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Finanzcontrolling-Bericht Januar bis September 2019
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Haushalt 2019
Finanzcontrolling -Bericht Januar bis September 2019
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Inhaltsverzeichnis
1 Erläuterungen zum Finanzcontrolling -Bericht 2
2 Überblick Ergebnishaushalt 3
2.1 Gesamtergebnisrechnung zum Stand 30.09.2019 3
2.2 Wesentliche Plan-Ist-Abweichungen 5
3 Kreditaufnahme und Schuldenstand 8
3.1 Schuldenstand des städtischen Haushaltes und der Eigenbetriebe 8
3.2 Stand der Bürgschaften 8
4 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen 9
4.1 Aufwandsdeckungsgrad 9
4.2 Steuerertragsqu ote 9
4.3 Personalquote 10
4.4 Zuschuss- und Förderquote 10
4.5 Transferaufwandsquote 11
4.6 Transferdeckungsquote 11
4.7 Zinslastintensität 12
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1 Erläuterungen zum Finanzcontrolling -Bericht
Der vorliegende Bericht informiert über den Stand des Haushaltsvollzugs bis zum 30.09 .2019.
Der Stand des Ergebnishaushalts wird tabellarisch dargestellt und die wesentlichen Positionen / Veränderungen erlä utert.
Die Auswertung der Buchhaltung hierfür erfolgte am 04.12.2019. D. h. dieser Stichtag ist im Hinblick auf das „Ist- Ergebnis“ die Grundlage des
Berichtes. Weitere ergebnisrelevante Bu chungen können seither erfolgt , jedoch nicht in den Bericht eingeflossen se in.
Grundlage der Daten „Haushaltsansatz“ sind die Pla nwerte des Haushaltsplans 201 9.
Die Tabelle enth ält neben der Spalte „Haushaltsansatz“ die Spalte „Budget“. Das „Budget“ zeigt die Summe der jeweiligen Haushaltsansätze z u-
züglich eventueller über - und außerplanmäßiger Mittel, abzüglich der durch eine Haushaltssperre gesperrten Mittel und M ittelverschiebungen, z u-
züglich eventueller Haushaltsausgabereste, bezogen auf den Berichtszeitraum. Die Spalte „Budget“ stellt also den tatsächliche n Rahmen für die
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die Ämter und Verwa ltungsstellen dar.
Budget = (HH-Ansatz 2019 + ÜPL + APL +/ - MVS + HAR 201 8 – Sperre) *3/4
Die Spalte „Ist“ zeigt die erfolgte Sollstellung der Erträge und Aufwendungen im Berichtszeitraum, die Spalte „Abweichung Bud get / Ist“ die Diff e-
renz zwischen den tatsächlichen Aufwendungen und Erträgen und den tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln. Diese Abweichung wird zusät z-
lich in der Spalte „Ist in %“ als Prozentwert dargestellt.
Der nächste Abschnitt dieses Finanzcontrolling -Berichtes informiert über den Stand der Schulden. Hier wir d die Höhe der Schulden des städtischen
Haushaltes und der Eigenbetriebe, jeweils unterteilt in Investitionskredite und Kassenkredite zum Ende des Berichtszeitraumes abg ebildet.
Nachrichtlich wird außerdem der Stand der insgesamt zu diesem Zeitpunkt vergeb enen Ausfallbürgschaften mitgeteilt.
Zuletzt enthält der Bericht verschiedene finanzwirtschaftliche Kennzahlen, die einen besseren und schnelleren Überblick über die jeweilige Hau s-
haltslage ermöglichen sollen und für die weitere Entwicklung als Vergleichsdaten zur Verfügung stehen.
3
2 Überblick Ergebnishaushalt
2.1 Gesamtergebnisrechnung zum Stand 3 0. September 2019
Die Genehmigung des Haushalts 201 9 wurde am 09.04.2019 von der Regierungspräsident in erteilt. Bis dahin galten die Grundsätze der vorläuf i-
gen Haushaltsführung.
