V/0255/2010
Barrierefreier Umbau der Haltestellen
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Beschlussvorlage
4918 Zeichen
V/0255/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Barrierefreier Umbau der Haltestellen
1. Domplatz - Haltestelle Domplatz
2. Wichernstraße - Haltestelle "Ev. Krankenhaus"
- Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Bushaltestellen „Domplatz“ auf der Straße Domplatz und „Ev. Krankenhaus“ auf der Wichern-
straße werden auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausfüh-
rungsplanung (Lageplan Nr. 4045 Blatt 1(2) und 4064 Blatt 1(1)) ausgebaut.
II. Finanzielle Auswirkungen
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen
und Anlagen
Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenum-
lagen
2010 49.750 Kostenerstattung Land für
den barrierefreien Umbau
der Haltestellen (je nach
Förderprogramm 75 bzw.
80 %)
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen
2010 65.500 Barrierefreier Umbau der
Bushaltestellen
Domplatz 53.000 €
Ev. Krankenhaus 12.500 €
Insgesamt:
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2010 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.
Vorlagen-Nr.:
V/0255/2010
Auskunft erteilt:
Frau Vissing
Ruf:
492 66 44
E-Mail:
Vissing@stadt-muenster.de
Datum:
29.03.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0255/2010
Begründung:
1. Voraussetzungen
Mit der Vorlage V/0466/2009 wurde das Programm „Barrierefreie Bushaltestellen 2010“ in
der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
am 24.09.2009 beschlossen. Unter dem Punkt 1 des Zusatzprogramms der o. g. Vorlage
beigefügten Tabelle wurde die Haltestelle „Domplatz“ aufgeführt.
Der Umbau der Haltestelle „Ev. Krankenhaus“ wurde im Rahmen der Verbesserung der Er-
reichbarkeit von Krankenhäusern durch die Kommission zur Förderung der Inklusion von
Menschen mit Behinderungen (KIB) gewünscht.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Haltestelle „Domplatz“ auf der Straße Domplatz
An dieser zentralen Haltestelle steigen täglich etwa 1.600 Fahrgäste der Busbetriebe ein,
aus oder um.
Geplant ist, auf einer Länge von 30 m einen Niederflurbusbordstein einzubauen, der den
Höhenunterschied zwischen Bus und Wartefläche verringert. Die Wartefläche ist derzeit mit
Naturstein-Großpflaster befestigt. Im Rahmen des Ausbaues wird dieses grobe Pflaster
durch leichter zu befahrendes und begehendes Kleinpflaster ersetzt. Die Haltestelle wird für
umsteigende Fahrgäste verlängert, so dass 2 Busse nacheinander halten können.
Des Weiteren ist ein Aufmerksamkeitsfeld für Blinde und sehbehinderte Menschen in einer
Breite von 1 m in Höhe der vorhandenen Fahrgastinformation geplant.
Die vorhandenen 2 Wartehallen der WALL AG werden durch 2 neue Modelle ausgetauscht.
Haltestelle „Ev. Krankenhaus“ auf der Wichernstraße
Die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke haben Einstiegszahlen von 108 ein- und aussteigen-
den Fahrgästen täglich ermittelt. Geplant ist bei der Haltestelle auf einer Länge von 18 m
der Einbau eines 16 cm hohen Niederflurbusbordsteins. Des Weiteren ist ein Aufmerksam-
keitsfeld für Blinde und sehbehinderte Menschen in einer Breite von 1 m geplant. Die vor-
handene Wartehalle der WALL AG wird durch das neue Modell ausgetauscht.
Zeitgleich mit der Baumaßnahme werden erforderliche Erhaltungsmaßnahmen im Gehweg
durchgeführt.
3. Ausschreibung und Bau:
Die Ausschreibung erfolgt direkt nach dem Baubeschluss und der Bewilligung des Zu-
schussgebers. Die Verkehrsführung wird vor Baubeginn mit dem Ordnungsamt und den
Stadtwerken abgestimmt. Mit der Umsetzung wird ab dem 4. Quartal 2010 gerechnet.
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse:
Bzgl. des weitestgehend barrierefreien Ausbaues der Bushaltestellen wurden bereits ent-
sprechende Förderanträge nach dem ÖPNVG gestellt. Mit der Bewilligung wird zeitnah ge-
rechnet.
Der Umbau der Haltestelle „Domplatz“ erfolgt auf der Grundlage des § 12 ÖPNVG NRW.
75 % der Baukosten werden durch den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe im Zu-
ge einer linienbezogenen Förderung finanziert.
- 3 -
V/0255/2010
Der Umbau der Haltestelle „Ev. Krankenhaus“ erfolgt auf der Grundlage des § 11 Abs. 2
ÖPNVG NRW. 80 % der Baukosten sind förderfähig. Diese Förderung ist unabhängig von
einer Linienführung.
Beiträge Dritter (KAG/BauGB) fallen bei beiden Baumaßnahmen nicht an.
5. Genehmigungen / Vereinbarungen:
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen:
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tief-
bauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert.
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Wichernstraße
- Domplatz 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0255/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37