mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Stellungnahme zum Antrag "Afghanistan ist nicht sicher: Keine Abschiebungen nach Afghanistan aus Köln", der Gruppe Piraten AN/1013/2017,

Stellungnahme zu einem Antrag (Rat) 2306/2017 vom 28.07.2017

Stand: Am 31.07.2017 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Stellungnahme zu einem Antrag (Rat)

    PDF

    Herunterladen: Stellungnahme zu einem Antrag (Rat)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/323 28.07.2017 Vorlagen-Nummer 2306/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 31.07.2017 Stellungnahme zum Antrag "Afghanistan ist nicht sicher: Keine Abschiebungen nach Afghanistan aus Köln", der Gruppe Piraten AN/1013/2017, TOP 3.1.4 der Ratssitzung vom 11.07.2017; verwiesen in die Sitzung des Hauptausschusses am 31.07.2017 Der Antrag enthält 6 Punkte: 1. Der Rat der Stadt Köln fordert die Stadtverwaltung auf, bei ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan im Rahmen sorgfältiger Einzelfal l- prüfungen die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für eine Bleiberechtsperspektive zu prüfen. Das geltende Aufenthaltsrecht bietet die Möglichkeit eines humanitären Aufenthalts oder der verlängerten Duldung. 2. Der Rat appelliert an die Landesregierung von NRW, für afghanische Flüchtlinge einen dreimonatigen bundeslandbezogenen Abschiebungsstopp nach § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu erlassen und beim Bund die Aussetzung von Abschiebungen nach Afgh a- nistan zu erwirken. 3. Der Rat appelliert an die Landesregierung von NRW, sich auf allen politischen Ebenen d a- für einzusetzen, dass das BAMF alle negativ beschiedenen Asylanträge von afghanisc hen Geflüchteten der Jahre 2016 und 2017 überprüft. Dabei muss die veränderte Sicherheit s- lage in Afghanistan berücksichtigt werden. 4. Der Rat appelliert an die Landesregierung von NRW, sich auf Bundesebene für die Au s- setzung des zwischen der EU und Afghanist an ausgehandelten Rückübernahmeabko m- mens vom 02.10.2016 einzusetzen. 5. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, im Namen der Stadt Köln die ablehnende Haltung des Stadtrats zu Abschiebungen nach Afghanistan gegenüber Mandatsträgern im Bund und im Land NRW zum Ausdruck zu bringen. 6. Die Stadt Köln wird sich auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen, dass afghanische Geflüchtete im Asylverfahren Zugang zu Integrationskursen erhalten. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung kann nur zu den Ziffern 1 und 6 S tellung nehmen. Die Ziffern 2 bis 5 betreffen au s- länderpolitische Fragestellungen, zu denen sich die Verwaltung nicht positioniert. Zur Information vorab: Die Kölner Verwaltung hat seit Jahren keine Abschiebungen von Menschen aus Köln nach Afghanistan vorgenommen (Aktenlage bis 1998 zurückverfolgbar). Seit 1998 hat es 73 2 Rückführungen von afghanischen Staatsangehörigen im Rahmen der EU -Dublin-VO in andere EU - Staaten gegeben. Von 2015 bis heute wurden sechs Personen in die nach der EU -Dublin-VO zustän- digen EU-Staaten Schweden und Ungarn zurückgeführt. Zu 1.: Bei der Ausländerbehörde Köln sind derzeit 343 afghanische Staatsangehörige mit einer Duldung erfasst. Bereits jetzt werden Anträge nach § 25 Abs. 5 AufenthG (Aufenthalt aus humanitären Grü n- den) geprüft. Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen wird ein Aufenthaltstitel erteilt. 51 afgh a- nischen Staatsangehörigen wurde danach bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Au f- enthG erteilt. Über die Zahl der Ablehnungen wird keine Statistik geführt. Zu 6.: Die Möglichkeit zur Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs ist gemäß § 44 AufenthG auf den Personenkreis mit hoher Bleibeperspektive beschränkt. Zu den Asylsuchenden mit hoher Bleibeperspektive zählen derzeit Staatsangehörige aus Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia. Es besteht somit aktuell nur die Möglichkeit, beim BAMF einen Zulassungsantrag auf die Teilnahme im Rahmen verfügbarer Kursplätze nach § 44 Abs. 4 AufenthG zu stellen. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 31.07.2017

    Hauptausschuss

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz