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A-R/0021/2013

Wohnen muss bezahlbar sein - Strategische Steuerung über Grundstücksvergabe und Bauleitplanung

Antrag an den Rat 07.05.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.05.2013, TOP 35.6

Originalantrag

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Originalantrag

6903 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0021/2013 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ANTRAG 
 
 
 
Wohnen muss bezahlbar sein  
Strategische Steuerung über Grundstücksvergabe und Bauleitplanung 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
 
1. Zielgruppenmix in den Quartieren 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungs- 
plänen, die Wohngebiete beinhalten sollen, für einen Mix unterschiedlicher Zielgrup- 
pen (Alter, Einkommen) zu sorgen. Grundsätzlich gilt für neue Bebauungspläne die 
Zielvorgabe eines Anteils von 30 Prozent für geförderten Wohnraum. Weitere 30 
Prozent sind für preisgedämpften Wohnraum vorzusehen.  
 
2. Bauleitplanerische Instrumente 
 
Um die städtischen Zielvorgaben für gemischte Quartiere (siehe 1) zu erreichen sind 
Bebauungsplanfestsetzungen (z.B. Festlegungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 7 und 8 
BauGB) und städtebauliche Verträge zu nutzen. 
 
3. Immobilienwirtschaftliche Instrumente 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, Leitlinien zur Vergabe von Wohnbauland zu entwi- 
ckeln, die eine Mietpreisdämpfung möglich machen. Die wohnungspolitischen Ziel- 
vorgaben (siehe 1) sollen berücksichtigt werden bei Grundstücksvergaben durch die 
Stadt und die städtischen Gesellschaften. Dafür sollen rechtssichere Ausschreibun- 
gen möglich gemacht werden, die nicht allein auf eine Maximierung des Grund- 
stückspreises sondern auch auf die Erreichung dieser wohnungspolitischer Ziele 
ausgerichtet sind. 
 
4. Baulandentwicklung 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bodenvorratsplanung wieder so zu intensivieren, 
dass ausreichend Bauland zur Versorgung der Nachfrage zur Verfügung steht. Dafür 
ist der Ankauf von späterem Bauland durch die Stadt wieder zu forcieren.  
Vor dem Hintergrund der Vorgaben zum Flächenverbrauch und der begrenzten Flä- 
chenverfügbarkeit sollen bei der Bauleitplanung urbanere Wohnformen Priorität ha- 
ben. 
SPD-Fraktion 
 im Rat der Stadt Münster 
 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
fraktion@spd-muenster.de 
www.spd-fraktion-muenster 
 
 
Münster, den 7. Mai 2013

Begründung:  
 
Angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt 
 
Münsters Wohnungsmarkt ist seit Jahren angespannt. Neue Baugebiete und Innen- 
entwicklung haben zwar für zusätzlichen Wohnraum, jedoch nicht für eine Entspan- 
nung bei den Mietpreisen gesorgt. Der jüngst erschienene Mietspiegel ist ein weiterer 
Beleg für diese Entwicklung. Laut LEG-Wohnungsmarktreport gehört Münster zu den 
Spitzenreitern mit Blick auf den Anteil am Haushaltseinkommen, der auf die Woh- 
nung entfällt. Bis zu 35 Prozent ihres Einkommens geben die Menschen in Münster 
für das Wohnen aus. Einen höheren Anteil gibt es in kaum einer NRW-Großstadt. 
Höher ist die Belastung nur in der Kölner Altstadt mit 36 Prozent. 
 
Einflussfaktoren, die zu der Anspannung geführt haben, sind u.a. die hohe Attraktivi- 
tät der Stadt und das Bevölkerungswachstum, niedrige Zinsen auf dem Kapitalmarkt, 
der schleichende Wegfall von Wohnung mit Mietpreisbindung, die hohe Fluktuation 
und entsprechend hohe Zahl von Neuvermietungen. 
 
Die Attraktivität Münsters führt dazu, dass es keine Schwierigkeiten gibt, hochpreisi- 
ge Wohnungen zu schaffen. Im mittleren und unteren Preissegment sind jedoch oh- 
ne städtische Steuerung keine Verbesserungen festzustellen.  Der Wohnungsmarkt 
funktioniert für Menschen mit mittleren und unteren Einkommen ohne flankierende 
Maßnahmen nicht mehr im nötigen Maße. Zusätzliche Baugebiete haben bislang 
nicht zu einer Entspannung beigetragen, sondern wurden sofort von der starken 
Nachfrage aufgebraucht. Die Theorie vom „Sickereffekt“ oder „Aufzugseffekt“, wo- 
nach durch die Schaffung von Wohnraum im oberen Preissegment gleichzeitig 
Wohnraum im mittleren und unteren Preissegment frei wird, zeigt in Münster nicht die 
gewünschten Effekte.  
 
