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1394/2021

Entscheidung des Kreiswahlausschusses über die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen zur Bundestagswahl 2021 für die Wahlkreise 93 - 95, Köln I - Köln III, gemäß § 26 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes in Verbindung mit § 36 der Bundeswahlordnung

Beschlussvorlage Ausschuss 29.07.2021

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Nächste Beratung: Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl 2021, Sitzung am 30.07.2021, TOP 3

Anlage 2 - Prüfung Einwendungen

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Kreiswahlvorschläge

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Anlage 2 - Prüfung Einwendungen

6617 Zeichen

Anlage 2  Seite 1 
 
Prüfung der Einwendungen gegen die CDU-Kreiswahlvorschläge 
Gegen die Kreiswahlvorschläge der CDU Köln für die Bundestagswahlkreise 93 Köln I, 94 
Köln II und 95 Köln III haben Mitglieder der CDU rechtliche Bedenken bei der 
Kreiswahlleitung der Stadt Köln erhoben. Die Vorwürfe beziehen sich auf folgende Punkte: 
1. Die Zulässigkeit der Aufstellung der Kandidat*innen der CDU zur Bundestagswahl 
durch Delegierte. 
2. Die Fassung des Beschlusses des CDU-Kreisvorstandes, die Aufstellung der 
Kandidat*innen zur Bundestagswahl durch Delegierte zu treffen, im Wege des sog. 
Subtraktionsverfahrens.  
3. Die ordnungsgemäße Durchführung der vorbereitenden Mitgliederversammlungen 
der Ortsverbände der CDU zur Wahl der Vertreter*innen und Ersatzvertreter*innen 
(Delegierte) unter Corona-Bedingungen. 
4. Die Teilnahme eines Mitglieds des CDU-Ortsverbandes Sürth mit Wohnort in 
Rodenkirchen an der vorbereitenden Mitgliederversammlung des CDU-
Ortsverbandes Rodenkirchen. 
 
Unverzüglich nach Vorlage der Kreiswahlvorschläge wurden die in den CDU-
Kreisvorschlägen benannten Vertrauenspersonen zu den Beanstandungen angehört. Die 
Vertrauenspersonen haben gegenüber der Kreiswahlleitung zu den Beschwerden 
umfassend Stellung genommen. Sie haben u.a. versichert, dass das zuständige 
Kreisparteigericht der CDU die Rechtmäßigkeit der Einführung des Delegiertensystems in 
erster Instanz bestätigt hat und dass das Parteigerichtsverfahren zur Anwendung des 
gerügten sog. Subtraktionsprinzips bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses des 
Kreisvorstandes über die Einführung des Delegiertensystems rechtskräftig abgeschlossen 
wurde.  
Ausweislich der Niederschriften hat in den Aufstellungsversammlungen der CDU für die drei 
Kölner Bundestagswahlkreise niemand gegenüber der Versammlungsleitung das Wahlrecht 
eines Teilnehmenden angezweifelt. Es wurden in den Niederschriften auch keine 
Einwendungen gegen die festgestellten Wahlergebnisse festgehalten.  
Der Landeswahlleiter hat sich mit einer vergleichbar gelagerten Beschwerde gegen die 
Aufstellung der Landesliste der CDU NRW zur Bundestagswahl 2021 befasst und 
diesbezüglich keine Mängel im Aufstellungsverfahren erkannt. 
 
Nach § 25 Bundeswahlgesetz hat die Kreiswahlleitung die Kreiswahlvorschläge unverzüglich 
nach Eingang zu prüfen. Bei der Vorprüfung hat die Wahlleitung die Verfahrensweise der 
Parteien zur Aufstellung ihrer Wahlbewerber allein an den hierfür von den Wahlgesetzen 
bestimmten Anforderungen zu messen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 
20.10.1993 – 2 BvC 2/91). Lediglich schwere Fehler bei der Auswahl, Aufstellung und 
Nominierung von Wahlbewerbern für Volksvertretungen, die objektiv gegen die Verfassung 
(Artikel 21 Absatz I 3, Artikel 38 Absatz I 1 GG) und/oder die Wahlgesetze verstoßen, 
können im Wahlzulassungsverfahren zur Beanstandung und notfalls zur Zurückweisung des 
Wahlvorschlags führen (Hamburger Verfassungsgericht, Urteil vom 04.05.1993 – 3/92 
(NVwZ 1993, 1083). Bei der Wahlkandidatenaufstellung durch eine Partei sind Verstöße 
gegen das Satzungsrecht der Partei wahlrechtlich nur dann von Bedeutung, wenn damit 
auch ein Verstoß gegen elementare Voraussetzungen einer demokratischen Wahl 
verbunden ist (Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 08.04.2016 - 1 K 2515/14).

