A-R/0021/2013
Wohnen muss bezahlbar sein - Strategische Steuerung über Grundstücksvergabe und Bauleitplanung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalantrag
6903 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0021/2013 ANTRAG Wohnen muss bezahlbar sein Strategische Steuerung über Grundstücksvergabe und Bauleitplanung Der Rat möge beschließen: 1. Zielgruppenmix in den Quartieren Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungs- plänen, die Wohngebiete beinhalten sollen, für einen Mix unterschiedlicher Zielgrup- pen (Alter, Einkommen) zu sorgen. Grundsätzlich gilt für neue Bebauungspläne die Zielvorgabe eines Anteils von 30 Prozent für geförderten Wohnraum. Weitere 30 Prozent sind für preisgedämpften Wohnraum vorzusehen. 2. Bauleitplanerische Instrumente Um die städtischen Zielvorgaben für gemischte Quartiere (siehe 1) zu erreichen sind Bebauungsplanfestsetzungen (z.B. Festlegungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 7 und 8 BauGB) und städtebauliche Verträge zu nutzen. 3. Immobilienwirtschaftliche Instrumente Die Verwaltung wird beauftragt, Leitlinien zur Vergabe von Wohnbauland zu entwi- ckeln, die eine Mietpreisdämpfung möglich machen. Die wohnungspolitischen Ziel- vorgaben (siehe 1) sollen berücksichtigt werden bei Grundstücksvergaben durch die Stadt und die städtischen Gesellschaften. Dafür sollen rechtssichere Ausschreibun- gen möglich gemacht werden, die nicht allein auf eine Maximierung des Grund- stückspreises sondern auch auf die Erreichung dieser wohnungspolitischer Ziele ausgerichtet sind. 4. Baulandentwicklung Die Verwaltung wird beauftragt, die Bodenvorratsplanung wieder so zu intensivieren, dass ausreichend Bauland zur Versorgung der Nachfrage zur Verfügung steht. Dafür ist der Ankauf von späterem Bauland durch die Stadt wieder zu forcieren. Vor dem Hintergrund der Vorgaben zum Flächenverbrauch und der begrenzten Flä- chenverfügbarkeit sollen bei der Bauleitplanung urbanere Wohnformen Priorität ha- ben. SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Bahnhofstraße 9 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 fraktion@spd-muenster.de www.spd-fraktion-muenster Münster, den 7. Mai 2013 Begründung: Angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt Münsters Wohnungsmarkt ist seit Jahren angespannt. Neue Baugebiete und Innen- entwicklung haben zwar für zusätzlichen Wohnraum, jedoch nicht für eine Entspan- nung bei den Mietpreisen gesorgt. Der jüngst erschienene Mietspiegel ist ein weiterer Beleg für diese Entwicklung. Laut LEG-Wohnungsmarktreport gehört Münster zu den Spitzenreitern mit Blick auf den Anteil am Haushaltseinkommen, der auf die Woh- nung entfällt. Bis zu 35 Prozent ihres Einkommens geben die Menschen in Münster für das Wohnen aus. Einen höheren Anteil gibt es in kaum einer NRW-Großstadt. Höher ist die Belastung nur in der Kölner Altstadt mit 36 Prozent. Einflussfaktoren, die zu der Anspannung geführt haben, sind u.a. die hohe Attraktivi- tät der Stadt und das Bevölkerungswachstum, niedrige Zinsen auf dem Kapitalmarkt, der schleichende Wegfall von Wohnung mit Mietpreisbindung, die hohe Fluktuation und entsprechend hohe Zahl von Neuvermietungen. Die Attraktivität Münsters führt dazu, dass es keine Schwierigkeiten gibt, hochpreisi- ge Wohnungen zu schaffen. Im mittleren und unteren Preissegment sind jedoch oh- ne städtische Steuerung keine Verbesserungen festzustellen. Der Wohnungsmarkt funktioniert für Menschen mit mittleren und unteren Einkommen ohne flankierende Maßnahmen nicht mehr im nötigen Maße. Zusätzliche Baugebiete haben bislang nicht zu