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V/0543/2005

Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an dem Projekt "InterPorts" GbR

Vorlage 13.06.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2005, TOP 31

Anlage zur Vorlage V/0543/2005

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Anlage zur Vorlage V/0543/2005

2486 Zeichen

Münster, 31.05.2005 
 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 22/2005 
 
 
Betreff 
 
Beteiligung der Stadtwerke an dem Projekt „InterPorts“ GbR 
 
 
Berichterstatter 
 
Herr Dr. Ohlms 
 
 
Antrag 
 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
 
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, folgenden Beschluss zu 
fassen: 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist befugt, der „InterPorts GbR“ gem. der beigefügten 
Partnervereinbarung beizutreten. 
 
 
 
Begründung 
 
Das Projekt InterPorts hat das Ziel, Potenziale für die Verkehrsverlagerung von der 
Straße auf das Binnenschiff im Seehafen – Hinterlandverkehr sowie im Binnen – See – 
Verkehr zu identifizieren. Dies soll in erster Linie durch die enge Zusammenarbeit von 
See- und Binnenhäfen im Marketing erfolgen. Bisher ist es für die Hinterlandhäfen sowie 
auch für die Seehäfen nicht möglich, flächendeckend an Informationen der jeweiligen 
Partnerhäfen zu kommen. 
 
Durch die Weitergabe von gezielten Informationen je nach Transportgut, Bekanntgabe 
von Umschlagsfirmen, Speditionsfirmen und Produktionsfirmen soll versucht werden, die 
Kapazitäten auf der Wasserstraße besser auszulasten und gleichzeitig dadurch den 
LKW-Verkehr deutlich zu reduzieren. Um diese Informationen weiterzugeben, ist u.a. 
eine Internetplattform im Rahmen von InterPorts geplant.  
Die Stadtwerke Münster GmbH betreiben noch den Stadthafen. Sie beteiligen sich hier 
aber auch an diesem Projekt im Interesse der Stadt Münster. 
 
An dem Projekt beteiligt sind folgende deutsche Binnenhäfen:

Hafenstadt Mühlheim (Initiator/Projektführer), Hafen Neuss-Düsseldorf, Hafen 
Gelsenkirchen, Hafen Wanne-Herne, Hafen Dortmund, Hafen Dorsten, Hafen Münster, 
Hafen Minden, Hafen Hamm sowie Hafen Lünen. 
Die Seehäfen Rotterdam, Amsterdam, Antwerpen sowie Medway (England) sind weitere 
Projektpartner. 
 
Zur Abwicklung dieses Projektes wird die GbR gegründet. Die entsprechende 
Partnervereinbarung ist in der Anlage beigefügt. 
 
Die Gemeindeordnung Nordrhein Westfahlen schreibt in solchen Fällen vor, dass diese 
Vorgänge der Bezirksregierung anzuzeigen sind. Es ist in diesen Fällen übliche, dass 
auch die entsprechenden kommunalen Gremien wie Aufsichtsrat der Stadtwerke 
Münster GmbH sowie der Rat der Stadt Münster eingeschaltet werden. 
 
Der finanzielle Aufwand ist beschränkt. Er beläuft sich auf ca. 6.600,- €.  
Die Genehmigung der Kommunalaufsicht liegt vor. 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
 
gez. Dr. Ohlms 
 
 
 
 
Anlage:  
Partnervereinbarung

Beschlussvorlage

1496 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an dem Projekt "InterPorts" GbR 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
29.06.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesells chafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Dem beabsichtigten Beitritt der Stadtwerke Münster GmbH zur “InterPorts GbR” wird zugestimmt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH an dem Projekt “InterPorts” unterliegt gem. § 115 
GO NRW der Anzeigepflicht bei der Kommunalaufsicht. Die Bezirksregierung Düsseldorf als zu-
ständige Kommunalaufsichtsbehörde in diesem Verfahren hat gegen das Vorhaben keine kommu-
nalrechtlichen Bedenken, sofern die Ergebnisse der Ratsbefassungen vorgelegt werden. 
 
Nähere Informationen zum InterPorts-Projekt sind der als Anlage beigefügten Aufsichtsratsvorlage 
Nr. 22/2005 der Stadtwerke Münster GmbH zu entnehmen. Der Aufsichtsrat berät über die Vorlage 
in seiner Sitzung am 15.06.2005. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0543/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Heilemann 
Ruf: 
492 20 35 
E-Mail: 
Heilemann@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.06.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (3)

22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.4 Vorberatung
Zur Sitzung
29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 32 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2005 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wasserstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0543/2005
Typ
Vorlage
Datum
13.06.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37