Anlage 2  Seite 2 
 
Die Vorprüfung durch die Kreiswahlleitung ergibt: 
1. Es bestehen keine durchgreifenden Bedenken, dass sich die CDU Köln aufgrund der 
Corona-Pandemie beim Verfahren zur Kandidatenaufstellung zur Bundestagswahl für 
ein Delegiertensystem entschieden hat. Zwar ist in der Satzung des CDU-
Kreisverbandes Köln ein Delegiertenverfahren nicht vorgesehen. § 3 der Covid-19-
Wahlbewerberaufstellungsverordnung (Verordnung über die Aufstellung von 
Wahlbewerbern und die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlungen für die 
Wahl zum 20. Deutschen Bundestag unter den Bedingungen des COVID-19-
Pandemie, BGBl. I 2021, S. 115) erlaubt jedoch ausdrücklich, von diesem statuierten 
Verfahren abzuweichen.  
 
2. Die Vertrauenspersonen haben nachvollziehbar unter Vorlage des Beschluss-
protokolls vom 01.03.2021 dargelegt, dass sich der Kreisvorstand der CDU 
mehrheitlich für das Delegiertensystem entschieden hat. Die Feststellung des 
Abstimmungsergebnisses durch das sog. Subtraktionsprinzip als im Grundsatz 
anerkannte Methode zur Stimmenzählung ist nach den o.g. Maßstäben nicht zu 
beanstanden. Etwaige Verstöße gegen internes Satzungsrecht der Partei sind im 
Rahmen der Vorprüfung zur Zulassung von Wahlvorschlägen zudem unbeachtlich, 
solange nicht gegen elementaren Voraussetzungen einer demokratischen Wahl 
verstoßen wird. 
 
3. Nach den vorliegenden Unterlagen und dem Vorbringen der Vertrauenspersonen 
wurde zu den Mitgliederversammlungen zur Wahl der Delegierten ordnungsgemäß 
geladen. Die Zulässigkeit der Mitglieder- und Aufstellungsversammlungen ergibt sich 
aus der Coronaschutzverordnung NRW vom 05. März 2021, die solche 
Versammlungen unabhängig von der Inzidenzlage auch im April 2021 ausdrücklich 
zuließ. Nach der glaubhaften Darstellung der Vertrauenspersonen war es jedem 
Mitglied möglich, an der Wahl teilzunehmen, unabhängig davon, ob zu dem Zeitpunkt 
schon ein hinreichender Impfschutz vorlag bzw. der Nachweis eines sog. negativen 
Corona-Tests vorgelegt wurde. Den vorliegenden Informationen ist kein belastbarer 
Hinweis zu entnehmen, dass Mitglieder vom Aufsuchen einer Mitgliederversammlung 
abgehalten worden sind. Weder die Ladung zur Veranstaltung noch die vorliegenden 
Unterlagen beinhalten einen verbindlichen Hinweis auf eine Verpflichtung zum 
Nachweis eines negativen Corona-Tests. Aufgrund der in der Ladung angegebenen 
Versammlungszeit (9:00 bis 17.00 Uhr) war auch niemand gezwungen, sich aufgrund 
der damals ab 21:00 Uhr bestehenden Ausgangsbeschränkungen in den 
Abendstunden eine Ausnahmebescheinigung ausstellen zu lassen.  
 
4. Der gerügte Wechsel eines Mitglieds der CDU in einen anderen Ortsverband und 
dessen Teilnahme an der Mitgliederversammlung zur Wahl der Delegierten zur 
Aufstellungsversammlung wurde nach Auskunft der Vertrauenspersonen rückwirkend 
vom CDU-Kreisverband genehmigt. Seine Teilnahme an Abstimmungen in der 
Mitgliederversammlung hatte zudem nach dem Vorbringen der Vertrauenspersonen 
aufgrund der Stimmabstände zwischen den Gewählten keine Auswirkung auf das 
Wahlergebnis. 
 
Ein Verstoß gegen die elementaren Voraussetzungen einer demokratischen Wahl kann 
daher nicht festgestellt werden. Nach erfolgter Prüfung der Beschwerden sind die 
Kreiswahlvorschläge der CDU Köln somit zuzulassen.

Beschlussvorlage Ausschuss

6083 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/34 
 
Vorlagen-Nummer 
 1394/2021 
Freigabedatum 
 29.07.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entscheidung des Kreiswahlausschusses über die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen zur 
Bundestagswahl 2021 für die Wahlkreise 93 - 95, Köln I - Köln III, gemäß § 26 Absatz 1 des 
Bundeswahlgesetzes in Verbindung mit § 36 der Bundeswahlordnung 
Beschlussorgan 
Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl 2021 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Kreiswahlausschuss nimmt die Anlage 1, „Eingereichte / Zugelassene Kreiswahlvorschlä-
ge“, zur Kenntnis. 
 
2. Der Kreiswahlausschuss beschließt:  
Gemäß § 26 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in Verbindung mit § 36 der Bundes-
wahlordnung (BWO) werden die in der durch die Ausschussmitglieder paraphierten Anlage 1, 
„Eingereichte / Zugelassene Kreiswahlvorschläge“, aufgeführten Kreiswahlvorschläge der Par-
teien und Einzelbewerber für die Bundestagswahl 2021 in den Wahlkreisen 93 bis 95, Köln I 
bis Köln III, zugelassen. 
 
Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl 2021 30.07.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach § 26 Absatz 1 BWG in Verbindung mit § 36 BWO entscheidet der Kreiswahlausschuss in öffent-
licher Sitzung über die Zulassung oder Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen. 
Die bei der Kreiswahlleiterin bis zum Fristablauf am 19.07.2021, 18:00 Uhr, 37 eingereichten Kreis-
wahlvorschläge für die Wahlkreise 93 bis 95, Köln I bis Köln III (Anlage 1), sind eingehend gemäß § 
25 Absatz 1 BWG in Verbindung mit § 35 Absatz 1 BWO geprüft worden.  
 
Hierbei wurde insbesondere geprüft, ob die Kreiswahlvorschläge inhaltlich und formell den Vorgaben 
von § 20 BWG in Verbindung mit § 34 BWO entsprechen und die Vertrauenspersonen bei etwaigen 
Mängeln um entsprechende Beseitigung dieser gebeten. 
 
Kreiswahlvorschläge von Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag auf 
Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten seit dessen letzter 
Wahl vertreten sind, mussten gemäß § 20 Absatz 2 BWG von mindestens 200 Wahlberechtigten des 
Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; dies galt auch für Wahlvorschläge von 
Wählergruppen und Einzelbewerber*innen. Die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschrif-
ten wurde mit der am 09.06.2021 verkündeten Änderung des Bundeswahlgesetzes (BGBl I S. 1482) 
aufgrund der Einschränkungen der COVID-19-Pandemie auf ein Viertel reduziert. Kreiswahlvorschlä-
ge für die Bundestagswahl 2021 mussten daher lediglich von 50 Wahlberechtigen unterschrieben 
sein, was bei sämtlichen bei der Kreiswahlleiterin eingegangenen Kreiswahlvorschläge für die Wahl-
kreise 93 bis 95 erfüllt war. 
 
Die Quorumspflicht entfiel dabei für die Wahlvorschlagsträger*innen, die seit deren letzter Wahl unun-
terbrochen im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind (sogenannte „etablierte Parteien“). 
Diese wurden gemäß § 18 Absatz 4 BWG am 09.07.2021 (79. Tag vor der Wahl) vom Bundeswahllei-
ter festgestellt: 
 
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 
3. DIE LINKE (DIE LINKE) 
4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 
5. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) 
6. Freie Demokratische Partei (FDP) 
7. Alternative für Deutschland (AfD) 
8. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) 
9. Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler (BVB/FREIE WÄHLER) 
 
Bei der Vorprüfung wurden von mehreren Personen Einwendungen gegen die Kreiswahlvorschläge 
der CDU erhoben und die Vertrauenspersonen der Partei um Stellungnahme gebeten. Die Inhalte 
dieser Prüfung ergeben sich aus Anlage 2.  
 