Der Verlauf im Ergebnishaushalt stellt sich bis zum 30.09 .2019 folgendermaßen dar:
Beschreibung HH-Ansatz
2019
Budget bis
30.09.2019
Ist bis
30.09.2019 ÜPL APL MVS HAR 2018 Sperre Abweichung
Budget / Ist Ist in %
privatrechtliche Leistungsentgelte -6.141.786 -4.550.090 -3.714.338 75.000 -835.752 82%
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -48.609.680 -36.513.510 -35.368.611 -75.000 -1.144.899 97%
Kostenersatzleistungen und Kostenerstattungen -41.755.000 -31.316.250 -18.927.716 -12.388.534 60%
davon Asyl umA -15.850.000 -11.887.500 -3.664.287 -8.223.213 31%
Bestandsveränderungen, aktiv. Eigenleistungen -65.000 -48.750 -300 -48.450 1%
Steuern und Steuerähnliche Erträge -344.745.000 -258.558.750 -278.046.427 19.487.677 108%
davon Gewerbesteuer -178.000.000 -133.500.000 -149.250.796 15.750.796 112%
davon Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -100.800.000 -75.600.000 -74.609.711 -990.289 99%
davon Grundsteuer B -37.000.000 -27.750.000 -29.762.939 2.012.939 107%
davon Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -23.890.000 -17.917.500 -20.386.467 2.468.967 114%
davon Vergnügungssteuer/Spielapparate -4.000.000 -3.000.000 -2.969.574 -30.426 99%
davon Zweitwohnungssteuer -430.000 -322.500 -456.535 134.035 142%
Erträge aus Transferleistungen -51.630.024 -38.722.518 -35.552.117 -3.170.401 92%
davon SGB II / Hartz IV -18.251.688 -13.688.766 -14.171.782 483.016 104%
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen -126.800.288 -95.100.216 -96.634.967 1.534.751 102%
davon Schlüsselzuweisungen -95.076.000 -71.307.000 -71.306.810 -190 100%
davon AsylbLG -10.000.000 -7.500.000 -6.330.000 -1.170.000 84%
Erträge aus der Auflösung von SoPos -22.397.739 -16.798.304 -20.110.372 3.312.068 120%
sonstige ordentliche Erträge -13.156.920 -9.862.256 -12.443.974 7.245 2.581.718 126%
Summe der ordentlichen Erträge -655.301.437 -491.470.644 -500.798.822 7.245 9.328.178 102%
4
Beschreibung HH-Ansatz
2019
Budget bis
30.09.2019
Ist bis
30.09.2019 ÜPL APL MVS HAR 2018 Sperre Abweichung
Budget / Ist Ist in %
Personalaufwendungen 111.619.340 83.676.882 77.026.809 -50.164 6.650.073 92%
Versorgungsaufwendungen 18.665.030 13.998.773 11.414.502 2.584.271 82%
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 115.936.209 82.526.543 78.646.269 25.245 -719.643 3.231.213 -8.437.634 3.880.274 95%
davon Mieten an IDA aus Mieter-Vermieter-Modell 42.746.616 32.059.962 32.059.962 100%
Abschreibungen 23.084.302 17.313.227 17.263.728 49.499 100%
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 153.831.225 111.886.400 97.272.133 82.000 95.237 224.749 -5.051.345 14.614.267 87%
davon Zuweisung Staatstheater 17.973.500 13.480.125 13.480.119 6 100%
davon Zuschuss DADINA 4.800.000 3.600.000 2.300.000 1.300.000 64%
davon Zuschuss HEAG mobilo für ÖPNV 15.700.000 11.775.000 11.775.000
davon Zuschuss Darmstadtium 3.075.000 2.306.250 2.000.000 306.250 87%
davon Kita-Zuschuss kirchliche u. freie Träger 47.021.661 34.494.519 35.552.426 -48.969 -980.000 -1.057.907 103%
davon Erstattung HSE Betriebskosten Kläranlagen 21.803.434 16.352.576 16.352.575 1 100%
