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V/0255/2010

Barrierefreier Umbau der Haltestellen

Vorlagen 29.03.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 18.05.2010, TOP 6.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4918 Zeichen

V/0255/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Barrierefreier Umbau der Haltestellen 
1. Domplatz - Haltestelle Domplatz 
2. Wichernstraße - Haltestelle "Ev. Krankenhaus" 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Bushaltestellen „Domplatz“ auf der Straße Domplatz und „Ev. Krankenhaus“ auf der Wichern-
straße werden auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausfüh-
rungsplanung (Lageplan Nr. 4045 Blatt 1(2) und 4064 Blatt 1(1)) ausgebaut. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen 
und Anlagen 
  
Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenum- 
lagen 
2010 49.750 Kostenerstattung Land für 
den barrierefreien Umbau 
der Haltestellen (je nach 
Förderprogramm 75 bzw. 
80 %) 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen 
2010 65.500 Barrierefreier Umbau der 
Bushaltestellen 
Domplatz 53.000 €  
Ev. Krankenhaus 12.500 € 
Insgesamt:  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2010 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0255/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Vissing 
Ruf: 
492 66 44 
E-Mail: 
Vissing@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.03.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0255/2010 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Mit der Vorlage V/0466/2009 wurde das Programm „Barrierefreie Bushaltestellen 2010“ in 
der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
am 24.09.2009 beschlossen. Unter dem Punkt 1 des Zusatzprogramms der o. g. Vorlage 
beigefügten Tabelle wurde die Haltestelle „Domplatz“ aufgeführt. 
 
Der Umbau der Haltestelle „Ev. Krankenhaus“ wurde im Rahmen der Verbesserung der Er-
reichbarkeit von Krankenhäusern durch die Kommission zur Förderung der Inklusion von 
Menschen mit Behinderungen (KIB) gewünscht. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
       Haltestelle „Domplatz“ auf der Straße Domplatz
 
 
An dieser zentralen Haltestelle steigen täglich etwa 1.600 Fahrgäste der Busbetriebe ein, 
aus oder um. 
 
Geplant ist, auf einer Länge von 30 m einen Niederflurbusbordstein einzubauen, der den 
Höhenunterschied zwischen Bus und Wartefläche verringert. Die Wartefläche ist derzeit mit 
Naturstein-Großpflaster befestigt. Im Rahmen des Ausbaues wird dieses grobe Pflaster 
durch leichter zu befahrendes und begehendes Kleinpflaster ersetzt. Die Haltestelle wird für 
umsteigende Fahrgäste verlängert, so dass 2 Busse nacheinander halten können.  
 
Des Weiteren ist ein Aufmerksamkeitsfeld für Blinde und sehbehinderte Menschen in einer 
Breite von 1 m in Höhe der vorhandenen Fahrgastinformation geplant.  
 
Die vorhandenen 2 Wartehallen der WALL AG werden durch 2 neue Modelle ausgetauscht. 
 
Haltestelle „Ev. Krankenhaus“ auf der Wichernstraße
 
 
Die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke haben Einstiegszahlen von 108 ein- und aussteigen-
den Fahrgästen täglich ermittelt. Geplant ist bei der Haltestelle auf einer Länge von 18 m 
der Einbau eines 16 cm hohen Niederflurbusbordsteins. Des Weiteren ist ein Aufmerksam-
keitsfeld für Blinde und sehbehinderte Menschen in einer Breite von 1 m geplant. Die vor-
handene Wartehalle der WALL AG wird durch das neue Modell ausgetauscht. 
 
Zeitgleich mit der Baumaßnahme werden erforderliche Erhaltungsmaßnahmen im Gehweg 
durchgeführt. 
        
3. Ausschreibung und Bau: 
 
Die Ausschreibung erfolgt direkt nach dem Baubeschluss und der Bewilligung des Zu-
schussgebers. Die Verkehrsführung wird vor Baubeginn mit dem Ordnungsamt und den 
Stadtwerken abgestimmt. Mit der Umsetzung wird ab dem 4. Quartal 2010 gerechnet. 
 
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse: 
  
Bzgl. des weitestgehend barrierefreien Ausbaues der Bushaltestellen wurden bereits ent-
sprechende Förderanträge nach dem ÖPNVG gestellt. Mit der Bewilligung wird zeitnah ge-
rechnet. 
Der Umbau der Haltestelle „Domplatz“ erfolgt auf der Grundlage des § 12 ÖPNVG NRW. 
75 % der Baukosten werden durch den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe im Zu-
ge einer linienbezogenen Förderung finanziert.

- 3 - 
V/0255/2010 
Der Umbau der Haltestelle „Ev. Krankenhaus“ erfolgt auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 
ÖPNVG NRW. 80 % der Baukosten sind förderfähig. Diese Förderung ist unabhängig von 
einer Linienführung. 
Beiträge Dritter (KAG/BauGB) fallen bei beiden Baumaßnahmen nicht an. 
 
5. Genehmigungen / Vereinbarungen: 
 
       Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tief-
bauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Wichernstraße
  • Domplatz 2

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0255/2010
Typ
Vorlagen
Datum
29.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37