einer Entspannung beigetragen, sondern wurden sofort von der starken Nachfrage aufgebraucht. Die Theorie vom „Sickereffekt“ oder „Aufzugseffekt“, wo- nach durch die Schaffung von Wohnraum im oberen Preissegment gleichzeitig Wohnraum im mittleren und unteren Preissegment frei wird, zeigt in Münster nicht die gewünschten Effekte. Münster für alle Ziel der Stadt Münster muss es sein, dass es für Menschen aller Einkommensgrup- pen ausreichend attraktiven Wohnraum gibt. Dies dient nicht nur den betroffenen Münsteranerinnen und Münsteranern, sondern ist auch für die wirtschaftliche Ent- wicklung unserer Stadt erforderlich. Da eine Einflussnahme auf den Wohnungsbestand mit kommunalen Mitteln nur be- grenzt möglich ist, muss die Stadt ihren Fokus insbesondere auf die Neubauentwick- lung legen. Um Vielfalt zu erhalten und zu erreichen, entwickelt die Stadt Grundsätze für die Entwicklung neuer Quartiere. Zielvorgabe soll sein, dass 30 Prozent der neu entstehenden Wohnungen öffentlich gefördert errichtet werden und weitere 30 Pro- zent als „preisgedämpfte“ Wohnungen entstehen. Die öffentliche Förderung richtet sich nach den Wohnungsbauförderbestimmungen des Landes, unter „preisgedämpf- tem“ Wohnraum sind Wohnungen zu verstehen, deren Mieten nicht über dem gülti- gen Mietspiegel liegen. Maßnahmen Mit einfachen Mitteln lassen sich die Entwicklungen nicht steuern. Es ist eine Vielzahl von Maßnahmen erforderlich, für die es auch der bundes- und landespolitischen Steuerung bedarf. Die jüngste Entscheidung des Landtags NRW, eine Kappung der möglichen Mietsteigerung auf 15 % für laufende Mietverträge vorzubereiten, ist eine solche Maßnahme. Eine Mietpreisbremse für Neuverträge fehlt aber nach wie vor. Handeln kann die Stadt jedoch überall dort, wo sie selbst als Grundstückseigentüme- rin auftritt und wo sie im Rahmen der Bauleitplanung die Voraussetzungen für neuen Wohnraum schafft. Neben weiteren Maßnahmen soll die Stadt deshalb immobilien- wirtschaftlich und bauleitplanerisch tätig werden: - Die Stadt soll die Steuerungsmöglichkeiten, die s ich ihr aus der Planungsho- heit bieten, für die Erreichung der wohnungspolitischen Ziele nutzen. Dazu zählen Festsetzungen in Bebauungsplänen sowie städtebauliche Verträge. - Bei Grundstücksverkäufen muss vertraglich sicherg estellt werden, dass die wohnungspolitischen Ziele erreicht werden. Das heißt, dass Quoten für geför- derten und preisgedämpften Wohnraum festgelegt werden und sich die künfti- gen Grundstückseigentümer zur Einhaltung verpflichten - Die Bodenvorratspolitik soll wieder forciert werd en. Die Stadt Münster muss zur Sicherung der nötigen Neuausweisung von Wohnraum im Flächenerwerb tätig werden. Dies gewährleistet einerseits ein Höchstmaß an Steuerungs- möglichkeiten – sowohl städtebaulich wie preislich – und stellt sicher, dass der Planungsmehrwert in öffentlicher Hand verbleibt und für die Finanzierung von Infrastrukturkosten herangezogen werden kann. Sozialdemokratische Partei Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Münster Dr. Michael Jung Dr. Fritz Baur Thomas Fastermann Philipp Gabriel Beanka Ganser Anne Hakenes Ralf Hubert Mathias Kersting Marianne Koch Stephan Brinktrine Gaby Kubig-Steltig Doris Lammert Robert von Olberg Kurt Pölling Friedhelm Schade Anne Schulze Wintzler Petra Seyfferth Beate Vilhjal msson Holger Wigger Maria Winkel
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Bahnhofstraße 9
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0021/2013
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 07.05.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37