davon Verlustabdeckung EB Kultur 6.311.190 3.816.239 3.500.000 -1.222.871 316.239 92%
davon Verlustabdeckung EB Bäder 3.925.846 2.944.385 2.500.000 444.385 85%
Steueraufwendungen einschl. Umlagen 74.980.700 56.216.775 54.323.921 -25.000 1.892.854 97%
davon LWV-Umlage 45.390.000 34.023.750 33.645.834 -25.000 377.916 99%
davon Gewerbesteuerumlage 25.090.000 18.817.500 17.262.133 1.555.367 92%
Transferaufwendungen 168.895.149 126.545.362 116.389.198 32.000 -200.000 10.156.164 92%
davon SGB II / Hartz IV 52.099.500 39.074.625 37.099.405 1.975.220 95%
davon Jugendhilfe (inkl. umA) 11.900.000 8.925.000 6.554.543 2.370.457 73%
davon AsylbLG 30.562.745 22.922.059 24.717.458 -1.795.399 108%
davon Asyl (umA) 15.000.000 11.250.000 5.657.733 5.592.267 50%
sonstige ordentliche Aufwendungen 25.553 19.165 17.573 1.592 92%
Summe der ordentlichen Aufwendungen 667.037.508 492.183.124 452.354.134 107.245 -699.571 3.487.962 -13.688.979 39.828.990 92%
Verwaltungsergebnis 11.736.071 712.480 -48.444.688 114.490 -699.571 3.487.962 -13.688.979 49.157.168 -6799%
Finanzerträge -50.369.490 -37.777.118 -23.674.668 -14.102.450 63%
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 15.087.710 11.240.783 9.579.895 -100.000 1.660.888 85%
davon für Kassenkredite 2.327.900 1.670.925 1.938.936 -100.000 -268.011 116%
Finanzergebnis -35.281.780 -26.536.335 -14.094.773 -100.000 -12.441.562 53%
5
Beschreibung HH-Ansatz
2019
Budget bis
30.09.2019
Ist bis
30.09.2019 ÜPL APL MVS HAR 2018 Sperre Abweichung
Budget / Ist Ist in %
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge -705.670.927 -529.247.762 -524.473.490 7.245 -4.774.272 99%
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 682.125.218 503.423.906 461.934.029 7.245 -699.571 3.487.962 -13.688.979 41.489.877 92%
Ordentliches Ergebnis -23.545.709 -25.823.855 -62.539.461 14.490 -699.571 3.487.962 -13.688.979 36.715.606 242%
Außerordentliche Erträge -402.000 -301.500 -1.893.620 1.592.120 628%
Außerordentliche Aufwendungen 400.000 300.000 1.376.187 -1.076.187 459%
Außerordentliches Ergebnis -2.000 -1.500 -517.433 515.933 34496%
Jahresergebnis -23.547.709 -25.825.355 -63.056.894 14.490 -699.571 3.487.962 -13.688.979 37.231.539 244%
2.2 Wesentliche Plan-Ist-Abweichungen
Ordentliche Erträge
Die Ordentlichen Erträge erreichen in Summe im Berichtszeitraum das rechnerische Budget zu 102%.
Die Entwicklung der Ordentlichen Erträge im Berichtszeitraum wird von einem Anstieg der Steuern und steuerähnlichen Erträge n geprägt, insb e-
sondere von Gewerbesteuererträgen und bei der Grundsteuer B , aber auch von überplanmäßigen Erträgen aus der Umsatzsteuer. Bei der Zweit-
wohnungs- und der Hundesteuer ist zu berücksichtigen, dass sie nur einmal im Jahr (im dritten Quartal) abgerechnet werden .
Das Budget der Erträge aus dem Auflösen von Sonderposten wurde mit 1 20% überfüllt, da d as Verbuchen des Ablösens von Kassenkredite n in
Höhe von 15 Mio. € durch die Hessenkasse im 2. Quartal erfolgt ist. Die positive Entwicklung der sonstigen ordentlichen Erträge ist durch die
Rückerstattung von überzahlten Zuschüsse n begründet.