Darüber hinaus wurde für den Wahlkreis 94 (Köln II) fristgerecht ein Kreiswahlvorschlag der Deut-
schen Kommunistische Partei (DKP) eingereicht, der inhaltlich und formell den Vorgaben des BWG

3 
und der BWO entspricht und auch die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften enthält. 
Die DKP wurde zwar aufgrund der Entscheidung des Bundeswahlausschusses am 09.07.2021 ge-
mäß § 18 Absatz 4 BWG nicht als Partei für die Bundestagswahl anerkannt; das Bundesverfassungs-
gericht hat am 27.07.2021 jedoch der Beschwerde der DKP gegen den Beschluss des Bundeswahl-
ausschusses stattgegeben und die DKP als wahlvorschlagsberechtigte Partei für die Wahl zum 20. 
Deutschen Bundestag anerkannt (2 BvC 8/21). Der Kreiswahlvorschlag der DKP für den Wahlkreis 94 
(Köln II) ist damit zur Bundestagswahl zuzulassen. 
 
Im Ergebnis erfüllen alle eingereichten Kreiswahlvorschläge die Zulassungsvoraussetzungen und 
sind demnach zur Bundestagswahl am 26.09.2021 in den Wahlkreisen 93 bis 95 zuzulassen (Anlage 
1). 
 
Die Mitglieder des Kreiswahlausschusses haben die Möglichkeit, in die eingereichten Kreiswahlvor-
schläge und die Unterlagen der erfolgten Vorprüfung durch die Kreiswahlleitung auch während der 
Ausschusssitzung Einsicht zu nehmen. 
 
Gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses kann gemäß § 26 Absatz 2 BWG in Verbindung 
mit § 37 Absatz 1 BWO binnen drei Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich oder zur 
Niederschrift bei der Kreiswahlleiterin Beschwerde an den Landeswahlausschuss eingelegt werden. 
Beschwerdeberechtigt sind die Vertrauenspersonen der Kreiswahlvorschläge, der Bundeswahlleiter 
und die Kreiswahlleiterin. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Entscheidung des Kreiswahlausschusses über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge muss ge-
mäß § 26 Absatz 1 BWG am 58. Tage vor der Wahl erfolgen. Die in § 19 BWG festgelegte Frist für 
die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen endete am 19.07.2021, sodass die abschließende Prüfung 
der Kreiswahlvorschläge und Finalisierung der Beschlussvorlage erst danach erfolgen konnte. 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1  Eingereichte / Zugelassene Kreiswahlvorschläge 
Anlage 2 Prüfergebnis der Einwendungen gegen die CDU-Kreiswahlvorschläge

Anlage 1 - Kreiswahlvorschläge

6422 Zeichen

Anlage 1  Seite 1 
 
Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 26.09.2021 
Eingereichte / Zugelassene Kreiswahlvorschläge 
für die Bundestagswahl am 26.09.2021 
in den Wahlkreisen 93 bis 95 (Köln I bis Köln III)

Anlage 1  Seite 2 
 
Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 26.09.2021 
Eingereichte / Zugelassene Kreiswahlvorschläge  
für den Wahlkreis 93, Köln I 
 
Lfd. 
Nr. 
Partei  / Kennwort  Kandidat*in  
1 Christlich Demokratische Union 
Deutschlands 
(CDU) 
Möring , Karsten  Hinrich Wilhelm  
Oberstudiendirektor i. R. 
geb. 1949 in Schneverdingen 
Lindenallee 2-4, 50968 Köln 
2 Sozialdemokratische Partei 
Deutschlands 
(SPD) 
Abdi, Sanae  
Vertrags- und Finanzmanagerin 
geb. 1986 in Tetouan / Marokko 
Mainzer Str. 16, 50678 Köln 
3 Freie Demokratische Partei 
(FDP) 
Houben, Reinhard Arnold  
Unternehmer 
geb. 1960 in Bensberg 
Mathias-Schleiden-Str. 4, 50735 Köln  
4 Alternative für Deutschland 
(AfD) 
Jacobi, Fabian  
Rechtsanwalt und Mitglied des Bundestags 
geb. 1973 in Münster 
Rauhe Hecke 6, 51107 Köln  
5 Bündnis 90/DIE GRÜNEN 
(GRÜNE) 
Friede, Lisa -Marie  
Wissenschaftliche Mitarbeiterin 
Bildungsforschung 
geb. 1992 in Salzkotten 
Alteburger Straße 62, 50678 Köln  
6 DIE LINKE  
(DIE LINKE) 
Eisfeld, Madeleine  
Dipl.-Sozialarbeiterin 
geb.1965 in Schlotheim/Thüringen 
Sechzigstraße 40a, 50733 Köln  
7 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, 
Tierschutz, Elitenförderung und 
basisdemokratische Initiative 
(Die PARTEI) 
Baron von Kruedener , Aaron Yannick  
Student und Politiker 
geb. 1997 in Troisdorf 
Bertha-Benz-Karree 12, 51107 Köln 
8 FREIE WÄHLER 
(FREIE WÄHLER) 
Hagenbruch, Detlef Walter  
Consultant 
geb. 1945 in Bielefeld 
Jahn Str. 32-34, 50676 Köln

