V/0166/2015
Osthofstraße - fehlende Radverkehrsanlagen zwischen der B 235 und Münster Albachten
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Beschlussvorlage
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V/0166/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Osthofstraße - fehlende Radverkehrsanlagen zwischen der B 235 und Münster Albachten Beratungsfolge 23.04.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 30.04.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Anregung zur Erstellung einer Radverkehrsanlage zwischen Münster Albachten und der Ortsdurchfahrtsgrenze Albachten entsprechend der Grundlage der Bürgeranregung nach § 24 GO NRW vom Dezember 2014 (lfd. Nr. 2014-00238, Anlage 1) wird gefolgt. Die Verwaltung wird hiermit beauftragt, die hierzu erforderlichen Schritte zur Ertüchtigung entsprechend dem Vor- schlag der Verwaltung einzuleiten. Begründung: Anlass: Die Osthofstraße (K 60) ist eine sehr wichtige Radwegeverbindung zwischen Senden und Münster und wird von vielen Pendlern und Radtouristen genutzt (Anlage 2). Im Abschnitt zwischen der B 235 (Senden – Bösensell) und Münster Albachten befinden sich keine Radwege. Die Radfahrer nutzen die Fahrbahn, was auf Grund der hohen Menge an Fahrzeugen und deren Geschwindigkeit (Vzul 100 km/h) sich als gefährlich erweist. Im o.g. Antrag werden ebenfalls diese Mängel aufgelis- tet. Da die Verbindungen von den umliegenden Gemeinden nach Münster zunehmend auch für den Radverkehr an Bedeutung gewinnen, wird die Bürgeranregung zum Anlass genommen, die Osthofstraße im Hinblick auf die Radfahrer zu optimieren. Das Teilstück zwischen der B 235 und Haus Ruhr (Ortsdurchfahrtsgrenze) liegt nicht im Stadtge- biet der Stadt Münster. Die Zuständigkeit für diesen Teil der Straße liegt beim Kreis Coesfeld. Nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, dass ein Teilabschnitt im Wald verläuft, ist hier dringend der Bau eines separaten Radweges erforderlich. Zwischen Haus Ruhr und Münster Albachten besteht für Radfahrer die Möglichkeit die Straßen Niederort und Tweehues zu nutzen. Diese sind im Vergleich zur Osthofstraße weniger befahren und bereits teilweise mit Radwegweisern ausgestattet. Vorlagen-Nr.: V/0166/2015 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 09.03.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0166/2015 Zwischen der Einmündung der Straße Tweehues in die Osthofstraße und der Ortslage Albachten weist die Osthofstraße sehr schmale und in teilweise schlechtem Zustand befindliche Seitenstrei- fen auf, die von Radfahrern mehr schlecht als recht genutzt werden können. Vorschlag der Verwaltung: Vor dem Hintergrund des zunehmenden Einsatzes von Pedelecs und E-Bikes gewinnt die Verbin- dung von Senden nach Münster zunehmend an Bedeutung auch für den Pendelverkehr mit dem Fahrrad. Kfz-Fahrten werden damit substituiert. Für die Verbindung Senden – Münster ist deshalb die Ertüchtigung dieser Radwegeverbindung dringend geboten. Die Verwaltung wird sich beim Kreis Coesfeld für den Bau eines Radweges entlang der K 60 zwischen B 235 und Haus Ruhr ein- setzen. Gleichzeitig wird die Verwaltung eine Planung zur Ertüchtigung der Seitenstreifen entlang der Osthofstraße zwischen der Einmündung Tweehues und der Ortslage Albachten erstellen. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1: Anregung lfd. Nr. 2014-00238 Anlage 2: Übersichtsplan
Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0166/2015
Anlage 2
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Druckansicht Maßstab 1 : 21717 Datum: 27.02.2015 Notizen: Osthofstraße © Stadt Münster Alle angegebenen Maße sind unverbindlich und bei Bedarf in der Örtlichkeit zu prüfen. R 3396 286 H 5750 630 R 3399 694 H 5755 410 o. M. Anlage 2 zur Vorlage V/0166/2015 Tweehues Niederort Haus Ruhr Senden B235 K60 Osthofstraße
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Osthofstraße
- Niederort
- Tweehues
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Details
- Aktenzeichen
- V/0166/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37