Im gesamten Bereich „Asyl“ (inkl. umA) sind rückläufige Fallzahlen dafür verantwortlich, dass Erträge aus Kostenerstattungen sowie aus Zuweisu n-
gen, trotz mittlerweile abgesenkter Ansätze , das geplante Niveau nicht erreichen. Dem gegenüber stehen jedoch auch entsprechend geringere Au f-
wendungen, so dass sich im Saldo keine größeren negativen Folgen für den Hau shalt ergeben.
Bei der Beurteilung der Entwicklung im B erichtszeitraum ist außerdem zu berücksichtigen, dass in den „Kostenersatzleistungen und Kostenersta t-
tungen“ die Kostenerstattung für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie die Gastschulbeiträge größtenteils bereits für das ganze
Jahr enthalten sind, wogegen in den Positionen „privatrechtliche Leistungsentgelte“ und „öffentlich- rechtliche Leistungsentgelte“ Erträge fehlen,
die erst zum Jahresende abgerechnet werden.
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Ordentliche Aufwendungen
Die Summe der ordentlichen Aufwendungen beläuft sich im Bewirtschaftungszeitraum auf 452,4 Mio. € und somit um 39,8 Mio. € niedriger als
verfügbar (92% des Budgets).
Im Bereich der Personal - und Versorgungsaufwendungen fehlen die anteiligen Rückstellungsbeträge, die stets erst im Rahmen des Jahresab-
schlusses gebucht werden .
Bei den vertraglich festgelegten Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse richten sich die Zahlungen nicht nach fixen Fällig keiten, sondern
meist nach konkretem Finanzbedarf. Hier ist davon auszugehen, dass bis zum Ende des Haushaltsjahres das Budget weitestgehend au sgeschöpft
werden wird.
Die Abweichung bei den Transferaufwendungen ist auch hier durch die rückläufigen Zahlen im Bereich „Asyl“ verursacht.
Es sind Haushaltssperren in Höhe von insgesamt 13,7 Mio. € bei der Berechnung der Budgets berücksichtigt. Davon entfallen allerdings knapp
5,1 Mio. € auf Zuweisungen und Zuschüsse, die aufgrund vertraglicher Verpflichtungen zu einem großen Teil noch benötigt werden.
Finanzergebnis
Das Budget der Finanze rträge wurde im Berichtszeitraum nur zu 63% erfüllt, das der Finanzaufwendungen zu 85% in Anspruch geno mmen.
Die größte Abweichung bei den Finanzerträgen erklärt sich durch die nicht planbaren Buchungszeitpunkte der Ausschüttungen ver bundener Unter-
nehmen.
Außerdem bestehen die Finanzerträge zum Teil aus der Verzinsung von Steuernachforderungen sowie den Risikoprämien für Bürgschaften. Die se
sind jeweils zu Jahresbeginn fällig und daher bereits für das ganze Jahr enthalten.
Das Finanzergebnis für das 3 . Quartal liegt bei einem Erfüllungsgrad von 53% und damit um 12,4 Mio. € schlechter als veranschlagt.
In diesem Bereich werden zum Jahresende keine großen Änderungen erwartet.
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Außerordentliches Ergebnis
Im außerordentlichen Ergebnis finden sich in aller Regel zweckgebundene Erträge aus Spenden, Nachlässen und Schenkungen sowie Sponsoring,
außerordentlicher Ertrag und Aufwand aus Dienstherrenwechsel nach dem Versorgungslastenteilungs- Staatsvertrag sowie Sonderabschreibungen
und periodenfremde Erträge und A ufwendungen. Da es sich zumeist um besondere Einmaleffekte handelt, die nicht planbar sind, werden die Plan-
Ist-Abweichungen hier nicht betrachtet.
Zum Berichtsstand 30. September 2019 weist das außerordentliche Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 0 ,5 Mio. € aus.
Jahresergebnis
Im Saldo der Erträge und Aufwendungen sieht das Budget für den Betrachtungszeitraum durch die gesetzten Sperren einen errechneten Übe r-
schuss in Höhe von 25, 8 Mio. € vor. Tatsächlich wurde ein Überschuss in Höhe von 63,1 Mio. € erwirtschaftet. Hierbei ist jedoch zu berücksicht i-
gen, dass einige Aufwendungen, wie z. B. der vertraglich festgelegte Zuschuss an die HEAG mobilo für ÖPNV , im Berichtzeitraum noch fe hlen.