Anlage 1  Seite 3 
 
Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 26.09.2021 
9 Marxistisch-Leninistische Partei 
Deutschlands 
(MLPD) 
Höchtl, Elisabeth  
Lehrerin 
geb. 1957 in Ulm 
Heinrich-Bützler-Str. 2, 51103 Köln  
10 Basisdemokratische Partei 
Deutschland 
(dieBasis) 
Schäfer, Ralf Mathias  
Selbstständig 
geb. 1962 in Bonn 
Im Weizenfeld 12, 51147 Köln  
11 Volt Deutschland 
(Volt) 
Müller, Rebekka Frieda  
Projektmanagerin 
geb. 1988 in Berlin 
Machabäerstr. 70, 50668 Köln  
12 Seelenwärmer Przybylski, Martin Josef  
Verkäufer Einzelhandel 
geb. 1985 in Loben/Polen 
Marzellenstraße, 58, 50668 Köln

Anlage 1  Seite 4 
 
Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 26.09.2021 
Eingereichte / Zugelassene Kreiswahlvorschläge  
für den Wahlkreis 94, Köln II 
 
Lfd. 
Nr. 
Partei  / Kennwort  Kandidat*in  
1 Christlich Demokratische Union 
Deutschlands 
(CDU) 
Dr. von Möller, Sandra  
Rechtsanwältin, Unternehmerin 
geb. 1969 in Freiburg i. B. 
Goethe Str. 57, 50968 Köln 
2 Sozialdemokratische Partei 
Deutschlands 
(SPD) 
Sollbach, Marion  
Nachhaltigkeitsberaterin 
geb. 1967 in Köln 
Neusser Str. 316, 50733 Köln 
3 Freie Demokratische Partei 
(FDP) 
Krämer, Joachim  Horst  
Lehrer 
geb. 1990 in Köln 
Sinziger Str. 13, 50968 Köln 
4 Alternative für Deutschland 
(AfD) 
Leitterstorf, Luca Mike   
Angestellter 
geb. 1996 in Köln 
Am Tetzerkamp 4, 50735 Köln 
5 Bündnis 90/DIE GRÜNEN 
(GRÜNE) 
Lehmann, Sven  
Angestellter 
geb. 1979 in Troisdorf-Sieglar 
Schwerinstraße 6, 50733 Köln 
6 DIE LINKE 
(DIE LINKE) 
Birkwald, Matthias W alter   
Dipl.-Sozialwissenschaftler 
geb. 1961 in Münster 
Vondelstraße 12, 50677 Köln 
7 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, 
Tierschutz, Elitenförderung und 
basisdemokratische Initiative 
(Die PARTEI) 
Géczi, Judit  
Krankenschwester 
geb. 1977 in Köln 
Luisenstraße 66, 51399 Burscheid 
8 FREIE WÄHLER 
(FREIE WÄHLER) 
Ilg, Torsten Rüdiger  
Filmschnittmeister 
geb. 1970 in Ehingen a. d. Donau 
Schwalbacher Str. 7, 50969 Köln