Münster für alle 
 
Ziel der Stadt Münster muss es sein, dass es für Menschen aller Einkommensgrup- 
pen ausreichend attraktiven Wohnraum gibt. Dies dient nicht nur den betroffenen 
Münsteranerinnen und Münsteranern, sondern ist auch für die wirtschaftliche Ent- 
wicklung unserer Stadt erforderlich.  
 
Da eine Einflussnahme auf den Wohnungsbestand mit kommunalen Mitteln nur be- 
grenzt möglich ist, muss die Stadt ihren Fokus insbesondere auf die Neubauentwick- 
lung legen. Um Vielfalt zu erhalten und zu erreichen, entwickelt die Stadt Grundsätze 
für die Entwicklung neuer Quartiere. Zielvorgabe soll sein, dass 30 Prozent der neu 
entstehenden Wohnungen öffentlich gefördert errichtet werden und weitere 30 Pro- 
zent als „preisgedämpfte“ Wohnungen entstehen. Die öffentliche Förderung richtet 
sich nach den Wohnungsbauförderbestimmungen des Landes, unter „preisgedämpf- 
tem“ Wohnraum sind Wohnungen zu verstehen, deren Mieten nicht über dem gülti- 
gen Mietspiegel liegen.  
 
Maßnahmen 
 
Mit einfachen Mitteln lassen sich die Entwicklungen nicht steuern. Es ist eine Vielzahl 
von Maßnahmen erforderlich, für die es auch der bundes- und landespolitischen 
Steuerung bedarf. Die jüngste Entscheidung des Landtags NRW, eine Kappung der 
möglichen Mietsteigerung auf 15 % für laufende Mietverträge vorzubereiten, ist eine 
solche Maßnahme. Eine Mietpreisbremse für Neuverträge fehlt aber nach wie vor.

Handeln kann die Stadt jedoch überall dort, wo sie selbst als Grundstückseigentüme- 
rin auftritt und wo sie im Rahmen der Bauleitplanung die Voraussetzungen für neuen 
Wohnraum schafft. Neben weiteren Maßnahmen soll die Stadt deshalb immobilien- 
wirtschaftlich und bauleitplanerisch tätig werden: 
 
- Die Stadt soll die Steuerungsmöglichkeiten, die s ich ihr aus der Planungsho- 
heit bieten, für die Erreichung der wohnungspolitischen Ziele nutzen. Dazu 
zählen Festsetzungen in Bebauungsplänen sowie städtebauliche Verträge. 
 
- Bei Grundstücksverkäufen muss vertraglich sicherg estellt werden, dass die 
wohnungspolitischen Ziele erreicht werden. Das heißt, dass Quoten für geför- 
derten und preisgedämpften Wohnraum festgelegt werden und sich die künfti- 
gen Grundstückseigentümer zur Einhaltung verpflichten 
 
- Die Bodenvorratspolitik soll wieder forciert werd en. Die Stadt Münster muss 
zur Sicherung der nötigen Neuausweisung von Wohnraum im Flächenerwerb 
tätig werden. Dies gewährleistet einerseits ein Höchstmaß an Steuerungs- 
möglichkeiten – sowohl städtebaulich wie preislich – und stellt sicher, dass der 
Planungsmehrwert in öffentlicher Hand verbleibt und für die Finanzierung von 
Infrastrukturkosten herangezogen werden kann. 
 
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung Dr. Fritz Baur Thomas Fastermann 
Philipp Gabriel Beanka Ganser Anne Hakenes 
Ralf Hubert Mathias Kersting Marianne Koch 
Stephan Brinktrine Gaby Kubig-Steltig Doris Lammert  
Robert von Olberg Kurt Pölling Friedhelm Schade 
Anne Schulze Wintzler Petra Seyfferth Beate Vilhjal msson 
Holger Wigger Maria Winkel

Beratungsverlauf (1)

15.05.2013 Rat
TOP 35.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0021/2013
Typ
Antrag an den Rat
Datum
07.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37