mandari

Ungeordnete Bebauung auf dem Grundstück Leuchtenberger Kirchweg 71 und 71a zum Nachteil der Allgemeinheit?

Anfrage BV5/073/2023 vom 12.04.2023

Stand: Am 25.04.2023 in der Bezirksvertretung 5 beantwortet.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 25.04.2023

    Bezirksvertretung 5

    TOP 29, -. Ergebnis: beantwortet

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