V/0543/2005
Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an dem Projekt "InterPorts" GbR
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Anlage zur Vorlage V/0543/2005
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Münster, 31.05.2005 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 22/2005 Betreff Beteiligung der Stadtwerke an dem Projekt „InterPorts“ GbR Berichterstatter Herr Dr. Ohlms Antrag Der Aufsichtsrat wolle beschließen: Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: Die Stadtwerke Münster GmbH ist befugt, der „InterPorts GbR“ gem. der beigefügten Partnervereinbarung beizutreten. Begründung Das Projekt InterPorts hat das Ziel, Potenziale für die Verkehrsverlagerung von der Straße auf das Binnenschiff im Seehafen – Hinterlandverkehr sowie im Binnen – See – Verkehr zu identifizieren. Dies soll in erster Linie durch die enge Zusammenarbeit von See- und Binnenhäfen im Marketing erfolgen. Bisher ist es für die Hinterlandhäfen sowie auch für die Seehäfen nicht möglich, flächendeckend an Informationen der jeweiligen Partnerhäfen zu kommen. Durch die Weitergabe von gezielten Informationen je nach Transportgut, Bekanntgabe von Umschlagsfirmen, Speditionsfirmen und Produktionsfirmen soll versucht werden, die Kapazitäten auf der Wasserstraße besser auszulasten und gleichzeitig dadurch den LKW-Verkehr deutlich zu reduzieren. Um diese Informationen weiterzugeben, ist u.a. eine Internetplattform im Rahmen von InterPorts geplant. Die Stadtwerke Münster GmbH betreiben noch den Stadthafen. Sie beteiligen sich hier aber auch an diesem Projekt im Interesse der Stadt Münster. An dem Projekt beteiligt sind folgende deutsche Binnenhäfen: Hafenstadt Mühlheim (Initiator/Projektführer), Hafen Neuss-Düsseldorf, Hafen Gelsenkirchen, Hafen Wanne-Herne, Hafen Dortmund, Hafen Dorsten, Hafen Münster, Hafen Minden, Hafen Hamm sowie Hafen Lünen. Die Seehäfen Rotterdam, Amsterdam, Antwerpen sowie Medway (England) sind weitere Projektpartner. Zur Abwicklung dieses Projektes wird die GbR gegründet. Die entsprechende Partnervereinbarung ist in der Anlage beigefügt. Die Gemeindeordnung Nordrhein Westfahlen schreibt in solchen Fällen vor, dass diese Vorgänge der Bezirksregierung anzuzeigen sind. Es ist in diesen Fällen übliche, dass auch die entsprechenden kommunalen Gremien wie Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH sowie der Rat der Stadt Münster eingeschaltet werden. Der finanzielle Aufwand ist beschränkt. Er beläuft sich auf ca. 6.600,- €. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht liegt vor. Stadtwerke Münster GmbH gez. Dr. Ohlms Anlage: Partnervereinbarung
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an dem Projekt "InterPorts" GbR Beratungsfolge 22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 29.06.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesells chafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: Dem beabsichtigten Beitritt der Stadtwerke Münster GmbH zur “InterPorts GbR” wird zugestimmt. Begründung: Die Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an dem Projekt “InterPorts” unterliegt gem. § 115 GO NRW der Anzeigepflicht bei der Kommunalaufsicht. Die Bezirksregierung Düsseldorf als zu- ständige Kommunalaufsichtsbehörde in diesem Verfahren hat gegen das Vorhaben keine kommu- nalrechtlichen Bedenken, sofern die Ergebnisse der Ratsbefassungen vorgelegt werden. Nähere Informationen zum InterPorts-Projekt sind der als Anlage beigefügten Aufsichtsratsvorlage Nr. 22/2005 der Stadtwerke Münster GmbH zu entnehmen. Der Aufsichtsrat berät über die Vorlage in seiner Sitzung am 15.06.2005. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Vorlagen-Nr.: V/0543/2005 Auskunft erteilt: Herr Heilemann Ruf: 492 20 35 E-Mail: Heilemann@stadt-muenster.de Datum: 15.06.2005 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Wasserstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0543/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 13.06.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37