/Nord)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2497/2019 vom 19.07.2019

Stand: Am 12.09.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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  • Beantwortung einer Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64 Vorlagen-Nummer 2497/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 Baustelleneinrichtung auf dem Dechant-Löbbel-Platz (Altstadt/Nord) hier: Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 12.09.2019 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Ist es zutreffend, dass ihm Rahmen von Baumaßnahmen in der Missione Cattolica Italiana in der Ursulagartenstraße 18 (Altstadt/Nord) Baustellencontainer auf dem Dechant-Löbbel-Platz und da- mit unmittelbar an der romanischen Kirche St. Ursula vorgesehen sind? 2. Für welchen Zeitraum ist diese Baustelleneinrichtung vorgesehen? 3. Sind Alternativen zu dieser Baustelleneinrichtung an einem solch exponierten und städtebaulich sensiblen Ort an einer viel besuchten romanischen Kirche (immerhin Kirche der Stadtpatronin Köln) geprüft worden? Wenn die Stadtverwaltung im Umfeld der romanischen Kirchen aus stadtgestalterischen Gründen nicht einmal das Aufstellen von Leihrädern zulassen will, wie ist es dann möglich, das Aufstellen von Baustellencontainer in Betracht zu ziehen? Wäre es beispielsweise denkbar, das Dreiecksgrundstück Am Salzmagazin/Eintrachtstraße ge- meinsam mit der Althoff-Gruppe (oder nacheinander) für die Baustelleneinrichtung zu nutzen?“ Antworten der Verwaltung: zu 1. und 2.: Für die genannten Baumaßnahmen wurden bislang beim Amt für Verkehrsmanagement keine An- träge auf Nutzung öffentlichen Straßenlandes gestellt bzw. dessen Nutzung vorabgestimmt. Zu 3.: In einem solchen Antragsverfahren, bei dem es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, wird regelmäßig nach den die Allgemeinheit am wenigsten belastenden Alternativen ge- sucht. Die Verwaltung muss dabei die oft gegensätzlichen Interessen aller Beteiligten gegeneinan- der abwägen und eine sachgerechte Entscheidung treffen.

Beratungsverlauf

  1. 12.09.2019

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 6.2.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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