A-R/0070/2020
Klimaneutralitätsstrategie 2030: Aufstellung eines Maßnahmenprogramms, das Münster klimaneutral macht
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a-r-0070-2020-Klimaneutralitätsstrategie 2030-Aufstellung eines Maßnahmenprogramms das Münster klimaneutral macht
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Antrag an den Rat A-R/0070/2020 18. August 2020 Klimaneutralitätsstrategie 2030: Aufstellung eines Maßnahmenprogramms, das Münster klimaneutral macht Der Rat möge beschließen: 1. Die mit der Berichtsvorlage 0738/2020 vorgestellten zusätzlichen Maßnahmen und Entwicklungsziele für den Klimaschutz (u.a. PV -Gebot und Weiterentwicklung der Dämmstandards für Wohngebäude, Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien durch die Stadtwerke Münster, Ausbau des Divestments durch Grüne Kredite und Grüne Fonds und weitere) werden vor dem Hint ergrund des immer schneller voranschreitenden weltweiten Klimawandels ausdrücklich begrüßt. 2. Gleichwohl stellt der Rat fest, dass die bereits angelaufenen und die in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen, damit die Stadt Münster da s selbstgesteckte Ziel erreicht, bis 2030 klimaneutral zu werden. Vielmehr bedarf es hierzu einer erheblichen Verstärkung der Maßnahmen durch die Stadt Münster selbst als auch einer grundsätzlichen Veränderung der bundes- und landespolitischen Rahmenbedingungen. 3. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die in der Vorlage 0738/2020 benannten Konzeptstudien zur Klimaneutralität 2030 alsbald zum Abschluss zu bringen und daraus eine Klimaneutralitäts-Strategie abzuleiten, die zu einer deutlichen Beschleunigung des bisherigen Masterplans 100% Klimaschutz führt und eine schrittweise Senkung der CO 2-Emissionen bis 2030 um mindestens 95% gegenüber dem Bezugsjahr 1990 sicherstellt. 4. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, einen Maßnahmenplan zu entwickeln, der Klimaneu tralität bis 2030 sicherstellt. Der Plan wird dem Rat schnellstmöglich nach dem Abschluss der Konzeptentwicklung, spätestens jedoch im dritten Quartal 2021, zum Beschluss vorgelegt. Die Vorbereitungen dafür sind bereits jetzt zu treffen, und die benötigten Mittel und Stellen sind zum Haushalt 2021 anzumelden. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Strategie sowie des Maßnahmenplans zur Klimaneutralität durch ein Monitoringverfahren zu begleiten, mit dem die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen übe rprüft wird und die Ergebnisse öffentlich zugänglich dokumentiert werden. Bei einem Nichterreichen der Reduktionsziele wird eine Ursachenanalyse vorgenommen und geeignete Maßnahmen zum Gegensteuern eingeleitet. 6. Sofern die Ursache für das Nichterreichen ein es Ziels nachweislich nicht im Handlungsspielraum der Stadt Münster liegt, wird die Verwaltung beauftragt, sich auf übergeordneter politischer Ebene (z.B. Deutscher Städtetag) für eine Veränderung der politischen Rahmenbedingungen zu Gunsten des Klimaschutzes und der Klimaneutralität der Stadt Münster einzusetzen. 7. Der Klimabeirat und die in der Stadt Münster aktiven Klimainitiativen sind bei allen Schritten (Konzeptentwicklung , Erstellung des Maßnahmenplans, Monitoring, Ursachenanalyse) aktiv zu beteiligen. Begründung: Mit Zustimmung zum Pariser Klimaabkommen haben sich nahezu alle Staaten der Welt verpflichtet, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst 1,5 °C, über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, wird der Klimawandel ungehindert fortschreiten und zu nicht mehr kompensierbaren Auswirkungen auf die Lebensbedingungen auch in Münster führen: z. B. sommerliche Hitze und Trockenheit, Wassermangel, Unwetterschäden etc. Der Schutz des Weltklimas ist daher die Schicksalsaufgabe der heute lebenden Generationen und eine besondere Verantwortung für die vergleichsweise anpassungsfähige Stadt Münster. Münster verfolgt seit Jahren umfangreiche und innovative Maßnahmen im Klimaschutz. Die städtisc hen Klimaschutzaktivitäten wurden mit der Ausrufung des Klimanotstands und dem Wirksamwerden des Haushalts 2020 noch einmal erheblich verstärkt, z.B. durch die Aufstockung des Förderprogramms „Klimafreundliche Wohngebäude“ auf 4,4 Mio. € pro Jahr, Sanierun g und Photovoltaik -Ausbau auf städtischen Gebäuden oder die Umstellung der Stadtwerke-Busflotte auf Elektro- und Wasserstoff-Mobilität. Gleichwohl sind erheblich stärkere Anstrengungen notwendig, um das vom Rat gesteckte Ziel zu erreichen, dass Münster bis zum Jahr 2030 klimaneutral wird. Der Masterplan 100% Klimaschutz und das daran orientierte Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 streb en hinsichtlich der Zielsetzung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 an. Neuere Erkenntnisse und Forderungen aus der Wissensch aft betonen aber die Notwendigkeit, dass die Klimaneutralität eher, möglichst bis zum Jahr 2030, erreicht werden muss. Nur so ließe sich die Erderwärmung noch auf die geforderten und für eine Abwendung von Katastrophenszenarien unbedingt erforderlichen 2 °C begrenzen. Dieses Ziel der Klimaneutralität bis 2030 hat daher auch der Rat am 11.12.2019 für die Stadt Münster übernommen. Der Masterplan 100% Klimaschutz muss daher schnellstmöglich zu einer Klimaneutralitätsstrategie 2030 mit konkreten Reduktionsziel en und einem wirkungsvollen Maßnahmenprogramm weiterentwickelt werden. Unter Klimaneutralität wird hier ein vollständiger und sektorenübergreifender Ausstieg aus der Verbrennung aller fossiler Energieträger und eine Reduktion der CO 2-Emissionen um mindeste ns 95% gegenüber 1990 verstanden. Da die Zeit angesichts des voranschreitenden Klimawandels drängt, muss mit den Vorbereitungen bereits vor Fertigstellung der aktuell laufenden Konzeptstudien begonnen werden. gez. Gerhard Joksch und GAL-Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0070/2020
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 19.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37