Anlage 1  Seite 5 
 
Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 26.09.2021 
9 Marxistisch-Leninistische Partei 
Deutschlands 
(MLPD) 
Rezai, Mahdi  
Drucker im Ruhestand 
geb. 1953 in Teheran 
Vorgebirgstraße 261, 50969 Köln 
10 Deutsche Kommunistische 
Partei 
(DKP) 
Stehling, Walter Hermann-Josef   
Freier Künstler 
1959, Köln 
Rolandstr. 92, 50677 Köln  
11 Basisdemokratische Partei 
Deutschland 
(dieBasis) 
Hoffleit, Markus  
Sales Manager 
geb. 1966 in Krefeld 
Giesdorfer Allee 6, 50997 Köln  
12 Volt Deutschland 
(Volt) 
Fuchs, Olivier Martin Boris Albert Octavian 
Friedrich  
Hochschuldozent 
geb. 1964 in Wien 
Vondelstr. 15, 50677 Köln

Anlage 1  Seite 6 
 
Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 26.09.2021 
Eingereichte / Zugelassene Kreiswahlvorschläge  
für den Wahlkreis 95, Köln III 
 
Lfd. 
Nr. 
Partei  / Kennwort  Kandidat*in  
1 Christlich Demokratische Union 
Deutschlands 
(CDU) 
Manderla , Gisela Maria  
Mitglied des Deutschen Bundestages 
geb. 1958 in Düsseldorf 
Wiehler Str. 19, 51109 Köln 
2 Sozialdemokratische Partei 
Deutschlands 
(SPD) 
Dr. Mützenich , Rolf Heinrich  
Politikwissenschaftler 
geb. 1959 in Köln 
Im Butterfaß 10, 51105 Köln 
3 Freie Demokratische Partei 
(FDP) 
Görzel , Volker  
Rechtsanwalt 
geb. 1970 in Siegen 
Rambouxstr. 141, 50737 Köln 
4 Alternative für Deutschland 
(AfD) 
Haug, Jochen  
Bundestagsabgeordneter und Rechtsanwalt 
geb. 1973 in Aulendorf 
Karolingerring 1, 50678 Köln 
5 Bündnis 90/DIE GRÜNEN 
(GRÜNE) 
Dröge, Katharina  
Volkswirtin 
geb. 1984 in Münster 
Ehrenfeldgürtel 170, 50823 Köln 
6 DIE LINKE 
(DIE LINKE) 
Weisenstein, Michael  
Dipl.-Sozialarbeiter 
geb. 1968 in Kusel 
Gocher Straße 18, 50733 Köln 
7 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, 
Tierschutz, Elitenförderung und 
basisdemokratische Initiative 
(Die PARTEI) 
Pott, Stefan  
Koch 
geb. 1972 in Essen 
Steprathstraße 9, 51103 Köln 
8 FREIE WÄHLER 
(FREIE WÄHLER) 
Theiß, Norbert  
Unternehmer 
geb. 1957 in Köln 
Helmholtz Str. 35, 50825 Köln

Anlage 1  Seite 7 
 
Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 26.09.2021 
9 Marxistisch-Leninistische Partei 
Deutschlands 
(MLPD) 
Dworschak, Reiner  
Werkstoffprüfer in Rente 
geb. 1954 in Ulm 
Edith-Stein-Str. 10, 51063 Köln 
10 Basisdemokratische Partei 
Deutschland 
(dieBasis) 
Schlürscheid, Songül  
Bürokauffrau 
geb. 1974 in Bergisch Gladbach 
Liebigstr. 217, 50823 Köln 
11 Volt Deutschland 
(Volt) 
Peterka, Christopher  Patrick  
Geschäftsführer 
geb. 1978 in Hückeswagen 
Luftschiff-Platz 26, 50733 Köln 
12 Artgerecht Podjaski, Maciej  
Selbstständig 
geb. 1988 in Koscierzyna/Polen 
Vitalisstraße 10, 50827 Köln 
13 Goldi Goldbeck, Christoph Wilhelm  
Filmemacher 
geb. 1970 in Rheinfelden 
Pionierstraße 16, 50735 Köln

Beratungsverlauf (1)

30.07.2021 Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl 2021
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (44)

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  • Giesdorfer Allee 6
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  • Vitalisstraße 10
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  • Ehrenfeldgürtel 170
  • Im Weizenfeld 12
  • Im Butterfaß 10
  • Straße 16
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  • Straße 13
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  • Straße 10
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  • Straße 5
  • Straße 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
1394/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.07.2021
Erstellt
14.04.2021 11:43