Nach dem derzeitigen Stand kann damit gerechnet werden, dass zum Jahresende der Haushaltsausgleich im Rechnungsergebnis erreicht wird. Der
erwartete Überschuss wird jedoch das Niveau des Überschusses von derzeit 63,1 Mio . € deutlich unterschreiten.
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3 Kreditaufnahme und Schulden
3.1 Schuldenstand des städtischen Haushaltes und der Eigenbetriebe zum 30.09.2019
Investitionskredite Kassenkredite Gesamt
Kernhaushalt 312.764.969,65 € 49.816.936,68 € 362.581.906,33 €
EB Kulturinstitute 13.975.715,13 € 0,00 € 13.975.715,13 €
EB Bäder 16.948.751,11 € 0,00 € 16.948.751,11 €
EB EAD 29.057.575,56 € 0,00 € 29.057.575,56 €
EB DWuW 2.231.399,33 € 0,00 € 2.231.399,33 €
EB IDA 99.448.575,69 € 0,00 € 99.448.575,69 €
Summe 474.426.986,47 € 49.816.936,68 € 524.243.923,15 €
In diesen Summen ist ein inneres Darlehen vom Kernhaushalt an den EB IDA über 2.515.187,90€, darunter 386.328€ aus dem Kommunalen
Investitionsprogramm des Landes (KIP), enthalten.
Insgesamt sind KIP -Mittel in Höhe von 16.386.782 € beantragt und z ugesagt, von denen bis zum 30.09 .2019 Mittel in Höhe von 3 .266.677 € abge-
rufen wurden.
3.2 Stand der Bürgschaften
Gemäß dem letzten Finanzcontrolling -Bericht zum 31.12.2018 betrug die Summe der übernommenen B ürgschaften 399,2 Mio. €.
Bis zum Stichtag 30.09 .2019 hat sich der Bürgschaftsstand nicht verändert. E s wurden keine weiteren Bürgschaften übernommen.
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4 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen
4.1 Aufwandsdeckungsgrad
Der Aufwandsdeckungsgrad zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen (inkl. Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen) durch die
ordentlichen Erträge (inkl. Zinserträge) gedeckt werden können. Mehr als 100% bedeuten ein positives ordentliches Ergebnis.
Formel: ordentliche Erträge + Finanzerträge
ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Berechnung (Ist): 524.473.489 €
461.937.220 €
Wert zum 30.09.19 113,54% (30.09.18: 107,08%)
4.2 Steuerertragsquote
Die Steuerertragsquote zeigt den Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen des Ergebnishaushaltes. Je höher der A nteil der Steu erer-
träge, umso höher ist die Unabhängigkeit gegenüber Z uweisungen des Bundes oder Landes.
Formel: Steuererträge
ordentliche Erträge + Finanzerträge
Berechnung (Ist): 278.046.427 €
524.473.489 €
Wert zum 30.09.19 53,01% (30.09.18: 52,08%)
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4.3 Personalaufwandsquote
Die Personalquote gibt Aufschluss darüber, welcher Teil der Aufwendungen auf den Personalbereich entfällt; insbesondere im Hinblick auf den in-
terkommunalen Ve rgleich. Zielwerte liegen für Kommunen allerdings noch nicht vor.
Formel: Personal- und Versorgungsaufwendungen
ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Berechnung (Ist): 88.441.312 €
461.937.220 €
Wert zum 30.09.19 19,15% (30.09.18: 19,03%)
4.4 Zuschuss- und Förderquote
Die Zuschuss- und Förderquote zeigt den Teil der Aufwendungen, der an Vereine, verbundene Unter nehmen, Träger von Kindertageseinrichtungen
usw. als Zuweisung und Zuschuss gezahlt wird. In Zeiten unausgeglichener Haushalte ist diese Quote möglichst niedrig zu halten. Die in den Z u-
schüssen enthaltenen freiwilligen Leistungen sind einzuschränken.
