Mandari Insight

A-R/0070/2020

Klimaneutralitätsstrategie 2030: Aufstellung eines Maßnahmenprogramms, das Münster klimaneutral macht

Antrag an den Rat 19.08.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 66.28

a-r-0070-2020-Klimaneutralitätsstrategie 2030-Aufstellung eines Maßnahmenprogramms das Münster klimaneutral macht

· application/pdf

Ansehen

a-r-0070-2020-Klimaneutralitätsstrategie 2030-Aufstellung eines Maßnahmenprogramms das Münster klimaneutral macht

5521 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0070/2020 
 
 
 
 
 
 
18. August 2020 
 
Klimaneutralitätsstrategie 2030: Aufstellung eines Maßnahmenprogramms, das 
Münster klimaneutral macht 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
1. Die mit der Berichtsvorlage 0738/2020 vorgestellten zusätzlichen Maßnahmen 
und Entwicklungsziele  für den Klimaschutz (u.a. PV -Gebot und 
Weiterentwicklung der Dämmstandards für Wohngebäude, Erhöhung des 
Anteils erneuerbarer Energien durch die Stadtwerke Münster, Ausbau des 
Divestments durch Grüne Kredite und Grüne Fonds und weitere) werden vor 
dem Hint ergrund des immer schneller voranschreitenden weltweiten 
Klimawandels ausdrücklich begrüßt. 
2. Gleichwohl stellt der Rat fest, dass die bereits angelaufenen und die in 
Vorbereitung befindlichen Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen, damit die 
Stadt Münster da s selbstgesteckte Ziel erreicht, bis 2030 klimaneutral zu 
werden. Vielmehr bedarf es hierzu einer erheblichen Verstärkung der 
Maßnahmen durch die Stadt Münster selbst als auch einer grundsätzlichen 
Veränderung der bundes- und landespolitischen Rahmenbedingungen. 
3. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die in der Vorlage 0738/2020 benannten 
Konzeptstudien zur Klimaneutralität 2030 alsbald zum Abschluss zu bringen 
und daraus eine Klimaneutralitäts-Strategie abzuleiten, die zu einer deutlichen 
Beschleunigung des bisherigen Masterplans 100% Klimaschutz führt und eine 
schrittweise Senkung der CO 2-Emissionen bis 2030 um mindestens 95% 
gegenüber dem Bezugsjahr 1990 sicherstellt. 
4. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, einen Maßnahmenplan zu entwickeln, 
der Klimaneu tralität bis 2030 sicherstellt. Der Plan wird dem Rat 
schnellstmöglich nach dem Abschluss der Konzeptentwicklung, spätestens 
jedoch im dritten Quartal 2021, zum Beschluss vorgelegt. Die Vorbereitungen 
dafür sind bereits jetzt zu treffen, und die benötigten Mittel und Stellen sind zum 
Haushalt 2021 anzumelden.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Strategie sowie des 
Maßnahmenplans zur Klimaneutralität durch ein Monitoringverfahren zu 
begleiten, mit dem die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen übe rprüft wird 
und die Ergebnisse öffentlich zugänglich dokumentiert werden. Bei einem 
Nichterreichen der Reduktionsziele wird eine Ursachenanalyse vorgenommen 
und geeignete Maßnahmen zum Gegensteuern eingeleitet. 
6. Sofern die Ursache für das Nichterreichen ein es Ziels nachweislich nicht im 
Handlungsspielraum der Stadt Münster liegt, wird die Verwaltung beauftragt, 
sich auf übergeordneter politischer Ebene (z.B. Deutscher Städtetag) für eine 
Veränderung der politischen Rahmenbedingungen zu Gunsten des 
Klimaschutzes und der Klimaneutralität der Stadt Münster einzusetzen.  
7. Der Klimabeirat und die in der Stadt Münster aktiven Klimainitiativen sind bei 
allen Schritten (Konzeptentwicklung , Erstellung des Maßnahmenplans, 
Monitoring, Ursachenanalyse) aktiv zu beteiligen. 
 
Begründung: 
Mit Zustimmung zum Pariser Klimaabkommen haben sich nahezu alle Staaten der 
Welt verpflichtet, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst 1,5 °C, über 
dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Sollte dieses Ziel nicht  erreicht werden, 
wird der Klimawandel ungehindert fortschreiten und zu nicht mehr kompensierbaren 
Auswirkungen auf die Lebensbedingungen auch in Münster führen: z. B. sommerliche 
Hitze und Trockenheit, Wassermangel, Unwetterschäden etc.  Der Schutz des 
Weltklimas ist daher die  Schicksalsaufgabe der heute lebenden Generationen  und 
eine besondere Verantwortung für die vergleichsweise anpassungsfähige Stadt 
Münster. 
Münster verfolgt seit Jahren umfangreiche und innovative Maßnahmen im 
Klimaschutz. Die städtisc hen Klimaschutzaktivitäten wurden mit der Ausrufung des 
Klimanotstands und dem Wirksamwerden des Haushalts 2020 noch einmal erheblich 
verstärkt, z.B. durch die Aufstockung des Förderprogramms „Klimafreundliche 
Wohngebäude“ auf 4,4 Mio. € pro Jahr, Sanierun g und Photovoltaik -Ausbau auf 
städtischen Gebäuden oder die Umstellung der Stadtwerke-Busflotte auf Elektro- und 
Wasserstoff-Mobilität. Gleichwohl sind erheblich stärkere Anstrengungen notwendig, 
um das vom Rat gesteckte Ziel zu erreichen, dass Münster bis  zum Jahr 2030 
klimaneutral wird. 
Der Masterplan 100% Klimaschutz und das daran orientierte  Handlungsprogramm 
Klimaschutz 2030 streb en hinsichtlich der Zielsetzung Klimaneutralität bis zum Jahr 
2050 an. Neuere Erkenntnisse und Forderungen aus der Wissensch aft betonen aber 
die Notwendigkeit, dass die Klimaneutralität eher, möglichst bis zum Jahr 2030,

erreicht werden muss. Nur so ließe sich die Erderwärmung noch auf die geforderten 
und für eine Abwendung von Katastrophenszenarien unbedingt erforderlichen 2  °C 
begrenzen. Dieses Ziel der Klimaneutralität bis 2030 hat daher auch der Rat am 
11.12.2019 für die Stadt Münster übernommen. 
Der Masterplan 100% Klimaschutz muss daher schnellstmöglich zu einer 
Klimaneutralitätsstrategie 2030 mit konkreten Reduktionsziel en und einem 
wirkungsvollen Maßnahmenprogramm weiterentwickelt werden. Unter Klimaneutralität 
wird hier ein vollständiger und sektorenübergreifender Ausstieg aus der Verbrennung 
aller fossiler Energieträger und eine Reduktion der CO 2-Emissionen um mindeste ns 
95% gegenüber 1990 verstanden. Da die Zeit angesichts des voranschreitenden 
Klimawandels drängt, muss mit den Vorbereitungen bereits vor Fertigstellung der 
aktuell laufenden Konzeptstudien begonnen werden.  
 
 
gez. 
Gerhard Joksch 
und GAL-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Rat
TOP 66.28 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0070/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
19.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37