Formel: Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse
ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Berechnung (Ist): 97.272.133 €
461.937.220 €
Wert zum 30.09.19 21,06% (30.09.18: 20,06%)
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4.5 Transferaufwandsquote
Mit der Transferaufwandsquote lässt sich beurteilen, in welchem Umfang kommunale Zahlungen an Leistungsempfä nger erfolgen (Sozialtransfer).
Das Ziel sollte sein, die Quote möglichst zu halten, bzw. im Laufe der Jahre zu senken.
Formel: Transferaufwendungen
ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Berechnung (Ist): 116.392.388 €
461.937.220 €
Wert zum 30.09.19 25,20% (30.09.18: 25,28%)
4.6 Transferdeckungsquote
Die Transferdeckungsquote zeigt an, zu welchem Anteil die Transferaufwendungen durch Erträge aus Transferleistungen gedeckt sind
Formel: Erträge aus Transferleistungen
Transferaufwendungen
Berechnung (Ist): 35.552.117 €
116.392.388 €
Wert zum 30.09.19 30,55% (30.09.18: 36,81%)
12
4.7 Zinslastintensität
Die Zinslastintensität setzt die Finanzaufwendungen zu den ordentlichen Erträgen (inkl. Finanzerträgen) ins Verhältnis. Sie z eigt an, welcher Teil
der Erträge für Zinszahlungen gebunden ist. Je höher die Quote ausfällt, umso mehr Erträge sind durch Zinszahlungen gebunden. Eine niedrige
Quote ist daher anzustreben.
Formel: Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
ordentliche Erträge + Finanzerträge
Berechnung (Ist): 9.579.895 €
524.473.489 €
Wert zum 30.09.19 1,83% (30.09.18: 2,15%)
Betrachtet man einen längeren Vergleichszeitraum, so sinken Personalquote, Zuschuss- und Förderquote sowie Zinslastquote seit dem Jahr 2012
kontinuierlich, während im G egenzug die Transferaufwandsquote beständig steigt.
Darmstadt, 04.12 .2019
André Schellenberg
Stadtkämmerer
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Punkt 26: Finanzcontrolling-Bericht Januar bis September 2019 - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2019/0397) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
2019/0397
1683 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.12.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat IV
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 20
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0397
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Finanzcontrolling -Bericht Januar bis September 2019
Vorlage vom: 04.12.2019
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den beigefügten Finanzcontrolling-Bericht zur Kenntnis und leitet ihn an die
Stadtverordnetenversammlung weiter.
Anlagen: FC-Bericht Q3 2019
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.12.2019
Nach § 28 Absatz 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans
der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO) ist die
Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu
unterrichten.
Dem als Anlage beigefügten „Finanzcontrolling-Bericht Januar bis September 2019“ kann der
Stand der Ausführung des Haushalts 2019 zum 30. September 2019 entnommen werden.
Darmstadt, 04.12.2019
Dezernat IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 3
130 Zeichen
Punkt 19: Finanzcontrolling-Bericht Januar bis September 2019 (V-Nr. 2019/0397) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 2
1732 Zeichen
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
04.12.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat IV
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0397
Magistratsbeschluss-Nr.
479
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Finanzcontrolling-Bericht Januar bis September 2019
Vorlage vom: 04.12.2019
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat nimmt den beigefügten Finanzcontrolling-Bericht zur Kenntnis und leitet ihn an die
Stadtverordnetenversammlung weiter.
Anlagen: FC-Bericht Q3 2019
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
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Beschluss des Magistrats vom 11.12.2019
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.12.2019
Nach § 28 Absatz 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans
der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO) ist die
Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu
unterrichten.
Dem als Anlage beigefügten „Finanzcontrolling-Bericht Januar bis September 2019“ kann der
Stand der Ausführung des Haushalts 2019 zum 30. September 2019 entnommen werden.
Darmstadt, 04.12.2019
Dezernat IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0397
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.12.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00